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Document 52014DP0348
European Parliament decision of 15 April 2014 on the request for defence of the immunity and privileges of Alexander Mirsky (2014/2026(IMM))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. April 2014 zu dem Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Alexander Mirsky (2014/2026(IMM))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. April 2014 zu dem Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Alexander Mirsky (2014/2026(IMM))
ABl. C 443 vom 22.12.2017, pp. 86–87
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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22.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 443/86 |
P7_TA(2014)0348
Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität von Alexander Mirsky
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. April 2014 zu dem Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Alexander Mirsky (2014/2026(IMM))
(2017/C 443/18)
Das Europäische Parlament,
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befasst mit einem am 14. Februar 2014 von Alexander Mirsky übermittelten und am 24. Februar 2014 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Schutz seiner Immunität und seiner Vorrechte im Zusammenhang mit einem bei der Zivilkammer des Senats des Obersten Gerichtshofs Lettlands (im Folgenden: Oberster Gerichtshof) anhängigen Verfahren (Aktenzeichen C17129611), |
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gestützt auf Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, |
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in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 1964, 10. Juli 1986, 15. und 21. Oktober 2008, 19. März 2010 und 6. September 2011 (1), |
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in Kenntnis des ausführlichen Sitzungsberichts der Plenarsitzung am 4. April 2011, |
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gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 und die Artikel 6a und 7 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0273/2014), |
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A. |
in der Erwägung, dass ein Mitglied des Europäischen Parlaments, Alexander Mirsky, im Zusammenhang mit einem Zivilverfahren vor dem Obersten Gerichtshof Lettlands den Schutz seiner parlamentarischen Immunität beantragt hat; in der Erwägung, dass sich dieses Verfahren auf das Urteil der Zivilkammer des Bezirksgerichts Riga (im Folgenden: Bezirksgericht Riga) bezieht, Alexander Mirsky zu verpflichten, eine Äußerung in einer Rede im Europäischen Parlament vom 4. April 2011 zu widerrufen und für einen immateriellen Schaden an die angeblich verletzten Kläger Schadensersatz in Höhe von LVL 1 000 zu zahlen; |
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B. |
in der Erwägung, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung weder in ein Ermittlungsverfahren verwickelt noch festgenommen oder verfolgt werden dürfen; |
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C. |
in der Erwägung, dass bei der Wahrnehmung seiner Befugnisse hinsichtlich der Vorrechte und Immunitäten das Parlament so handelt, dass es seine Integrität als demokratische gesetzgebende Versammlung bewahrt und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherstellt; |
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D. |
in der Erwägung, dass der Gerichtshof klargestellt hat, dass Artikel 8 des Protokolls in Anbetracht seines Zwecks, die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu schützen, und seines Wortlauts, der ausdrücklich neben Äußerungen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments deren Abstimmungen nennt, im Wesentlichen auf die Erklärungen der Mitglieder des Europäischen Parlaments Anwendung finden soll, die sie im Europäischen Parlament selbst abgeben (2); |
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E. |
in der Erwägung, dass die Immunität gemäß Artikel 8 des Protokolls, da sie die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments schützen soll, als absolute Immunität anzusehen ist, die jedem Gerichtsverfahren wegen einer in Ausübung des Abgeordnetenamts erfolgten Äußerung oder Abstimmung entgegensteht (3); |
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F. |
in der Erwägung, dass sich die Immunität der Mitglieder des Europäischen Parlaments in Bezug auf Gerichtsverfahren auch auf Zivilverfahren erstreckt; |
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G. |
in der Erwägung, dass sich der Antrag von Alexander Mirsky auf ein gegen ihn eingeleitetes Verfahren im Zusammenhang mit Äußerungen während der Ausführungen von einer Minute in der Sitzung vom 4. April 2011 bezieht; in der Erwägung, dass es unbestritten ist, dass Alexander Mirsky zum Zeitpunkt der fraglichen Äußerungen Mitglied des Europäischen Parlaments war; |
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H. |
in der Erwägung, dass das Stadtgericht Jūrmala richtig erkannte, dass Alexander Mirsky die den Mitgliedern des Europäischen Parlaments gewährte Immunität gemäß Artikel 8 des Protokolls genossen hatte und daher die Klage abwies; in der Erwägung, dass demgegenüber das Bezirksgericht Riga die Anwendbarkeit dieser Vorschrift vollständig ignoriert hat; in der Erwägung, dass ein einzelstaatliches Gericht verpflichtet ist, EU-Primärrecht anzuwenden; |
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I. |
in der Erwägung, dass das Verfahren gegen Alexander Mirsky noch beim Obersten Gerichtshof Lettlands anhängig ist und das Endurteil zu seinen Gunsten ergehen kann; in der Erwägung, dass dann, wenn das Urteil des Bezirksgerichts Riga durch den Obersten Gerichtshof jedoch bestätigt werden sollte, die lettischen Stellen das EU-Primärrecht verletzen würden; |
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J. |
in der Erwägung, dass das Urteil des Bezirksgerichts Riga in der Tat die Vorrechte und die Immunität von Alexander Mirsky verletzt hat; in der Erwägung, dass die Umstände des vorliegenden Falls eine Beschränkung der Abgabe einer Meinung im Rahmen der Wahrnehmung seiner parlamentarischen Aufgaben darstellen; |
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1. |
beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Alexander Mirsky zu schützen; |
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2. |
fordert die Kommission auf, bei den lettischen Stellen auf die Durchsetzung des EU-Primärrechts, d. h. Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, zu drängen und gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuleiten; |
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3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich der Kommission, den zuständigen Behörden der Republik Lettland und Alexander Mirsky zu übermitteln. |
(1) Urteil des Gerichtshofs vom 12 Mai 1964, Wagner/Fohrmann und Krier, 101/63, ECLI:EU:C:1964:28; Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1986, Wybot/Faure und andere, 149/85, ECLI:EU:C:1986:310; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, ECLI:EU:T:2008:440; Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C 200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C 163/10, ECLI:EU:C:2011:543.
(2) Rechtssache C-163/10, Patriciello, wie oben angegeben, Randnummer 29.
(3) Verbundene Rechtssachen C-200/07 und C-201/07, Marra/De Gregorio und Clemente, wie oben angegeben, Randnummer 27.