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Document 52014DC0571

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2012

/* COM/2014/0571 final */

52014DC0571

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2012 /* COM/2014/0571 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2012

1.           Einleitung

Gemäß den Verordnungen des Rates über den Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und über besonders beschwerliche Arbeit (Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat jedes Jahr einen Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten, nach Laufbahngruppen, die die in diesen Verordnungen genannten Entschädigungen erhalten, sowie über die Höhe der entsprechenden Gesamtausgaben.

Der vorliegende Bericht betrifft das Jahr 2012. Er stützt sich auf die zur Zeit seiner Erstellung vorliegenden vollständigen Jahresangaben. Er bezieht sich auf alle Organe und Einrichtungen und enthält der Vollständigkeit halber auch entsprechende Angaben zur Schichtarbeit (Verordnung Nr. 300/76 des Rates).

2.           Vergütung für Bereitschaftsdienst

Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind die Artikel 55 und 56 b des Statuts und die Verordnung Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr.° 1945/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

– in einer Einrichtung der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre – JRC) oder

– im Rahmen indirekter Aktionen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

– zur Bedienung und Überwachung technischer Anlagen,

– bei einem Sicherheitsdienst,

– bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

– in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet oder

– bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen rund um die Uhr („MS 24/7“) oder bei Diensten mit einem bestätigten Bedarf an regelmäßigen Bereitschaftsdiensten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten dienstlich verwendet werden.

Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird in Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich geleistete Stunde Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt:

– Bereitschaftsdienst zu Hause an Werktagen: 2,15 Punkte;

– Bereitschaftsdienst zu Hause am Wochenende und an Feiertagen: 4,3 Punkte;

– Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen: 11 Punkte;

– Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende und an Feiertagen: 22 Punkte.

Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,85 EUR im Jahr 2012, mit Wirkung vom 1.7.2010).

2.1.        Anzahl der Begünstigten je Art des Bereitschaftsdienstes:

Organ/Einrichtung || Zu Hause || Zu Hause und am Arbeitsplatz || Am Arbeitsplatz || Insgesamt ||

Kommission || 327 || 55 || 39 || 421 ||

- davon JRC: || 203 || 10 || 28 || 241 ||

Rat || 54 || 0 || 0 || 54 ||

Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 ||

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 ||

Rechnungshof || 8 || 0 || 0 || 8 ||

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 ||

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 ||

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 ||

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 ||

EAD || 27 || 0 || 0 || 27 ||

Insgesamt || 416 || 55 || 39 || 510 ||

2.2.        Anzahl der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete):

Organ/Einrichtung || AD || AST || AC || Insgesamt

FG I || FG II || FG III || FG IV

Kommission || 145 || 238 || 27 || 2 || 9 || 0 || 421

- davon JRC: || 90 || 128 || 20 || 1 || 2 || 0 || 241

Rat || 9 || 43 || 2 || 0 || 0 || 0 || 54

Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 0 || 0 || 8 || 0 || 0 || 0 || 8

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 11 || 16 || 0 || 0 || 0 || 0 || 27

Insgesamt || 165 || 297 || 37 || 2 || 9 || 0 || 510

2.3.        Anzahl der Begünstigten pro Tätigkeit:

Organ / Einrichtung || JRC || Indi­rekte Aktionen || Technische Anlagen || Sicherheit || IKT || GASP/ ESVP || MS 24/7 || Insgesamt

Kommission || 241 || 0 || 33 || 31 || 60 || 0 || 56 || 421

- davon JRC: || 241 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 241

Rat || 0 || 0 || 26 || 17 || 0 || 11 || 0 || 54

Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 8 || 0 || 0 || 0 || 8

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 0 || 0 || 0 || 3 || 12 || 9 || 3 || 27

Insgesamt || 241 || 0 || 59 || 59 || 72 || 20 || 59 || 510

3.           Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Rechtsgrundlage für die Vergütung sind der Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates vom 29. April 2004, mit der die Verordnung (Euratom) Nr.°1799/72 des Rates ersetzt wurde. Die Entschädigungen für besonders beschwerliche Arbeit werden in Punkten für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt, wobei zu unterscheiden ist zwischen besonderen Arbeitsbedingungen aufgrund des „Personenschutzes“, des „Arbeitsplatzes“ und der „Art der Arbeit". Die Zahl der Punkte variiert zwischen 2, z.B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von mehr als 85 Dezibel, und höchstens 50 Punkten für das Tragen eines autonomen Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,85 EUR im Jahr 2012, mit Wirkung vom 1.7.2010).

3.1.        Anzahl der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete):

Organ/Einrichtung || AD || AST || Vertragsbedienstete (AC) || Insgesamt

FG I || FG II || FG III || FG IV

Kommission || 34 || 184 || 30 || 0 || 1 || 1 || 250

- davon JRC: || 34 || 175 || 21 || 0 || 1 || 1 || 232

Rat || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Insgesamt || 34 || 184 || 30 || 0 || 1 || 1 || 250

4.           Vergütung für Schichtarbeit

Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind der Artikel 56a des Statuts und die Verordnung Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

– in einer Einrichtung der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre – JRC) oder

– im Rahmen indirekter Aktionen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

– bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

– bei einem Sicherheitsdienst,

– in einer Telefonzentrale oder einem Informationsdienst, einer Rezeption,

– in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet,

– bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder

– zur Bedienung und Überwachung technischer Einrichtungen dienstlich verwendet werden.

Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze vorgesehen (Zahlen von 2012, gültig seit 1.7.2010):

– Satz 1: Zweischichten-Dienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 382,17 EUR;

– Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich Nachtdienst, Wochenenden und Feiertage: 576,84 EUR;

– Satz 3: 24 Stunden (rund um die Uhr-Dienst), mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 630,69 EUR;

– Satz 4: 24 Stunden (rund um die Uhr-Dienst): 859,84 EUR.

Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2012.

4.1.        Anzahl der Begünstigten nach Sätzen:

Organ/Einrichtung || Satz 1 || Satz 2 || Satz 3 || Satz 4 || Insgesamt

382,17 EUR || 576,84 EUR || 630,69 EUR || 859,84 EUR

Kommission || 7 || 25 || 8 || 61 || 101

- davon JRC: || 0 || 25 || 8 || 21 || 54

Rat || 40 || 0 || 0 || 26 || 66

Parlament || 28 || 0 || 30 || 6 || 64

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 2 || 0 || 0 || 8 || 10

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Ausschuss der Regionen (AdR) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 27 || 0 || 0 || 17 || 41

Insgesamt || 104 || 25 || 38 || 118 || 282

4.2.        Anzahl der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete):

Organ/Einrichtung || AD || AST || AC || Insgesamt

FG I || FG II || FG III || FG IV

Kommission || 8 || 75 || 16 || 0 || 2 || 0 || 101

- davon JRC: || 8 || 39 || 6 || 0 || 1 || 0 || 54

Rat || 0 || 66 || 0 || 0 || 0 || 0 || 66

Parlament || 0 || 36 || 0 || 28 || 0 || 0 || 64

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 0 || 0 || 10 || 0 || 0 || 0 || 10

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 0 || 39 || 0 || 2 || 0 || 0 || 41

Insgesamt || 8 || 216 || 26 || 30 || 2 || 0 || 282

4.3.        Anzahl der Begünstigten pro Tätigkeit:

Organ/ Einrichtung || JRC || Koord. Krise/ Notfall || IKT || Sicher­heit || Zentrale /Rezep­tion || GASP/ ESVP || Techn. Anlagen || Indi­rekte Aktionen || Insge­samt

Kommission || 54 || 0 || 3 || 40 || 0 || 0 || 4 || 0 || 101

- davon JRC: || 54 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 54

Rat || 0 || 0 || 0 || 63 || 0 || 3 || 0 || 0 || 66

Parlament || 0 || 0 || 0 || 58 || 0 || 0 || 6 || 0 || 64

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 8 || 2 || 0 || 0 || 0 || 10

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Bürgerbe­auftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 0 || 0 || 16 || 16 || 0 || 9 || 0 || 0 || 41

Insgesamt || 54 || 0 || 19 || 185 || 2 || 12 || 10 || 0 || 282

5.           Betroffene Dienststellen und Begründung

Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der EAD (der einen großen Teil der ehemaligen GD RELEX von der Kommission übernommen hat) und der Rechnungshof greifen seit einiger Zeit auf diese besonderen Arbeitsbedingungen und die Zahlung entsprechender Vergütungen zurück. Nur die Kommission wendet die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit innerhalb des JRC und des Amts für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) an.

5.1.        Begründung für den Bereitschaftsdienst

Kommission:  Forschungsstelle (JRC):          Im Jahr 2012 zahlte die Kommission Vergütungen für den Bereitschaftsdienst an 421 Mitarbeiter, von denen ungefähr 57 % (241) in einem der Forschungszentren beschäftigt sind.

Der Bereitschaftsdienst war wie in den Vorjahren im Allgemeinen sicherheitsbedingt (Brandbekämpfung, Strahlenschutz, Strahlenüberwachung usw.). Meistens wird der Bereitschaftsdienst für die Gemeinsame Forschungsstelle zu Hause geleistet. Dies gilt nicht für Ispra und Karlsruhe (Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz oder zu Hause und am Arbeitsplatz aufgrund der spezifischen Aufgaben).

Sonstige Dienststellen  In den anderen Generaldirektionen der Kommission fällt Bereitschaftsdienst vor allem in den Bereichen Sicherheit, technische Anlagen, IT-Dienstleistungen sowie Unterstützung der Mitgliedstaaten an.

Rat: 2012 zahlte der Rat 54 Mitarbeitern Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu Hause. Wie zuvor waren sie mit dem Betrieb und der Überwachung von technischen Anlagen, Sicherheitsdiensten und der Unterstützung der GASP/ESVP betraut. Der Bereitschaftsdienst wurde ausschließlich zu Hause geleistet.

Rechnungshof: 2012 erhielten 8 Bedienstete Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu Hause. Im Jahr 2012 wurden im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) keine Vergütungen mehr gezahlt.

EAD: 2012 erhielten 27 Mitarbeiter Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu Hause in folgenden Arbeitsbereichen: Rund-um-die-Uhr-Unterstützung für die Mitgliedstaaten (MS 24/7), Sicherheitsdienste, Unterstützung für GASP/ESVP sowie Dienst der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

5.2.        Begründung für die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Kommission : Die Kommission ist das einzige Organ, das diese Art der Entschädigung 2012 in Anspruch genommen hat. Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) hat diese Möglichkeit 2008 in einer seiner Dienststellen (dem Vervielfältigungsdienst) eingeführt – in der Gemeinsamen Forschungsstelle wurde sie bereits vorher angewendet.

Alle drei in der Verordnung aufgeführten Kategorien der besonders beschwerlichen Arbeit, für die Entschädigungen gezahlt werden können, kamen zur Anwendung:

a) Personenschutz (z.B. Tragen unbequemer Schutzkleidung),

b) Arbeitsplatz (z.B. hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche) und

c) Art der Arbeit (z.B. Handhabung gefährlicher Stoffe).

2012 verteilte sich die Gesamtzahl der unter diesen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden wie folgt:

71 603,12 Stunden entfielen auf den Personenschutz,

127 587,18 Stunden auf den Arbeitsplatz und

17 284,91 Stunden auf die Art der Arbeit.

5.3.        Begründung für die Schichtarbeit

Kommission: Innerhalb der Kommission hat die Gemeinsame Forschungsstelle – hauptsächlich aufgabenbedingt – den größten Bedarf an dieser Art der Arbeitsorganisation (54 von insgesamt 2135 Personen im Jahr 2012). In den übrigen Generaldirektionen (Verwaltungsmittel) leisteten 2012 47 Personen Schichtarbeit in folgenden Bereichen:

– Sicherheit und Prävention: 40

– Technische Anlagen: 4

– Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): 3

In der Kommission kommen die vier Vergütungssätze zur Anwendung, hauptsächlich die Sätze 2 und 4, der Satz 4 (durchlaufender Schichtbetrieb) fällt vor allem bei den Sicherheitsdiensten an.

Rat: Im Jahr 2012 erhielten 66 Personen Vergütungen für Schichtarbeit oder durchlaufenden Schichtbetrieb. Die Vergütung kommt mehrheitlich in den Bereichen Sicherheit und Prävention (63 Bedienstete) sowie GASP/ESVP (3 Bedienstete) zur Anwendung. Die Art des Schichtdienstes ist entweder der Zweischichten-Dienst (Satz 1) oder der durchlaufende Schichtbetrieb (Satz 4).

Europäisches Parlament: Das Europäische Parlament verwendet den Schichtdienst oder den durchlaufenden Schichtbetrieb seit 2008. Im Jahr 2012 wurden an 64 Personen Vergütungen für Schichtdienst oder durchlaufenden Schichtbetrieb gezahlt. Diese Vergütung kommt derzeit nur noch im Bereich Sicherheit und überhaupt nicht mehr im Bereich Telefon/Rezeption zur Anwendung. Die Art des Schichtdienstes ist ein Zweischichten-Dienst (Satz 1, der durchlaufende Schichtbetrieb, Samstag, Sonntag und Feiertage ausgenommen (Satz 3), oder der durchlaufende Schichtbetrieb (Satz 4).

Rechnungshof: Seit 2011 greift der Rechnungshof auf Schichtdienst oder einen durchlaufenden Schichtbetrieb in den Bereichen Sicherheit und Telefon/Rezeption zurück. Die Art des Schichtdienstes ist entweder der Zweischichten-Dienst (Satz 1), oder der durchlaufende Schichtbetrieb (Satz 4).

EAD : 2012 hat der EAD 41 Vergütungen für Schichtarbeit in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Sicherheit, GASP/ESVP (vom Rat übernommener Teil) und vor allem für Hilfsdienste im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen gezahlt.

6.           Haushaltsausgaben, aufgeschlüsselt nach Organ/Einrichtung und Vergütung/Entschädigung (in EUR)

Organ/ Einrichtung || Schichtarbeit || Bereitschaftsdienst || Besonders beschwerliche Arbeit || Insgesamt

Kommission || 790 448,88 || 1 443 239,13 || 639 547,60 || 2 873 235,61

- davon JRC: || 278 020,18 || 634 603,24 || 614 489,77 || 1 527 113,19

Rat || 438 886,98 || 157 618,11 || 0 || 596 505,09

Parlament || 201 686,96 || 0 || 0 || 201 686,96

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0

|| 91 716,72 || 22 614,40 || 0 || 114 331,12

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 235 814,00 || 63 271,46 || 0 || 299 085,46

Insgesamt || 1 758 553,54 || 1 686 743,10 || 639 547,60 || 4 084 844,24

Die Gesamtausgaben für diese drei Vergütungen/Entschädigungen beliefen sich im Jahr 2012 für alle europäischen Organe/Einrichtungen insgesamt auf etwas mehr als 4 Mio. EUR.

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