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Document 52014DC0571
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL on the use made in 2012 by the institutions of Council Regulations No 495/77, last amended by Regulation No 1945/2006 (on standby duty), No 858/2004 (on particularly arduous working conditions) and No 300/76, last amended by Regulation No 1873/2006 (on shift work)
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2012
/* COM/2014/0571 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2012 /* COM/2014/0571 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77
des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates
(über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates
(über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des
Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über
den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2012 1. Einleitung Gemäß den Verordnungen des Rates über den
Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und über besonders beschwerliche Arbeit
(Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat jedes Jahr einen
Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten, nach
Laufbahngruppen, die die in diesen Verordnungen genannten Entschädigungen
erhalten, sowie über die Höhe der entsprechenden Gesamtausgaben. Der vorliegende Bericht betrifft das Jahr
2012. Er stützt sich auf die zur Zeit seiner Erstellung vorliegenden
vollständigen Jahresangaben. Er bezieht sich auf alle Organe und Einrichtungen
und enthält der Vollständigkeit halber auch entsprechende Angaben zur
Schichtarbeit (Verordnung Nr. 300/76 des Rates). 2. Vergütung
für Bereitschaftsdienst Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind die
Artikel 55 und 56 b des Statuts und die Verordnung
Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977, zuletzt geändert durch
die Verordnung Nr.° 1945/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006. Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete
gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und –
in einer Einrichtung der Gemeinsamen
Forschungsstelle (Joint Research Centre – JRC) oder –
im Rahmen indirekter Aktionen dienstlich verwendet
werden oder aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und –
zur Bedienung und Überwachung technischer Anlagen, –
bei einem Sicherheitsdienst, –
bei einer Dienststelle für Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT), –
in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur
Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet oder –
bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten
für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen
rund um die Uhr („MS 24/7“) oder bei Diensten mit einem bestätigten Bedarf an
regelmäßigen Bereitschaftsdiensten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen
einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten
dienstlich verwendet werden. Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird in
Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich geleistete Stunde
Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt: –
Bereitschaftsdienst zu Hause an Werktagen:
2,15 Punkte; –
Bereitschaftsdienst zu Hause am Wochenende und an
Feiertagen: 4,3 Punkte; –
Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen:
11 Punkte; –
Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende
und an Feiertagen: 22 Punkte. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des
Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe
1 (= 0,85 EUR im Jahr 2012, mit Wirkung vom 1.7.2010). 2.1. Anzahl
der Begünstigten je Art des Bereitschaftsdienstes: Organ/Einrichtung || Zu Hause || Zu Hause und am Arbeitsplatz || Am Arbeitsplatz || Insgesamt || Kommission || 327 || 55 || 39 || 421 || - davon JRC: || 203 || 10 || 28 || 241 || Rat || 54 || 0 || 0 || 54 || Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || Rechnungshof || 8 || 0 || 0 || 8 || EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || EAD || 27 || 0 || 0 || 27 || Insgesamt || 416 || 55 || 39 || 510 || 2.2. Anzahl
der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete): Organ/Einrichtung || AD || AST || AC || Insgesamt FG I || FG II || FG III || FG IV Kommission || 145 || 238 || 27 || 2 || 9 || 0 || 421 - davon JRC: || 90 || 128 || 20 || 1 || 2 || 0 || 241 Rat || 9 || 43 || 2 || 0 || 0 || 0 || 54 Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 0 || 0 || 8 || 0 || 0 || 0 || 8 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 11 || 16 || 0 || 0 || 0 || 0 || 27 Insgesamt || 165 || 297 || 37 || 2 || 9 || 0 || 510 2.3. Anzahl
der Begünstigten pro Tätigkeit: Organ / Einrichtung || JRC || Indirekte Aktionen || Technische Anlagen || Sicherheit || IKT || GASP/ ESVP || MS 24/7 || Insgesamt Kommission || 241 || 0 || 33 || 31 || 60 || 0 || 56 || 421 - davon JRC: || 241 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 241 Rat || 0 || 0 || 26 || 17 || 0 || 11 || 0 || 54 Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 8 || 0 || 0 || 0 || 8 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 0 || 0 || 0 || 3 || 12 || 9 || 3 || 27 Insgesamt || 241 || 0 || 59 || 59 || 72 || 20 || 59 || 510 3. Entschädigung
für besonders beschwerliche Arbeit Rechtsgrundlage für die Vergütung sind der
Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004
des Rates vom 29. April 2004, mit der die Verordnung (Euratom) Nr.°1799/72
des Rates ersetzt wurde.
Die Entschädigungen für besonders beschwerliche Arbeit werden in Punkten für
jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt, wobei zu unterscheiden ist
zwischen besonderen Arbeitsbedingungen aufgrund des „Personenschutzes“, des
„Arbeitsplatzes“ und der „Art der Arbeit". Die Zahl der Punkte variiert
zwischen 2, z.B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von mehr als 85 Dezibel,
und höchstens 50 Punkten für das Tragen eines autonomen
Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines
Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,85 EUR im
Jahr 2012, mit Wirkung vom 1.7.2010). 3.1. Anzahl
der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete): Organ/Einrichtung || AD || AST || Vertragsbedienstete (AC) || Insgesamt FG I || FG II || FG III || FG IV Kommission || 34 || 184 || 30 || 0 || 1 || 1 || 250 - davon JRC: || 34 || 175 || 21 || 0 || 1 || 1 || 232 Rat || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Insgesamt || 34 || 184 || 30 || 0 || 1 || 1 || 250 4. Vergütung
für Schichtarbeit Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind der Artikel 56a des
Statuts und die Verordnung Nr. 300/76 des Rates vom
9. Februar 1976, zuletzt geändert durch die Verordnung
Nr. 1873/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006. Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete
gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und –
in einer Einrichtung der Gemeinsamen
Forschungsstelle (Joint Research Centre – JRC) oder –
im Rahmen indirekter Aktionen dienstlich verwendet
werden oder aus Verwaltungsmitteln
besoldet werden und –
bei einer Dienststelle für Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT), –
bei einem Sicherheitsdienst, –
in einer Telefonzentrale oder einem
Informationsdienst, einer Rezeption, –
in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur
Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, –
bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der
Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder –
zur Bedienung und Überwachung technischer
Einrichtungen dienstlich verwendet werden. Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze vorgesehen (Zahlen von
2012, gültig seit 1.7.2010): –
Satz 1: Zweischichten-Dienst, mit Ausnahme der
Wochenenden und der Feiertage: 382,17 EUR; –
Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich
Nachtdienst, Wochenenden und Feiertage: 576,84 EUR; –
Satz 3: 24 Stunden (rund um die
Uhr-Dienst), mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 630,69 EUR; –
Satz 4: 24 Stunden (rund um die
Uhr-Dienst): 859,84 EUR. Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen
pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2012. 4.1. Anzahl
der Begünstigten nach Sätzen: Organ/Einrichtung || Satz 1 || Satz 2 || Satz 3 || Satz 4 || Insgesamt 382,17 EUR || 576,84 EUR || 630,69 EUR || 859,84 EUR Kommission || 7 || 25 || 8 || 61 || 101 - davon JRC: || 0 || 25 || 8 || 21 || 54 Rat || 40 || 0 || 0 || 26 || 66 Parlament || 28 || 0 || 30 || 6 || 64 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 2 || 0 || 0 || 8 || 10 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Ausschuss der Regionen (AdR) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 27 || 0 || 0 || 17 || 41 Insgesamt || 104 || 25 || 38 || 118 || 282 4.2. Anzahl
der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete): Organ/Einrichtung || AD || AST || AC || Insgesamt FG I || FG II || FG III || FG IV Kommission || 8 || 75 || 16 || 0 || 2 || 0 || 101 - davon JRC: || 8 || 39 || 6 || 0 || 1 || 0 || 54 Rat || 0 || 66 || 0 || 0 || 0 || 0 || 66 Parlament || 0 || 36 || 0 || 28 || 0 || 0 || 64 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 0 || 0 || 10 || 0 || 0 || 0 || 10 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 0 || 39 || 0 || 2 || 0 || 0 || 41 Insgesamt || 8 || 216 || 26 || 30 || 2 || 0 || 282 4.3. Anzahl
der Begünstigten pro Tätigkeit: Organ/ Einrichtung || JRC || Koord. Krise/ Notfall || IKT || Sicherheit || Zentrale /Rezeption || GASP/ ESVP || Techn. Anlagen || Indirekte Aktionen || Insgesamt Kommission || 54 || 0 || 3 || 40 || 0 || 0 || 4 || 0 || 101 - davon JRC: || 54 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 54 Rat || 0 || 0 || 0 || 63 || 0 || 3 || 0 || 0 || 66 Parlament || 0 || 0 || 0 || 58 || 0 || 0 || 6 || 0 || 64 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 8 || 2 || 0 || 0 || 0 || 10 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 0 || 0 || 16 || 16 || 0 || 9 || 0 || 0 || 41 Insgesamt || 54 || 0 || 19 || 185 || 2 || 12 || 10 || 0 || 282 5. Betroffene
Dienststellen und Begründung Das Europäische Parlament, der Rat, die
Kommission, der EAD (der einen großen Teil der ehemaligen GD RELEX von der
Kommission übernommen hat) und der Rechnungshof greifen seit einiger Zeit auf
diese besonderen Arbeitsbedingungen und die Zahlung entsprechender Vergütungen
zurück. Nur die Kommission wendet die Entschädigung für besonders beschwerliche
Arbeit innerhalb des JRC und des Amts für Gebäude, Anlagen und Logistik in
Brüssel (OIB) an. 5.1. Begründung
für den Bereitschaftsdienst Kommission:
Forschungsstelle (JRC):
Im Jahr 2012 zahlte die Kommission Vergütungen für den
Bereitschaftsdienst an 421 Mitarbeiter, von denen ungefähr 57 %
(241) in einem der Forschungszentren beschäftigt sind. Der Bereitschaftsdienst war wie in den
Vorjahren im Allgemeinen sicherheitsbedingt (Brandbekämpfung, Strahlenschutz,
Strahlenüberwachung usw.). Meistens wird der Bereitschaftsdienst für die
Gemeinsame Forschungsstelle zu Hause geleistet. Dies gilt nicht für Ispra und
Karlsruhe (Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz oder zu Hause und am
Arbeitsplatz aufgrund der spezifischen Aufgaben). Sonstige Dienststellen
In den anderen Generaldirektionen der Kommission fällt Bereitschaftsdienst
vor allem in den Bereichen Sicherheit, technische Anlagen, IT-Dienstleistungen
sowie Unterstützung der Mitgliedstaaten an. Rat: 2012
zahlte der Rat 54 Mitarbeitern Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu
Hause. Wie zuvor waren sie mit dem Betrieb und der Überwachung von technischen
Anlagen, Sicherheitsdiensten und der Unterstützung der GASP/ESVP betraut. Der
Bereitschaftsdienst wurde ausschließlich zu Hause geleistet. Rechnungshof: 2012 erhielten 8 Bedienstete Vergütungen für Bereitschaftsdienste
zu Hause. Im Jahr 2012 wurden im Rahmen der Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) keine Vergütungen mehr gezahlt. EAD: 2012
erhielten 27 Mitarbeiter Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu Hause in
folgenden Arbeitsbereichen: Rund-um-die-Uhr-Unterstützung für die
Mitgliedstaaten (MS 24/7), Sicherheitsdienste, Unterstützung für GASP/ESVP
sowie Dienst der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). 5.2. Begründung
für die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit Kommission : Die Kommission ist das einzige Organ, das
diese Art der Entschädigung 2012 in Anspruch genommen hat. Das Amt für Gebäude,
Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) hat diese Möglichkeit 2008 in einer
seiner Dienststellen (dem Vervielfältigungsdienst) eingeführt – in der
Gemeinsamen Forschungsstelle wurde sie bereits vorher angewendet. Alle drei in der Verordnung aufgeführten Kategorien der besonders
beschwerlichen Arbeit, für die Entschädigungen gezahlt werden können, kamen zur
Anwendung: a) Personenschutz
(z.B. Tragen unbequemer Schutzkleidung), b) Arbeitsplatz (z.B.
hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche) und c) Art der Arbeit
(z.B. Handhabung gefährlicher Stoffe). 2012 verteilte sich die Gesamtzahl der unter diesen Bedingungen
geleisteten Arbeitsstunden wie folgt: 71 603,12 Stunden
entfielen auf den Personenschutz, 127 587,18
Stunden auf den Arbeitsplatz und 17 284,91 Stunden
auf die Art der Arbeit. 5.3. Begründung
für die Schichtarbeit Kommission:
Innerhalb der Kommission hat die Gemeinsame Forschungsstelle – hauptsächlich
aufgabenbedingt – den größten Bedarf an dieser Art der Arbeitsorganisation (54
von insgesamt 2135 Personen im Jahr 2012). In den
übrigen Generaldirektionen (Verwaltungsmittel) leisteten 2012 47 Personen
Schichtarbeit in folgenden Bereichen: –
Sicherheit und Prävention: 40 –
Technische Anlagen: 4 –
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT):
3 In der Kommission kommen die vier
Vergütungssätze zur Anwendung, hauptsächlich die Sätze 2 und 4, der
Satz 4 (durchlaufender Schichtbetrieb) fällt vor allem bei den
Sicherheitsdiensten an. Rat: Im
Jahr 2012 erhielten 66 Personen Vergütungen für Schichtarbeit oder
durchlaufenden Schichtbetrieb. Die Vergütung kommt mehrheitlich in den
Bereichen Sicherheit und Prävention (63 Bedienstete) sowie GASP/ESVP
(3 Bedienstete) zur Anwendung. Die Art des Schichtdienstes ist entweder
der Zweischichten-Dienst (Satz 1) oder der durchlaufende Schichtbetrieb
(Satz 4). Europäisches Parlament: Das Europäische Parlament verwendet den Schichtdienst oder den durchlaufenden
Schichtbetrieb seit 2008. Im Jahr 2012 wurden an 64 Personen
Vergütungen für Schichtdienst oder durchlaufenden Schichtbetrieb gezahlt. Diese
Vergütung kommt derzeit nur noch im Bereich Sicherheit und überhaupt nicht mehr
im Bereich Telefon/Rezeption zur Anwendung. Die Art des Schichtdienstes ist ein
Zweischichten-Dienst (Satz 1, der durchlaufende Schichtbetrieb, Samstag,
Sonntag und Feiertage ausgenommen (Satz 3), oder der durchlaufende
Schichtbetrieb (Satz 4). Rechnungshof: Seit 2011 greift der Rechnungshof auf Schichtdienst oder einen
durchlaufenden Schichtbetrieb in den Bereichen Sicherheit und Telefon/Rezeption
zurück. Die Art des Schichtdienstes ist entweder der Zweischichten-Dienst
(Satz 1), oder der durchlaufende Schichtbetrieb (Satz 4). EAD : 2012
hat der EAD 41 Vergütungen für Schichtarbeit in den Bereichen
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Sicherheit, GASP/ESVP (vom
Rat übernommener Teil) und vor allem für Hilfsdienste im Rahmen der
Koordinierung in Krisen und Notfällen gezahlt. 6. Haushaltsausgaben,
aufgeschlüsselt nach Organ/Einrichtung und Vergütung/Entschädigung (in EUR) Organ/ Einrichtung || Schichtarbeit || Bereitschaftsdienst || Besonders beschwerliche Arbeit || Insgesamt Kommission || 790 448,88 || 1 443 239,13 || 639 547,60 || 2 873 235,61 - davon JRC: || 278 020,18 || 634 603,24 || 614 489,77 || 1 527 113,19 Rat || 438 886,98 || 157 618,11 || 0 || 596 505,09 Parlament || 201 686,96 || 0 || 0 || 201 686,96 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 91 716,72 || 22 614,40 || 0 || 114 331,12 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 235 814,00 || 63 271,46 || 0 || 299 085,46 Insgesamt || 1 758 553,54 || 1 686 743,10 || 639 547,60 || 4 084 844,24 Die Gesamtausgaben für diese drei
Vergütungen/Entschädigungen beliefen sich im Jahr 2012 für alle
europäischen Organe/Einrichtungen insgesamt auf etwas mehr als 4 Mio. EUR.