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Document 52014DC0335
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A decent Life for all: from vision to collective action
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen
/* <EMPTY>/2014/0XXX <EMPTY> */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen /*
„Ein menschenwürdiges Leben
für alle: Vom Zukunftsbild zu
kollektiven Massnahmen“ 1. Einleitung Die
Beseitigung der Armut und die Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung sind
grundlegende globale Herausforderungen, die sich auf das Leben jetziger und
künftiger Generationen sowie auf die Zukunft des gesamten Planeten auswirken. Diese
universellen Herausforderungen stehen in Wechselbeziehung zueinander und bedürfen
einer globalen Reaktion. Dazu sind ein fester politischer Willen und
entschlossenes Vorgehen auf allen Ebenen und von allen Beteiligten erforderlich. Die
Agenda muss auf die Anforderungen der globalisierten und vernetzten Welt
ausgerichtet werden, da im Sinne von Menschenwürde, Gleichheit, Gerechtigkeit
oder Nachhaltigkeit nicht an den alten Gewohnheiten festgehalten werden kann. Die
EU und ihre Mitgliedstaaten haben nachdrücklich betont, dass sie sich unter
Einbeziehung aller Partner und Interessenträger um einen Konsens zugunsten
einer neuen und innovativen Agenda für den Zeitraum nach 2015 bemühen werden. Im
Rahmen der laufenden Arbeiten in der von der UNO eingerichteten offenen
Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für nachhaltige Entwicklung wird die EU ihren
Beitrag zur künftigen Entwicklung in Form von Interventionen der EU und der in
der Arbeitsgruppe vertretenen Mitgliedstaaten fortsetzen. Die
vorliegende Mitteilung beruht auf dem Standpunkt der EU in der in den
Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2013 dargelegten Form. Im Folgenden
sollen die wichtigsten Grundsätze weiter ergänzt, mögliche Schwerpunktbereiche
und Zielthemen für den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 festgelegt und
Möglichkeiten zur Bündelung dieser Schwerpunktbereiche vorgestellt werden; zugleich
wird auf die Notwenigkeit einer neuen globalen Partnerschaft hingewiesen. Gleichzeitig
soll die Flexibilität erhalten bleiben, künftige Entwicklungen auf
internationaler Ebene erörtern zu können. Die Mitteilung ist als Beitrag zu
einem Prozess der weiteren Präzisierung des Ansatzes der EU und ihrer
Mitgliedstaaten gedacht, und zwar bis hin zum Abschluss der Arbeiten der von
den UN eingerichteten offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für nachhaltige
Entwicklung und der Tätigkeit des Sachverständigenausschusses für die
Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung. Ferner soll sie ein Beitrag zu den
Diskussionen auf der bevorstehenden Generalversammlung der Vereinten Nationen
im Vorfeld der Verhandlungen vor dem Gipfeltreffen 2015 sein. Sie
stützt sich auf die jüngsten diesbezüglichen internationalen Gespräche zum
nachhaltigen Wachstum und zur Armutsbeseitigung sowie auf die Rio+20-Konferenz,
das Überprüfungsverfahren zu den Millenniumsentwicklungszielen (MDG), den
Bericht der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen einberufenen
Hochrangigen Gruppe zum Thema Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 und den
Bericht des UN-Generalsekretärs mit dem Titel „A Life of Dignity for All“ (Ein
würdiges Leben für alle). Als weitere Grundlage dienen Erörterungen mit
EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus werden auf internationaler Ebene
vorgebrachte wesentliche Vorschläge berücksichtigt, darunter auch die
bisherigen Beratungen im Rahmen der offenen UN-Arbeitsgruppe zu den
nachhaltigen Entwicklungszielen und die Ergebnisse mehrerer Konsultationen mit Interessenträgern. 2. Zukunftsbild und Grundsätze Die Vorstellungen
der EU[1]
stützen sich hauptsächlich auf die Annahme, dass die Welt über die Technologie
und die Mittel verfügt, mit denen noch zu unseren Lebzeiten äußerste Armut
beseitigt und die Welt auf einen nachhaltigen Pfad geführt werden kann, um bis 2030
ein menschenwürdiges Leben für alle zu gewährleisten. Für die Umsetzung bedarf
es eines geeigneten Rahmens. Er sollte global ausgerichtet sein, weltweit Ziele
verfolgen und universell gelten, wobei er auf die nationale Eigenverantwortung
gestützt sein und den nationalen Gegebenheiten, Fähigkeiten und
Entwicklungsniveaus Rechnung tragen sollte. Er sollte auf Rechten basieren und
auf die Menschen ausgerichtet sein. Die sich gegenseitig verstärkenden Aspekte
Armutsbeseitigung und Förderung nachhaltiger Entwicklung sollten anerkannt und
berücksichtigt werden. Der Rahmen sollte die drei Dimensionen der nachhaltigen
Entwicklung - die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension -
in integrativer und ausgewogener Weise umfassen. 1.
Universalität und Differenzierung aufgrund nationaler Umstände Auf die
Herausforderungen Armutsbeseitigung und Förderung nachhaltiger Entwicklung treffen
die Charakterisierungen gemeinsam - aufgrund ihrer universellen
Bedeutung und Relevanz für alle Länder und Menschen einschließlich künftiger
Generationen - und global zu - da viele der Aufgaben, die in einer von
gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt zu bewältigen sind, ein gemeinsames
Vorgehen und globale Lösungen erfordern. Eine universelle und transformative
Agenda sollte sich auf Ziele konzentrieren, die für alle Länder bedeutend und
relevant sind. Ferner sollten alle Interessengruppen an ihrer Umsetzung
beteiligt sind. Im
Handlungsrahmen müssen sich die in ständiger Veränderung befindlichen globalen
Gegebenheiten widerspiegeln. Seit Ausarbeitung der Millenniumsentwicklungsziele
nimmt die Verknüpfung der globalen Herausforderungen stetig zu, und die Länder
haben sich wirtschaftlich, sozial und von ihrer Fähigkeit her, einen Beitrag
zur globalen Agenda zu leisten, weiterentwickelt. Die EU wird die Grundsätze
der Erklärung von Rio aus dem Jahre 1992 weiterhin achten. Da der Grundsatz der
gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten ausschließlich im
Zusammenhang mit der weltweiten Umweltzerstörung zur Anwendung kommt, eignet
sich dieses Konzept nicht dazu, die großen Herausforderungen in der Zeit nach 2015
anzugehen. Die EU ist gleichzeitig bereit, sich für den gesamten
Handlungsrahmen gemeinsam mit ihren Partnern mit den konkreten Auswirkungen und
der Umsetzung der Universalität und der Differenzierung für alle Länder zu
befassen, ohne dabei die am wenigsten entwickelten und wirtschaftlich schwachen
Länder außer Acht zu lassen. Während
also die Ziele für alle festgelegt werden sollten, sind bei der Umsetzung des
weltweit gültigen Rahmens unterschiedliche nationale Schwerpunkte und
Gegebenheiten zu berücksichtigen und nationale Strategien und Prioritäten zu
achten. Eine solche Differenzierung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Dazu
gehören auch unterschiedliche Ansätze zur Verwirklichung von Zielen oder
differenzierte Indikatoren zur Messung der Fortschritte. In diesem Zusammenhang
spiegeln die in dieser Mitteilung enthaltenen Zielthemen wider, auf welche
Weise Universalität und Differenzierung im Rahmen der Ziele für eine
nachhaltige Entwicklung in die Praxis umgesetzt werden könnte. Schließlich muss
die Arbeit auf der Zielsetzungsebene einschließlich Indikatoren so gestaltet
werden, dass in allen Ländern die auf verschiedenen Entwicklungsebenen erforderlichen
Veränderungen vorangetrieben und die globalen Ziele verwirklicht werden. Dabei
müssen die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Fähigkeiten der Länder
sowie die Notwendigkeit der Gewährleistung von Erreichbarkeit,
Eigenverantwortung und Messbarkeit berücksichtigt werden. 2. Eine
transformative Agenda zur Integration der drei Dimensionen der nachhaltigen
Entwicklung und zur Bewältigung neuer Herausforderungen Der neue
weltweit gültige Rahmen muss auf Veränderung ausgerichtet sein, wenn er den neuen
Herausforderungen auf angemessene Weise Rechnung tragen soll. Dazu gehört auch
der Umgang mit Fragen von weltweiter Bedeutung, die in den Millenniumsentwicklungszielen
nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wie inklusives und integratives
Wachstum, Ungleichheiten, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion,
Migration und Mobilität, menschenwürdige Arbeit, digitale Integration,
Gesundheit und Sozialschutz, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher
Ressourcen, Klimawandel, Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen und
Katastrophenvorsorge sowie Wissen und Innovation. Ein Handlungsrahmen für die
Zeit nach 2015 sollte auch einen an Rechtsnormen orientierten, alle
Menschenrechte einschließenden Ansatz gewährleisten, die Themen Recht,
Gleichheit und Gerechtigkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit angehen und friedliche Gesellschaften sowie Gewaltfreiheit
anstreben. Angesichts der verstärkenden Wirkung des Klimawandels auf die
Herausforderungen, die sich sowohl im Zusammenhang mit der Armutsbeseitigung
als auch mit der nachhaltigen Entwicklung ergeben, sollte der Klimawandel im
neuen Handlungsrahmen als Querschnittsaufgabe berücksichtigt werden. In den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
müssen Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel eingebettet und die
erforderlichen Anstrengungen und Maßnahmen einfließen, indem für alle
Zielsetzungen Klimaschutzziele sowie insbesondere das international vereinbarte
Ziel, die Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen, vorgesehen werden. Er muss
die aktuellen Klimaverhandlungen des UNFCCC unterstützen und ergänzen, nicht
jedoch eingreifen. Die drei
miteinander verknüpften Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung sind in die
Ziele und Vorgaben auf ausgewogene Weise zu integrieren. Indem diese
Verknüpfungen erkannt und berücksichtigt werden, kann der Handlungsrahmen
integrierter und einheitlicher gestaltet werden. Zudem bedarf es größerer Anstrengungen,
um auf allen Ebenen (national, regional und global) Politikkohärenz
herzustellen. 3. Rechenschaftspflicht Zu den
grundlegenden Anforderungen an den künftigen Handlungsrahmen gehören
Rechenschaftspflicht, Transparenz und eine wirksame Fortschrittsüberwachung. Der
neue Handlungsrahmen muss Maßnahmen vorsehen, mit deren Hilfe die Möglichkeiten
der Menschen, Einfluss auf sie betreffende politische Entscheidungen zu nehmen
und von Regierungen und anderen Akteuren Rechenschaft über die erzielten
Fortschritte zu verlangen, spürbar erweitert werden. Die Schaffung von
geeigneten Regelungen und Einrichtungen ist dabei von zentraler Bedeutung. Die
Rechenschaftspflicht beinhaltet auch die Einhaltung nationaler und
internationaler Verpflichtungen, sowohl mit Blick auf solide Politikansätze und
den wirksamen Einsatz von Finanzmitteln als auch auf tatsächliche und spürbare
Verbesserungen im Leben der Menschen. Mit
einem neuen Handlungsrahmen bietet sich zudem die Gelegenheit, einen auf
höchster politischer Ebene gebilligten und unterstützten globalen Mechanismus
zu entwickeln, mit dem gewährleistet wird, dass die nationalen Regierungen und
weitere Akteure, auch aus dem Privatsektor, Rechenschaft über die Umsetzung des
Handlungsrahmens ablegen müssen; es bietet sich auch die Gelegenheit,
Fortschritte genau zu überwachen, die Maßnahmen gegebenenfalls zu beschleunigen
und bei Bedarf auf zusätzliche Maßnahmen zu drängen. Die Zivilgesellschaft, die
lokalen Behörden und der Privatsektor müssen eine zentrale Rolle bei der
Weiterentwicklung der Maßnahmen und der Rechenschaftspflicht übernehmen. Ein
entscheidender Beitrag zur Förderung der Transparenz besteht in der Erfassung,
Veröffentlichung, Bewertung und leichten Zugänglichkeit von Daten und
Informationen zum bisherigen Fortschrittstempo auf nationaler und
internationaler Ebene. Dies
setzt eine regelmäßige Kontrolle der Fortschritte, der Verpflichtungen und der
Umsetzung auf der Grundlage eines soliden Handlungsrahmens unter Beteiligung
aller Interessenträger voraus. Dies wiederum erfordert eine wirksame Erfassung
und Analyse von Daten durch Wissenschaftler und die nationalen Statistikämter
in den einzelnen Ländern. Um Benachteiligungen auszuschließen, ist dabei auch
die Erfassung hinreichend aufgeschlüsselter Daten vorzusehen. 2. Schwerpunktbereiche und Ziele im Bereich der
Armutsbeseitigung und der Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung 1. Ein
auf Zielvorgaben für transformative Veränderungen basierender Handlungsrahmen Die
internationale Debatte zu den thematischen Schwerpunktbereichen, die eine
Agenda für die Zeit nach 2015 auch mit Blick auf die Zielvorgaben umfassen
sollte, nimmt immer konkretere Formen an. Die Schlussfolgerungen des Rates aus
dem Jahre 2013 waren mit ihrer allgemeinen thematischen Ausrichtung ein erster
Schritt in Richtung eines gemeinsamen Standpunkts zu den Schwerpunktbereichen. Die
Forderungen des Rates beinhalteten einen Handlungsrahmen zur Gewährleistung
eines Mindestlebensstandards, zur Förderung der Triebkräfte für eine grüne
Wirtschaft im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der
strukturellen wirtschaftlichen Umgestaltung, und zur Sicherstellung der
nachhaltigen Nutzung, der nachhaltigen Bewirtschaftung und des nachhaltigen
Schutzes der natürlichen Ressourcen und der von ihnen erbrachten
Ökosystemleistungen. Ein Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 sollte auch für
einen rechtsbasierten Ansatz sorgen, den Themen Recht, Gleichheit und
Gerechtigkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit Rechnung tragen sowie Frieden und Sicherheit und
Gewaltfreiheit anstreben. Die
Kommission hat auf der Grundlage dieser Orientierungspunkte und unter
Berücksichtigung der Gespräche bei den Vereinten Nationen, insbesondere in der
Offenen Arbeitsgruppe, wichtige Schwerpunktbereiche ermittelt, die angesichts
ihres entscheidenden Beitrags zu dem im weiteren Verlauf erläuterten
übergeordneten Ziel der Armutsbeseitigung und nachhaltigen Entwicklung in den
Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 einfließen könnten. Diese Themenbereiche
beruhen auf einem breiten Spektrum fachlicher und wissenschaftlicher
Veröffentlichungen und Hintergrundmaterialien, die auf internationaler und
europäischer Ebene entwickelt wurden und zahlreiche Konsultationen mit Interessenträgern
einschließen, die zusätzliche Hinweise auf den zentralen Beitrag dieser
Bereiche zur Verwirklichung der Armutsbeseitigung und der nachhaltigen
Entwicklung liefern. Sie sollen die globalen Bemühungen um einen
transformativen Wandel auf allen Ebenen steuern. Bei der Ermittlung der
genannten Schwerpunktbereiche handelt es sich um einen Zwischenschritt vor der
Auswahl einer begrenzten Zahl von Zielvorgaben. In
dieser Phase werden auf Grundlage der Schwerpunktbereiche ferner mögliche
Zielthemen erarbeitet. Mit Hilfe dieser Zielthemen werden die für die einzelnen
Bereiche erforderlichen Hauptmaßnahmen und die angestrebten Fortschritte
dargelegt. Sie verfügen über Symbolcharakter, indem sie die zentralen Aspekte
erfassen, die zur Verwirklichung eines Ziels beitragen, und sollten als
Triebkräfte des Wandels dienen. 2.
Mögliche Ziele und Schwerpunktbereiche Armut Die Beseitigung
der Armut gehört zu den zentralen Vorgaben der Millenniumserklärung. Die
Bemühungen, die mit den Millenniums-Entwicklungszielen eingeleitet wurde,
müssen auf der Grundlage einer multidimensionalen Sichtweise von Armut, die
ihren zahlreichen weltweiten Ursachen Rechnung trägt, ergänzt und verstärkt
werden. Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Beseitigung der extremen Armut ·
Reduzierung des Anteils der Bevölkerung, der
anfällig für extreme Armut ist und von weniger als 2 USD am Tag lebt ·
Reduzierung des Anteils der Bevölkerung, der unter
den nationalen Armutsgrenzen lebt, einschließlich der Angehörigen
schutzbedürftiger Gruppen ·
Verringerung der Kosten für Heimatüberweisungen und
der durch Migration verursachten Kosten, einschließlich der Einstellungskosten ·
Sicherung der Rechte auf Grundbesitz, Eigentum und
andere Vermögenswerte ·
Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Verringerung
der Zahl der Todesfälle sowie der wirtschaftlichen Verluste durch
Katastrophenfälle. Ungleichheit In inklusiveren und gerechteren Gesellschaften
steigen die Aussichten auf ein friedliches Leben, langfristige und nachhaltige
Entwicklung, Wachstum und die schnellere Erholung von Konjunkturrückgängen. Alle
Mitglieder der Gesellschaft sollten in den Genuss der Früchte des Wachstums und
der Entwicklung kommen. Es bedarf Maßnahmen gegen Einkommens- und
Wohlstandsgefälle. Mit der Agenda für die Zeit nach 2015 müssen ausreichende
Investitionen in alle Menschen, insbesondere die am meisten benachteiligten Bürger
bei gleichen Rechten und Chancen gefördert werden, indem Einkommenssicherheit
und ein universaler und diskriminierungsfreier Zugang zu sozialen Diensten
gewährleistet wird. Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Gewährleistung, dass Menschen mit niedrigerem
Einkommen gleichermaßen von einer Steigerung des Volkseinkommens profitieren
wie Menschen mit höherem Einkommen ·
Beendigung von Diskriminierungen und Ungleichheiten
bei öffentlichen Dienstleistungen und im Wirtschaftsleben ·
Stärkung und Integration von Randgruppen,
einschließlich ethnischer Minderheiten, Migranten und Flüchtlinge. Ernährungssicherheit
und Ernährung, nachhaltige Landwirtschaft Durch
Bekämpfung von Ernährungsunsicherheit und Unterernährung kann die
intergenerationale Weitergabe von Armut verhindert werden. Zur Gewährleistung
von Ernährungssicherheit müssen Kleinbauern, insbesondere Frauen, Zugang zu
Land, Finanzmitteln, Investitionen und Märkten erhalten, und es bedarf eines
Zugangs zu nährstoffreichen Lebensmitteln und bedarfsgerechten
Gesundheitssystemen sowie sektorenübergreifender Maßnahmen zu Verhaltens- und
Ernährungsgewohnheiten. Der Handlungsrahmen muss auf die Förderung einer
nachhaltigen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, eine effiziente
Ressourcennutzung und die Verbesserung der Resilienz abzielen. Nachhaltigkeit
in Landwirtschaft und Fischerei bildet eine Grundvoraussetzung für nachhaltige
Entwicklung und Ernährungssicherheit sowie für die erfolgreiche Anpassung an
den Klimawandel. Verluste nach der Ernte und Nahrungsmittelverschwendung müssen
ebenfalls angegangen werden. Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Gewährleistung des ständigen Zugangs zu sicheren,
ausreichenden, erschwinglichen und nährstoffreichen Lebensmitteln, um den
Hunger zu beseitigen ·
Bekämpfung von Unterernährung, Stunting und Wasting
bei Kindern ·
Erhöhung der Produktivität in Landwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur auf nachhaltige Weise ·
Zurückdrängung des Verlusts und der Verschwendung
von Nahrungsmitteln. Gesundheit Gesundheit,
die als Wohlbefinden und nicht nur als bloßes Freisein von Krankheit definiert
wird, ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung
und ein Ergebnis dieser Entwicklung. Die Verwirklichung einer ausgewogenen und
universellen Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen ist im
Zusammenspiel mit dem Schutz vor persönlichen finanziellen Risiken durch
ausufernde Gesundheitsaufwendungen von entscheidender Bedeutung, um das Recht
aller Menschen auf einen optimalen Gesundheitsstandard Wirklichkeit werden zu
lassen.
Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören eine ausgewogene und universelle
Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen, der Zugang zu diesen
Leistungen und der Schutz vor den mit unerwarteten Gesundheitsausgaben
verbundenen finanziellen Risiken. Die Belastung durch (übertragbare und
nichtübertragbare Krankheiten) muss mit Blick auf den Lebenswandel und soziale
und ökologische Gesundheitsdeterminanten, einschließlich der Bekämpfung von
Krankheitsursachen, durch die Einbeziehung von Gesundheitsbelangen in alle
Politikbereiche angegangen werden. Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Senkung von Kinder- und Müttersterblichkeit und
Gewährleistung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit
verbundenen Rechte ·
Verringerung der Belastung durch übertragbare und
nicht übertragbare Krankheiten ·
Verwirklichung einer wirksamen und universellen
Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen für alle Menschen,
einschließlich schutzbedürftiger Personen, wie z. B. Menschen mit
Behinderungen oder ältere Menschen ·
Sicherstellung, dass niemand aufgrund von Ausgaben
für die Gesundheitsversorgung in extreme Armut getrieben wird oder dort
verbleibt. Bildung Der
Zugang aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu hochwertiger allgemeiner
und beruflicher Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht, eine Voraussetzung
für die Durchbrechung des Kreislaufs der Weitergabe von Armut über Generationen
hinweg und ein Schlüsselfaktor für die Förderung einer aktiven Bürgerschaft und
die Verwirklichung wissensbasierter und innovativer Gesellschaften. Wichtigste
Voraussetzungen sind die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu
allen Bildungsstufen, eines Abschluss sowie eine Verbesserung der
Bildungsqualität in einer Perspektive des lebenslangen Lernens. Darüber
hinaus sind eine einschlägige berufliche Aus- und Weiterbildung und
Qualifizierung von entscheidender Bedeutung, um junge Menschen und Erwachsene
auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Es sind noch einige Herausforderungen zu
bewältigen, um Randgruppen einschließlich Menschen, die von Konflikten
betroffen sind, zu erreichen, geschlechtsspezifische Unterschiede abzubauen und
die Erwachsenenalphabetisierung in allen Ländern zu gewährleisten. Zu
den möglichen Zielthemen gehören: ·
Gewährleistung des Zugangs
zu hochwertiger Grundbildung und des entsprechenden Abschlusses (einschließlich
der Sekundarstufe I) für Jungen und Mädchen gleichermaßen ·
Sicherstellung umfassender
grundlegender, übertragbarer und fachlicher Qualifikationen für alle mit dem
Ziel der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe ·
Bekämpfung des
Analphabetismus bei Erwachsenen ·
Beseitigung von
Ungleichheiten im Bildungsbereich, Ergreifung spezifischer Maßnahmen zugunsten
von durch Diskriminierung gefährdeten benachteiligten Personen und Gruppen,
einschließlich Menschen mit Behinderungen, ethnischer Minderheiten, Migranten
und Flüchtlinge ·
Stärkung der Verbindungen
zwischen Bildung, Forschung und Innovation sowie Förderung des Wissenserwerbs
und -austauschs. Geschlechtergleichstellung
und Stärkung der Rechte von Frauen Die Geschlechtergleichstellung,
die Stärkung der Rechte von Frauen und die vollständige Ausübung der Rechte
durch Frauen und Mädchen in allen Ländern bilden entscheidende Voraussetzungen
für nachhaltige Entwicklung, Armutsbeseitigung und die Bewältigung der noch
verbleibenden Aufgaben im Zusammenhang mit den Milleniumsentwicklungszielen. Zu
den zentralen Themen gehören die Aufrechterhaltung eines politischen
Engagements auf hoher Ebene und die Anerkennung der Tatsache, dass die
Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung, die Stärkung der Rechte und
Grundrechte von Frauen und Mädchen eine universelle Verantwortung darstellen;
es geht um die Stärkung von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung
und die Erhöhung der Investitionen in Geschlechtergleichstellung sowie die
Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen. Einen Beitrag zum Ziel der
Geschlechtergleichstellung wird die Erfassung von nach Geschlechtern
aufgeschlüsselten Daten leisten. Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Gewalt
gegen Frauen und Mädchen ·
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von
Frauen und Mädchen ·
Stärkung der Vertretung, der Teilhabe und des
Einflusses von Frauen in Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen und in allen
Bereichen ·
Gewährleistung eines universellen und
gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Mädchen zu wesentlichen
Dienstleistungen ·
Abbau und letztendlich Beseitigung des
geschlechtsspezifischen Lohngefälles im öffentlichen und privaten Sektor. Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung Mit dem
Handlungsrahmen sollen der Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu
Sanitäranlagen, eine integrierte Wasserbewirtschaftung, einschließlich
Wassereffizienz, sowie die Bewältigung der mit dem Klimawandel und der
Wasserknappheit verbundenen Herausforderungen gewährleistet werden. Zu
den möglichen Zielthemen gehören: ·
Sicherstellung des allgemeinen Zugangs zu sauberem
Trinkwasser ·
Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sanitären
Anlagen und Hygieneeinrichtungen ·
Stärkung des integrierten Wasserressourcenmanagements ·
Verbesserung der Wassereffizienz in allen Sektoren ·
Verbesserung der Wassergüte und Verringerung der
Wasserverschmutzung. Nachhaltige
Energie Der
Übergang zu nachhaltigen Energiesystemen mit geringem CO2-Ausstoß
kann enorme Fortschritte im Bereich der Armutsbeseitigung und der nachhaltigen
Entwicklung zur Folge haben und steht im Mittelpunkt der Bemühungen um
Anpassung an den Klimawandel. Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören der
Zugang zu sauberer, erschwinglicher und nachhaltiger Energie, die Verbesserung
der Energieeffizienz, solide Infrastrukturen und die Erhöhung des Anteils von
Energie aus erneuerbaren Energiequellen am Energiemix (in Übereinstimmung mit
der Initiative „Nachhaltige Energie für Alle“). Ein wichtiges Anliegen ist die
Abschaffung von Subventionen für umweltschädliche Brennstoffe, mit denen nicht
die Ärmsten unterstützt, sondern nicht nachhaltige Energiesysteme gefördert
werden. Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Gewährleistung des
universellen Zugangs zu modernen Energiedienstleistungen ·
Erhöhung des Tempos, mit dem Energieeffizienz
weltweit verbessert wird ·
Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am
weltweiten Energiemix ·
stufenweise Abschaffung von Subventionen für
umweltschädliche fossile Brennstoffe. Volle
und produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Beschäftigung
bildet eine wichtige Voraussetzung für die Befreiung aus Armut und trägt zu
Gleichheit, Fairness, Gerechtigkeit, Frieden und Sicherheit bei. Die Schaffung
menschenwürdiger Arbeitsplätze trägt insbesondere im Rahmen einer langfristigen
Entwicklungsperspektive zu einem höheren Wachstum bei. Zu den wichtigsten
Herausforderungen zählen die Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen und
alten Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie die Qualität der formellen
und informellen Beschäftigung. Hierzu gehören Aspekte wie Lohn,
Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Sozialschutz
sowie die Notwendigkeit der Schaffung menschenwürdiger „grüner“ Arbeitsplätze
ein. Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Förderung
menschenwürdiger Arbeit und nachhaltiger Lebensweisen, auch für Jugendliche,
ältere Menschen, Frauen und von Diskriminierung bedrohte Bevölkerungsgruppen ·
Erhöhung des Anteils der produktiven Beschäftigung
und der menschenwürdigen Arbeit an der Gesamterwerbstätigkeit in
Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielsetzungen der Agenda für
menschenwürdige Arbeit ·
Ausweitung
des Geltungsbereichs der Basisniveaus für den Sozialschutz und schrittweise
Erhöhung der garantierten Sozialstandards ·
Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und
Vertriebenen gemäß den Normen und Standards der IAO. Inklusives
und nachhaltiges Wachstum Inklusives
und nachhaltiges Wachstum ist eine Grundvoraussetzung für langfristige
Armutsbeseitigung und gemeinsamen Wohlstand. Wachstum muss auf
ressourceneffiziente Weise und innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten zur
Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie zu den Bemühungen um Anpassung
an den Klimawandel beitragen. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen für Unternehmertum, Wirtschaft, Handel,
Investitionen und Innovation, die auch Regulierungs-, Rechts- und effiziente
Steuersysteme, öffentliche Investitionen, Zugang zu Märkten und Finanzmitteln und
die Förderung neuer Technologien umfassen. Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Förderung des Strukturwandels der Wirtschaft und
geeigneter Rahmenbedingungen für Innovation, Unternehmertum, Wirtschaft und
Handel ·
Sicherstellung des Zugangs zu Märkten und Finanzmitteln
sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -netzen ·
Förderung öffentlicher Investitionen in solide Infrastrukturen ·
Förderung einer sicheren, geordneten und regulären
Migration durch verstärkte internationale Zusammenarbeit ·
Gewährung eines zoll- und kontingentfreien
Marktzugangs für Produkte aus den am wenigsten entwickelten Ländern. Nachhaltige
Städte und menschliche Siedlungen In einer
zunehmen urbanisierten Welt stellen Städte wichtige Herausforderungen im
Bereich der nachhaltigen Entwicklung dar. Es sind nachhaltige Planungs- und
Entwicklungsprozesse erforderlich, die durch effiziente Behörden ausgeführt
werden. Dies umfasst die Planung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich der
Katastrophenvorsorge und -bewältigung, auch in den ländlichen Gebieten, mit
denen die Städte in Kontakt stehen. Im Mittelpunkt der Bemühungen stehen die
Senkung der Zahl der Slumbewohner, die Bekämpfung der Luftverschmutzung, der
Bau stabiler Wohnhäuser und Infrastrukturen und die Verbesserung der Abfallbewirtschaftung.
Eine zukunftsfähigere Städteplanung und -verwaltung erfordert demokratische,
transparente und der Rechenschaftspflicht unterliegende Entscheidungsprozesse. Eine
weitere Grundvoraussetzung bilden nachhaltige städtische und ländliche Verkehrssysteme.
Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Verbesserung des Zugangs zu sicheren und
nachhaltigen Verkehrssystemen einschließlich eines erschwinglichen öffentlichen
Nahverkehrs ·
Verringerung der Zahl der Slumbewohner durch die
Bereitstellung von sicherem, erschwinglichem und robustem Wohnraum und die
Gewährleistung sicherer Grundbesitzverhältnisse ·
Verbesserung einer nachhaltigen, zugänglichen
Städte- und Raumplanung und ‑durchführung ·
Verbesserung der Luftgüte. Nachhaltige
Verbrauchs- und Produktionsmuster Die derzeitigen
Produktions- und Verbrauchsmuster sind nicht nachhaltig. Zu den zentralen
Maßnahmen im Bereich des Verbrauchs gehören die Förderung der Nutzung energie- und
ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Produkte, die stufenweise
Abschaffung von für die Umwelt schädlichen Subventionen und ein nachhaltiges
Auftragswesen. Maßnahmen im Bereich der Produktion umfassen die Förderung einer
innovativen und ressourcenschonenden Produktion, eine
Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Bewertung der Ökobilanz von Produkten,
eine nachhaltige Bauwirtschaft, eine Abfall- und Chemikalienbewirtschaftung
sowie die Förderung eines ökologischen Unternehmertums und von Ökoinnovation. Zu
den möglichen Zielthemen gehören: ·
Reduzierung, Wiederverwendung und Recycling von
Abfällen ·
Verbesserung der Ressourcenproduktivität ·
Verringerung der Auswirkungen des Verbrauchs auf
die Umwelt ·
Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit chemischen
Stoffen während ihres gesamten Lebenszyklus ·
Gefährliche Chemikalien: Verminderung der
menschlichen Exposition und der Emissionen ·
Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung von
Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen. Ozeane
und Meere Die
nachhaltige Bewirtschaftung der Ozeane kommt der Menschheit in wirtschaftlicher
und sozialer Hinsicht zugute. Um mittels eines Ökosystem-Ansatzes für die
Steuerung allen menschlichen Handelns, das sich auf die Meere auswirkt, den
Erhalt gesunder Meere gewährleisten und eine nachhaltige Fischereiwirtschaft
unterstützen zu können, sind Leitaktionen und die Anwendung des
Vorsorgeprinzips erforderlich. Verschmutzung, Versauerung, Anstieg des
Meeresspiegels, die Entwicklung gebietsgestützter Verwaltungsinstrumente auch
für geschützte Meeresgebiete, die sich auf Gebiete, die außerhalb der
nationalen Hoheitsgewalt liegen, erstrecken, die Bekämpfung von Überfischung
und Überkapazitäten, illegaler, nicht gemeldeter und nicht regulierter
Fischerei, der Umgang mit geschädigten Ökosystemen, Auswirkungen auf die Umwelt
und der Zugang zur Fischerei und zu den Märkten durch Selbstversorgungs- und
Kleinfischer gehören zu den zu bewältigenden Problemen. Zu den möglichen
Zielthemen gehören: ·
Schutz und Wiederherstellung der Meeresgesundheit und
Erhalt der Meeresbiodiversität durch Minderung der durch die Tätigkeit des
Menschen hervorgerufenen Belastungen ·
Sicherung einer nachhaltigen Fischerei (gesunde
Fischbestände) ·
Gewährleistung des Zugangs zur Fischerei auf
lokaler, regionaler und globaler Ebene für Selbstversorgungs- und Kleinfischer ·
Verminderung der Meeresverschmutzung und des
Abfallaufkommens im Meer, auch aus landseitigen Quellen. Biologische
Vielfalt und Wälder Die
biologische Vielfalt ist ein grundlegender Bestandteil des Lebenserhaltungssystems
der Erde und wird insbesondere durch den Klimawandel gefährdet. Es muss dafür
Sorge getragen werden, dass die Verlustrate der natürlichen Lebensräume und der
bedrohten Arten (auch durch den illegalen Artenhandel und Wilderei) gesenkt und
der Artenschutz in alle zentralen Politikbereiche (einschließlich
Landwirtschaft und Fischerei) einbezogen wird. Dem weltweiten Verlust an
Waldflächen ist entgegenzuwirken, dem Verlust an Primärwäldern Einhalt zu
gebieten und der illegale Holzeinschlag und der damit verbundene Handel sind zu
unterbinden. Zu den möglichen Zielthemen gehören: ·
Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen,
die wesentliche Leistungen erbringen ·
Verhinderung der Ausrottung bekannter bedrohter
Arten und Verbesserung des Erhaltungsstatus ·
Senkung der Verlust-, Zerstörungs- und
Zersplitterungsrate der natürlichen Lebensräume ·
Eindämmung der Entwaldung und Waldschädigung mit
Hilfe einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung ·
Einschränkung des illegalen Arten- und Holzhandels. Bodenverschlechterung,
einschließlich Wüstenbildung und Dürre Bodenverschlechterung,
einschließlich Wüstenbildung und Dürre, stellen globale Probleme von besonderer
Dringlichkeit dar, die durch den Klimawandel weiter verschärft werden. Im
Mittelpunkt der Bemühungen steht die Schaffung einer landdegradationsneutralen
Welt. Zu diesem Zweck gilt es, den Verlust des Naturkapitals des Bodens
einzudämmen, die Verwaltung (auch im Bereich des Zugangs zu Land und des
Grundbesitzes) zu verbessern und die Resilienz zu erhöhen. Zu den möglichen
Zielthemen gehören: ·
Hinwirken auf eine landdegradationsneutrale Welt ·
Bodenschutz ·
Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen von
Dürren. Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und effiziente
Institutionen Mit einem an Rechtsnormen orientierten, alle Menschenrechte
einschließenden Ansatz wird ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung der
Verwaltungsqualität, zum Abbau von Ungleichheit und Ausgrenzung und zur
Verwirklichung der angestrebten Ziele und Maßnahmen dieser Agenda durch
Teilhabe, Transparenz und Rechenschaftspflicht geleistet. Die Kernanforderungen beinhalten eine Stärkung partizipativer
politischer Systeme, mit denen Menschen und insbesondere ausgegrenzte und
schutzbedürftige Gruppen eine Mitsprache bei sie betreffenden politischen
Entscheidungen und Beschlussfassungen erhalten, und die Gewährleistung, dass
die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. In einer
vernetzten Welt gewinnt ein derartiger Ansatz zunehmend an Bedeutung. Die Menschen erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, ihr Leben
zu gestalten, wirtschaftliche Möglichkeiten zu nutzen und sich produktiv und
friedlich am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben zu beteiligen. Zu
den möglichen Zielthemen gehören: ·
Gewährleistung eines freien und universellen
Meldewesens und Verbesserung der Bevölkerungsstatistiken ·
Sicherung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit,
des sozialen Dialogs, des friedlichen Protests und der Teilhabe der
Öffentlichkeit ·
Gewährleistung von Transparenz und des Rechts der
Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen, Verwaltungsdaten, unabhängigen
Medien und einem offenen Internet ·
Annahme eines geeigneten Rechtsrahmens für den
Schutz der Menschenrechte der schwächsten Bevölkerungsgruppen und Personen,
einschließlich Flüchtlingen und Binnenvertriebenen ·
Sicherstellung
der Annahme und Umsetzung eines geeigneten
Rechtsrahmens und nationaler politischer Strategien bei der
Korruptionsbekämpfung ·
Gewährleistung eines zugänglichen, unparteiischen,
unabhängigen und den Rechtsschutz gebührend berücksichtigenden Justizwesens. Friedliche
Gesellschaften Frieden bildet
eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung und dauerhafte
Armutsbeseitigung. Die Ursachen für Konflikte und Gewalt sind eng mit
schlechter Regierungsführung, politischer und sozialer Ausgrenzung,
Ungleichheit, Korruption und der Nichterbringung von Basisdienstleistungen
verknüpft. Im Mittelpunkt der Bemühungen stehen die Verringerung der Zahl der
Gewalttaten und der Fälle gewaltsamen Todes sowie die Bekämpfung der
grenzübergreifenden Gefahren wie organisiertes Verbrechen und unerlaubter
Handel. Dem Aufbau von Einrichtungen, die sich diesen Herausforderungen stellen
können, kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung zu. Zu den
möglichen Zielthemen gehören: ·
Verringerung der Zahl der gewaltsamen Todesfälle
und der von Gewalt betroffenen Menschen ·
Stärkung der Kapazitäten, der Professionalität und
der Rechenschaftspflicht von Polizei, Justiz und Sicherheitsorganen ·
Eindämmung des illegalen Handels mit
Handfeuerwaffen und letalen Waffen ·
Bekämpfung des internationalen organisierten
Verbrechens, einschließlich illegaler Finanzströme, und des Handels mit Drogen,
Menschen, Wildtieren und natürlichen Ressourcen. Im
Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 sind zudem zahlreiche Querschnittsthemen
wie Klimawandel, Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen,
Bevölkerungswachstum und Migration zu berücksichtigen. Diese Aspekte können
erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie auf das Wohlergehen und die Sicherheit
der Bürger haben und sind derart in den Handlungsrahmen einzubeziehen, dass die
entsprechenden internationalen Prozesse und Abkommen nicht reproduziert oder gestört
werden. Diese durchgängige Berücksichtigung spiegelt sich in den im
Vorangehenden aufgeführten möglichen Zielthemen wider, die sich mit diesen
Problemstellungen befassen. Im
Handlungsrahmen sind die notwendigen Bemühungen und Maßnahmen im Kampf gegen
den Klimawandel und insbesondere diejenigen vorzusehen, für die nicht der
Prozess gemäß dem UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (UNFCCC) zur
Anwendung kommt. Vor diesem Hintergrund sollen die letztendlich festgelegten Schwerpunktbereiche
und Zielsetzungen für die Zeit nach 2015 den Bemühungen um Klimaschutz und eine
Anpassung an den Klimawandel dienen. Der
Anhang enthält eine Zusammenfassung der Zielthemen und Schlüsselelemente zu
jedem Aspekt. 3.
Entwicklung von Zielsetzungen und Umgang mit Wechselwirkungen Der
vorherige Abschnitt enthält Schwerpunktbereiche und Zielthemen, die für die
Verwirklichung einer transformativen Agenda für die Zeit nach 2015 als
notwendig erachtet werden. Angesichts der fortschreitenden Arbeit an der
Festlegung konkreter Zielsetzungen sind einige Kriterien zu berücksichtigen: Die
Zielsetzungen müssen konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht und mit einem
Datum versehen sein (SMART). Sie sind auf Fakten und verfügbare Daten oder
Daten zu stützen, die in absehbarer Zeit vorliegen dürften, und müssen auf
Indikatoren beruhen, die eine Quantifizierung oder die Angabe spezifischer
Zahlen, Fristen oder Prozentsätze ermöglichen. Während die Zielsetzungen die
Kernprioritäten beinhalten, sind bestimmte Einzelaspekte der Umsetzung in Form
von Indikatoren darzustellen, die die Messung des Fortschritts ermöglichen. Da
man um Kompromisse zwischen Vollständigkeit und politischen und operationalen
Auswirkungen nicht umhinkommt, müssen die Ziele in einigen Fällen für die
wichtigsten Themen Ersatzindikatoren enthalten. Die
Zielvorgaben sind so zu formulieren, dass sie einen möglichst großen Bereich
abdecken und sich die Form der Umsetzung den Umständen entsprechend
(beispielsweise unterschiedlicher zeitlicher Ablauf oder unterschiedliche
Umsetzungswege) ändern kann. Möglicherweise sind einige Zielvorgaben unter
bestimmten Bedingungen vollständig oder teilweise besser umzusetzen, was durch
die Wahl geeigneter Indikatoren berücksichtigt werden kann. Es sollte den
einzelnen Ländern nicht gestattet sein, sich aus einer Auswahl einzelne
Zielvorgaben herauszusuchen; auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass
die Bemühungen aller Länder zusammen ausreichen, um die globalen Ziele und
Vorgaben zu verwirklichen und auf diese Weise für jedes Land nach Maßgabe
seiner Fähigkeiten die größtmöglichen Fortschritte zu gewährleisten. Die Zielvorgaben
richten sich vorrangig an die Mitgliedstaaten, allerdings erfordert ihre
Umsetzung ein Vorgehen aller Interessenträger. Auch
müssen die Zielvorgaben die vielfältigen wechselseitigen Zusammenhänge zwischen
den verschiedenen Bereichen eines Handlungsrahmens für den Zeitraum nach 2015
widerspiegeln. Die Ermittlung und Berücksichtigung wechselseitiger
Zusammenhänge ist von grundlegender Bedeutung, um die Abkapselung der
Tätigkeitsbereiche voneinander zu vermeiden und für alle drei Dimensionen der
nachhaltigen Entwicklung ausgewogene Fortschritte zu gewährleisten. Angesichts
der Tatsache, dass jeder Schwerpunktbereich mit nahezu allen anderen Bereichen
verknüpft ist, sind die Zielvorgaben anzupassen, damit den wechselseitigen
Beziehungen deutlich und effektiv Rechnung getragen werden kann. Zielvorgaben,
die für bestimmte Schwerpunkte entwickelt wurden (z. B. der Zugang zu
sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen), sind auch für andere Schwerpunkte
(z. B. Gesundheit) unmittelbar relevant. Dies setzt voraus, dass der
Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 zusätzlich zu den für jede Zielvorgabe
ausgewählten Kernzielen auch die Querverweise in einheitlicher Form
herausstellen sollte. So kann beispielsweise eine Zielvorgabe zur
Ernährungssicherheit, Ernährung und nachhaltigen Landwirtschaft neben den
festgelegten Hauptzielen auch Verweise auf andere Zielvorgaben wie
Wassereffizienz, Bodenverschlechterung, Gleichberechtigung und Verwaltung
enthalten. 3.
Mögliche
Clusterbildung von Schwerpunktbereichen Ursprünglich
waren die Arbeiten in der EU auf die Festlegung von Schwerpunktbereichen und
der entsprechenden Zielthemen gerichtet. Damit Fortschritte bei der Festlegung
einer begrenzten Zahl von Zielvorgaben erzielt werden können, wie im Rahmen der
EU und der UNO vorgesehen, besteht der nächste Schritt in einer Clusterbildung
der Schwerpunktbereiche. Als Hauptkriterium für eine Clusterbildung sind starke
wechselseitige Zusammenhänge zwischen Schwerpunktbereichen und den
dazugehörigen Zielthemen sowie deren Beitrag zu Armutsbeseitigung und
nachhaltiger Entwicklung zugrunde zu legen. Wird im Handlungsrahmen für die
Zeit nach 2015 anerkannt, dass eine Vielzahl wechselseitiger Zusammenhänge
besteht, könnte dies zu mehr Flexibilität bei den gemeinsamen Bemühungen um
Einigung auf eine begrenzte Zahl von Zielen führen. Als
Beispiel für eine derartige Clusterbildung sei angeführt, dass das integrative
nachhaltige Wachstum mit Beschäftigung verknüpft werden könnte, Biodiversität
und Wälder mit Wüstenbildung (einschließlich Bodenverschlechterung und Dürren),
außerdem könnte sich das Thema nachhaltige Städte als Querschnittsthema durch
den gesamten Handlungsrahmen ziehen. 4.
Eine neue
Globale Partnerschaft Eine
neue und gestärkte globale Partnerschaft muss integrativ sein und Maßnahmen auf
allen Ebenen und von allen Ländern und Interessenträgern, einschließlich des
privaten Sektors, der Zivilgesellschaft, wissenschaftlicher Einrichtungen und
Wissensinstanzen, der Parlamente und lokaler Behörden, in Gang setzen. Die EU
muss sich auch weiterhin als treibende Kraft für die Mobilisierung
innergemeinschaftlicher und weltweiter Maßnahmen positionieren und hat
wiederholt ihre Unterstützung für eine neue globale Partnerschaft zum Ausdruck
gebracht. Zu diesem Zweck wird erstens eine Einschätzung der Schlüsselmaßnahmen,
die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und Vorgaben bewirken, und
zweitens ein Austausch darüber benötigt, wie sichergestellt werden kann, dass die
Schlüsselmaßnahmen innerstaatlich und international die gebührende Aufmerksamkeit
erhalten. Ein begünstigendes Umfeld mit soliden und kohärenten politischen
Strategien auf nationaler wie internationaler Ebene ist ein Beispiel eines
kritischen Punktes. Günstige politische Rahmenbedingungen Die EU
ist nach wie vor entschlossen, eine stärkere Politikkohärenz im Interesse der
Entwicklung zu gewährleisten und dabei den in diesen politischen Strategien
formulierten Entwicklungszielen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken
können, Rechnung zu tragen. Alle Partner in den Industrienationen und den
Entwicklungsländern werden dazu aufgefordert, die Politikkohärenz zu stärken
und gegebenenfalls ihre politischen Strategien zu überarbeiten, um diese mit
den Anstrengungen um Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung, die einen wichtigen
Beitrag zur Durchführung des weltweiten Handlungsrahmens leisten, in Einklang
zu bringen. So setzt sich die EU beispielsweise, zusätzlich zu ihrer Position als
Markt mit den wenigsten Zugangsbeschränkungen für Einfuhren aus
Entwicklungsländern, auch für einen verantwortungsvollen, nachhaltigen und
transparenteren Abbau, Handel und Einsatz von natürlichen Ressourcen und
Rohstoffen ein. Im Juni 2013 hat die EU Rechtsvorschriften zur Transparenz und
Rechenschaftspflicht angenommen, die große Unternehmen der mineralgewinnenden
Industrie und des Forstsektors zu einer länderspezifischen Offenlegung von
Zahlungen an staatliche Stellen verpflichten. Der EU und den
Entwicklungsländern steht damit ein wirksames Instrument im Kampf gegen
Korruption zur Verfügung, das wiederum eine größere Verfügbarkeit inländischer
Ressourcen für die Entwicklung zur Folge haben sollte. Darüber hinaus wurde
jüngst ein Vorschlag für ein integriertes Konzept für eine verantwortungsvolle
Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten vorgelegt. Als
weiteres Beispiel für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung sei
angeführt, dass eine neue globale Partnerschaft zur Stärkung des Dialogs und
der Zusammenarbeit zwischen den Staaten und anderen relevanten Interessenträgern
beitragen soll, um günstige Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die
Vorteile der internationalen Migration für die menschliche Entwicklung durch
Maßnahmen in Bereichen wie der Reduzierung der durch Migration verursachten
Kosten und der Kosten für Heimatüberweisungen oder der Bekämpfung der
Diskriminierung von Migranten gestärkt werden. Die EU wird sich auch weiterhin
um Partnerschaften mit Entwicklungsländern bemühen, damit die positiven
Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung im Rahmen des Gesamtansatzes für
Migration und Mobilität so groß wie möglich ausfallen. Mit Blick auf die Armutsbeseitigung und die nachhaltige Entwicklung
nehmen Handel und Handelsöffnung im Zusammenspiel mit einer soliden
innerstaatlichen Politikgestaltung und Reformen eine zentrale Rolle ein. In
diesem Zusammenhang ist der Stellenwert des regelbasierten Systems im Rahmen
der WTO hervorzuheben. Die EU setzt ihre Initiativen zugunsten der
Marktintegration der ärmsten Ländern durch zielgerichtete Maßnahmen fort, so beispielsweise
mit dem Allgemeinen Präferenzsystem sowie der „Alles-außer-Waffen“-Initiative
und dem Anreizsystem für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle
Staatsführung (APS+), Hilfe für Handel und bilateralen und regionalen
Handelsabkommen. Die EU hält ihre Partner, insbesondere entwickelte
Volkswirtschaften und Schwellenländer, dazu an, einen zoll- und
kontingentfreien Marktzugang auch für Produkte aus den am wenigsten
entwickelten Ländern zu gewähren. Im Rahmen der globalen Partnerschaft ist dem
Abbau von Hindernissen für den Nord-Süd-, Süd-Süd- und den regionalen Handel,
die allesamt für eine Integration in die Weltwirtschaft von Belang sind,
besondere Bedeutung beizumessen. In
dieser Hinsicht kann durch die Bereitstellung umfassender Statistiken für mehr
Transparenz gesorgt werden. Wissenschaft,
Technologie und Innovation (WTI) sowie der Aufbau von Kapazitäten müssen
wesentliche Grundlagen und Triebkräfte für die Agenda für den Zeitraum nach 2015
bilden. Als zentrale Komponenten dieser Agenda dienen politische Strategien zur
Schaffung und Verbreitung von Wissen. Die EU setzt sich für einen integrierten
und effektiven WTI-Ansatz in Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Strategie „Europa
2020“ ein. Auf internationaler Ebene trägt das EU-Rahmenprogramm für Forschung
und Innovation „Horizont 2020“ zur Forschungs- und Innovationszusammenarbeit
zwischen der EU und ihren internationalen Partnern bei. Von Bedeutung ist auch
die Stärkung der WTI-Kapazitäten. Die EU hat den Abbau von Handelsschranken sowie
Anreize, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit und den Aufbau von
Kapazitäten dazu genutzt, die Entwicklung und den Transfer sauberer und
umweltverträglicher Technologien voranzubringen. Um Doppelarbeit zu vermeiden,
müssen die zahlreichen Möglichkeiten, die sich durch bestehende Mechanismen
bieten, genutzt werden.
Neben
WTI bieten sich im Bereich Kapazitätenaufbau wesentliche Voraussetzungen, um
bestehendes Wissen einzusetzen und zu gewährleisten, dass Fortschritte zur
Verwirklichung der Ziele für die Zeit nach 2015 auf nachhaltige Weise erlangt
werden können. Der Bali-Strategieplan für technologische Unterstützung und
Kapazitätenaufbau, der im Jahre 2005 vom Verwaltungsrat des UN-Umweltprogramms
(UNEP) verabschiedet wurde, sollte eine wichtige Grundlage für weitere
Überlegungen bilden. Mobilisierung der erforderlichen Finanzmittel Der Mobilisierung von Finanzmitteln fällt ebenfalls eine zentrale Rolle
zu. Angesichts der globalen Herausforderungen müssen alle verfügbaren (in- und
ausländischen, öffentlichen und privaten) Ressourcen umfassend aktiviert
werden. Dabei ist es in erster Linie Aufgabe der nationalen Regierungen, ihre
Ressourcen mit Hilfe nationaler Strategien zu mobilisieren und bestmöglich zum
Einsatz zu bringen. Die EU ist bereit, die bedürftigsten Länder bei ihren
Bemühungen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hebt sie die Schlüsselrolle
der öffentlichen Entwicklungshilfe hervor und hat ihr Engagement bekräftigt,
die Vorgabe von 0,7 % bis 2015 zu erreichen. Mit dem Fortgang der Gespräche über die Finanzierung eines
Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 wird die Notwendigkeit eines
umfassenden und integrierten Konzepts für die Finanzierung von
Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung, wie in der Mitteilung aus dem
Jahre 2013 und in Schlussfolgerungen des Rates dargelegt, deutlich. In diesem
Zusammenhang sind die folgenden Elemente von grundlegender Bedeutung: § Die
Mobilisierung inländischer Ressourcen stellt den Hauptmechanismus zur
Finanzierung von Ausgaben zur Erreichung politischer Ziele dar. Das weitere
Vorgehen muss sich vorrangig auf die Stärkung der Steuerpolitik und
-verwaltung, die Bekämpfung von illegalen Geldflüssen und Korruption und die
verbesserte Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
stützen. §
Internationale öffentliche Mittel stellen auch
weiterhin eine wichtige Ergänzung zur Mobilisierung inländischer Ressourcen
dar, sofern diese nicht ausreichend zur Verfügung stehen, sowie zur
Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen und Investitionen, wo dies am
angemessensten ist. Das Katalysatorpotenzial der öffentlichen Entwicklungshilfe
ist durch Mechanismen wie die Mischfinanzierung besser zu nutzen. §
Der private Sektor ist auch weiterhin der
wichtigste Motor für inklusives und nachhaltiges Wachstum. Die Regierungen
sollten die Möglichkeiten, die sich im privaten Sektor auf nationaler und
internationaler Ebene bieten, umfassend nutzen, auch durch einen optimalen
Einsatz der regulatorischen und operativen Hebel, um den Beitrag zur
Verwirklichung öffentlicher Ziele zu erhöhen. Die Erörterungen zur Finanzierung im Rahmen einer neuen globalen
Partnerschaft sollten sich bei enger Koordinierung mit den Vorbereitungen für
die nächste Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung auf die Arbeiten des
zwischenstaatlichen UN-Sachverständigenausschusses für die Finanzierung der
nachhaltigen Entwicklung stützen und mit relevanten Prozessen in anderen Foren
wie dem UNFCCC, dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem
internationalen Handlungsrahmen für Katastrophenvorsorge (Post-Hyogo-Aktionsrahmen)
abgeglichen werden. Die Verpflichtungen, die 2011 auf der vierten Tagung des Hochrangigen
Forums zur Wirksamkeit der Hilfe in Busan und 2014 auf der ersten hochrangigen
Tagung der globalen Partnerschaft eingegangen wurden, sollten die Grundlage
einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit in der Zeit nach 2015 bilden. Die
Grundsätze von Busan, die auch für nicht-traditionelle Geber von Bedeutung
sind, werden zu besseren Entwicklungsergebnissen führen. Die EU setzt ihre
Politik fort, die auf die Erhöhung der Wirkung und der Wirksamkeit ihrer
Entwicklungszusammenarbeit gerichtet ist. Überwachung der Fortschritte und Rechenschaftspflicht Für eine erfolgreiche Umsetzung des Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015
bedarf es zur Überwachung der Fortschritte starker Mechanismen der
Rechenschaftspflicht. Diese Mechanismen sind vorrangig auf die gegenseitige
Rechenschaftspflicht auf nationaler und globaler Ebene sowie auf die
Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und Vorgaben für
die Zeit nach 2015 auszurichten. Dabei sind auch der Beitrag von Maßnahmen und
Finanzmitteln nationaler Regierungen, internationale Maßnahmen und der Beitrag
des Privatsektors zu nationalen Bemühungen um die Verwirklichung globaler Ziele
zu beleuchten. Grundlage für die Fortschrittsüberwachung sind die Rechenschaftspflicht
auf nationaler Ebene und die amtlichen Statistiken der nationalen statistischen
Ämter. Auf internationaler Ebene wird die regelmäßige hochrangige
Fortschrittsüberwachung, auch im Rahmen des hochrangigen politischen Forums für
nachhaltige Entwicklung, im Mittelpunkt stehen. Mit Blick auf weitere
internationale Prozesse zur Gewährleistung gegenseitiger Rechenschaftspflicht,
wie dem Prozess im Bereich der Entwicklungsfinanzierung, ist Doppelarbeit zu
vermeiden. Darüber hinaus ist eine umfassende jährliche Fortschrittsüberwachung
auf der Grundlage der Tätigkeit der Interinstitutionellen und
Sachverständigengruppe über die Indikatoren für die Millenniumsentwicklungsziele
von grundlegender Bedeutung. Ein entscheidender Beitrag kann auch durch die
stärkere Nutzung bereits vorliegender Daten und durch die Erfassung von mehr
und besseren Daten durch den Einsatz neuer Technologien und Software geleistet
werden. Als Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen sollten bestehende Mechanismen
und Strategiepläne zur Stärkung der statistischen Kapazitäten, wie Paris 21 der
OECD, der Aktionsplan für die Statistik von Busan sowie die nationalen
Strategien zur Statistikentwicklung, dienen. 5.
Die nächsten
Schritte Der in
dieser Mitteilung entwickelte Ansatz enthält zahlreiche relevante Aspekte für
die Endphase der Tätigkeit der offenen Arbeitsgruppe zu den Zielen für eine
nachhaltige Entwicklung, die in die Arbeit des Sachverständigenausschusses für
die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung sowie in die Erörterungen über
die Zeit nach 2015 im Rahmen der für September 2014 geplanten 69.
Generalversammlung der Vereinten Nationen einfließen können. Er stützt sich auf
die im vergangenen Jahr verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates und dient
dem Rat als Grundlage für die Weiterentwicklung des Standpunktes der EU. Er
enthält grundlegende Elemente, die sich mittelfristig als nützlich erweisen
dürften. Allerdings ist zu beachten, dass der Standpunkt der EU im Lichte der abschließenden
Berichte der offenen Arbeitsgruppe und des Sachverständigenausschusses sowie
des zusammenfassenden Berichts des UN-Generalsekretariats im Verlauf von 2014
noch eine weitere Ausarbeitung erfordern wird. Die EU
und ihre Mitgliedstaaten sind weiterhin fest entschlossen, in den Diskussionen
über den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 eine aktive und konstruktive
Rolle zu übernehmen und sich durch die weitere Ausarbeitung von
Schwerpunktthemen und -aufgabenbereichen an der näheren Definition des
Handlungsrahmens zu beteiligen. Mit einem umfassenden Standpunkt der EU kann
die notwendige Grundlage dafür geschaffen werden, mit den Partnerländern, Interessenträgern
und Bürgern in Kontakt zu treten und einen konstruktiven Dialog aufzunehmen. [1]
Schlussfolgerungen des Rates „Die übergeordnete Agenda für den Zeitraum nach 2015“,
Juni 2013; Mitteilung der Kommission „Ein menschenwürdiges Leben für alle“,
Februar 2013; Mitteilung der Kommission „Nach 2015: auf dem Weg zu einem
umfassenden und integrierten Konzept zur Finanzierung von Armutsbeseitigung und
nachhaltiger Entwicklung“; Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2013:
„Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung nach 2015“. Schwerpunktbereiche || Mögliche Zielthemen (mit Beispielen zur Erläuterung der jeweiligen Aspekte) Armutsbeseitigung || Beseitigung der extremen Armut Mögliche Inhalte: extreme Einkommen und mehrdimensionale Armut || Reduzierung des Anteils der Bevölkerung, der anfällig für extreme Armut ist und von weniger als 2 USD am Tag lebt Mögliche Inhalte: Armutsgefährdungs-grenzen und höhere Armutsschwellen || Reduzierung des Anteils der Bevölkerung, der unter den nationalen Armutsgrenzen lebt, einschließlich der Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen Mögliche Inhalte: absolute und relative Armutsgrenzen gemäß national festgelegter Armutsdefinitionen || Verringerung der Kosten für Heimatüberweisungen und der durch Migration verursachten Kosten, einschließlich der Einstellungskosten Mögliche Inhalte: Transaktionskosten, Einstellungskosten und finanzielle Eingliederung von Migranten und ihren Familien || Sicherung der Rechte auf Grundbesitz, Eigentum und andere Vermögenswerte Mögliche Inhalte: Grundbesitz, Infrastruktur, finanzielle Eingliederung und saisonabhängige Einkommensschwankungen || Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Verringerung der Zahl der Todesfälle sowie der wirtschaftlichen Verluste durch Katastrophenfälle Mögliche Inhalte: Risikobewertung und Katastrophenvorsorge; Frühwarnsysteme; Finanzierungsmechanismen und Rahmen für die Überwindung der Folgen von Katastrophen; Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung Ungleichheit || Gewährleistung, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen gleichermaßen von einer Steigerung des Volkseinkommens profitieren wie Menschen mit höherem Einkommen Mögliche Inhalte: Vergleich von Bevölkerungsgruppen nach Einkommensquintil und relativer Armut || Beendigung von Diskriminierungen und Ungleichheiten bei öffentlichen Dienstleistungen und im Wirtschaftsleben Mögliche Inhalte: Diskriminierung u. a. aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Ausrichtung, Behinderung, nationaler Herkunft und anderen Eigenschaften || Stärkung und Integration von Randgruppen, einschließlich ethnischer Minderheiten, Migranten und Flüchtlinge Mögliche Inhalte: Zugang von Migranten und Flüchtlingen zu öffentlichen Dienstleistungen, Gesundheitsvorsorge, Bildung usw. verglichen mit Staatsbürgern des betreffenden Landes) und Integrationsindikatoren für Flüchtlinge und Migranten || || || Ernährungssicherheit und Ernährung, nachhaltige Landwirtschaft || Gewährleistung des ständigen Zugangs zu sicheren, ausreichenden, erschwinglichen und nährstoffreichen Lebensmitteln, um den Hunger zu beseitigen Mögliche Inhalte: ländliche und städtische Gebiete, benachteiligte Bevölkerungsgruppen und Stabilität der Lebensmittelversorgung || Bekämpfung von Unterernährung, Stunting und Wasting bei Kindern Mögliche Inhalte: Stunting und Wasting bei Kindern sowie Adipositas || Erhöhung der Produktivität in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur auf nachhaltige Weise Mögliche Inhalte: Produktivität, Bewässerung, Technologien, Kleinbetriebe, Wettbewerbsfähigkeit, Preisschwankungen, Frauen, nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken, Boden, Wasser, Biodiversität, Widerstandsfähigkeit (auch gegenüber dem Klimawandel), Entwaldung, traditionelle Verfahren || Zurückdrängung des Verlusts und der Verschwendung von Nahrungsmitteln Mögliche Inhalte: Nachernte- und Verarbeitungsverluste, Transport, Lagerung, Vertrieb und Einzelhandel, und Verschwendung durch Verbraucher || || Gesundheit || Senkung von Kinder- und Müttersterblichkeit und Gewährleistung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte Mögliche Themen: Säuglings- und Müttersterblichkeit, Fertilität bei Jugendlichen und Zugang zu Familienplanung || Verringerung der Belastung durch übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten Mögliche Inhalte: wichtigste übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten || Verwirklichung einer wirksamen und universellen Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen für alle Menschen, einschließlich schutzbedürftiger Personen, wie z. B. Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen Mögliche Themen: Gesundheitsförderung, Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation und Verfügbarkeit und Qualität von Arbeitskräften im Gesundheitswesen || Sicherstellung, dass niemand aufgrund von Ausgaben für die Gesundheitsversorgung in extreme Armut getrieben oder dort verbleibt. Mögliche Inhalte: Verarmung durch Selbstbeteiligung || || Bildung || Gewährleistung des Zugangs zu hochwertiger Grundbildung und des entsprechenden Abschlusses (einschließlich der Sekundarstufe I) für Jungen und Mädchen gleichermaßen Mögliche Themen: frühkindliche Entwicklung, Primar- und Sekundarschulabschlüsse, Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe I || Sicherstellung umfassender grundlegender, übertragbarer und fachlicher Qualifikationen mit dem Ziel der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe Mögliche Themen: Lernergebnisse, Verfügbarkeit und Qualifikation von Lehrern, Übergang von der Schule ins Berufsleben, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Erwachsene || Bekämpfung des Analphabetismus bei Erwachsenen Mögliche Inhalte: Alphabetisierung von Jugendlichen und Erwachsenen, geschlechtsspezifische Unterschiede || Beseitigung von Ungleichheiten im Bildungsbereich, Ergreifung spezifischer Maßnahmen zugunsten von durch Diskriminierung gefährdeten benachteiligten Personen und Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, ethnischer Minderheiten, Migranten und Flüchtlinge Mögliche Inhalte: Anmeldungen, Abschlüsse und Lernergebnisse aufgeschlüsselt nach Geschlecht, ländlicher/städtischer Herkunft, Einkommensquintil, Standort und länderabhängig nach weiteren gefährdeten Gruppen sowie Bildungskosten || Stärkung der Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft zur Förderung von Wissenserwerb und ‑austausch Mögliche Inhalte: Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Hochschulen, innovative Lehrpläne und Ausbildungsinhalte zu grünen, digitalen und nachhaltigen Wirtschaftssystemen und Gesellschaften || Geschlechtergleichstellung und Stärkung der Rechte von Frauen || Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen Mögliche Inhalte: sexuelle Gewalt, Kinderehen, Verstümmelung weiblicher Genitalien und Frauenmord, Zugang zum Recht || Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen und Mädchen Mögliche Themen: Zugang zu wirtschaftlichen Möglichkeiten, Produktionsmitteln und Einkommen, Gesetzen und Rechten, Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Frauen und Männern || Stärkung der Vertretung, der Teilhabe und des Einflusses von Frauen in Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen und in allen Bereichen Mögliche Themen: politische Vertretung, Frauen in Führungspositionen und wichtigen Berufsfeldern wie Justiz, Polizei und Hochschulen || Gewährleistung eines universellen und gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Mädchen zu wesentlichen Dienstleistungen Mögliche Inhalte: Zugang zu Gesundheitsversorgung und Familienplanung, Bildung, Energie, Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung und weiteren Dienstleistungen, einschließlich IKT und entsprechenden Schulungsmaßnahmen || Abbau und Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles im öffentlichen und privaten Sektor Mögliche Inhalte: Lohnniveau von Frauen und Männern im Vergleich, Arbeitsmarktbeteiligung || Wasserversorgung und Abwasserentsorgung || Sicherstellung des allgemeinen Zugangs zu sauberem Trinkwasser Mögliche Inhalte: ländliche und städtische Dimension, benachteiligte Gruppen, öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen und Flüchtlingslager und Qualitätsparameter || Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sanitären Anlagen und Hygieneeinrichtungen Mögliche Inhalte: Zugang zu Sanitäranlagen und Eindämmung der Notdurftverrichtung im Freien || Stärkung des integrierten Wasserressourcenmanagements Mögliche Inhalte: Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete, Hochwasser- und Dürremanagementpläne, katastrophenbedingte Verluste, Speicherkapazität und partizipative Entscheidungsfindung || Verbesserung der Wassereffizienz in allen Schlüsselsektoren Mögliche Inhalte: für Wasserstress anfällige Einzugsgebiete, nachhaltige Entnahmemengen, Wasserproduktivität in Schlüsselsektoren (Landwirtschaft, Energie, Industrie, Haushalte) und Kostendeckung || Verbesserung der Wassergüte und Verringerung der Wasserverschmutzung Mögliche Inhalte: Wasserzustand, Schüsselsektoren für die Wasserverschmutzung, Verschmutzung durch Chemikalien und Nährstoffe und Abwasser || Nachhaltige Energie || Gewährleistung des universellen Zugangs zu modernen Energiedienstleistungen Mögliche Inhalte: moderne Energiedienstleistungen und Belastbarkeit der Infrastruktur || Erhöhung des Tempos, mit dem Energieeffizienz weltweit verbessert wird Mögliche Inhalte: sektorbezogene Investitionen in Energieeffizienz, neue technologische, politische und institutionelle Rahmenbedingungen, Gebäudesanierung, effiziente Wärme- und Kühlsysteme, energieeffiziente Produkte || Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am weltweiten Energiemix Mögliche Inhalte: Anteil erneuerbarer Energiequellen, sektorbezogene Investitionen, neue Technologien, Anreize, politische und institutionelle Rahmenbedingungen || Stufenweise Abschaffung von Subventionen für umweltschädliche fossile Brennstoffe Mögliche Inhalte: Ebenen, Sektoren und Regionen, Zugang, Preise, Ausstiegsstrategien || || Volle und produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle || Förderung der Beschäftigungsquantität und -qualität sowie nachhaltiger und angemessener Lebensweisen, insbesondere für Jugendliche, ältere Menschen, Frauen und von Diskriminierung bedrohte Bevölkerungsgruppen Mögliche Inhalte: informelle Beschäftigung, junge Menschen oder Mädchen/Frauen, die keiner Schulbildung, Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen. || Erhöhung des Anteils der produktiven Beschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit an der Gesamterwerbstätigkeit in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielsetzungen der Agenda für menschenwürdige Arbeit Mögliche Inhalte: Erwerbsarbeit, informelle Beschäftigung, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Kernarbeitsnormen || Ausweitung des Geltungsbereichs der Basisniveaus für den Sozialschutz und schrittweise Erhöhung der garantierten Sozialstandards Mögliche Inhalte: Unterstützung für Arbeitslose, Familien mit Kindern, Arme, Sozialversicherung und Renten sowie Instrumente der Katastrophenvorsorge || Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und Vertriebenen gemäß den Normen und Standards der IAO Mögliche Inhalte: Gleichbehandlung und Zugang zu menschenwürdiger Arbeit für Wanderarbeitnehmer und Anteil der formell beschäftigten Migranten an der Gesamterwerbstätigkeit || || Inklusives und nachhaltiges Wachstum || Förderung des Strukturwandels der Wirtschaft und Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Innovation, Unternehmertum, Wirtschaft und Handel Mögliche Inhalte: Regulierungs- und Steuerreform, Verwendung der volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesamtrechnungen, Förderung von Strategien für eine emissionsarme Entwicklungs, Produktivitätssteigerung in Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen im formellen und informellen Sektor, Zugang zu nicht ländlichen Arbeitsplätzen und Stärkung der lokalen Wertschöpfungsketten || Sicherstellung des Zugangs zu Märkten und Finanzmitteln sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -netzen Mögliche Themen: Zugang zu Finanzdienstleistungen, physischen Infrastrukturen, elektronischer Kommunikation und zum Internet durch die Entwicklung fairer und transparenter günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen, zu robusten Anlageformen mit entsprechender Risikoaufklärung, Investitionen in Wissenschaft, Technologie und Innovation || Förderung öffentlicher Investitionen in solide Infrastrukturen Mögliche Inhalte: Sektoren (Verkehr, Energie, Wasserversorgung usw.), Höhe und Qualität der Investitionen, öffentlich-private Partnerschaften, unerfüllter Bedarf, Belastbarkeit || Förderung einer sicheren, geordneten und regulären Migration durch verstärkte internationale Zusammenarbeit Mögliche Inhalte: Festlegung und Umsetzung von Vereinbarungen zur Mobilität von Arbeitskräften und Vereinbarungen zur Übertragbarkeit von Renten und anderen Sozialleistungen sowie Fortschrittsindikatoren in Bezug auf die Anerkennung von Fertigkeiten und Qualifikationen. || Gewährung eines zoll- und kontingentfreien Marktzugangs für Produkte aus den am wenigsten entwickelten Ländern Mögliche Inhalte: Zölle und Kontingente nach Sektor, Einfuhr- und Ursprungsland || Nachhaltige Städte und menschliche Siedlungen || Verbesserung des Zugangs zu sicheren und nachhaltigen Verkehrssystemen einschließlich eines erschwinglichen öffentlichen Verkehrs Mögliche Themen: Verkehr, Lärm, Straßenverkehrssicherheit und allgemeine Zugänglichkeit || Verringerung der Zahl der Slumbewohner durch die Bereitstellung von sicherem, erschwinglichem und robustem Wohnraum und die Gewährleistung sicherer Grundbesitzverhältnisse Mögliche Inhalte: nachhaltiger Wohnungsbau, sichere Grundbesitzverhältnisse || Verbesserung einer nachhaltigen, zugänglichen Städte- und Raumplanung und deren Durchführung Mögliche Inhalte: nachhaltige städtebauliche Planung, integrierte Katastrophenvorsorge, städtische Anpassungsfähigkeit und Klimaanpassung, städtische Grünflächen und Verflechtung städtischer und ländlicher Räume sowie barrierefreie städtische Räume || Verbesserung der Luftgüte Mögliche Inhalte: Feinstaub und Ozon sowie Innen- und Außenluftverschmutzung || || Nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster || Reduzierung, Wiederverwendung und Recycling von Abfällen Mögliche Inhalte: Vermeidung, Zugang zu Sammelsystemen, Recycling und Einschränkung der Deponierung || Verbesserung der Ressourcenproduktivität Mögliche Inhalte: Verhältnis BIP zu Rohstoffverbrauch, Senkung des Kohlendioxidausstoßes, umweltfreundliche Technologien || Verringerung der Umweltauswirkungen des Verbrauchs Mögliche Inhalte: ökologischer Fußabdruck, wirtschaftliche Instrumente, Exposition gegenüber toxischen Stoffen, Abfälle || Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit chemischen Stoffen während ihres gesamten Lebenszyklus Mögliche Inhalte: Lebenszyklusansätze für Produkte, Registrierung und Genehmigung chemischer Stoffe, gefährliche Abfälle, Regelungsrahmen und Bewirtschaftungseinrichtungen || Verminderung der Exposition von Menschen gegenüber gefährliche Chemikalien und deren Freisetzung in die Umwelt Mögliche Inhalte: Belastungsniveaus bei Menschen/Lebensmitteln und Umwelt und Reduzierung von Altlasten || Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen Mögliche Inhalte: Berichterstattung der Unternehmen zu Nachhaltigkeit, nachhaltiger öffentlicher Auftragsvergabe, zertifizierter Kennzeichnung, Investitionen in grüne Wirtschaftszweige Ozeane und Meere || Schutz und Wiederherstellung der Meeresgesundheit und Erhalt der Meeresbiodiversität durch Minderung der durch die Tätigkeit des Menschen hervorgerufenen Belastungen Mögliche Inhalte: Ökosystem-Ansatz bei der Steuerung von Aktivitäten, Verschlechterung der Lebensräume, bedrohte Arten, Sicherung geschützter und nachhaltig bewirtschafteter Räume in und über nationale Hoheitsgebiete hinaus || Sicherung einer nachhaltigen Fischerei (gesunde Fischbestände) Mögliche Inhalte: Wiederauffüllung der Fischbestände auf einen Stand, der den höchstmöglichen Dauerertrag sichert, Flottenüberkapazität, illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei, Beifänge und Rückwürfe und Einsatz von Ökosystem-Ansätzen || Gewährleistung des Zugangs zur Fischerei auf lokaler, regionaler und globaler Ebene für Selbstversorgungs- und Kleinfischer Mögliche Inhalte: kleine und handwerkliche Fischer, in der Fischerei tätige Frauen sowie indigene Völker und ihre Gemeinschaften || Verminderung der Meeresverschmutzung und des Abfallaufkommens im Meer, auch aus landseitigen Quellen Mögliche Inhalte: Quellen an Land und im Meer, Abfälle im Meer || || Biologische Vielfalt und Wälder || Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen, die wesentliche Leistungen erbringen Mögliche Inhalte: Schutzgebiete, Wiederherstellung, Schlüsselarten und Ökosystemleistungen || Verhinderung der Ausrottung bekannter bedrohter Arten und Verbesserung des Erhaltungsstatus Mögliche Inhalte: Konzentration auf die wichtigsten bedrohten Arten, Erhalt, Wilderei und illegaler Handel. || Senkung der Verlust-, Zerstörungs- und Zersplitterungsrate der natürlichen Lebensräume Mögliche Inhalte: Zersplitterung von Schutzgebieten und natürlichen Lebensräumen || Eindämmung der Entwaldung und Waldschädigung mit Hilfe einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Mögliche Inhalte: Waldschädigung, Verlust an Waldflächen, illegaler Holzeinschlag, Schutzgebiete und nachhaltige Waldbewirtschaftung || Einschränkung des illegalen Arten- und Holzhandels Mögliche Inhalte: Nachfrageverringerung, Strafverfolgungskapazitäten, Durchsetzung, organisiertes Verbrechen || Bodenverschlechterung, einschließlich Wüstenbildung und Dürre || Hinwirken auf eine landdegradationsneutrale Welt Mögliche Inhalte: Verhinderung der Bodenverschlechterung und Sanierung degradierter oder kontaminierter Flächen || Bodenschutz Mögliche Inhalte: Bodenqualität, Bodenerosion, organische Substanz im Boden und Unterhaltung fruchtbarer Flächen || Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen von Dürren Mögliche Inhalte: Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete und Dürremanagementpläne, Maßnahmen zur Steigerung der Wassereffizienz || || || Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und effiziente Institutionen || Gewährleistung eines freien und universellen Meldewesens und Verbesserung der Bevölkerungsstatistiken Mögliche Inhalte: Geburtenregistrierung und rechtliche Identität || Sicherung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, des sozialen Dialogs, des friedlichen Protests und der Teilhabe der Öffentlichkeit Mögliche Inhalte: Teilhabe an politischen Prozessen und der Entscheidungsfindung, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Zugang zu öffentlichen und staatlichen Einrichtungen und Dienstleistungen und sozialer Dialog || Gewährleistung von Transparenz und des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen, Verwaltungsdaten, unabhängigen Medien und einem offenen Internet Mögliche Inhalte: Zugang zu Informationen und Verwaltungsdaten, Medienfreiheit sowie offenes Internet || Annahme eines geeigneten Rechtsrahmens für den Schutz der Menschenrechte der schwächsten Bevölkerungsgruppen und Personen, einschließlich Flüchtlingen und Binnenvertriebenen Mögliche Inhalte: Zugang zum Recht und zu öffentlichen Dienstleistungen, Meinungs- und Informationsfreiheit für schutzbedürftige Gruppen || Sicherstellung der Annahme und Umsetzung eines geeigneten Rechtsrahmens und nationaler politischer Strategien bei der Korruptionsbekämpfung Mögliche Inhalte: Korruption, Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Einrichtung von Rechenschaftsmechanismen || Gewährleistung eines zugänglichen, unparteiischen, unabhängigen und den Rechtsschutz gebührend berücksichtigenden Justizwesens Mögliche Inhalte: Beschlussfassung auf rechtsstaatlicher Grundlage ohne Diskriminierung, berechenbare und transparente Rechtsprechung, Strafverfolgung, Zugang zum Recht Friedliche Gesellschaften || Verringerung der Zahl der gewaltsamen Todesfälle und der von Gewalt betroffenen Menschen Mögliche Inhalte: gewaltsame und konfliktbedingte Todesfälle, Gewalt gegen schutzbedürftige Gruppen || Stärkung der Kapazitäten, der Professionalität und der Rechenschaftspflicht von Polizei, Justiz und Sicherheitsorganen Mögliche Inhalte: öffentliches Vertrauen in die Arbeit der Justiz, der Polizei und der Sicherheitsorgane || Eindämmung des illegalen Handels mit Handfeuerwaffen und letalen Waffen Mögliche Themen: Waffentransfer und -handel || Bekämpfung des internationalen organisierten Verbrechens, einschließlich illegaler Finanzströme, und des Handels mit Drogen, Menschen, Wildtieren und natürlichen Ressourcen Mögliche Inhalte: Bereiche des illegalen Handels und der organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit Drogen, Rohstoffen und Arten, Abbau der illegalen Finanzströme und der Steuerhinterziehung sowie Wiederbeschaffung gestohlener Vermögenswerte || ||