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Document 52014DC0335

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen

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52014DC0335

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen /* /2014/0XXX */


„Ein menschenwürdiges Leben für alle:

Vom Zukunftsbild zu kollektiven Massnahmen“

1. Einleitung

Die Beseitigung der Armut und die Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung sind grundlegende globale Herausforderungen, die sich auf das Leben jetziger und künftiger Generationen sowie auf die Zukunft des gesamten Planeten auswirken. Diese universellen Herausforderungen stehen in Wechselbeziehung zueinander und bedürfen einer globalen Reaktion. Dazu sind ein fester politischer Willen und entschlossenes Vorgehen auf allen Ebenen und von allen Beteiligten erforderlich.

Die Agenda muss auf die Anforderungen der globalisierten und vernetzten Welt ausgerichtet werden, da im Sinne von Menschenwürde, Gleichheit, Gerechtigkeit oder Nachhaltigkeit nicht an den alten Gewohnheiten festgehalten werden kann. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben nachdrücklich betont, dass sie sich unter Einbeziehung aller Partner und Interessenträger um einen Konsens zugunsten einer neuen und innovativen Agenda für den Zeitraum nach 2015 bemühen werden. Im Rahmen der laufenden Arbeiten in der von der UNO eingerichteten offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für nachhaltige Entwicklung wird die EU ihren Beitrag zur künftigen Entwicklung in Form von Interventionen der EU und der in der Arbeitsgruppe vertretenen Mitgliedstaaten fortsetzen.

Die vorliegende Mitteilung beruht auf dem Standpunkt der EU in der in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2013 dargelegten Form. Im Folgenden sollen die wichtigsten Grundsätze weiter ergänzt, mögliche Schwerpunktbereiche und Zielthemen für den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 festgelegt und Möglichkeiten zur Bündelung dieser Schwerpunktbereiche vorgestellt werden; zugleich wird auf die Notwenigkeit einer neuen globalen Partnerschaft hingewiesen. Gleichzeitig soll die Flexibilität erhalten bleiben, künftige Entwicklungen auf internationaler Ebene erörtern zu können. Die Mitteilung ist als Beitrag zu einem Prozess der weiteren Präzisierung des Ansatzes der EU und ihrer Mitgliedstaaten gedacht, und zwar bis hin zum Abschluss der Arbeiten der von den UN eingerichteten offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Tätigkeit des Sachverständigenausschusses für die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung. Ferner soll sie ein Beitrag zu den Diskussionen auf der bevorstehenden Generalversammlung der Vereinten Nationen im Vorfeld der Verhandlungen vor dem Gipfeltreffen 2015 sein.

Sie stützt sich auf die jüngsten diesbezüglichen internationalen Gespräche zum nachhaltigen Wachstum und zur Armutsbeseitigung sowie auf die Rio+20-Konferenz, das Überprüfungsverfahren zu den Millenniumsentwicklungszielen (MDG), den Bericht der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen einberufenen Hochrangigen Gruppe zum Thema Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 und den Bericht des UN-Generalsekretärs mit dem Titel „A Life of Dignity for All“ (Ein würdiges Leben für alle). Als weitere Grundlage dienen Erörterungen mit EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus werden auf internationaler Ebene vorgebrachte wesentliche Vorschläge berücksichtigt, darunter auch die bisherigen Beratungen im Rahmen der offenen UN-Arbeitsgruppe zu den nachhaltigen Entwicklungszielen und die Ergebnisse mehrerer Konsultationen mit Interessenträgern.

2. Zukunftsbild und Grundsätze

Die Vorstellungen der EU[1] stützen sich hauptsächlich auf die Annahme, dass die Welt über die Technologie und die Mittel verfügt, mit denen noch zu unseren Lebzeiten äußerste Armut beseitigt und die Welt auf einen nachhaltigen Pfad geführt werden kann, um bis 2030 ein menschenwürdiges Leben für alle zu gewährleisten. Für die Umsetzung bedarf es eines geeigneten Rahmens. Er sollte global ausgerichtet sein, weltweit Ziele verfolgen und universell gelten, wobei er auf die nationale Eigenverantwortung gestützt sein und den nationalen Gegebenheiten, Fähigkeiten und Entwicklungsniveaus Rechnung tragen sollte. Er sollte auf Rechten basieren und auf die Menschen ausgerichtet sein. Die sich gegenseitig verstärkenden Aspekte Armutsbeseitigung und Förderung nachhaltiger Entwicklung sollten anerkannt und berücksichtigt werden. Der Rahmen sollte die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung - die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension - in integrativer und ausgewogener Weise umfassen.

1. Universalität und Differenzierung aufgrund nationaler Umstände

Auf die Herausforderungen Armutsbeseitigung und Förderung nachhaltiger Entwicklung treffen die Charakterisierungen gemeinsam - aufgrund ihrer universellen Bedeutung und Relevanz für alle Länder und Menschen einschließlich künftiger Generationen - und global zu - da viele der Aufgaben, die in einer von gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt zu bewältigen sind, ein gemeinsames Vorgehen und globale Lösungen erfordern. Eine universelle und transformative Agenda sollte sich auf Ziele konzentrieren, die für alle Länder bedeutend und relevant sind. Ferner sollten alle Interessengruppen an ihrer Umsetzung beteiligt sind.

Im Handlungsrahmen müssen sich die in ständiger Veränderung befindlichen globalen Gegebenheiten widerspiegeln. Seit Ausarbeitung der Millenniumsentwicklungsziele nimmt die Verknüpfung der globalen Herausforderungen stetig zu, und die Länder haben sich wirtschaftlich, sozial und von ihrer Fähigkeit her, einen Beitrag zur globalen Agenda zu leisten, weiterentwickelt. Die EU wird die Grundsätze der Erklärung von Rio aus dem Jahre 1992 weiterhin achten. Da der Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten ausschließlich im Zusammenhang mit der weltweiten Umweltzerstörung zur Anwendung kommt, eignet sich dieses Konzept nicht dazu, die großen Herausforderungen in der Zeit nach 2015 anzugehen. Die EU ist gleichzeitig bereit, sich für den gesamten Handlungsrahmen gemeinsam mit ihren Partnern mit den konkreten Auswirkungen und der Umsetzung der Universalität und der Differenzierung für alle Länder zu befassen, ohne dabei die am wenigsten entwickelten und wirtschaftlich schwachen Länder außer Acht zu lassen.

Während also die Ziele für alle festgelegt werden sollten, sind bei der Umsetzung des weltweit gültigen Rahmens unterschiedliche nationale Schwerpunkte und Gegebenheiten zu berücksichtigen und nationale Strategien und Prioritäten zu achten. Eine solche Differenzierung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Dazu gehören auch unterschiedliche Ansätze zur Verwirklichung von Zielen oder differenzierte Indikatoren zur Messung der Fortschritte. In diesem Zusammenhang spiegeln die in dieser Mitteilung enthaltenen Zielthemen wider, auf welche Weise Universalität und Differenzierung im Rahmen der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung in die Praxis umgesetzt werden könnte. Schließlich muss die Arbeit auf der Zielsetzungsebene einschließlich Indikatoren so gestaltet werden, dass in allen Ländern die auf verschiedenen Entwicklungsebenen erforderlichen Veränderungen vorangetrieben und die globalen Ziele verwirklicht werden. Dabei müssen die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Fähigkeiten der Länder sowie die Notwendigkeit der Gewährleistung von Erreichbarkeit, Eigenverantwortung und Messbarkeit berücksichtigt werden.

2. Eine transformative Agenda zur Integration der drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung und zur Bewältigung neuer Herausforderungen

Der neue weltweit gültige Rahmen muss auf Veränderung ausgerichtet sein, wenn er den neuen Herausforderungen auf angemessene Weise Rechnung tragen soll. Dazu gehört auch der Umgang mit Fragen von weltweiter Bedeutung, die in den Millenniumsentwicklungszielen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wie inklusives und integratives Wachstum, Ungleichheiten, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion, Migration und Mobilität, menschenwürdige Arbeit, digitale Integration, Gesundheit und Sozialschutz, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Klimawandel, Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen und Katastrophenvorsorge sowie Wissen und Innovation. Ein Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 sollte auch einen an Rechtsnormen orientierten, alle Menschenrechte einschließenden Ansatz gewährleisten, die Themen Recht, Gleichheit und Gerechtigkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angehen und friedliche Gesellschaften sowie Gewaltfreiheit anstreben. Angesichts der verstärkenden Wirkung des Klimawandels auf die Herausforderungen, die sich sowohl im Zusammenhang mit der Armutsbeseitigung als auch mit der nachhaltigen Entwicklung ergeben, sollte der Klimawandel im neuen Handlungsrahmen als Querschnittsaufgabe berücksichtigt werden. In den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 müssen Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel eingebettet und die erforderlichen Anstrengungen und Maßnahmen einfließen, indem für alle Zielsetzungen Klimaschutzziele sowie insbesondere das international vereinbarte Ziel, die Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen, vorgesehen werden. Er muss die aktuellen Klimaverhandlungen des UNFCCC unterstützen und ergänzen, nicht jedoch eingreifen.

Die drei miteinander verknüpften Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung sind in die Ziele und Vorgaben auf ausgewogene Weise zu integrieren. Indem diese Verknüpfungen erkannt und berücksichtigt werden, kann der Handlungsrahmen integrierter und einheitlicher gestaltet werden. Zudem bedarf es größerer Anstrengungen, um auf allen Ebenen (national, regional und global) Politikkohärenz herzustellen.

3. Rechenschaftspflicht

Zu den grundlegenden Anforderungen an den künftigen Handlungsrahmen gehören Rechenschaftspflicht, Transparenz und eine wirksame Fortschrittsüberwachung. Der neue Handlungsrahmen muss Maßnahmen vorsehen, mit deren Hilfe die Möglichkeiten der Menschen, Einfluss auf sie betreffende politische Entscheidungen zu nehmen und von Regierungen und anderen Akteuren Rechenschaft über die erzielten Fortschritte zu verlangen, spürbar erweitert werden. Die Schaffung von geeigneten Regelungen und Einrichtungen ist dabei von zentraler Bedeutung. Die Rechenschaftspflicht beinhaltet auch die Einhaltung nationaler und internationaler Verpflichtungen, sowohl mit Blick auf solide Politikansätze und den wirksamen Einsatz von Finanzmitteln als auch auf tatsächliche und spürbare Verbesserungen im Leben der Menschen.

Mit einem neuen Handlungsrahmen bietet sich zudem die Gelegenheit, einen auf höchster politischer Ebene gebilligten und unterstützten globalen Mechanismus zu entwickeln, mit dem gewährleistet wird, dass die nationalen Regierungen und weitere Akteure, auch aus dem Privatsektor, Rechenschaft über die Umsetzung des Handlungsrahmens ablegen müssen; es bietet sich auch die Gelegenheit, Fortschritte genau zu überwachen, die Maßnahmen gegebenenfalls zu beschleunigen und bei Bedarf auf zusätzliche Maßnahmen zu drängen. Die Zivilgesellschaft, die lokalen Behörden und der Privatsektor müssen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen und der Rechenschaftspflicht übernehmen. Ein entscheidender Beitrag zur Förderung der Transparenz besteht in der Erfassung, Veröffentlichung, Bewertung und leichten Zugänglichkeit von Daten und Informationen zum bisherigen Fortschrittstempo auf nationaler und internationaler Ebene.

Dies setzt eine regelmäßige Kontrolle der Fortschritte, der Verpflichtungen und der Umsetzung auf der Grundlage eines soliden Handlungsrahmens unter Beteiligung aller Interessenträger voraus. Dies wiederum erfordert eine wirksame Erfassung und Analyse von Daten durch Wissenschaftler und die nationalen Statistikämter in den einzelnen Ländern. Um Benachteiligungen auszuschließen, ist dabei auch die Erfassung hinreichend aufgeschlüsselter Daten vorzusehen.

2. Schwerpunktbereiche und Ziele im Bereich der Armutsbeseitigung und der Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung

1. Ein auf Zielvorgaben für transformative Veränderungen basierender Handlungsrahmen

Die internationale Debatte zu den thematischen Schwerpunktbereichen, die eine Agenda für die Zeit nach 2015 auch mit Blick auf die Zielvorgaben umfassen sollte, nimmt immer konkretere Formen an. Die Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahre 2013 waren mit ihrer allgemeinen thematischen Ausrichtung ein erster Schritt in Richtung eines gemeinsamen Standpunkts zu den Schwerpunktbereichen. Die Forderungen des Rates beinhalteten einen Handlungsrahmen zur Gewährleistung eines Mindestlebensstandards, zur Förderung der Triebkräfte für eine grüne Wirtschaft im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der strukturellen wirtschaftlichen Umgestaltung, und zur Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung, der nachhaltigen Bewirtschaftung und des nachhaltigen Schutzes der natürlichen Ressourcen und der von ihnen erbrachten Ökosystemleistungen. Ein Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 sollte auch für einen rechtsbasierten Ansatz sorgen, den Themen Recht, Gleichheit und Gerechtigkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Rechnung tragen sowie Frieden und Sicherheit und Gewaltfreiheit anstreben.

Die Kommission hat auf der Grundlage dieser Orientierungspunkte und unter Berücksichtigung der Gespräche bei den Vereinten Nationen, insbesondere in der Offenen Arbeitsgruppe, wichtige Schwerpunktbereiche ermittelt, die angesichts ihres entscheidenden Beitrags zu dem im weiteren Verlauf erläuterten übergeordneten Ziel der Armutsbeseitigung und nachhaltigen Entwicklung in den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 einfließen könnten. Diese Themenbereiche beruhen auf einem breiten Spektrum fachlicher und wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Hintergrundmaterialien, die auf internationaler und europäischer Ebene entwickelt wurden und zahlreiche Konsultationen mit Interessenträgern einschließen, die zusätzliche Hinweise auf den zentralen Beitrag dieser Bereiche zur Verwirklichung der Armutsbeseitigung und der nachhaltigen Entwicklung liefern. Sie sollen die globalen Bemühungen um einen transformativen Wandel auf allen Ebenen steuern. Bei der Ermittlung der genannten Schwerpunktbereiche handelt es sich um einen Zwischenschritt vor der Auswahl einer begrenzten Zahl von Zielvorgaben.

In dieser Phase werden auf Grundlage der Schwerpunktbereiche ferner mögliche Zielthemen erarbeitet. Mit Hilfe dieser Zielthemen werden die für die einzelnen Bereiche erforderlichen Hauptmaßnahmen und die angestrebten Fortschritte dargelegt. Sie verfügen über Symbolcharakter, indem sie die zentralen Aspekte erfassen, die zur Verwirklichung eines Ziels beitragen, und sollten als Triebkräfte des Wandels dienen.

2. Mögliche Ziele und Schwerpunktbereiche

Armut

Die Beseitigung der Armut gehört zu den zentralen Vorgaben der Millenniumserklärung. Die Bemühungen, die mit den Millenniums-Entwicklungszielen eingeleitet wurde, müssen auf der Grundlage einer multidimensionalen Sichtweise von Armut, die ihren zahlreichen weltweiten Ursachen Rechnung trägt, ergänzt und verstärkt werden. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Beseitigung der extremen Armut

· Reduzierung des Anteils der Bevölkerung, der anfällig für extreme Armut ist und von weniger als 2 USD am Tag lebt

· Reduzierung des Anteils der Bevölkerung, der unter den nationalen Armutsgrenzen lebt, einschließlich der Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen

· Verringerung der Kosten für Heimatüberweisungen und der durch Migration verursachten Kosten, einschließlich der Einstellungskosten

· Sicherung der Rechte auf Grundbesitz, Eigentum und andere Vermögenswerte

· Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Verringerung der Zahl der Todesfälle sowie der wirtschaftlichen Verluste durch Katastrophenfälle.

Ungleichheit

In inklusiveren und gerechteren Gesellschaften steigen die Aussichten auf ein friedliches Leben, langfristige und nachhaltige Entwicklung, Wachstum und die schnellere Erholung von Konjunkturrückgängen. Alle Mitglieder der Gesellschaft sollten in den Genuss der Früchte des Wachstums und der Entwicklung kommen. Es bedarf Maßnahmen gegen Einkommens- und Wohlstandsgefälle. Mit der Agenda für die Zeit nach 2015 müssen ausreichende Investitionen in alle Menschen, insbesondere die am meisten benachteiligten Bürger bei gleichen Rechten und Chancen gefördert werden, indem Einkommenssicherheit und ein universaler und diskriminierungsfreier Zugang zu sozialen Diensten gewährleistet wird. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Gewährleistung, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen gleichermaßen von einer Steigerung des Volkseinkommens profitieren wie Menschen mit höherem Einkommen

· Beendigung von Diskriminierungen und Ungleichheiten bei öffentlichen Dienstleistungen und im Wirtschaftsleben

· Stärkung und Integration von Randgruppen, einschließlich ethnischer Minderheiten, Migranten und Flüchtlinge.

Ernährungssicherheit und Ernährung, nachhaltige Landwirtschaft

Durch Bekämpfung von Ernährungsunsicherheit und Unterernährung kann die intergenerationale Weitergabe von Armut verhindert werden. Zur Gewährleistung von Ernährungssicherheit müssen Kleinbauern, insbesondere Frauen, Zugang zu Land, Finanzmitteln, Investitionen und Märkten erhalten, und es bedarf eines Zugangs zu nährstoffreichen Lebensmitteln und bedarfsgerechten Gesundheitssystemen sowie sektorenübergreifender Maßnahmen zu Verhaltens- und Ernährungsgewohnheiten. Der Handlungsrahmen muss auf die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, eine effiziente Ressourcennutzung und die Verbesserung der Resilienz abzielen. Nachhaltigkeit in Landwirtschaft und Fischerei bildet eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung und Ernährungssicherheit sowie für die erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel. Verluste nach der Ernte und Nahrungsmittelverschwendung müssen ebenfalls angegangen werden. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Gewährleistung des ständigen Zugangs zu sicheren, ausreichenden, erschwinglichen und nährstoffreichen Lebensmitteln, um den Hunger zu beseitigen

· Bekämpfung von Unterernährung, Stunting und Wasting bei Kindern

· Erhöhung der Produktivität in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur auf nachhaltige Weise

· Zurückdrängung des Verlusts und der Verschwendung von Nahrungsmitteln.

Gesundheit

Gesundheit, die als Wohlbefinden und nicht nur als bloßes Freisein von Krankheit definiert wird, ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und ein Ergebnis dieser Entwicklung. Die Verwirklichung einer ausgewogenen und universellen Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen ist im Zusammenspiel mit dem Schutz vor persönlichen finanziellen Risiken durch ausufernde Gesundheitsaufwendungen von entscheidender Bedeutung, um das Recht aller Menschen auf einen optimalen Gesundheitsstandard Wirklichkeit werden zu lassen. Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören eine ausgewogene und universelle Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen, der Zugang zu diesen Leistungen und der Schutz vor den mit unerwarteten Gesundheitsausgaben verbundenen finanziellen Risiken. Die Belastung durch (übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten) muss mit Blick auf den Lebenswandel und soziale und ökologische Gesundheitsdeterminanten, einschließlich der Bekämpfung von Krankheitsursachen, durch die Einbeziehung von Gesundheitsbelangen in alle Politikbereiche angegangen werden. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Senkung von Kinder- und Müttersterblichkeit und Gewährleistung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte

· Verringerung der Belastung durch übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten

· Verwirklichung einer wirksamen und universellen Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen für alle Menschen, einschließlich schutzbedürftiger Personen, wie z. B. Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen

· Sicherstellung, dass niemand aufgrund von Ausgaben für die Gesundheitsversorgung in extreme Armut getrieben wird oder dort verbleibt.

Bildung

Der Zugang aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht, eine Voraussetzung für die Durchbrechung des Kreislaufs der Weitergabe von Armut über Generationen hinweg und ein Schlüsselfaktor für die Förderung einer aktiven Bürgerschaft und die Verwirklichung wissensbasierter und innovativer Gesellschaften. Wichtigste Voraussetzungen sind die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu allen Bildungsstufen, eines Abschluss sowie eine Verbesserung der Bildungsqualität in einer Perspektive des lebenslangen Lernens. Darüber hinaus sind eine einschlägige berufliche Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung von entscheidender Bedeutung, um junge Menschen und Erwachsene auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Es sind noch einige Herausforderungen zu bewältigen, um Randgruppen einschließlich Menschen, die von Konflikten betroffen sind, zu erreichen, geschlechtsspezifische Unterschiede abzubauen und die Erwachsenenalphabetisierung in allen Ländern zu gewährleisten. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Gewährleistung des Zugangs zu hochwertiger Grundbildung und des entsprechenden Abschlusses (einschließlich der Sekundarstufe I) für Jungen und Mädchen gleichermaßen

· Sicherstellung umfassender grundlegender, übertragbarer und fachlicher Qualifikationen für alle mit dem Ziel der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe

· Bekämpfung des Analphabetismus bei Erwachsenen

· Beseitigung von Ungleichheiten im Bildungsbereich, Ergreifung spezifischer Maßnahmen zugunsten von durch Diskriminierung gefährdeten benachteiligten Personen und Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, ethnischer Minderheiten, Migranten und Flüchtlinge

· Stärkung der Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation sowie Förderung des Wissenserwerbs und -austauschs.

Geschlechtergleichstellung und Stärkung der Rechte von Frauen

Die Geschlechtergleichstellung, die Stärkung der Rechte von Frauen und die vollständige Ausübung der Rechte durch Frauen und Mädchen in allen Ländern bilden entscheidende Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklung, Armutsbeseitigung und die Bewältigung der noch verbleibenden Aufgaben im Zusammenhang mit den Milleniumsentwicklungszielen. Zu den zentralen Themen gehören die Aufrechterhaltung eines politischen Engagements auf hoher Ebene und die Anerkennung der Tatsache, dass die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung, die Stärkung der Rechte und Grundrechte von Frauen und Mädchen eine universelle Verantwortung darstellen; es geht um die Stärkung von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Staatsführung und die Erhöhung der Investitionen in Geschlechtergleichstellung sowie die Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen. Einen Beitrag zum Ziel der Geschlechtergleichstellung wird die Erfassung von nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten leisten. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen

· Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen und Mädchen

· Stärkung der Vertretung, der Teilhabe und des Einflusses von Frauen in Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen und in allen Bereichen

· Gewährleistung eines universellen und gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Mädchen zu wesentlichen Dienstleistungen

· Abbau und letztendlich Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles im öffentlichen und privaten Sektor.

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Mit dem Handlungsrahmen sollen der Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu Sanitäranlagen, eine integrierte Wasserbewirtschaftung, einschließlich Wassereffizienz, sowie die Bewältigung der mit dem Klimawandel und der Wasserknappheit verbundenen Herausforderungen gewährleistet werden. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Sicherstellung des allgemeinen Zugangs zu sauberem Trinkwasser

· Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sanitären Anlagen und Hygieneeinrichtungen

· Stärkung des integrierten Wasserressourcenmanagements

· Verbesserung der Wassereffizienz in allen Sektoren

· Verbesserung der Wassergüte und Verringerung der Wasserverschmutzung.

Nachhaltige Energie

Der Übergang zu nachhaltigen Energiesystemen mit geringem CO2-Ausstoß kann enorme Fortschritte im Bereich der Armutsbeseitigung und der nachhaltigen Entwicklung zur Folge haben und steht im Mittelpunkt der Bemühungen um Anpassung an den Klimawandel. Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören der Zugang zu sauberer, erschwinglicher und nachhaltiger Energie, die Verbesserung der Energieeffizienz, solide Infrastrukturen und die Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Energiequellen am Energiemix (in Übereinstimmung mit der Initiative „Nachhaltige Energie für Alle“). Ein wichtiges Anliegen ist die Abschaffung von Subventionen für umweltschädliche Brennstoffe, mit denen nicht die Ärmsten unterstützt, sondern nicht nachhaltige Energiesysteme gefördert werden. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Gewährleistung des universellen Zugangs zu modernen Energiedienstleistungen

· Erhöhung des Tempos, mit dem Energieeffizienz weltweit verbessert wird

· Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am weltweiten Energiemix

· stufenweise Abschaffung von Subventionen für umweltschädliche fossile Brennstoffe.

Volle und produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle

Beschäftigung bildet eine wichtige Voraussetzung für die Befreiung aus Armut und trägt zu Gleichheit, Fairness, Gerechtigkeit, Frieden und Sicherheit bei. Die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze trägt insbesondere im Rahmen einer langfristigen Entwicklungsperspektive zu einem höheren Wachstum bei. Zu den wichtigsten Herausforderungen zählen die Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen und alten Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie die Qualität der formellen und informellen Beschäftigung. Hierzu gehören Aspekte wie Lohn, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Sozialschutz sowie die Notwendigkeit der Schaffung menschenwürdiger „grüner“ Arbeitsplätze ein. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Förderung menschenwürdiger Arbeit und nachhaltiger Lebensweisen, auch für Jugendliche, ältere Menschen, Frauen und von Diskriminierung bedrohte Bevölkerungsgruppen

· Erhöhung des Anteils der produktiven Beschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit an der Gesamterwerbstätigkeit in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielsetzungen der Agenda für menschenwürdige Arbeit

· Ausweitung des Geltungsbereichs der Basisniveaus für den Sozialschutz und schrittweise Erhöhung der garantierten Sozialstandards

· Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und Vertriebenen gemäß den Normen und Standards der IAO.

Inklusives und nachhaltiges Wachstum

Inklusives und nachhaltiges Wachstum ist eine Grundvoraussetzung für langfristige Armutsbeseitigung und gemeinsamen Wohlstand. Wachstum muss auf ressourceneffiziente Weise und innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze sowie zu den Bemühungen um Anpassung an den Klimawandel beitragen. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Unternehmertum, Wirtschaft, Handel, Investitionen und Innovation, die auch Regulierungs-, Rechts- und effiziente Steuersysteme, öffentliche Investitionen, Zugang zu Märkten und Finanzmitteln und die Förderung neuer Technologien umfassen. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Förderung des Strukturwandels der Wirtschaft und geeigneter Rahmenbedingungen für Innovation, Unternehmertum, Wirtschaft und Handel

· Sicherstellung des Zugangs zu Märkten und Finanzmitteln sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -netzen

· Förderung öffentlicher Investitionen in solide Infrastrukturen

· Förderung einer sicheren, geordneten und regulären Migration durch verstärkte internationale Zusammenarbeit

· Gewährung eines zoll- und kontingentfreien Marktzugangs für Produkte aus den am wenigsten entwickelten Ländern.

Nachhaltige Städte und menschliche Siedlungen

In einer zunehmen urbanisierten Welt stellen Städte wichtige Herausforderungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung dar. Es sind nachhaltige Planungs- und Entwicklungsprozesse erforderlich, die durch effiziente Behörden ausgeführt werden. Dies umfasst die Planung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Katastrophenvorsorge und -bewältigung, auch in den ländlichen Gebieten, mit denen die Städte in Kontakt stehen. Im Mittelpunkt der Bemühungen stehen die Senkung der Zahl der Slumbewohner, die Bekämpfung der Luftverschmutzung, der Bau stabiler Wohnhäuser und Infrastrukturen und die Verbesserung der Abfallbewirtschaftung. Eine zukunftsfähigere Städteplanung und -verwaltung erfordert demokratische, transparente und der Rechenschaftspflicht unterliegende Entscheidungsprozesse. Eine weitere Grundvoraussetzung bilden nachhaltige städtische und ländliche Verkehrssysteme. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Verbesserung des Zugangs zu sicheren und nachhaltigen Verkehrssystemen einschließlich eines erschwinglichen öffentlichen Nahverkehrs

· Verringerung der Zahl der Slumbewohner durch die Bereitstellung von sicherem, erschwinglichem und robustem Wohnraum und die Gewährleistung sicherer Grundbesitzverhältnisse

· Verbesserung einer nachhaltigen, zugänglichen Städte- und Raumplanung und ‑durchführung

· Verbesserung der Luftgüte.

Nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster

Die derzeitigen Produktions- und Verbrauchsmuster sind nicht nachhaltig. Zu den zentralen Maßnahmen im Bereich des Verbrauchs gehören die Förderung der Nutzung energie- und ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Produkte, die stufenweise Abschaffung von für die Umwelt schädlichen Subventionen und ein nachhaltiges Auftragswesen. Maßnahmen im Bereich der Produktion umfassen die Förderung einer innovativen und ressourcenschonenden Produktion, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Bewertung der Ökobilanz von Produkten, eine nachhaltige Bauwirtschaft, eine Abfall- und Chemikalienbewirtschaftung sowie die Förderung eines ökologischen Unternehmertums und von Ökoinnovation. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Reduzierung, Wiederverwendung und Recycling von Abfällen

· Verbesserung der Ressourcenproduktivität

· Verringerung der Auswirkungen des Verbrauchs auf die Umwelt

· Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit chemischen Stoffen während ihres gesamten Lebenszyklus

· Gefährliche Chemikalien: Verminderung der menschlichen Exposition und der Emissionen

· Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen.

Ozeane und Meere

Die nachhaltige Bewirtschaftung der Ozeane kommt der Menschheit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zugute. Um mittels eines Ökosystem-Ansatzes für die Steuerung allen menschlichen Handelns, das sich auf die Meere auswirkt, den Erhalt gesunder Meere gewährleisten und eine nachhaltige Fischereiwirtschaft unterstützen zu können, sind Leitaktionen und die Anwendung des Vorsorgeprinzips erforderlich. Verschmutzung, Versauerung, Anstieg des Meeresspiegels, die Entwicklung gebietsgestützter Verwaltungsinstrumente auch für geschützte Meeresgebiete, die sich auf Gebiete, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt liegen, erstrecken, die Bekämpfung von Überfischung und Überkapazitäten, illegaler, nicht gemeldeter und nicht regulierter Fischerei, der Umgang mit geschädigten Ökosystemen, Auswirkungen auf die Umwelt und der Zugang zur Fischerei und zu den Märkten durch Selbstversorgungs- und Kleinfischer gehören zu den zu bewältigenden Problemen. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Schutz und Wiederherstellung der Meeresgesundheit und Erhalt der Meeresbiodiversität durch Minderung der durch die Tätigkeit des Menschen hervorgerufenen Belastungen

· Sicherung einer nachhaltigen Fischerei (gesunde Fischbestände)

· Gewährleistung des Zugangs zur Fischerei auf lokaler, regionaler und globaler Ebene für Selbstversorgungs- und Kleinfischer

· Verminderung der Meeresverschmutzung und des Abfallaufkommens im Meer, auch aus landseitigen Quellen.

Biologische Vielfalt und Wälder

Die biologische Vielfalt ist ein grundlegender Bestandteil des Lebenserhaltungssystems der Erde und wird insbesondere durch den Klimawandel gefährdet. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Verlustrate der natürlichen Lebensräume und der bedrohten Arten (auch durch den illegalen Artenhandel und Wilderei) gesenkt und der Artenschutz in alle zentralen Politikbereiche (einschließlich Landwirtschaft und Fischerei) einbezogen wird. Dem weltweiten Verlust an Waldflächen ist entgegenzuwirken, dem Verlust an Primärwäldern Einhalt zu gebieten und der illegale Holzeinschlag und der damit verbundene Handel sind zu unterbinden. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen, die wesentliche Leistungen erbringen

· Verhinderung der Ausrottung bekannter bedrohter Arten und Verbesserung des Erhaltungsstatus

· Senkung der Verlust-, Zerstörungs- und Zersplitterungsrate der natürlichen Lebensräume

· Eindämmung der Entwaldung und Waldschädigung mit Hilfe einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung

· Einschränkung des illegalen Arten- und Holzhandels.

Bodenverschlechterung, einschließlich Wüstenbildung und Dürre

Bodenverschlechterung, einschließlich Wüstenbildung und Dürre, stellen globale Probleme von besonderer Dringlichkeit dar, die durch den Klimawandel weiter verschärft werden. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Schaffung einer landdegradationsneutralen Welt. Zu diesem Zweck gilt es, den Verlust des Naturkapitals des Bodens einzudämmen, die Verwaltung (auch im Bereich des Zugangs zu Land und des Grundbesitzes) zu verbessern und die Resilienz zu erhöhen. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Hinwirken auf eine landdegradationsneutrale Welt

· Bodenschutz

· Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen von Dürren.

Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und effiziente Institutionen

Mit einem an Rechtsnormen orientierten, alle Menschenrechte einschließenden Ansatz wird ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung der Verwaltungsqualität, zum Abbau von Ungleichheit und Ausgrenzung und zur Verwirklichung der angestrebten Ziele und Maßnahmen dieser Agenda durch Teilhabe, Transparenz und Rechenschaftspflicht geleistet. Die Kernanforderungen beinhalten eine Stärkung partizipativer politischer Systeme, mit denen Menschen und insbesondere ausgegrenzte und schutzbedürftige Gruppen eine Mitsprache bei sie betreffenden politischen Entscheidungen und Beschlussfassungen erhalten, und die Gewährleistung, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. In einer vernetzten Welt gewinnt ein derartiger Ansatz zunehmend an Bedeutung. Die Menschen erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, ihr Leben zu gestalten, wirtschaftliche Möglichkeiten zu nutzen und sich produktiv und friedlich am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben zu beteiligen. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Gewährleistung eines freien und universellen Meldewesens und Verbesserung der Bevölkerungsstatistiken

· Sicherung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, des sozialen Dialogs, des friedlichen Protests und der Teilhabe der Öffentlichkeit

· Gewährleistung von Transparenz und des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen, Verwaltungsdaten, unabhängigen Medien und einem offenen Internet

· Annahme eines geeigneten Rechtsrahmens für den Schutz der Menschenrechte der schwächsten Bevölkerungsgruppen und Personen, einschließlich Flüchtlingen und Binnenvertriebenen

· Sicherstellung der Annahme und Umsetzung eines geeigneten Rechtsrahmens und nationaler politischer Strategien bei der Korruptionsbekämpfung

· Gewährleistung eines zugänglichen, unparteiischen, unabhängigen und den Rechtsschutz gebührend berücksichtigenden Justizwesens.

Friedliche Gesellschaften

Frieden bildet eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung und dauerhafte Armutsbeseitigung. Die Ursachen für Konflikte und Gewalt sind eng mit schlechter Regierungsführung, politischer und sozialer Ausgrenzung, Ungleichheit, Korruption und der Nichterbringung von Basisdienstleistungen verknüpft. Im Mittelpunkt der Bemühungen stehen die Verringerung der Zahl der Gewalttaten und der Fälle gewaltsamen Todes sowie die Bekämpfung der grenzübergreifenden Gefahren wie organisiertes Verbrechen und unerlaubter Handel. Dem Aufbau von Einrichtungen, die sich diesen Herausforderungen stellen können, kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung zu. Zu den möglichen Zielthemen gehören:

· Verringerung der Zahl der gewaltsamen Todesfälle und der von Gewalt betroffenen Menschen

· Stärkung der Kapazitäten, der Professionalität und der Rechenschaftspflicht von Polizei, Justiz und Sicherheitsorganen

· Eindämmung des illegalen Handels mit Handfeuerwaffen und letalen Waffen

· Bekämpfung des internationalen organisierten Verbrechens, einschließlich illegaler Finanzströme, und des Handels mit Drogen, Menschen, Wildtieren und natürlichen Ressourcen.

Im Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 sind zudem zahlreiche Querschnittsthemen wie Klimawandel, Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen, Bevölkerungswachstum und Migration zu berücksichtigen. Diese Aspekte können erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie auf das Wohlergehen und die Sicherheit der Bürger haben und sind derart in den Handlungsrahmen einzubeziehen, dass die entsprechenden internationalen Prozesse und Abkommen nicht reproduziert oder gestört werden. Diese durchgängige Berücksichtigung spiegelt sich in den im Vorangehenden aufgeführten möglichen Zielthemen wider, die sich mit diesen Problemstellungen befassen.

Im Handlungsrahmen sind die notwendigen Bemühungen und Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel und insbesondere diejenigen vorzusehen, für die nicht der Prozess gemäß dem UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (UNFCCC) zur Anwendung kommt. Vor diesem Hintergrund sollen die letztendlich festgelegten Schwerpunktbereiche und Zielsetzungen für die Zeit nach 2015 den Bemühungen um Klimaschutz und eine Anpassung an den Klimawandel dienen.

Der Anhang enthält eine Zusammenfassung der Zielthemen und Schlüsselelemente zu jedem Aspekt.

3. Entwicklung von Zielsetzungen und Umgang mit Wechselwirkungen

Der vorherige Abschnitt enthält Schwerpunktbereiche und Zielthemen, die für die Verwirklichung einer transformativen Agenda für die Zeit nach 2015 als notwendig erachtet werden. Angesichts der fortschreitenden Arbeit an der Festlegung konkreter Zielsetzungen sind einige Kriterien zu berücksichtigen:

Die Zielsetzungen müssen konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht und mit einem Datum versehen sein (SMART). Sie sind auf Fakten und verfügbare Daten oder Daten zu stützen, die in absehbarer Zeit vorliegen dürften, und müssen auf Indikatoren beruhen, die eine Quantifizierung oder die Angabe spezifischer Zahlen, Fristen oder Prozentsätze ermöglichen. Während die Zielsetzungen die Kernprioritäten beinhalten, sind bestimmte Einzelaspekte der Umsetzung in Form von Indikatoren darzustellen, die die Messung des Fortschritts ermöglichen. Da man um Kompromisse zwischen Vollständigkeit und politischen und operationalen Auswirkungen nicht umhinkommt, müssen die Ziele in einigen Fällen für die wichtigsten Themen Ersatzindikatoren enthalten.

Die Zielvorgaben sind so zu formulieren, dass sie einen möglichst großen Bereich abdecken und sich die Form der Umsetzung den Umständen entsprechend (beispielsweise unterschiedlicher zeitlicher Ablauf oder unterschiedliche Umsetzungswege) ändern kann. Möglicherweise sind einige Zielvorgaben unter bestimmten Bedingungen vollständig oder teilweise besser umzusetzen, was durch die Wahl geeigneter Indikatoren berücksichtigt werden kann. Es sollte den einzelnen Ländern nicht gestattet sein, sich aus einer Auswahl einzelne Zielvorgaben herauszusuchen; auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die Bemühungen aller Länder zusammen ausreichen, um die globalen Ziele und Vorgaben zu verwirklichen und auf diese Weise für jedes Land nach Maßgabe seiner Fähigkeiten die größtmöglichen Fortschritte zu gewährleisten. Die Zielvorgaben richten sich vorrangig an die Mitgliedstaaten, allerdings erfordert ihre Umsetzung ein Vorgehen aller Interessenträger.

Auch müssen die Zielvorgaben die vielfältigen wechselseitigen Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Bereichen eines Handlungsrahmens für den Zeitraum nach 2015 widerspiegeln. Die Ermittlung und Berücksichtigung wechselseitiger Zusammenhänge ist von grundlegender Bedeutung, um die Abkapselung der Tätigkeitsbereiche voneinander zu vermeiden und für alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung ausgewogene Fortschritte zu gewährleisten. Angesichts der Tatsache, dass jeder Schwerpunktbereich mit nahezu allen anderen Bereichen verknüpft ist, sind die Zielvorgaben anzupassen, damit den wechselseitigen Beziehungen deutlich und effektiv Rechnung getragen werden kann.

Zielvorgaben, die für bestimmte Schwerpunkte entwickelt wurden (z. B. der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen), sind auch für andere Schwerpunkte (z. B. Gesundheit) unmittelbar relevant. Dies setzt voraus, dass der Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 zusätzlich zu den für jede Zielvorgabe ausgewählten Kernzielen auch die Querverweise in einheitlicher Form herausstellen sollte. So kann beispielsweise eine Zielvorgabe zur Ernährungssicherheit, Ernährung und nachhaltigen Landwirtschaft neben den festgelegten Hauptzielen auch Verweise auf andere Zielvorgaben wie Wassereffizienz, Bodenverschlechterung, Gleichberechtigung und Verwaltung enthalten.

3. Mögliche Clusterbildung von Schwerpunktbereichen

Ursprünglich waren die Arbeiten in der EU auf die Festlegung von Schwerpunktbereichen und der entsprechenden Zielthemen gerichtet. Damit Fortschritte bei der Festlegung einer begrenzten Zahl von Zielvorgaben erzielt werden können, wie im Rahmen der EU und der UNO vorgesehen, besteht der nächste Schritt in einer Clusterbildung der Schwerpunktbereiche. Als Hauptkriterium für eine Clusterbildung sind starke wechselseitige Zusammenhänge zwischen Schwerpunktbereichen und den dazugehörigen Zielthemen sowie deren Beitrag zu Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung zugrunde zu legen. Wird im Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 anerkannt, dass eine Vielzahl wechselseitiger Zusammenhänge besteht, könnte dies zu mehr Flexibilität bei den gemeinsamen Bemühungen um Einigung auf eine begrenzte Zahl von Zielen führen.

Als Beispiel für eine derartige Clusterbildung sei angeführt, dass das integrative nachhaltige Wachstum mit Beschäftigung verknüpft werden könnte, Biodiversität und Wälder mit Wüstenbildung (einschließlich Bodenverschlechterung und Dürren), außerdem könnte sich das Thema nachhaltige Städte als Querschnittsthema durch den gesamten Handlungsrahmen ziehen.

4. Eine neue Globale Partnerschaft

Eine neue und gestärkte globale Partnerschaft muss integrativ sein und Maßnahmen auf allen Ebenen und von allen Ländern und Interessenträgern, einschließlich des privaten Sektors, der Zivilgesellschaft, wissenschaftlicher Einrichtungen und Wissensinstanzen, der Parlamente und lokaler Behörden, in Gang setzen. Die EU muss sich auch weiterhin als treibende Kraft für die Mobilisierung innergemeinschaftlicher und weltweiter Maßnahmen positionieren und hat wiederholt ihre Unterstützung für eine neue globale Partnerschaft zum Ausdruck gebracht.

Zu diesem Zweck wird erstens eine Einschätzung der Schlüsselmaßnahmen, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und Vorgaben bewirken, und zweitens ein Austausch darüber benötigt, wie sichergestellt werden kann, dass die Schlüsselmaßnahmen innerstaatlich und international die gebührende Aufmerksamkeit erhalten. Ein begünstigendes Umfeld mit soliden und kohärenten politischen Strategien auf nationaler wie internationaler Ebene ist ein Beispiel eines kritischen Punktes.

Günstige politische Rahmenbedingungen

Die EU ist nach wie vor entschlossen, eine stärkere Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu gewährleisten und dabei den in diesen politischen Strategien formulierten Entwicklungszielen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, Rechnung zu tragen. Alle Partner in den Industrienationen und den Entwicklungsländern werden dazu aufgefordert, die Politikkohärenz zu stärken und gegebenenfalls ihre politischen Strategien zu überarbeiten, um diese mit den Anstrengungen um Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung, die einen wichtigen Beitrag zur Durchführung des weltweiten Handlungsrahmens leisten, in Einklang zu bringen.

So setzt sich die EU beispielsweise, zusätzlich zu ihrer Position als Markt mit den wenigsten Zugangsbeschränkungen für Einfuhren aus Entwicklungsländern, auch für einen verantwortungsvollen, nachhaltigen und transparenteren Abbau, Handel und Einsatz von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen ein. Im Juni 2013 hat die EU Rechtsvorschriften zur Transparenz und Rechenschaftspflicht angenommen, die große Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und des Forstsektors zu einer länderspezifischen Offenlegung von Zahlungen an staatliche Stellen verpflichten. Der EU und den Entwicklungsländern steht damit ein wirksames Instrument im Kampf gegen Korruption zur Verfügung, das wiederum eine größere Verfügbarkeit inländischer Ressourcen für die Entwicklung zur Folge haben sollte. Darüber hinaus wurde jüngst ein Vorschlag für ein integriertes Konzept für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten vorgelegt.

Als weiteres Beispiel für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung sei angeführt, dass eine neue globale Partnerschaft zur Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten und anderen relevanten Interessenträgern beitragen soll, um günstige Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Vorteile der internationalen Migration für die menschliche Entwicklung durch Maßnahmen in Bereichen wie der Reduzierung der durch Migration verursachten Kosten und der Kosten für Heimatüberweisungen oder der Bekämpfung der Diskriminierung von Migranten gestärkt werden. Die EU wird sich auch weiterhin um Partnerschaften mit Entwicklungsländern bemühen, damit die positiven Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung im Rahmen des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität so groß wie möglich ausfallen.

Mit Blick auf die Armutsbeseitigung und die nachhaltige Entwicklung nehmen Handel und Handelsöffnung im Zusammenspiel mit einer soliden innerstaatlichen Politikgestaltung und Reformen eine zentrale Rolle ein. In diesem Zusammenhang ist der Stellenwert des regelbasierten Systems im Rahmen der WTO hervorzuheben. Die EU setzt ihre Initiativen zugunsten der Marktintegration der ärmsten Ländern durch zielgerichtete Maßnahmen fort, so beispielsweise mit dem Allgemeinen Präferenzsystem sowie der „Alles-außer-Waffen“-Initiative und dem Anreizsystem für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+), Hilfe für Handel und bilateralen und regionalen Handelsabkommen. Die EU hält ihre Partner, insbesondere entwickelte Volkswirtschaften und Schwellenländer, dazu an, einen zoll- und kontingentfreien Marktzugang auch für Produkte aus den am wenigsten entwickelten Ländern zu gewähren. Im Rahmen der globalen Partnerschaft ist dem Abbau von Hindernissen für den Nord-Süd-, Süd-Süd- und den regionalen Handel, die allesamt für eine Integration in die Weltwirtschaft von Belang sind, besondere Bedeutung beizumessen. In dieser Hinsicht kann durch die Bereitstellung umfassender Statistiken für mehr Transparenz gesorgt werden.

Wissenschaft, Technologie und Innovation (WTI) sowie der Aufbau von Kapazitäten müssen wesentliche Grundlagen und Triebkräfte für die Agenda für den Zeitraum nach 2015 bilden. Als zentrale Komponenten dieser Agenda dienen politische Strategien zur Schaffung und Verbreitung von Wissen. Die EU setzt sich für einen integrierten und effektiven WTI-Ansatz in Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Strategie „Europa 2020“ ein. Auf internationaler Ebene trägt das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ zur Forschungs- und Innovationszusammenarbeit zwischen der EU und ihren internationalen Partnern bei. Von Bedeutung ist auch die Stärkung der WTI-Kapazitäten. Die EU hat den Abbau von Handelsschranken sowie Anreize, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit und den Aufbau von Kapazitäten dazu genutzt, die Entwicklung und den Transfer sauberer und umweltverträglicher Technologien voranzubringen. Um Doppelarbeit zu vermeiden, müssen die zahlreichen Möglichkeiten, die sich durch bestehende Mechanismen bieten, genutzt werden. Neben WTI bieten sich im Bereich Kapazitätenaufbau wesentliche Voraussetzungen, um bestehendes Wissen einzusetzen und zu gewährleisten, dass Fortschritte zur Verwirklichung der Ziele für die Zeit nach 2015 auf nachhaltige Weise erlangt werden können. Der Bali-Strategieplan für technologische Unterstützung und Kapazitätenaufbau, der im Jahre 2005 vom Verwaltungsrat des UN-Umweltprogramms (UNEP) verabschiedet wurde, sollte eine wichtige Grundlage für weitere Überlegungen bilden.

Mobilisierung der erforderlichen Finanzmittel

Der Mobilisierung von Finanzmitteln fällt ebenfalls eine zentrale Rolle zu. Angesichts der globalen Herausforderungen müssen alle verfügbaren (in- und ausländischen, öffentlichen und privaten) Ressourcen umfassend aktiviert werden. Dabei ist es in erster Linie Aufgabe der nationalen Regierungen, ihre Ressourcen mit Hilfe nationaler Strategien zu mobilisieren und bestmöglich zum Einsatz zu bringen. Die EU ist bereit, die bedürftigsten Länder bei ihren Bemühungen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hebt sie die Schlüsselrolle der öffentlichen Entwicklungshilfe hervor und hat ihr Engagement bekräftigt, die Vorgabe von 0,7 % bis 2015 zu erreichen.

Mit dem Fortgang der Gespräche über die Finanzierung eines Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 wird die Notwendigkeit eines umfassenden und integrierten Konzepts für die Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung, wie in der Mitteilung aus dem Jahre 2013 und in Schlussfolgerungen des Rates dargelegt, deutlich. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Elemente von grundlegender Bedeutung:

§ Die Mobilisierung inländischer Ressourcen stellt den Hauptmechanismus zur Finanzierung von Ausgaben zur Erreichung politischer Ziele dar. Das weitere Vorgehen muss sich vorrangig auf die Stärkung der Steuerpolitik und -verwaltung, die Bekämpfung von illegalen Geldflüssen und Korruption und die verbesserte Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen stützen.

§ Internationale öffentliche Mittel stellen auch weiterhin eine wichtige Ergänzung zur Mobilisierung inländischer Ressourcen dar, sofern diese nicht ausreichend zur Verfügung stehen, sowie zur Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen und Investitionen, wo dies am angemessensten ist. Das Katalysatorpotenzial der öffentlichen Entwicklungshilfe ist durch Mechanismen wie die Mischfinanzierung besser zu nutzen.

§ Der private Sektor ist auch weiterhin der wichtigste Motor für inklusives und nachhaltiges Wachstum. Die Regierungen sollten die Möglichkeiten, die sich im privaten Sektor auf nationaler und internationaler Ebene bieten, umfassend nutzen, auch durch einen optimalen Einsatz der regulatorischen und operativen Hebel, um den Beitrag zur Verwirklichung öffentlicher Ziele zu erhöhen.

Die Erörterungen zur Finanzierung im Rahmen einer neuen globalen Partnerschaft sollten sich bei enger Koordinierung mit den Vorbereitungen für die nächste Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung auf die Arbeiten des zwischenstaatlichen UN-Sachverständigenausschusses für die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung stützen und mit relevanten Prozessen in anderen Foren wie dem UNFCCC, dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem internationalen Handlungsrahmen für Katastrophenvorsorge (Post-Hyogo-Aktionsrahmen) abgeglichen werden.

Die Verpflichtungen, die 2011 auf der vierten Tagung des Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Hilfe in Busan und 2014 auf der ersten hochrangigen Tagung der globalen Partnerschaft eingegangen wurden, sollten die Grundlage einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit in der Zeit nach 2015 bilden. Die Grundsätze von Busan, die auch für nicht-traditionelle Geber von Bedeutung sind, werden zu besseren Entwicklungsergebnissen führen. Die EU setzt ihre Politik fort, die auf die Erhöhung der Wirkung und der Wirksamkeit ihrer Entwicklungszusammenarbeit gerichtet ist.

Überwachung der Fortschritte und Rechenschaftspflicht

Für eine erfolgreiche Umsetzung des Handlungsrahmens für die Zeit nach 2015 bedarf es zur Überwachung der Fortschritte starker Mechanismen der Rechenschaftspflicht. Diese Mechanismen sind vorrangig auf die gegenseitige Rechenschaftspflicht auf nationaler und globaler Ebene sowie auf die Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und Vorgaben für die Zeit nach 2015 auszurichten. Dabei sind auch der Beitrag von Maßnahmen und Finanzmitteln nationaler Regierungen, internationale Maßnahmen und der Beitrag des Privatsektors zu nationalen Bemühungen um die Verwirklichung globaler Ziele zu beleuchten.

Grundlage für die Fortschrittsüberwachung sind die Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene und die amtlichen Statistiken der nationalen statistischen Ämter. Auf internationaler Ebene wird die regelmäßige hochrangige Fortschrittsüberwachung, auch im Rahmen des hochrangigen politischen Forums für nachhaltige Entwicklung, im Mittelpunkt stehen. Mit Blick auf weitere internationale Prozesse zur Gewährleistung gegenseitiger Rechenschaftspflicht, wie dem Prozess im Bereich der Entwicklungsfinanzierung, ist Doppelarbeit zu vermeiden.

Darüber hinaus ist eine umfassende jährliche Fortschrittsüberwachung auf der Grundlage der Tätigkeit der Interinstitutionellen und Sachverständigengruppe über die Indikatoren für die Millenniumsentwicklungsziele von grundlegender Bedeutung. Ein entscheidender Beitrag kann auch durch die stärkere Nutzung bereits vorliegender Daten und durch die Erfassung von mehr und besseren Daten durch den Einsatz neuer Technologien und Software geleistet werden. Als Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen sollten bestehende Mechanismen und Strategiepläne zur Stärkung der statistischen Kapazitäten, wie Paris 21 der OECD, der Aktionsplan für die Statistik von Busan sowie die nationalen Strategien zur Statistikentwicklung, dienen.

5. Die nächsten Schritte

Der in dieser Mitteilung entwickelte Ansatz enthält zahlreiche relevante Aspekte für die Endphase der Tätigkeit der offenen Arbeitsgruppe zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, die in die Arbeit des Sachverständigenausschusses für die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung sowie in die Erörterungen über die Zeit nach 2015 im Rahmen der für September 2014 geplanten 69. Generalversammlung der Vereinten Nationen einfließen können. Er stützt sich auf die im vergangenen Jahr verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates und dient dem Rat als Grundlage für die Weiterentwicklung des Standpunktes der EU. Er enthält grundlegende Elemente, die sich mittelfristig als nützlich erweisen dürften. Allerdings ist zu beachten, dass der Standpunkt der EU im Lichte der abschließenden Berichte der offenen Arbeitsgruppe und des Sachverständigenausschusses sowie des zusammenfassenden Berichts des UN-Generalsekretariats im Verlauf von 2014 noch eine weitere Ausarbeitung erfordern wird.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind weiterhin fest entschlossen, in den Diskussionen über den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 eine aktive und konstruktive Rolle zu übernehmen und sich durch die weitere Ausarbeitung von Schwerpunktthemen und -aufgabenbereichen an der näheren Definition des Handlungsrahmens zu beteiligen. Mit einem umfassenden Standpunkt der EU kann die notwendige Grundlage dafür geschaffen werden, mit den Partnerländern, Interessenträgern und Bürgern in Kontakt zu treten und einen konstruktiven Dialog aufzunehmen.

[1] Schlussfolgerungen des Rates „Die übergeordnete Agenda für den Zeitraum nach 2015“, Juni 2013; Mitteilung der Kommission „Ein menschenwürdiges Leben für alle“, Februar 2013; Mitteilung der Kommission „Nach 2015: auf dem Weg zu einem umfassenden und integrierten Konzept zur Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung“; Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2013: „Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung nach 2015“.

Schwerpunktbereiche || Mögliche Zielthemen (mit Beispielen zur Erläuterung der jeweiligen Aspekte)

Armutsbeseitigung || Beseitigung der extremen Armut Mögliche Inhalte: extreme Einkommen und mehrdimensionale Armut || Reduzierung des Anteils der Bevölkerung, der anfällig für extreme Armut ist und von weniger als 2 USD am Tag lebt Mögliche Inhalte: Armutsgefährdungs-grenzen und höhere Armutsschwellen || Reduzierung des Anteils der Bevölkerung, der unter den nationalen Armutsgrenzen lebt, einschließlich der Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen Mögliche Inhalte: absolute und relative Armutsgrenzen gemäß national festgelegter Armutsdefinitionen || Verringerung der Kosten für Heimatüberweisungen und der durch Migration verursachten Kosten, einschließlich der Einstellungskosten Mögliche Inhalte: Transaktionskosten, Einstellungskosten und finanzielle Eingliederung von Migranten und ihren Familien || Sicherung der Rechte auf Grundbesitz, Eigentum und andere Vermögenswerte Mögliche Inhalte: Grundbesitz, Infrastruktur, finanzielle Eingliederung und saisonabhängige Einkommensschwankungen || Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Verringerung der Zahl der Todesfälle sowie der wirtschaftlichen Verluste durch Katastrophenfälle Mögliche Inhalte: Risikobewertung und Katastrophenvorsorge; Frühwarnsysteme; Finanzierungsmechanismen und Rahmen für die Überwindung der Folgen von Katastrophen; Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung

Ungleichheit || Gewährleistung, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen gleichermaßen von einer Steigerung des Volkseinkommens profitieren wie Menschen mit höherem Einkommen Mögliche Inhalte: Vergleich von Bevölkerungsgruppen nach Einkommensquintil und relativer Armut || Beendigung von Diskriminierungen und Ungleichheiten bei öffentlichen Dienstleistungen und im Wirtschaftsleben Mögliche Inhalte: Diskriminierung u. a. aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Ausrichtung, Behinderung, nationaler Herkunft und anderen Eigenschaften || Stärkung und Integration von Randgruppen, einschließlich ethnischer Minderheiten, Migranten und Flüchtlinge Mögliche Inhalte: Zugang von Migranten und Flüchtlingen zu öffentlichen Dienstleistungen, Gesundheitsvorsorge, Bildung usw. verglichen mit Staatsbürgern des betreffenden Landes) und Integrationsindikatoren für Flüchtlinge und Migranten || || ||

Ernährungssicherheit und Ernährung, nachhaltige Landwirtschaft || Gewährleistung des ständigen Zugangs zu sicheren, ausreichenden, erschwinglichen und nährstoffreichen Lebensmitteln, um den Hunger zu beseitigen Mögliche Inhalte: ländliche und städtische Gebiete, benachteiligte Bevölkerungsgruppen und Stabilität der Lebensmittelversorgung || Bekämpfung von Unterernährung, Stunting und Wasting bei Kindern Mögliche Inhalte: Stunting und Wasting bei Kindern sowie Adipositas || Erhöhung der Produktivität in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur auf nachhaltige Weise Mögliche Inhalte: Produktivität, Bewässerung, Technologien, Kleinbetriebe, Wettbewerbsfähigkeit, Preisschwankungen, Frauen, nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken, Boden, Wasser, Biodiversität, Widerstandsfähigkeit (auch gegenüber dem Klimawandel), Entwaldung, traditionelle Verfahren || Zurückdrängung des Verlusts und der Verschwendung von Nahrungsmitteln Mögliche Inhalte: Nachernte- und Verarbeitungsverluste, Transport, Lagerung, Vertrieb und Einzelhandel, und Verschwendung durch Verbraucher || ||

Gesundheit || Senkung von Kinder- und Müttersterblichkeit und Gewährleistung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte Mögliche Themen: Säuglings- und Müttersterblichkeit, Fertilität bei Jugendlichen und Zugang zu Familienplanung || Verringerung der Belastung durch übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten Mögliche Inhalte: wichtigste übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten || Verwirklichung einer wirksamen und universellen Versorgung mit hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen für alle Menschen, einschließlich schutzbedürftiger Personen, wie z. B. Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen Mögliche Themen: Gesundheitsförderung, Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation und Verfügbarkeit und Qualität von Arbeitskräften im Gesundheitswesen || Sicherstellung, dass niemand aufgrund von Ausgaben für die Gesundheitsversorgung in extreme Armut getrieben oder dort verbleibt. Mögliche Inhalte: Verarmung durch Selbstbeteiligung || ||

Bildung || Gewährleistung des Zugangs zu hochwertiger Grundbildung und des entsprechenden Abschlusses (einschließlich der Sekundarstufe I) für Jungen und Mädchen gleichermaßen Mögliche Themen: frühkindliche Entwicklung, Primar- und Sekundarschulabschlüsse, Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe I || Sicherstellung umfassender grundlegender, übertragbarer und fachlicher Qualifikationen mit dem Ziel der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe Mögliche Themen: Lernergebnisse, Verfügbarkeit und Qualifikation von Lehrern, Übergang von der Schule ins Berufsleben, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Erwachsene || Bekämpfung des Analphabetismus bei Erwachsenen Mögliche Inhalte: Alphabetisierung von Jugendlichen und Erwachsenen, geschlechtsspezifische Unterschiede || Beseitigung von Ungleichheiten im Bildungsbereich, Ergreifung spezifischer Maßnahmen zugunsten von durch Diskriminierung gefährdeten benachteiligten Personen und Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, ethnischer Minderheiten, Migranten und Flüchtlinge Mögliche Inhalte: Anmeldungen, Abschlüsse und Lernergebnisse aufgeschlüsselt nach Geschlecht, ländlicher/städtischer Herkunft, Einkommensquintil, Standort und länderabhängig nach weiteren gefährdeten Gruppen sowie Bildungskosten || Stärkung der Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft zur Förderung von Wissenserwerb und ‑austausch Mögliche Inhalte: Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Hochschulen, innovative Lehrpläne und Ausbildungsinhalte zu grünen, digitalen und nachhaltigen Wirtschaftssystemen und Gesellschaften ||

Geschlechtergleichstellung und Stärkung der Rechte von Frauen || Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen Mögliche Inhalte: sexuelle Gewalt, Kinderehen, Verstümmelung weiblicher Genitalien und Frauenmord, Zugang zum Recht || Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen und Mädchen Mögliche Themen: Zugang zu wirtschaftlichen Möglichkeiten, Produktionsmitteln und Einkommen, Gesetzen und Rechten, Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Frauen und Männern || Stärkung der Vertretung, der Teilhabe und des Einflusses von Frauen in Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen und in allen Bereichen Mögliche Themen: politische Vertretung, Frauen in Führungspositionen und wichtigen Berufsfeldern wie Justiz, Polizei und Hochschulen || Gewährleistung eines universellen und gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Mädchen zu wesentlichen Dienstleistungen Mögliche Inhalte: Zugang zu Gesundheitsversorgung und Familienplanung, Bildung, Energie, Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung und weiteren Dienstleistungen, einschließlich IKT und entsprechenden Schulungsmaßnahmen || Abbau und Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles im öffentlichen und privaten Sektor Mögliche Inhalte: Lohnniveau von Frauen und Männern im Vergleich, Arbeitsmarktbeteiligung ||

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung || Sicherstellung des allgemeinen Zugangs zu sauberem Trinkwasser Mögliche Inhalte: ländliche und städtische Dimension, benachteiligte Gruppen, öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen und Flüchtlingslager und Qualitätsparameter || Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sanitären Anlagen und Hygieneeinrichtungen Mögliche Inhalte: Zugang zu Sanitäranlagen und Eindämmung der Notdurftverrichtung im Freien || Stärkung des integrierten Wasserressourcenmanagements Mögliche Inhalte: Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete, Hochwasser- und Dürremanagementpläne, katastrophenbedingte Verluste, Speicherkapazität und partizipative Entscheidungsfindung || Verbesserung der Wassereffizienz in allen Schlüsselsektoren Mögliche Inhalte: für Wasserstress anfällige Einzugsgebiete, nachhaltige Entnahmemengen, Wasserproduktivität in Schlüsselsektoren (Landwirtschaft, Energie, Industrie, Haushalte) und Kostendeckung || Verbesserung der Wassergüte und Verringerung der Wasserverschmutzung Mögliche Inhalte: Wasserzustand, Schüsselsektoren für die Wasserverschmutzung, Verschmutzung durch Chemikalien und Nährstoffe und Abwasser  ||

Nachhaltige Energie || Gewährleistung des universellen Zugangs zu modernen Energiedienstleistungen Mögliche Inhalte: moderne Energiedienstleistungen und Belastbarkeit der Infrastruktur || Erhöhung des Tempos, mit dem Energieeffizienz weltweit verbessert wird Mögliche Inhalte: sektorbezogene Investitionen in Energieeffizienz, neue technologische, politische und institutionelle Rahmenbedingungen, Gebäudesanierung, effiziente Wärme- und Kühlsysteme, energieeffiziente Produkte || Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am weltweiten Energiemix Mögliche Inhalte: Anteil erneuerbarer Energiequellen, sektorbezogene Investitionen, neue Technologien, Anreize, politische und institutionelle Rahmenbedingungen || Stufenweise Abschaffung von Subventionen für umweltschädliche fossile Brennstoffe Mögliche Inhalte: Ebenen, Sektoren und Regionen, Zugang, Preise, Ausstiegsstrategien || ||

Volle und produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle || Förderung der Beschäftigungsquantität und -qualität sowie nachhaltiger und angemessener Lebensweisen, insbesondere für Jugendliche, ältere Menschen, Frauen und von Diskriminierung bedrohte Bevölkerungsgruppen Mögliche Inhalte: informelle Beschäftigung,  junge Menschen oder Mädchen/Frauen, die keiner Schulbildung, Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen. || Erhöhung des Anteils der produktiven Beschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit an der Gesamterwerbstätigkeit in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielsetzungen der Agenda für menschenwürdige Arbeit Mögliche Inhalte: Erwerbsarbeit, informelle Beschäftigung, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Kernarbeitsnormen || Ausweitung des Geltungsbereichs der Basisniveaus für den Sozialschutz und schrittweise Erhöhung der garantierten Sozialstandards Mögliche Inhalte: Unterstützung für Arbeitslose, Familien mit Kindern, Arme, Sozialversicherung und Renten sowie Instrumente der Katastrophenvorsorge || Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und Vertriebenen gemäß den Normen und Standards der IAO Mögliche Inhalte: Gleichbehandlung und Zugang zu menschenwürdiger Arbeit für Wanderarbeitnehmer und Anteil der formell beschäftigten Migranten an der Gesamterwerbstätigkeit || ||

Inklusives und nachhaltiges Wachstum || Förderung des Strukturwandels der Wirtschaft und Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Innovation, Unternehmertum, Wirtschaft und Handel Mögliche Inhalte: Regulierungs- und Steuerreform, Verwendung der volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesamtrechnungen, Förderung von Strategien für eine emissionsarme Entwicklungs, Produktivitätssteigerung in Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen im formellen und informellen Sektor, Zugang zu nicht ländlichen Arbeitsplätzen und Stärkung der lokalen Wertschöpfungsketten || Sicherstellung des Zugangs zu Märkten und Finanzmitteln sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -netzen Mögliche Themen: Zugang zu Finanzdienstleistungen, physischen Infrastrukturen, elektronischer Kommunikation und zum Internet durch die Entwicklung fairer und transparenter günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen, zu robusten Anlageformen mit entsprechender Risikoaufklärung, Investitionen in Wissenschaft, Technologie und Innovation || Förderung öffentlicher Investitionen in solide Infrastrukturen Mögliche Inhalte: Sektoren (Verkehr, Energie, Wasserversorgung usw.), Höhe und Qualität der Investitionen, öffentlich-private Partnerschaften, unerfüllter Bedarf, Belastbarkeit || Förderung einer sicheren, geordneten und regulären Migration durch verstärkte internationale Zusammenarbeit Mögliche Inhalte: Festlegung und Umsetzung von Vereinbarungen zur Mobilität von Arbeitskräften und Vereinbarungen zur Übertragbarkeit von Renten und anderen Sozialleistungen sowie Fortschrittsindikatoren in Bezug auf die Anerkennung von Fertigkeiten und Qualifikationen. || Gewährung eines zoll- und kontingentfreien Marktzugangs für Produkte aus den am wenigsten entwickelten Ländern Mögliche Inhalte: Zölle und Kontingente nach Sektor, Einfuhr- und Ursprungsland ||

Nachhaltige Städte und menschliche Siedlungen || Verbesserung des Zugangs zu sicheren und nachhaltigen Verkehrssystemen einschließlich eines erschwinglichen öffentlichen Verkehrs Mögliche Themen: Verkehr, Lärm, Straßenverkehrssicherheit und allgemeine Zugänglichkeit || Verringerung der Zahl der Slumbewohner durch die Bereitstellung von sicherem, erschwinglichem und robustem Wohnraum und die Gewährleistung sicherer Grundbesitzverhältnisse Mögliche Inhalte: nachhaltiger Wohnungsbau, sichere Grundbesitzverhältnisse || Verbesserung einer nachhaltigen, zugänglichen Städte- und Raumplanung und  deren Durchführung Mögliche Inhalte: nachhaltige städtebauliche Planung, integrierte Katastrophenvorsorge, städtische Anpassungsfähigkeit und Klimaanpassung, städtische Grünflächen und Verflechtung städtischer und ländlicher Räume sowie barrierefreie städtische Räume || Verbesserung der Luftgüte Mögliche Inhalte: Feinstaub und Ozon sowie Innen- und Außenluftverschmutzung || ||

Nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster || Reduzierung, Wiederverwendung und Recycling von Abfällen Mögliche Inhalte: Vermeidung, Zugang zu Sammelsystemen, Recycling und Einschränkung der Deponierung || Verbesserung der Ressourcenproduktivität  Mögliche Inhalte: Verhältnis BIP zu Rohstoffverbrauch, Senkung des Kohlendioxidausstoßes, umweltfreundliche Technologien || Verringerung der Umweltauswirkungen des Verbrauchs Mögliche Inhalte: ökologischer Fußabdruck, wirtschaftliche Instrumente, Exposition gegenüber toxischen Stoffen, Abfälle || Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit chemischen Stoffen während ihres gesamten Lebenszyklus Mögliche Inhalte: Lebenszyklusansätze für Produkte, Registrierung und Genehmigung chemischer Stoffe, gefährliche Abfälle, Regelungsrahmen und Bewirtschaftungseinrichtungen || Verminderung der Exposition von Menschen gegenüber gefährliche Chemikalien und deren Freisetzung in die Umwelt Mögliche Inhalte: Belastungsniveaus bei Menschen/Lebensmitteln und Umwelt und Reduzierung von Altlasten || Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen Mögliche Inhalte: Berichterstattung der Unternehmen zu Nachhaltigkeit, nachhaltiger öffentlicher Auftragsvergabe, zertifizierter Kennzeichnung, Investitionen in grüne Wirtschaftszweige

Ozeane und Meere || Schutz und Wiederherstellung der Meeresgesundheit und Erhalt der Meeresbiodiversität durch Minderung der durch die Tätigkeit des Menschen hervorgerufenen Belastungen Mögliche Inhalte: Ökosystem-Ansatz bei der Steuerung von Aktivitäten, Verschlechterung der Lebensräume, bedrohte Arten, Sicherung geschützter und nachhaltig bewirtschafteter Räume in und über nationale Hoheitsgebiete hinaus || Sicherung einer nachhaltigen Fischerei (gesunde Fischbestände) Mögliche Inhalte: Wiederauffüllung der Fischbestände auf einen Stand, der den höchstmöglichen Dauerertrag sichert, Flottenüberkapazität, illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei, Beifänge und Rückwürfe und Einsatz von Ökosystem-Ansätzen || Gewährleistung des Zugangs zur Fischerei auf lokaler, regionaler und globaler Ebene für Selbstversorgungs- und Kleinfischer Mögliche Inhalte: kleine und handwerkliche Fischer, in der Fischerei tätige Frauen sowie indigene Völker und ihre Gemeinschaften || Verminderung der Meeresverschmutzung und des Abfallaufkommens im Meer, auch aus landseitigen Quellen Mögliche Inhalte: Quellen an Land und im Meer, Abfälle im Meer || ||

Biologische Vielfalt und Wälder || Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen, die wesentliche Leistungen erbringen Mögliche Inhalte: Schutzgebiete, Wiederherstellung, Schlüsselarten und Ökosystemleistungen || Verhinderung der Ausrottung bekannter bedrohter Arten und Verbesserung des Erhaltungsstatus Mögliche Inhalte: Konzentration auf die wichtigsten bedrohten Arten, Erhalt, Wilderei und illegaler Handel. || Senkung der Verlust-, Zerstörungs- und Zersplitterungsrate der natürlichen Lebensräume Mögliche Inhalte: Zersplitterung von Schutzgebieten und natürlichen Lebensräumen || Eindämmung der Entwaldung und Waldschädigung mit Hilfe einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Mögliche Inhalte: Waldschädigung, Verlust an Waldflächen, illegaler Holzeinschlag, Schutzgebiete und nachhaltige Waldbewirtschaftung || Einschränkung des illegalen Arten- und Holzhandels Mögliche Inhalte: Nachfrageverringerung, Strafverfolgungskapazitäten, Durchsetzung, organisiertes Verbrechen ||

Bodenverschlechterung, einschließlich Wüstenbildung und Dürre || Hinwirken auf eine landdegradationsneutrale Welt Mögliche Inhalte: Verhinderung der Bodenverschlechterung und Sanierung degradierter oder kontaminierter Flächen || Bodenschutz Mögliche Inhalte: Bodenqualität, Bodenerosion, organische Substanz im Boden und Unterhaltung fruchtbarer Flächen || Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen von Dürren Mögliche Inhalte: Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete und Dürremanagementpläne, Maßnahmen zur Steigerung der Wassereffizienz || || ||

Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und effiziente Institutionen || Gewährleistung eines freien und universellen Meldewesens und Verbesserung der Bevölkerungsstatistiken Mögliche Inhalte: Geburtenregistrierung und rechtliche Identität || Sicherung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, des sozialen Dialogs, des friedlichen Protests und der Teilhabe der Öffentlichkeit Mögliche Inhalte: Teilhabe an politischen Prozessen und der Entscheidungsfindung, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Zugang zu öffentlichen und staatlichen Einrichtungen und Dienstleistungen und sozialer Dialog || Gewährleistung von Transparenz und des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen, Verwaltungsdaten, unabhängigen Medien und einem offenen Internet Mögliche Inhalte: Zugang zu Informationen und Verwaltungsdaten, Medienfreiheit sowie offenes Internet || Annahme eines geeigneten Rechtsrahmens für den Schutz der Menschenrechte der schwächsten Bevölkerungsgruppen und Personen, einschließlich Flüchtlingen und Binnenvertriebenen Mögliche Inhalte: Zugang zum Recht und zu öffentlichen Dienstleistungen, Meinungs- und Informationsfreiheit für schutzbedürftige Gruppen || Sicherstellung der Annahme und Umsetzung eines geeigneten Rechtsrahmens und nationaler politischer Strategien bei der Korruptionsbekämpfung Mögliche Inhalte: Korruption, Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Einrichtung von Rechenschaftsmechanismen || Gewährleistung eines zugänglichen, unparteiischen, unabhängigen und den Rechtsschutz gebührend berücksichtigenden Justizwesens Mögliche Inhalte: Beschlussfassung auf rechtsstaatlicher Grundlage ohne Diskriminierung, berechenbare und transparente Rechtsprechung, Strafverfolgung, Zugang zum Recht

Friedliche Gesellschaften || Verringerung der Zahl der gewaltsamen Todesfälle und der von Gewalt betroffenen Menschen Mögliche Inhalte: gewaltsame und konfliktbedingte Todesfälle, Gewalt gegen schutzbedürftige Gruppen || Stärkung der Kapazitäten, der Professionalität und der Rechenschaftspflicht von Polizei, Justiz und Sicherheitsorganen Mögliche Inhalte: öffentliches Vertrauen in die Arbeit der Justiz, der Polizei und der Sicherheitsorgane || Eindämmung des illegalen Handels mit Handfeuerwaffen und letalen Waffen Mögliche Themen: Waffentransfer und -handel || Bekämpfung des internationalen organisierten Verbrechens, einschließlich illegaler Finanzströme, und des Handels mit Drogen, Menschen, Wildtieren und natürlichen Ressourcen Mögliche Inhalte: Bereiche des illegalen Handels und der organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit Drogen, Rohstoffen und Arten, Abbau der illegalen Finanzströme und der Steuerhinterziehung sowie Wiederbeschaffung gestohlener Vermögenswerte || ||

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