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Document 52014DC0112
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the implementation of the provisions concerning producer organisations, operational funds and operational programmes in the fruit and vegetables sector since the 2007 reform
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Bestimmungen zu Erzeugerorganisationen, Betriebsfonds und operationellen Programmen im Obst- und Gemüsesektor seit der Reform von 2007
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Bestimmungen zu Erzeugerorganisationen, Betriebsfonds und operationellen Programmen im Obst- und Gemüsesektor seit der Reform von 2007
/* COM/2014/0112 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Bestimmungen zu Erzeugerorganisationen, Betriebsfonds und operationellen Programmen im Obst- und Gemüsesektor seit der Reform von 2007 /* COM/2014/0112 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Die Reform von 2007................................................................................................... 3 2........... Nationale Strategien für
nachhaltige operationelle Programme.................................... 4 3........... Entwicklung des Obst- und
Gemüsesektors – relevante Aspekte................................ 5 4........... Erzeugerorganisationen................................................................................................. 6 5........... Betriebsfonds und die finanzielle
Unterstützung der EU für operationelle Programme 9 5.1........ Gesamtausgaben im Rahmen der
operationellen Programme und finanzielle Beihilfen der EU 9 5.2........ Einzelstaatliche Finanzhilfen und
Erstattung durch die EU...................................... 10 6........... Operationelle Programme:
Durchgeführte Maßnahmen und Arten von Aktionen..... 11 7........... Halbzeitbewertung der nationalen
Strategien durch die Mitgliedstaaten.................. 13 7.1........ Fortschritte bei der Verwirklichung
der in den operationellen Programmen festgelegten Ziele 13 7.2........ Schwächen bei der Verwaltung der
nationalen Strategien......................................... 15 7.2.1..... Schwächen bei der Festlegung der
nationalen Strategien.......................................... 15 7.2.2..... Schwächen bei der Überwachung und
Bewertung der nationalen Strategien........... 15 8........... Schlussfolgerungen und Empfehlungen..................................................................... 15 BERICHT DER
KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über
die Durchführung der Bestimmungen zu Erzeugerorganisationen, Betriebsfonds und
operationellen Programmen im Obst- und Gemüsesektor seit der Reform von 2007 („Bericht
über die Obst- und Gemüseregelung“) 1. Die Reform von 2007 Seit der Reform von 1996 bilden die
Erzeugerorganisationen (EO) den Eckpfeiler der EU-Regelung für den Obst- und
Gemüsesektor. Damit sollte die Stellung der Erzeuger angesichts einer immer
stärkeren Konzentration der Nachfrage verbessert und die Berücksichtigung von
Umweltbelangen bei der Erzeugung und Vermarktung von Obst und Gemüse gefördert
werden. Erstmals konnten Erzeugerorganisationen Fördermittel der EU in der Form
eines Zuschusses zu den für die Durchführung operationeller Programme
erforderlichen Betriebsfonds erhalten. Mit der Reform von 2007 sollten die
Erzeugerorganisationen weiter gestärkt werden. Ihnen wurde eine breitere
Palette von Instrumenten zur Prävention und Bewältigung von Marktkrisen zur
Verfügung gestellt. Anreize wurden geschaffen, um den Zusammenschluss von Erzeugerorganisationen
und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen sowie die Zusammenarbeit über
nationale Grenzen hinweg zu fördern. Einen besonderen Schwerpunkt stellte das
Thema Umweltschutz dar: Die Erzeugerorganisationen wurden dazu verpflichtet, im
Rahmen ihrer operationellen Programme einen Mindestbetrag für Umweltmaßnahmen
aufzuwenden. Erstmals mussten die Mitgliedstaaten eine
nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme festlegen und einen
spezifischen Rahmen für Umweltmaßnahmen in diese integrieren. Mit der Reform von 2007 wurden außerdem die
Ausfuhrerstattungen im Obst- und Gemüsesektor abgeschafft und die Beihilfen für
zur Verarbeitung bestimmtes Obst entkoppelt. Gründungs- und Investitionsbeihilfen
für Erzeugergruppierungen, damit diese sich innerhalb von höchstens fünf Jahren
zu vollwertigen Erzeugerorganisationen entwickeln können, wurden auf
Mitgliedstaaten beschränkt, die der EU am 1. Mai 2004 oder danach
beigetreten sind, sowie auf Gebiete in äußerster Randlage und die kleineren
Inseln in der Ägäis. Mit diesem Bericht kommt die Kommission ihrer
Verpflichtung gemäß Artikel 184 Absatz 4 der Verordnung (EG)
Nr. 1234/2007 des Rates[1]
nach. Der Bericht stützt sich in erster Linie auf die Informationen der
Mitgliedstaaten über die Durchführung der EU-Obst- und Gemüseregelung in ihrem
Hoheitsgebiet und insbesondere auf die Informationen in den der Kommission
übermittelten Jahresberichten und Bewertungsberichten.[2] Diese beruhen
überwiegend auf den Daten für den Zeitraum 2008-2010.[3] Die GAP-Reform 2020 sieht für die EU-Regelung
für den Obst- und Gemüsesektor keine wesentlichen Änderungen vor, so dass die
Erzeugerorganisationen die Unterstützung der EU nach wie vor ausschließlich im
Rahmen operationeller Programme erhalten. Es gibt nur zwei wichtige Ausnahmen:
a) Vereinigungen von Erzeugerorganisationen können nun mit den Finanzbeiträgen
der ihnen angehörenden Erzeugerorganisationen und der finanziellen
Unterstützung der EU einen Betriebsfonds einrichten und b) die Instrumente
zur Krisenprävention und Krisenbewältigung wurden erweitert.[4] Eine weitere wichtige
Änderung besteht darin, dass die EU-Beihilfe an Erzeugergruppierungen von der
ersten auf die zweite Säule übertragen und allen Mitgliedstaaten zur Verfügung
gestellt wird.[5] 2. Nationale Strategien für nachhaltige operationelle
Programme Nach der Reform von 2007 legten 23 Mitgliedstaaten
nationale Strategien für nachhaltige operationelle Programme (NS) fest, die einen
nationalen Rahmen für Umweltmaßnahmen (NRU) umfassen[6]. In allen nationalen
Rahmen für Umweltmaßnahmen wurden die von der Kommission verlangten Änderungen
berücksichtigt.[7]
Allerdings ging die Prüfung der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen
nationalen Rahmen für Umweltmaßnahmen durch die Kommission und die
Überarbeitung der Entwürfe im Anschluss an die von der Kommission übermittelten
Änderungswünsche sowohl für die Dienststellen der Kommission als auch für die
zuständigen nationalen Behörden mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand einher. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011
der Kommission[8]
regelt im Einzelnen die Überwachung und Bewertung der operationellen Programme
durch die Erzeugerorganisationen und die Überwachung und Bewertung der
nationalen Strategien durch die Mitgliedstaaten, einschließlich gemeinsamer
Leistungsindikatoren[9]
sowie die jährliche Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten. Diese
Anforderungen berücksichtigen auch die kurz vor der Verabschiedung der Reform 2007
abgegebenen Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs.[10] Zu den Bewertungsanforderungen an die
Mitgliedstaaten gehörte auch die Verpflichtung, 2012 eine Halbzeitbewertung
ihrer nationalen Strategie vorzunehmen. Um die Kohärenz des Überwachungs- und
Bewertungssystems sicherzustellen, hat die Kommission einen gemeinsamen Ansatz für
die Überwachung und Bewertung der operationellen Programme und nationalen
Strategien entwickelt.[11]
Diese Bemühungen wurden flankiert von Software-Entwicklungen, die u. a.
ein System zur Durchführung automatischer Datenqualitätskontrollen an den Jahresberichten
der Mitgliedstaaten und eine Datenbank der Jahresberichte ab 2004 umfassen, um Ad-hoc-Analysen
zu ermöglichen. Neue Webseiten zur Obst- und Gemüseregelung auf der von der
Kommission bereitgestellten Europa-Website bieten öffentlichen Zugang zu den
nationalen Strategien für nachhaltige operationelle Programme, den nationalen
Rahmen für Umweltmaßnahmen und den Berichten der Mitgliedstaaten über die 2012
durchgeführte Bewertung ihrer nationalen Strategien.[12] 3. Entwicklung des Obst- und Gemüsesektors – relevante Aspekte Im Zeitraum 2003-2010 war ein allmählicher
leichter Rückgang der Gesamtanbauflächen für Obst und Gemüse in der EU um 6 %
und ein steilerer Rückgang der Zahl der Obst- und Gemüsebaubetriebe um 39,1 %
zu verzeichnen. Diese rückläufigen Entwicklungen waren stärker als die
Rückgänge der insgesamt landwirtschaftlich genutzten Fläche (LNF) und der Gesamtzahl
der landwirtschaftlichen Betriebe (-0,7 % bzw. -20,0 %). Ähnliche Entwicklungen waren in der EU-15 (-6,3 %
für die Obst- und Gemüseanbauflächen und -26,3 % für die Obst- und
Gemüsebaubetriebe) und in der EU-12 (-5,1 % bzw. -47,7 %) zu
verzeichnen. Allgemein nahm die durchschnittliche Obst- und Gemüseanbaufläche
je Betrieb infolge der Konzentration der Erzeugung auf eine kleinere Anzahl von
Betrieben zu (auf 1,9 Hektar in der EU-27, auf 3,0 Hektar in der EU-15
und auf 0,8 Hektar in der EU-12).[13] Im Zeitraum 2004-2010 war außerdem ein leichter
Rückgang der Obst- und Gemüseproduktion in der EU zu verzeichnen (die
durchschnittliche Erzeugung von Obst- und Gemüse verringerte sich im Zeitraum 2008-2010
um 3 % gegenüber 2004-2006). Im gleichen Zeitraum stieg der Wert der Obst-
und Gemüseerzeugung zu aktuellen Preisen leicht an (der Durchschnittswert der
Obst- und Gemüseerzeugung stieg im Zeitraum 2008-2010 um 6,5 % gegenüber 2004-2006)[14]. Als weitere relevante Entwicklung nach der
Reform von 2007 ist die nach wie vor unsichere Marktlage bei bestimmten Erzeugnissen
hervorzuheben. Zu Marktkrisen kam es in den Jahren 2009 (z. B. 2009 bei
Pfirsichen, Nektarinen, Tomaten) und 2011 (EHEC-Krise gefolgt von einer
weiteren Marktkrise bei Pfirsichen und Nektarinen). Schließlich sei noch erwähnt, dass ich die
Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 in mehreren Mitgliedstaaten
möglicherweise negativ auf den Binnenverbrauch von Obst und Gemüse (aufgrund
geringerer Nachfrage), den Zugang zu Exportmärkten und Krediten, die
Inputkosten und andere Faktoren ausgewirkt hat[15],
die die Leistung von Erzeugerorganisationen und ihrer operationellen Programme u.
U. beeinträchtigt haben. 4. Erzeugerorganisationen Im Jahr 2010 gab es 1 599 anerkannte
Erzeugerorganisationen in 23 Mitgliedstaaten.[16] Hinsichtlich der
möglichen Auswirkungen der Reform von 2007 lassen sich die folgenden
vorläufigen Schlussfolgerungen ziehen[17]: Höherer Organisationsgrad. Im Zeitraum 2008-2010 nahm der Anteil der über Erzeugerorganisationen
oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen vermarkteten Obst- und
Gemüseerzeugung in der EU weiter zu. Im Jahr 2010 lag der Organisationsgrad bei
rund 43,0 % (43,9 % unter Einbeziehung der Erzeugergemeinschaften). Schaubild 1: Obst- und Gemüsesektor — Organisationsgrad nach Mitgliedstaaten (2010) Legende: Erzeugergruppierungen
Erzeugerorganisationen Quelle: EC-DGAGRI-C.2
— Berechnungen auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten
Daten (Jahresberichte 2010). (a)
Verbesserte Attraktivität der EO. Der Anteil der Obst- und Gemüseerzeuger, die Mitglied einer
Erzeugerorganisation sind, hat insgesamt weiter zugenommen (von 10,4 % in 2004
auf 16,5% in 2010). (b)
Gestiegene Attraktivität der EO-Vereinigungen. Verglichen mit der Situation vor der Reform war im Zeitraum 2008-2010
nicht nur ein steilerer Anstieg der Zahl der EO-Vereinigungen zu verzeichnen (55
im Jahr 2010), sondern auch eine erhebliche Steigerung sowohl bei der Anzahl
als auch beim Anteil der Erzeugerorganisationen, die einer Vereinigung von EO
angehören (459 bzw. 28,7 % im Jahr 2010). In mehreren Mitgliedstaaten ·
ist der Organisationsgrad nach wie vor gering
(siehe Schaubild) und die Erzeugerorganisationen sind, sowohl was die Anzahl
ihrer Mitglieder als auch den Gesamtwert der Markterzeugung betrifft, klein; ·
gehört nur eine begrenzte Zahl von Obst- und
Gemüseerzeugern einer EO an. Die meisten Erzeuger sind somit von den
unmittelbaren Vorteilen der EU-Regelung für den Obst- und Gemüsesektor
ausgeschlossen.[18] In einigen Mitgliedstaaten bestehen darüber
hinaus, trotz der Fortschritte auf nationaler Ebene, noch immer erhebliche
regionale Ungleichgewichte in Bezug auf den Grad der Organisation der Obst- und
Gemüseerzeuger. Ein Beispiel dafür ist Italien, wo der relativ hohe nationale
Organisationsgrad (rund 47 %) das Ergebnis des hohen Organisationsgrads in
einigen nördlichen Regionen und des geringen Organisationsgrads in
verschiedenen anderen Regionen ist.[19] Die Entwicklung von Erzeugerorganisationen in
manchen Regionen oder sogar ganzen Mitgliedstaaten kann durch verschiedene
Faktoren behindert werden.[20]
Dazu gehören historisch bedingte soziologische Muster wie der Mangel an
gegenseitigem Vertrauen, systematischer Argwohn und die Versuchung, die
Leistung anderer zum eigenen Vorteil zu nutzen, ohne den Preis dafür zu
bezahlen (Trittbrettfahrerverhalten). Die Schattenwirtschaft kann ein
weiterer wichtiger Grund sein, warum sich Erzeuger keiner Erzeugerorganisation
anschließen: Keine Steuern (insbesondere MwSt) zu zahlen, führt dazu, dass
nicht organisierte Landwirte höhere Gewinne (im Rahmen der Schattenwirtschaft)
erzielen als solche, die Erzeugerorganisationen angehören und Rechtsvorschriften
einhalten müssen. Darüber hinaus sind viele Erzeuger ausschließlich auf lokalen
oder regionalen Märkten oder im Rahmen von Direktverkäufen tätig, so dass sie
an den Vorteilen, die eine EO ihnen bieten könnte, weniger interessiert sind. Ein weiteres mögliches Hindernis für den
Aufbau von Erzeugerorganisationen ist die Komplexität der Verfahren, um
als EO anerkannt zu werden, um ein operationelles Programm genehmigt zu
bekommen und um schließlich Zugang zu den öffentlichen Beihilfen zu erhalten.[21] Diese Komplexität kann
kleine Erzeuger entmutigen, die nicht über die notwendigen Kompetenzen verfügen
oder die die mit dem Beitritt zur Regelung verbundenen Vorteile für geringer
als die damit verbundenen Kosten halten. Ein weiterer Faktor, der die Attraktivität der
Erzeugerorganisationen mindert, kann das von Erzeugern als sehr hoch
wahrgenommene Risiko sein, den Anspruch auf die öffentlichen Beihilfen zu
verlieren, wodurch das Überleben einer EO gefährdet sein kann. Die
Einhaltung der Anerkennungskriterien, wie insbesondere Mindestzahl von
Mitgliedern, demokratische Kontrolle, Inverkehrbringen von Erzeugnissen und
Auslagerung, ist somit für eine Erzeugerorganisation zur Aufrechterhaltung
ihrer Anerkennung von entscheidender Bedeutung.[22] 5. Betriebsfonds und die finanzielle Unterstützung der EU für
operationelle Programme 5.1. Gesamtausgaben im Rahmen der operationellen Programme und
finanzielle Beihilfen der EU Die Erzeugerorganisationen im Obst- und
Gemüsesektor können einen Betriebsfonds einrichten, der ausschließlich zur
Finanzierung der von den Mitgliedstaaten genehmigten operationellen Programme
verwendet werden darf. Der Fonds wird aus den Finanzbeiträgen der Mitglieder
der Erzeugerorganisation oder der Erzeugerorganisation selbst und der
finanziellen Beihilfe der EU finanziert.[23] Für die finanzielle
Beihilfe der EU gilt eine doppelte Obergrenze[24]: (1)
Sie darf nicht höher sein als 4,1 % des Werts
der von der Erzeugerorganisation vermarkteten Produktion (dieser Prozentsatz
kann auf 4,6 % erhöht werden, sofern der den Satz von 4,1 %
übersteigende Betrag ausschließlich für Maßnahmen zur Krisenprävention und
Krisenbewältigung verwendet wird), und (2)
sie beträgt höchstens 50 % des Betrages der
tatsächlichen Ausgaben; dieser Anteil kann in bestimmten Fällen auf 60 %
angehoben werden, z. B. für operationelle Programme, die von
Erzeugerorganisationen in Mitgliedstaaten vorgelegt werden, die der EU am 1. Mai
2004 oder später beigetreten sind (für Maßnahmen mit Laufzeit bis Ende 2013),
die von Erzeugerorganisationen in Mitgliedstaaten vorgelegt werden, in denen
weniger als 20 % der Obst- und Gemüseproduktion von Erzeugerorganisationen
vermarktet wird oder die von Erzeugerorganisationen in einer der Regionen in
äußerster Randlage vorgelegt werden. Schaubild 2:
Gesamtausgaben im Rahmen der operationellen Programme und die finanzielle
Beihilfe der EU (2004-2010) Legende: Gesamtausgaben
(Mio. EUR) finanzielle
Beihilfe der EU (Mio. EUR) Quelle: EC-AGRI-C.2
— Berechnungen auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten
Daten (Jahresberichte 2004-2010). Das Schaubild 2 zeigt, dass im Zuge der
Reform von 2007 ein erheblicher Anstieg der Gesamtausgaben für die
operationellen Programme und der entsprechenden finanziellen Beihilfen der EU
zu verzeichnen war. Hinsichtlich der
möglichen Auswirkungen der Reform von 2007 lassen sich die folgenden
vorläufigen Schlussfolgerungen ziehen[25]: ·
Im Zuge der Reform hat sich sowohl die Anzahl der
Erzeugerorganisationen, die ein operationelles Programm durchgeführt haben, als
auch ihr prozentualer Anteil erhöht (auf rund 3/4 der im Zeitraum 2008-2010
insgesamt anerkannten Erzeugerorganisationen); ·
der Anstieg der Ausgaben für operationelle
Programme, einschließlich der finanziellen Beihilfen der EU, geht mit einem
Anstieg sowohl der Anzahl als auch der durchschnittlichen wirtschaftlichen
Bedeutung (Wert der vermarkteten Erzeugnisse) der Erzeugerorganisationen mit
operationellen Programmen einher; ·
trotz der Reform von 2007 liegen die finanziellen
Beihilfen der EU unterhalb der Obergrenze von 4,1 % des Wertes der
vermarkteten Produktion der betreffenden Erzeugerorganisation und machen nach
wie vor nur einen sehr kleinen Prozentsatz (1,1-1,3 %) des Gesamtwerts der
Obst- und Gemüseerzeugung in der EU aus; ·
die größten Erzeugerorganisationen (mit einem
Umsatz von mehr als 20 Mio. EUR; dies sind rund 18 % aller
Erzeugerorganisationen) erhalten etwa 70 % der finanziellen Beihilfen der
EU. Eine solch asymmetrische Verteilung der EU-Fördermittel ergibt sich
zwangsläufig aus dem Mechanismus der Förderung, die mit dem Wert der
vermarkteten Erzeugung steigt. 5.2. Einzelstaatliche Finanzhilfen und Erstattung durch die EU Gemäß Artikel 103e der Verordnung (EG)
Nr. 1234/2007 wurden bestimmte Mitgliedstaaten von der Kommission
ermächtigt, Erzeugerorganisationen in Regionen, in denen der Organisationsgrad der
Erzeuger im Obst- und Gemüsesektor besonders niedrig ist[26], eine einzelstaatliche
finanzielle Beihilfe zu zahlen. Auf Antrag der betreffenden Mitgliedstaaten
wurde die gewährte einzelstaatliche finanzielle Beihilfe von der EU teilweise
erstattet.[27] Im Zeitraum 2008-2010 wurde dieses Instrument
nur von sechs Mitgliedstaaten (ES, HU, IT, PT, RO und SK) in Anspruch genommen;
der Gesamtbetrag der jährlichen Beihilfe, der teilweise von der EU erstattet
wurde, belief sich dabei auf durchschnittlich 12,2 Mio. EUR. Obwohl
es auch in anderen Mitgliedstaaten Regionen gibt, die die Voraussetzungen für
die einzelstaatliche finanzielle Beihilfe erfüllen könnten (niedriger
Organisationsgrad), haben sich die Mitgliedstaaten entschieden, keinen Gebrauch
von dieser Regelung zu machen. Dies kann zum Teil darauf zurückzuführen sein,
dass die Mitgliedstaaten die gewährte Beihilfe ganz oder teilweise finanzieren
müssen. Bevor die Kommission die Gewährung
einzelstaatlicher finanzieller Beihilfen oder ihre teilweise Erstattung genehmigt,
wird ein Abgleich mit den Daten aus früheren Anträgen und den Jahresberichten
vorgenommen. Wenn dabei Unstimmigkeiten festgestellt werden, wird das Verfahren
so lange ausgesetzt, bis die Fehler (in den Jahresberichten und/oder in den
Anträgen auf einzelstaatliche finanzielle Beihilfen) korrigiert sind. Wie
schnell die Kommission diesbezüglich eine Entscheidung trifft, hängt davon ab,
wie zügig die nationalen Behörden die festgestellten Unstimmigkeiten
korrigieren. Das derzeitige Verfahren ist für die nationalen Behörden sehr
umständlich. In einigen Fällen übermitteln die Mitgliedstaaten korrekte Angaben
sehr spät. Obwohl es eine Frist gibt, innerhalb der die Kommission die
Entscheidungen über die Gewährung einzelstaatlicher finanzieller Beihilfen genehmigen
muss, wird diese Frist stets verlängert, weil Angaben klargestellt, korrigiert
und erläutert werden müssen. Dasselbe gilt für die Anträge auf Erstattung der
einzelstaatlichen finanziellen Beihilfe. 6. Operationelle Programme: Durchgeführte Massnahmen und
Arten von Aktionen Aus Tabelle 4 geht hervor, dass die
jährlichen Ausgaben für operationelle Programme im Zeitraum 2008-2010 (durchschnittlich
1252,1 Mio. EUR) hauptsächlich Aktionen zur Verbesserung der
Vermarktung (24,0 % der Gesamtausgaben), Umweltaktionen (23,8 %),
Aktionen zur Planung der Produktion (22,2 %) sowie Aktionen zur
Verbesserung bzw. Erhaltung der Produktqualität (20,3 %) betrafen. Die Maßnahmen zur Krisenprävention und
Krisenbewältigung wurden nur in sehr geringem Umfang angewandt (auf sie
entfielen 35,6 Mio. EUR bzw. 2,8 % der durchschnittlichen jährlichen
Gesamtausgaben); noch geringer war die Inanspruchnahme der Mittel für Schulungs-
und Beratungsdienste sowie für Forschung und Versuchslandbau. Hinsichtlich der im Rahmen der operationellen
Programme 2008-2009 durchgeführten Aktionen ist Folgendes festzustellen: ·
Die Ausgaben für materielle Investitionen
(in den Einrichtungen der Erzeugerorganisationen oder in den Betrieben ihrer
Erzeugermitglieder) beliefen sich auf durchschnittlich 517,5 Mio. EUR
(41,3 % der Gesamtausgaben für operationelle Programme). Sie betrafen hauptsächlich
Verbesserungen der Produktvermarktung (15,9 % der Gesamtausgaben; bei 64,1 %
der operationellen Programme) und der Produktionsplanung (15,4 %; bei 56,6 %
der operationellen Programme) sowie die Steigerung oder Erhaltung der Produktqualität
(5,6 %; bei 29,6 % der operationellen Programme). Materielle
Investitionen zum Zwecke des Umweltschutzes[28]
machten 3,0 % der Gesamtausgaben aus (sie betrafen 34,5 % der operationellen
Programme). Tabelle 4: Ausgaben für operationelle Programme mit Schwerpunkt auf
unterschiedlichen Maßnahmen und Anzahl der EO, die in ihre operationellen
Programme unterschiedliche Maßnahmen einbezogen haben (Durchschnittswerte im
Zeitraum 2008-2010) || Ausgaben || Betroffene EO || Mio. EUR || % der Gesamt-ausgaben || Anzahl || % der Gesamt-anzahl EO Aktionen zur Produktionsplanung || 277,9 || 22,2 % || 924 || 77,8 % Aktionen zur Verbesserung bzw. Erhaltung der Produktqualität || 254,7 || 20,3% || 1 097 || 92,4 % Aktionen zur Verbesserung der Vermarktung || 300,9 || 24,0 % || 1 009 || 85,0 % Forschung und Versuchslandbau || 10,7 || 0,9 % || 130 || 11,0 % Schulungs- und Beratungsdienste || 22,8 || 1,8 % || 388 || 32,7 % Instrumente zur Krisenprävention und Krisenbewältigung || 35,6 || 2,8 % || 192 || 16,2 % Umweltaktionen || 298,3 || 23,8 % || 1 103 || 92,9 % Sonstige Aktionen || 51,0 || 4,1 % || 1 063 || 89,6 % Alle operationellen Programme || 1 252,1 || 100,0 % || 1 187 || 100,0 % Quelle: EC-AGRI-C.2 — Berechnungen auf der
Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten (Jahresberichte 2008-2010). ·
Umweltaktionen wurden bei
92,9 % der operationellen Programme durchgeführt; die durchschnittlichen
jährlichen Gesamtausgaben beliefen sich auf 298,3 Mio. EUR (bzw. 23,8 %
der durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für operationelle Programme).
Die wichtigsten Arten von Aktionen betrafen dabei die Verringerung des
Abfallaufkommens und die Abfallbewirtschaftung (78,0 Mio. EUR; bei 34,2 %
der operationellen Programme) sowie den integrierten Landbau (72 Mio. EUR;
bei 25,4 % der operationellen Programme); zusammen machten diese Maßnahmen
rund 2/3 der Gesamtausgaben für Umweltaktionen aus, gefolgt von materiellen
Investitionen zum Zwecke des Umweltschutzes (38,1 Mio. EUR; bei 34,5 %
der operationellen Programme). Im August 2012 wurde die Unterstützung für Umweltaktionen
im Bereich Verpackungsmanagement aufgrund der dabei gesammelten Erfahrungen
eingestellt. Dies soll die Durchführung kosteneffizienterer Umweltaktionen
fördern und die Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der EU-Regelung
senken.[29] ·
Die (in sehr geringem Umfang) in Anspruch
genommenen Instrumente zur Krisenprävention und Krisenbewältigung
betrafen hauptsächlich Ernteversicherungen (durchschnittliche jährliche
Ausgaben von 13,9 Mio. EUR bei 67 operationellen Programmen),
Absatzförderung und Kommunikation (11,9 Mio. EUR in 60 operationellen
Programmen) und Marktrücknahmen (8,3 Mio. EUR bei 73 operationellen
Programmen). Maßnahmen wie Ernte vor der Reifung oder Nichternten, Schulungsmaßnahmen
und die Errichtung von Risikofonds auf Gegenseitigkeit wurden praktisch nicht
genutzt. Ein möglicher Grund für die geringe Nutzung der Instrumente zur
Krisenprävention und Krisenbewältigung, neben der Komplexität der Verfahren,
kann die geringe Größe vieler Erzeugerorganisationen sein: aufgrund der
geringen Mengen der durch solche Instrumente abgedeckten Erzeugnisse, der
geringen Unterstützung für Marktrücknahmen und/oder der begrenzten finanziellen
Mittel, die kleinen Erzeugerorganisationen zur Verfügung stehen, halten diese
die derzeitigen Instrumente in diesem Bereich für ineffektiv oder einfach nicht
attraktiv. 7. Halbzeitbewertung der nationalen Strategien durch die
Mitgliedstaaten 19 Mitgliedstaaten übermittelten der
Kommission einen Bericht über die 2012 durchgeführte Bewertung ihrer nationalen
Strategie. Die Berichte bieten eine erste
Halbzeitbewertung der nach der Reform von 2007 durchgeführten operationellen
Programme und ihrer Auswirkungen und zeigen Schwächen im Zusammenhang mit der
Verwaltung einiger nationaler Strategien auf. 7.1. Fortschritte bei der Verwirklichung der in den
operationellen Programmen festgelegten Ziele Aus der Analyse der von BE, CY, CZ, DK, DE, ES,
FR, HU, IT, NL, AT, PT und VK[30]
übermittelten Bewertungsberichte 2012 lassen sich die folgenden
Schlussfolgerungen ziehen: (1)
In den meisten Mitgliedstaaten leisten die
operationellen Programme einen positiven Beitrag zu den zentralen Zielen,
z. B. durch Förderung des Inverkehrbringens der Erzeugnisse der Mitglieder
der EO, Sicherstellung einer (in Bezug auf Qualität und Quantität) nachfragegerechten
Erzeugung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EO. (2)
In einigen Mitgliedstaaten tragen die
operationellen Programme außerdem zur Verbesserung des Handelswerts der von den
Erzeugerorganisationen vermarkteten Erzeugnisse (z. B. CY, CZ, DE, HU, IT,
UK) und zur Förderung der Konzentration des Angebots (z. B. CY, CZ, DK,
ED, HU, IT, PT) bei. (3)
Dass die operationellen Programme in anderen
Mitgliedstaaten wenig oder gar nicht zur Verbesserung des Handelswerts der von
den Erzeugerorganisationen vermarkteten Erzeugnisse oder zur Förderung der
Konzentration des Angebots beitragen, kann u. a. darauf zurückzuführen
sein, dass in einigen der betroffenen Mitgliedstaaten die bestehenden
Erzeugerorganisationen aufgrund ihrer geringen Anzahl oder ihrer geringen Größe
nach wie vor nur begrenzte Verhandlungsmöglichkeiten innerhalb der
Vertriebskette besitzen (z. B. PT). In anderen betroffenen Mitgliedstaaten
wurde bereits ein hoher Organisationsgrad erreicht (z. B. NL). (4)
In den meisten Mitgliedstaaten scheinen die
operationellen Programme nur wenig oder gar nicht zu folgenden Zielen
beizutragen: –
Optimierung der Produktionskosten. Gestützt auf Bewertungsberichte dürfte dies eher mit externen
Faktoren zusammenhängen, wie etwa dem Anstieg der Inputpreise (z. B.
BE-VL, FR), oder der Schwierigkeit, Kostenänderungen abzuschätzen und zu melden
(was u. a. an der mangelnden Kenntnis der Ausgangssituation liegt), und
weniger damit, dass es sich nicht um ein zentrales Anliegen der
Erzeugerorganisation und/oder ihrer Mitglieder handelt. –
Stabilisierung der Erzeugerpreise. Einigen Berichten zufolge (z. B. ES, FR, IT) ist dies
hauptsächlich auf die geringe Wirksamkeit bestimmter zur Verfügung stehender
Instrumente zur Krisenbewältigung und Krisenprävention und/oder darauf
zurückzuführen, dass eine zu geringe Anzahl von Erzeugerorganisationen Gebrauch
von solchen Instrumenten macht. –
Verbesserung der Attraktivität der EO. In den Berichten werden verschiedene Gründe für die begrenzte Zunahme
oder sogar Abnahme der Mitgliederzahlen genannt, etwa der in dem Sektor bereits
erreichte hohe Organisationsgrad (z. B. BE-VL), die sehr strengen
Bedingungen für den Beitritt zu einer Erzeugerorganisation (z. B. NL) und
sogar die mangelnde Klarheit bestimmter in den EU-Rechtsvorschriften
festgelegter Bestimmungen (z. B. UK). –
Zu einigen Umweltzielen, wie zum Beispiel
Landschaftspflege, Klimaschutz, Erhaltung der Luftqualität und Verringerung des
Abfallaufkommens, wird nur ein kleiner oder überhaupt kein Beitrag
geleistet. In einigen Fällen ist dies auf die geringe oder fehlende
Inanspruchnahme entsprechender Maßnahmen durch die Erzeugerorganisationen oder
deren Mitglieder zurückzuführen (DK); in anderen liegt dies daran, dass diese
Ziele nicht zu den Prioritäten des nationalen Umweltrahmens gehörten (z. B.
CY, CZ, PT). Bei einigen Mitgliedstaaten geht aus dem Bericht über die 2012
durchgeführte Bewertung überdies hervor, dass es keine klaren Belege dafür
gibt, dass die operationellen Programme zu diesen Umweltzielen beitragen. 7.2. Schwächen bei der Verwaltung der nationalen Strategien 7.2.1. Schwächen bei der Festlegung der nationalen Strategien In den Berichten wurden zwei wesentliche
Schwächen in den nationalen Strategien einiger Mitgliedstaaten ermittelt: ·
Anstatt sich auf einige wenige Prioritäten zu
konzentrieren, wurden Ziele in zu großer Bandbreite verfolgt. Dies
führte dazu, dass eine große Zahl von Maßnahmen und Arten von Aktionen als
beihilfefähig ausgewählt wurde. Einer der Gründe für diese mangelnde
Fokussierung lag darin, dass die Interessenträger nicht genügend an der
Festlegung der nationalen Strategie beteiligt waren. Dies führte dazu, dass die
Erzeugerorganisationen nur eine geringe Zahl von Maßnahmen und Aktionen
effizient durchführten, wodurch sie nur zu bestimmten Zielen beitrugen, oder
dass die öffentlichen Beihilfen umgekehrt auf viele Maßnahmen mit
unterschiedlichen Zielen verteilt wurden, so dass die Ergebnisse und
Auswirkungen schwer auszuwerten waren. ·
Für die verschiedenen Ziele wurden im Vorfeld
keine genauen Zielvorgaben festgelegt. Dies war eine der
Hauptschwierigkeiten für die Durchführung der Bewertung 2012, da somit
Richtwerte fehlten, anhand derer der Erfolg der geförderten Maßnahmen auf nicht
willkürliche Weise bewertet werden konnte. 7.2.2. Schwächen bei der Überwachung und Bewertung der nationalen
Strategien Die Berichte mehrerer Mitgliedstaaten weisen
außerdem darauf hin, dass ein wesentliches Problem bei der Durchführung der
Bewertung 2012 die Vielzahl inkorrekt aufgezeichneter Leistungsindikatoren in
den Jahresberichten der Erzeugerorganisationen war. Dies behinderte nicht nur
bestimmte Analysen, sondern gefährdete auch die Validität der
Schlussfolgerungen aus der Bewertung. Dieses Problem scheint auf zwei wichtige
Schwachstellen bei den Systemen zur Überwachung und Bewertung der von den
betreffenden Mitgliedstaaten festgelegten nationalen Strategien zurückzuführen
zu sein: a) den Mangel an Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung, dass
Erzeugerorganisationen bestimmte vorab festgelegte Leistungsindikatoren
verstehen, korrekt berechnen und anwenden, und b) den Mangel an Kontrollen
der von den Erzeugerorganisationen in ihren Jahresberichten bereitgestellten
Daten, insbesondere zu den Leistungsindikatoren, durch die nationale
Verwaltung. Dies weist darauf hin, dass in manchen Mitgliedstaaten
das Augenmerk hauptsächlich oder ausschließlich auf den Indikatoren der
finanziellen Abwicklung (Ausgaben) lag, während Indikatoren zur Bewertung des
Fortschritts bei der Verwirklichung der in der nationalen Strategie
festgelegten Ziele kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden. 8. Schlussfolgerungen und Empfehlungen Hinsichtlich des Organisationsgrads im Obst-
und Gemüsesektor, des Anteils der Obst- und Gemüseerzeuger insgesamt, die einer
Erzeugerorganisation angehören, und der Anzahl von Erzeugerorganisationen, die
einer Vereinigung von Erzeugerorganisationen angehören, waren im Zeitraum 2008-2010
auf EU-Ebene positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Jahresberichte und die Bewertungsberichte 2012
bieten jedoch auch ein differenzierteres Bild. Ein zentrales Problem ist der nach wie vor
geringe Organisationsgrad bzw. der Mangel an Organisation in einigen
Mitgliedstaaten. Dies muss sorgfältig analysiert werden, um gegebenenfalls
zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Organisationsgrads der
Erzeuger in der gesamten EU sowie zur Verringerung des Ungleichgewichts bei der
Organisation der Obst- und Gemüseerzeuger in der EU zu ermitteln. Eine geringer Grad bzw. ein Mangel an
Organisation bedeutet zugleich, dass die meisten Obst- und Gemüseerzeuger
keiner Erzeugerorganisation angehören, so dass sie nicht unmittelbar von den
spezifischen Beihilfen der EU für diesen Sektor profitieren. Am höchsten ist
dieser Anteil in einigen südeuropäischen Mitgliedstaaten und in einigen
Mitgliedstaaten, die der EU 2004 oder später beigetreten sind. Die
entsprechenden Erzeuger, die häufig zu den kleinsten gehören, können auch nicht
von den Dienstleistungen profitieren, die Erzeugerorganisationen bereitstellen
können; sie haben eine sehr schwache Verhandlungsposition innerhalb der
Lieferkette und sind in höherem Maße den mit der Globalisierung der Märkte und
dem Klimawandel verbundenen Risiken ausgesetzt. Die Verbesserung des
Organisationsgrads im Obst- und Gemüsesektor ist besonders in den
Mitgliedstaaten wichtig, in denen die Organisation noch immer sehr gering ist.
Um Erzeugerorganisationen und nicht organisierte Erzeuger bei der Bewältigung
dieser Herausforderungen zu unterstützen, müssen auch Maßnahmen zur Förderung
der Zusammenarbeit geprüft werden. Die operationellen Programme könnten einen
größeren Beitrag zu zentralen Zielen wie Verbesserung der Attraktivität der
Erzeugerorganisationen, Steigerung des Handelswerts der Erzeugnisse,
Optimierung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise leisten. Die (sehr geringe) Nutzung der Instrumente zur
Krisenprävention und Krisenbewältigung hat die Grenzen bestimmter bestehender
Instrumente aufgezeigt. Es muss geprüft werden, ob die Instrumente zur
Krisenprävention und Krisenbewältigung verbessert werden können. In den meisten Mitgliedstaaten sind die
Ausgaben für „strategische“ Maßnahmen wie Forschung und Versuchslandbau nach
wie vor vernachlässigbar. Es könnte daher zweckdienlich sein, die verfügbaren
Mittel verstärkt für bestimmte vorrangige Maßnahmen zu verwenden, die stärkere
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Einkommensstabilität und die
Marktnachfrage haben. Die Komplexität der Bestimmungen und der
Mangel an Rechtssicherheit wurden ebenfalls als Schwächen der derzeitigen
Regelung angeführt. Den Rechtsrahmen zu vereinfachen und zu festigen, auch im
Hinblick darauf, den Verwaltungsaufwand für Landwirte und Verwaltungsbehörden
zu verringern, muss vorrangiges Ziel einer künftigen Überarbeitung sein. Die Einführung neuer Maßnahmen für den Sektor
könnte schließlich eine gewisse Umverteilung von Mitteln erforderlich machen,
ohne dabei jedoch die für den Sektor insgesamt zur Verfügung stehenden Beträge zu
erhöhen, damit die Haushaltsneutralität der Marktmaßnahmen im Rahmen der
Säule 1 sichergestellt ist. Um die oben genannten Schwächen zu beheben,
muss die derzeitige Obst- und Gemüseregelung der EU im Hinblick auf eine
bessere Ausrichtung der Unterstützung für die Erzeugerorganisationen
überarbeitet werden; dies ist notwendig, damit die für die Reform von 2007[31] festgelegten übergeordneten
Ziele und auch die für die GAP 2020 gesteckten Ziele in allen Mitgliedstaaten
erreicht werden können. Die Kommission könnte auf der Grundlage der
Ergebnisse dieses Berichts und der bevorstehenden Debatte zu einem späteren
Zeitpunkt Legislativvorschläge für die Überarbeitung der Beihilferegelung der
EU im Obst- und Gemüsesektor unterbreiten. [1] Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober
2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften
für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche
GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1). [2] Der Kommission gemäß Artikel 97 Buchstabe b
und Artikel 127 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der
Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung
(EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und
Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (ABl. L 157 vom 15.6.2011,
S. 1) übermittelte Berichte. [3] Bei einigen Mitgliedstaaten
sind die Jahresberichte für 2010 als vorläufig anzusehen. Nach
Datenqualitätskontrollen der Kommission ist mit Änderungen zu rechnen. [4] Zwei neue Instrumente zur Krisenprävention und
Krisenbewältigung wurden in die Regelung aufgenommen: a) Investitionen zur
effizienteren Steuerung der auf den Markt gebrachten Mengen und
b) erforderlichenfalls Neupflanzung von Obstplantagen, die nach
obligatorischer Rodung aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen
Gründen auf Anweisung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats erforderlich
sind. Darüber hinaus wurde der Austausch bewährter Verfahren in die Liste der
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aufgenommen. [5] Die Gemeinsame Agrarpolitik umfasst zwei Säulen:
Marktmaßnahmen und Direktzahlungen (erste Säule) und die Politik zur
Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule). [6] Artikel 103f der
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007. Estland, Litauen, Luxemburg und Slowenien
sind von der Verpflichtung, eine nationale Strategie auszuarbeiten, befreit, da
sie keine anerkannten Erzeugerorganisationen haben. [7] Artikel 103f
Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007. [8] ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1. [9] Die Mitgliedstaaten können in ihren nationalen
Strategien Zusatzindikatoren festlegen, die nationale oder regionale
Bedürfnisse, Bedingungen und Ziele widerspiegeln, die den operationellen
Programmen eigen sind. [10] Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht Nr. 8/2006
(ABl. C 282 vom 20.11.2006, S. 32). [11] Die in allen Amtssprachen der EU vorliegenden Dokumente
umfassen Leitlinien zu den gemeinsamen Leistungsindikatoren, ein neues Muster
für die von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Jahresberichte und Leitlinien
für die 2012 durchgeführte Bewertung der nationalen Strategien durch die
Mitgliedstaaten. [12] Siehe
http://ec.europa.eu/agriculture/fruit-and-vegetables/country-files/index_de.htm. [13] Quelle: EC-DGAGRI-C.2 — Berechnungen auf der Grundlage der
Ergebnisse der Eurostat-Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen
Betriebe für den Zeitraum 2003-2010. Anmerkung: Die rückläufige Zahl der
Betriebe ist zum Teil auf Änderungen der Methodik zurückzuführen, da in 6 Mitgliedstaaten
(CZ, DE, LU, PL, SK und VK) die Schwelle für die Einbeziehung in die
Betriebsstrukturerhebung zwischen 2007 und 2010 angehoben und Betriebe mit
einer kleinen landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgeschlossen wurden. [14] Quelle: EC-DGAGRI-C.2 — Berechnungen auf der Grundlage der
von Eurostat erstellten jährlichen Erzeugungsstatistiken und der
landwirtschaftlichen Gesamtrechnung für den Zeitraum 2004-2010. Anmerkung: Der
für die Obst- und Gemüseproduktion ermittelte rückläufige Trend zwischen den
beiden Zeiträumen (2004-2006 und 2008-2010) ist möglicherweise auf das sehr
gute Ernteergebnis 2004 zurückzuführen. [15] Diese Auswirkungen bzw. Risiken wurden zum Beispiel in den
von HU, IT und PT übermittelten Berichten über die 2012 durchgeführte Bewertung
der nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme erwähnt. [16] In Estland, Luxemburg, Litauen und Slowenien gibt es keine
anerkannten Erzeugerorganisationen. [17] Einzelheiten sind der Tabelle 1 in der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen. [18] Bestimmte nicht organisierte
Erzeuger profitieren von der derzeitigen EU-Regelung. Sie können ihre
Erzeugnisse über Erzeugerorganisationen vermarkten, ohne Mitglied der EO zu
sein, und gegen Bezahlung bestimmte, von der EO angebotene Leistungen in
Anspruch nehmen (z. B. Zugang zu Lagerungs- und Vermarktungseinrichtungen,
Maßnahmen zur Krisenbewältigung). [19] Für Einzelheiten siehe Tabelle 2 in der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. [20] In einer von der Europäischen Kommission finanzierten
jüngeren Studie über Genossenschaften in der EU (die auch
Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von EO einbezieht) werden einige der
historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Hürden für die Entwicklung
gemeinsamer Initiativen von Landwirten genannt (Siehe Bijmans, J. et al., 2013:
Support for Farmers' Cooperatives [Unterstützung für landwirtschaftliche
Genossenschaften], Abschlussbericht. Europäische Kommission. Abrufbar unter http://ec.europa.eu/agriculture/external-studies/2012/support-farmers-coop/fulltext_en.pdf).
[21] Dies umfasst neben der Einreichung eines Beihilfeantrags
die Erstellung eines detaillierten Jahresberichts, der zwar ein wichtiges
Instrument für die Überwachung der Umsetzung der Obst- und Gemüseregelung ist,
zugleich jedoch einen Verwaltungsaufwand darstellt. [22] Die meisten Widerrufe der Anerkennung im Zeitraum 2004-2010
wurden in ES (148), FR (94) und IT (43) vorgenommen. Im Verhältnis zur
Gesamtzahl der Erzeugerorganisationen war ein besonders hoher Anteil von
Widerrufen der Anerkennung in SI, IE, FI und BG zu verzeichnen. [23] Artikel 103b der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007. [24] Artikel 103d der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007. [25] Für
Einzelheiten siehe Tabellen 3 und 4 in der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen. [26] Der
Organisationsgrad ist definiert als das Verhältnis zwischen dem Wert der in der
Region erzielten und von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von
Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen vermarkteten Obst- und
Gemüseproduktion und dem Gesamtwert der in der Region erzielten Obst- und
Gemüseproduktion. Die einzelstaatliche finanzielle Beihilfe kommt zum
Betriebsfonds der Erzeugerorganisation hinzu und entspricht höchstens 80 %
der Finanzbeiträge der Mitglieder der Erzeugerorganisation oder der
Erzeugerorganisation selbst zu ihrem Betriebsfonds. [27] Dies
ist nur in Regionen möglich, in denen die Erzeugerorganisationen weniger als 15 %
des Werts der Obst- und Gemüseproduktion vermarkten und in denen die Obst- und
Gemüseproduktion mindestens 15 % der gesamten landwirtschaftlichen
Produktion ausmacht. [28] Bei
materiellen Investitionen zum Zwecke des Umweltschutzes handelt es sich um
Investitionen in Anlagegüter, von denen man sich einen erheblichen Nutzen im
Hinblick auf die Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes und/oder des
Schadstoffausstoßes erwartet. [29] Siehe
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 755/2012 der Kommission vom 16. August
2012 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 in Bezug
auf die Beihilfefähigkeit der spezifischen Kosten von Umweltaktionen im Rahmen
der operationellen Programme von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und
Gemüse (ABl. L 223 vom 21.8.2012, S. 6). [30] Kapitel 5
der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen bietet einen Überblick über
die Auswirkungen der operationellen Programme in den 13 betroffenen
Mitgliedstaaten. Die von den anderen Mitgliedstaaten (Bulgarien, Finnland,
Polen, Rumänien, Slowakei und Schweden) übermittelten Berichte geben nicht auf
alle Bewertungsfragen klare Antworten zur Wirksamkeit der operationellen Programme.
Dies liegt daran, dass nur sehr wenige operationelle Programme im Rahmen der
neuen Regelung genehmigt wurden (z. B. in Bulgarien und Rumänien nur eine
einzige Erzeugerorganisation mit operationellem Programm) und kaum zuverlässige
Daten über die Auswirkungen dieser Programme zur Verfügung stehen. [31] Siehe
in diesem Zusammenhang den Erwägungsgrund 2 der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007
des Rates (ABl. L 273 vom 17.10.2007, S. 1); die entsprechenden
Bestimmungen wurden in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 integriert.