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Document 52014AP0439

P7_TA(2014)0439 Makrofinanzhilfe für die Republik Tunesien ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Tunesische Republik (COM(2013)0860 — C7-0437/2013 — 2013/0416(COD)) P7_TC1-COD(2013)0416 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. April 2014 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Tunesische Republik

ABl. C 443 vom 22.12.2017, p. 1007–1007 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 443/1007


P7_TA(2014)0439

Makrofinanzhilfe für die Republik Tunesien ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Tunesische Republik (COM(2013)0860 — C7-0437/2013 — 2013/0416(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2017/C 443/107)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0860),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0437/2013),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Stellungnahme des Haushaltsausschusses zur finanziellen Vereinbarkeit des Vorschlags,

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 26. Februar 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf die Artikel 55 und 38 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0110/2014),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


P7_TC1-COD(2013)0416

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. April 2014 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Tunesische Republik

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 534/2014/EU.)


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