Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52014AP0375

P7_TA(2014)0375 Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. April 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (COM(2013)0506 — C7-0256/2013 — 2013/0245(NLE)) P7_TC1-NLE(2013)0245 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. April 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH 2)

ABl. C 443 vom 22.12.2017, p. 227–227 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 443/227


P7_TA(2014)0375

Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. April 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (COM(2013)0506 — C7-0256/2013 — 2013/0245(NLE))

(Anhörung)

(2017/C 443/56)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2013)0506),

gestützt auf Artikel 187 und Artikel 188 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C7-0256/2013),

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0094/2014),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


P7_TC1-NLE(2013)0245

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. April 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH 2)

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 559/2014 des Rates.)


Top