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Document 52014AP0029

P7_TA(2014)0029 Programm „Herkules III“ und Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Hercule III“ zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (COM(2011)0914 — C7-0513/2011 — 2011/0454(COD)) P7_TC1-COD(2011)0454 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. Januar 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG

ABl. C 482 vom 23.12.2016, p. 234–234 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 482/234


P7_TA(2014)0029

Programm „Herkules III“ und Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2014 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Hercule III“ zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (COM(2011)0914 — C7-0513/2011 — 2011/0454(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2016/C 482/43)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0914),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0513/2011),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Stellungnahme des Rechnungshofes vom 15. Mai 2012 (1),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 14. November 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0385/2012),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 201 vom 7.7.2012, S. 1.


P7_TC1-COD(2011)0454

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. Januar 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 250/2014.)


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