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Document 52013XG0803(01)

Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020

ABl. C 224 vom 3.8.2013, p. 2–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 224 vom 3.8.2013, p. 2–2 (HR)

3.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/2


Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020

2013/C 224/02

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN HINTERGRUND, WIE ER IM ANHANG DARGELEGT IST —

1.   SIND DER AUFFASSUNG, DASS

1.

in der Strategie Europa 2020 und ihren Leitinitiativen hervorgehoben wird, wie wichtig die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen ist, die allen jungen Menschen zu den Fähigkeiten und Kompetenzen verhelfen, die sie benötigen, um ihrer Rolle in der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft gerecht zu werden, und die diesbezügliche Rolle der Jugendpolitik anerkannt wird. Die übergeordneten Ziele der Strategie Europa 2020 und die entsprechenden Zielvorgaben der Mitgliedstaaten, die Beschäftigung junger Menschen zu steigern, die Schulabbrecherquote zu senken und die Teilnahme an der Hochschulbildung zu erhöhen, sind für die Jugend und diejenigen jungen Menschen, die am meisten von Marginalisierung bedroht sind, von besonderer Bedeutung. Zur Jugendpolitik gehören Maßnahmen, mit denen jungen Menschen die Teilnahme an Bildungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen sowie kulturellen und gemeinschaftsfördernden Aktivitäten erleichtert wird, ferner Möglichkeiten zum Sammeln von Erfahrungen und Gelegenheiten für praktisches Lernen, die die lebenspraktischen sowie die lern- und beschäftigungsrelevanten Fähigkeiten junger Menschen verbessern;

2.

in dem erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (1) die Bedeutung eines zweigleisigen Vorgehens hervorgehoben wird, das sowohl a) spezifische jugendpolitische Initiativen als auch b) Initiativen für die durchgängige Berücksichtigung von Jugendbelangen in einschlägigen Politikbereichen umfasst. Er bietet eine Reihe von Instrumenten für Aktivitäten in acht Aktionsfeldern und betont einen bereichsübergreifenden Ansatz als Antwort der Politik auf die Bedürfnisse und Ambitionen junger Menschen;

3.

in dem gemeinsamen EU-Jugendbericht 2012 (2) dazu aufgerufen wird, den erneuerten Rahmen und die Strategie Europa 2020 stärker miteinander zu verknüpfen und besser miteinander zu koordinieren;

4.

die Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auf junge Menschen Herausforderungen für die Jugendpolitik, für eine Reihe angrenzender Politikbereiche, die darauf ausgerichtet sind, den Bedürfnissen aller jungen Menschen gerecht zu werden, und insbesondere für die übergeordneten politischen Ziele mit sich bringen — vor allem für diejenigen, die mit der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Verbindung stehen. Die Herausforderungen (3) sind unter anderem Arbeitslosigkeit, ein steigendes Risiko der Ausgrenzung und die potenzielle Beeinträchtigung des Wohlergehens junger Menschen;

5.

viele junge Menschen sich aktiv in Gruppen, Gemeinschaften und der Gesellschaft engagieren, entwickeln und dabei persönlich vorankommen; sie ziehen daraus großen Nutzen für ihre persönliche und soziale Entwicklung, ihre Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse und geben auch anderen dazu die Möglichkeit. Junge Menschen erleben jedoch längere „Übergänge“ zwischen Abhängigkeit und Unabhängigkeit und weniger vorhersehbare Beschäftigungsverhältnisse und berufliche Laufbahnen;

6.

die Kapazitäten und Fähigkeiten junger Menschen im Hinblick auf Kreativität, Innovation, Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit — Eigenschaften, die für eine langfristige Rückkehr zu wirtschaftlichem und sozialem Wohlstand in den Mitgliedstaaten und für eine inklusivere Gesellschaft als unerlässlich eingeschätzt werden — anerkannt und unterstützt werden müssen;

7.

die Kenntnis der Jugendlichen und der Art und Weise, wie sich dies auf die Jugendpolitik und jugendpolitische Strategien auswirkt, wichtig ist und auf ausreichender Forschung basieren sollte;

8.

der positive und eigenständige Beitrag und Mehrwert, den die Jugendpolitik im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 leisten kann, insbesondere im Zusammenhang mit Zielen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion, deutlicher herausgestellt werden müssen;

2.   NEHMEN ZUR KENNTNIS, DASS

9.

mehrere politische Initiativen (siehe Anhang) eingeführt wurden, um den Zielen der Strategie Europa 2020 näherzukommen und den Herausforderungen, die die Krise für die Menschen überall in der EU nach sich gezogen hat, zu begegnen. Viele von ihnen sind für junge Menschen besonders relevant. Bei politischen Initiativen in den Bereichen Beschäftigung und allgemeine und berufliche Bildung, die auf junge Menschen abzielen, wird für ein abgestimmtes Vorgehen plädiert, bei dem die Jugendpolitik eine zentrale Rolle spielen sollte. Die Rolle der für die Jugend und die Berücksichtigung der Jugendbelange in einer Vielzahl von Politikbereichen zuständigen Minister sollte gestärkt werden, vor allem im Rahmen des Europäischen Semesters;

3.   SIND DER AUFFASSUNG, DASS

10.

eine bereichsübergreifende und interinstitutionelle Koordinierung auf einzelstaatlicher Ebene und auf EU-Ebene entscheidend für die Umsetzung einer wirksamen Jugendpolitik und die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 ist;

11.

die Jugendpolitik für eine auf die Jugend ausgerichtete, ganzheitliche politische Antwort auf die Belange junger Menschen mit sowohl vertikaler als auch horizontaler Dimension steht. Bei der Abstimmung mit anderen Politikbereichen und der Herbeiführung unterschiedlichster positiver Ergebnisse für junge Menschen kommt ihr sowohl eine eigenständige als auch eine ergänzende Rolle zu. Rolle und Aufgabenbereich der Jugendpolitik würden jedoch von einer genaueren Bestimmung ihres Inputs und ihrer Wechselwirkung mit angrenzenden Politikbereichen profitieren. Dadurch könnte die Jugendpolitik sowohl an sich als auch im Kontext ihres Beitrags zur Strategie Europa 2020 größere Wirkung erzielen, insbesondere im Hinblick auf Beschäftigung und soziale Inklusion, und sich somit in diesem Zusammenhang stärker profilieren;

12.

die jugendpolitischen Maßnahmen, die beispielsweise in Form von Jugendarbeit und nichtformalem und informellem Lernen Ausdruck finden, für Grundvoraussetzungen, Teilnahme und Fortschritt junger Menschen in allgemeiner und beruflicher Bildung und Beschäftigung sowie in den Bereichen Gesundheit und soziale Inklusion von besonderer Bedeutung sind. Solche Maßnahmen können einen aktiven Beitrag zum EU-Jugendbeschäftigungspaket leisten, insbesondere zur wirksamen Umsetzung der Jugendgarantie, und würden ihrerseits von der Unterstützung durch die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche und andere einschlägige EU-Mittel profitieren;

13.

der Jugendsektor über besondere Sachkenntnis im Umgang mit jungen Menschen und in der Stärkung ihrer Handlungskompetenz verfügt; dies gilt insbesondere für benachteiligte jungen Menschen, die von der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitik möglicherweise nicht erreicht werden;

4.   VERWEISEN AUF DIE FOLGENDEN PRIORITÄTEN ZUR BESTMÖGLICHEN NUTZUNG DES POTENZIALS DER JUGENDPOLITIK IM HINBLICK AUF DIE ZIELE DER STRATEGIE EUROPA 2020

14.

Maßnahmen zur Förderung bereichsübergreifender und interinstitutioneller Kooperation mit dem Ziel, die Koordinierung zwischen der Jugendpolitik und jugendpolitisch relevanten Bereichen — insbesondere allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung — zu verbessern, bilden eine Priorität in dem Bestreben, eine umfassende und integrierte politische Antwort auf die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu geben, vor denen junge Menschen gegenwärtig stehen, und benachteiligte junge Menschen zu erreichen, insbesondere marginalisierte junge Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden („NEET“), um auf diesem Wege eine inklusivere Gesellschaft zu fördern und zu den Zielen der Strategie Europa 2020 beizutragen;

15.

die Rolle, die junge Menschen selbst bei der Gestaltung der sie betreffenden Maßnahmen spielen, sollte ausgeweitet werden — insbesondere im Hinblick auf ihre Wahl-, Zugangs- und Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung —, um eine umfassendere soziale Inklusion zu erreichen. Die Beteiligung junger Menschen an der Konzipierung der Politik ist von entscheidender Bedeutung dafür, wie Jugendpolitik im Einklang mit dem erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) umgesetzt wird. Jugendpolitische Akteure bringen einschlägige Sachkenntnisse über die aktive Beteiligung junger Menschen an der Entwicklung politischer Maßnahmen mit;

16.

das vorgeschlagene neue EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport und insbesondere sein Kapitel zur Jugend sowie andere EU-Programme und -Mittel werden eine wichtige Rolle dabei spielen, den jungen Europäern Möglichkeiten zum Lernen und zur Mobilität, zur Aneignung neuer Fähigkeiten und Erfahrungen, zur Aufnahme einer Freiwilligentätigkeit und zum kulturellem Austausch zu geben. Der unabhängige Wert der Jugendpolitik an sich, ebenso wie ihr Mehrwert, sollten gewürdigt werden, weil sie für junge Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion zu Resultaten beiträgt. Die nächste Generation der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds wird für Investitionen in junge Menschen und deren Fähigkeiten von entscheidender Bedeutung sein und maßgeblich dazu beitragen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern;

5.   ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS FOLGENDE MASSNAHMEN IN BETRACHT ZU ZIEHEN

17.

gegebenenfalls Sorge dafür, dass innerhalb des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) durchgeführte prioritäre Maßnahmen die Ziele der Strategie Europa 2020 unterstützen und ergänzen;

18.

Förderung der aktiven Einbeziehung der Jugendministerien in die einzelstaatliche Politikgestaltung im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020, insbesondere in die Formulierung und gegebenenfalls Koordinierung der jährlich vorzulegenden nationalen Reformprogramme (NRP);

19.

in diesem Zusammenhang und gemäß den einzelstaatlichen Rahmenbedingungen für den Dialog mit jungen Menschen: Förderung der besseren Nutzung bestehender oder der Entwicklung neuer Mechanismen zur Einholung der Meinungen junger Menschen als Beitrag zur Gestaltung der Jugendpolitik und der jugendpolitischen Strategien;

20.

Prüfung der Frage, wie die Jugendpolitik zu der Formulierung von Maßnahmen im Rahmen des Jugendbeschäftigungspakets beitragen kann, gegebenenfalls einschließlich der Umsetzung der Empfehlungen des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens und zur Einrichtung einer Jugendgarantie;

6.   ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN SOWIE UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS UND UNTER WAHRUNG DER VERANTWORTUNG DER MITGLIEDSTAATEN FÜR DIE JUGENDPOLITIK

21.

den Beitrag jugendpolitischer Maßnahmen als Teil der übergeordneten politischen Strategien in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion zum Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 zu fördern;

22.

für eine stärkere Koordinierung und mehr Synergie bei den Maßnahmen nach dem erneuerten Rahmen und der Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung zu sorgen, um die Teilnahme junger Menschen an allgemeiner und beruflicher Bildung, ihren Einstieg ins Berufsleben sowie ihre Inklusion in die Gesellschaft zu fördern, und der Inklusion junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET), besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

23.

in Einklang mit dem erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) einen mittelfristigen Arbeitsplan aufzustellen, der der Jugendpolitik und angrenzenden Politikbereichen bei der Beschäftigung mit aktuellen, jugendpolitischen oder die Jugend betreffende Themen und Trends als Orientierung dient und in dem relevante Bereiche aufgezeigt werden, in denen eine Koordinierung und Zusammenarbeit bei Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung im Hinblick auf den Beitrag der Jugendpolitik zum Europäischen Semester angezeigt ist;

24.

die Praxis einzuführen, wonach die für die Jugendpolitik zuständigen Vertreter der Mitgliedstaaten, die im Rat und/oder seinen Vorbereitungsgremien zusammenkommen, die wichtigen politikorientierten Schritte im Rahmen des Europäischen Semesters, des Jahreswachstumsberichts und der länderspezifischen Empfehlungen zur Politik der Mitgliedstaaten erörtern und sich darüber austauschen können, damit sie dem Beschäftigungsausschuss rechtzeitig einen sachdienlichen Beitrag zu seiner multilateralen Überwachung der länderspezifischen Empfehlungen leisten können;

25.

zu gewährleisten, dass die in der EU-Strategie für die Jugend und dem gemeinsamen EU-Jugendbericht (2012) vorgesehenen Instrumente, wie der Prozess des strukturierten Dialogs, auf gesicherten Erkenntnissen beruhende Maßnahmen und bereichsübergreifende Zusammenarbeit, größtmögliche Wirkung entfalten, damit alle verfügbaren Erkenntnisse über die Auswirkungen der Krise auf junge Menschen in die politischen Beratungen im Rahmen der Strategie Europa 2020 einfließen, und zu gewährleisten, dass der Stimme junger Menschen dabei Gehör geschenkt wird;

26.

herauszustellen, wie die jugendpolitischen Maßnahmen, die beispielsweise in Form von Jugendarbeit und nichtformalem und informellem Lernen Ausdruck finden, jungen Menschen — insbesondere den benachteiligten — die Möglichkeit geben und sie unterstützen, aktive Bürger zu werden, in vollem Umfang an der Zivilgesellschaft teilzuhaben und ihre lern- und beschäftigungsrelevanten Fähigkeiten zu entwickeln;

27.

besonders herauszustellen, wie solche Maßnahmen jungen Menschen helfen, ihre Fähigkeiten und Querschnittskompetenzen zu entwickeln, durch die sie einfacher Zugang zu Bildungs-, Berufsausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten, die ihre Autonomie und ihr persönliches Fortkommen fördern können, und wie sie ihnen helfen, ihre persönlichen und sozialen Fähigkeiten auszubauen und beschäftigungsrelevante und unternehmerische Fähigkeiten zu erwerben;

28.

den Zugang zu EU-Programmen für alle Beteiligten ebenso wie die Inanspruchnahme dieser Programme zu fördern, wie etwa

des Europäischen Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das Mobilität, Austausch und Qualifizierung fördert und Möglichkeiten für Freiwilligentätigkeit und kulturellen Austausch vorsieht, und

anderer europäischer Programme und Mittel, die unter anderem alle junge Menschen erreichen sollen, auch die benachteiligten und insbesondere jene, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden,

und auf diese Weise zur Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen beizutragen;

29.

gegebenenfalls auf die umfassende und optimale Nutzung der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche hinzuwirken, um die Empfehlung des Rates zur Einrichtung der Jugendgarantie umzusetzen;

7.   ERSUCHEN DIE KOMMISSION, FOLGENDE MASSNAHMEN ZU ERWÄGEN

30.

Maßnahmen, mit denen gewährleistet wird, dass eine bei Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion jugendpolitische Perspektive im Mittelpunkt steht, um den Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 eine spezifische „jugendpolitische Dimension“ zu verleihen, insbesondere hinsichtlich der Jugendarbeit und der Anerkennung und Validierung nichtformalen und informellen Lernens;

31.

Schärfung des Bewusstseins für alle Finanzierungsprogramme der EU und damit verbundene Beispiele bewährter Verfahren, die der Entwicklung der im 21. Jahrhundert gefragten Qualifikationen junger Menschen dienen, indem deutlicher hervorgehoben wird, wie solche Programme auf Qualifikationen beruhendes, erfahrungsbezogenes und unternehmerisches Lernen anregen können, das die Teilhabe junger Menschen, insbesondere benachteiligter junger Menschen, an Gesellschaft, allgemeiner und beruflicher Bildung und Beschäftigung fördert;

32.

Festhalten an der Absicht, den Prozess des strukturierten Dialogs im Rahmen der Strategie Europa 2020 und des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) einer Bewertung zu unterziehen, um zu gewährleisten, dass Umfang und Inhalt des Prozesses den gegenwärtigen Bedürfnissen junger Menschen entsprechen, wobei er seinerseits für die Entwicklung der Jugendpolitik nützliche Hinweise gibt;

33.

Ausarbeitung eines Konzeptpapiers auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem EU-Jugendbericht und der laufenden Arbeiten in den Bereichen gegenseitiges Lernen („Peer-Learning“) sowie darauf aufbauend Organisation eines Peer-Learning-Seminars, das die Schlüsselbereiche Jugend, allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung umfasst und an dem die einschlägigen Akteure teilnehmen; dabei soll geprüft werden, wie eine gemeinsame Antwort aller betreffenden Politikbereiche auf die Herausforderungen, die sich jungen Menschen gegenwärtig stellen, idealerweise vorangebracht werden könnte. Eine solche Initiative könnte Empfehlungen enthalten, die in den jeweiligen Politikbereichen und Ratsformationen im Hinblick auf weitere Maßnahmen geprüft werden könnten.


(1)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(2)  ABl. C 394 vom 20.12.2012, S. 5.

(3)  Die Erwerbslosenquote junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren ist sprunghaft gestiegen, von 15 % im Februar 2008 auf 23,6 % im Januar 2013. Im Januar 2012 umfasste die Gruppe junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung (NEET) befinden, 7,5 Mio. junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren.


ANHANG

Politischer Hintergrund

1.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13./14. Dezember 2012 (1) und vom 7./8. Februar 2013 (2) wird hervorgehoben, dass die Förderung der Jugendbeschäftigung oberste Priorität haben sollte; außerdem wird eine neue Beschäftigungsinitiative für Jugendliche eingeleitet.

2.

In der Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates „Wege zu wachstumsfreundlicher Konsolidierung und beschäftigungsfreundlichem Wachstum“ vom 30. Januar 2012 werden die Mitgliedstaaten ersucht, die Beschäftigung zu fördern, und zwar insbesondere die Beschäftigung junger Menschen, indem sie umfassende Initiativen zu Beschäftigung, allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Fähigkeiten ausarbeiten und umsetzen.

3.

Die Empfehlung des Rates zur Einrichtung einer Jugendgarantie im Rahmen des „Pakets zur Jugendbeschäftigung“ (3) ist Teil eines koordinierten politischen Vorgehens mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit, Schulabbruch, Armut und sozialen Ausschluss unter jungen Menschen zu bekämpfen.

4.

In der Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (4) werden Möglichkeiten und Mechanismen hervorgehoben, durch die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die auf nichtformalem und informellem Wege erzielt werden, eine wichtige Rolle für die Steigerung von Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität spielen und insbesondere sozio-ökonomisch benachteiligte oder niedrigqualifizierte Menschen verstärkt für lebenslanges Lernen motiviert werden.

5.

In dem gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission über die Umsetzung des strategischen Rahmens „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ (5) wird dargelegt, wie der „ET 2020“-Prozess in den Dienst der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für Wachstum und Beschäftigung gestellt werden kann; ferner werden in dem Bericht eine Reihe von prioritären Bereichen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Zeitraum 2012 bis 2014 genannt.

6.

Schlussfolgerungen des Rates zu „Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013 (6).

7.

In der Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (7) wird hervorgehoben, dass es umfassender bereichsübergreifender Maßnahmen bedarf, um für eine stärkere Verknüpfung zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Beschäftigungssektor zu sorgen.

8.

In der Mitteilung der Kommission über eine Initiative „Chancen für junge Menschen“ vom 20. Dezember 2011 (8) werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, verstärkt Maßnahmen zur Bekämpfung der hohe Jugendarbeitslosenquoten zu ergreifen, einschließlich einer besseren Nutzung Europäischer Sozialfonds und weiterer Möglichkeiten der Mobilität.


(1)  EUCO 205/12.

(2)  EUCO 3/13.

(3)  17944/12.

(4)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(5)  ABl. C 70 vom 8.3.2012, S. 9.

(6)  ABl. C 64 vom 5.3.2013, S. 5.

(7)  ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1.

(8)  5166/12.


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