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Document 52013XG0614(02)

    Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen

    ABl. C 168 vom 14.6.2013, p. 5–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.6.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 168/5


    Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen

    2013/C 168/03

    DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

    UNTER HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN HINTERGRUND DIESES THEMAS, INSBESONDERE AUF:

    1.

    die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (1), die das Wohlbefinden und die soziale Inklusion zu ihren insgesamt acht Aktionsfeldern zählt, wobei der Nachdruck auf die Unterstützung und den Aufbau der Jugendarbeit als sektorübergreifenden Ansatz zur Erfüllung der allgemeinen Ziele des Rahmens gelegt wird; zudem wird empfohlen, die soziale Inklusion, die Gesundheit und das Wohlbefinden junger Menschen stärker in den Mittelpunkt zu stellen;

    2.

    die — vom Europäischen Rat gebilligte — Mitteilung der Kommission „Europa 2020”, in der die Rolle der Jugendarbeit als Anbieter von nicht formalem Lernen für alle jungen Menschen anerkannt wird;

    3.

    die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (2);

    4.

    die gemeinsamen Schlussfolgerungen der EU-Jugendkonferenz des irischen Vorsitzes (11.-13. März 2013) (3);

    AUFBAUEND AUF:

    5.

    der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. November 2010 zur Jugendarbeit, in der ein besseres Verständnis und eine stärkere Rolle der Jugendarbeit gefordert wird, vor allem was ihre Förderung und Unterstützung und ihren Ausbau auf vielerlei Ebenen anbelangt —

    ERKENNEN FOLGENDES AN:

    6.

    Junge Menschen tragen aktiv zum gesellschaftlichen Gefüge und zur Lebendigkeit von geografischen Gemeinschaften wie auch von Interessengemeinschaften bei. Sie sind eine vielfältige und dynamische Bevölkerungsgruppe mit verschiedenen Lebenswirklichkeiten, Bedürfnissen, Anforderungen und Ambitionen. Demografie, Biografie, Vielfalt, Übergänge und Chancen sind Themen, die junge Menschen unmittelbar betreffen und sie mitunter definieren. Daher sollte die Jugendpolitik diese Themen berücksichtigen und auf sie eingehen, alle jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln befähigen und ermächtigen und die Chancengleichheit unter ihnen fördern.

    7.

    Jugendarbeit ist ein breit gefasster Ausdruck, der ein breites Spektrum an Aktivitäten sozialer, kultureller, bildungs- oder allgemeinpolitischer Art umfasst, die von und mit jungen Menschen und für diese durchgeführt werden. Diese erstrecken sich zunehmend auch auf Sport und Leistungsangebote für junge Menschen. Die Jugendarbeit gehört zum Bereich der außerschulischen Erziehung sowie der zielgruppenorientierten Freizeitbeschäftigungen, die von professionellen oder freiwilligen Jugendbetreuern und Jugendleitern durchgeführt werden. Sie wird in unterschiedlicher Weise organisiert (von jugendgeführten Organisationen, Organisationen für die Jugend, informellen Gruppen oder im Rahmen von Jugenddiensten und staatlichen Behörden). Jugendarbeit gibt es in verschiedenen Formen und Spielarten (beispielsweise offen zugänglich, gruppenbasiert, programmbasiert, im Rahmen der Sozialarbeit und separat) und sie wird auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene konzipiert.

    8.

    Jugendarbeit ist auf die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen ausgerichtet und hat eine große Reichweite, so dass junge Menschen entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen angesprochen und in die Pflicht genommen und ihre Lebensumstände berücksichtigt werden. Hierdurch ergänzt sie andere politische Maßnahmen für junge Menschen und kann jungen Menschen Orte bieten, an denen sie Kontakte pflegen, sich versammeln und sich weiterentwickeln können.

    9.

    Soziale Inklusion erfordert einen umfassenden und sektorübergreifenden Ansatz für die Bekämpfung der vielfältigen Formen der Marginalisierung und Exklusion in der Gesellschaft.

    10.

    Jugendarbeit spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, soziale Exklusion zu verhindern und soziale Inklusion zu fördern. Sie bietet allen jungen Menschen Chancen und Raum für ihre persönliche Entfaltung und „beruht auf Prozessen des nicht formalen und informellen Lernens (4) und auf freiwilliger Teilnahme” (5).

    11.

    Wirksame Jugendarbeit und Jugendinitiativen dienen dem Ziel, junge Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen und sie zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft zu ermutigen. Sie vermitteln ihnen Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen für ihr Leben und maximieren auf diese Weise die Schutzfaktoren, die der Entwicklung, dem Wohlbefinden, der Autonomie und der sozialen Inklusion aller — auch der benachteiligten — jungen Menschen förderlich sind.

    12.

    Qualitätsvolle Jugendarbeit ist eine Verpflichtung, jungen Menschen stets die bestmögliche Jugendarbeit im Hinblick auf Angebot und Praxis zu bieten und diese weiter auszubauen. Es geht darum, dass Jugendorganisationen, Jugenddienste und Jugendbetreuer in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren Aktivitäten und Programme planen und durchführen, die den Interessen, Bedürfnissen und Erfahrungen junger Menschen entsprechen und darauf eingehen, und sich dabei auf gesicherte Erkenntnisse stützen und ergebnisorientiert vorgehen. Ergebnis qualitätsvoller Jugendarbeit sollte sein, dass junge Menschen den größtmöglichen Nutzen aus ihrer Teilnahme an der Jugendarbeit ziehen;

    SIND FOLGENDER AUFFASSUNG:

    13.

    Soziale Inklusion sollte sich auf alle jungen Menschen und die Probleme, mit denen sie konfrontiert sind, erstrecken, wobei benachteiligte junge Menschen besonders berücksichtigt werden sollten.

    Das Potenzial der Jugendarbeit, zur Verwirklichung politischer Ziele, einschließlich der sozialen Inklusion, beizutragen, kann durch einen qualitätsorientierten und erkenntnisgestützten Ansatz, der junge Menschen bei der Planung und konkreten Durchführung der Jugendarbeit in den Mittelpunkt rückt, weiter optimiert werden. Dieser Ansatz unterstützt die Teilnahme, die Entwicklung und die Entfaltung junger Menschen in einer Weise, die ihre Stärken bestätigt, ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Kompetenzen verbessert und ihr Potenzial zum Aufbau von individuellem, gemeinschaftlichem und gesellschaftlichem Kapital zur Geltung bringt. Qualitätsvolle Jugendarbeit ist ein universelles Thema, das jungen Menschen zugute kommt, die praktische Jugendarbeit verbessert und zur Verwirklichung umfassenderer politischer Ziele beiträgt.

    a)

    Jugendarbeit nimmt junge Menschen in einer wichtigen Entwicklungsphase ihres Lebens in die Pflicht und ist daher bestens geeignet, die Entwicklung (persönlich, gesellschaftlich, in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Berufsleben), das Wohlbefinden und die soziale Inklusion junger Menschen zu fördern.

    b)

    Jugendarbeit bietet allen jungen Menschen Erfahrungen und Chancen und funktioniert sowohl als frei zugängliche Aktivität als auch als gezielte Unterstützung, die die Kompetenzen junger Menschen fördern und dabei gleichzeitig die Hindernisse, auf die sie stoßen, bekämpfen kann; sie kann zudem für junge Menschen, die benachteiligt sind, oder für jene jungen Menschen, die weder eine Schule besuchen noch einer Arbeit nachgehen noch eine berufliche Ausbildung durchlaufen (sogenannte NEETs: „Not in Education, Employment or Training”), eine besondere Rolle spielen.

    c)

    Jugendarbeit wird in sehr unterschiedlicher Weise organisiert. Ihr Reichtum und ihre Vielfalt (in sektoraler, organisatorischer und thematischer Hinsicht) sollte anerkannt werden.

    d)

    Jugendarbeit sollte einen klar definierten Platz im Rahmen des fortlaufenden Angebots von Bildung und lebenslangem Lernen haben und die Bereiche des nicht formalen und informellen Lernens umspannen. Dabei sollte das Potenzial der Jugendarbeit, den Bedürfnissen junger Menschen in noch größerem Ausmaß als derzeit gerecht zu werden, erkannt und die Rolle der Jugendarbeit beim Aufbau einer inklusiven Gesellschaft zur Geltung gebracht werden.

    e)

    Ein qualitätsorientierter und erkenntnisgestützter Ansatz kann ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Zugänglichkeit, des Bekanntheitsgrads, der Wirkung und der Effektivität der Politik und des Angebots im Bereich Jugendarbeit sein.

    f)

    Qualitätsvolle Jugendarbeit kann geeignete Bewertungssysteme umfassen, die auf Selbstbewertungen oder gegenseitiger Bewertung beruhen und — soweit möglich — durch externe Bewertungen validiert werden. Diese Systeme unterstützen Organisationen, Programme und Aktivitäten der Jugendarbeit; sie können die Organisationsfähigkeit und Organisationswirksamkeit verbessern und der Öffentlichkeit ein klares Bild vom Angebot und von der Wirkung der Jugendarbeit vermitteln.

    g)

    Qualitätssicherungssysteme sorgen dafür, dass die Stimme junger Menschen bei der Planung und konkreten Durchführung der Jugendarbeit umfassend gehört wird und dass die Organisationen, Programme und Aktivitäten den Bedürfnissen und Erwartungen junger Menschen entsprechen und auf sie zugeschnitten sind.

    h)

    Qualitätssicherungssysteme helfen den Betreuern, ihre praktische Arbeit zu verbessern und ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln, denn sie bieten eine Struktur und einen Raum für die Reflexion, den Dialog und die Aktion.

    i)

    Dadurch dass Jugendarbeit den Schwerpunkt auf die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung legt, leistet sie einen Beitrag zu den Ergebnissen einer ganzen Reihe politischer Maßnahmen für junge Menschen, insbesondere in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Teilhabe an Kultur und Sport. Die unterschiedlichen Funktionen der Jugendarbeit werden zwar anerkannt, aber es könnte noch mehr getan werden, um festzustellen, welchen Beitrag die Jugendarbeit zu diesen umfassenderen Politikbereichen leisten kann;

    LEGEN FOLGENDE PRIORITÄTEN FEST, UM IM INTERESSE DER ENTWICKLUNG, DES WOHLBEFINDENS UND DER SOZIALEN INKLUSION JUNGER MENSCHEN EINE QUALITÄTSVOLLE JUGENDARBEIT ZU GEWÄHRLEISTEN UND ZU FÖRDERN:

    14.

    Um sicherzustellen, dass die Jugendarbeit auf die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten ist und ihnen entspricht und optimal zu ihrer Entwicklung, ihrem Wohlbefinden und ihrer sozialen Inklusion beiträgt, wurden die folgenden Prioritäten festgelegt:

    a)

    Förderung der komplementären Rolle der Jugendarbeit im Rahmen des fortlaufenden Angebots von Bildung und lebenslangem Lernen mit dem Ziel, die Erfahrungen junger Menschen zu verbessern und sie für das Leben zu rüsten;

    b)

    Förderung einer stärkeren Angleichung der Jugendpolitik (Art und Weise, wie die Prioritäten gesetzt werden), des Angebots (Art und Weise, wie die Organisationen, Programme und Aktivitäten konzipiert sind) und der Praxis (Art und Weise, wie die Organisationen arbeiten und Programme und Aktivitäten konkret durchgeführt werden) durch Betonung einer engeren Zusammenarbeit und eines regeren Informationsaustauschs zwischen Politik, Forschung, Praxis und Jugendkreisen, um zu besser abgestimmten, erkenntnisgestützten Lösungen für die Jugendarbeit zu gelangen;

    c)

    Förderung von Mechanismen, die sicherstellen, dass die Jugendarbeit qualitätsbewusst, ergebnisorientiert und erkenntnisgestützt ist;

    d)

    Entwicklung von unterstützenden Qualitätsrahmen, einschließlich Bewertungsinstrumenten, für die Jugendarbeit, damit eine maximale Wirkung im Hinblick auf die Entwicklung, das Wohlbefinden und die soziale Inklusion junger Menschen erzielt wird. Diese Rahmen sollten in angemessener Weise eingeführt, unterstützt und vermittelt werden, wobei alle Akteure einschließlich der jungen Menschen einzubinden sind;

    e)

    Maßnahmen, die sicherstellen, dass bei Initiativen der Jugendarbeit (beim Angebot und bei der konkreten Durchführung) die Ansichten und Erwartungen der jungen Menschen selbst berücksichtigt werden und somit ein inklusiver Raum für junge Menschen entsteht, worin sie sich entwickeln können und zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt werden;

    f)

    unter Beachtung der Einheit, die für die Jugendarbeit kennzeichnend ist, und ihrer besonderen Wirkung, Benennung und Anerkennung der persönlichen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen, die junge Menschen durch ihre Teilnahme an Jugendarbeit erwerben können, um die Auswirkungen der Jugendarbeit auf benachbarte Politikbereiche und praktische Disziplinen sichtbar zu machen;

    ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS:

    15.

    im Wege der offenen Koordinierungsmethode engere Verbindungen — in Politik und Praxis — zu jugendbezogenen Bereichen wie Gesundheit, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Kultur und Sport zu fördern;

    16.

    darauf hinzuwirken, dass beim Angebot und bei der Praxis im Bereich der Jugendarbeit stärker auf Qualität und auf Ergebnisse geachtet wird, die zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen beitragen;

    17.

    eine engere Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren der Jugendarbeit (insbesondere Wissenschaftlern, Politikern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Angehörigen der einschlägigen Berufsgruppen und jungen Menschen) zu fördern, um die Auswirkungen einer qualitätsvollen Jugendarbeit auf die jungen Menschen selbst, den Jugendsektor und benachbarte Politikbereiche zu ermitteln, indem sie beispielsweise Erkenntnisse über die Wirkung qualitätsvoller Jugendarbeit zusammentragen und die Anerkennung und Validierung des nicht formalen und informellen Lernens auf nationaler und auf EU-Ebene erleichtern und verbessern;

    18.

    junge Menschen im Wege von Initiativen in den Bereichen Bildung, Zivilgesellschaft und qualitätsvolle Jugendarbeit zu ermutigen, am demokratischen Leben teilzunehmen und bereits bestehende und neue Instrumente zu nutzen, um zur politischen Entwicklung beizutragen, und sie dabei zu unterstützen und hierdurch ihre Entwicklung, ihr Wohlbefinden und ihre soziale Inklusion zu fördern;

    19.

    durch qualitätsvolle Angebote und Programme im Bereich der Jugendarbeit das experimentelle Lernen und den Erwerb von Fähigkeiten, einschließlich übertragbarer Fähigkeiten, bei jungen Menschen sowie die Anerkennung und Validierung dieser Fähigkeiten und Kompetenzen zu fördern;

    20.

    den Jugendsektor bei der Verbesserung seiner Strukturen, Arbeitsmethoden und Kommunikationswege zu unterstützen, damit er mehr junge Menschen erreicht, vor allem solche, die von sozialer Exklusion bedroht sind;

    21.

    das freiwillige Engagement in der Jugendarbeit im Interesse der Vielfalt, der sozialen Inklusion und des Aufbaus von Sozialkapital zu fördern und zu unterstützen;

    22.

    den Beitrag qualitätsvoller Jugendarbeit zu steigern, indem die Finanzierungsmöglichkeiten zur Unterstützung einer effizienten Jugendarbeit optimal ausgeschöpft werden;

    23.

    den innereuropäischen und internationalen Austausch bewährter Verfahren, die Fortbildung und den Erwerb von Fähigkeiten und das kollegiale Lernen im Hinblick auf qualitätsorientierte Jugendarbeit durch einschlägige Programme, Plattformen und Ressourcenspeicher zu fördern;

    24.

    eine thematische Sachverständigengruppe einzusetzen, die die Qualitätssysteme der EU-Mitgliedstaaten für die Jugendarbeit prüfen soll, um festzustellen, inwieweit gemeinsame Indikatoren oder Rahmen entwickelt werden können. Diese Gruppe kann sich bei ihrer Arbeit auf die angekündigte Studie der Europäischen Kommission stützen. Sie soll der Gruppe „Jugendfragen” abschließend einen Bericht mit Empfehlungen vorlegen. Ein erster Entwurf des Mandats und der Kriterien für die Auswahl der Mitglieder dieser thematischen Sachverständigengruppe ist als Anhang beigefügt;

    ERSUCHEN DIE KOMMISSION:

    25.

    auf Grundlage der Erkenntnisse ihrer angekündigten Studie über den Wert von Jugendarbeit nach Möglichkeit zu ermitteln, welche Initiativen notwendig sind, um eine qualitätsorientierte und effiziente Jugendarbeit zu fördern;

    26.

    andere wissenschaftliche Studien und Initiativen auf diesem Gebiet zu berücksichtigen, die Ergebnisse zu verbreiten und daraus Lehren für die Politik, Forschung und Praxis und die Jugendkreise sowie für benachbarte Politikbereiche zu ziehen;

    27.

    zu prüfen, welche Maßnahmen auf Grundlage der angekündigten Studie über den Wert von Jugendarbeit und der Ergebnisse der thematischen Sachverständigengruppe für qualitätsvolle Jugendarbeit ergriffen werden können.


    (1)  Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1) und Gemeinsamer Bericht 2012 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (ABl. C 394 vom 20.12.2012, S. 5).

    (2)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

    (3)  Dok. 7808/13.

    (4)  „Nicht formales und informelles Lernen“ ist im Sinne der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (ABl. C 398 vom 22.12.2012) zu verstehen.

    (5)  Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. November 2010 zur Jugendarbeit, S. 3.


    ANHANG

    Entwurf eines Mandats und empfohlene Kriterien für die Auswahl der Mitglieder der von den Mitgliedstaaten und von der Europäischen Kommission einzurichtenden thematischen Sachverständigengruppe

    Zweck

    Prüfung der Qualitätssysteme der EU-Mitgliedstaaten für die Jugendarbeit und Sondierung der Möglichkeiten für die Entwicklung gemeinsamer Indikatoren oder Rahmen. Hierzu zählt auch die Beschreibung der Praxis, der Verfahren und der Ergebnisse der Jugendarbeit und ihrer Auswirkungen auf die Beteiligung, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen.

    Zusammensetzung

    Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an dieser thematischen Sachverständigengruppe ist freiwillig. Die Mitgliedstaaten können ihr jederzeit beitreten.

    Die Mitgliedstaaten sollten über die Kommission Personen mit Erfahrungen und Fachkenntnissen in diesem Themenbereich benennen. Diese Delegierten stellen sicher, dass die nationalen Behörden und andere einschlägige Akteure über den Fortgang der Beratungen in der Sachverständigengruppe informiert werden.

    Die thematische Sachverständigengruppe kann erforderlichenfalls zusätzliche Delegierte zu ihren Sitzungen einladen.

    Die thematische Sachverständigengruppe kann zudem nach eigenem Gutdünken Vertreter von Akteuren des Jugendbereichs sowie Vertreter von Drittstaaten, die am Programm „Jugend in Aktion“ oder an Nachfolgeprogrammen teilnehmen, einladen.

    Arbeitsverfahren

    Die Arbeit der thematischen Sachverständigengruppe ist aufgabenorientiert und (auf höchstens 18 Monate) befristet. Die Gruppe arbeitet ihr genaues Mandat und ein kurzes Arbeitsprogramm mit messbaren und erreichbaren Zielvorgaben aus.

    Sie ernennt in ihrer ersten Sitzung ihren Vorsitzenden und ihren stellvertretenden Vorsitzenden.

    Alle Sitzungen finden in Brüssel statt, doch können, falls gewünscht, gelegentlich auch Sitzungen in den Mitgliedstaaten organisiert werden.

    Die Kommission übernimmt die fachliche und logistische Unterstützung sowie den Sekretariatsdienst während der Einrichtung und der laufenden Arbeit der Sachverständigengruppe.

    Die Sachverständigengruppe legt der Gruppe „Jugendfragen“ regelmäßig aktuelle Informationen über den Fortgang ihrer Arbeit vor.

    Sie unterbreitet der Gruppe „Jugendfragen“ einen Abschlussbericht mit Empfehlungen — als Beitrag zur Entwicklung der Politik und des Angebots im Bereich der Jugendarbeit.


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