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Document 52013XC0831(03)

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 251 vom 31.8.2013, p. 13–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 251 vom 31.8.2013, p. 12–15 (HR)

31.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/13


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 251/07

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„GOFIO CANARIO“

EG-Nr.: ES-PGI-0005-0942-24.01.2012

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Name

„Gofio Canario“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Spanien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1   Erzeugnisart

Klasse 1.6

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Der „Gofio Canario“ ist ein Erzeugnis, das auf dem kanarischen Archipel durch Vermahlen gerösteten Getreides mit oder ohne Zusatz von Meersalz gewonnen wird. Gelegentlich enthält der Gofio auch Hülsenfrüchte, die der gleichen Behandlung wie das Getreide unterzogen werden.

Physische und organoleptische Merkmale

Der „Gofio Canario“ ist ein mehlartiger pulverförmiger Feststoff; die Partikelgröße entspricht der von Vollkornmehl.

Er weist folgende organoleptische Merkmale auf:

Erscheinungsbild: Die Färbung reicht je nach Röstgrad und verwendeten Rohstoffen von elfenbeingelb über honigfarben bis dunkelrot.

Geruch: Je nach den verwendeten Rohstoffen Röst-, Pflanzen- und Trockenobstduft mittlerer Intensität.

Geschmack: Hier treten Zartheit, Klebrigkeit im Mund und die Aromen hervor, die sich je nach Röstgrad ergeben, etwa die von Mokka, Kaffee oder frischem Biskuit.

Der haptische Eindruck ist entsprechend der Partikelgröße ausgesprochen weich und klebrig.

Chemische Eigenschaften

Eiweiß: mindestens 7,0 %

Rohfasern: mindestens 1,5 %

Kohlenhydrate: mindestens 45 %

Fett: höchstens 5 %

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Getreide: Weizen, Hirse (Mais), Gerste, Roggen, Hafer, Reis

Hülsenfrüchte: Bohne, Kichererbse, Soja

Meersalz

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

 

Erster Schritt: Reinigung

Hierbei handelt es sich um die Reinigung der als Rohstoffe verwendeten Getreide und Hülsenfrüchte mit dem Ziel, kleine pflanzliche Reste, Bruchkorn oder sonstige erzeugnisfremde Stoffe zu entfernen. Die Reinigung erfolgt mechanisch, entweder in Siebanlagen, ggf. mit Druckluftunterstützung, oder mit Schwenk- oder Rüttelsieben (Handsieben).

 

Zweiter Schritt: Röstung und Abkühlung

Mit Röstvorrichtungen wird der Rohstoff anschließend auf die gewünschte Temperatur erhitzt; die Rösttemperatur liegt dabei stets unter 200 °C.

Damit das geröstete Erzeugnis Umgebungstemperatur erreicht, ruht es in Säcken oder zur Abkühlung dienenden Lagerbehältern. Der Abkühlungsvorgang kann durch Einsatz offener Schnecken oder durch Belüftung beschleunigt werden.

 

Dritter Schritt: Vermahlen

Das Mahlen ist die Kernphase der Gofioherstellung.

Das geröstete Korn wird in den Vermahlungsbereich befördert und dort in speziellen Mühlen gemahlen.

Der Abschluss des Mahlvorgangs wird vom Müller selbst bestimmt, der das Erzeugnis einer haptischen Untersuchung unterzieht.

Wenn die für den Gofio typischen Weichheits- und Klebrigkeitseigenschaften gleichermaßen erreicht sind, wird die Vermahlung beendet.

Vor der Verpackung wird die organoleptische Prüfung vom Müllermeister vorgenommen und protokolliert.

 

Vierter Schritt: Verpackung.

Der so erhaltene Gofio wird bis zu seiner Verpackung, die durch automatische oder halbautomatische Verpackungsmaschinen oder von Hand erfolgt, in Lagerbehältern aufbewahrt.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Als pulverförmiger, trockener Feststoff mit ausgeprägten organoleptischen Merkmalen muss der Gofio möglichst unverzüglich nach dem Rösten und Vermahlen abgepackt werden. Das Verpacken des Endprodukts muss also im geografischen Gebiet der Kanarischen Inseln stattfinden, sodass die Produktqualität erhalten bleibt.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Die Etiketten des Erzeugnisses müssen deutlich sichtbar das Symbol der Europäischen Union für die geschützten geografischen Angaben und den Hinweis auf die geschützte geografische Angabe „Gofio Canario“ enthalten.

Zum Verzehr bestimmter Gofio der geschützten geografischen Angabe weist ein nummeriertes Etikett oder Kontrolletikett auf. Die Nummerierung wird von der Kontrollstelle genehmigt und kontrolliert. Dieses Unterscheidungsmerkmal wird in jedem Fall vor dem Inverkehrbringen des Erzeugnisses so angebracht, dass keine Zweitverwendung möglich ist.

Auf dem Etikett können die Erzeugungsinsel und das Erzeugungsgebiet des Gofio sowie die Herkunft der Rohstoffe angegeben werden.

Wenn der Gofio mit Steinmühlen hergestellt wurde, kann das Etikett des entsprechenden Erzeugnisses die Angaben „artesanal“ (handwerklich) oder „elaborado en molino de piedra“ (Steinmühlenverarbeitung) enthalten.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Herstellungsgebiet des Gofio der g.g.A. „Gofio Canario“ ist der kanarische Archipel.

Der Archipel der Kanarischen Inseln liegt in der gemäßigten Zone des Nordatlantiks zwischen 27° 37′ und 29° 25′ nördlicher Breite (subtropische Lage) und 13° 20′ und 18° 10′ westlicher Länge. Die afrikanische Küste liegt zwischen 100 (nächstgelegene Insel) und 500 km (entfernteste Insel) entfernt.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets

Dieser g.g.A. liegt der Ruf der entsprechenden Bezeichnung zugrunde. Dieser beruht auf dem traditionellen Herstellungsverfahren, bei dem das Fachwissen des Müllermeisters die Dauer des Vermahlungs- und Röstvorgangs bestimmt. Dieses Verfahren wird auf den Kanaren bei der Herstellung des „Gofio Canario“ seit Alters her angewendet. Das Fachwissen des Müllermeisters entscheidet, wann der Röst- und Vermahlungsprozess beendet wird. Es handelt sich um eine kanarenspezifische Praxis, die von Generation zu Generation weitergegeben wurde.

Der Müllermeister ist sowohl bei Steinmühlen als auch bei Mühlen mit Metallzylindern zugegen, mit denen „Gofio Canario“ hergestellt wird. Die Vermahldauer wird nicht vorprogrammiert. Das Ende dieses Prozesses wird von dem — auch als „Mühlenhandwerker“ bezeichneten — Müllermeister bestimmt. Der Einsatz moderner Technik in den Mühlen hat der traditionellen Rolle des Müllermeisters keinen Abbruch getan, da dieser genau den optimalen Zeitpunkt kennt, zu dem die Vermahlung abgeschlossen ist. Es handelt sich insoweit nach wie vor um einen handwerklichen Vorgang, als es keine industrielle Programmierung und keine genauen Zeitvorgaben für die Vermahlung gibt: darüber entscheidet allein der Müllermeister. Nur er weiß anhand der organoleptischen Eigenschaften, wann der Prozess beendet werden soll. Gleiches gilt für die Röstung: Bei diesem Prozess wird eine Kombination aus Kornrösttemperatur und -dauer bestimmt, die nach den Vorgaben des Müllermeisters auf den entsprechenden zu röstenden Getreidetyp und die qualitativen Eigenschaften der jeweiligen Partie abgestimmt wird. Der Prozess hängt vom Aroma, das der Müllermeister wahrnimmt, sowie von der direkten Prüfung des Erzeugnisses bei Verlassen der Röstvorrichtung ab. Diese organoleptischen Eigenschaften sind in Ziffer 3.2 dieses Dokument dargelegt.

Die Anwesenheit des Müllermeisters, der in den Mühlen des „Gofio Canario“ das Ende des jeweiligen Prozesses mithilfe von Fertigkeiten bestimmt, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden, ist bei der Herstellung des „Gofio Canario“ das entscheidende Merkmal.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses

Folgende historische Quellen belegen den Ruhm und die Besonderheit des „Gofio Canario“:

Die ersten Europäer, die auf den Kanarischen Inseln eintrafen, beobachteten, dass die Einheimischen ein Erzeugnis aus Gerste und anderem Getreide herstellten, das sie leicht geröstet in Mühlen vermahlten. Das so erhaltene Erzeugnis wurde von der Bevölkerung Gran Canarias vor der Eroberung „Gofio“ genannt, und dieser Ausdruck hat sich bis heute gehalten (García Quesada, 1998).

Besonders erwähnenswert ist der Artikel von Pérez Vidal (1955), in dem dieser das Wort „Gofio“ als markantestes Beispiel für den kanarischen Beitrag zum hispanoamerikanischen Wortschatz anführt, das sich so über Amerika verbreitet hat, dass es in manchen spanischen Wörterbüchern bereits als Lateinamerikanismus bezeichnet wird. Der kanarische Ursprung ist jedoch in dem Artikel „La aportación de canarias a la población de América“ (José Pérez Vidal, 1955) belegt.

Es gibt zahlreiche Aussagen offizieller Chronisten aus dieser Zeit und vieler Reisender über dieses einzigartige Nahrungsmittel der kanarischen Bevölkerung, wobei unter anderem Abreu Galindo (1590-1602), ein Historiker und Mönch, der es in seinem Werk „Historia de la Conquista de las Siete Islas Canarias“ beschreibt, oder Marín y Cubas (1694) hervorzuheben sind.

Beim „Gofio Canario“ handelt es sich um ein von den Kanarischen Inseln stammendes Erzeugnis, das noch heute das traditionellste Nahrungsmittel auf den Kanaren ist. Hierzu kann auf die zahlreichen Dokumente und Gegenstände verwiesen werden, die bis heute in wissenschaftlichen und völkerkundlichen Museen aufbewahrt werden und die den Genuss von Gofio als althergebrachten Brauch der Urbevölkerung der Inseln zeigen, der sich bis zum heutigen Tag erhalten hat.

Die Herstellungsverfahren des Gofio beruhen weiter auf derselben Grundlage wie bei der kanarischen Urbevölkerung, da die Eroberer im 15. Jahrhundert den Gofio als Grundbestandteil ihrer Ernährung übernahmen.

René Verneau (1891) arbeitet in seinem Werk „Cinq années de séjour aux Iles Canaries“ die Bedeutung dieses Nahrungsmittels für die Urbevölkerung sowie die zeitgenössischen Bewohner der Kanaren heraus.

Die besonderen Merkmale des Erzeugnisses sind die in Ziffer 3.2 dargelegten organoleptischen Merkmale, die auf das Herstellungsverfahren zurückzuführen sind.

Die Herstellungsvorgänge, die Techniken zur Steuerung der Anlagen, die Röstgrade sowie die Mischungsverhältnisse der verschiedenen Körner werden von Generation zu Generation weitergegeben. In vielen Betrieben wurden aus alten Rezepten mit unterschiedlichen Getreide- bzw. Hülsenfruchtanteilen, durch die nach mündlicher Überlieferung eine hohe Produktqualität erzielt werden konnte, Formeln für die Erzeugung der aus organoleptischer Sicht „besten“ Gofios entwickelt. Die Röst- und Vermahlungsprozesse, mit denen das Erzeugnis nach optischen, geruchlichen und haptischen Kriterien seine besondere Authentizität für den Verbraucher erhält, unterliegen der Erfahrung des Müllermeisters, der seine von Generation zu Generation weitergegebenen Kenntnisse einbringt, da es sich bei den heutigen Mühlen mehrheitlich um Familienbetriebe handelt.

Die den Gofio kennzeichnenden organoleptischen Aspekte beruhen im Wesentlichen auf der sanften Röstung des Getreides und der Hülsenfrüchte sowie der langsamen Vermahlung. Diese Herstellungsmerkmale sind zweifellos im geografischen Gebiet verwurzelt.

All diese Unterscheidungsmerkmale verleihen dem „Gofio Canario“ physische, chemische und organoleptische Merkmale, die für den Verbraucher eindeutig erkennbar sind und von ihm geschätzt werden.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Anhand von Untersuchungen zu den Unterschieden zwischen Gofios unterschiedlicher Herkunft können folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:

Beim Vergleich zwischen auf den und außerhalb der Kanaren hergestellten Proben treten in geruchlich-geschmacklicher Hinsicht deutliche Unterschiede hervor. Insbesondere unterscheidet sich der „Gofio Canario“ in Geruch, Röstung und Klebrigkeit deutlich von nicht von den Kanaren stammenden Erzeugnissen. Die Klebrigkeit ist bei der Textur das stärkste Unterscheidungsmerkmal.

Es besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen Herkunftsgebiet und Farbe, Geruch, Röstung, Klebrigkeit und allgemeiner Wertschätzung.

Der „Gofio Canario“ und Gofio anderer Herkunft unterscheiden sich in den mit Röstung und Klebrigkeit zusammenhängenden organoleptischen Merkmalen. Insbesondere hängen diese Merkmale unmittelbar von der Vorgehensweise des Müllermeisters ab. Somit sind die organoleptischen Besonderheiten des „Gofio Canario“ auf das Fachwissen des Müllermeisters zurückzuführen, was den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesem besonderen kanarischen Herstellungsverfahren und den besonderen Merkmalen des Erzeugnisses belegt.

Die Einzigartigkeit des „Gofio Canario“ hat den Ruf und die Bekanntheit dieser Bezeichnung begründet. Die zahllosen Veröffentlichungen und Rezepte zum „Gofio Canario“ sind ein weiterer Beleg für die Verbindung zwischen dem „Gofio Canario“ und den Kanaren.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))

http://www.gobiernodecanarias.org/agricultura/icca/Doc/Productos_calidad/Pliego_de_condiciones_IGP_Gofio_Canario.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(3)  Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.


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