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Document 52013SC0009
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT Accompanying the documents Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the European Union Agency for Railways and repealing Regulation (EC) No 881/2004 Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the interoperability of the rail system within the European Union (Recast) Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on railway safety (Recast)
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitdokumente zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Eisenbahnsicherheit (Neufassung)
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitdokumente zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Eisenbahnsicherheit (Neufassung)
/* SWD/2013/09 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitdokumente zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Eisenbahnsicherheit (Neufassung) /* SWD/2013/09 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitdokumente zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Eisenbahnagentur der
Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union
(Neufassung)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Eisenbahnsicherheit (Neufassung) 1. Problemstellung Wenngleich die nationalen Eisenbahnbehörden in
einigen Mitgliedstaaten im Allgemeinen effizient sind, verfügen sie in anderen
über viel zu wenig Personal oder sind an lange und kostspielige Verfahren
gebunden oder beides. Gleichzeitig bestehen immer noch große Unterschiede bei
den Anforderungen an Interoperabilität und Sicherheit, die eigentlich durch
gemeinsame EU-Vorschriften bereits angeglichen sein sollten, wodurch vor allem
neuen Unternehmen der Zugang erschwert wird. Besonders spürbar ist dies vor
allem auf den seit einigen Jahren geöffneten Märkten für den
Schienengüterverkehr. Neue Unternehmen haben im Vergleich sehr viel größere
Probleme mit der Komplexität und den Verfahrensfristen, da sie häufig über nur
geringe personelle und finanzielle Ressourcen verfügen. Die geltenden teuren und langwierigen
Verfahren, insbesondere die Beantragung von Fahrzeugzulassungen und
Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen, beeinträchtigen erheblich
die Entwicklung des EU-Eisenbahnmarkts sowie seine Effizienz und
Funktionsweise. Diese Verfahren sind nicht nur aufwändig und langwierig,
sondern geben auch keine ausreichende Garantie für die gegenseitige Anerkennung
der Bescheinigungen und Genehmigungen. Dies wirkt sich vor allem auf neue
Unternehmen nachteilig aus, die auf dem Markt aktiv werden wollen, schränkt den
Wettbewerb ein und zementiert Marktverzerrungen. Auch gibt es Beschwerden, dass nationale
Eisenbahnbehörden technische Gründe und seit langem bestehende uneinheitliche
und nicht immer transparente nationale Vorschriften geltend machen können, die Zugangsbarrieren
für neue Unternehmen darstellen. Die Ergebnisse der gezielten Konsultation
zeigen unter anderem, dass neue Unternehmen bei der Beantragung von
Sicherheitsbescheinigungen oder während eines Fahrzeugzulassungsverfahrens von
nationalen Sicherheitsbehörden (NSB) mitunter diskriminiert werden. Konkret
wird bemängelt, dass Harmonisierung und Transparenz der Verfahren für die
Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen und Fahrzeugzulassungen nicht
ausreichen, um willkürliche und diskriminierende Entscheidungen der nationalen
Sicherheitsbehörden zu verhindern. Ungeachtet ihrer wichtigen Rolle beim Aufbau
der Interoperabilität und der Sicherheitsvorschriften für die europäische
Eisenbahn hat die ERA derzeit keine größeren Kontroll- oder Aufsichtsbefugnisse
hinsichtlich der nationalen Eisenbahnbehörden, Infrastrukturbetreiber oder
Marktteilnehmer. Ihre Zuständigkeiten beschränken sich praktisch auf die
Überwachung der Sicherheit und Interoperabilität (durch die Veröffentlichung
jährlicher Berichte und die Zusammenstellung gemeinsamer Sicherheitsindikatoren
sowie auf die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen
Sicherheits- und Infrastrukturbehörden). 2. Subsidiarität Gemäß den Artikeln 58, 90 und 100 AEUV besteht
auch für die Eisenbahnen das Ziel eines echten Binnenmarkts im Rahmen einer
gemeinsamen EU-Verkehrspolitik. Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein können
die Kohärenz des EU-Eisenbahnmarkts nicht gewährleisten und der
unterschiedlichen Auslegung der Vorschriften entgegenwirken, da der eigentliche
Kern des Problems die immer noch geltenden nationalen Vorschriften und die
suboptimale Funktionsweise nationaler Behörden sind, die den Binnenmarkt
behindern. Mit Maßnahmen auf EU-Ebene soll eine einheitliche Umsetzung der
EU-Eisenbahnvorschriften gewährleistet werden, damit sich ein einheitlicher
europäischer Eisenbahnraum ohne unnötige verwaltungstechnische Hemmnisse
entwickelt. 3. Ziele Allgemeines
Ziel: Abschaffung noch bestehender
verwaltungstechnischer Hemmnisse, um so die Wettbewerbsfähigkeit des
Eisenbahnsektors gegenüber anderen Verkehrsträgern zu verbessern und um den
einheitlichen europäischen Eisenbahnraum weiter auszubauen. Einzelziele: EZ1: Erleichterung
des Marktzugangs für neue Unternehmen EZ2: Verringerung der
Verwaltungskosten für Eisenbahnunternehmen Operative
Ziele: OZ1: Steigerung
der Effizienz der Verfahren für die Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen und
der Fahrzeugzulassungen OZ2: Gewährleistung der Nichtdiskriminierung bei
der unionsweiten Erteilung und Anerkennung von Sicherheitsbescheinigungen und
Interoperabilitätsgenehmigungen OZ3: Größere Kohärenz der
einzelstaatlichen Rechtsrahmen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheits- und
Interoperabilitätsaspekte des Eisenbahnbinnenmarkts Folgende Zeithorizonte wurden für die
operativen Ziele festgelegt: ·
Aufhebung aller unnötigen nationalen Vorschriften
(OZ3) bis 2025; ·
Verkürzung des Marktzugangs für neue
Eisenbahnunternehmen bis 2025 um 20 % im Vergleich zum Basisszenario (OZ1
und OZ2); ·
Verringerung der Zulassungskosten und ‑dauer
für Fahrzeuge bis 2025 um 20 % im Vergleich zum Basisszenario (OZ1 und
OZ2). 4. Strategische Optionen Nach Prüfung einzelner Maßnahmen hat die
Kommission neben dem Basisszenario fünf strategische Optionen (Optionen 2-6)
ermittelt. Die Optionen 2-5 betreffen vor allem das Niveau der Beziehungen
zwischen der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) und den nationalen Behörden
und sind alle geeignet, die drei in Abschnitt 3 genannten operativen Ziele
zu erreichen. Die Option 6 umfasst horizontale Maßnahmen, die von den
Beziehungen zwischen der ERA und den nationalen Behörden weitestgehend
unabhängig sind und die zusätzlich zu einer der Optionen 2-5 ergriffen werden
können, was den Gesamterfolg letztlich noch verstärken dürfte. Option 1: Basisszenario (keine Maßnahmen) – Fortführung des für den Sektor derzeit
vorgegebenen Wegs Option 2: Größere Koordinierungsrolle
für die ERA, um einen einheitlichen Ansatz für die
Genehmigung von Eisenbahnunternehmen und die Fahrzeugzulassung zu
gewährleisten. Option 3: Die ERA als zentrale
Anlaufstelle, wobei die endgültige Entscheidung über
Genehmigungen und Zulassungen bei den NSB verbleibt, die ERA jedoch die
eingehenden Anträge und die entsprechenden Entscheidungen prüft. Option 4: Die
ERA und die NSB haben gemeinsame Zuständigkeiten, wobei die endgültige
Entscheidung über Genehmigungen und Zulassungen bei der ERA liegt. Option 5: Die
ERA übernimmt Aufgaben der nationalen Sicherheitsbehörden in Bezug auf
die Genehmigungen für Eisenbahnunternehmen und Fahrzeugzulassungen. Option 6: Horizontale Maßnahmen erstrecken sich auf sonstige rechtliche und „weiche” Maßnahmen (die
über gemeinsame Zuständigkeiten nationaler Behörden und der ERA hinausgehen),
die die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors erhöhen könnten. In der nachstehenden Tabelle sind sämtliche
Strategiepakete zusammen mit den entsprechenden Maßnahmen im Einzelnen
dargestellt. Überblick über die
strategischen Optionen Option 1 || Option 2: Stärkere „Koordinierung“ der NSB durch die ERA || Option 3: die ERA als zentrale Anlaufstelle || Option 4: gemeinsame Zuständigkeiten der ERA und NSB || Option 5: die ERA übernimmt Aufgaben der NSB Basisszenario || Größere Koordinierungs- und Überwachungsrolle der ERA im Hinblick auf die Erteilung von Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen, einschließlich ihrer gegenseitigen Anerkennung, durch die nationalen Sicherheitsbehörden. || Die ERA und NSB haben gemeinsame Zuständigkeiten bei der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen und von Fahrzeugzulassungen (Konzept der „zentralen Anlaufstelle“): Die Entscheidung liegt bei den NSB, die ERA prüft den Eingang der Anträge und die entsprechenden Entscheidungen. || Die ERA ist gemeinsam mit den NSB zuständig für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Fahrzeugzulassungen: Konzept der „zentralen Anlaufstelle“ gemeinsam mit den NSB (die die Aufgabe regionaler Stellen der ERA übernehmen), wobei die endgültige Entscheidung bei der ERA liegt. || Die ERA übernimmt Zuständigkeiten der NSB hinsichtlich der Erteilung von Bescheinigungen für die Eisenbahnunternehmen und von Fahrzeugzulassungen. Die ERA als Berufungsinstanz für einige Entscheidungen der NSB. Einführung einer einheitlichen (gemeinsamen) Sicherheitsbescheinigung und einer einheitlichen Fahrzeugzulassung (Ausstellung eines europäischen „Passes“ für Fahrzeuge): Die nationalen Behörden stellen einheitliche Sicherheitsbescheinigungen und einheitliche Fahrzeugzulassungen aus (die als solche gegenseitig anerkannt werden). || Einführung einer einheitlichen (gemeinsamen) Sicherheitsbescheinigung und einer einheitlichen Fahrzeugzulassung (Ausstellung eines europäischen „Passes“ für Fahrzeuge): Die ERA stellt einheitliche Sicherheitsbescheinigungen und einheitliche Fahrzeugzulassungen aus. (Einsprüche gegen Entscheidungen der ERA sind an eine von ihr getrennte Berufungsinstanz zu richten). Kontrolle der ERA über die Funktionsweise der NSB (z. B. hinsichtlich der Ausarbeitung von Leitlinien und deren Einhaltung). Verstärkte Koordinierungs- und Überwachungsrolle der ERA hinsichtlich der benannten Stellen in Bezug auf: Typengenehmigungen; Zulassung von Schienenfahrzeugen; ERTMS-Zertifizierung und Akkreditierung benannter Stellen. Option 6: Horizontale Maßnahmen (unabhängig vom Niveau der Beziehungen zwischen der ERA und nationalen Behörden) || Verstärkte Maßnahmen der Kommission außerhalb der Vertragsverletzungsverfahren, vor allem zur Nichtdiskriminierung auf dem Eisenbahnmarkt. Änderung der Richtlinien über die Interoperabilität und Sicherheit, um Durchführungsrechtsakte über gemeinsame Grundsätze und Verfahrensweisen für nationale Behörden verabschieden zu können. Stärkere Rolle der ERA bei der Überwachung und Kontrolle der Umsetzung nationaler Sicherheits- und Interoperabilitätsvorschriften. Umstellung von nationalen sicherheitstechnischen Vorschriften auf ein System von EU-Vorschriften (Anforderung an nationale Behörden, unnötige Vorschriften zu streichen und ihre Möglichkeiten, neue Vorschriften zu erlassen, zu beschränken). Stärkere Rolle der ERA bei der Verbreitung eisenbahnbezogener Informationen und Ausbildung. Stärkere Rolle der ERA bei Beratung und Unterstützung von Mitgliedstaaten und anderen Akteuren bei der Umsetzung der Sicherheits- und Interoperabilitätsvorschriften. Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für die Auslegung einschlägiger EU-Vorschriften und ‑beschlüsse (einschließlich der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität, TSI). Stärkere Rolle der ERA bei der Ermittlung von Ersatzteilen, die möglicherweise genormt werden können, sowie Koordinierung einschlägiger Branchenaktivitäten. Im Sinne einer klareren Darstellung wurden
alle Optionen zunächst einzeln und anschließend in Kombination mit
Option 6 bewertet, die sich auf die anderen Optionen verstärkend auswirkt. 5. Folgenabschätzung Angesichts der starken Fokussierung auf die
operative Effizienz stehen bei dieser Initiative die ökonomischen Folgen im
Vordergrund, während die sozialen und ökologischen Auswirkungen eher indirekter
Art und mitunter vernachlässigbar sind. Die direkten Folgen wurden
quantifiziert, während die indirekten Auswirkungen qualitativ bewertet wurden. Der quantitativen Bewertung der direkten
Folgen liegen folgende Berechnungen zugrunde: ·
Berechnung der Kosteneinsparungen und Fristen für
die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren (einschließlich Einsparungen der
Verwaltungskosten für Betreiber); ·
Berechnung der Einsparungen bei den Opportunitätskosten
für Betreiber aus den verkürzten Zeiten für das Inverkehrbringen von
Schienenfahrzeugen sowie ·
Berechnung der Veränderungen bei den
Verwaltungskosten der ERA und nationaler Behörden. Die Option 6 wurde einzeln und in
Kombination mit den Optionen 2-5 bewertet. Bewertung
der direkten Folgen – Kosteneinsparungen insgesamt für Betreiber bei
kombinierten Optionen Die kombinierten Einsparungen bei den
Genehmigungs-, Zulassungs- und Opportunitätskosten ergeben für den
Bewertungszeitraum ein erhebliches Einsparungspotenzial von über
0,5 Mrd. EUR für die Optionen 3-5. Die Vorteile der einzelnen
Optionen sind in der nachstehenden Tabelle quantifiziert, wobei der Nutzen von
Option 2 am geringsten und der von Option 5 am größten ist. Quantifizierter Gesamtnutzen für Eisenbahnunternehmen
2015-2025 aus den Optionen 2-5 in Kombination mit Option 6 (abgezinst, in
Mio. EUR zum aktuellen Nettowert) Option || Kosteneinsparungen bei der Zulassung || Kosteneinsparungen bei der Genehmigung || Einsparungen bei Opportunitätskosten (zentrale Annahme) || Gesamtnutzen || Option 2+6: Stärkere „Koordinierung“ durch die ERA + horizontale Maßnahmen || 201 || 2 || 237 || 440 || Option 3+6: ERA als zentrale Anlaufstelle + horizontale Maßnahmen || 217 || 2 || 255 || 474 || Option 4+6: gemeinsame Zuständigkeiten der ERA und NSB + horizontale Maßnahmen || 235 || 2 || 265 || 502 || Option 5+6: ERA übernimmt Aufgaben der NSB hinsichtlich Zulassung und Genehmigung + horizontale Maßnahmen || 276 || 3 || 295 || 574 || Bewertung
der direkten Folgen – Änderungen insgesamt bei den Verwaltungskosten für ERA
und NSB In der
nachstehenden Tabelle sind die Schätzungen der sich aus den kombinierten
Optionen ergebenden Verwaltungskosten für die ERA aufgeführt, wobei
Option 5 die bei weitem meisten Kosten verursacht. Zusätzliche Verwaltungskosten der ERA aus den Optionen
2-5 in Kombination mit Option 6 (in Mio. EUR) || Jährliche Werte bis 2020 (nach der schrittweisen Anpassung des Personalbestands) || Gesamtkosten, aktueller Nettowert (2015-2025) Option || Zusätzliches Personal insgesamt || Zusätzliche Personalkosten insgesamt || Gemeinkosten || Sonstige Kosten || Kostenanstieg brutto insgesamt || % des aktuellen ERA-Haushalts Option 2+6: Stärkere „Koordinierung“ durch die ERA + horizontale Maßnahmen || 38 || (3,5) || (0,9) || (0,5) || (4,9) || 24 % || (37) Option 3+6: ERA als zentrale Anlaufstelle + horizontale Maßnahmen || 42 || (3,9) || (1,0) || (0,5) || (5,4) || 27 % || (39) Option 4+6: gemeinsame Zuständigkeiten der ERA und NSB + horizontale Maßnahmen || 55 || (5,0) || (1,3) || (0,3) || (6,6) || 33 % || (44) Option 5+6: ERA übernimmt Aufgaben der NSB hinsichtlich Zulassung und Genehmigung + horizontale Maßnahmen || 302 || (23,2) || (5,8) || (2,0) || (31) || 154 % || (221) Für die Maßnahmen des Basisszenarios wurden
keine zusätzlichen Kosten ermittelt. Zwar zeigen die Maßnahmen des
Basisszenarios eine deutliche Entwicklung, doch ist nicht davon auszugehen,
dass sich dies spürbar auf die Verwaltungskosten der ERA auswirkt. In der nachstehenden Tabelle sind die den
kombinierten Optionen entsprechenden Verwaltungskosten der NSB dargestellt,
wobei Option 5 am besten geeignet erscheint, die Kosten zu reduzieren. Einsparungen von Verwaltungskosten der NSB aus den
Optionen 2-5 in Kombination mit Option 6 (in Mio. EUR) Option || NSB-Personal gesamt* (Schätzung 2011) || Jährliche Werte bis 2020 (nach der schrittweisen Anpassung des Personalbestands), je NSB || Aktueller Nettowert insgesamt in der EU (2015-2025) Personal-veränderung insgesamt || Einsparungen bei Personalkosten insgesamt || Gemeinkosten || Kosteneinsparungen brutto insgesamt Option 2+6: Stärkere „Koordinierung“ durch die ERA + horizontale Maßnahmen || 500 || -2 || EU12 || 0,08 || 0,02 || 0,1 || 37 EU15 || 0,17 || 0,04 || 0,2 Option 3+6: ERA als zentrale Anlaufstelle + horizontale Maßnahmen || -4 || EU12 || 0,09 || 0,02 || 0,1 || 55 EU15 || 0,35 || 0,09 || 0,4 Option 4+6: gemeinsame Zuständigkeiten der ERA und NSB + horizontale Maßnahmen || -5 || EU12 || 0,11 || 0,03 || 0,1 || 68 EU15 || 0,44 || 0,11 || 0,6 Option 5+6: ERA übernimmt Aufgaben der NSB hinsichtlich Zulassung und Genehmigung + horizontale Maßnahmen || -11 || EU12 || 0,24 || 0,06 || 0,3 || 152 EU15 || 0,96 || 0,24 || 1,2 *Nur mit den
Genehmigungen und Zulassungen befasstes Personal. Ein geschätzter Wert, der
sich auf die Berichte der Behörde zur Interoperabilität und Sicherheit stützt.
Es wird davon ausgegangen, dass das Personal des EBA (die deutsche NSB) in
regionalen Dienststellen nicht mit Genehmigungen und Zulassungen, sondern mit
Inspektionen und Rechnungslegung befasst ist. Der folgenden Tabelle sind die geschätzten
Auswirkungen insgesamt auf die Verwaltungskosten der ERA bzw. NSB für jede der
untersuchten strategischen Optionen zu entnehmen. Für alle Optionen, mit
Ausnahme der Option 5, wurde von einer Verringerung der Verwaltungskosten
insgesamt ausgegangen, da die der ERA zusätzlich entstehenden Kosten durch
Kosteneinsparungen der NSB ausgeglichen werden können. Veränderungen bei den Kosten der ERA und NSB und
Nettoauswirkungen auf die Verwaltungskosten der Optionen 2-5 in Kombination mit
Option 6 (Gesamtkosten zum aktuellen Nettowert, 2015-2025, in Mio. EUR). Option || Geschätzter Kostenanstieg für die ERA || Geschätzter Kostenanstieg für die NSB || Einsparungen an Verwaltungskosten insgesamt (ERA + NSB) Option 2+6: Stärkere „Koordinierung“ durch die ERA + horizontale Maßnahmen || (37) || 37 || 0 Option 3+6: ERA als zentrale Anlaufstelle + horizontale Maßnahmen || (39) || 55 || 16 Option 4+6: gemeinsame Zuständigkeiten der ERA und NSB + horizontale Maßnahmen || (44) || 68 || 24 Option 5+6: ERA übernimmt Aufgaben der NSB hinsichtlich Zulassung und Genehmigung + horizontale Maßnahmen || (221) || 152 || (69) Die vorstehende Tabelle zeigt, dass mit
Option 4 die größten Kosteneinsparungen (24 Mio. EUR) erzielt
werden, während die Umsetzung von Option 5 zu einem Anstieg der
Verwaltungskosten um etwa 69 Mio. EUR führen dürfte. Bewertung
der indirekten Folgen Es ist davon auszugehen, dass die indirekten
gesellschaftlichen Auswirkungen sowie etwaige Umweltfolgen
(Treibhausgasemissionen, Luftqualität, Lärm) gering sind, und es dürfte
schwierig werden festzustellen, in welchem Umfang etwaige Folgen auf diese
Initiative und nicht auf andere Initiativen des 4. Eisenbahnpakets bzw.
externe Faktoren, wie eine veränderte Nachfrage nach anderen Verkehrsträgern,
zurückzuführen sind. Das Eisenbahnsicherheitsniveau bleibt bei jeder Option
unverändert – da sich an der grundlegenden Verantwortung jedes Hauptakteurs der
Sicherheitskette nichts ändern wird – oder wird sich aufgrund der größeren
Harmonisierung der nationalen Vorschriften noch verbessern. 6. Vergleich der Optionen Vergleich
der direkten Auswirkungen Die Gesamtergebnisse der Bewertung der
unterschiedlichen Auswirkungen sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst.
Auch wenn die Option 6 als eigenständige Option betrachtet werden kann,
haben die Untersuchungen gezeigt, dass sich aus der Kombination mit den
institutionellen Optionen 2-5 große Vorteile ergeben. Tabelle mit einem Überblick über die abgezinsten
Kosteneinsparungen für Eisenbahnunternehmen und Behörden 2015-2025 insgesamt
der Optionen 2-5 in Kombination mit Option 6 (in Mio. EUR zum
aktuellen Nettowert) Option || Einsparungen für Eisenbahnunternehmen (einschließlich Verwaltungskosten) || Veränderungen der Verwaltungskosten || Einnahmeverluste der ERA /NSB bei den Zulassungsgebühren[1] || Netto-Gesamtnutzen || Zusätzliche Mittel aus dem EU-Haushalt zur Deckung der ERA-Kosten Zulassung || Sicherheitszertifizierung || Opportunitätskosten (zentrale An-nahme) || Gesamtnutzen für Betreiber || Für die ERA || Für die NSB || Veränderungen der Verwaltungskosten insgesamt Option 2+6: Stärkere „Koordinierung“ durch die ERA + horizontale Maßnahmen || 201 || 2 || 237 || 440 || (37) || 37 || 0 || (29) || 411 || (37) Option 3+6: ERA als zentrale Anlaufstelle + horizontale Maßnahmen || 217 || 2 || 255 || 474 || (39) || 55 || 16 || (29) || 461 || (39) Option 4+6: gemeinsame Zuständigkeiten der ERA und NSB + horizontale Maßnahmen || 235 || 2 || 265 || 502 || (44) || 68 || 24 || (29) || 497 || a: 0[2] b: (6) c: (25) Option 5+6: ERA übernimmt Aufgaben der NSB hinsichtlich Zulassung und Genehmigung + horizontale Maßnahmen || 276 || 3 || 295 || 574 || (221) || 152 || (69) || (29) || 476 || (146) Unter Berücksichtigung der direkten
Auswirkungen ist die Option 4 am günstigsten, da sie das beste
Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Außerdem kann sie für den EU-Haushalt
kostenneutral sein (minimale Kosten nach Szenario a und neutral nach
Szenario b), da vorgeschlagen wird, die Zusatzkosten der ERA aus
Industriegebühren zu decken. Vergleich
von Effizienz und Wirksamkeit Die Effizienz und Wirksamkeit der
unterschiedlichen Optionen ist in nachstehender Tabelle zusammengefasst: Effizienz und Wirksamkeit der Optionen Option || Effizienz (Nettonutzen in Mio. EUR insgesamt) || Wirksamkeit (Zahl der erfüllten operativen Ziele) Option 2+6: Stärkere „Koordinierung“ durch die ERA + horizontale Maßnahmen || 411 || 1 Option 3+6: ERA als zentrale Anlaufstelle + horizontale Maßnahmen || 461 || 2 Option 4+6: gemeinsame Zuständigkeiten der ERA und NSB + horizontale Maßnahmen || 497 || 3 Option 5+6: ERA übernimmt Aufgaben der NSB hinsichtlich Zulassung und Genehmigung + horizontale Maßnahmen || 476 || 3 Die Tabelle macht deutlich, dass bei einer
Kombination des Netto-Nutzens mit der an den operativen Zielen gemessenen
Wirksamkeit die Option 4 nach wie vor am günstigsten ist, da alle Ziele mit
einem maximalen Netto-Nutzen erzielt werden. Zwar liegt die Option 3 mit
ihrem Nutzen relativ nahe an Option 4, doch bei dem Kriterium Wirksamkeit
schneidet diese Option weniger günstig ab, da das Ziel niedrigerer
Zulassungskosten nicht erfüllt wird. Schlussfolgerung Die Option 4 bietet eine kohärente,
effektive und effiziente Lösung der festgestellten Probleme, da sie
hinsichtlich der folgenden Kriterien die größte Ausgewogenheit aufweist: ·
Für die Industrie gelten geringere Kosten und Fristen
für die Sicherheitsbescheinigungen und die Zulassung von Fahrzeugen und anderen
Teilsystemen; ·
Auswirkungen auf den EU-Haushalt; ·
Kosten für nationale Einrichtungen; ·
Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit; ·
Bewältigung der in Abschnitt 1 genannten
Probleme und ·
Erfüllung der in Abschnitt 3 genannten Ziele. 7. Monitoring und Evaluierung Geplant ist, dass die Kommission 2025
überprüft, ob die Ziele der Initiative erreicht wurden, und gegebenenfalls
weitere Schritte einleitet, um die Ziele bis 2030 zu verwirklichen. Die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele
könnten mit Hilfe entsprechender Monitoring-Indikatoren überwacht werden.
Hierzu lassen sich die vorhandenen operativen Ziele in folgende Indikatoren
umwandeln: ·
Zahl der nationalen Vorschriften ·
Kosten und Dauer eines
Sicherheitsbescheinigungsverfahrens sowie ·
Kosten und Dauer des Fahrzeugzulassungsverfahrens. Die Indikatoren könnten anhand von
Instrumenten wie Gespräche (Umfrage) überprüft werden, indem eine Auswahl von
Akteuren nach ihrer eigenen Einschätzung des Zeitaufwands und der Kosten für
die Bescheinigung und die Fahrzeugzulassung befragt werden, sowie anhand der
Zahl der notifizierten und veröffentlichten nationalen Vorschriften, die in der
entsprechenden Datenbank gespeichert sind. Zusätzlich kann es sich als nützlich erweisen,
im Rahmen einer Konsultation die Haltung der Akteure zu folgenden Fragen zu
überprüfen: ·
Nichtdiskriminierung; ·
Verbesserungen bei der Kohärenz der nationalen
Rechtsrahmen. [1] Nach und nach
wird die Gesamtzahl der Fahrzeugtypengenehmigungen zurückgehen, was unionsweit
zu einem Rückgang bei den Gebühreneinnahmen um insgesamt etwa
29 Mio. EUR führen wird. [2] Hier
lässt sich ablesen, inwieweit die ERA mit künftigen Einnahmen für die Ausstellung
von Sicherheitsbescheinigungen und Fahrzeugzulassungen die zusätzlichen Kosten
der Agentur unter Zugrundelegung der drei Szenarios der Aufteilung der
Einnahmen zwischen der ERA und den NSB decken kann – a) 25 % NSB,
75 % ERA; b) 50 % NSB, 50 % ERA; c): 75 % NSB, 25 %
ERA.