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Document 52013PC0708
Proposal for a COUNCIL DECISION providing precautionary EU medium-term financial assistance to Romania
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien
/* COM/2013/0708 final - 2013/0338 (NLE) */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien /* COM/2013/0708 final - 2013/0338 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1. Einleitung Nach einem gemeinsam von EU und IWF
aufgelegten Programm für einen mittelfristigen finanziellen Beistand für
Rumänien mit einer Laufzeit von Frühjahr 2009 bis Frühjahr 2011, in dessen
Rahmen 5 Mrd. EUR von europäischer Seite und 12,9 Mrd. EUR vom IWF
ausgezahlt wurden, nahm der Rat der Europäischen Union am 12. Mai 2011 als
Folgemaßnahme einen Beschluss über einen vorsorglichen finanziellen Beistand
an, mit dem die EU Rumänien einen mittelfristigen finanziellen Beistand in Höhe
von 1,4 Mrd. EUR zur Verfügung stellte.[1] Im Rahmen des zweiten
Programms, das ebenfalls gemeinsam von EU und IWF aufgelegt wurde, wurden weder
EU- noch IWF-Mittel ausgezahlt, da es sich um ein vorsorgliches Programm
handelte. Am 4. Juli 2013 beantragten die
rumänischen Behörden angesichts der verbleibenden Risiken im Zusammenhang mit
der Zahlungsbilanz Rumäniens ein drittes Programm für einen mittelfristigen
finanziellen Beistand der EU, das erneut durch eine
Bereitschaftskreditvereinbarung mit dem IWF gestützt werden soll. Die
Unterstützung der EU und des IWF soll als vorsorglich behandelt werden, so dass
keine tatsächlichen Auszahlungen vorgesehen sind. Der WFA befürwortete am
9. Juli den Antrag und erteilte der Kommission das Mandat zur Aushandlung eines
neuen gemeinsamen vorsorglichen Programms von EU und IWF. Vom 17. bis 31. Juli 2013 führten die
Kommissionsdienststellen mit IWF-Mitabeitern gemeinsame Verhandlungen in
Bukarest. Auf Arbeitsebene wurde eine Vereinbarung über die Modalitäten und
Inhalte eines neuen Programms erreicht. Ein neues Programm würde weiterhin das
Wirtschaftsprogramm der Regierung unterstützen, das unter anderem darauf
abzielt, die makroökonomische, haushaltspolitische und finanzielle Stabilität
zu konsolidieren, die Widerstandskraft und das Wachstumspotenzial der
Wirtschaft zu steigern, die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, die
Steuerverwaltung zu reformieren und die öffentliche Finanzverwaltung und
-kontrolle zu verbessern. Ein neues Programm hätte eine Laufzeit von 24 Monaten
und würde einen vorsorglichen Beistand der Europäischen Union von bis zu 2 Mrd.
EUR und des IWF in Höhe von bis zu 1,75 Mrd. SZR (rund 2 Mrd. EUR) in
Verbindung mit einer Bereitschaftskreditvereinbarung umfassen. Darüber hinaus
wird die Weltbank ihre zuvor bewilligte Unterstützung von 891 Mio. EUR
fortsetzen, wovon 514 Mio. EUR noch auszuzahlen sind. 2. Makroökonomische Entwicklung und
Aussichten Rumänien konnte seit 2011 ein positives
Wirtschaftswachstum verzeichnen. Die jüngsten Entwicklungen deuten darauf hin,
dass das Wachstum im Jahr 2013 rund 2 % betragen wird und damit etwas über
den in der Frühjahrsprognose der Kommission projizierten 1,6 % liegt. Eine
hervorragende Ausfuhrleistung (vor allem in der Automobilbranche und bei den
Dienstleistungen) und eine gute Ernte sind die wichtigsten Triebkräfte des
Wachstums. Diese positiven Trends überlagern jedoch eine schwache
Binnennachfrage mit einer flach verlaufenden Nachfragekurve und sinkenden
Investitionen in der ersten Jahreshälfte 2013. Für die Zukunft wird erwartet, dass das
Wachstum schrittweise anzieht, da die Strukturreformen beginnen, Früchte zu
tragen, die Inanspruchnahme von EU-Mitteln sich verbessert und die Ausfuhren im
Zuge der Erholung der europäischen Wirtschaft ihren Schwung behalten. Unter Annahme
einer durchschnittlichen Ernte wird damit gerechnet, dass das Wachstum 2014
knapp über 2 % liegen wird. Die Binnennachfrage dürfte der wichtigste
Wachstumsmotor sein und von Investitionen und privatem Verbrauch getragen
werden, während die Nettoausfuhren den Prognosen zufolge einen geringen
negativen Beitrag leisten werden, da angesichts der steigenden Binnennachfrage
für 2014 mit einer Zunahme der Einfuhren gerechnet wird. Die am HVPI gemessene Inflation blieb in
Rumänien in den Jahren 2009 bis 2011 mit rund 6 % auf hohem Niveau, ging
jedoch 2012 auf durchschnittlich 3,4 % zurück. Der Aufwärtsdruck auf die
Preise hat sich allerdings gegen Ende 2012 und in der ersten Jahreshälfte 2013
erneut verstärkt. In der zweiten Jahreshälfte 2013 dürfte die Inflation dank
eines drastischen Rückgangs der Nahrungsmittelpreise und einer Umkehr bei den
Basiseffekten sinken und Ende 2013 unter 3,5 % liegen, d. h.
innerhalb der von der Zentralbank angestrebten Spanne (2,5 % ± 1 Prozentpunkt).
Für 2014 wird ein weiterer Rückgang erwartet. 3.
Öffentliche Finanzen Rumänien hat seine öffentlichen Finanzen in
den letzten Jahren erfolgreich konsolidiert und sein Haushaltsdefizit von
9 % des BIP im Jahr 2009 auf knapp unter 3 % im Jahr 2012
zurückgeführt. Dies ermöglichte dem Rat, am 21. Juni 2013 das
Defizitverfahren gegen Rumänien einzustellen. Ein neues Programm würde die
Bemühungen der Regierung um eine weitere Konsolidierung der öffentlichen
Finanzen unterstützen, die darauf abstellen, Rumäniens mittelfristiges
Haushaltsziel in Form eines strukturellen Defizits von 1 % des BIP bis
2015 zu erreichen. Die Behörden halten für 2013 am Defizitziel des vorherigen
Programms von 2,4 % des BIP (nach ESVG) fest. Für 2014 ist eine weitere
Konsolidierung im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP)
geplant. Nach gegenwärtigem Stand würde Rumänien ein Defizit von 2 % des
BIP (nach ESVG) entsprechend dem 2013 aktualisierten Konvergenzprogramm
anstreben. Bei den Verhandlungen im Juli wurde ein
Berichtigungshaushalt zur Jahresmitte vereinbart, der einige Veränderungen bei
den Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt und das allgemeine Defizitziel für
2013 von 2,3 % auf Kassenbasis bzw. 2,4 % nach ESVG beibehält. Im
überarbeiteten Haushalt werden niedrigere Einnahmen und geringere inländische
Kapitalinvestitionen berücksichtigt, Rückstellungen für Korrekturen im
Zusammenhang mit EU-Mitteln reduziert und die Mittelübertragungen auf andere
Stellen der öffentlichen Verwaltung verringert. Hinsichtlich des Haushalts für
2014 prüfen die Behörden Möglichkeiten der Einnahmenerhöhung, vor allem durch
die Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage. Auf der Ausgabenseite besteht
eine wichtige Herausforderung darin, mit der Einführung des im Rahmen des
ersten Programms vereinbarten vereinheitlichten Lohngesetzes zu beginnen. Die erforderliche Haushaltskonsolidierung
konnte zum Großteil verwirklicht werden, so dass der Schwerpunkt des neuen
Programms auf der Verbesserung der Haushaltsführung liegen wird. Angestrebt
werden eine Stärkung des Haushaltsrahmens in Einklang mit den Anforderungen des
Fiskalpakts sowie eine Reihe weiterer inhaltlicher Verbesserungen der
haushaltspolitischen Strategie und eine erhöhte Transparenz des
Haushaltsverfahrens. Hierfür sind Verbesserungen im Rahmen der jährlichen und mittelfristigen
Investitionsplanung, der Abschluss des Systems der Verpflichtungskontrolle (zur
Vermeidung neuer Zahlungsrückstände) und Fortschritte bei der Steuerverwaltung
erforderlich, um eine effizientere Steuererhebung zu ermöglichen. 4. Entwicklungen auf den Finanzmärkten und
im Bankensektor Die Lage an den Finanzmärkten hat sich seit
Sommer 2012 im Zuge einer Aufhellung des globalen Finanzmarktklimas und nach
der Stabilisierung der politischen Situation im Inland gegen Jahresende
erheblich verbessert. Die Lage entwickelte sich weitgehend parallel zu den
anderen Ländern der Region und blieb in der ersten Jahreshälfte 2013 relativ
günstig. Die CDS-Spreads für fünfjährige rumänische Staatsanleihen gaben von
fast 500 Basispunkten im Mai 2012 auf unter 200 Basispunkte Anfang Januar 2013
nach und haben sich seit Ende Juni 2013 bei etwas über 200 Basispunkten
eingependelt. Nach erheblichen Verlusten im Mai 2012 erholte sich der
BET-Aktienindex bis Ende 2012; seither war er volatil, konnte aber bis Anfang
September 2013 rund 10 % wettmachen. Ungeachtet des Aufwärtstrends bei
wertgeminderten Aktiva (Anteil notleidender Kredite im Juni 2013: 20,3 %)
war der Bankensektor weiterhin in beruhigendem Umfang kapitalisiert
(Eigenkapitalkoeffizient im Juni: 14,7 %). Mit einem zunehmenden Anteil
notleidender Kredite verbundene Risiken wurden durch eine umsichtige Strategie
für Verlustrückstellungen für das Kreditgeschäft gemindert, wobei die
Rückstellungen weiterhin Druck auf die Rentabilität ausüben (nach drei Jahren
Verlusten stieg die Eigenkapitalrendite im ersten Halbjahr 2013 auf 6 %).
Die Zentralbank überwacht weiterhin sorgfältig Banken mit Muttergesellschaften
in Euroraum-Randstaaten, die ausreichende Eigenkapitalpuffer aufrechterhalten
haben. Die Ausstrahlungseffekte der Krise in Zypern wurden gemindert, indem
eine Übertragung der lokalen Einlagenbasis der rumänischen Niederlassung der
Bank of Cyprus auf die Marfin Bank vereinbart wurde, eine Tochtergesellschaft
der Gruppe Laiki. Der Schuldenabbau ausländischer Banken und die Verringerung
der Finanzierungen durch Muttergesellschaften (-14,6 % seit Dezember 2012)
stehen zwar in Einklang mit den Entwicklungen in der Region und erfolgten
insgesamt in geordneter Weise, erfordern jedoch weiterhin eine genaue Beobachtung
durch die Aufsichtsbehörden. 5.
Zahlungsbilanz und Außenfinanzierungsbedarf Es steht zu erwarten, dass Rumänien während
des geplanten Programmzeitraums (24 Monate) weiterhin uneingeschränkt Zugang zu
den Staatsanleihemärkten hat, sofern keine nachteiligen äußeren Entwicklungen
auftreten. Die CDS-Spreads haben ihren Tiefstand seit 2010 erreicht. Das
Leistungsbilanzdefizit wird voraussichtlich von etwa 4 % des BIP im Jahr
2012 auf rund 2 % im Jahr 2013 sinken, was in erster Linie einem Rückgang
des Handelsdefizits geschuldet ist. Nach dem Basisszenario dürften in den nächsten
zwei Jahren weder der staatliche Finanzierungsbedarf noch die Außenfinanzierung
Lücken aufweisen. Allerdings bleibt Rumänien anfällig gegenüber
Wechselkursschwankungen und Volatilität bei Bewegungen des internationalen
Kapitalverkehrs. In einem Negativszenario könnten die Finanzierung der
Leistungsbilanz schwierig und der Zugang zum Staatsanleihemarkt erschwert
werden. In letzterem Fall wäre eine erste Verteidigungslinie die Liquiditätsreserve
der Finanzverwaltung (für einen Finanzierungsbedarf von etwa sechs Monaten) und
in geringerem Maße die internationalen Reserven der rumänischen Zentralbank.
Sollte Rumänien langwierige und akute Finanzierungsprobleme erfahren, könnte
das vorsorgliche Programm aktiviert werden; die verfügbaren Mittel (2 Mrd.
EUR an EU-Mitteln, die in zwei Tranchen von jeweils 1 Mrd. EUR ausgezahlt
werden, sowie bis zu 2 Mrd. EUR aus der Bereitschaftskreditvereinbarung
des IWF) würden ausreichen, um die finanziellen und haushaltstechnischen
Verpflichtungen Rumäniens zu decken. Mit einem neuen Programm würde außerdem
ein Signal an die Finanzmärkte gesandt, dass Rumänien sich einem ehrgeizigen
wirtschaftlichen Reformprogramm verschrieben hat. 6. EU-Beistand im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität
als Teil einer internationalen Anstrengung Angesichts der verbleibenden Schwachstellen
und Risiken hinsichtlich der Zahlungsbilanz und unter der Bedingung, dass sich
die rumänischen Behörden zur Umsetzung eines haushalts-, finanz- und strukturpolitischen
Anpassungsprogramms verpflichten, empfiehlt die Kommission nach Anhörung des
Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) vom 3. Oktober 2013, dass der Rat
die Fortsetzung des gegenseitigen Beistands für Rumänien nach Artikel 143
AEUV beschließt. Die rumänische Regierung führt ihr Wirtschaftsprogramm durch,
um die noch verbleibenden Schwachstellen anzugehen und die weiterhin
bestehenden Bedrohungen für die Tragfähigkeit ihrer Zahlungsbilanz zu
verringern, und wird die notwendigen Kapazitäten entwickeln, um
wirtschaftspolitische Maßnahmen ohne internationale Unterstützung zu
konzipieren und umzusetzen. Darüber hinaus schlägt die Kommission dem Rat
nach Anhörung des WFA vor, zur Stützung der rumänischen Zahlungsbilanz einen
vorsorglichen mittelfristigen Beistand der EU von bis zu 2 Mrd. EUR
für das Land zu beschließen. Die Aktivierung des
vorsorglichen finanziellen Beistands der Union und Auszahlungen können bis zum
30. September 2015 beantragt werden. 7. Wesentliche Inhalte eines neuen Programms Der neue vorsorgliche finanzielle Beistand
unterstützt das Wirtschaftsprogramm der Regierung, das unter anderem darauf
abzielt, die makroökonomische, haushaltspolitische und finanzielle Stabilität
zu konsolidieren, die Widerstandskraft und das Wachstumspotenzial der
Wirtschaft zu steigern, die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, die
Steuerverwaltung zu reformieren und die öffentliche Finanzverwaltung und
-kontrolle zu verbessern. Die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen
werden in einem Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der Kommission und
den rumänischen Behörden festgelegt. Darin werden die Errungenschaften der
früheren Programme berücksichtigt und die noch nicht umgesetzten Auflagen des
zweiten Programms übertragen. A: Haushaltskonsolidierung Nach der Korrektur seines übermäßigen Defizits
wird Rumänien voraussichtlich den strukturellen Haushaltssaldo in Einklang mit
den Anforderungen des SWP verringern, bis das mittelfristige Ziel eines
strukturellen gesamtstaatlichen Defizits von 1 % des BIP im Jahr 2015
erreicht ist, und dieses danach aufrechterhalten. Darüber hinaus wird das
Programm weiter dazu beitragen, dass ein Auflaufen staatlicher
Zahlungsrückstände sowohl auf zentralstaatlicher als auch kommunaler Ebene
verhindert wird. Die Lohn- und Gehaltskosten im öffentlichen Sektor müssen
tragfähig bleiben, d. h. Lohnwachstum und Beschäftigungsniveau im
öffentlichen Sektor müssen begrenzt werden. B: Haushaltsführung und strukturelle
Haushaltsreform Um die Haushaltskonsolidierung fest zu verankern,
wird im Programm eine weitere Stärkung des Haushaltsrahmens vorgesehen. Die
Umsetzung des Fiskalpakts ist in diesem Zusammenhang von entscheidender
Bedeutung, und eine verbesserte mehrjährige Haushaltsplanung wird eine
nachhaltigere Haushaltspolitik gewährleisten. Die Regierung wird durch umfassende technische
Hilfe unterstützt, die IWF und Weltbank im Bereich öffentliche Finanzverwaltung
und -kontrolle leisten. Die Umsetzung eines Systems der Verpflichtungskontrolle
in mehreren Schritten wird dazu beitragen, Zahlungsrückstände zu verringern und
zu kontrollieren. Im Gesundheitssektor werden die Haushaltskontrollmechanismen,
insbesondere hinsichtlich der Ausgaben für Krankenhäuser und Arzneimittel,
durch bessere Berichterstattung und Überwachungsmechanismen gestärkt, um ein
erneutes Auflaufen von Zahlungsrückständen zu vermeiden. Bei den öffentlichen
Investitionen werden deutlichere Prioritäten gesetzt, um das Wachstumspotenzial
des Landes zu steigern. C: Schuldenverwaltung Die Behörden werden die notwendigen Schritte
zur Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Schulden vornehmen und zu
diesem Zweck die Finanzierungskosten und Risiken senken und die
durchschnittliche Laufzeit öffentlicher Anleihen erhöhen. D: Regulierung und Beaufsichtigung des
Finanzsektors Im Finanzsektor werden die Behörden den
Abwicklungsmechanismus für Banken und die Rechtsvorschriften über den
Einlagensicherungsfonds durch die Änderung von GO 39/1996 und GEO 99/2006
weiter verbessern. Um die Bilanzbereinigung zu beschleunigen, hat die
rumänische Nationalbank (NBR) die auf die Abschreibung von Krediten anwendbaren
Bestimmungen mit dem rumänischen Bankenverband präzisiert und wird eine
umfassende Analyse der Qualität der Vermögenswerte im Bankensektor vornehmen.
Zur Weiterentwicklung des Kapitalmarkts und zur Diversifizierung der
Finanzierungsquellen der Banken werden die Behörden die Rechtsvorschriften über
gedeckte Schuldverschreibungen ändern. Wahrung der Kreditdisziplin und
Vermeidung von „Moral Hazard“ bei den Kreditnehmern tragen erheblich zur
Erhöhung der Finanzstabilität bei. Aus diesem Grund wird die Regierung auch
weiterhin davon absehen, Initiativen für Legislativmaßnahmen (wie das Gesetz
über Privatinsolvenzen) zu erlassen und für Bestimmungen des Inkassogesetzes
einzutreten, die die Kreditdisziplin untergraben würden. Die Behörden werden
sich mit allen relevanten Interessenträgern umfassend beraten, wobei auch die
Folgenabschätzung der NBR bezüglich der neuen Bestimmungen über missbräuchliche
Klauseln im Gesetz für die Anwendung der Zivilprozessordnung berücksichtigt
wird. Sie werden dafür sorgen, dass mit Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit
missbräuchlichen Klauseln höherrangige Gerichte oder ein besonderes Fachgericht
befasst werden und alle sonstigen notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine
kohärente Anwendung dieser Bestimmungen zu gewährleisten. Um die Überwachung
des Nichtbankensektors zu stärken und den Verbraucherschutz zu fördern, werden
die Behörden dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften über die integrierte Aufsichtsbehörde
für Nichtbanken (die Finanzaufsichtsbehörde) angepasst werden, damit sie in
Einklang mit international bewährten Praktiken stehen. E: Strukturreformen Die Strukturreformen zielen auf ein besseres
Funktionieren des Marktes ab, sollen die Widerstandsfähigkeit gegenüber
externen Schocks erhöhen und das langfristige Wachstumspotenzial Rumäniens
stärken. Die Strukturreformagenda dieses Programms ist Teil der umfassenderen
Agenda, die im nationalen Reformprogramm Rumäniens festgelegt und in den länderspezifischen
Empfehlungen an Rumänien im Rahmen des Europäischen Semesters behandelt wurde. Die Umstrukturierung, einschließlich der
Privatisierung, staatseigener Betriebe (SEB) wird intensiviert, um die Risiken
für den gesamtstaatlichen Haushalt aufgrund aufgelaufener Rückstände und
Betriebsverluste zu verringern, wobei gleichzeitig die finanzielle
Tragfähigkeit der meisten dieser Unternehmen erhöht wird. Die Behörden werden
Maßnahmen zur Stärkung der Corporate Governance in SEB treffen, was auch Unternehmen
des Finanzsektors einschließt. Im Energiesektor werden die im Rahmen der zwei
vorangegangenen Programme vereinbarten und noch ausstehenden Maßnahmen
umgesetzt, darunter die Fahrpläne für die Liberalisierung des Gas- und
Strommarkts. Zu den weiteren wichtigen Aspekten der
Strukturreformagenda des Programms zählen die Verbesserung des
Unternehmensumfelds und die Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Programm stellt auf die Verringerung
der Verwaltungslasten für die KMU ab, auf die Erleichterung ihres Zugangs zu
Banken- und Beteiligungskapital, auf mehr Rechtssicherheit durch eine
Verbesserung des Systems für die Eintragung von Grundbesitz und Eigentum sowie
auf die Unterstützung von KMU bei der Expansion ins Ausland. Des Weiteren
unterstützt das Programm die Reform der Rechte des geistigen Eigentums,
insbesondere in Bezug auf Patente, um ausländische Direktinvestitionen in
Forschung und Innovation anzuziehen. Im Bereich der Arbeitsmärkte fördert das Programm
den Abschluss der Rentenreform von 2010 durch die Harmonisierung des
Rentenalters für Männer und Frauen. Zusätzlich zu den oben beschriebenen
allgemeinen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen
Verwaltung in Bereichen, die für die Umsetzung des Programms maßgeblich sind,
werden die rumänischen Behörden aufgefordert, dem Wirtschafts- und
Finanzausschuss (WFA)/Ausschuss für Wirtschaftspolitik (AWP) alle sechs Monate
einen Bericht über die einschlägigen Fortschritte vorzulegen. F: Geldpolitik Die Geldpolitik wird weiterhin auf
Preisstabilität ausgerichtet, damit die Inflation innerhalb des Zielkorridors
der rumänischen Nationalbank bleibt (2,5 % ± 1 Prozentpunkt). 2013/0338 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über einen vorsorglichen mittelfristigen
finanziellen Beistand der EU für Rumänien DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 332/2002 des Rates[2]
vom 18. Februar 2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen
finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten,
insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, nach Anhörung
des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA), in Erwägung
nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2013/XXX/EU[3] des Rates wurde Rumänien ein
gegenseitiger Beistand gewährt. (2) Der vorsorgliche
mittelfristige finanzielle Beistand für Rumänien im Rahmen der
Zahlungsbilanzfazilität für die Mitgliedstaaten ist unter den gegenwärtigen
Umständen, d. h. angesichts der instabilen Kapitalströme, die insbesondere
die aufstrebenden Märkte beeinträchtigen, der Risiken im Zusammenhang mit dem
makroökonomischen Szenario und der verbleibenden Schwachstellen im Bankensektor,
angemessen. Auch wenn Rumänien unter den gegenwärtigen Marktbedingungen nicht
beabsichtigt, eine Auszahlung etwaiger Tranchen zu beantragen, dürfte der
vorsorgliche Beistand zur Konsolidierung der makroökonomischen,
haushaltspolitischen und finanziellen Stabilität beitragen und im Zuge der
Durchführung von Strukturreformen die Widerstandsfähigkeit und das
Wachstumspotenzial der rumänischen Wirtschaft steigern. (3) Sollten Abwärtsrisiken
eintreten, ist Rumänien möglicherweise nicht in der Lage, seinen
Außenfinanzierungsbedarf aus den verfügbaren Finanzquellen zu decken. Diese
Risiken ergeben sich unter anderem aus den erheblichen Auslandsschulden und den
Umschuldungen im Finanzsektor, einem hohen negativen Netto-Vermögensstatus und
den Ausstrahlungseffekten ungünstiger Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet. In
einem solchen Stress-Szenario müsste der restliche Finanzierungsbedarf
möglicherweise durch Aktivierung des vorsorglichen finanziellen Beistands der
EU gedeckt werden. (4) Es ist angebracht, dass die
EU im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates
eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung
der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten für Rumänien vorsorglich bis zu
2 Mrd. EUR bereitstellt. Dieser Beistand sollte in Verbindung mit
einer IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung in Höhe von 1 751,34 Mio.
SZR (rund 2 Mrd. EUR, 170 % der rumänischen IWF-Quote) bereitgestellt
werden, die am 27. September 2013 genehmigt wurde und von den Behörden
ebenfalls als vorsorglich behandelt wird. Die Weltbank hat 1 Mrd. EUR im
Rahmen eines Entwicklungskreditprogramms (Development Loan Programme, DPL) mit
verzögerter Auszahlungsoption (Deferred Drawdown Option, DDO) und einer
Laufzeit bis Juni 2015 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die
Weltbank ihre zuvor bewilligte Unterstützung von 891 Mio. EUR fortsetzen, wovon
514 Mio. EUR noch auszuzahlen sind. (5) Der Beistand sollte von der
Kommission verwaltet werden, die nach Anhörung des WFA mit den rumänischen
Behörden die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen vereinbart, an die
der vorsorgliche finanzielle Beistand geknüpft wird. Diese Auflagen sollten in
einem Memorandum of Understanding niedergelegt werden. (6) Da es sich um einen
vorsorglichen Beistand handelt, wird Rumänien eine Auszahlung etwaiger Tranchen
im Rahmen des Unionsdarlehens nur dann beantragen, wenn es in Schwierigkeiten
hinsichtlich seiner Zahlungsbilanz oder des Kapitalverkehrs gerät. Sollte
Rumänien bei der Kommission einen entsprechenden Antrag stellen, wird diese
nach Anhörung des WFA über die Aktivierung des Programms und über Höhe und
Zeitpunkt einer Auszahlung der Tranchen entscheiden. Die genauen finanziellen
Konditionen für mögliche Auszahlungen werden in einer Vereinbarung über das
vorsorgliche Darlehen festgelegt. (7) Der vorsorgliche finanzielle
Beistand wird gewährt, um zur erfolgreichen Umsetzung des
wirtschaftspolitischen Programms der Regierung beizutragen, und bewirkt damit
eine Stützung der rumänischen Zahlungsbilanz – BESCHLIESST: Artikel 1 1. Die Union stellt Rumänien
einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand von maximal
2 Mrd. EUR zur Verfügung. Sollte die Fazilität aktiviert werden und es zu
Auszahlungen kommen, wird der Beistand in Form eines Darlehens mit einer durchschnittlichen
Laufzeit von maximal acht Jahren geleistet. 2. Die
Aktivierung des vorsorglichen finanziellen Beistands der Union und Auszahlungen
können bis zum 30. September 2015 beantragt werden. Artikel 2 1. Der Beistand wird von der
Kommission in einer Weise verwaltet, die mit den Verpflichtungen Rumäniens und
den Empfehlungen des Rates insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des
nationalen Reformprogramms (NRP) und der jährlichen Fortschreibung des
rumänischen Konvergenzprogramms (KP) in Einklang steht. 2. Die Kommission vereinbart mit
den rumänischen Behörden nach Anhörung des WFA die in Artikel 3
Absatz 3 genannten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen, an die
der vorsorgliche finanzielle Beistand geknüpft ist. Diese Auflagen werden in
einem Memorandum of Understanding (MoU) niedergelegt, das mit den in
Absatz 1 genannten Verpflichtungen und Empfehlungen in Einklang steht. Die
genauen finanziellen Konditionen werden von der Kommission in einer
Vereinbarung über das vorsorgliche Darlehen festgelegt. 3. Die Kommission vergewissert
sich in Zusammenarbeit mit dem WFA regelmäßig, dass die wirtschaftspolitischen
Auflagen für den Beistand erfüllt werden. Artikel 3 1. Stellt Rumänien bei der
Kommission einen schriftlichen Antrag auf Aktivierung des vorsorglichen
finanziellen Beistands der Union, so wird der Antrag von der Kommission
geprüft. Die Kommission entscheidet nach Anhörung des WFA, ob die Aktivierung
des Beistands und der Auszahlungsantrag gerechtfertigt sind und in welcher Höhe
und zu welchem Zeitpunkt Auszahlungen erfolgen sollen. Bei Aktivierung des
finanziellen Beistands kann das Darlehen in maximal zwei Tranchen ausgezahlt
werden. Jede Tranche kann in einem oder mehreren Teilbeträgen ausgezahlt
werden. 2. Bei einer Aktivierung des Beistands
entscheidet die Kommission über die vollständige oder teilweise Auszahlung des
Darlehens der Union nach Stellungnahme des WFA. 3. Jede Auszahlung hängt von
einer zufriedenstellenden Umsetzung des Wirtschaftsprogramms der rumänischen
Regierung ab, das sowohl in das KP als auch das NRP aufzunehmen ist; dies
bedeutet insbesondere, dass die im MoU niedergelegten wirtschaftspolitischen
Auflagen unter anderem darin bestehen, dass (a)
in Einklang mit dem sich aus Rumäniens
Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ableitenden
Konsolidierungspfad Haushalte zu verabschieden und Maßnahmen zu ergreifen sind,
um Rumäniens mittelfristiges Haushaltsziel bis 2015 zu erreichen und danach
aufrechtzuerhalten; (b)
die im Rahmen der beiden vorangegangenen Programme
vereinbarten Maßnahmen vollständig zu wahren sind und etwaige noch nicht
erfüllte Bedingungen umgesetzt werden; (c)
der Haushaltsrahmen weiter gestärkt wird,
einschließlich durch die Umsetzung von Artikel 3 des Vertrags über
Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU (Fiskalpakt), um zu
gewährleisten, dass die Haushaltskonsolidierung fest verankert ist. Besonderes
Augenmerk gilt daher der Stärkung der mehrjährigen Haushaltsplanung, der
Umsetzung einer wirksamen Verpflichtungskontrolle und der Verbesserung der
Steuererhebung und Investititonsplanung; (d)
die Aktionspläne, die als Reaktion auf die
Ergebnisse der 2010-2011 von der Weltbank durchgeführten funktionellen
Überprüfungen angenommen wurden, zeitnah umzusetzen sind und eine zentrale
Umsetzungseinheit eingerichtet wird, um die Festlegung politischer Prioritäten
auf allen staatlichen Ebenen zu verbessern; (e)
Rückstände zu begleichen sind und die
Haushaltskontrollmechanismen im Gesundheitssektor durch einen besseren Rahmen
für die Berichterstattung und die Überwachung gestärkt werden; (f)
der strategische Aktionsplan für das
Gesundheitswesen umgesetzt wird, indem die Krankenhausstrukturen gestrafft
werden und der Bereich der Primärversorgung ausgebaut wird, um die
Gesamtqualität des Gesundheitswesens zu erhöhen; (g)
die Verwaltung der öffentlichen Schulden verbessert
wird, um Risiken zu verringern, die Konsolidierung voranzutreiben und die
Renditekurve für öffentliche Schuldtitel zu erweitern; (h)
der Rahmen für die Abwicklung von Banken, die
Notfallplanung der Zentralbank, die Corporate Governance des
Einlagensicherungsfonds, die Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung des
Verfahrens zur Bereinigung von Bankbilanzen und die Wahrung der Kreditdisziplin
im Bankensektor weiter zu stärken sind; (i)
die Rechtsvorschriften für die
Finanzaufsichtsbehörde an international bewährte Praktiken angeglichen werden,
um die Überwachung des Nichtbankensektors zu stärken; (j)
staatseigene Unternehmen (SEB) umstrukturiert
werden, einschließlich durch Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen, und die
Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen verbessert wird; (k)
weiter Maßnahmen zur Verbesserung des
Unternehmensumfelds umzusetzen sind, einschließlich durch die Verringerung der
Verwaltungslasten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und Maßnahmen zur
Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU vorangebracht werden. 4. Sofern zur Finanzierung des
Darlehens erforderlich, ist die umsichtige Nutzung von Zinsswaps mit
Gegenparteien höchster Bonität gestattet. Der WFA wird von der Kommission
laufend über etwaige Refinanzierungen der Anleihen oder Neustrukturierungen der
finanziellen Konditionen unterrichtet. Artikel 4 Dieser Beschluss wird am Tag seiner
Bekanntgabe wirksam. Artikel 5 Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident FINANZBOGEN (vgl.
Artikel 16 der Internen Vorschriften) POLITIKBEREICH: TITEL 01 – WIRTSCHAFT UND
FINANZEN TÄTIGKEIT: FINANZOPERATIONEN UND
-INSTRUMENTE 1. BEZEICHNUNG DES VORSCHLAGS,
HAUSHALTSLINIE UND -TITEL Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen
vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien in
Verbindung mit der Empfehlung für einen Beschluss des Rates über einen
gegenseitigen Beistand für Rumänien 01 04 01 01 Garantie der
Europäischen Union für EU-Anleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen. 2. RECHTSGRUNDLAGE Artikel 143 AEUV, Artikel 352 AEUV,
Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates. 3. GESAMTZAHLEN FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR (IN EUR) Dieser Posten gibt die Struktur für die von der
Europäischen Union übernommene Garantie vor. Er gibt der Kommission die
Möglichkeit, die Schulden zu bedienen (Kapitalbetrag, Zinsen und sonstige
Kosten), falls der Schuldner (Rumänien) ausfällt. Der die Haushaltsgarantie betreffende Haushaltsartikel
(„p.m.“) wird nur im Falle einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Garantie
aktiviert. Im Regelfall ist nicht davon auszugehen, dass die Haushaltsgarantie
in Anspruch genommen wird. 3a – Laufendes Jahr Entfällt. || || MfV Ursprünglicher Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr || || Überstellung || || Zusätzliche Mittel || || Mittel insgesamt || || Bereits für ein anderes Arbeitsprogramm zurückgestellte Mittel || || Verfügbarer Restbetrag || || Betrag für die vorgeschlagene Maßnahme || || 3b – Übertragungen Entfällt. || || MfV Übertragungen || || Bereits für ein anderes Arbeitsprogramm zurückgestellte Mittel || || Verfügbarer Restbetrag || || Betrag für die vorgeschlagene Maßnahme || || 3c – Kommendes Haushaltsjahr Entfällt. || || MfV Ursprünglicher Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr || || Abschluss von früheren Forschungsprogrammen Überstellung || || Zusätzliche Mittel || || Mittel insgesamt || || Bereits für ein anderes Arbeitsprogramm zurückgestellte Mittel || || Verfügbarer Restbetrag || || Betrag für die vorgeschlagene Maßnahme || || Abschluss von früheren Forschungsprogrammen 4. BESCHREIBUNG DER MASSNAHME Der vorgeschlagene vorsorgliche mittelfristige
finanzielle Beistand der EU für Rumänien besteht im Aktivierungsfall aus einem
EU-Darlehen (das durch Anleihen der EU an den internationalen Kapitalmärkten
oder bei Finanzinstituten finanziert würde) in Höhe von maximal
2 Mrd. EUR. Es soll im Zuge eines internationalen Finanzierungspakets
gewährt werden, insbesondere in Verbindung mit einem IWF-Darlehen von
1,75 Mrd. SZR (rund 2 Mrd. EUR) im Rahmen der Bereitschaftskreditvereinbarung.
Die Weltbank hat 1 Mrd. EUR im Rahmen eines Entwicklungskreditprogramms
(Development Loan Programme, DPL) mit verzögerter Auszahlungsoption (Deferred
Drawdown Option, DDO) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die Weltbank
ihre zuvor bewilligte Unterstützung von 891 Mio. EUR fortsetzen, wovon
514 Mio. EUR noch auszuzahlen sind. Mit dem vorsorglichen mittelfristigen
finanziellen Beistand der EU für Rumänien sollen die verbleibenden Bedrohungen
für die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz des Landes beseitigt werden. Auch wenn
das Leistungsbilanzdefizit eindeutig gesunken ist, deuten volatile
Kapitalströme auf Risiken hinsichtlich der Finanzierung hin. Der vorsorgliche
Beistand wird außerdem weiterhin das Wirtschaftsprogramm der Regierung
unterstützen, das unter anderem darauf abzielt, die makroökonomische,
haushaltspolitische und finanzielle Stabilität zu konsolidieren, die
Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, die Steuerverwaltung zu reformieren, die
öffentliche Finanzverwaltung und -kontrolle zu verbessern und die
Widerstandskraft und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu steigern. Durch
den Beistand, der von der Kommission in Absprache mit dem Wirtschafts- und
Finanzausschuss verwaltet wird, kann schließlich darauf hingewirkt werden, dass
die Gestaltung der rumänischen Wirtschaftspolitik den Verpflichtungen Rumäniens
im Rahmen der EU und den Empfehlungen des Rates entspricht, insbesondere was
die Umsetzung des nationalen Reformprogramms sowie des Konvergenzprogramms
betrifft. Die EU-Mittel, die für den Fall, dass Rumänien
einen Auszahlungsantrag stellt und die Kommission nach Anhörung des WFA diesen
positiv bewertet, an den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten zur
Ausreichung des Darlehens an Rumänien aufgenommen werden, sind von der
EU-Garantie gedeckt. Die Darlehensmittel werden auf den Kapitalmärkten oder bei
Finanzinstituten aufgenommen. Der Kapitalbetrag der Darlehen, die an Rumänien
vergeben werden könnten, beliefe sich auf maximal 2 Mrd. EUR. Die von der EU übernommene Garantie ist so
strukturiert, dass die Kommission die Schulden bedienen kann, falls Rumänien
ausfällt. Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, kann die
Kommission den Schuldendienst vorläufig aus Kassenmitteln leisten. In diesem
Falle findet Artikel 12 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000
des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des
Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der
Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1) Anwendung. 5. BERECHNUNGSWEISE Entfällt. 6. FÄLLIGKEITSPLAN (IN EURO) Entfällt. Bezeichnung || Mittelbindungen || Zahlungen || || || Jahr n || Jahr n+1 || Jahr n+2 || Jahr n+3 || Folgende Haushaltsjahre || Jahr n || || || || || || || Jahr n+1 || || || || || || || || || || || || || || Jahr n || || || || || || || Jahr n+1 || || || || || || || || || || || || || || Insgesamt || || || || || || [1] Grundlage des ersten Programms war die Entscheidung
2009/459/EG des Rates, Grundlage des zweiten Programms der Beschluss
2011/288/EU des Rates. [2] ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1. [3] Vgl. Seite xx dieses Amtsblatts.