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Document 52013PC0708

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien

/* COM/2013/0708 final - 2013/0338 (NLE) */

52013PC0708

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien /* COM/2013/0708 final - 2013/0338 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

1. Einleitung

Nach einem gemeinsam von EU und IWF aufgelegten Programm für einen mittelfristigen finanziellen Beistand für Rumänien mit einer Laufzeit von Frühjahr 2009 bis Frühjahr 2011, in dessen Rahmen 5 Mrd. EUR von europäischer Seite und 12,9 Mrd. EUR vom IWF ausgezahlt wurden, nahm der Rat der Europäischen Union am 12. Mai 2011 als Folgemaßnahme einen Beschluss über einen vorsorglichen finanziellen Beistand an, mit dem die EU Rumänien einen mittelfristigen finanziellen Beistand in Höhe von 1,4 Mrd. EUR zur Verfügung stellte.[1] Im Rahmen des zweiten Programms, das ebenfalls gemeinsam von EU und IWF aufgelegt wurde, wurden weder EU- noch IWF-Mittel ausgezahlt, da es sich um ein vorsorgliches Programm handelte.

Am 4. Juli 2013 beantragten die rumänischen Behörden angesichts der verbleibenden Risiken im Zusammenhang mit der Zahlungsbilanz Rumäniens ein drittes Programm für einen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU, das erneut durch eine Bereitschaftskreditvereinbarung mit dem IWF gestützt werden soll. Die Unterstützung der EU und des IWF soll als vorsorglich behandelt werden, so dass keine tatsächlichen Auszahlungen vorgesehen sind. Der WFA befürwortete am 9. Juli den Antrag und erteilte der Kommission das Mandat zur Aushandlung eines neuen gemeinsamen vorsorglichen Programms von EU und IWF.

Vom 17. bis 31. Juli 2013 führten die Kommissionsdienststellen mit IWF-Mitabeitern gemeinsame Verhandlungen in Bukarest. Auf Arbeitsebene wurde eine Vereinbarung über die Modalitäten und Inhalte eines neuen Programms erreicht. Ein neues Programm würde weiterhin das Wirtschaftsprogramm der Regierung unterstützen, das unter anderem darauf abzielt, die makroökonomische, haushaltspolitische und finanzielle Stabilität zu konsolidieren, die Widerstandskraft und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu steigern, die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, die Steuerverwaltung zu reformieren und die öffentliche Finanzverwaltung und -kontrolle zu verbessern. Ein neues Programm hätte eine Laufzeit von 24 Monaten und würde einen vorsorglichen Beistand der Europäischen Union von bis zu 2 Mrd. EUR und des IWF in Höhe von bis zu 1,75 Mrd. SZR (rund 2 Mrd. EUR) in Verbindung mit einer Bereitschaftskreditvereinbarung umfassen. Darüber hinaus wird die Weltbank ihre zuvor bewilligte Unterstützung von 891 Mio. EUR fortsetzen, wovon 514 Mio. EUR noch auszuzahlen sind.

2. Makroökonomische Entwicklung und Aussichten

Rumänien konnte seit 2011 ein positives Wirtschaftswachstum verzeichnen. Die jüngsten Entwicklungen deuten darauf hin, dass das Wachstum im Jahr 2013 rund 2 % betragen wird und damit etwas über den in der Frühjahrsprognose der Kommission projizierten 1,6 % liegt. Eine hervorragende Ausfuhrleistung (vor allem in der Automobilbranche und bei den Dienstleistungen) und eine gute Ernte sind die wichtigsten Triebkräfte des Wachstums. Diese positiven Trends überlagern jedoch eine schwache Binnennachfrage mit einer flach verlaufenden Nachfragekurve und sinkenden Investitionen in der ersten Jahreshälfte 2013.

Für die Zukunft wird erwartet, dass das Wachstum schrittweise anzieht, da die Strukturreformen beginnen, Früchte zu tragen, die Inanspruchnahme von EU-Mitteln sich verbessert und die Ausfuhren im Zuge der Erholung der europäischen Wirtschaft ihren Schwung behalten. Unter Annahme einer durchschnittlichen Ernte wird damit gerechnet, dass das Wachstum 2014 knapp über 2 % liegen wird. Die Binnennachfrage dürfte der wichtigste Wachstumsmotor sein und von Investitionen und privatem Verbrauch getragen werden, während die Nettoausfuhren den Prognosen zufolge einen geringen negativen Beitrag leisten werden, da angesichts der steigenden Binnennachfrage für 2014 mit einer Zunahme der Einfuhren gerechnet wird.

Die am HVPI gemessene Inflation blieb in Rumänien in den Jahren 2009 bis 2011 mit rund 6 % auf hohem Niveau, ging jedoch 2012 auf durchschnittlich 3,4 % zurück. Der Aufwärtsdruck auf die Preise hat sich allerdings gegen Ende 2012 und in der ersten Jahreshälfte 2013 erneut verstärkt. In der zweiten Jahreshälfte 2013 dürfte die Inflation dank eines drastischen Rückgangs der Nahrungsmittelpreise und einer Umkehr bei den Basiseffekten sinken und Ende 2013 unter 3,5 % liegen, d. h. innerhalb der von der Zentralbank angestrebten Spanne (2,5 % ± 1 Prozentpunkt). Für 2014 wird ein weiterer Rückgang erwartet.

3. Öffentliche Finanzen

Rumänien hat seine öffentlichen Finanzen in den letzten Jahren erfolgreich konsolidiert und sein Haushaltsdefizit von 9 % des BIP im Jahr 2009 auf knapp unter 3 % im Jahr 2012 zurückgeführt. Dies ermöglichte dem Rat, am 21. Juni 2013 das Defizitverfahren gegen Rumänien einzustellen. Ein neues Programm würde die Bemühungen der Regierung um eine weitere Konsolidierung der öffentlichen Finanzen unterstützen, die darauf abstellen, Rumäniens mittelfristiges Haushaltsziel in Form eines strukturellen Defizits von 1 % des BIP bis 2015 zu erreichen. Die Behörden halten für 2013 am Defizitziel des vorherigen Programms von 2,4 % des BIP (nach ESVG) fest. Für 2014 ist eine weitere Konsolidierung im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) geplant. Nach gegenwärtigem Stand würde Rumänien ein Defizit von 2 % des BIP (nach ESVG) entsprechend dem 2013 aktualisierten Konvergenzprogramm anstreben.

Bei den Verhandlungen im Juli wurde ein Berichtigungshaushalt zur Jahresmitte vereinbart, der einige Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt und das allgemeine Defizitziel für 2013 von 2,3 % auf Kassenbasis bzw. 2,4 % nach ESVG beibehält. Im überarbeiteten Haushalt werden niedrigere Einnahmen und geringere inländische Kapitalinvestitionen berücksichtigt, Rückstellungen für Korrekturen im Zusammenhang mit EU-Mitteln reduziert und die Mittelübertragungen auf andere Stellen der öffentlichen Verwaltung verringert. Hinsichtlich des Haushalts für 2014 prüfen die Behörden Möglichkeiten der Einnahmenerhöhung, vor allem durch die Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage. Auf der Ausgabenseite besteht eine wichtige Herausforderung darin, mit der Einführung des im Rahmen des ersten Programms vereinbarten vereinheitlichten Lohngesetzes zu beginnen.

Die erforderliche Haushaltskonsolidierung konnte zum Großteil verwirklicht werden, so dass der Schwerpunkt des neuen Programms auf der Verbesserung der Haushaltsführung liegen wird. Angestrebt werden eine Stärkung des Haushaltsrahmens in Einklang mit den Anforderungen des Fiskalpakts sowie eine Reihe weiterer inhaltlicher Verbesserungen der haushaltspolitischen Strategie und eine erhöhte Transparenz des Haushaltsverfahrens. Hierfür sind Verbesserungen im Rahmen der jährlichen und mittelfristigen Investitionsplanung, der Abschluss des Systems der Verpflichtungskontrolle (zur Vermeidung neuer Zahlungsrückstände) und Fortschritte bei der Steuerverwaltung erforderlich, um eine effizientere Steuererhebung zu ermöglichen.

4. Entwicklungen auf den Finanzmärkten und im Bankensektor

Die Lage an den Finanzmärkten hat sich seit Sommer 2012 im Zuge einer Aufhellung des globalen Finanzmarktklimas und nach der Stabilisierung der politischen Situation im Inland gegen Jahresende erheblich verbessert. Die Lage entwickelte sich weitgehend parallel zu den anderen Ländern der Region und blieb in der ersten Jahreshälfte 2013 relativ günstig. Die CDS-Spreads für fünfjährige rumänische Staatsanleihen gaben von fast 500 Basispunkten im Mai 2012 auf unter 200 Basispunkte Anfang Januar 2013 nach und haben sich seit Ende Juni 2013 bei etwas über 200 Basispunkten eingependelt. Nach erheblichen Verlusten im Mai 2012 erholte sich der BET-Aktienindex bis Ende 2012; seither war er volatil, konnte aber bis Anfang September 2013 rund 10 % wettmachen.

Ungeachtet des Aufwärtstrends bei wertgeminderten Aktiva (Anteil notleidender Kredite im Juni 2013: 20,3 %) war der Bankensektor weiterhin in beruhigendem Umfang kapitalisiert (Eigenkapitalkoeffizient im Juni: 14,7 %). Mit einem zunehmenden Anteil notleidender Kredite verbundene Risiken wurden durch eine umsichtige Strategie für Verlustrückstellungen für das Kreditgeschäft gemindert, wobei die Rückstellungen weiterhin Druck auf die Rentabilität ausüben (nach drei Jahren Verlusten stieg die Eigenkapitalrendite im ersten Halbjahr 2013 auf 6 %). Die Zentralbank überwacht weiterhin sorgfältig Banken mit Muttergesellschaften in Euroraum-Randstaaten, die ausreichende Eigenkapitalpuffer aufrechterhalten haben. Die Ausstrahlungseffekte der Krise in Zypern wurden gemindert, indem eine Übertragung der lokalen Einlagenbasis der rumänischen Niederlassung der Bank of Cyprus auf die Marfin Bank vereinbart wurde, eine Tochtergesellschaft der Gruppe Laiki. Der Schuldenabbau ausländischer Banken und die Verringerung der Finanzierungen durch Muttergesellschaften (-14,6 % seit Dezember 2012) stehen zwar in Einklang mit den Entwicklungen in der Region und erfolgten insgesamt in geordneter Weise, erfordern jedoch weiterhin eine genaue Beobachtung durch die Aufsichtsbehörden.

5. Zahlungsbilanz und Außenfinanzierungsbedarf

Es steht zu erwarten, dass Rumänien während des geplanten Programmzeitraums (24 Monate) weiterhin uneingeschränkt Zugang zu den Staatsanleihemärkten hat, sofern keine nachteiligen äußeren Entwicklungen auftreten. Die CDS-Spreads haben ihren Tiefstand seit 2010 erreicht. Das Leistungsbilanzdefizit wird voraussichtlich von etwa 4 % des BIP im Jahr 2012 auf rund 2 % im Jahr 2013 sinken, was in erster Linie einem Rückgang des Handelsdefizits geschuldet ist.

Nach dem Basisszenario dürften in den nächsten zwei Jahren weder der staatliche Finanzierungsbedarf noch die Außenfinanzierung Lücken aufweisen. Allerdings bleibt Rumänien anfällig gegenüber Wechselkursschwankungen und Volatilität bei Bewegungen des internationalen Kapitalverkehrs. In einem Negativszenario könnten die Finanzierung der Leistungsbilanz schwierig und der Zugang zum Staatsanleihemarkt erschwert werden. In letzterem Fall wäre eine erste Verteidigungslinie die Liquiditätsreserve der Finanzverwaltung (für einen Finanzierungsbedarf von etwa sechs Monaten) und in geringerem Maße die internationalen Reserven der rumänischen Zentralbank. Sollte Rumänien langwierige und akute Finanzierungsprobleme erfahren, könnte das vorsorgliche Programm aktiviert werden; die verfügbaren Mittel (2 Mrd. EUR an EU-Mitteln, die in zwei Tranchen von jeweils 1 Mrd. EUR ausgezahlt werden, sowie bis zu 2 Mrd. EUR aus der Bereitschaftskreditvereinbarung des IWF) würden ausreichen, um die finanziellen und haushaltstechnischen Verpflichtungen Rumäniens zu decken. Mit einem neuen Programm würde außerdem ein Signal an die Finanzmärkte gesandt, dass Rumänien sich einem ehrgeizigen wirtschaftlichen Reformprogramm verschrieben hat.

6. EU-Beistand im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität als Teil einer internationalen Anstrengung

Angesichts der verbleibenden Schwachstellen und Risiken hinsichtlich der Zahlungsbilanz und unter der Bedingung, dass sich die rumänischen Behörden zur Umsetzung eines haushalts-, finanz- und strukturpolitischen Anpassungsprogramms verpflichten, empfiehlt die Kommission nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) vom 3. Oktober 2013, dass der Rat die Fortsetzung des gegenseitigen Beistands für Rumänien nach Artikel 143 AEUV beschließt. Die rumänische Regierung führt ihr Wirtschaftsprogramm durch, um die noch verbleibenden Schwachstellen anzugehen und die weiterhin bestehenden Bedrohungen für die Tragfähigkeit ihrer Zahlungsbilanz zu verringern, und wird die notwendigen Kapazitäten entwickeln, um wirtschaftspolitische Maßnahmen ohne internationale Unterstützung zu konzipieren und umzusetzen.

Darüber hinaus schlägt die Kommission dem Rat nach Anhörung des WFA vor, zur Stützung der rumänischen Zahlungsbilanz einen vorsorglichen mittelfristigen Beistand der EU von bis zu 2 Mrd. EUR für das Land zu beschließen. Die Aktivierung des vorsorglichen finanziellen Beistands der Union und Auszahlungen können bis zum 30. September 2015 beantragt werden.

7. Wesentliche Inhalte eines neuen Programms

Der neue vorsorgliche finanzielle Beistand unterstützt das Wirtschaftsprogramm der Regierung, das unter anderem darauf abzielt, die makroökonomische, haushaltspolitische und finanzielle Stabilität zu konsolidieren, die Widerstandskraft und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu steigern, die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, die Steuerverwaltung zu reformieren und die öffentliche Finanzverwaltung und -kontrolle zu verbessern. Die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen werden in einem Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der Kommission und den rumänischen Behörden festgelegt. Darin werden die Errungenschaften der früheren Programme berücksichtigt und die noch nicht umgesetzten Auflagen des zweiten Programms übertragen.

A: Haushaltskonsolidierung

Nach der Korrektur seines übermäßigen Defizits wird Rumänien voraussichtlich den strukturellen Haushaltssaldo in Einklang mit den Anforderungen des SWP verringern, bis das mittelfristige Ziel eines strukturellen gesamtstaatlichen Defizits von 1 % des BIP im Jahr 2015 erreicht ist, und dieses danach aufrechterhalten. Darüber hinaus wird das Programm weiter dazu beitragen, dass ein Auflaufen staatlicher Zahlungsrückstände sowohl auf zentralstaatlicher als auch kommunaler Ebene verhindert wird. Die Lohn- und Gehaltskosten im öffentlichen Sektor müssen tragfähig bleiben, d. h. Lohnwachstum und Beschäftigungsniveau im öffentlichen Sektor müssen begrenzt werden.

B: Haushaltsführung und strukturelle Haushaltsreform

Um die Haushaltskonsolidierung fest zu verankern, wird im Programm eine weitere Stärkung des Haushaltsrahmens vorgesehen. Die Umsetzung des Fiskalpakts ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung, und eine verbesserte mehrjährige Haushaltsplanung wird eine nachhaltigere Haushaltspolitik gewährleisten.

Die Regierung wird durch umfassende technische Hilfe unterstützt, die IWF und Weltbank im Bereich öffentliche Finanzverwaltung und -kontrolle leisten. Die Umsetzung eines Systems der Verpflichtungskontrolle in mehreren Schritten wird dazu beitragen, Zahlungsrückstände zu verringern und zu kontrollieren. Im Gesundheitssektor werden die Haushaltskontrollmechanismen, insbesondere hinsichtlich der Ausgaben für Krankenhäuser und Arzneimittel, durch bessere Berichterstattung und Überwachungsmechanismen gestärkt, um ein erneutes Auflaufen von Zahlungsrückständen zu vermeiden. Bei den öffentlichen Investitionen werden deutlichere Prioritäten gesetzt, um das Wachstumspotenzial des Landes zu steigern.

C: Schuldenverwaltung

Die Behörden werden die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Schulden vornehmen und zu diesem Zweck die Finanzierungskosten und Risiken senken und die durchschnittliche Laufzeit öffentlicher Anleihen erhöhen.

D: Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors

Im Finanzsektor werden die Behörden den Abwicklungsmechanismus für Banken und die Rechtsvorschriften über den Einlagensicherungsfonds durch die Änderung von GO 39/1996 und GEO 99/2006 weiter verbessern. Um die Bilanzbereinigung zu beschleunigen, hat die rumänische Nationalbank (NBR) die auf die Abschreibung von Krediten anwendbaren Bestimmungen mit dem rumänischen Bankenverband präzisiert und wird eine umfassende Analyse der Qualität der Vermögenswerte im Bankensektor vornehmen. Zur Weiterentwicklung des Kapitalmarkts und zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen der Banken werden die Behörden die Rechtsvorschriften über gedeckte Schuldverschreibungen ändern. Wahrung der Kreditdisziplin und Vermeidung von „Moral Hazard“ bei den Kreditnehmern tragen erheblich zur Erhöhung der Finanzstabilität bei. Aus diesem Grund wird die Regierung auch weiterhin davon absehen, Initiativen für Legislativmaßnahmen (wie das Gesetz über Privatinsolvenzen) zu erlassen und für Bestimmungen des Inkassogesetzes einzutreten, die die Kreditdisziplin untergraben würden. Die Behörden werden sich mit allen relevanten Interessenträgern umfassend beraten, wobei auch die Folgenabschätzung der NBR bezüglich der neuen Bestimmungen über missbräuchliche Klauseln im Gesetz für die Anwendung der Zivilprozessordnung berücksichtigt wird. Sie werden dafür sorgen, dass mit Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit missbräuchlichen Klauseln höherrangige Gerichte oder ein besonderes Fachgericht befasst werden und alle sonstigen notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine kohärente Anwendung dieser Bestimmungen zu gewährleisten. Um die Überwachung des Nichtbankensektors zu stärken und den Verbraucherschutz zu fördern, werden die Behörden dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften über die integrierte Aufsichtsbehörde für Nichtbanken (die Finanzaufsichtsbehörde) angepasst werden, damit sie in Einklang mit international bewährten Praktiken stehen.

E: Strukturreformen

Die Strukturreformen zielen auf ein besseres Funktionieren des Marktes ab, sollen die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks erhöhen und das langfristige Wachstumspotenzial Rumäniens stärken. Die Strukturreformagenda dieses Programms ist Teil der umfassenderen Agenda, die im nationalen Reformprogramm Rumäniens festgelegt und in den länderspezifischen Empfehlungen an Rumänien im Rahmen des Europäischen Semesters behandelt wurde.

Die Umstrukturierung, einschließlich der Privatisierung, staatseigener Betriebe (SEB) wird intensiviert, um die Risiken für den gesamtstaatlichen Haushalt aufgrund aufgelaufener Rückstände und Betriebsverluste zu verringern, wobei gleichzeitig die finanzielle Tragfähigkeit der meisten dieser Unternehmen erhöht wird. Die Behörden werden Maßnahmen zur Stärkung der Corporate Governance in SEB treffen, was auch Unternehmen des Finanzsektors einschließt.

Im Energiesektor werden die im Rahmen der zwei vorangegangenen Programme vereinbarten und noch ausstehenden Maßnahmen umgesetzt, darunter die Fahrpläne für die Liberalisierung des Gas- und Strommarkts.

Zu den weiteren wichtigen Aspekten der Strukturreformagenda des Programms zählen die Verbesserung des Unternehmensumfelds und die Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Programm stellt auf die Verringerung der Verwaltungslasten für die KMU ab, auf die Erleichterung ihres Zugangs zu Banken- und Beteiligungskapital, auf mehr Rechtssicherheit durch eine Verbesserung des Systems für die Eintragung von Grundbesitz und Eigentum sowie auf die Unterstützung von KMU bei der Expansion ins Ausland. Des Weiteren unterstützt das Programm die Reform der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere in Bezug auf Patente, um ausländische Direktinvestitionen in Forschung und Innovation anzuziehen.

Im Bereich der Arbeitsmärkte fördert das Programm den Abschluss der Rentenreform von 2010 durch die Harmonisierung des Rentenalters für Männer und Frauen.

Zusätzlich zu den oben beschriebenen allgemeinen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung in Bereichen, die für die Umsetzung des Programms maßgeblich sind, werden die rumänischen Behörden aufgefordert, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA)/Ausschuss für Wirtschaftspolitik (AWP) alle sechs Monate einen Bericht über die einschlägigen Fortschritte vorzulegen.

F: Geldpolitik

Die Geldpolitik wird weiterhin auf Preisstabilität ausgerichtet, damit die Inflation innerhalb des Zielkorridors der rumänischen Nationalbank bleibt (2,5 % ± 1 Prozentpunkt).

2013/0338 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates[2] vom 18. Februar 2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Mit dem Beschluss 2013/XXX/EU[3] des Rates wurde Rumänien ein gegenseitiger Beistand gewährt.

(2)       Der vorsorgliche mittelfristige finanzielle Beistand für Rumänien im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität für die Mitgliedstaaten ist unter den gegenwärtigen Umständen, d. h. angesichts der instabilen Kapitalströme, die insbesondere die aufstrebenden Märkte beeinträchtigen, der Risiken im Zusammenhang mit dem makroökonomischen Szenario und der verbleibenden Schwachstellen im Bankensektor, angemessen. Auch wenn Rumänien unter den gegenwärtigen Marktbedingungen nicht beabsichtigt, eine Auszahlung etwaiger Tranchen zu beantragen, dürfte der vorsorgliche Beistand zur Konsolidierung der makroökonomischen, haushaltspolitischen und finanziellen Stabilität beitragen und im Zuge der Durchführung von Strukturreformen die Widerstandsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der rumänischen Wirtschaft steigern.

(3)       Sollten Abwärtsrisiken eintreten, ist Rumänien möglicherweise nicht in der Lage, seinen Außenfinanzierungsbedarf aus den verfügbaren Finanzquellen zu decken. Diese Risiken ergeben sich unter anderem aus den erheblichen Auslandsschulden und den Umschuldungen im Finanzsektor, einem hohen negativen Netto-Vermögensstatus und den Ausstrahlungseffekten ungünstiger Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet. In einem solchen Stress-Szenario müsste der restliche Finanzierungsbedarf möglicherweise durch Aktivierung des vorsorglichen finanziellen Beistands der EU gedeckt werden.

(4)       Es ist angebracht, dass die EU im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten für Rumänien vorsorglich bis zu 2 Mrd. EUR bereitstellt. Dieser Beistand sollte in Verbindung mit einer IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung in Höhe von 1 751,34 Mio. SZR (rund 2 Mrd. EUR, 170 % der rumänischen IWF-Quote) bereitgestellt werden, die am 27. September 2013 genehmigt wurde und von den Behörden ebenfalls als vorsorglich behandelt wird. Die Weltbank hat 1 Mrd. EUR im Rahmen eines Entwicklungskreditprogramms (Development Loan Programme, DPL) mit verzögerter Auszahlungsoption (Deferred Drawdown Option, DDO) und einer Laufzeit bis Juni 2015 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die Weltbank ihre zuvor bewilligte Unterstützung von 891 Mio. EUR fortsetzen, wovon 514 Mio. EUR noch auszuzahlen sind.

(5)       Der Beistand sollte von der Kommission verwaltet werden, die nach Anhörung des WFA mit den rumänischen Behörden die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen vereinbart, an die der vorsorgliche finanzielle Beistand geknüpft wird. Diese Auflagen sollten in einem Memorandum of Understanding niedergelegt werden.

(6)       Da es sich um einen vorsorglichen Beistand handelt, wird Rumänien eine Auszahlung etwaiger Tranchen im Rahmen des Unionsdarlehens nur dann beantragen, wenn es in Schwierigkeiten hinsichtlich seiner Zahlungsbilanz oder des Kapitalverkehrs gerät. Sollte Rumänien bei der Kommission einen entsprechenden Antrag stellen, wird diese nach Anhörung des WFA über die Aktivierung des Programms und über Höhe und Zeitpunkt einer Auszahlung der Tranchen entscheiden. Die genauen finanziellen Konditionen für mögliche Auszahlungen werden in einer Vereinbarung über das vorsorgliche Darlehen festgelegt.

(7)       Der vorsorgliche finanzielle Beistand wird gewährt, um zur erfolgreichen Umsetzung des wirtschaftspolitischen Programms der Regierung beizutragen, und bewirkt damit eine Stützung der rumänischen Zahlungsbilanz –

BESCHLIESST:

Artikel 1

1.           Die Union stellt Rumänien einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand von maximal 2 Mrd. EUR zur Verfügung. Sollte die Fazilität aktiviert werden und es zu Auszahlungen kommen, wird der Beistand in Form eines Darlehens mit einer durchschnittlichen Laufzeit von maximal acht Jahren geleistet.

2.           Die Aktivierung des vorsorglichen finanziellen Beistands der Union und Auszahlungen können bis zum 30. September 2015 beantragt werden.

Artikel 2

1.           Der Beistand wird von der Kommission in einer Weise verwaltet, die mit den Verpflichtungen Rumäniens und den Empfehlungen des Rates insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des nationalen Reformprogramms (NRP) und der jährlichen Fortschreibung des rumänischen Konvergenzprogramms (KP) in Einklang steht.

2.           Die Kommission vereinbart mit den rumänischen Behörden nach Anhörung des WFA die in Artikel 3 Absatz 3 genannten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen, an die der vorsorgliche finanzielle Beistand geknüpft ist. Diese Auflagen werden in einem Memorandum of Understanding (MoU) niedergelegt, das mit den in Absatz 1 genannten Verpflichtungen und Empfehlungen in Einklang steht. Die genauen finanziellen Konditionen werden von der Kommission in einer Vereinbarung über das vorsorgliche Darlehen festgelegt.

3.           Die Kommission vergewissert sich in Zusammenarbeit mit dem WFA regelmäßig, dass die wirtschaftspolitischen Auflagen für den Beistand erfüllt werden.

Artikel 3

1.           Stellt Rumänien bei der Kommission einen schriftlichen Antrag auf Aktivierung des vorsorglichen finanziellen Beistands der Union, so wird der Antrag von der Kommission geprüft. Die Kommission entscheidet nach Anhörung des WFA, ob die Aktivierung des Beistands und der Auszahlungsantrag gerechtfertigt sind und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Auszahlungen erfolgen sollen. Bei Aktivierung des finanziellen Beistands kann das Darlehen in maximal zwei Tranchen ausgezahlt werden. Jede Tranche kann in einem oder mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

2.           Bei einer Aktivierung des Beistands entscheidet die Kommission über die vollständige oder teilweise Auszahlung des Darlehens der Union nach Stellungnahme des WFA.

3.           Jede Auszahlung hängt von einer zufriedenstellenden Umsetzung des Wirtschaftsprogramms der rumänischen Regierung ab, das sowohl in das KP als auch das NRP aufzunehmen ist; dies bedeutet insbesondere, dass die im MoU niedergelegten wirtschaftspolitischen Auflagen unter anderem darin bestehen, dass

(a) in Einklang mit dem sich aus Rumäniens Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ableitenden Konsolidierungspfad Haushalte zu verabschieden und Maßnahmen zu ergreifen sind, um Rumäniens mittelfristiges Haushaltsziel bis 2015 zu erreichen und danach aufrechtzuerhalten;

(b) die im Rahmen der beiden vorangegangenen Programme vereinbarten Maßnahmen vollständig zu wahren sind und etwaige noch nicht erfüllte Bedingungen umgesetzt werden;

(c) der Haushaltsrahmen weiter gestärkt wird, einschließlich durch die Umsetzung von Artikel 3 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU (Fiskalpakt), um zu gewährleisten, dass die Haushaltskonsolidierung fest verankert ist. Besonderes Augenmerk gilt daher der Stärkung der mehrjährigen Haushaltsplanung, der Umsetzung einer wirksamen Verpflichtungskontrolle und der Verbesserung der Steuererhebung und Investititonsplanung;

(d) die Aktionspläne, die als Reaktion auf die Ergebnisse der 2010-2011 von der Weltbank durchgeführten funktionellen Überprüfungen angenommen wurden, zeitnah umzusetzen sind und eine zentrale Umsetzungseinheit eingerichtet wird, um die Festlegung politischer Prioritäten auf allen staatlichen Ebenen zu verbessern;

(e) Rückstände zu begleichen sind und die Haushaltskontrollmechanismen im Gesundheitssektor durch einen besseren Rahmen für die Berichterstattung und die Überwachung gestärkt werden;

(f) der strategische Aktionsplan für das Gesundheitswesen umgesetzt wird, indem die Krankenhausstrukturen gestrafft werden und der Bereich der Primärversorgung ausgebaut wird, um die Gesamtqualität des Gesundheitswesens zu erhöhen;

(g) die Verwaltung der öffentlichen Schulden verbessert wird, um Risiken zu verringern, die Konsolidierung voranzutreiben und die Renditekurve für öffentliche Schuldtitel zu erweitern;

(h) der Rahmen für die Abwicklung von Banken, die Notfallplanung der Zentralbank, die Corporate Governance des Einlagensicherungsfonds, die Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens zur Bereinigung von Bankbilanzen und die Wahrung der Kreditdisziplin im Bankensektor weiter zu stärken sind;

(i) die Rechtsvorschriften für die Finanzaufsichtsbehörde an international bewährte Praktiken angeglichen werden, um die Überwachung des Nichtbankensektors zu stärken;

(j) staatseigene Unternehmen (SEB) umstrukturiert werden, einschließlich durch Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen, und die Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen verbessert wird;

(k) weiter Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds umzusetzen sind, einschließlich durch die Verringerung der Verwaltungslasten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU vorangebracht werden.

4.           Sofern zur Finanzierung des Darlehens erforderlich, ist die umsichtige Nutzung von Zinsswaps mit Gegenparteien höchster Bonität gestattet. Der WFA wird von der Kommission laufend über etwaige Refinanzierungen der Anleihen oder Neustrukturierungen der finanziellen Konditionen unterrichtet.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 5

Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

FINANZBOGEN

(vgl. Artikel 16 der Internen Vorschriften)

POLITIKBEREICH: TITEL 01 – WIRTSCHAFT UND FINANZEN

TÄTIGKEIT: FINANZOPERATIONEN UND -INSTRUMENTE

1.           BEZEICHNUNG DES VORSCHLAGS, HAUSHALTSLINIE UND -TITEL

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien in Verbindung mit der Empfehlung für einen Beschluss des Rates über einen gegenseitigen Beistand für Rumänien

01 04 01 01 Garantie der Europäischen Union für EU-Anleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen.

2.           RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 143 AEUV, Artikel 352 AEUV, Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates.

3.           GESAMTZAHLEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR (IN EUR)

Dieser Posten gibt die Struktur für die von der Europäischen Union übernommene Garantie vor. Er gibt der Kommission die Möglichkeit, die Schulden zu bedienen (Kapitalbetrag, Zinsen und sonstige Kosten), falls der Schuldner (Rumänien) ausfällt.

Der die Haushaltsgarantie betreffende Haushaltsartikel („p.m.“) wird nur im Falle einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Garantie aktiviert. Im Regelfall ist nicht davon auszugehen, dass die Haushaltsgarantie in Anspruch genommen wird.

3a – Laufendes Jahr

Entfällt.

|| || MfV

Ursprünglicher Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr || ||

Überstellung || ||

Zusätzliche Mittel || ||

Mittel insgesamt || ||

Bereits für ein anderes Arbeitsprogramm zurückgestellte Mittel || ||

Verfügbarer Restbetrag || ||

Betrag für die vorgeschlagene Maßnahme || ||

3b – Übertragungen

Entfällt.

|| || MfV

Übertragungen || ||

Bereits für ein anderes Arbeitsprogramm zurückgestellte Mittel || ||

Verfügbarer Restbetrag || ||

Betrag für die vorgeschlagene Maßnahme || ||

3c – Kommendes Haushaltsjahr

Entfällt.

|| || MfV

Ursprünglicher Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr || || Abschluss von früheren Forschungsprogrammen

Überstellung || ||

Zusätzliche Mittel || ||

Mittel insgesamt || ||

Bereits für ein anderes Arbeitsprogramm zurückgestellte Mittel || ||

Verfügbarer Restbetrag || ||

Betrag für die vorgeschlagene Maßnahme || || Abschluss von früheren Forschungsprogrammen

4.           BESCHREIBUNG DER MASSNAHME

Der vorgeschlagene vorsorgliche mittelfristige finanzielle Beistand der EU für Rumänien besteht im Aktivierungsfall aus einem EU-Darlehen (das durch Anleihen der EU an den internationalen Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten finanziert würde) in Höhe von maximal 2 Mrd. EUR. Es soll im Zuge eines internationalen Finanzierungspakets gewährt werden, insbesondere in Verbindung mit einem IWF-Darlehen von 1,75 Mrd. SZR (rund 2 Mrd. EUR) im Rahmen der Bereitschaftskreditvereinbarung. Die Weltbank hat 1 Mrd. EUR im Rahmen eines Entwicklungskreditprogramms (Development Loan Programme, DPL) mit verzögerter Auszahlungsoption (Deferred Drawdown Option, DDO) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die Weltbank ihre zuvor bewilligte Unterstützung von 891 Mio. EUR fortsetzen, wovon 514 Mio. EUR noch auszuzahlen sind. Mit dem vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien sollen die verbleibenden Bedrohungen für die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz des Landes beseitigt werden. Auch wenn das Leistungsbilanzdefizit eindeutig gesunken ist, deuten volatile Kapitalströme auf Risiken hinsichtlich der Finanzierung hin. Der vorsorgliche Beistand wird außerdem weiterhin das Wirtschaftsprogramm der Regierung unterstützen, das unter anderem darauf abzielt, die makroökonomische, haushaltspolitische und finanzielle Stabilität zu konsolidieren, die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, die Steuerverwaltung zu reformieren, die öffentliche Finanzverwaltung und -kontrolle zu verbessern und die Widerstandskraft und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu steigern. Durch den Beistand, der von der Kommission in Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss verwaltet wird, kann schließlich darauf hingewirkt werden, dass die Gestaltung der rumänischen Wirtschaftspolitik den Verpflichtungen Rumäniens im Rahmen der EU und den Empfehlungen des Rates entspricht, insbesondere was die Umsetzung des nationalen Reformprogramms sowie des Konvergenzprogramms betrifft.

Die EU-Mittel, die für den Fall, dass Rumänien einen Auszahlungsantrag stellt und die Kommission nach Anhörung des WFA diesen positiv bewertet, an den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten zur Ausreichung des Darlehens an Rumänien aufgenommen werden, sind von der EU-Garantie gedeckt. Die Darlehensmittel werden auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufgenommen. Der Kapitalbetrag der Darlehen, die an Rumänien vergeben werden könnten, beliefe sich auf maximal 2 Mrd. EUR.

Die von der EU übernommene Garantie ist so strukturiert, dass die Kommission die Schulden bedienen kann, falls Rumänien ausfällt.

Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, kann die Kommission den Schuldendienst vorläufig aus Kassenmitteln leisten. In diesem Falle findet Artikel 12 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1) Anwendung.

5.           BERECHNUNGSWEISE

Entfällt.

6.           FÄLLIGKEITSPLAN (IN EURO)

Entfällt.

Bezeichnung || Mittelbindungen || Zahlungen

|| || || Jahr n || Jahr n+1 || Jahr n+2 || Jahr n+3 || Folgende Haushaltsjahre

|| Jahr n || || || || || ||

|| Jahr n+1 || || || || || ||

|| || || || || || ||

|| Jahr n || || || || || ||

|| Jahr n+1 || || || || || ||

|| || || || || || ||

|| Insgesamt || || || || || ||

[1]               Grundlage des ersten Programms war die Entscheidung 2009/459/EG des Rates, Grundlage des zweiten Programms der Beschluss 2011/288/EU des Rates.

[2]               ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1.

[3]               Vgl. Seite xx dieses Amtsblatts.

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