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Document 52013PC0544
Recommendation for a COUNCIL DECISION on the approval of the conclusion by the Commission, on behalf of the European Atomic Energy Community, of a Protocol to the Stabilisation and Association Agreement between the European Communities and their Member States, of the one part, and the Republic of Montenegro, of the other part, to take account of the accession of the Republic of Croatia to the European Union
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Genehmigung des Abschlusses eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Genehmigung des Abschlusses eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
/* COM/2013/0544 final - 2013/ () */
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Genehmigung des Abschlusses eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union /* COM/2013/0544 final - 2013/ () */
BEGRÜNDUNG Am 24. September 2012
ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Europäischen Union, ihrer
Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien Verhandlungen mit Montenegro über den
Abschluss eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Montenegro andererseits anlässlich des Beitritts der Republik
Kroatiens zur Europäischen Union aufzunehmen. Diese Verhandlungen begannen
nach entsprechenden technischen Konsultationen mit Montenegro am
22. November 2012. Weitere Verhandlungsrunden fanden am
25. Januar und 7. März 2013 statt. Das Protokoll wurde am 16.
Mai 2013 von der Kommission und der Regierung Montenegros paraphiert. Der
Wortlaut des paraphierten Protokolls ist beigefügt. Die Kommission schlägt vor,
dass der Rat über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des
Protokolls im Namen der Europäischen Union beschließt und das Protokoll im
Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten schließt. Die
Europäische Atomgemeinschaft (EAG) ist ebenfalls Vertragspartei des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Im Hinblick auf den Abschluss des
Protokolls im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft schlägt die Kommission
vor, dass der Rat seine Zustimmung gemäß Artikel 101 Absatz 2 des Vertrags zur
Gründung der EAG erteilt. Gemäß Artikel 101 EAG-Vertrag
wird der Beschluss über die Unterzeichnung von Abkommen von der Kommission, der
Beschluss über den Abschluss von Abkommen von der Kommission mit Zustimmung des
Rates gefasst. Daher ist es erforderlich, für die Unterzeichnung und den
Abschluss des Protokolls durch die EU bzw. die EAG gesonderte Beschlüsse zu
fassen. Im Hinblick auf den Abschluss
des Protokolls im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft schlägt die
Kommission dem Rat vor, –
seine Zustimmung nach Artikel 101 Absatz 2 des
Vertrags zur Gründung der EAG zu erteilen. Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Genehmigung des Abschlusses eines
Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Montenegro andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen
Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur
Europäischen Union DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der
Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 24. September 2012 ermächtigte der Rat
die Kommission, Verhandlungen mit Montenegro über den Abschluss eines
Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik
Montenegro andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur
Europäischen Union aufzunehmen. (2)
Diese Verhandlungen wurden erfolgreich
abgeschlossen. (3)
Das Protokoll sollte daher geschlossen werden —
auch im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft in Bezug auf Fragen, die unter
den Euratom-Vertrag fallen. (4)
Im Hinblick auf Fragen, die unter den Vertrag über
die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
Union fallen, sind die Unterzeichnung und der Abschluss des Protokolls Gegenstand
eines getrennten Verfahrens. (5)
Der Abschluss des Protokolls durch die Kommission
im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft ist zu genehmigen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Abschlusses eines Protokolls zum
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro
andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird
genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist dem Beschluss
des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls
zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro
andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen
Union beigefügt. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident