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Document 52013PC0469
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund in accordance with point 28 of the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 between the European Parliament, the Council and the Commission on budgetary discipline and sound financial management (application EGF/2012/008 IT/De Tomaso Automobili from Italy)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/008 IT/De Tomaso Automobili, Italien)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/008 IT/De Tomaso Automobili, Italien)
/* COM/2013/0469 final - 2013/ () */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/008 IT/De Tomaso Automobili, Italien) /* COM/2013/0469 final - 2013/ () */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 5. November 2012 stellte Italien den
Antrag EGF/2012/008 IT/De Tomaso Automobili auf Gewährung eines Finanzbeitrags
aus dem EGF wegen Entlassungen beim italienischen Unternehmen De Tomaso
Automobili S.p.A. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2012/008 Mitgliedstaat || Italien Artikel 2 || Buchstabe a Hauptunternehmen || De Tomaso Automobili S.p.A. Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 0 Bezugszeitraum || 5.7.2012-28.8.2012 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 15.1.2013 Datum der Antragstellung || 5.11.2012 Entlassungen im Bezugszeitraum || 1 030 Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 0 Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 1 030 Entlassene Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden || 1 010 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 4 987 732 Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 201 613 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 3,89 Gesamtkosten (EUR) || 5 189 345 EGF-Beitrag in EUR (50 %) || 2 594 672 1. Der Antrag wurde der
Kommission am 5. November 2012 vorgelegt und bis zum 5. März 2013
durch zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die
EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser
Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung 3. Zur Begründung des
Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen
Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Italien
Folgendes an: Im Jahr 2010 stieg die Automobilproduktion weltweit um
22,4 %, nachdem sie 2009 um 9,6 % zurückgegangen war[4]. Insgesamt wurden 2010
58,3 Mio. Automobile gefertigt. Die EU war mit einem Anteil von 26 %
an der weltweiten Automobilproduktion der größte Produzent, gefolgt von China
mit 13,9 Mio. gefertigten Fahrzeugen. In China legte die
Automobilproduktion 2010 um 33,8 % zu, während die Zunahme in Europa nur
8,3 % betrug. Im gleichen Jahr (2010) wurden in Japan, dem weltweit
drittgrößten Automobilproduzenten, 21,1 % mehr Autos gefertigt als 2009,
während die Zuwächse in den nächstkleineren Produktionsländern +22,4 %
(Korea), +9,8 % (Brasilien), +29,4 % (Indien) und +24,4 % (USA)
betrugen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Europa beim Produktionswachstum in
der Automobilherstellung erheblich hinter seinen größten Wettbewerbern
zurückbleibt, so dass der Marktanteil Europas in dieser Branche schrumpft. 4. Ferner stützt sich der
Antragsteller auf die Statistik zur europäischen Kfz-Produktion[5], um die Schrumpfung des
Marktanteils der EU zwischen 2004 und 2010 zu verdeutlichen. Konkret ging der
Marktanteil der EU-27 an der weltweiten Kfz-Produktion von 28,4 % (2004)
auf 26,3 % (2010) zurück. Zwar ist die absolute Zahl der gefertigten
Personenkraftwagen in der EU-27 im gleichen Zeitraum um 6,7 % gestiegen,
doch weltweit betrug dieser Zuwachs 32,2 %. Diese Abnahme des Marktanteils
der EU ist Teil eines längerfristigen Trends; dies hat die Kommission bereits
in Bewertungen früherer EGF-Anträge in Bezug auf die Automobilbranche
festgestellt, die sich auf Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der
Globalisierung beriefen. So betrug der Anteil der EU‑27 an der weltweiten
Automobilproduktion im Jahr 2001 noch 33,7 %. Auch der am
6. Juni 2012 veröffentlichte Abschlussbericht der CARS-21-Gruppe[6] bestätigt diesen Rückgang des
Anteils des europäischen Marktes am Pkw-Weltmarkt. Die Umverteilung der
Weltmarktanteile ist vor allem auf geografische Konsummuster zurückzuführen,
insbesondere das schnelle Anwachsen der asiatischen Märkte, von dem
EU-Hersteller weniger gut profitieren können, da sie dort im Vergleich zu
anderen Märkten schlechter positioniert sind. 5. Mit bislang insgesamt
16 Fällen war der Automobilsektor die Branche, auf die die meisten
EGF-Anträge entfielen, wobei sich sieben[7]
dieser Fälle auf strukturelle Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der
Globalisierung bezogen. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a 6. Italien beantragt eine
Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem
Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten
erforderlich sind; dazu werden auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei
Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern gezählt. 7. Der Antrag betrifft
1030 Entlassungen bei der De Tomaso Automobili S.p.A. während des
Bezugszeitraums vom 5. Juli 2012 bis zum 28. August 2012. Alle
Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich
der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Die Kommission hat die gemäß
Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich erforderliche Bestätigung
erhalten, dass dies die tatsächliche Anzahl der vorgenommenen Entlassungen ist. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 8. Die italienischen Behörden
haben dargelegt, dass der Automobilhersteller De Tomaso S.p.A 1959 vom
Ingenieur und Rennfahrer Alejandro De Tomaso gegründet wurde. Nachdem das
Unternehmen vier Jahre lang Rennwagen gefertigt hatte, stellte es die
Produktion auf Sportwagen um, und Anfang der 1970er Jahre entwickelte es das
Modell Pantera, durch das die Marke internationalen Ruhm erlangte. Dieses
Modell wurde zwei Jahrzehnte lang produziert. In späteren Jahren kam ein
weiteres Produktsegment (Luxusautos) hinzu. 9. Im Jahr 2009 veräußerten die
Erben von De Tomaso und die anderen Anteilsinhaber die Marke De Tomaso an Innovation
in Auto industry S.p.A. (IAI S.p.A.). Im Anschluss änderte IAI seinen Namen in
De Tomaso Automobili S.p.A. Das neue Unternehmen De Tomaso Automobili übernahm
dann einen Teil der Pininfarina S.p.A. (die vor allem auf Industriedesign und
nachhaltige Mobilität spezialisiert ist), und die Belegschaft von De Tomaso
wurde um 900 ehemalige Pininfarina-Beschäftigte erweitert, um die geplante
Produktion von Fahrzeugen mit Aluminiumkarosserie und innovativer Technologie
aufzunehmen. 10. Im Jahr 2011 stellte die De
Tomaso Automobili S.p.A. auf dem Genfer Auto-Salon das neue Modell „De Tomaso
Deauville 2011“ vor. 11. Presseberichten zufolge[8] sind die Produzenten von
High-End-Luxusfahrzeugen weniger stark vom Abschwung betroffen als die
Hersteller von Autos für den Massenmarkt, doch in beiden Marktsegmenten bleibt
das Wachstum hinter den Erwartungen aus dem Jahr 2011 zurück. 12. Zusammen mit den allgemeinen
Problemen des Automobilsektors und der Kreditverknappung nach der Wirtschafts-
und Finanzkrise hat das schwache Wachstum das Unternehmen so stark belastet,
dass es keine Lösung mit Aussicht auf Profitabilität finden konnte, weshalb es
im April 2012 in Liquidation ging. Im Juli 2012 erklärten die
Gerichte von Livorno und Turin das Unternehmen für zahlungsunfähig. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 13. Der Antrag betrifft 1030
Entlassungen bei der De Tomaso Automobili S.p.A; 1010 der entlassenen
Arbeitskräfte werden voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen. 14. Aufschlüsselung der
voraussichtlich teilnehmenden Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 890 || 88,12 Frauen || 120 || 11,88 EU-Bürger/-innen || 978 || 96,83 Nicht-EU-Bürger/-innen || 32 || 3,17 15-24 Jahre || 0 || 0,00 25-54 Jahre || 898 || 88,91 55-64 Jahre || 112 || 11,09 > 64 Jahre || 0 || 0,00 15. Sieben der zu unterstützenden
Arbeitskräfte haben langfristige Gesundheitsprobleme oder eine Behinderung. 16. Aufschlüsselung nach
Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 8 || 0,79 Bürokräfte, kaufmännische Angestellte || 48 || 4,75 Handwerks- und verwandte Berufe || 11 || 1,09 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 943 || 93,37 17. Italien hat bestätigt, dass im
Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik
der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung
angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF
und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 18. Von den Entlassungen betroffen
sind die Regionen Piemont und Toskana (NUTS 2: Piemonte und Toscana) und
insbesondere die Provinzen Turin und Livorno (NUTS 3: Torino und Livorno),
in denen sich die Werke der De Tomaso Automobili S.p.A befanden. 19. In den acht Provinzen der
Region Piemont sind unterschiedliche Wirtschaftsbranchen anzutreffen, besondere
Bedeutung haben jedoch die Automobilherstellung (z. B. Fiat-Konzern) und
die Textilbranche. Im Jahr 2009 sank das BIP der Region Piemont um 3,9 %,
was vor allem auf die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die
Automobilindustrie und die mit ihr verbundenen Branchen zurückzuführen war. In
der Industrie ging die Wertschöpfung um fast 17 % zurück. Im Jahr 2010
setzte eine Erholungsphase mit einem Wachstum von +2 % ein, das 2011
jedoch beinahe wieder zum Stillstand kam (+0,7 %). 2012 waren in der
Region Piemont 415 219 Unternehmen aktiv, was fast 8 % der Gesamtzahl
der Unternehmen in Italien entspricht. Die meisten dieser Unternehmen sind im
Groß- und Einzelhandel tätig (24,5 %), gefolgt vom Bausektor
(17,2 %), der Land‑/Forstwirtschaft und Fischerei (14,5 %) und
der Industrie (9,9 %). 20. Auch in der Region Toskana
ging 2009 das BIP zurück (-2 %), jedoch nicht so stark wie im Piemont, was
hauptsächlich auf die Stärke des Dienstleistungssektors zurückzuführen ist, der
die regionale Wirtschaft prägt. 2012 waren in der Region Toskana 365 629
Unternehmen aktiv, was 7 % der Gesamtzahl der Unternehmen in Italien
entspricht. Die Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen ähnelt derjenigen der
Region Piemont: Am stärksten ist der Groß- und Einzelhandel (25,4 %),
gefolgt vom Bausektor (17,2 %), der Land-/Forstwirtschaft und Fischerei
(13,3 %) und der Industrie (11,5 %). 21. Die wichtigsten Beteiligten
sind die Regionen Piemont und Toskana, die Behörden der Provinzen Turin und
Livorno (NUTS 3), insbesondere die Kommunalbehörden in Turin und Grugliasco,
die Unternehmensverbände Confindustria Livorno und SIT sowie folgende Gewerkschaften:
Confederazione Italiana del lavoro (CISL) und FIM CISL; Confederazione
Generale Italiana del Lavoro (CGIL) und FIOM CGIL; Unione Italiana del
Lavoro (UIL) und UILM UIL; sowie FISMIC, Sindacato autonomo metalmeccanici
e industrie colegate. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 22. In der Region Piemont wurden
2008 CIG-Leistungen[9]
für rund 36 Mio. Stunden in Anspruch genommen. Im Jahr 2011 betrug die
Zahl der aus CIG-Leitungen finanzierten Stunden mit 146 Millionen bereits
das Vierfache.
Die Region Toskana verzeichnete 2010 einen Anstieg der CIG-Stunden um
58,8 % gegenüber 2008, während 2011 ein Rückgang um 12 % gegenüber
dem Vorjahr zu beobachten war. Trotz dieser Abnahme belief sich die Zahl der
Stunden, für die CIG-Leistungen in Anspruch genommen wurde, noch auf
48 Millionen. 23. Durch die 1030 von der De
Tomaso Automobili S.p.A entlassenen Arbeitskräfte, die Gegenstand dieses
Antrags sind und denen CIG Straordinaria wegen Einstellung des Geschäftsbetriebs
nach Insolvenz gewährt wurde, wird die Situation in den von den Entlassungen
betroffenen Gebieten weiter verschärft. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 24. Alle nachstehenden Maßnahmen
bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der entlassenen Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt: –
Berufsberatung, Outplacement und Unterstützung
bei der Arbeitsuche: Diese erste Maßnahme, die allen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten wird, umfasst Folgendes: Information
über verfügbare Leistungen und Schulungsprogramme, Erstellung von Profilen und
Bewertung der Kompetenzen der Arbeitskräfte, Ausarbeitung eines individuellen
Projekts und eines Aktionsplans sowie Unterstützung bei der Arbeitsuche,
einschließlich der Bereitstellung von Informationen über offene Stellen, der
aktiven Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokaler und regionaler Ebene
und der Stellenvermittlung. –
Weiterbildung, Umschulung und Berufsbildung: Dies umfasst Folgendes: Anerkennung bisheriger Berufserfahrung
(d. h. Bewertung vorhandener Kenntnisse und Erfahrungen jeder Arbeitskraft
sowie Ermittlung der Bereiche, in denen Weiterbildungsbedarf besteht) und
verschiedene Schulungspfade, die Teil des regionalen Weiterbildungskatalogs
sein oder entsprechend den Bedürfnissen der Arbeitskräfte ad hoc
organisiert werden können. Als „Zahlungsmittel“ für relevante
Fortbildungsmaßnahmen erhalten die Arbeitskräfte Bildungsgutscheine. Ferner
sieht diese Maßnahme auch Vereinbarungen mit Unternehmen vor, die ehemalige
De-Tomaso-Beschäftigte übernehmen wollen; diese Unternehmen erhalten Zuschüsse
von bis zu 1500 EUR für die Schulung von Arbeitskräften am Arbeitsplatz,
sofern diese Arbeitskräfte entweder unbefristet oder auf mindestens
12 Monate befristet eingestellt werden. –
Unterstützungsmaßnahmen für die Unternehmensgründung: Arbeitskräfte, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen, werden
durch spezifische Maßnahmen unterstützt, z. B. Ermittlung von
Geschäftsideen, Ausarbeitung von Geschäftsplänen, Kapitalbeschaffung usw. –
Beihilfe zur Existenzgründung: Arbeitskräfte, die ein Unternehmen gründen, erhalten 5000 EUR als
Beihilfe zur Deckung der damit verbundenen Kosten. –
Beihilfe für die Einstellung: Ein Unternehmen, das einen ehemaligen De-Tomaso-Beschäftigten
unbefristet einstellt, erhält eine Einstellungsbeihilfe von bis zu
6300 EUR. Bei Arbeitskräften, die eine Behinderung haben oder die eine
Person mit Behinderung betreuen, erhöht sich die Beihilfe für die Einstellung
um 1350 EUR, wobei der Höchstbetrag von insgesamt 6300 EUR nicht
überschritten werden darf. Die Beihilfe wird gemäß den von der Region
festgelegten Vorschriften und Verfahren auf Antrag des Unternehmens nach
erfolgter Einstellung gewährt. –
Beihilfen für die Arbeitsuche: Die an den vom EGF kofinanzierten Maßnahmen teilnehmenden
Arbeitskräfte erhalten eine Beihilfe für die Arbeitsuche, deren Höhe abhängig
von der Zeit der aktiven Teilnahme an den Maßnahmen in Stunden berechnet wird.
Die durchschnittliche Teilnahmedauer pro Arbeitskraft wird auf 86 Stunden
geschätzt. –
Beihilfen zu Sonderausgaben: Hierzu zählen zwei Arten von Beihilfen: 1. Beihilfe für
Arbeitskräfte, die für betreuungsbedürftige Personen sorgen: Bei an den
Maßnahmen teilnehmenden Arbeitskräften, die betreuungsbedürftige Angehörige
haben (Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung), können die
Ausgaben für Betreuungskräfte mit bis zu 1000 EUR bezuschusst werden.
Dadurch sollen die zusätzlichen Kosten gedeckt werden, die Arbeitskräften mit
Betreuungsverpflichtungen entstehen, wenn sie an Schulungen oder sonstigen
Maßnahmen teilnehmen. 2. Beihilfe zu Fahrtkosten: An den Maßnahmen
teilnehmende Arbeitskräfte, die von ihrem Wohnort zum Veranstaltungsort der
Maßnahme pendeln müssen, erhalten eine Erstattung ihrer Fahrtkosten bis zur
Höhe von 1000 EUR. 25. Die im Antrag aufgeführten
Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsmaßnahmen,
Verwaltungsmaßnahmen und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und
Werbemaßnahmen. 26. Die von den italienischen
Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die
italienischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten mit 5 189 345 EUR,
davon 4 987 732 EUR für personalisierte Dienstleistungen und
201 613 EUR (= 3,89 % der Gesamtkosten) für die
Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von
2 594 672 EUR (50 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) (*) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) (**) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Berufsberatung, Outplacement und Unterstützung bei der Arbeitsuche (Orientamento professionale, outplacement e assistenza alla ricerca attiva) || 1 010 || 1 351 || 1 364 975 Weiterbildung, Umschulung und Berufsbildung (Attività di formazione e riqualificazione) || 1 010 || 1 565 || 1 580 500 Unterstützungsmaßnahmen für die Unternehmensgründung (Promozione dell'auto-imprenditorialità) || 20 || 3 000 || 60 000 Beihilfe zur Existenzgründung (Contributo all'auto-imprenditorialità) || 20 || 5 000 || 100 000 Beihilfe für die Einstellung (Contributo per l'assunzione dei lavoratori svantaggiati) || 200 || 4 500 || 900 000 Beihilfen für die Arbeitsuche (Indemnità per la ricerca attiva) || 1 010 || 811 || 819 257 Beihilfen zu Sonderausgaben (Voucher integrativo e voucher di conciliazione) || 135 || 1 207 || 163 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 4 987 732 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsmaßnahmen || || 18 064 Verwaltungsmaßnahmen || || 95 786 Informations- und Werbemaßnahmen || || 27 329 Kontrolltätigkeiten || || 60 434 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 201 613 Veranschlagte Gesamtkosten || || 5 189 345 EGF-Beitrag (50 % der Gesamtkosten) || || 2 594 672 (*) Um Dezimalstellen zu vermeiden, wurden
die veranschlagten Kosten je Arbeitskraft gerundet. Das Runden hat jedoch keine
Auswirkung auf die Gesamtkosten jeder Maßnahme; es gilt der im Antrag Italiens
jeweils angegebene Betrag. (**) Die Gesamtsummen können eine
rundungsbedingte Differenz aufweisen. 27. Italien bestätigt, dass die
oben beschriebenen Maßnahmen mit aus den Strukturfonds finanzierten Maßnahmen
komplementär sind und dass Vorkehrungen zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen
getroffen werden. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 28. Italien begann am
15. Januar 2013 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den
personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein
Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 29. Die mit der Bewältigung der
Krise bei der De Tomaso S.p.A. befassten Sozialpartner wurden auch in die
Entwicklung des koordinierten Maßnahmenpakets eingebunden. Ein
Lenkungsausschuss, der sich aus Vertretern der regionalen Behörden, der
Gewerkschaften und der RSU[10]
zusammensetzt, wird die Umsetzung der aus dem EGF kofinanzierten Maßnahmen
überwachen. 30. Die italienischen Behörden
haben bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 31. Zu den Kriterien nach
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
italienischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß
Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind. · Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Sektoren dienen. · Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 32. Italien hat der Kommission
mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF wie folgt verwaltet wird: Dem
Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali – Direzione Generale per le
Politiche Attive e Passive del Lavoro (MLPS – DG PAPL) obliegt die
Zuständigkeit für Verwaltung, Bescheinigung und Prüfung (das MLPS – DG PAPL
Ufficio A dient als Verwaltungsbehörde, das MLPS – DG PAPL Ufficio B
als Bescheinigungsbehörde und das MLPS – DG PAPL Ufficio C als
Prüfbehörde). Die Regionen Piemont und Toskana werden als zwischengeschaltete
Stellen für die Verwaltungsbehörde fungieren. Finanzierung 33. Auf der Grundlage des Antrags
Italiens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte
Paket personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF
eingeschlossen) mit 2 594 672 EUR, d. h. 50 % der
Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle
Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Italiens. 34. Unter Berücksichtigung des
nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der
Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den
oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der
Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 35. Unter Berücksichtigung des
vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags
des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden
Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 gefordert. 36. Mit der Vorlage dieses
Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die
Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer
Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die
Kommission ersucht den Teil der Haushaltsbehörde, der zuerst auf einer
angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur
Inanspruchnahme des Fonds erzielt, den anderen Teil und die Kommission über
seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der
Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen. 37. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2013 eingesetzt werden. Quellen von Mitteln für Zahlungen 38. Zur Deckung des für den
vorliegenden Antrag benötigten Betrags von 2 594 672 EUR werden
die im Haushalt 2013 für die EGF-Haushaltslinie vorgesehenen Mittel
herangezogen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/008 IT/De Tomaso
Automobili, Italien) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[11],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[12],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[13], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden
kann. (3) Italien hat am
5. November 2012 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen beim Unternehmen De Tomaso Automobili S.p.A. gestellt und diesen
Antrag bis zum 5. März 2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der
Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die
Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 594 672 EUR
bereitzustellen. (4) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Italiens
bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 2 594 482 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident/Die Präsidentin Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [4] International Organization of Motor Vehicle
Manufacturers OICA – www.oica.net [5] European Automobile Manufacturers‘ Association ACEA –
www.acea.be [6] http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/automotive/files/cars-21-final-report-2012_en.pdf [7] EGF/2012/008
De Tomaso (Gegenstand dieses Beschlussvorschlags) sowie
EGF/2007/001 Peugeot SA (KOM(2007) 415), EGF/2007/010 Lisboa-Alentejo
(KOM(2008) 94), EGF/2008/002 Delphi (KOM(2008) 547), EGF/2008/004
Castilla y León und Aragón (KOM(2009) 150), EGF/2009/013 Karmann
(KOM(2010) 007) und EGF/2012/005 Saab (COM(2012) 622). [8] http://www.examiner.com/article/global-luxury-car-crisis
http://www.spiegel.de/international/business/crisis-hits-carmakers-daimler-and-porsche-cut-expectations-for-2013-a-857183.html
http://www.bloomberg.com/news/2012-09-27/ferrari-to-lamborghini-can-t-outrun-crisis-as-sales-slow.html
http://images.forbes.com/forbesinsights/StudyPDFs/automotive-outlook_report.pdf [9] CIG ist eine im italienischen Recht verankerte
Unterstützungsregelung. Sie sieht vor, dass Arbeitskräfte, die der Arbeitgeber
vorübergehend nicht oder nicht mit voller Stundenzahl beschäftigen kann,
Ausgleichsleistungen vom nationalen Sozialversicherungsträger Istituto
Nazionale della Previdenza (INPS) erhalten. [10] Die Rappresentanza Sindacale Unitaria (RSU) ist ein
bei allen – öffentlichen wie privaten – Arbeitgebern einzurichtendes Gremium
zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Es besteht aus mindestens drei
Personen, die von allen Arbeitskräften (unabhängig von einer eventuellen
Gewerkschaftszugehörigkeit) gewählt werden. [11] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [12] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [13] ABl. C […] vom […], S. […].