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Document 52013JC0004
JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS European Neighbourhood Policy: Working towards a Stronger Partnership
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft
/* JOIN/2013/04 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft /* JOIN/2013/04 final */
Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu
einer verstärkten Partnerschaft 1. Einleitung
Die EU hat die
Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) im Jahr 2011[1]
neu ausgerichtet und Instrumente zur stärkeren Unterstützung der
Partnerländer beim Aufbau vertiefter und tragfähiger Demokratien und zur
Förderung einer breitenwirksamen wirtschaftlichen Entwicklung eingeführt.
Wesentliche Elemente der ENP sind nun die politische Assoziation und
wirtschaftliche Integration, die Mobilität der Bürger, eine verstärkte
finanzielle Unterstützung durch die EU, eine engere Partnerschaft mit der
Zivilgesellschaft und eine bessere Zusammenarbeit in bestimmten
Politikbereichen. Die vorliegende gemeinsame Mitteilung, die durch eine
Reihe gemeinsamer Arbeitsdokumente der Dienststellen[2]
ergänzt wird, enthält eine Bilanz der bisherigen Fortschritte der EU und
der Partnerländer bei der Umsetzung der einvernehmlich festgelegten
Reformziele.
Das vergangene Jahr
war eine ereignisreiches Jahr voller Herausforderungen für die Europäische
Union und ihre Nachbarn. Die EU setzte ihre Anstrengungen zur Überwindung
der Finanzkrise und der damit in einigen Mitgliedstaaten verbundenen
Rezession fort. Einige ihrer Partnerländer in der Nachbarschaft waren
weiterhin mit Konflikten, politischer Instabilität und einer schwierigen
sozioökonomischen Lage konfrontiert. Diese Länder stehen mitunter vor
gewaltigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen,
bei denen zum Teil sofortiger Handlungsbedarf besteht. Angesichts der drängenden
Probleme können die politischen Entscheidungsträger den Schwerpunkt nicht
auf mittel- und langfristige Reformen legen.
Die ENP bildet nach
wie vor die Grundlage für die Bemühungen der EU und ihrer Nachbarn, eine
größtmögliche politische Assoziation und wirtschaftliche Integration zu
erreichen. Diesem Bestreben liegen gemeinsame Interessen und Werte
zugrunde: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und
sozialer Zusammenhalt.
In vielen
Partnerländern setzt sich der demokratische Wandel fort. Die Libyer haben
zum ersten Mal seit über 40 Jahren eine verfassungsgebende
Versammlung gewählt. Ägypten und Tunesien setzen ihre Verfassungsreformen
fort, wenn auch nicht ohne Schwierigkeiten.
In Armenien, Georgien
und der Ukraine wurden neue Parlamente gewählt und das moldauische
Parlament hat endlich einen Präsidenten gewählt. Die demokratischen
Strukturen konsolidieren sich, auch wenn bei diesen Wahlen die
internationalen Standards nicht immer in vollem Umfang erfüllt wurden.
Auch in Belarus fanden Parlamentswahlen statt, die jedoch nicht den OSZE-
und den internationalen Standards entsprachen.
Die Entwicklungen in
Ägypten, Tunesien und Libyen verdeutlichen die Komplexität des Übergangs.
Es erfordert Zeit, neue politische Strukturen und Gleichgewichte,
Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt auf der Grundlage eines
Konsenses über die zentralen Werte und Grundsätze zu schaffen. Die
Verfassungsreformen kommen nur langsam voran, die Fortschritte sind nicht
immer linear und in vielen Fällen ist der Ausgang noch offen. In solchen
Fällen arbeitet die EU weiterhin mit ihren Partnern zusammen und
unterstützt ihre Bemühungen um Aufbau einer nachhaltigen Demokratie.
Die in der
Nachbarschaftsregion im vergangenen Jahr erzielten Fortschritte waren
insgesamt sehr heterogen. In vielen Partnerländern wurden umfassende
Reformen zum Teil durch politische oder wirtschaftliche
Partikularinteressen gebremst oder verhindert. Manchmal waren bei den
Reformen Rückschläge zu verzeichnen. Jedoch sprechen das verlangsamte
Wirtschaftswachstum, der Anstieg der Arbeitslosigkeit, die fortbestehenden
Ungleichheiten, die zunehmenden Umweltprobleme und die sich häufig
verschlechternden sozioökonomischen Indikatoren mehr denn je dafür, genau
die Art von Reformen durchzuführen, um die es in der ENP im Grunde geht.
Das zunehmende
Engagement anderer Akteure (Drittländer, regionale Organisationen usw.) in
der südlichen und der östlichen Nachbarschaft bringt es mit sich, dass die
EU bei der Bewältigung der Probleme in der Region enger mit ihnen
zusammenarbeiten muss.
Partner, die
politische Reformen in Angriff nehmen, erhalten von der EU verstärkte
politische und finanzielle Unterstützung. Die Analyse der Entwicklungen
und Ergebnisse der Reformen in den Partnerländern zeigt, dass die ENP
funktioniert, wenn Reformwille vorhanden ist und die Zivilgesellschaft
aktiv an diesem Prozess mitwirkt. Werte und Reform- oder politische
Gestaltungsmodelle können nicht von außen auferlegt werden. Sie können nur
greifen, wenn politische Entscheidungsträger und Bürger die zwischen der
EU und ihren Partnern vereinbarten Ziele akzeptieren. Die EU muss
weiterhin auf diejenigen zugehen, die die Reform und die Partnerschaft mit
der EU befürworten, und die Zusammenarbeit mit ihnen suchen. Gleichzeitig muss
die EU besser vermitteln, wie die ENP mit ihren Instrumenten echte
Reformanstrengungen unterstützend begleiten kann.
Eine stärkere
Partnerschaft mit der Gesellschaft ist für die ENP von zentraler
Bedeutung. Die Zivilgesellschaft als treibende Kraft der Demokratisierung
und der Teilhabe aller spielt eine Schlüsselrolle für sämtliche Aspekte
demokratischer und sozioökonomischer Reformen, sei es durch ihr Eintreten
für Frauenrechte, Meinungs‑ und Vereinigungsfreiheit und
Umweltschutz oder generell für mehr soziale Gerechtigkeit. Die EU hat an
der zugesagten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, den nationalen
Parlamenten und anderen wichtigen Interessenträgern wie Sozialpartnern und
Unternehmen weiter festgehalten, um sicherzustellen, dass die mit den Partnerländern
vereinbarten Reformziele tatsächlich den Anliegen und Erwartungen ihrer
Bürger entsprechen. Die Zivilgesellschaft trägt ferner entscheidend dazu
bei, dass diese Reformen gefördert werden und die Regierungen Rechenschaft
ablegen müssen. Die Einrichtung eines Forums der Zivilgesellschaft im
Rahmen der Östlichen Partnerschaft, einschließlich nationaler Plattformen
in den Partnerländern, ist ein gutes Beispiel für die gestärkte Rolle der
Zivilgesellschaft in der ENP. Die EU hat die Zivilgesellschaft weiterhin
mit verschiedenen Finanzierungsinstrumenten unterstützt.
Darüber hinaus stehen
die EU und ihre Nachbarn vor gemeinsamen Herausforderungen, etwa in den
Bereichen Wirtschaft, Sicherheit, Umweltschutz und Migration. Indem die EU
ihre Zusagen gegenüber ihren südlichen und östlichen Nachbarn einhält, den
demokratischen Wandel und wirtschaftliche Reformen unterstützt und in
allen Punkten der Reform‑ und Politikagenden ihrer Nachbarn eng mit
ihnen zusammenarbeitet, leistet sie auch einen Beitrag zu Sicherheit und
Wohlstand für sich selbst.
2. Umsetzung
Zwei Jahre nach der
Überarbeitung der ENP ist deren Umsetzung die wichtigste Aufgabe und
Herausforderung für die EU und ihre Partner. Die seit 2011 erzielten
Fortschritte bei der Umsetzung der von der EU und ihren Partnern
vereinbarten Reformen sind sehr uneinheitlich. Allerdings darf dies den
Elan nicht bremsen. Im Gegenteil: Die EU muss ihr Engagement für diesen
Prozess noch verstärken, auch auf lange Sicht.
Der Aufbau der
Demokratie in den Partnerländern ist Sache ihrer Bürger und ihrer
gewählten Politiker. Die ENP kann diesen Prozess unterstützen, aber nicht
ersetzen. Eine Analyse der Umsetzung der zentralen Empfehlungen der
ENP-Fortschrittsberichte zeigt, dass wir erst am Anfang dieses Prozesses
stehen und noch große Herausforderungen zu bewältigen sind. In vielen
Nachbarschaftsländern wurden bei der Umsetzung der zentralen Empfehlungen
in Bezug auf Wahlen Fortschritte erzielt – häufig mit finanzieller und
logistischer Unterstützung seitens der EU. Was die Umsetzung der zentralen
Empfehlungen in den Bereichen Vereinigungs-, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit, Presse- und Medienfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und
Unabhängigkeit der Justiz sowie Korruptionsbekämpfung betrifft, so waren
die Fortschritte unzureichend. Viele der Empfehlungen treffen heute noch
ebenso zu wie im Jahr 2012. Der folgende Kasten gibt eine Übersicht über die Umsetzung der
zentralen Empfehlungen der letztjährigen Fortschrittsberichte.
Armenien
hat Maßnahmen zu einigen der zentralen Empfehlungen ergriffen. So hat es
einen Fahrplan zur Verbesserung des Wahlprozesses ausgearbeitet, eine
nationale Menschenrechtsstrategie verabschiedet und Maßnahmen zur
Korruptionsbekämpfung, zur Reform der Justiz und der öffentlichen
Verwaltung, zur Förderung von Sektorreformen und zur Angleichung der
Vorschriften an den EU-Besitzstand eingeleitet.
Aserbaidschan
hat nur im Falle weniger zentraler Empfehlungen gehandelt. Es hat mit der
Umsetzung des Aktionsplans für Menschenrechte begonnen, die Justizreform
fortgesetzt und Schritte zur Bewältigung des Problems der Zwangsräumungen
und des Abrisses von Wohngebäuden unternommen. Mit dem von der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates ernannten
Sonderberichterstatter für politische Gefangene hat es nicht zusammengearbeitet.
Georgien
hat zu den meisten zentralen Empfehlungen Maßnahmen durchgeführt. Es hat
für weitgehend freie und faire Parlamentswahlen gesorgt, ist weiter auf
die abtrünnigen Gebiete zugegangen, hat aktiv an den Genfer Gesprächen
teilgenommen und sich um die Verbesserung der Lebensbedingungen von
Binnenvertriebenen bemüht. Ferner wurden die Rede- und Meinungsfreiheit
gestärkt, das Justizsystem reformiert und Sektorreformen und die
Angleichung der Vorschriften an den EU-Besitzstand vorangetrieben.
Moldau
hat zu den meisten zentralen Empfehlungen Maßnahmen ergriffen. Es hat
seine Anstrengungen zur Umsetzung von Justiz‑ und
Gesetzesvollzugsreformen verstärkt, einen Dialog mit Tiraspol aufgenommen
und die Reformen in den Bereichen Sozialhilfe, Gesundheit und Bildung,
Energie, Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Angleichung der
Vorschriften an den EU-Besitzstand weiter umgesetzt. Die letzten Schritte
der ersten Phase des Aktionsplans für die Visaliberalisierung wurden
abgeschlossen und die Bemühungen um institutionelle Reform des
Luftfahrtsektors verstärkt.
Ukraine:
Die meisten zentralen Empfehlungen wurden noch nicht angegangen. Jedoch
hat die Ukraine Maßnahmen zur Rechts- und Justizreform ergriffen. So sind
die neue Strafprozessordnung und andere wichtige Rechtsvorschriften in
Kraft getreten. Ferner wurde ein Gesetz über Asyl und den
Flüchtlingsstatus verabschiedet, doch ist die Umsetzung noch
unzureichend.
Ägypten
hat nur zu einigen zentralen Empfehlungen Maßnahmen ergriffen. Die Macht
ging an eine zivile Regierung über und der Ausnahmezustand wurde
aufgehoben. Eine Verfassung wurde ausgearbeitet und per Referendum
angenommen. Dieser Prozess war jedoch umstritten und wurde von der
Opposition heftig kritisiert, was eine stark polarisierende politische
Krise auslöste.
Israel:
Die meisten zentralen Empfehlungen wurden noch
nicht angegangen. In den kritischen Bereichen waren keine nennenswerten
Veränderungen zu verzeichnen.
Palästina[3]:
Die meisten zentralen Empfehlungen haben weiterhin
Gültigkeit und müssen noch umgesetzt werden. In einigen Fällen wurde
jedoch gehandelt, etwa durch Abhaltung von Kommunalwahlen, weitere
Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Entwicklung von
Kostenmodellen für den Sozialschutz. Allerdings hinderten insbesondere
die aus der Besatzung resultierenden Schwierigkeiten und die Verschärfung
der Finanzkrise die Palästinensische Behörde an der Inangriffnahme von
Reformen.
Jordanien
hat zu einigen der zentralen Empfehlungen Maßnahmen ergriffen,
insbesondere die Einsetzung der Wahlkommission und des
Verfassungsgerichts und die Verabschiedung eines Gesetzes über politische
Parteien und eines Wahlgesetzes.
Libanon
hat erst mit der Umsetzung von wenigen zentralen Empfehlungen begonnen,
indem einige überfällige Richterernennungen vorgenommen wurden. Die
Verwirklichung der Reformziele kam vor dem Hintergrund der Krise im
benachbarten Syrien nur langsam voran.
Marokko
hat Schritte eingeleitet, um die Umsetzung der meisten zentralen
Empfehlungen auf den Weg zu bringen, doch ist der Prozess trotz des
erklärten Engagements für die vereinbarten Reformziele noch nicht
abgeschlossen. Es hat eine Stelle für den nationalen Dialog
über die Justizreform eingerichtet, ein Gesetz zur Schaffung einer Stelle
für Korruptionsbekämpfung entworfen (aber nicht verabschiedet) und die
Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand fortgesetzt.
Tunesien,
das sich in einer schwierigen Übergangsphase befand, hat nur zu wenigen
der zentralen Empfehlungen Maßnahmen ergriffen. Die Einsetzung einer
unabhängigen Wahlkommission wurde genehmigt, aber das neue Wahlgesetz
wurde nicht fertiggestellt. Tunesien hat das Regionale Übereinkommen über
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln unterzeichnet. Die
Vorbereitungen für Verhandlungen über eine vertiefte und umfassende
Freihandelszone kamen voran.
Die
EU trug den unmittelbaren Prioritäten der Partnerländer weiterhin
Rechnung, indem sie diese dabei unterstützte, die Rechtsstaatlichkeit und
eine gute Regierungsführung zu fördern und die Grundlagen für
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sowie für nachhaltige,
wissensbasierte und sozial gerechte Gesellschaften zu schaffen. Nach dem
ersten Treffen der Tunesien-Taskforce im Jahr 2011 wurden auch eine
Ägypten- und eine Jordanien-Taskforce aus Vertretern der EU-Organe, der
Regierungen, der Privatwirtschaft, der internationalen Geber und der
Zivilgesellschaft eingerichtet, um politische und wirtschaftliche Reformen
anzukurbeln. Dabei spielte die von der EU im Rahmen des ENPI und anderer
Instrumente gewährte finanzielle Unterstützung in vielen Fällen eine
wichtige Rolle.
Auf
dem Außenministertreffen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft im Juli
2012 wurde festgestellt, dass der Fahrplan[4] für die Östliche
Partnerschaft eine gute Grundlage für die Ausrichtung und Überwachung der
weiteren Umsetzung der Ziele der Partnerschaft bis zum nächsten
Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft darstellt. Im Fahrplan wird
dargelegt, welche grundlegenden Reformen die Partnerländer durchführen
müssen, was die EU tun und welche Unterstützung sie bieten kann. Die
gegenseitige Rechenschaftspflicht und gemeinsame Verantwortung für den
Übergang zur politischen Assoziation und wirtschaftlichen Integration sind
wesentliche Konzepte des Fahrplans.
Die
Bemühungen um Stärkung der Beziehungen sind mit einigen Ländern schneller
vorangeschritten als mit anderen. Dies spiegelt die Zusage der EU wider,
mit den Partnerländern, die zu größeren Reformfortschritten willens und
bereit sind, weiter und rascher voranzugehen (im Einklang mit dem
Grundsatz „mehr für mehr“). Sie hat mit Moldau, Armenien und Georgien die
Verhandlungen über Assoziierungsabkommen, die auch vertiefte und
umfassende Freihandelszonen (Deep and Comprehensive Free Trade Areas –
DCFTA) umfassen, und mit Aserbaidschan die Verhandlungen über ein
Assoziierungsabkommen fortgesetzt. Sie hat ferner DCFTA-Verhandlungen mit
Marokko eröffnet und bereitet Verhandlungen mit Tunesien und Jordanien
vor. Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine wurde
paraphiert, aber noch nicht unterzeichnet.
Erhebliche
Fortschritte wurden bei der Ausarbeitung der neuen Generation gemeinsamer ENP-Aktionspläne
bzw. entsprechender Dokumente gemacht. In den Aktionsplänen werden die
besonderen Bedürfnisse, Kapazitäten und Reformverpflichtungen der
einzelnen Partnerländer berücksichtigt, was differenzierte,
maßgeschneiderte Beziehungen zwischen der EU und jedem einzelnen
Partnerland ermöglicht. Die Verhandlungen über die Aktionspläne mit
Libanon, Marokko und der Palästinensischen Behörde sowie mit Tunesien im
Rahmen einer privilegierten Partnerschaft sind abgeschlossen. Nun müssen
die Aktionspläne von den jeweiligen Assoziationsräten gebilligt werden.
Der neue Aktionsplan für Jordanien trat im Oktober in Kraft. Im Oktober
nahmen die EU und Algerien ebenfalls Verhandlungen über einen gemeinsamen
ENP-Aktionsplan auf. Die Ukraine und die EU verständigten sich auf die
Aktualisierung der bisherigen Assoziierungsagenda, die der Vorbereitung
der Umsetzung des künftigen Assoziierungsabkommens dient. Zudem liefen die
Vorbereitungen für die Einleitung von Verhandlungen über
Assoziierungsagenden mit der Republik Moldau, Armenien und Georgien.
2.1. Vertiefte und
tragfähige Demokratie
In der gesamten Nachbarschaftsregion wurden
Reformfortschritte in Richtung auf eine vertiefte und tragfähige
Demokratie gemacht. Jedoch bestehen weiterhin Probleme und in
verschiedener Hinsicht drohen Rückschläge.
Bei den demokratischen Reformen werden die
Unterschiede zwischen den Nachbarschaftsländern immer größer. Die EU wird
darauf nach dem Grundsatz „mehr für mehr“ und nach gründlicher Überprüfung
der Reformverpflichtungen differenziert reagieren. Aus Gründen der
Glaubwürdigkeit muss sie die demokratischen Reformen immer nach denselben
hohen Standards und denselben Kriterien prüfen, unabhängig davon, wo und
in welcher Form sie durchgeführt werden.
In Tunesien, Ägypten und Libyen waren die
demokratischen Reformen Folge einer Revolution, während es in Jordanien,
Marokko und Algerien die Staatsmacht war, die Verfassungs-, Wahlrechts-
und Gesetzesreformen auf den Weg brachte. In Ägypten, Libyen und Tunesien
fanden demokratische Wahlen statt, doch gibt in den meisten
Partnerländern noch die Achtung der Versammlungs-, Vereinigungs- und
Meinungsfreiheit, einschließlich der Medienfreiheit, Anlass zur Sorge.
Die EU entsandte Wahlbeobachtungsmissionen nach Algerien und Libyen.
Anfang 2013 wurden in Jordanien erstmals Wahlen von EU-Wahlbeobachtern
begleitet. Auch Ägypten akzeptierte, dass die bevorstehenden
Parlamentswahlen von einer EU-Wahlbeobachtungsmission überwacht werden.
In den östlichen Ländern sind ebenfalls
immer größere Unterschiede festzustellen. Moldau, Georgien und Armenien
setzten ihren Reformkurs fort, indem sie den Rechtsrahmen für Wahlen
verbesserten und Wahlen abhielten, die insgesamt den internationalen
Standards entsprachen. Dies brachte sie beim schwierigen Übergang zu einer
tragfähigen Demokratie deutlich voran. Bei den Parlamentswahlen in der
Ukraine ergab sich ein gemischteres Bild, das verschiedene Schwachstellen erkennen
lässt. So waren in mehreren Bereichen Verschlechterungen gegenüber
früheren Wahlen zu verzeichnen. Die Wahlen in Belarus fanden im Kontext
der Repression statt, womit das Land eine weitere Chance ungenutzt ließ,
Wahlen nach OSZE‑ und internationalen Standards abzuhalten.
Insgesamt ist die EU sehr besorgt über die unzureichende Gewährleistung
der Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit in einer ganzen
Reihe von Ländern. In Belarus waren hinsichtlich der Wahrung der
Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundsätze
keinerlei Verbesserungen zu verzeichnen.
In einigen Partnerländern sehen sich zivilgesellschaftliche
Organisationen und zum Teil Gewerkschaften weiterhin erheblichen
Einschränkungen gegenüber (Behinderung der Freizügigkeit, strafrechtliche
Verfolgung führender Mitarbeiter von NRO, schwerfällige
Verwaltungsverfahren, Genehmigungsauflagen für die Annahme von
finanzieller Unterstützung). Ägyptische zivilgesellschaftliche
Organisationen waren zunehmendem Druck vonseiten der Behörden ausgesetzt.
Die in Ägypten, Marokko und Algerien geltenden Bestimmungen über das
Vereinigungsrecht geben ebenfalls Anlass zur Sorge. Auch in Belarus und
Aserbaidschan bestehen Defizite hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit. Die
Vereinigungsfreiheit muss garantiert sein und neue diesbezügliche Gesetze
müssen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards stehen.
In
mehreren Ländern der Nachbarschaftsregion stellen nach wie vor politische
und wirtschaftliche Einflussnahme, mangelnde Vielfalt und Selbstzensur ein
Problem für die Medien dar. In Aserbaidschan und Ägypten wurden
Journalisten häufig schikaniert und inhaftiert. Hingegen war die Umsetzung
von Vorschriften über die Medientransparenz in Georgien eine positive
Entwicklung.
Die Unabhängigkeit der Justiz muss in
einer Reihe von Partnerländern in unterschiedlichem Maße gestärkt werden.
Dies gilt im Süden für Ägypten, Marokko, Tunesien und Algerien und im
Osten insbesondere für Aserbaidschan und Belarus. In der Ukraine bestehen
Bedenken, was den Missbrauch der Justiz für politische Zwecke betrifft.
Trotz einiger Justizreformen wird die Justiz sowohl in den östlichen als
auch in den südlichen Nachbarschaftsländern weiterhin als in hohem Maße
von der Exekutive abhängig wahrgenommen. Hohe Verurteilungsquoten, der
übermäßige Einsatz von Verwaltungshaft und die unbefriedigende Anwendung
des Grundsatzes der Waffengleichheit untergruben das Vertrauen in die
Justiz. Obwohl Anstrengungen zur Verbesserung der Gefängnisinfrastruktur unternommen
wurden, geben die Haftbedingungen weiterhin Anlass zur Sorge. Fälle von
Folter und Misshandlungen werden nach wie vor nicht angemessen untersucht,
was unter den Vollzugsbeamten eine Kultur der Straflosigkeit fördert.
Korruption ist in vielen Ländern der
Nachbarschaftsregion immer noch ein großes Problem. In den meisten Ländern
wurden keine oder nur sehr zaghafte Schritte unternommen, um den Kampf
gegen die Korruption aufzunehmen. Insbesondere in der Ukraine, in Libanon,
Aserbaidschan, Libyen und Belarus ist das Ausmaß der Korruption nach wie
vor sehr hoch.[5]
Die demokratische Kontrolle der Streit-
und Sicherheitskräfte hat sich verbessert, insbesondere in Libyen und
Ägypten. Jedoch bestehen in der Mittelmeer-Nachbarschaftsregion nach wie
vor große Probleme, was die Reform des Sicherheitssektors, insbesondere
die Reform der Polizei, die vollständige Aufhebung des Ausnahmezustands
und die Reform von Straf- und Militärrecht zur Verhinderung von Prozessen
gegen Zivilisten vor Militärgerichten betrifft. Fragen wie die Kontrolle
und Rechenschaftspflicht der Polizei, die Bedingungen im Strafvollzug und
die Behandlung von Wehrdienstleistenden werden in strukturierten Dialogen
weiter erörtert.
Glaubwürdige Verfahren der Übergangsjustiz
sind von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Übergangs,
insbesondere in den Ländern, in denen autoritäre Regime abgesetzt wurden,
die Verbrechen gegen ihre eigene Bevölkerung begangen haben. Die Reform
der Justiz‑ und Vollzugssysteme, die mit dem allgemeinen Ziel der
Erhaltung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Zusammenhang steht,
gehört ebenfalls zu den Prioritäten der Östlichen Partnerschaft.
In der südlichen Nachbarschaft ist die
kulturelle und soziale Diskriminierung von Frauen nach wie vor ein
Problem. Frauen haben in der Revolution eine aktive Rolle gespielt. Nun
ist entscheidend, dass der Übergangsprozess und die Verfassungsreformen
die Gleichstellung der Frau vor dem Gesetz und in der Gesellschaft nicht
unterminieren und Fortschritte in dieser Frage nicht behindern. Auch im
Osten besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf in Bezug auf die
Gleichstellung der Geschlechter.
In der gesamten Nachbarschaftsregion ist das
Fehlen umfassender Antidiskriminierungsvorschriften mit wenigen
Ausnahmen nach wie vor ein Problem. Diskriminierende Einstellungen sind
weit verbreitet, insbesondere gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgenderpersonen.
2.2. Nachhaltige
wirtschaftliche und soziale Entwicklung
Das Wirtschaftswachstum zog
in nur wenigen der ENP-Partnerländer wie Georgien und Aserbaidschan wieder
an, während es sich in den meisten anderen Ländern verlangsamte. Die
externen Risiken aufgrund der globalen wirtschaftlichen Lage nahmen zu.
Zudem wurden die Aussichten für eine wirtschaftliche Erholung durch Konflikte
beeinträchtigt. Im Süden und im Osten sind die Partner weiterhin mit
generellen makroökonomischen Ungleichgewichten und einer hohen, zum Teil
noch steigenden Arbeitslosigkeit konfrontiert. Insbesondere in den
südlichen Partnerländern ist die Jugendarbeitslosigkeit hoch. Auch die
alte oder neue politische Instabilität wirkte sich negativ auf das
Wachstum aus. Ohne zusätzliches Wachstum und ohne wirksame
Beschäftigungspolitik (was auch Investitionen in Humankapital, die
Förderung menschenwürdiger Arbeit sowie Forschung und Innovation
erfordert) wird die Jugendarbeitslosigkeit hoch bleiben und der informelle
Sektor weiterhin einen erheblichen Anteil der Realwirtschaft ausmachen. In
vielen östlichen und südlichen Nachbarschaftsländern bestehen immer noch signifikante
sozioökonomische Ungleichheiten. Wenn nichts unternommen wird, werden
diese Faktoren auch künftig die soziale Stabilität und den Übergang zur
Demokratie gefährden. Die finanzielle Hilfe der EU trug dazu bei, hier
gegenzusteuern, indem grundlegende wirtschaftliche Reformen unterstützt
wurden.
Vor
dem Hintergrund der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise in der
Eurozone und des weltweiten Konjunkturabschwungs erwies sich der makroökonomische
Dialog, den die Kommission 2012 mit fast allen Nachbarschaftsländern
(allen ENP-Ländern außer Libyen und Syrien) geführt hat, als ein
nützliches Instrument für die wirtschaftliche Zusammenarbeit der EU mit
ihren Partnerländern. Dieser Dialog
ermöglichte einen offenen Meinungsaustausch über die wirtschaftliche
Entwicklung und die politischen Herausforderungen, einschließlich der
Auswirkungen der Turbulenzen im Euroraum auf die Nachbarschaft der EU. Er diente ebenfalls als Plattform für die
Überprüfung der Umsetzung der in den ENP-Aktionsplänen und Assoziierungsagenden
genannten wirtschaftlichen Reformprioritäten.
Zusätzlich
zum regelmäßigen makroökonomischen Dialog im Rahmen der verschiedenen
bilateralen Abkommen erörtert die Kommission gezielt mit denjenigen
Partnerländern, die Makrofinanzhilfe der EU erhalten,
wirtschaftspolitische Fragen. Auf diese Weise sollen die Partnerländer
dabei unterstützt werden, makroökonomische Ungleichgewichte anzugehen und
wachstumsorientierte Strukturreformen durchzuführen. 2012
schloss die Kommission mit der Freigabe der letzten Tranchen die
Durchführung von zwei Makrofinanzhilfe-Programmen ab, von denen das eine
im Jahr 2009 (Armenien, 100 Mio. EUR in Form von Darlehen und
Zuschüssen) und das andere 2010 (Moldau, 90 Mio. EUR in Form von
Zuschüssen) genehmigt worden war. Anfang
2013 wurden eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) und eine
Darlehensvereinbarung über einen Höchstbetrag von 610 Mio. EUR
für das Makrofinanzhilfe-Programm für die Ukraine unterzeichnet. 2012
arbeitete die EU eng mit den ägyptischen und den jordanischen Behörden
zusammen, um Makrofinanzhilfe-Programme auf den Weg zu bringen, die Anfang
2013 anlaufen sollen. Für das von der
Kommission Anfang 2011 beschlossene Programm für Georgien
(46 Mio. EUR in Form von Darlehen und Zuschüssen) lag 2012 die Genehmigung
des Europäischen Parlaments und des Rates noch nicht vor.
Im
Jahr 2012 konzentrierte sich die Zusammenarbeit im Bereich der Unternehmenspolitik
weiterhin auf der Verbesserung des Geschäftsklimas und eine stärkere
finanzielle Unterstützung von KMU. Die Umsetzung des „Small Business Act“,
des europäischen Rahmens für eine KMU-freundliche Unternehmenspolitik,
bleibt ein wesentliches Ziel. Die Fortschritte der einzelnen Partner waren
sehr unterschiedlich. Ein Konsultationsmechanismus, der es KMU ermöglichen
würde, sich zu Fragen zu äußern, die für sie relevant sind, würde die
politische Entscheidungsfindung in der gesamten Region verbessern. Mehr
Rechtsstaatlichkeit sowie ein fairer, einfacher Zugang zu öffentlichen
Aufträgen aufgrund von verbesserten Beschaffungssystemen, einfachere
Verwaltungsverfahren, bessere Kompetenzen, ein leichterer Zugang zu
Finanzierungsmöglichkeiten und mehr Innovationen würden die
Unternehmensentwicklung begünstigen. In vielen Fällen unterstützt die EU
KMU finanziell beim Aufbau von Kapazitäten.
Der Bekämpfung von Armut und
Arbeitslosigkeit wurde insbesondere im ländlichen Raum weiterhin große
Priorität eingeräumt. Im Mai veranstaltete die EU ein hochrangiges
Seminar, um das ENP-Programm für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
(ENPARD) vorzustellen und zu erörtern. In den südlichen Partnerländern
werden Pilotmaßnahmen vorbereitet. Außerdem wurden Fachausschüsse
eingesetzt, in denen auch die Zivilgesellschaft und die Privatwirtschaft
vertreten sind. In Ägypten, Algerien, Tunesien und Marokko sowie in
Georgien im Osten sind ENPARD-Maßnahmen angelaufen. Zudem nahm die
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) in den einzelnen
östlichen Partnerländern eine Bewertung der Landwirtschaft und der
ländlichen Entwicklung vor. Darüber hinaus ermittelte sie einige
gemeinsame Herausforderungen auf regionaler Ebene. Die Ergebnisse bilden
eine solide Grundlage für das im Rahmen der Östlichen Partnerschaft neu
geschaffene Panel für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die Vorbereitung
etwaiger neuer Programme in diesem Bereich.
2.3. Märkte
Die
EU ist für fast alle Länder der Nachbarschaftsregion mit Abstand größter
Handelspartner. Daher wurde weiterhin auf eine Vertiefung der Wirtschafts-
und Handelsintegration zwischen der EU und ihren Partnern hingearbeitet.
Die EU und die Ukraine paraphierten ein Assoziierungsabkommen, das auch
die Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA)
vorsieht. Mit Moldau wurden erhebliche Verhandlungsfortschritte erzielt, nachdem
im März DCFTA-Verhandlungen eröffnet worden waren. Die Verhandlungen mit
Armenien und Georgien über Assoziierungsabkommen, einschließlich über die
Errichtung vertiefter und umfassender Freihandelszonen, kamen sehr gut
voran. Die künftige Aufnahme der östlichen DCFTA-Partner in das
Pan-Europa-Mittelmeer-System der diagonalen Ursprungskumulierung wird zu
ihrer weiteren wirtschaftlichen Integration mit der EU beitragen und ihnen
einen zusätzlichen Anreiz zur Errichtung von Freihandelszonen mit anderen
ENP-Partnern bieten.
Nach eingehenden Vorbereitungen eröffneten
die EU und Marokko Anfang 2013 DCFTA-Verhandlungen. Die Vorbereitungen für
die Aushandlung einer DCFTA mit Tunesien kamen ebenfalls voran. Hingegen
gerieten die Vorbereitungen für entsprechende Verhandlungen mit Jordanien
ins Stocken und sind mit Ägypten noch nicht angelaufen. Die Abkommen mit
Marokko und der Palästinensischen Behörde über Agrar- und
Fischereierzeugnisse traten im Oktober bzw. Januar in Kraft. Die
Verhandlungen mit Tunesien über ein derartiges Abkommen konnten nicht
wiederaufgenommen werden. Das Abkommen mit Israel über die
Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte, das zunächst
auf pharmazeutische Erzeugnisse beschränkt ist, trat im Januar in Kraft.
2.4. Mobilität
Die EU und ihre Partner setzten ihre
Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität der Menschen fort. Entsprechend
den Vorgaben des Gipfeltreffens von 2011 zur Östlichen Partnerschaft
wurden 2012 bedeutende Fortschritte in Richtung auf visumfreies Reisen in
den östlichen Nachbarschaftsländern erzielt. Moldau machte im Rahmen
seines Aktionsplans zur Visaliberalisierung einen großen Schritt nach
vorne, indem es zur Bewertung der zweiten Phase und der Benchmarks für die
Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften überging. Die Ukraine kam
bei der Umsetzung ihres Aktionsplans zur Visaliberalisierung ebenfalls gut
voran. Mit Georgien wurde im Juni 2012 ein Dialog über die Visaliberalisierung
aufgenommen, um zu prüfen, unter welchen Bedingungen georgischen Staatsbürgern
die visumfreie Einreise in die EU gestattet werden kann. Armenien hob für
EU-Bürger die Visumpflicht bei der Einreise ab Januar 2013 auf. Nach der
Gründung von Mobilitätspartnerschaften mit Moldau, Georgien und Armenien
wurden Beratungen über eine Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und
Aserbaidschan aufgenommen. Eine erste größere Evaluierung der
Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Moldau zeigte, dass sie als
umfassender bilateraler Kooperationsrahmen von Nutzen ist, machte aber
auch deutlich, dass noch mehr konkrete Maßnahmen (insbesondere im Bereich
der legalen Migration) durchgeführt werden könnten. Das Angebot der EU,
mit Belarus über Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen zu
verhandeln, blieb unbeantwortet. Dies macht umso deutlicher, wie wichtig
es ist, dass die Mitgliedstaaten die Flexibilität, die der EU-Visakodex
bietet, im Falle belarussischer Bürger optimal nutzen.
Mit den südlichen Partnern wurden die
Beziehungen in den Bereichen Mobilität und Migration intensiviert. In
diesem Zusammenhang kann auf die umfangreichen Erfahrungen der EU mit
ihren östlichen Partnern zurückgegriffen werden. Nachdem im Oktober 2011
mit Tunesien und Marokko Dialoge über Migration, Mobilität und Sicherheit
eingeleitet worden waren, schritten die Verhandlungen über
Mobilitätspartnerschaften mit den beiden Ländern 2012 gut voran. Kürzlich
gaben die EU und Marokko bekannt, dass sich die Verhandlungsführer auf
eine politische Erklärung über die Gründung einer Mobilitätspartnerschaft
geeinigt haben. Die Verhandlungen sollen im ersten Halbjahr 2013
abgeschlossen werden. Ein Dialog mit Jordanien wurde im Dezember 2012
aufgenommen. Ägypten griff den Vorschlag der EU, einen Dialog über
Migration, Mobilität und Sicherheit zu führen, bislang nicht auf.
Programme wie Tempus, Erasmus Mundus, Marie
Curie und Jugend in Aktion, an denen die Nachbarländer besonders aktiv
teilnehmen, trugen zur Förderung der Mobilität von Studierenden,
akademischem Personal, Forschern und jungen Menschen aus diesen Ländern
und der EU und damit zur Modernisierung und Öffnung der Hochschulsysteme
bei.
2.5. Zusammenarbeit
Die EU setzte ihre finanzielle Unterstützung
für Reformen in den Partnerländern fort. Für den Zeitraum 2011-2013 stehen
für die Partnerländer insgesamt 6,5 Mrd. EUR zur Verfügung,
einschließlich zusätzlicher Mittel (0,95 Mrd. EUR), die nach der
Einleitung der Östlichen Partnerschaft und der Überprüfung der
Europäischen Nachbarschaftspolitik bereitgestellt wurden. Der Großteil der
zusätzlichen Mittel unterliegt dem Grundsatz „mehr für mehr“, d. h. Voraussetzung
für eine Förderung sind Fortschritte beim Aufbau einer vertieften und
tragfähigen Demokratie und bei der Verwirklichung der dazugehörigen
Reformziele. Die Mittel werden über zwei Rahmenprogramme
bereitgestellt: 540 Mio. EUR über SPRING[6]
für den südlichen Mittelmeerraum und 130 Mio. EUR über EaPIC[7] für die östliche Nachbarschaft.
Schwerpunkt beider Programme ist die Förderung des demokratischen Wandels
und des Institutionenaufbaus sowie eines nachhaltigen und breitenwirksamen
Wachstums. Der Rest der zusätzlichen Fördermittel ist überwiegend für
Mobilitätsprogramme (Tempus, Erasmus Mundus usw.) und die Unterstützung
zivilgesellschaftlicher Organisationen und nichtstaatlicher Akteure
bestimmt. Was die künftige Bereitstellung von Mitteln aus dem neuen
Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) betrifft, so wurde
vorgeschlagen, dass bei der Mittelzuweisung Kriterien wie das Engagement
der Partnerländer für Reformen und die Fortschritte bei der Durchführung
dieser Reformen, die Fortschritte beim Aufbau einer vertieften und
tragfähigen Demokratie und die mit der Partnerschaft verbundenen
Ambitionen berücksichtigt werden.[8]
Vor diesem Hintergrund wurde 2011 die Fazilität
zur Förderung der Zivilgesellschaft (CSF) im Rahmen der
Nachbarschaftspolitik mit einem Anfangsbudget von 26,4 Mio. EUR
eingerichtet. Ziel ist die Stärkung zivilgesellschaftlicher
Organisationen, einschließlich der Sozialpartner, damit sie zum Wandel in
der ENP-Region beitragen und bei der Demokratisierung tatsächlich eine
wichtige Rolle spielen können. Im Mittelpunkt der ersten Phase der CSF,
die 2012 durchgeführt wurde, standen die Stärkung der Kapazitäten der
Zivilgesellschaft für die Netzwerkarbeit und die Verbesserung ihrer
Fähigkeit, sich für Reformen im Land und die Rechenschaftspflicht des
öffentlichen Sektors einzusetzen.
Im Dezember 2012 wurde eine zweite Phase der
CSF genehmigt, für die weitere 45,3 Mio. EUR für den Zeitraum
2012-2013 zugewiesen wurden. Auf diese Weise soll die stärkere Beteiligung
zivilgesellschaftlicher Organisationen am Politikdialog mit den
Partnerregierungen gefördert und dafür gesorgt werden, dass ihnen bei
nationalen Reformprozessen und der Aufstellung lokaler Entwicklungsagenden
eine bedeutendere Rolle zukommt.
Zur Unterstützung von politischen Akteuren,
die sich für den demokratischen Wandel in ihren Ländern einsetzen, hatten
die Hohe Vertreterin und die Kommission 2011 vorgeschlagen, einen Europäischen
Fonds für Demokratie zu schaffen. 2012 wurden wichtige Schritte
unternommen, um diesen Fonds mithilfe von Vertretern von Mitgliedstaaten,
des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Hohen
Vertreterin und zivilgesellschaftlicher Organisationen als unabhängige
gemeinnützige Stiftung auf den Weg zu bringen. Die Kommission und einige
Mitgliedstaaten haben bereits Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR
(davon 6 Mio. EUR von der Kommission) bereitgestellt, so dass
der Fonds im Jahr 2013 voll einsatzfähig werden dürfte.
Der auf der Halbzeitüberprüfung des
Außenmandats der Europäischen Investitionsbank (EIB) beruhende Beschluss
vom Oktober 2011 ebnete den Weg für zusätzliche Darlehen in Höhe von
1,15 Mrd. EUR zugunsten der Partnerländer und für Darlehen von
bis zu 1 Mrd. EUR im Zusammenhang mit dem Klimawandel bis Ende
2013. Im Jahr 2012 gewährte die EIB neue Darlehen in Höhe von fast
1,7 Mrd. EUR für die südliche Nachbarschaft und von fast
0,9 Mrd. EUR für die östliche Nachbarschaft (einschließlich
Russland).
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBWE), deren Einsatzgebiet 2011 auf die südlichen und die
östlichen Mittelmeerländer ausgeweitet wurde, stellte im Mai 2012
1 Mrd. EUR bereit, um in einer ersten Gruppe von vier Ländern –
Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien – Maßnahmen einzuleiten. Bis
zu 100 Mio. EUR wurden – zum Teil aus dem EU-Haushalt – für
technische Hilfe bei der Identifizierung und Vorbereitung von Projekten
zugewiesen.
Ende 2012 erreichte die Summe der
Zuweisungen aus der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF)
594,9 Mio. EUR (259,8 Mio. EUR für den Osten und
335,1 Mio. EUR für den Süden). Seit der Gründung der NIF wurden
insgesamt 8 Mrd. EUR von europäischen Finanzinstitutionen
mobilisiert (mit fast gleicher Aufteilung auf Ost und Süd).
2.6. Sektorbezogene
Zusammenarbeit
Die
sektorbezogene Zusammenarbeit ist ein wichtiger Teil der neuen ENP, der
immer mehr Raum einnimmt, sowohl bei der Zusammenarbeit auf bilateraler
Ebene als auch im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der Union für den
Mittelmeerraum. Diese Zusammenarbeit, bei der eine zunehmende Konvergenz
mit den EU-Normen und ‑Standards angestrebt wird, dient der
Unterstützung des Übergangs, der Reformen, der Modernisierung und
letztlich der Integration mit den EU-Märkten. Sie erstreckt sich auf ein
breites Spektrum von Bereichen, darunter Beschäftigung und Sozialpolitik,
Industriepolitik, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung, Fischerei, Klimawandel, Umwelt, Energieversorgungssicherheit,
Verkehr, integrierte Meerespolitik, Informationsgesellschaft, Forschung und
Innovation, Bildung, insbesondere Hochschulkooperation und Mobilität (im
Rahmen von Programmen wie Erasmus Mundus, Tempus, Marie Curie), Jugend,
Gesundheit und Kultur.
Einige Partner sind an rechtsverbindlichen
sektorspezifischen Vereinbarungen mit der EU beteiligt, etwa der
Energiegemeinschaft, den bilateralen Luftverkehrsabkommen oder dem
Regionalen Übereinkommen über
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Durch diese Vereinbarungen
werden nach dem Baukastenprinzip regionale Aspekte geregelt, woraus sich
soziale, wirtschaftliche, rechtliche/regulatorische und politische
Vorteile ergeben können, die über die bilaterale Ebene hinausgehen und in
den betreffenden Sektoren eine schrittweise Integration herbeiführen
können. Dadurch entsteht ein Netz von Verbindungen zwischen der EU und
ihren Partnern, durch das die Rechtsnormen der EU größere Verbreitung
finden. Die EU sollte darüber nachdenken, wie der geografische
Geltungsbereich dieser Vereinbarungen schrittweise auf andere ENP-Partner
ausgedehnt werden könnte oder ob mit Partnern, die dies wünschen,
sektorbezogene Vereinbarungen, beispielsweise nach dem Vorbild der
Verkehrsgemeinschaft mit den westlichen Balkanstaaten, geschlossen werden
sollten.
Im Energiesektor
konzentrierten sich die gemeinsamen Anstrengungen auf die
Versorgungssicherheit und die Reform und Integration der Märkte, unter
anderem durch Ausbau der Infrastruktur, Verbesserung der Energieeffizienz
und stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Außerdem wurden weitere
Schritte zur Eröffnung des strategisch wichtigen südlichen Gaskorridors
unternommen. Osteuropäische Partner wie Moldau und die Ukraine haben
Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der
Energiegemeinschaft gemacht und Georgien hat kürzlich den Beitritt
beantragt. Hingegen waren die Fortschritte der EU und ihrer Partner im
Mittelmeerraum bei der Schaffung einer künftigen Energiegemeinschaft mit
dem Mittelmeerraum nur begrenzt.
Die
Partner unternahmen weitere Schritte zur Vorbereitung und Umsetzung von Umweltstrategien
und –vorschriften und ergriffen einige Maßnahmen zur Verbesserung der
Umwelt. Die EU unterstützte die Partnerländer bei der Bekämpfung der
Umweltzerstörung und der Förderung einer nachhaltigen Nutzung der
natürlichen Ressourcen, einschließlich in den Bereichen Luftqualität,
Wasser, Verschmutzung durch die Industrie, Abfallentsorgung, gefährliche
Pestizide, Naturschutz und Waldbewirtschaftung. Ferner trug sie zur
Stärkung der Umweltinformationssysteme und einer verantwortungsvollen
Umweltpolitik bei. Die Partner müssen die multilateralen
Umweltübereinkommen, deren Vertragsparteien sie sind, uneingeschränkt
umsetzen.
Dank
der Vorreiterprogramme für die Vorbereitung auf Naturkatastrophen und von
Menschen verursachte Katastrophen, deren Verhinderung und Bewältigung
(Prevention of, Preparedness for, and Response to natural and man-made
disasters – PPRD Süd und Ost) konnte der Hyogo-Rahmenaktionsplan von 2005
zur Reduzierung des Katastrophenrisikos teilweise umgesetzt werden, was
wiederum die Angleichung an die Rechtsvorschriften und Normen der EU
erleichtert. Die EU wird die Entwicklung von Kommunikations- und
Sensibilisierungsstrategien, den Kapazitätsaufbau und eine bessere
Koordinierung unterstützen.
Die Partner führten einige Maßnahmen im Bereich
des Klimawandels durch, insbesondere Projekte im Rahmen des
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung („Clean Development
Mechanism“) und der „Joint Implementation“. Die EU unterstützte sie durch
Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und durch Investitionen beim Übergang zu
einer CO2-armen Entwicklung sowie bei der Stärkung der
Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel. Jedoch ist nach wie darauf
hinzuwirken, dass eine ehrgeizige Klimapolitik gestaltet und umgesetzt
wird und Klimabelange in anderen Politikbereichen (z. B. Energie,
Verkehr, Landwirtschaft) generell berücksichtigt werden. Die Partner
sollten nationale Klimastrategien entwickeln, die sowohl auf eine CO2-arme
Entwicklung als auch auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber
dem Klimawandel abzielen. Solche Strategien werden zudem im Hinblick auf
die internationalen Verhandlungen und deren Abschluss im Jahr 2015
benötigt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Berücksichtigung der
Problematik des Klimawandels in anderen Politikbereichen.
Im Verkehrsbereich haben die
ENP-Partner Reformen zur Annäherung an die EU-Standards durchgeführt. Die
gemeinsame Arbeit im Verkehrspanel der Östlichen Partnerschaft
konzentrierte sich auf eine stärkere Integration der Verkehrssysteme, die
Planung eines an das TEN‑T angebundenen regionalen Verkehrsnetzes
und die Ermittlung vorrangiger Verbundprojekte. Diese Arbeit dürfte 2013
abgeschlossen werden. Mit den südlichen Partnern soll auf der zweiten
Konferenz der Verkehrsminister im November 2013 ein ähnliches Vorgehen
beschlossen werden. Die EU und Moldau unterzeichneten zu Beginn dieses
Jahres ein Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum. Mit Israel
wurde ein solches Abkommen 2012 bereits paraphiert. 2013 werden
Verhandlungen über ein Luftverkehrsabkommen mit Tunesien eröffnet und die
Verhandlungen mit Libanon sollen wieder aufgenommen werden. Die
Verhandlungen über ein Luftverkehrsabkommen mit der Ukraine, die 2012
wiederaufgegriffen wurden, dürften 2013 abgeschlossen werden. Mit
Aserbaidschan sollen 2013 ebenfalls Verhandlungen eingeleitet werden. Im
Februar 2013 traten die Verkehrsminister im Rahmen der Östlichen
Partnerschaft zu einem informellen Dialog zusammen, um die für 2013
anberaumte zweite Verkehrsministertagung der EU und der Östlichen Partnerschaft
vorzubereiten.
Im Anschluss an eine aus dem Treuhandfonds
der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP)
finanzierte Durchführbarkeitsstudie über die Zusammenarbeit im Bereich der
maritimen Entwicklung im Mittelmeer arbeiteten die Europäische Kommission,
die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Internationale
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) 2012 eine Reihe gemeinsamer
Maßnahmenvorschläge aus. 2013 organisierten sie gemeinsam die
12. FEMIP-Konferenz, um die Zusammenarbeit zwischen den
Mittelmeerländern in der Seeschifffahrt und im maritimen Bereich zu
verbessern und Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Region zu
fördern.
Was die Politik im Bereich der Informationsgesellschaft
angeht, so standen im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit weiterhin die
Festlegung fairer, moderner, offener und transparenter
Telekommunikationsmärkte, eine allen offenstehende dynamische Nutzung des
Internet und eine vielfältige Medienlandschaft. Im Rahmen der Östlichen
Partnerschaft wurde 2012 ein Netz der Regulierungsbehörden für
elektronische Kommunikation errichtet. Das Netz der Regulierungsbehörden
im Mittelmeerraum soll gestärkt werden.
Wichtige Schritte wurden im Hinblick auf die
Errichtung eines gemeinsamen Raumes für Wissen und Innovation unternommen.
2012 beteiligten sich die ENP-Länder stärker am Siebten Rahmenprogramm
(2007-2013) (RP7). In der im Juli 2012 veröffentlichten Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen für die internationale Zusammenarbeit ging es
unter anderem um speziell auf die ENP-Länder zugeschnittene Aktivitäten
auf regionaler und bilateraler Ebene, mit denen der Politikdialog sowie
eine besondere Maßnahme zur Schließung der Lücke zwischen Forschung und
Innovation unterstützt werden sollen. Ende 2012 belief sich der
Gesamtbeitrag der EU zu Projekten mit Beteiligung von ENP-Ländern auf
960 Mio. EUR. Im März 2012 wurde ein Abkommen über die
wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der EU und
Algerien unterzeichnet. Die Republik Moldau gehört seit Januar 2012 zu den
assoziierten Ländern des RP7. Im Anschluss an die
Europa-Mittelmeer-Konferenz über Forschung und Innovation, die im April
2012 in Barcelona stattfand, sind nun Initiativen zur Verbesserung der
biregionalen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Mittelmeerraum im
Gange. So wurde 2012 im Rahmen der Plattform IV „Kontakte zwischen
den Menschen“ der Östlichen Partnerschaft ein eigenes Panel für Forschung
und Innovation initiiert, das seine Tätigkeit 2013 aufnehmen wird.
2012 wurde der Dialog mit den Partnerländern
fortgesetzt, um zu ermitteln, welches ihre zentralen Anliegen im
Zusammenhang mit der Teilnahme an EU-Programmen und der Zusammenarbeit
mit EU-Einrichtungen sind. Die EU
organisierte in den meisten Partnerländern Informationsveranstaltungen zum
allgemeinen Konzept der Teilnahme an Programmen und der Zusammenarbeit mit
Einrichtungen.
Im Oktober trat das Protokoll zur
Genehmigung der Teilnahme Marokkos an EU-Programmen, die den ENP-Partnern
offenstehen, in Kraft. Im Dezember unterzeichnete
die EU ähnliche Protokolle mit Armenien und Jordanien. Die Verhandlungen über derartige Protokolle
mit Aserbaidschan und Georgien sind angelaufen.[9]
Im November organisierte
die EU eine Informationsveranstaltung für ENP-Länder und EU-Einrichtungen. Sie genehmigte ein Projekt im Wert von 3,7 Mio. EUR, das
Anfang 2013 anlaufen soll und Maßnahmen der EU-Einrichtungen unterstützt,
mit denen sie die ENP-Partner auf die Beteiligung an ihrer Arbeit
vorbereiten. Die ENP-Partner intensivierten ihre Zusammenarbeit mit
mehreren EU-Einrichtungen, einschließlich im Bereich der bilateralen
technischen Zusammenarbeit.
Die EU ist zur Aushandlung von Protokollen
bereit, die weiteren interessierten ENP-Ländern die Teilnahme an
EU-Programmen ermöglichen. Da die derzeitigen Programme im Jahr 2013
auslaufen, wird die EU die Partner über die ihnen im Zeitraum 2014-2020
offenstehenden Programme informieren, sobald diese angenommen wurden. Sie
wird die Partnerländer weiterhin bei der Beteiligung an der Arbeit der EU-Einrichtungen
unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung von Mitteln für
vorbereitende Maßnahmen. Die Partnerländer werden sich auf eine begrenzte
Anzahl sorgfältig ausgewählter Prioritäten konzentrieren müssen, um im
weiteren Verlauf den Dialog und die Zusammenarbeit nach Maßgabe der
beiderseitigen Interessen zu erleichtern. Die EU ist bereit, einen Teil
der durch die Beteiligung entstehenden Kosten – wenn auch zeitlich
befristet und degressiv – zu übernehmen.
2.7. Östliche und
südliche Dimension der ENP
Die ENP ist ein einheitlicher politischer
Rahmen für individuelle Partnerschaften zwischen der EU und den einzelnen
Nachbarländern und beruht auf der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und
dem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten Menschenrechte,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Zusätzlich umfasst die ENP zwei
regionale Dimensionen: Die Östliche Partnerschaft und die Partnerschaft
für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand mit den Nachbarn im südlichen
Mittelmeerraum zielen beide auf die Förderung der regionalen
Zusammenarbeit sowie auf regionale Synergien und Lösungen für die
spezifischen geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme der
einzelnen Regionen.
2.7.1 Östliche Partnerschaft
Bei
der Umsetzung der Östlichen Partnerschaft wurden auf bilateraler und
multilateraler Ebene bedeutende Fortschritte gemacht. In einigen Ländern
waren die Fortschritte im Bereich der demokratischen Reformen, der
Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit jedoch begrenzt, was ein
Hindernis auf dem Weg zur politischen Assoziation und wirtschaftlichen
Integration der Partnerländer mit der EU darstellte. Der Fahrplan von 2012[10] bildet die Grundlage für die Steuerung
und Überwachung der weiteren Umsetzung der in den Erklärungen von Prag und
Warschau genannten Ziele der Partnerschaft in der Zeit bis zum nächsten
Gipfeltreffen, das im Herbst 2013 in Vilnius stattfinden wird.
Die
Plattformen und Panels der Östlichen Partnerschaft boten die Möglichkeit
zu Dialog, Zusammenarbeit und Informationsaustausch in Bereichen wie
Reform der öffentlichen Verwaltung, Verkehr oder Migration und Asyl. Mittlerweile wurden auch in allen sechs
Partnerländern der Östlichen Partnerschaft Plattformen im Rahmen des
Forums der Zivilgesellschaft eingerichtet. Bei
den Assoziierungsabkommen, die vertiefte und umfassende Freihandelszonen –
entscheidende Instrumente für die Unterstützung des demokratischen und wirtschaftlichen
Wandels – umfassen, wurden nennenswerte Fortschritte gemacht, und die EU
kam mit fünf der sechs Partnerländer bei der Visaliberalisierung für
Kurzaufenthalte voran. Die EU
unterstützte die Reformanstrengungen der Partnerländer durch
Bereitstellung beträchtlicher Mittel. Für
den Zeitraum 2010-2013 stehen 1,9 Mrd. EUR für die bilaterale
und die regionale Zusammenarbeit zur Verfügung (einschließlich
zusätzlicher Mittel in Höhe von 350 Mio. EUR). Das EaPIC (Östliche Partnerschaft – Programm für
Integration und Zusammenarbeit) diente der systematischeren
Anwendung einer verstärkten politischen Konditionalität und des Leistungsprinzips
(„mehr für mehr“). 2012 kam es drei Partnerländern (Moldau, Georgien und
Armenien) zugute, die auf diese Weise mehr finanzielle Unterstützung
erhielten.
Im
Rahmen der Östlichen Partnerschaft wurde die Aufnahme informeller Dialoge
vereinbart, die auf der Ebene der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, des
EU-Kommissars für Europäische Nachbarschaftspolitik und der Außenminister
der sechs Partnerländer geführt werden sollen. Diese informellen Dialoge
sollen dazu dienen, alle außenpolitischen Fragen von beiderseitigem
Interesse für die EU und ihre Partner anzusprechen, die Umsetzung des
Fahrplans für die Östliche Partnerschaft zu überwachen und bei Bedarf
einen sektorbezogenen Dialog zu führen. Das erste Treffen fand im Juni
2012 in Chisinau und das zweite Treffen im Februar 2013 in Tiflis statt,
einschließlich eines informellen Dialogs über Verkehr, an dem
Kommissionsvizepräsident Kallas und die Verkehrsminister der Partnerländer
teilnahmen.
Der
für November 2013 anberaumte Gipfel in Vilnius wird ein weiterer
Meilenstein bei der Umsetzung der Östlichen Partnerschaft sein. Einige
osteuropäische Partner möchten in ihren Beziehungen mit der EU noch
weitergehen. In der Mitteilung über die Europäische
Nachbarschaftspolitik vom Mai 2011[11] wiesen die Hohe Vertreterin
und die Kommission darauf hin, dass die Werte, auf denen die Europäische
Union aufbaut, – Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit – auch im Mittelpunkt des
Prozesses der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration im
Rahmen der ENP stehen. Diese Werte sind in Artikel 2 des Vertrags
über die Europäische Union verankert und liegen auch den Artikeln 8
und 49 zugrunde. Die Staats- und Regierungschefs erkannten 2011 auf
dem Warschauer Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft die europäischen
Bestrebungen einiger Partner und ihr „Ja“ zu Europa an.[12]
2.7.2. Partnerschaft für
Demokratie und gemeinsamen Wohlstand
Im Jahr 2012 wurden in einem
Fahrplan[13] die Ziele festgelegt, die im Rahmen der
Partnerschaft in der südlichen Nachbarschaft auf bilateraler und
regionaler Ebene verfolgt werden sollen, wie auch die bis Ende 2013
erwarteten Projektergebnisse. Die veränderte Situation der
Mittelmeerpartner im Jahr 2012 hatte durchaus Auswirkungen auf die Umsetzung
des Fahrplans. Die EU verfolgte ihre
Politik des verstärkten Engagements auf bilateraler und regionaler Ebene
weiter und unterstützte die Partner – unter Anerkennung der
Eigenverantwortung der Partner – beim Übergang. In finanzieller Hinsicht
unterstützt die EU die südliche Nachbarschaft zusätzlich zu den für den
Zeitraum 2011-2013 bereits vorgesehenen 3,5 Mrd. EUR mit neuen
Zuschüssen in Höhe von rund 700 Mio. EUR.
2012 wurden in Ägypten, Algerien und
Libyen erfolgreich demokratische Wahlen abgehalten. Jordanien und Libanon
führten zur Vorbereitung der Wahlen entsprechende Reformen durch und in
den meisten Ländern wurde eine neue Regierung gebildet. Die EU unterstützte durch Hilfsmaßnahmen oder
Beobachtungsmissionen Wahlen, die häufig als die ersten wirklich
demokratischen Wahlen bezeichnet werden konnten.
Das Mehrparteiensystem erhielt eine neue Dynamik und die
Zivilgesellschaft wurde aktiver und verschaffte sich mehr Gehör. In vielen Ländern der Region wurde die
Meinungsfreiheit insgesamt stärker geachtet und die Gründung von
politischen Parteien oder Gewerkschaften ist einfacher geworden. Jedoch wurde auch deutlich, dass der Aufbau
demokratischer Institutionen ein langwieriges Unterfangen ist,
insbesondere wenn der Übergangsprozess (wie in Ägypten) noch durch
Rechtsunsicherheit beeinträchtigt wird. Allerdings
ist die neue Dynamik der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft
ein Zeichen für die Entstehung einer demokratischen Kultur, so dass sich
für die EU neue Wege des Dialogs ergeben. Gleichzeitig
werden vor dem Hintergrund der Verschlechterung der Sicherheitslage,
insbesondere in Libyen, auf der Sinai-Halbinsel und in der Sahelzone, die
Reform des von den Vorgängerregimen übernommenen Sicherheitssektors und
die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung ein immer vordringlicheres
Thema.
In wirtschaftlicher
Hinsicht haben politische Unwägbarkeiten sowie fehlende Strukturreformen
zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums die Wirtschaftstätigkeit
weiterhin gebremst. Die Haushaltsdefizite blieben auf einem hohen Niveau
bzw. stiegen 2012 sogar noch an, was auf die schwache Konjunktur und die
höheren Ausgaben aufgrund sozialer Proteste zurückzuführen war. Die
bereits hohe Arbeitslosigkeit stieg noch weiter. Obwohl der politische
Kontext einschneidende Wirtschaftsreformen nicht begünstigt, gibt es
gewisse Anzeichen für eine Stabilisierung.
Der
EU-Sonderbeauftragte für den südlichen Mittelmeerraum spielte eine
führende Rolle bei der Verbesserung des politischen Dialogs der EU mit den
sich in einer Übergangsphase befindenden Ländern der Region, womit ein
Beitrag zu den Bemühungen der EU um Demokratieförderung und
Institutionenaufbau sowie zur Erhöhung der Wirksamkeit, Präsenz und
Sichtbarkeit des EU-Engagements in der Region geleistet wurde. Für Tunesien
(28./29. September 2011), Jordanien (22. Februar 2012) und
Ägypten (13./14. November 2012) wurden Taskforces eingesetzt. Sie
trugen dazu bei, die Beziehungen der EU zu den drei Ländern in
ergebnisorientierter, maßgeschneiderter und differenzierter Weise unter
Beteiligung aller EU-Organe und der Privatwirtschaft zu vertiefen.
Europäische Unternehmer nahmen im November 2012 auch an
„Wachstumsmissionen“ nach Marokko und Tunesien unter der Führung von
Kommissionsvizepräsident Tajani teil. Für Tunesien wurde ein Rat für das
Unternehmertum EU-Tunesien gegründet, der die tunesische Regierung in
Fragen der Verbesserung des Geschäftsklimas beraten soll.
Auf regionaler
Ebene wurde der nördliche Ko-Vorsitz der Union für den Mittelmeerraum der
EU übertragen, während Jordanien den südlichen Ko-Vorsitz übernahm. Dies war ein Zeichen der
erneuten Bereitschaft auf beiden Seiten des Mittelmeers, der Union für den
Mittelmeerraum, die ein einzigartiges Forum mit 43 Mitgliedern[14] darstellt, eine echte Katalysatorrolle
für die Entwicklung regionaler Projekte zukommen zu lassen. Im November wurde auf dem
Ministertreffen zwischen der EU und der Arabischen Liga ein klares
politisches Signal für das Engagement der Minister beider Seiten gegeben,
bei der Lösung gemeinsamer Probleme zusammenzuarbeiten. Im Dezember wurde in einer
gemeinsamen Mitteilung[15] dargelegt, wie die Europäische Union
eine engere Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Maghreb unterstützen
könnte. Die Kommission beteiligte sich im Oktober auch am 5+5-Gipfeltreffen
zwischen den fünf EU-Staaten des südlichen Mittelmeerraums und dem
Maghreb, auf dem sie eine weitergehende regionale Integration als eine
wichtige Möglichkeit zur Förderung von Sicherheit und Wohlstand
befürwortete.
Zwar
wurden auf dem Weg zur Verwirklichung der Zielsetzungen des Fahrplans im
Jahr 2012 erhebliche Fortschritte gemacht, doch können weitere Erfolge im
Jahr 2013 nur erzielt werden, wenn die EU und die Partner weiterhin bereit
und willens sind, die bereits eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Die Stabilisierung der politischen Situation und die Fortschritte der
Partnerländer beim Übergang zur Demokratie dürften die Regierungen in die
Lage versetzen, stärker von den Vorteilen, die die EU bietet, zu
profitieren und ihrer Teilnahme an der regionalen Zusammenarbeit neuen
Schwung zu verleihen.
2.8. Konflikte in der
Nachbarschaftsregion
Der
Einsatz für die Beilegung der anhaltenden Konflikte in der
Nachbarschaftsregion – in Moldau, im Südkaukasus und im Nahen Osten – ist
ein wichtiger Bestandteil der EU-Politik. Das Engagement der EU im Rahmen
der GASP/GSVP wird in der ENP auch weiterhin eine wesentliche Rolle
spielen. Die Präsenz von GSVP-Missionen in der Nachbarschaftsregion
spiegelt den umfassenden, vielschichtigen Ansatz der EU in diesem Bereich
wider, wobei Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und zivile Krisenbewältigung
die zentralen Aspekte sind.
Der
EU-Sonderbeauftragte für den Südkaukasus und die Krise in Georgien spielte
weiterhin eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der EU um Beilegung der
Konflikte in Georgien und Bergkarabach. Gemeinsam mit den Vereinten
Nationen und der OSZE führte der Sonderbeauftragte den Vorsitz der Genfer
Gespräche über die Krise in Georgien. Diese Gespräche sind derzeit
das einzige Forum für den Dialog zwischen der georgischen Regierung und
den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien, obwohl die neue
georgische Regierung ihre Absicht bekundet hat, direkte
Kommunikationskanäle mit Vertretern dieser de facto eigenständigen
Einheiten einzurichten. Die EU-Monitoring-Mission in Georgien hat dazu
beigetragen, durch ihre Präsenz an der Verwaltungsgrenze mit den
abtrünnigen Regionen die Lage zu stabilisieren.
Was
Bergkarabach betrifft, so wurden die Kontakte auf hoher Ebene mit
Armenien und Aserbaidschan fortgesetzt, um eine friedliche Beilegung des
Konflikts zu fördern, insbesondere durch Unterstützung der Arbeit der
Minsk-Gruppe der OSZE. Die EU, die ihr vollstes Vertrauen in die
Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe deutlich machte, zeigte sich ebenfalls
bereit, parallel zu etwaigen Verhandlungsfortschritten einen Beitrag zu
Aussöhnung und Wiederaufbau zu leisten. Im September 2012 wurde die zweite
Phase des von der EU finanzierten Programms zur Förderung der
Zivilgesellschaft, die Europäische Partnerschaft für die friedliche
Beilegung des Bergkarabach-Konflikts, eingeleitet.
Der 5+2-Prozess zur Beilegung des
Transnistrien-Konflikts, der offiziell im Dezember 2011
wiederaufgenommen wurde, gewann an Dynamik. Im Januar 2012 einigten sich
die beiden Seiten in Odessa auf einen Ansatz der „kleinen Schritte“ zur
Lösung praktischer Fragen, die für die Bürger besonders relevant sind. Im
April legten die Teilnehmer der 5+2-Gespräche einvernehmlich eine
Geschäftsordnung und eine umfassende Verhandlungsagenda fest. Die
Verhandlungsagenda umfasst sozioökonomische, humanitäre, rechtliche,
politische und sicherheitspolitische Fragen. Ab diesem Zeitpunkt erhielten
die von den verschiedenen Seiten geführten technischen Gespräche die
politische Unterstützung der Teilnehmer der 5+2-Gespräche. Dies
ermöglichte die Wiederaufnahme des Schienengüterverkehrs durch
Transnistrien sowie erhebliche Fortschritte im Bereich Bildung und in
anderen sozioökonomischen Fragen. Im November kamen die Teilnehmer zu
einem Meinungsaustausch zusammen, bei dem es um die notwendigen Beratungen
über die politischen Aspekte der Beilegung des Konflikts und die
Unklarheiten ging, die die Lösung sozioökonomischer und humanitärer Fragen
erschweren. Ein Konsens kam jedoch nicht zustande. Die EU, die größere
Stabilität in der Region anstrebt, beteiligte sich aktiv an den
5+2-Gesprächen und verstärkte ihre Präsenz vor Ort. So erleichterte sie
die Beteiligung von transnistrischen Unternehmen am Handel zwischen der EU
und Moldau und finanzierte eine wachsende Zahl von vertrauensbildenden
Projekten im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen und im humanitären
Bereich.
Moldau und die Ukraine beteiligten sich
weiterhin konstruktiv an der Arbeit der EU-Mission zur Unterstützung des
Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EUBAM). Mit Unterstützung der
EUBAM konnten die moldauischen Zoll- und Grenzschutzbehörden ihre
Fachkompetenz sowie die behördenübergreifende Zusammenarbeit innerhalb des
Landes und mit der Ukraine weiter verbessern. Außerdem wurde mit
EUBAM-Unterstützung die Demarkation der Grenze zur Ukraine fortgesetzt.
Der Wandel in der arabischen Welt hat erneut
deutlich gemacht, wie dringend die Verhandlungen zwischen Israel und den
Palästinensern wiederaufgenommen werden müssen. Im
Einklang mit der Erklärung des Nahost-Quartetts vom September 2011
ermutigte die EU 2012 weiterhin beide Parteien, an den Verhandlungstisch
zurückzukehren. Obwohl sich Jordanien zu
Beginn des Jahres dafür einsetzte, wurden die Verhandlungen leider nicht
wiederaufgenommen. Die EU bekräftigte
ihre Unterstützung für die Zwei-Staaten-Lösung, verlieh aber gleichzeitig
ihrer zunehmenden Besorgnis über die Entwicklungen vor Ort Ausdruck, die
eine Zwei-Staaten-Lösung unmöglich machen könnten.
Sie setzte sich weiterhin für eine Lösung des israelisch-palästinensischen
Konflikts durch friedliche bilaterale Gespräche auf der Grundlage des
Völkerrechts und der bereits vereinbarten Parameter ein. Neben ihrer
konsequenten praktischen Unterstützung im Rahmen der ENP brachte die EU
ihr politisches Engagement am deutlichsten in den Schlussfolgerungen des
Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom Mai und Dezember 2012 zum Ausdruck.
Außerdem unterstützte sie die
Palästinensische Behörde weiterhin bei ihren Bemühungen um Staatsaufbau
auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips und der Achtung der
Menschenrechte. Sie bekräftigte ihren Aufruf zu einer
innerpalästinensischen Aussöhnung und konzentrierte sich darauf,
einseitigen Handlungen vorzubeugen, die eine Zwei-Staaten-Lösung gefährden
könnten, vor allem im Zusammenhang mit dem Ausbau der israelischen
Siedlungen, einschließlich in Ostjerusalem. Unter uneingeschränkter
Anerkennung der legitimen Sicherheitsbedürfnisse Israels rief sie
weiterhin zu einer Beendigung der Blockade des Gazastreifens auf, vor
allem zur Verbesserung der dortigen nicht tragbaren humanitären Lage. Sie
arbeitete eng mit den USA und anderen internationalen Partnern zusammen,
einschließlich im Rahmen des Nahost-Quartetts. Sie begrüßte die
Vermittlungsbemühungen Jordaniens und Ägyptens zur Konfliktlösung sowie die
allgemeine Unterstützung vonseiten der Arabischen Liga für den
Nahost-Friedensprozess.
Die
Durchführung der Mission EUBAM Rafah wurde infolge der gewaltsamen
Machtübernahme im Gazastreifen durch die Hamas Mitte 2007 ausgesetzt. Das
Mandat ruht seither, doch verfügt die Mission weiterhin über die
erforderlichen Kapazitäten, um ihre Tätigkeit am Grenzübergang Rafah
jederzeit wiederaufzunehmen, wenn die politischen Bedingungen und die
Sicherheitslage dies zulassen. Die Krise im Gazastreifen im November 2012
löste erneute Diskussionen über eine mögliche Reaktivierung der EUBAM
Rafah aus.
Im Falle Syriens
verurteilte die EU wiederholt die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen,
verhängte mehrmals restriktive Maßnahmen gegen das syrische Regime und
stellte humanitäre Hilfe für Binnenvertriebene und Flüchtlinge bereit. Auf diplomatischer Ebene bemühte sie sich um
Herbeiführung einer friedlichen Lösung der Krise. So unterstützte sie die
Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga, nahm an
den Treffen der „Freunde Syriens“ teil und förderte die Bemühungen um
Bildung einer geeinten, repräsentativen Opposition. In der
Syrienkrise steht die EU in enger Abstimmung mit anderen Gebern und
internationalen Organisationen an der Spitze der internationalen
humanitären Hilfe, um sicherzustellen, dass der Bedarf rasch ermittelt und
die Hilfe schnell und effizient bereitgestellt wird. Im Jahr 2012 wurden
150 Mio. EUR für humanitäre Hilfe in Syrien und den
Nachbarländern gewährt, zu denen 208 Mio. EUR von den EU-Mitgliedstaaten
hinzukamen. Rund 80 Mio. EUR wurden im Rahmen des ENPI und der
thematischen Instrumente zur Deckung längerfristigen Bedarfs der syrischen
Bevölkerung (Unterstützung für die Zivilgesellschaft, für
Menschenrechtsaktivisten, Flüchtlinge usw.) und zur Unterstützung der
Nachbarländer bei der Bewältigung des Flüchtlingszustroms zur Verfügung
gestellt.
3. Kohärente Politik
Die
ENP ist ein herausragendes Beispiel für einen umfassenden außenpolitischen
Ansatz. Für die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn werden alle der EU zur
Verfügung stehenden Instrumente und politischen Konzepte genutzt. Dabei
werden die langfristige politische Assoziierung, die Handelspolitik und
die Politik in anderen Bereichen sowie die finanzielle Zusammenarbeit mit
kurzfristigeren Strategien und Maßnahmen der GASP/GSVP-Instrumente
kombiniert. Dies zeigt, wie mit Hilfe eines umfassenden Ansatzes ein
kohärentes Vorgehen unter Beteiligung aller relevanten EU-Akteure
gewährleistet werden kann. Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2013
angekündigt bereiten die Hohe Vertreterin und die Kommission derzeit eine
gemeinsame Mitteilung vor, in der skizziert wird, wie dieses Konzept
weiterentwickelt werden könnte.
Die Reaktion auf humanitäre Krisen und die
Förderung des demokratischen Wandels und der wirtschaftlichen Entwicklung
in den Partnerländern erfolgt in enger Zusammenarbeit mit anderen
Geberländern und internationalen Akteuren. Die Gewährleistung stärkerer
Synergien und einer besseren Koordinierung mit den großen internationalen
Finanzinstitutionen in der ENP-Region ist bereits ein wichtiger Aspekt,
der künftig noch an Bedeutung gewinnen wird. Mechanismen für eine
frühzeitige Konsultation innerhalb der bestehenden Gremien – auf der
Grundlage der Dreiparteien-Absichtserklärung zwischen der Kommission, der
EIB-Gruppe und der EBWE und im Rahmen der Luxemburg-Gruppe (EU, IWF,
Weltbank, IFC, EIB und EBWE) – sowie eine verstärkte Zusammenarbeit vor
Ort sind von grundlegender Bedeutung für eine bessere Ausrichtung der
politischen Strategien an den politischen Zielen der ENP. Der
Sonderbeauftragte für den südlichen Mittelmeerraum und die Kommission
sorgen für die Koordinierung mit den internationalen Finanzinstitutionen
und der G8 im Rahmen des Deauville-Prozesses. Auf globaler Ebene wurden
ENP-Fragen auch im Kontext des jährlichen Treffens mit den die EU-Länder
vertretenden Exekutivdirektoren der Weltbank im Jahr 2012 erörtert. Im
Rahmen der regelmäßigen Konsultationen mit den EU-Direktoren der EBWE
können auch politische Fragen mit ENP-Bezug angesprochen werden.
Die politische und strategische
Partnerschaft zwischen dem Europarat und der EU wurde im Laufe der letzten
Jahre kontinuierlich ausgebaut. Die Zusammenarbeit und der Dialog mit dem
Europarat tragen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele – einer
stärkeren Achtung der gemeinsamen Werte, d. h. der Menschenrechte und
Grundfreiheiten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit – in den
Ländern der Region bei. Die EU arbeitet auch eng mit der OSZE im Bereich
der Konfliktlösung im Rahmen der Minsk-Gruppe und des 5+2-Prozesses zur
Beilegung des Transnistrien-Konflikts zusammen und beteiligt sich mit der
OSZE und den Vereinten Nationen an den Genfer Gesprächen über Georgien.
Das Europäische Parlament, der Europäische
Ausschuss der Regionen und insbesondere seine beiden nachgeordneten
Gremien CORLEAP (Konferenz der regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft) und ARLEM (Versammlung
der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer) sowie
der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss übernehmen eine zunehmend
aktive und wichtige Rolle in der ENP, indem sie zur Entwicklung des
politischen Dialogs und zur stärkeren Berücksichtigung anderer Dimensionen
der Zusammenarbeit in der ENP beitragen. Dadurch entstehen zusätzliche
Synergien bei der Durchführung und Vermittlung der Politik.
Die Nachbarn der EU werden allmählich auch
zu Partnern im Bereich der GSVP. Die Ukraine beteiligt sich bereits an
einer Reihe von GSVP-Missionen. Mit der Ukraine und Moldau wurden
Rahmenabkommen über die Beteiligung an der GSVP geschlossen, mit Georgien
laufen entsprechende Verhandlungen und Armenien hat ebenfalls Interesse
bekundet.
Es
besteht weiteres Verbesserungspotenzial. Die EU wird sich weiterhin damit
auseinandersetzen, wie die Kohärenz zwischen den verschiedenen Akteuren
erhöht werden kann. In einer Reihe von Bereichen, die noch weitgehend in
die politische Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, insbesondere bei
der Mobilität, muss die EU selbstverständlich noch enger mit den
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihre Verpflichtungen gegenüber ihren
Partnern zu erfüllen. Sie muss auch Mittel und Wege finden, wie sie andere
Interessenträger in die Politikgestaltung einbeziehen kann, z. B. bei
der Vorbereitung von Aktionsplänen oder Assoziierungsagenden.
Die
EU-Institutionen und die einzelnen Mitgliedstaaten müssen eine
größtmögliche Kohärenz anstreben, damit die EU einen Mehrwert bringen
kann. Die EU-Delegationen in den Partnerländern spielen eine wichtige
Rolle dabei, alle Akteure zusammenzubringen und für Kohärenz und Synergien
vor Ort zu sorgen. Sie werden künftig auch stärker als Drehkreuze für die
Behörden der Partnerländer, die Zivilgesellschaft und Unternehmen dienen
müssen, die Informationen über die Politik und die
Unterstützungsmöglichkeiten benötigen.
4. Anstehende
Herausforderungen
Die
universellen Werte, auf die sich die EU stützt, – Freiheit,
Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie
Rechtsstaatlichkeit – liegen auch der ENP zugrunde. Für Partner, die sich
der EU möglichst weit annähern wollen, bilden sie den wichtigsten
Bezugspunkt bei ihren Reformen. Dieser Reformprozess muss alle
einbeziehen. Nur wenn die gesamte Gesellschaft und nicht nur die
politischen Eliten oder bestimmte Teile des politischen Spektrums sich
anschließen und zu den genannten universellen Werten bekennen, wird der
Prozess nachhaltig und letztendlich erfolgreich sein.
Der
Grundsatz „mehr für mehr“ wird weiterhin wesentlich dazu beitragen,
dass die ENP den Anstrengungen und Fortschritten bei den demokratischen
Reformen Rechnung trägt. Das neue Finanzierungsinstrument für die
Nachbarschaftspolitik für den Zeitraum 2014-2020 wird diesen Grundsatz bei
der finanziellen Zusammenarbeit berücksichtigen. Die Anwendung dieses
Grundsatzes beschränkt sich jedoch nicht auf die finanzielle
Zusammenarbeit. Wie in der gemeinsamen Mitteilung von 2011 bereits
festgestellt, wird die EU ihr Angebot auch im Hinblick auf den Marktzugang
und eine bessere Mobilität an die Reformanstrengungen der Partner
anpassen.
Laut
Analyse sind viele der zentralen Empfehlungen der
ENP-Fortschrittsberichte des Vorjahres noch gültig – außer im Falle
einiger weniger Länder, die den meisten Empfehlungen gefolgt sind, – und
werden auch im nächsten und den folgenden Jahren im Mittelpunkt des
Reformprozesses stehen. Die sehr begrenzten Fortschritte einer Reihe von Partnern in
Richtung auf die vereinbarten Ziele und das geringe Ausmaß, in dem einige
von ihnen auf die Anreize der ENP reagiert haben, legen es nahe, deren Instrumente
und Mechanismen einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Gegebenenfalls muss die EU darüber nachdenken, ob entsprechende
Anpassungen es ermöglichen würden, den Erwartungen und Bedürfnissen der
Partner besser Rechnung zu tragen und so die Akzeptanz zu erhöhen.
Gleichzeitig müssen die Partner Engagement für die Verwirklichung der mit
der EU vereinbarten Ziele an den Tag legen. Die mit der EU vereinbarten
Prioritäten und Reformpläne müssen zu einem integralen Bestandteil der
nationalen Reform- und Entwicklungsstrategien werden.
Dass
den Bürgern neue Möglichkeiten eröffnet werden, zu reisen, zu
studieren und Geschäfte mit EU-Partnern abzuwickeln, ist für die
Vermittlung der Werte, auf denen die EU beruht, von entscheidender
Bedeutung. Die EU sollte auf Strategien und Maßnahmen, bei denen diese
Themen im Mittelpunkt stehen, stärkeren Nachdruck legen. Die Mobilität der
Bürger, Stipendien für Studierende und Unternehmensnetze können unter
Umständen mehr zu einer klaren Entscheidung der Partner für Europa
beitragen als alles andere. Im Osten haben die Aktionspläne für die
Visaliberalisierung sich als wirksame Reformanreize für die Partnerländer
erwiesen. Ihre vollständige Umsetzung durch die Partner dürfte die
Aussichten auf Visafreiheit realistischer werden lassen.
Die
Vielschichtigkeit, die Vielzahl der beteiligten Akteure und der zuweilen
technische Charakter der ENP machen sie schwer vermittelbar. Die EU
wird jedoch von den Menschen in der Nachbarschaft als Vorbild und
Inspirationsquelle gesehen, wenn es um die der ENP zugrunde liegenden
Werte – Menschenrechte, Demokratie, Grundfreiheiten sowie Wohlstand und
Solidarität – geht. Eine Meinungsumfrage in den ENP-Partnerländern[16] ergab, dass die EU in den meisten
Nachbarschaftsländern[17] von den Menschen positiv wahrgenommen
wird. Die EU wird mit der Förderung der Menschenrechte, mit Solidarität,
Wohlstand, Demokratie und freier Meinungsäußerung in Verbindung gebracht.
Diese Werte und die wirtschaftliche Entwicklung werden als wichtigste
Aspekte der Zusammenarbeit angesehen. Dieselbe Umfrage zeigte jedoch auch,
dass viele Menschen den Eindruck haben, nicht gut darüber informiert zu
sein, was die EU in ihrem Land tut. Dies macht deutlich, dass die Bürger
in den Partnerländern besser über die ENP und deren Ziele, Instrumente und
Ergebnisse informiert werden müssen.
Konflikte stellen in einigen Gebieten der
ENP-Region nach wie vor ein Problem dar, das die Reformansätze gefährden
könnte. Die Förderung von Frieden und Stabilität durch Nutzung aller
zivilen und militärischen Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen,
ist eine dringende Notwendigkeit, die nicht außer Acht gelassen werden
darf.
Durch
neue Akzente in der außenpolitischen Orientierung der Partnerländer
und die zunehmende Beteiligung anderer Akteure in der Region könnte die EU
als Vorbild und Partner auch an Attraktivität verlieren. Daher muss die EU
darüber nachdenken, wie sie einen noch stärker multilateral ausgerichteten
politischen Ansatz verfolgen kann, bei dem sie die anderen Akteure in der Nachbarschaftsregion
systematischer als bisher einbezieht und mit ihnen zusammenarbeitet, wenn
mit den Partnerländern Fragen von gemeinsamem Interesse behandelt werden.
Im südlichen Mittelmeerraum bringen sich die Türkei, die Golf-Staaten und
Organisationen wie die Arabische Liga wesentlich mehr ein, wenn es um die
Lösung von Konflikten geht, und vertreten stärker ihre jeweiligen
wirtschaftlichen und politischen Interessen. In der östlichen
Nachbarschaft stellt das Aufkommen alternativer regionaler Integrationsmöglichkeiten
ebenfalls eine neue Herausforderung dar. Die geplante Gründung der
Eurasischen Union zwischen der Russischen Föderation, Belarus und
Kasachstan verändert die Gegebenheiten. Sie wird als Modell der
politischen und wirtschaftlichen Entwicklung wahrgenommen, das eine
Alternative zur Integration mit der EU bietet. Hier muss jedoch eine
Grundsatzentscheidung getroffen werden. So würde zum Beispiel der Beitritt
zur Zollunion der Eurasischen Union eine wirtschaftliche Integration mit
der EU im Wege einer vertieften und umfassenden Freihandelszone
ausschließen.
5. Schlussfolgerung
Zwar
gelten die der ENP zugrunde liegenden Prinzipien und Ziele weiterhin für
alle Partner und alle Bereiche der Politik, doch unterhält die EU zu jedem
einzelnen der Partner einzigartige Beziehungen und die Instrumente der ENP
sind so gestaltet, dass sie jedem Einzelfall gerecht werden. Durch die ENP
verfügt die EU über ein Instrumentarium, das es ihr ermöglicht, ihre
Politik und ihre Maßnahmen dem jeweiligen Kontext ihrer Partner und deren
Wünschen in Bezug auf die EU anzupassen. Sie wird ihr politisches Vorgehen
gemäß den unterschiedlichen Entwicklungen, Vorstellungen und Bedürfnissen
ihrer Partner zunehmend differenzieren müssen.
Die
Partner sollten in ihrem Ehrgeiz und Engagement für die Reform ihrer
Gesellschaften und ihrer politischen und wirtschaftlichen Systeme nicht
nachlassen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Ziele
verwirklicht und die Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllt werden können.
Ein verstärktes politisches Engagement, oftmals schwierige Reformen auch
tatsächlich durchzuführen, ist von entscheidender Bedeutung. Die EU
ihrerseits muss weiterhin ihren Verpflichtungen zur stärkeren politischen
Assoziierung, zur größeren wirtschaftlichen Integration und zur
Unterstützung der Reformen nachkommen.
[1] KOM(2011) 303 vom 25.5.2011. [2] Dieser gemeinsamen Mitteilung sind folgende Dokumente beigefügt: zwölf
Fortschrittsberichte über die Länder, mit denen ein ENP-Aktionsplan oder ein
entsprechendes Dokument vereinbart wurde, zur Bewertung der Umsetzung der ENP
im Jahr 2012, zwei regionale Fortschrittsberichte über die im Jahr 2012 bei der
Umsetzung der Östlichen Partnerschaft und der Partnerschaft für Demokratie und
gemeinsamen Wohlstand erzielten Fortschritte sowie ein statistischer Anhang. [3] Im Einklang mit der Resolution 67/19 der Generalversammlung der
Vereinten Nationen wird die Bezeichnung „Palästina“ anstelle der bisherigen
Bezeichnungen „Palästinensische Behörde“ oder „besetztes Palästinensisches
Gebiet“ verwendet. Dies bedeutet im Einklang mit den Schlussfolgerungen des
Rates vom Dezember 2009 keinerlei Anerkennung Palästinas als Staat. [4] Gemeinsame Erklärung der Außenminister der Östlichen Partnerschaft,
Brüssel, 23. Juli 2012, Rat der Europäischen Union, 12862/12, PRESSE 348.
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Östliche
Partnerschaft: Fahrplan bis zum Gipfeltreffen im Herbst 2013, JOIN(2012) 13
final vom 15.5.2012. [5] Transparency International, Korruptionswahrnehmungsindex 2012. [6] Support for Partnership, Reform and Inclusive Growth (Förderung von
Partnerschaft, Reformen und breitenwirksamem Wachstum). [7] Eastern Partnership Integration and Cooperation Programme (Östliche
Partnerschaft – Programm für Integration und Zusammenarbeit). [8] KOM(2011) 839 endg. [9] Die Protokolle, die der Republik Moldau und
der Ukraine die Teilnahme an ihnen offenstehenden EU-Programmen ermöglichen,
sind 2011 in Kraft getreten; mit Israel wurde im Jahr 2008 ein solches
Protokoll unterzeichnet. [10] Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Östliche
Partnerschaft: Fahrplan bis zum Gipfeltreffen im Herbst 2013, JOIN(2012) 13
final vom 15.5.2012. [11] Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Eine
neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel, KOM(2011) 303 vom
25.5.2011. [12] Gemeinsame Erklärung des Warschauer Gipfeltreffens zur Östlichen
Partnerschaft, 29./30. September 2011. [13] Joint Staff Working Document, Partnership for Democracy and
Shared Prosperity: Report on activities in 2011 and Roadmap for future action,
Accompanying the document Joint Communication to the European Parliament, the
Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the
Regions, Delivering on a new European Neighbourhood Policy, SWD(2012)
121 final, 15.5.2012. [14] Wegen der aktuellen Aussetzung der Beteiligung Syriens erstreckt sich
die Zusammenarbeit derzeit auf 42 Länder. [15] Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Unterstützung
einer engeren Zusammenarbeit und der regionalen Integration im Maghreb:
Algerien, Libyen, Marokko, Mauretanien und Tunesien, JOIN(2012) 36 final
vom 17.12.2012. [16] EU Neighbourhood Barometer, Frühjahr 2012 und Herbst 2012. [17] Mit Ausnahme von Ägypten und Libyen, wo eine Mehrheit offenbar keine
Meinung zum Image der EU oder zum Stand der Beziehungen hat oder nur wenig
darüber weiß.