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Document 52013IP0395
European Parliament resolution of 8 October 2013 on forward policy planning and long-term trends: budgetary implications for capacity-building (2012/2290(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2013 zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“ (2012/2290(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2013 zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“ (2012/2290(INI))
ABl. C 181 vom 19.5.2016, p. 16–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.5.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 181/16 |
P7_TA(2013)0395
Vorausplanung der Politik: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2013 zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt“ (2012/2290(INI))
(2016/C 181/02)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (1) und insbesondere auf die vorbereitende Maßnahme „Schaffung eines interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen“ im Haushaltsplan 2013, |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, insbesondere auf Artikel 54 Absatz 2 Buchstaben a, b und e, und auf ihre Durchführungsbestimmungen, |
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unter Hinweis auf den ESPAS-Bericht (ESPAS — Europäisches System für strategische und politische Analysen) des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (EUISS) mit dem Titel „Global Trends 2030 — Citizens in an Interconnected and Polycentric World“ (Globale Trends 2030 — Bürger in einer vernetzten und polyzentrischen Welt) (2), |
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gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0265/2013), |
A. |
in der Erwägung, dass wir in einer Zeit des schnellen Wandels leben, was hinsichtlich der Machtverhältnisse, des demographischen Wandels, des Klimawandels, der Verstädterung und der Technologie offensichtlich ist, und in der Erwägung, dass sich die politischen Entscheidungsträger aller Zuständigkeitsbereiche daher stärker um eine Untersuchung und Überwachung wichtiger globaler Trends bemühen müssen, |
B. |
in der Erwägung, dass die Kommission auf Initiative des Parlaments gemäß dem Haushaltsplan der EU für 2010 ein auf zwei Jahre angelegtes Pilotprojekt zur Sondierung der Möglichkeiten für die Schaffung eines „interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen in wichtigen politischen Fragen, denen sich die EU gegenübersieht“, durchführen sollte, |
C. |
in der Erwägung, dass das Projekt gemäß dem Haushaltsplan der EU für 2012 als vorbereitende Maßnahme für den Zeitraum 2012-2014 in die nächste Phase übergehen durfte, um bis Ende 2014 durch die Förderung einer „engeren Arbeitsbeziehung zwischen den für Forschung zuständigen Stellen der einzelnen Organe und Einrichtungen der Union, die mit der Analyse der mittel- und langfristigen politischen Tendenzen befasst sind“, ein reibungslos funktionierendes „Europäisches System für strategische und politische Analysen“ (ESPAS) einzurichten, an dem alle relevanten EU-Organe beteiligt sind (3), |
D. |
in der Erwägung, dass den EU-Organen durch die Schaffung eines nachhaltigen interinstitutionellen Systems auf Verwaltungsebene zur Ermittlung und Erfassung wichtiger Trends, die voraussichtlich für das zukünftige politische Umfeld von Bedeutung sind, dabei geholfen würde, sich auf Herausforderungen vorzubereiten und darauf zu reagieren und kohärente strategische Optionen für die kommenden Jahre festzulegen, |
E. |
in der Erwägung, dass ein solches bewährtes und anerkanntes System als Grundlage für Überlegungen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans der EU und der Festlegung von politischen Prioritäten für ein oder mehrere Jahre sowie der direkteren Verknüpfung von Finanzmitteln und politischen Zielen dienen könnte, |
F. |
in der Erwägung, dass die Teilhabe von Frauen nur durch die Anerkennung und wirksame Umsetzung ihrer Rechte verbessert werden kann; in der Erwägung, dass mit dem ESPAS-System auch die Herausforderungen bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (von der politischen Teilhabe bis zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung von Frauen) wirksam analysiert werden könnten, |
G. |
in der Erwägung, dass in dem ersten, von der EUISS in Auftrag gegebenen ESPAS-Bericht „Global Trends 2030 — Citizens in an Interconnected and Polycentric World“ (Globale Trends 2030 — Bürger in einer vernetzten und polyzentrischen Welt) mehrere globale Trends ermittelt wurden, die die Welt in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich prägen werden, |
H. |
in der Erwägung, dass diese Trends insbesondere Folgendes umfassen: die Stärkung der Gestaltungsmacht des Einzelnen, die teilweise durch den technologischen Wandel gefördert wird, die stärkere Schwerpunktsetzung auf nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund zunehmender Ressourcenknappheit und dauerhafter Armut, welche durch die Auswirkungen des Klimawandels verschärft werden, und die Entstehung eines internationalen Systems, das sich durch eine Machtverlagerung weg von den Staaten auszeichnet und immer größere Governance-Lücken aufweist, da die traditionellen Mechanismen für zwischenstaatliche Beziehungen den Anforderungen der Bürger nicht mehr ausreichend entsprechen, |
1. |
ist der Ansicht, dass eine kohärente und wirksame EU-Politik immer stärker von der rechtzeitigen Ermittlung der langfristigen globalen Trends abhängen wird, die die Herausforderungen und Optionen beeinflussen, denen sich die Union in einer immer komplexeren und verflochteneren Welt gegenübersieht; |
2. |
betont die Bedeutung einer effektiven Zusammenarbeit der EU-Organe zur Überwachung und Analyse dieser langfristigen Trends und der Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Beteiligten in Drittstaaten, darunter die größere Forschungsgemeinschaft innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, die an ähnlichen Themen interessiert sind; betont in diesem Zusammenhang, dass der Prozess zur Entwicklung effektiver Kapazitäten für die Bereitstellung von unabhängigen, qualitativ hochwertigen interinstitutionellen Analysen und Ratschlägen zu wichtigen Trends, denen sich die politischen Entscheidungsträger im EU-System gegenübersehen, weitergeführt werden muss; |
3. |
weist darauf hin, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip eine Vielzahl öffentlicher Stellen für die Ausarbeitung langfristiger sozioökonomischer Strategien und die Umsetzung der Politik in der EU zuständig ist, beispielsweise die EU-Organe, die Ministerien der Mitgliedstaaten, die Abteilungen regionaler oder lokaler Behörden und spezifische Einrichtungen; macht darauf aufmerksam, dass neben den öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und der EU-Organe auch die Wirtschafts- und Sozialpartner, nichtstaatliche Organisationen und weitere Interessenvertreter an der Ausarbeitung langfristiger Strategien beteiligt sind; hebt deshalb hervor, dass die Politik auf mehreren Ebenen gestaltet werden sollte; |
4. |
betont, dass die Kohäsionspolitik schon allein wegen ihres mehrjährigen, langfristigen und horizontalen Zuschnitts ein Politikbereich ist, in dem die Vorausplanung eine wichtige Rolle spielt, und dass der Kohäsionspolitik aufgrund ihres erheblichen Anteils am EU-Haushalt bei der vorausschauenden Haushaltsplanung stets herausragende Bedeutung beizumessen ist; |
5. |
ist der Ansicht, dass die Ausarbeitung von Maßnahmen in der Kohäsionspolitik und weiteren Politikbereichen immer stärker davon abhängt, dass langfristige globale Tendenzen rechtzeitig erkannt werden; nimmt in diesem Zusammenhang diverse vorausschauende Berichte zur Kenntnis, wie den Bericht „Projekt Europa 2030“ (den Bericht der Reflexionsgruppe an den Europäischen Rat über die Zukunft der EU 2030) und den Bericht des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien mit dem Titel „Global Trends 2030 — Citizens in an Interconnected and Polycentric World“ (Globale Trends 2030 — Bürger in einer vernetzten und polyzentrischen Welt) im Rahmen des Projekts „Europäisches System für strategische und politische Analysen“ (ESPAS); empfiehlt, sich bei derartigen Initiativen für Berichte enger abzustimmen; |
6. |
fordert die Berücksichtigung des Aspekts der Gleichstellung der Geschlechter bei der Bewertung der langfristigen globalen Trends und in zukünftigen Berichten, um Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung und Armut zu bekämpfen; |
7. |
begrüßt insbesondere die bisherigen Ergebnisse des Pilotprojekts (2010-2011) und der vorbereitenden Maßnahme (2012-2014) auf Verwaltungsebene zur Entwicklung eines Europäischen Systems für strategische und politische Analysen (ESPAS), um langfristige Entwicklungstendenzen in wichtigen Fragen, denen sich die Union gegenübersieht, zu ermitteln, und empfiehlt nachdrücklich, diesen Prozess auch nach Ende der aktuellen vorbereitenden Maßnahme weiterzuführen; vertritt die Auffassung, dass Bedienstete aller relevanten Organe und Einrichtungen der EU — auch des Ausschusses der Regionen — in ein solches System einbezogen werden sollten; ist der Ansicht, dass dieses Berichtssystem Gegenstand einer Diskussion sein sollte, an der alle relevanten Interessengruppen, Unternehmen und nichtstaatlichen Organisationen beteiligt sind; |
8. |
fordert die vier derzeit am ESPAS-Prozess beteiligten Organe und Einrichtungen (die Kommission, das Parlament, den Rat und den Europäischen Auswärtigen Dienst) auf, eine interinstitutionelle Vereinbarung zu erarbeiten und zu unterzeichnen, die möglichst im Frühling 2014 geschlossen werden sollte, wobei sich alle Partner verpflichten würden, die Vereinbarung einzuhalten und sich durchgehend daran zu beteiligen; |
9. |
betont, dass die beteiligten Organe und Einrichtungen in ihrem jeweiligen Haushaltsplan in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung, insbesondere Artikel 54 Buchstabe e, und im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für das ESPAS-System vorsehen müssen, damit dieses System in den kommenden Jahren haushaltsneutral entwickelt werden kann; betont, dass die EU-Organe in Personal investieren müssen, das über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um umfassend zur Analyse und Überwachung der globalen Trends beitragen, Optionen erkennen und auf die spezifischen Bedürfnisse jedes EU-Organs zugeschnittene Empfehlungen für Maßnahmen aussprechen zu können; |
10. |
fordert nachdrücklich, dass das ESPAS-System durch ein ordnungsgemäß zusammengesetztes interinstitutionelles Gremium geleitet und überwacht wird, welches das Mandat und die Prioritäten für das ESPAS-System festlegen und Direktoren oder sonstige Mitarbeiter benennen würde und in dem das Parlament, sofern es dies wünscht, durch Mitglieder vertreten wird (es gilt als vereinbart, dass die genaue Arbeit des ESPAS-Systems im Rahmen des Mandats auf unabhängiger Grundlage ausgeführt werden sollte); |
11. |
begrüßt die Absicht, den ESPAS-Prozess zu verwenden und sein globales Netzwerk als Grundlage zu nutzen, um ein globales Online-Verzeichnis für Dokumente und Material aus verschiedenen Quellen zu mittel- und langfristigen Trends zu erstellen, das für die politischen Entscheidungsträger und Bürger der ganzen Welt frei zugänglich ist; |
12. |
begrüßt die Tatsache, dass die engere Verwaltungszusammenarbeit zwischen den EU-Organen aufgrund des ESPAS-Prozesses die Erstellung einer Vorausschau im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme zur Folge haben wird, in der die langfristigen Trends und ihre Folgen für die Herausforderungen und Optionen für die Union im Zeitraum 2014-2019 analysiert werden und die 2014 den künftigen Präsidenten der Organe vorgelegt werden soll; ist der Ansicht, dass dieses Vorhaben erfolgreich ist und mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden sollte; |
13. |
ist der Überzeugung, dass ein ständiges System, mit dem mittel- und langfristige Trends regelmäßig analysiert und den EU-Organen zur Förderung eines strategischeren Beschlussfassungsprozesses mitgeteilt werden sollen, Vorschriften für die Vorlage eines jährlichen „strategischen Trendberichts“ für die Organe vor der Aussprache über die Lage der Union sowie Vorschriften für die Veröffentlichung des Jahresarbeitsprogramms der Kommission umfassen sollte, um das sich ändernde Muster langfristiger Trends zu überwachen und zu bewerten und um der Haushaltsbehörde im Vorfeld der Verhandlungen über einen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum nach 2020 und für eine Halbzeitbilanz des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 spezifische Informationen zur Verfügung zu stellen; |
14. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Bericht dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln. |
(2) 27. April 2012; http://www.iss.europa.eu/uploads/media/ESPAS_report_01.pdf.
(3) http://europa.eu/espas/pdf/espas-preparatory-action-amendment_en.pdf.