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Document 52013IP0074

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU (2012/2116(INI))

    ABl. C 36 vom 29.1.2016, p. 18–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.1.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 36/18


    P7_TA(2013)0074

    Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU (2012/2116(INI))

    (2016/C 036/03)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Erklärung von Peking und die Aktionsplattform, die von der Vierten Weltfrauenkonferenz am 15. September 1995 angenommen wurden, sowie unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. Mai 2000 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Aktionsplattform von Peking (1), vom 10. März 2005 zu „Folgemaßnahmen zur Vierten Weltfrauenkonferenz — Aktionsplattform (Peking+10)“ (2) und vom 25. Februar 2010 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Aktionsplattform von Peking (Peking+15) (3),

    unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

    unter Hinweis auf Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, der die den Mitgliedstaaten gemeinsamen Werte hervorhebt, wie z. B. Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichstellung von Männern und Frauen,

    gestützt auf Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem auf die Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts Bezug genommen wird,

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (4), und auf die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (5),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (6),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Dezember 1998, wonach die jährliche Bewertung der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking quantitative und qualitative Indikatoren und Maßstäbe umfasst,

    unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der für die Gleichstellungspolitik zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten, die diese am 4. Februar 2005 im Zusammenhang mit der Zehnjahresüberprüfung der Aktionsplattform von Peking angenommen und in der sie u. a. ihre nachdrückliche Unterstützung und ihr Engagement für die vollständige und wirksame Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking bekräftigen,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. und 3. Juni 2005, in denen die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert werden, die institutionellen Mechanismen für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu stärken und einen Rahmen für die Bewertung der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking zu schaffen, um eine durchgängigere und systematischere Kontrolle dieses Prozesses zu entwickeln,

    unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat im März 2011 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020) (7),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern: 2010-2015“, präsentiert am 21. September 2010, und die zugehörigen Arbeitspapiere der Kommissionsdienststellen über Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie(COM(2010)0491, SEC(2010)1080),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. September 2008 zu den Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern (8),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2012 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union (9),

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0401/2012),

    A.

    in der Erwägung, dass Artikel 8 AEUV besagt, dass die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern;

    B.

    in der Erwägung, dass trotz der gemachten Fortschritte in vielen Mitgliedstaaten, Frauen nach wie vor eine unverhältnismäßige Last in Bezug auf Kindererziehung und Pflege anderer Angehöriger tragen; in der Erwägung, dass das Fortbestehen von Stereotypen ein Hemmnis für die gerechte Verteilung der Verpflichtungen in Haushalt und Familie zwischen Frauen und Männern darstellt und die Realisierung der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt behindert;

    C.

    in der Erwägung, dass Stereotype noch immer auf allen Ebenen der Gesellschaft und in allen Altersgruppen existieren, die unsere gegenseitige Wahrnehmung durch allzu sehr vereinfachte Annahmen beeinflussen, beruhend auf gesellschaftlich konstruierten Normen, Praktiken und Überzeugungen, die oft kulturell und religiös begründet sind und gefördert werden, und die zugrunde liegenden Machtverhältnisse reflektieren und aufrechterhalten;

    D.

    in der Erwägung, dass alle direkten und indirekten Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beseitigt werden sollten, um Frauen das Recht auf Gleichbehandlung zu garantieren und die kulturelle Wahrnehmung, dass Frauen in vielerlei Hinsicht passive oder weniger bedeutende Menschen als Männer sind, zu verändern;

    E.

    in der Erwägung, dass traditionelle Geschlechterrollen und -stereotypen großen Einfluss auf die Rollenaufteilung zwischen Frauen und Männern im häuslichen Umfeld, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft allgemein haben, wobei Frauen als diejenigen dargestellt werden, die sich um den Haushalt und die Kinder kümmern, während Männer als diejenigen dargestellt werden, die das Geld nach Hause bringen und die Beschützerfunktion ausüben; in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypen dazu beitragen, dass sich traditionelle Hindernisse auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter weiter verankern und Frauen in Bezug auf ihre Arbeitsplatzwahl und ihre persönliche Entwicklung eingeschränkt werden, was dazu führt, dass sie ihr volles Potenzial als Individuen und als Wirtschaftsbeteiligte nicht realisieren können, und somit starke Hindernisse für die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellen;

    F.

    in der Erwägung, dass Geschlechterrollen durch eine Reihe an sozialen Einflüssen geformt und auferlegt werden, nämlich Medien und Bildung, und während der Sozialisierungsphasen in der Kindheit und Jugend geprägt werden, was dazu führt, dass Menschen ein Leben lang beeinflusst werden;

    G.

    in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten unter noch größerer Diskriminierung und stärkeren Geschlechterstereotypen leiden als Frauen in städtischen Gebieten und dass die Beschäftigungsquote von Frauen in ländlichen Gebieten deutlich niedriger ist als die von Frauen in Städten;

    H.

    in der Erwägung dass Geschlechterstereotype häufig mit anderen Stereotypen einhergehen, wie z. B. stereotype Diskriminierung aufgrund von Alter, Aufenthaltsstatus, sexueller Neigung, Behinderung, etc., und sich somit stärker auf Frauen auswirken, wenn diese verschiedene Identitäten haben;

    I.

    in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, die alle gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereiche betrifft;

    Medien und Kultur

    J.

    in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Diskriminierung in den Medien, der Kommunikation und der Werbung immer noch häufig vorkommt und die Reproduktion von Geschlechterstereotypen erleichtert, insbesondere indem Frauen als Sexobjekte dargestellt werden, um Geschäfte zu fördern; in der Erwägung, dass Frauen zum Beispiel in der Werbung nur 27 % der gezeigten Angestellten und Fachkräfte ausmachen, wohingegen Rollen in denen Hausarbeit und Kinderbetreuung vorkommen zu 60 % mit Frauen besetzt sind; und in der Erwägung, dass die Werbung und die Medien dennoch eine schlagkräftige Katalysatorfunktion im Kampf gegen Stereotypen und geschlechtsbedingte Vorurteile übernehmen können;

    K.

    in der Erwägung, dass Kinder in sehr jungem Alter durch Vorbilder in Fernsehserien und -programmen, Diskussionen, Spielen, Videospielen und Werbung, Lernmaterialien und Bildungsprogrammen, Einstellungen in der Schule, der Familie und der Gesellschaft mit Geschlechterstereotypen konfrontiert werden, die ihre Wahrnehmung, wie sich männliche und weibliche Charaktere verhalten sollten, beeinflussen und sich auf ihr weiteres Leben und ihre zukünftigen Ziele auswirken;

    L.

    in der Erwägung, dass die Art und Weise, wie Mädchen in der Öffentlichkeit dargestellt werden, ihr gesellschaftliches Ansehen mindert und Gewalt gegen Mädchen fördert; in der Erwägung, dass, wenngleich Medien eine positive aufklärerische Rolle spielen können, die Stereotypisierung von jungen Mädchen in den Medien weitverbreitet ist und häufig traditionelle Einstellungen und Verhaltensweisen fördert, einschließlich in der Werbung und in Kinderprogrammen;

    M.

    in der Erwägung, dass in Fernsehprogrammen, Computerspielen und Musikvideoclips, teilweise zu kommerziellen Zwecken, eine immer auffälligere Tendenz festzustellen ist, provokativ gekleidete Frauen in sexuell eindeutigen Posen zu zeigen, wodurch diese zur Geschlechterstereotypisierung beitragen; in der Erwägung, dass die Texte von an Jugendliche gerichteten Liedern sexuell suggestive Inhalte haben, die oft Gewalt gegen Frauen und Mädchen propagieren;

    N.

    in der Erwägung, dass junge Frauen und Männer am meisten von dem neuen kulturellen Status der Pornographie betroffen sind; in der Erwägung, dass die „Verbreitung von Pornographie“, d. h. der derzeitige kulturelle Prozess, in dem sich Pornographie als ein universell immer mehr akzeptiertes, oft idealisiertes kulturelles Element in den Alltag schleicht, sich besonders ausgeprägt in der Jugendkultur manifestiert: von Fernsehprogrammen und Lifestyle-Magazinen für Jugendliche, über Musik-Videos bis hin zu Werbung, die sich speziell an Jugendliche richtet;

    Allgemeine und berufliche Bildung

    O.

    in der Erwägung, dass der Zugang zu formaler Bildung auf primärer, sekundärer und tertiärer Ebene sowie der Inhalt der Lehrpläne für Mädchen und Jungen die geschlechtsspezifischen Unterschiede und damit auch entsprechend die Entscheidungen und den Zugang zu Rechten beeinflussen; in der Erwägung, dass in der EU, wenngleich der Zugang zu Bildung für Mädchen und Jungen im Allgemeinen weniger problematisch erscheinen mag, als das in anderen Teilen der Welt der Fall ist, dennoch hervorzuheben ist, dass Mädchen und Jungen im Zugang und der vollen Inanspruchnahme des Bildungssystems und der Möglichkeiten nicht gleichgestellt sind; in der Erwägung, dass insbesondere für Mädchen aus Randgruppen wie z. B. aus der Roma-Gesellschaft, Mädchen mit Migrationshintergrund, Asylbewerberinnen, Flüchtlinge und Mädchen mit Behinderungen der Zugang zu Bildung in einigen Ländern nach wie vor höchst problematisch ist;

    P.

    in der Erwägung, dass Kinder ab dem frühesten Alter durch eine auf der Anerkennung der Gleichheit beruhende Erziehung die Gleichheit und die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen erlernen können;

    Q.

    in der Erwägung, dass Klischees, die im Bereich der Möglichkeiten der Bildungs- und Berufswahlmöglichkeiten für Frauen fortbestehen, zur Zementierung von Ungleichbehandlung beitragen; in der Erwägung, dass in den Bereichen Bildung und Ausbildung nach wie vor Geschlechterstereotype vermittelt werden, da Frauen und Männer häufig traditionelle Bildungs- und Ausbildungswege gehen, was schwerwiegende Folgen auf den Arbeitsmarkt hat, da es eine Diversifizierung der beruflichen Werdegänge hemmt und oft dazu führt, dass Frauen sich an Arbeitsplätzen wiederfinden, die weniger gewertet und schlechter entlohnt werden;

    R.

    in Erwägung, dass Jungen und Mädchen im Bildungsprozess nach wie vor nicht in gleichem Maße an das Interesse an allen Fächern herangeführt werden, was insbesondere wissenschaftliche und technische Fächer betrifft;

    S.

    in der Erwägung, dass wenngleich viele europäische Staaten über eine Berufsberatung unter Einbeziehung der Geschlechterdimension verfügen, sich diese an Mädchen richtet, um sie dazu zu animieren, technische oder wissenschaftliche Berufe zu wählen, und es keine an Jungen gerichteten Initiativen gibt, die diese dazu animieren, einen Beruf aus den Bereichen Erziehung, Gesundheit oder Geisteswissenschaften zu wählen;

    Arbeitsmarkt

    T.

    in der Erwägung, dass die Auswirkungen von Geschlechterstereotypen auf Bildung und Ausbildung sich stark auf den Arbeitsmarkt auswirken, wo Frauen immer noch sowohl mit horizontaler als auch vertikaler Segregation konfrontiert werden; und in der Erwägung, dass dies dazu beiträgt, dass bestimmte Branchen immer noch als „Männerbranchen“ gelten (mit einem Männeranteil von mehr als 85 %), und in denen folglich ein höheres Lohnniveau herrscht als in den typischen „Frauenbranchen“ (mit einem Frauenanteil von mehr als 70 %); in der Erwägung, dass im Allgemeinen mehr Frauen in Berufen mit einen geringeren sozio-ökonomischem Status beschäftigt sind, was ihr Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl ebenfalls schwächt;

    U.

    in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypen auf dem Arbeitsmarkt den Zugang von Frauen zu bestimmten Branchen wie dem Ingenieurswesen, der Brandbekämpfung, der Produktion, der Baubranche, dem Zimmermannsberuf, der Mechanik, den wissenschaftlich-technischen Bereichen und den neuen Technologien immer noch begrenzen, ebenso jedoch den Zugang von Männern zu Bereichen der Arbeit mit Kleinkindern (z. B. Geburtshilfe, Kleinkinderpflege etc.);

    V.

    in der Erwägung, dass eine bessere Kenntnis der auf dem Arbeitsmarkt vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten einen besseren Zugang zu allen Berufsausbildungen begünstigen würde;

    W.

    in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypisierung kontraproduktiv ist und im Arbeitsmarkt zur geschlechtsspezifischen Aufteilung von Berufen beiträgt, und somit zu einer Verstärkung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles führt;

    X.

    in der Erwägung, dass Frauen im Jahr 2010 für die gleichen Arbeiten in der EU immer noch durchschnittlich 16,4 % weniger verdienten als Männer, und in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen den Mitgliedstaaten variiert und in einigen den Durchschnitt von 22 % für das Jahr 2011 übersteigt; in der Erwägung, dass wenngleich die Ursachen für diese Kluft zwischen den Gehältern vielfältig und komplex sind, sich die Geschlechterstereotypen und die Wahrnehmung der Frau hinsichtlich der traditionellen Rollenverteilung häufig hinter vielen dieser Ursachen verbergen;

    Y.

    in der Erwägung, dass mit Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Frauen in der Regel unverhältnismäßig auf „flexiblen Arbeitsplätzen“ und Teilzeitstellen vertreten sind, was darauf hindeutet, dass die traditionelle Überzeugung, dass Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuung der Familie tragen, heute noch besteht, was sie dazu zwingt, Teilzeitstellen mit flexiblen Arbeitszeiten oder mit befristeter Dauer anzunehmen und Begrenzungen ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt und auf eine Beförderung hinzunehmen;

    Z.

    in der Erwägung, dass die Unterbrechungen der Karriere bei Frauen, sei es zum Mutterschaftsurlaub oder zur Kindererziehung, das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle zwischen Männern und Frauen erhöhen;

    Wirtschaftliche und politische Entscheidungsfindung

    AA.

    in der Erwägung, dass eine Studie der Kommission von 2011 zeigt, dass im Jahr 2012 in der Europäischen Union 14 % der Vorstandsmitglieder der größten börsennotierten Unternehmen Frauen sein werden, was auf die Existenz einer so genannten „gläsernen Decke“ hinweist, die es Frauen erschwert, Führungspositionen in der Wirtschaft zu behalten und die gleichen Chancen zum beruflichen Aufstieg zu erhalten;

    AB.

    in der Erwägung, dass trotz einer gewissen Verbesserung in den letzten Jahren Frauen auf lokaler, nationaler wie auf EU-Ebene immer noch in der politischen Entscheidungsfindung unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass die Repräsentation von Frauen in nationalen Regierungen und Parlamenten von 21 % im Jahr 2004 auf 23 % im Jahr 2009 gestiegen ist, während sich die Repräsentation von Frauen im Europäischen Parlament von 30 % im Jahr 2004 auf 35 % im Jahr 2009 erhöht hat;

    AC.

    in der Erwägung, dass Geschlechterstereotype und Sexismus noch immer unter den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern vorherrschen, mit regelmäßigen Fällen sexistischer Äußerungen und Belästigungen, einschließlich einiger Formen von sexueller Belästigung und Gewalt gegen Frauen;

    AD.

    in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypen, insbesondere auf Unternehmensebene, wo hauptsächlich Männer die Führungsposition ausüben, beseitigt werden müssen, da sie zur Begrenzung der Ziele junger Frauen beitragen und Frauen deshalb weniger dazu tendieren, sich auf Führungspositionen in finanziellen, wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen, sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich, zu bewerben;

    EU-Maßnahmen

    1.

    stellt fest, dass es einen erheblichen Mangel an Fortschritten bei der Erfüllung der von der EU und von diversen Regierungen eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Aktionsplattform von Peking gibt und betont die Notwendigkeit neuer Indikatoren im Bereich der Geschlechterstereotypen und für analytische Berichte auf EU-Ebene, und fordert das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen auf, dieses Problem anzugehen;

    2.

    stellt fest, dass es trotz der Verpflichtung der EU zur Gleichstellung von Männern und Frauen immer noch Lücken in der Gesetzgebung zur Nicht-Diskriminierung von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen soziale Sicherheit, Bildung, Medien, Beschäftigung und Entlohnung gibt; betont die Notwendigkeit der verstärkten Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften und des Erlasses neuer Gesetze in diesen Bereichen; fordert die Kommission auf, die Frage der Gleichstellung der Geschlechter in allen politischen Bereichen einzubeziehen, da dies das Wachstumspotenzial der europäischen Arbeiterschaft stärken wird;

    3.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur effizienten Verwendung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für langfristige Strategien auf, um Frauen die Bereiche des Arbeitsmarktes, in denen sie aufgrund von Geschlechterstereotypen weniger vertreten sind, näher zu bringen und diese attraktiver für sie zu machen; ist der Ansicht, dass die Strategien positive Maßnahmen, lebenslanges Lernen und die Ermutigung von Mädchen zum Studium in Bereichen, die traditionell nicht als „weiblich“ angesehen werden, wie etwa die Informationstechnologie und die Mechanik, sowie die Förderung von Maßnahmen zur leichteren Harmonisierung von Berufs- und Familienleben für Frauen und Männer beinhalten sollten;

    4.

    fordert die Kommission auf, Aktionen der Mitgliedstaaten zugunsten der Beseitigung von Stereotypen und der Förderung des Zugangs zu Bildung und Beschäftigung für alle ohne Einschränkung durch Stereotypen zu unterstützen;

    5.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur substantiellen und nachhaltigen Unterstützung des derzeitigen Programms Daphne und des in Kürze startenden Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Mittel zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie von Geschlechterstereotypen auf;

    6.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Strategien auf, mit denen die tiefgründigen Ursachen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen, die in Stereotypen und Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern verwurzelt sind, angegangen werden, indem zunächst die Geschlechterstereotypen aufgebrochen werden;

    Medien und Kultur

    7.

    verweist auf die Tatsache, dass die Einbindung von Geschlechterstereotypen in die Werbung in Fernsehprogrammen für Kinder sowie in die Programme selbst angesichts ihrer möglichen Auswirkungen auf die geschlechtsspezifische Sozialisierung und infolgedessen auf die Bilder, die Kinder von sich selbst, von ihren Familienangehörigen und von der Außenwelt haben, ein spezielles Problem darstellt; betont die Wichtigkeit, den Kontakt von Kindern mit Geschlechterstereotypen möglicherweise durch kritische Medienerziehung in den Schulen zu verringern;

    8.

    betont die Notwendigkeit, während des Prozesses zum Gender-Mainstreaming auch die Jungen einzubeziehen, und fordert daher speziell geschaffene Aufgaben, um ihr Bewusstsein für Stereotypen zu bilden;

    9.

    hebt hervor, dass die Werbung oft diskriminierende und/oder entwürdigende Botschaften vermittelt, die auf allen Arten von Geschlechterklischees beruhen und die den Strategien zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern abträglich sind; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Zivilgesellschaft und die Selbstregulierungsorgane der Werbebranche auf, bei der Bekämpfung solcher Praktiken eng zusammenzuarbeiten und dabei insbesondere wirksame Instrumente einzusetzen, die die Achtung der menschlichen Würde und Integrität beim Marketing und in der Werbung gewährleisten;

    10.

    unterstreicht auch, dass die Werbung ein wirksames Instrument für die Hinterfragung von Klischees und die Auseinandersetzung mit ihnen sowie ein Mittel zur Abwehr von Rassismus, Sexismus und Diskriminierung sein kann, dem in den heutigen multikulturellen Gesellschaften entscheidende Bedeutung zukommt; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Werbefachleute auf, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen zu verstärken, um auf diese Weise, vor allem schon ab einem frühen Alter, Klischees zu überwinden, die Diskriminierung zu bekämpfen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten vor allem auf, eine enge Zusammenarbeit mit den bestehenden Ausbildungseinrichtungen für Marketing, Kommunikation und Werbung in die Wege zu leiten und auszubauen und damit zu einer angemessenen Ausbildung künftiger Akteure dieses Sektors beizutragen;

    11.

    betont die Notwendigkeit, spezielle Kurse über Geschlechterstereotype in den Medien für nationale Ausschüsse für die Kontrolle der Werbung sowie Selbstkontroll- und Kontrolleinrichtungen abzuhalten, um das Bewusstsein für den negativen Einfluss von geschlechterdiskriminierenden Bildern im Fernsehen, Internet und in Marketing- und Werbekampagnen zu erhöhen;

    12.

    fordert die EU auf, Aufklärungskampagnen zur EU-weiten Toleranzlosigkeit bei sexistischen Beleidigungen oder entwürdigenden Bildern von Frauen in den Medien zu konzipieren;

    13.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen mit Medienprofis über die schädlichen Auswirkungen von Geschlechterstereotypen auf diesem Gebiet, ebenso wie bewährte Verfahren durchzuführen;

    14.

    betont, wie wichtig es ist, die Darstellung des Frauenbildes in einer Weise zu fördern, welche der Würde von Frauen gerecht wird, und etwas gegen noch fortbestehende geschlechtsspezifische Klischees und vor allem gegen erniedrigende Darstellungen zu unternehmen, wobei allerdings die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit in keiner Weise angetastet werden dürfen;

    15.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, auf ihre Entschließung vom 16. September 1997 zur Diskriminierung von Frauen in der Werbung, konkrete Maßnahmen folgen zu lassen (10);

    16.

    fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten im Kampf gegen die Sexualisierung von Mädchen nicht nur durch die Bereitstellung erforderlicher Daten, die Förderung bewährter Verfahren und die Organisation von Informationskampagnen, sondern auch durch die finanzielle Förderung der in den Mitgliedstaaten insbesondere von Frauenorganisationen zur Bekämpfung der Sexualisierung von Frauen und Mädchen und von gegen sie gerichteter Gewalt ergriffenen Maßnahmen zu unterstützen;

    17.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, positive Maßnahmen durchzuführen, um dafür zu sorgen, dass mehr Frauen Zugang zu Führungspositionen in den Medien erhalten, einschließlich der Positionen auf Ebene der Geschäftsführung;

    18.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Studien durchzuführen und vergleichbare Daten in Bezug auf Frauen in den Medien zu sammeln, einschließlich der Darstellung von Frauen aus spezifischen Gruppen wie z. B. Frauen mit Behinderungen oder Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören;

    Allgemeine und berufliche Bildung

    19.

    betont die Notwendigkeit spezieller Berufsberatungskurse an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Hochschulen, um junge Menschen über die negativen Folgen von Geschlechterstereotypen zu informieren und sie zu ermutigen, ein Studium zu beginnen und eine Laufbahn einzuschlagen, die in der Vergangenheit als typisch „männlich“ oder „weiblich“ angesehen wurden; bittet um Unterstützung jeglicher Maßnahmen zur Verringerung der Prävalenz von Geschlechterstereotypen bei Kleinkindern;

    20.

    betont die Bedeutung, die der Förderung der Gleichheit zwischen Frauen und Männern ab dem frühesten Kindesalter bei der wirksamen Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und darauf beruhender Diskriminierung und Gewalt zukommt, u. a. auch durch die Einbeziehung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in den Schulunterricht;

    21.

    betont die Notwendigkeit von Bildungsprogrammen/Lehrplänen, die auf die Gleichheit zwischen Männern und Frauen, auf den Respekt gegenüber dem Anderen, den Respekt unter jungen Menschen, eine respektvolle Sexualität und die Ablehnung jeder Art von Gewalt ausgerichtet sind, sowie die Bedeutung der Lehrerausbildung in diesem Bereich;

    22.

    betont die Notwendigkeit für einen Prozess des Gender-Mainstreaming in Schulen und ermutigt Schulen deshalb dazu, bewusstseinsbildende Aufgaben sowie praktische Aufgaben zu schaffen, um die Gleichstellung der Geschlechter im akademischen Lehrplan zu fördern;

    23.

    betont die Notwendigkeit zur Ausarbeitung und Bereitstellung von Schulungen für Lehrer, Aufsichtspersonen, Direktoren und alle anderen im Bildungsprogramm für Kinder tätigen Personen, damit diesen sämtliche zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und zur Förderung der Gleichheit zwischen Männern und Frauen benötigten pädagogischen Mittel zur Verfügung stehen;

    24.

    unterstreicht, dass obwohl eine Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU Maßnahmen zur Gleichstellung zwischen den Geschlechtern auf Ebene der Hochschulbildung verfolgen, fast alle Maßnahmen und Projekte auf Mädchen abzielen; bittet daher die Mitgliedstaaten, allgemeine nationale Strategien und Initiativen zu entwickeln, die die Geschlechterstereotypen in der Hochschulbildung bekämpfen und auf Jungen abzielen;

    25.

    fordert eine angemessene Vorbereitung der Lehrer und Ausbilder im Bereich der formalen und informalen Bildung im Rahmen unbedingt notwendiger Schulungen zu Fragen der Gleichstellung von Frauen/Mädchen und Männer/Jungen und der Aufdeckung verschiedener Formen des damit im Zusammenhang stehenden Missbrauchs und von Gewalt mit sexuellem Hintergrund sowie zum Umgang damit;

    26.

    betont die Notwendigkeit, politische Maßnahmen zu erarbeiten, die den Schwerpunkt auf das Aufbrechen von Stereotypen ab dem frühesten Kindheitsalter, auf Schulungen zur Sensibilisierung von Lehrkräften und Studierenden legen und die Diversifizierung von beruflichen Werdegängen für junge Frauen und Männer fördern und unterstützen;

    27.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, aktive politische Maßnahmen durchzusetzen, um dafür zu sorgen, dass Mädchen aus Randgruppen und Mädchen mit Migrationshintergrund Zugang zu Bildung und Bildungssystemen erhalten;

    28.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Lehrpläne und Schulbücher mit Hinblick auf eine Reform zu bewerten, was dazu führen würde, dass geschlechtsspezifische Themen in einem übergreifenden Kontext als Teil aller Unterrichtsmaterialien integriert werden, sowohl in der Ausmerzung von Geschlechterstereotypen als auch in Bezug auf die Verdeutlichung des gesellschaftlichen Beitrags und der Rolle von Frauen in der Geschichte, Literatur, Kunst, etc., einschließlich auf frühester Ebene der Bildung;

    29.

    fordert die EU auf, eine europäische Bildungsdimension zu fördern, z. B. durch die Gewährleistung, dass bewährte Praktiken zur Gleichstellung der Geschlechter als Unterrichtsmaterial verbreitet werden, und die Entwicklung und Sammlung geschlechtsrelevanter Statistiken in allen Aspekten der Bildung, sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene;

    30.

    fordert die EU auf, quantitative und qualitative Indikatoren zur Gleichstellung der Geschlechter in alle Bewertungsprogramme einzubinden, deren Ziel die Bewertung der Bildungsqualität in europäischen Schulen ist;

    Arbeitsmarkt

    31.

    verweist auf die wachsende Besorgnis über den negativen Einfluss von Geschlechterstereotypen auf das geschlechtsspezifische Lohngefälle von 16,4 % und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieses Anliegen bei der Ausarbeitung neuer Strategien zu berücksichtigen;

    32.

    hebt hervor, dass die vorliegenden Daten zeigen, dass die von Frauen erlangten Qualifikationen und Erfahrungen wirtschaftlich schlechter belohnt werden, als die der Männer, was zum Teil darin begründet liegt, dass die weibliche Berufstätigkeit traditionell eher als ergänzend zu den Familieneinkünften angesehen wird, was wesentlich zu der Entstehung und dem Fortbestehen des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen beigetragen hat;

    33.

    unterstreicht die Notwendigkeit bewusstseinsbildender Aktivitäten, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Zusammenhang zwischen Geschlechterstereotypen und dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle sowie den ungleichen Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt zu informieren, um andere Interessengruppen in der Gesellschaft über die Tatsache zu informieren, dass Geschlechterstereotype die Chancen der Frauen sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch in ihrem Privatleben verringern, um die Transparenz in öffentlichen und privaten Unternehmen und Behörden zu fördern, und um zu gewährleisten, dass gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gezahlt wird;

    34.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Lohnstrukturen in frauendominierten Berufen und Beschäftigungsverhältnissen zu überprüfen, und zwar als Mittel zur Abschaffung von geschlechterspezifischen Stereotypen, denen das Problem des Lohngefälles zugrunde liegt; fordert die Mitgliedstaaten, die Unternehmer und die Gewerkschaften auf, spezifische und nützliche Bewertungsinstrumente für Arbeitsstellen zu entwickeln und anzuwenden, die dazu dienen, gleichwertige Arbeitsstellen zu bestimmen und somit gleiches Entgelt für Männer und Frauen zu gewährleisten;

    35.

    fordert von den Mitgliedsstaaten die Entwicklung einer Politik, welche die Anzahl bezahlbarer und hoch-qualitativer Kinderbetreuungseinrichtungen, die berufstätigen Eltern zugänglich sind, erhöht und die Bildung von Strukturen unterstützt, welche die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben für in Betrieben beschäftigte Eltern ermöglichen, insbesondere durch die Unterstützung der Gründung und des Bestands betrieblicher Kinderbetreuungsdienste; fordert die Mitgliedstaaten ebenfalls auf, die Bereitstellung von Pflegeeinrichtungen für andere Kategorien von Angehörigen (ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen in Not) zu verbessern und somit Frauen dazu zu ermutigen, aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen, indem sie Arbeits- und Familienleben vereinbaren;

    36.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für flexible Beschäftigungsmöglichkeiten zu sorgen sowie für angemessene Formen von Elternzeit für sowohl Männer als auch Frauen;

    37.

    betont den Sachverhalt, dass Geschlechterstereotypen zur Selbsterfüllung neigen und dass dort, wo Frauen nicht die Chance geboten wird, sich zu beweisen, sie es niemals schaffen werden, die Hindernisse zu überwinden, die ihrem Weiterkommen entgegenstehen;

    38.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen in den Bereichen Unternehmertum und Selbständigkeit durch die Bereitstellung angemessener Ausbildung, Finanzierung und Unterstützung zu fördern;

    39.

    erinnert die Kommission daran, dass besonders ältere Frauen von dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle mit Auswirkungen auf die Renten betroffen sind, was, sobald die Frauen das Rentenalter erreicht haben, das Risiko extremer und dauerhafter Armut erhöht;

    40.

    stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ältere Frauen bei Erreichen des Rentenalters in Armut geraten, als Folge der neuen EU-Rentenregeln steigen wird; betont daher die Bedeutung, keine Änderungen im Weißbuch, die das Rentengefälle zwischen Männern und Frauen erhöhen, zu unterstützen;

    41.

    fordert die Kommission auf, die Umsetzung der EU-Richtlinie über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu prüfen und einen Bericht über die Mängel und Herausforderungen zu erstellen, um die Gesetze und Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu stärken;

    Wirtschaftliche und politische Entscheidungsfindung

    42.

    verweist auf die Tatsache, dass die Repräsentanz von Frauen in nationalen Regierungen im Jahr 2009 bei 23 % lag und unterstützt die Einführung von verbindlichen Quoten, um den Anteil von Frauen in nationalen Regierungen und Parlamenten und auf regionaler und kommunaler Ebene sowie in den EU-Institutionen zu erhöhen; fordert die Einführung von Sensibilisierungskampagnen und Anreizen, die Frauen ermutigen, politisch aktiver zu sein und für lokale oder nationale Regierungsposten zu kandidieren;

    43.

    erinnert daran, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014, gefolgt von der Ernennung der nächsten Kommission und den Ernennungen für die EU-„Top Jobs“ eine Chance darstellen, auf eine paritätische Demokratie auf EU-Ebene hinzuarbeiten, sowie eine Chance für die EU, auf diesem Gebiet ein Vorbild zu sein;

    44.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für Parität einzusetzen, indem sie eine Frau und einen Mann als ihre Kandidaten für das Amt eines Mitglieds der Kommission vorschlagen; fordert den nominierten Präsidenten der Kommission auf, bei der Bildung der Kommission Parität anzustreben; fordert die derzeitige Kommission auf, dieses Verfahren öffentlich zu unterstützen;

    45.

    erinnert daran, dass im Jahr 2010 Frauen nur 12 % der Verwaltungsratsmitglieder in Europa ausmachten; unterstützt das Vorhaben der Kommission, verbindliche Quoten für Frauen in Verantwortungspositionen der großen börsennotierten Unternehmen einzuführen;

    Sonstige Maßnahmen

    46.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Haltung in Bezug auf Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie in Bezug auf Instrumente zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu überdenken, da Stereotypen berufliche Segregation und das geschlechtsspezifische Lohngefälle erhöhen können;

    47.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu einem vorrangigen Anliegen der Strafrechtspolitik zu machen; ermutigt die Mitgliedstaaten, zu diesem Zweck die Zusammenarbeit zwischen ihren nationalen Justizbehörden und Polizeidienststellen sowie den Austausch bewährter Praktiken auszubauen;

    48.

    betont, dass alle Arten von Gewalt gegen Frauen bekämpft werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine abgestimmte Aktion ins Leben zu rufen, zu der Sensibilisierungskampagnen, die Aufklärung der Öffentlichkeit über sexuelle Gewalt und Strategien zur Änderung der gesellschaftlichen Klischees, vor allem hinsichtlich der Stellung der Frauen durch Bildung und Medien, gehören, und welche den Austausch von bewährten Vorgehensweisen fördern; wiederholt, dass sowohl mit den Opfern als auch mit den Aggressoren gearbeitet werden muss, um diese stärker zu sensibilisieren und um zur Veränderung von Stereotypen und in der Gesellschaft verwurzelten Vorstellungen beizutragen, die mithelfen, die Bedingungen für solche Gewalt und ihre Akzeptanz zu verewigen;

    49.

    ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Gleichheit zwischen den Geschlechtern und die Machtgleichstellung von Frauen zu fördern, u. a. durch Informationskampagnen, in denen die Rolle und die Teilhabe von Frauen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Soziales, Sport, Gesundheit, Kunst, Wissenschaft und auf allen anderen gesellschaftlichen Ebenen gewürdigt wird;

    50.

    ist der Auffassung, dass legislative und nicht-legislative Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene zur Beseitigung der Geschlechterstereotypen und des Lohngefälles, zur Verstärkung der Frauenpräsenz in vorherrschend männlichen Bereichen, zur vermehrten Anerkennung der Fähigkeiten und wirtschaftlichen Leistung von Frauen am Arbeitsplatz, zur Beseitigung der horizontalen und vertikalen Segregation sowie zur Erhöhung des Frauenanteils in Entscheidungsgremien auf politischer und unternehmerischer Ebene notwendig sind;

    51.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geschlechterspezifische Stereotypen im Rahmen konkreter politischer Maßnahmen mit Nachdruck zu bekämpfen und Männer dazu zu ermutigen, sich die Betreuungs- und Haushaltspflichten gleichermaßen mit den Frauen zu teilen, insbesondere durch Anreize für Männer, Elternzeit und Vaterschaftsurlaub zu nehmen, was zur Stärkung ihrer Rechte als Elternteil und zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern sowie einer angemesseneren Aufteilung der Verantwortung für die Familie und für Hausarbeit führen wird, und darüber hinaus dazu, dass sich die Chancen von Frauen auf eine umfassende Teilhabe am Arbeitsmarkt vergrößern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Arbeitgeber dazu zu bewegen, familienfreundliche Maßnahmen durchzuführen;

    52.

    fordert die Kommission und die nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung weiterer Forschung über geschlechtsspezifische Stereotype und zur Sammlung weiterer statistischer Daten über Geschlechterstereotype durch Entwicklung angemessener Indikatoren für geschlechtsspezifische Stereotype auf;

    53.

    erinnert die Kommission daran, dass die Gleichstellung der Geschlechter in Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist;

    54.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten für die Beschäftigung von Männern und Frauen in unterschiedlichen Berufen zu fördern, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht werden und gleichzeitig die Chancengleichheit beider Geschlechter gewährleisten;

    55.

    fordert die Kommission auf, alle Formen von Gewalt, Diskriminierung und Stereotypisierung von Frauen zu bekämpfen, sodass die Einhaltung aller Menschenrechte gewährleistet ist;

    56.

    fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zur Anerkennung der Verpflichtungen, die im Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter gemacht wurden, zu drängen;

    57.

    ermutigt das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen und verschiedene nationale Institute für die Gleichstellung der Geschlechter zur Förderung der weiterführenden Forschungen über die Ursachen von Geschlechterstereotypen und die Auswirkungen von Stereotypen auf die Gleichstellung der Geschlechter, und betont, wie wichtig der Austausch neuer Ideen und Forschungsergebnisse über bewährte Verfahren im Hinblick auf den Abbau von Geschlechterstereotypen in den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen ist;

    58.

    erinnert die Kommission an die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zu den Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und fordert sie auf, die Empfehlungen in dieser Entschließung umzusetzen;

    59.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Sensibilisierungs-, Bildungs- und Ausbildungskampagnen zur Bekämpfung diskriminierender kultureller Normen durchzuführen und gegen weit verbreitete sexistische Klischees und soziale Stigmatisierungen vorzugehen, die Gewalt gegen Frauen rechtfertigen und aufrechterhalten, und sicherzustellen, dass Bräuche, Traditionen oder religiöse Erwägungen Gewalt nicht rechtfertigen können;

    60.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch von guten Modellen zu fördern, kollegiales Lernen zwischen den Mitgliedstaaten voranzubringen, und Finanzierungsmöglichkeiten für Kampagnen auf nationaler und EU-Ebene für die Ausmerzung von Geschlechterstereotypen einzurichten;

    61.

    fordert die EU auf, die aktuelle Lücke in der europäischen Gesetzgebung hinsichtlich der Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Geschlecht zu schließen und einen neuen Gesetzesrahmen vorzubringen, um für die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in Bildung und den Medien zu sorgen;

    62.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Überwachungsmaßnahmen einzuleiten (in Form von Bürgerbeauftragten oder Medienüberwachungsbehörden, die Experten für Gleichstellung der Geschlechter vereinigen), um dafür zu sorgen, dass der Ehrenkodex in der Industrie eine Gleichstellungsperspektive beinhaltet und, dass diese eingehalten wird, und, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit zum Einreichen von Beschwerden erhält;

    o

    o o

    63.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 258.

    (2)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 247.

    (3)  ABl. C 348 E vom 21.12.2010, S. 11.

    (4)  ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.

    (5)  ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 37.

    (6)  ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.

    (7)  Anlage zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 7. März 2011.

    (8)  ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 43.

    (9)  Angenommene Texte P7_TA(2012)0069.

    (10)  ABl. C 304 vom 6.10.1997, S. 60.


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