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Document 52013IP0027

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2013 zu den Todesfällen, die kürzlich durch Brände in Textilfabriken verursacht wurden, vor allem in Bangladesch (2012/2908(RSP))

ABl. C 440 vom 30.12.2015, p. 94–97 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 440/94


P7_TA(2013)0027

Todesfälle, die kürzlich durch Brände in Textilfabriken verursacht wurden, vor allem in Bangladesch

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2013 zu den Todesfällen, die kürzlich durch Brände in Textilfabriken verursacht wurden, vor allem in Bangladesch (2012/2908(RSP))

(2015/C 440/15)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik Bangladesch aus dem Jahr 2001,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen (1) und zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen (2),

unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) mit dem Titel „Globalising Social Rights: The International Labour Organisation and beyond“,

unter Hinweis auf den IAO-Bericht mit dem Titel „Labour in the Global South: Challenges and alternatives for workers“,

unter Hinweis auf den IAO-Bericht „Globalisation, Flexibilisation and Working Conditions in Asia and the Pacific“,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung (3),

unter Hinweis auf die aktualisierten „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“ aus dem Jahr 2011,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der IAO über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006, C-187) und das Übereinkommen der IAO über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981, C-155), die von Bangladesch und Pakistan nicht ratifiziert wurden, und die entsprechenden Empfehlungen (R-197) sowie unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (1947, C-81), das Bangladesch und Pakistan unterzeichnet haben, und die entsprechenden Empfehlungen (R-164),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ (COM(2011)0681),

unter Hinweis auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,

gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass am 24. November 2012 im Bezirk Ashulia nahe der Hauptstadt Dhaka (Bangladesch) mindestens 112 Personen bei einem Brand in dem Textilunternehmen Tazreen starben und dass im September 2012 in Karatschi (Pakistan) 289 Menschen bei einem Feuer ums Leben kamen;

B.

in der Erwägung, dass jedes Jahr Hunderte von Arbeitern bei ähnlichen Vorfällen in ganz Südasien zu Tode kommen und dass allein bei Fabrikbränden in Bangladesch seit 2005 circa 600 Textilarbeiter starben, was in vielen Fällen hätte verhindert werden können;

C.

in der Erwägung, dass in den Textilfabriken oft schwierige Verhältnisse herrschen und dass das Arbeitsrecht, z. B. die in den wichtigsten Übereinkommen der IAO niedergelegten Bestimmungen, nur äußerst unzureichend berücksichtigt wird sowie dass mancherorts auch Brandschutzbestimmungen nur äußerst unzureichend oder überhaupt nicht berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass viele Eigentümer derartiger Fabriken nicht bestraft wurden und daher wenig getan haben, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern;

D.

in der Erwägung, dass in Bangladesch mehr als 5 000 Textilfabriken existieren, die circa 3,5 Millionen Menschen beschäftigen, womit Bangladesch nach China weltweit das bedeutendste Exportland für Konfektionskleidung ist;

E.

in der Erwägung, dass der europäische Markt der wichtigste Absatzmarkt für Bekleidungs- und Textilprodukte aus Bangladesch ist und dass bekannte westliche Unternehmen eingeräumt haben, sie hätten Verträge über die Lieferung von Bekleidung mit den Eigentümern des Textilunternehmens Tazreen;

F.

in der Erwägung, dass die steigenden Arbeitskosten in anderen Teilen der Welt dazu geführt haben, dass die Zahl der Arbeitsplätze für gering qualifizierte Arbeitnehmer in der verarbeitenden Industrie in Indien, Pakistan, Kambodscha, Vietnam und insbesondere Bangladesch, wo auf Bekleidung inzwischen 75 % der Exporte entfallen, sprunghaft anstieg;

G.

im Bedauern darüber, dass einige Unternehmen zunächst versucht haben, ihre Zusammenarbeit mit dem von dem Brand in Dhaka betroffenen Unternehmen abzustreiten, und erst später eingeräumt haben, dass ihre Textilien auf diesem Gelände produziert worden waren;

H.

in der Erwägung, dass die Spannungen zwischen der Regierung von Bangladesch und Gewerkschaftsaktivisten in den vergangenen Monaten eskaliert sind, wobei die Arbeitnehmer gegen ihre niedrigen Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen protestierten;

I.

in der Erwägung, dass die Ermordung von Aminul Islam im April 2012, der die unsicheren Bedingungen in der Bekleidungsindustrie in Bangladesch kritisiert hatte, bis heute nicht aufgeklärt wurde;

1.

verleiht seiner Bestürzung über die bei den jüngsten Fabrikbränden verzeichneten Todesfälle Ausdruck; bekundet den Familien der Todesopfer und den Verletzten sein Beileid; erachtet die Zahl der Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren bei Fabrikbränden in Südasien ums Leben kamen, als völlig inakzeptabel;

2.

fordert die Regierungen von Bangladesch und Pakistan auf, die jüngsten Vorfälle weiterhin gründlich zu untersuchen und Maßnahmen zu treffen, damit sich derartige Tragödien nicht wiederholen, was die uneingeschränkte Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften (insbesondere des bengalesischen Arbeitsgesetzes von 2006 durch alle Hersteller und die Einführung eines wirksamen und unabhängigen Systems zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen und Gewerbebetriebe einschließt;

3.

begrüßt das bangladeschische Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit einiger Gewerkschaften, NRO und multinationaler Textileinzelhändler, mit dem die Sicherheitsstandards in Produktionsstätten verbessert werden sollen, und vereinbart wurde, für entsprechende Maßnahmen zu zahlen, insbesondere durch die Einführung eines unabhängigen Inspektionssystems und indem die Einrichtung von „Gesundheits- und Sicherheitsräten“ aktiv unterstützt wird, an denen in allen Fabriken die Arbeitervertretungen beteiligt sind, die zwar gesetzlich vorgeschrieben, jedoch nur selten handlungsfähig sind; fordert alle einschlägigen Markenunternehmen auf, diese Bemühungen zu unterstützen;

4.

fordert alle beteiligten Akteure auf, die Korruption in der Lieferkette zu bekämpfen, die in vielen südasiatischen Ländern offensichtlich ist, einschließlich Absprachen zwischen Sicherheitsinspektoren und Fabrikbesitzern; fordert größere Anstrengungen zur Bekämpfung derartiger Praktiken;

5.

erwartet, dass die für kriminelle Fahrlässigkeit und sonstige verbrecherische Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bränden Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und dass die örtlichen Behörden und das Fabrikmanagement zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Opfer einen umfassenden Zugang zum Justizsystem haben, damit sie Schadenersatz fordern können; begrüßt die Schritte, die die Regierungen von Bangladesch und Pakistan bereits zur Unterstützung der Opfer und von deren Familien unternommen haben;

6.

begrüßt das Vorgehen der europäischen Einzelhändler, die bereits Beiträge zu Entschädigungsregelungen für die Opfer und ihre Familien geleistet haben, und ermutigt weitere, ihrem Beispiel zu folgen; fordert eine kostenlose medizinische Rehabilitation für die Verletzten und eine Betreuung der abhängigen Angehörigen der ums Leben gekommenen Arbeitnehmer;

7.

fordert die großen internationalen Bekleidungsunternehmen auf, ihre Lieferketten kritisch zu prüfen und mit ihren Unterauftragnehmern im Hinblick auf die Verbesserung der Standards für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammenzuarbeiten; fordert Einzelhändler, Nichtregierungsorganisationen und alle anderen beteiligten Interessenträger, gegebenenfalls einschließlich der Kommission, zur Zusammenarbeit auf, um einen freiwilligen Kennzeichnungsstandard zu entwickeln, mit dem bescheinigt wird, dass ein Produkt unter Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO hergestellt wurde;

8.

fordert die Kommission auf, unter EU-Unternehmen, die im Ausland tätig sind, aktiv verpflichtende, verantwortungsvolle Unternehmungsführungsstandards zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die strikte Einhaltung ihrer sämtlichen rechtlichen Verpflichtungen gelegt werden sollte, insbesondere in Bezug auf internationale Standards und Vorschriften in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit und Umwelt;

9.

begrüßt die aktuellen Initiativen der Europäischen Kommission, mit denen das Ziel verfolgt wird, Unterstützung bei der Verbesserung der Sicherheit in den Fabriken in Bangladesch zu leisten, z. B. im Rahmen des Projekts zur Förderung der Arbeitsnormen im Konfektionskleidungssektor (Promotion of Labour Standards in the RMG sector) und der Zusammenarbeit mit der bangladeschischen Direktion für Brandbekämpfung und Zivilschutz; fordert, dass diese Zusammenarbeit verstärkt und, sofern angezeigt, auf die Nachbarländer ausgeweitet wird;

10.

weist darauf hin, dass die acht IAO-Übereinkommen zu den Kernarbeitsnormen konsequent umgesetzt werden müssen; betont die Bedeutung solider Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen für Arbeiter unabhängig von dem Land, in dem sich ihr Arbeitsplatz befindet;

11.

fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, dafür zu sorgen, dass EU-Handelsattachés, wenn sie ihre Funktion in den EU-Delegationen wahrnehmen, regelmäßige Schulungen zu den Prinzipien der sozialen Verantwortung der Unternehmen erhalten, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der UN-Grundsätze „Protect, Respect and Remedy“; fordert, dass die EU-Delegationen als EU-Verbindungsbüros für Beschwerden über EU-Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften fungieren;

12.

verweist auf die wichtige Rolle, die Arbeiter und Gewerkschaften spielen können, z. B. im Zusammenhang mit der Weiterverfolgung des Aufbaus von durch die Arbeiter geleiteten Sicherheitsräten in allen Fabriken, und auf die Bedeutung des Zugangs der Gewerkschaften zu Fabriken, um die Arbeiter darin zu schulen, wie sie ihre Rechte und ihre Sicherheit, einschließlich des Rechts, unsichere Arbeit zu verweigern, schützen können;

13.

begrüßt die erfolgreichen Bemühungen, die Bangladesch zur Reduzierung der Kinderarbeit im Textilsektor ergriffen hat, und fordert Pakistan nachdrücklich auf, sein Engagement gegen Kinderarbeit zu intensivieren;

14.

fordert die Behörden von Bangladesch auf, die Folterung und Ermordung des Arbeitsrechtsaktivisten Aminul Islam ordnungsgemäß zu untersuchen, und fordert die Regierungen von Bangladesch und Pakistan auf, die Beschränkungen, die in Bezug auf Gewerkschaftsaktivisten und Tarifverhandlungen bestehen, aufzuheben;

15.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten von Pakistan und Bangladesch und dem Generaldirektor der IAO zu übermitteln.


(1)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.

(2)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 101.

(3)  ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 131.


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