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Document 52013DP0405

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2013 zur Zahl und zahlenmäßigen Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen sowie in den multilateralen parlamentarischen Versammlungen (2013/2853(RSO))

    ABl. C 181 vom 19.5.2016, p. 96–97 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.5.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 181/96


    P7_TA(2013)0405

    Zahl und zahlenmäßigen Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen sowie in den multilateralen parlamentarischen Versammlungen

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2013 zur Zahl und zahlenmäßigen Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen sowie in den multilateralen parlamentarischen Versammlungen (2013/2853(RSO))

    (2016/C 181/19)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,

    unter Hinweis auf seine Beschlüsse vom 6. Mai 2009 (1), 14. September 2009 (2), 15. Juni 2010 (3) und 14. Dezember 2011 (4) über die Zahl und die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen sowie in den multilateralen parlamentarischen Versammlungen,

    gestützt auf Artikel 198 seiner Geschäftsordnung,

    1.

    beschließt, die Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Kroatien im Anschluss an den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union aufzulösen;

    2.

    beschließt, die zahlenmäßige Zusammensetzung der folgenden interparlamentarischen Delegationen wie folgt zu ändern:

     

    Delegation für die Beziehungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro sowie Kosovo: 30 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel: 19 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten: 57 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zu Kanada: 21 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Mittelamerikas: 16 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zu Japan: 26 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zur Volksrepublik China: 42 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zu Indien: 29 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens und der Vereinigung südostasiatischer Nationen (ASEAN): 25 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland: 19 Mitglieder

     

    Delegation für die Beziehungen zu Südafrika: 21 Mitglieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 136.

    (2)  ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 36.

    (3)  ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 159.

    (4)  ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 132.


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