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Document 52013DC0834
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL ON 2012 EIB EXTERNAL ACTIVITY WITH EU BUDGETARY GUARANTEE
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER EIB AUSSERHALB DER UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE 2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER EIB AUSSERHALB DER UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE 2012
/* COM/2013/0834 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER EIB AUSSERHALB DER UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE 2012 /* COM/2013/0834 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER EIB AUSSERHALB DER
UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE 2012
1.
EINLEITUNG
Nach dem Beschluss
Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für
etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und
Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union[1]
(nachfolgend „Beschluss“ oder „EU-Garantie“) muss die Kommission alljährlich
über die im Rahmen der EU-Garantie durchgeführten Finanzierungen der
Europäischen Investitionsbank (EIB) Bericht erstatten. Sie stützt sich dabei
auf die von der EIB vorgelegten Jahresberichte. Der vorliegende Bericht enthält darüber hinaus
eine Zusammenfassung der Finanzierungen, die die EIB im Jahr 2012 in den unter
den Beschluss fallenden Regionen auf eigenes Risiko durchgeführt hat. Nachdem
der neue Rahmen für die Ergebnismessung (REsults Measurement, REM) ein ganzes
Jahr lang angewandt worden ist, enthält dieser Bericht detailliertere Angaben zu
erwarteten Ergebnissen aufgrund der 2012 gebilligten EIB-Finanzierungen. Die
EIB-Finanzierungen in den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP)
und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) werden in einem gesonderten
Jahresbericht behandelt. Detailliertere Informationen und statistische
Tabellen zu den oben genannten Tätigkeiten, auch auf Projekt-, Sektor-, Länder-
und Regionalebene, enthält die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
(Staff Working Document, SWD)[2]. Erreichte Ergebnisse werden in dem SWD anhand von Fallstudien über
laufende oder abgeschlossene Finanzierungen vorgestellt. Am 23. Mai 2013 hat die Kommission einen
Vorschlag für einen neuen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates
über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der
Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von
Investitionsvorhaben außerhalb der Union[3] im
nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, ergänzt durch eine Folgenabschätzung,
angenommen.
2.
WICHTIGSTE ERGEBNISSE
Mit dem Beschluss wird
die Obergrenze für das allgemeine Mandat auf 27 484 Mio. EUR
festgesetzt und ein zusätzlicher Betrag von 2 000 Mio. EUR für
das Klimaschutzmandat freigegeben. Die anhaltend schwache Wirtschaftsleistung im
Euroraum wie in anderen Industrieländern hat 2012 zu einer weiteren Verlangsamung
des globalen Wirtschaftswachstums beigetragen. Von den unter den Beschluss
fallenden Regionen war die Heranführungsregion wegen ihrer engen Beziehungen
zum Euroraum mit am stärksten betroffen. Dadurch gingen die Wachstumsraten 2012
gegenüber dem Vorjahr in der Türkei von 8,5 % auf 3 % und in anderen
Heranführungsländern von 1,3 % auf -0,2 % zurück. Auch die Länder der
östlichen Nachbarschaft wurden durch ihre engen Handelsbeziehungen zum Euroraum
in Mitleidenschaft gezogen, während die anhaltende Unsicherheit infolge des
politischen und wirtschaftlichen Wandels nach den Ereignissen des Arabischen
Frühling die Leistung der Länder im südlichen Mittelmeerraum weiter
beeinträchtigt hat. In Asien und Lateinamerika ging das Wachstum zurück, vor
allem durch eine Verlangsamung in Brasilien, China und Indien. Auch Südafrika
wurde negativ beeinflusst; hier ging das Wachstum von 3,5 % im Jahr 2011
auf 2,3 % im Jahr 2012 zurück. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen
blieben die Unterzeichnungen der EIB 2012 in den unter den Beschluss fallenden
Regionen mit 6,5 Mrd. EUR auf dem gleichen Stand wie 2011. Die
Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie stiegen um etwa 900 Mio. EUR
auf 4,0 Mrd. EUR, während die von der EIB auf eigenes Risiko durchgeführten
Finanzierungen um ca. 900 Mio. EUR auf 2,5 Mrd. EUR
zurückgingen. Im Januar 2012 führte die EIB den Rahmen für
die Ergebnismessung REM ein für bessere Messungen und eine bessere Berichterstattung
der Bank über die Ergebnisse und die Wirkung ihrer Tätigkeit, wie es der
Beschluss vorsieht. Eine Vielzahl objektiv messbarer und für die Überwachung
geeigneter Indikatoren wurde entwickelt, an denen sich die Bewertung während
der gesamten Projektdauer orientieren wird. Die erwarteten Ergebnisse aller
EIB-Finanzierungen, die 2012 gebilligt wurden, sind im SWD zusammengefasst. Der
vollständige Bericht der EIB über die Ergebnisse ihrer Finanzierungen außerhalb
der EU wurde auf der Website[4] der Bank veröffentlicht. Der geänderte Beschluss sieht vor, dass die
Außenfinanzierungen der EIB und die außenpolitischen Maßnahmen, Programme und
Instrumente der EU besser aufeinander abgestimmt werden sollen. Im Jahr 2012
hat die EIB ihre enge Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Europäischen
Auswärtigen Dienst (EAD) fortgesetzt, um die Konsistenz und die Kohärenz der
EIB-Finanzierungen mit der auswärtigen EU-Politik zu stärken. In diesem Zusammenhang
wurden mehrere neue Bestimmungen des Beschlusses umgesetzt, darunter die regionalen
technischen operativen Leitlinien, die im November 2012[5]
von der Kommission und der EIB angenommen wurden, und die Klimaschutzstrategie[6] der EIB in den unter das Außenmandat fallenden Ländern, die dem Rat
und dem Europäischen Parlament am Jahresende vorgelegt wurde.
3.
FINANZIERUNGEN
3.1.
Überblick über das Volumen der EIB-Finanzierungen
in den unter den Beschluss fallenden Regionen
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick
über das Volumen der EIB-Finanzierungen 2012 in den unter den Beschluss
fallenden Regionen. Tabelle 1: 2012 unterzeichnete
EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen Länder || Finanzierungen im Rahmen des Mandats || EIB-Finanzie-rungen auf eigenes Risiko || Insgesamt (Mio. EUR) || Pauschalgarantie || Deckung politischer Risiken || Insgesamt Heranführungs-länder || 821 || 0 || 821 || 2 285 || 3 106 Mittelmeerländer || 1 466 || 189 || 1 655 || 11 || 1 665 Östliche Nachbarschaft, Russland || 534 || 400 || 934 || 0 || 934 Asien und Lateinamerika || 350 || 100 || 450 || 250 || 700 Südafrika || 0 || 100 || 100 || 0 || 100 Insgesamt || 3 171 || 789 || 3 960 || 2 546 || 6 506 Nach dem hohen Niveau, das die Finanzierungen
auf eigenes Risiko 2011 erreicht hatten, hat sich das Verhältnis zwischen den
Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie und auf eigenes Risiko wieder zugunsten
der durch die Garantie gedeckten Finanzierungen eingependelt. Deren Anteil ist
um 30 % auf 3,96 Mrd. EUR gestiegen und machte damit 61 %
der gesamten Finanzierungen des Jahres 2012 in den unter den Beschluss
fallenden Regionen aus. Der Großteil (89,8 %) der Finanzierungen auf
eigenes Risiko der EIB wurde in der Heranführungsregion unterzeichnet. Im Jahr 2012 waren 80,1 % der im Rahmen
der EU-Garantie unterzeichneten Darlehen von einer Pauschalgarantie gedeckt,
die für staatliche und substaatliche Finanzierungen zur Anwendung kommt,
während 19,9 % unter die Garantie zur Deckung politischer Risiken für den
privaten Sektor fielen und alle anderen Risiken von der EIB getragen wurden. Abbildung 1:
Jährliche Entwicklung des Volumens der EIB-Finanzierungen in den unter den
Beschluss fallenden Regionen Ende 2012 belief
sich der Gesamtbetrag der im Rahmen des Beschlusses unterzeichneten
Finanzierungen (abzüglich annullierter Beträge) auf 23,1 Mrd. EUR;
das waren 79 % des im Beschluss vorgesehenen Höchstbetrags. Insgesamt
6,3 Mrd. EUR standen für neue EIB-Finanzierungen im Rahmen der
EU-Garantie zur Verfügung. Ende 2013 wird die EIB voraussichtlich einige der
regionalen Obergrenzen erreichen, während sie an anderer Stelle möglicherweise noch
nicht ganz ausgeschöpft sein werden. Der Beschluss sieht die Möglichkeit einer
Umschichtung von bis zu 10 % der Mittel zwischen den regionalen Höchstbeträgen
vor. Tabelle 2: Gesamte EIB-Unterzeichnungen und -Auszahlungen im Rahmen des
Beschlusses (2007-2012) Mio. EUR || Ober-grenze || Netto-unterzeich-nungen || Netto-unter-zeich-nungen in % des Höchstbetrags || Auszahlungen || Nettoauszahlungen in % der Nettounterzeichnungen Heranführungsländer || 9 048 || 8 446 || 93 % || 4 923 || 59 % Mittelmeerländer || 9 700 || 7 861 || 81 % || 3 263 || 42 % Östliche Nachbarschaft, Russland || 3 848 || 2 642 || 69 % || 551 || 21 % Asien und Lateinamerika || 3 952 || 2 871 || 73 % || 1 825 || 64 % Südafrika || 936 || 691 || 74 % || 520 || 75 % Allgemeines Mandat insgesamt || 27 484 || 22 511 || 82 % || 11 082 || 49 % Klimaschutzmandat (2011-2013) || 2 000 || 650 || 33 % || 150 || 20 % Mandat insgesamt || 29 484 || 23 161 || 79 % || 11 232 || 48 % Die Auszahlungen sind ein materieller
Indikator für den Stand der Projektdurchführung. Ende 2012 hatte die EIB 48 %
der im Rahmen des Beschlusses unterzeichneten Nettobeträge
(11,2 Mrd. EUR) ausgezahlt. Dieser Prozentsatz entspricht der
durchschnittlichen Zeitspanne zwischen Unterzeichnung und Auszahlung. Südafrika
stand ganz vorn mit 75 % der unterzeichneten Nettobeträge, gefolgt von
Asien und Lateinamerika (64 %) und den Heranführungsländern (59 %). 2012
stiegen die Auszahlungen im Mittelmeerraum auf ein Rekordniveau von
1,5 Mrd. EUR, davon 1,2 Mrd. EUR im Rahmen des aktuellen
Beschlusses. Insgesamt blieben die Auszahlungen jedoch unter dem Durchschnitt mit
42 % der Nettounterzeichnungen im Mittelmeerraum. In der östlichen
Nachbarschaft spiegelt der langsamere Anstieg der Auszahlungen die anfänglichen
Verzögerungen bei der Projektdurchführung und in der Verwaltung der
Empfängerländer wider. Die Auszahlungen in den Ländern der östlichen
Nachbarschaft und Russland machten 21 % der Nettounterzeichnungen aus. Tabelle 3: Jährliche Darlehensunterzeichnungen
im Rahmen des aktuellen Beschlusses (2007‑2013) Mio. EUR || 2007 (*) || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Insgesamt brutto || Annullierungen || Insgesamt netto Heranführungsländer || 389 || 2 009 || 2 859 || 1 535 || 874 || 821 || 8 486 || 40 || 8 446 Mittelmeerländer || 1 205 || 1 195 || 1 510 || 2 009 || 926 || 1 305 || 8 150 || 288 || 7 861 Östliche Nachbarschaft, Russland || 0 || 170 || 233 || 631 || 675 || 934 || 2 642 || 0 || 2 642 Asien und Lateinamerika || 305 || 469 || 1 088 || 643 || 310 || 300 || 3 115 || 244 || 2 871 Südafrika || 0 || 203 || 280 || 50 || 115 || 100 || 748 || 56 || 691 Allgemeines Mandat insgesamt || 1 899 || 4 045 || 5 969 || 4 867 || 2 900 || 3 460 || 23 140 || 629 || 22 511 Klimaschutzmandat (2011-2013) || || || || || 150 || 500 || 650 || -- || 650 Heranführungsländer || || || || || 150 || - || 150 || -- || 150 Mittelmeerländer || || || || || || 350 || 350 || -- || 350 Östliche Nachbarschaft, Russland || || || || || || -- || -- || -- || -- Asien und Lateinamerika || || || || || || 150 || 150 || -- || 150 Südafrika || || || || || || -- || -- || -- || -- Mandat insgesamt || 1 899 || 4 045 || 5 969 || 4 867 || 3 050 || 3 960 || 23 790 || -- || 23 161 (*) Bis zum 31. Juli 2007 wurden Darlehen auch noch aufgrund des vorhergehenden Beschlusses (2000-2007) vergeben. 2012 wurden im
Rahmen des Beschlusses 39 Projekte finanziert gegenüber 29 im Jahr 2011. Aus Tabelle 1 geht hervor, dass die
Heranführungsländer 2012 erneut die größte Empfängerregion von EIB-Finanzierungen
außerhalb der EU waren. Die Unterzeichnungen in Höhe von insgesamt
3,1 Mrd. EUR machten 48 % der gesamten Finanzierung in den betreffenden
Regionen aus. Die EIB richtete Kreditlinien vorzugsweise auf KMU (55 % der
Unterzeichnungen) und transeuropäische Infrastrukturprojekte aus. Die
Darlehensvergabe im Rahmen der Garantie ging auf 0,8 Mrd. EUR zurück,
während die Darlehen auf eigenes Risiko im Rahmen der Heranführungsfazilität mit
2,3 Mrd. EUR auf dem Stand des Vorjahres blieben. Trotz der anhaltenden Instabilität nach den
Ereignissen des Arabischen Frühlings und der Aussetzung der Finanzierungen in
Syrien stieg die EIB-Finanzierung in den Mittelmeerländern 2012 wieder auf
1,7 Mrd. EUR an, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 73 %
entsprach. Wie in den Vorjahren waren die Sektoren Energie und Verkehr die
größten Empfänger von EIB-Finanzierungen in der Mittelmeerregion. Außerdem
erhöhte die EIB ihre Darlehen für den Privatsektor auf ca.
660 Mio. EU[7]
im Jahr 2012. Das war ein Anstieg um mehr als 300 Mio. EUR gegenüber
2011 und der höchste Stand seit 2007. Mit Unterzeichnungen in Höhe von 350 Mio. EUR
im Rahmen des Klimaschutzmandats und beträchtlichen Vorbereitungen, die im Laufe
des Jahres getroffen wurden, war die Region auch der wichtigste Empfänger der
zusätzlichen Mittel, die im Oktober 2011 für Klimaschutzmaßnahmen
bereitgestellt wurden. Die Finanzierungstätigkeit in den Ländern der
östlichen Nachbarschaft und Russland erreichte 2012 einen neuen Rekordwert von
934 Mio. EUR gegenüber 776 Mio. EUR im Jahr 2011. Kreditlinien
für KMU machten etwa 50 % der Unterzeichnungen aus, was den Bedarf an
Unterstützung für unternehmerische Initiative und ein integratives Wachstum in
der Region widerspiegelt. Auch die Bereiche Energie und Verkehr haben in großem
Umfang von der EIB-Finanzierung für strategische Infrastrukturprojekte
profitiert. In Asien und Lateinamerika gingen die Darlehen
insgesamt auf 700 Mio. EUR zurück (gegenüber 1,17 Mrd. EUR
im Jahr 2011), verursacht durch den Aufschub von zwei großen Vorhaben. Wichtigster
Darlehensbereich in der Region war auch 2012 wieder der Klimaschutz mit
86 % der Unterzeichnungen (100 % in Asien und 67 % in
Lateinamerika). In Südafrika wurden 2012 zwei neue Darlehen für erneuerbare
Energien und städtische Infrastruktur von insgesamt 100 Mio. EUR
unterzeichnet gegenüber 165 Mio. EUR im Jahr 2011. Tabelle 4: Sektorale Aufschlüsselung der
2012 im Rahmen der EU-Garantie unterzeichneten Finanzierungen (in
Mio. EUR) Region || Insgesamt || Energie || Verkehr || Industrie und Dienstleistungen || Wasser, Abwasser || Kreditlinien für KMU || Städtische / Kombinierte Infrastruktur || Telekommunikation Heranführungsländer || 821 || || || 217 || 26 % || 175 || 21 % || 254 || 31 % || 175 || 21 % || || || || Mittelmeer-länder || 1 655 || 387 || 23 % || 615 || 37 % || 218 || 13 % || 70 || 4 % || 165 || 10 % || 201 || 12 % || || Östliche Nachbarschaft und Russland || 934 || 217 || 23 % || 211 || 23 % || || || 7 || 1 % || 500 || 54 % || || || || Asien und Lateinamerika || 450 || 75 || 17 % || 200 || 44 % || || || || || 75 || 17 % || || || 100 || 22 % Südafrika || 100 || 50 || 50 % || || || || || || || || || 50 || 50 % || || Insgesamt || 3 960 || 729 || 18 % || 1 243 || 31 % || 393 || 10 % || 330 || 8 % || 915 || 23 % || 251 || 6 % || 100 || 4 %
3.2.
Beitrag zu den politischen Zielen der EU
Der Beschluss sieht drei horizontale
übergeordnete Ziele für alle von der EU-Haushaltsgarantie gedeckten Regionen
vor: i) Klimaschutz und Anpassung an den
Klimawandel; ii) Entwicklung der sozialen und
wirtschaftlichen Infrastruktur; iii) Entwicklung des privaten Sektors
auf lokaler Ebene, insbesondere Unterstützung von KMU. Darüber hinaus sollen die EIB-Finanzierungen
zur Verwirklichung der allgemeinen Grundsätze des auswärtigen Handelns, die in
Artikel 21 EUV verankert sind, und zur regionalen Integration der
Partnerländer, unter anderem zur wirtschaftlichen Integration zwischen
Heranführungsländern, Nachbarschaftsländern und EU, beitragen. Die regionalen technischen operativen
Leitlinien sollen gewährleisten, dass die EIB-Finanzierungen im Rahmen der
EU-Garantie mit den entsprechenden außenpolitischen Maßnahmen, Programmen und
Instrumenten der EU in den unter den Beschluss fallenden Regionen im Einklang
stehen und sie ergänzen. Ab 2012 bilden die horizontalen übergeordneten
Ziele die Grundlage für die Berichterstattung über neue Finanzierungen. Die EIB hat ihre
Finanzierungen für Klimaschutzmaßnahmen in dem von dem Beschluss
abgedeckten Zeitraum weiter verstärkt. Durch die Aufstockung der Mittel für das
Klimaschutzmandat um 2 Mrd. EUR konnten über die aufstrebenden
Marktwirtschaften hinaus auch Entwicklungsländer einbezogen werden, in denen in
den Klimaschutz investiert wird. Ende 2012 war ein Drittel der (im Oktober 2011
freigegebenen) Mittel in Höhe von 2 Mrd. EUR ausgegeben, und in allen
Regionen waren beträchtliche Vorbereitungen getroffen worden, so dass die
Mittel bis zum Ende der Mandatsperiode aller Voraussicht nach voll ausgeschöpft
sein werden. Insgesamt beläuft sich die EIB-Unterstützung
für Klimaschutzprojekte in den unter den Beschluss fallenden Regionen seit 2007
auf 8,5 Mrd. EUR. Der größte Teil (86 %) der Darlehen für
Klimaschutzmaßnahmen wird für Investitionen in erneuerbare Energie,
Energieeffizienz und nachhaltigen Verkehr gewährt. Da die unter den Beschluss
fallenden Regionen den derzeitigen Klimaschwankungen und dem zu erwartenden
Klimawandel besonders stark ausgesetzt sind, bezieht die EIB den Aspekt der Resilienz
gegenüber dem Klimawandel verstärkt in die Projekte ein. Dazu gehört die
Unterstützung für technische Hilfe und geeignete Planungsmaßnahmen sowie die
Unterstützung gezielter Investitionen in Anpassungsmaßnahmen wie Fluteindämmung
und Hochwasserschutz. 2012 beliefen sich die Unterzeichnungen für
Klimaschutzmaßnahmen auf 1,6 Mrd. EUR. Sie machten damit 24 %
der gesamten EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen
aus (29 % der Unterzeichnungen im Rahmen der EU-Garantie unter dem
allgemeinen Mandat oder dem Klimaschutzmandat). Dieser Anteil steht im Einklang
mit der allgemeinen Zielvorgabe der EIB von 25 % der gesamten Darlehensvergabe
(gegenüber 20 % im Jahr 2010) und ist damit höher als 2010; damals wurden ebenfalls
etwa 1,6 Mrd. EUR für Klimaschutzmaßnahmen unterzeichnet, die aber
nur 21 % der Gesamtfinanzierung in den unter den Beschluss fallenden
Regionen ausmachten (15 % der Unterzeichnungen im Rahmen der EU-Garantie). Tabelle 5: Unterzeichnete
Finanzierungen für Klimaschutzmaßnahmen 2012 in den unter den Beschluss
fallenden Regionen Mio. EUR || Klimaschutzfinanzierung im Rahmen || || Klimaschutz insgesamt || in % aller Unterzeichnungen des allgemeinen Mandats || des Klimaschutzmandats || Auf eigenes Risiko der EIB Heranführungsländer || 85 || || 157 || 242 || 8 % Mittelmeerländer || 113 || 350 || 11 || 474 || 28 % Östliche Nachbarschaft || 195 || || || 195 || 21 % Asien || || 150 || 250 || 400 || 100 % Lateinamerika || 200 || || || 200 || 67 % Südafrika || 50 || || || 50 || 50 % In den unter den Beschluss fallenden Regionen insgesamt || 643 || 500 || 417 || 1 560 || 24 % in % aller Unterzeichnungen || 29 % || 16 % || || Unter den derzeitigen wirtschaftlichen
Bedingungen sind Darlehen an KMU zu einer kurzfristigen Priorität der Bank
geworden, um die wirtschaftliche Entwicklung in den Heranführungsländern zu
unterstützen. Dadurch hat sich der Anteil der Umweltprojekte verringert. 2012 konnten die Beziehungen zu lokalen
Intermediären erheblich verbessert werden, so dass ab 2013 Klimaschutzmaßnahmen
gezielt finanziert werden können (z. B. Wasser- und Abfallprojekte im
kleinen Maßstab). Außerdem können 2013 voraussichtlich einige Maßnahmen zur Aufforstung
und zum Ausbau von Bahnstrecken finanziert werden, die einen überaus positiven
Beitrag zum Klimaschutz leisten werden. Dadurch dürfte der Anteil der
Finanzierungen für Klimaschutzmaßnahmen in der Heranführungsregion erheblich
steigen. Wie es der Beschluss vorsieht, hat die EIB in
Konsultation mit der Kommission eine Strategie für Klimaschutzmaßnahmen in den unter
das Außenmandat fallenden Ländern entwickelt, die dem Rat und dem Europäischen
Parlament am 19. Dezember 2012 vorgelegt wurde. Darin wird der Ansatz der
EIB zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen sowohl quantitativ als auch
qualitativ beschrieben, und es werden verschiedene kurz- und längerfristige
Maßnahmen zur Ausweitung der Finanzierungstätigkeit der EIB im
Klimaschutzbereich vorgestellt. Im Zeitraum 2007 bis 2012 hat die EIB mehr als
23,2 Mrd. EUR für die Finanzierung von sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur
in den Bereichen Verkehr, Energie, Umweltinfrastruktur sowie Informations- und
Kommunikationstechnologie bereitgestellt. 2012 machte die EIB-Unterstützung für
soziale und wirtschaftliche Infrastruktur 51 % der gesamten EIB-Finanzierungen
in den unter den Beschluss fallenden Regionen aus (73 % der Finanzierungen
im Rahmen der Garantie). Die EIB-Unterstützung für den Privatsektor
im Jahr 2012 hatte ebenfalls einen Anteil von 51 % der gesamten EIB-Finanzierungen
in den unter den Beschluss fallenden Regionen (37 % der Finanzierungen im
Rahmen der Garantie). Die Entwicklung des Privatsektors ist unabdingbar für ein
integratives und nachhaltiges Wachstum, das wiederum eine Voraussetzung für die
Verringerung von Armut ist. Die Unterstützung der EIB für die Entwicklung des
lokalen Privatsektors besteht vor allem aus Darlehen für KMU und Mid Caps[8], die von zwischengeschalteten Banken vergeben werden, und aus Direktdarlehen
für größere Privatunternehmen. 2012 erreichten die über Intermediäre an
KMU und Mid Caps vergebenen Darlehen in den unter den Beschluss
fallenden Regionen 2,1 Mrd. EUR und damit mehr als das Doppelte des
im Vorjahr unterzeichneten Volumens. Grund dafür waren vor allem die höheren
Unterzeichnungen in den Heranführungsländern und in der östlichen Nachbarschaft
/ Russland. Das waren 66 % der EIB-Unterstützung für den Privatsektor in
den unter den Beschluss fallenden Regionen (56 % der Finanzierungen im
Rahmen der Garantie). 64 % wurden im Rahmen der Heranführungsfazilität ohne
die EU-Garantie unterzeichnet. 2012 belief sich die Mittelzuweisung im Rahmen
von Kreditlinien auf 1,7 Mrd. EUR. Damit wurden fast
4 800 Investitionsvorhaben von KMU und Mid Caps mit
Investitionskosten von insgesamt 3,6 Mrd. EUR unterstützt. Das SWD
enthält weitere Angaben zu den Aktivitäten der Finanzintermediäre zur
Unterstützung von KMU. Die EIB unterstützt die Entwicklung des
lokalen Privatsektors auch durch Direktdarlehen an größere Privatunternehmen
vor allem im Industrie- und Dienstleistungssektor. Infolge dieser Investitionen
kommt es häufig auch bei den lokalen Zulieferern zu Beschäftigungs- und
Investitionseffekten. 2012 konzentrierte sich die Direktdarlehensvergabe für
den lokalen Privatsektor auf die Heranführungs- und die Mittelmeerregion.
3.3.
Im Einklang mit
Artikel 12 des Beschlusses und mit der 2010 beschlossenen EIB-Politik
gegenüber mangelhaft regulierten, intransparenten und kooperationsunwilligen
Staaten wurden keine grenzüberschreitenden EIB-Finanzierungen im Rahmen der
EU-Garantie mit Partnern in nicht den Vorgaben entsprechenden Staaten gewährt.
3.4.
Auswirkungen und Mehrwert der EIB-Finanzierungen
·
Um die Bewertung und die Messung der Ergebnisse und
Auswirkungen ihrer Finanzierungen außerhalb der EU und die Berichterstattung darüber
weiter zu verbessern, entwickelte die EIB anstelle des geltenden Rahmens für
die Beurteilung der volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen (ESIAF)
einen neuen Rahmen, der auch den Anforderungen des Beschlusses entspricht. Dieser
Rahmen für die Ergebnismessung (REM), der 2012 als Pilotprojekt
eingeführt wurde, verbessert die Ex-ante-Bewertung erwarteter Projektergebnisse
und stärkt die Möglichkeiten der Bank, die erreichten Ergebnisse zu überwachen
und darüber Bericht zu erstatten. In diesem Zusammenhang berücksichtigt die EIB
unter Wahrung der Sorgfaltspflicht systematisch die wirtschaftliche,
finanzielle, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Konzeption und
Überwachung der von ihr finanzierten Projekte. Wie bei den früheren Rahmen wird
eine Bewertung der Projekte in den drei „Säulen“ des REM vorgenommen: ·
Säule 1 bewertet den erwarteten Beitrag zu den
Zielen der Darlehensvergabe. ·
Säule 2 misst die erwarteten Ergebnisse, die
Qualität und die Solidität der Projekte. ·
Säule 3 misst die erwartete finanzielle und
nichtfinanzielle Additionalität des EIB-Beitrags. Die folgenden Abschnitte befassen sich mit den
2012 gebilligten Finanzierungen, während es im übrigen Bericht um unterzeichnete
Finanzierungen geht. Das SWD enthält ein Berechnungsbeispiel eines REM-Blattes.
Erwartete Ergebnisse wurden unter Wahrung der Sorgfaltspflicht geschätzt. Sobald
die ersten gebilligten Projekte abgeschlossen werden, werden die erreichten
Ergebnisse zusammengetragen und vorgestellt. Da es mehrere Jahre dauern wird,
bis die ersten Ergebnisse der im neuen REM gebilligten Finanzierungen zum
Tragen kommen, stützt sich der diesjährige REM-Jahresbericht auf acht
Fallstudien, anhand derer über die Ergebnisse von noch laufenden oder
abgeschlossenen Projekten berichtet wird. 2013 wird sich der Bericht dann nicht
mehr auf gebilligte, sondern auf unterzeichnete Finanzierungen stützen, um ihn
besser auf die anderen Berichtspflichten der EIB abzustimmen. Der vollständige REM-Bericht über alle
EIB-Finanzierungen außerhalb der EU, auch im Rahmen des Cotonou-Mandats für die
AKP-Region, sowie die Fallstudien sind auf der Website der EIB zu finden. Abbildung 2
zeigt, wie sich in den REM-Säulen die Bewertungen der 2012 bewilligten Projekte
in den unter den Beschluss fallenden Regionen verteilen. Anmerkung: In Säule 3 wird die Additionalität
etwas anders bewertet: 4-hoch, 3-erheblich, 2-mäßig, 1-gering. Das SWD enthält detailliertere Informationen
zum REM.
4.
ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION
Das SWD enthält eine Übersicht über die
bestehenden Rahmen, in denen die EIB und die Kommission 2012 zusammengearbeitet
haben, um die Kohärenz der gesamten EU-Unterstützung in den unter den Beschluss
fallenden Regionen zu stärken, sowie eine Übersichtstabelle mit den von der EIB
unterzeichneten Finanzierungsvolumen aufgrund ihrer Verwaltung von
EU-Haushaltsmitteln. Einige der wichtigsten zwischen den beiden Institutionen
2012 koordinierten Aktivitäten werden im Folgenden beschrieben. Die regionalen technischen operativen
Leitlinien, die in enger Kooperation zwischen der Kommission und der EIB
erarbeitet worden sind, wurden von beiden Institutionen im November 2012
angenommen.[9]
Die Klimaschutzstrategie in den unter das Außenmandat fallenden Ländern, die in
enger Zusammenarbeit mit der Kommission entwickelt worden ist, wurde dem Rat
und dem Europäischen Parlament im Dezember 2012 von der EIB vorgelegt. Die
Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) zwischen Kommission und
EIB vom Mai 2008 wurde 2012 unter Berücksichtigung der Einrichtung des EAD und
im Hinblick auf die Unterzeichnung 2013 aktualisiert. Im April 2012 erließ die Kommission einen
delegierten Rechtsakt, mit dem Syrien aus der Liste der förderfähigen Länder im
Rahmen des Beschlusses gestrichen wurde.[10]
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die EIB Ausfälle bei Zins-
und Rückzahlungen der syrischen Regierung zu verzeichnen hatte und die
EU-Garantie 2012 mehrmals zur Deckung von Zahlungsausfällen in Höhe von ca.
21,5 Mio. EUR in Anspruch genommen wurde.[11] Die EIB und der EAD haben den Grundsatz der gemeinsamen
Nutzung von Räumlichkeiten durch die EIB und die EU-Delegationen weiter umgesetzt.
Alle neuen externen Büros der EIB sind bei Delegationen untergebracht, und es
wird versucht, bestehende Büros so weit wie möglich zusammenzuführen. 2012
eröffnete die EIB ein Büro in der Ukraine in den Räumen der EU-Delegation, und die
Gespräche über EIB-Büros in China und Russland sind gut vorangekommen. Mit einigen neu hinzugekommenen förderfähigen
Partnern (Kambodscha, Island, Irak, Kosovo[12]
und Libyen) wurden im Jahr 2012 Entwürfe für Rahmenvereinbarungen erörtert. Die
Vereinbarung mit Kosovo wurde 2013 unterzeichnet. Im Verlauf des Jahres 2012 fanden geografische
Koordinierungstreffen zwischen EIB, Kommission und EAD in allen unter den
Beschluss fallenden Regionen statt, auf denen konkrete Aktivitäten zur Stärkung
von Synergien ermittelt werden sollten. Die EIB hat einen Beitrag zu der von der
Kommission 2012 durchgeführten Folgenabschätzung geleistet. Damit wird der Gesetzgebungsvorschlag
für die nächste EU-Garantie für EIB-Finanzierungen außerhalb der EU im Zeitraum
2014-2020 vorbereitet, der dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt
werden soll. Die EIB hat sich weiter aktiv an den
hochrangigen EU-Taskforces beteiligt, die die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin
Ashton eingerichtet hat im Sinne einer koordinierten Antwort der EU auf die
Erfordernisse der Länder des Arabischen Frühlings. Die EIB hat sich auch 2012 wieder aktiv an den
regionalen Mechanismen zur Kombination von Darlehen und Zuschüssen beteiligt. Sie
hat eng mit der Kommission in der Expertengruppe zusammengearbeitet, die sich
mit der Einrichtung der EU-Plattform für die Kombination von Darlehen und
Zuschüssen in der externen Zusammenarbeit (EUBEC) befassen sollte. Die
Plattform wurde Ende 2012 eingerichtet.[13]
Die EIB beteiligt sich zudem aktiv an der EUBEC und führt den Vorsitz in einer
der technischen Gruppen, die in diesem Rahmen eingerichtet wurden.
5.
ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN
FINANZINSTITUTIONEN
Die Zusammenarbeit mit anderen internationalen
Finanzinstitutionen (IFI) ist Bestandteil der EIB-Aktivitäten. Sie reicht vom
Dialog über institutionelle Angelegenheiten, horizontale Themen und thematische
Aspekte und gegenseitige Konsultation bis zu verstärkter operativer
Kofinanzierung und Arbeitsteilung. Der Dialog zwischen internationalen
Finanzinstitutionen findet zum großen Teil in spezialisierten Arbeitsgruppen
statt, die regelmäßig zusammentreten, um sich über bewährte Verfahren
auszutauschen oder spezielle Fragen zu erörtern. Es gibt etwa 30 Arbeitsgruppen
multilateraler Entwicklungsbanken (MEB), gelegentlich auch mit Beteiligung anderer
IFI, die sich mit einer Vielzahl von Themen befassen. Mit anderen MEB arbeitet
die EIB an einer Harmonisierung der Verfolgung von Finanzierungen im Bereich
Klimaschutz und der entsprechenden Berichterstattung. Zwei Berichte über die Verfolgung
der Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
wurden in Doha veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Bank besonders großen
Anteil an der Arbeitsgruppe der IFI, die sich mit der Anrechnung von
Treibhausgasemissionen befasst. Und sie beteiligt sich an Dialoginitiativen wie
der halbjährlichen Sitzung der Leiter von MEB, die 2012 bei der EIB in
Luxemburg stattfand. 2012 machten die mit anderen internationalen
Finanzinstitutionen (IFI) oder europäischen bilateralen Einrichtungen gemeinsam
durchgeführten Finanzierungen 67 % aller EIB-Unterzeichnungen im Rahmen
der EU-Garantie gegenüber 56 % im Jahr 2011 aus. Das SWD enthält eine
Aufstellung der kofinanzierten Maßnahmen, die 2012 in den unter das Mandat
fallenden Regionen unterzeichnet wurden. Die im März 2011 von der Kommission, der EIB-Gruppe
und der EBWE unterzeichnete Absichtserklärung wurde 2012 unter Berücksichtigung
der ersten Überprüfung vom März 2012 aktualisiert. Die Absichtserklärung bildet
einen Rahmen für die Zusammenarbeit außerhalb der EU mit dem Ziel, die kombinierte
Wirkung der Finanzierungen der beiden Banken im Interesse der Empfängerländer
und der jeweiligen Anteilseigner der Banken zu verstärken. Im Zuge dieser
Aktualisierung wurde die Liste der Regionen, in denen gemeinsame Finanzierungen
außerhalb der EU durchgeführt werden, um die südliche und die östliche
Mittelmeerregion erweitert. 2012 wurden im Rahmen der
Gegenseitigkeitsinitiative zwischen AFD, EIB und KfW operative Leitlinien
fertiggestellt, die auf den Erfahrungen aus der Pilotphase mit 14 gemeinsamen
Projekten in der südlichen Nachbarschaft und im Afrika südlich der Sahara
basieren. Der Mechanismus der Gegenseitigkeitsinitiative sieht vor, dass bei
der Kofinanzierung von Projekten einer der drei Partner die Rolle des führenden
Geldgebers übernimmt und dabei seine Standards und Verfahren anwendet, wobei
die Mindestanforderungen der anderen Partner eingehalten werden müssen. 2013
wird die Initiative auf weitere geografische Regionen außerhalb der EU
ausgedehnt. Die EIB hat 2012 mit anderen Geldgebern im
Rahmen der Deauville-Partnerschaftsinitiative der G-8 zusammengearbeitet, um
Synergien zur Unterstützung des demokratischen und wirtschaftlichen Wandels in
der Region der südlichen Nachbarschaft zu optimieren. Außerdem hat die EIB 2012
eine bilaterale Absichtserklärung mit der Islamischen Entwicklungsbank
unterzeichnet. Im Januar 2012 hat die Bank mit der EBWE und
der Weltbankgruppe die „Wiener Initiative 2“ unterzeichnet, um auf die
erneuten Risiken für die Heranführungsregion durch die Krise in der Eurozone zu
reagieren. Damit soll in erster Linie die Koordinierung der Behörden des
Herkunfts- und des Aufnahmestaates verbessert werden zur Förderung stabiler
grenzüberschreitender Bankgeschäfte und zum Schutz vor einer ungeregelten Absenkung
des Fremdkapitalanteils. Westliche Bankengruppen spielen weiterhin eine
wichtige Rolle in der Initiative, zum einen durch Unterstützung der
Koordinierungsbemühungen und zum andern, indem sie selbst dafür sorgen, dass es
nicht zu einer ungeregelten Absenkung des Fremdkapitalanteils kommt. [1] ABl. L 280 vom 27.10.2011, S. 1. [2] SWD(2013)484. [3] COM(2013)293. [4] http://www.eib.org/infocentre/publications/all/eib-rem-annual-report-2012.htm. [5] SWD(2012) 357 final. [6] http://www.eib.org/infocentre/publications/all/eibs-climate-strategy-outside-the-eu.htm. [7] Einschließlich 24 Mio. Beteiligungsfinanzierungen
mit FEMIP-Risikokapital und Mitteln aus dem FEMIP-Treuhandfonds. [8] Mittelgroße Unternehmen mit 250 bis 3 000
Beschäftigten. [9] SWD(2012) 357 final. [10] ABl. L 110 vom 24.4.2012, S. 38. [11] Weitere Angaben hierzu enthält der Bericht der Kommission
an das Europäische Parlament und den Rat über den Garantiefonds und seine
Verwaltung 2012 (COM(2013)662), der am 27. September 2013 an das
Europäische Parlament und den Rat übermittelt wurde. [12] Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum
Status. Sie steht im Einklang mit der Resolution des UN-Sicherheitsrates
UNSCR 1244/1999 und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur
Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. [13] Der Bericht der Expertengruppe ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=6980&no=1
und unter: http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=6981&no=2