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Document 52013DC0834

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER EIB AUSSERHALB DER UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE 2012

/* COM/2013/0834 final */

52013DC0834

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER EIB AUSSERHALB DER UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE 2012 /* COM/2013/0834 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ÜBER DIE TÄTIGKEIT DER EIB AUSSERHALB DER UNION IM RAHMEN DER EU-HAUSHALTSGARANTIE 2012

1. EINLEITUNG

Nach dem Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union[1] (nachfolgend „Beschluss“ oder „EU-Garantie“) muss die Kommission alljährlich über die im Rahmen der EU-Garantie durchgeführten Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) Bericht erstatten. Sie stützt sich dabei auf die von der EIB vorgelegten Jahresberichte.

Der vorliegende Bericht enthält darüber hinaus eine Zusammenfassung der Finanzierungen, die die EIB im Jahr 2012 in den unter den Beschluss fallenden Regionen auf eigenes Risiko durchgeführt hat. Nachdem der neue Rahmen für die Ergebnismessung (REsults Measurement, REM) ein ganzes Jahr lang angewandt worden ist, enthält dieser Bericht detailliertere Angaben zu erwarteten Ergebnissen aufgrund der 2012 gebilligten EIB-Finanzierungen. Die EIB-Finanzierungen in den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) werden in einem gesonderten Jahresbericht behandelt.

Detailliertere Informationen und statistische Tabellen zu den oben genannten Tätigkeiten, auch auf Projekt-, Sektor-, Länder- und Regionalebene, enthält die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (Staff Working Document, SWD)[2]. Erreichte Ergebnisse werden in dem SWD anhand von Fallstudien über laufende oder abgeschlossene Finanzierungen vorgestellt.

Am 23. Mai 2013 hat die Kommission einen Vorschlag für einen neuen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union[3] im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, ergänzt durch eine Folgenabschätzung, angenommen.

2. WICHTIGSTE ERGEBNISSE

Mit dem Beschluss wird die Obergrenze für das allgemeine Mandat auf 27 484 Mio. EUR festgesetzt und ein zusätzlicher Betrag von 2 000 Mio. EUR für das Klimaschutzmandat freigegeben.

Die anhaltend schwache Wirtschaftsleistung im Euroraum wie in anderen Industrieländern hat 2012 zu einer weiteren Verlangsamung des globalen Wirtschaftswachstums beigetragen. Von den unter den Beschluss fallenden Regionen war die Heranführungsregion wegen ihrer engen Beziehungen zum Euroraum mit am stärksten betroffen. Dadurch gingen die Wachstumsraten 2012 gegenüber dem Vorjahr in der Türkei von 8,5 % auf 3 % und in anderen Heranführungsländern von 1,3 % auf -0,2 % zurück. Auch die Länder der östlichen Nachbarschaft wurden durch ihre engen Handelsbeziehungen zum Euroraum in Mitleidenschaft gezogen, während die anhaltende Unsicherheit infolge des politischen und wirtschaftlichen Wandels nach den Ereignissen des Arabischen Frühling die Leistung der Länder im südlichen Mittelmeerraum weiter beeinträchtigt hat. In Asien und Lateinamerika ging das Wachstum zurück, vor allem durch eine Verlangsamung in Brasilien, China und Indien. Auch Südafrika wurde negativ beeinflusst; hier ging das Wachstum von 3,5 % im Jahr 2011 auf 2,3 % im Jahr 2012 zurück.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen blieben die Unterzeichnungen der EIB 2012 in den unter den Beschluss fallenden Regionen mit 6,5 Mrd. EUR auf dem gleichen Stand wie 2011. Die Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie stiegen um etwa 900 Mio. EUR auf 4,0 Mrd. EUR, während die von der EIB auf eigenes Risiko durchgeführten Finanzierungen um ca. 900 Mio. EUR auf 2,5 Mrd. EUR zurückgingen.

Im Januar 2012 führte die EIB den Rahmen für die Ergebnismessung REM ein für bessere Messungen und eine bessere Berichterstattung der Bank über die Ergebnisse und die Wirkung ihrer Tätigkeit, wie es der Beschluss vorsieht. Eine Vielzahl objektiv messbarer und für die Überwachung geeigneter Indikatoren wurde entwickelt, an denen sich die Bewertung während der gesamten Projektdauer orientieren wird. Die erwarteten Ergebnisse aller EIB-Finanzierungen, die 2012 gebilligt wurden, sind im SWD zusammengefasst. Der vollständige Bericht der EIB über die Ergebnisse ihrer Finanzierungen außerhalb der EU wurde auf der Website[4] der Bank veröffentlicht.

Der geänderte Beschluss sieht vor, dass die Außenfinanzierungen der EIB und die außenpolitischen Maßnahmen, Programme und Instrumente der EU besser aufeinander abgestimmt werden sollen. Im Jahr 2012 hat die EIB ihre enge Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) fortgesetzt, um die Konsistenz und die Kohärenz der EIB-Finanzierungen mit der auswärtigen EU-Politik zu stärken. In diesem Zusammenhang wurden mehrere neue Bestimmungen des Beschlusses umgesetzt, darunter die regionalen technischen operativen Leitlinien, die im November 2012[5] von der Kommission und der EIB angenommen wurden, und die Klimaschutzstrategie[6] der EIB in den unter das Außenmandat fallenden Ländern, die dem Rat und dem Europäischen Parlament am Jahresende vorgelegt wurde.

3. FINANZIERUNGEN 3.1. Überblick über das Volumen der EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über das Volumen der EIB-Finanzierungen 2012 in den unter den Beschluss fallenden Regionen.

Tabelle 1: 2012 unterzeichnete EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen

Länder || Finanzierungen im Rahmen des Mandats || EIB-Finanzie-rungen auf eigenes Risiko || Insgesamt

(Mio. EUR) || Pauschalgarantie || Deckung politischer Risiken || Insgesamt

Heranführungs-länder || 821 || 0 || 821 || 2 285 || 3 106

Mittelmeerländer || 1 466 || 189 || 1 655 || 11 || 1 665

Östliche Nachbarschaft, Russland || 534 || 400 || 934 || 0 || 934

Asien und Lateinamerika || 350 || 100 || 450 || 250 || 700

Südafrika || 0 || 100 || 100 || 0 || 100

Insgesamt || 3 171 || 789 || 3 960 || 2 546 || 6 506

Nach dem hohen Niveau, das die Finanzierungen auf eigenes Risiko 2011 erreicht hatten, hat sich das Verhältnis zwischen den Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie und auf eigenes Risiko wieder zugunsten der durch die Garantie gedeckten Finanzierungen eingependelt. Deren Anteil ist um 30 % auf 3,96 Mrd. EUR gestiegen und machte damit 61 % der gesamten Finanzierungen des Jahres 2012 in den unter den Beschluss fallenden Regionen aus. Der Großteil (89,8 %) der Finanzierungen auf eigenes Risiko der EIB wurde in der Heranführungsregion unterzeichnet.

Im Jahr 2012 waren 80,1 % der im Rahmen der EU-Garantie unterzeichneten Darlehen von einer Pauschalgarantie gedeckt, die für staatliche und substaatliche Finanzierungen zur Anwendung kommt, während 19,9 % unter die Garantie zur Deckung politischer Risiken für den privaten Sektor fielen und alle anderen Risiken von der EIB getragen wurden.

Abbildung 1: Jährliche Entwicklung des Volumens der EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen

Ende 2012 belief sich der Gesamtbetrag der im Rahmen des Beschlusses unterzeichneten Finanzierungen (abzüglich annullierter Beträge) auf 23,1 Mrd. EUR; das waren 79 % des im Beschluss vorgesehenen Höchstbetrags. Insgesamt 6,3 Mrd. EUR standen für neue EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie zur Verfügung. Ende 2013 wird die EIB voraussichtlich einige der regionalen Obergrenzen erreichen, während sie an anderer Stelle möglicherweise noch nicht ganz ausgeschöpft sein werden. Der Beschluss sieht die Möglichkeit einer Umschichtung von bis zu 10 % der Mittel zwischen den regionalen Höchstbeträgen vor.

Tabelle 2: Gesamte EIB-Unterzeichnungen und -Auszahlungen im Rahmen des Beschlusses (2007-2012)

Mio. EUR || Ober-grenze || Netto-unterzeich-nungen || Netto-unter-zeich-nungen in % des Höchst­betrags || Aus­zahlungen || Netto­aus­zah­lun­gen in % der Netto­unter­zeich­nungen

Heranführungsländer || 9 048 || 8 446 || 93 % || 4 923 || 59 %

Mittelmeerländer || 9 700 || 7 861 || 81 % || 3 263 || 42 %

Östliche Nachbarschaft, Russland || 3 848 || 2 642 || 69 % || 551 || 21 %

Asien und Lateinamerika || 3 952 || 2 871 || 73 % || 1 825 || 64 %

Südafrika || 936 || 691 || 74 % || 520 || 75 %

Allgemeines Mandat insgesamt || 27 484 || 22 511 || 82 % || 11 082 || 49 %

Klimaschutzmandat (2011-2013) || 2 000 || 650 || 33 % || 150 || 20 %

Mandat insgesamt || 29 484 || 23 161 || 79 % || 11 232 || 48 %

Die Auszahlungen sind ein materieller Indikator für den Stand der Projektdurchführung. Ende 2012 hatte die EIB 48 % der im Rahmen des Beschlusses unterzeichneten Nettobeträge (11,2 Mrd. EUR) ausgezahlt. Dieser Prozentsatz entspricht der durchschnittlichen Zeitspanne zwischen Unterzeichnung und Auszahlung. Südafrika stand ganz vorn mit 75 % der unterzeichneten Nettobeträge, gefolgt von Asien und Lateinamerika (64 %) und den Heranführungsländern (59 %). 2012 stiegen die Auszahlungen im Mittelmeerraum auf ein Rekordniveau von 1,5 Mrd. EUR, davon 1,2 Mrd. EUR im Rahmen des aktuellen Beschlusses. Insgesamt blieben die Auszahlungen jedoch unter dem Durchschnitt mit 42 % der Nettounterzeichnungen im Mittelmeerraum. In der östlichen Nachbarschaft spiegelt der langsamere Anstieg der Auszahlungen die anfänglichen Verzögerungen bei der Projektdurchführung und in der Verwaltung der Empfängerländer wider. Die Auszahlungen in den Ländern der östlichen Nachbarschaft und Russland machten 21 % der Nettounterzeichnungen aus.

Tabelle 3: Jährliche Darlehensunterzeichnungen im Rahmen des aktuellen Beschlusses (2007‑2013)

Mio. EUR || 2007 (*) || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Insgesamt brutto || Annullierungen || Insgesamt netto

Heranführungsländer || 389 || 2 009 || 2 859 || 1 535 || 874 || 821 || 8 486 || 40 || 8 446

Mittelmeerländer || 1 205 || 1 195 || 1 510 || 2 009 || 926 || 1 305 || 8 150 || 288 || 7 861

Östliche Nachbarschaft, Russland || 0 || 170 || 233 || 631 || 675 || 934 || 2 642 || 0 || 2 642

Asien und Lateinamerika || 305 || 469 || 1 088 || 643 || 310 || 300 || 3 115 || 244 || 2 871

Südafrika || 0 || 203 || 280 || 50 || 115 || 100 || 748 || 56 || 691

Allgemeines Mandat insgesamt || 1 899 || 4 045 || 5 969 || 4 867 || 2 900 || 3 460 || 23 140 || 629 || 22 511

Klimaschutzmandat (2011-2013) || || || || || 150 || 500 || 650 || -- || 650

Heranführungsländer || || || || || 150 || - || 150 || -- || 150

Mittelmeerländer || || || || || || 350 || 350 || -- || 350

Östliche Nachbarschaft, Russland || || || || || || -- || -- || -- || --

Asien und Lateinamerika || || || || || || 150 || 150 || -- || 150

Südafrika || || || || || || -- || -- || -- || --

Mandat insgesamt || 1 899 || 4 045 || 5 969 || 4 867 || 3 050 || 3 960 || 23 790 || -- || 23 161

(*) Bis zum 31. Juli 2007 wurden Darlehen auch noch aufgrund des vorhergehenden Beschlusses (2000-2007) vergeben.

2012 wurden im Rahmen des Beschlusses 39 Projekte finanziert gegenüber 29 im Jahr 2011.

Aus Tabelle 1 geht hervor, dass die Heranführungsländer 2012 erneut die größte Empfängerregion von EIB-Finanzierungen außerhalb der EU waren. Die Unterzeichnungen in Höhe von insgesamt 3,1 Mrd. EUR machten 48 % der gesamten Finanzierung in den betreffenden Regionen aus. Die EIB richtete Kreditlinien vorzugsweise auf KMU (55 % der Unterzeichnungen) und transeuropäische Infrastrukturprojekte aus. Die Darlehensvergabe im Rahmen der Garantie ging auf 0,8 Mrd. EUR zurück, während die Darlehen auf eigenes Risiko im Rahmen der Heranführungsfazilität mit 2,3 Mrd. EUR auf dem Stand des Vorjahres blieben.

Trotz der anhaltenden Instabilität nach den Ereignissen des Arabischen Frühlings und der Aussetzung der Finanzierungen in Syrien stieg die EIB-Finanzierung in den Mittelmeerländern 2012 wieder auf 1,7 Mrd. EUR an, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 73 % entsprach. Wie in den Vorjahren waren die Sektoren Energie und Verkehr die größten Empfänger von EIB-Finanzierungen in der Mittelmeerregion. Außerdem erhöhte die EIB ihre Darlehen für den Privatsektor auf ca. 660 Mio. EU[7] im Jahr 2012. Das war ein Anstieg um mehr als 300 Mio. EUR gegenüber 2011 und der höchste Stand seit 2007. Mit Unterzeichnungen in Höhe von 350 Mio. EUR im Rahmen des Klimaschutzmandats und beträchtlichen Vorbereitungen, die im Laufe des Jahres getroffen wurden, war die Region auch der wichtigste Empfänger der zusätzlichen Mittel, die im Oktober 2011 für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt wurden.

Die Finanzierungstätigkeit in den Ländern der östlichen Nachbarschaft und Russland erreichte 2012 einen neuen Rekordwert von 934 Mio. EUR gegenüber 776 Mio. EUR im Jahr 2011. Kreditlinien für KMU machten etwa 50 % der Unterzeichnungen aus, was den Bedarf an Unterstützung für unternehmerische Initiative und ein integratives Wachstum in der Region widerspiegelt. Auch die Bereiche Energie und Verkehr haben in großem Umfang von der EIB-Finanzierung für strategische Infrastrukturprojekte profitiert.

In Asien und Lateinamerika gingen die Darlehen insgesamt auf 700 Mio. EUR zurück (gegenüber 1,17 Mrd. EUR im Jahr 2011), verursacht durch den Aufschub von zwei großen Vorhaben. Wichtigster Darlehensbereich in der Region war auch 2012 wieder der Klimaschutz mit 86 % der Unterzeichnungen (100 % in Asien und 67 % in Lateinamerika). In Südafrika wurden 2012 zwei neue Darlehen für erneuerbare Energien und städtische Infrastruktur von insgesamt 100 Mio. EUR unterzeichnet gegenüber 165 Mio. EUR im Jahr 2011.

Tabelle 4: Sektorale Aufschlüsselung der 2012 im Rahmen der EU-Garantie unterzeichneten Finanzierungen (in Mio. EUR)

Region || Ins­ge­samt || Energie || Verkehr || Industrie und Dienst­leistungen || Wasser, Abwasser || Kreditlinien für KMU || Städtische / Kombinierte Infrastruktur || Tele­kommu­nika­tion

Heran­führungs­länder || 821 || || || 217 || 26 % || 175 || 21 % || 254 || 31 % || 175 || 21 % || || || ||

Mittelmeer-länder || 1 655 || 387 || 23 % || 615 || 37 % || 218 || 13 % || 70 || 4 % || 165 || 10 % || 201 || 12 % || ||

Östliche Nachbar­schaft und Russland || 934 || 217 || 23 % || 211 || 23 % || || || 7 || 1 % || 500 || 54 % || || || ||

Asien und Latein­amerika || 450 || 75 || 17 % || 200 || 44 % || || || || || 75 || 17 % || || || 100 || 22 %

Südafrika || 100 || 50 || 50 % || || || || || || || || || 50 || 50 % || ||

Insgesamt || 3 960 || 729 || 18 % || 1 243 || 31 % || 393 || 10 % || 330 || 8 % || 915 || 23 % || 251 || 6 % || 100 || 4 %

3.2. Beitrag zu den politischen Zielen der EU

Der Beschluss sieht drei horizontale übergeordnete Ziele für alle von der EU-Haushaltsgarantie gedeckten Regionen vor:

i)          Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel;

ii)         Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur;

iii)        Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene, insbesondere Unterstützung von KMU.

Darüber hinaus sollen die EIB-Finanzierungen zur Verwirklichung der allgemeinen Grundsätze des auswärtigen Handelns, die in Artikel 21 EUV verankert sind, und zur regionalen Integration der Partnerländer, unter anderem zur wirtschaftlichen Integration zwischen Heranführungsländern, Nachbarschaftsländern und EU, beitragen.

Die regionalen technischen operativen Leitlinien sollen gewährleisten, dass die EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie mit den entsprechenden außenpolitischen Maßnahmen, Programmen und Instrumenten der EU in den unter den Beschluss fallenden Regionen im Einklang stehen und sie ergänzen.

Ab 2012 bilden die horizontalen übergeordneten Ziele die Grundlage für die Berichterstattung über neue Finanzierungen.

Die EIB hat ihre Finanzierungen für Klimaschutzmaßnahmen in dem von dem Beschluss abgedeckten Zeitraum weiter verstärkt. Durch die Aufstockung der Mittel für das Klimaschutzmandat um 2 Mrd. EUR konnten über die aufstrebenden Marktwirtschaften hinaus auch Entwicklungsländer einbezogen werden, in denen in den Klimaschutz investiert wird. Ende 2012 war ein Drittel der (im Oktober 2011 freigegebenen) Mittel in Höhe von 2 Mrd. EUR ausgegeben, und in allen Regionen waren beträchtliche Vorbereitungen getroffen worden, so dass die Mittel bis zum Ende der Mandatsperiode aller Voraussicht nach voll ausgeschöpft sein werden.

Insgesamt beläuft sich die EIB-Unterstützung für Klimaschutzprojekte in den unter den Beschluss fallenden Regionen seit 2007 auf 8,5 Mrd. EUR. Der größte Teil (86 %) der Darlehen für Klimaschutzmaßnahmen wird für Investitionen in erneuerbare Energie, Energieeffizienz und nachhaltigen Verkehr gewährt. Da die unter den Beschluss fallenden Regionen den derzeitigen Klimaschwankungen und dem zu erwartenden Klimawandel besonders stark ausgesetzt sind, bezieht die EIB den Aspekt der Resilienz gegenüber dem Klimawandel verstärkt in die Projekte ein. Dazu gehört die Unterstützung für technische Hilfe und geeignete Planungsmaßnahmen sowie die Unterstützung gezielter Investitionen in Anpassungsmaßnahmen wie Fluteindämmung und Hochwasserschutz.

2012 beliefen sich die Unterzeichnungen für Klimaschutzmaßnahmen auf 1,6 Mrd. EUR. Sie machten damit 24 % der gesamten EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen aus (29 % der Unterzeichnungen im Rahmen der EU-Garantie unter dem allgemeinen Mandat oder dem Klimaschutzmandat). Dieser Anteil steht im Einklang mit der allgemeinen Zielvorgabe der EIB von 25 % der gesamten Darlehensvergabe (gegenüber 20 % im Jahr 2010) und ist damit höher als 2010; damals wurden ebenfalls etwa 1,6 Mrd. EUR für Klimaschutzmaßnahmen unterzeichnet, die aber nur 21 % der Gesamtfinanzierung in den unter den Beschluss fallenden Regionen ausmachten (15 % der Unterzeichnungen im Rahmen der EU-Garantie).

Tabelle 5: Unterzeichnete Finanzierungen für Klimaschutzmaßnahmen 2012 in den unter den Beschluss fallenden Regionen

Mio. EUR || Klimaschutz­finanzierung im Rahmen || || Klima­schutz insge­samt || in % aller Unter­zeich­nungen

des all­gemeinen Mandats || des Klima­schutz­mandats || Auf eigenes Risiko der EIB

Heranführungsländer || 85 || || 157 || 242 || 8 %

Mittelmeerländer || 113 || 350 || 11 || 474 || 28 %

Östliche Nachbarschaft || 195 || || || 195 || 21 %

Asien || || 150 || 250 || 400 || 100 %

Lateinamerika || 200 || || || 200 || 67 %

Südafrika || 50 || || || 50 || 50 %

In den unter den Beschluss fallenden Regionen insgesamt || 643 || 500 || 417 || 1 560 || 24 %

in % aller Unterzeichnungen || 29 % || 16 % || ||

Unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen sind Darlehen an KMU zu einer kurzfristigen Priorität der Bank geworden, um die wirtschaftliche Entwicklung in den Heranführungsländern zu unterstützen. Dadurch hat sich der Anteil der Umweltprojekte verringert.

2012 konnten die Beziehungen zu lokalen Intermediären erheblich verbessert werden, so dass ab 2013 Klimaschutzmaßnahmen gezielt finanziert werden können (z. B. Wasser- und Abfallprojekte im kleinen Maßstab). Außerdem können 2013 voraussichtlich einige Maßnahmen zur Aufforstung und zum Ausbau von Bahnstrecken finanziert werden, die einen überaus positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten werden. Dadurch dürfte der Anteil der Finanzierungen für Klimaschutzmaßnahmen in der Heranführungsregion erheblich steigen.

Wie es der Beschluss vorsieht, hat die EIB in Konsultation mit der Kommission eine Strategie für Klimaschutzmaßnahmen in den unter das Außenmandat fallenden Ländern entwickelt, die dem Rat und dem Europäischen Parlament am 19. Dezember 2012 vorgelegt wurde. Darin wird der Ansatz der EIB zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen sowohl quantitativ als auch qualitativ beschrieben, und es werden verschiedene kurz- und längerfristige Maßnahmen zur Ausweitung der Finanzierungstätigkeit der EIB im Klimaschutzbereich vorgestellt.

Im Zeitraum 2007 bis 2012 hat die EIB mehr als 23,2 Mrd. EUR für die Finanzierung von sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Energie, Umweltinfrastruktur sowie Informations- und Kommunikationstechnologie bereitgestellt. 2012 machte die EIB-Unterstützung für soziale und wirtschaftliche Infrastruktur 51 % der gesamten EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen aus (73 % der Finanzierungen im Rahmen der Garantie).

Die EIB-Unterstützung für den Privatsektor im Jahr 2012 hatte ebenfalls einen Anteil von 51 % der gesamten EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen (37 % der Finanzierungen im Rahmen der Garantie). Die Entwicklung des Privatsektors ist unabdingbar für ein integratives und nachhaltiges Wachstum, das wiederum eine Voraussetzung für die Verringerung von Armut ist. Die Unterstützung der EIB für die Entwicklung des lokalen Privatsektors besteht vor allem aus Darlehen für KMU und Mid Caps[8], die von zwischengeschalteten Banken vergeben werden, und aus Direktdarlehen für größere Privatunternehmen.

2012 erreichten die über Intermediäre an KMU und Mid Caps vergebenen Darlehen in den unter den Beschluss fallenden Regionen 2,1 Mrd. EUR und damit mehr als das Doppelte des im Vorjahr unterzeichneten Volumens. Grund dafür waren vor allem die höheren Unterzeichnungen in den Heranführungsländern und in der östlichen Nachbarschaft / Russland. Das waren 66 % der EIB-Unterstützung für den Privatsektor in den unter den Beschluss fallenden Regionen (56 % der Finanzierungen im Rahmen der Garantie). 64 % wurden im Rahmen der Heranführungsfazilität ohne die EU-Garantie unterzeichnet. 2012 belief sich die Mittelzuweisung im Rahmen von Kreditlinien auf 1,7 Mrd. EUR. Damit wurden fast 4 800 Investitionsvorhaben von KMU und Mid Caps mit Investitionskosten von insgesamt 3,6 Mrd. EUR unterstützt. Das SWD enthält weitere Angaben zu den Aktivitäten der Finanzintermediäre zur Unterstützung von KMU.

Die EIB unterstützt die Entwicklung des lokalen Privatsektors auch durch Direktdarlehen an größere Privatunternehmen vor allem im Industrie- und Dienstleistungssektor. Infolge dieser Investitionen kommt es häufig auch bei den lokalen Zulieferern zu Beschäftigungs- und Investitionseffekten. 2012 konzentrierte sich die Direktdarlehensvergabe für den lokalen Privatsektor auf die Heranführungs- und die Mittelmeerregion.

3.3. Im Einklang mit Artikel 12 des Beschlusses und mit der 2010 beschlossenen EIB-Politik gegenüber mangelhaft regulierten, intransparenten und kooperationsunwilligen Staaten wurden keine grenzüberschreitenden EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie mit Partnern in nicht den Vorgaben entsprechenden Staaten gewährt. 3.4. Auswirkungen und Mehrwert der EIB-Finanzierungen

· Um die Bewertung und die Messung der Ergebnisse und Auswirkungen ihrer Finanzierungen außerhalb der EU und die Berichterstattung darüber weiter zu verbessern, entwickelte die EIB anstelle des geltenden Rahmens für die Beurteilung der volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen (ESIAF) einen neuen Rahmen, der auch den Anforderungen des Beschlusses entspricht. Dieser Rahmen für die Ergebnismessung (REM), der 2012 als Pilotprojekt eingeführt wurde, verbessert die Ex-ante-Bewertung erwarteter Projektergebnisse und stärkt die Möglichkeiten der Bank, die erreichten Ergebnisse zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten. In diesem Zusammenhang berücksichtigt die EIB unter Wahrung der Sorgfaltspflicht systematisch die wirtschaftliche, finanzielle, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Konzeption und Überwachung der von ihr finanzierten Projekte. Wie bei den früheren Rahmen wird eine Bewertung der Projekte in den drei „Säulen“ des REM vorgenommen:

· Säule 1 bewertet den erwarteten Beitrag zu den Zielen der Darlehensvergabe.

· Säule 2 misst die erwarteten Ergebnisse, die Qualität und die Solidität der Projekte.

· Säule 3 misst die erwartete finanzielle und nichtfinanzielle Additionalität des EIB-Beitrags.

Die folgenden Abschnitte befassen sich mit den 2012 gebilligten Finanzierungen, während es im übrigen Bericht um unterzeichnete Finanzierungen geht. Das SWD enthält ein Berechnungsbeispiel eines REM-Blattes. Erwartete Ergebnisse wurden unter Wahrung der Sorgfaltspflicht geschätzt. Sobald die ersten gebilligten Projekte abgeschlossen werden, werden die erreichten Ergebnisse zusammengetragen und vorgestellt. Da es mehrere Jahre dauern wird, bis die ersten Ergebnisse der im neuen REM gebilligten Finanzierungen zum Tragen kommen, stützt sich der diesjährige REM-Jahresbericht auf acht Fallstudien, anhand derer über die Ergebnisse von noch laufenden oder abgeschlossenen Projekten berichtet wird. 2013 wird sich der Bericht dann nicht mehr auf gebilligte, sondern auf unterzeichnete Finanzierungen stützen, um ihn besser auf die anderen Berichtspflichten der EIB abzustimmen.

Der vollständige REM-Bericht über alle EIB-Finanzierungen außerhalb der EU, auch im Rahmen des Cotonou-Mandats für die AKP-Region, sowie die Fallstudien sind auf der Website der EIB zu finden.

Abbildung 2 zeigt, wie sich in den REM-Säulen die Bewertungen der 2012 bewilligten Projekte in den unter den Beschluss fallenden Regionen verteilen.

Anmerkung: In Säule 3 wird die Additionalität etwas anders bewertet: 4-hoch, 3-erheblich, 2-mäßig, 1-gering.

Das SWD enthält detailliertere Informationen zum REM.

4. ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION

Das SWD enthält eine Übersicht über die bestehenden Rahmen, in denen die EIB und die Kommission 2012 zusammengearbeitet haben, um die Kohärenz der gesamten EU-Unterstützung in den unter den Beschluss fallenden Regionen zu stärken, sowie eine Übersichtstabelle mit den von der EIB unterzeichneten Finanzierungsvolumen aufgrund ihrer Verwaltung von EU-Haushaltsmitteln. Einige der wichtigsten zwischen den beiden Institutionen 2012 koordinierten Aktivitäten werden im Folgenden beschrieben.

Die regionalen technischen operativen Leitlinien, die in enger Kooperation zwischen der Kommission und der EIB erarbeitet worden sind, wurden von beiden Institutionen im November 2012 angenommen.[9] Die Klimaschutzstrategie in den unter das Außenmandat fallenden Ländern, die in enger Zusammenarbeit mit der Kommission entwickelt worden ist, wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament im Dezember 2012 von der EIB vorgelegt. Die Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) zwischen Kommission und EIB vom Mai 2008 wurde 2012 unter Berücksichtigung der Einrichtung des EAD und im Hinblick auf die Unterzeichnung 2013 aktualisiert.

Im April 2012 erließ die Kommission einen delegierten Rechtsakt, mit dem Syrien aus der Liste der förderfähigen Länder im Rahmen des Beschlusses gestrichen wurde.[10] In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die EIB Ausfälle bei Zins- und Rückzahlungen der syrischen Regierung zu verzeichnen hatte und die EU-Garantie 2012 mehrmals zur Deckung von Zahlungsausfällen in Höhe von ca. 21,5 Mio. EUR in Anspruch genommen wurde.[11]

Die EIB und der EAD haben den Grundsatz der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten durch die EIB und die EU-Delegationen weiter umgesetzt. Alle neuen externen Büros der EIB sind bei Delegationen untergebracht, und es wird versucht, bestehende Büros so weit wie möglich zusammenzuführen. 2012 eröffnete die EIB ein Büro in der Ukraine in den Räumen der EU-Delegation, und die Gespräche über EIB-Büros in China und Russland sind gut vorangekommen.

Mit einigen neu hinzugekommenen förderfähigen Partnern (Kambodscha, Island, Irak, Kosovo[12] und Libyen) wurden im Jahr 2012 Entwürfe für Rahmenvereinbarungen erörtert. Die Vereinbarung mit Kosovo wurde 2013 unterzeichnet.

Im Verlauf des Jahres 2012 fanden geografische Koordinierungstreffen zwischen EIB, Kommission und EAD in allen unter den Beschluss fallenden Regionen statt, auf denen konkrete Aktivitäten zur Stärkung von Synergien ermittelt werden sollten.

Die EIB hat einen Beitrag zu der von der Kommission 2012 durchgeführten Folgenabschätzung geleistet. Damit wird der Gesetzgebungsvorschlag für die nächste EU-Garantie für EIB-Finanzierungen außerhalb der EU im Zeitraum 2014-2020 vorbereitet, der dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt werden soll.

Die EIB hat sich weiter aktiv an den hochrangigen EU-Taskforces beteiligt, die die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton eingerichtet hat im Sinne einer koordinierten Antwort der EU auf die Erfordernisse der Länder des Arabischen Frühlings.

Die EIB hat sich auch 2012 wieder aktiv an den regionalen Mechanismen zur Kombination von Darlehen und Zuschüssen beteiligt. Sie hat eng mit der Kommission in der Expertengruppe zusammengearbeitet, die sich mit der Einrichtung der EU-Plattform für die Kombination von Darlehen und Zuschüssen in der externen Zusammenarbeit (EUBEC) befassen sollte. Die Plattform wurde Ende 2012 eingerichtet.[13] Die EIB beteiligt sich zudem aktiv an der EUBEC und führt den Vorsitz in einer der technischen Gruppen, die in diesem Rahmen eingerichtet wurden.

5. ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN

Die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) ist Bestandteil der EIB-Aktivitäten. Sie reicht vom Dialog über institutionelle Angelegenheiten, horizontale Themen und thematische Aspekte und gegenseitige Konsultation bis zu verstärkter operativer Kofinanzierung und Arbeitsteilung. Der Dialog zwischen internationalen Finanzinstitutionen findet zum großen Teil in spezialisierten Arbeitsgruppen statt, die regelmäßig zusammentreten, um sich über bewährte Verfahren auszutauschen oder spezielle Fragen zu erörtern. Es gibt etwa 30 Arbeitsgruppen multilateraler Entwicklungsbanken (MEB), gelegentlich auch mit Beteiligung anderer IFI, die sich mit einer Vielzahl von Themen befassen. Mit anderen MEB arbeitet die EIB an einer Harmonisierung der Verfolgung von Finanzierungen im Bereich Klimaschutz und der entsprechenden Berichterstattung. Zwei Berichte über die Verfolgung der Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wurden in Doha veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Bank besonders großen Anteil an der Arbeitsgruppe der IFI, die sich mit der Anrechnung von Treibhausgasemissionen befasst. Und sie beteiligt sich an Dialoginitiativen wie der halbjährlichen Sitzung der Leiter von MEB, die 2012 bei der EIB in Luxemburg stattfand.

2012 machten die mit anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) oder europäischen bilateralen Einrichtungen gemeinsam durchgeführten Finanzierungen 67 % aller EIB-Unterzeichnungen im Rahmen der EU-Garantie gegenüber 56 % im Jahr 2011 aus. Das SWD enthält eine Aufstellung der kofinanzierten Maßnahmen, die 2012 in den unter das Mandat fallenden Regionen unterzeichnet wurden.

Die im März 2011 von der Kommission, der EIB-Gruppe und der EBWE unterzeichnete Absichtserklärung wurde 2012 unter Berücksichtigung der ersten Überprüfung vom März 2012 aktualisiert. Die Absichtserklärung bildet einen Rahmen für die Zusammenarbeit außerhalb der EU mit dem Ziel, die kombinierte Wirkung der Finanzierungen der beiden Banken im Interesse der Empfängerländer und der jeweiligen Anteilseigner der Banken zu verstärken. Im Zuge dieser Aktualisierung wurde die Liste der Regionen, in denen gemeinsame Finanzierungen außerhalb der EU durchgeführt werden, um die südliche und die östliche Mittelmeerregion erweitert.

2012 wurden im Rahmen der Gegenseitigkeitsinitiative zwischen AFD, EIB und KfW operative Leitlinien fertiggestellt, die auf den Erfahrungen aus der Pilotphase mit 14 gemeinsamen Projekten in der südlichen Nachbarschaft und im Afrika südlich der Sahara basieren. Der Mechanismus der Gegenseitigkeitsinitiative sieht vor, dass bei der Kofinanzierung von Projekten einer der drei Partner die Rolle des führenden Geldgebers übernimmt und dabei seine Standards und Verfahren anwendet, wobei die Mindestanforderungen der anderen Partner eingehalten werden müssen. 2013 wird die Initiative auf weitere geografische Regionen außerhalb der EU ausgedehnt.

Die EIB hat 2012 mit anderen Geldgebern im Rahmen der Deauville-Partnerschaftsinitiative der G-8 zusammengearbeitet, um Synergien zur Unterstützung des demokratischen und wirtschaftlichen Wandels in der Region der südlichen Nachbarschaft zu optimieren. Außerdem hat die EIB 2012 eine bilaterale Absichtserklärung mit der Islamischen Entwicklungsbank unterzeichnet.

Im Januar 2012 hat die Bank mit der EBWE und der Weltbankgruppe die „Wiener Initiative 2“ unterzeichnet, um auf die erneuten Risiken für die Heranführungsregion durch die Krise in der Eurozone zu reagieren. Damit soll in erster Linie die Koordinierung der Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmestaates verbessert werden zur Förderung stabiler grenzüberschreitender Bankgeschäfte und zum Schutz vor einer ungeregelten Absenkung des Fremdkapitalanteils. Westliche Bankengruppen spielen weiterhin eine wichtige Rolle in der Initiative, zum einen durch Unterstützung der Koordinierungsbemühungen und zum andern, indem sie selbst dafür sorgen, dass es nicht zu einer ungeregelten Absenkung des Fremdkapitalanteils kommt.

[1]               ABl. L 280 vom 27.10.2011, S. 1.

[2]               SWD(2013)484.

[3]               COM(2013)293.

[4]               http://www.eib.org/infocentre/publications/all/eib-rem-annual-report-2012.htm.

[5]               SWD(2012) 357 final.

[6]               http://www.eib.org/infocentre/publications/all/eibs-climate-strategy-outside-the-eu.htm.

[7]               Einschließlich 24 Mio. Beteiligungsfinanzierungen mit FEMIP-Risikokapital und Mitteln aus dem FEMIP-Treuhandfonds.

[8]               Mittelgroße Unternehmen mit 250 bis 3 000 Beschäftigten.

[9]               SWD(2012) 357 final.

[10]             ABl. L 110 vom 24.4.2012, S. 38.

[11]             Weitere Angaben hierzu enthält der Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den Garantiefonds und seine Verwaltung 2012 (COM(2013)662), der am 27. September 2013 an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt wurde.

[12]             Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status. Sie steht im Einklang mit der Resolution des UN-Sicherheitsrates UNSCR 1244/1999 und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

[13]             Der Bericht der Expertengruppe ist abrufbar unter:

                http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=6980&no=1 und unter:

                http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=6981&no=2

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