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Document 52013DC0700
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Enlargement Strategy and Main Challenges 2013-2014
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014
/* COM/2013/0700 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014 /* COM/2013/0700 final */
20
Jahre nach dem Gipfel von Kopenhagen Fokussierung
auf die Grundprinzipien – Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und
Wirtschaft I. Die Erweiterungsagenda Vor 20 Jahren war der
westliche Balkan von einem Konflikt zerrissen. Zur selben Zeit einigte sich die
Europäische Union auf die als Kriterien von Kopenhagen bekannt gewordenen
Bedingungen, die für den künftigen Beitritt weiterer Mitgliedstaaten zur EU
gelten sollten. Die Kriterien von Kopenhagen spiegeln die Werte wider, auf die
sich die EU gründet: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Grundrechte
sowie die Bedeutung einer funktionierenden Marktwirtschaft. Dadurch wurde der
Weg für einen historischen Wandel in den mittel- und osteuropäischen Ländern
und für ihren Beitritt geebnet. 10 Jahre später eröffnete
die EU auf dem Gipfel von Thessaloniki im Jahr 2003 allen Ländern des
westlichen Balkans die klare Perspektive einer EU-Mitgliedschaft, sofern sie
bestimmte Bedingungen erfüllen, vor allem die Kriterien von Kopenhagen und die
Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, zu denen unter
anderem gutnachbarschaftliche Beziehungen und eine regionale Zusammenarbeit
zählen. Kroatien hat diese
Bedingungen erfüllt. Nachdem alle Mitgliedstaaten den Beitrittsvertrag
ratifiziert hatten, nahm die Europäische Union Kroatien am 1. Juli 2013 als 28.
Mitgliedstaat auf. Kroatien ist das erste Land, das den Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozess abgeschlossen hat. Der Beitritt Kroatiens zeugt von der
Transformationskraft und der stabilisierenden Wirkung des Erweiterungsprozesses
sowie von der „sanften Macht“ der EU. Die von Serbien
und dem Kosovo* im April erzielte
historische Einigung ist ein weiterer Beweis für die Macht der EU-Perspektive
und für ihre Rolle bei der Heilung der tiefen Wunden der Geschichte. Sie zeugt
auch in eindrucksvoller Weise vom Mut der politischen Führung beider Länder. Im
Juni beschloss der Europäische Rat, Beitrittsverhandlungen mit Serbien
aufzunehmen, und der Rat genehmigte die Einleitung von Verhandlungen über ein
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo. Auch für die übrigen Erweiterungsländer war es ein wichtiges
Jahr: Im Juni 2013
verabschiedete Montenegro umfassende Aktionspläne für die Kapitel
„Justiz und Grundrechte“ sowie „Recht, Freiheit und Sicherheit“ – gemäß der
neuen Vorgabe, diese Kapitel in einem frühen Stadium des Beitrittsprozesses zu
bearbeiten. In Albanien ist dank der parteienübergreifenden
Unterstützung für wesentliche Reformen, der ordnungsgemäßen Durchführung von
Parlamentswahlen und weiterer Schritte bei der Bekämpfung von Korruption und
organisierter Kriminalität der Kandidatenstatus nun in erreichbare Nähe
gerückt. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat die
zu Jahresbeginn herrschende politische Krise überwunden, wobei allerdings noch
gewisse Bedenken bestehen, die vor allem die Meinungs- und Medienfreiheit
betreffen. Es wurden Schritte unternommen, um gutnachbarschaftliche Beziehungen
herzustellen. Vor allem wäre nun ein Durchbruch in den Gesprächen über den
Namen des Landes wichtig, die unter Vermittlung der Vereinten Nationen
stattfinden. In Bosnien und Herzegowina beeinträchtigen der mangelnde
politische Wille zu Reformen und die Nichtumsetzung des
Sejdić/Finci-Urteils die Fortschritte des Landes auf dem Weg in die EU und
die wirtschaftlichen Aussichten. In der Türkei wurden
Fortschritte bei der Justizreform und anderen Reformen erzielt, und im
September wurde das lang erwartete Demokratisierungspaket vorgelegt. Die
Friedensgespräche mit der PKK wurden fortgesetzt, um Terrorismus und Gewalt im
Südosten des Landes zu beenden und den Boden für eine Lösung der Kurdenfrage zu
ebnen. Der Umgang mit den Demonstrationen, die wegen der geplanten Bebauung des
Gezi-Parks in Istanbul stattfanden, führte allerdings zu ernster Besorgnis und
zeigte, dass die EU der Anker für die Reformen bleiben muss. In Island hat die
neue Regierung die Beitrittsverhandlungen mit der EU ausgesetzt und erklärt,
dass diese nicht ohne Referendum fortgeführt werden sollen. Der Beitrittsprozess
ist im Vergleich zu früher strenger und umfassender geworden. Dies
spiegelt die Entwicklungen in der EU-Politik und die Erkenntnisse aus früheren
Erweiterungen wider. Der Prozess ist mit strikten, aber fairen Auflagen
verknüpft, wobei die Fortschritte auf dem Weg zur Mitgliedschaft von den
Maßnahmen abhängen, die jedes Land ergreift, um die geltenden Kriterien zu
erfüllen. Eine zentrale Erkenntnis aus der Vergangenheit besteht darin,
dass zuerst die Grundprinzipien eingeführt werden müssen. Die Rechtsstaatlichkeit
steht nun im Mittelpunkt des Erweiterungsprozesses. Das neue vom Rat im
Dezember 2011 gebilligte Konzept bedeutet, dass die Länder Fragen wie die
Justizreform und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der
Korruption bereits frühzeitig im Beitrittsprozess angehen müssen. Dadurch
erhalten die Länder so viel Zeit wie möglich, um eine solide Erfolgsbilanz bei
der Durchführung von Reformen aufzubauen und so die solide Verankerung und die
Unumkehrbarkeit der Reformen sicherzustellen. Dieses Konzept ist ein
wesentliches Element des Verhandlungsrahmens für Montenegro und ist maßgebend
für die Zusammenarbeit der Kommission mit den übrigen Erweiterungsländern. Die weltweite
Wirtschaftskrise der letzten fünf Jahre hat vor Augen geführt, dass alle Länder
ihre wirtschaftliche Governance gründlich überprüfen und verbessern
müssen. Dies trifft in besonderem Maße auf die westlichen Balkanländer zu, von
denen keines über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt und alle eine
hohe Arbeitslosenrate, insbesondere unter den jungen Menschen aufweisen. Es ist
unabdingbar, dass die Länder ihre Reformen verstärken, um zu einem nachhaltigen
Wachstum zu gelangen, dass sie die Herausforderungen in Angriff nehmen, die für
die Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien ausschlaggebend sind und dass sie
die Wettbewerbsfähigkeit ankurbeln. In dieser Mitteilung werden Vorschläge mit
Blick auf die Verwirklichung dieses Ziels vorgelegt, darunter die Einführung
von nationalen Wirtschaftsreformstrategien und von Aktionsplänen für die
Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Die Vorfälle in einigen
Erweiterungsländern haben gezeigt, dass die demokratischen Institutionen
gestärkt werden müssen und dass für inklusive Demokratieprozesse gesorgt
werden muss, mit denen diese Institutionen unterstützt und die demokratischen
Grundsätze und die gemeinsamen Werte der EU durchgesetzt werden. Wichtig ist,
dass die Zivilgesellschaft eine stärkere Rolle spielt und dass
parteienübergreifende Plattformen für die EU-Integration geschaffen und weitere
Fortschritte bei den Wahl-, Parlaments- und Verwaltungsreformen erzielt werden.
Die Europäische Union
stützt sich auf gemeinsame Werte und Prinzipien, darunter die Achtung der Grundrechte.
Alle westlichen Balkanländer und die Türkei müssen weitere Reformen
durchführen, um sicherzustellen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und
der Schutz der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, einschließlich der
Roma, nicht nur gesetzlich verankert, sondern auch in der Praxis geachtet
werden. Es bedarf durchschlagenderer Maßnahmen, um auch andere benachteiligte
Gruppen vor Diskriminierung –insbesondere aufgrund der sexuellen Orientierung –
zu schützen. Gutnachbarschaftliche
Beziehungen
und regionale Zusammenarbeit sind wesentliche Elemente des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses. Vor allem die Entwicklungen in Serbien und im Kosovo
haben gezeigt, dass die Länder bei der Bewältigung des Konflikterbes durchaus
Fortschritte machen können. Dies ist auch der Leitgedanke, auf den sich die
Europäische Union stützt. Die regionale Zusammenarbeit muss weiter
gestärkt werden, alle Betroffenen einbeziehen und von der Region selbst
gesteuert werden. Die Kommission unterstützt uneingeschränkt die Arbeiten im
Rahmen des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP) und des Regionalen
Kooperationsrates (RCC), einschließlich der Regionalstrategie 2020. Auch die
Bemühungen um die Beilegung bilateraler Streitigkeiten der
Erweiterungsländer untereinander sowie zwischen diesen und den
Mitgliedstaaten müssen verstärkt werden. Der Beitrittsprozess sollte nicht
durch bilaterale Fragen aufgehalten werden. Letztere sollten so früh wie
möglich von den betroffenen Parteien gelöst werden. Im Jahr 2014 wird das
zweite Instrument für Heranführungshilfe in Kraft treten. Über
IPA wird die EU weiter umfangreiche Unterstützung für die
Beitrittsvorbereitungen der Erweiterungsländer leisten, wobei für den Zeitraum
2014-2020 Mittel in vergleichbarer Höhe (11,7 Mrd. EUR in laufenden Preisen)
wie über den jetzigen Finanzrahmen zur Verfügung gestellt werden. Auch die
regionale und die grenzübergreifende Zusammenarbeit werden durch IPA II
gefördert. Der Schwerpunkt von IPA II liegt auf Bereichen von gemeinsamem
Interesse. So sollen vor allem Reformen und ihre kontinuierliche Umsetzung auf
dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit unterstützt, die demokratischen
Institutionen und die gute Regierungsführung gestärkt und die soziale und
wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden. Die Einführung von
IPA II bietet außerdem die Gelegenheit, die Erweiterungsstrategie noch
enger mit den Prioritäten der Hilfe zu verknüpfen. Mit IPA II werden
einige wesentliche Neuerungen eingeführt: Vor allem liegt der Schwerpunkt nun
auf der Festlegung der langfristigen Politik und Strategie in bestimmten prioritären
Bereichen, die auf die Bedürfnisse und Kapazitäten eines jeden Landes
abgestimmt werden. Es werden klare Ziele und realistische Indikatoren
festgelegt, die an die mehrjährige sektorale Unterstützung gekoppelt werden.
Erfüllen die Länder die notwendigen Voraussetzungen für die Verwaltung der
öffentlichen Finanzen, so können sie Budgethilfe erhalten, – wodurch ihnen ein
weiterer Anreiz für Reformen geboten wird. Darüber hinaus werden durch ein
klares Anreizprogramm die Länder belohnt, die auf ihrem Reformkurs vorankommen,
während im Falle mangelnder Leistungen Mittel umgeschichtet werden. Die
Verwaltung der IPA-Programme wird weiter gestrafft, vor allem durch weniger und
dafür größer angelegte Projekte. Sämtliche
Erweiterungsländer haben eine klare europäische Perspektive. Die
Fortschritte auf dem Weg zur Mitgliedschaft hängen von den Maßnahmen ab, die
jedes Land ergreift, um die geltenden Kriterien zu erfüllen. Dem liegt der
Grundsatz der Beurteilung nach der eigenen Leistung zugrunde. Dies ist
unabdingbar, um die Glaubwürdigkeit der Erweiterungspolitik sicherzustellen und
den Erweiterungsländern Anreize für die Fortsetzung weitreichender Reformen zu
bieten. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten zusammen mit den
EU-Institutionen eine fundierte Debatte über die politischen, wirtschaftlichen
und sozialen Auswirkungen der Erweiterungspolitik führen. Sie müssen die Bürger
über die Erweiterung und damit über den Nutzen der Erweiterung, einschließlich
ihres Beitrags zu Frieden, Sicherheit und Wohlstand, informieren. Ängste, die
die Bürger im Zusammenhang mit dem Erweiterungsprozess verspüren können, müssen
abgebaut werden. II.
Die wichtigsten
Herausforderungen In dieser Mitteilung
geht die Kommission auf eine Reihe zentraler Herausforderungen ein, vor denen
die westlichen Balkanländer und die Türkei stehen: wirtschaftliche Governance
und Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsstaatlichkeit, funktionierende Institutionen
als Garantie für Demokratie, Grundrechte und – im Falle der westlichen
Balkanländer – Vergangenheitsbewältigung. Dies sind wichtige Elemente der
Kriterien von Kopenhagen und der Bedingungen des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses. Die Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen
stärken sich auch gegenseitig. So führen die Förderung der Rechtsstaatlichkeit
und die Gewährleistung der Grundrechte zu mehr Rechtssicherheit und tragen in
Verbindung mit einer tiefergreifenden regionalen Integration erheblich zur
wirtschaftlichen Entwicklung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei. a)
Wirtschaftliche
Governance und Wettbewerbsfähigkeit In den vergangenen drei
Jahren hat die EU ihre wirtschaftliche Governance beträchtlich verstärkt. Im
Europäischen Semester stimmen die Mitgliedstaaten ihre Finanz- und
Strukturpolitik ab, bevor ihre Parlamente ihre nationalen Haushaltspläne
verabschieden. Der wirtschaftliche Dialog mit den Erweiterungsländern wird
schrittweise an die neuen Herausforderungen und die Koordinierungsmechanismen
der EU angepasst. Die Länder wurden bereits aufgefordert, die Tragfähigkeit ihrer
außenwirtschaftlichen Position zu stärken und die wichtigsten
Wachstumshemmnisse zu beseitigen. Die wichtigsten EU-Instrumente sollten
künftig noch stärker im wirtschaftlichen Dialog mit den Erweiterungsländern
berücksichtigt werden, da letztere wirtschaftlich und finanziell stark mit der
EU verflochten und von ihr abhängig sind. So fließen rund
60 % der Exporte der Westbalkanländer in die EU, aus der auch der bei
weitem größte Teil der ausländischen Direktinvestitionen stammt. Außer in der
Türkei wird der Finanzsektor von EU-Banken dominiert. Der Zugang zum
EU-Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen ist ein wichtiger
Wachstumsfaktor. Die Konjunkturerholung in der EU wird sich insbesondere auch
auf die westlichen Balkanländer positiv auswirken. Nach jüngster Prognose der
Kommission dürfte das Wachstum in den westlichen Balkanländern im Jahr 2013 bei
2 % liegen. Für die Türkei werden 3,2 % erwartet, womit das Land nach
einer relativen Verlangsamung im Jahr 2012 wieder zu höheren Wachstumsraten
zurückkehren würde. Die mäßige
Konjunkturerholung in den westlichen Balkanländern bietet keine Garantie für
nachhaltiges Wachstum und Konvergenz. In den Bereichen Wirtschaftsreform,
Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplatzschaffung sind in allen
Erweiterungsländern noch große Herausforderungen zu meistern. ·
Über
eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt lediglich die Türkei, doch keines
der westlichen Balkanländer. ·
Die
Systeme für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen müssen erheblich
verbessert werden, um das Risiko von Betrug und Korruption zu verringern. ·
Die
Rechtsstaatlichkeit muss deutlich gestärkt werden, um den
Wirtschaftsbeteiligten größere Rechtssicherheit zu bieten und das Vertrauen der
Investoren zu erhöhen. ·
Strukturreformen
müssen Vorrang erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden, um die
Haushaltskonsolidierung zu unterstützen und das starke außenwirtschaftliche
Ungleichgewicht sowie die hohe Arbeitslosigkeit anzugehen, die in den
westlichen Balkanländern durchschnittlich 20 % erreicht. Innerhalb der
Länder bestehen erhebliche regionale Unterschiede, wobei die Armut in
ländlichen Gebieten höher ist. Es wird ein neues
Konzept vorgeschlagen, das die Erweiterungsländer dabei unterstützen soll,
zuerst die wirtschaftlichen Grundprinzipien einzuführen und die
wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen. Die Länder werden aufgefordert, ihre
Wirtschaftspolitik und ihre wirtschaftliche Governance durch die koordinierte
Ausarbeitung einer nationalen Wirtschaftsreformstrategie zu stärken, die zwei
Elemente umfasst:– ein makroökonomisches und finanzpolitisches Programm sowie
ein Programm für Strukturreformen und Wettbewerbsfähigkeit. Diese werden sowohl
im bilateralen als auch im multilateralen Dialog mit den Ländern erörtert. ·
Das
makroökonomische und finanzpolitische Programm wird weiterhin im Rahmen der
bestehenden Instrumente behandelt; für die Kandidatenländer sind dies die
wirtschaftlichen Heranführungsprogramme und für die potenziellen Kandidaten die
Wirtschafts- und Finanzprogramme. Um die Überwachung zu verstärken, wird der
gemeinsame ECOFIN-Rat (EU und Kandidatenländer) aufgefordert werden, durch
länderspezifische Empfehlungen gezieltere politische Orientierungshilfe zu
leisten und jährlich einen Bericht und eine Bestandsaufnahme der politischen
Umsetzung zu erstellen. ·
Neu
ist, dass die Länder aufgefordert werden, Programme für Strukturreformen und
die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Diese Programme werden
der Kommission parallel zu den Finanzprogrammen vorgelegt, werden dann jedoch
in den zuständigen Gremien der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
geprüft, vor allem was die Bereiche Industrie, Wettbewerb, Binnenmarkt,
Forschung, Bildung, Verkehr, Energie und Umwelt betrifft. Darüber hinaus wird
die Kommission die im Herbst erstellten Fortschrittsberichte nutzen, um klare
Vorgaben zu den Reformen zu liefern, die für weitere Fortschritte bei der
Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien erforderlich sind. Die Kommission wird
ferner mit den Erweiterungsländern einen Dialog über die Verwaltung der
öffentlichen Finanzen aufnehmen, um sie unter anderem bei Fortschritten auf dem
Weg zur Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien zu unterstützen. Die Länder
müssen für diesen Bereich Aktionspläne aufstellen, deren Umsetzung die Kommission
überwachen wird. Fortschritte in Richtung einer wirksamen Verwaltung der
öffentlichen Finanzen werden den Ländern auch die Möglichkeit eröffnen,
Budgethilfe zu erhalten, wie im Rahmen von IPA II vorgesehen. Die Kommission wird
dieses Konzept in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten internationalen
Finanzinstitutionen weiterverfolgen und in der Region umfassende technische
Hilfe bei der Umsetzung leisten. Die Empfehlungen der Kommission zu den
wirtschaftlichen Kriterien werden Hinweise zum Umfang dieser technischen Hilfe
enthalten. Sonstige
Maßnahmen zur Ankurbelung von Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen, Wachstum und
Beschäftigung Die Unterstützung der
Kommission für die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in den westlichen
Balkanländern geht über Maßnahmen zur makroökonomischen Stabilisierung und zur
Einführung einer funktionierenden Marktwirtschaft hinaus. Seit Beginn der Krise
hat die Kommission immer wieder betont, dass mehr getan werden muss, um die
schwierige sozioökonomische Situation, und vor allem die hohe Arbeitslosigkeit
zu bewältigen. Sie hat auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, Investitionen in
die Infrastrukturen der westlichen Balkanländer zu unterstützen, da die
grenzübergreifenden Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsnetze unterentwickelt
sind. Angesichts der Größe der Volkswirtschaften der Länder ist eine engere
Integration ausschlaggebend. Die regionale Wirtschaftsintegration wurde als
Chance für Wachstum und als Grundlage für politische Zusammenarbeit und
gutnachbarschaftliche Beziehungen anerkannt. Die geplante Liberalisierung der
Dienstleistungen in der mitteleuropäischen Freihandelszone (CEFTA) würde dieses
Ziel weiter unterstützen. Die Entwicklung der menschlichen und materiellen
Ressourcen im ländlichen Raum und die weitere Annahme von EU-Standards im
Nahrungsmittelsektor tragen zur Wettbewerbsfähigkeit der regionalen
Landwirtschaft bei. Die Kommission hat mit
der Türkei und Serbien bereits einen neuen Dialog über Beschäftigungs- und
Sozialreformprogramme eingeleitet. Ein solcher Dialog soll auch mit der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und mit Montenegro aufgenommen
werden. Die potenziellen Kandidaten sind mit einer noch schwierigeren
sozioökonomischen Situation konfrontiert als die Kandidatenländer und es bedarf
zusätzlicher Unterstützung, um Verwaltungskapazitäten aufzubauen und so eine
Beteiligung an dem neuen Prozess zu ermöglichen. Die potenziellen Kandidaten
werden 2014 schrittweise zu dem neuen Dialog eingeladen. Für 2014 wird
umfassende technische Hilfe programmiert, deren Schwerpunkt auf den
potenziellen Kandidaten liegt. Mit dem Ziel, Qualifikationsdefizite abzubauen
und die Bildungssysteme zu verbessern, wird die Kommission die
Westbalkan-Plattform für allgemeine und berufliche Bildung weiter ausbauen. Unter Schirmherrschaft
des RCC haben regionale Arbeitsgruppen, die im Rahmen der Agenda von
Thessaloniki eingerichtet wurden, begonnen, die Prioritäten der Strategie
Europa 2020 anzugehen. Eine Regionalstrategie 2020 befindet sich in der
Ausarbeitung. Allerdings muss noch mehr getan werden, um die derzeit
verstreuten regionalen Arbeitsgruppen zu sensibilisieren und ihre Kapazitäten
zu stärken, damit sie sich an regelmäßigen Peer-Reviews beteiligen und
Empfehlungen abgeben können. Der RCC muss einen Mechanismus für öffentliches
Monitoring einführen. Die Kommission wird den Feststellungen der Arbeitsgruppen
und des Monitoringmechanismus in ihrem Wirtschaftsdialog und bei der
IPA-Programmierung Rechnung tragen. Reformen, mit denen die
Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien angestrebt wird, werden auch durch den
Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten (WBIF) unterstützt. Der
WBIF spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Vorbereitung und
Unterstützung der Investitionen, die zur Ankurbelung von Wachstum und
Beschäftigung am dringendsten benötigt werden. Im Rahmen des WBIF fördern die
Kommission, bilaterale Geber und internationale Finanzinstitutionen jährlich
Investitionen im Wert von 4 Mrd. EUR in den Bereichen Verkehr,
Energie, Umwelt, Klimawandel, sozialer Sektor sowie
Privatsektor/KMU-Entwicklung. Hier kofinanziert die Kommission auch eine
KMU-Plattform für den westlichen Balkan mit dem Ziel, den Zugang von KMU zu
Finanzierungen durch die Bereitstellung von Garantien und Risikokapital zu
erleichtern. Die Verbesserung der
Verkehrs- und Energienetze zwischen der EU und den Erweiterungsländern ist eine
Schlüsselpriorität für die Förderung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums, der
Beschäftigung, des Handels und des kulturellen Austauschs. Die Kommission
unterstreicht die Bedeutung eines weiteren Ausbaus der transeuropäischen
Energieinfrastrukturen sowie der Zusammenarbeit mit der Energiegemeinschaft.
Der künftige Vertrag über die Verkehrsgemeinschaft wird die Integration der
Märkte und Infrastrukturen für den Landverkehr fördern und dazu beitragen, dass
die westlichen Balkanländer die EU-Normen für diesen Sektor umsetzen können.
Die Kommission hat die transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze der EU
überprüft, mit dem Ziel, die Anbindung der unter die Erweiterungs- und
Nachbarschaftspolitik der EU fallenden Länder zu verbessern. In diesem
Zusammenhang hat die Kommission zum Ausbau der transeuropäischen Energienetze
eine Liste von Projekten von gemeinsamem Interesse angenommen, und auf der
bevorstehenden Tagung des Ministerrates der Energiegemeinschaft wird
voraussichtlich eine Liste von Projekten von Interesse für die
Energiegemeinschaft angenommen werden. Die Zusammenarbeit mit
der Türkei wird verstärkt, nicht zuletzt aufgrund ihrer strategischen Lage und
ihres Potenzials als Energie-Umschlagplatz. 2013 ratifizierte die Türkei das
Abkommen über die transanatolische Pipeline, die an die transadriatische
Pipeline angeschlossen werden soll, um Erdgas vom Kaspischen Meer über die
Türkei in die EU zu transportieren. In diesem Kontext würden die Stärkung der
Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei im Energiebereich sowie
entsprechende Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen weitere Fortschritte
bei der Verknüpfung und Integration der Energiemärkte der EU und der Türkei
ermöglichen. Die Kommission erwartet eine Evaluierung der Weltbank, in der die
Funktionsfähigkeit der Zollunion zwischen der Türkei und der EU geprüft wird.
Diese Evaluierung im Auftrag der Europäischen Kommission wird Empfehlungen zur
Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Zollunion und ihrer möglichen
Ausweitung umfassen. Zur
Unterstützung bei der Bewältigung der oben genannten Herausforderungen wird die
Kommission die Länder
auffordern, eine nationale Wirtschaftsreformstrategie auszuarbeiten, die zwei
Elemente umfasst: das bestehende makroökonomische und finanzpolitische Programm
sowie ein neues Programm für Strukturreformen und Wettbewerbsfähigkeit.
Daraufhin werden länderspezifische Empfehlungen und klare Vorgaben zu den
Maßnahmen abgegeben, die für die Erzielung weiterer Fortschritte bei der
Einführung einer funktionierenden Marktwirtschaft und für die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit erforderlich sind; – mit den
Ländern einen Dialog über die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der Standards
für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu führen, um so den Weg für eine
mögliche Budgethilfe aus IPA zu ebnen; – in enger
Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen umfassende technische
Hilfe bereitstellen. Im Zeitraum 2007-2013
wurde Heranführungshilfe von bis zu 190 Mio. EUR bereitgestellt, um die
institutionellen Kapazitäten der Regierungen in Bereichen wie Verwaltung der
öffentlichen Mittel sowie Wirtschafts- und Haushaltspolitik und -statistik
auszubauen und die institutionellen Kapazitäten der Nationalbanken zu stärken. Über IPA II wird die
Kommission weiterhin Reformen unterstützen, die zur Erfüllung der
wirtschaftlichen Kriterien und zur sozioökonomischen Entwicklung beitragen,
auch mit Hilfe des WBIF, wobei der Schwerpunkt auf den Verkehrs- und
Energienetzen zwischen der EU und den Erweiterungsländern liegen wird. Darüber
hinaus wird sie technische Hilfe für die wirtschaftliche Governance, den Dialog
über Beschäftigung und soziale Fragen, die Verwirklichung der Ziele des RCC für
eine Regionalstrategie 2020 sowie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
leisten. b) Rechtsstaatlichkeit Die Rechtsstaatlichkeit
ist einer der Werte, auf die sich die EU gründet. Die Europäische Union ist von
ihren Anfängen bis zu ihrer jüngsten Erweiterung dafür bestimmt, Werte wie
Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Die Rechtsstaatlichkeit ist weiterhin eine
Priorität für die EU und steht als zentrales Element der politischen
Kriterien von Kopenhagen nach wie vor im Mittelpunkt des Beitrittsprozesses.
Länder, die der Union beitreten möchten, müssen bereits ab einem frühen Stadium
das reibungslose Funktionieren der Schlüsselinstitutionen fördern bzw.
konsolidieren, die für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit erforderlich
sind. Durch mehr Rechtsstaatlichkeit werden die Rahmenbedingungen für
Unternehmen verbessert, da sie eine größere Rechtssicherheit für die
Wirtschaftsbeteiligten mit sich bringt und Investitionen, Beschäftigung und
Wachstum ankurbelt. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der
Korruption ist von entscheidender Bedeutung, um gegen eine kriminelle
Unterwanderung des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Systems
vorzugehen. In den meisten Erweiterungsländern bedarf es inklusiver,
transparenter und ehrgeiziger Justizreformen mit dem Ziel, ein unabhängiges,
unparteiliches, effizientes und rechenschaftspflichtiges Justizwesen
sicherzustellen. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen die Ernennungs-,
Beurteilungs- und Disziplinarverfahren für Richter. Außerdem müssen strengere
Rahmenregelungen für die Bekämpfung der Korruption und der organisierten
Kriminalität eingeführt werden, die in vielen Erweiterungsländern noch ein
ernstes Problem darstellen. In diesem Bereich muss auf der Grundlage
effizienter, wirksamer und unvoreingenommener Ermittlungs- und
Strafverfolgungsverfahren und Gerichtsurteile in allen Fällen, einschließlich
der Korruption auf hoher Ebene, eine solide Erfolgsbilanz mit umfassenden
Ergebnissen erzielt werden. Die Visaliberalisierung
hat den westlichen Balkanländern einen Anreiz geboten, bedeutende Schritte zur
Reformierung der hierfür besonders relevanten Aspekte zu unternehmen. Durch die
Reformen wurde die interne Regierungsführung gestärkt. Die Länder müssen ihre
Bemühungen um die Konsolidierung dieser Reformen verstärken und Maßnahmen zur
Verhinderung des Missbrauchs der liberalisierten Visaregelung ergreifen, wie
von der Kommission in ihren Kontrollberichten über die Visaliberalisierung
dargelegt und empfohlen. Die Kommission wird den vierten dieser
Kontrollberichte Ende 2013 vorlegen. Fragen der Migration und des
Grenzmanagements werden in relevanten Foren wie dem Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen, einschließlich des Kapitels 24 (Recht, Freiheit und
Sicherheit) angegangen werden. Ein neues Konzept für
die Beitrittsverhandlungen über die Kapitel Justiz und Grundrechte sowie
Recht, Freiheit und Sicherheit wird umgesetzt. Aufbauend auf den früheren
Erfahrungen müssen gemäß diesem Konzept während des gesamten
Verhandlungsprozesses solide Erfolge bei der Durchführung von Reformen erzielt
werden. Indem diese Bereiche bereits frühzeitig in den Verhandlungen in Angriff
genommen werden, erhalten die Erweiterungsländer so viel Zeit wie möglich, um
die solide Verankerung und die Unumkehrbarkeit der Reformen sicherzustellen.
Das neue Konzept wird nun in den Verhandlungen mit Montenegro angewandt,
das umfassende Aktionspläne als Grundlage für die Eröffnung der Verhandlungen
über diese Kapitel ausgearbeitet hat. Wie vom Europäischen Rat im Juni 2013
gefordert, wurde das neue Konzept in vollem Umfang in den Verhandlungsrahmen
für Serbien aufgenommen, und das Screening der Kapitel 23 und 24 hat
begonnen. Die Rechtsstaatlichkeit
ist auch ein Schlüsselthema in den Beziehungen der EU zu anderen Erweiterungsländern.
In dem auf hoher Ebene geführten Beitrittsdialog zwischen der Kommission und
der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien werden Fragen der
Rechtsstaatlichkeit nach wie vor erörtert. Einige der wesentlichen Prioritäten
der Stellungnahme der Kommission aus dem Jahr 2010, die als Bedingungen für die
Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Albanien festgelegt wurden,
betreffen die Rechtsstaatlichkeit. Die Kommission unterstützt die Justizreform
durch ihren strukturierten Justizdialog mit Bosnien und Herzegowina und
führt auch einen strukturierten Rechtsstaatlichkeitsdialog mit dem Kosovo,
wobei der Schwerpunkt auf der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der
Korruption sowie auf der Justizreform liegt. Die Rechtsstaatlichkeit ist auch
eine Priorität der positiven Agenda für die Türkei. Zur
Unterstützung bei der Bewältigung der oben genannten Herausforderungen wird die
Kommission – das neue
Konzept in den Verhandlungen mit Montenegro und Serbien auf die Kapitel Justiz
und Grundrechte sowie Recht, Freiheit und Sicherheit anwenden und der
Rechtsstaatlichkeit durch gezielte Dialoge mit den übrigen Erweiterungsländern
weiterhin Vorrang einräumen; - die
Koordinierung mit den einschlägigen europäischen Stellen, insbesondere Europol,
Eurojust und Frontex sicherstellen und die verstärkte Zusammenarbeit zwischen
diesen Stellen und den Erweiterungsländern fördern, einschließlich des
Abschlusses von operativen Abkommen mit Europol; - die
Unterstützung aus IPA II für Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit
auf nationaler und regionaler Ebene verstärken, um die Reformen in diesen
Schlüsselbereichen zu konsolidieren und einen effektiven Austausch bewährter
Verfahren für die Erarbeitung von Erfolgsbilanzen bei der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität und der Korruption sicherzustellen. Im Zeitraum 2007-2013
wurde Heranführungshilfe von mehr als 800 Mio. EUR bereitgestellt, um das
Justizwesen, die Unabhängigkeit der Justiz, die Bekämpfung von Korruption und
organisierter Kriminalität sowie das Grenzmanagement und die Sicherheit der
Grenzen zu stärken. Im Rahmen von IPA II werden Sektorstrategien
entwickelt, in deren Mittelpunkt der Aufbau unabhängiger, effizienter und
professioneller Justizsysteme steht, sowie die Einführung strenger
Rahmenregelungen auf nationaler und regionaler Ebene und die Erarbeitung von
Erfolgsbilanzen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der
Korruption unterstützt. Dies schließt Präventionsmaßnahmen und die Ausstattung
der Strafverfolgungsbehörden mit wirksamen rechtlichen und
ermittlungstechnischen Instrumenten, vor allem bei der Durchführung von
Finanzermittlungen mit ein. c) Funktionierende
Institutionen als Garantie für Demokratie Gemäß den politischen
Kriterien von Kopenhagen müssen Kandidatenländer die Stabilität der
Institutionen als Garantie für Demokratie sicherstellen. Das reibungslose
Funktionieren der Schlüsselinstitutionen – ob Parlament, Regierung oder
öffentliche Verwaltung – ist von ausschlaggebender Bedeutung. Die Transparenz,
Rechenschaftspflicht und Leistungsfähigkeit der Institutionen und öffentlichen
Verwaltungen, einschließlich einer stärkeren Fokussierung auf die Bedürfnisse
der Bürgerinnen und Bürger, müssen in den meisten Erweiterungsländern vorrangig
behandelt werden. Es muss noch mehr getan werden, um die partizipative
Demokratie zu stärken und nationale Plattformen für EU-relevante Reformen
einzurichten, damit zwischen den Parteien und der allgemeinen Öffentlichkeit
ein Konsens über die Unterstützung der wichtigsten Reformen erzielt werden
kann. Darüber hinaus müssen die Länder die Ausgewogenheit zwischen der zentralen,
der regionalen und der lokalen Regierungsebene sicherstellen, was die beste
Voraussetzung für eine optimale Umsetzung der Reformen und
Dienstleistungserbringung für die Bürger ist. Die regionalen und lokalen
Behörden spielen außerdem eine entscheidende Rolle bei der Angleichung der
Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand und letztlich der Anwendung dieser
Vorschriften. Die demokratischen
Institutionen sind in einer Reihe von Erweiterungsländern noch fragil. Es fehlt
eine Kultur der Konsensbildung, und die nationalen Parlamente haben eine
zu schwache Stellung. Demokratie bedeutet mehr als nur die Durchführung freier
und gerechter Wahlen. Es geht um starke, rechenschaftspflichtige Institutionen
und partizipative Prozesse, in deren Mittelpunkt die Parlamente stehen. Die
parlamentarische Kontrolle wird häufig durch eine übermäßige Nutzung von
Dringlichkeitsverfahren für die Verabschiedung von Gesetzen, durch die unzulänglichen
parlamentarischen Ausschusssysteme und -verfahren sowie durch eine
unzureichende Konsultation von Interessenträgern und Sachverständigen
unterhöhlt. Wahlen werden allzu oft
als Gelegenheit betrachtet, über die staatlichen Institutionen eine politische
Kontrolle zu gewinnen, die weit über eine normale und legitime Übergabe der
politischen Macht nach einem Regierungswechsel hinausgeht. In vielen Fällen
sind sogar auf den unteren Verwaltungsebenen angesiedelte Stellen stark
politisiert. Dadurch werden die Kapazitäten und die Rechenschaftspflicht der
Verwaltungen ausgehöhlt. Eine Reform der öffentlichen Verwaltungen,
einschließlich ihrer Professionalisierung und Entpolitisierung, ist
unverzichtbar. Die Einführung leistungsbasierter Prinzipien, die Bekämpfung der
Korruption und die Gewährleistung adäquater Verwaltungsverfahren, auch im
Bereich der Humanressourcen, sind von ausschlaggebender Bedeutung. Die Zivilgesellschaft
und die Bürger, insbesondere die Jugend, sind allzu häufig vom politischen
Tagesgeschäft ausgeschlossen. Der Dialog zwischen Entscheidungs- und
Interessenträgern muss intensiviert werden. Eine eigenständige und
funktionierende Zivilgesellschaft ist eine wesentliche Komponente jedes
demokratischen Systems. Sie leistet einen Beitrag zur politischen
Rechenschaftspflicht und zum sozialen Zusammenhalt, zur Verbesserung des
Verständnisses und der integrativen Wirkung der beitrittsbezogenen Reformen
sowie zur Aussöhnung in durch Konflikte gespaltenen Gesellschaften. In einigen
Fällen müssen günstigere Rahmenbedingungen für den Politikdialog und für
unparteiische Beiträge zu Entscheidungsprozessen geschaffen werden, gestützt
auf fundierte statistische Daten, die von unabhängigen Statistikdiensten
bereitgestellt werden. Es muss gewährleistet sein, dass wichtige Institutionen
wie die Bürgerbeauftragten und staatlichen Rechnungsprüfungsbehörden unabhängig
und wirksam arbeiten können und dass ihre Empfehlungen in geeigneter
Weise umgesetzt werden. Zur
Unterstützung bei der Bewältigung der oben genannten Herausforderungen wird die
Kommission – die gemeinsame
Arbeit mit internationalen Organisationen wie dem Europarat, der OSZE/BDIMR und
der OECD (SIGMA) bei der Unterstützung von Wahl- und Parlamentsreformen
intensivieren und die Zusammenarbeit der nationalen Parlamente der Region mit
denen der EU-Mitgliedstaaten und mit dem Europäischen Parlament weiter fördern; – der Reform der
öffentlichen Verwaltungen im Rahmen des Beitrittsprozesses höhere Priorität
beimessen und dabei besonderes Gewicht auf Transparenz, Entpolitisierung und
leistungsbasierte Einstellungsverfahren legen; – den Fokus auf
die Zivilgesellschaft verstärken, einschließlich des Kapazitätsaufbaus und der
Förderung günstiger Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung und eine höhere
Beteiligung der Interessenträger an den Reformen, auch durch mehr Transparenz
der staatlichen Maßnahmen und Ausgaben; – eine breit
angelegte Beteiligung am Beitrittsprozess – nach dem Beispiel Montenegros – und
eine höchstmögliche Transparenz bei der Behandlung der relevanten Dokumente
fördern. Im Zeitraum 2007-2013
wurde Heranführungshilfe von mehr als 30 Mio. EUR bereitgestellt, um unter
anderem die Kapazitäten der nationalen Parlamente, der Bürgerbeauftragten und
der staatlichen Rechnungsprüfungsbehörden zu stärken. Im selben Zeitraum wurden
die zivilgesellschaftlichen Organisationen mit fast 190 Mio. EUR aus IPA sowie
mit über 35 Mio. EUR aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR) unterstützt. Im Rahmen von IPA II wird die
Kommission die Stärkung der demokratischen Institutionen und der guten
Regierungsführung, einschließlich der Arbeit der Bürgerbeauftragten, sowie die
Reform der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Twinning-Projekte in
den oben genannten Bereichen unterstützen. Ferner wird sie nach Möglichkeiten
suchen, wie die nächste Generation der politischen Entscheidungsträger, Beamten
und führenden Mitarbeiter u. a. durch gezieltere Besuchsprogramme und
möglicherweise EU-Stipendien unterstützt werden können. Darüber hinaus wird die
Kommission den Aufbau der Kapazitäten der Zivilgesellschaft – unter anderem
durch die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft – weiter unterstützen
und der Zivilgesellschaft eine größere Rolle bei der strategischen
Programmierung von IPA II gewähren. d) Grundrechte Die bürgerlichen,
politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte sowie die Rechte von
Personen, die Minderheiten angehören, sind in den meisten Erweiterungsländern
wichtige Themen. Diese Grundrechte sind in den Erweiterungsländern weitgehend
gesetzlich verankert, doch in vielen Fällen hapert es an der Umsetzung in die
Praxis. Es bedarf noch weiterer Anstrengungen, um die Stellung der Frau zu
verbessern und die Gleichberechtigung der Geschlechter sicherzustellen, die
Rechte von Kindern umzusetzen und Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Bei einer Reihe von
Erweiterungsländern bestehen weiter ernsthafte Bedenken hinsichtlich der freien
Meinungsäußerung. Ethnische Minderheiten, vor allem die Roma, sind zahlreichen
Schwierigkeiten ausgesetzt, obwohl ihre Rechte gesetzlich geschützt sind. Es
ist wichtig, dass in Bereichen wie audiovisuelle Medien, Sport, Politik,
Bildung und Internet ein kohärenter Rahmen für die Bekämpfung bestimmter Formen
und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fest etabliert wird.
Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sind ebenfalls weit
verbreitet. Diese stark benachteiligten Gruppen sind außerdem Feindseligkeiten
seitens der Gesellschaft ausgesetzt, die bis hin zu Hassreden, Gewaltakten und
Einschüchterungen reichen können. In der diesjährigen
Mitteilung legt die Kommission besonderes Gewicht auf die Freiheit der
Meinungsäußerung, die Lage der Roma und die Stellung von LGBTI. Die Kommission
arbeitet im Bereich der betreffenden Grundrechte eng mit einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen zusammen, vor allem mit dem
Europarat und der OSZE. Die Kommission schlägt vor, dass die Kandidatenländer
als Beobachter in der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte mitwirken,
um ihre Bemühungen zur Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung dieser
Rechte zu unterstützen. -
Freie
Meinungsäußerung Die Kommission
hat der freien Meinungsäußerung und den Medien im Rahmen des
EU-Beitrittsprozesses sowie bei der finanziellen und technischen Hilfe Vorrang
eingeräumt. Im Juni 2013 veranstaltete die Kommission gemeinsam mit dem
Europäischen Parlament die Speak Up!-2-Konferenz, auf der Hunderte
von Vertretern der wichtigsten Interessengruppen wie Medien, Zivilgesellschaft
und nationale Behörden zusammentrafen. Im den meisten
Erweiterungsländern hat sich eine pluralistische Medienlandschaft etabliert.
Allerdings bestätigte sich auf der Speak Up!-2-Konferenz, dass dringend auf
eine Reihe wesentlicher Herausforderungen eingegangen werden muss. Gewaltakte
und Einschüchterungen gegenüber Journalisten sind nach wie vor ein Problem,
das eine Selbstzensur zur Folge hat. Die Behörden müssen ihre Bemühungen um die
Untersuchung neuer und älterer Fälle dieser Art verstärken und dafür sorgen,
dass gegen die Täter Sanktionen mit abschreckender Wirkung verhängt werden. Ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zum Schutz eines freien und kritischen
Journalismus wurde in Südosteuropa durch die Abschaffung des Tatbestands der Verleumdung
unternommen. Dennoch werden Journalisten weiterhin strafrechtlich verfolgt. Es
sind Weiterentwicklungen und Schulungen im Justizwesen erforderlich, um dem
Missbrauch staatlicher Gewalt entgegenzuwirken. Die politische
Einflussnahme auf die Medien gibt weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Es
bedarf weiterer Bemühungen, um die politische und finanzielle Unabhängigkeit
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den westlichen
Balkanländern sicherzustellen. Am besten geschieht dies durch eine nachhaltige
Finanzierung und transparente Regeln für die Ernennung der
Verwaltungsratsmitglieder sowie eine feste Entschlossenheit der Länder zur
Durchführung der erforderlichen Reformen. In den meisten Erweiterungsländern
ist die Leistungsfähigkeit der Aufsichtsbehörden nicht ausreichend.
Darüber hinaus gibt es keine funktionierende Selbstregulierung der Medien
und die Medienbetriebe müssen sich stärker um die Verbesserung ihrer internen
Verwaltungsführung bemühen. Ferner muss auch gegen die inoffizielle Macht der
Wirtschaft über die Medien vorgegangen werden, unter anderem durch Transparenz
bei den Eigentumsverhältnissen der Medien mit dem Ziel, eine übermäßige
Medienkonzentration zu verhindern, sowie durch transparente
Ausschreibungsregeln für staatliche Werbekampagnen. Außerdem müssen die
arbeitsrechtlichen Vorschriften in den Medienbetrieben ordnungsgemäß angewandt
werden. Zur
Unterstützung bei der Bewältigung der oben genannten Herausforderungen wird die
Kommission – durch ihren
regelmäßigen Politikdialog mit den Erweiterungsländern die freie
Meinungsäußerung und die Medienfreiheit fördern und ihre Bedeutung für die
Mitgliedschaft in der EU hervorheben; – sicherstellen,
dass die freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit im Rahmen der Kapitel 23
(Justiz und Grundrechte) und 10 (Informationsgesellschaft und Medien)
konsequent als Priorität behandelt werden; – ab 2014 einen
Preis für besondere Leistungen im investigativen Journalismus verleihen. Im Zeitraum 2007-2013
wurde Heranführungshilfe von mehr als 27 Mio. EUR bereitgestellt, um die Länder
bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Recht auf
freie Meinungsäußerung zu unterstützen. Im Rahmen von IPA II wird
die Kommission eine langfristige Vision für die finanzielle EU-Hilfe im Bereich
der freien Meinungsäußerung entwickeln und dabei auch mit wichtigen Partnern
(wie dem Europarat, der OSZE und der OECD) zusammenarbeiten. -
Roma
In Europa leben 10 bis
12 Millionen Roma, davon 4 Millionen in der Türkei und 1 Million in den
westlichen Balkanländern. Auf dem gesamten Kontinent ist die Lage der
meisten Roma-Gemeinschaften äußerst besorgniserregend. Häufig sind die Roma
Opfer von Rassismus, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung und leben in
tiefer Armut ohne ausreichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum und
Beschäftigung. Wegen dieser schwierigen Bedingungen verlässt eine hohe Anzahl
von Roma die Region, um in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten Asyl zu
beantragen. Die meisten dieser Anträge bleiben letztendlich erfolglos. Diese
Situation ist nicht weiter tragbar. Auf EU-Ebene wurde 2011
ein Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma verabschiedet. Die
Ziele und Grundsätze dieses Rahmens, dessen Schwerpunkt auf der Bekämpfung der
Armut, sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung der Roma liegt, sind auch für
die Erweiterungsländer relevant, in denen noch viel getan werden muss, um die
soziale und wirtschaftliche Inklusion der Roma zu erleichtern sowie nationale
Roma-Strategien zu entwickeln und für ihre angemessene Umsetzung, Weiterverfolgung
und Überwachung zu sorgen. Die Inklusion von Roma muss eine nationale Priorität
darstellen, nicht nur in Strategiepapieren, sondern auch in der tatsächlichen
Arbeit vor Ort, und zwar durch Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Bildung,
zur Förderung der Beschäftigung und zur Verbesserung der Gesundheits-
und Wohnraumbedingungen, indem vor allem der Zugang zu öffentlichen
Versorgungsleistungen wie Wasser- und Stromversorgung sichergestellt wird. Die
Problematik der Personenstandsunterlagen und der Registrierung von Roma
muss ebenfalls angegangen werden. Die Inklusion
der Roma bleibt ein wichtiges Ziel und wird zunehmend zur politischen
Herausforderung werden, wenn keine durchschlagenderen Maßnahmen ergriffen
werden. Es bedarf eines koordinierten Vorgehens auf der Grundlage eines starken
politischen Willens auf allen Ebenen, vor allem aufseiten der kommunalen
Behörden und der Zentralregierungen in den betreffenden Ländern. Außerdem
ist ein Umdenken der Mehrheitsbevölkerung erforderlich. Die führenden
Vertreter der Roma müssen ebenfalls ihrer Rolle gerecht werden, indem sie
eine höhere Meldequote fördern, die Teilnahme am Pflichtschulwesen
sicherstellen und dazu beitragen, dass Roma nicht als Asylsuchende in andere
Länder abwandern. Die lokalen Behörden müssen bereit sein, den Schulbesuch
durchzusetzen und den Widerstand der Mehrheitsbevölkerung gegen den gemeinsamen
Unterricht zu überwinden, unter anderem indem Sozialleistungen vom Schulbesuch
abhängig gemacht werden. Die Kommission arbeitet
eng mit allen Erweiterungsländern zusammen, um die Fortschritte bei der
Erfüllung der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Förderung der
weiteren Inklusion der Roma-Gemeinschaft zu überwachen. Die Kohärenz zwischen
der Unterstützung für die Roma in den Erweiterungsländern und den Maßnahmen auf
EU-Ebene muss verstärkt werden. Zur
Unterstützung bei der Bewältigung der oben genannten Herausforderungen wird die
Kommission – nationale
Follow-up-Sitzungen zu den Seminaren von 2011 unterstützen und fördern, wobei
die Umsetzung der operativen Schlussfolgerungen durch
Länderüberwachungsausschüsse strikt überwacht wird; – die
Finanzmittel aus IPA erhöhen und durch eine „Fazilität“ für Roma gezielter für
die Finanzierung von Maßnahmen einsetzen, die in den nationalen Seminaren
vereinbart wurden, wobei die Zusammenarbeit mit anderen internationalen
Organisationen verbessert wird; – im Frühjahr
2014 in Brüssel eine Roma-Konferenz zum künftigen Vorgehen veranstalten, auf
der unter anderem auch Preise an NRO für innovative und erfolgreiche Projekte
zur Integration von Roma verliehen werden. Im Zeitraum 2007-2013
wurde Heranführungshilfe von mehr als 100 Mio. EUR bereitgestellt, um die
soziale Inklusion und Integration der Roma in den Erweiterungsländern zu
unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung von Wohnraum. Im Rahmen
von IPA II wird die Kommission die Mittel gezielter einsetzen und die
strategische Zusammenarbeit mit externen Interessenträgern vertiefen, wobei
bewährte Verfahren ermittelt und genutzt werden. Dabei wird Projekten mit dem
Schwerpunkt Bildung und soziale Integration, die direkte Auswirkungen auf das
tägliche Leben der Roma haben, Vorrang eingeräumt. -
Lesben,
Schwule, Bisexuelle, Transgender-Personen und Intersexuelle (LBGTI) Homophobie, Diskriminierung
und Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung und der
Geschlechtsidentität sind in den westlichen Balkanländern und in der Türkei
immer noch weit verbreitet. Dies ist teils auf unvollständige Rechtsgrundlagen
zurückzuführen, teils aber auch darauf, dass vorhandene Vorschriften nicht
konsequent angewandt werden. Zu den Rechtsverletzungen zählen Diskriminierungen
in Bereichen wie Beschäftigung und Bildung, die mangelnde Durchsetzung der
Rede- und Versammlungsfreiheit durch bestimmte Behörden, Hassreden,
Einschüchterungen, körperliche Gewalt und sogar Mord. Im Juni 2013
verabschiedete die EU Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Ausübung
aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender-Personen
und Intersexuelle, um Orientierungshilfen für das auswärtige Handeln der EU in
diesem Bereich zu bieten. Für eine erfolgreiche Strategie auf diesem
Gebiet in den Erweiterungsländern bedarf es eines festen politischen Willens
der Regierungen, lokalen Behörden und Strafverfolgungsbehörden sowie auch der
EU. Die Behörden der Erweiterungsländer können eine Schlüsselrolle übernehmen,
indem sie Veränderungen in der Einstellung gegenüber Angehörigen dieser Gruppe
in Gang bringen, die häufig mit ambivalenten, wenn nicht feindseligen
Reaktionen konfrontiert sind. Die Antidiskriminierungsvorschriften
in der Türkei und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien müssen
dringend auf die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität ausgeweitet
werden. Rechtsvorschriften über Hassverbrechen müssen in den meisten
Ländern noch eingeführt werden. Es müssen Schulungen für
Strafverfolgungsbeamte, Bürgerbeauftragte, Richter und Angehörige der
Medienberufe durchgeführt werden, um sie mit den neuen Rechtsvorschriften
vertraut zu machen, deren ordnungsgemäße Anwendung sicherzustellen und
zu einem größeren Verständnis beizutragen. Die Länder müssen ein Null-Toleranz-Konzept
gegenüber Hassreden, Gewalt und Einschüchterung verfolgen, in der
Vergangenheit aufgetretene Fälle dieser Art vorrangig behandeln und sich darauf
vorbereiten, in Zukunft gegen neue Fälle entschieden vorzugehen. Die Länder
müssen Maßnahmen zur Bekämpfung von Stereotypen und Fehlinformationen
ergreifen, auch im Bildungswesen. Religiöse oder kulturelle Werte dürfen
keinesfalls geltend gemacht werden, um Diskriminierungen zu rechtfertigen. Die
Versammlungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung müssen geachtet werden,
auch durch einen angemessenen Umgang mit Paraden zum Thema „Gay Pride“. Dies
gilt besonders für Serbien, wo die diesjährige Parade bedauerlicherweise im
dritten Jahr in Folge aus Sicherheitsgründen verboten werden musste. Zur
Unterstützung bei der Bewältigung der oben genannten Herausforderungen wird die
Kommission – die politische
Unterstützung und Sichtbarkeit verstärken, indem sie unter anderem
sicherstellt, dass diese Themen in geeigneten Foren mit den Erweiterungsländern
sowie in den Beitrittsverhandlungen systematisch erörtert werden, indem sie
klarere politische Prioritäten setzt und indem sie die Überwachung und
Weiterverfolgung der Maßnahmen verbessert; – 2014 auf hoher
Ebene eine Konferenz zum Thema LGBTI veranstalten, um Bilanz über den Stand der
Dinge und die Fortschritte zu ziehen, bewährte Verfahren auszutauschen und
operative Schlussfolgerungen zu verabschieden; – die
strategische Zusammenarbeit mit externen Interessenträgern (internationale
Organisationen und Zivilgesellschaft) verbessern. Im Zeitraum 2007-2013
wurden über IPA und EIDHR mehr als 2,5 Mio. EUR als spezifische Unterstützung
für LGBTI-Angelegenheiten bereitgestellt. Im Rahmen von IPA II wird
die Kommission die Mittel gezielter einsetzen, einschließlich der Schulung von
Mitarbeitern relevanter öffentlicher Einrichtungen, darunter Richter und
Polizisten, sowie durch gezielte Kampagnen und andere Initiativen (Workshops,
Veranstaltungen), um das Bewusstsein und die Toleranz zu erhöhen. Die
Kommission wird ihre Unterstützung für diese Bereiche unter anderem mit dem
Europarat und der OSZE koordinieren. e) Umgang mit bilateralen
Fragen und Vergangenheitsbewältigung Die im April zwischen
Belgrad und Pristina erzielte historische Einigung hat die Voraussetzungen für
den Aufbau einer gemeinsamen europäischen Zukunft für beide Seiten geschaffen.
Sie zeigt außerdem, was mit politischem Willen und Mut sowie mit Unterstützung
der EU erreicht werden kann und rückt dadurch auch andere bilaterale Fragen in
ein neues Licht. Nach zahlreichen Treffen auf hoher Ebene, bei denen die EU als
Vermittler auftrat, einigten sich Serbien und das Kosovo am 19. April auf die
„Erste Grundsatzvereinbarung zur Normalisierung der Beziehungen“, die im Mai
durch einen umfassenden Durchführungsplan mit einem klaren Zeitplan bis Ende
2013 ergänzt wurde. Dank dieser Vereinbarung konnte der Europäische Rat den
Beschluss über die Einleitung der Beitrittsverhandlungen mit Serbien fassen und
der Rat die Verhandlungsrichtlinien für ein SAA mit dem Kosovo verabschieden. Auch in der übrigen
Region wurden Fortschritte in bilateralen Fragen erzielt, darunter eine
Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen, die ein wesentliches Element
des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses darstellen. Serbien und Bosnien
und Herzegowina haben ihre Kontakte verstärkt, der serbische Präsident hat sich
öffentlich für die in Bosnien und Herzegowina begangenen Verbrechen
entschuldigt und die Beziehungen zwischen Serbien und Kroatien sind nun von
einer konstruktiveren Atmosphäre geprägt. Die bilateralen und multilateralen
Kontakte zwischen den Ländern der Region wurden auch in sensiblen Bereichen wie
Kriegsverbrechen, Flüchtlingsrückkehr, organisierte Kriminalität und
polizeiliche Zusammenarbeit fortgesetzt. Es wurden mehrere Vereinbarungen
zwischen den für Kriegsverbrechen zuständigen Staatsanwaltschaften
unterzeichnet; beispielsweise hat Bosnien und Herzegowina sowohl mit Kroatien
als auch mit Serbien eine solche Vereinbarung geschlossen. Die rechtlichen
Hindernisse für Auslieferungen wurden angegangen. Im September trafen Vertreter
der Präsidenten von Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Serbien und
dem Kosovo zusammen, um erstmals die Satzung der Aussöhnungsinitiative RECOM
(Regionalkommission für Wahrheitsfindung und Aufrichtigkeit in Bezug auf
Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen die Menschenrechte im
ehemaligen Jugoslawien) zu erörtern. Dabei einigten sie sich auf die Ziele und
die wesentliche Rolle der RECOM. Das regionale Wohnraumbeschaffungsprojekt im
Rahmen des Sarajewo-Prozesses wird von Kroatien, Serbien, Bosnien und
Herzegowina und Montenegro umgesetzt. Die Fortschritte müssen
weiter konsolidiert werden. Zahlreiche bilaterale Probleme sind noch ungelöst,
einschließlich der Lage von Minderheiten und Fragen, die sich aus der Auflösung
des ehemaligen Jugoslawien ergeben haben (z. B. der Grenzverlauf). Die
Beziehungen werden durch diametral entgegengesetzte Standpunkte zur jüngsten
Geschichte und durch die weit verbreiteten interethnischen Probleme belastet.
Die politischen und sonstigen Führer müssen mehr Verantwortung übernehmen und
Hassreden sowie andere Erscheinungsformen von Intoleranz schärfer verurteilen.
Es bedarf weiterer Bemühungen, um Kriegsverbrecher zur Verantwortung zu ziehen,
die ausstehenden Fragen im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Binnenvertriebenen
anzugehen und die Beziehungen hinsichtlich der Lage von Minderheiten zu
normalisieren. In Bezug auf die vermissten Personen wurden keine ausreichenden
Fortschritte verzeichnet. Streitigkeiten zwischen
ethnischen Gruppen oder über Statusfragen behindern vor allem in
Bosnien und Herzegowina nach wie vor ein normales Funktionieren der
Institutionen und durchkreuzen den Reformprozess. Schwierige ethnische Fragen
lassen sich erfolgreich durch Dialog und Kompromisse lösen, wie die laufende
Umsetzung der Vereinbarung zwischen Serbien und dem Kosovo sowie des Abkommens
von Ohrid in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zeigt. Die noch ungeklärten
bilateralen Fragen wirken sich negativ auf den Beitrittsprozess aus. Im Geiste
gutnachbarschaftlicher Beziehungen müssen offene bilaterale Fragen von den
beteiligten Parteien möglichst rasch geklärt werden. Es müssen alle
Anstrengungen unternommen werden, um zu verhindern, dass größere bilaterale
Streitigkeiten in die EU hineingetragen werden. Die Kommission fordert die
Beteiligten mit Nachdruck auf, Grenzstreitigkeiten im Einklang mit den
bestehenden Grundsätzen und Instrumenten zu lösen und gegebenenfalls an den
Internationalen Gerichtshof oder andere bestehende bzw. ad hoc eingerichtete
Streitbeilegungsinstanzen zu verweisen. Slowenien und Kroatien haben gezeigt,
dass ein solcher Ansatz zu positiven Ergebnissen führen kann. Der
Beitrittsprozess sollte nicht durch bilaterale Fragen aufgehalten werden. Die EU wird das
Erfordernis einer Normalisierung der Beziehungen zwischen Belgrad und Pristina
in den Rahmen für die Beitrittsverhandlungen mit Serbien aufnehmen. In Bezug
auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien müssen die
gutnachbarschaftlichen Beziehungen gewahrt bleiben und unter der
Schirmherrschaft der Vereinten Nationen unverzüglich eine für beide Seiten
akzeptable Lösung in der Frage des Ländernamens ausgehandelt werden. Die
Kommission ist bereit, zu den erforderlichen politischen Impulsen bei der Suche
nach Lösungen beizutragen und diesbezügliche Initiativen zu unterstützen. Aussöhnung ist ein zentraler
Faktor, um die Stabilität in dieser erst unlängst vom Konflikt zerrissenen
Region zu fördern. Die Länder der Region, die EU und ihre Mitgliedstaaten
müssen stärker zur Schaffung eines Umfelds in Südosteuropa beitragen, welches
die Vergangenheitsbewältigung fördert, um so das Risiko einer politischen
Instrumentalisierung der ungelösten bilateralen Probleme auszuräumen. Die
Kommission unterstreicht die Bedeutung der Erklärung Kroatiens über die
Förderung der europäischen Werte in Südosteuropa. Die Bereitschaft Kroatiens,
seine einmalige Position als erster EU-Mitgliedstaat, der von den Konflikten
der 1990-er Jahre betroffen war, zu nutzen, um seine Nachbarn auf ihrem Weg in
die EU politisch und fachlich zu unterstützen, ist lobenswert. Die Kommission steht
bereit, diese Unterstützung zu erleichtern, vor allem über das Instrument
TAIEX. Die regionale
Zusammenarbeit wurde in regionalen Foren wie der Energiegemeinschaft, dem
gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum, der Mitteleuropäischen
Freihandelszone (CEFTA) und im Rahmen der Regionalen Hochschule für öffentliche
Verwaltung fortgesetzt. Der RCC baut seine Rolle als Plattform für die
Förderung von Fragen, die für die gesamte Region und deren EU-Perspektive von
Bedeutung sind, weiter aus, damit die Länder den Aspekt der regionalen
Zusammenarbeit in ihrer politischen Agenda systematischer berücksichtigen. Der
Vorschlag Montenegros, die „Western Balkans Six“-Gruppe zu gründen, in der sich
Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien, das Kosovo, Montenegro und Serbien zusammenschließen würden, stellt
eine konstruktive Initiative dar, die auf den positiven Erfahrungen der vier
Visegrad-Länder („Visegrad Four“) beruht. Es ist wichtig, dass solche
Initiativen sich gegenseitig ergänzen und einen Mehrwert zu bestehenden
Vereinbarungen erbringen und dass die Region die Verantwortung für die
Initiativen übernimmt und sie steuert. Eine aktive Beteiligung an der
makroregionalen Strategie für den Donauraum und der geplanten makroregionalen
Strategie für den adriatisch-ionischen Raum kann die wirtschaftliche und
soziale Entwicklung und den europäischen Integrationsprozess ebenfalls fördern. Zur
Unterstützung bei der Bewältigung der oben genannten Herausforderungen wird die
Kommission – die
Einrichtung eines Netzes bilateraler Abkommen zwischen den Ländern, die ein
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben,
fördern, um einen Rahmen für einen verstärkten politischen Dialog über die
zentralen Fragen zu bieten; – allen
betroffenen Ländern weiter politische und sonstige Hilfe bei der Suche nach
möglichst raschen Lösungen für bilaterale Probleme bieten und die Bemühungen
auch in anderen Foren weiterhin aktiv unterstützen. Im Zeitraum 2007-2013
stellte die Kommission beträchtliche IPA-Mittel für Projekte und Initiativen
zur Aussöhnung sowie allgemein für die regionale und grenzübergreifende
Zusammenarbeit bereit. Im Rahmen von IPA II stellt die Aussöhnung
ein zentrales Thema dar, und die Kommission unterstützt weiterhin Initiativen
zur Bewältigung des Kriegserbes (Sarajewo-Prozess, Prozess der Wahrheitsfindung
und Aussöhnung (RECOM)). Die Zusammenarbeit wird auch in Bereichen wie Bildung,
Wissenschaft, Kultur, Medien, Jugend und Sport gefördert und unterstützt. Auch
regionale Initiativen wie der Regionale Kooperationsrat und die Regionale
Hochschule für öffentliche Verwaltung werden weiter von der Kommission
unterstützt. Dabei sind die Kohärenz und die Abstimmung der Mittel zwischen den
Länder- und Regionalprogrammen und den betreffenden makroregionalen Strategien
sicherzustellen.
I. Schlussfolgerungen und Empfehlungen Auf der Grundlage der
vorstehenden Analyse und der Bewertungen in den im Anhang beigefügten
länderspezifischen Schlussfolgerungen gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen
und gibt folgende Empfehlungen ab: I 1. Vor
20 Jahren war der westliche Balkan noch eine von
Konflikten zerrissene Region. Zur selben Zeit einigte
sich die Europäische Union auf die als Kriterien von
Kopenhagen bekannt gewordenen Bedingungen, die für den
künftigen Beitritt weiterer Mitgliedstaaten zur EU gelten sollten.
10 Jahre später eröffnete die EU auf dem Gipfel von
Thessaloniki im Jahr 2003 allen Ländern des westlichen Balkans die
klare Perspektive einer EU-Mitgliedschaft, sofern sie
bestimmte Bedingungen erfüllen, einschließlich der Bedingungen des
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Kroatien
hat diese Bedingungen erfüllt und wurde im Juli 2013 als 28.
Mitgliedstaat in die EU aufgenommen. Der Beitritt Kroatiens ist ein
Beispiel für die Transformationskraft und die stabilisierende Wirkung des
Erweiterungsprozesses. Die von Serbien und
dem Kosovo im April erzielte historische Einigung
ist ein weiterer Beweis für die Macht der EU-Perspektive und für ihre Rolle bei
der Heilung der tiefen Wunden der Geschichte. Die
Kopenhagener Kriterien haben nichts an ihrer Relevanz verloren und spiegeln
nach wie vor die Grundwerte wider, die der EU zugrunde liegen:
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte. Die wirtschaftlichen
Herausforderungen, vor denen die EU steht, unterstreichen
die Bedeutung der wirtschaftlichen Kriterien und der Notwendigkeit zur weiteren
Konsolidierung der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität und zur
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in den Erweiterungsländern. 2. Der Beitrittsprozess
ist heute noch rigoroser und umfassender als in der Vergangenheit und
spiegelt damit nicht nur die Entwicklung der EU-Politik, sondern auch die
Erkenntnisse aus früheren Erweiterungen wider. Der Prozess ist
mit strikten, aber fairen Auflagen verknüpft, wobei die Fortschritte auf
dem Weg zur Mitgliedschaft von den Maßnahmen abhängen, die jedes Land ergreift,
um die festgelegten Kriterien zu erfüllen. Dies ist
unabdingbar, um die Glaubwürdigkeit der Erweiterungspolitik
sicherzustellen und den Erweiterungsländern Anreize für die Fortsetzung
weitreichender Reformen zu bieten. Eine zentrale Erkenntnis aus der
Vergangenheit besteht darin, dass Grundprinzipien Vorrang haben.
3. Dementsprechend
steht die Rechtsstaatlichkeit inzwischen im Mittelpunkt des
Erweiterungsprozesses. Nach dem neuen vom Rat im Dezember 2011 gebilligten
Konzept müssen die Länder Fragen wie die Justizreform und die Bekämpfung der
organisierten Kriminalität und der Korruption bereits frühzeitig im
Beitrittsprozess angehen. Dadurch erhalten die Länder so viel Zeit wie möglich,
um eine solide Erfolgsbilanz bei der Durchführung von Reformen aufzubauen und
so die feste Verankerung und die Unumkehrbarkeit der Reformen sicherzustellen.
Dieses Konzept ist ein wesentliches Element des Verhandlungsrahmens für
Montenegro und maßgebend für die Zusammenarbeit mit den übrigen
Erweiterungsländern. Der Prozess der Visaliberalisierung bringt erhebliche
Vorteile für die Bürger der westlichen Balkanländer und bietet den einzelnen
Ländern Anreize für Reformen im den Bereichen Rechtsstaatlichkeit,
Grenzkontrollen und Migration. Die Länder müssen ihre Bemühungen um die
Konsolidierung dieser Reformen verstärken und Maßnahmen zur Verhinderung des
Missbrauchs der liberalisierten Visaregelung ergreifen. 4. Die
weltweite Wirtschaftskrise hat die Notwendigkeit unterstrichen, dass alle
Länder ihre wirtschaftspolitische Steuerung verbessern.
Noch verfügt keines der Länder des westlichen Balkans über eine funktionierende
Marktwirtschaft. Alle leiden unter hoher Arbeitslosigkeit, insbesondere bei
jungen Menschen. Es ist unabdingbar, dass die Länder ihre auf nachhaltiges
Wachstum gerichteten Reformen verstärken, die mit der Erfüllung der
wirtschaftlichen Kriterien verbundenen Herausforderungen in Angriff nehmen und
ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Die Kommission hat eine Reihe von
Vorschlägen vorgelegt, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen sollen. Dazu
gehört u. a. die Einführung von nationalen Wirtschaftsreformstrategien und
Aktionsplänen für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Die Kommission wird
mit den wichtigsten internationalen Finanzinstitutionen zusammenarbeiten, um
die auf die Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien ausgerichteten Reformen zu
unterstützen. Der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan wird weiterhin
Investitionen unterstützen, die der Förderung von Wachstum und Beschäftigung
dienen. 5. Die
Ereignisse in einer Reihe von Erweiterungsländern haben die Notwendigkeit verdeutlicht, die
demokratischen Institutionen zu stärken und zu
gewährleisten, dass die demokratischen Prozesse einen inklusiveren Charakter
annehmen. Die Kommission fördert eine stärkere Rolle zivilgesellschaftlicher
Akteure und parteiübergreifender Plattformen bei der Integration in die EU und
gewährt zu diesem Zweck auch finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus
unterstützt die Kommission Wahl- und Parlamentsreformen und Reformen der
öffentlichen Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit anderen in diesen Bereichen
tätigen internationalen Organisationen. 6. Die Europäische
Union stützt sich auf gemeinsame Werte und Prinzipien, darunter die Achtung der
Grundrechte. Alle westlichen Balkanländer und die Türkei müssen weitere
Reformen durchführen, um sicherzustellen, dass das Recht auf freie
Meinungsäußerung und die Rechte von Angehörigen von Minderheiten,
einschließlich der Roma, nicht
nur gesetzlich verankert, sondern auch in der Praxis geachtet und geschützt
werden. Es bedarf durchschlagenderer Maßnahmen, um auch andere benachteiligte
Gruppen vor Diskriminierung – insbesondere aufgrund der
sexuellen Orientierung – zu schützen. Die Kommission wird diese Themen im
Rahmen des Beitrittsprozesses noch stärker betonen, u. a. durch gezieltere
Finanzierung aus IPA-Mitteln und durch verstärkte Unterstützung für die
Integration der Roma im Rahmen einer eigens dafür geschaffenen „Fazilität“. 7. Die
regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche
Beziehungen sind unverzichtbare Elemente des
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Fragen im
Zusammenhang mit vergangenen Konflikten, einschließlich Kriegsverbrechen,
Flüchtlingsrückkehr, Behandlung von Minderheiten und Gewährleistung gleicher
Rechte für alle Bürger zählen nach wie vor zu den großen Herausforderungen im
Hinblick auf die Stabilität im westlichen Balkan. Sie müssen umfassend
angegangen werden. Zu diesem Zweck wird die Kommission weiterhin Initiativen
unterstützen, die dazu beitragen, das Erbe der Vergangenheit zu überwinden. Die
regionale Zusammenarbeit muss weiter gestärkt werden, alle Betroffenen
einbeziehen und von der Region selbst gesteuert werden. Die Kommission
unterstützt uneingeschränkt die Arbeiten im Rahmen des Südosteuropäischen
Kooperationsprozesses (SEECP) und des Regionalen Kooperationsrates (RCC), einschließlich
der Regionalstrategie 2020. 8. Erneute
Bemühungen zur Überwindung bilateraler Konflikte zwischen
Erweiterungsländern und EU-Mitgliedstaaten sind erforderlich. Bilaterale Fragen
müssen von den Betroffenen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt angegangen
werden und sollten den Beitrittsprozess nicht aufhalten. Die Kommission drängt
die Konfliktparteien dazu, ihr Möglichstes zu tun, um ungelöste Streitigkeiten
im Einklang mit den bestehenden Grundsätzen und Instrumenten beizulegen. Von
den Beitrittsverhandlungen können politische Impulse für die Streitbeilegung
ausgehen. Die
Kommission wird weiterhin allen betroffenen Ländern politische Unterstützung
und Erleichterungen anbieten, um bilaterale Fragen möglichst frühzeitig zu
lösen, und auch die Lösungssuche in anderen Foren aktiv unterstützen. Die
Kommission wird den Aufbau eines Netzes bilateraler Abkommen zwischen den
Vertragsparteien der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen fördern, um so
einen Rahmen für einen verstärkten Dialog zu zentralen Themen zu schaffen. 9. Im Jahr
2014 wird das zweite Instrument für Heranführungshilfe in Kraft treten,
das den Zeitraum bis 2020 abdeckt. Im Rahmen von IPA II wird die EU den
Erweiterungsländern weiterhin erhebliche Unterstützung bei ihren Vorbereitungen
auf den Beitritt leisten und auch die regionale und grenzübergreifende
Zusammenarbeit fördern. Dabei wird der Schwerpunkt auf Bereichen von
gemeinsamem Interesse liegen, wobei weniger Prioritäten festgelegt und größere
Projekte durchgeführt werden sollen. Die zentralen Herausforderungen, vor denen
die Länder stehen, werden im Rahmen eines kohärenteren und stärker strategisch
ausgerichteten Konzepts angegangen werden. Zu den Neuerungen zählen neben dem
sektorbezogenen Ansatz und Anreizen für bessere Leistungen auch erhöhte
Budgethilfe und eine stärkere Fokussierung auf messbare Ergebnisse. Zur Deckung
des hohen Investitionsbedarfs und zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung
wird die Kommission die Zusammenarbeit mit den IFI verstärken, damit die
IPA-Mittel mit Hilfe innovativer Finanzinstrumente auch als Hebel für die
Mobilisierung privaten Kapitals dienen können. 10. Der
Erfolg der Erweiterungspolitik hängt von der Unterstützung der Bürger in der EU
ab. Daher ist es unbedingt notwendig, dass die Mitgliedstaaten, zusammen mit
den EU-Institutionen, eine fundierte Debatte über die politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Erweiterungspolitik führen.
Ihnen kommt eine wichtige Rolle dabei zu, die Bürger und Bürgerinnen sachlich
über die Vorteile der Erweiterung, insbesondere über ihren entscheidenden
Beitrag zu Frieden, Sicherheit und Wohlstand, zu informieren und auf etwaige
Anliegen oder Sorgen der Öffentlichkeit einzugehen II 11. Montenegro: Mit der
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im vergangenen Jahr begann für Montenegro
eine neue Etappe auf dem Weg in die EU. Die tiefgreifenden und dauerhaften
politischen Reformen, die zur Umsetzung der neuen Ansätze in den Kapiteln 23 – Justiz
und Grundrechte und 24 – Recht, Freiheit und Sicherheit notwendig sind,
erfordern einen starken politischen Willen und auch verstärkte
Verwaltungskapazitäten. Der Beitrittsprozess muss auf einem inklusiven Ansatz
beruhen, der zu jeder Zeit die intensive Beteiligung zivilgesellschaftlicher
Akteure sicherstellt. Montenegro hat detaillierte Aktionspläne verabschiedet,
die sich auf eine umfassende Reformagenda für die Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit stützen. Die Umsetzung dieser Pläne und die Fortschritte
bei der Erfüllung der für diese Kapitel festgelegten Zwischenkriterien werden
darüber entscheiden, wie schnell die Beitrittsverhandlungen vorankommen. In
diesem Zusammenhang sind sowohl die Umsetzung der im Juli beschlossenen
Verfassungsänderungen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz als auch
weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der
Korruption – auch auf hoher Ebene – unverzichtbar. Auch
die Reform der öffentlichen Verwaltung ist ein vorrangiges Ziel, damit
Montenegro über die Kapazitäten verfügt, den EU-Besitzstand anzuwenden, die
Politisierung der Verwaltung zu bekämpfen und für mehr Transparenz und
Professionalität im öffentlichen Dienst zu sorgen. Ereignisse in den letzten
Monaten, vor allem die angebliche Nutzung öffentlicher Mittel für
parteipolitische Zwecke, haben gezeigt, wie wichtig es ist, das Vertrauen der
Bürger und Bürgerinnen in die öffentlichen Institutionen zu stärken. In diesem
Zusammenhang muss gewährleistet werden, dass die Ermittlungen mit der
notwendigen Gründlichkeit durchgeführt und zügig abgeschlossen werden und dass
anschließend geeignete Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Auch eine angemessene
Überwachung der Arbeit der parlamentarischen Gruppe für den Wahlprozess ist
erforderlich. Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss gestärkt werden,
u. a. indem in Fällen von Gewalt und Drohungen gegen Journalisten
sorgfältig ermittelt und die Täter vor Gericht gebracht werden. Im
wirtschaftlichen Bereich sind die Verbesserung des Unternehmensumfelds und die
Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit die zentralen Themen. Die
Umstrukturierung des Aluminiumherstellers KAP ist inzwischen dringend
notwendig. 12. Serbien: 2013 war für
Serbien auf seinem Weg in die Europäische Union ein historisches Jahr. Der
Beschluss des Europäischen Rates vom Juni zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
markiert den Beginn einer wichtigen neuen Phase in den Beziehungen Serbiens zur
Europäischen Union. Dies ist eine Anerkennung für die Fortschritte Serbiens bei
wichtigen Reformen und die erheblichen Bemühungen des Landes um Normalisierung
seiner Beziehungen zum Kosovo. Im September ist das Stabilisierungs- und
Assoziationsabkommen in Kraft getreten. Serbien hat aktiv und
konstruktiv auf eine spürbare und dauerhafte Verbesserung seiner Beziehungen
mit dem Kosovo hingearbeitet. Im April konnte dank des Engagements Serbiens in
dem durch die EU vermittelten Dialog die wegweisende „Erste
Grundsatzvereinbarung zur Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo“ (Erste
Vereinbarung) angenommen werden, die im Mai durch einen Durchführungsplan ergänzt
wurde. Die Durchführung der Ersten Vereinbarung wurde fortgesetzt, und es wurde
bereits eine Reihe bleibender konkreter Änderungen vor Ort erzielt. Die beiden
Parteien haben zudem Vereinbarungen in den Bereichen Energie und
Telekommunikation getroffen. Serbien muss sich weiterhin voll und ganz für die
weitere Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo und für die Umsetzung
sämtlicher im Rahmen des Dialogs getroffenen Vereinbarungen einsetzen. Die Kommission
hat im September mit der analytischen Durchsicht des Besitzstands (dem
sogenannten Screening) begonnen und sieht der ersten Regierungskonferenz über
den Beitritt Serbiens erwartungsvoll entgegen, die spätestens im Januar 2014 – nach
Annahme des Verhandlungsrahmens durch den Rat – stattfinden soll. In dieser
neuen anspruchsvollen Phase wird Serbien folgenden Schlüsselbereichen
besonderes Augenmerk schenken müssen: Rechtsstaatlichkeit (insbesondere
Umsetzung der Justizreform), Korruptionsbekämpfung und Bekämpfung der
organisierten Kriminalität, Reform der öffentlichen Verwaltung, Unabhängigkeit
wichtiger Institutionen, Medienfreiheit, Antidiskriminierung und
Minderheitenschutz. Die Roma-Strategie muss proaktiv umgesetzt werden. Serbien
muss die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter verbessern und einen wettbewerbsorientierten
Privatsektor entwickeln. Die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit ist
ebenfalls unverzichtbar. Serbien muss auf seinem positiven Beitrag zur
regionalen Zusammenarbeit in den vergangenen 12 Monaten aufbauen, der
u. a. die Pflege verstärkter Kontakte auf hoher Ebene zu den
Nachbarländern umfasste. 13. Ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien: In der politischen
Krise, die auf die Ereignisse im Parlament Ende letzten Jahres folgte, sind
tiefe Spaltungen zwischen den politischen Parteien zutage getreten, die das
Funktionieren des Parlaments beeinträchtigen und die Notwendigkeit einer
konstruktiven Politik im nationalen Interesse aufgezeigt haben. Die weitere
Umsetzung der politischen Vereinbarung vom 1. März ist von entscheidender Bedeutung.
Die EU-Agenda bildet nach wie vor die strategische Priorität des Landes. Der
Beitrittsdialog hat zu Fortschritten in den meisten vorrangigen Bereichen,
einschließlich des Abbaus der Verfahrensrückstaus an den Gerichten und der
Korruptionsbekämpfung, geführt. Dafür, dass sich der Beitrittsprozess noch in
einem frühen Stadium befindet, hat das Land bereits ein hohes Maß an
Rechtsangleichung erreicht und ist auch bei der Verbesserung seiner Fähigkeit
zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
weiter vorangekommen. Die Reformpriorität für
das kommende Jahr sollte die effektive Um- und Durchsetzung des bestehenden
rechtlichen und politischen Rahmens sein. Dabei sollte der Rechtsstaatlichkeit,
einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, und der verstärkten Bekämpfung
von Korruption und organisierter Kriminalität besondere Aufmerksamkeit
geschenkt werden. Auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit und die allgemeine
Situation der Medien besteht weiterhin Besorgnis. Die Überprüfung des Rahmenabkommens
von Ohrid,
das für die Beziehungen zwischen den Volksgruppen besonders wichtig ist, muss
abgeschlossen und die entsprechenden Empfehlungen müssen umgesetzt werden. Die
Roma-Strategie muss proaktiv umgesetzt werden. Die Verwischung der Trennlinie
zwischen Staat und Partei muss angegangen werden, wie der OSZE/BDIMR im
Zusammenhang mit den Wahlen hervorgehoben hat. Die hohe Arbeitslosigkeit muss
bekämpft und die öffentliche Finanzverwaltung verbessert werden. Die Kommission ist der
Auffassung, dass die politischen Kriterien in ausreichendem Maße erfüllt worden
sind, und empfiehlt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Der Eintritt in
die nächste, anspruchsvollere Phase des Beitrittsprozesses ist unabdingbar, um
die bisherigen Reformen zu festigen, weitere Reformen zu fördern und die
Beziehungen zwischen den Volksgruppen zu stärken. Der Beitrittsdialog auf hoher
Ebene ist zwar ein nützliches Instrument, bei dem der Schwerpunkt weiterhin auf
wichtigen Themen wie der Förderung gutnachbarlicher Beziehungen liegen wird,
doch er kann kein Ersatz für Beitrittsverhandlungen sein. Die Kommission ist nach
wie vor davon überzeugt, dass ein Beschluss zur Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen dazu beitragen würde, die Voraussetzungen für die
allgemeine Förderung gutnachbarlicher Beziehungen zu schaffen und eine für
beide Seiten akzeptable Lösung der Namensfrage zu finden, die die Kommission
für unverzichtbar hält. Nach fast zwei Jahrzehnten bedarf es nun eines
entschlossenen Einsatzes aller am UN-Prozess beteiligter Parteien, um diese
Frage – mit dem aktiven Engagement der internationalen Gemeinschaft – endlich
zu lösen. Die Kommission empfiehlt
nun zum fünften Mal die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit diesem Land.
Bislang hat der Rat keinen Beschluss darüber gefasst. Wird dieser Empfehlung
nicht gefolgt, so werden die ehemalige jugoslawische Republik und die EU vor potenziell
schwerwiegende Herausforderungen gestellt. Die Glaubwürdigkeit des
Beitrittsprozesses, der auf einer klaren Konditionalität und dem
Leistungsprinzip beruht, wird dadurch in Frage gestellt. Das Fehlen einer
glaubwürdigen EU-Perspektive gefährdet die Nachhaltigkeit der Reformbemühungen
des Landes. Auf Ersuchen des
Europäischen Rates bekräftigt die Kommission ihre Absicht, unverzüglich einen
Vorschlag für einen Verhandlungsrahmen zu unterbreiten, der die Notwendigkeit,
die Namensfrage bereits in einer frühen Phase der Beitrittsverhandlungen zu
lösen, berücksichtigt, und die analytische Durchsicht des EU-Besitzstands –
beginnend mit den Kapiteln Justiz und Grundrechte sowie Recht, Freiheit und
Sicherheit – vornehmen. Die Kommission ist der Auffassung, dass durch die
Einleitung der analytischen Durchsicht und der Diskussionen im Rat über den
Verhandlungsrahmen die notwendige Dynamik entstehen könnte, um sogar noch vor
Eröffnung der Verhandlungen zu den einzelnen Kapiteln eine von beiden Seiten
akzeptierte Verhandlungslösung in der Namensfrage zu finden. Die Anwendung des
neuen Konzepts im Rahmen der Kapitel 23 und 24 würde die Behandlung von
Schwerpunkthemen, die auch für die Mitliedstaaten wichtig sind, ermöglichen und
zur Nachhaltigkeit der Reformen beitragen. Im Vorfeld des zehnten
Jahrestags des Inkrafttretens des SAA vom April 2004 ersucht die Kommission den
Rat ebenfalls zum fünften Mal, ihren 2009 unterbreiteten Vorschlag für den
Eintritt in die zweite Phase des Assoziierungsprozesses gemäß den einschlägigen
Bestimmungen des SAA, die eine Übergangszeit von maximal zehn Jahren für die
vollständige Verwirklichung der Assoziation vorsehen, anzunehmen. 14. Albanien: Im Oktober
letzten Jahres hat die Kommission dem Rat vorgeschlagen, Albanien vorbehaltlich
des Abschlusses wichtiger Maßnahmen im Bereich Justiz- und Verwaltungsreform
und bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments den Status eines
Kandidatenlands zuzuerkennen. Im Dezember 2012 hat der Rat im Vorfeld seiner
Entscheidung über die Zuerkennung des Kandidatenstatus die Kommission
aufgefordert, nach Erzielung der erforderlichen Fortschritte Bericht zu
erstatten und dabei auch die weiteren Maßnahmen Albaniens zur Bekämpfung von
Korruption und organisierte Kriminalität (u. a. proaktive Ermittlung und
Strafverfolgung) zu berücksichtigen. Albanien hat inzwischen die restlichen
wichtigen Maßnahmen zur Reform von Justiz, öffentlicher Verwaltung und
Parlament im parteiübergreifenden Konsens angenommen. Die Parlamentswahlen vom
Juni wurden von der internationalen Wahlbeobachtungsmission unter Leitung des
OSZE/BDIMR bewertet, die eine offene Konkurrenz, eine aktive Beteiligung der
Öffentlichkeit während des gesamten Wahlkampfs und die wirksame Achtung der
Grundfreiheiten feststellte. Bei der Bekämpfung von Korruption und
organisierter Kriminalität hat Albanien bereits erste Schritte zur Verbesserung
der Wirksamkeit von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen und zur
Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden
unternommen. Die Zahl der Verurteilungen wegen Korruption und Geldwäsche ist
gestiegen, wie auch die Zahl der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Menschen-
und Drogenhandel. Die jüngsten Empfehlungen des Europarates in Bezug auf die
Finanzierung von politischen Parteien und die rechtlichen Bestimmungen zur
Korruption wurden allesamt in zufrieden stellender Weise umgesetzt. Die neue
Regierung in Albanien hat ihre Entschlossenheit zur Bekämpfung der Korruption
bekräftigt und dieses Thema im Rahmen ihres Programms zur Priorität erklärt. Da Albanien die
notwendigen Fortschritte erzielt hat, empfiehlt die Kommission, dass der Rat
Albanien den Status eines Kandidatenlands unter der Voraussetzung zuerkennt,
dass das Land auch weiterhin gegen Korruption und organisierte Kriminalität
vorgeht. Auf der
Grundlage der Stellungnahme der Kommission von 2010 muss Albanien folgende
Prioritäten umsetzen, damit die Beitrittsverhandlungen eröffnet werden können: 1. Fortsetzung
der Reform der öffentlichen Verwaltung mit dem Ziel der Professionalisierung
und Entpolitisierung des öffentlichen Diensts; 2. weitere
Stärkung der Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht der Justiz; 3. weitere
entschlossene Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption und zum Aufbau einer
soliden Erfolgsbilanz in Bezug auf proaktive Ermittlungen, Strafverfolgungen
und Verurteilungen; 4. weitere
entschlossene Anstrengungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und
zum Aufbau einer soliden Erfolgsbilanz in Bezug auf proaktive Ermittlungen,
Strafverfolgungen und Verurteilungen; 5. Ergreifung
wirksamer Maßnahmen zum verstärkten Schutz der Menschenrechte, auch der Roma,
zur verstärkten Bekämpfung von Diskriminierung und zur Umsetzung von
Eigentumsrechten. Die Kommission
ist bereit, im Rahmen eines Dialogs auf hoher Ebene Albanien bei der Umsetzung
dieser Prioritäten zu unterstützen. Ein
konstruktiver und tragfähiger Dialog zwischen Regierung und Opposition über
EU-bezogene Reformen spielt weiterhin eine wesentliche Rolle bei der
Verwirklichung der EU-Perspektive Albaniens. Die konstruktive Beteiligung des
Landes an der regionalen Zusammenarbeit ist nach wie vor unverzichtbar. 15. Bei Bosnien und
Herzegowina ist der Prozess der europäischen Integration zum Stillstand
gekommen. Das Land muss unverzüglich das Sejdić-Finci-Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen, um auf dem Weg in die EU
weiter zu kommen. Die Umsetzung dieses Urteils ist nicht nur entscheidend für
die weiteren Fortschritte des Landes auf dem Weg in die EU, sondern auch für
die Legitimität und Glaubwürdigkeit der Präsidentschaft und der Völkerkammer
von Bosnien und Herzegowina, deren Mitglieder im Jahr 2014 neu gewählt werden. Bosnien
und Herzegowina muss auch dringend einen Koordinierungsmechanismus für
EU-Angelegenheiten einrichten, damit es zu Fragen der EU-Agenda mit einer
Stimme sprechen kann. Ohne den
notwendigen Konsens über den weiteren Weg Richtung EU besteht das große Risiko,
dass die Heranführungshilfe nicht die erwarteten Ergebnisse bringt. Da bisher
keine Lösung für die Umsetzung des Sejdić-Finci-Urteils gefunden wurde und
der EU-Koordinierungsmechanismus noch nicht eingerichtet wurde, kann die
Finanzierung aus Mitteln der EU-Heranführungshilfe nicht auf dem derzeitigen
Niveau aufrechterhalten werden. Die Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus
ist eine Bedingung für die weitere Finanzierung im Rahmen von IPA. Die
Kommission hat beschlossen, weitere Diskussionen über IPA II aufzuschieben, bis
das Land im EU-Integrationsprozess wieder planmäßig vorankommt. In Ermangelung
greifbarer Fortschritte riskiert Bosnien und Herzegowina den Verlust eines
erheblichen Teils der IPA-Mittel. Die
EU ist fest entschlossen, Bosnien und Herzegowina und seine Bürger und
Bürgerinnen bei der Verwirklichung ihrer Hoffnungen und Erwartungen in Bezug
auf weitere Fortschritte auf dem Weg in Richtung EU zu unterstützen.
Voraussetzung für weitere Fortschritte ist die Fähigkeit der politischen
Führungsspitzen zur Zusammenarbeit und zur Einigung auf einen Kompromiss, der
den Weg Richtung EU frei macht. Die Einigung auf einen solchen Kompromiss wird
dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Fähigkeit der
politischen Führung zur Förderung der EU-Integration erneuern. Dies würde den
Weg ebnen für das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
und – im Anschluss daran – für einen glaubwürdigen Beitrittsantrag. Es gab zwar bei der
allgemeinen Reform des Justizsystems nur begrenzte Fortschritte, doch eine
Reihe von Empfehlungen der Kommission im Rahmen des strukturierten Dialogs im
Bereich Justiz wird umgesetzt. Dieser Dialog verdeutlicht das Potenzial der
Erweiterungsagenda und die Vorteile eines effektiven Engagements. Auch beim
Abbau des Verfahrensrückstaus bei Kriegsverbrechen waren einige Fortschritte zu
verzeichnen. Dank gründlicher Vorbereitungen auf allen Ebenen, die von der EU
und anderen internationalen Organisationen unterstützt wurden, konnte die lang
erwartete Volkszählung durchgeführt werden. Das Land steht jedoch vor großen
Herausforderungen. Folgende Bereiche müssen mehr Aufmerksamkeit erhalten:
Rechtsstaatlichkeit, einschließlich Justizreform und der Bekämpfung von
Korruption und organisierter Kriminalität, Reform der öffentlichen Verwaltung,
Meinungsfreiheit, einschließlich Einschüchterung von Journalisten, und
Bekämpfung von Diskriminierung, u. a. gegen die Roma. Weitere
wirtschaftliche Reformen sind erforderlich, um das Unternehmensumfeld zu
verbessern und einen einheitlichen Wirtschaftsraum im Land zu schaffen. Nach dem Beitritt
Kroatiens hält die Kommission es für inakzeptabel, dass sich Bosnien und
Herzegowina bislang geweigert hat, das Interimsabkommen/Stabilisierung- und
Assoziierungsabkommen unter Berücksichtigung seiner traditionellen
Handelsbeziehungen mit Kroatien anzupassen. Die Kommission fordert Bosnien und
Herzegowina dringend auf, seine Position zu überdenken, damit so bald wie
möglich eine Anpassung unter Berücksichtigung der traditionellen Handelsströme
vorgenommen werden kann. 16. Das
Kosovo: 2013
war für das Kosovo auf seinem Weg in die Europäische Union ein historisches
Jahr. Der Beschluss des Europäischen Rates vom Juni zur Aufnahme von
Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen markiert den
Beginn einer wichtigen neuen Phase in den Beziehungen des Kosovo zur
Europäischen Union. Dies ist eine Anerkennung für die Fortschritte des Kosovo
bei wichtigen Reformen und die erheblichen Bemühungen des Kosovo um
Normalisierung seiner Beziehungen zu Serbien. Die Verhandlungen über das
Abkommen werden in diesem Monat offiziell eröffnet. Ziel der Kommission ist es,
diese Verhandlungen im Frühjahr 2014 abzuschließen, im Sommer den
Abkommensentwurf zu paraphieren und im Anschluss daran dem Rat Vorschläge für
die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zu unterbreiten. Das
Kosovo hat aktiv und konstruktiv auf eine spürbare und dauerhafte Verbesserung
seiner Beziehungen zu Serbien hingearbeitet. Im April konnte dank des
Engagements des Kosovo in dem durch die EU vermittelten Dialog die wegweisende „Erste
Grundsatzvereinbarung zur Normalisierung der Beziehungen mit Serbien“ (Erste
Vereinbarung) angenommen werden, die im Mai durch einen bis Ende 2013
abzuschließenden Durchführungsplan ergänzt wurde. Die Durchführung der Ersten
Vereinbarung wurde fortgesetzt, und es wurde bereits eine Reihe bleibender
konkreter Änderungen vor Ort erzielt. Die beiden Parteien haben zudem
Vereinbarungen in den Bereichen Energie und Telekommunikation getroffen. Das
Kosovo muss sich weiterhin uneingeschränkt für die weitere Normalisierung der
Beziehungen zu Serbien und für die Umsetzung sämtlicher im Rahmen des Dialogs
getroffenen Vereinbarungen einsetzen. Die Kommission wird zusätzliche
IPA-Mittel bereitstellen, um die Umsetzung der Vereinbarung vom April in den
betreffenden Gemeinden zu unterstützen. Die
Rechtsstaatlichkeit stellt nach wie vor eine zentrale Priorität dar. Sie ist
auch Eckpfeiler des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, an dem das
Kosovo teilnimmt. Der strukturierte Dialog über die Rechtsstaatlichkeit wird
daher weiterhin dazu dienen, das Kosovo in diesem Bereich zu unterstützen. Dies
gilt auch für die Diskussion über die Zukunft der Rechtsstaatlichkeitsmission der
Europäischen Union im Kosovo, EULEX. Das Kosovo ergreift nach wie vor Maßnahmen
zur Umsetzung der Prioritäten des Fahrplans für die Visaliberalisierung, und
die Kommission wird in der ersten Jahreshälfte 2014 darüber Bericht erstatten. Das
Kosovo muss sich nun auf die Umsetzung der Reformen und die Erfüllung seiner
Verpflichtungen im Rahmen eines künftigen SAA konzentrieren. Besondere
Aufmerksamkeit verdienen dabei die Bekämpfung von Korruption und organisierter
Kriminalität, die Justiz- und Verwaltungsreform, die Gewährleistung der Rechte
von Angehörigen von Minderheiten — einschließlich der Roma — und Handelsfragen.
Das Kosovo muss dringend das Problem der Arbeitslosigkeit und die strukturellen
Mängel des Arbeitsmarkts angehen. Die
Kommission ruft ferner alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen zur
Teilnahme an den Gemeindewahlen im November auf. Dies ist eine große Chance für
die Bevölkerung im nördlichen Kosovo, ihre demokratischen Rechte zur Geltung zu
bringen und im vollen Umfang an der künftigen Entwicklung des Kosovo
teilzuhaben. Die Kommission geht davon aus, dass die Behörden dafür Sorge
tragen, dass die Wahlen alle Wählergruppen einbeziehen und unter
uneingeschränkter Achtung demokratischer Grundsätze verlaufen. 17. Die
Türkei
ist ein Kandidatenland und ein strategischer Partner der Europäischen Union.
Mit ihrer großen und dynamischen Wirtschaft ist die Türkei ein wichtiger
Handelspartner und im Rahmen der Zollunion eine wichtige Komponente der
Wettbewerbsfähigkeit der EU. Aufgrund ihrer strategischen Lage, auch im Bereich
der Energiesicherheit, spielt die Türkei eine wichtige Rolle in der Region. Die
Kommission betont, dass der laufenden Zusammenarbeit und dem Dialog über
außenpolitische Fragen große Bedeutung zukommt. Die im Jahr 2012 auf den
Weg gebrachte positive Agenda unterstützt und ergänzt weiterhin die
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, ist aber kein Ersatz für Verhandlungen.
Das volle Potenzial der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei kommt am
besten im Rahmen eines aktiven und glaubwürdigen Beitrittsprozesses zur
Entfaltung, bei dem die EU weiterhin den Anker für die wirtschaftlichen und
politischen Reformen der Türkei bildet. Verstärkte Kontakte auf hoher Ebene
zwischen der Türkei und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten würden
zu einer weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit führen. In
den letzten zwölf Monaten wurden wichtige Fortschritte bei den Reformen
erzielt. Das vierte Justizreformpaket stärkt den Schutz der Grundrechte,
einschließlich in Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und die
Bekämpfung von Straflosigkeit bei Folter und Misshandlung. Die Regierung hat
einen historischen Friedensprozess eingeleitet, dessen Ziel es ist, Terrorismus
und Gewalt im Südosten des Landes zu beenden und den Weg für eine Lösung der
Kurdenfrage zu ebnen. Die im „Demokratiepaket“ vom September 2013 angekündigten
Maßnahmen umfassen Reformen in einer Reihe wichtiger Fragen, so etwa
hinsichtlich der Verwendung anderer Sprachen als Türkisch, der Minderheitenrechte,
der derzeit hohen Sperrklauseln für die Vertretung im Parlament sowie der
Finanzierung politischer Parteien aus den Staatshaushalt. Die Umsetzung der
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gruppen und im Einklang mit den
europäischen Standards ist nun von entscheidender Bedeutung. Der
parteienübergreifende Vermittlungsausschuss des Parlaments, der mit der
Ausarbeitung einer neuen Verfassung beauftragt wurde, hat bei einer Reihe von
Artikeln eine Einigung erzielt. Die Annahme eines umfassenden Gesetzes über
Ausländer und internationalen Schutz bedeutet einen wichtigen Schritt auf dem
Weg zu einem angemessenen Schutz von Asylsuchenden. Die Ombudsstelle wurde
eingerichtet und nimmt ihre Rolle bereits aktiv wahr. Über Themen, die zuvor
als sensibel galten, wird öffentlich diskutiert. Die Türkei hat auch
lebenswichtige humanitäre Hilfe für eine große Zahl von Syrern geleistet, die
aus ihrem Land geflohen sind. Zu den sonstigen positiven Entwicklungen zählt
u. a. die Ratifizierung des Abkommens über die transanatolische Pipeline
durch die Türkei. Diese Pipeline soll an die transadriatische Pipeline
angeschlossen werden, um Erdgas vom Kaspischen Meer über die Türkei in die EU
zu befördern. Die übermäßige
Gewaltanwendung durch die Polizei und das allgemeine Fehlen eines Dialogs
während der Proteste im Mai/Juni gaben Anlass zu ernster Besorgnis. Dies
unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Reformen, eines Dialogs aller
politischen und gesellschaftlichen Kräfte sowie der Achtung der Grundrechte
auch in der Praxis. Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Polizei während der
Proteste wurde eine Reihe von Verwaltungsmaßnahmen und gerichtlichen
Ermittlungen eingeleitet. Diese Maßnahmen und Ermittlungen sollten im Einklang
mit den europäischen Standards durchgeführt und die Verantwortlichen zu
Rechenschaft gezogen werden. Das Innenministerium hat in zwei Runderlässen
verbesserte Verfahren für das Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen
festgelegt. Es ist wichtig, mit der geplanten Einrichtung eines
Monitoringmechanismus für die Strafverfolgungsbehörde fortzufahren, um die
unabhängige Überwachung der Polizei sicherzustellen. Weitere Änderungen der
türkischen Rechtsordnung sind erforderlich, um vor allem die Meinungs-,
Medien-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu stärken; die gerichtliche
Praxis muss vollständig mit die europäischen Standards übereinstimmen. Das
vierte Justizreformpaket sollte vollständig umgesetzt werden. Die Protestwelle
des Monats Juni ist auch das Ergebnis der im vergangenen Jahrzehnt vollzogenen
umfassenden demokratischen Reformen und der Formierung einer lebendigen und
vielgestaltigen Zivilgesellschaft, die respektiert und unabhängig von den
parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen systematischer als bisher auf allen
Ebenen der Entscheidungsfindung konsultiert werden muss. All
diese Entwicklungen unterstreichen, wie wichtig es ist, dass die EU sich weiter
engagiert und als Bezugsrahmen für die Reformen in der Türkei dient. Zu diesem
Zweck müssen die Beitrittsverhandlungen – unter Einhaltung der von der EU
gemachten Zusagen und der vereinbarten Auflagen – wieder an Dynamik gewinnen.
In diesem Zusammenhang stellt die Eröffnung der Verhandlungen zu Kapital 22 – Regionalpolitik
einen wichtigen Schritt dar; die Kommission hofft, dass die entsprechende
Regierungskonferenz baldmöglichst stattfindet. Die Türkei hat auch bei einer
Reihe anderer Kapitel Fortschritte erzielt. Das Land kann das Tempo der
Verhandlungen erhöhen, indem es die entsprechenden Benchmarks und die
Anforderungen des Verhandlungsrahmens erfüllt und seinen vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber der EU nachkommt. Die
Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen und die Fortschritte bei den
politischen Reformen in der Türkei sind zwei Seiten derselben Medaille. Es
liegt im Interesse sowohl der Türkei als auch der EU, dass die Benchmarks für
die Eröffnung der Verhandlungen zu Kapitel 23 – Justiz und Grundrechte und 24 –
Recht, Freiheit und Sicherheit so bald wie möglich beschlossen und der Türkei
mitgeteilt werden, damit die Verhandlungen zu diesen beiden Kapiteln
aufgenommen werden können. Dies wird sowohl zu einem verstärkten Dialog der EU
mit der Türkei in Bereichen von entscheidendem Interesse für beide Seiten als
auch zu den laufenden Reformanstrengungen beitragen. Die Unterzeichnung des
Rückübernahmeabkommens EU-Türkei und die gleichzeitige Aufnahme des auf die
Visaliberalisierung zielenden Visadialogs würden den Beziehungen zwischen der
EU und der Türkei neue Dynamik verleihen und beiden Seiten konkrete Vorteile
bringen. Es ist wichtig, dass diese beiden Prozesse voranschreiten und die
Türkei das Rückübernahmeabkommen unterzeichnet und zügig ratifiziert. Die
weitere Intensivierung der Zusammenarbeit der EU mit der Türkei im
Energiebereich und Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen würden den
Verbund und die Integration der Energiemärkte der EU und der Türkei
erleichtern. Die
EU hebt die Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten hervor; hierzu zählt unter
anderem, dass sie bilaterale Abkommen schließen und ihre natürlichen Ressourcen
im Einklang mit dem Besitzstand der EU und dem Völkerrecht – einschließlich des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen – erforschen und ausbeuten
können. Im Einklang mit den wiederholten Stellungnahmen des Rates und der
Kommission aus den Vorjahren muss die Türkei nun dringend ihrer Verpflichtung
nachkommen, das Zusatzprotokoll vollständig umzusetzen, und bei der
Normalisierung der Beziehungen zur Republik Zypern weiter vorankommen. Dies
könnte dem Beitrittsprozess neue Impulse verleihen und damit insbesondere
Fortschritte bei den Verhandlungen zu den acht von den Ratsschlussfolgerungen
vom Dezember 2006 abgedeckten Kapiteln ermöglichen. Die Kommission ruft zudem
zur Vermeidung jeglicher Drohung, Irritation oder Handlung auf, welche die
gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Streitbeilegung beeinträchtigen
könnte. Das Engagement der Türkei und ihre konkreten Beiträge zu einer
umfassenden Lösung der Zypern-Frage sind von entscheidender Bedeutung. 18. Was die Zypernfrage
anbelangt,
so erwartet die Kommission, dass die griechisch-zyprische und die
türkisch-zyprische Gemeinschaft die offiziellen Verhandlungen über eine
umfassende Lösung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen wieder
aufnehmen. Die Kommission erwartet, dass beide Seiten rasch auf substanzielle
Fragen eingehen, damit die Verhandlungen zügig zu einem erfolgreichen Abschluss
gebracht werden können. Alle Beteiligten werden ermutigt, durch Schritte, die
den Zyprern in ihrem täglichen Leben zugutekommen, einen Beitrag zur Schaffung
eines positiven Klimas zwischen den Gemeinschaften zu leisten und die
Öffentlichkeit auf die notwendigen Kompromisse vorzubereiten. Die Kommission
ist der Ansicht, dass die Vorteile der Wiedervereinigung alle etwa notwendigen
Konzessionen aufwiegen. So würden insbesondere alle Zyprer voll und ganz von
der Förderung der Öl- und Gasvorkommen profitieren. Die Kommission ist bereit,
ihre Unterstützung für diesen Prozess zu verstärken, sollten die beiden
Parteien dies wünschen und die UN zustimmen. 19. Island: Die
Beitrittsverhandlungen mit Island waren bereits in einem fortgeschrittenen
Stadium, als die neue Regierung beschlossen, die Verhandlungen auszusetzen.
Damit kam der Beitrittsprozess zum Stillstand. Die Regierung hat erklärt, dass
sie eine Bewertung der Verhandlungen sowie der Entwicklungen in der
Europäischen Union vornehmen und dem isländischen Parlament in den kommenden
Monaten die Bewertungsergebnisse zur Erörterung vorgelegen wird. Die Kommission
hat die Vorarbeiten für IPA II ausgesetzt. Island bleibt unter allen Umständen
ein wichtiger Partner der EU. ANHANG Schlussfolgerungen
zu Montenegro, Serbien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien,
Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Türkei und Island Montenegro Die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen
im Juni 2012 markierte für Montenegro eine neue und wichtige Etappe auf seinem
Weg in die Europäische Union. Nun sind tiefgreifende und tragfähige politische
Reformen erforderlich, insbesondere um das neue Konzept auf die Kapitel 23 (Justiz
und Grundrechte) und 24 (Recht, Freiheit und Sicherheit) anzuwenden. Dies wird
einen starken politischen Willen und verstärkte Verwaltungskapazitäten
erfordern. Der Beitrittsprozess muss inklusiv sein und die Zivilgesellschaft in
allen Bereichen umfassend einbeziehen. Im Berichtszeitraum
konzentrierte Montenegro seine Vorbereitungen auf die Ausarbeitung umfassender
Aktionspläne, die als Grundlage für den Reformprozess im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit dienen sollen. Die Regierung nahm diese Aktionspläne, die
die Eröffnungsbenchmarks für die Kapitel 23 und 24 darstellen, im Juni an.
Darauf empfahl die Kommission im August, die Verhandlungen für diese Kapitel zu
eröffnen, und der Rat forderte Montenegro im September zur Vorlage seiner
Verhandlungspositionen auf. Die Arbeit wird gemäß dem im Verhandlungsrahmen für
Montenegro festgelegten neuen Konzept für diese Kapitel fortgesetzt. Das Screening der
Verhandlungskapitel wurde Ende Juni 2013 abgeschlossen. Bislang wurden die
Verhandlungen über zwei Kapitel (Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und
Kultur) vorläufig abgeschlossen. Für sechs Kapitel (freier Warenverkehr,
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr, Wettbewerbspolitik,
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Lebensmittelsicherheit, Tier- und
Pflanzengesundheit, Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen
Instrumente) wurden Benchmarks für die Eröffnung der Verhandlungen festgelegt. Die Reform der
öffentlichen Verwaltung stellt eine Priorität dar. Es soll sichergestellt
werden, dass Montenegro über die Kapazitäten verfügt, die zur Umsetzung des
EU-Besitzstands sowie zur Bekämpfung der Politisierung und zur Stärkung der
Transparenz und Professionalität im öffentlichen Dienst erforderlich sind. Die
Ereignisse der letzten Monate, vor allem der Vorwurf des Missbrauchs
öffentlicher Mittel für parteipolitische Zwecke, haben gezeigt, wie wichtig es
ist, das Vertrauen der Bürger in die öffentlichen Institutionen zu stärken.
Daher muss sichergestellt werden, dass die Ermittlungen mit der notwendigen
Gründlichkeit durchgeführt und zügig abgeschlossen werden und dass anschließend
geeignete Maßnahmen getroffen werden. Außerdem muss die Arbeit des
Parlamentsausschusses für Wahlen angemessen überwacht werden. Zudem muss
Montenegro den seit langem bekannten OSZE/BDIMR-Empfehlungen im Bereich des
Wahlrechts nachkommen und eine klare, auf einem breiten Konsens beruhende
Abgrenzung zwischen öffentlichem und parteipolitischem Interesse schaffen. Die
Medienfreiheit und die Reform der öffentlichen Verwaltung sind weiterhin von
höchster Bedeutung. Montenegro erfüllt
weiterhin in ausreichendem Maße die politischen Kriterien für die
EU-Mitgliedschaft. Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von Oktober 2012
bzw. April 2013 haben sich nicht auf die strategische Priorität, die das Land
dem Ziel des EU-Beitritts einräumt, ausgewirkt. Diese Wahlen wurden von der
OSZE/dem BDIMR zwar als professionell und wirksam organisiert bezeichnet, doch
es wurden auch einige Schwachstellen genannt. Die Tatsache, dass die Ergebnisse
der Präsidentschaftswahlen von der Opposition nicht anerkannt wurden, hatte
einen zweimonatigen Boykott des Parlaments durch die größte Oppositionspartei
zur Folge. Der Boykott wurde durch eine parteiübergreifende Übereinkunft zur Schaffung
zweier Parlamentsgremien beendet, die den Auftrag erhielten, den Vorwurf der
Veruntreuung öffentlicher Mittel für Wahlzwecke zu untersuchen und einen
Empfehlungsentwurf im Hinblick auf die Verbesserung des Wahlprozesses
auszuarbeiten. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss, der mit dem Vorwurf
der Mittelveruntreuung befasst war, schloss seine Arbeit im Juli ab. Das
Parlament konnte sich jedoch nicht auf Schlussfolgerungen zur Klärung der
politischen Verantwortung einigen und beschränkte sich daher auf einen reinen
Sachbericht. Eine gerichtliche Weiterverfolgung steht noch aus. Eine Arbeitsgruppe zur
Förderung des Vertrauens in Wahlprozesse hat bereits einen Entwurf für ein
Gesetz über eine einheitliche Wählerliste angenommen, das an die Stelle des
aktuellen Gesetzes über das Wählerverzeichnis treten soll, sowie
Änderungsentwürfe für das Personalausweisgesetz ausgearbeitet. Im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit hat das Parlament die seit langem fälligen
Verfassungsänderungen über die Stärkung der Unabhängigkeit des Justizwesens
angenommen, die weitgehend mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission im
Einklang stehen. Montenegro beteiligt
sich aktiv an der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auf regionaler
und internationaler Ebene. Zwar ergingen einige Urteile in Angelegenheiten des
Drogenhandels, doch wurden nur wenige Fälle im Zusammenhang mit Menschenhandel
oder Geldwäsche behandelt. Einige erstinstanzliche Urteile in Fällen der
organisierten Kriminalität und der Korruption wurden aufgehoben. Die
Straffreiheit im Zusammenhang mit Fällen der Misshandlung von Häftlingen ist
nach wie vor äußerst besorgniserregend. Montenegro hat
insbesondere durch seinen Vorschlag zur Gründung der „Western Balkans
Six“-Initiative eine führende Rolle bei der Förderung der regionalen
Zusammenarbeit übernommen. Was den Internationalen
Strafgerichtshof betrifft, hält Montenegro jedoch an dem 2007
geschlossenen bilateralen Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten fest,
durch das Personen der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs
entzogen werden können. Montenegro muss sich der Position der EU anpassen. In Zukunft muss
Montenegro über die Annahme eines Sachberichts durch das Parlament hinaus auch
die politische und gerichtliche Weiterverfolgung des Vorwurfs der Veruntreuung
öffentlicher Mittel für parteipolitische Zwecke sicherstellen. Auch die Arbeit
des Parlamentsausschusses für Wahlprozesse muss durch die Annahme von Gesetzen
oder sonstigen Maßnahmen zur Förderung einer breiteren politischen
Unterstützung und des Vertrauens der allgemeinen Öffentlichkeit in den
Wahlprozess und die staatlichen Institutionen weiter unterstützt werden. Die Stärkung des
Vertrauens der allgemeinen Öffentlichkeit setzt eine weitere Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit voraus. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass
Montenegro seine Aktionspläne wirksam und rechtzeitig umsetzt. Besonderes
Augenmerk sollte auf die Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit,
Rechenschaftspflicht und Professionalität der Justiz gerichtet werden. Um dies
zu erreichen, müssen ein System der leistungsorientierten Ernennung und
Beförderung geschaffen und die Integrität der Richter und Staatsanwälte
gestärkt werden. Dabei spielt auch die Umsetzung der Verfassungsänderungen eine
wichtige Rolle. Parallel hierzu muss Montenegro seine Leistungen bei der
systematischen Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Korruption und
organisierter Kriminalität, einschließlich auf hoher Ebene verbessern und bei
der Verhängung von Sanktionen, die der Schwere der begangenen Straftaten
angemessen sind, weitere Fortschritte erzielen. Das Recht auf freie
Meinungsäußerung muss gestärkt werden, u. a. durch die sorgfältige
Ermittlung in Fällen von Gewalt und Drohungen gegen Journalisten sowie durch
die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Besondere Aufmerksamkeit ist auch der
Beseitigung der anhaltenden Defizite beim Schutz der Menschenrechte durch die
Justiz- und Strafverfolgungsbehörden zu widmen, insbesondere um die schwächsten
Bevölkerungsgruppen zu schützen. Roma sind häufig Opfer von Diskriminierung,
insbesondere was ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte betrifft, und sind
weiterhin nicht ausreichend politisch vertreten. Aktivisten der Gruppe Lesben,
Schwule, Bisexuelle, Transgender-Personen und Intersexuelle (LGBTI) sind nach
wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Angriffe auf ihre Person werden selten
vor Gericht gebracht, und die strafrechtliche Verfolgung solcher Angriffe muss
verstärkt werden. Die Annahme des Plans
zur Umgestaltung des öffentlichen Sektors und das Inkrafttreten des neuen
Gesetzes über Beamte und Staatsangestellte sind positive Schritte. Ein faires
und leistungsorientiertes System der Einstellung von Beamten ist die
Voraussetzung für den Aufbau einer professionellen Verwaltung. Undatierte
Kündigungsschreiben geben Anlass zur Sorge und sollten an die Mitarbeiter, die
sie unterschrieben haben, zurückgesandt werden. Was die wirtschaftlichen
Kriterien anbelangt, so hat Montenegro einige weitere Fortschritte bei der
Verwirklichung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Das Land dürfte
in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union
mittelfristig standzuhalten, sofern es weitere Anstrengungen unternimmt, um die
bestehenden Schwachstellen durch angemessene makroökonomische Politiken und
Strukturreformen zu beheben. Nach der Rezession von
2012 konnte sich das Land 2013 wieder erholen. Die Resilienz des
Tourismussektors und der ausländischen Direktinvestitionen trugen gemeinsam mit
der gesteigerten Stromausfuhr zur Erholung des Landes bei, da sie die geringe
Inlandsnachfrage kompensierten. Das Leistungsbilanzdefizit nimmt zwar ab, ist
jedoch weiterhin hoch. Im Juli wurde gegen den Aluminiumhersteller KAP, der ein
Risiko für die öffentlichen Finanzen darstellt, angesichts des beträchtlichen
Umfangs seiner Eventualverbindlichkeiten ein Insolvenzverfahren eingeleitet.
Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin äußerst hoch. Beim Kreditwachstum zeichnet
sich nach einem vierjährigen Rückgang wieder ein Aufwärtstrend ab, doch der
große Anteil notleidender Kredite wirkt sich nach wie vor auf die
Kapitalausstattung der Banken und somit auf das Kreditangebot aus. Um die bestehenden
wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen und das Außenhandelsdefizit zu
reduzieren, muss Montenegro seine Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem es seine
Produktivität steigert und Anreize für weitere ausländische Direktinvestitionen
bietet, die nicht nur dem Tourismus- und Immobiliensektor sondern auch anderen
Sektoren zugutekommen. Die Schaffung eines günstigen Wirtschaftsumfelds wird
nach wie vor durch Korruption und mangelnde Rechtsstaatlichkeit behindert.
Angesichts der hohen Arbeitslosenrate wäre es erforderlich, die Kluft zwischen
Angebot und Nachfrage an qualifizierten Arbeitskräften zu verkleinern und eine
unabhängigere Lohnpolitik auf Betriebsebene zu ermöglichen. Dies erfordert auch
eine Stärkung der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen, um die Umsetzung der
Aktivierungsstrategien und die Schaffung eines inklusiven und effizienten Arbeitsmarktes
zu ermöglichen. Die Behörden sollten die Tragfähigkeit des Aluminiumwerks unter
Marktbedingungen objektiv abwägen und nach der bestmöglichen Lösung suchen,
ohne die Staatsfinanzen übermäßig zu belasten. Der Weg der haushaltspolitischen
Konsolidierung sollte fortgesetzt werden, auch durch Anstrengungen zur
Einziehung von Steuerrückständen. Der große Anteil notleidender Kredite gibt
weiterhin Anlass zur Sorge und erfordert eine Stärkung der Bankenaufsicht zur
Förderung einer angemessenen Kreditvergabe. Der informelle Sektor stellt nach
wie vor eine große Herausforderung dar. Was die Fähigkeit zur
Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
anbelangt, hat Montenegro uneinheitliche Fortschritte bei der Rechtsangleichung
zu verzeichnen. Die Stärkung seiner Verwaltungskapazitäten stellt eine
bereichsübergreifende Herausforderung dar. In Kapiteln wie öffentliches
Auftragswesen, Unternehmensrecht, Rechte an geistigem Eigentum,
Informationsgesellschaft und Medien, Steuern sowie Unternehmens- und
Industriepolitik hat Montenegro die Bedingungen für die Eröffnung von
Beitrittsverhandlungen erfüllt. In anderen Bereichen wie
dem freien Warenverkehr, dem Niederlassungsrecht und dem freien
Dienstleistungsverkehr, der Wettbewerbspolitik, der Landwirtschaft und
ländlichen Entwicklung, der Lebensmittelsicherheit, der Tier- und
Pflanzengesundheit sowie der Regionalpolitik und der Koordinierung der
strukturpolitischen Instrumente wurden Eröffnungsbenchmarks festgelegt,
die häufig mit Strategien zur Anpassung an den EU-Besitzstand verknüpft sind.
Diese Benchmarks bilden die Grundlage für die Arbeit Montenegros in den
kommenden Monaten. Im Bereich der Wettbewerbspolitik muss dringend ein
Umstrukturierungsplan für das Aluminiumwerk KAP ausgearbeitet werden, damit
Montenegro seinen Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens nachkommen kann. In den Bereichen Umwelt und Klimawandel
sind zur Rechtsangleichung und Anpassung an den EU-Besitzstand noch erhebliche
Anstrengungen, einschließlich einer besseren strategischen Planung
erforderlich. Serbien 2013 war für Serbien auf
dem Weg in die Europäische Union ein historisches Jahr. Das Land hat aktiv und
konstruktiv auf eine spürbare und dauerhafte Verbesserung seiner Beziehungen
mit dem Kosovo hingearbeitet. Dank seines Engagements in dem durch die EU
vermittelten Dialog wurde im April die wegweisende Erste
Grundsatzvereinbarung zur Normalisierung der Beziehungen (Erste
Vereinbarung) angenommen, die im Mai durch einen Durchführungsplan
ergänzt wurde. Insbesondere haben die beiden Parteien vereinbart, dass keine
der beiden Seiten Dritte dazu ermuntern wird, die Fortschritte der jeweils
anderen Seite auf ihrem Weg nach Europa zu behindern. Dies stellt einen
grundlegenden Wandel in ihren Beziehungen dar. Die Durchführung der ersten
Vereinbarung wurde fortgesetzt und es wurden bereits eine Reihe bleibender
konkreter Änderungen erzielt. Die beiden Parteien haben zudem Vereinbarungen in
den Bereichen Energie und Telekommunikation getroffen. Ferner sind Fortschritte
bei der Umsetzung der im Rahmen des technischen Dialogs getroffenen
Vereinbarungen zu verzeichnen und die Zusammenarbeit Serbiens mit EULEX wurde
in einer Reihe von Bereichen weiter verbessert. Serbien hat die
Reformdynamik wiederbelebt und im Bemühen um einen positiven Beitrag zur
regionalen Zusammenarbeit die Kontakte auf hoher Ebene mit benachbarten Ländern
intensiviert. Serbien hat verschiedene Schritte zur Konsolidierung seiner
Finanzlage und zur Verbesserung des Unternehmensumfelds unternommen. Es hat die
Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die Anforderungen des EU-Rechts in
vielen Bereichen fortgesetzt, die nun im Rahmen des nationalen Plans zur
Übernahme des Besitzstands für den Zeitraum 2013-2016 überwacht werden. Das
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Serbien ist am
1. September in Kraft getreten. Infolge der erheblichen
Fortschritte wurde eine neue Phase in den Beziehungen zwischen Serbien und der
Europäischen Union eingeleitet. Nach der Empfehlung der Kommission vom 22.
April beschloss der Europäische Rat am 28. Juni, Beitrittsverhandlungen zu
eröffnen. Die Kommission legte dem Rat am 22. Juli ihren Vorschlag für einen
Verhandlungsrahmen vor. Darüber hinaus begann sie im September mit der
analytischen Prüfung des EU-Besitzstands („Screening“). Der Verhandlungsrahmen
soll so bald wie möglich vom Rat angenommen und vom Europäischen Rat bestätigt
werden, damit die erste Regierungskonferenz zum Beitritt Serbiens spätestens im
Januar 2014 stattfinden kann. In dieser neuen und
anspruchsvollen Phase der Beziehungen zwischen der EU und Serbien muss Serbien
seine Anstrengungen zur vollständigen Einhaltung aller Beitrittskriterien
weiter verstärken. Während des gesamten Beitrittsprozesses wird es auch darauf
ankommen, die allgemeine Öffentlichkeit regelmäßig über die Vorteile und
Möglichkeiten zu informieren, die dieser Prozess für alle Bürger in Serbien mit
sich bringt. Serbien steht vor einer
Reihe zentraler Herausforderungen und muss besonderes Augenmerk auf die
Schlüsselbereiche der Rechtsstaatlichkeit legen, insbesondere auf die Reform
des Justizwesens, die Korruptionsbekämpfung und die Bekämpfung der
organisierten Kriminalität, die Reform der öffentlichen Verwaltung, die
Unabhängigkeit der wichtigsten Institutionen, die Medienfreiheit,
Antidiskriminierung und den Minderheitenschutz. Serbien muss sich
weiterhin uneingeschränkt für die weitere Normalisierung der Beziehungen mit
dem Kosovo und die Umsetzung aller im Rahmen des Dialogs getroffenen
Vereinbarungen einsetzen, gegebenenfalls durch die Zusammenarbeit mit EULEX.
Serbien muss die Umsetzung der Ersten Vereinbarung insbesondere in den
Bereichen Polizei, Justiz und Kommunalwahlen im Kosovo abschließen. Es ist
wichtig, dass Serbien weiterhin eine breite Beteiligung der Kosovo-Serben an
den anstehenden Kommunalwahlen im Kosovo fördert. Zudem muss der Grundsatz der
regionalen Zusammenarbeit unter Einbeziehung aller Beteiligten uneingeschränkt
angewandt werden, wobei unter anderem Probleme zu vermeiden sind wie dasjenige,
das auf dem Gipfeltreffen des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP)
aufgetreten ist. Von Serbien wird auch weiterhin ein aktiver Beitrag zur
regionalen Zusammenarbeit und Aussöhnung erwartet. Serbien erfüllt die politischen
Kriterien in ausreichendem Maße. Die Regierung hat die Agenda für die
EU-Integration aktiv umgesetzt. Sie hat in zentralen politischen Entscheidungen
Konsens erzielt und den Konsultationsprozess verbessert. Das Parlament hat die
Transparenz seiner Tätigkeit, den Konsultationsprozess im
Gesetzgebungsverfahren sowie seine Kontrolle der Exekutive verbessert.
Allerdings setzt das Parlament nach wie vor häufig Dringlichkeitsverfahren ein,
wodurch der Zeitrahmen und die Debatten zur Prüfung von Gesetzentwürfen
übermäßig beschränkt werden. Serbien hat der
Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet und
diese wird im Einklang mit dem neuen Konzept für die Kapitel 23 (Justiz und
Grundrechte) und 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) ein zentrales Thema sein.
Im Anschluss an einen umfassenden Konsultationsprozess hat Serbien in den
Schlüsselbereichen des Justizwesens – Korruptionsbekämpfung und
Antidiskriminierung – umfassende neue Strategien verabschiedet. Bei den
Ermittlungen im Rahmen der Korruptionsbekämpfung wurde, auch in Fällen auf
höchster Ebene, ein proaktiver Ansatz verfolgt. Auch im Rahmen der regionalen
und internationalen Zusammenarbeit beim Kampf gegen die organisierte
Kriminalität wurden Ergebnisse erzielt. In einer Reihe von Fällen in diesen
Bereichen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, allerdings kommt es
weiterhin nur selten zu Verurteilungen. Serbien hat zudem weiterhin in vollem
Umfang mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
zusammengearbeitet. Was die freie
Meinungsäußerung angeht, so wurde der Tatbestand der Verleumdung abgeschafft.
In Übereinstimmung mit früheren in Bezug auf die Integration der Roma
eingegangenen Verpflichtungen wurden Maßnahmen durchgeführt und ein neuer
Aktionsplan angenommen. Der Rechtsrahmen für den Minderheitenschutz wird
weiterhin insgesamt gewahrt, aber seine kohärente Umsetzung in ganz Serbien
muss noch verstärkt werden, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Verwendung
anderer Sprachen sowie Zugang zu Medien und Gottesdiensten in
Minderheitensprachen. Zwar haben Behörden und unabhängige Einrichtungen
zusätzliche Anstrengungen in Bezug auf den Schutz weiterer gefährdeter Gruppen,
insbesondere von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und
Intersexuellen (LGBTI) unternommen, hierfür gab es aber weiterhin keine
ausreichende politische Unterstützung. Besonders zu bedauern ist, dass die
Pride Parade im dritten Jahr in Folge aus Sicherheitsgründen verboten werden
musste; damit verpasste das Land eine Gelegenheit zu beweisen, dass es die
Grundrechte achtet. Serbien wird künftig
besonderes Augenmerk auf die Stärkung der Unabhängigkeit der wichtigsten
Institutionen insbesondere im Justizwesen legen müssen. Der Verfassungs- und
Gesetzesrahmen lässt nach wie vor Spielraum für übermäßige politische
Einflussnahme, insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Parlaments bei
Ernennungen und Entlassungen im Justizwesen. Weitere Reformen werden eine
umfassende Analyse der Funktionsweise des Gerichtswesens in Bezug auf Kosten,
Effizienz und Zugang zur Justiz erfordern. Serbien muss seine Bilanz bei der
Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung in Fällen von Korruption und
organisierter Kriminalität noch erheblich verbessern. Die Umsetzung der
jüngsten Gesetzesänderungen hinsichtlich des „Amtsmissbrauchs“ sollten im
Hinblick auf eine umfassende Prüfung von Fällen der Wirtschaftskriminalität
streng überwacht werden. Zum Informantenschutz müssen wirksame
Rechtsvorschriften angenommen werden. Mit der wirksamen Umsetzung der
Strategien und Aktionspläne in den Bereichen Justizreform und
Korruptionsbekämpfung wird Serbien seine Fähigkeit und Bereitschaft,
Fortschritte zu erzielen unter Beweis stellen können. Bei diesen strategischen
Dokumenten werden nach dem Screening möglicherweise weitere Anpassungen
vorzunehmen sein. Außerdem muss die
Regierung bei der Reform der öffentlichen Verwaltung zielgerichteter vorgehen
und weiter an der Entwicklung eines transparenten und leistungsorientierten
öffentlichen Dienstes arbeiten. Der Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst
auf kommunaler Ebene muss noch ordnungsgemäß angewandt und ausgebaut werden. Die Freiheit der Medien
bedarf weiterer Aufmerksamkeit. Serbien muss nun bei der Umsetzung der
Medienstrategie vorankommen und als erstes die angekündigten Rechtsvorschriften
über die Information der Öffentlichkeit und die Medien, über die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und über die elektronische
Kommunikation annehmen. Die direkte staatliche Finanzierung und Kontrolle der
Medien sowie die Tragfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
bleiben wichtige Fragen, die zu lösen sein werden. Der Aktionsplan für die
Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierungen muss verabschiedet und umgesetzt
werden. Die Behörden müssen den Schutz der Medien, von
Menschenrechtsverteidigern und anderer gefährdeter Gruppen, einschließlich der
Gruppe der LGBTI vor Bedrohungen und Angriffen durch radikale Gruppen
verbessern. Die Fortschritte, die in jüngster Zeit bei der Verbesserung der
Situation von Minderheiten, einschließlich der Roma, erzielt wurden, müssen mit
der Zeit weiter ausgebaut werden, wofür unter anderem zusätzliche finanzielle
Ressourcen bereitzustellen sind. Die Frage des Wohnraums für Roma und der
Zugang dieser Gruppe zu Dokumenten muss weiterverfolgt werden. Regionen mit
erschwerten sozioökonomischen Bedingungen, insbesondere im Süden und Osten
Serbiens, müssen mehr Aufmerksamkeit erhalten. Die Wahlen für die Nationalen
Minderheitenräte im Jahr 2014 bieten Serbien eine gute Gelegenheit, sein
Engagement für den Minderheitenschutz zu bekräftigen. Der Wahlprozess wird
unter Berücksichtigung früherer Empfehlungen unabhängiger Einrichtungen
sorgfältig zu steuern sein. Es wird künftig wichtig
sein, dass Serbien auch weiterhin einen aktiven Beitrag zur regionalen
Zusammenarbeit leistet und die Beziehungen zu seinen Nachbarländern
weiterentwickelt, u. a. indem es noch ungeklärte bilaterale Fragen angeht. Was die wirtschaftlichen
Kriterien anbelangt, so hat Serbien einige Fortschritte im Hinblick auf die
Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Das Land muss
erhebliche Anstrengungen zur Umstrukturierung seiner Wirtschaft unternehmen,
will es mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der
Union standhalten können. 2012 erfuhr Serbien eine
weitere Rezession und die Wirtschaft schrumpfte um 1,7 %. Dabei wurden die
Auswirkungen der schwachen Inlandsnachfrage durch ein starkes Exportwachstum
abgefedert, welches in der ersten Jahreshälfte 2013 zu einer leichten und
ungleichmäßigen Erholung führte. Zur Haushaltskonsolidierung wurden
verschiedene Anstrengungen unternommen, die hauptsächlich die Einnahmenseite
betrafen. Der Prozess der Umstrukturierung staatseigener Unternehmen wurde
erneut in Angriff genommen. Bei der Korruptionsbekämpfung und der Verbesserung
der Eigentumsrechte wurden Fortschritte erzielt. Das Wirtschaftswachstum
ist weiterhin fragil und die ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Erholung
im Jahr 2013 haben sich nicht auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt. Die
Arbeitslosigkeit und das Haushaltsdefizit sind nach wie vor sehr hoch. Die
Rigiditäten auf dem Arbeitsmarkt bestehen fort und die Schaffung nachhaltiger
Beschäftigung stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Die Annahme eines glaubwürdigen
mittelfristigen haushaltspolitischen Anpassungsprogramms steht weiterhin aus.
Der Staat ist in der Wirtschaft nach wie vor erheblich präsent, und
staatseigene Unternehmen haben wieder große Verluste angehäuft. Serbien muss
die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter verbessern und sollte verstärkte
Anstrengungen zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Privatsektors
unternehmen. Das Funktionieren der Marktmechanismen wird durch
Rechtsunsicherheit und Korruption beeinträchtigt. Der informelle Sektor stellt
nach wie vor eine große Herausforderung dar. Was die Fähigkeit
Serbiens zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen betrifft, so hat das Land die Angleichung seiner
Rechtsvorschriften an die Anforderungen des EU-Rechts in vielen Bereichen
fortgesetzt und diese Anstrengungen wurden durch die Annahme eines Nationalen
Plans für die Übernahme des Besitzstandes untermauert. Gute Fortschritte wurden
im öffentlichen Auftragswesen erzielt, wo ein neues Gesetz angenommen wurde,
mit dem die Rechtsvorschriften weiter an den EU-Besitzstand angeglichen werden,
und das verbesserte Vorschriften zur Korruptionsprävention enthält. Die Frage
der Unabhängigkeit der Zentralbank wurde durch Gesetzesänderungen teilweise
gelöst. Mit Blick auf die weitere Rechtsangleichung auf dem Gebiet des
Gesellschaftsrechts wurden in den Bereichen Bilanzierungsvorschriften für
Unternehmen und Rechnungsprüfung zwei neue Gesetze erlassen. Der
institutionelle Rahmen für die KMU-Politik und der Zugang von KMU zu
Finanzierungsmitteln wurden verbessert. Eine begrüßenswerte Entwicklung sind
die Maßnahmen, die zur Verbesserung des Unternehmensumfelds, insbesondere zur
Folgenabschätzung neuer Rechtsvorschriften, ergriffen wurden. Die Volkszählung
und die Landwirtschaftszählung wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Änderungen
des Urheberrechtsgesetzes im Bereich der Gebührenerhebung und -befreiungen
hingegen stellen hinsichtlich der Angleichung an den EU-Besitzstand einen
Rückschritt dar. Serbien wird künftig
größere Anstrengungen zur Angleichung der Rechtsvorschriften an den
EU-Besitzstand unternehmen müssen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die
wirksame Anwendung der angenommenen Rechtsvorschriften zu richten sein. So wird
Serbien künftig insbesondere größere Anstrengungen zur Rechtsangleichung in den
Bereichen Wasser, Abfallwirtschaft, Luftqualität und Naturschutz sowie in
Richtung Marktöffnung, Entflechtung und kostenorientierte Tarife im
Energiesektor unternehmen müssen. Auch in den Bereichen staatliche Beihilfen
sind weitere Anstrengungen erforderlich: Die Unabhängigkeit der Kommission für
die Kontrolle staatlicher Beihilfen muss weiter gefestigt werden und
Unternehmen, die privatisiert werden, dürfen nicht weiter von den Regeln für
staatliche Beihilfen ausgenommen werden. Die Sozialschutzsysteme, die
Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen und der soziale Dialog müssen erheblich
ausgebaut werden, insbesondere auf der trilateralen Ebene des sozialen Dialogs.
Um den WTO-Beitritt zu ermöglichen, muss das Gesetz über GVO an die
EU-Rechtsvorschriften angeglichen werden. Es bedarf erheblicher weiterer
Anstrengungen, um die öffentliche Finanzverwaltung und ‑kontrolle auf der
Grundlage des zugrunde liegenden Konzepts der Rechenschaftspflicht der
mittelbewirtschaftenden Stellen auszubauen und umfassende Kapazitäten für
externe Prüfungen zu entwickeln. Das im Rahmen des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) geschlossene Interimsabkommen
(IA) wurde weiterhin reibungslos umgesetzt. Ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien Die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien unterzeichnete im Jahr 2001 als erstes Land
ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU. Nach der positiven
Stellungnahme der Kommission vom November 2005 und dem entsprechenden Ratsbeschluss
vom Dezember 2005 hat sie seit acht Jahren den Status eines Kandidatenlandes.
2009 stellte die Kommission fest, dass das Land die politischen Kriterien in
ausreichendem Maße erfüllte, und empfahl die Eröffnung von Verhandlungen. 2009
empfahl sie die Einleitung der zweiten Phase der Assoziation im Rahmen des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Zu diesen beiden Empfehlungen hat
der Rat noch keinen Beschluss getroffen. Zwanzig Jahre nach der Aufnahme des
Landes in die Vereinten Nationen sollte nunmehr ohne weitere Verzögerungen eine
Lösung für die Namensfrage gefunden werden. Solange der
Verhandlungsprozess noch nicht aufgenommen wurde, sind die Gremien, die im
Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sowie des im Jahr 2012
eingeleiteten Beitrittsdialogs auf hoher Ebene eingerichtet wurden, die
wichtigsten Foren für Diskussionen und die Überwachung der Reformen. Der
Beitrittsdialog auf hoher Ebene hat dazu beigetragen, dass in den meisten
wichtigen Politikbereichen Fortschritte erzielt wurden. Diese werden dem Land
zugutekommen, wenn die Verhandlungen aufgenommen werden. Sie sind jedoch kein
Ersatz für Fortschritte auf dem Weg zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen
und können dies auch nicht sein. In der politischen
Krise, die auf die Ereignisse im Parlament Ende letzten Jahres folgte, sind
tiefe Spaltungen zwischen den politischen Parteien zutage getreten, die das
Funktionieren des Parlaments beeinträchtigen und die Notwendigkeit einer
konstruktiven Politik im nationalen Interesse aufgezeigt haben. Bei der
Verabschiedung des Haushaltsplans 2013 führte die gewaltsame Entfernung von
Abgeordneten der Opposition und von Journalisten aus dem Sitzungssaal des
Parlaments zu einem Parlamentsboykott durch die größte Oppositionsgruppe, die zudem
mit einem Boykott der Kommunalwahlen drohte. Dieser Stillstand wurde
schließlich durch die Umsetzung der politischen Vereinbarung vom 1. März
gelöst. Diese sah unter anderem folgende Punkte vor: Rückkehr der Abgeordneten
der Opposition ins Parlament, Beteiligung an den Kommunalwahlen, Formulierung
zukunftsweisender Empfehlungen durch einen Untersuchungsausschuss,
Unterzeichnung einer parteiübergreifenden Vereinbarung über die strategischen
euro-atlantischen Ziele des Landes sowie weitere Vorbereitungen für
Wahlreformen. Eine Neubelebung des Dialogs zwischen der Regierung und den
Journalisten steht noch aus. Die Übereinstimmung, mit der der Bericht des
Untersuchungsausschusses aufgenommen wurde, hat gezeigt, dass mit dem
entsprechenden politischen Willen durch Dialog und Kompromisse konstruktive
Lösungen gefunden werden können. Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses
müssen nun vollständig umgesetzt werden. Insgesamt erfüllt
Serbien die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße.
Die Durchführung der Kommunalwahlen im März/April 2013 wurden von der OSZE/dem
BDIMR als professionell und effizient beurteilt, allerdings wurde darauf
hingewiesen, dass die Trennung zwischen Staat und Partei nicht immer klar
gezogen ist, und es wurden weitere Änderungen der Wahlgesetze empfohlen. Das
Land hat den Großteil seiner Justizreformen zwischen 2004 und 2010
abgeschlossen. In diesem Berichtsjahr wurden weitere Fortschritte bei der
Verbesserung der Effizienz des Gerichtswesens erzielt. Zudem gab es Fortschritte
bei der Sammlung umfassender Daten zu den Ergebnissen bei der
Korruptionsbekämpfung, die in Zukunft weiter ausgebaut werden sollten. Was das
Recht auf freie Meinungsäußerung angeht, so kamen die Fortschritte im Bereich
des Mediendialogs nach der Entfernung von Journalisten aus dem Parlament zum
Stillstand, und trotz der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens verschlechterte
sich der Ruf des Landes im Bereich Medienfreiheit. Zudem ist infolge der
Schließung mehrerer Medienunternehmen für die Bürger eine geringere Vielfalt an
Sichtweisen verfügbar. Da das Land gemessen an
der Phase, in der es sich im Beitrittsprozess befindet, bereits ein hohes Maß
an Rechtsangleichung erreicht hat, sollte im kommenden Jahr der wirksamen Um-
und Durchsetzung der bestehenden Rechts- und Politikrahmen Priorität eingeräumt
werden, ähnlich wie dies in anderen Ländern, für die bereits
Beitrittsverhandlungen geführt werden, der Fall ist. Im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit muss die Unabhängigkeit und Kompetenz der Gerichte weiter
gestärkt werden, und die Qualität der Justiz für die Bürger muss stärker in den
Mittelpunkt gerückt werden. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor
weit verbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Das Land
muss die konkreten Auswirkungen der bestehenden Maßnahmen zur
Korruptionsbekämpfung nachweisen und Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität wirksam umsetzen. Was das Recht auf freie Meinungsäußerung
anbelangt, so behindert die hohe – vielfach politische – Polarisierung der
Medien die Entwicklung einer objektiven Berichterstattung, führt zu einem
wirtschaftlichen Druck auf Journalisten und Medien (u. a. durch den
undurchsichtigen Einsatz staatlicher Werbung) und fördert unzureichende
Berufsstandards. Der Dialog zwischen Regierung und Medienvertretern muss wieder
aufgenommen werden, zu konkreten Ergebnissen bei der Veränderung der
Medienkultur führen und zur Vertrauensbildung beitragen. Die verbleibenden
ODIHR-Empfehlungen sollten vollständig berücksichtigt werden. Die
Roma-Strategie muss proaktiv umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen sind
erforderlich, um der Intoleranz z. B. gegenüber Angehörigen der Gruppe der
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBTI)
Einhalt zu gebieten. Darüber hinaus ist es
dringend erforderlich, dass die Überprüfung des Rahmenabkommens von Ohrid, das
für die Frage der Beziehungen zwischen den Volksgruppen und Gemeinschaften von
besonderer Bedeutung ist, abgeschlossen wird, und dass die im Abkommen formulierten
Empfehlungen umgesetzt werden. Dies ist neben der weiteren Dezentralisierung
ein Schlüsselelement des Abkommens und wird zur Stabilität in Serbien und
darüber hinaus beitragen. Das Land unterhält in
der Regel weiterhin gute Beziehungen zu den anderen Erweiterungsländern und
spielt in der regionalen Zusammenarbeit eine aktive Rolle. Es ist
weiterhin wichtig, dass Serbien in seinen Beziehungen zu benachbarten
EU-Mitgliedstaaten einen konstruktiven Ansatz verfolgt, und Handlungen und
Äußerungen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen
auswirken könnten, sollten vermieden werden. Im Hinblick auf
die wirtschaftlichen Kriterien ist das Land weiterhin auf einem
fortgeschrittenen Stand und es ist in einigen Bereichen auf dem Weg zu einer funktionierenden
Marktwirtschaft weiter vorangekommen. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage
sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten,
vorausgesetzt, es führt seine Reformprogramme konsequent durch und baut die
erheblichen strukturellen Defizite ab. Die
Wirtschaftstätigkeit stagnierte im Jahr 2012, im ersten Halbjahr 2013 setzte
dann wieder ein Wirtschaftswachstum ein. Vor dem Hintergrund schwieriger
außenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurde die makroökonomische Stabilität
gewahrt. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor sehr hoch, vor allem die
Jugendarbeitslosigkeit. Das steigende Niveau des Defizits und des öffentlichen
Schuldenstands hat die Anfälligkeit des Landes erhöht. Es müssen
Maßnahmen ergriffen werden, um die tieferen Ursachen für die hohe
Arbeitslosigkeit anzugehen, insbesondere die Diskrepanz zwischen
Qualifikationen und Bedarf. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen muss gestärkt werden. Die Finanzpolitik muss an die Prioritäten im Rahmen
der Strukturreformen des Landes angepasst und auf wachstumsfördernde Ausgaben
ausgerichtet werden. Die Einführung eines mittelfristigen finanzpolitischen
Rahmens und einer entsprechenden Strategieplanung würde zur Stärkung der
Haushaltsdisziplin beitragen. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden,
um die Verwaltung der öffentlichen Finanzen wirksam umzusetzen und so eine
möglichst effiziente und transparente Verwendung von Mitteln der öffentlichen
Hand und der EU zu gewährleisten. Um mehr private Investitionen zu
mobilisieren, sind weitere Anstrengungen zur Verbesserung des
Unternehmensumfelds erforderlich, welches nicht nur durch Korruption sondern
auch durch langwierige und kostspielige Marktaustrittsverfahren beeinträchtigt
wird. Der informelle Sektor stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Das Land praktiziert in
allen Bereichen des Besitzstandes eine tiefgreifende und umfassende
Zusammenarbeit mit der EU, und die Angleichung der Rechtsvorschriften befindet
sich in den Bereichen Strategieplanung und Institutionen auf einem
fortgeschrittenen Stand, wobei der Schwerpunkt nun auf den
Verwaltungskapazitäten und den Koordinierungsmechanismen innerhalb der
nationalen Verwaltung liegt, damit eine wirksame Umsetzung gewährleistet werden
kann. Was die Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft
erwachsenden Verpflichtungen angeht, so hat Serbien weitere Fortschritte
gemacht. Das Land erfüllt weiterhin – bereits vor dem zehnten Jahrestag des
Inkrafttretens des SAA – seine Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs-
und Assoziierungsabkommens (SAA). Im Bereich des
Binnenmarktes wurde beim Kapitalverkehr, bei den Postdiensten und dem
Gesellschaftsrecht ein gutes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Im Bereich
Justiz und Inneres ist das Land bei seinen Vorbereitungen auf den Gebieten
Visapolitik, Außengrenzen und Schengen-Raum sowie polizeiliche Zusammenarbeit
gut vorangekommen. Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sollte weiter an
der Umsetzung der Grundsätze der Transparenz, der leistungsorientierten
Einstellung und der ausgewogenen Vertretung gearbeitet werden. Weiterer
Anstrengungen bedarf es insbesondere in den Bereichen Regionalpolitik, Umwelt
und Klimawandel, wo die Umsetzung der EU-finanzierten Projekte verbessert
werden muss, sowie Wasserqualität, Kontrolle der Umweltverschmutzung durch
Industriebetriebe und Risikomanagement. Im Bereich Sozialpolitik und
Beschäftigung müssen Maßnahmen ergriffen werden, um einen inklusiven und
effizienten Arbeitsmarkt zu schaffen. Die interne Kontrolle der öffentlichen
Finanzen muss gestärkt und in der gesamten öffentlichen Verwaltung ausgebaut
werden. Insgesamt hat das Land bei der Angleichung an den Besitzstand ein
Niveau erreicht, das für den Übergang zur nächsten Phase des Beitrittsprozesses
ausreicht. Albanien Im Oktober letzten
Jahres hat die Kommission dem Rat vorgeschlagen, Albanien vorbehaltlich des
Abschlusses wichtiger Maßnahmen in den Bereichen der Reform der Justiz und der
öffentlichen Verwaltung und der Überarbeitung der Geschäftsordnung des
Parlaments den Status eines Kandidatenlands zu verleihen. Im Dezember 2012 hat
der Rat im Vorfeld seiner Entscheidung über die Zuerkennung des
Kandidatenstatus die Kommission aufgefordert, nach Erzielung der erforderlichen
Fortschritte Bericht zu erstatten und dabei auch die weiteren Maßnahmen
Albaniens zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität
(u. a. proaktive Ermittlung und Strafverfolgung) zu berücksichtigen.
Albanien hat inzwischen die restlichen wichtigen Maßnahmen zur Reform der
Justiz, der öffentlichen Verwaltung und des Parlaments im parteiübergreifenden
Konsens angenommen. Bei ihrer Bewertung der Parlamentswahlen vom Juni kam die
internationale Wahlbeobachtungsmission unter Leitung der OSZE/BDIMR zu dem
Schluss, dass es sich um kompetitive Wahlen mit aktiver Bürgerbeteiligung über
den gesamten Kampagnenzeitraum handelte, bei denen die Grundfreiheiten
vollständig gewahrt wurden. Bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter
Kriminalität hat Albanien wichtige Schritte eingeleitet, um die Effizienz von
Ermittlung und strafrechtlicher Verfolgung zu steigern und die Zusammenarbeit
zwischen den Strafvollzugsbehörden zu stärken. Die Zahl der Urteile in Fällen
der Korruption und der Geldwäsche ist gestiegen, ebenso wie die Zahl der
Ermittlungsverfahren in Fällen von Menschen- und Drogenhandel. Sämtliche jüngst
ausgesprochenen Empfehlungen des Europarates zur Finanzierung politischer
Parteien, wie auch die Rechtsvorschriften im Bereich der Korruption, wurden auf
zufriedenstellende Weise umgesetzt. Die neue Regierung in Albanien hat sich
eindeutig zur Bekämpfung der Korruption verpflichtet und diese in ihrem
Programm zur Priorität erklärt. Gemäß der Stellungnahme
der Kommission von 2010 muss Albanien im Hinblick auf die Eröffnung der
Beitrittsverhandlungen folgende Schlüsselbedingungen erfüllen: 1) die
Reform seiner öffentlichen Verwaltung zur Entpolitisierung und Stärkung der
Professionalität der Verwaltungsstrukturen fortsetzen, 2) weitere
Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht
der Justiz ergreifen, 3) weiter entschlossen gegen die Korruption vorgehen
und dabei seine Erfolgsbilanz in den Bereichen proaktive Ermittlung,
Strafverfolgung und Urteilsfällung verbessern, 4) weiter entschlossen
gegen die organisierte Kriminalität vorgehen und dabei seine Erfolgsbilanz in
den Bereichen proaktive Ermittlung, Strafverfolgung und Urteilsfällung
verbessern sowie 5) wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte ergreifen,
auch für Roma, sowie Antidiskriminierungsstrategien fördern und die
Vorschriften über das Recht an geistigem Eigentum umsetzen. Ein konstruktiver und
tragfähiger Dialog zwischen Regierung und Opposition über EU-bezogene Reformen
wird weiterhin eine wesentliche Rolle für Albanien auf seinem Weg in die EU
spielen. Albaniens konstruktives Engagement für die regionale Zusammenarbeit
ist weiterhin unverzichtbar. Albanien hat bei der
Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft weitere
Fortschritte gemacht. Die Regierungsmehrheit und die Opposition haben im
Hinblick auf die Annahme einer Reihe von Rechtsinstrumenten im Parlament
zusammengearbeitet. Hierzu zählt die Verabschiedung des Gesetzes über den
öffentlichen Dienst, des Gesetzes über den Obersten Rechnungshof, der Geschäftsordnung
des Parlaments sowie einer Reihe von Änderungen des Strafgesetzbuches und der
Zivilprozessordnung. Zwar kam es im Vorfeld
der Parlamentswahlen vom 23. Juni zu Spannungen, die zeitweise die Arbeit der
Wahlverwaltungsorgane zu behindern drohten, die Wahlen waren dann aber von
wirklichem Wettbewerb geprägt und wurden bei hoher Wahlbeteiligung insgesamt
ordnungsgemäß durchgeführt. Albanien kann bei der Erfüllung der wichtigsten
Prioritäten weitere Fortschritte vorweisen, unter anderem bei der Reform der
öffentlichen Verwaltung, insbesondere durch die Verabschiedung des Gesetzes
über den öffentlichen Dienst. Ferner wurden weitere
Schritte zur Reform der Justiz unternommen, unter anderem zur Straffung des
Gerichtswesens. Bei der Korruptionsbekämpfung konnten dank verbesserter
Arbeitsmethoden der Antikorruptionsbehörden, einer zunehmenden Zahl von
Verurteilungen und einer wirksameren institutionsübergreifenden Zusammenarbeit
einige Fortschritte erzielt werden, so dass nun eine erste Erfolgsbilanz vorliegt,
die noch verbessert werden muss. Die stärkere Überwachung und Transparenz in
Schlüsselbereichen wie der Registrierung von Grundeigentum, dem Zollwesen, der
Hochschulbildung und der Gesundheit zeugen von einer verstärkten
Sensibilisierung für Präventionsfragen. Die Empfehlungen des Europarates zur
Finanzierung politischer Parteien, wie auch die Rechtsvorschriften im Bereich
der Korruption, wurden angegangen. Allerdings ist die Korruption nach wie vor
ein besonders gravierendes Problem, das nur mit Entschlossenheit und
abgestimmten Anstrengungen ausgeräumt werden kann. Was die organisierte
Kriminalität angeht, so wurde die internationale polizeiliche Zusammenarbeit
verbessert, wie auch die Nutzung der Bedrohungsanalysen; es wurden mehr Drogen
und Erträge aus Straftaten beschlagnahmt. Die Empfehlungen des Europarates über
die Geldwäschebekämpfung wurden umgesetzt. Die Problematik des Menschenhandels
und weiterer schwerwiegender Straftaten wurde durch wichtige Änderungen des
Strafgesetzbuchs angegangen. Hinsichtlich der
Menschenrechte wurden die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit insgesamt geachtet. Im Bereich
Antidiskriminierung sind Fortschritte zu verzeichnen, unter anderem dank des
Aktionsplans für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBTI). Was das Recht auf freie
Meinungsäußerung angeht, so wurde der Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien in
Albanien durch das Gesetz über audiovisuelle Medien wesentlich verbessert. Albanien muss die
Justizreformen in Zukunft beschleunigen. Die institutionellen und rechtlichen
Strukturen des Justizwesens müssen überarbeitet und gestärkt werden. Wichtige
Rechtsvorschriften, die für die Gewährleistung der Unabhängigkeit, Transparenz
und Effizienz des Justizsystems von wesentlicher Bedeutung sind, müssen noch
abgeschlossen und verabschiedet werden, einschließlich Verfassungsänderungen
zur Entpolitisierung der Ernennung der Mitglieder des Obersten Gerichtshofs.
Die in jüngster Zeit verabschiedeten Gesetze müssen mit voller Unterstützung
seitens der Politik und der richterlichen Berufe muss umgesetzt werden. Darüber hinaus muss
Albanien besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der Reform der öffentlichen
Verwaltung legen, insbesondere bezüglich der strukturellen Gesetze sowie der
Verwaltungsakte. Die sekundären Rechtsvorschriften zu dem neuen Gesetz über den
öffentlichen Dienst müssen angenommen und zügig umgesetzt werden. Die
Kontinuität in der öffentlichen Verwaltung muss gewährleistet und
Professionalität, Entpolitisierung und Rechenschaftspflicht müssen gestärkt
werden. Zur
Korruptionsbekämpfung werden neben starker politischer Unterstützung gezielte
Maßnahmen erforderlich sein, u. a. indem eine zentrale Koordinierungsstelle
mit den erforderlichen Kompetenzen und Kapazitäten ausgestattet wird. Die
Präventions- und Repressionskapazitäten sowie die Unabhängigkeit der
Vollzugsbehörden müssen verbessert werden. Es muss sichergestellt werden, dass
das Parlament den Berichten unabhängiger Institutionen ordnungsgemäß nachgeht. Zudem muss auf der
Grundlage der ersten Ergebnisse die Erfolgsbilanz im Hinblick auf wirksame
Ermittlungen und Verurteilungen in Fällen von organisierter Kriminalität
verbessert werden. Weitere Anstrengungen sind notwendig, damit Änderungen an
der Strafprozessordnung verabschiedet und der Einsatz von Bedrohungsanalysen,
der Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und gezielte proaktive
Ermittlungen wirksam ausgebaut werden können. Auch bei den Ermittlungen in
Bezug auf Vermögenswerte ungeklärter Herkunft und bei Geldwäscheverdacht muss
ein stärker proaktiv ausgerichteter Ansatz verfolgt werden. Im Bereich der
Menschenrechte sollte der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften und der
Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften Priorität eingeräumt werden, wobei
der Schwerpunkt eindeutig auf den Rechten von Menschen mit Behinderungen, den
Rechten von Kindern und der Inklusion der Roma liegen sollte. Was die freie
Meinungsäußerung angeht, sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um die
vollständige Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörde zu gewährleisten. Was
die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Albanien einige weitere
Fortschritte im Hinblick auf die Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft
erzielt. Albanien dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck
und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es die Umsetzung seiner
Strukturreformen beschleunigt. Albanien hat seine
makroökonomische Stabilität gewahrt. Das BIP-Wachstum hat sich
verlangsamt, blieb aber vor allem dank der Auslandsnachfrage positiv. Dank der
niedrigen Inflation konnte die Geldpolitik zwecks Ankurbelung des
Wirtschaftswachstums gelockert werden, allerdings hat sich dies bisher noch
nicht in der Realwirtschaft niedergeschlagen, da das Kreditwachstum sich
angesichts der hohen und weiter steigenden notleidenden Kredite verlangsamt
hat. Das Haushaltsdefizit ist nach wie vor hoch und die öffentliche
Verschuldung ist weiter gestiegen, so dass die gesetzlich festgelegte
Schuldengrenze von 60% des BIP überschritten und abgeschafft wurde. Die
Arbeitsmarktlage hat sich leicht verbessert, doch ist die Arbeitslosigkeit ist
nach wie vor hoch. Das Leistungsbilanzdefizit hat sich verringert, ist jedoch immer
noch groß. Die Wirtschaft ist auch weiterhin anfällig für inländische
Strukturschwächen und die globale makroökonomische Instabilität. Albanien muss seine
stabilitätsorientierte Haushalts- und Geldpolitik durch Strukturreformen
ergänzen, um ein langfristig nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu gewährleisten.
Es wird sich mit dem Abbau des hohen Haushaltsdefizits und der öffentlichen
Verschuldung und der damit verbundenen kurzfristigen Verschuldungseffekte
befassen müssen. Darüber hinaus wird Albanien die haushaltspolitische
Berechenbarkeit verbessern müssen, indem es die bereits mehrfach beobachtete
Überbewertung der Einnahmen abbaut und die Steuereintreibung effizienter
gestaltet. Für die Diversifizierung der Wirtschaft und die Stärkung des
langfristigen Wachstumspotenzials ist eine Verbesserung des Geschäfts- und
Investitionsklimas unverzichtbar. Dies könnte unter anderem durch die Stärkung
der Rechtsstaatlichkeit, die Korruptionsbekämpfung und den Abbau der
Zahlungsrückstände sowie durch Ausbau der Infrastruktur und Förderung des
Humankapitals erreicht werden. Der informelle Sektor stellt nach wie vor eine
große Herausforderung dar. Das Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen (SAA) wurde insgesamt weiter reibungslos umgesetzt und
Albanien ist mit der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die Anforderungen
des EU-Rechts in einer Reihe von Bereichen vorangekommen, wodurch es seine Fähigkeit
zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen gestärkt hat. Verbesserungen wurden unter anderem in den
Bereichen öffentliches Auftragswesen, Statistik, Justiz, Freiheit und
Sicherheit sowie Zoll erzielt. Albanien muss weitere Anstrengungen unternehmen,
um eine wirksame Durchsetzung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum
zu gewährleisten und besonderes Augenmerk auf die Energiewirtschaft legen,
u. a. auf die Diversifizierung der Energiequellen, das Funktionieren des
Elektrizitätsmarktes, die Lösung der Probleme im Zusammenhang mit Netzverlusten
und der geringen Beitreibungsquote. Außerdem muss es die Frage der
MwSt.-Erstattungen entschlossen angehen, auch in Bezug auf bestehende
Rückstände, und den Umweltschutz unter anderem durch nachhaltige Investitionen
im Bereich Abfallwirtschaft und Abwasserbehandlung verbessern. Weitere Anstrengungen
sind in den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik erforderlich. Die
administrativen Kapazitäten und die Professionalität der für die Umsetzung des
Besitzstandes zuständigen Einrichtungen müssen gestärkt und die Unabhängigkeit
der Regulierungsbehörden geschützt werden. In mehreren Bereichen des
Besitzstands, insbesondere im öffentlichen Auftragswesen und der
Finanzkontrolle müssen Transparenz und Rechenschaftspflicht unbedingt
verbessert werden. Bosnien und
Herzegowina In Bosnien und
Herzegowina ist der Prozess der europäischen Integration zum Stillstand
gekommen, während andere Länder in der Region weiter vorankommen. Das
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) wurde 2008 unterzeichnet und
der Ratifizierungsprozess im September 2011 abgeschlossen. Das SAA ist noch
nicht in Kraft getreten, weil das Land die verbleibenden Anforderungen nicht
erfüllt hat, insbesondere glaubwürdige Anstrengungen bei der Umsetzung des
Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Sejdić/Finci,
der die Diskriminierung von Bürgern aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit
betraf. Daher werden die Beziehungen zwischen der EU und Bosnien und
Herzegowina nach wie vor durch das Interimsabkommen (IA) von 2008 geregelt. Die politischen
Vertreter konnten weder zu einer gemeinsamen Vision für die allgemeine
Ausrichtung und die Zukunft des Landes noch zu einem gemeinsamen Verständnis
über dessen Funktionieren gelangen. Es gibt keinen eingehenden innenpolitischen
Dialog über grundlegende Fragen wie den EU-Integrationsprozess und auch keine
diesbezügliche Prioritätensetzung. Die EU-Agenda war für die politischen
Vertreter des Landes keine Priorität, was dazu führte, dass hinsichtlich der
europäischen Perspektive des Landes keine Fortschritte zu verzeichnen sind.
Kurzfristige parteipolitische und volksgruppenspezifische Interessen überwogen
gegenüber einer zukunftsorientierten Politik zur Verankerung Bosnien und
Herzegowinas in der EU. Der politische Stillstand in der Föderation, der
bereits seit mehr als einem Jahr anhält, wirkt sich negativ auf die
Staatsführung sowohl innerhalb der Föderation als auch der Ebene des
Gesamtstaats aus. Bestimmte politische Akteure stellen die Einheit Bosnien und
Herzegowinas als einem einzigen Staat fortlaufend in Frage. Die beiden wichtigsten
Verpflichtungen, die im Rahmen des Fahrplans von 2012 für den Antrag des Landes
auf EU-Mitgliedschaft vorgesehen sind – die tatsächliche Umsetzung des
Sejdić/Finci-Urteils und die Schaffung eines wirksamen
Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten – wurden nicht erfüllt. Die EU
hat intensive Vermittlungsbemühungen unternommen, um die führenden Politiker
Bosnien und Herzegowinas bei der Suche nach einer gemeinsamen Grundlage für die
Umsetzung des Sejdić/Finci-Urteils zu unterstützen, diese konnten sich
jedoch nicht auf eine Lösung einigen. Die Lösung dieser Frage
ist nicht nur entscheidend für das weitere Vorankommen des Landes auf dem Weg
in die EU, sondern auch für die Legitimität und Glaubwürdigkeit des Präsidenten
und des Parlaments von Bosnien und Herzegowina, die im Jahr 2014 gewählt
werden. Sie würde den EU-Beitrittsprozess wieder in Gang bringen, was für die
Entwicklung Bosnien und Herzegowinas von einem Nachkriegsland zu einem
künftigen EU-Mitgliedstaat unverzichtbar ist. Ohne politischen Mut und
Entschlossenheit wird sich die europäische Perspektive Bosnien und Herzegowinas
nicht verwirklichen lassen. Ebenso dringend und
wichtig ist die Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus zu EU-Fragen, an
dem die verschiedenen Regierungsebenen beteiligt sind. In einem stark
dezentralisierten Land wie Bosnien und Herzegowina ist ein solcher Mechanismus
von entscheidender Bedeutung, damit die jeweiligen Vertreter aus Bosnien und
Herzegowina im Namen des gesamten Landes sprechen und bei der Interaktion mit
der EU Verpflichtungen eingehen können. Das Land muss dringend einen
Mechanismus entwickeln, der diese grundlegende Anforderung erfüllt. Es wird immer
schwieriger, die Bereitstellung von Heranführungshilfe an ein Land zu
rechtfertigen, dessen politische Vertreter nicht bereit sind, den für
Fortschritte bei der Heranführungshilfe erforderlichen Konsens zu finden. Ohne
diesen Konsens besteht das große Risiko, dass die Heranführungshilfe nicht zu
den erwarteten Ergebnissen führt. Angesichts der Tatsache, dass nach wie vor
keine Lösung in Bezug auf die Umsetzung des Sejdić/Finci-Urteils gefunden
wurde und kein EU-Koordinierungsmechanismus vorhanden ist, kann das
Finanzierungsniveau im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) nicht
beibehalten werden. Die Kommission hat beschlossen, weitere Diskussionen über
IPA II aufzuschieben, bis das Land im EU-Integrationsprozess wieder
planmäßig vorankommt. In Ermangelung greifbarer Fortschritte riskiert Bosnien
und Herzegowina den Verlust eines erheblichen Teils der Heranführungshilfe. Die
Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf die Anpassung an den EU-Beitritt
Kroatiens sind nur langsam vorangekommen, aber die notwendigen Vereinbarungen
in Bezug auf die Abfertigung von Personen und Waren an den Grenzübergängen nach
Kroatien wurden rechtzeitig vor dem 1. Juli unterzeichnet. Die Kommission
hält es für inakzeptabel, dass Bosnien und Herzegowina sich bislang geweigert
hat, das IA/SAA unter Berücksichtigung seiner traditionellen Handelsbeziehungen
mit Kroatien anzupassen. Die Kommission fordert Bosnien und Herzegowina
dringend auf, seine Position zu überdenken, damit so bald wie möglich eine
Anpassung unter Berücksichtigung der traditionellen Handelsströme vorgenommen
werden kann. Bei der Erfüllung
der politischen Kriterien hat das Land nur sehr begrenzte Fortschritte
gemacht. Da es das Sejdić/Finci-Urteil noch nicht umgesetzt hat, hat
Bosnien und Herzegowina die diskriminierende Praxis, wonach Bürger von Bosnien
und Herzegowina, die sich nicht als einer der drei konstituierenden
Volksgruppen zugehörig erklären, nicht für die Präsidentschaft oder das
Parlament von Bosnien und Herzegowina kandidieren können, noch nicht
eingestellt. Generell sind die Rechtsetzungsverfahren aufgrund mangelnder politischer
Kompromissbereitschaft extrem langwierig. Die Häufigkeit von
Dringlichkeitsverfahren für die Verabschiedung von Gesetzen im Parlament führte
zu einer ausgedehnten Nutzung des Verfahrens zur Prüfung des Vorliegens eines
vitalen nationalen Interesses. Aufgrund mangelnder politischer Übereinstimmung
wurden Gesetze häufig durch Entitätsvetos blockiert. Es besteht
weiterhin ein hohes Maß an Korruption, es gibt keine wirksamen
Präventivmaßnahmen gegen Geldwäsche, und bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität
und des Terrorismus wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Bei der Reform
des Justizsystems wurden zwar insgesamt nur begrenzte Fortschritte erzielt,
doch einige der im Rahmen des strukturierten Justizdialogs formulierten
Empfehlungen der Kommission wurden umgesetzt: So ist bei der Verfolgung von
Kriegsverbrechen die Festlegung der jeweiligen Zuständigkeit – im Einklang mit
der nationalen Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen – deutlich
vorangekommen. Gleiches gilt für die Zuweisung angemessener finanzieller und
personeller Ressourcen aus den entsprechenden Budgets und von wichtigen
IPA-Beiträgen. Der Rückstau anhängiger Verfahren wurde reduziert. Der Abschluss
der Protokolle mit Kroatien und Serbien über die Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen
Verfolgung von Kriegsverbrechen, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Völkermord ist vielversprechend. Insgesamt gibt es noch immer ernsthafte Mängel
bei der Unabhängigkeit, Wirksamkeit, Rechenschaftspflicht und Unparteilichkeit
der Justiz in Bosnien und Herzegowina. Die bestehenden
Instrumente für Menschenrechte, einschließlich der Vorschriften zum Schutz von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBTI)
vor Gewalt und Hassreden, sowie die Roma-Aktionspläne wurden weiterhin nur
begrenzt umgesetzt. Die dauerhafte Rückkehr und Integration der Flüchtlinge und
Binnenvertriebenen werden weiterhin durch den lückenhaften Rechtsrahmen
behindert. Rechtsvorschriften zur Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung
sind vorhanden, allerdings geben Einschüchterungen von Journalisten und
Redakteuren weiterhin Anlass zur Besorgnis, wie auch der finanzielle Druck, der
auf die öffentlichen Rundfunkanstalten ausgeübt wird. Bosnien und Herzegowina
hat sich weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt und pflegt
gutnachbarschaftliche Beziehungen mit seinen Nachbarn. Die verbleibenden Grenz-
und Eigentumsfragen mit den Nachbarländern müssen angegangen werden. Dank gründlicher
Vorbereitungen auf allen Ebenen, die von der EU und anderen internationalen
Organisationen unterstützt wurden, konnte die lang erwartete Volkszählung in
Bosnien und Herzegowina – die erste seit 1991 – durchgeführt werden. Hinsichtlich
der wirtschaftlichen Kriterien hat Bosnien und Herzegowina auf dem Weg
zu einer funktionierenden Marktwirtschaft geringe Fortschritte erzielt. Es
bedarf erheblicher weiterer Reformbemühungen, die mit Entschlossenheit
vorangetrieben werden, damit das Land dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften
innerhalb der Union langfristig standhalten kann. Die
Wirtschaft schrumpfte im Jahr 2012 um 1,1 %. Allerdings deuten die
Indikatoren für das erste Halbjahr 2013 auf eine gewisse Erholung hin. Die
Arbeitslosigkeit ist nach wie vor sehr hoch. Die Qualität der öffentlichen
Finanzen war im Berichtszeitraum weiterhin niedrig, auch wenn die Verwaltung
der öffentlichen Finanzen etwas gestärkt wurde. Trotz leichter Verbesserungen
ist der Konsens in wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Grundsatzfragen
weiterhin wenig tragfähig; diese steht landesweiten Reformen im Wege. Der große
und ineffiziente öffentliche Sektor, der zahlreiche Überschneidungen bei den
Kompetenzen auf der Ebene des Gesamtstaats, der Entitäten sowie auf kommunaler
bzw. kantonaler Ebene (vor allem in der Föderation) aufweist, gefährdet
weiterhin die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die
Durchsetzungskapazitäten werden durch das ineffiziente Rechts- und Justizsystem
behindert,
was eindeutig ein Investitionshemmnis darstellt und einen Nährboden für
Korruption schafft. Die
Zusammensetzung und die geringe Effizienz der öffentlichen Ausgaben in Bosnien
und Herzegowina geben weiterhin Anlass zur Sorge. In diesem Zusammenhang muss
die Haushaltsberichterstattung weiter verbessert werden, um die Qualität der
Analyse und der
Politikgestaltung zu verbessern. Zum Abbau
struktureller Rigiditäten wie der übermäßigen Besteuerung der Arbeit und nicht
ausreichend zielgerichteter sozialer Transfers wären Maßnahmen zur Ankurbelung
der Nachfrage nach Arbeitskräften erforderlich. Die Behörden der Föderation
sollten die Entwicklung der Rentenreform fortsetzen. Aufgrund des hohen Anteils
öffentlicher Unternehmen an der Wirtschaft sollten die Behörden die
Privatisierung, die das Potenzial zur Verbesserung der Haushaltslage und zu
mehr Wettbewerb bietet, verstärkt vorantreiben. Die Privatwirtschaft muss durch
ein stabiles Unternehmensumfeld unterstützt werden, vor allem indem die
Vertragsdurchsetzung verbessert und ein einheitlicher Wirtschaftsraum im Land
geschaffen wird. Der informelle Sektor stellt nach wie vor eine große
Herausforderung dar. Das Fehlen einer
wirklichen politischen Unterstützung für die EU-Agenda spiegelt sich auch in
den sehr begrenzten Fortschritten bei der Angleichung an die
Rechtsvorschriften und Standards der EU wider. Dies gilt insbesondere für
die Bereiche Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, Wettbewerb,
öffentliches Auftragswesen, Energie, Umwelt, Klimawandel, Verkehr,
Beschäftigung und Sozialpolitik. In anderen Bereichen wie der ländlichen
Entwicklung und der Regionalpolitik gibt es aufgrund der fehlenden Einigung
über die entsprechenden landesweiten Strategien nur wenige Fortschritte. Es
müssen verschiedene Ernennungen für wichtige Einrichtungen vorgenommen werden.
Geschieht dies nicht, wird der Rechtssetzungsprozess behindert. Die Arbeit
anderer Institutionen, z. B. des Rates für staatliche Beihilfen, wurde
durch den Mangel an finanziellen Mitteln beeinträchtigt, so dass diese bisher
nicht ordnungsgemäß funktionieren konnten. Eine der wenigen erfreulichen
Ausnahmen ist der Bereich der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, in
dem die Vorbereitungen für die Angleichung an die EU-Standards vorangekommen
sind. Im Hinblick auf die
Ausfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Bosnien und Herzegowina in
die EU müssen bei Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften für die Bereiche
Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit rasche Fortschritte erzielt werden.
Bosnien und Herzegowina ist das einzige Land der Region, das seine
Rechtsvorschriften nicht an die EU-Richtlinien über das öffentliche
Auftragswesen von 2004 angeglichen hat. Es muss dies nun dringend nachholen.
Das Land muss weiterhin konsequente Bemühungen um eine nachhaltige Umsetzung
aller im Rahmen des Fahrplans für die Visaliberalisierung eingeleiteten
Reformen unternehmen, u. a. im Hinblick auf umfassendere Maßnahmen an den
Grenzen zur Stärkung der nationalen und regionalen Sicherheit. Die Maßnahmen
zur Verhinderung des Missbrauchs der Regelung für visumfreies Reisen müssen fortgesetzt
werden. Kosovo 2013 war für das Kosovo
auf dem Weg in die Europäische Union ein historisches Jahr. Der Beschluss des
Europäischen Rates vom Juni zur Aufnahme von Verhandlungen über ein
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen markiert den Beginn einer wichtigen
neuen Phase in den Beziehungen des Kosovo zur Europäischen Union. Die
Verhandlungen werden diesen Monat offiziell eröffnet. Die Kommission will die
Verhandlungen bis zum Frühjahr 2014 abschließen und im Sommer einen Entwurf für
ein Abkommen vorlegen, der dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss des
Abkommens unterbreitet werden soll. Das Kosovo hat aktiv und
konstruktiv auf eine spürbare und dauerhafte Verbesserung seiner Beziehungen
zu Serbien hingearbeitet. Im April konnte dank des Engagements des Kosovo
in dem durch die EU vermittelten Dialog die wegweisende Erste
Grundsatzvereinbarung zur Normalisierung der Beziehungen mit Serbien (Erste
Vereinbarung) angenommen werden, die im Mai durch einen bis Ende 2013
abzuschließenden Durchführungsplan ergänzt wurde. Insbesondere haben die beiden
Parteien vereinbart, dass keine der beiden Seiten Dritte dazu ermuntern wird,
die Fortschritte der jeweils anderen Seite auf ihrem Weg nach Europa zu
behindern. Dies stellt einen grundlegenden Wandel in den Beziehungen zwischen
den beiden Seiten dar. Die Durchführung der ersten Vereinbarung wurde
fortgesetzt und es wurden bereits eine Reihe bleibender konkreter Änderungen
erzielt. Die beiden Parteien haben zudem Vereinbarungen in den Bereichen
Energie und Telekommunikation getroffen. Auch bei der Umsetzung der
Vereinbarungen, die im Rahmen des technischen Dialogs mit Unterstützung der
EU-Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX getroffen wurden, sind Fortschritte zu
verzeichnen. Das Kosovo muss sich auch weiterhin uneingeschränkt für eine
fortlaufende Normalisierung der Beziehungen zu Serbien und für die Umsetzung
aller im Rahmen des Dialogs erzielten Vereinbarungen einsetzen. Das Kosovo muss
die Umsetzung der Ersten Vereinbarung insbesondere in den Bereichen Polizei, Justiz
und Kommunalwahlen vollenden. Die Erste Vereinbarung
traf im Norden des Kosovo auf Widerstand. Eine Eskalation konnte dank
Pristinas Zurückhaltung und integrativem Ansatz sowie dank der positiven Rolle
Belgrads vermieden werden. Nach der Ersten Vereinbarung wurden die serbischen
Polizeidienststellen im Norden des Kosovo geschlossen; die serbischen
Gehaltszahlungen für durch das Kosovo beschäftigte Polizeibeamte wurden
eingestellt; die serbischen Gerichte haben die Bearbeitung von Strafsachen im
Kosovo eingestellt und die Kommunalversammlungen in den vier Gemeinden im
Norden wurden aufgelöst. Die für November anberaumten Kommunalwahlen sollen
auch im Norden des Kosovo abgehalten werden. Es ist wichtig, dass diese Wahlen
ordnungsgemäß durchgeführt werden und dass alle wahlberechtigten Personen daran
teilnehmen und ihre demokratischen Rechte ausüben. Am 19. September wurde
bei einem Anschlag auf einen EULEX-Konvoi im Norden des Kosovo ein Mitglied der
EULEX-Mission getötet. Die führenden Politiker sowohl des Kosovo als auch
Serbiens haben diesen Angriff auf das Schärfste verurteilt. Das Kosovo ist bei
wichtigen politischen Reformen vorangekommen. Im April haben die
Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
bestätigt[1],
dass das Kosovo die kurzfristigen Prioritäten in den Bereichen
Rechtsstaatlichkeit, öffentliche Verwaltung, Minderheitenschutz und Handel, die
in der Durchführbarkeitsstudie[2]
von Oktober letzten Jahres festgelegt wurden, umgesetzt hat. Im April hat die
Kommission ferner dem Rat empfohlen, ein Rahmenabkommen über die Teilnahme des
Kosovo an Programmen der Europäischen Union zu unterzeichnen und abzuschließen. Seit Dezember ist das
Kosovo Mitglied der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Im Juni
unterzeichnete das Kosovo ein Rahmenabkommen mit der Europäischen
Investitionsbank (EIB), und die Entwicklungsbank des Europarats stimmte der
Aufnahme des Kosovo zu. Im Februar beschloss der Regionale Kooperationsrat,
seine Satzung zu ändern, um die uneingeschränkte Teilnahme des Kosovo zu
ermöglichen. Der Dialog über die Visaliberalisierung
stand im Kosovo weiterhin ganz oben auf der politischen Tagesordnung.
Pristina hat Anstrengungen unternommen, um hier für Fortschritte zu sorgen. Im
Februar nahm die Kommission ihren ersten Bericht über die Erfüllung der
Anforderungen des Fahrplans für die Visaliberalisierung durch das Kosovo an[3].
Im April nahm das Kosovo seinen Aktionsplan zur Visaliberalisierung an. Bisher
fanden drei Zusammenkünfte hoher Beamter statt. In enger Zusammenarbeit mit der
Kommission, dem EU-Büro in Pristina und EULEX hat das Kosovo Fortschritte bei
der Änderung der Rechtsvorschriften entsprechend den im Bericht formulierten
Empfehlungen erzielt. In dieser Hinsicht sind noch weitere Anstrengungen
erforderlich. Das Kosovo muss sich verstärkt der Umsetzung der
Rechtsvorschriften widmen. Entscheidend für die
neue Dynamik bei der Angleichung der Rechtsvorschriften war ein breiter
politischer Konsens über die europäische Perspektive des Kosovo. Auch der
nationale Rat für europäische Integration hat dieses Ziel verfolgt. Es ist
wichtig, dass dieser Konsens aufrechterhalten und weiter ausgedehnt wird. Diese
Anstrengungen dürften sich als wichtiger Beitrag zu den Verhandlungen über das
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erweisen. In der
Durchführbarkeitsstudie der Kommission werden die Prioritätsbereiche
festgelegt, auf die sich das Kosovo konzentrieren muss, um seine
Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu
erfüllen. Hierbei handelt es sich um die Folgenden: Rechtsstaatlichkeit,
Justizwesen, öffentliche Verwaltung, Wahlreform und Parlament, Menschen- und
Grundrechte, Minderheitenschutz, Handel und Binnenmarkt sowie veterinär- und
pflanzenschutzrechtliche Fragen. Im Bereich der politischen
Kriterien hat die Regierung des Kosovo ihre Kapazität zur Umsetzung der
Prioritäten des europäischen Integrationsprozesses verstärkt. Sie hat diese
Fähigkeit ferner durch ihre Folgemaßnahmen zu den die in der Durchführbarkeitsstudie
festgelegten kurzfristigen Prioritäten und die Vorbereitungen für die
Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unter Beweis
gestellt. Zudem wurden Schritte eingeleitet, um die parlamentarische
Aufsicht über die Tätigkeit der Regierung zu verbessern. Allerdings stellte der
Beschluss des Parlaments, über die Ergebnisse eines Gerichtsverfahrens zu
debattieren, bei den Anstrengungen des Kosovo zur Stärkung seiner Institutionen
der demokratischen Staatsführung einen klaren Rückschritt dar. Das Kosovo hat gezeigt,
dass es entschlossen ist, bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und
der Korruption Ergebnisse zu erzielen, sowohl bei der Einleitung von
Ermittlungen als auch bei der Stärkung des Rechtsrahmens. Erste Schritte wurden
unternommen, um in diesem Bereich harmonisierte Statistiken zu erstellen. Das
Kosovo hat zudem seine gute Zusammenarbeit mit EULEX fortgesetzt. Im
Justizsystem wurden wichtige Reformen durchgeführt. Die kohärente Umsetzung
dieser Reformen wird für weitere positive Veränderungen entscheidend sein und
muss genau beobachtet werden. Im Januar sind die Gesetze über die Gerichte und
die Staatsanwaltschaft in Kraft getreten, durch die eine neue Struktur des
Gerichtswesens und der Staatsanwaltschaft eingeführt wurde. Der neue
Rechtsrahmen soll zur Unabhängigkeit, Wirksamkeit, Rechenschaftspflicht und
Unparteilichkeit des Gerichtswesens beitragen. Das Kosovo hat auch weiterhin
die Rückübernahme von Personen aus den Mitgliedstaaten gewährleistet. Nach den Empfehlungen
der Durchführbarkeitsstudie hat das Parlament die Artikel des Strafgesetzbuchs
über die strafrechtliche Haftung der Medien und den Schutz journalistischer
Quellen geändert. Der Umsetzungsüberwachungsrat („Implementation Monitoring
Council“), dem Vertreter der kosovarischen Behörden und der serbisch-orthodoxen
Kirche angehören, wurde eingerichtet und funktioniert gut. Zudem hat der
öffentliche Rundfunk nun begonnen, Sendungen in serbischer Sprache
auszustrahlen. Ein neuer Sprachenbeauftragter wurde ernannt, und sein Büro hat
seine Arbeit aufgenommen. Die finanzielle und personelle Ausstattung der
Ombudsperson wurde aufgestockt, so dass diese Einrichtung nun ihre Rolle zum
Schutz der guten Regierungsführung und der Menschenrechte im Kosovo ausüben
kann. Das Kosovo muss
weiterhin dafür sorgen, dass die Wahlreform abgeschlossen wird und der
Rechtsrahmen die bewährte Praxis in der EU widerspiegelt. Das Parlament muss
seine Kontrolle der Exekutive verbessern, indem es für eine bessere Prüfung der
Gesetzentwürfe sorgt und die Umsetzung der Politik und der Rechtsvorschriften
überwacht. Die Regierung muss sich adäquat an den Arbeiten des Parlaments
beteiligen. Die finanzielle Unabhängigkeit des Parlaments wurde verbessert,
aber zur Sicherung seiner finanziellen und verwaltungstechnischen
Unabhängigkeit sind noch weitere Schritte nötig (z. B. Verbesserung der
Geschäftsordnung und der Rechtsvorschriften für das Parlament). Was das Rechtsstaatsprinzip
angeht, muss das Kosovo vor allem konkrete Ergebnisse bei der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität und der Korruption vorweisen und ferner die
Rechtsvorschriften und deren Umsetzung stärken. Das Kosovo muss die
Verlässlichkeit von Statistiken in diesen Bereichen weiter verbessern. Es muss
ferner die EULEX-Mission, einschließlich der Sonderermittlungseinheit, bei der
Erfüllung ihres Mandats aktiv unterstützen. Das Kosovo übernimmt schrittweise
immer mehr Zuständigkeiten von EULEX. Der strukturierte Dialog über die
Rechtsstaatlichkeit ist ein unverzichtbares Forum, in dem das Kosovo und die EU
die Fortschritte in diesem Bereich überprüfen können. Die politische
Einflussnahme auf die Arbeit der Judikative gibt nach wie vor Anlass zu
ernster Besorgnis. Der Richter- und der Staatsanwaltsrat müssen auf gegen
Richter, Staatsanwälte und die Justizbehörden gerichtete Angriffe entschlossen
reagieren. Gleiches gilt für das Parlament und die Regierung. Es bedarf
angemessener Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für Richter und Justizbeamte,
sowie für Staatsanwälte, Zeugen und Kläger. Das Kosovo muss weitere Maßnahmen
ergreifen, um den Rückstau anhängiger Verfahren, einschließlich der Umsetzung
von Gerichtsurteilen abzubauen, und gewährleisten, dass Verfahren in geeigneten
Räumlichkeiten und im Einklang mit der Verfahrensordnung durchgeführt werden.
Die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten aus Minderheiten muss im
Einklang mit den Rechtsvorschriften fortgesetzt werden. Das Kosovo muss
sicherstellen, dass die Sonderstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität,
Kriegsverbrechen und Korruption ihre Befugnisse behält. Im Bereich der öffentlichen
Verwaltung muss das Kosovo sich auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften,
der Strategie und des Aktionsplans konzentrieren, was eine starke politische
Steuerung erfordert. Die Professionalität des öffentlichen Dienstes muss
verbessert werden und Minderheitenangehörige müssen im Einklang mit den
Rechtsvorschriften angemessen vertreten sein. Die politische Einflussnahme bei
der Einstellung und Ernennung öffentlicher Bediensteter muss eingestellt
werden. Im Bereich Menschenrechte und Grundrechte müssen die komplexen
und sich überschneidenden institutionellen Strukturen für die Förderung und den
Schutz der Menschen- und Grundrechte vereinfacht werden. Es müssen mehr
Anstrengungen bei den Ermittlungen zu tätlichen Übergriffen auf Journalisten
und deren strafrechtlicher Verfolgung unternommen werden. Das gleiche gilt für
gewaltsame Übergriffe gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und
Transgender-Personen und Intersexuelle (LGBTI). Außerdem müssen auch bei der
Durchsetzung von Eigentumsrechten Fortschritte erzielt werden, zum Beispiel
durch Abbau des Verfahrensrückstaus und eine bessere Durchsetzung von Gerichts-
und Verwaltungsentscheidungen. Die Rechtsvorschriften über den Schutz
personenbezogener Daten müssen besser durchgesetzt werden. Das Parlament muss
einen nachhaltigen langfristigen Mechanismus zur Finanzierung der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ausarbeiten; die Vorstandsernennung ist
noch nicht abgeschlossen. Was den Minderheitenschutz
angeht, so müssen die Rechtsvorschriften über das kulturelle Erbe und die
serbisch-orthodoxe Kirche umgesetzt werden. Die lokalen Behörden müssen im
Hinblick auf die Fortsetzung des Dezentralisierungsprozesses weiter unterstützt
werden. Die Strategie und der Aktionsplan für die Gemeinschaften der Roma,
Aschkali und Balkanägypter müssen energisch umgesetzt werden, da die Situation
dieser Minderheiten vor Ort weiterhin ein großes Problem darstellt. Dies ist
auch im Zusammenhang mit dem Prozess der Visaliberalisierung von Bedeutung.
Ethnisch oder religiös motivierte Übergriffe müssen untersucht und
strafrechtlich verfolgt und die Täter vor Gericht gebracht werden. Was die wirtschaftlichen
Kriterien anbelangt, so hat das Kosovo einige Fortschritte im Hinblick auf
die Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Damit das Land
langfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften standhalten kann, sind
umfassende Reformen und erhebliche Investitionen erforderlich. Die kosovarische
Wirtschaft bekommt allmählich die Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen
Lage in der Region und in der EU zu spüren, wenn auch in geringerem Maße als
andere Länder der Region. Das BIP des Landes schrumpfte im Jahr 2012 um
2,5 %. Die Finanzpolitik war umsichtig und der Haushaltsvollzug erfolgte
planmäßig. Es wurde eine rechtsverbindliche Ausgabenregel eingeführt, die 2014
umgesetzt werden soll. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor sehr hoch. Das
Kosovo hat weiterhin erheblich in die Infrastruktur investiert. Es bedarf
kontinuierlicher Anstrengungen, um die makroökonomische Stabilität zu festigen
und die soziale Situation zu verbessern. Das Kosovo muss seine
Wettbewerbsfähigkeit und die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und
den Privatsektor unterstützen, um die Arbeitslosenquote zu senken. Um für ein
stabiles Unternehmensumfeld zu sorgen, müssen weitere Maßnahmen gegen die
schwach ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit und die Korruption ergriffen werden.
Die Privatisierung muss fortgesetzt werden. Der informelle Sektor stellt nach
wie vor eine große Herausforderung dar. Die Prioritäten im
Bereich der europäischen Standards müssen im Rahmen der Verhandlungen
über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen umgesetzt werden. Das
Kosovo hat die Umstrukturierung des Ministeriums für Handel und Industrie
abgeschlossen, um die Verhandlungen über die handelsbezogenen Teile des
Abkommens wirksam voranbringen zu können und hat eine Folgenabschätzung
fertiggestellt. Zudem hat es Anstrengungen zur Vorbereitung der Landwirtschaftszählung
unternommen. Im Bereich Handel und
Binnenmarkt muss vor allem die kosovarische Unternehmensstatistik
verbessert werden. Das Kosovo muss die Umsetzung des Rechtsrahmens für die
Bereiche Handel, Wettbewerb und Binnenmarkt fortsetzen. Es muss seine
Anstrengungen in einer Reihe von Gebieten im Bereich Tier- und
Pflanzengesundheit, die die Lebensmittelsicherheit betreffen – wie in der
Durchführbarkeitsstudie festgestellt – verstärken. Im Energiesektor
müssen die Bemühungen zur Stilllegung des Kraftwerks Kosovo A intensiviert
werden. Die gezielte Ausrichtung auf die Prioritäten der
Durchführbarkeitsstudie bei der Vorbereitung der Verhandlungen über das
Abkommen mit der EU und über den Visaliberalisierungsdialog hat sich auf die
Fortschritte in anderen Bereichen ausgewirkt. Türkei Die Türkei ist ein
Kandidatenland und ein strategischer Partner für die Europäische Union. Als
große und dynamische Volkswirtschaft ist die Türkei ein wichtiger
Handelspartner und im Rahmen der Zollunion eine wertvolle Komponente der
Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die Türkei nimmt eine strategisch wichtige Lage
ein, auch im Bereich der Energieversorgungssicherheit, und spielt eine
bedeutende Rolle in der Region. Die Kommission betont, dass der laufenden
Zusammenarbeit und dem Dialog über außenpolitische Fragen große Bedeutung
zukommt. Gleichzeitig erweist sich die EU auch weiterhin als wichtiger
Anker für die wirtschaftlichen und politischen Reformen in der Türkei. Die
Ereignisse im Zusammenhang mit dem Gezi-Park haben deutlich gemacht, dass es
wichtig ist, den Dialog unter Einbeziehung des gesamten politischen Spektrums
wie auch der Gesellschaft im Allgemeinen zu fördern und dass die Grundrechte
auch in der Praxis geachtet werden müssen. Die im Jahr 2012 auf den
Weg gebrachte positive Agenda unterstützt und ergänzt weiterhin die
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei durch eine verstärkte Zusammenarbeit in
verschiedenen Bereichen von gemeinsamem Interesse. Sie hat zu einigen positiven
Ergebnissen geführt, ist jedoch kein Ersatz für Verhandlungen. Das volle
Potenzial der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei kann sich am besten im
Rahmen eines aktiven und glaubwürdigen Beitrittsprozesses entfalten. Dieser
Prozess ist weiterhin der geeignetste Rahmen für die Förderung EU-spezifischer
Reformen, die Weiterentwicklung des Dialogs über außen- und
sicherheitspolitische Fragen, die Stärkung der wirtschaftlichen
Wettbewerbsfähigkeit und eine intensivere Zusammenarbeit in den Bereichen
Energie und Justiz und Inneres. Die Beitrittsverhandlungen müssen unter
Einhaltung der von der EU gemachten Zusagen und der vereinbarten Auflagen
wieder an Dynamik gewinnen. In diesem Zusammenhang stellt die Eröffnung des
Kapitels 22-Regionalpolitik nach mehr als drei Jahren der Stagnation in
den Verhandlungen einen wichtigen Schritt dar. Die Türkei kann das Tempo der
Verhandlungen beschleunigen, indem sie die Benchmarks wie auch die
Anforderungen des Verhandlungsrahmens erfüllt und ihre vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber der EU einhält, einschließlich ihrer Verpflichtung
zur uneingeschränkten und nichtdiskriminierenden Umsetzung des Zusatzprotokolls
zum Assoziierungsabkommen gegenüber allen Mitgliedstaaten. Angesichts der
Entwicklungen in der Türkei in den vergangenen zwölf Monaten ergibt sich bei den
politischen Kriterien ein gemischtes Bild. Wichtige Reformanstrengungen
wurden fortgesetzt. Das im April verabschiedete vierte Justizreformpaket stärkt
den Schutz der Grundrechte, einschließlich in Bezug auf das Recht auf freie
Meinungsäußerung und die Bekämpfung von Straffreiheit bei Folter und
Misshandlung. Die Regierung hat einen Friedensprozess eingeleitet, dessen Ziel
es ist, Terrorismus und Gewalt im Südosten des Landes zu beenden und den Weg
für eine Lösung der Kurdenfrage zu ebnen. Dieser Prozess sollte von allen
Seiten mit gutem Willen fortgesetzt werden. Die im Demokratiepaket vom
September 2013 angekündigten Maßnahmen umfassen weitere Reformen bei einer
Reihe wichtiger Fragen, so etwa hinsichtlich der Verwendung anderer Sprachen
als Türkisch und der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Zudem
sieht es Änderungen bei den derzeit hohen Sperrklauseln für die Vertretung
politischer Parteien im Parlament und deren Finanzierung vor, was den
Pluralismus stärken dürfte. Von zentraler Bedeutung sind Fortschritte in der
Zusammenarbeit mit den Oppositionsparteien und eine Umsetzung im Einklang mit
den europäischen Standards. Der parteiübergreifende
Vermittlungsausschuss des Parlaments, der mit der Ausarbeitung einer neuen
Verfassung beauftragt wurde, setzte seine Arbeiten fort und erzielte bei einer
Reihe von Artikeln eine Einigung. Diese Arbeiten sollten mit der nötigen
Kompromissbereitschaft fortgeführt werden. Die Annahme eines umfassenden
Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz bedeutet einen wichtigen
Schritt auf dem Weg zu einem angemessenen Schutz von Asylsuchenden. Ebenfalls
fortgesetzt wurden die Bemühungen um den Schutz der Frauenrechte, insbesondere
durch die Umsetzung des Gesetzes über den Schutz der Familie und die Verhütung
von Gewalt. Die Ombudsstelle wurde eingerichtet und nimmt ihre Rolle bereits
aktiv wahr. Die Nationale Menschenrechtsinstitution nahm ihre Arbeit ebenfalls
auf. Darüber hinaus werden
Themen, die in der Vergangenheit als heikel angesehen wurden, wie etwa die
Kurdenfrage, die Rolle des Militärs, die Armenierfrage oder die Rechte von Menschen
unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, inzwischen freier in
der Öffentlichkeit diskutiert. Die demokratische Debatte gewinnt an Raum,
insbesondere über die sozialen Medien, und wird über die traditionellen
politischen Parteien hinaus praktiziert, einschließlich durch Demonstrationen.
In dieser Hinsicht ist die Protestwelle des Monats Juni auch Ergebnis der in
der Türkei im vergangenen Jahrzehnt vollzogenen umfassenden demokratischen
Reformen und der Formierung einer lebendigen und vielgestaltigen
Zivilgesellschaft, die respektiert und unabhängig von den parlamentarischen
Mehrheitsverhältnissen systematischer als bisher auf allen Ebenen der
Entscheidungsfindung konsultiert werden muss. Weitere Fortschritte
werden jedoch durch verschiedene weiterhin bestehende Faktoren gebremst. Das
politische Klima ist nach wie vor durch Polarisierung und mangelnde
Kompromissbereitschaft geprägt. Die Regierung tendierte dazu, sich bei der
Verabschiedung von Gesetzen und Beschlüssen ausschließlich auf ihre
parlamentarische Mehrheit zu stützen, auch bei sozial heiklen Themen, ohne die
sonstigen Akteure ausreichend zu konsultieren und in einen Dialog
einzubeziehen. Die daraus resultierenden Spannungen und Frustrationen
erreichten schließlich im Mai und Juni ihren Höhepunkt aufgrund des
umstrittenen Stadtentwicklungsprojekts für den Gezi-Park in Istanbul und
weiteten sich zu größeren Protesten in vielen anderen Städten aus. Die Versuche,
Kontakt zu den Demonstranten aufzunehmen, blieben begrenzt und wurden
überschattet durch übermäßige Gewaltanwendung seitens der Polizei, eine
polarisierenden Sprache und generell durch das Fehlen eines Dialogs. Im Zuge
der Auseinandersetzungen kamen sechs Menschen ums Leben, mehr als 8 000
wurden verletzt. Die vom Innenministerium durchgeführten Untersuchungen
ergaben, dass die Polizei im Mai und Juni mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen
die Demonstranten vorgegangen ist. Die Protestwelle des
Monats Juni hat gezeigt, dass eine Reihe von Themen dringend angegangen werden
muss. Was die exzessive Anwendung von Gewalt durch die Polizei anbelangt, so
sollten die eingeleiteten behördlichen und gerichtlichen Ermittlungen nach Maßgabe
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
weiterverfolgt werden; zudem müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft
gezogen werden. Die Rechtsvorschriften über die Einrichtung einer
Monitoringkommission für die Strafverfolgungsbehörden, die sich als unabhängige
Aufsichtsstelle mit polizeilichem Fehlverhalten befasst, sollten verabschiedet
und im Einklang mit den europäischen Standards umgesetzt werden. Als erster
positiver Schritt ist zu werten, dass der Innenminister Rundschreiben zur
Regulierung der Vorgehensweise der Polizeibeamten während der Demonstrationen
herausgab. Jedoch sollten der allgemeine Rechtsrahmen und die praktische
Vorgehensweise der Bediensteten der Strafverfolgungsbehörden mit den
europäischen Standards in Einklang gebracht werden, damit die Achtung der
Menschenrechte und insbesondere des Rechts auf Versammlungsfreiheit unter allen
Umständen gewährleistet sind. Zentrale Bestimmungen
des türkischen Rechtsrahmens und deren Auslegung durch Angehörige der Justiz
behindern weiterhin die freie Meinungsäußerung, einschließlich der
Medienfreiheit. Die Eigentümerstruktur der türkischen Medien, die von großen
Industriekonzernen dominiert werden, zuweilen auf Einschüchterung abzielende
Erklärungen hochrangiger Beamter und Warnungen der Behörden haben zusammengenommen
zur Folge, dass die Medien vielfach Selbstzensur üben, was sich u. a.
daran zeigte, dass die Massenmedien nicht über die Juni-Proteste berichteten.
Dieses Klima führte auch dazu, dass Journalisten entlassen wurden bzw. sich zur
Kündigung veranlasst sahen. Eine Reihe von
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wurde wegen religionskritischer
Äußerungen verurteilt, weil die Rechtsvorschriften über die öffentliche
Anstachelung zu Hass von den Justizbehörden restriktiv ausgelegt werden.
Aufgrund der unklaren strafrechtlichen Definition des Tatbestandes der
Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation kommt es weiterhin zu
zahlreichen Verhaftungen und Strafverfahren. In der Frage der
Wehrdienstverweigerung aus Glaubens- und Gewissensgründen muss erst noch ein
mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang stehender Rechtsrahmen geschaffen
werden. Es bedarf erheblicher Anstrengungen, um die Rechte von Frauen und
Kindern sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und
Intersexuellen (LGBTI) wirksam zu wahren. Häusliche Gewalt, Fälle von
Ehrenmorden und das Problem der Früh- und Zwangsehen geben weiterhin Anlass zu
ernster Besorgnis. Die Türkei muss gewährleisten, dass alle Eigentumsrechte,
auch diejenigen nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften, uneingeschränkt
geachtet werden. Diese Schwachstellen
müssen angegangen werden, und das vierte Justizreformpaket muss nach Maßgabe
der europäischen Standards ordnungsgemäß umgesetzt werden. Die Behörden müssen
ihre Anstrengungen zum Schutz anderer Grundrechte und -freiheiten verstärken,
damit alle Bürger ihre Rechte ohne Einschränkungen ausüben können. Die im
Demokratiepaket angekündigten Maßnahmen lassen hoffen, dass bei einer Reihe von
Punkten Fortschritte erzielt werden. Diese Punkte machen
deutlich, wie wichtig es ist, dass die EU ihre Zusammenarbeit mit der Türkei im
Bereich der Grundrechte intensiviert. Die Fortschritte bei den
Beitrittsverhandlungen und die Fortschritte bei den politischen Reformen in der
Türkei sind zwei Seiten derselben Medaille. Es liegt im Interesse sowohl der
Türkei als auch der EU, dass eine Einigung über die Benchmarks für die
Eröffnung der Verhandlungen über Kapitel 23 – Justiz und
Grundrechte und Kapitel 24 – Recht, Freiheit und Sicherheit erzielt wird
und diese der Türkei baldmöglichst mitgeteilt werden, damit die Verhandlungen
über diese beiden Kapitel aufgenommen werden können. Dies würde erheblich dazu
beitragen, dass die EU und ihre Standards der Maßstab für die Reformen in der
Türkei bleiben. In Anbetracht der
notwendigen Reformen sollte die Zivilgesellschaft auf nationaler wie auch auf
lokaler Ebene durch besser strukturierte und systematischere Konsultationen in
Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Es ist von zentraler Bedeutung, den
bestehenden Rechtsrahmen zu reformieren und dadurch generell bessere
Bedingungen für die Entwicklung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu
schaffen. So muss beispielsweise bei Umweltverträglichkeitsprüfungen darauf
geachtet werden, dass der EU-Besitzstand in vollem Umfang gewahrt wird. Große
Infrastrukturprojekte sollten davon nicht mehr ausgenommen werden. Auch in
anderen Politikbereichen sollte die Konsultation einschlägiger Akteure der
Zivilgesellschaft nachdrücklich gefördert werden. Die Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens
zwischen der EU und der Türkei und die gleichzeitige Aufnahme des Visadialogs
sind erste Schritte hin zu einer Visaliberalisierung, die den Beziehungen
zwischen der EU und der Türkei neue Dynamik verleihen und beiden Seiten
konkrete Vorteile bringen kann. Es ist wichtig, dass diese beiden Prozesse
vorangebracht werden und dass die Türkei das Ratifizierungsverfahren des
Rückübernahmeabkommens rasch abschließt, damit es vollständig und wirksam
umgesetzt werden kann. Im Bereich der Außenpolitik
spielt die Türkei nach wie vor eine wichtige Rolle in ihrer weiteren
Nachbarschaft. Sie engagierte sich beispielsweise als nichttraditioneller Geber
verstärkt am Horn von Afrika, unterstützte den demokratischen Wandel in
Nordafrika und baute ihre Zusammenarbeit mit Afghanistan und Pakistan aus bzw.
förderte die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ländern. Sie spielte eine
besonders wichtige Rolle in der Syrien-Frage, indem sie sich für eine stärke
geeinte Opposition einsetzte und lebenswichtige humanitäre Hilfe für eine große
Zahl syrischer Flüchtlinge bereitstellte. Auch bei den Gesprächen der
E3+3-Gruppe mit Iran leistete sie weiterhin praktische Unterstützung. Die
Ratifizierung des zwischenstaatlichen Übereinkommens über das transanatolische
Pipeline-Projekt (TANAP) zwischen der Türkei und Aserbaidschan ist ein
wichtiger Beitrag zum Ziel der Förderung einer größeren
Energieversorgungssicherheit in Europa über den südlichen Energiekorridor. Der
regelmäßige politische Dialog zwischen der EU und der Türkei wurde weiter
intensiviert und erstreckte sich sowohl auf internationale Fragen von
gemeinsamem Interesse wie den Nahen Osten und Zentralasien als auch auf globale
Herausforderungen wie die Bekämpfung des Terrorismus und die Nichtverbreitung
von Massenvernichtungswaffen. Die Türkei setzte ihre Politik des Engagements in
den westlichen Balkanstaaten fort, u. a. durch ihre aktive Mitarbeit im
Rahmen des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses und durch ihren Beitrag zu
den Militär-, Polizei- und Rechtsstaatlichkeitsmissionen unter Führung der
Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo. Die Türkei bekundete
weiterhin ihre Unterstützung für eine Wiederaufnahme der Gespräche, bei denen
unter Vermittlung der Vereinten Nationen eine faire, umfassende und tragfähige
Lösung der Zypern-Frage gefunden werden soll. Die Bereitschaft der
Türkei und Griechenlands, Kontakte mit den Chefunterhändlern der beiden
Gemeinschaften zu akzeptieren, stellt einen positiven Schritt dar, der für den
Lösungsprozess potenziell hilfreich sein könnte. Die EU betonte zudem,
dass Fortschritte bei der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei
und allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Republik Zypern erforderlich
sind. Diesbezüglich forderte die EU die Türkei auf, die Blockierung des
Beitritts von Mitgliedstaaten zu internationalen Organisationen und Mechanismen
zu beenden. Die EU verwies zudem erneut mit Nachdruck auf die gesamten
Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten; hierzu zählt unter anderem, dass sie bilaterale
Abkommen schließen und ihre natürlichen Ressourcen im Einklang mit dem
Besitzstand der EU und dem Völkerrecht – einschließlich des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen – erforschen und ausbeuten
können. In diesem Zusammenhang
stellte die EU in den Schlussfolgerungen des Rates vom
11. Dezember 2012 mit großem Bedauern fest, dass sich die Türkei
trotz wiederholter Aufforderungen weiterhin weigert, ihrer Verpflichtung zur
uneingeschränkten und nichtdiskriminierenden Umsetzung des Zusatzprotokolls zum
Assoziierungsabkommen gegenüber allen Mitgliedstaaten nachzukommen und dass sie
nicht sämtliche Beschränkungen
für Schiffe und Flugzeuge, welche in Zypern registriert sind bzw. aus Zypern
kommen, aufgehoben hat. Die EU betonte, dass die Einhaltung dieser
Verpflichtung den Verhandlungsprozess erheblich beflügeln könnte. Solange es
keine Fortschritte in diesem Punkt gibt, wird der Rat seine Maßnahmen aus dem
Jahr 2006 aufrechterhalten, die sich beständig auf den Gesamtfortschritt der
Verhandlungen auswirken werden. Die EU wird weiterhin genau beobachten und
überprüfen, welche Fortschritte bei allen Themen erzielt werden, die Gegenstand
der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21.
September 2005 sind. Es wird nun erwartet, dass unverzüglich Fortschritte
erzielt werden. Entsprechend dem
Verhandlungsrahmen und den früheren Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
und des Rates muss sich die Türkei unmissverständlich zu gutnachbarlichen
Beziehungen und zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten im Einklang mit
der Charta der Vereinten Nationen bekennen, insbesondere indem sie
erforderlichenfalls den Internationalen Gerichtshof anruft. In dieser Hinsicht
zeigte sich die EU erneut äußerst besorgt und forderte die Türkei auf, alle
gegen einen Mitgliedstaat gerichteten Drohungen oder Handlungen sowie
Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die
friedliche Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen könnten, zu
unterlassen. Die EU begrüßte, dass
die Initiativen für die Zusammenarbeit zwischen Griechenland und der Türkei,
die der Verbesserung der bilateralen Beziehungen dienen, fortgeführt werden.
Die jüngste, 55. Runde der Sondierungsgespräche über die Abgrenzung des
Festlandsockels fand im September statt. Griechenland und Zypern legten
förmliche Beschwerden über Verletzungen ihrer Hoheitsgewässer und ihres
Lufträume durch die Türkei ein, darunter Überflüge über griechische Inseln. Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen
Kriterien ist festzuhalten, dass die Türkei eine funktionierende
Marktwirtschaft ist. Die Türkei dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern sie
die Umsetzung ihres umfassenden Strukturreformprogramms beschleunigt. Nach starken
Wachstumsraten von rund 9 % in den beiden Vorjahren ist das Wachstum des
türkischen BIP im Jahr 2012 auf 2,2 % zurückgegangen. Begleitet wurde
diese Entwicklung von einer Gewichtsverschiebung der Wachstumskomponenten von
der Binnennachfrage hin zum Außenhandel, einer vorübergehenden Verringerung des
Leistungsbilanzdefizits und einem Rückgang der Inflation. In der ersten
Jahreshälfte 2013 stieg das BIP-Wachstum wieder auf 3,7 %. Gleichzeitig
vergrößerte sich das Leistungsbilanzdefizit erneut und der Anstieg der
Verbraucherpreise beschleunigte sich wieder. Die Staatsverschuldung in Relation
zum BIP war weiter rückläufig und liegt nun deutlich unter 40 %. Seit Mai
sind die Finanzmärkte aufgrund inländischer und globaler Faktoren unter Druck geraten,
worauf die Zentralbank umgehend reagierte, um den Wechselkurs zu stabilisieren
und Kapitalabflüsse zu bremsen. Die jüngsten
wirtschaftlichen Ergebnisse der Türkei veranschaulichen sowohl das hohe
Potenzial der Wirtschaft als auch die anhaltenden Ungleichgewichte. Bei den
externen Faktoren ergibt sich aus der Abhängigkeit von anhaltenden
Kapitalzuflüssen zur Finanzierung des hohen strukturellen
Leistungsbilanzdefizits eine Anfälligkeit der Türkei im Falle vom Veränderungen
der globalen Risikowahrnehmung, die zu erheblichen Wechselkursschwankungen und
Boom-and-Bust-Zyklen führen können. Die Überwindung dieser Anfälligkeit
erfordert Maßnahmen zur Steigerung der inländischen Ersparnis, und der
Haushaltspolitik kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu. Die
Annahme haushaltspolitischer Regeln würde die Haushaltstransparenz verbessern,
einen starken finanzpolitischen Anker schaffen und für mehr Glaubwürdigkeit
sorgen. Die relativ hohe Inflation stellt weiterhin eine große Herausforderung
dar. Ein ausgewogenerer makroökonomischer Policy-Mix wäre hilfreich, um die
Belastung der Geldpolitik zu verringern. Mittel- bis langfristig ist es von
wesentlicher Bedeutung, die Funktionsweise des Waren-, des Dienstleistungs- und
des Arbeitsmarkts durch Strukturreformen zu verbessern, um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die derzeit laufende
Beurteilung der Funktionsweise der Zollunion zwischen der EU und der
Türkei ist eine gute Gelegenheit, um die notwendige Modernisierung dieses
Schlüsselinstruments der Beziehungen EU-Türkei zu prüfen und zu erörtern, wobei
das Ziel darin bestehen sollte, der Handelsleistung beider Seiten und der
wirtschaftlichen Integration neue Impulse zu verleihen. Mit Blick auf das
Entwicklungspotenzial der Türkei als Energie-Umschlagplatz und angesichts der
gemeinsamen energiepolitischen Herausforderungen, vor denen die Türkei und die
EU stehen, ist es wichtig, alle Fragen von gemeinsamem Interesse in den
verstärkten Dialog einzubeziehen. Was die Fähigkeit zur
Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
angeht, so hat die Türkei die Angleichung an den Besitzstand fortgesetzt. Gute
Fortschritte sind in den Bereichen freier Warenverkehr, Finanzdienstleistungen,
Energie, Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente,
Wissenschaft und Forschung sowie Bildung zu verzeichnen. Wesentliche
Entwicklungen gab es bei der Schaffung des Rechtsrahmens für den Bereich
Migration und Asyl. Der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
wurde verbessert. Mit den neuen Rechtsvorschriften für den Elektrizitätssektor
wurde dieser Bereich weitgehend an den Besitzstand angeglichen. Nach ihrer
Bewertung der Fortschritte, die in den Arbeitsgruppen im Rahmen der positive
Agenda erzielt wurden, unterrichtete die Kommission die Türkei und die
Mitgliedstaaten über die ihrer Auffassung nach zu erfüllenden Benchmarks. Die
Kommission würdigte zudem die Fortschritte, die bei wichtigen Anforderungen im
Bereich Justiz und Grundrechte erzielt wurden. Bei einigen Kapiteln wurden nur
begrenzte Fortschritte erreicht; dazu gehören öffentliches Auftragswesen,
Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Steuern. Umfassende Anstrengungen
sollten weiterhin in den Bereichen Rechte an geistigem Eigentum, Landwirtschaft
und ländliche Entwicklung, Lebensmittelsicherheit, Tier- und
Pflanzengesundheit, Sozialpolitik und Beschäftigung, Umwelt und Klimawandel
sowie Verbraucherschutz unternommen werden. Weitere wesentliche Fortschritte
sind in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Recht, Freiheit und
Sicherheit notwendig. Insbesondere in den Bereichen öffentliches Auftragswesen,
Wettbewerbspolitik und Steuern muss die Rechtsangleichung fortgesetzt werden.
Die Türkei muss ihre institutionellen Kapazitäten weiter ausbauen; dies gilt
vor allem für die Kapitel Gesellschaftsrecht, Verkehr sowie Regionalpolitik und
Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente. Island Nach den Parlamentswahlen
vom 27. April 2013 beschloss die Regierung, die
Beitrittsverhandlungen auszusetzen und teilte mit, dass die Verhandlungen nur
dann fortgesetzt werden, wenn sich die Bevölkerung in einem Referendum dafür
ausspricht. Das isländische Verhandlungsteam für die Beitrittsverhandlungen mit
der Europäischen Union wurde aufgelöst. Diese Entscheidung bedeutet, dass der
Beitrittsprozess zum Stillstand gekommen ist. Die Regierung erklärte, dass sie
eine Bewertung des erreichten Stands der Verhandlungen sowie der Entwicklungen
in der Europäischen Union vornehmen wird, die dem isländischen Parlament in den
kommenden Monaten zur Erörterung vorgelegt werden soll. Unter der neuen
Regierung leisteten die isländischen Behörden keine weiteren Beiträge zu diesem
Bericht. Um diesem Sachverhalt gerecht zu werden, hat die Kommission ihre
Berichterstattung im Rahmen dieser Mitteilung angepasst und den
Berichtszeitraum auf den Zeitraum von September 2012 bis zum Amtsantritt der
neuen Regierung im Mai 2013 begrenzt. Bislang wurden 27
Verhandlungskapitel eröffnet, von denen 11 vorläufig abgeschlossen wurden. Im
Berichtszeitraum wurden in dieser Hinsicht mit der Eröffnung von neun Kapiteln
und dem vorläufigen Abschluss eines Kapitels erhebliche Fortschritte erzielt.
Island ist durch seine Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum und zum
Schengen-Raum, aufgrund gemeinsamer Interessen in den Bereichen erneuerbare
Energien und Klimawandel sowie der strategischen Bedeutung der Arktispolitik
der EU ein wichtiger Partner der EU. Als fest verankerte und
funktionierende Demokratie erfüllt Island auch weiterhin vollständig die politischen
Kriterien für eine Mitgliedschaft in der EU. Was die wirtschaftlichen
Kriterien betrifft, so kann Island als funktionierende Marktwirtschaft
betrachtet werden. Beschränkungen des
Kapitalverkehrs sind ein beträchtliches Hemmnis für Investitionen und Wachstum.
Die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen bei gleichzeitiger Wahrung der
Wechselkursstabilität stellt weiterhin eine wesentliche Herausforderung dar. Im
Juni 2012 wurde auf Ersuchen der isländischen Regierung im Rahmen des
Beitrittsprozesses eine Ad-hoc-Gruppe für die Aufhebung der
Kapitalverkehrskontrollen gebildet, der Experten der Europäischen Zentralbank,
der Kommission und des Internationalen Währungsfonds angehören und die mit der
Bewertung der Aussichten für eine Aufhebung dieser Kontrollen beauftragt wurde. Was das Instrument
für Heranführungshilfe (IPA) anbelangt, so hat Kommission im Falle
Islands angesichts der Ziele des Instruments und der Regierungsentscheidung zu
den Beitrittsverhandlungen die Vorbereitungsarbeiten für IPA II
ausgesetzt. Im Rahmen von IPA I wird die Kommission keine neuen Verträge mehr
unterzeichnen. Bei den Projekten, für die bereits Verträge unterzeichnet wurden,
nimmt die Kommission derzeit in Zusammenarbeit mit den isländischen Behörden
eine Einzelfallprüfung vor, die der Kommission die Entscheidungsgrundlage dafür
liefern wird, welche Projekte fortgesetzt werden sollen. Island hat in
zahlreichen unter den Besitzstand fallenden Politikbereichen bereits ein hohes
Maß der Rechtsangleichung erreicht, was vor allem der Zugehörigkeit Islands
zum Europäischen Wirtschaftsraum zu verdanken ist. Im Berichtszeitraum wurden
u. a. in den folgenden Politikbereichen weitere Schritte im Hinblick auf
eine Rechtsangleichung vollzogen: freier Warenverkehr, Gesellschaftsrecht,
öffentliches Auftragswesen, Informationsgesellschaft und Medien sowie
Verkehrspolitik. * Diese
Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status des Kosovo und steht im
Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten
des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. [1] JOIN
(2013) 8 final. [2] COM(2012) 602 final. [3] COM(2013) 66 final.