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Document 52013DC0661

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE SITUATION UND DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS IM HAUSHALTSJAHR 2012

/* COM/2013/0661 final */

52013DC0661

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE SITUATION UND DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS IM HAUSHALTSJAHR 2012 /* COM/2013/0661 final */


Inhaltsverzeichnis

1........... Einleitung. 3

2........... Finanzlage des Fonds am 31. Dezember 2012. 4

2.1........ Finanzströme des Fonds. 4

2.2........ Bedeutende Transaktionen. 6

2.3........ Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsdatum.. 6

2.4........ Rechnungslegung. 7

2.4.1..... Grundlagen für die Erstellung. 7

2.4.2..... Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds zum 31. Dezember 2012. 7

3........... Übertragungen aus dem bzw. in den Fonds. 12

3.1........ Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan in den Fonds. 12

3.2........ Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte Übertragungen aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan  12

3.2.1..... Dotierung des Fonds. 12

3.2.2..... Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel 13

4........... Verbindlichkeiten des Fonds. 16

4.1........ Zahlungen bei Schuldnerausfall 16

4.2........ Vergütung der EIB.. 16

1. Einleitung

Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009[1] (kodifizierte Fassung) wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (im Folgenden „Fonds“) eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Europäischen Union gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Union geleistet werden sollen. Gemäß Artikel 7 dieser Verordnung hat die Kommission durch eine am 23. November 1994 in Brüssel und am 25. November 1994 in Luxemburg unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der EIB (im Folgenden „Vereinbarung“), die am 17./23. September 1996, 8. Mai 2002, 25. Februar 2008, 20. Oktober 2010 und am 9. November 2010 geändert wurde, die Finanzverwaltung des Fonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) übertragen.

Nach Artikel 8 Absatz 2 der Vereinbarung übermittelt die EIB der Kommission jedes Jahr spätestens zum 1. März einen Jahresbericht über die Situation und die Verwaltung des Fonds („Erklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit“) und eine Vermögensübersicht des Fonds für das vorangegangene Jahr („Erklärung der Finanzlage des Fonds“). Weitere Einzelheiten zum Bericht für das Jahr 2012 enthält die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.

Nach Artikel 8 der Verordnung leitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis zum 31. Mai des darauffolgenden Haushaltsjahres einen Jahresbericht über die Situation und Verwaltung des Fonds im letzten Haushaltsjahr zu.

2. Finanzlage des Fonds am 31. Dezember 2012

Die Finanzlage des Fonds ergibt sich aus der Summe aller seit seiner Einrichtung im Jahr 1994 erfolgten Finanzströme.

2.1. Finanzströme des Fonds

Die Gesamtmittel des Fonds beliefen sich auf 2 021 926 202,00 EUR (siehe Abschnitt 3 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Erklärung der Finanzlage des Fonds zum 31. Dezember 2012, wie von der EIB vorgelegt). Dies entspricht der Summe der seit Einrichtung des Fonds erfolgten Finanzströme:

Garantiefonds || Betrag zum 31.12.2012 || Betrag zum 31.12.2011 || Änderung

Einzahlungen aus dem Haushalt in den Fonds || 3 540 394 500,00 || 3 384 734 500,00 || 155 660 000,00

Nettoergebnisse der aufeinanderfolgenden Haushaltsjahre || 846 343 661,55 || 802 354 046,04 || 43 989 615,51

Rückzahlungen für bereits erbrachte Garantieleistungen des Fonds || 578 854 353,78 || 576 705 008,19 || 2 149 345,59

Sonstige Abrechnungsverbindlichkeiten (einschl. abgerufene, noch nicht erbrachte Garantieleistungen und EIB-Verwaltungskosten) || 18 819 492,23 || 770 809,98 || 18 048 682,25

Provisionen für verspätete Rückzahlungen 2002 || 5 090 662,91 || 5 090 662,91 || 0,00

Abgerufene Garantieleistungen (einschließlich abgerufene, noch nicht erbrachte Garantieleistungen) || (519 866 214,55) || (477 860 856,19) || (42 005 358,36)

Sukzessive Rückzahlungen an den Haushalt (einschl. außergewöhnlicher Rückzahlungen infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten) || (2 501 391 526,79) || (2 501 391 526,79) || 0,00

Anpassung infolge der Bewertung des Fondsbestands nach IFRS || 53 681 272,87 || (34 197 488,08) || 87 878 760,95

Buchwert des Fonds ||  2 021 926 202,00 || 1 756 205 156,06 || 265 721 045,94

Der Buchwert des Fonds ist 2012 um rund 266 Mio. EUR gestiegen. Dies ist auf Folgendes zurückzuführen:

Anstieg

· den Beitrag aus dem Haushalt (Dotierung) in Höhe von 156 Mio. EUR zur Anpassung der Ausstattung des Fonds an den Zielbetrag von 9 %;

· die Nettoerträge aus Finanztransaktionen in Höhe von 44 Mio. EUR;

· die Rückzahlungen für bereits erbrachte Garantieleistungen des Fonds in Höhe von 2 Mio. EUR;

· eine Verbindlichkeit in Höhe von 18 Mio. EUR, die sich hauptsächlich aus dem Abruf der Garantieleistungen des Fonds ergibt (Zahlung fand Anfang 2013 statt);

· die um 88 Mio. EUR erhöhte Bewertung des Fondsbestands aufgrund der Preisschwankungen im Zusammenhang mit der Finanzkrise;

Abnahme

· die Intervention des Fonds zur Deckung von Zahlungsausfällen Syriens in Höhe von insgesamt 42 Mio. EUR, wovon 18 Mio. EUR zum 31. Dezember 2012 noch zu zahlen sind (sonstige Abrechnungsverbindlichkeiten).

2.2. Bedeutende Transaktionen

(1) Im Januar 2012 wurde der Beitrag aus dem Haushalt an den Fonds nach den Artikeln 3 und 5 der Verordnung ermittelt: Nach Artikel 3 der Verordnung[2] ist der Fonds mit einem Zielbetrag auszustatten, der auf 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen, zuzüglich noch nicht gezahlter fälliger Zinsen, festgesetzt wurde. Nach Artikel 5 der Verordnung wird ausgehend von der zum Ende des Jahres n-1 bestehenden Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettoguthabens des Fonds, berechnet zu Beginn des Jahres n, der erforderliche Dotierungsbetrag im Jahr n+1 aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union in den Fonds eingezahlt.         Um den Fonds an den Zielbetrag von 9 % der insgesamt ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten anzupassen, wurde als Beitrag zum Fonds ein Betrag von 155,66 Mio. EUR in den Haushalt 2013 aufgenommen. Am 31.12.2011 belief sich der Zielbetrag auf 1 911,09 Mio. EUR, was einem Anteil von 9 % der ausstehenden Darlehensgarantien in Höhe von 21 234,34 Mio. EUR entspricht. Die Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Nettoguthaben des Fonds (1 755,43 Mio. EUR am 31.12.2011) betrug 155,66 Mio. EUR.         Dieser Betrag wurde für die Dotierung des Fonds im Jahr 2013 beantragt und im November 2012 vom Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt. Er wurde anschließend als eine Forderung des Fonds gegenüber dem Haushalt erfasst.

(2) Am 20.2.2012 wurde ein Betrag in Höhe von 260,17 Mio. EUR aus dem Haushalt an den Fonds übertragen; dies entspricht der Dotierung für 2012 (für Einzelheiten siehe Abschnitt 3.2.1 Dotierung des Fonds).

(3) Seit November 2011 verzeichnete die EIB Zahlungsrückstände bei Syrien gewährten Darlehen.[3] Infolgedessen hat die EIB den Garantiefonds der EU im Jahr 2012 im Einklang mit der Garantievereinbarung zwischen der EU und der EIB viermal in Anspruch genommen; dabei ging es um einen Gesamtbetrag von 42 Mio. EUR, wovon 2,15 Mio. EUR wieder zurückgezahlt worden sind (siehe Abschnitt 4.1 Zahlungen bei Schuldnerausfall).

2.3. Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsdatum

Am 20. Februar 2013 wurde ein Betrag in Höhe von 155,66 Mio. EUR aus dem Haushalt an den Fonds übertragen; dies entspricht der Dotierung für 2013.

2.4. Rechnungslegung 2.4.1. Grundlagen für die Erstellung

Der Abschluss (sowie auch der vorkonsolidierte Abschluss) des Fonds wurden im Einklang mit den vom Rechnungsführer der Europäischen Kommission angenommenen Rechnungslegungsgrundsätzen, insbesondere mit „Rechnungslegungsgrundsatz 11 – Finanzinstrumente“ erstellt (siehe Erläuterungen in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).

2.4.2. Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds zum 31. Dezember 2012

Der vorkonsolidierte Abschluss des Fonds wird erstellt, um auch solche Buchungsvorgänge zu erfassen, die in dem von der EIB erstellten Abschluss des Fonds nicht berücksichtigt werden (siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Die Notwendigkeit, auch diese Buchungsvorgänge zu erfassen, erwächst aus den seit Einrichtung des Fonds aufgetretenen Ausfällen. Fällt der Begünstigte einer vom Fonds garantierten Darlehensoperation aus, sollten in der vorkonsolidierten Vermögensübersicht alle etwaigen Zahlungsrückstände zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen und sonstiger Rechnungsabgrenzungsposten[4] bis zur vollständigen Begleichung der dem Fonds geschuldeten Beträge erfasst werden. Auf diese Weise wird für den Fonds ein vollständiger Abschluss erstellt, der zum Jahresende in die konsolidierte Vermögensübersicht der EU einbezogen werden kann. Zum 31.12.2012 waren Zahlungsausfälle bei an Syrien vergebenen, durch den Fonds gedeckten Darlehen zu verzeichnen; sie werden im vorkonsolidierten Abschluss im Umlaufvermögen (Darlehen mit Forderungsübergang) in Höhe von insgesamt 21 873 627,24 EUR ausgewiesen. Darüber hinaus kam es zu einem Abruf der Garantieleistungen für denselben säumigen Schuldner für einen Gesamtbetrag von 17 982 385,53 EUR, der im vorkonsolidierten Abschluss als sonstige Forderungen ausgewiesen ist; die Gegenpartei erscheint unter Verbindlichkeiten (da die Zahlung im Januar/Februar 2013 erfolgte). Die in der vorkonsolidierten Vermögensübersicht ausgewiesene Summe beläuft sich damit auf insgesamt 2 061 782 214,77 EUR.

Es sei darauf hingewiesen, dass der vorkonsolidierte Abschluss den für am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnende Finanzzeiträume geltenden Beschluss des Rechnungsführers der Kommission vom 31. Januar 2013 widerspiegelt, die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte der europäischen Organe entsprechend ihrer Restlaufzeit im Umlaufvermögen oder Anlagevermögen auszuweisen und nicht mehr ausschließlich im Umlaufvermögen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde die Unterscheidung zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen auch auf die Zahlen für 2011 angewandt. Allerdings spiegelt die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen[5] wiedergegebene Vermögensübersicht nicht den Beschluss des Rechnungsführers wider. Der Beschluss wurde zu spät angenommen, um im Abschluss des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen, den die EIB für die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Verfügung gestellt hat, berücksichtigt zu werden.

2.4.2.1. Garantiefonds: Vorkonsolidierte Vermögensübersicht

Die vorkonsolidierte Vermögensübersicht wird zur Einbeziehung in die konsolidierten Abschlüsse der EU erstellt. Die wichtigsten Veränderungen werden in den Erläuterungen zur Vermögensübersicht erklärt.

Vermögensübersicht: Vermögenswerte (in EUR) || 2012 || 2011

ANLAGEVERMÖGEN || ||

Langfristige Investitionen || 1 347 503 201,55 || 994 147 018,00

AFS-Bestand – Kosten || 1 277 457 029,68 || 986 847 999,50

AFS-Bestand – versicherungsmathematische Differenz || 1 937 127,51 || 1 281 526,63

AFS-Bestand – Anpassung an den beizulegenden Zeitwert || 52 128 946,59 || (11 104 971,28)

AFS-Bestand – Rechnungsabgrenzung || 15 980 097,77 || 17 122 463,15

Summe des Anlagevermögens || 1 347 503 201,55 || 994 147 018,00

|| ||

UMLAUFVERMÖGEN || ||  

Kurzfristige Investitionen || 268 067 766,99 || 200 405 636,14

AFS-Bestand – Kosten || 265 916 314,50 || 220 037 760,00

AFS-Bestand – versicherungsmathematische Differenz || (2 383 541,31) || (368 459,65)

AFS-Bestand – Anpassung an den beizulegenden Zeitwert || 1 540 460,39 || (23 084 885,85)

AFS-Bestand – Rechnungsabgrenzung || 2 994 533,41 || 3 821 221,64

Kurzfristige Forderungen || 196 117 402,09 || 260 170 000,00

Beitrag aus dem EU-Haushalt || 155 660 000,00 || 260 170 000,00

Darlehen mit Forderungsübergang || 21 873 627,24 || -

Sonstige Forderungen: Abgerufene Garantien || 17 982 385,53 || -

Sonstige Forderungen: Kupon || 601 389,32 || -

Barmittel und Barmitteläquivalente || 250 093 844,14 || 301 482 501,92

Girokonten || 8 074 235,40 || 1 340 446,23

Kurzfristige Einlagen – Nennwert || 242 000 000,00 || 299 600 000,00

Auf kurzfristige Einlagen aufgelaufene Zinsen || 19 608,74 || 542 055,69

Summe Umlaufvermögen || 714 279 013,22 || 762 058 138,06

|| ||  

INSGESAMT || 2 061 782 214,77 || 1 756 205 156,06

Vermögensübersicht: Verbindlichkeiten (in EUR) || 2012 || 2011[6]

|| ||  

A. EIGENKAPITAL || ||  

Kapital (Garantiefonds) || 1 039 002 973,21  || 883 342 973,21

Eingezahlte Beiträge || 883 342 973,21 || 623 172 973,21

Zugewiesene, aber noch nicht eingezahlte Beiträge || 155 660 000,00 || 260 170 000,00

Rücklagen || 53 681 272,87 || (34 197 488,08)

Erstmalige Anwendung – Neubewertungsreserve („fair value reserve“) || 11 865,89 || (7 630,95)

Änderung des beizulegenden Zeitwerts von AFS-Anlagen || 53 669 406,98 || (34 189 857,13)

Kumulierter Überschuss/Verlust || 906 288 860,95 || 864 136 059,99

Ergebnisvortrag || 906 288 860,95 || 864 136 059,99

Ergebnis des Jahres || 43 929 330,40 || 42 152 800,96

Summe Eigenkapital || 2 042 902 437,43 || 1 755 434 346,08

|| ||  

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN || ||  

Abrechnungsverbindlichkeiten || 18 879 777,34 || 770 809,98

Noch zu erbringende, abgerufene Garantieleistungen || 17 982 385,53 ||

Sonstige || 837 106,70 || 770 809,98

Sonstige (Bearbeitungsgebühren) || 60 285,11 || -

Summe kurzfristige Verbindlichkeiten || 18 879 777,34 || 770 809,98

|| ||  

INSGESAMT || 2 061 782 214,77 || 1 756 205 156,06

Erläuterungen zur Vermögensübersicht:

· „Kurzfristige Forderungen“ beinhaltet die Dotierung für 2013, die Anfang 2013 aus dem EU-Haushalt in den Fonds einzuzahlen ist. Dies umfasst auch die Darlehen mit Forderungsübergang, für die der Fonds bereits als Bürge gezahlt hat, sowie die Beträge, die zwar abgerufen, aber noch nicht ausgezahlt wurden (Auszahlung im Januar/Februar 2013). Diese Beträge umfassen Kapital, Zinsen und Geldbußen, die nach Freigabe einer Fondsgarantie an den Haushalt der Europäischen Union zu zahlen sind. Sonstige Forderungen umfassen fällige Kupons, die zum Stichtag noch nicht ausgezahlt wurden.

· Die Differenz zwischen dem unter der Rubrik Eigenkapital ausgewiesenen „kumulierten Überschuss“ und der Finanzlage des Fonds gemäß der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ist auf die sukzessive Rückzahlung abgerufener Garantieleistungen und Geldbußen an den Fonds zurückzuführen.

· Der Posten „Abrechnungsverbindlichkeiten“ umfasst im Jahr 2012 abgerufene Garantieleistungen, die zum Stichtag noch nicht erbracht wurden, die aufgelaufenen Einziehungsgebühren, die der EIB zustehen, nachdem dem Fonds geschuldete Geldbußen gezahlt wurden, die EIB-Vergütung und die Prüfungskosten.

· 2012 und 2011 hat die Kommission keine Wertminderung für die Bestände an EU-Staatsanleihen bzw. staatlich garantierten Anleihen im Fondsportfolio verzeichnet.

· Die Risikoposition des Fonds in EU-Staatsanleihen ist – aufgeschlüsselt nach Ländern – in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen aufgeführt.

2.4.2.2. Garantiefonds: Vorkonsolidierte Ergebnisrechnung

Ebenso wie die Vermögensübersicht wird auch die vorkonsolidierte Ergebnisrechnung zur Einbeziehung in die konsolidierten Abschlüsse der EU erstellt. Die wichtigsten Anpassungen werden in den Erläuterungen zur vorkonsolidierten Ergebnisrechnung erklärt.

Konsolidierte Ergebnisrechnung (in EUR) || 2012 || 2011

|| ||  

Erträge aus Finanztransaktionen || 47 722 795,64 || 44 976 268,71

Zinserträge || ||  

Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten || 2 152 817,58 || 4 118 369,38

Zinserträge aus AFS-Anlagen || 36 869 194,02 || 40 771 673,71

Sonstige Zinserträge || 104 765,51 || 86 225,62

Bei Veräußerung von AFS-Anlagen realisierte Gewinne || 8 596 018,53 ||  

Aufwendungen für Finanzgeschäfte || (3 793 465,24) || (2 823 467,75)

Bei Veräußerung von AFS-Anlagen erlittene Verluste || (2 781 347,56) || (1 940 019,61)

Sonstige Finanzaufwendungen || (1 012 117,68) || (883 448,14)

davon: Verwaltungsgebühren || (805 306,70) || (739 809,98)

davon: Bearbeitungsgebühren || (60 285,11) ||

Überschuss aus nichtbetrieblichen Tätigkeiten || 43 929 330,40 || 42 152 800,96

|| ||  

Ergebnis des Jahres || 43 929 330,40 || 42 152 800,96

Erläuterung zur vorkonsolidierten Ergebnisrechnung:

Der Posten „Sonstige Finanzaufwendungen“ umfasst die EIB-Vergütung, die Prüfungskosten und die aufgelaufenen Einziehungsgebühren, die der EIB zustehen, nachdem dem Fonds geschuldete ausstehende Geldbußen gezahlt wurden.

3. Übertragungen aus dem bzw. in den Fonds

In diesem Abschnitt werden die ein- und ausgehenden Finanzströme des Fonds erläutert.

3.1. Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan in den Fonds

Die Verordnung wurde 2007[7] geändert, um eine effizientere Nutzung der Haushaltsmittel zu gewährleisten, indem vorgesehen wurde, dass sich die Dotierung des Fonds nach den tatsächlich verzeichneten ausstehenden Darlehensgarantien richtet.

Der Zielbetrag liegt bei 9 % der ausstehenden Darlehen und Darlehensgarantien unter Berücksichtigung aller Arten von Transaktionen (EIB, Makrofinanzhilfen, Euratom-Darlehen) außerhalb der EU. Die Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettoguthabens des Fonds wird entweder aus der Haushaltslinie 01 04 01 14 „Mittel für den Garantiefonds“ auf den Fonds oder im Falle eines Überschusses aus dem Fonds in den Haushalt übertragen.

Der für die Finanzierung des Fonds zur Verfügung stehende Betrag wird in die Haushaltslinie 01 04 01 14 „Mittel für den Garantiefonds“ unter Titel 4 (Außenbeziehungen) eingestellt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Kommission 2013 einen Legislativvorschlag für das EIB-Außenmandat für den Zeitraum 2014-2020 vorgelegt hat, der derzeit im Rat und im Parlament beraten wird. Das Ergebnis dieser Beratungen wird erhebliche Auswirkungen auf die zur Finanzierung des Garantiefonds benötigten Beträge haben, da seine Größe direkt mit den ausstehenden gedeckten Beträgen in Verbindung steht.

3.2. Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte Übertragungen aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan 3.2.1. Dotierung des Fonds

Auf der Grundlage der zum 31.12.2009 ausstehenden Garantien in Höhe von 16 360,73 Mio. EUR wurde in den Ausgabenplan des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2012 ein Betrag von 260,17 Mio. EUR in die Haushaltslinie 01 04 01 14 „Mittel für den Garantiefonds“ aufgenommen. Dieser Betrag wurde am 20. Februar 2012 in einer Transaktion aus dem Haushalt in den Fonds eingezahlt.

3.2.2. Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel 3.2.2.1. Anlagepolitik

Die Anlage der verfügbaren Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsgrundsätze, die im Anhang der geänderten Vereinbarung[8] zu diesem Zweck niedergelegt wurden. Demnach sind 20 % der Fondsmittel in kurzfristigen Instrumenten (mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr) anzulegen. Diese Anlagen umfassen variabel verzinsliche Papiere unterschiedlichster Laufzeit sowie festverzinsliche Papiere unterschiedlichster Ursprungslaufzeit mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr. Der Grund liegt darin, dass festverzinsliche Papiere bei Laufzeitende zu 100 % ihres Nennwerts rückzahlbar sind, während variabel verzinsliche Instrumente, unabhängig von ihrer Restlaufzeit, in der Regel jederzeit zu fast 100 % veräußert werden können, sofern ihr Credit Spread ihre Bonitätsmerkmale widerspiegelt. Damit die verschiedenen Instrumente, mit denen die erforderliche Liquidität bereitgestellt wird, in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, werden mindestens 100 Mio. EUR am Geldmarkt angelegt, vor allem in Form von Bankeinlagen.

Das Verzeichnis der Banken, bei denen Einlagen getätigt werden dürfen, wurde von der Kommission und der EIB einvernehmlich erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um Veränderungen beim Rating der Banken Rechnung zu tragen. Die im Verzeichnis aufgeführten Banken verfügen durchweg über ein Moody's-Rating von mindestens P1 für kurzfristige Anlagen oder über ein vergleichbares Rating von Standard & Poor’s oder Fitch. Für Anlagen bei diesen Banken gelten bestimmte Regeln, die eine wettbewerbsfähige Rendite gewährleisten und eine Ballung von Risiken vermeiden sollen.

3.2.2.2. Wertentwicklung

Der Fonds hat in diesem Jahr eine absolute Rendite von +7,7963 % erzielt.

Im Jahr 2012 führte die Kombination aus einem schwachen Wachstum und Umschichtungen des Portfolios aufgrund der Besorgnis über das Länderrisiko in den Peripheriestaaten dazu, dass die Renditen auf Staatsanleihen hoher Bonität auf ihre bisherigen Tiefststände fielen. Die finanzielle Fragmentierung zwischen Kern- und Peripheriestaaten erreichte im Hinblick auf die Kapitalflucht aus den Peripheriestaaten ihren Höhepunkt.

In diesem Zusammenhang spielte die EZB im Jahr 2012 eine zentrale Rolle für Staatsanleihen. Im ersten Quartal linderten ihre unbegrenzten Liquiditätsspritzen und die beiden längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit einer Laufzeit von drei Jahren die Finanzierungsprobleme der Banken und erleichterten die Platzierung von Wertpapieren bestimmter Staaten, insbesondere Spaniens und Italiens. Mit der Ankündigung des Programms zum Ankauf von Staatsanleihen (Outright Monetary Transactions, OMT) erreichte die EZB gegen Jahresende eine erhebliche Spreadverengung bei den Anleihen der stärker gefährdeten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets.

Die Wertentwicklung des Fonds wurde von diesen Entwicklungen sowie von anderen, als Reaktion auf die Krise ergriffenen Maßnahmen positiv beeinflusst (für weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 1.4 „Wertentwicklung“ der Arbeitsunterlage).

3.2.2.3. Erträge aus Finanztransaktionen

Die Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten und Wertpapieranlagen beliefen sich 2012 auf insgesamt 47 722 795,64 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

Beschreibung: || 2012 || 2011

Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten || 2 152 817,58 || 4 118 369,38

Zinserträge aus kurzfristigen Einlagen || 2 660 950,98 || 3 797 877,59

Veränderungen bei den Zinserträgen aus kurzfristigen Einlagen || (522 446,95) || 302 578,68

Zinserträge aus Girokonten || 14 313,55 || 17 913,11

Zinserträge aus AFS-Anlagen || 36 869 194,02 || 40 771 673,71

Zinserträge aus dem zur Veräußerung verfügbaren Portfolio || 38 824 106,90 || 41 853 323,85

Veränderungen bei den Zinserträgen aus dem zur Veräußerung verfügbaren Portfolio || (1 367 664,30) || (650 729,87)

Agio/Disagio || (587 248,58) || (430 920,27)

Einnahmen aus Wertpapierleihgeschäften || 104 765,51 || 86 225,62

Aus dem Verkauf von Finanzanlagen erzielte Gewinne || 8 596 018,53 || -

Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel || 47 722 795,64 || 44 976 268,71

Die Zinserträge sind im Ergebnis des Haushaltsjahres ausgewiesen.

3.2.2.4. Aufwendungen für Finanzgeschäfte

Die Aufwendungen für Finanzgeschäfte beliefen sich auf 3 793 465,24 EUR, davon beziehen sich 2 781 347,56 EUR auf Verluste aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen. Der Rest setzt sich zusammen aus den EIB-Verwaltungskosten in Höhe von 805 306,70 EUR, sonstigen Finanzaufwendungen in Höhe von 114 725,87 EUR, externen Prüfungskosten in Höhe von 31 800,00 EUR und den Bearbeitungsgebühren in Höhe von 60 285,11 EUR.

4. Verbindlichkeiten des Fonds

Die Verbindlichkeiten des Fonds entsprechen der Summe seiner finanziellen Verpflichtungen.

4.1. Zahlungen bei Schuldnerausfall

· Inanspruchnahme des Garantiefonds infolge von Schuldnerausfall

Angesichts der Verschlechterung der Lage in Syrien hatten der Rat (Auswärtige Angelegenheiten), das Europäische Parlament und der Rat im Jahr 2011 eine Reihe von Beschlüssen bezüglich des Landes erlassen. Insbesondere verboten sie jedwede Auszahlung durch die EIB in Verbindung mit laufenden Darlehensvereinbarungen und setzten die Verträge über die Leistung technischer Hilfe für staatliche Projekte in Syrien durch die EIB aus. Dieser Beschluss wurde anschließend mit dem Beschluss 2011/782/GASP des Rates vom 1. Dezember 2011 und mit der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 vom 18. Januar 2012 konsolidiert.

Infolgedessen wurden seit Mai 2011 keine neuen Finanzierungsmaßnahmen durch die EIB durchgeführt, und alle laufenden Auszahlungen und alle technische Hilfe zugunsten der Arabischen Republik Syrien sind seit November 2011 bis auf Weiteres ausgesetzt.

Während Syrien seine Darlehen in den letzten Jahren vollständig und rechtzeitig an die Bank zurückgezahlt hat, sieht sich die EIB seit November 2011 mit Zahlungsrückständen bei an Syrien vergebenen Darlehen konfrontiert[9]. Infolgedessen hat die EIB den Garantiefonds der EU im Jahr 2012 im Einklang mit der Garantievereinbarung zwischen der EU und der EIB viermal für einen Gesamtbetrag von 42 Mio. EUR in Anspruch genommen. Zwei Zahlungen erfolgten im Jahr 2012 (24 Mio. EUR), und 2,1 Mio. EUR sind wieder zurückgezahlt worden. Die Zahlungen für die anderen beiden Inanspruchnahmen des Garantiefonds (17,9 Mio. EUR) sind im ersten Quartal 2013 fällig.

· Ereignisse nach dem Berichtsdatum

Bis zum 30. April 2013 ist der Garantiefonds zusätzlich noch dreimal für Zahlungsausfälle in Syrien für einen Gesamtbetrag von 16,2 Mio. EUR in Anspruch genommen worden.

4.2. Vergütung der EIB

Nach dem am 26. April bzw. 8. Mai 2002 unterzeichneten zweiten Zusatz zur Vereinbarung wird zur Berechnung der Vergütung der Bank auf die verschiedenen Tranchen des Fondsguthabens jeweils der zugehörige degressive jährliche Provisionssatz angewandt. Die entsprechende Vergütung wird anhand des Durchschnittsguthabens des Fonds kalkuliert.

Die Vergütung der Bank für 2012 wurde auf 805 306,70 EUR festgesetzt und in der Ergebnisrechnung sowie der Vermögensübersicht (auf der Passivseite) als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

[1]               ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10 (im Folgenden „Verordnung“).

[2]               Gemäß der Verordnung sind durch den Fonds gedeckte Transaktionen zugunsten von Beitrittsländern auch nach dem Beitritt weiterhin durch die EU-Garantie gedeckt. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich allerdings nicht mehr um Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen der EU, so dass sie nicht mehr durch den Fonds, sondern direkt durch den Gesamthaushalt der EU abgedeckt sind.

[3]               Dies ist teilweise auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Übertragung von Mitteln aus Syrien an die EIB aufgrund zahlreicher Sanktionsregelungen von Korrespondenzbanken blockiert werden.

[4]               Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten sind z. B. mögliche Wechselkursdifferenzen, die bei anderen Verbindlichkeiten zahlbar sind (vor allem der EIB geschuldete Einziehungsgebühren).

[5]               Abschnitt 3 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Erklärung der Finanzlage des Fonds zum 31. Dezember 2012

[6]               Im Bericht 2011 ist beim Kapital und kumulierten Überschuss ein Fehler aufgetreten, der allerdings keine Auswirkungen auf den Gesamtbetrag hatte. Die Vergleichszahlen für 2011 wurden entsprechend korrigiert.

[7]               Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 des Rates vom 30. Januar 2007 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (ABl. L 22 vom 31.1.2007, S. 1).

[8]               Geändert durch Zusatz Nr. 1 vom 17. bzw. 23. September 1996, Zusatz Nr. 2 vom 26. April bzw. 8. Mai 2002, Zusatz Nr. 3 vom 25. Februar 2008 und Zusatz Nr. 4 vom 9. November 2010.

[9]               Dies ist teilweise auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Übertragung von Mitteln aus Syrien an die EIB aufgrund zahlreicher Sanktionsregelungen von Korrespondenzbanken blockiert werden.

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