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Document 52013DC0661
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL ON THE GUARANTEE FUND AND ITS MANAGEMENT IN 2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE SITUATION UND DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS IM HAUSHALTSJAHR 2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE SITUATION UND DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS IM HAUSHALTSJAHR 2012
/* COM/2013/0661 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE SITUATION UND DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS IM HAUSHALTSJAHR 2012 /* COM/2013/0661 final */
Inhaltsverzeichnis 1........... Einleitung. 3 2........... Finanzlage des Fonds am 31. Dezember
2012. 4 2.1........ Finanzströme des Fonds. 4 2.2........ Bedeutende Transaktionen. 6 2.3........ Bedeutende Transaktionen nach dem
Berichtsdatum.. 6 2.4........ Rechnungslegung. 7 2.4.1..... Grundlagen für die Erstellung. 7 2.4.2..... Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds zum 31. Dezember
2012. 7 3........... Übertragungen aus dem bzw. in den Fonds. 12 3.1........ Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem
Gesamthaushaltsplan in den Fonds. 12 3.2........ Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte
Übertragungen aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan 12 3.2.1..... Dotierung des Fonds. 12 3.2.2..... Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren
Fondsmittel 13 4........... Verbindlichkeiten des Fonds. 16 4.1........ Zahlungen bei Schuldnerausfall 16 4.2........ Vergütung der EIB.. 16
1.
Einleitung
Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009
des Rates vom 25. Mai 2009[1]
(kodifizierte Fassung) wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang
mit den Außenbeziehungen (im Folgenden „Fonds“) eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall
im Rahmen eines von der Europäischen Union gewährten oder garantierten
Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Union geleistet werden sollen. Gemäß
Artikel 7 dieser Verordnung hat die Kommission durch eine am 23. November
1994 in Brüssel und am 25. November 1994 in Luxemburg unterzeichnete
Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der EIB (im Folgenden
„Vereinbarung“), die am 17./23. September 1996, 8. Mai 2002, 25. Februar
2008, 20. Oktober 2010 und am 9. November 2010 geändert wurde, die
Finanzverwaltung des Fonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) übertragen. Nach Artikel 8 Absatz 2 der
Vereinbarung übermittelt die EIB der Kommission jedes Jahr spätestens zum 1. März
einen Jahresbericht über die Situation und die Verwaltung des Fonds („Erklärung
der finanziellen Leistungsfähigkeit“) und eine Vermögensübersicht des Fonds für
das vorangegangene Jahr („Erklärung der Finanzlage des Fonds“). Weitere
Einzelheiten zum Bericht für das Jahr 2012 enthält die Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen. Nach Artikel 8 der Verordnung leitet die
Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis zum 31. Mai
des darauffolgenden Haushaltsjahres einen Jahresbericht über die Situation und
Verwaltung des Fonds im letzten Haushaltsjahr zu.
2.
Finanzlage des Fonds am 31. Dezember 2012
Die Finanzlage des Fonds ergibt sich aus der
Summe aller seit seiner Einrichtung im Jahr 1994 erfolgten Finanzströme.
2.1.
Finanzströme des Fonds
Die Gesamtmittel des Fonds beliefen sich auf 2 021 926 202,00 EUR
(siehe Abschnitt 3 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen:
Erklärung der Finanzlage des Fonds zum 31. Dezember 2012, wie von der EIB
vorgelegt). Dies entspricht der Summe der seit Einrichtung des Fonds erfolgten
Finanzströme: Garantiefonds || Betrag zum 31.12.2012 || Betrag zum 31.12.2011 || Änderung Einzahlungen aus dem Haushalt in den Fonds || 3 540 394 500,00 || 3 384 734 500,00 || 155 660 000,00 Nettoergebnisse der aufeinanderfolgenden Haushaltsjahre || 846 343 661,55 || 802 354 046,04 || 43 989 615,51 Rückzahlungen für bereits erbrachte Garantieleistungen des Fonds || 578 854 353,78 || 576 705 008,19 || 2 149 345,59 Sonstige Abrechnungsverbindlichkeiten (einschl. abgerufene, noch nicht erbrachte Garantieleistungen und EIB-Verwaltungskosten) || 18 819 492,23 || 770 809,98 || 18 048 682,25 Provisionen für verspätete Rückzahlungen 2002 || 5 090 662,91 || 5 090 662,91 || 0,00 Abgerufene Garantieleistungen (einschließlich abgerufene, noch nicht erbrachte Garantieleistungen) || (519 866 214,55) || (477 860 856,19) || (42 005 358,36) Sukzessive Rückzahlungen an den Haushalt (einschl. außergewöhnlicher Rückzahlungen infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten) || (2 501 391 526,79) || (2 501 391 526,79) || 0,00 Anpassung infolge der Bewertung des Fondsbestands nach IFRS || 53 681 272,87 || (34 197 488,08) || 87 878 760,95 Buchwert des Fonds || 2 021 926 202,00 || 1 756 205 156,06 || 265 721 045,94 Der Buchwert des Fonds ist 2012 um rund 266 Mio. EUR
gestiegen. Dies ist auf Folgendes zurückzuführen: Anstieg ·
den Beitrag aus dem Haushalt (Dotierung) in Höhe
von 156 Mio. EUR zur Anpassung der Ausstattung des Fonds an den
Zielbetrag von 9 %; ·
die Nettoerträge aus Finanztransaktionen in Höhe
von 44 Mio. EUR; ·
die Rückzahlungen für bereits erbrachte
Garantieleistungen des Fonds in Höhe von 2 Mio. EUR; ·
eine Verbindlichkeit in Höhe von 18 Mio. EUR,
die sich hauptsächlich aus dem Abruf der Garantieleistungen des Fonds ergibt
(Zahlung fand Anfang 2013 statt); ·
die um 88 Mio. EUR erhöhte Bewertung des
Fondsbestands aufgrund der Preisschwankungen im Zusammenhang mit der
Finanzkrise; Abnahme ·
die Intervention des Fonds zur Deckung von
Zahlungsausfällen Syriens in Höhe von insgesamt 42 Mio. EUR, wovon 18 Mio. EUR
zum 31. Dezember 2012 noch zu zahlen sind (sonstige
Abrechnungsverbindlichkeiten).
2.2.
Bedeutende Transaktionen
(1)
Im Januar 2012 wurde der Beitrag aus dem
Haushalt an den Fonds nach den Artikeln 3 und 5 der Verordnung
ermittelt:
Nach Artikel 3 der Verordnung[2]
ist der Fonds mit einem Zielbetrag auszustatten, der auf 9 % der gesamten
Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen, zuzüglich noch nicht
gezahlter fälliger Zinsen, festgesetzt wurde.
Nach Artikel 5 der Verordnung wird ausgehend von der zum Ende des
Jahres n-1 bestehenden Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des
Nettoguthabens des Fonds, berechnet zu Beginn des Jahres n, der
erforderliche Dotierungsbetrag im Jahr n+1 aus dem Gesamthaushalt der
Europäischen Union in den Fonds eingezahlt.
Um den Fonds an den Zielbetrag von 9 % der insgesamt ausstehenden
Kapitalverbindlichkeiten anzupassen, wurde als Beitrag zum Fonds ein Betrag von
155,66 Mio. EUR in den Haushalt 2013 aufgenommen. Am 31.12.2011
belief sich der Zielbetrag auf 1 911,09 Mio. EUR, was einem
Anteil von 9 % der ausstehenden Darlehensgarantien in Höhe von 21 234,34 Mio. EUR
entspricht. Die Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Nettoguthaben des
Fonds (1 755,43 Mio. EUR am 31.12.2011) betrug 155,66 Mio. EUR.
Dieser Betrag wurde für die Dotierung des Fonds im Jahr 2013 beantragt und
im November 2012 vom Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt. Er
wurde anschließend als eine Forderung des Fonds gegenüber dem Haushalt erfasst.
(2)
Am 20.2.2012 wurde ein Betrag in Höhe von 260,17 Mio. EUR
aus dem Haushalt an den Fonds übertragen; dies entspricht der Dotierung für 2012
(für Einzelheiten siehe Abschnitt 3.2.1 Dotierung des Fonds). (3)
Seit November 2011 verzeichnete die EIB
Zahlungsrückstände bei Syrien gewährten Darlehen.[3] Infolgedessen hat die EIB den
Garantiefonds der EU im Jahr 2012 im Einklang mit der Garantievereinbarung
zwischen der EU und der EIB viermal in Anspruch genommen; dabei ging es um
einen Gesamtbetrag von 42 Mio. EUR, wovon 2,15 Mio. EUR
wieder zurückgezahlt worden sind (siehe Abschnitt 4.1 Zahlungen bei
Schuldnerausfall).
2.3.
Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsdatum
Am 20. Februar 2013 wurde ein Betrag in
Höhe von 155,66 Mio. EUR aus dem Haushalt an den Fonds übertragen;
dies entspricht der Dotierung für 2013.
2.4.
Rechnungslegung
2.4.1.
Grundlagen für die Erstellung
Der Abschluss (sowie auch der vorkonsolidierte
Abschluss) des Fonds wurden im Einklang mit den vom Rechnungsführer der
Europäischen Kommission angenommenen Rechnungslegungsgrundsätzen, insbesondere
mit „Rechnungslegungsgrundsatz 11 – Finanzinstrumente“ erstellt (siehe
Erläuterungen in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).
2.4.2.
Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds zum 31. Dezember
2012
Der vorkonsolidierte Abschluss des Fonds wird
erstellt, um auch solche Buchungsvorgänge zu erfassen, die in dem von der EIB
erstellten Abschluss des Fonds nicht berücksichtigt werden (siehe
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Die Notwendigkeit, auch diese
Buchungsvorgänge zu erfassen, erwächst aus den seit Einrichtung des Fonds
aufgetretenen Ausfällen. Fällt der Begünstigte einer vom Fonds garantierten
Darlehensoperation aus, sollten in der vorkonsolidierten Vermögensübersicht
alle etwaigen Zahlungsrückstände zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen und
sonstiger Rechnungsabgrenzungsposten[4] bis zur
vollständigen Begleichung der dem Fonds geschuldeten Beträge erfasst werden.
Auf diese Weise wird für den Fonds ein vollständiger Abschluss erstellt, der
zum Jahresende in die konsolidierte Vermögensübersicht der EU einbezogen werden
kann. Zum 31.12.2012 waren Zahlungsausfälle bei an Syrien vergebenen, durch den
Fonds gedeckten Darlehen zu verzeichnen; sie werden im vorkonsolidierten
Abschluss im Umlaufvermögen (Darlehen mit Forderungsübergang) in Höhe von
insgesamt 21 873 627,24 EUR ausgewiesen. Darüber hinaus kam es
zu einem Abruf der Garantieleistungen für denselben säumigen Schuldner für
einen Gesamtbetrag von 17 982 385,53 EUR, der im
vorkonsolidierten Abschluss als sonstige Forderungen ausgewiesen ist; die
Gegenpartei erscheint unter Verbindlichkeiten (da die Zahlung im
Januar/Februar 2013 erfolgte). Die in der vorkonsolidierten Vermögensübersicht
ausgewiesene Summe beläuft sich damit auf insgesamt 2 061 782 214,77 EUR. Es sei darauf hingewiesen, dass der
vorkonsolidierte Abschluss den für am oder nach dem 1. Januar 2012
beginnende Finanzzeiträume geltenden Beschluss des Rechnungsführers der
Kommission vom 31. Januar 2013 widerspiegelt, die zur Veräußerung
verfügbaren finanziellen Vermögenswerte der europäischen Organe entsprechend
ihrer Restlaufzeit im Umlaufvermögen oder Anlagevermögen auszuweisen und nicht
mehr ausschließlich im Umlaufvermögen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde
die Unterscheidung zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen auch auf die
Zahlen für 2011 angewandt. Allerdings spiegelt die in der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen[5] wiedergegebene Vermögensübersicht nicht den Beschluss des
Rechnungsführers wider. Der Beschluss wurde zu spät angenommen, um im Abschluss
des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen, den
die EIB für die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Verfügung
gestellt hat, berücksichtigt zu werden.
2.4.2.1.
Garantiefonds: Vorkonsolidierte Vermögensübersicht
Die vorkonsolidierte Vermögensübersicht wird
zur Einbeziehung in die konsolidierten Abschlüsse der EU erstellt. Die
wichtigsten Veränderungen werden in den Erläuterungen zur Vermögensübersicht
erklärt. Vermögensübersicht: Vermögenswerte (in EUR) || 2012 || 2011 ANLAGEVERMÖGEN || || Langfristige Investitionen || 1 347 503 201,55 || 994 147 018,00 AFS-Bestand – Kosten || 1 277 457 029,68 || 986 847 999,50 AFS-Bestand – versicherungsmathematische Differenz || 1 937 127,51 || 1 281 526,63 AFS-Bestand – Anpassung an den beizulegenden Zeitwert || 52 128 946,59 || (11 104 971,28) AFS-Bestand – Rechnungsabgrenzung || 15 980 097,77 || 17 122 463,15 Summe des Anlagevermögens || 1 347 503 201,55 || 994 147 018,00 || || UMLAUFVERMÖGEN || || Kurzfristige Investitionen || 268 067 766,99 || 200 405 636,14 AFS-Bestand – Kosten || 265 916 314,50 || 220 037 760,00 AFS-Bestand – versicherungsmathematische Differenz || (2 383 541,31) || (368 459,65) AFS-Bestand – Anpassung an den beizulegenden Zeitwert || 1 540 460,39 || (23 084 885,85) AFS-Bestand – Rechnungsabgrenzung || 2 994 533,41 || 3 821 221,64 Kurzfristige Forderungen || 196 117 402,09 || 260 170 000,00 Beitrag aus dem EU-Haushalt || 155 660 000,00 || 260 170 000,00 Darlehen mit Forderungsübergang || 21 873 627,24 || - Sonstige Forderungen: Abgerufene Garantien || 17 982 385,53 || - Sonstige Forderungen: Kupon || 601 389,32 || - Barmittel und Barmitteläquivalente || 250 093 844,14 || 301 482 501,92 Girokonten || 8 074 235,40 || 1 340 446,23 Kurzfristige Einlagen – Nennwert || 242 000 000,00 || 299 600 000,00 Auf kurzfristige Einlagen aufgelaufene Zinsen || 19 608,74 || 542 055,69 Summe Umlaufvermögen || 714 279 013,22 || 762 058 138,06 || || INSGESAMT || 2 061 782 214,77 || 1 756 205 156,06 Vermögensübersicht: Verbindlichkeiten (in EUR) || 2012 || 2011[6] || || A. EIGENKAPITAL || || Kapital (Garantiefonds) || 1 039 002 973,21 || 883 342 973,21 Eingezahlte Beiträge || 883 342 973,21 || 623 172 973,21 Zugewiesene, aber noch nicht eingezahlte Beiträge || 155 660 000,00 || 260 170 000,00 Rücklagen || 53 681 272,87 || (34 197 488,08) Erstmalige Anwendung – Neubewertungsreserve („fair value reserve“) || 11 865,89 || (7 630,95) Änderung des beizulegenden Zeitwerts von AFS-Anlagen || 53 669 406,98 || (34 189 857,13) Kumulierter Überschuss/Verlust || 906 288 860,95 || 864 136 059,99 Ergebnisvortrag || 906 288 860,95 || 864 136 059,99 Ergebnis des Jahres || 43 929 330,40 || 42 152 800,96 Summe Eigenkapital || 2 042 902 437,43 || 1 755 434 346,08 || || KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN || || Abrechnungsverbindlichkeiten || 18 879 777,34 || 770 809,98 Noch zu erbringende, abgerufene Garantieleistungen || 17 982 385,53 || Sonstige || 837 106,70 || 770 809,98 Sonstige (Bearbeitungsgebühren) || 60 285,11 || - Summe kurzfristige Verbindlichkeiten || 18 879 777,34 || 770 809,98 || || INSGESAMT || 2 061 782 214,77 || 1 756 205 156,06 Erläuterungen zur Vermögensübersicht: · „Kurzfristige Forderungen“ beinhaltet die Dotierung für 2013, die
Anfang 2013 aus dem EU-Haushalt in den Fonds einzuzahlen ist. Dies umfasst
auch die Darlehen mit Forderungsübergang, für die der Fonds bereits als Bürge
gezahlt hat, sowie die Beträge, die zwar abgerufen, aber noch nicht ausgezahlt
wurden (Auszahlung im Januar/Februar 2013). Diese Beträge umfassen
Kapital, Zinsen und Geldbußen, die nach Freigabe einer Fondsgarantie an den
Haushalt der Europäischen Union zu zahlen sind. Sonstige Forderungen umfassen
fällige Kupons, die zum Stichtag noch nicht ausgezahlt wurden. · Die Differenz zwischen dem unter der Rubrik Eigenkapital ausgewiesenen
„kumulierten Überschuss“ und der Finanzlage des Fonds gemäß der Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen ist auf die sukzessive Rückzahlung abgerufener
Garantieleistungen und Geldbußen an den Fonds zurückzuführen. · Der Posten „Abrechnungsverbindlichkeiten“ umfasst im Jahr 2012
abgerufene Garantieleistungen, die zum Stichtag noch nicht erbracht wurden, die
aufgelaufenen Einziehungsgebühren, die der EIB zustehen, nachdem dem Fonds
geschuldete Geldbußen gezahlt wurden, die EIB-Vergütung und die Prüfungskosten. · 2012 und 2011 hat die Kommission keine Wertminderung für die Bestände
an EU-Staatsanleihen bzw. staatlich garantierten Anleihen im Fondsportfolio
verzeichnet. · Die Risikoposition des Fonds in EU-Staatsanleihen ist – aufgeschlüsselt
nach Ländern – in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen aufgeführt.
2.4.2.2.
Garantiefonds: Vorkonsolidierte Ergebnisrechnung
Ebenso wie die Vermögensübersicht wird auch
die vorkonsolidierte Ergebnisrechnung zur Einbeziehung in die konsolidierten
Abschlüsse der EU erstellt. Die wichtigsten Anpassungen werden in den
Erläuterungen zur vorkonsolidierten Ergebnisrechnung erklärt. Konsolidierte Ergebnisrechnung (in EUR) || 2012 || 2011 || || Erträge aus Finanztransaktionen || 47 722 795,64 || 44 976 268,71 Zinserträge || || Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten || 2 152 817,58 || 4 118 369,38 Zinserträge aus AFS-Anlagen || 36 869 194,02 || 40 771 673,71 Sonstige Zinserträge || 104 765,51 || 86 225,62 Bei Veräußerung von AFS-Anlagen realisierte Gewinne || 8 596 018,53 || Aufwendungen für Finanzgeschäfte || (3 793 465,24) || (2 823 467,75) Bei Veräußerung von AFS-Anlagen erlittene Verluste || (2 781 347,56) || (1 940 019,61) Sonstige Finanzaufwendungen || (1 012 117,68) || (883 448,14) davon: Verwaltungsgebühren || (805 306,70) || (739 809,98) davon: Bearbeitungsgebühren || (60 285,11) || Überschuss aus nichtbetrieblichen Tätigkeiten || 43 929 330,40 || 42 152 800,96 || || Ergebnis des Jahres || 43 929 330,40 || 42 152 800,96 Erläuterung zur vorkonsolidierten
Ergebnisrechnung: Der Posten „Sonstige Finanzaufwendungen“
umfasst die EIB-Vergütung, die Prüfungskosten und die aufgelaufenen
Einziehungsgebühren, die der EIB zustehen, nachdem dem Fonds geschuldete
ausstehende Geldbußen gezahlt wurden.
3.
Übertragungen aus dem bzw. in den Fonds
In diesem Abschnitt werden die ein- und
ausgehenden Finanzströme des Fonds erläutert.
3.1.
Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem
Gesamthaushaltsplan in den Fonds
Die Verordnung wurde 2007[7] geändert, um eine effizientere
Nutzung der Haushaltsmittel zu gewährleisten, indem vorgesehen wurde, dass sich
die Dotierung des Fonds nach den tatsächlich verzeichneten ausstehenden Darlehensgarantien
richtet. Der Zielbetrag liegt bei 9 % der
ausstehenden Darlehen und Darlehensgarantien unter Berücksichtigung aller Arten
von Transaktionen (EIB, Makrofinanzhilfen, Euratom-Darlehen) außerhalb der EU.
Die Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettoguthabens des Fonds
wird entweder aus der Haushaltslinie 01 04 01 14 „Mittel für den
Garantiefonds“ auf den Fonds oder im Falle eines Überschusses aus dem Fonds in
den Haushalt übertragen. Der für die Finanzierung des Fonds zur
Verfügung stehende Betrag wird in die Haushaltslinie 01 04 01 14
„Mittel für den Garantiefonds“ unter Titel 4 (Außenbeziehungen)
eingestellt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Kommission
2013 einen Legislativvorschlag für das EIB-Außenmandat für den Zeitraum 2014-2020
vorgelegt hat, der derzeit im Rat und im Parlament beraten wird. Das Ergebnis
dieser Beratungen wird erhebliche Auswirkungen auf die zur Finanzierung des
Garantiefonds benötigten Beträge haben, da seine Größe direkt mit den ausstehenden
gedeckten Beträgen in Verbindung steht.
3.2.
Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte Übertragungen
aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan
3.2.1.
Dotierung des Fonds
Auf der Grundlage der zum 31.12.2009
ausstehenden Garantien in Höhe von 16 360,73 Mio. EUR wurde in
den Ausgabenplan des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2012 ein
Betrag von 260,17 Mio. EUR in die Haushaltslinie 01 04 01 14
„Mittel für den Garantiefonds“ aufgenommen. Dieser Betrag wurde am 20. Februar
2012 in einer Transaktion aus dem Haushalt in den Fonds eingezahlt.
3.2.2.
Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren
Fondsmittel
3.2.2.1.
Anlagepolitik
Die Anlage der verfügbaren Fondsmittel erfolgt
nach Maßgabe der Verwaltungsgrundsätze, die im Anhang der geänderten
Vereinbarung[8] zu diesem Zweck niedergelegt wurden. Demnach sind 20 % der
Fondsmittel in kurzfristigen Instrumenten (mit einer Laufzeit von höchstens
einem Jahr) anzulegen. Diese Anlagen umfassen variabel verzinsliche Papiere
unterschiedlichster Laufzeit sowie festverzinsliche Papiere unterschiedlichster
Ursprungslaufzeit mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr. Der Grund
liegt darin, dass festverzinsliche Papiere bei Laufzeitende zu 100 % ihres
Nennwerts rückzahlbar sind, während variabel verzinsliche Instrumente,
unabhängig von ihrer Restlaufzeit, in der Regel jederzeit zu fast 100 %
veräußert werden können, sofern ihr Credit Spread ihre Bonitätsmerkmale
widerspiegelt. Damit die verschiedenen Instrumente, mit denen die erforderliche
Liquidität bereitgestellt wird, in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander
stehen, werden mindestens 100 Mio. EUR am Geldmarkt angelegt, vor
allem in Form von Bankeinlagen. Das Verzeichnis der Banken, bei denen Einlagen
getätigt werden dürfen, wurde von der Kommission und der EIB einvernehmlich
erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um Veränderungen beim Rating der
Banken Rechnung zu tragen. Die im Verzeichnis aufgeführten Banken verfügen
durchweg über ein Moody's-Rating von mindestens P1 für kurzfristige Anlagen
oder über ein vergleichbares Rating von Standard & Poor’s oder
Fitch. Für Anlagen bei diesen Banken gelten bestimmte Regeln, die eine
wettbewerbsfähige Rendite gewährleisten und eine Ballung von Risiken vermeiden
sollen.
3.2.2.2.
Wertentwicklung
Der Fonds hat in diesem Jahr eine absolute
Rendite von +7,7963 % erzielt. Im Jahr 2012 führte die Kombination aus
einem schwachen Wachstum und Umschichtungen des Portfolios aufgrund der
Besorgnis über das Länderrisiko in den Peripheriestaaten dazu, dass die
Renditen auf Staatsanleihen hoher Bonität auf ihre bisherigen Tiefststände
fielen. Die finanzielle Fragmentierung zwischen Kern- und Peripheriestaaten
erreichte im Hinblick auf die Kapitalflucht aus den Peripheriestaaten ihren
Höhepunkt. In diesem Zusammenhang spielte die EZB im Jahr
2012 eine zentrale Rolle für Staatsanleihen. Im ersten Quartal linderten ihre
unbegrenzten Liquiditätsspritzen und die beiden längerfristigen
Refinanzierungsgeschäfte mit einer Laufzeit von drei Jahren die
Finanzierungsprobleme der Banken und erleichterten die Platzierung von Wertpapieren
bestimmter Staaten, insbesondere Spaniens und Italiens. Mit der Ankündigung des
Programms zum Ankauf von Staatsanleihen (Outright Monetary Transactions, OMT)
erreichte die EZB gegen Jahresende eine erhebliche Spreadverengung bei den
Anleihen der stärker gefährdeten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Die Wertentwicklung des Fonds wurde von diesen
Entwicklungen sowie von anderen, als Reaktion auf die Krise ergriffenen
Maßnahmen positiv beeinflusst (für weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 1.4
„Wertentwicklung“ der Arbeitsunterlage).
3.2.2.3.
Erträge aus Finanztransaktionen
Die Zinserträge aus Barmitteln und
Barmitteläquivalenten und Wertpapieranlagen beliefen
sich 2012 auf insgesamt 47 722 795,64 EUR, die sich wie folgt
zusammensetzen: Beschreibung: || 2012 || 2011 Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten || 2 152 817,58 || 4 118 369,38 Zinserträge aus kurzfristigen Einlagen || 2 660 950,98 || 3 797 877,59 Veränderungen bei den Zinserträgen aus kurzfristigen Einlagen || (522 446,95) || 302 578,68 Zinserträge aus Girokonten || 14 313,55 || 17 913,11 Zinserträge aus AFS-Anlagen || 36 869 194,02 || 40 771 673,71 Zinserträge aus dem zur Veräußerung verfügbaren Portfolio || 38 824 106,90 || 41 853 323,85 Veränderungen bei den Zinserträgen aus dem zur Veräußerung verfügbaren Portfolio || (1 367 664,30) || (650 729,87) Agio/Disagio || (587 248,58) || (430 920,27) Einnahmen aus Wertpapierleihgeschäften || 104 765,51 || 86 225,62 Aus dem Verkauf von Finanzanlagen erzielte Gewinne || 8 596 018,53 || - Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel || 47 722 795,64 || 44 976 268,71 Die Zinserträge sind im Ergebnis des
Haushaltsjahres ausgewiesen.
3.2.2.4.
Aufwendungen für Finanzgeschäfte
Die Aufwendungen für Finanzgeschäfte beliefen
sich auf 3 793 465,24 EUR, davon beziehen sich 2 781 347,56 EUR
auf Verluste aus dem Verkauf von zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen. Der
Rest setzt sich zusammen aus den EIB-Verwaltungskosten in Höhe von 805 306,70 EUR,
sonstigen Finanzaufwendungen in Höhe von 114 725,87 EUR, externen
Prüfungskosten in Höhe von 31 800,00 EUR und den Bearbeitungsgebühren
in Höhe von 60 285,11 EUR.
4.
Verbindlichkeiten des Fonds
Die Verbindlichkeiten des Fonds entsprechen
der Summe seiner finanziellen Verpflichtungen.
4.1.
Zahlungen bei Schuldnerausfall
·
Inanspruchnahme des Garantiefonds infolge von
Schuldnerausfall Angesichts der Verschlechterung der Lage in
Syrien hatten der Rat (Auswärtige Angelegenheiten), das Europäische Parlament
und der Rat im Jahr 2011 eine Reihe von Beschlüssen bezüglich des Landes
erlassen. Insbesondere verboten sie jedwede Auszahlung durch die EIB in
Verbindung mit laufenden Darlehensvereinbarungen und setzten die Verträge über
die Leistung technischer Hilfe für staatliche Projekte in Syrien durch die EIB
aus. Dieser Beschluss wurde anschließend mit dem Beschluss 2011/782/GASP des
Rates vom 1. Dezember 2011 und mit der Verordnung (EU) Nr. 36/2012
vom 18. Januar 2012 konsolidiert. Infolgedessen wurden seit Mai 2011 keine neuen
Finanzierungsmaßnahmen durch die EIB durchgeführt, und alle laufenden
Auszahlungen und alle technische Hilfe zugunsten der Arabischen Republik Syrien
sind seit November 2011 bis auf Weiteres ausgesetzt. Während Syrien seine Darlehen in den letzten
Jahren vollständig und rechtzeitig an die Bank zurückgezahlt hat, sieht sich
die EIB seit November 2011 mit Zahlungsrückständen bei an Syrien vergebenen
Darlehen konfrontiert[9].
Infolgedessen hat die EIB den Garantiefonds der EU im Jahr 2012 im Einklang mit
der Garantievereinbarung zwischen der EU und der EIB viermal für einen
Gesamtbetrag von 42 Mio. EUR in Anspruch genommen. Zwei Zahlungen
erfolgten im Jahr 2012 (24 Mio. EUR), und 2,1 Mio. EUR
sind wieder zurückgezahlt worden. Die Zahlungen für die anderen beiden
Inanspruchnahmen des Garantiefonds (17,9 Mio. EUR) sind im ersten
Quartal 2013 fällig. ·
Ereignisse nach dem Berichtsdatum Bis zum 30. April 2013 ist der
Garantiefonds zusätzlich noch dreimal für Zahlungsausfälle in Syrien für einen
Gesamtbetrag von 16,2 Mio. EUR in Anspruch genommen worden.
4.2.
Vergütung der EIB
Nach dem am 26. April bzw. 8. Mai 2002
unterzeichneten zweiten Zusatz zur Vereinbarung wird zur Berechnung der
Vergütung der Bank auf die verschiedenen Tranchen des Fondsguthabens jeweils
der zugehörige degressive jährliche Provisionssatz angewandt. Die entsprechende
Vergütung wird anhand des Durchschnittsguthabens des Fonds kalkuliert. Die Vergütung der Bank für 2012 wurde auf 805 306,70 EUR
festgesetzt und in der Ergebnisrechnung sowie der Vermögensübersicht (auf der
Passivseite) als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. [1] ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10 (im Folgenden
„Verordnung“). [2] Gemäß der Verordnung sind durch den Fonds gedeckte
Transaktionen zugunsten von Beitrittsländern auch nach dem Beitritt weiterhin
durch die EU-Garantie gedeckt. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich allerdings
nicht mehr um Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen der EU, so
dass sie nicht mehr durch den Fonds, sondern direkt durch den Gesamthaushalt
der EU abgedeckt sind. [3] Dies ist teilweise auf die Tatsache zurückzuführen, dass
die Übertragung von Mitteln aus Syrien an die EIB aufgrund zahlreicher
Sanktionsregelungen von Korrespondenzbanken blockiert werden. [4] Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten sind z. B.
mögliche Wechselkursdifferenzen, die bei anderen Verbindlichkeiten zahlbar sind
(vor allem der EIB geschuldete Einziehungsgebühren). [5] Abschnitt 3 der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen: Erklärung der Finanzlage des Fonds zum 31. Dezember
2012 [6] Im Bericht 2011 ist beim Kapital und kumulierten
Überschuss ein Fehler aufgetreten, der allerdings keine Auswirkungen auf den
Gesamtbetrag hatte. Die Vergleichszahlen für 2011 wurden entsprechend
korrigiert. [7] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 des Rates vom 30. Januar
2007 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 zur Einrichtung
eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
(ABl. L 22 vom 31.1.2007, S. 1). [8] Geändert durch Zusatz Nr. 1 vom 17. bzw. 23. September
1996, Zusatz Nr. 2 vom 26. April bzw. 8. Mai 2002, Zusatz
Nr. 3 vom 25. Februar 2008 und Zusatz Nr. 4 vom 9. November
2010. [9] Dies ist teilweise auf die Tatsache zurückzuführen, dass
die Übertragung von Mitteln aus Syrien an die EIB aufgrund zahlreicher
Sanktionsregelungen von Korrespondenzbanken blockiert werden.