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Document 52013DC0593

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates

/* COM/2013/0593 final */

52013DC0593

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates /* COM/2013/0593 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates

1.           EINLEITUNG

Gemäß Artikel 184 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)[1] berichtet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre über die Durchführung der in Artikel 105 ff. der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen im Bienenzuchtsektor.

Dieser Verpflichtung wird mit dem vorliegenden Bericht für die Jahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 nachgekommen. Diese drei Jahre entsprechen dem letzten Jahr des vorangegangenen dreijährigen Imkereiprogramms (2008-2010) und den beiden ersten Jahren des laufenden Programms (2011-2013). Dieses ist der fünfte Bericht der Kommission über die Durchführung der nationalen Imkereiprogramme der Mitgliedstaaten. Der vierte Bericht (KOM(2010) 267 endgültig[2]) wurde im Mai 2010 angenommen und deckte die vorangegangenen drei Jahre der Durchführung der Ratsverordnung (EG) Nr. 1234/2007 ab.

Alle Mitgliedstaten haben ein nationales Imkereiprogramm für die Zeiträume 2008-2010 und 2011-2013 vorgelegt. Dies zeugt vom starken Interesse der Mitgliedstaaten und des europäischen Bienenzuchtsektors, der als kleiner Sektor von Nichtberufsimkern beherrscht wird und vor allem aufgrund der Verluste von Bienenvölkern, der gestiegenen Produktionskosten und der Billigimporte vor großen Herausforderungen steht.

2012 hat die Kommission eine externe Evaluierung der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor in Auftrag gegeben. Dieser Bericht enthält die wichtigsten Ergebnisse.

2.           METHODIK

Dieser Bericht beruht auf den folgenden Informationsquellen:

– den nationalen Imkereiprogrammen für die Zeiträume 2008-2010 und 2011-2013, die die 27 Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 105 der Verordnung über die einheitliche GMO und Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 der Kommission[3] mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 797/2004 des Rates über Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse vorgelegt haben. Die nationalen Programme umfassen eine Studie über die Struktur des Bienenzuchtsektors, wie in den Artikeln 1 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 vorgesehen;

– den Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Maßnahmen im Rahmen der Imkereiprogramme gemäß Artikel 108 der Verordnung über die einheitliche GMO;

– Daten über die Honigproduktion und den internationalen Handel aus EUROSTAT-, COMEXT- und FAO-Datenbanken;

– Beiträgen der Mitgliedstaaten und des europäischen Bienenzuchtsektors;

– der von einem externen Beratungsunternehmen durchgeführten Studie über die Evaluierung der Maßnahmen für den Bienenzuchtsektor[4].

Genaue Zahlenangaben und Übersichtstabellen zum Honigmarkt und zu den Imkereiprogrammen können von der Website der Kommission[5] abgerufen werden.

3.           LAGE AUF DEM HONIGMARKT

3.1.        Weltmarkt

3.1.1.     Produktion

Nach Angaben der FAO belief sich die Welthonigproduktion im Jahr 2011 auf 1 636 000 Tonnen. Die Produktion hat in den vergangenen zehn Jahren langsam aber stetig zugenommen, ausgenommen 2007 und 2009.

China ist mit 446 000 Tonnen größter Honigerzeuger (27,3 % der Weltproduktion), gefolgt von der EU mit 217 000 Tonnen (13,3 % der Weltproduktion). Andere wichtige Honigerzeuger sind die Türkei, die eine stetige Produktionszunahme verzeichnet, die Ukraine und die Vereinigten Staaten von Amerika. Der Anteil Süd- und Mittelamerikas ist insbesondere aufgrund des seit 2005 spürbaren signifikanten Produktionsrückgangs in Argentinien gesunken.

3.1.2.     Handel

Nach Angaben von FAO und COMEXT wird ungefähr ein Fünftel der Welthonigproduktion auf dem internationalen Markt gehandelt.

Die weltweiten Ausfuhren, die über mehrere Jahre zwischen 300 000 und 360 000 Tonnen schwankten, haben sich 2011 bei ungefähr 335 000 Tonnen eingependelt. China hat seine Ausfuhren gesteigert und lag in den letzten vier Jahren mit etwa 100 000 Tonnen im Jahr 2011 an der Spitze. Argentinien ist zweitgrößter Ausführer, die Exportmengen gingen jedoch nach und nach zurück und lagen 2011 bei ungefähr 72 000 Tonnen.

Die EU und die USA sind die zwei größten Honigeinführer.

3.2.        EU-Markt

3.2.1.     Produktion

Nach Angaben von EUROSTAT lag die Honigproduktion in der EU im Jahr 2011 bei 217 366 Tonnen. Die EU-Produktion ist in den vergangenen zehn Jahren leicht gestiegen (+6 % seit 2010), mit je nach Witterungsverhältnissen negativen oder positiven jährlichen Schwankungen.

Der Honigpreis hängt von der Art und Qualität des Honigs und vom Wirtschaftskreislauf ab; Tafelhonig (85 % des in der EU verkauften Honigs) erzielt höhere Preise als Industriehonig, ebenso wie Einblütenhonig.

Was den Wirtschaftskreislauf anbelangt, so erzielen Imker den höchsten Preis, wenn sie direkt an den Endverbraucher verkaufen; die zweitbeste Option ist der Verkauf von abgepacktem Honig an Einzelhändler; an dritter Stelle folgt der Verkauf an Verpackungs- und Vertriebsunternehmen.

Der meiste EU-Honig wird vom Imker direkt an den Endverbraucher verkauft, was auch auf den überwiegend nichtgewerblichen Charakter der Bienenzucht in den meisten Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. Die Vertriebskreisläufe in der EU sind jedoch recht unterschiedlich; in Spanien beispielsweise wird der größte Teil der Produktion an den Verarbeitungs-/Verpackungssektor abgegeben, was der stärkeren Professionalisierung des dortigen Imkereisektors entspricht.

3.2.2.     Handel

Die EU ist Nettoeinführer von Honig, denn die EU-Produktion deckt nur 61,6 % des Bedarfs. Mit einem Pro-Kopf-Wert von ungefähr 0,70 kg ist der Verbrauch über die Jahre relativ stabil geblieben.

Die drei größten Honigerzeuger in der EU sind Spanien, Deutschland und Rumänien, die 2011 im Schnitt 34 000, 25 831 bzw. 24 127 Tonnen produzierten. Andere wichtige Erzeugerländer sind Ungarn (19 800 Tonnen), Frankreich (16 000 Tonnen), Griechenland (14 300 Tonnen) und Polen (13 369 Tonnen).

Die EU führte seit 2000 zwischen 120 000 und 150 000 Tonnen Honig ein. Im Jahr 2012 importierte sie 149 248 Tonnen Honig, hauptsächlich aus China (63 961 Tonnen bzw. 43 % der Gesamteinfuhren), gefolgt von Argentinien (22 344 Tonnen). Aufgrund der sehr niedrigen Preise haben Einfuhren aus China seit 2008 anteilmäßig konstant zugenommen, während der Anteil Argentiniens zurückgegangen ist. Mexiko ist drittwichtigster Honiglieferant (21 249 Tonnen); die Ukraine steht mit 8 949 Tonnen an vierter Stelle.

Deutschland ist mit mehr als einem Drittel der Gesamteinfuhren von 2012 Haupteinfuhrmitgliedstaat.

Der durchschnittliche Einheitswert von EU-Importhonig ist seit 2010 gestiegen und lag 2012 bei 2,08 EUR/kg. Honig aus China hat den niedrigsten Einheitswert (1,44 EUR/kg). Die durchschnittlichen Einheitswerte für Importhonig aus anderen Hauptlieferländern liegen bei 1,83 EUR/kg für die Ukraine, bei 2,23 EUR/kg für Argentinien und bei 2,44 EUR/kg für Mexiko.

Ausfuhren aus der EU haben seit 2010 zugenommen und lagen 2012 bei 14 275 Tonnen (+ 33 %). Sie sind jedoch nach wie vor auf weniger als 7 % der Produktion begrenzt. Die wichtigsten Abnehmer von EU-Honig sind seit 2010 nach wie vor die Schweiz, Japan, Saudi-Arabien und die USA.

Deutschland und Spanien sind die Hauptausführer von EU-Honig; auf diese beiden Mitgliedstaaten entfallen zusammen über die Hälfte der EU-Ausfuhren.

Der durchschnittliche Einheitswert für EU-Exporthonig ist seit 2010 gestiegen und lag 2012 bei 5,14 EUR/kg. Folglich hat sich die Schere zwischen Import- und Export-Einheitswerten weiter geöffnet; die Differenz liegt zurzeit bei ungefähr 3 EUR/kg. Dieser Wertunterschied lässt sich dadurch erklären, dass die EU in erster Linie hochqualitativen abgepackten Honig ausführt, während die Einfuhren auch auf große Mengen billigeren Honigs in Großbehältnissen umfassen, der zur Herstellung von Mischhonig und in der Lebensmittelindustrie verwendet wird.

4.           DURCHFÜHRUNG DER NATIONALEN IMKEREIPROGRAMME

4.1.        Ziele und beihilfefähige Maßnahmen

Das übergeordnete Ziel der Programme besteht darin, die allgemeinen Bedingungen für die Produktion und Vermarktung von Imkereiprodukten in der EU zu verbessern.

Sechs Maßnahmen mit konkreter Zielsetzung kommen für eine Beihilfe in Frage und können in die nationalen Imkereiprogramme der Mitliedstaaten aufgenommen werden; sie sind in Artikel 106 der Verordnung über die einheitliche GMO aufgelistet und haben sich seit dem letzten Bericht nicht geändert.

Die technische Hilfe ist dazu bestimmt, die Effizienz der Erzeugung und der Vermarktung zu steigern, beispielsweise durch den Einsatz besserer Techniken. Sie umfasst die Veranstaltung von Lehrgängen für neue Marktteilnehmer und Fortbildungskurse für erfahrene Imker und Verantwortungsträger der Imkervereinigungen oder Genossenschaften; die Ausbildungskurse betreffen insbesondere Aspekte wie Bienenhaltung und Krankheitsverhütung, Honigernte und ‑verpackung, Honiglagerung und -beförderung sowie das Marketing. Lehrimkereien und das Netzwerk von Imkereiberatern/Imkereifachkräften ermöglichen die Verbreitung von praktischem Fachwissen. Die Maßnahme kann auch zur Förderung der Modernisierung des Sektors eingesetzt werden, indem den Imkern der Kauf von Erntegeräten ermöglicht wird.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroatose dienen dazu, den Befall der Bienenstöcke mit diesem endemischem Parasiten unter Kontrolle zu bringen. Die Varroatose wird durch eine Milbe ausgelöst, die das Immunsystem der Bienen schwächt und somit viralen Sekundärinfektionen Vorschub leistet. Befall mit Varroa-Milben führt in der EU zu schweren Honigertragsverlusten und zum Absterben ganzer Bienenvölker, wenn nicht behandelt wird. Da sich die Varroatose nicht ganz ausrotten lässt, besteht die einzige Möglichkeit, die Auswirkungen der Krankheit zu verhindern, darin, die Bienenstöcke mit zugelassenen Methoden und Mitteln zu behandeln. Ein finanzieller Beitrag ist notwendig, um Imkern die Anschaffung der zur Behandlung ihrer Bienenstöcke erforderlichen Mittel (Produkte und Geräte wie Abdeckungsnetze) zu ermöglichen.

Mit den Beihilfen für die Rationalisierung der Wanderimkerei sollen der Standplatzwechsel für Bienenstöcke innerhalb der EU gesteuert und die Einrichtung von Standplätzen für Imker während der Blütezeit gefördert werden. Die Kennzeichnung von Bienenstöcken und Wabenrahmen, ein Register für die Wanderimkerei, Investitionen in Ausrüstungen und eine Kartierung der Honigsorten können unter anderem zur Steuerung der Bewegungen der Wanderimkerei beitragen. In einigen Mitgliedstaaten ist die Wanderimkerei unerlässlich, um die Ernährungsbedürfnisse der Bienen decken und die Pflanzenbestäubung gewährleisten zu können.

Stützungsmaßnahmen zur Durchführung von Honiganalysen dienen der Verbesserung der Honigvermarktung. Aufgrund der Analysenfinanzierung kann der Imker gewährleisten, dass der Honig die Anforderungen der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig[6] an die physikalisch-chemischen Merkmale erfüllt; Analysen der botanischen Herkunft vermitteln dem Imker genaue Informationen über den geernteten Honig und gestatten ihm, einen höheren Preis für sein Erzeugnis zu erzielen. Die finanzielle Unterstützung von Honiganalysen ist unerlässlich, damit möglichst viele Imker diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können.

Die Wiederauffüllung der Bienenbestände ermöglicht es, auch dank der Finanzierung von Maßnahmen zugunsten der Königinnenzucht oder des Erwerbs von Bienenvölkern, Bestandsverluste und den dadurch entstehenden Minderertrag auszugleichen.

Die mit der Verordnung gebotene Möglichkeit, konkrete Projekte der angewandten Forschung zur Verbesserung der Honigqualität in die Honigprogramme aufzunehmen, und die Verbreitung der Projektergebnisse können Imkern ein besseres Wissen über bestimmte Imkereipraktiken vermitteln.

4.2.        Erfassung von Bienenstöcken und Bienenzüchtern

Die Mitgliedstaaten haben gemäß den Artikeln 1 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 im Rahmen der Programme 2011-2013 Daten über die Struktur des Bienenzuchtsektors vorgelegt.

Daraus geht hervor, dass die Zahl der Imker in der EU im Jahr 2010 insgesamt 506 038 betrug, wovon lediglich 5,2 % (26 318) Berufsimker (mit über 150 Bienenstöcken) waren.

2010 verzeichnete die EU in etwa 14 Millionen (13 985 091) Bienenstöcke, von denen ungefähr 6 Millionen (5 659 551) Berufsimkern gehörten, die folglich 40 % der Stöcke besaßen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Ermangelung einer EU-weiten rechtlichen Verpflichtung zur Eintragung von Bienenstöcken die Erfassung von Daten über die Gesamtzahl der Bienenstöcke nicht harmonisiert ist und mitunter ungenau sein kann. Wenngleich die Zahl der Berufsimker und ihrer Bienenstöcke seit 2007 prozentual zugenommen hat (33 % Bienenstöcke), zeichnet sich der Sektor nach wie vor durch überwiegend nichtgewerbliche Züchter aus. Die Professionalisierungsrate ist in der EU generell niedrig, kann zwischen den Mitgliedstaaten jedoch beträchtlich schwanken; so sind in Deutschland über 99 % der Imker keine Berufsimker, während in Spanien 23 % der Bienenzüchter Berufsimker sind.

Die Zahl der Bienenstöcke in der EU ist 2010 gemessen am Wert von 2007 um 3 % (382 372) gestiegen. Nach Angaben der Imker war dieser Zuwachs notwendig, um das Bienensterben auszugleichen. Er ging allerdings auch mit einem Anstieg der Honigproduktion im selben Zeitraum von 6 % einher.

Die fünf Mitgliedstaaten mit den meisten Bienenstöcken sind Spanien (19,3 %), Griechenland (11,8 %), Frankreich (10,5 %), Rumänien (10 %) und Italien (8,8 %). Die Länder mit den meisten Stöcken sind jedoch nicht unbedingt die Länder mit der größeren Honigproduktion. Dies lässt sich mit unterschiedlichen Umweltfaktoren (Klima, Nektarmengen, Völkerdichte usw.), aber auch mit dem Fehlen einer EU-weit einheitlichen Methode zur Überwachung von Bienenstöcken begründen und erklärt die dramatischen Ertragsunterschiede je Bienenstock zwischen den Mitgliedstaaten (2010 in der EU zwischen 9 und 51 kg). Entsprechend verzeichnet Deutschland eine geringere Anzahl Bienenstöcke (5,6 %) als Griechenland, Italien, Frankreich und Rumänien, produziert jedoch aufgrund höherer Erträge (bis zu 37,2 kg/Stock im Jahr 2011) mehr Honig als jedes dieser Länder. Auch Ungarn verzeichnet hohe Durchschnittserträge je Bienenstock (27,4 kg im Jahr 2010) und ist somit trotz eines Bienenstockanteils von nur 7,1 % viertgrößter EU-Erzeuger.

4.3.        Ausführung der Ausgaben

4.3.1.     Haushaltsmittel je Mitgliedstaat

In Einklang mit Artikel 108 der Verordnung über die einheitliche GMO gewährt die EU Finanzhilfen für Imkereiprogramme in Höhe von 50 % der diesbezüglichen Ausgaben der Mitgliedstaaten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Fördermittel, die die EU dem Bienenzuchtsektor jährlich zur Verfügung stellt, seit 2007 aufgestockt wurden, um der wachsenden Bienenstockzahl und dem zunehmenden Bedarf des Sektors Rechnung zu tragen. 2011 beliefen sich die Fördermittel auf 32 Mio. EUR/Jahr.

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 legen die Mitgliedstaaten der Kommission ihre nationalen Programme alle drei Jahre bis zum 15. April vor (die Vorlage 2010 entsprach den Programmen für die Jahre 2011, 2012 und 2013).

Gestützt auf die in den nationalen Programmen der Mitgliedstaaten gemachten Ausgabenvorausschätzungen werden die im EU-Haushalt verfügbaren Mittel (32 Mio. EUR pro Jahr im Zeitraum 2011-2013) entsprechend dem jeweiligen Anteil des betreffenden Mitgliedstaats am Bienenbestand der Union verteilt, die Fördermittel dürfen jedoch nicht mehr als 50 % der programmierten Ausgaben des Mitgliedstaats decken. Wenn die im nationalen Programm angegebenen Ausgaben um die Hälfte geringer sind als der Gegenwert der Anzahl Bienenstöcke, werden die restlichen Mittel unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt, deren veranschlagte Ausgaben ihren Anteil an den verfügbaren Mitteln überschreiten (Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004).

Die Angaben zum Bienenbestand der einzelnen Mitgliedstaaten und der EU werden alle drei Jahre aktualisiert und in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 veröffentlicht.

2011 haben sechs Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Finnland und Schweden) Ausgaben veranschlagt, die unter den ihnen aufgrund ihrer Bienenstöcke zur Verfügung stehenden Mittel lagen. Die entsprechenden EU-Mittel wurden auf die anderen Mitgliedstaaten aufgeteilt.

Ebenfalls im Jahr 2011 erhielten die fünf Mitgliedstaaten mit der größten Anzahl Bienenstöcke eine kombinierte Zuwendung von 55 % der verfügbaren EU-Mittel. Die Mitgliedstaaten mit der größten Anzahl Bienenstöcke sind demnach die größten Nutzer des Programms.

4.3.2.     Verwendung der Mittel

Nach den Angaben der Mitgliedstaaten über die Verwendung der Mittel für die einzelnen Maßnahmenarten sind die Nutzungsraten in den 27 Mitgliedstaaten insgesamt sehr hoch (93 % im Jahr 2010, 89 % im Jahr 2011 und 89 % im Jahr 2012). Die rückläufige Ausführungsrate in den Jahren 2010 und 2011 lässt sich dadurch erklären, dass die für Imkereiprogramme bereitgestellten Mittel in diesen beiden Jahren von 26,3 Mio. EUR auf 32 Mio. EUR aufgestockt wurden. In der Regel ist die Rate im ersten Jahr der Programmdurchführung geringer und steigt erst im dritten Jahr an.

2010 und 2011 verwendeten die Hauptbegünstigten (Spanien (93 %, 84 %), Griechenland (97 %, 92 %), Frankreich (90 %, 88 %), Italien (96 %, 92 %) und Rumänien (100 %, 85 %)) die ihnen zugeteilten Mittel äußerst effizient. Dies war auch 2012 der Fall (Griechenland 97 %, Frankreich 92 %, Italien 93 % und Rumänien 98 %), mit Ausnahme Spaniens, wo lediglich 69 % der Mittel genutzt wurden.

4.4.        Ausführung der Ausgaben nach Maßnahmenarten und Mitgliedstaaten

Die Analyse der getätigten Ausgaben beruht auf den Daten, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 jedes Jahr übermitteln. Im Zeitraum 2010-2012 wurden die Maßnahmen „Bekämpfung der Varroatose“ und „technische Hilfe“ stärker gefördert. Die Ausgaben für diese beiden Maßnahmen waren systematisch die höchsten und sind mit durchschnittlich 27-30 % für die Varroatosebekämpfung und 24-28 % für technische Hilfe auch bei den Folgeprogrammen relativ konstant geblieben.

Genauer gesagt wurden Maßnahmen zur Varroatosebekämpfung im Jahr 2010 von allen Mitgliedstaaten durchgeführt, was zeigt, dass die Varroatose in der EU endemisch ist und nach den Antworten auf einen Fragebogen des EU-Referenzlaboratoriums für Bienengesundheit[7] als Hauptursache des Bienensterbens angesehen wird. Ein weiterer Grund sind die relativ hohen Kosten der Behandlung der Varroatose, die nach Angaben der Imker zwischen 10 % und 20 % der Produktionskosten liegen dürften. Am stärksten wurde diese Maßnahme von Spanien, Ungarn und Polen in Anspruch genommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Griechenland die Maßnahme 2011 und 2012 wegen der inflationären Behandlungskosten, der Behandlungsresistenz der Varroa-Milbe, des Risikos von Rückständen in Imkereierzeugnissen und der heißen Temperaturen, die die ganzjährige Brutentwicklung und die Persistenz der Milben begünstigen, nicht mehr durchführte.

Maßnahmen in Form technischer Hilfe werden von den meisten Mitgliedstaaten angeboten. Angesichts der Zahl nichtgewerblicher Imker und der sich verändernden Lage des Sektors sind fortlaufende Maßnahmen zur Förderung der Informationsverbreitung unerlässlich. Sowohl der Imkereisektor als auch die Mitgliedstaaten halten technische Hilfe für äußerst produktionsfördernd. Hauptnutzer dieser Maßnahme in den Jahren 2011 und 2012 waren Italien, Griechenland, Frankreich, Deutschland, die Tschechische Republik, Polen und Spanien. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Aufteilung (nach Mitgliedstaaten) der Ausgaben für technische Hilfe Änderungen zwischen den beiden Imkereiprogrammen gegeben hat: Im Jahr 2010 wurde die Maßnahme von den Niederlanden, Bulgarien und Rumänien überhaupt nicht in Anspruch genommen, wohingegen die beiden letzteren Länder 2011 und 2012 begannen, die Maßnahme zu nutzen. Polen versechsfachte seine Ausgaben für technische Hilfe zwischen 2010 und 2011-2012. Spanien hat seine diesbezüglichen Ausgaben zwischen 2010 und 2011-2012 nahezu verdoppelt.

Maßnahmen zur Rationalisierung der Wanderimkerei zählen nach wie vor zu den dritthäufigsten Fördermaßnahmen; auf sie entfallen 16 %-20 % der Ausgaben. Von dieser Maßnahme profitieren zumeist südeuropäische Länder wie Griechenland, Spanien und Rumänien, die sich durch Vegetationsvielfalt und lange Blütezeiten auszeichnen. Andere Mitgliedstaaten wie Deutschland fördern die Wanderimkerei aufgrund ihrer Bedeutung für die Bestäubung.

Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bienenbestands standen an vierter Stelle. Sie betrafen 19 % der Ausgaben des Jahres 2010 und sind 2012 auf 16 % zurückgegangen. Rumänien, Bulgarien und Polen sind die Hauptbegünstigten dieser Maßnahme. Bienenzüchterorganisationen, die an der Vorbereitung der Programme mitarbeiten, sind stark an diesen Maßnahmen interessiert, um Bestandsverluste und die steigenden Preise für Bienenschwärme auszugleichen. Dennoch hält der Bienenzuchtsektor die Wiederaufstockung von Beständen in gewisser Hinsicht für eine lediglich kurzfristige Lösung und ist der Auffassung, dass die Ursachen des Bienensterbens weiter erforscht und bekämpft werden sollten.

Maßnahmen zugunsten der angewandten Forschung standen an fünfter Stelle (4‑6 % der Ausgaben). Die höchsten Ausgaben für angewandte Forschung waren 2012 mit ungefähr 1,4 Mio. EUR nach wie vor in Frankreich zu verzeichnen; das sind mehr als die Hälfte der Gesamtaufwendungen für diese Maßnahme auf EU-Ebene. So wurden in Frankreich Maßnahmen zugunsten der angewandten Forschung genutzt, um eine Studie über die Gefährdung von Honigbienen durch systemisch wirkende Neonicotinoid-Pestizide[8] durchzuführen.

Maßnahmen zugunsten von Honiganalysen werden von den Mitgliedstaaten am wenigsten in Anspruch genommen und sind zurückgegangen. Sie machten 2010 6 % der Ausgaben aus und fielen 2011 auf 4 % und 2012 auf 3 % zurück. Spanien, eines der Länder, die zwischen 2007 und 2009 am meisten für Honiganalysen ausgaben, hat sein Budget 2010 und erneut in den Jahren 2011 und 2012 gekürzt. Auch Polen hat seine Ausgaben zwischen 2010 und 2011 gesenkt, während Bulgarien 2011 und 2012 gemessen an 2010 mehr für Honiganalysen aufgewendet hat. Diese Unterschiede lassen sich möglicherweise dadurch erklären, dass, sobald ein Netzwerk erst einmal aufgebaut ist, die Ausgaben zurückgehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fördermittel für Laboranalysen vor allem von Verpackungs- und Vertriebsunternehmen geschätzt werden, weil sie es den Imkern gestatten, diese Kosten zu internalisieren.

5.           EVALUIERUNG VON MASSNAHMEN ZUGUNSTEN DES BIENENZUCHTSEKTORS

Im Jahr 2012 hat die Kommission ein externes Beratungsunternehmen beauftragt, die Maßnahmen für den Bienenzuchtsektor zu beurteilen.

Evaluiert wurde,

– in welchem Umfang die sechs Maßnahmen der Imkereiprogramme die Produktion, die Vermarktung und den Handel mit Honig sowie die Bienenhaltung und den Handel mit lebenden Bienen beeinflusst haben;

– in welchem Umfang die Maßnahmen zur Stützung des Wirtschaftszweigs und der Einkommen von Berufsimkern beigetragen haben;

– in welchem Umfang die Maßnahmen zur Stabilität der Honigpreise beigetragen haben.

Die Evaluierungsstudie wurde im Juli 2013 abgeschlossen.

Laut Studie haben die nationalen Imkereiprogramme geholfen, die Honigproduktion in der EU trotz steigender Produktionskosten, drohendem Bienensterben und heftiger internationaler Konkurrenz durch Honigimporte aus Drittländern zu stabilisieren.

Die Maßnahmen haben dazu beigetragen, den starken Anstieg der Produktionskosten (vor allem für Varroatosebehandlungen und die Wiederauffüllung von Beständen) zu drosseln, und folglich die Auswirkungen dieser Kosten auf die Erzeugereinkommen begrenzt. Die sechs Maßnahmen ergänzen einander; Schlussfolgerungen zu der Wirkung jeder einzelnen Maßnahme sollten sorgfältig interpretiert werden und die Synergien zwischen den Maßnahmen berücksichtigen.

Die Produktivität des Bienenzuchtsektors wurde durch Anreize für strukturelle Verbesserungen innerhalb des Sektors (technische Hilfe, Rationalisierung der Wanderimkerei, Bekämpfung der Varroatose, Modernisierung und Automatisierung der Bienenzucht, Lehrgänge und Informationsverbreitung) gesteigert.

Mit den Maßnahmen konnte die Produktion von europäischem Qualitätshonig gefördert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass Produkte der unteren Qualitätsstufe wettbewerbsfähig bleiben. Die hohe Qualität und der Mehrwert des in der EU produzierten Honigs rechtfertigen die große Schere zwischen dem durchschnittlichen Einheitswert von EU-Exporthonig und dem durchschnittlichen Einheitswert von Importhonig aus Drittländern.

Darüber hinaus hatten die Maßnahmen eine indirekte positive Auswirkung auf die ländliche Entwicklung und auf die Umwelt. Durch Kostenreduzierung, Anreize für strukturelle Verbesserungen und Stützung der Erzeugereinkommen haben die Maßnahmen dazu beigetragen, die für die Bestäubung und somit für die Landwirtschaft unerlässliche Imkerei in ländlichen Gebieten zu erhalten. Sie haben auch zu nachhaltigeren Imkereipraktiken angeregt, vor allem im Bereich der Varroatosebekämpfung.

Und schließlich hob die Studie hervor, dass sich Bienenzuchtsektor, Honigindustrie und Mitgliedstaaten darin einig sind, dass die nationalen Imkereiprogramme zur Stützung des Sektors sehr geeignet sind.

Dennoch wurde der Schluss gezogen, dass weitere Fortschritte erzielt werden könnten, wenn bestehende Maßnahmen optimal genutzt würden, um den Honigabsatz zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen Imkern anzuregen, die Verbreitung von Informationen über Projekte der angewandten Forschung zu verbessern und die Einkommensquellen der Imker durch Entwicklung hochwertiger Imkereierzeugnisse wie Gelée Royale, Pollen und Propolis zu diversifizieren.

Angesichts der Bedürfnisse des Sektors und der nationalen Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten empfahl der Studienträger außerdem präzisere Leitlinien der EU für Imkereiprogramme, da konkrete Maßnahmen derzeit auf nationaler oder sogar auf regionaler Ebene entschieden werden. Es sollten auch Synergien zwischen den Forschungsprogrammen der EU und der angewandten Forschung auf nationaler Ebene herausgearbeitet werden, um einen besseren Zusammenhang zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung herzustellen und potenzielle Überschneidungen zu vermeiden.

6.           EMPFEHLUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DES SEKTORS

Im Oktober 2012 hat die Kommission die Mitgliedstaaten und die Vertreter des Sektors aufgefordert, im Hinblick auf die Erstellung dieses Berichts zu den Imkereiprogrammen Stellung zu nehmen.

Wie aus der Evaluierungsstudie hervorging, waren die Mitgliedstaaten insgesamt mit der Programmverwaltung zufrieden und plädierten für ihre Fortsetzung, da diese Maßnahmen ihrer Auffassung nach für die Bienenzucht und die Honigproduktion sehr hilfreich sind.

Zur Anpassung der Maßnahmen schlugen die Mitgliedstaaten Folgendes vor:

- Deutschland und Luxemburg regten an, das Imkerjahr dem Kalenderjahr anzugleichen. Zurzeit laufen die einzelnen Haushaltsjahre der Imkereiprogramme vom 16. Oktober eines Jahres bis zum 15. Oktober des Folgejahres (Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004), während die Maßnahmen, die für eine Kofinanzierung in Betracht kommen, bis zum 31. August des Haushaltsjahres, auf das sie sich beziehen, durchgeführt sein müssen (Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004); daher ist es schwierig, Maßnahmen zu finanzieren, die im September und in der ersten Oktoberhälfte durchgeführt werden. Für die Imkereiprogramme des Zeitraums 2014-2016 will die Kommission diese Frage klären und Änderungen der Daten für die Durchführung der in der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 vorgesehenen Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass Maßnahmen im Bienenzuchtsektor das ganze Jahr über durchgeführt werden können.

- Deutschland, dem der Kontrollaufwand unverhältnismäßig erschien, forderte eine Vereinfachung der Verwaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Die Zuständigkeit der Überwachung und Bewertung der Programme liegt bei den Mitgliedstaaten. Nach der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Maßnahmen nach einem genau festgelegten Zeitplan zu notifizieren, sie verfügen jedoch über einen großen Ermessensspielraum, um die Kontrollen nach dem allgemeinen Subsidiaritätsprinzip und auf Grundlage einer Risikobewertung durchzuführen. Für die Imkereiprogramme 2014-2016 werden die Notifizierungen an die Kommission vereinfacht und über das Informationssystem für Verwaltung und Monitoring der Agrarmärkte direkt eingetragen.

- Deutschland schlug ferner eine Förderung zusätzlicher Maßnahmen vor, die die Bienenzucht, die Verbesserung der Bienengesundheit, die Kontrolle der varroatosebedingten Schäden, die Honigvermarktung und die Honigpflanzen betreffen. Alle diese Maßnahmen können in gewissem Umfang bereits über die bestehenden Imkereiprogramme unterstützt werden. Zusätzliche spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Bienengesundheit[9] werden von der EU außerhalb der Imkereiprogramme gefördert.

- In Bezug auf technische Hilfe verlangte Deutschland eine präzisere Beschreibung der Beihilfefähigkeit von Imkereiausrüstungen, beispielsweise in Form eines Kommissionsverzeichnisses förderfähiger Geräte. Die Kommission ist der Auffassung, dass ein vorgegebenes Geräteverzeichnis in gewisser Hinsicht der zur Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede des Sektors in den einzelnen Mitgliedstaaten erforderlichen Flexibilität schaden würde. Darüber hinaus können Investitionen der Imker schon im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden, die Maßnahmen zur Modernisierung und Innovation landwirtschaftlicher Betriebe vorsehen.

Zu guter Letzt regte Litauen an, kleine Imker bei der Erneuerung ihrer Ausrüstungen für die Honigernte und Wabenherstellung zu unterstützen. Fördermittel dieser Art sind bereits im Rahmen der Maßnahme für technische Hilfe vorgesehen.

Nach der Aufforderung von Oktober 2012 gingen bei der Kommission keine schriftlichen Bemerkungen des Sektors ein. Der externe Evaluierungsexperte hat den Sektor im Rahmen von Fallstudien in vier Mitgliedstaaten[10], in Interviews und webbasierten Erhebungen jedoch umfassend konsultiert und ist zu dem Schluss gelangt, dass die durch die Maßnahmen sichergestellte Unterstützung von Imkern und Bienenzüchtervereinigungen sehr geschätzt wurde, da sie es ermöglichte, die Produktionskosten in diesem stark unter Druck stehenden Sektor zu senken. Die Imker und ihre Vereinigungen verwiesen jedoch auf die Notwendigkeit, effizientere Varroatosebehandlungen zu entwickeln und ihre Kosten zu reduzieren. Sie wiesen ferner darauf hin, dass die Maßnahme zur Wiederauffüllung der Bienenbestände es zwar gestatte, den Verlust an Bienenvölkern teilweise auszugleichen, jedoch nur eine kurzfristige Lösung sei, und dass die Ursachen des Bienensterbens erforscht und bekämpft werden sollten.

7.           SCHLUSSFOLGERUNG

Die nationalen Imkereiprogramme haben zum Ziel, die Produktion und Vermarktung von Honig in der Europäischen Union zu verbessern. Sie gewährleisten in allen Mitgliedstaaten eine direkte Unterstützung des Bienenzuchtsektors, der unter Produktionsgesichtspunkten zwar ein kleiner, aufgrund der Bestäubung für die Landwirtschaft jedoch ein wesentlicher Wirtschaftszweig ist.

Sowohl aus Sicht der Mitgliedstaaten als auch der Wirtschaftsteilnehmer hat der Bienenzuchtsektor von den nationalen Imkereiprogrammen profitiert. Die Maßnahmen ermöglichen die Aufrechterhaltung der Produktion hochwertigen Honigs in der EU, und dies trotz der schwierigen Lage und der steigenden Produktionskosten, des Bienensterbens und des heftigen internationalen Wettbewerbs infolge der Einfuhr billigen Honigs aus Drittländern.

Aufgrund der Argumentation in diesem Bericht und der Ergebnisse der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor beabsichtigt die Kommission nicht, die Liste der beihilfefähigen Maßnahmen im Bienenzuchtsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates zu ändern. Sie wird jedoch eine Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 917/2004 vorschlagen, um sicherzustellen, dass Maßnahmen im Bienenzuchtsektor das ganze Jahr über durchgeführt und finanziert werden können, und um ihre Verwaltung zu verbessern.

Die Kommission wird außerdem eine bessere Koordinierung zwischen nationalen Projekten der angewandten Forschung und Forschungsprojekten der EU anstreben, um die Verwendung der Forschungsergebnisse zu optimieren und ihre Verbreitung im Bienenzuchtsektor zu verbessern.

Und schließlich wird sich die Kommission auch bemühen, die Wirksamkeit bereits bestehender Maßnahmen weiter zu verbessern und potenzielle Synergien zwischen den Maßnahmen im Bienenzuchtsektor und den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums herauszuarbeiten. Dies könnte durch Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung (wie Niederlassungsbeihilfen für Jungimker und Betriebsmodernisierungen) und durch Agrarumweltmaßnahmen bewerkstelligt werden, die gewährleisten, dass Honigbienen mehr Honigpflanzen zur Verfügung stehen.

[1]               ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

[2]               http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0267:FIN:DE:PDF.

[3]               ABl. L 163 vom 30.4.2004, S. 83.

[4]               http://ec.europa.eu/agriculture/evaluation/market-and-income-reports/index_de.htm.

[5]               http://wcmcom-ec-europa-eu-wip.wcm3vue.cec.eu.int:8080/agriculture/honey/index_en.htm

[6]               ABl. L 10 vom 12.1.2002, S. 47.

[7]               http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/bees/eu_ref_lab_bee_health_en.htm.

[8]               „A common pesticide decreases foraging success and survival in honey bees“ in Sciencexpress/http://sciencemag.org/content/early/recent/ 29. März 2012/ Seite 1/ 10.1126/science.1215039.

[9]               http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/bees/bee_health_en.htm.

[10]             Spanien, Deutschland, Ungarn und Griechenland.

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