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Document 52013DC0593
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the implementation of the measures concerning the apiculture sector of Council Regulation (EC) No 1234/2007
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates
/* COM/2013/0593 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates /* COM/2013/0593 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Maßnahmen im
Bienenzuchtsektor gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 1. EINLEITUNG Gemäß Artikel 184 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit
Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung
über die einheitliche GMO)[1]
berichtet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre
über die Durchführung der in Artikel 105 ff. der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
im Bienenzuchtsektor. Dieser Verpflichtung wird mit dem vorliegenden
Bericht für die Jahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 nachgekommen. Diese
drei Jahre entsprechen dem letzten Jahr des vorangegangenen dreijährigen Imkereiprogramms
(2008-2010) und den beiden ersten Jahren des laufenden Programms (2011-2013). Dieses
ist der fünfte Bericht der Kommission über die Durchführung der nationalen Imkereiprogramme
der Mitgliedstaaten. Der vierte Bericht (KOM(2010) 267 endgültig[2]) wurde im Mai 2010 angenommen
und deckte die vorangegangenen drei Jahre der Durchführung der Ratsverordnung
(EG) Nr. 1234/2007 ab. Alle Mitgliedstaten haben ein nationales Imkereiprogramm
für die Zeiträume 2008-2010 und 2011-2013 vorgelegt. Dies zeugt vom starken
Interesse der Mitgliedstaaten und des europäischen Bienenzuchtsektors, der als
kleiner Sektor von Nichtberufsimkern beherrscht wird und vor allem aufgrund der
Verluste von Bienenvölkern, der gestiegenen Produktionskosten und der Billigimporte
vor großen Herausforderungen steht. 2012 hat die Kommission eine externe Evaluierung
der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor in Auftrag gegeben. Dieser Bericht enthält
die wichtigsten Ergebnisse. 2. METHODIK Dieser Bericht beruht auf den folgenden
Informationsquellen: –
den nationalen Imkereiprogrammen für die Zeiträume
2008-2010 und 2011-2013, die die 27 Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel
105 der Verordnung über die einheitliche GMO und Artikel 1 der Verordnung (EG)
Nr. 917/2004 der Kommission[3]
mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 797/2004 des Rates über
Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Erzeugungs- und
Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse vorgelegt haben. Die nationalen
Programme umfassen eine Studie über die Struktur des Bienenzuchtsektors, wie in
den Artikeln 1 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 vorgesehen; –
den Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Maßnahmen
im Rahmen der Imkereiprogramme gemäß Artikel 108 der Verordnung über die einheitliche
GMO; –
Daten über die Honigproduktion und den internationalen
Handel aus EUROSTAT-, COMEXT- und FAO-Datenbanken; –
Beiträgen der Mitgliedstaaten und des europäischen
Bienenzuchtsektors; –
der von einem externen Beratungsunternehmen
durchgeführten Studie über die Evaluierung der Maßnahmen für den Bienenzuchtsektor[4]. Genaue Zahlenangaben und Übersichtstabellen zum
Honigmarkt und zu den Imkereiprogrammen können von der Website der Kommission[5] abgerufen werden. 3. LAGE AUF DEM HONIGMARKT 3.1. Weltmarkt 3.1.1. Produktion Nach Angaben der FAO belief sich die
Welthonigproduktion im Jahr 2011 auf 1 636 000 Tonnen. Die Produktion
hat in den vergangenen zehn Jahren langsam aber stetig zugenommen, ausgenommen 2007
und 2009. China ist mit 446 000 Tonnen größter Honigerzeuger
(27,3 % der Weltproduktion), gefolgt von der EU mit 217 000 Tonnen (13,3 % der
Weltproduktion). Andere wichtige Honigerzeuger sind die Türkei, die eine
stetige Produktionszunahme verzeichnet, die Ukraine und die Vereinigten Staaten
von Amerika. Der Anteil Süd- und Mittelamerikas ist insbesondere aufgrund des
seit 2005 spürbaren signifikanten Produktionsrückgangs in Argentinien gesunken. 3.1.2. Handel Nach Angaben von FAO und COMEXT wird ungefähr ein
Fünftel der Welthonigproduktion auf dem internationalen Markt gehandelt. Die weltweiten Ausfuhren, die über mehrere Jahre
zwischen 300 000 und 360 000 Tonnen schwankten, haben sich 2011 bei
ungefähr 335 000 Tonnen eingependelt. China hat seine Ausfuhren gesteigert und lag
in den letzten vier Jahren mit etwa 100 000 Tonnen im Jahr 2011 an der
Spitze. Argentinien ist zweitgrößter Ausführer, die Exportmengen gingen jedoch
nach und nach zurück und lagen 2011 bei ungefähr 72 000 Tonnen. Die EU und die USA sind die zwei größten
Honigeinführer. 3.2. EU-Markt 3.2.1. Produktion Nach Angaben von EUROSTAT lag die Honigproduktion in
der EU im Jahr 2011 bei 217 366 Tonnen. Die EU-Produktion ist in den
vergangenen zehn Jahren leicht gestiegen (+6 % seit 2010), mit je nach
Witterungsverhältnissen negativen oder positiven jährlichen Schwankungen. Der Honigpreis hängt von der Art und Qualität des
Honigs und vom Wirtschaftskreislauf ab; Tafelhonig (85 % des in der EU
verkauften Honigs) erzielt höhere Preise als Industriehonig, ebenso wie
Einblütenhonig. Was den Wirtschaftskreislauf anbelangt, so
erzielen Imker den höchsten Preis, wenn sie direkt an den Endverbraucher
verkaufen; die zweitbeste Option ist der Verkauf von abgepacktem Honig an
Einzelhändler; an dritter Stelle folgt der Verkauf an Verpackungs- und
Vertriebsunternehmen. Der meiste EU-Honig wird vom Imker direkt an den
Endverbraucher verkauft, was auch auf den überwiegend nichtgewerblichen
Charakter der Bienenzucht in den meisten Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. Die
Vertriebskreisläufe in der EU sind jedoch recht unterschiedlich; in Spanien
beispielsweise wird der größte Teil der Produktion an den
Verarbeitungs-/Verpackungssektor abgegeben, was der stärkeren
Professionalisierung des dortigen Imkereisektors entspricht. 3.2.2. Handel Die EU ist Nettoeinführer von Honig, denn die EU-Produktion
deckt nur 61,6 % des Bedarfs. Mit einem Pro-Kopf-Wert von ungefähr 0,70 kg ist
der Verbrauch über die Jahre relativ stabil geblieben. Die drei größten Honigerzeuger in der EU sind Spanien,
Deutschland und Rumänien, die 2011 im Schnitt 34 000, 25 831 bzw. 24 127
Tonnen produzierten. Andere wichtige Erzeugerländer sind Ungarn (19 800 Tonnen),
Frankreich (16 000 Tonnen), Griechenland (14 300 Tonnen) und Polen
(13 369 Tonnen). Die EU führte seit 2000 zwischen 120 000 und
150 000 Tonnen Honig ein. Im Jahr 2012 importierte sie 149 248 Tonnen
Honig, hauptsächlich aus China (63 961 Tonnen bzw. 43 % der
Gesamteinfuhren), gefolgt von Argentinien (22 344 Tonnen). Aufgrund der
sehr niedrigen Preise haben Einfuhren aus China seit 2008 anteilmäßig konstant
zugenommen, während der Anteil Argentiniens zurückgegangen ist. Mexiko ist
drittwichtigster Honiglieferant (21 249 Tonnen); die Ukraine steht mit 8 949
Tonnen an vierter Stelle. Deutschland ist mit mehr als einem Drittel der
Gesamteinfuhren von 2012 Haupteinfuhrmitgliedstaat. Der durchschnittliche Einheitswert von EU-Importhonig
ist seit 2010 gestiegen und lag 2012 bei 2,08 EUR/kg. Honig aus China hat den
niedrigsten Einheitswert (1,44 EUR/kg). Die durchschnittlichen
Einheitswerte für Importhonig aus anderen Hauptlieferländern liegen bei 1,83 EUR/kg
für die Ukraine, bei 2,23 EUR/kg für Argentinien und bei 2,44 EUR/kg für Mexiko. Ausfuhren aus der EU haben seit 2010 zugenommen
und lagen 2012 bei 14 275 Tonnen (+ 33 %). Sie sind jedoch nach
wie vor auf weniger als 7 % der Produktion begrenzt. Die wichtigsten Abnehmer
von EU-Honig sind seit 2010 nach wie vor die Schweiz, Japan, Saudi-Arabien und
die USA. Deutschland und Spanien sind die Hauptausführer
von EU-Honig; auf diese beiden Mitgliedstaaten entfallen zusammen über die
Hälfte der EU-Ausfuhren. Der durchschnittliche Einheitswert für EU-Exporthonig
ist seit 2010 gestiegen und lag 2012 bei 5,14 EUR/kg. Folglich hat sich die
Schere zwischen Import- und Export-Einheitswerten weiter geöffnet; die Differenz
liegt zurzeit bei ungefähr 3 EUR/kg. Dieser Wertunterschied lässt sich
dadurch erklären, dass die EU in erster Linie hochqualitativen abgepackten Honig
ausführt, während die Einfuhren auch auf große Mengen billigeren Honigs in Großbehältnissen
umfassen, der zur Herstellung von Mischhonig und in der Lebensmittelindustrie
verwendet wird. 4. DURCHFÜHRUNG DER NATIONALEN
IMKEREIPROGRAMME 4.1. Ziele und beihilfefähige
Maßnahmen Das übergeordnete Ziel der Programme besteht
darin, die allgemeinen Bedingungen für die Produktion und Vermarktung von
Imkereiprodukten in der EU zu verbessern. Sechs Maßnahmen mit konkreter Zielsetzung kommen
für eine Beihilfe in Frage und können in die nationalen Imkereiprogramme der
Mitliedstaaten aufgenommen werden; sie sind in Artikel 106 der Verordnung über
die einheitliche GMO aufgelistet und haben sich seit dem letzten Bericht nicht
geändert. Die technische Hilfe ist dazu bestimmt, die
Effizienz der Erzeugung und der Vermarktung zu steigern, beispielsweise durch
den Einsatz besserer Techniken. Sie umfasst die Veranstaltung von Lehrgängen
für neue Marktteilnehmer und Fortbildungskurse für erfahrene Imker und
Verantwortungsträger der Imkervereinigungen oder Genossenschaften; die Ausbildungskurse betreffen insbesondere
Aspekte wie Bienenhaltung und Krankheitsverhütung, Honigernte und ‑verpackung,
Honiglagerung und -beförderung sowie das Marketing. Lehrimkereien und das
Netzwerk von Imkereiberatern/Imkereifachkräften ermöglichen die Verbreitung von
praktischem Fachwissen. Die Maßnahme kann auch zur Förderung der Modernisierung
des Sektors eingesetzt werden, indem den Imkern der Kauf von Erntegeräten
ermöglicht wird. Die Maßnahmen zur Bekämpfung
der Varroatose dienen dazu, den Befall der Bienenstöcke mit diesem
endemischem Parasiten unter Kontrolle zu bringen. Die Varroatose wird durch eine Milbe ausgelöst, die
das Immunsystem der Bienen schwächt und somit viralen Sekundärinfektionen
Vorschub leistet. Befall mit Varroa-Milben führt in der EU zu schweren
Honigertragsverlusten und zum Absterben ganzer Bienenvölker, wenn nicht
behandelt wird. Da sich die Varroatose nicht ganz ausrotten lässt, besteht die
einzige Möglichkeit, die Auswirkungen der Krankheit zu verhindern, darin, die
Bienenstöcke mit zugelassenen Methoden und Mitteln zu behandeln. Ein
finanzieller Beitrag ist notwendig, um Imkern die Anschaffung der zur
Behandlung ihrer Bienenstöcke erforderlichen Mittel (Produkte und Geräte wie
Abdeckungsnetze) zu ermöglichen. Mit den Beihilfen
für die Rationalisierung der Wanderimkerei sollen der Standplatzwechsel
für Bienenstöcke innerhalb der EU gesteuert und die Einrichtung von
Standplätzen für Imker während der Blütezeit gefördert werden. Die
Kennzeichnung von Bienenstöcken und Wabenrahmen, ein Register für die
Wanderimkerei, Investitionen in Ausrüstungen und eine Kartierung der
Honigsorten können unter anderem zur Steuerung der Bewegungen der Wanderimkerei
beitragen. In einigen Mitgliedstaaten ist die Wanderimkerei unerlässlich, um
die Ernährungsbedürfnisse der Bienen decken und die Pflanzenbestäubung
gewährleisten zu können. Stützungsmaßnahmen
zur Durchführung von Honiganalysen dienen der Verbesserung der
Honigvermarktung. Aufgrund der Analysenfinanzierung kann der Imker
gewährleisten, dass der Honig die Anforderungen der Richtlinie 2001/110/EG des
Rates über Honig[6]
an die physikalisch-chemischen Merkmale erfüllt; Analysen der botanischen
Herkunft vermitteln dem Imker genaue Informationen über den geernteten Honig
und gestatten ihm, einen höheren Preis für sein Erzeugnis zu erzielen. Die finanzielle
Unterstützung von Honiganalysen ist unerlässlich, damit möglichst viele Imker
diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können. Die Wiederauffüllung
der Bienenbestände ermöglicht es, auch dank der Finanzierung von Maßnahmen
zugunsten der Königinnenzucht oder des Erwerbs von Bienenvölkern,
Bestandsverluste und den dadurch entstehenden Minderertrag auszugleichen. Die mit der
Verordnung gebotene Möglichkeit, konkrete Projekte der angewandten Forschung
zur Verbesserung der Honigqualität in die Honigprogramme aufzunehmen, und die
Verbreitung der Projektergebnisse können Imkern ein besseres Wissen über
bestimmte Imkereipraktiken vermitteln. 4.2. Erfassung von Bienenstöcken
und Bienenzüchtern Die Mitgliedstaaten haben gemäß den Artikeln 1 und
9 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 im Rahmen der Programme 2011-2013 Daten
über die Struktur des Bienenzuchtsektors vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Zahl der Imker in der
EU im Jahr 2010 insgesamt 506 038 betrug, wovon lediglich 5,2 % (26 318)
Berufsimker (mit über 150 Bienenstöcken) waren. 2010 verzeichnete die EU in etwa 14 Millionen (13 985 091)
Bienenstöcke, von denen ungefähr 6 Millionen (5 659 551) Berufsimkern
gehörten, die folglich 40 % der Stöcke besaßen. Es wird darauf hingewiesen,
dass in Ermangelung einer EU-weiten rechtlichen Verpflichtung zur Eintragung
von Bienenstöcken die Erfassung von Daten über die Gesamtzahl der Bienenstöcke nicht
harmonisiert ist und mitunter ungenau sein kann. Wenngleich die Zahl der
Berufsimker und ihrer Bienenstöcke seit 2007 prozentual zugenommen hat (33 %
Bienenstöcke), zeichnet sich der Sektor nach wie vor durch überwiegend nichtgewerbliche
Züchter aus. Die Professionalisierungsrate ist in der EU generell niedrig, kann
zwischen den Mitgliedstaaten jedoch beträchtlich schwanken; so sind in
Deutschland über 99 % der Imker keine Berufsimker, während in Spanien 23 %
der Bienenzüchter Berufsimker sind. Die Zahl der Bienenstöcke in der EU ist 2010 gemessen
am Wert von 2007 um 3 % (382 372) gestiegen. Nach Angaben der Imker
war dieser Zuwachs notwendig, um das Bienensterben auszugleichen. Er ging
allerdings auch mit einem Anstieg der Honigproduktion im selben Zeitraum von 6 %
einher. Die fünf Mitgliedstaaten mit den meisten
Bienenstöcken sind Spanien (19,3 %), Griechenland (11,8 %), Frankreich
(10,5 %), Rumänien (10 %) und Italien (8,8 %). Die Länder mit den
meisten Stöcken sind jedoch nicht unbedingt die Länder mit der größeren Honigproduktion.
Dies lässt sich mit unterschiedlichen Umweltfaktoren (Klima, Nektarmengen, Völkerdichte
usw.), aber auch mit dem Fehlen einer EU-weit einheitlichen Methode zur
Überwachung von Bienenstöcken begründen und erklärt die dramatischen
Ertragsunterschiede je Bienenstock zwischen den Mitgliedstaaten (2010 in der EU
zwischen 9 und 51 kg). Entsprechend verzeichnet Deutschland eine geringere
Anzahl Bienenstöcke (5,6 %) als Griechenland, Italien, Frankreich und
Rumänien, produziert jedoch aufgrund höherer Erträge (bis zu 37,2 kg/Stock
im Jahr 2011) mehr Honig als jedes dieser Länder. Auch Ungarn verzeichnet hohe
Durchschnittserträge je Bienenstock (27,4 kg im Jahr 2010) und ist somit
trotz eines Bienenstockanteils von nur 7,1 % viertgrößter EU-Erzeuger. 4.3. Ausführung der Ausgaben 4.3.1. Haushaltsmittel je
Mitgliedstaat In Einklang mit Artikel 108 der Verordnung über
die einheitliche GMO gewährt die EU Finanzhilfen für Imkereiprogramme in Höhe
von 50 % der diesbezüglichen Ausgaben der Mitgliedstaaten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fördermittel,
die die EU dem Bienenzuchtsektor jährlich zur Verfügung stellt, seit 2007 aufgestockt
wurden, um der wachsenden Bienenstockzahl und dem zunehmenden Bedarf des
Sektors Rechnung zu tragen. 2011 beliefen sich die Fördermittel auf 32 Mio.
EUR/Jahr. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004
legen die Mitgliedstaaten der Kommission ihre nationalen Programme alle drei
Jahre bis zum 15. April vor (die Vorlage 2010 entsprach den Programmen für die
Jahre 2011, 2012 und 2013). Gestützt auf die in den nationalen Programmen der
Mitgliedstaaten gemachten Ausgabenvorausschätzungen werden die im EU-Haushalt
verfügbaren Mittel (32 Mio. EUR pro Jahr im Zeitraum 2011-2013) entsprechend
dem jeweiligen Anteil des betreffenden Mitgliedstaats am Bienenbestand der Union
verteilt, die Fördermittel dürfen jedoch nicht mehr als 50 % der
programmierten Ausgaben des Mitgliedstaats decken. Wenn die im nationalen
Programm angegebenen Ausgaben um die Hälfte geringer sind als der Gegenwert der
Anzahl Bienenstöcke, werden die restlichen Mittel unter den Mitgliedstaaten
aufgeteilt, deren veranschlagte Ausgaben ihren Anteil an den verfügbaren
Mitteln überschreiten (Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004). Die Angaben zum Bienenbestand der einzelnen
Mitgliedstaaten und der EU werden alle drei Jahre aktualisiert und in Anhang I der
Verordnung (EG) Nr. 917/2004 veröffentlicht. 2011 haben sechs Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Griechenland, Finnland und Schweden) Ausgaben veranschlagt, die
unter den ihnen aufgrund ihrer Bienenstöcke zur Verfügung stehenden Mittel lagen.
Die entsprechenden EU-Mittel wurden auf die anderen Mitgliedstaaten aufgeteilt. Ebenfalls im Jahr 2011 erhielten die fünf
Mitgliedstaaten mit der größten Anzahl Bienenstöcke eine kombinierte Zuwendung
von 55 % der verfügbaren EU-Mittel. Die Mitgliedstaaten mit der größten
Anzahl Bienenstöcke sind demnach die größten Nutzer des Programms. 4.3.2. Verwendung der Mittel Nach den Angaben der Mitgliedstaaten über die
Verwendung der Mittel für die einzelnen Maßnahmenarten sind die Nutzungsraten
in den 27 Mitgliedstaaten insgesamt sehr hoch (93 % im Jahr 2010, 89 % im
Jahr 2011 und 89 % im Jahr 2012). Die rückläufige Ausführungsrate in den Jahren
2010 und 2011 lässt sich dadurch erklären, dass die für Imkereiprogramme
bereitgestellten Mittel in diesen beiden Jahren von 26,3 Mio. EUR auf
32 Mio. EUR aufgestockt wurden. In der Regel ist die Rate im ersten Jahr der
Programmdurchführung geringer und steigt erst im dritten Jahr an. 2010 und 2011 verwendeten die Hauptbegünstigten (Spanien
(93 %, 84 %), Griechenland (97 %, 92 %), Frankreich (90 %, 88 %),
Italien (96 %, 92 %) und Rumänien (100 %, 85 %)) die ihnen zugeteilten Mittel
äußerst effizient. Dies war auch 2012 der Fall (Griechenland 97 %,
Frankreich 92 %, Italien 93 % und Rumänien 98 %), mit Ausnahme Spaniens, wo
lediglich 69 % der Mittel genutzt wurden. 4.4. Ausführung der Ausgaben nach
Maßnahmenarten und Mitgliedstaaten Die Analyse der getätigten Ausgaben beruht auf den
Daten, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.
917/2004 jedes Jahr übermitteln. Im Zeitraum 2010-2012 wurden die Maßnahmen
„Bekämpfung der Varroatose“ und „technische Hilfe“ stärker gefördert. Die
Ausgaben für diese beiden Maßnahmen waren systematisch die höchsten und sind
mit durchschnittlich 27-30 % für die Varroatosebekämpfung und 24-28 % für
technische Hilfe auch bei den Folgeprogrammen relativ konstant geblieben. Genauer gesagt wurden Maßnahmen zur
Varroatosebekämpfung im Jahr 2010 von allen Mitgliedstaaten
durchgeführt, was zeigt, dass die Varroatose in der EU endemisch ist und nach
den Antworten auf einen Fragebogen des EU-Referenzlaboratoriums für
Bienengesundheit[7]
als Hauptursache des Bienensterbens angesehen wird. Ein weiterer Grund sind die
relativ hohen Kosten der Behandlung der Varroatose, die nach Angaben der Imker
zwischen 10 % und 20 % der Produktionskosten liegen dürften. Am
stärksten wurde diese Maßnahme von Spanien, Ungarn und Polen in Anspruch
genommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Griechenland die Maßnahme 2011
und 2012 wegen der inflationären Behandlungskosten, der Behandlungsresistenz
der Varroa-Milbe, des Risikos von Rückständen in Imkereierzeugnissen und der
heißen Temperaturen, die die ganzjährige Brutentwicklung und die Persistenz der
Milben begünstigen, nicht mehr durchführte. Maßnahmen in Form technischer Hilfe werden von den meisten Mitgliedstaaten angeboten. Angesichts der Zahl
nichtgewerblicher Imker und der sich verändernden Lage des Sektors sind
fortlaufende Maßnahmen zur Förderung der Informationsverbreitung unerlässlich. Sowohl
der Imkereisektor als auch die Mitgliedstaaten halten technische Hilfe für
äußerst produktionsfördernd. Hauptnutzer dieser Maßnahme in den Jahren 2011 und
2012 waren Italien, Griechenland, Frankreich, Deutschland, die Tschechische
Republik, Polen und Spanien. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Aufteilung
(nach Mitgliedstaaten) der Ausgaben für technische Hilfe Änderungen zwischen
den beiden Imkereiprogrammen gegeben hat: Im Jahr 2010 wurde die Maßnahme von
den Niederlanden, Bulgarien und Rumänien überhaupt nicht in Anspruch genommen, wohingegen
die beiden letzteren Länder 2011 und 2012 begannen, die Maßnahme zu nutzen.
Polen versechsfachte seine Ausgaben für technische Hilfe zwischen 2010 und
2011-2012. Spanien hat seine diesbezüglichen Ausgaben zwischen 2010 und
2011-2012 nahezu verdoppelt. Maßnahmen zur Rationalisierung der
Wanderimkerei zählen nach wie vor zu den dritthäufigsten Fördermaßnahmen;
auf sie entfallen 16 %-20 % der Ausgaben. Von dieser Maßnahme
profitieren zumeist südeuropäische Länder wie Griechenland, Spanien und
Rumänien, die sich durch Vegetationsvielfalt und lange Blütezeiten auszeichnen.
Andere Mitgliedstaaten wie Deutschland fördern die Wanderimkerei aufgrund ihrer
Bedeutung für die Bestäubung. Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bienenbestands
standen an vierter Stelle. Sie betrafen 19 % der Ausgaben des Jahres 2010 und
sind 2012 auf 16 % zurückgegangen. Rumänien, Bulgarien und Polen sind die
Hauptbegünstigten dieser Maßnahme. Bienenzüchterorganisationen, die an der Vorbereitung
der Programme mitarbeiten, sind stark an diesen Maßnahmen interessiert, um
Bestandsverluste und die steigenden Preise für Bienenschwärme auszugleichen. Dennoch
hält der Bienenzuchtsektor die Wiederaufstockung von Beständen in gewisser
Hinsicht für eine lediglich kurzfristige Lösung und ist der Auffassung, dass
die Ursachen des Bienensterbens weiter erforscht und bekämpft werden sollten. Maßnahmen zugunsten der angewandten Forschung
standen an fünfter Stelle (4‑6 % der Ausgaben). Die höchsten Ausgaben für
angewandte Forschung waren 2012 mit ungefähr 1,4 Mio. EUR nach wie vor in
Frankreich zu verzeichnen; das sind mehr als die Hälfte der Gesamtaufwendungen
für diese Maßnahme auf EU-Ebene. So wurden in Frankreich Maßnahmen zugunsten
der angewandten Forschung genutzt, um eine Studie über die Gefährdung von
Honigbienen durch systemisch wirkende Neonicotinoid-Pestizide[8] durchzuführen. Maßnahmen zugunsten von Honiganalysen werden
von den Mitgliedstaaten am wenigsten in Anspruch genommen und sind
zurückgegangen. Sie machten 2010 6 % der Ausgaben aus und fielen 2011 auf 4 %
und 2012 auf 3 % zurück. Spanien, eines der Länder, die zwischen 2007 und 2009 am
meisten für Honiganalysen ausgaben, hat sein Budget 2010 und erneut in den
Jahren 2011 und 2012 gekürzt. Auch Polen hat seine Ausgaben zwischen 2010 und
2011 gesenkt, während Bulgarien 2011 und 2012 gemessen an 2010 mehr für
Honiganalysen aufgewendet hat. Diese Unterschiede lassen sich möglicherweise
dadurch erklären, dass, sobald ein Netzwerk erst einmal aufgebaut ist, die Ausgaben
zurückgehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fördermittel für Laboranalysen
vor allem von Verpackungs- und Vertriebsunternehmen geschätzt werden, weil sie
es den Imkern gestatten, diese Kosten zu internalisieren. 5. EVALUIERUNG VON MASSNAHMEN
ZUGUNSTEN DES BIENENZUCHTSEKTORS Im Jahr 2012 hat die Kommission ein externes
Beratungsunternehmen beauftragt, die Maßnahmen für den Bienenzuchtsektor zu
beurteilen. Evaluiert wurde, –
in welchem Umfang die sechs Maßnahmen der
Imkereiprogramme die Produktion, die Vermarktung und den Handel mit Honig sowie
die Bienenhaltung und den Handel mit lebenden Bienen beeinflusst haben; –
in welchem Umfang die Maßnahmen zur Stützung des
Wirtschaftszweigs und der Einkommen von Berufsimkern beigetragen haben; –
in welchem Umfang die Maßnahmen zur Stabilität der
Honigpreise beigetragen haben. Die Evaluierungsstudie wurde im Juli 2013
abgeschlossen. Laut Studie haben die nationalen Imkereiprogramme geholfen,
die Honigproduktion in der EU trotz steigender Produktionskosten, drohendem Bienensterben
und heftiger internationaler Konkurrenz durch Honigimporte aus Drittländern zu
stabilisieren. Die Maßnahmen haben dazu beigetragen, den starken
Anstieg der Produktionskosten (vor allem für Varroatosebehandlungen und die
Wiederauffüllung von Beständen) zu drosseln, und folglich die Auswirkungen
dieser Kosten auf die Erzeugereinkommen begrenzt. Die sechs Maßnahmen ergänzen
einander; Schlussfolgerungen zu der Wirkung jeder einzelnen Maßnahme sollten
sorgfältig interpretiert werden und die Synergien zwischen den Maßnahmen
berücksichtigen. Die Produktivität des Bienenzuchtsektors wurde
durch Anreize für strukturelle Verbesserungen innerhalb des Sektors (technische
Hilfe, Rationalisierung der Wanderimkerei, Bekämpfung der Varroatose, Modernisierung
und Automatisierung der Bienenzucht, Lehrgänge und Informationsverbreitung)
gesteigert. Mit den Maßnahmen konnte die Produktion von
europäischem Qualitätshonig gefördert und gleichzeitig sichergestellt werden,
dass Produkte der unteren Qualitätsstufe wettbewerbsfähig bleiben. Die hohe Qualität
und der Mehrwert des in der EU produzierten Honigs rechtfertigen die große
Schere zwischen dem durchschnittlichen Einheitswert von EU-Exporthonig und dem
durchschnittlichen Einheitswert von Importhonig aus Drittländern. Darüber hinaus hatten die Maßnahmen eine indirekte
positive Auswirkung auf die ländliche Entwicklung und auf die Umwelt. Durch
Kostenreduzierung, Anreize für strukturelle Verbesserungen und Stützung der
Erzeugereinkommen haben die Maßnahmen dazu beigetragen, die für die Bestäubung und
somit für die Landwirtschaft unerlässliche Imkerei in ländlichen Gebieten zu
erhalten. Sie haben auch zu nachhaltigeren Imkereipraktiken angeregt, vor allem
im Bereich der Varroatosebekämpfung. Und schließlich hob die Studie hervor, dass sich Bienenzuchtsektor,
Honigindustrie und Mitgliedstaaten darin einig sind, dass die nationalen
Imkereiprogramme zur Stützung des Sektors sehr geeignet sind. Dennoch wurde der Schluss gezogen, dass weitere
Fortschritte erzielt werden könnten, wenn bestehende Maßnahmen optimal genutzt
würden, um den Honigabsatz zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen Imkern
anzuregen, die Verbreitung von Informationen über Projekte der angewandten
Forschung zu verbessern und die Einkommensquellen der Imker durch Entwicklung
hochwertiger Imkereierzeugnisse wie Gelée Royale, Pollen und Propolis zu
diversifizieren. Angesichts der Bedürfnisse des Sektors und der nationalen
Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten empfahl der Studienträger außerdem präzisere
Leitlinien der EU für Imkereiprogramme, da konkrete Maßnahmen derzeit auf
nationaler oder sogar auf regionaler Ebene entschieden werden. Es sollten auch Synergien
zwischen den Forschungsprogrammen der EU und der angewandten Forschung auf nationaler
Ebene herausgearbeitet werden, um einen besseren Zusammenhang zwischen
Grundlagenforschung und angewandter Forschung herzustellen und potenzielle
Überschneidungen zu vermeiden. 6. EMPFEHLUNGEN DER
MITGLIEDSTAATEN UND DES SEKTORS Im Oktober 2012 hat die Kommission die Mitgliedstaaten
und die Vertreter des Sektors aufgefordert, im Hinblick auf die Erstellung
dieses Berichts zu den Imkereiprogrammen Stellung zu nehmen. Wie aus der Evaluierungsstudie hervorging, waren
die Mitgliedstaaten insgesamt mit der Programmverwaltung zufrieden und
plädierten für ihre Fortsetzung, da diese Maßnahmen ihrer Auffassung nach für
die Bienenzucht und die Honigproduktion sehr hilfreich sind. Zur Anpassung der Maßnahmen schlugen die
Mitgliedstaaten Folgendes vor: - Deutschland und Luxemburg regten an, das Imkerjahr
dem Kalenderjahr anzugleichen. Zurzeit laufen die einzelnen Haushaltsjahre der
Imkereiprogramme vom 16. Oktober eines Jahres bis zum 15. Oktober des
Folgejahres (Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004), während
die Maßnahmen, die für eine Kofinanzierung in Betracht kommen, bis zum
31. August des Haushaltsjahres, auf das sie sich beziehen, durchgeführt
sein müssen (Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 917/2004); daher ist es
schwierig, Maßnahmen zu finanzieren, die im September und in der ersten Oktoberhälfte
durchgeführt werden. Für die Imkereiprogramme des Zeitraums 2014-2016 will die
Kommission diese Frage klären und Änderungen der Daten für die Durchführung der
in der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 vorgesehenen Maßnahmen vorschlagen, um
sicherzustellen, dass Maßnahmen im Bienenzuchtsektor das ganze Jahr über durchgeführt
werden können. - Deutschland, dem der Kontrollaufwand
unverhältnismäßig erschien, forderte eine Vereinfachung der Verwaltungs- und
Kontrollmaßnahmen. Die Zuständigkeit der Überwachung und Bewertung der
Programme liegt bei den Mitgliedstaaten. Nach der Verordnung (EG) Nr. 917/2004 sind
die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Maßnahmen nach einem genau festgelegten
Zeitplan zu notifizieren, sie verfügen jedoch über einen großen
Ermessensspielraum, um die Kontrollen nach dem allgemeinen
Subsidiaritätsprinzip und auf Grundlage einer Risikobewertung durchzuführen. Für
die Imkereiprogramme 2014-2016 werden die Notifizierungen an die Kommission vereinfacht
und über das Informationssystem für Verwaltung und Monitoring der Agrarmärkte
direkt eingetragen. - Deutschland schlug ferner eine Förderung
zusätzlicher Maßnahmen vor, die die Bienenzucht, die Verbesserung der
Bienengesundheit, die Kontrolle der varroatosebedingten Schäden, die Honigvermarktung
und die Honigpflanzen betreffen. Alle diese Maßnahmen können in gewissem Umfang
bereits über die bestehenden Imkereiprogramme unterstützt werden. Zusätzliche spezifische
Maßnahmen zur Verbesserung der Bienengesundheit[9]
werden von der EU außerhalb der Imkereiprogramme gefördert. - In Bezug auf technische Hilfe verlangte
Deutschland eine präzisere Beschreibung der Beihilfefähigkeit von
Imkereiausrüstungen, beispielsweise in Form eines Kommissionsverzeichnisses
förderfähiger Geräte. Die Kommission ist der Auffassung, dass ein vorgegebenes Geräteverzeichnis
in gewisser Hinsicht der zur Berücksichtigung der strukturellen Unterschiede des
Sektors in den einzelnen Mitgliedstaaten erforderlichen Flexibilität schaden
würde. Darüber hinaus können Investitionen der Imker schon im Rahmen von
Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden, die
Maßnahmen zur Modernisierung und Innovation landwirtschaftlicher Betriebe
vorsehen. Zu guter Letzt regte Litauen an, kleine Imker bei
der Erneuerung ihrer Ausrüstungen für die Honigernte und Wabenherstellung zu
unterstützen. Fördermittel dieser Art sind bereits im Rahmen der Maßnahme für
technische Hilfe vorgesehen. Nach der Aufforderung von Oktober 2012 gingen bei
der Kommission keine schriftlichen Bemerkungen des Sektors ein. Der externe Evaluierungsexperte
hat den Sektor im Rahmen von Fallstudien in vier Mitgliedstaaten[10], in Interviews und webbasierten
Erhebungen jedoch umfassend konsultiert und ist zu dem Schluss gelangt, dass
die durch die Maßnahmen sichergestellte Unterstützung von Imkern und
Bienenzüchtervereinigungen sehr geschätzt wurde, da sie es ermöglichte, die
Produktionskosten in diesem stark unter Druck stehenden Sektor zu senken. Die
Imker und ihre Vereinigungen verwiesen jedoch auf die Notwendigkeit,
effizientere Varroatosebehandlungen zu entwickeln und ihre Kosten zu reduzieren.
Sie wiesen ferner darauf hin, dass die Maßnahme zur Wiederauffüllung der
Bienenbestände es zwar gestatte, den Verlust an Bienenvölkern teilweise
auszugleichen, jedoch nur eine kurzfristige Lösung sei, und dass die Ursachen
des Bienensterbens erforscht und bekämpft werden sollten. 7. SCHLUSSFOLGERUNG Die nationalen Imkereiprogramme haben zum Ziel,
die Produktion und Vermarktung von Honig in der Europäischen Union zu
verbessern. Sie gewährleisten in allen Mitgliedstaaten eine direkte
Unterstützung des Bienenzuchtsektors, der unter Produktionsgesichtspunkten zwar
ein kleiner, aufgrund der Bestäubung für die Landwirtschaft jedoch ein wesentlicher
Wirtschaftszweig ist. Sowohl aus Sicht der Mitgliedstaaten als auch der
Wirtschaftsteilnehmer hat der Bienenzuchtsektor von den nationalen Imkereiprogrammen
profitiert. Die Maßnahmen ermöglichen die Aufrechterhaltung der Produktion
hochwertigen Honigs in der EU, und dies trotz der schwierigen Lage und der
steigenden Produktionskosten, des Bienensterbens und des heftigen internationalen
Wettbewerbs infolge der Einfuhr billigen Honigs aus Drittländern. Aufgrund der Argumentation in diesem Bericht und
der Ergebnisse der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor beabsichtigt die Kommission nicht,
die Liste der beihilfefähigen Maßnahmen im Bienenzuchtsektor gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates zu ändern. Sie wird jedoch eine
Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 917/2004 vorschlagen, um
sicherzustellen, dass Maßnahmen im Bienenzuchtsektor das ganze Jahr über
durchgeführt und finanziert werden können, und um ihre Verwaltung zu verbessern. Die Kommission wird außerdem eine bessere
Koordinierung zwischen nationalen Projekten der angewandten Forschung und
Forschungsprojekten der EU anstreben, um die Verwendung der
Forschungsergebnisse zu optimieren und ihre Verbreitung im Bienenzuchtsektor zu
verbessern. Und schließlich wird sich die Kommission auch
bemühen, die Wirksamkeit bereits bestehender Maßnahmen weiter zu verbessern und
potenzielle Synergien zwischen den Maßnahmen im Bienenzuchtsektor und den
Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums herauszuarbeiten. Dies könnte
durch Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung (wie Niederlassungsbeihilfen für
Jungimker und Betriebsmodernisierungen) und durch Agrarumweltmaßnahmen
bewerkstelligt werden, die gewährleisten, dass Honigbienen mehr Honigpflanzen zur
Verfügung stehen. [1] ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1. [2] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0267:FIN:DE:PDF. [3] ABl. L 163 vom 30.4.2004, S. 83. [4] http://ec.europa.eu/agriculture/evaluation/market-and-income-reports/index_de.htm. [5] http://wcmcom-ec-europa-eu-wip.wcm3vue.cec.eu.int:8080/agriculture/honey/index_en.htm [6] ABl. L 10 vom 12.1.2002, S. 47. [7] http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/bees/eu_ref_lab_bee_health_en.htm. [8] „A
common pesticide decreases foraging success and survival in honey bees“ in
Sciencexpress/http://sciencemag.org/content/early/recent/ 29. März 2012/ Seite 1/ 10.1126/science.1215039. [9] http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/bees/bee_health_en.htm. [10] Spanien, Deutschland, Ungarn und Griechenland.