This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52013DC0494
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Public-private partnerships in Horizon 2020: a powerful tool to deliver on innovation and growth in Europe
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Öffentlich-private Partnerschaften im Rahmen von „Horizont 2020“: ein leistungsstarkes Instrument für Innovation und Wachstum in Europa
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Öffentlich-private Partnerschaften im Rahmen von „Horizont 2020“: ein leistungsstarkes Instrument für Innovation und Wachstum in Europa
/* COM/2013/0494 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Öffentlich-private Partnerschaften im Rahmen von „Horizont 2020“: ein leistungsstarkes Instrument für Innovation und Wachstum in Europa /* COM/2013/0494 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Öffentlich-private Partnerschaften im Rahmen
von „Horizont 2020“: ein leistungsstarkes Instrument für Innovation und
Wachstum in Europa (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Politischer Kontext Europa muss quantitativ und qualitativ mehr in
Forschung und Innovation investieren. Mehr Forschung und Innovation sind eine
wesentliche Voraussetzung für ein tragfähiges Wirtschaftswachstum und
Arbeitsplätze sowie eine gestärkte internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Forschung und Innovation können außerdem zur Bewältigung großer
Herausforderungen wie Klimawandel, Sicherheit der Versorgung mit sauberer
Energie und Deckung der Kosten einer alternden Gesellschaft beitragen. Nur
langsam werden jedoch Fortschritte auf dem Weg erzielt, bei den
FuE-Investitionen in Europa bis 2020 einen Anteil von 3 % des BIP zu
erreichen, wobei es besonders an privaten Investitionen fehlt. Die Europäische Kommission bemüht sich um die
Behebung dieses Investitionsdefizits. So hat sich durch die
Europa-2020-Strategie[1]
und insbesondere die Leitinitiative „Innovationsunion“[2] das Innovationsumfeld
verbessert. Die Vorschläge der Kommission für das nächste EU-Forschungs- und
Innovationsprogramm („Horizont 2020“)[3]
sehen die Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette in die Förderung vor,
von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung. Ein Schlüsselelement von „Horizont 2020“ ist
der Vorschlag, mit dem privaten Sektor und den Mitgliedstaaten
zusammenzuarbeiten, um Ergebnisse zu erzielen, die von einem einzelnen Land
oder Unternehmen kaum erreicht werden dürften. Dieser Mitteilung liegen
Legislativvorschläge der Kommission für die Gründung von öffentlich-privaten
Partnerschaften und öffentlich-öffentlichen Partnerschaften mit Mitgliedstaaten
im Rahmen von „Horizont 2020“ bei. Das Paket sieht Gesamtinvestitionen über die
nächsten sieben Jahre in Höhe von 22 Mrd. EUR vor, wobei
8 Mrd. EUR aus dem Programm „Horizont 2020“ 10 Mrd. EUR von der
Industrie und ca. 4 Mrd. EUR von den Mitgliedstaaten mobilisieren sollen. So
können entscheidende Mittel für groß angelegte, längerfristige riskante
Forschungs- und Innovationsinitiativen bereitgestellt werden. Diese wiederum
bilden die Grundlage für eine führende Rolle der EU in strategischen
Technologiesektoren, in denen globaler Wettbewerb herrscht, die hochwertige
Arbeitsplätze (derzeit über 4 Millionen) bieten und die zu dem EU-Ziel
beitragen, für die verarbeitende Industrie bis 2020 einen Anteil von 20 %
am BIP zu erreichen. Die Partnerschaften werden erhebliche Vorteile für die
Gesellschaft bringen, z. B. niedrigere CO2-Emissionen,
Alternativen zu fossilen Brennstoffen und neue Behandlungsmethoden zur
Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten und der wachsenden Gefährdung durch
Antibiotikaresistenz. Die Kommission legt diese Legislativvorschläge
jetzt vor, damit die notwendigen Beschlüsse rechtzeitig gefasst werden und die
Partnerschaften mit dem Start von „Horizont 2020“ anlaufen können. Damit
reagiert sie direkt auf die Forderung des Europäischen Rates, die Mittel des
mehrjährigen Finanzrahmens so einzusetzen, dass er eine möglichst große Wirkung
auf Wachstum und Beschäftigung entfaltet. Zusammengenommen werden mit diesen
Partnerschaften zentrale Elemente der Innovationsunion, der EU-Industriepolitik[4] und der Strategie für
Schlüsseltechnologien[5]
umgesetzt sowie wesentliche Beiträge zur EU-Politik beispielsweise auf den
Gebieten Klimaschutz, Energie, Digitale Agenda, Verkehr und Gesundheit
geleistet. Mit dieser Mitteilung stellt die Kommission
darüber hinaus ihr Konzept für den Einsatz anderer Formen öffentlich-privater
Partnerschaften für die Durchführung von „Horizont 2020“ vor. In
Arbeitsdokumenten der Kommissionsdienststellen, die in Kürze vorgelegt werden
sollen, erläutert sie außerdem ihre Strategie, mit der sie über die
Europäischen Technologieplattformen und die Task Forces der Kommission für die
Industriepolitik die Beratung durch die Industrie und andere Akteure zu stärken
beabsichtigt. 2. Notwendigkeit öffentlich-privater
Partnerschaften für Forschung und Innovation in der EU Forschung und Innovation sind mit hohen Risiken verbunden und bieten
keine Erfolgsgarantie. Ist das Risiko zu scheitern zu groß, ist der
Privatsektor trotz potenziell enormer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Gewinne möglicherweise nicht bereit, zu investieren. Außerdem könnten andere
die finanziellen Erträge aus den Forschungsinvestitionen ernten, weshalb die
Investitionsbereitschaft einzelner Unternehmen gering sein kann, oder der
Umfang des Marktes – und damit auch der potenzielle Gewinn – kann aus
zwingenden strategischen Gründen begrenzt sein (z. B. bei der Entwicklung
neuer Antibiotika vor dem Hintergrund einer zunehmenden mikrobiellen Resistenz
gegen Antibiotika). Das allgemeine Versagen der Märkte liefert gute Gründe für eine
öffentliche Unterstützung privater Forschungs- und Innovationstätigkeiten. Die
Unterstützung einzelner Projekte ist jedoch in einigen Fällen nicht sehr
wirkungsvoll. Hier spielen die Größe des Sektors, die Komplexität der Probleme
und Technologien, die langen Zeiträume und der Umfang des Investitionsbedarfs
eine Rolle. Genau für diese Fälle werden strukturierte Partnerschaften zwischen
dem öffentlichen und dem privaten Sektor gebraucht, um ehrgeizige Forschungs-
und Innovationspläne gemeinsam zu entwickeln, zu fördern und umzusetzen. Daher setzen politische Entscheidungsträger weltweit zunehmend auf
öffentlich-private Partnerschaften in der Forschung, um ihre Wachstumsziele zu
erreichen. Für Branchen, die europaweit und
international tätig sind und deren Investitionsumfang die Möglichkeiten
einzelner Mitgliedstaaten übersteigt, bietet es sich an, solche Partnerschaften
auf EU-Ebene zu bilden. Aus folgenden Gründen sind gerade
öffentlich-private Partnerschaften in Forschung und Innovation geeignet, die
leistungsfähigen und dringend notwendigen Instrumente bereitzustellen, mit
denen die Ziele von „Horizont 2020“ erreicht werden können: –
Sie ermöglichen einen langfristigen, strategischen
Ansatz für Forschung und Innovation und verringern durch langfristig
eingegangene Verpflichtungen Ungewissheiten. –
Sie bieten einen Rechtsrahmen für die Bündelung von
Ressourcen und die Erzielung einer kritischen Masse, wodurch Anstrengungen in
einer Größenordnung ermöglicht werden, die einzelne Unternehmen nicht leisten
könnten, z. B. auch durch intelligente Spezialisierung und den
kombinierten Einsatz von Mitteln aus „Horizont 2020“ und den Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds. –
Die gemeinsame Nutzung von finanziellen,
personellen und infrastrukturellen Ressourcen erhöht die Effizienz der
Forschungs- und Innovationsförderung in der EU und verringert das Risiko der
Fragmentierung; es können Größeneinsparungen erzielt und die Kosten für alle
beteiligten Partner verringert werden. –
Sie sind besser geeignet, komplexe
Herausforderungen zu bewältigen, da sie interdisziplinäre Konzepte unterstützen
und für eine größere Effizienz bei der Weitergabe von Wissen und Sachkenntnissen
sorgen. –
Sie erleichtern die Schaffung eines Binnenmarkts
für innovative Produkte und Dienstleistungen, indem sie gemeinsam kritische
Fragen – wie Finanzierung, Standardisierung und Normung – angehen. –
Sie sorgen dafür, dass innovative Technologien
schneller vermarktet werden können, unter anderem, indem sie Unternehmen die
Möglichkeit zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch geben und so den
Lernprozess beschleunigen. –
Sie können internationalen Unternehmen den
passenden Rahmen dafür bieten, ihre Forschungs- und Innovationsinvestitionen in
Europa zu tätigen und von den Stärken Europas – gut ausgebildete Arbeitnehmer,
Vielfalt der Konzepte und Kreativität in den einzelnen Branchen u. Ä. – zu
profitieren, und –
sie ermöglichen Forschungs- und Innovationsanstrengungen
in dem Umfang, der zur Bewältigung zentraler gesellschaftlicher
Herausforderungen und wichtiger politischer Ziele der EU im Rahmen der
Strategie Europa 2020 erforderlich ist. 3. Die gemeinsamen Technologieinitiativen:
Bisherige Erfahrungen Öffentlich-private Partnerschaften in
Forschung und Innovation wurden auf EU-Ebene erstmals mit dem laufenden Siebten
Forschungsrahmenprogramm (RP7) eingeführt. Umgesetzt wurden sie vor allem im
Wege gemeinsamer Technologieinitiativen (JTI), wobei die EU und die Industrie
gemeinsam bestimmte Bereiche des RP7 finanzieren und durchführen. Für
gemeinsame Technologieinitiativen wurden eigene Rechtspersonen – gemeinsame
Unternehmen – auf der Rechtsgrundlage gegründet, die dem jetzigen
Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) entsprach. Im Rahmen des RP7 wurden fünf JTI in den
Bereichen Luftfahrt (Clean Sky), Arzneimittelforschung (Initiative für
innovative Arzneimittel), Brennstoffzellen und Wasserstoff (FCH), eingebettete
IKT-Systeme (ARTEMIS) und Nanoelektronik (ENIAC) gegründet. Alle JTI
unterliegen der regelmäßigen Überwachung, Überprüfung und Bewertung[6]. In ihrer Mitteilung
„Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation“[7] nahm die Kommission eine
Bestandsaufnahme dieser Erfahrungen vor, erläuterte die wichtigsten Ergebnisse
und gab Empfehlungen für weitere Verbesserungen ab. Mit Blick auf die Ergebnisse wurde
festgestellt, dass ganz allgemein öffentlich-private Partnerschaften zunehmend
von politischen Entscheidungsträgern weltweit genutzt werden, um ihre
Wachstumsziele zu erreichen. Auch wurde die Einschätzung vertreten, dass
öffentlich-private Partnerschaften im Allgemeinen und JTI im Besonderen einen
innovativen Weg darstellen, die Forschungs- und Innovationspolitik der EU
umzusetzen. Sie bieten den Pionieren der industriellen Forschung und Innovation
in den einschlägigen Branchen einen Rahmen, der es ihnen erlaubt, ihre
Anstrengungen rund um strategische Forschungs- und Innovationsagenden zu
bündeln und abzustimmen. Für den Start der JTI gab es angesichts des
erkannten Marktversagens, des langfristigen Charakters der Tätigkeiten und des
Umfangs des für die angestrebten Durchbrüche erforderlichen Engagements gute
Gründe. Im RP7 entfiel auf die JTI ein Unionsbeitrag
von 3,12 Mrd. EUR, den die Industrie durch Investitionen von
4,66 Mrd. EUR ergänzte. Die JTI haben gezeigt, dass sie eine hohe
Beteiligung der Industrie erzielen können, auch von KMU, die 28 % der
Teilnehmer ausmachen. Außerdem wurde bei den Zwischenbewertungen
festgestellt, dass – obwohl die JTI noch nicht sehr lange ihre Tätigkeit in
vollem Umfang aufgenommen haben – bereits Fortschritte erzielt wurden und es
erste Hinweise darauf gibt, dass sie Wirkung zeigen. So verfügt die JTI
„Brennstoffzellen und Wasserstoff“ über ein beachtliches Projekt-Portfolio von
strategischer Bedeutung, aus dem bereits einige frühe Marktanwendungen
hervorgegangen sind, wie Gabelstapler und kleine Notstromaggregate. Die
Zwischenbewertung der JTI „Clean Sky“ bestätigte, dass die JTI Impulse im
Hinblick auf ihre strategischen Umweltziele gibt, indem sie auf radikal neue
technologische Konzepte setzt. Bei
der Zwischenbewertung der JTI „Innovative Arzneimittel“ wurden gute
Fortschritte bei der Verbesserung des Umfelds für die Arzneimittelentwicklung
in Europa verzeichnet, etwa durch bessere Datenauswertung, effizientere
Konzepte für die Vorhersehbarkeit nachteiliger Arzneimittelwirkungen, die
Entwicklung neuartiger Biomarker sowie schnellere und kostengünstigere
klinische Versuche. In den Zwischenbewertungen der JTI ENIAC und ARTEMIS wurde
deren Rolle als Katalysator einer stärkeren Beteiligung führender
Privatunternehmen hervorgehoben, und dies in einem Rahmen, in dem nationale und
EU-Behörden Themen von hoher strategischer Bedeutung unterstützen können. Es
wurde nachdrücklich empfohlen, eine ähnliche Initiative im Rahmen von
„Horizont 2020“ fortzuführen, da kein Unternehmen oder Mitgliedstaat
allein sämtliche Herausforderungen in der europäischen Elektronikindustrie
bewältigen könne. Die Berichte und Zwischenbewertungen zeigen
aber auch Schwachstellen der bestehenden JTI auf. So gilt es insbesondere, die
Partner aus der Industrie finanziell stärker einzubinden, wobei deren Beiträge
und die damit verbundene Hebelwirkung genauer erfasst werden müssen. Auch muss
größere Transparenz in Bezug auf die Verfahren zur Gründung von JTI geschaffen
werden. Wichtig sind außerdem klarere Zielvorgaben für JTI und größere
Offenheit gegenüber neuen Teilnehmern. Der Bericht der JTI-Sherpa-Gruppe (JTI
Sherpa Group) enthält darüber hinaus eine Reihe von Empfehlungen für die
Vereinfachung und Straffung der Arbeit der JTI. Hierzu zählt auch ein auf deren
Bedürfnisse zugeschnittener Finanzrahmen. Die Interessenträger haben auch zu
bedenken gegeben, dass für jede JTI eigene Vorschriften und Verfahren gelten,
so dass zwischen verschiedenen JTI und zwischen den JTI und dem RP7
Unterschiede bestehen können. All diese Bedenken wurden bei den im Rahmen von
„Horizont 2020“ vorgeschlagenen JTI berücksichtigt. 4. Gemeinsame Technologieinitiativen im
Rahmen von Horizont 2020 Der vorgeschlagene Rechtsrahmen für
„Horizont 2020“ eröffnet für die Union und den Privatsektor weit reichende
Möglichkeiten, zusammenzuarbeiten – etwa in Form gemeinsamer
Technologieinitiativen auf der Grundlage von Artikel 187 AEUV. Diese
müssen sich an den Zielen von „Horizont 2020“ orientieren, auch im
Hinblick auf die Integration von Forschungs- und Innovationstätigkeiten. Die
Verordnung über „Horizont 2020“ enthält eine Reihe von Kriterien, die bei
der Wahl der Bereiche für öffentlich-private Partnerschaften erfüllt sein
müssen. Auch wurden in dem Beschluss einheitliche Vorschriften festgelegt, die
für alle Teile von „Horizont 2020“, auch für die JTI, gelten, es sei denn,
eine Abweichung ist aus bestimmten Gründen notwendig. 4.1. Gründung von JTI zum Start
von „Horizont 2020“ Angesichts der im Laufe des RP7 gewonnenen
Erfahrungen, der neuen Rechtsgrundlage von „Horizont 2020“ und der klaren
Zusagen der Partner aus der Industrie legt die Kommission nun
Legislativvorschläge für gemeinsame Technologieinitiativen vor, die zum Start
von „Horizont 2020“gegründet werden sollen. Eine umfassende Begründung für
die vorgeschlagenen Initiativen ist den Folgenabschätzungen zu entnehmen, die
den Vorschlägen beigefügt sind. Die JTI betreffen strategische Technologien,
die Wachstum und Beschäftigung in Sektoren mit globalem Wettbewerb zugrunde
liegen. Alle betroffenen Bereiche sind bereits Stützen einer wissensbasierten
europäischen Wirtschaft oder dabei, sich rasch zu einer solchen zu entwickeln.
Mehr als 4 Millionen Menschen sind gegenwärtig in diesen Sektoren
beschäftigt, in denen der internationale Markt wächst. Die EU-Industrie kann
diese Märkte erobern, wenn sie eine technologische Führungsrolle aufbaut und
aufrechterhält. Wie aus nachstehender Grafik hervorgeht, existieren außerdem
eindeutige Verbindungen zu den Zielen der Strategie Europa 2020. Daher
müssen die erforderlichen umfangreichen Investitionen in Europa unbedingt
sichergestellt werden, und dies zu einem Zeitpunkt begrenzter finanzieller
Möglichkeiten. Darüber hinaus wurde in diesen Bereichen Marktversagen im
Zusammenhang mit langfristigen, riskanten Forschungs- und Innovationsmaßnahmen
festgestellt. Dies bedeutet, dass die Privatwirtschaft allein nicht in der Lage
ist, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Mit den vorgeschlagenen JTI soll auf den
Erfolgen im Rahmen des RP7 aufgebaut werden. Vier Vorschläge beinhalten die
nächste Phase für JTI, die bereits auf der Grundlage des RP7 gegründet wurden
(beispielsweise die JTI zu Elektronikkomponenten und -systemen, mit der die JTI
„ARTEMIS“ und „ENIAC“ zusammengeführt werden). Die JTI zu biobasierten
Industrien ist eine neue Initiative, die der europäischen Strategie für die
Bioökonomie folgt[8].
Jede vorgeschlagene JTI hat klare
Zielvorgaben, um Durchbrüche in folgenden Bereichen zu erzielen: –
Innovative Arzneimittel:
Bereitstellung neuer und wirksamerer Diagnoseverfahren und Behandlungen,
beispielsweise in Form neuer antimikrobieller Therapien, um Gesundheit und
Wohlergehen der europäischen Bürger zu verbessern; –
Brennstoffzellen und Wasserstoff: Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger und umweltfreundlicher
Lösungen, bei denen Wasserstoff als Energieträger und Brennstoffzellen als
Energiewandler eingesetzt werden; –
Clean Sky: drastische
Reduzierung der Umweltbelastung bei Flugzeugen der nächsten Generation; –
Biobasierte Industriezweige: Entwicklung neuer, wettbewerbsfähiger biobasierter
Wertschöpfungsketten, die die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern
und sich nachhaltig auf die ländliche Entwicklung auswirken; –
Elektronikkomponenten und -systeme: Verteidigung der Spitzenposition Europas bei Elektronikkomponenten
und ‑systemen und schnellere Vermarktung. Für diese fünf JTI dürften Gesamtinvestitionen von über
17 Mrd. EUR mobilisiert werden, zu denen die EU maximal 6,4 Mrd.
EUR beitragen wird. Der nachstehenden Tabelle sind die Investitionen für die
einzelnen JTI zu entnehmen. JTI || Investition (EUR) EU („Horizont 2020“) || Partner aus der Industrie und andere Quellen Innovative Arzneimittel || 1725 Mio. || 1725 Mio. Brennstoffzellen und Wasserstoff || 700 Mio. || 700 Mio.[9] Clean Sky || 1800 Mio. || 2250 Mio. Biobasierte Industriezweige || 1000 Mio. || 2800 Mio. Elektronikkomponenten und -systeme || 1215 Mio. || 3600 Mio.[10] (davon 1200 Mio. von den Mitgliedstaaten) Insgesamt || 6440 Mio. || 9875 Mio. von der Industrie + 1200 Mio. von den Mitgliedstaaten 4.2. Wichtigste Merkmale der auf
der Grundlage von „Horizont 2020“ gegründeten JTI Die Kommissionsvorschläge beinhalten deutlich
ehrgeizigere Partnerschaften als die der bisherigen Generation gemeinsamer
Technologieinitiativen. Die JTI werden mit klareren und
ehrgeizigeren Zielen unmittelbar zur Wettbewerbsfähigkeit und zu den
politischen Zielen der EU beitragen. Für jede JTI
werden messbare Einzelziele und zentrale Leistungsindikatoren festgelegt, die
eine genauere Überwachung und Bewertung ermöglichen. Die Ziele gehen über die
für das RP7 festgelegten deutlich hinaus; darüber hinaus wurde stärker auf
Innovation und Wirkung gesetzt, damit die Zeit zwischen Forschung und
kommerzieller Anwendung von Innovationen leichter überbrückt werden kann. So
wurde für die JTI „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ das Ziel festgelegt, die
preis- und leistungsbedingten Probleme zu lösen, die der wirtschaftlichen
Tragfähigkeit der Technologie entgegenstehen. Ferner unterstützen zahlreiche
Ziele unmittelbar die EU-Politik. So entwickelt die JTI „biobasierte
Industriezweige“ Technologien, mit deren Hilfe Biobrennstoffe aus
Non-food-Kulturpflanzen erzeugt werden können, so dass Landwirte und die
Industrie zu den EU-Zielen für erneuerbare Energien beitragen können.
Schließlich wird die Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien wie der
Elektronik angestrebt, die die Wettbewerbsfähigkeit einer großen Bandbreite
europäischer Unternehmen untermauern werden. Die GTI haben eine verbesserte
Verwaltungsstruktur, mit der Offenheit gegenüber neuen Teilnehmern, eine von
der Exzellenz abhängige Mittelvergabe und eine bessere Verzahnung mit
nationalen Aktivitäten sichergestellt werden. Der
EU-Beitrag wird im Wesentlichen über offene Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen vergeben, für die im Prinzip dieselben Regeln wie für die übrigen
Teile von „Horizont 2020“ gelten. Alle Initiativen sind offen für neue
Partner. So wird ein Teil des EU-Beitrags für die JTI „Innovative Arzneimittel“
für neue Partner verwendet. Die neue JTI „Clean Sky“ wird die wichtigsten
Partner für ihre Demonstrationsprojekte und Demonstrationsplattformen im Rahmen
eines offenen und wettbewerblichen Verfahrens auswählen. Mehrere der neuen JTI
konzentrieren sich in stärkerem Maße auf Demonstrationstätigkeiten, wodurch
sich die Relevanz für eine größere Bandbreite von Organisationen erhöhen
dürfte. Die auf der Grundlage von „Horizont 2020“
gegründeten JTI streben eine engere Verbindung mit ähnlichen Aktivitäten auf
einzelstaatlicher und regionaler Ebene an. Daher wird bei allen JTI die Gruppe
der nationalen Vertreter gestärkt. Diese Gruppen haben eine wichtige beratende
Funktion, erhalten sämtliche Informationen über die Durchführung der JTI und
sind auch aufgefordert, die JTI über einschlägige nationale Aktivitäten zu
informieren und die Tätigkeiten der JTI mit der nachgelagerten praktischen
Umsetzung rückzukoppeln. Vor allem bei der JTI „Elektronikkomponenten und
-systeme“ werden die Mitgliedstaaten direkte Beiträge zur Finanzierung der JTI
leisten. Die Synergien zwischen Unionsmaßnahmen und
Entwicklungsstrategien von Mitgliedstaaten oder Regionen lassen sich noch
verbessern, indem gegebenenfalls die Verbindung zu Unterstützungsmechanismen
der Struktur- und Investitionsfonds hergestellt wird, die die Mitgliedstaaten
auch darin unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den
Investitionsbedarf in bestimmten Schwerpunktbereichen zu decken. Sowohl bei den Durchführungsstrukturen als
auch bei den Beteiligungsregeln werden deutliche Vereinfachungen vorgenommen. Für die auf der Grundlage von „Horizont 2020“ geschaffenen JTI
gelten u. a. die folgenden Durchführungsmodalitäten, mit denen sie ihrem
Zweck noch besser gerecht werden[11]: –
Der Rechtsrahmen ist besser auf eine stärkere
Einbeziehung der Industrie ausgerichtet und die neuen Bestimmungen der
Haushaltsordnung ermöglichen starke Vereinfachungen (spezielle Bestimmungen für
öffentlich-private Partnerschaften schaffen optimale Bedingungen für JTI – JTI
werden z. B. als öffentlich-private Partnerschaften ausdrücklich anerkannt
und können ihre eigenen, weniger strengen Finanzregelungen entsprechend ihren
jeweiligen Bedürfnissen festlegen) und –
mit der Anwendung einheitlicher Beteiligungsregeln
im Rahmen von „Horizont 2020“, von denen nur in sehr außergewöhnlichen und
begründeten Fällen abgewichen werden kann, erhöht sich die Berechenbarkeit für
die Teilnehmer. Damit profitieren die JTI von den umfangreichen
Vereinfachungen, die mit „Horizont 2020“ eingeführt wurden. Die JTI setzen auf ein stärkeres Engagement
der Industrie, das im finanziellen Bereich mindestens so umfangreich wie der
Beitrag aus dem EU-Haushalt sein muss. Für alle JTI
zusammengenommen belaufen sich die direkten Zusagen der Industrie auf fast
10 Mrd. EUR. Wie auch beim RP7 stammen diese Mittel zum Teil aus der
Finanzierung von Projekten, die von den JTI im Zuge von Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden und deren Kosten nicht
vollständig aus dem EU-Beitrag erstattet werden. Auch werden sich die
Industriepartner über diese üblichen Kofinanzierungsvereinbarungen hinaus mit
Tätigkeiten und Investitionen einbringen, die über „Horizont 2020“ überhaupt nicht
erstattet werden. So leistet die Industrie ihren Beitrag zur JTI
„Brennstoffzellen und Wasserstoff“ derzeit hauptsächlich durch ihre Beteiligung
an den kofinanzierten Tätigkeiten; zu dieser Art von Beiträgen kommen in der
künftigen JTI noch mindestens 300 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln
hinzu. Diese zusätzlichen Beiträge belaufen sich bei der JTI Clean Sky auf
nahezu 1 Mrd. EUR und bei der JTI „Biobasierte Industriezweige“ auf
mindestens 1,8 Mrd. EUR. Die zusätzlichen Beiträge stehen in unmittelbarem
Zusammenhang mit den Zielen der JTI und werden zu deren Erreichung beitragen.
Die Industriepartner werden im Zuge der jährlichen Durchführung konkrete
Zusagen diesbezüglich machen, die dann der Überprüfung und Überwachung
unterzogen werden. Sollten die Beiträge der Industrie nicht die notwendige Höhe
erreichen, hat die Kommission das Recht, den EU-Beitrag zu verringern oder
zurückzuhalten oder das gemeinsame Unternehmen aufzulösen. Damit wird die
notwendige Flexibilität für den Fall geschaffen, dass größere, unvorhersehbare
Veränderungen die Relevanz der JTI-Ziele verringern. 5. Sonstige Partnerschaften im Rahmen von
Horizont 2020 5.1. Öffentlich-private
Partnerschaften auf Vertragsbasis Als Ergänzung zu den JTI vereinbarte die
Kommission im RP7 auch strukturierte Partnerschaften mit dem Privatsektor, um
sich bei der Ausarbeitung von Arbeitsprogrammen in vorab festgelegten Bereichen
von großer Bedeutung für die Industrie direkt unterstützen zu lassen. Anders
als bei den JTI erfordern solche Partnerschaften keine besonderen
Rechtsvorschriften, da die Finanzierung durch die Kommission nach den üblichen
Verfahren erfolgt. Drei dieser Partnerschaften wurden im Rahmen
des europäischen Konjunkturprogramms[12]
gegründet und im Zuge von Aufforderungen durchgeführt, für die die Union einen
Beitrag von insgesamt 1,6 Mrd. EUR bereitgestellt hat. Die Aufforderungen
stießen bei der Industrie auf großes Interesse, so dass etwa die Hälfte der
Projektfördermittel an die Industrie ging, etwa 30 % davon an KMU[13]. Aufgrund dieser Erfahrungen berücksichtigen
die Legislativvorschläge für „Horizont 2020“ auch solche Partnerschaften.
Im Sinne einer größeren Transparenz werden über diese Partnerschaften
vertragliche Vereinbarungen zwischen der Kommission und den Industriepartnern
geschlossen, in denen die Ziele, Beiträge, Schlüsselindikatoren und erwarteten
Ergebnisse festgelegt werden. Öffentlich-private Partnerschaften auf
Vertragsbasis werden in folgenden Bereichen erwogen: –
Fabriken der Zukunft –
energieeffiziente Gebäude –
umweltfreundliche Fahrzeuge –
Internet der Zukunft[14] –
nachhaltige Verarbeitungsindustrie –
Robotik –
Fotonik –
Hochleistungsrechnen. In den ersten vier Bereichen werden bereits
auf der Grundlage des RP7 gegründete öffentlich-private Partnerschaften
weitergeführt. Alle Partnerschaften entsprechen großen Teilen der europäischen
Wirtschaft. Die Kommission hat den Bedarf an öffentlich-privaten
Partnerschaften in diesen Bereichen in verschiedenen Dokumenten festgestellt,
beispielsweise in der aktualisierten Mitteilung zur Industriepolitik, der
Mitteilung zur EU-Strategie für Schlüsseltechnologien[15], der Mitteilung zum
Hochleistungsrechnen[16]
oder den Vorschlägen für „Horizont 2020“. Für jeden dieser Bereiche sollten die
Vorschläge der Industrie klare Fahrpläne enthalten, die in offener Konsultation
mit anderen interessierten Parteien ausgearbeitet wurden und in denen die
Ziele, der Gegenstand der Forschung und Innovation und die erwartete Wirkung –
auch im Hinblick auf Wachstum und Arbeitsplätze – dargelegt sind. Sie sollten
auch klare Angaben zu Art und Umfang der Beiträge der Industrie und zum
Hebeleffekt der öffentlich-privaten Partnerschaft enthalten. Ein besonderer
Schwerpunkt sollten marktnahe Tätigkeiten sein. Ferner sollten sich die öffentlich-privaten
Partnerschaften auch um die Nutzung von Synergien mit den Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds bemühen, insbesondere im Zusammenhang mit den
regionalen und nationalen Strategien zur intelligenten Spezialisierung. Die Kommission wird die Vorschläge der
Industrie, auch mit Hilfe externer Experten, auf der Grundlage der in der
Verordnung über „Horizont 2020“ festgelegten Kriterien prüfen. Bei einer
positiven Bewertung, deren Ergebnisse veröffentlicht werden, schließt die
Kommission mit den privaten Partnern auf der Grundlage eines Kommissionsbeschlusses
eine Vereinbarung, in der Folgendes festgehalten wird: –
die allgemeinen und besonderen Ziele der
Partnerschaft; –
die Beiträge der privaten Partner, die von
ausreichendem Umfang sein und dem geplanten EU-Beitrag entsprechen müssen und die
Verwaltungskosten der öffentlichen-privaten Partnerschaft sowie die von der
Industrie finanzierten Tätigkeiten in den Bereichen Demonstration, Ausbildung,
Clusterbildung, Sensibilisierung und Überwachung enthalten können; –
die Schlüsselindikatoren und erwarteten Ergebnisse,
einschließlich der Auswirkungen auf die Verwertung in Europa; –
der vorläufige Umfang des EU-Beitrags für den
Zeitraum 2014-2020 (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Haushaltsbehörde im
Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens); –
ein Überwachungs- und Überprüfungsmechanismus auf
der Grundlage von Schlüsselindikatoren mit der Möglichkeit der Nachbesserung;
auf dieser Grundlage kann die Kommission eine Partnerschaft auch beenden, falls
die Industriepartner ihre Zusagen nicht einhalten; –
die Verwaltungsstruktur, einschließlich der
Mechanismen, die es der Kommission gestatten, sich von den privaten Partnern zu
den Forschungs- und Innovationstätigkeiten beraten zu lassen, die im Rahmen von
„Horizont 2020“ zur Förderung vorgeschlagen werden. In den Bereichen, in denen die Vorschläge der
Industrie den Kriterien genügen, ist es Ziel der Kommission, die notwendige
Vereinbarung so rechtzeitig abzuschließen, dass die Tätigkeiten der
öffentlich-privaten Partnerschaften mit dem ersten Arbeitsprogramm zu
„Horizont 2020“ aufgenommen werden können. 5.2. Öffentlich-öffentliche und
sonstige Partnerschaften Die Kommission wird für die Durchführung von
„Horizont 2020“ auch auf andere Formen von Partnerschaften zurückgreifen.
Auf der Grundlage von Artikel 185 AEUV legt die Kommission vier
Legislativvorschläge für die Gründung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften
mit Mitgliedstaaten zur Beteiligung an nationalen Forschungsprogrammen vor.
Diese Vorschläge betreffen: –
Die zweite Partnerschaftsprogramm Europas und
der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (European and Developing
Countries Clinical Trials Partnerships): Ein Beitrag zur Verringerung der
durch armutsbedingte Krankheiten verursachten gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Belastungen; –
Das Europäische Metrologie-Programm für
Innovation und Forschung: Ziel ist die Bereitstellung geeigneter,
integrierter und zweckdienlicher Lösungen für die Metrologie zur Unterstützung
von Innovation und industrieller Wettbewerbsfähigkeit sowie von Messtechnologien,
die in gesellschaftlich bedeutenden Bereichen wie Energie, Umwelt und
Gesundheit eingesetzt werden; –
Eurostars 2: Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, die FuE-Arbeit leisten, zur Förderung von
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen; –
Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Aktives
und unterstütztes Leben“ (Active and Assisted Living, AAL): Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität für ältere Menschen und
ihr Pflegepersonal sowie der Tragfähigkeit der Pflegesysteme durch eine größere
Verfügbarkeit IKT-gestützter Produkte und Dienstleistungen für ein aktives und
gesundes Altern. Darüber hinaus wird „Horizont 2020“ auch
auf die Beiträge anderer Formen von Partnerschaften (z. B. Europäischer
Innovationspartnerschaften[17]
oder gemeinsamer Programmplanungsinitiativen[18])
sowie der Europäischen Technologieplattformen zurückgreifen. Ferner wird das
Europäische Innovations- und Technologieinstitut im Rahmen von „Horizont 2020“
Wissens- und Innovationsgemeinschaften[19]
einrichten, die im Rahmen strukturierter langfristiger Partnerschaften die
Bereiche Ausbildung, Forschung und Wirtschaft zusammenführen. Die beiden Flagschiffprojekte der
FET-Initiative („Future and Emerging Technologies“)[20] zur Graphen- und zur
Hirnforschung haben die Gründung großmaßstäblicher, langfristiger europäischer
Partnerschaften zum Ziel. Sie ergänzen die öffentlich-privaten Partnerschaften,
da sie zu Beginn wissenschaftsorientiert sind und die Beteiligung der Industrie
über die zehnjährige Laufzeit der Flagschiffprojekte aufgebaut wird. Ein weiteres Beispiel für eine auf der Grundlage von
Artikel 187 AEUV gegründete öffentlich-private Partnerschaft – neben
den JTI – ist das Gemeinsame Unternehmen SESAR[21],
das sich mit der Koordinierung des SESAR-Projekts (Single European Sky ATM
Research - Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen
Luftraum) befasst, dem technischen Pfeiler der Initiative zum einheitlichen
europäischen Luftraum, mit der das Flugverkehrsmanagement in Europa
modernisiert werden soll. Aufgrund seiner speziellen, strategisch
ausgerichteten Tätigkeiten wurde SESAR nicht als JTI gegründet, auch wenn es in
engem Kontakt mit der JTI „Clean Sky“ steht. Die Kommission schlägt vor, im
Zuge von „Horizont 2020“ die Bestandsdauer des Gemeinsamen Unternehmens
SESAR zu verlängern. Diese Verlängerung wird dafür sorgen, dass die Koordinierung der
Forschung und Innovation auf dem Gebiet des Flugverkehrsmanagements unter
„Horizont 2020“ in vollem Einklang mit den Zielen der Strategie zur
Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums fortgesetzt wird. 6. Ausblick Öffentlich-private Partnerschaften mit einer
starken – auch finanziellen – Industriebeteiligung sind für die Erreichung der
Ziele von „Horizont 2020“ und der Strategie Europa 2020 unerlässlich.
In dieser Mitteilung wurde dargelegt, wie das Konzept der öffentlich-privaten
Partnerschaften im Rahmen von „Horizont 2020“ noch gestärkt werden soll –
durch größere Transparenz, klarere Ziele, strengere Ausrichtung auf marktnahe
Tätigkeiten, stärkere Industriebeteiligung und deutliche Vereinfachung. Bei der Durchführung der Maßnahmen der JTI,
der öffentlich-privaten Partnerschaften auf Vertragsbasis, der
öffentlich-öffentlichen Partnerschaften und ähnlicher Initiativen wie der
gemeinsamen Programmplanungsinitiativen, der Wissens- und
Innovationsgemeinschaften des EIT oder Europäischer Innovationspartnerschaften
sollen Synergien optimal genutzt und die Gesamtwirkung gesteigert werden,
insbesondere, wenn es um gemeinsame Ziele geht. Dabei sollten die Möglichkeiten,
die sich aus der Bündelung sämtlicher EU-Mittel zur Förderung von Forschung und
Innovation in einem einzigen Programm („Horizont 2020“) ergeben, voll
ausgeschöpft werden. Synergien sollten vor allem durch die Verbindung von
Tätigkeiten des gesamten Innovationsprozesses (von Forschungsergebnissen bis
hin zu marktnäheren Tätigkeiten) angestrebt werden, um so unternehmerische
Initiativen und Unternehmensgründungen in Bereichen zu unterstützen, die für
die europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Angesichts ihrer erheblichen Auswirkungen auf
Wachstum und Beschäftigung ersucht die Kommission das Europäische Parlament und
den Rat, die notwendigen Rechtsakte zu verabschieden, damit diese
Partnerschaften mit dem Start von „Horizont 2020“ ihre Tätigkeit aufnehmen
können. Mit Hilfe der vorgeschlagenen Verwaltungsmodalitäten wird die
Kommission die Fortschritte der JTI und anderer Partnerschaften regelmäßig
überwachen und bewerten sowie entsprechende Berichte erstellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die
Einrichtung gemeinsamer Unternehmen beträchtliche Zeit und Anstrengungen
erfordert und daher nur dann eine Option ist, wenn ein Ziel von großer
strategischer Bedeutung für Forschung und Innovation nicht im Rahmen der
normalen Durchführung von „Horizont 2020“ erreicht werden kann. Die
Kommission wird dies daher künftig nur dann in Betracht ziehen, wenn es auf der
Grundlage der Kriterien von „Horizont 2020“ und einer eindeutigen
strategischen Notwendigkeit gerechtfertigt erscheint. Sie ist allerdings der
Auffassung, dass der erforderliche Forschungs- und Innovationsaufwand sowie die
politische Notwendigkeit der Vollendung des einheitlichen europäischen
Eisenbahnraums und des Aufbaus einer Führungsrolle der EU im Bereich der
Eisenbahntechnologien die Voraussetzungen für ein gemeinsames Unternehmen im
Eisenbahnsektor schaffen, weshalb sie gemeinsam mit der Industrie einen
entsprechenden Vorschlag ausarbeiten wird. [1] KOM(2010) 2020. [2] KOM(2010) 546. [3] KOM(2011) 808/809/810/811/812. [4] COM(2012) 582. [5] COM(2012) 341. [6] Zwischenbewertungen der JTI und die Reaktion der
Kommission auf diese Bewertungen sowie der Bericht der „JTI-Sherpa-Group“ sind
abrufbar unter: http://ec.europa.eu/research/jti/index_en.cfm. [7] KOM(2011) 572. [8] COM(2012) 60. [9] Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Beiträgen der
Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens oder der sie konstituierenden
Rechtspersonen (mindestens 400 Mio. EUR), außerdem aus Beiträgen von
anderen Rechtspersonen als Mitgliedern durch ihre Beteiligung an den
Tätigkeiten. [10] Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Beiträgen der
Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens oder der sie konstituierenden
Rechtspersonen (mindestens 1700 Mio. EUR von Mitgliedern aus dem
Privatsektor), außerdem aus Beiträgen von anderen Rechtspersonen als
Mitgliedern durch ihre Beteiligung an den Tätigkeiten. [11] Wie im JTI-Sherpa-Bericht gefordert: http://ec.europa.eu/research/jti/pdf/jti-sherpas-report-2010_en.pdf
[12] KOM(2008) 800. [13] Außerdem investierte die Union 300 Mio. EUR in
die Initiative „Internet der Zukunft“, von denen etwa 50 % auf die
Industrie entfielen. [14] Fortführung der laufenden PPP zum Internet der Zukunft
(„Future Internet“) mit dem Schwerpunkt „drahtgebundene und drahtlose
Netzinfrastrukturen der 5. Generation“. [15] COM(2012) 341. [16] COM(2012) 45. [17] http://ec.europa.eu/research/innovation-union/index_en.cfm?pg=eip
[18] http://ec.europa.eu/research/era/joint-programming_en.html
[19] http://eit.europa.eu/kics/ [20] http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/fet-flagships [21] http://www.sesarju.eu/