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Document 52013DC0459

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Vierter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau

/* COM/2013/0459 final */

52013DC0459

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Vierter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau /* COM/2013/0459 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Vierter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau

1.           Einleitung

Seit dem 15. Juni 2010 führt die EU einen Visadialog mit der Republik Moldau, um die Bedingungen für die visumfreie Einreise der Staatsbürger der Republik Moldau (im Folgenden „moldauische Staatsbürger“) in die EU zu prüfen. Die Kommission legte den Behörden der Republik Moldau (im Folgenden „moldauische Behörden“) am 24. Januar 2011 den Aktionsplan zur Visaliberalisierung[1] vor. Dieser Aktionsplan gibt der Republik Moldau im Hinblick auf die Verabschiedung eines rechtlichen und politischen Rahmens (Phase 1) sowie dessen wirksame Umsetzung (Phase 2) eine Reihe von Vorgaben zu vier so genannten „Blöcken“[2] von technisch relevanten Themen vor.

Die Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung erstattet. Der erste Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau wurde am 16. September 2011[3] vorgelegt. Am 7. Oktober 2011 fand eine Sitzung hochrangiger Beamter statt, auf der der erste Fortschrittsbericht vorgelegt und das weitere Vorgehen erörtert wurde.

In der zweiten Oktoberhälfte und Anfang November 2011 besuchten Experten aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Beamte der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (im Folgenden „EAD“) die Republik Moldau, um die Umsetzung der Themenblöcke 2, 3 und 4 des Aktionsplans zur Visaliberalisierung zu evaluieren. Ziel dieser Sachverständigenmissionen war die Bewertung des rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmens anhand der Vorgaben, die für die erste Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung erstellt worden waren, sowie die Einhaltung europäischer und internationaler Normen. Die Expertenberichte wurden im Dezember 2011 endgültig fertig gestellt.

Der zweite Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau wurde am 9. Februar 2012[4] vorgelegt. Am 27. Februar 2012 fand eine Sitzung hochrangiger Beamter statt, auf der der zweite Fortschrittsbericht vorgelegt und das weitere Vorgehen erörtert wurde.

Der dritte Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau wurde am 22. Juni 2012[5] vorgelegt. Dies war der dritte und letzte Fortschrittsbericht über die Umsetzung der ersten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung. In ihm nimmt die Kommission eine zusammenfassende Bewertung der Fortschritte vor, die die Republik Moldau im Hinblick auf die Umsetzung der Vorgaben der ersten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung für die Errichtung eines gesetzlichen, politischen und institutionellen Rahmens erzielt hat.

Die Bewertung der möglichen Auswirkungen der Visaliberalisierung hinsichtlich Migration und Sicherheit für die moldauischen Staatsbürger, die in die EU einreisen, wurde am 3. August 2012[6] von der Kommission unter Beteiligung maßgeblicher EU-Agenturen und Interessengruppen veröffentlicht.

Basierend auf diesen Berichten verabschiedete der Rat am 19. November 2012 Schlussfolgerungen, in denen er gemeinsam mit der Kommission befand, dass die Republik Moldau alle Vorgaben im Rahmen der ersten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung erfüllt hatte. Nachfolgend wurde mit der Bewertung der für die zweite Phase festgelegten Vorgaben begonnen.

Die nächsten Schritte der zweiten Phase sowie die Vorbereitung der Evaluierungsmissionen wurden während einer Sitzung hochrangiger Beamter erörtert, die am 28. Januar 2013 stattfand. Vom 18. Februar bis 15. März 2013 wurde eine Reihe von Evaluierungsmissionen zu allen vier Themenblöcken des Aktionsplans zur Visaliberalisierung organisiert. Die Evaluierungsmissionen waren im Hinblick auf Umfang und Detailgenauigkeit der Bewertung einzigartig: vier Wochen unter Beteiligung von 12 Experten aus EU-Mitgliedstaaten in Begleitung von Bediensteten der Kommission und des EAD.

Im Rahmen dieser Expertenmissionen sollte bewertet werden, inwieweit die Vorgaben der zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung erfüllt wurden und der rechtliche, politische und institutionelle Rahmen im Einklang mit europäischen und internationalen Normen umgesetzt wurde. Besonderes Augenmerk wurde auf Bereiche wie Antidiskriminierung und Integration kultureller Minderheiten sowie Menschenhandel gelegt, von denen einige auch in den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2012 genannt wurden.

Die Expertenberichte wurden im Mai 2013 endgültig fertiggestellt. Die Republik Moldau hat zugesagt, die in diesen Berichten enthaltenen Empfehlungen durch den aktualisierten Nationalen Aktionsplan umzusetzen, der Ende Mai 2013 ausgearbeitet wurde.

Der Aktionsplan zur Visaliberalisierung hat sich als wichtiger Anreiz für Reformen erwiesen und der Republik Moldau dabei geholfen, seit 2010 ein anhaltendes Tempo bei ihren Strukturreformen zu gewährleisten. Der rechtliche und politische Rahmen wurde geschaffen, was im November 2012 durch die Schlussfolgerung bezüglich der ersten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung anerkannt wurde.

Im vorliegenden Bericht sollen der Status der Umsetzung des rechtlichen und institutionellen Rahmens, die Arbeitsweise der Institutionen und das Niveau der interinstitutionellen Koordinierung bewertet werden. Die Kommission hat diesen Fortschrittsbericht auf der Grundlage der umfangreichen Evaluierungsmissionen im Februar/März 2013, einschließlich der Berichte, die in diesem Zusammenhang von den Experten der Mitgliedstaaten verfasst wurden, sowie der zusätzlichen Informationen, die während des Dialogs des Gemischten Unterausschusses Nr. 3 der EU und der Republik Moldau[7] und des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der Republik Moldau, die beide im April 2013 stattfanden, ausgearbeitet. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Nachhaltigkeit der Reformen und der erzielten Ergebnisse, darunter auch durch eine sinnvolle Personal- und Mittelausstattung, gelegt. In dem Bericht wird ferner bewertet, inwieweit die Umsetzung der Empfehlungen, die der Republik Moldau im Rahmen des Berichts über die Bewertung der Auswirkungen[8] vom August 2012 vorgelegt wurden, vorangeschritten ist.

2.           Bewertung der Umsetzung der vier Themenblöcke des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

Erster Themenblock: Dokumentensicherheit einschließlich Biometrik

(a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

· Schrittweise Einführung der biometrischen Reisepässe gemäß den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde, auch in den konsularischen Vertretungen der Republik Moldau im Ausland, sowie vollständige Abschaffung aller nicht mit den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde übereinstimmenden Reisepässe

Seit Januar 2011 gibt die Republik Moldau ausschließlich biometrische Reisepässe (normale Reisepässe, Diplomatenpässe, Dienstpässe und Reisepässe für Staatenlose) aus, wobei der Grundsatz „Ein Pass, ein Dokument“ umgesetzt wird.

Am 31. Dezember 2012 waren 2 514 335 Reisepässe von Staatsbürgern der Republik Moldau im Umlauf, davon 487 745 (oder 19,3 %) biometrische Reisepässe. Das endgültige Auslaufen der nicht biometrischen Reisepässe ist für Ende 2020 geplant.

Ab 1. Januar 2012 können im Ausland lebende moldauische Staatsbürger bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Moldau einen biometrischen Reisepass erhalten. Alle Botschaften und Konsulate der Republik Moldau im Ausland wurden ausnahmslos mit speziellen Geräten für die Erfassung der biometrischen Daten von Antragstellern ausgestattet. Dieser neue biometrische Reisepass erfüllt die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde und enthält verschiedene Sicherheitsmerkmale, die von der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde empfohlen werden[9].

Seit 2. Januar 2013 verwendet das Zentrum für staatliche Informationsquellen „Registru“ (im Folgenden „Registru“) eigene Root- und Public-Key-Zertifikate. Die moldauischen Behörden reichten am 28. September 2012 einen Antrag auf Beitritt zum Public Key Directory, dem Authentifizierungsverfahren der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde für maschinenlesbare Dokumente (im Folgenden „PKD der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde“) ein. Die Anweisung des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation zur Zahlung der einmaligen Registrierungsgebühr für den Beitritt zum PKD der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde wurde Anfang 2013 erteilt. Die Unterzeichnung eines Vertrags über die Beschaffung von Reisepässen mit integriertem Chip durch das Registru auf der Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung vom Januar 2012 wurde wegen einer Anfechtungsklage, die vom Obersten Gerichtshof der Republik Moldau abgewiesen wurde, bis Februar 2013 ausgesetzt. Der Gewinner der Ausschreibung und das Registru werden voraussichtlich im Sommer 2013 einen Vertrag unterzeichnen.

· Hohes Integritäts- und Sicherheitsniveau des Antrags, Personalisierungs- und Verteilungsprozesses bei Reisepässen, Ausweisen und anderen Ausgangsdokumenten

Das Registru ist für die Ausgabe der Reise- und Ausweisdokumente zuständig. Alle Dienststellen des Personenstandsamtes sind mit Computern ausgestattet und über einen sicheren Kommunikationskanal mit einem automatisierten Informationssystem mit der Bezeichnung „State Register of Population“ (im Folgenden „Staatliches Bevölkerungsregister“) verbunden. Die ausgestellten Geburts-, Heirats-, Sterbe-, Scheidungs- und Namensänderungsurkunden sind identisch formatiert und enthalten die gleichen Sicherheitsmerkmale[10].

Anträge auf Reisedokumente und nationale Ausweise werden in den 49 territorialen und regionalen Dienststellen des Registru gestellt. Die von diesen Dienststellen durchgeführten Prüfungen betreffen im Allgemeinen die Genauigkeit der Daten und die Vollständigkeit des Antrags sowie nicht elektronische Prüfungen in Verbindung mit dem Innenministerium in Bezug auf Gesetz, Strafsachen und Straftäter.

Aufgrund des Vorhandenseins des Staatlichen Bevölkerungsregisters, das eine große Menge an Daten über jeden moldauischen Staatsbürger enthält, scheint die Möglichkeit äußerst begrenzt zu sein, dass von einer Person mehrere Identitäten genutzt werden. Durch die Aufnahme der Biometrik in Reisepässe wird die Identität des Inhabers fixiert und verhindert, dass eine andere Identität verwendet wird.

Das Registru unternimmt ernsthafte Schritte, um die Möglichkeit einer Korruption auf Personalebene möglichst gering zu halten: klare Aufgaben- und Funktionstrennung bei den Bediensteten; zufällige Zuweisung von Antragstellern zu Bediensteten; Überprüfung der Anfragen von Antragstellern durch mindestens drei verschiedene Bedienstete und Zahlung der Gebühren über Bankautomaten. Durch die Tatsache, dass Anträge mehrfach geprüft werden, ist die Aufnahme von betrügerischen Anträgen in das System durch das Personal äußerst schwierig.

Darüber hinaus hat das Personenstandsamt eine Strategie zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption auf Personalebene entwickelt. Zu den Maßnahmen zählen ungeplante Inspektionen, begrenzter Zugriff auf Daten, Videoüberwachung und Erklärungen zu Einkommen, Vermögen und Interessenskonflikten. In jeder lokalen Antragsstelle sind Schilder mit Hinweisen in Bezug auf Korruption ausgehängt.

Infolge dieser neuen Maßnahmen wurden im Anschluss an Untersuchungen, die 2012 durchgeführt wurden, sieben Disziplinarmaßnahmen wegen Verstößen, die von Standesbeamten begangen wurden, verhängt.

Antragsteller, die in der transnistrischen[11] Region wohnen, können in einer der Dienststellen in der Nähe der Verwaltungslinie einen Antrag stellen. Seit dem 17. Juli 2003 werden solche Anfragen von sechs ständigen Dienststellen in der Republik Moldau und einer mobilen Dienststelle bearbeitet, wobei die gleiche praktische Organisation und die wichtigsten Verfahren wie im übrigen Teil der Republik Moldau gelten. Personen, die nur die von den transnistrischen „Behörden“ ausgegebenen Dokumente besitzen, können ihre Personenstandsdokumente bei den moldauischen Behörden registrieren lassen, indem sie durch das Personenstandsamt eine Abschrift erstellen und in das Staatliche Bevölkerungsregister aufnehmen lassen. Anschließend wird vom Personenstandsamt ein Dokument ausgestellt, mit dem diese Personen einen moldauischen Reisepass erlangen können. Für die Anerkennung von Ausgangsdokumenten, die von den transnistrischen „Behörden“ ausgestellt wurden, ist gesetzlich ein spezielles Verfahren vorgesehen. Die Identität kann anhand von früheren Ausweis- oder Reisedokumenten der Republik Moldau oder auf der Grundlage von Familienstammbüchern festgestellt werden. In vielen Fällen ist die Überprüfung der Identität einer Person relativ einfach, da Aufzeichnungen bis 1992 vorhanden sind. Bei Personen, die nach 1992 in der transnistrischen Region geboren wurden, müssen zur Feststellung der Identität und des Rechts auf Staatsbürgerschaft der Republik Moldau die Aufzeichnungen der Eltern und Geschwister untersucht werden, um die familiäre Beziehung zu ermitteln. Schließlich kann die Identität mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, indem Querverweise zwischen den Daten in Bezug auf die Aufzeichnungen von Familienmitgliedern im Staatlichen Bevölkerungsregister hergestellt werden.

· Prompte und systematische Berichterstattung an Interpol/Interpol-Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe

Seit Oktober 2011 sind Prozesse eingerichtet, mit denen die Detailangaben aller gestohlenen und verlorenen Pässe alle fünf Minuten vom Registru an das Nationale Zentralbüro der Polizei (im Folgenden „NZB“) übermittelt werden, die die Verbindungsstelle zu Interpol bildet. Das NZB übermittelt diese Informationen ferner täglich über ein elektronisches Echtzeitsystem an Interpol. Hierbei gibt es keinen Unterschied zwischen verlorenen und gestohlenen Pässen. Die Grenzübergangsstellen sind mit der Interpol-Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe verbunden. Die Anzahl der verlorenen Pässe ist verglichen mit der Anzahl der ausgestellten Pässe sehr hoch. 2011 wurden 29 946 Pässe für verloren erklärt, während 261 259 Pässe ausgestellt wurden. 2012 wurden 32 343 Pässe für verloren erklärt, während 260 393 Pässe ausgestellt wurden. Seit Oktober 2011 wurden 15 603 verlorene Pässe für gefunden und wiedererlangt erklärt.

· Regelmäßiger Austausch von Passmustern und Zusammenarbeit im Bereich der Dokumentensicherheit mit der EU

Die EU-Mitgliedstaaten werden jährlich über einen spezifischen Kommunikationskanal über die neuen Passmuster der Republik Moldau in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus ist die Republik Moldau 2009 dem Öffentlichen Online-Register echter Identitäts- und Reisedokumente (Public Register of Authentic Identity and Travel Documents online, im Folgenden „PRADO“) des Rates der Europäischen Union beigetreten. Die letzte Aktualisierung im PRADO-System erfolgte am 1. Juli 2011, wobei neue Muster mit den Sicherheitsmerkmalen der biometrischen Pässe der Republik Moldau aufgenommen wurden. Im Dezember 2012 wurden 65 neue Muster mit den Sicherheitsmerkmalen der biometrischen Diplomaten- und Dienstpässe der Republik Moldau übermittelt. 2012 hat die Dokumentenexpertenabteilung der Grenzpolizeiverwaltung über das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration (im Folgenden „Außenministerium“) Muster der Reisedokumente der EU-Mitgliedstaaten (62 Stück) erhalten.

(b) Bewertung der Empfehlungen

· Festlegung und Anwendung von verhältnismäßigen, effektiven und abschreckenden Strafmaßnahmen für Personen, die wegen des Verkaufs oder Ausleihens ihrer Pässe verurteilt wurden

In Artikel 361 des Strafgesetzbuchs der Republik Moldau sind bereits Strafmaßnahmen für die Herstellung, den Besitz, den Verkauf oder die Verwendung von gefälschten amtlichen Dokumenten vorgesehen. Im Hinblick auf verlorene oder gestohlene Pässe untersuchen die moldauischen Behörden gegenwärtig die Möglichkeit, die Bedingungen für die Ausstellung von Pässen für Personen, die solche Straftaten begangen haben, zu verschärfen.

· Regelmäßiger Austausch mit den EU-Behörden in Bezug auf verlorene und gestohlene biometrische Pässe, insbesondere unter Nutzung der Interpol-Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Punkt „Prompte und systematische Berichterstattung an Interpol/Interpol-Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe“, Seite 5 des vorliegenden Berichts.

· Stärkung des rechtlichen und institutionellen Rahmens in Bezug auf das Zivilregister, um den Missbrauch von Namens- oder Identitätsänderungen zur Erlangung eines neuen Passes zu verhindern. Es sollten klare Vorschriften für Namensänderungen festgelegt und angewandt werden; der rechtliche und institutionelle Rahmen sollte verstärkt werden und effektive Kontrollen sowie Rückververfolgbarkeitsmaßnahmen beinhalten

Jeder Staatsbürger kann einen Antrag auf Änderung seines Vor- oder Nachnamens einreichen. Die Entscheidung trifft das Zentrale Personenstandsamt nach Stellungnahme eines Sonderausschusses. Gesetzlich ist keine Beschränkung vorgesehen, wie oft der Vor- oder Nachname geändert werden kann. Die eindeutige Persönliche Identifikationsnummer (im Folgenden „IDNP“) in der Geburtsurkunde kann in keinem Fall geändert werden und im Falle einer Änderung des Vor- oder Nachnamens werden alle vorherigen Reise- und Ausweisdokumente für ungültig erklärt. Die Grenzkontrollen bei der Ausreise erfolgen auf der Grundlage der IDNP, wobei die Grenzpolizei Zugang zum Staatlichen Bevölkerungsregister hat, in dem alle vorherigen Vor- und Nachnamen der moldauischen Staatsbürger vermerkt sind. Durch das vorhandene System wird der Missbrauch von Namensänderungen erheblich verringert.

Allgemeine Bewertung – Erster Themenblock Die Organisation sowie die vorhandenen Prozesse garantieren ein hohes Maß an Integrität und Sicherheit bei den Dokumenten. Die Prozesse zur Personenstandsregistrierung sowie zur Ausstellung von Dokumenten wurden seit 2010 erheblich verbessert. Die Anwendung und die vorhandenen Systeme für die Ausstellung sind sicher, gut durchdacht und bieten den Staatsbürgern einen guten Service. Biometrische Pässe, die mit den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde übereinstimmen, werden verteilt und alte Pässe rasch aus dem Verkehr gezogen. Die Republik Moldau wird indes gebeten, weitere Informationen über die hohe Anzahl an verlorenen Pässen zur Verfügung zu stellen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Republik Moldau die Vorgaben der zweiten Phase, die für den ersten Themenblock festgesetzt wurden, im Allgemeinen erfüllt. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Einführung eines Passes mit integriertem Chip, um sowohl die „Extended Access Control“ (EAC) als auch die „Supplemental Access Control“ (SAC) umzusetzen. · Automatisierung möglichst vieler Prozesse, Einstellung der verbleibenden Anzahl an manuellen Verfahren, die derzeit noch existieren, und Schaffung einer elektronischen Verbindung zwischen Registru und Innenministerium

Zweiter Themenblock: Irreguläre Einwanderung einschließlich Rückübernahme

Zweiter Themenblock / Punkt 1 – Grenzmanagement

(a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

· Effektive Umsetzung der Rechtsvorschriften für Grenzkontrollen durch angemessene Kontrollen und Überwachung der Grenzen, Verfahren und operationelle Effizienz, Lagebild auf nationaler und lokaler Ebene, einschließlich der Durchführung von Risikoanalysen, Nachrichtendienst und Datenflussmanagement sowie direkter Zugang zu den einschlägigen nationalen und internationalen Datenbanken und Konsultation solcher Datenbanken

Am 1. Juli 2012 trat ein Grenzpolizeigesetz in Kraft, nach dem der Grenzschutz in die Grenzpolizeiverwaltung des Innenministeriums der Republik Moldau umstrukturiert wurde.

Die Grenzpolizei besitzt Befugnisse und Exekutivgewalt im Bereich des integrierten Grenzmanagements sowie bei der Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Im Gesetz zu den Staatsgrenzen werden die Begriffsbestimmungen und Rahmenbedingungen des Schengener Grenzkodex[12] aufgegriffen und auch der Rechtsrahmen der Europäischen Union für die Haftung von Luftfahrunternehmen, insbesondere die Richtlinie über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln (Richtlinie 2004/82/EG), berücksichtigt. Die Grenzpolizei führt ihre Tätigkeit nach ähnlichen Regeln und Vorschriften aus wie der Grenzschutz in den EU-/Schengen-Staaten. In dem von der Republik Moldau kontrollierten Gebiet sind 56 Grenzübergangsstellen vorhanden und der Verkehr über die Grenzen der Republik Moldau schwankt zwischen 13 und 15 Millionen Reisenden jährlich. Die Grenzkontrollen werden weitestgehend im Einklang mit den besten Praktiken des EU-Schengen-Katalogs durchgeführt.

Die Berichterstattung sowie die Risikoanalysesysteme entsprechen einem sehr guten Niveau, selbst im Vergleich zu den Systemen der Schengen-Länder. Das Risikoanalysesystem knüpft an das Gemeinsame integrierte Risikoanalysemodell von FRONTEX an und die Profile sind gut ausgearbeitet und von hoher Qualität. Im Rahmen des Eastern Borders Risk Analysis Network (EB-RAN) von FRONTEX tauscht die Grenzpolizei monatlich Informationen mit FRONTEX aus. Darüber hinaus erstellen die Grenzpolizei und der Zoll und ihre ukrainischen Amtskollegen mit Unterstützung der EU-Mission zur Unterstützung der Grenzbehörden in der Republik Moldau und der Ukraine (im Folgenden „EUBAM“) gemeinsame Bewertungsberichte zur Sicherheit der Grenzen.

Die Grenzüberwachung wird nach einem Risikoanalysesystem geplant und durchgeführt. Die Anzahl der Patrouillen entspricht einem angemessenen guten Niveau. Das integrierte Grenzmanagement beinhaltet Pläne für den Aufbau eines umfangreichen festen Überwachungssystems entlang der Grenzen. Durch die Einführung des festen Überwachungssystems mit den ergänzenden mobilen (unbemannten) Systemen kann die Grenzpolizei die Grenzüberwachung angemessen durchführen. Die Grenzpolizei verfügt über eine adäquate Anzahl von Diensthunden (insgesamt 123, davon 74 Spürhunde). Im Allgemeinen erfüllen die Geräte für die Grenzkontrollen der ersten Stufe die europäischen Normen. Die Anzahl der Warnmeldungen in den Datenbanken betrug 2012 mehr als 5 700 (5 687 nationale Warnmeldungen, 56 Interpol-Warnmeldungen) und die Gesamtzahl hat sich gegenüber 2011 mehr als vervierfacht. Die Beamten der ersten Stufe haben Zugriff auf das Integrierte Informationssystem der Grenzpolizei, den Rechtsrahmen, ausländische Warnmeldungen, Risikoprofile und das Internet (z. B. PRADO). Alle Grenzübergangsstellen verfügen über Online-Verbindungen zu den zentralen Datenbanken. Da die Geräte nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind, sind die Kontrollen der zweiten Stufe nicht an allen Grenzübergangsstellen angemessen.

· Bereitstellung von angemessener Infrastruktur, technischer Ausrüstung, IT-Systemen sowie finanziellen und personellen Ressourcen gemäß der Strategie und dem Aktionsplan für das integrierte Grenzmanagement (noch zu verabschieden) und effektive Durchführung von Ausbildungsprogrammen und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung

Die Grenzpolizei erweitert gerade das Grenzüberwachungssystem und wird eine Nationale Koordinierungsstelle einrichten. Die Entwicklung des Lagebilds ist Teil eines fortlaufenden, dreiphasigen Plans zur Entwicklung eines festen und mobilen Kommunikationssystems an der Staatsgrenze („Development of fixed and mobile communication system at the state border“). Diese Phasen beinhalten die Anschaffung von Geräten sowie den Aufbau eines festen und mobilen Telekommunikationssystems für das gesamte Land. Durch die Einrichtung der Nationalen Koordinierungsstelle wird die Lageerkennung verbessert und ferner die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Grenzüberwachungssystem[13] (im Folgenden „EUROSUR“) ermöglicht. Die Grenzpolizei verfügt über eine ausreichende Anzahl an Geräten für die Grenzüberwachung (z. B. Wärmebildkameras und Nachtsichtbrillen, jedoch fehlen derzeit noch feste Überwachungssysteme).

Der geplante Personalbestand der Grenzpolizei beträgt 3 543, wovon 83 % (2 945) gegenwärtig erfüllt sind. Der Grund für den Personalfehlbestand liegt darin, dass Wehrpflichtige nicht mehr für die Grenzkontrolle eingesetzt werden. Alle vakanten Stellen sollten bis Ende 2013 besetzt sein. Das Nationale Grenzpolizeikolleg organisiert zweijährige Ausbildungsprogramme für Unteroffiziere und sechsmonatige Grundausbildungskurse für neue Bedienstete. Das zweijährige Programm für Unteroffiziere entspricht dem Kopenhagen-Prozess und wurde mithilfe von EUBAM sowie gemäß dem „Common Core Curriculum“ der EU (im Folgenden „CCC“) für die Ausbildung der Grenzpolizei ausgearbeitet. Die Ausbildungsprogramme stellen im Allgemeinen eine solide Grundlage für die Vorbereitung von Fachkräften zu Grenzmanagementzwecken dar. Die Grenzpolizei hat bereits die meisten der Empfehlungen und besten Praktiken zur Korruptionsverhütung[14] des EU-Schengen-Katalogs: Kontrollen an den Außengrenzen[15] umgesetzt. Der Verhaltenskodex der Grenzpolizei wurde am 13. Juni 2008 genehmigt und die Gehälter der Grenzpolizei bewegen sich auf einem wettbewerbsfähigen Niveau. Es werden unangekündigte Kontrollen durchgeführt und das Personal der Grenzpolizei muss seine persönlichen Interessen und sein Einkommen bei Dienstantritt und danach in jährlichen Abständen offenlegen. Es existiert ein System für die regelmäßige Rotation des Personals.

· Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit (einschließlich Austausch von Daten zwischen der Grenzpolizeiverwaltung und den Strafverfolgungsbehörden), der internationalen Zusammenarbeit, einschließlich mit den Nachbarländern, und Umsetzung der Arbeitsvereinbarung mit FRONTEX zum Erreichen eines hohen Effizienzniveaus

Bei der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Grenzmanagement wurde ein zufrieden stellendes Niveau erreicht. Die Grenzpolizei arbeitet intensiv mit Polizei, Zoll und dem Amt für Migration und Asyl zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Grenzpolizei und Generalstaatsanwaltschaft nahm strukturell zu, nachdem die Grenzpolizei mit neuen Befugnissen für strafrechtliche Ermittlungen ausgestattet wurde. Die wichtigsten Formen der interinstitutionellen Zusammenarbeit sind der Austausch von Informationen, gemeinsame Ermittlungsteams, gemeinsame Aktionen und gemeinsame Ausbildung. An allen Grenzübergangsstellen haben Grenzpolizei und Zoll Ein-Stopp-Kontrollen eingeführt. Sie nutzen ein gemeinsames LKW-Registrierungssystem und sie können auf die Geräte der jeweils anderen zurückgreifen (beispielsweise bei Fahrzeugkontrollen).

Die Grenzpolizei hat mit Rumänien und der Ukraine eine umfangreiche Reihe von Kooperationsvereinbarungen und Protokollen abgeschlossen. Die Grenzpolizei hat 2012 die Zusammenarbeit mit EUBAM fortgesetzt, um die effiziente Umsetzung des Neunten jährlichen Aktionsplans[16] sicherzustellen. Seit 2006 verfügt die Grenzpolizei über einen Verbindungsbeamten im gemeinsamen Zentrum für grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Galati. Mit einigen EU-Mitgliedstaaten bestehen Kooperationsvereinbarungen (Lettland, Litauen, Estland, Ungarn und Polen). Die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (im Folgenden „GUS“) erfolgt über den Kommandierenden Rat der Grenzpolizeiverwaltungen der GUS. Schließlich existiert ein Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen den Grenzschutzdiensten der GUAM-Staaten[17]. Die Grenzpolizei unterzeichnete im August 2008 eine Arbeitsvereinbarung mit FRONTEX und hat an zahlreichen koordinierten FRONTEX-Maßnahmen teilgenommen. Im Dezember 2012 wurde die Nationale FRONTEX-Kontaktstelle innerhalb der Grenzpolizeiabteilung eingerichtet, die mit Befugnissen in Bezug auf die Koordinierung und Durchführung der Bestimmungen des FRONTEX-Kooperationsplans ausgestattet wurde.

(b) Bewertung der Empfehlungen

· Weitere Verstärkung der Grenzkontrollen, einschließlich der Risikoanalyse- und Überwachungsmaßnahmen, sowie Verhütung und Bekämpfung von Korruption an der Grenze sowie Fortsetzung der verbesserten Zusammenarbeit mit EUBAM in allen Bereichen des Grenzmanagements

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 7 und 8 des vorliegenden Berichts.

· Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern. Verstärkung der bilateralen und internationalen Kooperation sowie des Informationsaustauschs über statistische und analytische Daten sowie taktische/operative/nachrichtendienstliche Daten durch Maßnahmen wie z. B. Einleitung von gemeinsamen grenzüberschreitenden Operationen und Beteiligung an solchen Operationen, gemeinsame Ermittlungsteams und gemeinsame Geheimdienstteams, Vereinfachung des Austauschs von Verbindungsbeamten bei solchen Operationen und Bereitstellung von Ausbildung für die Durchführung von gemeinsamen Grenz- und Zollkontrollen

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 8, 9 und 10 des vorliegenden Berichts.

· Verbesserung der Ausbildung und des Kapazitätsaufbaus in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich Zoll und Strafverfolgung sowie des Informationsaustauschs

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 8, 9 und 10 des vorliegenden Berichts.

· Koordinierung der Kontrollen an der gemeinsamen Grenze; Austausch von Erkenntnissen und Verbesserung der Lageeinschätzung auf operativer Ebene

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 8, 9 und 10 des vorliegenden Berichts.

· Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, insbesondere der Ukraine

Die Behörden der Republik Moldau und der Ukraine haben 2007 ein Pilotprojekt über den gemeinsam betriebenen Grenzübergang Rososhany-Briceni gestartet. Das Pilotprojekt über diesen gemeinsam betriebenen Grenzübergang wurde mit der Hilfe und Unterstützung von EUBAM und der Europäischen Kommission geplant und eingeleitet. Beide haben sich gegenseitig die Verantwortung für Ausreisekontrollen übertragen. In diesem Pilotprojekt wurden die Grundsätze „Einziger Schalter“, „Zentrale Anlaufstelle“, „Hand in Hand“, „Unter einem Dach“ und „Schulter an Schulter“ erfolgreich eingeführt.

· Fortsetzung der nachhaltigen Zusammenarbeit mit EUBAM und der Umsetzung der EUBAM-Empfehlungen zur Verbesserung und Intensivierung des Einsatzes von mobilen Einheiten

Der transnistrische Abschnitt der Grenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine fällt nicht unter die Kontrolle der Grenzpolizei und des Zolls der Republik Moldau. Dieser Abschnitt umfasst 25 offizielle Grenzübergangsstellen zur Ukraine und die Funktionen für international anerkannte Grenzkontrollen und Grenzüberwachung werden nur vom ukrainischen Grenzschutz wahrgenommen. Entlang der internen Verwaltungslinie zwischen der transnistrischen Region und der Republik Moldau sind 14 interne Zollkontrollposten eingerichtet, an denen der Zoll der Republik Moldau Warenkontrollen durchführt.

Im Februar 2013 begannen die moldauischen Behörden mit der Umsetzung einer neuen Strategie, um der irregulären Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität vorzubeugen und den Strom von Reisenden durch die transnistrische Region zu vereinfachen. Die Strategie beinhaltet beispielsweise folgende Maßnahmen: Registrierung der ausländischen Staatsbürger, die über die Verwaltungslinie in die Republik Moldau ein- und ausreisen; Verstärkung der Kapazität an den internen Zollkontrollposten durch das Amt für Migration und Asyl (an sechs der internen Zollkontrollstellen gibt es eine rund um die Uhr besetzte Registrierungsstelle für ausländische Staatsbürger); Ausarbeitung von Vorschriften für die internen Zollkontrollposten (Datenschutz, Austausch von Informationen zwischen den Behörden und Aufgabenteilung); Informationskampagne über die neuen Registrierungsvorschriften für ausländische Staatsbürger; Einrichtung von mobilen Einheiten[18] innerhalb des Landes und Verstärkung der Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden und EUBAM. Nach dieser Strategie können sich ausländische Staatsbürger, die über die transnistrische Region in das Hoheitsgebiet der Republik Moldau ein- oder ausreisen, einschließlich der dort ansässigen Staatsbürger, freiwillig an den internen Zollkontrollposten, Grenzübergangsstellen oder in benannten Dienststellen in Chisinau, Balti oder Comrat registrieren lassen. Dieser Mechanismus wirkt sich nicht auf die Bewegung von ausländischen Staatsbürgern innerhalb der international anerkannten Grenzen der Republik Moldau aus. Zur Bekämpfung der irregulären Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität führt eine mobile Einheit bestehend aus 70 Beamten Inlandskontrollen basierend auf einer Risikoanalyse innerhalb des Landes durch. Diese Patrouillen werden häufiger in Form von gemeinsamen Patrouillen unter Beteiligung von Zoll, Polizei, Grenzpolizei und Amt für Migration und Asyl durchgeführt. Die Umsetzung dieser Politik, einschließlich des rechtlichen Rahmens, soll im ersten Halbjahr 2013 abgeschlossen sein. Darüber hinaus hat die Republik Moldau die Absicht, die Praxis der gemeinsamen Kontrollen und Patrouillen mit dem ukrainischen Grenzschutz des zentralen (transnistrischen) Abschnitts der gemeinsamen Grenze auszudehnen. Diese Praxis wurde 2012 am nördlichen Abschnitt der Grenze an dem gemeinsam betriebenen Grenzübergang Rososhany-Briceni eingeleitet und soll bald auf den Grenzübergang Palanca/Mayaki im südlichen Abschnitt der Grenze ausgedehnt werden.

Bewertung – Zweiter Themenblock / Punkt 1 – Grenzmanagement Die Grenzpolizei der Republik Moldau ist gemäß den Empfehlungen des EU-Schengen-Katalogs organisiert, die Grenzkontrollen und die Grenzüberwachung werden überwiegend im Einklang mit den EU-Normen durchgeführt und das Risikoanalysesystem ist nach den bewährten Praktiken des Schengen-Katalogs organisiert. Dennoch sind noch einige technische Verbesserungen notwendig. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Einführung eines festen technischen Überwachungssystems entlang der Landesgrenze. Umsetzung der bewährten EU-Praktiken für die Einrichtung der Nationalen Koordinierungsstelle und der Regionalen Kooperationsräte. · Intensivierung der Fahrzeugkontrollen zur Entdeckung von versteckten Personen und Verbesserung der Risikoanalyse und des Profilings in Bezug auf den Menschenhandel. Verbesserung der Ausbildung und der Verfügbarkeit der Beamten der ersten und zweiten Stufe für die Erkennung von gefälschten Dokumenten. Weitere Anschaffung von Ausrüstung für Kontrollen der zweiten Stufe und Fahrzeugkontrollen. Überwachung und Protokollierung der Grenzkontrollen durch Kameras in jeder Kabine. Intensivierung der Korruptionsverhütung beim Zoll und Umsetzung der bewährten Praktiken der EU. · Weitere Umsetzung des Konzepts einer mobilen Einheit für die transnistrische Region bestehend aus den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, die in der Bekämpfung von irregulärer Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität geschult sind. Es sollte ein automatischer Echtzeit-Austausch von Informationen und personenbezogenen Daten zwischen allen Strafverfolgungsbehörden sichergestellt werden

Zweiter Themenblock / Punkt 2 – Migrationsmanagement

(a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

· Fortgesetzte effektive Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau und Maßnahmen zur Rückführung von moldauischen Staatsbürgern (die freiwillig zurückkehren oder rückübernommen wurden)

Das Amt für Migration und Asyl des Innenministeriums ist die zuständige Behörde für die Durchführung der Rückübernahmeabkommen der Republik Moldau. Die folgenden Rückübernahmeabkommen zwischen der Republik Moldau und anderen Staaten bestehen: EU (unterzeichnet in Brüssel am 10. Oktober 2007), Norwegen (9. August 2006), Schweizerische Eidgenossenschaft (1. Juni 2004, 19. Mai 2010) und Türkei (1. November 2012). Verhandlungen mit Albanien, Aserbaidschan, der Russischen Föderation und dem Libanon laufen. Während der letzten Sitzung des Gemischten Rückübernahmeausschusses der EU und der Republik Moldau[19] wurde erläutert, dass die Zahl der Rückübernahmeersuchen in Bezug auf moldauische Staatsbürger aus EU-Ländern von 242 im Jahr 2011 auf 142 im Jahr 2012 und 57 in den ersten fünf Monaten des Jahres 2013 zurückgegangen ist. 2012 kam die größte Anzahl der Ersuchen aus Frankreich (54), Deutschland (34) und Österreich (26).

Das Ministerium für Arbeit, soziale Sicherheit und Familie hat nachhaltige Maßnahmen zur Rückführung von moldauischen Staatsbürgern durch die Dienststellen der Nationalen Beschäftigungsagentur eingerichtet. Es werden regelmäßige Arbeitsmarktmessen organisiert, eine Hotline ist eingerichtet, verfügbare Informationen (Flyer, Informationsschilder, Broschüren) über freie Stellen und Arbeitslosenunterstützung werden in allen lokalen Zweigstellen gut sichtbar bereitgestellt. Durch das Programm „PARE 1+1“ werden weiterhin lokale Investitionen zurückgekehrter moldauischer Staatsbürger mit staatlicher Aufstockung gefördert.

· Effektive Umsetzung des rechtlichen Rahmens für das Migrationsmanagement, einschließlich der Bereitstellung von Verwaltungsstrukturen mit ausreichenden personellen Ressourcen mit klaren und maßgeblichen Befugnissen für alle Aspekte des Migrationsmanagements, sowie effektive Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Behörden

Das Migrationsmanagement in der Republik Moldau ist im Gesetz Nr. 200/16.07.2010 zur Rechtsstellung von Ausländern in der Republik Moldau verankert. Die älteren nationalen Gesetze (d. h. das Gesetz Nr. 275/1994 und das Gesetz Nr. 180/2008) finden weiterhin Anwendung in Bezug auf den legalen Aufenthalt von Ausländern und wurden weder aufgehoben noch in das neue Gesetz eingegliedert. Umfassende Verfahren zur Klärung der Fristen und der Verzicht auf Strafmaßnahmen bei Verstößen im Rahmen des Mechanismus der freiwilligen Rückkehr sowie Garantien für Familien und Kinder stehen noch aus[20].

Das Amt für Migration und Asyl des Innenministeriums ist die wichtigste zuständige Behörde für das Migrationsmanagement in der Republik Moldau. Der Ausschuss für die Koordinierung bestimmter Maßnahmen im Zusammenhang mit Migrationsfragen (eingerichtet durch den Regierungsbeschluss 133/23.02.2010) sorgt für die Durchführung der gesamten staatlichen Politik sowie der Strategien im Bereich der Migration, der Verhütung und Bekämpfung von irregulärer Migration sowie der Koordinierung der Tätigkeit aller zuständigen öffentlichen Behörden im Bereich des Migrationsmanagements. Im Zuge der internen Umstrukturierung des Innenministeriums wurde das Amt für Migration und Asyl mit ausreichenden personellen Ressourcen (22 Mitarbeiter) für die Koordinierung der verschiedenen Aufgaben, die innerhalb der Migrationsstrategie ausgeführt werden, ausgestattet. Die Einwanderungsabteilung innerhalb des Amts für Migration und Asyl verfügt über zusätzliche Befugnisse wie beispielsweise Registrierung/Löschung des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts von Ausländern, Registrierung des vorübergehenden Wohnsitzes von Ausländern, die für bis zu 90 Tage in die Republik Moldau entsandt wurden[21], Koordinierung der Ausgabe langfristiger Visa sowie Bekämpfung des irregulären Aufenthalts von Ausländern. Die Fortbildung der Bediensteten des Amts für Migration und Asyl wird im Rahmen verschiedener EU-Projekte mit der Unterstützung von IOM, ICMPD und UNHCR sichergestellt. Im Rahmen des Projekts ReVis werden umfangreiche Workshops zum Visainformationssystem und Studienreisen in verschiedene EU-Mitgliedstaaten organisiert.

Während der letzten Sitzung des Gemischten Visaerleichterungsausschusses der EU und der Republik Moldau[22] wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die Zahl der abgelehnten Visumanträge von moldauischen Staatsbürgern erheblich zurückgegangen ist, und zwar von 11,43 % im Jahr 2010 auf 6,53 % im Jahr 2012. Die Statistiken für 2010 und 2012 zeigen, dass die Zahl der abgelehnten Anträge auf ein einheitliches Schengen-Visum in den Botschaften und Konsulaten der EU in Chisinau rückläufig war. Für die Tschechische Republik ist dies ein Rückgang von 22,72 % auf 9,55 %, für Litauen von 15,86 % auf 2,9 %, für Frankreich von 14,11 % auf 9,9 %, für Polen von 11,64 % auf 6,42 %, für Italien von 15,23 % auf 8,0 %, für Ungarn (Gemeinsame Visumstelle) von 7,75 % auf 5,9 % und für Deutschland von 5,33 % im Jahr 2010 auf 2,4 % im Jahr 2012. Die gewichtete durchschnittliche Ablehnungsquote von Visumanträgen betrug 2010 11,43 % und 2012 4,8 %. Der Anteil der in der Republik Moldau ausgestellten Schengen-Mehrfachvisa stieg ebenfalls stetig an (25,2 % im Jahr 2010 und 26,7 % im Jahr 2012).

· Migrationsprofil erstellt und regelmäßig aktualisiert und effektive Analyse der Daten über Migration (Bestände und Ströme)

Laut den amtlichen Statistiken (Grenzübergangsstellen) vom 1. Januar 2013 wohnen 899 500 moldauische Staatsbürger im Ausland, wovon 274 500 weniger als 3 Monate, 289 500 mehr als 3 Monate, 100 700 bis zu einem Jahr, 55 600 bis zu drei Jahre und 179 100 mehr als drei Jahre im Ausland verbrachten. Das Erweiterte Migrationsprofil (Extended Migration Profile, EMP) wurde durch den Regierungsbeschluss Nr. 634/24.08.2012 zur Genehmigung der Liste der Indikatoren und des EMP-Musters festgelegt. Das erste EMP wurde im April 2013 veröffentlicht. Das EMP ist ein Instrument zur Entwicklung einer effizienteren und kohärenteren Migrationspolitik in der Republik Moldau – ergänzend zur Nationalen Migrationsstrategie und zum zugehörigen Koordinierungsmechanismus. Innerhalb des Amts für Migration und Asyl wurde eine Sondereinheit (Einheit für Informationsentwicklung, Datenmanagement und Risikoanalyse – 5 Mitarbeiter) geschaffen, die für die Erstellung und Aktualisierung des Erweiterten Migrationsprofils zuständig ist.

· Konsistente Umsetzung einer effektiven Methodik bei der Erkennung von irregulärer Migration im Inland, Risikoanalyse (einschließlich der Berichterstattung der relevanten Behörden und Analyse auf jeder Verwaltungsebene, z. B. lokal, zentral) und Untersuchung von Fällen von organisierter und unterstützter irregulärer Migration, einschließlich der effektiven Zusammenarbeit zwischen den relevanten Behörden

Die Entdeckung irregulär aufhältiger Ausländer erfolgt durch spezifische Überprüfungen und Kontrollen des Amts für Migration und Asyl. Die Beweise werden anhand des Integrierten automatisierten Informationssystem „Migration und Asyl“ (SIIAMA) des Amts für Migration und Asyl, von Aufzeichnungen der Grenzpolizei, des Staatlichen Bevölkerungsregisters (ACCESS), des NZB INTERPOL sowie von computerbasierten Beweismitteln zu strafrechtlich verfolgten Personen – „SEARCH“ gegengeprüft. Das Amt für Migration und Asyl führt in Zusammenarbeit mit der Arbeitsaufsichtsbehörde, des Finanzamts und dem Nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit Razzien innerhalb des Landes durch. Infolgedessen wurden im Jahr 2011 107 Ausländer und im Jahr 2012 123 Ausländer wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen und Schwarzarbeit bestraft. Weitere 34 Bedienstete wurden bereitgestellt, um die regionale Abdeckung des Landes und die Einrichtung von regionalen Dienststellen des Amts für Migration und Asyl zur Bekämpfung des irregulären Aufenthalts von Ausländern zu gewährleisten. Das Amt für Migration und Asyl hat kürzlich eine Einheit für Informationsentwicklung, Datenmanagement und Risikoanalyse (5 Bedienstete) eingerichtet und die Grenzpolizei hat ebenfalls eine auf Risikoanalysen spezialisierte Einheit für irreguläre Migration geschaffen. Die Verbreitung und Nutzung dieser Daten in allen Grenzübergangsstellen erfolgt über eine Online-Datenbank, auf die in allen Grenzübergangsstellen zugegriffen werden kann. Um die umfassende Durchführung des Gesetzes zur Rechtsstellung von Ausländern sowie der regelnden Rechtsinstrumente sicherzustellen, arbeitet das Amt für Migration und Asyl mit den folgenden Sonderabteilungen des Innenministeriums zusammen: Polizeiabteilung, Strafvollzugsabteilung, Informations- und Sicherheitsdienst, Grenzpolizeiabteilung und Karabinier-Truppenabteilung. Am 20. Dezember 2012 wurde zwischen dem Amt für Migration und Asyl und der Grenzpolizeiabteilung eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die irreguläre Migration von Ausländern an den Grenzen und innerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Moldau zu verhindern und zu bekämpfen.

Es wird ein Aktionsplan für die Umsetzung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Kontrolle der Migrationsströme durch die transnistrische Region durchgeführt. Damit sollen eine bessere Registrierung ausländischer Staatsbürger an den internen Zollkontrollposten sowie die Kontrolle der Migrationsströme durch das Innenministerium an der Verwaltungslinie sichergestellt werden. Innerhalb des Amts für Migration und Asyl wurde eine für die Verwaltung der Tätigkeit der internen Zollkontrollposten zuständige Einheit für Nachweise und die Registrierung von Ausländern geschaffen. Die Registrierungspflicht gilt nur für Ausländer, ohne dass alle Reisenden, die die transnistrische Region durchqueren, überprüft werden müssen. Darüber hinaus können sich Ausländer zusätzlich zu dem angebotenen Verfahren an den Internen Kontrollposten bei folgenden Stellen registrieren lassen: (i) jedes Gebietsbüro für Bevölkerungsnachweise und -dokumentation des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation, (ii) regionale Dienststellen jeder territorialen Unterabteilung des Amts für Migration und Asyl (in Chisinau, Balti und Cahul) und (iii) Unterabteilungen der Grenzpolizeiabteilung, und zwar jeweils maximal 72 Stunden nach Grenzübertritt.

· Bereitstellung einer adäquaten Infrastruktur (einschließlich Gewahrsamseinrichtungen) und Stärkung der zuständigen Stellen zur Sicherstellung der effektiven Abschiebung von irregulär aufhältigen und/oder durchreisenden Drittstaatsangehörigen aus dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau

Die Abschiebungsmaßnahme wird durch das Amt für Migration und Asyl durchgeführt, indem Ausländer zur Staatsgrenze oder in das Herkunftsland eskortiert werden. Ausländer, die in öffentlichen Gewahrsam genommen wurden, werden im Zentrum für die vorübergehende Unterbringung von Ausländern, einer Unterabteilung des Amts für Migration und Asyl untergebracht, wo der Zugang zu Rechtsbeistand sowie die gesetzlich vorgesehenen sozialen, kulturellen und Menschenrechte garantiert sind. Im Rahmen der internen Umstrukturierung des Amts für Migration und Asyl/Innenministeriums wurden dem Zentrum weitere Bedienstete zugewiesen, sodass es nun 5 Dienststellen und 40 Bedienstete umfasst. Im Zeitraum 2009–2013 wurden 360 Ausländer in öffentlichen Gewahrsam genommen: 71 Personen im Jahr 2009, 80 Personen im Jahr 2010, 103 Personen im Jahr 2011, 97 Personen im Jahr 2012 und (bislang) 9 Personen im Jahr 2013. Bezogen auf die 115 Identifikationsuntersuchungen, die vom Amt für Migration und Asyl eingeleitet wurden, wurden 85 ausländische Staatsbürger in öffentlichen Gewahrsam genommen, ohne dass ihre Identität festgestellt werden konnte.

(b) Bewertung der Empfehlungen

· Organisation von fortgesetzten, gezielten Informationskampagnen zur Klarstellung der Rechte und Pflichten im Rahmen des visumfreien Reiseverkehrs, einschließlich Informationen über Vorschriften zur Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt der EU (einschließlich des EU-Zuwanderungsportals) sowie über die Haftung im Falle des Rechtsmissbrauchs unter der visumfreien Regelung

Es wurden ausgedehnte Sitzungen der Visa Task Force mit hochrangigen Beratern von EU, Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen organisiert. Im Rahmen der EU-Integrationssitzungen, die vom Außenministerium in verschiedenen Medien und gesellschaftlichen und akademischen Umgebungen durchgeführt wurden, finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt. Ziel dieser öffentlichen Sitzungen ist auch die Klarstellung der Rechte und Pflichten im Rahmen des visumfreien Reiseverkehrs, einschließlich Informationen über Vorschriften zur Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt der EU und über die Haftung im Falle des Rechtsmissbrauchs unter der visumfreien Regelung. Ein sehr aktives Informationszentrum befindet sich in Bali in den Räumen der Nationalen Universität. Des Weiteren werden zahlreiche Kommunikations- und Informationsmaßnahmen innerhalb von verschiedenen Projekten der Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und der Republik Moldau durchgeführt (z. B. „Legal in EU“, Nexus usw.). Die exakten Bedingungen für die Einreise in die EU, die EU-Visumpolitik sowie die Bestimmungen des Abkommens zwischen der EU und der Republik Moldau über Visaerleichterungen werden jeweils auf der Website des Außenministeriums (Rubrik mit den konsularischen Informationen) sowie über die Beschwerdestelle des Außenministeriums, einer kostenlosen Hotline, bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert.

Bewertung – Zweiter Themenblock / Punkt 2 – Migrationsmanagement Die operativen Verfahren für die Anwendung des Gesetzes zur Rechtsstellung von Ausländern funktionieren und das Amt für Migration und Asyl hat sich zum koordinierenden Akteur beim Management der Migrationsströme entwickelt. Das Erweiterte Migrationsprofil wurde neben einem Datenbewertungsbericht festgelegt. Die effektive Durchführung des Rückübernahmeabkommens sowie des Abkommens über Visaerleichterungen zwischen der EU und der Republik Moldau wird eingehalten. Es existiert eine adäquate Infrastruktur, einschließlich Gewahrsamseinrichtungen. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Fortgesetzte Anwendung des Gesetzes Nr. 200/2010 zur Rechtsstellung von Ausländern und Aufhebung von älteren nationalen Gesetzen. · Verstärkung der personellen Ressourcen für die regionale Abdeckung des Amts für Migration und Asyl im Bereich der Einwanderung und der Bekämpfung des irregulären Aufenthalts von Ausländern. Bereitstellung eines Berichts- und Analysemechanismus auf jeder Verwaltungsebene durch Verstärkung der auf Risikoanalysen spezialisierten Einheit. · Weitere Eröffnung von Registrierungsstellen des Amts für Migration und Asyl an der transnistrischen Linie. Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden und Sicherstellung des automatischen Datenaustauschs.

Zweiter Themenblock / Punkt 3 – Asylpolitik

(a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

· Effektive Durchführung des Asylrechts, einschließlich der Bereitstellung einer adäquaten Infrastruktur und der Verstärkung der zuständigen Einrichtungen (Personal, Mittelausstattung), insbesondere im Bereich der Asylverfahren, der Aufnahme von Asylsuchenden und des Schutzes ihrer Rechte sowie der Integration von Flüchtlingen; Sicherstellung, dass Begünstigte des internationalen Schutzes Zugang zu den gesetzlich vorgesehenen Reisedokumenten haben

Das Gesetz der Republik Moldau im Bereich des Flüchtlingsschutzes steht größtenteils im Einklang mit internationalen und europäischen Normen. Im Asylrecht sind der erforderliche institutionelle Rahmen sowie Rechtsverfahren und -grundsätze vorgesehen. Das Recht wird auf zufrieden stellende Weise durchgeführt. Die Qualität des Verfahrens zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus ist gut und wird gerade verbessert. Der Zugang zum Verfahren wird durch das Recht garantiert und in der Praxis umgesetzt. Der UNHCR hat vollständigen Zugriff auf Personen unter UNHCR-Mandat und verfügt über gute Arbeitsbeziehungen zu den Asylbehörden sowie zur Grenzpolizei. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung wird in der Praxis eingehalten. Es wird davon ausgegangen, dass das Verfahren zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus von guter Qualität ist und kontinuierlich verbessert wird. 2012 wurde der Flüchtlingsstatus 19 Personen und der humanitäre Schutz 45 Personen gewährt. Insgesamt wurden 119 Entscheidungen gefällt, was bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Anträge in der Gewährung von Schutz in irgendeiner Form resultierte. Weitere Länder unter den führenden fünf Ländern bei Anträgen, die zur Gewährung von Schutz in irgendeiner Form führten, sind: Armenien, Afghanistan, Kirgisistan und Russland. Diese Zahlen könnten ein Indiz dafür sein, dass die Entscheidungen auf objektiven und aktuellen Informationen über Herkunftsländer basieren und dass der Schutz jenen Personen gewährt wird, die internationalen Schutz benötigen. Allerdings muss das System der Informationen über Herkunftsländer verstärkt und mehr Personal eingestellt werden. Bei der Entscheidungsfindung in erster Instanz[23] zeigt sich eine extrem geringe Kippquote bei Beschwerden: 2012 wurden alle Entscheidungen im Justizverfahren aufrechterhalten.

Innerhalb der Abteilung für Asyl und Integration arbeiten fünf Personen in der Einheit für Internationalen Schutz und Asylverfahren. Dies wird momentan als ausreichend erachtet, da die Anzahl der Asylanträge immer noch relativ gering ist (177 im Jahr 2012, 72 im Jahr 2011), wodurch genügend Zeit für eine qualitative Befragung und Entscheidungsfindung gewährleistet ist. In den Räumlichkeiten des AID ist ein Befragungsraum vorhanden, der gut ausgestattet ist und genügend Privatsphäre für den Asylbewerber bietet. Es wird berichtet, dass den am stärksten gefährdeten Personen, wie beispielsweise Minderjährigen, Folteropfern, traumatisierten Personen, Gewaltopfern oder Personen mit psychischen Störungen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Sie erhalten im Allgemeinen Unterstützung durch einen Vertreter der Nichtregierungsorganisation „Memoria“. Innerhalb der neuen Struktur des Amts für Migration und Asyl wurde eine neue Einheit geschaffen: Einheit für Staatenlose und Aufklärung (mit 4 Bediensteten). Diese Einheit ist für Anträge auf Staatenlosigkeit[24] zuständig, aber auch für die Registrierung von Asylbewerbern. Es wurden ein Fragebogen, eine Befragungsvorlage und ein Leitfaden entwickelt, um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Bestimmungen in die Praxis umgesetzt werden. Seit Februar 2012 sind 160 Anfragen eingegangen und wurde 16 Personen der Staatslosenstatus gewährt.

Das Gesetz über die Integration von Ausländern in der Republik Moldau trat am 1. Juli 2012 in Kraft. Es wurden Methoden für die Durchführung von Schulungen zur soziokulturellen Anpassung und Kursen in der Staatssprache entwickelt. Die Verordnung über das Verfahren und die Bedingungen für Mietwohnungen für ausländische Begünstigte von Integrationsprogrammen und Ausländer, denen eine Form von Schutz gewährt wurde, sowie die Verordnung über das Unterbringungszentrum wurden genehmigt. Das Gesetz garantiert den Begünstigten irgendeiner Form von Schutz den vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt und Asylbewerbern den vollständigen Zugang zu Arbeitslosenhilfe und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitslosigkeit. Es wurden mehrere erfolgreiche Pilotprojekte beobachtet. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Evaluierung konnten Flüchtlinge nach wie vor keine Reisedokumente erlangen, mit denen sie aus dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau ausreisen konnten. Aufgrund von Problemen bei der Ausschreibung für die Ausgabe von IDs und biometrischen Pässen dürften diese Dokumente nun Ende September 2013 verfügbar sein. Die Verordnung über das Zentrum für die Unterbringung von Asylbewerbern wurde von der Regierung am 28. Dezember 2012 genehmigt. Das Zentrum existiert seit September 2010 und dessen Unterhaltung und Personal werden aus dem Staatshaushalt bezahlt. Am 15. Februar 2013 wohnten 18 Asylbewerber, 2 Begünstigte von humanitärem Schutz und 1 Person mit Flüchtlingsstatus in dem Auffanglager. Sozialarbeiter, Rechtsberater und UNHCR haben jederzeit Zugang zum Zentrum. Die Bedingungen und die Qualität in dem Zentrum sind trotz der personellen Unterbesetzung und unzureichenden Mitteln im Allgemeinen gut.

Bewertung – Zweiter Themenblock / Punkt 3 – Asylpolitik Das Asylrecht wird angemessen durchgeführt und die Qualität des Verfahrens zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus ist gut und wird gerade verbessert. Die Republik Moldau hat ein Verfahren zur Bestimmung der Staatenlosigkeit entwickelt, das beispielhaft ist. Im Bereich der Integration wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Aufnahme der zentralen Anlaufstelle als eine der für den Eingang von Asylanträgen zuständigen Behörden in Artikel 52 des Asylrechts. · Bereitstellung von Fortbildung zum Asylrecht für Polizei und Grenzpolizei. Sicherstellung der notwendigen Fachkenntnisse in Bezug auf Asylfälle im Gerichtswesen, beispielsweise durch Schaffung von spezialisierten Gerichten oder durch spezialisierte Richter. · Weiterentwicklung der Methodik für das Management der Informationen über Herkunftsländer und sicherer Zugang zu aktuellen „COI Subject Related Briefings“. · Erhöhung der Mittelausstattung für staatliche geförderte Integrationsmaßnahmen und Entwicklung eines Verhaltenskodexes für das Personal der Auffanglager.

Allgemeine Bewertung – Zweiter Themenblock Die Kommission ist der Ansicht, dass die Republik Moldau die Vorgaben der zweiten Phase, die für den zweiten Themenblock festgesetzt wurden, weitgehend erfüllt. Einige Empfehlungen müssen allerdings noch umgesetzt werden, wie oben beschrieben.

Dritter Themenblock: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Dritter Themenblock / Punkt 1 – Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der Korruption

(a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

· Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich der effektiven Koordinierung zwischen den betroffenen Behörden, sowie Durchführung von effektiver Untersuchung, Strafverfolgung und Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten

Zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden seit 2011 verschiedene Durchführungsmaßnahmen ausgeführt. Am 4. Mai 2012 wurde der Nationale Rat für die Koordinierung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität geschaffen. Der Rat ist eine abteilungsübergreifende Kollegialbehörde, die eingerichtet wurde, um eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der zentralen öffentlichen Verwaltung und die Koordinierung ihrer Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu gewährleisten. Am 8. Juni 2012 wurde ein Fahrplan zur Umsetzung der Empfehlungen der EU-Evaluierungsmissionen von Oktober bis November 2011 in Bezug auf spezielle Untersuchungsmaßnahmen und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität genehmigt. Der Nationale Rat für die Koordinierung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde von der Generalstaatsanwaltschaft geschaffen. 2012 wurden 70 Straftaten von 49 kriminellen Vereinigungen mit 229 aktiven Mitgliedern begangen (davon 6 kriminelle Vereinigungen mit strafbaren Handlungen auf internationaler Ebene). Ferner war in der Praxis eine Verbesserung der Berichterstattung der Zivilgesellschaft über unerlaubte Handlungen, eine striktere Protokollierung und eine strenge Disziplin, um die Verschleierung von Straftaten und anderen Vergehen zu vermeiden, zu beobachten.

Parallel zur Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans trat am 5. März 2013 eine größere Reform des Innenministeriums in Kraft. Die wichtigste Grundsätze und Ziele der Reform sind: Entpolitisierung der Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden; Entmilitarisierung der Karabinier-Truppenabteilung; Verstärkung der Präsenz der Strafvollstreckungsbehörden innerhalb des Landes durch einen besser koordinierten Einsatz von Polizeieinheiten; bessere Harmonisierung und Koordinierung der verschiedenen Polizeiabteilungen, um eine Überlappung und Duplizierung der Funktionen zu vermeiden; effizientere Reaktion auf größere und schwere Verbrechen durch Spezialisierung der strafrechtlichen Untersuchungsmaßnahmen und der parallelen Strafverfolgungsbehörden. Mit der Reform des Innenministeriums wurden zwei neue Konzepte eingeführt und werden gegenwärtig umgesetzt: Spezialisierung der Polizeieinheiten, die mit Fällen von schwerer und organisierter Kriminalität befasst ist, und nachrichtendienstlich unterstützte Polizeiarbeit. Die Analyseeinheit der Polizeiabteilung wurde eingerichtet und verfügt über fünf Geheimdienstanalytiker, die mit I2 und dem IT-Analyse-Tool „Letizia“ arbeiten. Die Reform ist allgemein anerkannt als exzellentes Instrument zur Trennung von Politikgestaltung und Politikumsetzung. In den neuen Befugnissen des Ministers in Bezug auf polizeiliche Maßnahmen ist die frühere Strafermittlungsfunktion nicht mehr enthalten, was im Einklang mit bewährten europäischen und internationalen Normen steht. Ein erstes positives Ergebnis der Reform ist die Benennung des Polizeichefs durch die Regierung nach Vorschlag des Innenministers. Im Rahmen der Reform des Innenministeriums wurden die Karabinieri umorganisiert, entmilitarisiert und in die Struktur der Polizeigeneralinspektion eingegliedert.

Ferner wurden Maßnahmen zur Verstärkung der forensischen Labors unternommen. Durch den Beschluss Nr. 399 vom 29. November 2012 wurde eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, um den erforderlichen rechtlichen und regulatorischen Rahmen für die Einrichtung und Verwaltung einer DNA-Datenbank und eines DNA-Labors zu entwickeln. Im Juni 2013 werden Experten aus Österreich das Innenministerium beim Entwurf eines DNA-Gesetzes unterstützen. Für die Ausrüstung und Schulung des im technischen und forensischen Bereich tätigen Personals werden 2 Millionen Euro abgestellt.

Alle einschlägigen internationalen Abkommen wurden verabschiedet und der gegenwärtige rechtliche Rahmen und das institutionelle Strafverfolgungssystem könnten im Allgemeinen als dem EU-Besitzstand und bewährten EU-Normen entsprechend betrachtet werden, wobei sich die Umsetzung in einem fortgeschrittenen Stadium befindet. Allerdings klaffen in den Rechtsvorschriften über die Beschlagnahme immer noch einige Lücken in Bezug auf die internationalen Normen und den EU-Besitzstand. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die Befugnisse zum Einfrieren von Vermögensgegenständen sowie auf die Beschlagnahme durch Dritte.

Die Republik Moldau sollte die gegenwärtigen Vorschriften für die Registrierung von Gesellschaften und die Bestimmungen zur strafrechtlichen Haftung von Unternehmen stärken, um die Nutzung von so genannten Mantelgesellschaften zum Waschen von Erträgen aus Straftaten sowie zum Verbergen von durch Straftaten erlangten Vermögenswerten zu beschränken. Basierend auf den Statistiken über die Beschlagnahme sind die beschlagnahmten Beträge im Vergleich zur Anzahl der Verurteilungen gering. Die moldauischen Behörden sollten ihre Beschlagnahmebefugnisse stärker einsetzen. Außerdem sollte die Republik Moldau eine zentralisierte Vermögensabschöpfungsstelle einrichten, um die Identifizierung und Verfolgung der Erträge aus Straftaten, die aus inländischen und grenzüberschreitenden kriminellen Handlungen herrühren, zu verstärken und auf sinnvolle Weise Informationen mit den Vermögensabschöpfungsstellen in den Mitgliedstaaten auszutauschen.

Bewertung – Dritter Themenblock / Punkt 1a – Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus Die Umsetzung der Reform des Innenministeriums wurde ordnungsgemäß geplant und in Angriff genommen. Die Strafverfolgungsbehörden, die für die Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität zuständig sind, sind gut koordiniert, nähern sich den europäischen Normen und liefern Ergebnisse. Weitere Anpassungen und Investitionen in technische Mittel sind notwendig, um die Reform nachhaltig zu gestalten und vollständig nutzen zu können. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Weiterentwicklung eines strategischen, nachrichtendienstlichen Analysemodells für die Polizei im Einklang mit nachrichtendienstlich unterstützter Polizeiarbeit. Verstärkung der Bemühungen zur Verbesserung der Koordinierung der Patrouillepflichten aller Abteilungen im Rahmen der Nationalen Inspektion für Patrouillen. Streichung der intermediären technischen Funktion des Sicherheits- und Nachrichtendienstes in Bezug auf das Abhören von Gesprächen, da solche Maßnahmen zu strafrechtlichen Ermittlungszwecken ausschließlich von den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden sollten. · Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Beschlagnahme, Einrichtung einer Vermögensabschöpfungsstelle, Verbesserung der Transparenz der rechtlichen Entitäten und systematische Verwendung der Beschlagnahmebefugnisse.

· Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Verhütung des Menschenhandels und des entsprechenden Nationalen Plans, einschließlich der effektiven Koordinierung zwischen den staatlichen Behörden und des wirksamen Schutzes der Opfer von Menschenhandel, insbesondere Kindern

Die Republik Moldau konnte in den vergangenen beiden Jahren erhebliche Fortschritte im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels im Sinne einer Modernisierung des rechtlichen und institutionellen Rahmens erzielen. Augenscheinlich stehen politische Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Der Nationale Aktionsplan 2010–2011 und der Nationale Aktionsplan 2012–2013 (in Bezug auf die für 2012 geplanten Maßnahmen) wurden zu 75 % vollständig und zu 11 % teilweise umgesetzt. Zahlreiche Maßnahmen des Plans wurden auch aufgrund der Unterstützung umgesetzt, die von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen innerhalb von verschiedenen internationalen Programmen bereitgestellt wurde. Im zweiten Halbjahr 2013 soll ein neuer Sechster Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels ausgearbeitet werden. Laut Statistik[25] wurden 2012 an den Grenzen 18 Fälle von Menschenhandel mit 35 Personen aufgedeckt, während die Zahl im Jahr 2010 bei 10 (15 Personen) und im Jahr 2011 bei 13 (29 Personen) lag. Mehr als die Hälfte der Fälle wurde am Flughafen Chisinau aufgedeckt. Bei den Opfern handelte es sich typischerweise um junge Mädchen, die in die Vereinigten Arabischen Emirate, in die Türkei, nach Nordzypern und Saudi-Arabien und sehr selten in EU-Länder verschleppt werden sollten.

Die Gesetze und Verordnungen zum Menschenhandel stehen im Einklang mit den internationalen und europäischen Normen auf diesem Gebiet: Das Palermo-Protokoll, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (von 2000) und die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (Warschau 2005) wurden jeweils ratifiziert und werden gerade umgesetzt. Die Struktur des nationalen Systems zur Bekämpfung des Menschenhandels stützt sich auf die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den am stärksten betroffenen Institutionen, einschließlich der Zivilgesellschaft. Ferner liegt der Schwerpunkt auf einem auf Menschenrechten basierenden Ansatz, in dem den Bedürfnissen der Opfer Vorrang eingeräumt werden soll. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, darunter auch in den Verhandlungen über bilaterale Abkommen mit Zielländern von Opfern des Menschenhandels, wurden die Bemühungen verstärkt. Im Rahmen der Reform des Innenministeriums wurde das Zentrum zur Bekämpfung des Menschenhandels vollständig in die Polizeigeneralinspektion eingegliedert und ein Zivilist mit umfangreicher Erfahrung in der Bekämpfung des Menschenhandels als Leiter des Zentrums benannt.

Im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzung der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels scheint die Mittelzuweisung (finanzielle und personelle Ressourcen) – trotz erheblicher Bemühungen – weiterhin im Hinblick auf eine angemessene staatliche Beteiligung und Nachhaltigkeit der Maßnahme auf lange Sicht unzureichend zu sein. Die Regierung verstärkt ihre Bemühungen in dieser Hinsicht stetig. Gegenwärtig kann der Staat (aufgrund des gegenwärtig geltenden Rechtsrahmens) Nichtregierungsorganisationen nicht finanziell unterstützen, wodurch eine ausgedehnte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in gewisser Weise verhindert wird. Allerdings wurde kürzlich ein Gesetzesentwurf über die öffentliche Finanzierung von privaten Sozialdienstleistern genehmigt. In Bezug auf die Datenerfassung ist eine nationale statistische Datenbank über die Bekämpfung des Menschenhandels noch im Aufbau begriffen. Die Strafverfolgungsbehörden verfügen über eine eigene Datenbank für Untersuchungen und Strafverfahren und das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat eine eigene Datenbank in Bezug auf unterstützte Personen. Kürzlich wurde vom Ständigen Sekretariat des Nationalen Ausschusses zur Bekämpfung des Menschenhandels in Zusammenarbeit mit dem IOM ein Pilotprojekt zur Harmonisierung der Datenerfassung gestartet.

Die Regierung zeigt sich der Prävention verpflichtet und das nationale Weiterleitungssystem zur Bekämpfung des Menschenhandels bietet ferner potenziellen Opfern und gefährdeten Gruppen Unterstützung an. Allerdings wird das Thema „Prävention“ in gewisser Hinsicht eng ausgelegt und sollte Arbeiten über die eigentlichen Ursachen des Menschenhandels einschließen. Diesbezüglich unternimmt die Regierung mit einem Gesetzesentwurf über den Schutz von Kindern, der derzeit geprüft wird, Anstrengungen mit Unterstützung spezialisierter Nichtregierungsorganisationen, um den Schutz von gefährdeten Kindern zu verbessern. Es wurden spezielle Befragungsräume für Kinder eingerichtet und darüber hinaus sollen spezielle Befragungsräume für Opfer und Zeugen in den Regionen geschaffen werden. Es wurden Leitlinien für Polizei, Gesundheitsfachkräfte und Sozialarbeiter aufgestellt, die als Leitfaden bei der Lösung von Fällen von häuslicher Gewalt dienen sollen. Des Weiteren wird das Finanzministerium 2013 Mittel für Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit gewähren. Bis August 2013 werden Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gefahren und die Schwere der Internet-Kriminalität fortgesetzt, denen im Oktober 2013 eine einwöchige Kampagne gegen Menschenhandel im Einklang mit dem EU-Tag gegen Menschenhandel folgt.

Die Regierung scheint sich sehr zu bemühen, der Korruption von Beamten und öffentlichen Bediensteten und ihrer Beteiligung an Fällen von Menschenhandel Herr zu werden. 2012 wurden gegen 11 Personen, die in die Kategorie „Öffentliche Bedienstete“ fallen, strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, davon: vor Gericht gestellt – 7 Personen, klassifiziert – 1 Person, laufende strafrechtliche Ermittlung – 3 Personen.

Bewertung – Dritter Themenblock 3 / Punkt 1b – Verhütung des Menschenhandels Durch die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans wurden erhebliche Verbesserungen erreicht. Die Struktur des nationalen Systems zur Bekämpfung des Menschenhandels stützt sich auf die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, einschließlich der Zivilgesellschaft. Es sollten zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden, um die Beteiligung der Regierung an der Umsetzung der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels sicherzustellen. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Konsolidierung der nationalen Datenbank mit Informationen über Menschenhandel, in die Daten von allen Strafverfolgungsbehörden sowie von öffentlichen und privaten Einrichtungen, die für die Unterstützung der Opfer zuständig sind, einfließen. Zuweisung von ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans. · Verknüpfung des nationalen Systems für den Schutz von Opfern und potenziellen Opfern des Menschenhandels mit dem nationalen System für den Schutz von Kindern. Einrichtung eines nationalen Fonds für die Unterstützung, den Schutz und die Entschädigung von Opfern. · Weiterentwicklung von Qualitätsmindestnormen für die Unterstützung und Behandlung der Opfer und potenziellen Opfer des Menschenhandels und Anerkennung des Status von Sozialarbeitern. Durchführung des Gesetzes und der Verordnung zur Akkreditierung von privaten Sozialdienstleistern.

· Durchführung der Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption, um die effiziente Arbeitsweise des unabhängigen Amts für Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten; Entwicklung von Verhaltenskodizes und Ausbildung in Korruptionsbekämpfung, die insbesondere auf öffentliche Bedienstete, die in Strafverfolgung und Justiz tätig sind, abzielt

In den vergangenen vier Jahren hat die Republik Moldau wichtige Schritte auf dem Weg der Korruptionsbekämpfung unternommen, wobei hochrangige Fälle von Amtsmissbrauch aufgedeckt wurden. Vorfälle neueren Datums in der Republik Moldau deuten darauf hin, dass professionelle und neutrale Ermittlungen gegen hochrangige Beamte durch die indirekte politische Abhängigkeit der Institutionen zur Korruptionsbekämpfung gefährdet werden. Ermittlungen sollten nicht missbraucht und in eine politische Waffe verwandelt werden. Es müssen angemessene Garantien eingerichtet werden, um die unabhängige und effiziente Arbeitsweise der Institutionen zur Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten. Hochrangige Positionen müssen nach objektiven und transparenten Kriterien besetzt werden.

Die Republik Moldau hat im Juli 2011 die Nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung 2011–2015 per Parlamentsbeschluss verabschiedet. Hierbei handelt es sich um ein komplexes und gut entwickeltes programmatisches Dokument. Im Februar 2012 verabschiedete das Parlament den Aktionsplan 2012–2013 für die Umsetzung der Strategie[26]. Viele der Maßnahmen wurden verschoben oder nicht umgesetzt und die Auswirkung der umgesetzten Maßnahmen ist noch abzuwarten. Es gibt keine Hinweise, welche geschätzten Fristen für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen gelten.

Im Bereich der Korruptionsverhütung hat die Republik Moldau Schritte unternommen, um den öffentlichen Sektor transparenter zu gestalten und somit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die öffentlichen Institutionen zu erhöhen, die Menschen stärker in den Entscheidungsfindungsprozess der Regierung einzubeziehen und Anfälligkeiten gegenüber Korruption zu begrenzen. Ein Teil dieser Bemühungen betrifft ein breit angelegtes offenes Datenprogramm, durch das die moldauische Regierung der Öffentlichkeit verschiedene Datensätze an öffentlichen Informationen (einschließlich Informationen zum Haushalt) in einem offenen Datenformat zur Verfügung stellt. Ferner hat die Republik Moldau 2008 die Pflicht eingeführt, dass der Initiator eines Gesetzes dieses online veröffentlichen muss, sodass die Bürger öffentliche Kommentare dazu abgeben können.

Das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum besitzt wichtige Kompetenzen im Bereich Korruptionsverhütung und die moldauischen Institutionen haben mit der Umsetzung von Integritätsplänen begonnen, die auf der Bewertung der Korruptionsrisiken in jeder Institution basieren[27]. Das Zentrum stellt auf Anfrage der Regierung oder des Parlaments auch Fachkenntnisse in Bezug auf Gesetzesentwürfe im Bereich Korruptionsbekämpfung bereit.

Im Bereich der Korruptionsunterdrückung sind die Kompetenzen zwischen dem Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrum und der spezialisierten Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgeteilt. Der Großteil der Ermittlungsarbeit wird von den Mitarbeitern des Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrums geleistet, wobei der Staatsanwalt der Korruptionsstaatsanwaltschaft die Tätigkeit leitet und überwacht, verschiedene Genehmigungen erteilt oder verschiedene Gerichtsbeschlüsse während der Ermittlungsphase beantragt. Das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum wurde 2012 anerkannt und vom Aufsichtsbereich der Regierung in den Aufsichtsbereich[28] des Parlaments verlagert, um im Mai 2013 wieder der Kontrolle durch die Regierung unterstellt zu werden.

Die Rechtsvorschriften über das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum sehen Lebensstil-[29] und Integritätsüberprüfungen vor, die von den moldauischen Behörden auch für den Rest der öffentlichen Verwaltung potenziell in Erwägung gezogen werden. Diskrepanzen könnten auf Probleme hinweisen und zur Anwendung von Sanktionen, einschließlich der Abberufung, führen. Ausführliche Verfahren für Lebensstilüberprüfungen befinden sich noch in der Entwurfsphase. Gegenwärtig kann nur der Informations- und Sicherheitsdienst technisch gesehen Telefone abhören. Das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum darf abgefangene Gespräche in Echtzeit abhören und Niederschriften und Tonaufzeichnungen für die Strafverfolger durchführen. Finanzrechtliche Ermittlungen sind eine Schwachstelle der Strafverfolgungsbehörden in der Republik Moldau. Die fehlende Spezialisierung der an solchen finanzrechtlichen Ermittlungen beteiligten Ermittler hat angesichts der Komplexität der Ermittlungen schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Vermögensabschöpfung von verurteilten Angeklagten.

Die Streichung der Immunität von Richtern bei strafrechtlichen Korruptionsermittlungen (Artikel 324 und 326) ist ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Ähnliche Schritte sollten in Bezug auf alle anderen verbleibenden Kategorien von Beamten, die Immunität genießen, in Erwägung gezogen werden.

2011 wurden 314 Urteile im Zusammenhang mit Korruption angenommen, darunter jedoch nur wenige hochrangige – 213 Verurteilungen, 18 Freisprüche und 83 eingestellte Verfahren. 2012 wurden 293 Urteile angenommen – 197 Verurteilungen, 27 Freisprüche und 69 eingestellte Verfahren. 2012 wurde in nur 17 Fällen eine Gefängnisstrafe verhängt – die übrigen Verurteilungen führten zu Geldstrafen oder Gefängnisstrafen mit Bewährung oder zum Verbot, eine Position im öffentlichen Sektor zu bekleiden. Dies ist keine zufrieden stellende Praxis, da die Gerichte Milde gegenüber Tätern zeigen. Das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum hat eine analytische Studie in Auftrag gegeben, um mithilfe von MIAPAC[30] die Höhe der Strafen in allen Korruptionsfällen, die die Gerichte erreicht haben, zu bewerten. Es wäre zu empfehlen, innerhalb der moldauischen Justiz Debatten über die Sanktionspraxis (Leitlinien für strafrechtliche Sanktionen) zu organisieren, was sicherstellen würde, dass in Korruptionsfällen abschreckende Sanktionen verhängt werden.

Die Nationale Integritätskommission ist eine autonome öffentliche Behörde, die von anderen staatlichen Institutionen, sonstigen Einheiten oder Personen unabhängig ist. Ihre Mitglieder werden vom Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren benannt. Der Nationalen Integritätskommission obliegt die Überprüfung von Vermögenserklärungen, Interessenerklärungen und Unvereinbarkeiten. Das Gesetz zur Schaffung dieser Kommission trat am 1. März 2012 in Kraft, jedoch hat die Kommission erst am 1. März 2013 ihre Arbeit aufgenommen. Die Nationale Integritätskommission verfügt über 21 Personalstellen, von denen 12 bereits besetzt sind. Die Kommission überwacht alle Würdenträger, Staatsanwälte, Richter, öffentlichen Bediensteten und sonstigen Leitungsfunktionen und deckt insgesamt 25 000 Staatsdiener ab. Im Hinblick auf Software und technische Kapazität sind die Ressourcen der Kommission knapp. Die neu ernannte Kommission hat noch keine Erfolgsbilanz bei Überprüfungen von Vermögenserklärungen, Interessenerklärungen und Unvereinbarkeiten vorzuweisen.

Kürzlich wurde ein Gesetz zur Verdoppelung der Gehälter der Mitglieder des Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrums verabschiedet (500 EUR für eine Anfangsposition, was dem Gehalt eines Richters am Obersten Gerichtshof oder eines stellvertretenden Staatsanwalts entspricht), was jedoch eine Gleichstellung der Korruptionsstaatsanwälte erfordern könnte, um kein Ungleichgewicht innerhalb des Systems zu verursachen.

Die Republik Moldau wurde von GRECO bewertet und erhielt 17 Empfehlungen, davon 9 im Bereich der Parteienfinanzierung und 8 in Bezug auf Anschuldigungen. In dem GRECO-Bericht wird anerkannt, dass erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um alle Empfehlungen umzusetzen. Bislang wurde noch kein diesbezügliches Gesetz verabschiedet, allerdings wurde von der Zentralen Wahlkommission[31] ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet und öffentlich erörtert, der nun angenommen werden muss. Die Streichung der Immunität von Richtern bei strafrechtlichen Korruptionsermittlungen (Artikel 324 und 326) ist ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Ähnliche Schritte sollten in Bezug auf alle anderen Kategorien, die Immunität genießen, in Erwägung gezogen werden.

Bewertung – Dritter Themenblock 3 / Punkt 1c – Verhütung und Bekämpfung der Korruption Es wurden Fördermaßnahmen zur Stärkung des Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrums und der Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie zur Aufnahme der Arbeit der Nationalen Integritätskommission ergriffen. Solide Garantien, eine angemessene Finanzierung und zusätzliche Maßnahmen zum Kapazitätsausbau sind weiterhin notwendig, um die vollständige potenzielle Unabhängigkeit aller Korruptionsbekämpfungsbehörden sicherzustellen. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Einrichtung eines soliden und ausschließlich auf professionellen und objektiven Kriterien basierenden Ernennungssystems für Schlüsselpositionen in Korruptionsbekämpfungsinstitutionen, in der Strafverfolgung und am Obersten Gerichtshof, was eine unparteiische und unabhängige operative Tätigkeit garantieren würde. Verschmelzung der Korruptionsstaatsanwaltschaft mit dem Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrum und Beschränkung ihrer Tätigkeiten auf Korruption auf höchster Ebene. Verbesserung des Gehaltsschemas und Erhöhung der Mitarbeiterzahl in allen Korruptionsbekämpfungsinstitutionen (Nationales Korruptionsbekämpfungszentrum, Korruptionsstaatsanwaltschaft, Nationale Integritätskommission). · Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften und der Praxis bei der Überprüfung von Vermögenserklärungen/ungerechtfertigtem Vermögen und Interessenskonflikten und Ausbau der Kapazitäten bei finanzrechtlichen Ermittlungen in den Strafverfolgungsbehörden. Umsetzung von Verordnungen für Lebensstilüberprüfungen durch das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum basierend auf bewährten europäischen Praktiken und Gestaltung eines Mechanismus für die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Lebensstilüberprüfungen mit der Nationalen Integritätskommission. Überprüfung der noch vorhandenen Immunität von Beamten vor dem Hintergrund der bewährten internationalen Praktiken. Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten und Strafverfolgungspersonal in Bezug auf die europäischen Abhörpraktiken.

· Durchführung der Rechtsvorschriften und der Strategie für die Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Durchführung der einschlägigen Rechtsvorschriften über die Beschlagnahme des Vermögens von Straftätern (einschließlich der Bestimmungen unter Berücksichtigung von grenzüberschreitenden Aspekten)

Der Rechtsrahmen der Republik Moldau zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist äußerst umfangreich und vollständig. In diesen Rechtsrahmen der Republik Moldau sind zahlreiche Verwaltungsbehörden mit verschiedenen Rollen und Funktionen eingebunden und alle von ihnen beherrschen ihre Kompetenzen. Das Niveau der institutionellen Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden ist gut und entspricht den Anforderungen internationaler Normen.

2012 genehmigte die Republik Moldau mehrere Gesetze (Gesetz zum Kapitalmarkt, Gesetz zu Zahlungssystemen und elektronischem Geld, Gesetz zu Sonderermittlungen), Verordnungen (Beschluss in Bezug auf die Regulierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für den bankfremden Finanzmarkt) und Anweisungen und Empfehlungen zur Beseitigung der Schwachstellen, die der MONEYVAL-Ausschuss des Europarates in seinem im Rahmen der dritten gegenseitigen Bewertungsrunde vorgelegten Bericht festgestellt hat, und sorgte für deren Durchführung. Einige kleinere Schwachstellen bei der Kriminalisierung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung müssen angegangen werden und in dieser Hinsicht arbeiten die moldauischen Behörden gegenwärtig an Änderungen in der Gesetzgebung. Allerdings steht die gegenwärtige Regulierung der Straftaten im Einklang mit den Normen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ sowie EU- und internationalen Konventionen. 2011 wurden bezogen auf die 151 Fälle, die von der Financial Intelligence Unit (FIU) eingeleitet wurden, in vier Fällen Anklage erhoben und sind in zwei Fällen Verurteilungen ergangen.

Alle Institutionen wurden in die Nationale Strategie 2013–2017 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die gerade vom moldauischen Parlament genehmigt wird, als aktive Mitglieder einbezogen. In dem Aktionsplan wurden jeder dieser Institutionen im Rahmen der Koordinierung und Überwachung einer Sonderkommission des moldauischen Parlaments des Amts zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche[32] (Office for Prevention and Fight against Money Laundering, OPFML) spezifische Aufgaben, Pflichten und Fristen zugewiesen. Die von NBM, NCFM und dem Amt zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche durchgeführte Überwachung und Leitung der Finanzinstitute, die dem moldauischen System zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung angehören, scheinen angemessen zu sein und internationalen Normen zu entsprechen. Die Finanzinstitute zeigen einen guten Grad der Übereinstimmung mit den Verhütungsmaßnahmen gemäß den Normen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ sowie den Normen der EU: Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden; verbesserte Identifizierungsmaßnahmen; fortlaufende Geschäftsbeziehungen; politisch exponierte Persönlichkeiten; wirtschaftsberechtigte Eigentümer; elektronische Zahlungsanweisungen; Protokollierung; Ausbildung; interne Verfahren und Politik; Compliance-Einheiten; Berichte über verdächtige Rechtsgeschäfte.

Im Bericht vom Dezember 2012 des MONEYVAL-Ausschusses des Europarates werden die stetigen Fortschritte anerkannt, die in der Republik Moldau im Bereich der Sorgfalt gegenüber Kunden und der Berichterstattung erzielt wurden. Basierend auf diesem Bericht wurde die Republik Moldau ab Dezember 2012 einem vereinfachten Überwachungsplan unterstellt.

Bewertung – Dritter Themenblock 3 / Punkt 1d – Verhütung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist umfangreich und wird ordnungsgemäß umgesetzt. Das Niveau der institutionellen Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden ist angemessen und entspricht den Anforderungen der europäischen und internationalen Normen. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Weitere Stärkung des Sanktionierungssystems im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, Erhöhung der Strafen und Verbesserung des Systems zur Einziehung, zum Einfrieren und zur Beschlagnahme von Vermögen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen für benannte finanzfremde Unternehmen und Berufe. Abstimmung der Bargeldtransaktionen an der Grenze mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und den Normen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“. · Fortsetzung der systematischen und zeitgerechten Umsetzung der Nationalen Strategie 2013–2017 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und des von MONEYVAL ausgearbeiteten Empfohlenen Aktionsplans.

· Umsetzung der nationalen Drogenbekämpfungsstrategie und des zugehörigen Aktionsplans; Bereitstellung der Informationen über Drogenbeschlagnahmen und beteiligte Personen an den Grenzübergangsstellen; Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs mit den einschlägigen internationalen Einrichtungen im Drogenbereich

Die Nationale Antidrogenstrategie 2011–2018 und der zugehörige Nationale Aktionsplan 2011–2013 wurden im Einklang mit den europäischen Normen umgesetzt. Der neue Nationale Aktionsplan zur Drogenbekämpfung 2014–2018 wird gegenwärtig ausgearbeitet, wobei der Bekämpfung des Drogenkonsums und dem Drogenhandel jeweils die gleiche Bedeutung beigemessen wird.

Wie im Aktionsplan vorgesehen ist die Republik Moldau im April 2012 der Pompidou-Gruppe des Europarates beigetreten. Nach Unterzeichnung der Absichtserklärung mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht im Jahr 2012 wurde ein gutes Niveau der Zusammenarbeit erreicht.

Der 2011 eingerichtete Nationale Drogenausschuss koordiniert die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den Regierungsbehörden und steht im Austausch mit Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft über alle Angelegenheiten im Rahmen der Drogenpolitik. Es wurde ein sehr gutes Niveau bei der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den maßgeblichen Institutionen erreicht. Dabei findet ein ausgewogener Ansatz zwischen der Reduzierung der Drogennachfrage und des Drogenangebots Anwendung.

Die Zusammenarbeit zwischen der Antidrogendirektion der Polizeigeneralinspektion des Innenministeriums und den für Prävention und Betreuung zuständigen Institutionen entspricht einem sehr guten Niveau. Die Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, die an der Unterstützung von Drogenkonsumenten beteiligt sind, ist zufrieden stellend, allerdings scheint sie in Bezug auf HIV-bezogene Maßnahme besser entwickelt zu sein als im Bereich der Prävention des Drogenkonsums und der Schadensminderung. 2004 wurden Substitutionsbehandlungen eingeführt, wobei Methadon in Gesundheits- und Betreuungszentren verteilt wird.

Alle Drogendelikte und sonstige Kategorien von Straftaten werden gemeldet und im Integrierten automatischen Informationssystem, das vom Innenministerium für die Registrierung von Straftaten, Strafsachen und an Straftaten beteiligten Personen eingerichtet wurde, registriert. Verschiedene Sondereinsätze im Drogenbereich wurden erfolgreich durchgeführt. 2012 wurden 1 457 Straftaten im Zusammenhang mit Drogen registriert und acht kriminelle Vereinigungen, die in illegalem Drogenhandel verwickelt waren, dokumentiert. Die Beschlagnahmen beliefen sich 2012 auf 304,89 kg Drogen. Auf Bezirksebene sind grundlegende forensische Kapazitäten verfügbar, jedoch können keine vorläufigen Drogentests an beschlagnahmten Stoffen durchgeführt werden. Daher wird die Analyse in externen forensischen Labors durchgeführt, was zeitaufwändig und ineffizient ist.

Die Republik Moldau ist weder ein wichtiges Drogenhandel- noch Drogenproduktionsland, dient aber als Transitpunkt für Drogen, die für Westeuropa bestimmt sind. Maßnahmen zur Drogenbekämpfung wurden bislang durch eine unzureichende personelle (Polizisten) und gerätetechnische Ausstattung behindert. Die Regierung hat ernsthafte Schritte unternommen, um die Situation im Rahmen der fortlaufenden Polizeireformbemühungen zu verbessern, verstärkt gegenwärtig das Personal und forciert die Umorganisation der spezialisierten Antidrogeneinheiten der Antidrogendirektion des Innenministeriums.

Die Bekämpfung des Inlandanbaus von Marihuana zählte zu den größten Problemen, mit denen die Antidrogendirektion in den vergangenen Jahren zu kämpfen hatte. Jedoch haben sich 2012 synthetische Cannabinoide und Cathinone zu einem wachsenden Problem entwickelt.

Synthetische Drogen sind den Berichten zufolge weit verbreitet (Amphetamine, Methamphetamine, synthetisches Cannabinol und einige synthetische Analgetika wie z. B. Tramadol, die den Angaben zufolge billig und relativ leicht erhältlich sind). Als Reaktion auf diesen Trend hat das Innenministerium die Regierung darum ersucht, etliche dieser synthetischen Drogen auf die offizielle Liste der verbotenen Substanzen zu setzen. Der Mischkonsum (unterschiedliche Drogen oder Drogen in Verbindung mit Alkohol und anderen Substanzen) greift immer mehr um sich.

Bewertung – Dritter Themenblock / Punkt 1e – Umsetzung der Antidrogenpolitik Der Aktionsplan 2011–2013 im Rahmen der Nationalen Antidrogenstrategie und der institutionelle Rahmen wurden gut umgesetzt, die interinstitutionelle Zusammenarbeit entspricht einem guten Niveau. Der Nationale Drogenausschuss funktioniert gut und die Antidrogendirektion des Innenministeriums ist gut organisiert und hat ihre analytische Kapazität auf operativer Ebene kürzlich erheblich verstärkt. Eine weitere Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen an Maßnahmen zur Reduzierung der Drogennachfrage sowie zur Schadensminderung ist notwendig. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Fortsetzung der verstärkten Bemühungen zur Ausstattung der Polizei mit technischen Mitteln zur Identifizierung von Substanzen, die im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit gefunden werden. · Sicherstellung der weiteren Einbindung von Nichtregierungsorganisationen in Antidrogenmaßnahmen und -behandlungen.

· Durchführung der einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates sowie der GRECO-Empfehlungen in den oben genannten Bereichen

Das Gesetz und die Strategie zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität stehen vollständig im Einklang mit den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und der zugehörigen Zusatzprotokolle.

(b) Bewertung der Empfehlungen

· Verhütung und Bekämpfung der Korruption auf allen Ebenen und in allen Bereichen

Teilweise umgesetzt – siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung. Darüber hinaus wurde mit Unterstützung des Projekts gegen Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Republik Moldau (MOLICO) ein praktischer Leitfaden für die Untersuchung von Korruption und korruptionsbezogenen Delikten entwickelt. Der Leitfaden richtet sich an die für Korruptionsfälle zuständigen Staatsanwälte und Ermittler in der Korruptionsstaatsanwaltschaft, im Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrum, im Innenministerium sowie im Sicherheits- und Nachrichtendienst.

· Verbesserung der Datenerfassung über Straftäter und kriminelle Vereinigungen auf nationaler Ebene, unter anderem durch Einrichtung und/oder Verbesserung der nationalen Datenbanken

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 20, 21 und 28 des vorliegenden Berichts.

· Fortsetzung der Bemühungen zur Verbesserung der Datenindikatoren sowie der Datenerfassung in Bezug auf Straftaten in allen Kriminalitätsbereichen

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 20, 21 und 28 des vorliegenden Berichts.

· Umsetzung von Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen als vorrangige Angelegenheit in allen Bereichen sowie in Bezug auf umfassendere rechtsstaatliche Aspekte. Die nationalen Behörden sollten über die notwendige Kapazität verfügen, um die Korruption auf allen Ebenen – zentral, regional, lokal und sektorspezifisch – bekämpfen zu können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Strafverfolgungs- und Zollbehörden.

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 22 bis 26 des vorliegenden Berichts.

· Sicherstellung des effektiven Schutzes von Zeugen des Menschenhandels sowie weitere Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung von Opfern des Menschenhandels

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 20 und 22 des vorliegenden Berichts.

· Mit den moldauischen Behörden müssen Beschlagnahmeverfahren für Vermögen vereinbart werden, um gestohlenes Eigentum oder den daraus resultierenden Gewinn abzuschöpfen und die finanzielle Macht der kriminellen Vereinigungen zu verringern und somit deren Zerschlagung zu erleichtern.

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 20, 25 und 26 des vorliegenden Berichts.

Dritter Themenblock / Punkt 2 – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

(a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

· Umsetzung internationaler Übereinkommen über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (insbesondere Übereinkommen des Europarates)

Die Republik Moldau verfügt über einen umfassenden und aktualisierten Rechtsrahmen für die internationale rechtliche Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten. Das Gesetz zur Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarates zur Rechtshilfe in Strafsachen wurde am 26. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser Rahmen, der sich aus verschiedenen internationalen, regionalen und inländischen Instrumenten zusammensetzt, ermöglicht es der Republik Moldau, internationale Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten im Einklang mit den europäischen Normen anzufordern und anzubieten. Der Rechtsrahmen deckt die traditionellen Bereiche der Zusammenarbeit, wie beispielsweise Auslieferungen, Rechtshilfeersuchen, Übertragung und Übernahme von Strafverfahren, Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Strafsachen und Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen ab. Dieser Rahmen beinhaltet einige Bestimmungen in Bezug auf den Einsatz von äußerst effektiven Ermittlungsmaßnahmen, wie z. B. Verhöre per Videokonferenz, grenzüberschreitende Observationen, kontrollierte Lieferungen, verdeckte Ermittlungen und gemeinsame Ermittlungsteams. Infolgedessen ist der Rechtsrahmen stark genug, um dem wachsenden Kooperationsbedarf bei der Bekämpfung von schweren Verbrechen wie Terrorismus, organisierter Kriminalität, Drogenhandel, Menschenhandel, Korruption, Internet-Kriminalität und Geldwäsche zu begegnen.

Seit 2012 nimmt der Vertreter der Staatsanwaltschaft der Republik Moldau an den Plenarsitzungen des Sachverständigenausschusses für die Anwendung europäischer Übereinkommen auf dem Gebiet des Strafrechts (PC-OC) des Europarates teil.

Ein- und ausgehende Ersuchen um internationale Zusammenarbeit werden durch die zentralen Behörden, die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium gemäß den in der Strafprozessordnung festgelegten Vorschriften je nach Stand des Verfahrens (entweder strafrechtliche Ermittlung oder Urteil im Anschluss an ein Verfahren) kanalisiert.

Beide Behörden führen ihre Aufgabe in Abstimmung mit anderen internen und internationalen Einrichtungen und Institutionen durch. Aufgrund mehrerer Beschlüsse zur Erhöhung der Zahl der Ermittlungsrichter, die Anfang 2013 vom Hohen Richterrat angenommen wurden, verfügen sie über eine angemessene personelle Ausstattung (dies gilt insbesondere für die Gerichte). Der Bereitstellung der erforderlichen Ausbildung wird größeres Gewicht beigemessen und die Bemühungen zur Erhöhung der notwendigen Haushaltsressourcen für diesen Zweck werden fortgesetzt.

Die vorliegenden statistischen Daten zeigen, dass sowohl die Dienststellen der Generalstaatsanwaltschaft als auch des Justizministeriums regelmäßig aufgefordert werden, eine erhebliche Anzahl von Ersuchen um internationale justizielle Zusammenarbeit zu bearbeiten. Im Hinblick auf Auslieferungen, die Übernahme von Strafverfahren und die Übertragung von Strafverfahren scheint die Republik Moldau eher ein ersuchender Staat als ein ersuchter Staat zu sein. Im Zeitraum von 2009 bis 2012 wurde die Generalstaatsanwaltschaft aufgefordert, die durchschnittliche Zahl von 227 ausgehenden Auslieferungsersuchen und nur 27 eingehende Auslieferungsersuchen pro Jahr zu bearbeiten. Die Generalstaatsanwaltschaft bearbeitete durchschnittlich 31 Übernahmen von Strafverfahren (eingehende Ersuchen) und 11 Übertragungen von Strafverfahren(ausgehende Ersuchen). Hingegen scheint die Republik Moldau bei Rechtshilfeersuchen eher ein ersuchter als ein ersuchender Staat zu sein, da die Generalstaatsanwaltschaft im gleichen Zeitraum im Durchschnitt 494 eingehende Ersuchen und 388 ausgehende Ersuchen pro Jahr bearbeitet hat.

Das Justizministerium wird ebenfalls fortlaufend zur Bearbeitung von Ersuchen aufgefordert, jedoch in geringerem Maße als die Generalstaatsanwaltschaft. Im Zeitraum von 2012 bis 2013 bearbeitete das Justizministerium 71 ausgehende Ersuchen und 12 eingehende Ersuchen um Auslieferung. Das Justizministerium bearbeitete 14 Übernahmen von Strafverfahren (eingehende Ersuchen), jedoch kein Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren (ausgehende Ersuchen). Im Hinblick auf Rechtshilfeersuchen liegen lediglich globale Zahlen für das Justizministerium vor, nämlich 1068 Fälle von ein- und ausgehenden Ersuchen in Zivil- und Strafsachen, wobei die Zahl der Strafsachen etwas geringer als die Zahl der Zivilverfahren war.

Das Justizministerium ist darüber hinaus die einzige zuständige Behörde für Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung von Strafurteilen sowie für Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen. Im Zeitraum von 2012 bis 2013 bearbeitete das Justizministerium 16 eingehende und 12 ausgehende Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung von Strafurteilen. Ferner bearbeitete das Justizministerium 390 Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen in die Republik Moldau und 21 Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen in andere Länder.

Die Auslieferungsstatistik zeigt, dass die Generalstaatsanwaltschaft wesentlich mehr Ersuchen bearbeitet als das Justizministerium. Dieser Unterschied spiegelt lediglich die Tatsache wider, dass die Ersuchen im Zusammenhang mit Fällen, die sich im Ermittlungsstadium befinden, wesentlich zahlreicher sind als diejenigen im Verfahrensstadium (siehe oben in Bezug auf Zuständigkeit).

In Bezug auf Auslieferungen haben Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerium eine begrenzte Anzahl von eingehenden Ersuchen abgelehnt. Die Generalstaatsanwaltschaft lehnte im Zeitraum 2009 bis 2012 lediglich 15 Ersuchen aus rechtlichen Gründen ab, überwiegend weil die gesuchten Personen die Staatsbürgerschaft der Republik Moldau besaßen oder aufgrund von gesetzlichen Beschränkungen. Das Justizministerium lehnte 2012 bis 2013 nur ein Ersuchen aus rechtlichen Gründen ab, da der gesuchten Person Asyl gewährt wurde. Die begrenzte Anzahl von Ablehnungen kann als Anzeichen für die offene Haltung der Behörden der Republik Moldau gegenüber einer Zusammenarbeit mit Drittländern betrachtet werden.

Der durchschnittliche Zeitrahmen ist ein wichtiger Leistungsindikator für die Bewertung der Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Der Zeitrahmen für die Bearbeitung durch Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerium [33] erscheint angemessen und liegt nicht über dem EU-Durchschnitt.

· Hohe Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit der Richter und Staatsanwälte in strafrechtlichen Angelegenheiten mit den EU-Mitgliedstaaten

Die Mehrheit (ungefähr zwei Drittel) der oben genannten Ersuchen betrafen die GUS und weniger als ein Drittel die EU-Mitgliedstaaten. Die Behörden der Republik Moldau gewährleisten eine effektive Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden der EU-Mitgliedstaaten.

· Abschluss einer Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Eurojust

Eurojust hat den Evaluierungsbericht der Republik Moldau über den Datenschutz im Herbst 2012 endgültig fertig gestellt und den Rat im November 2012 von dem Vorschlag in Kenntnis gesetzt, formale Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit am 1. Februar 2013 einzuleiten. Die erste Verhandlungsrunde fand am 10. Juni 2013 und verlief sehr positiv, sodass davon ausgegangen wird, dass die Verhandlungen bald abgeschlossen sein werden.

(b) Bewertung der Empfehlungen

· Stärkung des Justizsystems, einschließlich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, insbesondere bei gegenseitiger Amtshilfe

Die Republik Moldau führt gegenwärtig eine umfassende Reform ihres Justizsystems basierend auf der Strategie 2011–2016 und dem zugehörigen Aktionsplan durch, was wichtige rechtliche und institutionelle Änderungen einschließt. Im September 2012 wurde eine Abteilung für die Umsetzung der Reform der Generalstaatsanwaltschaft eingerichtet und im Dezember 2012 wurde vom Obersten Rat der Staatsanwaltschaft das Programm zur strategischen Entwicklung der Staatsanwaltschaft für 2012–2014 genehmigt, das gegenwärtig umgesetzt wird.

Bewertung – Dritter Themenblock / Punkt 2 – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Die Republik Moldau ist ein zuverlässiger und aktiver Partner in Rahmen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit und zeigt eine sehr offene Einstellung gegenüber der Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Ländern. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Weitere Verbesserung der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zu internationalen Angelegenheiten, unter anderem durch Erhöhung der notwendigen Finanzmittel. · Fortgesetzte Verbesserung und Aufzeichnung der Statistik unter Verwendung einer allgemein definierten Liste von Parametern, die gegebenenfalls auf die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium anwendbar sind.

Dritter Themenblock / Punkt 3 – Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden

(a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

· Operative und Sonderermittlungskapazität der Strafverfolgungsbehörden auf hohem Niveau und konsistente und effiziente Nutzung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

Seit der Reform des Innenministeriums im März 2013 besteht die Nationale Inspektion für Ermittlungen der Polizei aus Sonderdirektionen (schwere Verbrechen, organisierte Kriminalität, Betrug, Drogen, Einsatzeinheit) und zwei Zentren (Menschenhandel und IT), die das gesamte Spektrum der schweren und organisierten Kriminalität unter einem gemeinsamen Dach bekämpfen. Drei regionale Unterabteilungen garantieren die Abdeckung der gesamten Republik Moldau. Sie berichten an die zentralen Direktionen und führen eigenständig Ermittlungen durch.

Rechtlich und technisch gesehen führte die Reform zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft wurde eine Sondereinheit (Abteilung zur Bekämpfung und Ermittlung von organisierter Kriminalität) geschaffen, zu deren Aufgaben die Durchführung und die Verwaltung der Strafverfolgung in Fällen von organisierter Kriminalität, die Anklagevertretung vor Gericht sowie die Überwachung und Koordinierung der Tätigkeiten der spezialisierten Unterabteilungen, die mit der Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität betraut sind, gehören. Darüber hinaus verfügt die Generalstaatsanwaltschaft über eine Abteilung zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie eine Abteilung zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität.

Im Dezember 2012 trat ein neues Gesetz über Sonderermittlungen in Kraft und im April 2012 wurden einige Änderungen am Strafgesetzbuch verabschiedet. Durch beide Gesetze wird die vorhandene Gesetzgebung an die neuen Bestimmungen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie für die gemeinsamen internationalen Ermittlungsteams angeglichen. Des Weiteren werden die nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf das Abhören von Telefongesprächen sowie die maßgeblichen Rechtsvorschriften im Rahmen der Polizeikooperationskonvention für Südosteuropa überprüft.

Der gegenwärtige Rechtsrahmen sieht ein besser geeignetes, rechtmäßiges System für den Einsatz von besonderen Ermittlungsmaßnahmen vor, die gesetzlich geregelt sind und durch Staatsanwaltschaft und Justizbehörde überwacht werden. Die Rechtsvorschriften stehen im Einklang mit den internationalen und EU-Rechtsnormen und stellen den ermittelnden Dienststellen eine umfangreiche Palette von Ermittlungsinstrumenten zur Verfügung. Es wurden bereits verschiedene Kriminalfälle aufgrund dieser Maßnahmen gelöst und Ermittler und Staatsanwälte vermitteln den Eindruck, dass sie ein klares Bild und Verständnis haben, wann der Einsatz dieser Instrumente praktisch und rechtmäßig angemessen ist.

Das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen per Telefon oder mittels Abhörgeräten erfolgt in den Räumen sowie unter der Aufsicht des Sicherheits- und Nachrichtendienstes. Der Sicherheits- und Nachrichtendienst ist für den Empfang der Signale von der Telefongesellschaft oder von den Abhörgeräten zuständig und leitet diese an die ermittelnden Dienststellen für ihre Ermittlungen weiter. Durch das gegenwärtige System stehen Akteuren, die andere Aufgaben wahrnehmen (wie z. B. Nachrichtendienst und Nachrichtenabwehr zu Staatssicherheitszwecken), Daten zu strafrechtlichen Ermittlungen, die durch die Strafprozessordnung geregelt werden, zur Verfügung und können diese Daten überwachen.

Durch die fehlende Überwachung von Transnistrien werden die Bemühungen der Republik Moldau zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geringfügig geschmälert. Der Warenschmuggel ist die häufigste illegale Handlung, wobei die Auswirkungen dessen durch die Präsenz der EUBAM beschränkt wurden. Gegenwärtig existiert keine formalisierte polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Chisinau und Tiraspol.

· Hohe Effektivität der Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung zwischen den betroffenen nationalen Behörden – insbesondere Grenzschutz, Polizei, Zoll – sowie der Zusammenarbeit mit den Justizbehörden

2012 führte die Republik Moldau ein Instrument für die internationale justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit ein: die gemeinsamen Ermittlungsteams. Den rechtlichen Hintergrund bildet Artikel 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen[34] gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, die so genannte Palermo-Konvention, die nach ihrer Ratifizierung am 16. September 2005 in der Republik Moldau in Kraft trat. Durch das moldauische Gesetz werden im Einklang mit den Anforderungen der EU die allgemeinen Bedingungen festgelegt, nach denen solche Teams eingerichtet werden können. Das von den moldauischen Behörden verwendete Modell basiert auf dem Rahmenbeschluss des EU-Rates sowie auf der Entschließung des EU-Rates über gemeinsame Ermittlungsgruppen.

In den Beziehungen zwischen Polizei und Strafverfolgung wurden keine größeren Hindernisse oder Schwachstellen in der Kommunikation beobachtet. Die Zusammenarbeit entspricht einem guten Niveau und es besteht eine klare Zuständigkeitsverteilung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Die untersuchten Fälle zeugen von gründlichen und effektiven Kenntnissen in Bezug auf strafrechtliche Verfahren und Ermittlungstechniken auf beiden Seiten. Das im Zuge der Reform des Innenministeriums neu eingerichtete System muss umgesetzt und genutzt werden. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit war im Februar 2013 die Einrichtung einer auf die organisierte Kriminalität spezialisierten Überwachungs-[35] und Ermittlungseinheit, die sich aus 10 Staatsanwälten jeweils mit mindestens 10 Jahren Erfahrung zusammensetzte, innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft.

Ein sensibles Thema sind die Befugnisse des Generalstaatsanwalts. Der Generalstaatsanwalt besitzt neben der Anweisung der staatsanwaltlichen Hauptdienststellen und der Zuständigkeit für die schwerwiegendsten Kriminalfälle die wichtige Befugnis, die Verantwortung für einen Fall von einem rangniedrigeren Staatsanwalt zurückzuholen und wieder zu übernehmen. Durch diese Befugnis, die in allen Rechtsrahmen für die Koordinierung und Substitution in Fällen von „Inaktivität“ greift, kann die Unabhängigkeit und Autonomie der Staatsanwälte stark eingeschränkt werden, sodass sie mit großer Sorgfalt und nur mit Einschränkungen genutzt werden sollte. Es wurden Bedenken erhoben, ob eine solche Befugnis in irgendeiner Weise begrenzt oder besser reguliert werden sollte.

Andere Formen von interinstitutioneller Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsorganen, darunter auch im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Korruption, basieren auf Systemen zum Informationsaustausch. Seit Juli 2008 gibt es ein gemeinsames Automatisiertes integriertes Informationssystem mit Beweismitteln zu Straftaten, Kriminalfällen und Straftätern von Generalstaatsanwaltschaft, Innenministerium, Zoll und Nationalem Korruptionsbekämpfungszentrum.

· Verstärkte bilaterale und multilaterale Vereinbarungen über die operative Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung, einschließlich des zeitnahen Austauschs einschlägiger Informationen mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten

Infolge der fortlaufenden Reform des Innenministeriums wurde Anfang 2013 ein neues Zentrum für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit geschaffen. Durch das Zentrum werden die drei Unterabteilungen des Innenministeriums Zuständigkeiten in der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit zugeordnet: NZB Interpol, Nationales virtuelles Zentrum SELEC/GUAM und NZP Europol. Alle Dienststellen und Einheiten, die für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zuständig sind, sind nun innerhalb einer einzigen Struktur vereint und in denselben Räumlichkeiten untergebracht.

Interpol ist das Zentrum für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit innerhalb des Innenministeriums und mit Justizministerium, Zoll, Sicherheits- und Nachrichtendienst, Generalstaatsanwaltschaft, Grenzpolizei und Nationalem Korruptionsbekämpfungszentrum verknüpft. Die Interpol-Dienststelle ist Ein- und Ausgangspunkt aller internationalen Informationsersuchen im Zusammenhang mit den Interpol-Datenbanken und ist mit verschiedenen Datenbanken und Registern in der Republik Moldau verknüpft. Der eingehende Informationsfluss ist stabil und bei den ausgehenden Informationen steigt die Rate an. Die Beamten und Experten der Einheit sind sich ihres Mandats und ihres Auftrags voll und ganz bewusst.

Teil des größeren Systems für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit ist die GUAM-Organisation, die den täglichen Informationsaustausch zwischen Georgien, der Ukraine, Aserbaidschan und der Republik Moldau gewährleistet. Die Menge an Informationen, die die Republik Moldau mit diesen Ländern über GUAM teilt, ist bemerkenswert. Die moldauischen Behörden beteiligen sich an der Arbeit von SELEC (Südosteuropäisches Zentrum für Strafverfolgung) und haben zwei Verbindungsbeamte für das SELEC-Zentrum abgestellt. Neben dem Informationsaustausch sind viele gemeinsame Maßnahmen mit SELEC-Ländern geplant und werden umgesetzt. Die Republik Moldau hat einen Verbindungsbeamten für das Amt für die Koordinierung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität innerhalb der GUS entsandt.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Moldau hat Kooperationsvereinbarungen mit vergleichbaren Institutionen aus Rumänien, der Ukraine, China, der Türkei, Irland, Ungarn, Italien und Südkorea unterzeichnet. 2012 hat die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Moldau Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet mit: DIICOT (Direktion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus) – Rumänen, Föderale Staatsanwaltschaft – Belgien, Generalstaatsanwaltschaft – Armenien, Justizministerium – Georgien. Mit Aserbaidschan, der Russischen Föderation, Weißrussland, dem Baltikum und Bulgarien laufen derzeit Verhandlungen über bilaterale Vereinbarungen.

Zwei Erfolgsbeispiele der jüngsten internationalen polizeilichen Zusammenarbeit sind insbesondere die Verhaftung eines gefährlichen moldauischen Kriminellen in Verona (Italien) mit Unterstützung des Nationalen Zentralbüros Interpol Rom und der Karabinieri von Verona sowie eine sensitive Videobefragung eines Opfers des Menschenhandels.

Der Zoll der Republik Moldau hat im Mai 2013 eine Absichtserklärung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) unterzeichnet. Beabsichtigt ist die Förderung der Zusammenarbeit, des gegenseitigen Austauschs von Informationen und gemeinsamer Maßnahmen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität.

· Abschluss einer Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Europol

Nach Unterzeichnung einer strategischen Vereinbarung mit Europol im Jahr 2007 wurde eine Nationale Kontaktstelle Europol eingerichtet, um strategische und technische Informationen mit dieser Agentur der Europäischen Union auszutauschen. Im Anschluss an die Unterzeichnung einer Verbindungsvereinbarung Anfang 2013 soll Ende Juli 2013 ein moldauischer Verbindungsbeamter zu Europol in Den Haag entsandt werden. Die Vorbereitungsphase für die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Europol dauert an und die Republik Moldau wartet auf einen Studienbesuch von Europol zur Evaluierung ihrer Datenschutzregelung.

(b) Bewertung der Empfehlungen

· Die Zusammenarbeit zwischen den moldauischen Behörden und denjenigen der Mitgliedstaaten sollte verbessert werden. Dies gilt auch für den Informationsaustausch mit Europol.

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 29 und 30 des vorliegenden Berichts.

· Die Zusammenarbeit zwischen den moldauischen Behörden und denjenigen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Schutz und Zusammenarbeit sollte verstärkt werden. Dies schließt auch die Identifizierung und Verweisung von Opfern des Menschenhandels und ihre sichere Rückkehr ein.

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 18, 29 und 30 des vorliegenden Berichts.

· Einschätzungen von Bedrohungslagen und Informationsaustausch über schwerwiegende Straftaten sollten regelmäßig unter der Trägerschaft von Europol und gegebenenfalls mit Unterstützung der Interpol-Kanäle stattfinden. Vergleichsdaten zu Strafdaten sollten nach allgemein definierten Indikatoren erhoben werden.

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 29 und 30 des vorliegenden Berichts.

· Der Austausch von bewährten Praktiken sowie die Ausbildung der Strafverfolgungsdienststellen sollte verstärkt werden.

Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, Seite 29 und 30 des vorliegenden Berichts.

Bewertung – Dritter Themenblock / Punkt 3 – Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden Durch die Rechtsvorschriften im Einklang mit den europäischen Normen wird den ermittelnden Dienststellen eine umfangreiche Palette von Ermittlungsinstrumenten zur Verfügung gestellt. Alle Strafverfolgungsbehörden sind entsprechend ausgestattet und motiviert, um die internationale Zusammenarbeit zu verstärken, und durch eine Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Europol werden diese Aussichten erheblich verbessert. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Weiterentwicklung der starken Verbindungen zwischen der Einheit der Polizei zur Bekämpfung der regionalen und grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität mit den entsprechenden Einheiten in der EU und in der Region sowie mit Interpol. · Weitere Umsetzung der gemeinsamen Planung von koordinierten Maßnahmen und Ermittlungen zwischen der Nationalen Inspektion für Patrouillen und der Grenzpolizei, insbesondere angesichts der Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise kontrollierten Lieferungen. · Verstärkung der Zusammenarbeit mit den ukrainischen Grenz- und Strafverfolgungsbehörden mit Unterstützung durch EUBAM. Förderung der operativen Verbindungen und des Informationsaustauschs zwischen Chisinau und Tiraspol, unbeschadet des „5+2“-Prozesses zur Beilegung der Transnistrien-Frage.

Dritter Themenblock 3 / Punkt 4 – Datenschutz

(a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

· Durchführung der Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und Sicherstellung der effizienten Arbeitsweise der unabhängigen Datenschutzbehörde, auch durch Zuweisung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen

Der im April 2012 geänderte Rechtsrahmen zum Datenschutz steht im Einklang mit den europäischen Normen, einschließlich des EU-Besitzstands, insbesondere der Richtlinie 96/46/EG. Durch das Gesetz werden die Rechte von Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Bearbeitung ihrer persönlichen Daten festgelegt. Es gilt u. a. für die Datenverarbeitung durch Unternehmen, die öffentliche Verwaltung und den Polizeisektor (ausgenommen als „Staatsgeheimnis“ eingestufte Daten).

Mit dem Gesetz wird die Hauptzuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der Normen zum Schutz personenbezogener Daten einer unabhängigen Behörde zugewiesen: dem Nationalen Zentrum für den Schutz personenbezogener Daten. Der Bericht 2012 des Zentrums, der auf seiner mehrsprachigen und benutzerfreundlichen Website abrufbar ist und in dem auf die vielfältigen Tätigkeiten des Nationalen Zentrums für den Schutz personenbezogener Daten eingegangen wird, spiegelt die bisherigen Erfolge bei der Durchführung des Datenschutzgesetzes wider, was darauf hindeutet, dass das Zentrum sowohl seine Aufgabe im Zusammenhang mit der Überwachung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt als auch Anstrengungen unternimmt, um die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen aus anderen Institutionen auszubilden. Die Verfahren für die Meldung von Datenverarbeitungsmaßnahmen sind gut etabliert.

Die Struktur des 2008 gesetzlich genehmigten Zentrums sieht eine Obergrenze von 21 Bediensteten vor. Gegenwärtig werden 16 Personen beschäftigt und das Zentrum verfügt über angemessene finanzielle Ressourcen. Im Jahr 2012 führte das Zentrum 82 Kontrollen durch und fasste infolgedessen 6 Beschlüsse zur Aussetzung von Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und 1 Beschluss zur Einstellung von Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und leitete 4 Verfahren wegen Zuwiderhandlung bei Weigerung der Behörden ein, Informationen, die unbegründet als geheim eingestuft wurden, herabzustufen. Die Bediensteten des Zentrums, die über die gesetzlichen Befugnisse zur Untersuchung der Beschwerden von Subjekten personenbezogener Daten verfügen, prüften 2012 214 Petitionen und andere Beschwerden (fast dreimal mehr im Vergleich zu 2011 und zehnmal mehr im Vergleich zu 2010), wobei 98 Petitionen akzeptiert und 5 abgelehnt, in 111 Fällen Erläuterungen ausgegeben und in 6 Fällen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bei Weigerung der Behörden, Informationen, die unbegründet als geheim eingestuft wurden, herabzustufen, eingeleitet wurden. Darüber hinaus hat das Zentrum 2012 41 Entwürfe von Norm- und Rechtsakten, die von anderen Behörden ausgegeben wurden, auf Einhaltung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten geprüft.

Bewertung – Dritter Themenblock 3 / Punkt 4 – Datenschutz Die Rechtsvorschriften werden im Einklang mit den europäischen Normen, einschließlich des EU-Besitzstands zum Datenschutz, durchgeführt. Das Nationale Zentrum für den Schutz personenbezogener Daten ist unabhängig und funktioniert gut. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Im Falle einer weiteren Gesetzesüberarbeitung Prüfung der Möglichkeit, die Gesetzgebung zu ändern und die Vorabkonsultation formal in die Aufgaben des Zentrums aufzunehmen. · Fortsetzung der aktiven Verfolgung der gegenwärtig vor Gericht anhängigen Fälle, um die Anwendung des Gesetzes im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Strafverfolgungsbehörde klarzustellen. Verstärkung der Bemühungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf die geltenden Vorschriften für den Datenschutz bei elektronischer Kommunikation.

Allgemeine Bewertung – Dritter Themenblock

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Republik Moldau die Vorgaben der zweiten Phase, die für den dritten Themenblock festgesetzt wurden, weitgehend erfüllt. Verschiedene Empfehlungen müssen noch weiter umgesetzt werden, um alle Vorgaben zu erfüllen.

Vierter Themenblock: Außenbeziehungen und Grundrechte

(a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung

· Die Sicherstellung der Freizügigkeit innerhalb der Republik Moldau für moldauische Staatsbürger sowie rechtmäßig aufhältige Ausländer und Staatenlose unterliegt keinen ungerechtfertigten Beschränkungen (einschließlich diskriminierenden Maßnahmen) basierend auf der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, des Gesundheitszustands (einschließlich HIV/AIDS), der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

Wie in den Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung dargelegt, bezog sich die Einschränkung der Freizügigkeit innerhalb der Republik Moldau für moldauische Staatsbürger sowie rechtmäßig aufhältige Ausländer und Staatenlose auf das An- und Abmeldeverfahren. In Anwendung des Gesetzes zur Rechtsstellung von Ausländern von 2010 wurde ein neuer institutioneller Rahmen für die Verwaltung der rechtmäßig in dem Land aufhältigen ausländischen Einwanderer geschaffen. Innerhalb des Innenministeriums wurde das Amt für Migration und Asyl eingerichtet und somit eine zentrale Anlaufstelle für die rasche Entgegennahme, Bearbeitung und Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen und Ausweisdokumenten für rechtmäßig in dem Land aufhältige Personen sowie die Abwicklung von Einladungsverfahren, Rückführungsgenehmigungen und Visumverlängerungen geschaffen. Am 10. Dezember 2012 eröffnete die Dienststelle für die Ausstellung von Dokumenten für ausländische Staatsbürger zwei Regionalbüros: eines in Balti (Regionaldienststelle Norden), das ungefähr 13 % der im Land lebenden Ausländer bedienen soll, und eines in Comrat (Regionaldienststelle Süden), das ungefähr 11 % der Ausländer bedienen soll. Die Zentrale des Amts für Migration und Asyl in Chisinau wird weiterhin die in der Hauptstadt sowie im zentralen Teil des Landes lebenden Ausländer bedienen.

Ebenso wurde der am 9. November 2011 von der Regierung genehmigte Aktionsplan zur Vereinfachung der Bedingungen für die Zuwanderung von ausländischen Staatsbürgern aus Arbeitsgründen sowie zur Erleichterung des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung durch ausländische Investoren (Erlass Nr. 106) 2012 in wichtige Änderungen am Gesetz zur Rechtsstellung von Ausländern von 2010, am Gesetz zur Arbeitsmigration von 2008 und am HIV-Gesetz von 2007 umgesetzt. Durch diese Änderungen wurden vorherige diskriminierende Bestimmungen gestrichen und Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Ausländer mit HIV/AIDS effektiv aufgehoben. Darüber hinaus konzentrieren sich die Änderungen am HIV-Gesetz auf Präventionsmaßnahmen mit dem Ziel, die Verletzlichkeit von Frauen gegenüber einer HIV-Infektion zu verringern, insbesondere durch Förderung von landesweiten Programmen und Maßnahmen zur Unterstützung der Aufklärung und der Gleichstellung von Frauen und Männern. Es wurden Maßnahmen eingeführt, um die Geheimhaltung medizinischer Daten durch medizinische Einrichtungen sowie den Schutz der personenbezogenen Daten in Bezug auf HIV-infizierte Personen durch die öffentliche Verwaltung sicherzustellen.

· Vollständiger und effektiver Zugang zu Reise- und Ausweisdokumenten für alle moldauischen Staatsbürger, einschließlich Frauen, Kindern, Personen mit Behinderungen, Minderheiten angehörenden Personen und anderen verletzlichen Gruppen

Es wurden spezifische Maßnahmen eingerichtet, um die Ausstellung von Ausweisdokumenten für Jugendliche und sozial schwache Gruppen zu vereinfachen. 2009 legte die Regierung fest, dass der Erstantrag auf Ausweispapiere gebührenfrei ist (Beschluss Nr. 844 vom 18. Dezember 2009). Im April und Mai findet jeweils jährlich eine Informationskampagne („Ausweisdokumente für junge Staatsbürger“) statt. 2011 erhielten 6 699 Personen ihr erstes Ausweisdokument. Seit diesem Jahr führt das Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation Aufzeichnungen und analysiert die Fälle, in denen die Ausstellung von Ausweisdokumenten verweigert wurde. Diese Einschätzung, die als Leitlinie für die Durchführung von Maßnahmen zur Vereinfachung des Zugangs zu Ausweisdokumenten für alle moldauischen Staatsbürger verwendet wird, wird vierteljährlich durchgeführt.

Zu den Kategorien von Personen, die von dem vereinfachten Zugang zu Ausweisdokumenten profitieren, zählen auch Personen mit schweren, ausgeprägten oder mittelgradigen Behinderungen, Veteranen des Zweiten Weltkriegs und vergleichbare Personen, Liquidatoren der Tschernobyl-Katastrophe und vergleichbare Personen sowie Personen, die während des militärischen Konflikts in Transnistrien verletzt wurden. Für diese Personenkategorien können die Ausweisdokumente im Erstfall gebührenfrei ausgestellt werden. Dieser Vorteil gilt für behinderte Personen dauerhaft. Die gebührenfreie Ausstellung von Ausweisen und Reisepässen im Erstfall wird ferner den Opfern der Überschwemmungen im Sommer 2010 (einmalig), Spendern von Blut/Blutbestandteilen (einmalig) und Babys bis zu einem Jahr, die im Ausland ärztlich behandelt werden müssen, vorbehaltlich der Vorabgenehmigung des Gesundheitsministeriums gewährt (für solche Fälle ist ein beschleunigtes Ausstellungsverfahren vorgesehen).

Seit Januar 2012 wurden mobile Ausweisstellen und die Hauszustellung von Ausweisdokumenten für Personen mit Behinderungen eingerichtet. Die mobilen Dienste sind für Kinder unter einem Jahr, die im Ausland ärztlich behandelt werden müssen (basierend auf Verweisungen des Gesundheitsministeriums), sowie für Personen mit schweren Behinderungen (basierend auf Verweisungen des Gesundheitsministeriums oder des Ministeriums für Arbeit, soziale Sicherheit und Familie) gebührenfrei. 2012 gaben die mobilen Ausweisstellen 155 Ausweisdokumente aus und wurden 108 Dokumente über den Hauszustellungsdienst zugestellt.

Für Staatenlose wurden die verbleibenden Hindernisse gegenüber dem Erwerb der Staatsbürgerschaft (aufgrund einer vorherigen Haftstrafe wegen vorsätzlicher Straftaten oder der Strafverfolgung während der Prüfung des Antrags) durch Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz, die am 9. Juni 2011 verabschiedet wurden, beseitigt. Vom 1. Mai 2011 bis 31. März 2013 erhielten 52 Staatenlose die moldauische Staatsbürgerschaft.

In Bezug auf ethnische Minderheiten hat die moldauischen Behörden im Laufe der Zeit eine relativ erfolgreiche Menge von Maßnahmen eingerichtet, um ihre Politik zur Integration der multiethnischen moldauischen Gesellschaft in die Praxis umzusetzen. Nach 2009 beinhalteten die Maßnahmenprogramme der Regierung „Europäische Integration: Freiheit, Demokratie, Wohlergehen“ für 2011–2014 und 2013–2015 ein spezielles Kapitel über „Nationale Minderheiten“, wobei sich die Regierung der folgenden Ziele verpflichtete: Wahrung und Entwicklung des kulturellen und sprachlichen Erbes aller Personen, die nationalen Minderheiten angehören; Umsetzung einer kohärenten und mehrdimensionalen Staatspolitik in Bezug auf Personen, die nationalen Minderheiten angehören; und Überarbeitung des Rechtsrahmens, um die Integration von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, in das soziale, administrative, kulturelle, politische und wirtschaftliche Leben des Landes zu erleichtern.

Die jüngsten Fortschritte in Bezug auf diese Ziele, wie beispielsweise die ersten Fortschritte im Bildungssystem in Richtung einer mehrsprachigen Ausbildung (beispielsweise in der autonomen Region Gagausien), wurden in Zusammenarbeit mit internationalen Aufsichtsorganen (beispielsweise dem Beratungsausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten) und trotz eines relativ veralteten Rechtsrahmens (das Gesetz über den Gebrauch der Sprachen im Hoheitsgebiet der Republik Moldau geht auf 1989 und das Gesetz über die Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, auf 2001 zurück) erzielt. Die Republik Moldau ratifizierte 1996 das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und hat bis heute lediglich 2002 die Europäische Charta über regionale und Minderheitensprachen (im folgenden „die Charta“) unterzeichnet. Im Februar 2012 entwickelte sich allerdings eine neue Dynamik, als die Regierung eine Arbeitsgruppe zur Ratifizierung der Charta einrichtete, um die Ausarbeitung eines Instruments zur Ratifizierung der Charta einzuleiten. Die Behörden, vertreten durch das Amt für interethnische Beziehungen, haben seitdem eine vorläufige Kostenschätzung der Ratifizierung aufgestellt und arbeiten aktiv an der Ratifizierung der Charta.

Im Hinblick auf die Roma-Minderheit (0,4 % der Bevölkerung laut Volkszählung 2004) hat das Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation ein systematisches Arbeitsprogramm verfolgt, um Gebiete mit dichter Besiedelung zu identifizieren und die statistischen Informationen über die Roma im Staatlichen Bevölkerungsregister (im Folgenden „das Register“) zu verfeinern. Der Begriff „Roma“ wurde als Wahlmöglichkeit für „Ethnische Zugehörigkeit“ in das Register aufgenommen, sodass die Mitglieder der Roma-Minderheit sich einfacher identifizieren und selbst erklären können (zuvor wurde der Begriff „Zigeuner“ für die Identifizierung vorgeschlagen, der für viele eine abschätzige Bedeutung hat).

Da sich das Fehlen von Ausweisdokumenten außerdem negativ auf die Wahrnehmung von sozialen und wirtschaftlichen Rechten auswirkt, beabsichtigen die moldauischen Behörden, sich dem Problem der Bereitstellung von Ausweisdokumenten für alle in der Republik Moldau lebenden Roma kontinuierlich anzunehmen. 2012 befreite die Regierung Staatsbürger mit Roma-Herkunft für einen Zeitraum von sechs Monaten ab 1. Oktober 2012 (Beschluss Nr. 497 vom 6. Juli 2012) von den Ausstellungsgebühren. Anschließend wurden vier Aufklärungskampagnen durch lokale öffentliche Verwaltungen, Bildungsinstitutionen, Nichtregierungsorganisationen der Roma und elektronische Medien durchgeführt, um das Roma-Volk zu ermutigen, Ausweisdokumente und Sozialleistungen zu beantragen. Dank dieser Maßnahmen wurden 959 Einzelpersonen neu mit Ausweispapieren ausgestattet. Insgesamt wurden 2012 2 521 Ausweisdokumente an Roma ausgegeben. In Anwendung des Aktionsplans zur Unterstützung des Roma-Volks wird der Prozess für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für das Roma-Volk (Nachweis und Dokumentation) ständig durch die territorialen Unterabteilungen des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation überwacht.

Im Hinblick auf die Registrierung von Neugeborenen, insbesondere zur Vermeidung möglicher Fälle von fehlender Registrierung von Roma-Kindern hat das Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation (Allgemeine Verordnung Nr. 114/476 vom 12. Dezember 2008) einen Mechanismus für die Ausstellung von Geburtsurkunden in medizinischen Einrichtungen geschaffen und Stellen für die nachfolgende Registrierung von Kindern in Entbindungsheimen eingerichtet.

· Effektive Durchführung der Antidiskriminierungsgesetzgebung und -politik und Umsetzung der einschlägigen Instrumente der Vereinten Nationen und des Europarates

Das Gesetz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung vom 25. Mai 2012 trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Begleitet von einem Paket von Rechtsakten, einschließlich des Gesetzes zur sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und Änderungen am Strafgesetzbuch, die vom Parlament fristgerecht angenommen wurden, und den entsprechenden Durchführungsrechtsakten bildet dies den Eckpfeiler des Antidiskriminierungsrahmens der Republik Moldau. Die moldauischen Behörden verpflichteten sich indes nachweislich dazu, unverzüglich ein umfassendes Programm von Aktionen und Initiativen umzusetzen, um den Inhalt des neuen Rechtsrahmens gegenüber Richtern, Rechtsanwälten, Strafverfolgungsbeamten und der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt zu machen und zu erläutern. Die Ergebnisse dieser Bemühungen sind bereits sichtbar, nicht zuletzt dank der frühen Einbindung der maßgeblichen und zuständigen Institutionen wie beispielsweise der Bürgerbeauftragen, des Zentrums für Menschenrechte, des Nationalen Justizinstituts, einige von ihnen in Partnerschaft mit dem UNDP, sowie der Unterstützung durch verschiedene Nichtregierungsorganisationen und internationale Partner. Im November 2012 führte das Nationale Justizinstitut regionale Schulungen für 255 Richter und 42 Staatsanwälte zum Thema „Auslegung und Durchsetzung des Gesetzes zur Gewährleistung der Gleichbehandlung“ durch. Für das laufende Jahr sind weitere Schulungen geplant.

Auf Ersuchen des Justizministeriums führte das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kooperation mit dem Nationalen Justizinstitut am 6. Dezember 2012 einen Pilot-Schulungskurs für 30 Richter und Staatsanwälte durch. Für 2013 sind sechs Schulungsseminare geplant, von denen drei bereits stattfanden (90 Richter und Staatsanwälte). Darüber hinaus organisierte das Rechtszentrum für Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer 2013 verschiedene Fortbildungsveranstaltungen für 200 Rechtsanwälte (aus allen Regionen der Republik Moldau) zu den nationalen und internationalen Antidiskriminierungsbestimmungen, zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie zur Bereitstellung von Rechtshilfe für Opfer von Diskriminierung. Diese Initiative fand im Rahmen eines Projekts („Konsolidierung der anwaltlichen Kenntnisse zu Fällen von Diskriminierung“) statt, das von der Soros-Stiftung finanziert wurde und mit einer landesweiten Konferenz zum Thema „Die Rolle der Rechtsanwälte bei der Bewältigung von Fällen von Diskriminierung – Europäische Erfahrung in der Praxis“ (19. April 2013) abgeschlossen wurde.

Die moldauischen Behörden haben ferner erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein wichtiges Element für die Durchführung des Gesetzes zur Gewährleistung der Gleichbehandlung auf den Weg zu bringen: den Rat für Gleichstellung. Die effektive Arbeitsweise des Rates und dessen Fähigkeit, seine Aufgaben unabhängig und unparteiisch durchzuführen, stellen wichtige Komponenten des Durchführungsprozesses dar. Zwei Mitglieder wurden am 7. März, die drei übrigen am 10. Juni ernannt. Im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der Republik Moldau vom 16. April 2013 bestätigten die moldauischen Behörden ihre Verpflichtung, den Rat für Gleichstellung bis Herbst 2013 einzusetzen. Das Justizministerium geht davon aus, dass der Haushalt des Rats für Gleichstellung die Finanzierung von 20 Vollzeitbediensteten in der Anlaufphase ermöglicht.

2012 erkannte die Republik Moldau die Zuständigkeit des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung im Hinblick auf die Entgegennahme von Mitteilungen gemäß Artikel 14 des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung an. Im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes zur Gewährleistung der Gleichbehandlung erwägen die moldauischen Behörden ferner, das Protokoll Nr. 12 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu ratifizieren.

Neben dem Gesetz zur Gewährleistung der Gleichbehandlungen wurden 2012 weitere wichtige Reformen verabschiedet, um den Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Nichtdiskriminierung gemäß internationalen und europäischen Normen sicherzustellen. Das HIV-Gesetz von 2007 wurde geändert, um zwei Ziele zu erreichen: a) Beseitigung der diskriminierenden Bestimmungen gegen HIV-infizierte Personen in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Abschaffung von Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Ausländer, und b) Stärkung des Schutzes der Privatsphäre und der Vertraulichkeit. Diese Änderungen werden effektiv umgesetzt.

Ferner trat das Gesetz zur sozialen Eingliederung von Personen mit Behinderungen (Gesetz Nr. 60 vom 30. März 2012) in Kraft, mit dem der moldauische Rechtsrahmen an den Pflichten des Landes aus der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet wird. Dieses neue, weit reichende Gesetz gilt nicht nur für moldauische Staatsbürger, sondern auch für ausländische Staatsbürger mit Behinderungen, die sich rechtmäßig in der Republik Moldau aufhalten. Das Gesetz sieht die Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft vor. Letzterer zufolge arbeiten die moldauischen Behörden aktiv an Durchführungsmaßnahmen, um bei der Feststellung von Behinderungen sowie der Rechte von Behinderungen sowie beim Umgang hiermit von einem „medizinischen“ zu einem „sozialen“ Modell zu wechseln, sowie an der Zuweisung der erforderlichen Haushaltsressourcen.

Verschiedene Maßnahmen zur Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 60 in Bezug auf die Integration im Beschäftigungsbereich (Kapitel V) und insbesondere die Bestimmung zur Festlegung einer Beschäftigungsquote von 5 %, die von mittelständischen und großen Unternehmen (mehr als 20 Beschäftigte) einzuhalten ist, unter Personen mit Behinderungen mit einer Beschäftigungsempfehlung des Nationalen Rats für die Feststellung von Behinderungen und der Arbeitsfähigkeit wurden bereits verabschiedet. Das Ministerium für Arbeit, sozialen Schutz und Familie begann mit der Einstellung von 43 Bediensteten, die in allen lokalen Dienststellen des Nationalen Amts für Beschäftigung eingesetzt werden sollen, um Personen mit Behinderungen personalisierte Unterstützung im Einstellungsprozess anzubieten. Dies erfolgt unter Beteiligung von Ad-hoc-Verbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Am 26. Dezember 2012 wurde das Gesetz Nr. 306 zur Änderung und Ergänzung einiger Rechtsakte vom Parlament verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurden in das Ordnungswidrigkeitengesetz neue Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Diskriminierung am Arbeitsplatz, Diskriminierung im Bildungsbereich und Diskriminierung beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Gemeingütern aufgenommen.

Darüber hinaus wurden die Strafgesetze zu Hassdelikten überprüft. Der Wortlaut von Artikel 176 des Strafgesetzbuchs („Verstoß gegen die Gleichstellung“) wurde geändert, um die Elemente einer Straftat besser zu definieren („Unterscheidung, Ausgrenzung, Einschränkung oder Bevorzugung“ anstelle des unspezifischen Begriffs „Verstoß“). Dennoch stehen einige Aspekte noch nicht im Einklang mit den Normen für Spezifizität und Vorhersehbarkeit. Darüber hinaus wird das Strafgesetz zu Hassdelikten von den Strafverfolgungs- und Justizbehörden nach wie vor selten umgesetzt. Hingegen tritt bei der gerichtlichen Auseinandersetzung in zivilrechtlichen Fällen eine aktive Dynamik in der moldauischen Gesellschaft zutage, was die proaktive Politik der Regierung widerspiegelt. Erfolge zeigen sich bei den Gerichtsverfahren, die durch die Zivilgesellschaft und staatliche Institutionen in Fällen von Diskriminierung eingeleitet werden, was zu Präzedenzfälle schaffenden Urteilen der inländischen Gerichte geführt und die allgemeine Öffentlichkeit für das Problem sensibilisiert hat.

Darüber hinaus zeigen die zentralen Behörden und die Kommune Chisinau – im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall GenderDoc-M (Antrag Nr. 9106/06) vom Juni 2012 – ihre Bereitschaft, das Recht auf Versammlungsfreiheit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) zu garantieren, was sich bei den erfolgreichen Märschen der LGBTI-Gemeinschaft am 14. Februar und 19. Mai 2013 zeigte. Diese Märsche waren die ersten ihrer Art in der Geschichte der Republik Moldau, die unter sicheren Bedingungen sowie unter dem wirksamen Schutz der Polizei stattfanden.

Auch in Bezug auf den Status von transsexuellen Personen und ihre Rechte auf gesetzliche Anerkennung der Änderung des Namens oder des gesetzlichen Geschlechts ist Positives zu erwähnen. Am 2. November 2012 veröffentlichte der Oberste Gerichtshof seine Empfehlung Nr. 16 über das Untersuchungsverfahren für Beschwerden hinsichtlich der Berichtigung der Personenstandsurkunde im Anschluss an eine operative Geschlechtsumwandlung. Diese Empfehlungen spiegelten die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte korrekt und ausdrücklich wider, worin die Verweigerung der Anerkennung des postoperativen Geschlechts im Personenstand als Verstoß gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) bezeichnet wurde. Obwohl anerkennenswert, scheint das Problem durch diese Bemühungen nicht vollständig gelöst worden zu sein: Andere Rechtsvorschriften scheinen den standesamtlichen Behörden weiterhin Gründe zu bieten, um eine Änderung des Personenstands einer Person nach ihrer Geschlechtsumwandlung abzulehnen, sodass sie die Entscheidung vor Gericht anfechten muss.

Im justiziellen Bereich zeigte sich im Jahr 2012 – als Folge der hitzigen öffentlichen Debatte in den Jahren 2011 und 2012 und als Zeichen für eine aktivere Dynamik in der moldauischen Gesellschaft bei Diskriminierungsproblemen – ein bemerkenswerter Anstieg der Gerichtsverfahren zu Fällen von Diskriminierung. In einigen Fällen wurden die Grenzen der Redefreiheit im Falle von Hassparolen klargestellt. Dies betraf u. a. verleumderische und aufrührerische Aussagen gegen das Roma-Volk und LGBTI-Personen oder die Veröffentlichung von Schwarzen Listen mit öffentlichen Personen, die Homosexualität fördern, auf Web-Sites. Es muss betont werden, dass die Gerichte in diesen Fällen im Einklang mit internationalen und europäischen Normen unter Achtung der legitimen Grenzen der Redefreiheit im Falle der Verbreitung von ethnischem, religiösem oder sozialem Hass (Hassparolen) urteilten. In einigen Fällen entschieden sie auch, den Klägern moralische Entschädigung zuzusprechen.

Außerdem lehnte das Berufungsgericht Chisinau eine Beschwerde ab, die von einer religiösen Gemeinschaft gegen die Entscheidung von Teleradio Moldova, eine Dokumentation über LGBTI-Rechte als Menschenrechte zu senden, eingelegt wurde, und zwar mit der Begründung, dass die Klägerin versucht hätte, ein Verbot der Rede- und Meinungsfreiheit zu einem Thema in Verbindung mit den Rechten von sexuellen Minderheiten durchzusetzen. Gleichermaßen bezeichnend war die Reaktion, die durch Zivilorganisationen und öffentliche Behörden sowie durch die diskriminierenden Maßnahmen gegen LGBTI-Personen und Angehörige von religiösen Minderheiten durch einige lokale Räte, einschließlich des Stadtrats von Balti, ausgelöst wurde. Am 28. Februar 2013 befand das Berufungsgericht Balti, dass die Schaffung einer „Zone der speziellen Unterstützung für die moldauische orthodoxe Kirche“ durch Letzteren und das Verbot der „aggressiven Propaganda in Bezug auf eine nicht herkömmliche sexuelle Orientierung“ einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt. Im Hinblick auf diskriminierende Beschlüsse, die von anderen lokalen Räten angenommen wurden, setzte die Staatskanzlei die betreffenden Behörden von der Unrechtmäßigkeit ihrer Beschlüsse in Kenntnis und leitete entsprechende rechtliche Schritte ein. Infolgedessen wurden alle Beschlüsse der lokalen Kommunen durch die ausgebenden Behörden aufgehoben oder von den entsprechenden Gerichten für unrechtmäßig erklärt. Der gleiche Ansatz wird von den Bürgerbeauftragten im Falle des Gesetzes zur Gewährleistung der Grundsätze der Gleichheit, Billigkeit und Objektivität verfolgt, das am 30. April 2013 durch die Völkerversammlung der gagausischen Autonomie angenommen wurde, die einige der durch das Gesetz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung errichteten Rechte, insbesondere in Bezug auf die Beschäftigungsrechte von LGBTI-Personen, in Frage stellt.

· Effektive Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte (einschließlich der Zuweisung angemessener Ressourcen); allgemeine Sensibilisierungskampagnen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und andere Formen der Diskriminierung; Verstärkung der zuständigen Organe für die Antidiskriminierungspolitik und die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus

Am 27. Dezember 2012 verabschiedete das Parlament Änderungen am Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte (im Folgenden „der Aktionsplan“), der von den Behörden zusammen mit der Zivilgesellschaft erstellt wurde, um neue Entwicklungen wie z. B. das Ergebnis der Allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Abschlussbericht vom März 2012) und andere internationale Empfehlungen in Betracht zu ziehen. Im Anschluss an diese Maßnahme wurden neue Kapitel aufgenommen, wie beispielsweise: Verhütung und Bekämpfung der Diskriminierung, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und Rechte von Staatenlosen, Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern. Im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der Republik Moldau vom 16. April 2013 bestätigten die moldauischen Behörden, dass sie der kontinuierlichen Umsetzung des Aktionsplans – mit angemessener Finanzierung – und dessen Überwachung Priorität geben.

Letzteres wird durch eine Nationale Ad-hoc-Kommission für die Umsetzung des Aktionsplans für Menschenrechte (im Folgenden „die Nationale Kommission“) mit fachlicher Unterstützung durch das Justizministerium sowie durch den Ständigen parlamentarischen Ausschuss für Menschenrechte koordiniert. Die Überwachung basiert auf verschiedenen Leistungsindikatoren und umfasst einen qualitativen Bewertungs- und Feedbackmechanismus. Es zeigte sich, dass 85 % der für 2012 geplanten Maßnahmen am Jahresende abgeschlossen oder vorangeschritten waren. Der Nationale Ausschuss forderte eine stärkere Beteiligung von Seiten der 35 Bezirksräte des Landes ein. Daneben wurde dem Aktionsplan ein separates Finanzkapitel hinzugefügt, wodurch die nationalen und lokalen Behörden aufgefordert wurden, die Finanzquellen (ob intern oder extern, zweckgebunden oder erforderlich für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung) anzugeben. Die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern ist weiterhin ein wichtiger Faktor für die Umsetzung des Aktionsplans. Die moldauischen Behörden haben kürzlich entschieden, Vertreter von Europarat, UN, EU, OSCE sowie nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen einzuladen, sich an der Nationalen Kommission zu beteiligen.

Der Nationale Aktionsplan zur Unterstützung des Roma-Volks 2011–2015, der 2012 in Konsultation mit internationalen Partnern überarbeitet wurde, stellt einen Durchbruch innerhalb der Politik der Republik Moldau gegenüber der Roma-Bevölkerung dar, da der Schwerpunkt auf soziale Eingliederung gelegt wird, anstatt sich nur auf die Förderung der Roma-Kultur zu beschränken. Die Institutionalisierung der Mediatoren für die Roma-Gemeinschaft ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Eingliederung des Roma-Volks. Die Arbeiten für das Netzwerk der Mediatoren für die Roma-Gemeinschaft, die nun auf der Gehaltsliste im Haushalt der Republik Moldau stehen, sollte ein Angelpunkt für die beabsichtigte Strategie der sozialen Eingliederung sein, die auf vereinten Bemühungen der zentralen und lokalen Behörden und der aktiven Beteiligung von Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen (wie z. B. UNICEF) basiert und mit angemessenen Mittelzuweisungen ausgestattet ist. Es wurden 15 Mediatoren für die Roma-Gemeinschaft eingesetzt, die vollständig über den Staatshaushalt finanziert werden. Diese Zahl soll bis 2015 auf das Optimum von 47 Mediatoren erhöht werden. Zur Unterstützung einer Strategie zur Stärkung der Roma-Frauen sind 13 dieser 15 anfänglichen Mediatoren weiblichen Geschlechts. Als positive Entwicklung zur Erhöhung der Kapazität sowie zur Sensibilisierung der moldauischen Behörden im Hinblick auf das Problem der sozialen Eingliederung der Roma wurde im November 2012 der Posten eines Sonderberaters des Premierministers zu Roma-Fragen geschaffen.

Im Hinblick auf die Institutionen wurde die Bedeutung einer Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte im Justizsektor erneut als eine der Säulen der groß angelegten, umfangreichen Strategie für die Reform des Justizsystems 2011-2016 und des zugehörigen Aktionsplans bestätigt. In einer ersten Welle von Gesetzesänderungen, die im Juli 2012 angenommen wurden, wurden der Oberste Rat der Magistratur gestärkt und insbesondere seine disziplinären Befugnisse erweitert. Ferner wurde damit das Ziel erreicht, Richter effizienter und flexibler entsprechend der Arbeitsbelastung und der Fallzahl in bestimmten Gerichten und Bezirken zuzuweisen und den Arbeitsdruck auf die Richter durch die Schaffung der Position eines Richterassistenten zu verringern. Das 2008 eingerichtete Rechtshilfesystem, das rund um einen Nationalen Rechtshilferat organisiert ist, wurde ebenfalls verbessert. Der Leitfaden für die staatlich garantierte Rechtshilfe, der 2010 mit Unterstützung des Europarates und der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, wurde an die maßgeblichen Institutionen und Experten, die Rechtshilfe bereitstellen, verteilt, während der allgemeinen Öffentlichkeit eine zusammenfassende Broschüre zur Verfügung gestellt wurde, in der die verschiedenen Arten der Rechtshilfe sowie die Verfahren für die Beantragung und den Empfang einer solchen Rechtshilfe erläutert werden.

Ferner wurde die Bereitstellung von Rechtshilfe durch Einsetzung von öffentlichen Verteidigern neben den privaten Anwälten, welche bereit sind, Rechtshilfe auf vertraglicher Basis in den fünf territorialen Dienststellen des Nationalen Rechtshilferats zu geben, diversifiziert. Akkreditierten Nichtregierungsorganisationen ist es ebenfalls erlaubt, Rechtshilfe in zivilrechtlichen Fällen bereitzustellen. Laienanwälte und Nichtregierungsorganisationen stellen primäre Rechtshilfe zur Verfügung (grundlegende Informationen über das Recht und Unterstützung bei der Abfassung von verschiedenen Schriftstücken, ausgenommen Verfahrensschriftstücke für Gerichtsverfahren). Seit 1. Januar 2012 können Kläger Rechtshilfe auch in zivilrechtlichen Fällen beantragen. Solche Rechtshilfe steht Personen zur Verfügung, die sich einen Anwalt nicht leisten können und deren Fall eine gewisse rechtliche oder verfahrenstechnische Komplexität besitzt.

Im Rahmen der Strategie für die Reform des Justizsektors findet die Reform der Institution des Bürgerbeauftragten, des Zentrums für Menschenrechte (im Folgenden „das Zentrum“) zur Stärkung seiner Unabhängigkeit und Effektivität sowie des zugehörigen Nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter angemessene Berücksichtigung (im November 2009 wurde dem Zentrum für Menschenrechte vom International Coordinating Committee of National Institutions for the Promotion and Protection of Human Rights (ICC) der Status „B“ verliehen, was der teilweisen Erfüllung der Pariser Prinzipien entspricht). Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe führte eine ausführliche Studie zur Tätigkeit des Zentrums durch. Hierin eingeschlossen war die Bewertung der Leistung des Zentrums, des Finanzbedarfs und möglicher Maßnahmen zur Optimierung seiner Tätigkeit. Basierend auf ihren Schlussfolgerungen sowie unter Einbindung internationaler Partner (wie z. B. des lokalen UN-Beraters zu Menschenrechten und des früheren UN-Sonderberichterstatters über Folter) und lokaler Nichtregierungsorganisationen verfasste das Justizministerium einen Gesetzesentwurf zur Umorganisation des Zentrums sowie zur Auswahl und Ernennung des bzw. der Bürgerbeauftragten. Des Weiteren wurden darin der Autonomiegrad der Letzteren bei der Auswahl und Benennung der Bediensteten des Zentrums festgelegt, die interne Organisation der Struktur bestimmt und Haushaltsprobleme angegangen. Gegenwärtig liegt der Gesetzesentwurf zur öffentlichen Konsultation aus.

Gleichzeitig unternahm das Zentrum Anstrengungen, um seine Effektivität und die Glaubwürdigkeit seiner Funktion zu verbessern. Es begann sein Vorrecht zu nutzen, die Verfassungsmäßigkeit bestimmter Gesetze vor dem Verfassungsgericht in Frage zu stellen und Rechtsklagen vor Gericht einzuleiten oder in Gerichtsverfahren, einschließlich in Antidiskriminierungsverfahren, als „amicus curiae“ einzugreifen. Es eröffnete ein regionales Zentrum in Varnita, einem von der Republik Moldau kontrollierten Vorort von Bender, in der so genannten Sicherheitszone, um Anfragen der örtlichen Bevölkerung beantworten und die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Bürgerbeauftragen in Transnistrien verbessern zu können.

(b) Bewertung der Empfehlungen

· Weitere Umsetzung des Aktionsplans für Menschenrechte 2011–2014 und Fortsetzung der Bemühungen, die auf die Einbeziehung der internationalen Gemeinschaft in die Lösung von Minderheitenproblemen abzielen

Die moldauischen Behörden zeigten ein konsequentes Engagement und sich verbessernde Ergebnisse bei der Umsetzung des Aktionsplans für Menschenrechte 2011–2014. Im März 2013 wurden Änderungen am Regierungserlass zur Einrichtung der Nationalen Kommission für die Umsetzung des Aktionsplans für Menschenrechte erarbeitet, um internationale Organisationen wie beispielsweise Europarat, UN, EU, OSCE und internationale Nichtregierungsorganisationen zur Beteiligung an der Überwachung und Einschätzung der Kommission einzuladen. Die Pläne der moldauischen Behörden sahen vor, nach Bildung einer neuen Regierung rasch mit einer solchen Einladung voranzuschreiten.

· Sicherstellung der effektiven Durchführung der Antidiskriminierungsgesetzgebung im Einklang mit europäischen und internationalen Normen, insbesondere durch Veröffentlichung umfassender Leitlinien, und Einrichtung eines gut funktionierenden Rats für Gleichstellung

Wie im vorherigen Abschnitt ausführlich beschrieben zeigen die moldauischen Behörden, die Justizinstitutionen, die Zivilgesellschaft und die Bevölkerung ein hohes Maß an Bewusstsein für Antidiskriminierungsprobleme, ein Thema, das in der Gesellschaft nach wie vor kontrovers gesehen wird. Kurz nach Verabschiedung des Gesetzes zur Gewährleistung der Gleichbehandlung wurden verschiedene Durchführungsmaßnahmen ergriffen. Dies betraf insbesondere ein umfassendes Aus- und Fortbildungsprogramm zur Bereitstellung von Durchführungsleitlinien für Juristen sowie zur Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit. Administrative Entscheidungen oder regionale Rechtsakte, die im Widerspruch zum Gesetz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung stehen, wurden durch rechtliche Mittel aufgehoben und die aufkommende nationale Rechtsprechung mit den Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abgestimmt.

· Fortsetzung der finanziellen Anstrengungen zur Umsetzung des Aktionsplans zur Unterstützung des Roma-Volks 2011–2015 auf effektive und konsequente Weise

Wie im vorherigen Abschnitt beschrieben wurde der Aktionsplan zur Unterstützung des Roma-Volks 2011–2015 konsequent umgesetzt. Die vorherige Verpflichtung zur Institutionalisierung der Mediatoren für die Roma-Gemeinschaft wurde 2013 in effektive Mittelbindungen umgesetzt. In dieser Hinsicht sowie in Bezug auf die Menschenrechtsfrage im Allgemeinen ist die Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft sowie die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft ein wichtiger Faktor für die Sicherstellung des Erfolgs der geplanten Maßnahmen.

· Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit den De-facto-Behörden in Tiraspol, was einen Informationsaustausch über die Ausstellung von Dokumenten sowie zu Strafverfolgungsaspekten ermöglichen würde

Wie in der Vorgabe des Aktionsplans zur Visaliberalisierung beschrieben erfolgt die Ausstellung von Ausweisdokumenten für transnistrische Einwohner durch die verfassungsmäßigen Organe der Republik Moldau auf der Grundlage der Informationen, die nach moldauischen Recht bereitgestellt und anhand der im Besitz der verfassungsmäßigen Organe befindlichen Informationen gegengeprüft werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Chisinau und Tiraspol in Strafverfolgungsangelegenheiten erfolgt ad hoc auf der Grundlage einer Vereinbarung von 1994. Allerdings kann diese Vereinbarung als solche nicht im Rahmen der Fortschritte der Republik Moldau bei Menschenrechtsfragen umgesetzt werden, da sie keine ausreichenden Garantien für den Schutz personenbezogener Daten und die Achtung der Menschenrechte von Personen, die Gegenstand eines Ermittlungsersuchens von Seiten der transnistrischen De-facto-Behörden sind, bietet. Dieses Format muss überarbeitet werden. Die Arbeiten an diesem Problem wurden im Anschluss an die „5+2“-Sitzung von Odessa auf der Grundlage eines Entwurfs aufgenommen, der von der OSCE-Mission in der Republik Moldau vorgeschlagen wurde.

· Verstärkung der Bemühungen zur Überwindung möglicher Sicherheits- und Migrationsprobleme und Suche nach möglichen Lösungen zur Verbesserung der Überwachung unbeschadet des „5+2“-Verhandlungsprozesses

Im März 2013 informierte der moldauische stellvertretende Premierminister für Rückführung (politischer Vertreter der Republik Moldau im „5+2“-Prozess) die transnistrische De-facto-Verwaltung, die anderen Teilnehmer am „5+2“-Prozess und die Gemeinsame Kontrollkommission, die im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens zwischen Russland und der Republik Moldau von 1992 errichtet wurde, über die Absicht der Republik Moldau, an der Verwaltungsgrenzlinie zu Transnistrien, in der so genannten Sicherheitszone des Transnistrien-Konflikts, sechs Registrierungsstellen des moldauischen Amts für Migration und Asyl einzurichten, um die Zuwanderungsströme durch den zentralen (transnistrischen) Abschnitt der Grenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine zu überwachen und einzudämmen. Die Tiraspol übermittelten Informationen enthielten grundlegende Angaben zu Ort, Verfahren, zuständigen Institutionen und anderen maßgeblichen Aspekten.

Im April stellte der stellvertretende Premierminister für Rückführung im Anschluss an die negative Reaktion der transnistrischen Verwaltung zusätzliche Erläuterungen in schriftlicher Form sowie in Form von öffentlichen Erklärungen, einschließlich der vom Amt für Migration und Asyl herausgegebenen Erklärungen, zur Verfügung. Dieses Problem wurde während der „5+2“-Sitzung von Odessa (23. bis 24. Mai 2013) erneut angesprochen. Bei dieser Gelegenheit wies die Republik Moldau die Anschuldigungen von transnistrischer Seite zurück, dass die Freizügigkeit für die russischen und ukrainischen Einwohner Transnistriens, die keinen moldauischen Pass besitzen, durch ihre Maßnahme eingeschränkt werden würde. Transnistrien schien zufrieden mit den vorlegten Erläuterungen. Die Republik Moldau stimmte ferner zu, dreiseitige konsularische Konsultationen mit Russland und der Ukraine über die Anerkennung der moldauischen Aufenthaltsrechte bei russischen und ukrainischen Einwohnern Transnistriens, die eine Anmeldung bei den moldauischen Behörden ablehnen, aufzunehmen.

Dem Nationalen Amt für Statistik zufolge belief sich die Bevölkerung der Republik Moldau 2012 auf 3 559 541 Personen (ohne die transnistrische Region). Darüber hinaus wurde die Bevölkerung der transnistrischen Region auf ungefähr 509 400 Personen (ohne Abzug der großen Zahl von Zuwanderern aus der Region) geschätzt, von denen 280 239 (55 %) im Staatlichen Bevölkerungsregister als moldauische Staatsbürger registriert waren. 2012 stellte das Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation 15 531 Pässe für die Bürger der Republik Moldau, die in der transnistrischen Region wohnen, aus.

Die Republik Moldau verfolgt im Allgemeinen eine integrative Politik in Bezug auf seine in Transnistrien wohnenden Staatsbürger und gewährt ihnen den kostenlosen Zugang zur moldauischen Staatsbürgerschaft auf freiwilliger Basis (oder die gebührenfreie Ausstellung von Ausweisdokumenten im Erstfall). Angesichts der Nichtanerkennung der transnistrischen Personenstandsdokumente durch die Republik Moldau wendet das Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation spezielle Maßnahmen zur Bestätigung der Staatsbürgerschaft von Antragstellern an. Diese stehen im Einklang mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 2004 sowie der Regierungsbeschlüsse Nr. 959 vom 9. September 2005 und Nr. 337 vom 10. Mai 2011. Seit Mai 2012 laufen Gespräche zwischen Chisinau und Tiraspol, um einen Mechanismus zum Informationsaustausch umzusetzen, die neuerliche Registrierung der von den transnistrischen De-facto-Behörden ausgestellten Dokumente zuzulassen und insbesondere Elemente einer landesweiten Identifizierung (eine vom moldauischen Personenstandsregister generierte Nummer) in den von den transnistrischen De-facto-Behörden ausgestellten Personenstandsdokumenten einzuführen. Dies würde den Antragsprozess für transnistrische Einwohner, die moldauische Ausweisdokumente beantragen, vereinfachen.

Gegenwärtig wird im Regierungsbeschluss Nr. 125 vom 18. Februar 2013 zur Genehmigung der Verordnung über die Ausstellung von Ausweisdokumenten und Nachweisen der Bevölkerung der Republik Moldau (zur Aufhebung des Regierungsbeschlusses Nr. 376 vom 6. Juni 1995 in der nachfolgend geänderten Fassung) festgelegt, dass die „Identifizierung von Personen, die die Volljährigkeit erreicht haben und bislang nicht registriert wurden oder deren Identität nicht anhand von früher ausgestellten Dokumenten festgestellt werden kann, nach Erklärung eines der Elternteile, gesetzlicher Vertreter oder anderer Verwandter ersten bis dritten Grades zu erfolgen hat“. Im letzteren Fall muss der Antragsteller zusätzliche erläuternde Dokumente vorlegen, die von der lokalen öffentlichen Behörde oder anderen staatlichen Institutionen, die im Besitz von Informationen über die betreffende Person sind, ausgestellt wurden. Demzufolge können sich Nachkommen oder Verwandte von Einwohnern Transnistriens, die nicht identifiziert und im Rahmen des Passsystems nach sowjetischem Muster (auf dem das moldauische „Register“ basiert) anerkannt werden können, bei der Beantragung der moldauischen Staatsbürgerschaft gegenwärtig auf die Erklärungen ihrer Verwandten berufen. Im moldauischen Strafgesetzbuch sind Geldstrafen und Haftstrafen bis zu einem Jahr für Falschaussagen vor einem öffentlichen Beamten, um eine Rechtswirkung für eine dritte Person zu erzeugen, vorgesehen.

Allgemeine Bewertung – Vierter Themenblock Die Republik Moldau ist bei der effektiven Umsetzung der geforderten Vorgaben der zweiten Phase vorangekommen. Die verbleibenden Beschränkungen hinsichtlich des legalen Aufenthalts von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen wurden aufgehoben. Der Zugang aller Staatsbürger zu Ausweisdokumenten wurde kontinuierlich weiter verbessert. Bei der Umsetzung des rechtlichen Antidiskriminierungsrahmens wurden beachtliche Fortschritte erzielt. Darüber hinaus wurde die Lage der transnistrischen Region sorgfältig angegangen, indem ein System zur Überwachung der Zuwanderung und spezielle Bestätigungsverfahren für transnistrische Einwohner, die moldauische Ausweisdokumente beantragen, eingerichtet wurden. Ferner kann die Republik Moldau bei der konsequenten Umsetzung aller Empfehlungen, die im Rahmen der Folgenabschätzung vermittelt wurden, eine Erfolgsbilanz vorweisen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Republik Moldau die Vorgaben der zweiten Phase, die für den vierten Themenblock festgesetzt wurden, im Allgemeinen erfüllt. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Bestätigung der nachhaltigen Durchführung des Gesetzes zur Gewährleistung der Gleichbehandlung, insbesondere durch Einrichtung eines gut funktionierenden Rats für Gleichstellung, und Förderung der Fortschritte in Richtung einer vollständigen Umsetzung des Gesetzes zur sozialen Eingliederung von Personen mit Behinderungen · Bestätigung der finanziellen Unterstützung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte · Fortsetzung der Umsetzung der Reform im Justizsektor, einschließlich der Stärkung der Institution des Bürgerbeauftragten · Einrichtung der angekündigten Registrierungsstellen entlang der Verwaltungsgrenzlinie zu Transnistrien · Förderung der Fortschritte mit Transnistrien, um die Dokumentation und den Nachweis für transnistrische Einwohner zu vereinfachen

3.           Schlussfolgerungen

Seit Beginn des Visadialogs zwischen der EU und der Republik Moldau im Juni 2010 und der Übergabe des Aktionsplans zur Visaliberalisierung an die moldauischen Behörden im Januar 2011 hat die Kommission in regelmäßigen Abständen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Fortschritte Bericht erstattet, die die Republik Moldau im Hinblick auf das Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen erzielt hat, um die in den vier Themenblöcken der ersten Phase angegebenen Vorgaben zu erfüllen. In dem vorliegenden vierten Fortschrittsbericht wird nun auf die Erfüllung der Vorgaben der zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierungen eingegangen.

Neben diesem intensiven Prozess der Berichterstattung über den Aktionsplan zur Visaliberalisierung hat die Kommission auch weiterhin die Fortschritte kontrolliert, die die Republik Moldau in maßgeblichen Bereichen des Aktionsplans zur Visaliberalisierung im Rahmen

· des Gemischten Visaerleichterungsausschusses der EU und der Republik Moldau,

· des Gemischten Rückübernahmeausschusses der EU und der Republik Moldau,

· des Gemischten Unterausschusses Nr. 3 der EU und der Republik Moldau,

· der Sitzung hochrangiger Beamter der Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und der Republik Moldau,

· des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der Republik Moldau erzielt hat.

Der Dialog und die Kooperation zwischen der EU und der Republik Moldau sind in jedem Ausschuss und in jedem Rahmen als fortgeschritten zu bezeichnen und verlaufen reibungslos. Während der letzten Sitzung der Gemischten Ausschüsse zur Visaerleichterung und zur Rückübernahme am 12. Juni 2013 in Brüssel (unter der Teilnahme von Mitgliedstaaten der EU) stellte die Kommission die insgesamt zufrieden stellende Durchführung beider Abkommen fest.

Es hat sich gezeigt, dass der Visadialog zwischen der EU und der Republik Moldau ein wichtiges Werkzeug zum Voranbringen der Reformen ist, und zwar nicht nur in den Bereichen Justiz und Inneres, sondern auch darüber hinaus in betroffenen Bereichen wie z. B. bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit, einschließlich der Finanzierung der politischen Parteien und der Immunität von Politikern. Der Fortschritt, den die Republik Moldau in den durch die vier Themenblöcke des Aktionsplans zur Visaliberalisierung abgedeckten Bereichen erzielt hat, ist in den letzten drei Jahren konstant und effizient geblieben, woran sich das bedeutende Engagement und das Bemühen von Seiten der moldauischen Behörden gezeigt hat, die die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ganz oben auf ihre gesetzgeberische, politische und administrative Agenda gesetzt haben.

Allerdings muss erneut darauf hingewiesen werden, dass die durchgeführten Reformen in einigen der durch den Aktionsplan zur Visaliberalisierung abgedeckten Bereichen, insbesondere jenen zum Erreichen einer verantwortungsvollen Staatsführung innerhalb der öffentlichen Verwaltung, eindeutig einen stabilen politischen Willen von Seiten der moldauischen Behörden erfordern, um eine vollständige Konsolidierung dieser Reformen in der moldauischen Gesellschaft zu erreichen.

Die aktuelle Bewertung zeigt, dass die Republik Moldau alle in den vier Themenblöcken des Aktionsplans zur Visaliberalisierung festgelegten Vorgaben weitgehend erfüllt. Die Funktionsweise des rechtlichen und politischen Rahmens sowie die institutionellen und organisatorischen Grundsätze und Verfahren innerhalb der vier Themenblöcke stehen im Einklang mit den europäischen und internationalen Normen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Republik Moldau sehr gute Fortschritte bei der effektiven und nachhaltigen Umsetzung der Vorgaben der zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung erzielt hat. Die Durchführung der im vorliegenden Bericht geforderten Maßnahmen würde für die Republik Moldau den Abschluss der Umsetzung aller Vorgaben der zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung bedeuten.

Die Kommission wird weiterhin ihr besonderes Augenmerk darauf richten, dass die Republik Moldau für die nachhaltige Umsetzung des rechtlichen und politischen Rahmens angemessene finanzielle und personelle Ressourcen abstellt. Diesbezüglich wird die Republik Moldau aufgefordert, eine langfristige mehrjährige Planung aufzustellen, um zu gewährleisten, dass die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen – durch eine systematische Aufnahme der erforderlichen Haushaltslinien in den Staatshaushalt – für eine nachhaltige Erfüllung der Vorgaben zugewiesen werden. Ferner ist es wichtig, dass weiterhin gezielte Aufklärungskampagnen mit dem Ziel, die Rechte und Pflichten im Rahmen des visumfreien Reiseverkehrs klarzustellen, sowie zu den Vorschriften zur Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt der EU organisiert werden.

Die Kommission wird mit der aktiven Überwachung der Erfüllung der im vorliegenden Bericht geforderten Maßnahmen im Hinblick auf die vier Themenblöcke des Aktionsplans zur Visaliberalisierung fortfahren, um im Herbst einen Bericht über die effektive Umsetzung aller Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung vorzulegen.

[1]               Ratsdokument 18078/10.

[2]               (i) Dokumentensicherheit einschließlich Biometrik, (ii) Irreguläre Einwanderung einschließlich Rückübernahme, (iii) Öffentliche Ordnung und Sicherheit und (iv) Außenbeziehungen und Grundrechte.

[3]               SEK (2011) 1075 endg.

[4]               SWD (2012)12 final.

[5]               COM (2012) 348 final.

[6]               COM(2012) 443 final.

[7]               Unterausschuss Nr. 3: Zoll, grenzüberschreitende Kooperation, Geldwäsche, Drogen, illegale Migration.

[8]               COM(2012) 443 final.

[9]               Zweistufiges Wasserzeichen, unter UV-Licht fluoreszierende Fasern, fluoreszierender Sicherheitsfaden, Mikrodruck, Passnummerierung mit Laserperforation gemäß Punkt V im Informativen Anhang 1 zu Abschnitt III. Security Standards for Machine Readable Travel Documents, Dok. 9303, Teil 1, der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde.

[10]             Wasserzeichen, Mikrodruck, Emblem und Seriennummer des Vordrucks sind fluoreszierend unter UV-Licht.

[11]             Den moldauischen Behörden zufolge beläuft sich die Bevölkerung der transnistrischen Region auf 509 400 Personen, von denen 55 % Staatsbürger der Republik Moldau sind und 33 128 einen biometrischen Reisepass der Republik Moldau besitzen.

[12]             Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen

[13]             SEC(2011) 145 final

[14]             2012 gab es 87 untersuchte Fälle von Korruption, 92 abgeschlossene Untersuchungsfälle und 102 angewandte Disziplinarmaßnahmen, wovon 34 Fälle zu Entlassungen führten. Im Zeitraum 2010 bis 2012 wurden vier Strafsachen wegen schwerwiegender Korruptionsvergehen eingeleitet.

[15]             EU-Schengen-Katalog: Kontrollen an den Außengrenzen, Abschiebung und Rückübernahme, Empfehlungen und bewährte Praktiken, Ratsdokument 7864/09

[16]             http://www.eubam.org/files/20121206142708402683P9AP_ENG_Second_Year.pdf

[17]             Organisation für Demokratie und Wirtschaftsentwicklung – Georgien, Ukraine, Aserbaidschan und Republik Moldau (GUAM)

[18]             Die Grenzpolizeiabteilung erhielt im April 2013 die gesamte notwendige Ausrüstung und 30 Patrouillenfahrzeuge, damit die mobilen Einheiten ihre Aufgaben erfüllen können.

[19]             Die letzte Sitzung des Gemischten Rückübernahmeausschusses fand am 12. Juni 2013 statt.

[20]             Gemäß den Mindestnormen der Richtlinie 2008/115/EG des Rates zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger.

[21]             Gemäß der Richtlinie 96/71/EG des Rates über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

[22]             Die letzte Sitzung des Gemischten Visaerleichterungsausschusses fand am 12. Juni 2013 statt.

[23]             2012 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Entscheidungen der ersten Instanz 107 Tage und lag somit innerhalb der Frist von sechs Monaten. Wenn die zweite Instanz einbezogen wird, ist diese Bearbeitungszeit mit 401 Tagen wesentlich länger. Gegenwärtig stehen Entscheidungen in 82 Fällen (85 Personen) aus (in Erwartung einer Entscheidung in erster Instanz oder in der Beschwerdeinstanz).

[24]             Seit Anlauf des Verfahrens wurden 17 Entscheidungen gefällt. Am 1. Januar 2013 gab es im Hoheitsgebiet der Republik Moldau 1998 Staatenlose (anerkannt/mit ständigem Aufenthaltsrecht).

[25]             Jährliche Zahlen zum Menschenhandel: registrierte Straftaten (140 in 2010, 111 in 2011, 151 in 2012) und Opfer, die durch CAP unterstützt wurden (355 in 2010, 339 in 2011, 424 in 2012). Identifizierte Opfer laut Innenministerium: 131 in 2011, 266 in 2012. Verurteilungen: 7 in 2011, 13 in 2012. Unterstützte Opfer von Kinderhandel: 9,6 % in 2010, 14 % in 2011, 13 % in 2012.

[26]             Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der im Plan enthaltenen Aktionen werden in den Mittelzuweisungen 2012–2013 für die öffentlichen Behörden, die aus dem Staatshaushalt und den lokalen Haushalten finanziert werden, zusätzlich zur externen Unterstützung, die die öffentlichen Behörden für die Umsetzung spezifischer Projekte erhalten, bereitgestellt: Unterstützung im Rahmen des Projekts des Europarates „Good Governance and Fighting Against Corruption“ in der Östlichen Partnerschaft, Unterstützung durch die Europäische Kommission im Rahmen des Projekts „Supporting the Government of the Republic of Moldova in maintaining the anti-corruption activities, reforming the Ministry of Internal Affairs including police, and personal data protection“.

[27]             Bis dato hatte dieses System nicht die beabsichtigte Wirkung und hat den Ansatz hinsichtlich Integrität im öffentlichen Sektor nicht wesentlich verändert. Die Selbsteinschätzung der Korruptionsrisiken war meist eine formelle Übung und die politische Instabilität wirkte sich nachteilig auf die Verwaltungskapazität der öffentlichen Institutionen aus. Die aus diesem Prozess resultierenden Integritätspläne waren nicht von zufrieden stellender Qualität. Das Zentrum hat kürzlich die Kompetenz erworben, an den Arbeiten der mit der Analyse der Korruptionsrisiken befassten Arbeitsgruppen teilzunehmen und Stellungnahmen hierzu abzugeben. Zuvor hatte das Zentrum nur einen allgemeinen Einblick, was keine wesentliche Beteiligung des Zentrums an dem Prozess ermöglichte.

[28]             Die funktionale Unabhängigkeit wird durch ein Verfahren zur Benennung des Leiters des Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrums sichergestellt, sodass die Amtszeit nicht derjenigen der Regierung, des Parlaments und des Präsidenten entspricht. Die Benennung des Leiters und der stellvertretenden Leiter des Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrums basiert auf gesetzlich festgelegten Kriterien der Professionalität und der Nichtzugehörigkeit zu einer politischen Partei. In das Benennungs-/Abberufungsverfahren ist mehr als eine Behörde eingebunden. Für die Abberufung vor dem Ablauf der Amtszeit sind strenge Bedingungen gesetzlich vorgesehen.

[29]             Lebensstilüberprüfungen beziehen sich auf die Überprüfung, ob der Lebensstil einer Person dem rechtmäßig verdienten Einkommen entspricht.

[30]             Projekt „Support to the Government of the Republic of Moldova in the field of anticorruption, reform of Ministry of Internal Affairs including police and personal data protection“ (Unterstützung der Republik Moldau im Bereich der Korruptionsbekämpfung, der Reform des Innenministeriums, einschließlich der Polizei, und des Schutzes personenbezogener Daten)

[31]             Die Zentrale Wahlkommission setzt sich aus Vertretern der verschiedenen politischen Parteien mit drei Vollzeitstellen sowie 20 Mitarbeitern zusammen und ist überwiegend während Wahlkampagnen tätig. Die Zentrale Wahlkommission muss über die notwendigen Ressourcen verfügen, um die Finanzierung der Wahlkampagnen sowie allgemein der politischen Parteien substanziell und proaktiv überwachen zu können.

[32]             Das Amt zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche ist Mitglied des Camden Asset Recovery Inter-agency Network (CARIN).

[33]             (i) Eingehende Auslieferungsersuchen: Das Justizministerium bearbeitet diese in 3 bis 4 Monaten, die Generalstaatsanwaltschaft in 2 bis 3 Monaten, (ii) eingehende Rechtshilfeersuchen: das Justizministerium bearbeitet diese in 2 bis 3 Monaten, die Generalstaatsanwaltschaft in 6 Monaten, (iii) das Justizministerium bearbeitet eingehende Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung von Strafurteilen in ungefähr 3 Monaten und ausgehende Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung von Strafurteilen in 4 bis 5 Monaten, (iv) das Justizministerium bearbeitet Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen in andere Länder in 5 bis 6 Monaten.

[34]             Laut Übereinkommen können die zuständigen Behörden zweier oder mehrerer Vertragsstaaten durch gegenseitige Übereinkunft gemeinsame Ermittlungsorgane für spezielle Zwecke sowie für einen begrenzten Zeitraum errichten, um strafrechtliche Ermittlungen in einem oder mehreren ihrer Länder durchzuführen.

[35]             Das Überwachungsziel bezieht sich darauf, wie die Strafverfolgungsorgane Fälle von organisierter Kriminalität weiterleiten, registrieren und melden.

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