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Document 52013DC0326
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Third biannual report on the functioning of the Schengen area_1 November 2012 - 30 April 2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Dritter Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums 1. November 2012 - 30. April 2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Dritter Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums 1. November 2012 - 30. April 2013
/* COM/2013/0326 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Dritter Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums 1. November 2012 - 30. April 2013 /* COM/2013/0326 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Dritter Halbjahresbericht über das
Funktionieren des Schengen-Raums
1. November 2012 - 30. April 2013 1. Einleitung Wie von der
Kommission am 16. September 2011 in ihrer Mitteilung über die
Stärkung des Schengen-Systems[1]
angekündigt und vom Rat Justiz und Inneres/Gemischter Ausschuss am
8. März 2012 bekräftigt, legt die Kommission dem Europäischen
Parlament und dem Rat halbjährlich einen Bericht über das Funktionieren des
Schengen-Raums vor. Der vorliegende dritte Bericht deckt den Zeitraum vom
1. November 2012 bis zum 30. April 2013 ab. 2. Lagebild 2.1. Lage an den Außengrenzen des
Schengen-Raums[2] Im Zeitraum Oktober-Dezember 2012 wurden 13 613 illegale
Grenzübertritte festgestellt. Damit wurde eine Verringerung um 52 % gegenüber
dem vierten Quartal 2011 und der niedrigste Wert seit Einführung
der Datenerhebung
durch Frontex Anfang 2008 erreicht. Diese erhebliche Verringerung war in erster
Linie auf den Start der griechischen Operation „Shield“ vom
30. Juli 2012 zurückzuführen, in deren Rahmen 1800 Polizeibeamte
an der Landgrenze mit der Türkei eingesetzt wurden. Nach dieser Operation ging
die Zahl der festgestellten illegalen Grenzübertritte von 2000 während der
ersten Woche im August 2012 auf 200 in der zweiten Woche und später noch
weiter auf 10 in der letzten Oktoberwoche zurück. Der überwiegende Teil der illegalen Grenzübertritte erfolgte
über die Seeaußengrenze der EU (59 %). Während Griechenland im Zeitraum
Juli-September 2012 mehr als die Hälfte der festgestellten illegalen
Grenzübertritte gemeldet hatte, änderte sich diese Situation mit dem Start der
Operation „Shield“. Im Zeitraum Oktober-Dezember 2012 meldete Italien 31 %
aller illegalen Grenzübertritte (4 231 Personen), gefolgt von Griechenland,
das 30 % aller illegalen Grenzübertritte meldete (4 035 Personen).
Des Weiteren war ein Anstieg der festgestellten illegalen Grenzübertritte an
der griechisch-türkischen Seegrenze und der bulgarisch-türkischen Landgrenze zu
verzeichnen; dies ist wahrscheinlich auf einen Verlagerungseffekt von der griechisch-türkischen
Landgrenze zurückzuführen. In Bezug auf die
Nationalität bildeten Migranten aus Afghanistan mit 1 969 Personen im
Zeitraum Oktober-Dezember 2012 die größte Gruppe bei den festgestellten
Grenzübertritten. Trotz der verzweifelten Lage in Syrien hat sich die Zahl der
syrischen Staatsangehörigen im Vergleich zum Zeitraum Juli-September 2012 um
zwei Drittel verringert (1 241 Personen). 2.2. Lage im Schengen-Raum Im Zeitraum Oktober-Dezember 2012 spiegelten sich
Sekundärbewegungen insbesondere von Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten tendenziell
in den folgenden Feststellungen wider[3]: ·
illegale Grenzübertritte entlang der Landgrenzen mit den
westlichen Balkanländern; ·
Migranten,
die an der süditalienischen Seegrenze eintrafen; ·
blinde
Passagiere an Bord von Fähren nach Italien; ·
Migranten, die mit gefälschten Dokumenten auf Flugstrecken
von griechischen Flughäfen zu zahlreichen großen EU-Flughäfen reisten. Operation Aphrodite,
die aktuelle Maßnahme zur Erhebung von Informationen über Migrationsströme in
der EU/im Schengen-Raum, wurde vom 22. Oktober bis zum
4. November 2012 in 25 Mitgliedstaaten[4] sowie in
Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz durchgeführt. Ziel dieser
Operation war die Bekämpfung der illegalen Migration durch Konzentration auf
illegale Grenzübertritte, auf Sekundärbewegungen illegaler Migranten in der
EU/im Schengen-Raum und auf die Routen illegaler Migranten. Nach
den von den teilnehmenden Ländern gemeldeten und von Zypern zusammengestellten
und im Dezember 2012 mitgeteilten Daten[5] wurden in diesen zwei Wochen
5298 Drittstaatsangehörige aus insgesamt 130 verschiedenen Ländern
aufgegriffen. Die meisten illegalen Migranten im Schengen-Raum wurden in
Deutschland (1510 Personen) und in Spanien (468 Personen) registriert;
dies waren auch die wichtigsten Endbestimmungsländer.[6] Im Zeitraum Februar-April 2013 koordinierte
das europäische Netzwerk von Flughafenpolizeibehörden (AIRPOL) eine Maßnahme
mit dem Ziel, den Menschenhandel oder schmuggel, die Verwendung gefälschter
Dokumente, den Diebstahl persönlicher Daten, die organisierte Kriminalität und
den Terrorismus zu bekämpfen. Die teilnehmenden Flughäfen führten in einem
Zeitraum von 24 Stunden gezielte Maßnahmen im Hinblick auf Flüge auf
gefährdeten Strecken innerhalb der EU durch und legten ihre
Ergebnisse AIRPOL zur weiteren Analyse vor. Ein Bericht mit Empfehlungen
für Gegenmaßnahmen wird voraussichtlich im Sommer 2013 vorgelegt. Obwohl die vorstehenden Informationen nützlich
sind, werden eine verbesserte Erhebung und eine bessere Analyse von Daten über
illegale Migrationsbewegungen innerhalb der EU benötigt. Nach einem
Expertentreffen am 2. Oktober 2012 haben die Kommission und Frontex
die Rückmeldungen der Mitgliedstaaten zur Datenverfügbarkeit geprüft und
Überlegungen zur besten Vorgehensweise angestellt. In einem zweiten Treffen am
29. April 2013 wurde beschlossen, dass auf Grundlage der verfügbaren
Informationen in der zweiten Jahreshälfte ein Pilotprojekt durchgeführt wird,
um ab Anfang 2014 eine regelmäßige Erhebung und Analyse spezifischer Daten
unter Koordination von Frontex zu starten. 3. Anwendung der Bestimmungen
des Schengen-Besitzstands 3.1. Vorübergehende
Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen in Einzelfällen Bei einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der
inneren Sicherheit kann ein Mitgliedstaat an seinen Binnengrenzen nach Artikel 23
Absatz 1 des Schengener Grenzkodex[7]
ausnahmsweise vorübergehend wieder Grenzkontrollen einführen. Im Zeitraum vom 1. November 2012
bis 30. April 2013 wurde von diesem Instrument einmal Gebrauch
gemacht. Am 30. November 2012 setzte Norwegen
die Kommission davon in Kenntnis, dass anlässlich der Verleihung des
Friedensnobelpreises am 10. Dezember 2012 in Oslo die Kontrollen an
den Binnengrenzen vom 3. bis zum 12. Dezember 2012 wieder aufgenommen
würden. In diesem Zeitraum führte Norwegen Grenzkontrollen an
3136 Personen durch, dabei wurde 19 Personen die Einreise verweigert,
acht Personen wurden in Gewahrsam genommen, und neun Personen beantragten Asyl.[8] 3.2. Wahrung der Kontrollfreiheit
an den Binnengrenzen Die überwiegende Mehrheit der mutmaßlichen
Verstöße gegen die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands betrifft nach wie vor
die Frage, ob die Durchführung polizeilicher Kontrollen in der Nähe einer
Binnengrenze die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen hat
(Artikel 21 des Schengener Grenzkodex), sowie die Verpflichtung, alle
Hindernisse für den flüssigen Verkehr an den Straßenübergängen der Binnengrenzen
beseitigen, z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen (Artikel 22 des
Schengener Grenzkodex). Im Zeitraum 1. November 2012 bis
30. April 2013 ersuchte die Kommission in zwei neuen Fällen
(Deutschland und Spanien) um Informationen zu möglichen Verstößen gegen
Artikel 21 und/oder Artikel 22 des Schengener Grenzkodex, während sie
fünf Verfahren (u.a. Deutschland, Lettland, Litauen und Niederlande) einstellte
und die Untersuchung von vier offenen Fällen (Österreich, Tschechische
Republik, Slowakei und Schweden) fortsetzte. 3.3. Mutmaßliche Verstöße gegen
andere Bereiche des Schengen-Besitzstands Umsetzung der Rückführungsrichtlinie
(2008/115/EG) in nationales Recht Die Frist für die Umsetzung der
Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) endete am 24. Dezember 2010.
Alle an die Richtlinie gebundenen EU-Mitgliedstaaten und alle assoziierten
Länder bis auf Island haben der Kommission die vollständige Umsetzung der
Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt. Die Kommission prüft die rechtliche
Umsetzung und die praktische Anwendung in den Mitgliedstaaten im Detail und
wird bis Ende 2013 ihren ersten Anwendungsbericht vorlegen. Durchführung der Verordnung über den
kleinen Grenzverkehr (EG Nr. 1931/2006) Die Kommission überwacht die Durchführung der
Regelung zum kleinen Grenzverkehr seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2007. Im
Juli 2012 hat die Kommission beschlossen, von drei Mitgliedstaaten
(Lettland, Polen und Slowenien) Auskünfte über bilaterale Abkommen einzuholen,
die diese Länder mit angrenzenden Drittländern geschlossen haben. Die interne
Prüfung der im Oktober und November 2012 vorgelegten Antworten steht kurz
vor dem Abschluss. Anwendung der Bestimmungen des
Schengen-Besitzstands bei der Überwachung der Seegrenzen Des Weiteren hat der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte am 23. Februar 2012 festgestellt, dass Italien die
Europäische Menschenrechtskonvention verletzte, als italienische Behörden
Migranten auf hoher See abfingen und nach Libyen zurückschickten[9]. Die Umstände dieses Falls
waren auch Gegenstand einer Untersuchung, die die Kommission gemeinsam mit den
italienischen Behörden durchführte. Die Kommission analysierte daher die
Auswirkungen des Urteils und untersuchte, welche Maßnahmen Italien für die
Durchführung des Urteils zu ergreifen beabsichtigte. Italien ist an die
Entscheidung gebunden und hat zugesichert, sich daran zu halten, insbesondere
in Bezug auf jegliche bestehende oder zukünftige Abkommen operativer Art mit
Libyen. Angesichts der Zusicherungen Italiens hat die Kommission diesen Fall jetzt
abgeschlossen. Die Analyse des Urteils wurde bei dem Vorschlag der Kommission
für eine Verordnung zur Festlegung von Regelungen für die von Frontex
koordinierten Maßnahmen an den Seegrenzen berücksichtigt, die den aufgehobenen
Beschluss 2010/252/EU des Rates[10]
ersetzen soll. Dieser Vorschlag wurde am 12. April 2013 angenommen[11]; mit dem Europäischen
Parlament und mit dem Rat wurden Diskussionen aufgenommen. 3.4. Im Rahmen des
Schengen-Evaluierungsmechanismus ermittelte Schwachstellen Im Rahmen des bestehenden
Schengen-Evaluierungsmechanismus[12]
wird die Anwendung des Schengen-Besitzstands durch die Mitgliedstaaten
regelmäßig von Sachverständigen der Mitgliedstaaten, des Generalsekretariats
und der Kommission bewertet. Im Zeitraum 1. November 2012 bis
30. April 2013 wurden Schengen-Evaluierungen zu den folgenden
Aspekten durchgeführt: ·
polizeiliche Zusammenarbeit (Estland, Lettland und
Litauen), ·
Luftgrenzen (Polen, Slowakei und Tschechische
Republik), ·
Landgrenzen (Estland, Lettland und Litauen), ·
Visa (Estland, Polen und Slowakei). Die Berichte befinden sich noch im
Abschlussstadium; sie werden voraussichtlich positive und negative Anmerkungen
und Empfehlungen zu verschiedenen Themen enthalten (z. B Schulungen,
Nutzung der Risikoanalysen, Informationsaustausch und internationale
Zusammenarbeit sowie Infrastruktur an den Grenzübergangsstellen und in den
Botschaften/Konsulaten). Wie bereits in den letzten sechs Monaten besteht
grundsätzlich noch Verbesserungspotenzial. Es wurden jedoch keine Mängel
festgestellt, die umgehende Maßnahmen der Kommission erforderlich machen
würden. Im Anschluss an ihren letzten
Überprüfungsbesuch vom Februar 2013 ersucht die Kommission Griechenland,
die Durchführung des Schengen-Aktionsplans fortzusetzen, und bekräftigt seine
Zusicherung, die griechischen Grenzschutzanstrengungen zu unterstützen,
z. B. durch den Außengrenzenfonds und Unterstützung durch Frontex. Anhang I enthält einen vorläufigen
Zeitplan für die Schengen-Evaluierungen im Zeitraum von Mai bis Oktober 2013. 3.5. Aufhebung der Kontrollen an
den Binnengrenzen mit Bulgarien und Rumänien Entsprechend der Schlussfolgerung des Rates vom
Juni 2011, dass Rumänien und Bulgarien die Kriterien für die vollständige
Anwendung des Schengen-Besitzstands erfüllen, wurden
weitere Maßnahmen durchgeführt, die zum Beitritt dieser Länder beitragen. Der
Rat sah sich jedoch nicht in der Lage, über die Aufhebung
der Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen beiden Ländern zu entscheiden. Die Kommission unterstützt weiterhin vollständig den Beitritt
Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum sowie die Anstrengungen der
Ratspräsidentschaft in diese Richtung. 4. Flankierende Massnahmen 4.1. Nutzung des
Schengen-Informationssystems Das Schengen-Informationssystem der zweiten
Generation (SIS II) wurde am 9. April 2013 in Betrieb genommen.
Den Mitgliedstaaten stehen nun verbesserte und neue Funktionen und
Ausschreibungskategorien zur Verfügung. Um zu gewährleisten, dass die
Möglichkeiten des SIS II in vollem Umfang genutzt werden können, hat die
Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das SIRENE-Handbuch
aktualisiert, um die praktische Zusammenarbeit der SIRENE-Büros (die für den
Austausch ergänzender Informationen über Ausschreibungen im SIS eingerichtet
wurden) an die SIS-II-Umgebung anzupassen. Des Weiteren hat die Kommission die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT‑Großsystemen
im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) bei der
Erstellung der Schulungsmodule für die technische Nutzung von SIS II
unterstützt. Mehrtägige Einführungsschulungen und E-Learning-Kurse wurden in
Zusammenarbeit mit der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) und
Sachverständigen der Mitgliedstaaten organisiert und werden nach der Übergabe
des Betriebsmanagements von SIS II an eu-LISA im Mai 2013
fortgesetzt. Und schließlich wurde anlässlich der Inbetriebnahme von
SIS II eine Informationskampagne mit Schwerpunkt auf Zielsetzung und
Datenschutzaspekten des neuen Systems durchgeführt. 4.2. Nutzung des
Visa-Informationssystems Das Visa-Informationssystem (VIS)[13] ist ein System zum
Datenaustausch über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt. Nach der
Inbetriebnahme in der ersten Region (Nordafrika), der zweiten Region (Naher
Osten) und der dritten Region (Golf)[14]
erfolgte am 14. März 2013 der Start des VIS in der vierten Region
(Westafrika) und der fünften Region (Zentralafrika). Am 6. Juni 2013
wird das VIS in der sechsten Region (Ostafrika) und der siebten Region
(Südafrika), am 5. September 2013 in der achten Region (Südamerika)
und am 14. November 2013 in der neunten Region (Zentralasien), der
zehnten Region (Südostasien) und der elften Region (Palästina) in Betrieb
genommen. Die Reihenfolge und die Termine für die Inbetriebnahme in den
verbleibenden Regionen sind derzeit Gegenstand von Verhandlungen mit den
Mitgliedstaaten und sollen in den kommenden Monaten festgelegt werden. Das VIS funktioniert gut. Bis zum 6. Mai 2013
wurden 2,9 Mio. Visumanträge verarbeitet, wobei 2,4 Mio. Visa
erteilt und 348 000 Visa abgelehnt wurden. Trotz fortgesetzter
Anstrengungen der Mitgliedstaaten bestehen die größten Bedenken nach wie vor in
Bezug auf die mittel- bis langfristigen Auswirkungen einer nicht optimalen Qualität
der Daten (sowohl der biometrischen als auch der alphanumerischen Daten), die
von den Konsularbehörden der Mitgliedstaaten in das VIS eingegeben werden. Seit
dem 1. Dezember 2012 wird das VIS von eu-LISA betrieben. 4.3. Visumpolitik und
Rückübernahmeabkommen Kontrollmechanismus für die Zeit nach der
Visaliberalisierung für die westlichen Balkanstaaten[15] Nach dem
Frontex-Bericht für den Zeitraum vom 31. Dezember 2012 bis
3. Februar 2013 ging die Zahl der Asylanträge von Staatsangehörigen
der westlichen Balkanländer im Januar 2013 in den fünf EU-/Schengen-Ländern
mit den meisten Anträgen im Vergleich zum Januar 2012 um 44 % zurück.
Während die Zahl der Asylsuchenden aus Serbien, Montenegro und der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien zurückging (–61 % für Serbien,
–45 % für Montenegro und –46 % für die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien), war ein deutlicher Anstieg der Asylsuchenden aus Albanien
(+74 %) und aus Bosnien und Herzegowina (+51 %) zu verzeichnen.
Hauptbestimmungsland ist nach wie vor Deutschland, gefolgt von Schweden,
Belgien, der Schweiz und Luxemburg. Rückübernahmeabkommen Um die Rückübernahme von Personen, die sich
ohne Genehmigung in einem Mitgliedstaat aufhalten, in das Herkunftsland zu
erleichtern, paraphierte die Kommission im April 2012 ein
Rückübernahmeabkommen mit Kap Verde, zu dessen Unterzeichnung der Rat im Februar 2013
seine Zustimmung erteilte. Das Rückübernahmeabkommen mit der Türkei wurde im
Juni 2012 paraphiert, und es wird davon ausgegangen, dass das Abkommen
unterzeichnet und ein Dialog über eine Visaliberalisierung aufgenommen wird. Im
Oktober 2012 wurde ein Rückübernahmeabkommen mit Armenien paraphiert, und
die Kommission arbeitet weiter darauf hin, dass es so schnell wie möglich
unterzeichnet und geschlossen wird. Außerdem wurden auch mit Aserbaidschan
Verhandlungen über Visaerleichterungen und Rückübernahmeabkommen eingeleitet. ANHANG I: Vorläufiger Zeitplan der
Schengen-Evaluierungen im Zeitraum von Mai bis Oktober 2013[16] Zeitraum || Mitgliedstaaten || Thema 2.-10. Juni 2013 || Estland, Lettland, Litauen || SIS/Sirene 7.-18. Juli 2013 || Polen, Slowakei || Landgrenzen 8.-14. September 2013 || Malta, Slowenien || SIS/Sirene 29. September - 9. Oktober 2013 || Ungarn, Slowenien || Landgrenzen 6.-12. Oktober 2013 || Tschechische Republik, Slowakei || SIS/Sirene [1] KOM(2011) 561 endg. [2] Frontex-Risikoanalyse Oktober-Dezember 2012. [3] Frontex-Risikoanalyse Oktober-Dezember 2012. [4] Frankreich und Griechenland nahmen nicht teil. [5] Präsentation der zyprischen Ratspräsidentschaft vor der
Arbeitsgruppe des Rates über Grenzen im Dezember 2012. [6] Außerdem wurden 728 Personen im Vereinigten Königreich
aufgegriffen, dem wichtigsten Bestimmungsland in der EU. [7] Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten
der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex). [8] Ratsdokument 6346/13 FRONT 9 COMIX 90. [9] Rechtssache Hirsi Jamaa und andere gegen Italien (Antrag
Nr. 27765/09). [10] Urteil vom 5. September 2012 in der Rechtssache
C-355/10, Europäisches Parlament gegen Rat. [11] COM(2013) 197 final. [12] SCH/Com-ex (98) 26 def. [13] Entscheidung des Rates vom 8. Juni 2004 zur
Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) (2004/512/EG). [14] Durchführungsbeschluss der Kommission vom
21. September 2011 zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme
des Visa-Informationssystems (VIS) in einer ersten Region (2011/636/EU),
Durchführungsbeschluss der Kommission vom 21. September 2012 zur
Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems (VIS)
in einer dritten Region (2012/512/EU), Durchführungsbeschluss der Kommission
vom 7. März 2013 zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des
Visa-Informationssystems (VIS) in einer vierten und fünften Region
(2013/122/EU). [15] Seit dem 19. Dezember 2009 können die Bürger der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie von Montenegro und Serbien,
die einen biometrischen Pass haben, nach der Verordnung (EU) Nr. 539/2001
ohne Visum in die EU-Mitgliedstaaten einreisen. Unter den gleichen Bedingungen
können die Bürger von Albanien sowie Bosnien und Herzegowina seit dem
15. Dezember 2010 ohne Visum in die EU-Mitgliedstaaten einreisen. [16] Ratsdokument 12032/12 SCH-EVAL 99 COMIX 423.