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Document 52013DC0324
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL AND THE EUROPEAN PARLIAMENT Stepping up the fight against cigarette smuggling and other forms of illicit trade in tobacco products - A comprehensive EU Strategy
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen – Eine umfassende EU-Strategie
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen – Eine umfassende EU-Strategie
/* COM/2013/0324 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen – Eine umfassende EU-Strategie /* COM/2013/0324 final */
INHALTSVERZEICHNIS MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und
anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen – Eine umfassende
EU-Strategie................................................................................................................................. 4 1........... Einleitung........................................................................................................................ 4 2........... Art und Ausmass des Problems des
illegalen Tabakhandels in der EU.............................. 5 2.1........ Die Art des illegalen Handels........................................................................................... 5 2.2........ Ausmaß des illegalen Handels in der
EU.......................................................................... 6 2.3........ Ursprungsländer illegaler
Tabakerzeugnisse außerhalb der EU.......................................... 7 2.4........ Illegale Herstellung in der EU.......................................................................................... 9 2.5........ Beschlagnahmte Marken und Orte der
Beschlagnahmen.................................................. 9 3........... Faktoren, die zum illegalen Handel
beitragen.................................................................. 11 3.1........ Große Anreize und erhebliche
Schlupflöcher.................................................................. 11 3.2........ Kontrollmaßnahmen entlang der
Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen......... 12 3.3........ Probleme der Strafverfolgungsbehörden........................................................................ 13 3.3.1..... Zoll- und Steuerbehörden............................................................................................. 13 3.3.1.1.. Risikomanagement........................................................................................................ 14 3.3.1.2.. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung
und IT-Instrumente..................................... 14 3.3.2..... Andere Behörden......................................................................................................... 15 3.3.3..... Zusammenarbeit zwischen Behörden und
EU-Akteuren................................................. 15 3.3.4..... Korruption................................................................................................................... 16 3.3.5..... Internationale Zusammenarbeit mit
Behörden von Drittländern........................................ 16 3.4........ Geringe Abschreckung: Sanktionen der
Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus................ 16 4........... Weitere Vorgehensweise.............................................................................................. 17 4.1........ Maßnahmen zur Verringerung der
Anreize..................................................................... 17 4.2........ Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette..................................................................... 18 4.3........ Maßnahmen für eine wirksamere
Durchsetzung der Vorschriften.................................... 19 4.3.1..... Bewältigung der Probleme der
Strafverfolgungsbehörden in der EU............................... 19 4.3.1.1.. Risikomanagement........................................................................................................ 19 4.3.1.2.. Operative Aktionen...................................................................................................... 19 4.3.1.3.. IT-Tools und -ausrüstung.............................................................................................. 20 4.3.1.4.. Zusammenarbeit zwischen den
EU-Behörden................................................................ 20 4.3.1.5.. Besondere Problembereiche......................................................................................... 21 4.3.1.6.. Austausch von Fachwissen und bewährten
Praktiken..................................................... 22 4.3.2..... Intensivierung der Zusammenarbeit mit
wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern........ 22 4.4........ Verschärfung der Sanktionen........................................................................................ 24 5........... Fazit............................................................................................................................. 25 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Verstärkung der
Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels
mit Tabakerzeugnissen – Eine umfassende EU-Strategie 1. Einleitung Den Schätzungen des Europäischen Amts für
Betrugsbekämpfung (OLAF) zufolge verursacht der illegale Zigarettenhandel[1] in den Haushalten der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten jedes Jahr finanzielle Verluste
von mehr als 10 Milliarden EUR[2].
Diese Verluste entstehen durch nicht entrichtete Zölle und Steuern, unter
anderem Mehrwertsteuer (MwSt) und Verbrauchsteuer. Der größte Teil des
illegalen Tabakhandels entfällt auf Zigaretten, doch werden auch andere
Tabakerzeugnisse (wie Tabak zum Selbstdrehen) illegal gehandelt. Vor zehn Jahren bestand der illegale Handel im
Wesentlichen im groß angelegten Schmuggel von Containerladungen bekannter
Zigarettenmarken. In den letzten Jahren ist jedoch der relative Anteil dieser
„Hauptmarken“[3]
am Schmuggel zurückgegangen. Dagegen nehmen die Fälschung, die illegale
Herstellung und vor allem der Schmuggel „anderer Marken“[4] (die hauptsächlich außerhalb
der EU in Mengen hergestellt werden, die die Nachfrage auf den betreffenden
nationalen Märkten bei Weitem übersteigen) zu. Der illegale Tabakhandel ist jedoch nicht nur
ein wirtschaftliches Problem. Er wirkt sich nicht nur sehr negativ auf die
Einnahmen der Mitgliedstaaten und der EU aus, sondern verstärkt auch die
Schattenwirtschaft. Tätig sind in diesem Bereich fast ausschließlich
organisierte kriminelle Gruppen, die grenzübergreifend agieren. Aus
gesundheitlicher Sicht untergräbt der illegale Handel zudem politische
Initiativen zur Verringerung des Konsums von Tabakerzeugnissen, insbesondere in
anfälligen Gruppen wie jungen Menschen und Personen mit geringem Einkommen.
Illegale Tabakerzeugnisse werden größtenteils nicht gemäß den Anforderungen der
EU-Rechtsvorschriften für Tabakerzeugnisse[5]
hergestellt. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten
haben bereits Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Tabakhandels ergriffen. So
wurden beispielsweise rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarungen mit vier
der weltweit führenden Zigarettenhersteller[6]
geschlossen. 2011 stellte die Kommission einen Aktionsplan zur Bekämpfung des
Schmuggels an der östlichen Landgrenze der EU[7]
vor, mit dem die speziell in diesem geografischen Gebiet ermittelten Probleme
angegangen werden sollten. Die Analyse der verfügbaren Informationen[8] hat jedoch ergeben, dass der
illegale Handel in der EU trotz dieser Bemühungen insgesamt zunimmt. Die EU
sieht sich einem wachsenden illegalen Zustrom anderer Marken aus
Nicht-EU-Ländern und einer zunehmenden illegalen Produktion und einem illegalen
Vertrieb innerhalb der EU gegenüber. Darüber hinaus findet der illegale Tabakhandel
mit Sicherheit nicht ausschließlich in der EU statt, sondern stellt ein
weltweites Problem dar. So nahmen die 176 Vertragsparteien des
WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC) im November 2012
ein speziell auf die Lösung des Problems des illegalen Handels mit
Tabakerzeugnissen ausgerichtetes Protokoll zu dem Übereinkommen[9] an. Der illegale Tabakhandel ist ein ernstes und
globales Problem, das auf verschiedene Weisen an den Grenzen und innerhalb der
EU zu Tage tritt. Beeinflusst wird der illegale Handel durch Nachfrage- und
Angebotsfaktoren sowie durch die mangelnde Wirksamkeit der betreffenden
Kontrollmaßnahmen. Seine finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der EU und
der Mitgliedstaaten sind gravierend, insbesondere in der derzeitigen
Wirtschaftskrise in der EU. Daher ist klar, dass ein umfassender Ansatz zur
Lösung des Problems des illegalen Tabakhandels erforderlich ist. In dieser
Mitteilung werden die Art und das Ausmaß des Problems des illegalen
Tabakhandels in der EU beschrieben und die Faktoren, die zu diesem Problem
beitragen, ermittelt; außerdem wird eine umfassende EU-Strategie zur
Bekämpfung des Problems in der EU vorgeschlagen. Bei dem
umfassenden Ansatz dieser Strategie wird berücksichtigt, dass die Bekämpfung
des illegalen Handels eine Querschnittsaufgabe ist, die von vielen Faktoren und
Ursachen beeinflusst wird und ein breites Spektrum an politischen Maßnahmen auf
Ebene der EU und/oder der Mitgliedstaaten erfordert. 2. Art und Ausmass des
Problems des illegalen Tabakhandels in der EU 2.1. Die
Art des illegalen Handels Der illegale Tabakhandel findet in
unterschiedlichen Formen statt, die sich in gewissem Maße voneinander
unterscheiden und unterschiedliche Reaktionen auf verschiedenen Ebenen
erfordern. Zu den verschiedenen Formen des illegalen Handels zählen: ·
der (internationale) Schmuggel echter
Tabakerzeugnisse (d. h. Hauptmarken und andere Marken), ·
der (internationale) Schmuggel gefälschter
Zigaretten und ·
die illegale Herstellung und der illegale Vertrieb
in der EU (Zölle sind nicht betroffen, nicht entrichtete MwSt und
Verbrauchsteuer). Der internationale Schmuggel (sowohl
echter als auch gefälschter Waren) kann Folgendes umfassen: ·
falsche Angaben bei der Anmeldung (falsche
Warenbeschreibungen/falsche Angaben zum Wert, Ursprung usw. von Waren, wenn
überhaupt, werden falsche Zölle entrichtet, MwSt und Verbrauchsteuer werden
nicht entrichtet); ·
das Verstecken von Waren in rechtmäßiger Fracht, in
Fahrzeugen oder bei Passagieren (nicht entrichtete Zölle, MwSt und
Verbrauchsteuer) und schließlich ·
den illegalen Grenzübertritt, um den Kontakt mit
den Behörden ganz zu vermeiden (nicht entrichtete Zölle, MwSt und
Verbrauchsteuer). Innerhalb der EU
umfasst der illegale Handel die illegale/unerlaubte Herstellung und den
illegalen/unerlaubten Vertrieb im Zollgebiet der EU (auch zwischen
verschiedenen Steuergebieten). Der illegale Vertrieb umfasst in der EU
produzierte Waren, die zur Ausfuhr oder zur EU-internen Auslieferung angemeldet
und unter Aussetzung der MwSt- und Verbrauchsteuerpflicht befördert werden,
aber nie das Steuergebiet der EU verlassen, oder die einem Empfänger in der EU
geliefert werden, der im Verbrauchsteuerdokument im EMCS[10] oder in der MwSt-Erklärung
angegeben ist, sowie eingeführte Waren, die unter Aussetzung der MwSt- und
Verbrauchsteuerpflicht in den zollrechtlich freien Verkehr in der EU
übergeführt und dann ohne Enrichtung der MwSt und Verbrauchsteuer illegal
vertrieben werden. Zudem umfasst er den Rückzug von Waren aus dem
Versandverfahren, die anschließend illegal innerhalb der EU verkauft werden
(nicht entrichtete Zölle, MwSt und Verbrauchsteuer). 2.2. Ausmaß
des illegalen Handels in der EU In Studien zu dem Thema[11] wird eingeräumt, dass es besonders
schwierig ist, den Umfang des illegalen Handels zu bestimmen, weil es sich
dabei um eine rechtswidrige und verborgene Tätigkeit handelt. Dennoch liegen
einige Schätzungen vor[12].
In einer von der EU finanzierten Studie aus dem Jahr 2007[13] wurde der Anteil illegaler
Zigaretten am Gesamtverbrauch in der EU auf 8,5 % geschätzt. Laut den
Schätzungen in der KPMG-Studie „Project Star 2012“[14] lag der Anteil des illegalen
Verbrauchs im Jahr 2007 bei 8,4 %, im Jahr 2008 bei 8,6 %,
im Jahr 2009 bei 8,9 %, im Jahr 2010 bei 9,9 %, im
Jahr 2011 bei 10,4 % und im Jahr 2012 bei 11,1 %. Das
entspricht einem Anstieg um 30 % in den letzten sechs Jahren. Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten
Beschlagnahmen bestätigen, dass Zigaretten den weitaus größten Teil der
beschlagnahmten Tabakerzeugnisse ausmachen[15],
obwohl auch mehrere umfangreiche Beschlagnahmen von Tabak zum Selbstdrehen
verzeichnet wurden. Andere Arten von Tabakerzeugnissen tauchen nur in geringen
Mengen auf. 2.3. Ursprungsländer
illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU Den vorliegenden Daten zufolge stammen
geschmuggelte Tabakerzeugnisse hauptsächlich aus folgenden Ländern
(in absteigender Reihenfolge): China, Vereinigte Arabische Emirate (VAE)[16], Vietnam, Malaysia, Russische
Föderation, Singapur, Belarus und Ukraine. Abbildung 1: Beförderungsrouten || Menge (Stückzahlen Zigaretten) Art der Marke || Hauptmarken || Andere Marken Zahl der Beschlagnahmen Die Mehrheit der beschlagnahmten Zigaretten
stammt nach wie vor aus China. Eine Analyse der beschlagnahmten Proben hat
ergeben, dass es sich dabei hauptsächlich um gefälschte Zigaretten handelt.
Beschlagnahmte illegale Warensendungen wurden entweder direkt in europäische
Seehäfen versandt oder über Singapur und Malaysia, wo der illegale Handel durch
die ungenügenden Kontrollen in den Freizonen noch verstärkt wird. Während die VAE in der Vergangenheit vor allem
als Umladestation in Erscheinung traten, lassen aktuelle Informationen
eindeutig darauf schließen, dass sie mittlerweile ein wichtiger Produktionsstandort
für andere Marken[17]
sind, insbesondere in ihren Freizonen. Griechenland scheint für Sendungen aus China
und den VAE eine wichtige erste Anlaufstelle in der EU zu sein. Sendungen werden häufig in Ägypten, der Türkei
und anderen Häfen im östlichen Mittelmeer umgeladen. Trotz der bereits getroffenen Maßnahmen ist
auch die Ostgrenze der EU nach wie vor ein Ziel des illegalen Handels,
insbesondere das Baltikum. Die wichtigsten Herkunftsländer sind in diesem Fall
Russland, die Ukraine und zunehmend auch Belarus. Im Falle Russlands (und auch
der VAE) handelt es sich beim Großteil der beschlagnahmten Erzeugnisse um echte
Ware. Das bedeutet, dass sie zwar legal hergestellt werden, jedoch in Mengen,
die die Nachfrage in den Ursprungsländern bei Weitem übersteigen. Unabhängig
davon, ob im Herkunftsland die fälligen Zölle entrichtet werden, werden diese
Erzeugnisse dann in die EU geschmuggelt. Analysen von Frontex bestätigen, dass
der Zigarettenschmuggel eines der Hauptprobleme an der Ostgrenze der EU ist, und
deuten auf große geschmuggelte Mengen aus den Ländern des westlichen Balkans
hin. Diesen Analysen zufolge erschwert der Zigarettenschmuggel auch in
erheblichem Maße die Arbeit der Grenzbehörden an den östlichen Landgrenzen,
einschließlich der Landgrenzen mit der Türkei und den Ländern des westlichen
Balkans[18]. Die Vorgehensweisen der Schmuggler sind sehr
verschieden. Waren kommen in Schiffscontainern, in straßentauglichen Fahrzeugen
(Lastwagen, Kleinbusse, Pkw), in kleinen Schiffen über das Meer oder über Flüsse,
per Eisenbahn oder als Luftfracht oder per Post an. Das Einschmuggeln von
Tabakerzeugnissen, die durch andere Waren verborgen werden, ist nach wie vor
die häufigste Vorgehensweise. Das wiederholte Schmuggeln geringer Mengen ist
ein großes Problem in den Grenzregionen. Diese Form des Schmuggels ist
teilweise gut organisiert: Die geringen Mengen werden zu größeren Ladungen
zusammengefasst und anschließend in andere Mitgliedstaaten befördert, wo sie
auf dem illegalen Markt verkauft werden. Hervorzuheben ist, dass die organisierte
Kriminalität im illegalen Handel eine wichtige Rolle spielt, was das Problem
weiter verschärft[19].
Illegaler Tabakhandel ist eine Tätigkeit mit hohem Profit und geringem Risiko
und daher besonders attraktiv für organisierte kriminelle Gruppen, die die
Möglichkeit haben, die hohen Erträge aus dem illegalen Handel zu waschen. 2.4. Illegale
Herstellung in der EU Wahrscheinlich werden auch erhebliche Mengen
an Zigaretten illegal in der EU hergestellt. Die Zahl der bekannten
illegalen Fabriken ist sehr schnell gestiegen: Im Jahr 2011 entdeckten die
Mitgliedstaaten neun illegale Fabriken mit einer geschätzten
Gesamtproduktionskapazität von mehr als neun Millionen Zigaretten pro Tag. 2010
waren nur fünf derartige Fabriken entdeckt worden. 2.5. Beschlagnahmte
Marken und Orte der Beschlagnahmen Der Anteil der beschlagnahmten anderen
Marken im Vergleich zu den Hauptmarken[20]
steigt kontinuierlich und lag im Jahr 2011 bei rund 58 %. Die
Maßnahmen der vier großen Hersteller im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen
wie Verfolgung und Rückverfolgung von Tabakerzeugnissen, gebotene Sorgfalt in
der Beziehung zu den Kunden und Verhütung der Geldwäsche haben eindeutig zu
einem erheblichen Rückgang der Produkte dieser Unternehmen auf dem illegalen Markt
geführt. Einige der während des analysierten Zeitraums
beschlagnahmten anderen Marken[21]
wurden in ähnlichen Mengen beschlagnahmt wie die Hauptmarken oder weisen
einen deutlichen Aufwärtstrend[22]
auf, was ein klares Zeichen dafür ist, dass sie auf den illegalen Märkten
etabliert sind. Erhebliche Mengen bestimmter anderer Marken[23] werden in der EU hergestellt. Eine Analyse der Orte der Beschlagnahmen und
der Beförderungsart zeigt, dass die größten Mengen zwar nach wie vor in
Seehäfen beschlagnahmt werden, doch dass Beschlagnahmen im Inland
zugenommen und – sowohl was die Zahl der Beschlagnahmen als auch die
beschlagnahmten Mengen angeht – ebenfalls einen erheblichen Umfang erreicht
haben. Abbildung 2: Orte der Beschlagnahmen Orte der Beschlagnahmen || SEEHAFEN || INLAND UNBEKANNTER ORT LANDGRENZE LAGER ANDERER ORT POSTZENTRUM HAFEN (YACHTHAFEN) FLUGHAFEN FREIHANDELSZONE BINNENHAFEN EISENBAHN HOHE SEE BINNENGEWÄSSER || Menge (Stückzahlen Zigaretten) || Zahl der Beschlagnahmen 3. Faktoren, die zum
illegalen Handel beitragen Der Handel mit Tabakerzeugnissen ist aufgrund
der Vielzahl an geltenden Vorschriften und Anforderungen (z. B.
unterschiedliche Steuervorschriften) ein komplexes Thema. Beim rechtmäßigen
Handel ist daher die Anwendung sowohl der standardmäßigen EU-Zollverfahren und
-bestimmungen als auch der komplexen nationalen Steuerverfahren für die
Einreihung, die Wertbestimmung und die Zugrundelegung der richtigen Steuersätze
erforderlich. Folglich gestaltet sich auch der Umgang mit dem illegalen Handel
(Anreize, Abschreckungsmaßnahmen und Kontrolle) komplex. Der illegale Handel mit Zigaretten wird vor
allem durch vier Faktoren gefördert: (1)
große Anreize und erhebliche Schlupflöcher; (2)
die Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind dem
Ausmaß der Bedrohung nicht angemessen; (3)
die Strafverfolgungsbehörden stoßen auf allgemeine
und spezifische Probleme; (4)
geringe abschreckende Wirkung: milde Sanktionen. Eine erfolgreiche Strategie zur Bekämpfung des
Zigarettenschmuggels muss gleichzeitig bei den Anreizen, den
Abschreckungsmaßnahmen und den Kontrollfaktoren ansetzen. 3.1. Große
Anreize und erhebliche Schlupflöcher Für Tabakerzeugnisse gelten in der EU generell
hohe Steuersätze. Die Einfuhrzölle sind hoch (zwischen 40 und 58 %)[24]. Der Gesamtsteuersatz
(einschließlich MwSt) liegt zwischen 70,12 % des Kleinverkaufspreises
einschließlich Steuern (TIRSP) für Zigaretten des gewogenen
Durchschnittspreises in Luxemburg und 88,97 % im Vereinigten Königreich. Da viele dieser Faktoren von Land zu Land
variieren, bestehen bei Tabakerzeugnissen beträchtliche Preisunterschiede (was
den vom Endverbraucher bezahlten Preis angeht), sowohl innerhalb der EU als
auch im Vergleich zu ihren Nachbarländern. Bei der Verbrauchsteuer beträgt der
Unterschied zwischen dem Mitgliedstaat mit der niedrigsten und dem mit der
höchsten Besteuerung 206,41 EUR je 1000 Zigaretten, d. h. mehr
als 4 EUR pro Packung mit 20 Zigaretten, was eine starke Nachfrage und
einen großen Anreiz auch für einen illegalen Vertrieb über die verschiedenen
Steuergebiete innerhalb der EU hinweg schafft. Bei anderen Tabakerzeugnissen
bestehen ähnliche Unterschiede zwischen den Verbrauchsteuersätzen. Obwohl sich die Preisunterschiede zwischen den
EU-Ländern verringert haben, sind die Preise in den Ländern an der Ostgrenze
weiterhin bis zu achtmal niedriger. Die erheblichen Unterschiede beim
Kleinverkaufspreis einschließlich Steuern haben ein günstiges Umfeld für rein
steuerlich bedingte grenzüberschreitende Einkäufe sowie für Schmuggel und
Betrug geschaffen. Grenzüberschreitendes Einkaufen ist vollkommen legitim und
einer der Vorteile des Binnenmarktes, sofern die Waren von Privatpersonen für
den persönlichen Gebrauch gekauft werden. Dieses Einkaufsverhalten ist jedoch
teilweise nur schwer vom EU-internen „Schmuggel“ zu unterscheiden, bei dem
Einzelpersonen in anderen Mitgliedstaaten Tabak vorgeblich für den
Eigengebrauch kaufen, diesen aber stattdessen verkaufen, ohne im Mitgliedstaat
des Verbrauchs die Verbrauchsteuer zu entrichten. Der Verbrauchsteuerunterschied im Vergleich zu
Drittländern ist sogar noch wesentlich größer. Die Unübersichtlichkeit der geltenden
Vorschriften schafft ebenfalls Anreize für illegale Tätigkeiten. Besonders
die Steuergesetzgebung für Tabakerzeugnisse ist im EU-Kontext komplex,
insbesondere weil es sich häufig um nationale Vorschriften handelt. Die
Definition der verbrauchsteuerpflichtigen Tabakerzeugnisse ist äußerst
kompliziert, und bei bestimmten Erzeugnissen[25]
gibt es zunehmend Probleme mit der Einreihung und der Definition. Zudem gibt es
„Grauzonen“[26]
und Schlupflöcher zwischen Schmuggel und rechtmäßiger Einfuhr von Tabak (und
auch Alkohol) und einschlägigen Erzeugnissen innerhalb der für Reisende –
sowohl bei der Einreise aus einem Drittland als auch bei Reisen innerhalb der
EU – geltenden Schwellenwerte für die Steuerbefreiung. Ferner sind die Maßnahmen zur Beschränkung der
Überführung großer bzw. übermäßig großer Mengen an Tabakerzeugnissen in den
freien Warenverkehr unmittelbar vor einer Steuererhöhung (sog. „Forestalling“)
derzeit nicht ausreichend. Das Anhäufen von Überbeständen an in den freien
Warenverkehr überführten Waren vor einer Steuererhöhung führt zu erheblichen
Steuerumgehungen und verringert die Einnahmen der Mitgliedstaaten. Ganz allgemein kann die Identifizierung und
Einreihung von Tabakerzeugnissen (und die Bestimmung ihres Ursprungs) schwierig
sein und spezielle Ausrüstung oder Laboranalysen erfordern. Diese Unterschiede und Schlupflöcher schaffen
einen starken wirtschaftlichen Anreiz für Schmuggel und andere Formen des
illegalen Handels. 3.2. Kontrollmaßnahmen
entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen Vor dem Hintergrund der starken Anreize für
Kriminelle, illegalen Handel zu betreiben, reichen die Maßnahmen zur Kontrolle
der Lieferketten von Tabak durch Behörden oder die Wirtschaftsbeteiligten
selbst bei Weitem nicht aus. Außer den bestehenden Vereinbarungen mit den
Hauptherstellern gibt es bislang keine rechtlichen Maßnahmen auf EU-Ebene, die
in der Tabaklieferkette tätige Wirtschaftsbeteiligte zwingen, im Zuge ihrer
Tätigkeiten die gebotene Sorgfalt walten zu lassen[27]. Ferner sind die Hersteller
und Einführer derzeit nicht generell rechtlich dazu verpflichtet, die
Bewegungen von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen durch ihre Lieferkette
zu überwachen (Verfolgung). Ohne solche Maßnahmen ist es für die Behörden
äußerst schwierig (oder sogar unmöglich) festzustellen, an welchem Punkt das
Erzeugnis in den illegalen Handel abgezweigt wurde (Rückverfolgung). Angesichts der vorstehend dargelegten Trends
und Anreize sind die derzeitigen Anforderungen an Wirtschaftsbeteiligte zur
Kontrolle der Lieferketten trotz einiger Erfolge in Bezug auf den Schmuggel der
Hauptmarken eindeutig als unzureichend anzusehen. 3.3. Probleme
der Strafverfolgungsbehörden Bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften
sind die Zoll- und Steuerbehörden die maßgeblichen Akteure im Kampf gegen den
Schmuggel aus Drittländern. Auch Grenzschutz- und Polizeibeamten kommt eine
wichtige Rolle zu. Im Kampf gegen die illegale Herstellung und den illegalen
Vertrieb in der EU zählen die Polizei und die Steuerbehörden (und in mehreren
Mitgliedstaaten auch die Zollbehörden) zu den Hauptakteuren. Alle beteiligten
Behörden (Zoll, Steuer, Polizei oder Grenzschutz) stehen vor einer ganzen Reihe
von Schwierigkeiten, von denen einige allgemeiner Natur sind (z. B.
Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Datenaustausch, dem Risikomanagement
und der Ausrichtung) und einige speziell mit dem illegalen Tabakhandel
zusammenhängen. Darüber hinaus sind nicht immer Mechanismen vorhanden, die eine
wirksame Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den EU-Einrichtungen
ermöglichen, was die Bemühungen behindert. 3.3.1. Zoll-
und Steuerbehörden Die Zollbehörden setzen ihr Personal, ihre
IT-Systeme und ihre Kontrollverfahren und ‑ausrüstung ein, um aufzudecken, wo
illegaler internationaler Handel mit Waren einschließlich Tabakerzeugnissen
stattfindet. Da es sich bei der EU um eine Zollunion handelt und eine
gemeinsame Rechtsgrundlage vorhanden ist, sind die EU-Zollbehörden über
gemeinsame IT-Systeme, gemeinsame Expertengruppen und den Austausch von Beamten
eng miteinander vernetzt[28].
Die EU-Steuerbehörden pflegen verschiedene Formen der
Verwaltungszusammenarbeit, um Steuerbetrug und -hinterziehung EU-weit zu
bekämpfen. Eine Reihe von IT-Systemen und -Netzen, die von der Kommission
verwaltet werden, unterstützt die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den
Behörden.[29]
Diese Zusammenarbeit umfasst nicht nur den Austausch von risikobezogenen
Informationen[30],
sondern auch transeuropäische Netze zur Kontrolle der Beförderung von Waren
unter Aussetzung von Zöllen und anderen Steuern[31]. Dennoch stehen sowohl die
Zoll- als auch die Steuerbehörden bei der Bekämpfung illegalen Tabakhandels
innerhalb und außerhalb der EU vor einer ganzen Reihe von Herausforderungen. 3.3.1.1. Risikomanagement Die Zollbehörden haben in den letzten Jahren
einen gemeinsamen Rahmen für das Risikomanagement in Bezug auf die Beförderung
gewerblicher Sendungen in der Lieferkette über die Außengrenze der EU
entwickelt. Wie bereits vor Kurzem in der Mitteilung über das
Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette[32] dargelegt wurde, stehen die
EU-Zollbehörden vor mehreren Herausforderungen, was die Umsetzung eines
wirksamen Risikomanagements angeht. Diese betreffen die Qualität, die
Verfügbarkeit und den Austausch von Daten als Grundlage für wirksame
Risikomanagement-, Kontroll- und Untersuchungstätigkeiten. Ermittelt wurden in der Mitteilung spezifische
Probleme mit den von Wirtschaftsbeteiligten übermittelten Daten, die als
Grundlage für die Durchführung von Risikoanalysen dienen, und bei der Fähigkeit
der EU-Zollbehörden, Risikoinformationen zu nutzen und untereinander sowie mit
anderen Behörden auszutauschen. Zudem wurde festgestellt, dass die
Zusammenarbeit sowie der Austausch von Daten und Analysen mit
Wirtschaftsbeteiligten und internationalen Partnern verbessert werden müssen.
Um die Fähigkeit der Zollbehörden, für alle Waren ein Risikomanagement der
Lieferkette zu leisten, zu verbessern, wurden weitere Maßnahmen vorgeschlagen,
unter anderem eine größere Konvergenz bei der Nutzung der Informationen,
Datenquellen, Instrumente und Methoden, die die Zollbehörden einsetzen, um
Risiken zu ermitteln und gewerbliche Sendungen in der Lieferkette zu
analysieren. Die Umsetzung dieser Vorschläge wird sich auch erheblich auf die
Fähigkeit der EU-Zollbehörden, das Problem des Tabakschmuggels zu bekämpfen,
auswirken. 3.3.1.2. Kontrollmethoden,
Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente Bei bestimmten Arten des Schmuggels,
z. B. wenn illegaler Tabak in rechtmäßiger Fracht oder in Pkws oder
Fahrzeugen für den gewerblichen Transport versteckt wird, wird die Kontrolle
auch durch den Mangel an angemessener Kontrollausrüstung wie Scannern und Spürhunden
erschwert. Nicht alle Mitgliedstaaten verfügen über die für einen Schutz ihrer
Außengrenzen erforderliche Ausrüstung. Auch der Grad der Sensibilisierung sowie
das Niveau und die Qualität der Ausbildung der Beamten können beeinflussen, wie
wirksam ein Mitgliedstaat den Schmuggel bekämpft. Im Binnenmarkt sind zur Bekämpfung des
Zigarettenschmuggels nationale Netze von im Inland eingesetzten Aufspürteams
erforderlich, die die Lieferung und den Vertrieb von illegalem Tabak bei
Einzelhändlern, in Arbeitsstätten und in privaten Räumlichkeiten bekämpfen und
unterbinden. Dies umfasst die Einrichtung mobiler Kontrolleinheiten (Kontrolle
im zweiten Glied) und die Ausweitung von Kontrollen auf Kontrollposten und
Märkte im Inland. Nicht alle Mitgliedstaaten wenden diese Praxis an. Zur Unterstützung der
Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels auf EU-Ebene stehen zwar mehrere
spezielle IT-Instrumente zur Verfügung, doch wird bei einigen dieser Systeme
derzeit nachweislich nicht das gesamte Potenzial ausgeschöpft. So beinhaltet
z. B. das neue Berichterstattungsmodul CIGINFO im Informationssystem für
die Betrugsbekämpfung (AFIS) deutliche Verbesserungen, doch trotz der
Bemühungen, die Meldung von Beschlagnahmen durch Mitgliedstaaten zu
vereinfachen, sind einige wichtige Informationen weiterhin unvollständig oder
fehlen sogar ganz. Die Informationen über Beförderungen von Tabakerzeugnissen
(NCTS, EMCS) werden ebenfalls noch nicht in vollem Umfang durch neue
Technologien wie Datenanalysen genutzt. 3.3.2. Andere
Behörden Polizei- und Grenzschutzbehörden spielen bei
der Bekämpfung der verschiedenen Formen des illegalen Handels mit
Tabakerzeugnissen ebenfalls eine Rolle. Für den Schutz der Außengrenzen, der
auf einer Reihe gemeinsamer EU-Vorschriften und -Verfahren basiert, sind die
Mitgliedstaaten zuständig. Ihnen kommt eine Schlüsselrolle bei der Aufspürung
von Tabakerzeugnissen zu, die illegal über die grüne Grenze der EU
transportiert werden. Unterstützt werden die Behörden der Mitgliedstaaten bei
der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität von Frontex[33]. Unter anderem führt Frontex
Risikoanalysen durch, koordiniert die operative Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten und entwickelt und betreibt Informationssysteme, die den
Informationsaustausch ermöglichen. Da die Bekämpfung
des illegalen Tabakhandels vor allem die Aufgabe der Zollbehörden ist, haben
die Polizeibehörden je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Funktionen.
Allerdings spielt die Polizei eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität und der damit verbundenen Straftaten wie Geldwäsche.
Das Europäische Polizeiamt (Europol) unterstützt die Polizeibehörden der
Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der schweren Kriminalität, insbesondere der
illegalen Herstellung und des illegalen Vertriebs von Tabakerzeugnissen in der
EU einschließlich des organisierten Mehrwertsteuerbetrugs. Eurojust[34] unterstützt die Zusammenarbeit
zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, ihre
Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung schwerer Straftaten wirksamer
zu machen. 3.3.3. Zusammenarbeit
zwischen Behörden und EU-Akteuren Eine wirksame
Strategie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen erfordert
eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungs-
und Ermittlungsstellen. Die Einsetzung spezieller Taskforces, die Personal der
Zoll- und Finanzinspektionen, der Polizei und anderer Strafverfolgungsstellen
umfassen, hat sich als erfolgreich erwiesen. Allerdings ist diese Praxis in der
Europäischen Union nicht weit verbreitet. Zudem muss auch auf
EU-Ebene der Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen den an der
Bekämpfung von Zollbetrug, organisierter Kriminalität und grenzüberschreitender
Kriminalität beteiligten EU-Stellen (OLAF, Europol, Eurojust und Frontex)
verbessert werden. 3.3.4. Korruption Zahlreiche Studien[35] und OLAF-Fälle haben gezeigt,
dass Korruption in Strafverfolgungsbehörden die wirksame Bekämpfung des
illegalen Handels behindert, insbesondere wenn Zollbehörden von Korruption
betroffen sind[36].
Die Bestechung von Beamten ist nach wie vor eine der meistgenutzten Methoden
von Schmugglern zur Verschleierung ihrer illegalen Tätigkeiten. 3.3.5. Internationale
Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern Ein wesentlicher Faktor des Problems des
illegalen Tabakhandels liegt darin, dass es sich um eine internationale Form
der Kriminalität handelt. Damit alle Beteiligten in Bezug auf Risiken, Trends
und Bedrohungen sowie insbesondere im Rahmen von Ermittlungen immer auf dem aktuellen
Stand sind, ist ein hohes Maß an Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit
den Behörden von Ursprungs- und Durchfuhrländern erforderlich. Der Umfang und
die Qualität der Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern sind sehr
unterschiedlich, und teilweise gestaltet sich die Zusammenarbeit sehr
schwierig. Dank gemeinsamer Bemühungen hat sich die Zusammenarbeit mit der
Ukraine und der Republik Moldau in den letzten zwei Jahren verbessert, ganz im
Gegenteil zu der mit Belarus. Die operative Zusammenarbeit mit Russland, China
und Malaysia ist gut, doch aufgrund des Ausmaßes des von diesen Ländern
ausgehenden illegalen Handels bestehen nach wie vor erhebliche Probleme. Die
operative Zusammenarbeit mit Singapur und den VAE bezüglich der Freizonen in
diesen Ländern ist ungenügend. Korruption in den Strafverfolgungsbehörden ist
ein weiteres großes Problem in den Ursprungs- und Durchfuhrländern außerhalb
der EU. 3.4. Geringe
Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus Trotz der offensichtlichen Anreize und der
enormen Gewinne, die durch den illegalen Handel erwirtschaftet werden, sind die
Risiken für Schmuggler in der EU relativ gering, ganz zu schweigen von der
Situation in anderen Ländern[37].
Die Strafen für Zigarettenschmuggel unterscheiden sich sehr stark zwischen den
Mitgliedstaaten. Dies betrifft die Art (verwaltungs- oder strafrechtliche
Sanktionen) sowie die Schwere der Strafen. In einem Mitgliedstaat liegt die
Höchststrafe für die schwersten Fälle derartiger Straftaten unter Umständen bei
einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr, während Straftäter in anderen
Mitgliedstaaten zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt werden können.
Die Höhe der Geldstrafen variiert gleichermaßen. Die großen Unterschiede
zwischen den Sanktionen bieten Schmugglern die Möglichkeit, ihre
Eintrittspunkte in die EU danach auszuwählen, wo die geringsten Strafen drohen.
4. Weitere Vorgehensweise Für das weitere Vorgehen wurden Maßnahmen bzw.
Aktionen ermittelt, mit denen alle Aspekte des Problems angegangen werden
sollen. Damit die knappen Ressourcen gezielt eingesetzt werden können, wird
jedoch besonderes Gewicht auf jene Maßnahmen gelegt, von denen am ehesten
unmittelbare Wirkungen zu erwarten sind, d. h. auf eine wirksamere
Sicherung der Lieferkette und eine bessere Durchsetzung der Vorschriften. Im
Aktionsplan zu dieser Mitteilung sind Aktionen zu den nachstehenden Maßnahmen
aufgeführt. 4.1. Maßnahmen
zur Verringerung der Anreize Der Spielraum für eine Angleichung der
Verbrauchsteuern innerhalb der EU oder gar mit den Nachbarländern ist derzeit
begrenzt. Während diese Möglichkeit innerhalb der EU und insbesondere mit den
östlichen Nachbarländern langfristig weiterverfolgt werden sollte, können
sofort und kurzfristig andere Maßnahmen zur Verringerung von Anreizen und
Schlupflöchern ergriffen werden. Beispielsweise könnte die immer noch sehr
komplexe Definition von verbrauchsteuerpflichtigem Tabak durch Anpassung
an die Zolldefinitionen vereinfacht werden. Eine präzise Definition
verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse auf der Grundlage objektiver Kriterien
ist eine Grundvoraussetzung, um den Verwaltungsaufwand sowohl für die
Wirtschaftsbeteiligten als auch für die Steuerbehörden zu reduzieren und somit
Schlupflöcher zu stopfen und für eine bessere Einhaltung der
Verbrauchsteuervorschriften zu sorgen. Was die Grauzone zwischen Schmuggel und
rechtmäßiger Einfuhr durch Reisende anbelangt, erwägt die Kommission,
technische Leitlinien auszuarbeiten, um die Mitgliedstaaten dabei zu
unterstützen, bei der Anwendung der für Reisende geltenden Schwellenwerte für
die Einfuhrzollbefreiung objektive Kriterien zugrunde zu legen. Es muss geprüft werden, ob grundlegende
gemeinsame Vorschriften zur Verhinderung des Lageraufbaus unmittelbar vor
Steuererhöhungen dazu führen könnten, dass es zu weniger Steuerumgehungen kommt
und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen zwischen in verschiedenen
Mitgliedstaaten ansässigen Wirtschaftsbeteiligten vermieden werden. Die
Maßnahmen zur Verhinderung eines solchen Vorgehens (sog. „anti-forestalling“) betreffen
den Nachweis, dass Verbrauchsteuern entrichtet wurden. Zuverlässige
Wirtschaftsbeteiligte, die Vereinbarungen zur Gewährleistung höherer
Compliance-Normen geschlossen haben, sollten unter Umständen längere
Übergangsfristen für den Nachweis der Verbrauchsteuer-Entrichtung in Anspruch
nehmen können. Nicht nur die Anreize für Schmuggler,
sondern auch die für Verbraucher müssen reduziert werden. Um Bürger vom
Kauf illegaler Zigaretten und anderer Tabakerzeugnisse abzuhalten, muss die
breite Öffentlichkeit besser über die negativen Folgen des illegalen Handels
informiert werden, insbesondere über die Folgen für die Staatsfinanzen und die
Beteiligung der organisierten Kriminalität sowie darüber, dass illegale
Erzeugnisse nicht den EU-Rechtsvorschriften für Tabakerzeugnisse entsprechen,
beispielsweise den Bestimmungen über Inhaltsstoffe und die vorgeschriebene
Aufmachung der gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf der Packung. Die Kommission wird - prüfen, wie die Anwendung der Verbrauchsteuervorschriften,
beispielsweise durch technische Leitlinien, vereinfacht werden kann, - untersuchen, ob Steuerumgehungen durch Einführung grundlegender
gemeinsamer Vorschriften zur Verhinderung eines Lageraufbaus unmittelbar vor
Steuererhöhungen vermieden werden können, - die bereits eingeleiteten gezielten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit
den interessierten und dazu bereiten Mitgliedstaaten verstärken, um die
Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, welcher Schaden durch den Konsum
illegaler Tabakerzeugnisse entsteht und welche speziellen Risiken damit
verbunden sind. 4.2. Maßnahmen
zur Sicherung der Lieferkette Im Hinblick auf eine bessere Sicherung der
Tabaklieferkette haben die EU und die Mitgliedstaaten zuallererst ein
gemeinsames Interesse daran, das FCTC-Protokoll zu unterzeichnen, zu
ratifizieren und tatsächlich umzusetzen, einschließlich der Maßnahmen
betreffend die Lizenzierung von Herstellungsausrüstungen, die gebotene Sorgfalt
und die Bestimmungen über die Freizonen in der EU. Vor allem verpflichtet das Protokoll die
Parteien, ein Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem für alle
Tabakerzeugnisse einzuführen, die in ihrem Hoheitsgebiet hergestellt oder
dorthin eingeführt werden (Artikel 8)[38].
Ein wichtiger Bestandteil eines solchen Systems ist eine spezifische
Kennzeichnung, die dazu beiträgt, die Herkunft und die eventuelle Abzweigung
der Erzeugnisse in den illegalen Handel zu bestimmen. Es wird den zuständigen
Behörden der Parteien (d. h. den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission)
ermöglichen, die Beförderung und Legalität von Tabakerzeugnissen zu überwachen
und zu kontrollieren sowie darüber hinaus über die Anlaufstelle für den
weltweiten Informationsaustausch im WHO-Sekretariat des FCTC Informationen mit
den internationalen Partnern auszutauschen. Dieses Verfolgungs- und
Rückverfolgungssystem wird zu einer wesentlich besseren Kontrolle der
Lieferkette beitragen und die bestehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse in der EU (EMCS für
EU-Erzeugnisse bzw. NCTS für Nicht-EU-Erzeugnisse) verstärken. Die grundlegenden Merkmale der nationalen
Verfolgungs- und Rückverfolgungssysteme sollten auf EU-Ebene festgelegt werden,
um Verzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt für Tabakerzeugnisse zu vermeiden. Dies
würde durch die Annahme des jüngsten Vorschlags der Kommission für eine neue
Richtlinie über Tabakerzeugnisse (Tabakrichtlinie)[39] erreicht. Damit die
uneingeschränkte Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen gewährleistet und
sichergestellt ist, dass ausschließlich legale Produkte auf dem EU-Markt sind,
sieht der Vorschlag (Artikel 14) Maßnahmen zur Verfolgung und
Rückverfolgung einzelner Packungen von Tabakerzeugnissen entlang der
Lieferkette (außer Einzelhandel) vor. Außerdem sieht der Vorschlag vor, dass
die Hersteller von Tabakerzeugnissen mit unabhängigen Dritten Verträge über
Datenspeicherkapazitäten für ein solches System schließen, das die volle
Transparenz und den Zugang durch die Behörden der Mitgliedstaaten und die
Europäische Kommission gewährleistet. Des Weiteren sieht der Vorschlag vor, dass
alle Tabakerzeugnisse ein Sicherheitsmerkmal aufweisen müssen, das Verbrauchern
und Behörden helfen soll, zwischen echten und gefälschten Erzeugnissen zu
unterscheiden. Somit enthält der Kommissionsvorschlag für
eine neue Tabakrichtlinie in Artikel 14 Verfolgungs- und
Rückverfolgungsbestimmungen, die voll und ganz mit dem FCTC-Protokoll in
Einklang stehen, soweit der EU-Handel mit Tabakerzeugnissen betroffen ist. Die Kommission wird Maßnahmen vorschlagen, - um das FCTC-Protokoll auf EU-Ebene zu unterzeichnen, zu ratifizieren
und umzusetzen, - um die Einhaltung der Bestimmungen des Protokolls in Bezug auf
Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der EU fallen, zu gewährleisten. Das Europäische Parlament und der Rat sollten den Vorschlag der
Kommission für eine neue Richtlinie über Tabakerzeugnisse so bald wie möglich
annehmen, einschließlich der vorgeschlagenen Verfolgungs- und
Rückverfolgungsmaßnahmen. 4.3. Maßnahmen
für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften 4.3.1. Bewältigung
der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU 4.3.1.1. Risikomanagement Die Umsetzung der in der Mitteilung über das
Zollrisikomanagement genannten Maßnahmen, insbesondere zur Qualität der von den
Wirtschaftsbeteiligten zu übermittelnden Daten sowie zur Zugänglichkeit und zum
Austausch dieser Daten für die Zwecke des Risikomanagements wird zu einem
solideren, kohärenteren und besser koordinierten Rahmen für das
Risikomanagement führen und kann die gezielte Kontrolle verdächtiger
Transaktionen (unter anderem im Zusammenhang mit Tabakerzeugnissen)
erleichtern. Durch Austausch analytischer Informationen mit EU-Zollstellen
und anderen EU-Akteuren mit einer Funktion bei der Bekämpfung des illegalen
internationalen Handels werden sich die Kapazitäten der operativen Behörden
erhöhen. Dieser verbesserte Rahmen wird maßgeblich zur Bekämpfung aller Formen
des illegalen Handels, einschließlich des Schmuggels von Tabakerzeugnissen,
beitragen. 4.3.1.2. Operative
Aktionen Die auf der Grundlage des Aktionsplans für die
Ostgrenze der EU durchgeführten operativen Aktionen lassen bereits auf
vielversprechende Ergebnisse schließen und sollten im Rahmen dieser Strategie
fortgeführt werden. Innerhalb des Rahmens für das EU-Zollrisikomanagement wurde
der Bereich des Zigarettenschmuggels für das Jahr 2013 zum gemeinsamen
prioritären Kontrollbereich erklärt, um intensivere EU-weite risikobasierte,
abgestimmte Kontrollen zu gewährleisten[40].
Ergänzend dazu organisieren die Kommission und die rumänischen Zollbehörden
eine regionale GZA unter Beteiligung der Ukraine und der Republik Moldau. Auf
der Grundlage der Ergebnisse dieser Aktionen sollen spezielle Empfehlungen
festgelegt und umgesetzt werden, um die systematischen EU-Kapazitäten zur Ermittlung
und Bekämpfung festgestellter gemeinsamer Risiken im Bereich Zigaretten zu
verstärken. Nach einer positiven abschließenden Analyse der Ergebnisse kann
auch empfohlen werden, weitere gezielte Aktionen zur Bekämpfung des
illegalen Tabakhandels zu organisieren, möglicherweise unter
Berücksichtigung bestimmter Faktoren für erhöhte Risiken, zum Beispiel
Warensendungen, die aus wichtigen Ursprungsländern wie den VAE stammen oder
über nachweislich mit Risiken behaftete Handelsdrehkreuze versandt wurden. Die von der Gruppe „Zusammenarbeit im
Zollwesen“ (CCWP) des Rates ermittelten Schwachstellen bei Gemeinsamen
Zollaktionen (GZA)[41]
sollten beseitigt und der Informationsaustausch im Rahmen einer GZA verbessert
werden. Die Angaben zum geografischen Ursprung von
Sendungen illegaler Tabakerzeugnisse können durch eine technische Analyse
von Stichproben der in den Mitgliedstaaten beschlagnahmten Erzeugnisse
verbessert werden. 4.3.1.3. IT-Tools
und -ausrüstung Den Mitgliedstaaten sollte nahegelegt werden,
das volle Potenzial der vorhandenen IT-Tools wie CIGINFO auszuschöpfen.
Gleichzeitig wird die Kommission mehr Feedback zu den Ergebnissen ihrer Analyse
der Beschlagnahmen liefern. Die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten
könnten prüfen, ob sich die CSM-Daten (CSM - Container Status Message)
verwenden lassen, um im Zusammenhang mit dem Zigarettenschmuggel verdächtige
Sendungen ins Visier zu nehmen. Die Möglichkeiten eines wirksameren Einsatzes
sonstiger Ausrüstung wie der Tool-Infrastruktur zur automatischen
Kennzeichen- und Containercode-Erkennung (Austausch von Informationen, die
über das Tool auf regionaler oder EU-Ebene erlangt wurden) sollen ebenfalls
geprüft werden. Erwogen werden sollte
auch die Nutzung von ATIS[42]
zur Erfassung von Trends aufgrund von Datenanalysen, um die Mitgliedstaaten
dabei zu unterstützen, Maßnahmen gegen operationelle Risiken zu treffen. Eine ähnliche Vorgehensweise könnte für
EMCS-Transaktionen (EMCS - Excise Movement and Control System) ins Auge gefasst
werden. Die Modernisierung
des Zolls, einschließlich der Infrastruktur und Ausrüstung, könnte unter
Umständen künftig besser mit Mitteln aus den EU-Strukturfonds unterstützt
werden, wenn die EU-Mitgliedstaaten besser über diese Fördermöglichkeit
informiert wären und diesem Ziel im Rahmen der ihnen zugewiesenen Mittel
entsprechend Vorrang einräumen würden. 4.3.1.4. Zusammenarbeit
zwischen den EU-Behörden Neben spezifischen Aktionen zur Verbesserung
des Austauschs von Informationen über Risiken und zu einer umfassenderen Nutzung
der Daten zur Lieferkette durch Entwicklung gemeinsamer
Risikomanagementinstrumente und –methoden auf EU-Ebene im Einklang mit der
Mitteilung über das Risikomanagement dürfte die geplante Reform des
Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine intensivere Zusammenarbeit
zwischen OLAF, Europol, Eurojust und Frontex im Rahmen von Untersuchungen
ermöglichen[43].
Die erzielte Einigung muss jedoch noch formalisiert werden. Der Vorschlag für
eine Reform von Europol[44]
hat außerdem den Weg für einen intensiveren Informationsaustausch bei
Untersuchungen geebnet. Der Austausch von Informationen und
Erkenntnissen zwischen den verschiedenen am Schutz der Außengrenzen beteiligten
Behörden trägt dazu bei, diese besondere Form der grenzüberschreitenden
Kriminalität zu verhindern und zu bekämpfen. Daher ist es wichtig, dass das
OLAF und Frontex im Rahmen des Systems EUROSUR[45]
auf EU-Ebene Erkenntnisse austauschen und die Zollbehörden an dem System
teilnehmen und auf nationaler Ebene ihren Beitrag dazu leisten. 4.3.1.5. Besondere
Problembereiche Das drängende Problem, das sich daraus ergibt,
dass Griechenland einen wichtigen Eintrittspunkt darstellt, wird im
Rahmen der Task Force für Griechenland[46]
und im Rahmen der technischen Hilfe für die Reform des Generalsekretariats für
öffentliche Einnahmen angegangen. Die Kommission wird - in der EU und/oder zusammen mit Drittländern auf der Grundlage der
hierzu am besten geeigneten Instrumente wie Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen (PKA) sowie regionaler und/oder internationaler GZA
weitere gezielte Aktionen organisieren, - Anstrengungen zur Beseitigung der bei Gemeinsamen Zollaktionen
festgestellten Schwachstellen unternehmen, - ihre Arbeit zu wissenschaftlicher Forschung und analytischen Methoden
zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels fortführen, - den Mitgliedstaaten mehr Feedback zu der Analyse der Beschlagnahmen
liefern, - Maßnahmen vorschlagen, um auf zentraler Ebene Daten zu erfassen und
miteinander zu verknüpfen, die durch das Tool zur automatischen Kennzeichen- und
Containercode-Erkennung erlangt wurden, um diese Informationen anderen
Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen, - den Zollbehörden der Mitgliedstaaten verstärkt dabei behilflich sein,
derzeit laufende und künftige Programme zu ermitteln, aus denen die
EU-Zollbehörden in Bezug auf Zollinfrastruktur, Ausrüstung (einschließlich der
Zolllabors), Systeme und Dienstleistungen unterstützt und modernisiert werden
können, - den Mitgliedstaaten die Inanspruchnahme derzeitiger und künftiger
Finanzierungsinstrumente und ‑programme erleichtern, - die besonderen Probleme in Griechenland durch geeignete Maßnahmen im
Rahmen der Task Force für Griechenland angehen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten - auf der Grundlage der Ergebnisse der PKA Empfehlungen für die
Verstärkung der EU-Kapazitäten zur Aufdeckung von Zigarettenschmuggel festlegen
und umsetzen. Das Europäische Parlament und der Rat sollten - so bald wie möglich die überarbeitete OLAF-Verordnung annehmen, - den Vorschlag der Kommission für eine Reform von Europol annehmen. Die Mitgliedstaaten sollten die Berichterstattung in CIGINFO
verbessern. 4.3.1.6. Austausch
von Fachwissen und bewährten Praktiken Generell müssen die verfügbaren Ressourcen
sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene bestmöglich eingesetzt und
koordiniert werden, um die Strafverfolgungsmöglichkeiten und ‑kapazitäten
zu verstärken. Speziell im Bereich des internationalen Zigarettenschmuggels hat
die erfolgreiche Umsetzung nationaler Strategien dazu beigetragen, den
illegalen Handel in einer Reihe von EU-Ländern einzudämmen. Dank des Austauschs von Erfahrungen und
Fachwissen können wichtige Synergien erzeugt sowie die neuesten und
effizientesten Technologien und Verfahren zur Prävention und Aufdeckung von
illegalem Handel ermittelt werden. Dieser Wissensaustausch sowie eine künftige
Bündelung von Ressourcen sind grundlegende Ziele des künftigen Programms für
das Zollwesen und des Programms Fiscalis 2020[47]. Diese Ziele können zum Teil
auch im Rahmen der Betrugsbekämpfung durch das Programm Hercule III
unterstützt werden. Für den Kampf gegen grenzüberschreitende kriminelle
Aktivitäten können auch Mittel aus dem Fonds für die innere Sicherheit, dem
Instrument für die finanzielle Unterstützung für das Grenzmanagement und die
gemeinsame Visumpolitik,[48]
bereitgestellt werden. Der Austausch nationaler Praktiken zur
Bekämpfung von Zollkriminalität (vor allem von Schmuggel) erfolgt in der
Gruppe „Zusammenarbeit im Zollwesen“ des Rates. Eine besondere Gruppe hat die
Aufgabe, die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Bedrohung durch schwere und
organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit dem Tabakschmuggel durch neue
Kooperationsformen und Ermittlungstechniken[49]
zu verbessern. Ein koordinierter Ansatz könnte auch für Schulungen
für das Personal der verschiedenen Strafverfolgungsbehörden über die
Besonderheiten des Handels mit Tabakerzeugnissen erwogen werden, bei dem es
sich – auch wenn er rechtmäßig erfolgt – um eine höchst komplexe Thematik
handelt. Zudem könnten im Bereich der Korruptionsbekämpfung auf EU-Ebene
spezifische Maßnahmen ergriffen und Erfahrungen ausgetauscht werden. Zu diesem
Zweck sollte die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, einen
Personalaustausch zwischen den an der Schmuggelbekämpfung beteiligten
zuständigen nationalen Behörden zu organisieren. Die Kommission wird - zusammen mit den Mitgliedstaaten, CEPOL und (künftig) Europol ein
fachspezifisches Schulungsmodul für Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden
entwickeln, - den Mitgliedstaaten dabei helfen, den Austausch bewährter Praktiken
für die Bekämpfung von Zollkriminalität und Korruption zu gewährleisten, und
dazu unter anderem finanzielle Unterstützung aus dem Programm Hercule für den
Personalaustausch zur Verfügung stellen. 4.3.2. Intensivierung
der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern Die wichtigsten Ursprungs- und Durchfuhrländer
müssen Informationen über die legale Herstellung und den legalen Vertrieb von
Zigaretten sowie Bedrohungsanalysen und Daten zur organisierten Kriminalität
austauschen und bei konkreten Untersuchungen kooperieren und Unterstützung
leisten. Dazu muss die EU die vorhandenen
Kooperationsrahmen mit China, zum Beispiel den aufgrund des Abkommens über
Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (CCMAA)[50] geschaffenen Rahmen, besser
nutzen und dort das Problem ansprechen. Außerdem sollte die EU die geltenden
und die künftigen Assoziierungsabkommen mit Ländern der Europäischen
Nachbarschaftspolitik sowie die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit
den Ländern des westlichen Balkans in vollem Umfang nutzen. Die Problematik
sollte also systematisch auf den entsprechenden Ministertagungen im Rahmen der
Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie in den auf hoher Ebene stattfindenden
Seminaren zur Zusammenarbeit im Zollwesen zur Sprache gebracht werden. Im
Rahmen vorhandener oder neu zu schaffender multilateraler Foren sollten
Schritte eingeleitet werden, um harmonisierte Konzepte für eine Annäherung der
Verbrauchsteuer-Strukturen und ‑Sätze zwischen benachbarten Partnerländern zu
fördern, damit die auf die Unterschiede zwischen den Ländern zurückzuführenden
Anreize für Schmuggler auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Strategischen Rahmen für die
Zusammenarbeit im Zollbereich mit Russland, der Ukraine und der Republik Moldau
sollten weiter umgesetzt werden, insbesondere was die Schaffung von Mechanismen
anbelangt, die es ermöglichen, über Kooperationsmaßnahmen zur Bekämpfung von
Zollbetrug, einschließlich etwaiger gemeinsamer Aktionen, zu diskutieren. Ein ähnlicher
Rahmen sollte für Belarus genehmigt werden. Die Verhandlungen über
Vereinbarungen betreffend die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem OLAF und
den ukrainischen und den moldauischen Zollbehörden werden voraussichtlich im
Juli 2013 abgeschlossen. Mit Russland und Belarus sollten Verhandlungen
aufgenommen werden. Auch wenn es keinen bilateralen Rahmen für die
Zusammenarbeit mit den VAE gibt, muss die EU das Problem mit den VAE auf
politischer Ebene angehen; darüber hinaus müssen die EU-Kontrollen bei
Warensendungen aus den VAE verstärkt und gezielte Aktionen organisiert werden. Die EU sollte den Ländern der
Europäischen Nachbarschaftspolitik und des westlichen Balkans sowie der Türkei weiterhin
technische und finanzielle Hilfe gewähren, damit der illegale Handel,
einschließlich der Korruption in Zoll- und anderen Strafverfolgungsbehörden,
bekämpft werden kann. Die Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen mit Vietnam, Malaysia und Singapur (PKA)[51] sollten ebenfalls als
Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität dienen. Die für die Freihandelsabkommen (FHA) mit
diesen Ländern vorgeschlagenen Betrugsbekämpfungsbestimmungen müssen im
Hinblick auf eine intensivere Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten angewandt
werden. Solche Betrugsbekämpfungsbestimmungen werden systematisch für alle
internationalen Handels- und/oder Kooperationsabkommen der EU vorgeschlagen. Das Inkrafttreten und die Umsetzung des
FCTC-Protokolls werden der Bekämpfung des illegalen Handels auch auf
globaler Ebene eine neue Dimension verleihen: durch das Verfolgungs- und
Rückverfolgungssystem, die im WHO-FCTC-Sekretariat angesiedelte Anlaufstelle
für den weltweiten Informationsaustausch sowie durch eine verstärkte
justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Rechtshilfe. Neben der WHO
selbst können auch die Weltzollorganisation (WZO) und Interpol wesentlich dazu
beitragen, ihre Mitglieder zu ermutigen, das FCTC-Protokoll zu ratifizieren und
umzusetzen und auf dieser Grundlage wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission wird - ihre Arbeit mit China, den Ländern der Europäischen
Nachbarschaftspolitik, Russland, den Ländern des westlichen Balkans und der
Türkei in den Bereichen Zusammenarbeit im Zollwesen und Bekämpfung des
Zigarettenschmuggels intensivieren, - prüfen, ob es zweckmäßig wäre, weitere EU-Verbindungsbeamte in
wichtige Ursprungs- und Durchfuhrländer zu entsenden, - einschlägige Betrugsbekämpfungsbestimmungen vorschlagen, die
systematisch in die Verhandlungsmandate für die entsprechenden internationalen
Abkommen aufzunehmen sind, - die Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des FCTC-Protokolls
insbesondere durch die wichtigsten Ursprungsländer fördern, unter anderem im
Wege einer engen Zusammenarbeit mit der WZO und einer verstärkten
Zusammenarbeit mit Interpol sowie durch finanzielle Unterstützung und
technische Hilfe für das WHO-FCTC-Sekretariat und Nicht-EU-Länder. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) werden das
Problem des illegalen Tabakhandels auf EU-Ebene bei den wichtigsten Ursprungs-
und Durchfuhrländern, insbesondere den VAE, systematisch zur Sprache bringen.
Die Kommission wird gemeinsame Aktionspläne der EU und der wichtigsten
Ursprungsländer vorschlagen. Die Kommission wird und die Mitgliedstaaten sollten die Zusammenarbeit
mit der Anlaufstelle für den weltweiten Informationsaustausch im
WHO-FCTC-Sekretariat gewährleisten. 4.4. Verschärfung
der Sanktionen Um den illegalen Tabakhandel erfolgreich
einzudämmen, bedarf es EU-weit wirksamer und abschreckender Sanktionen,
einschließlich strafrechtlicher Sanktionen. Die Kommission wird eine externe
Studie darüber in Auftrag geben, welche Strafen derzeit in den Mitgliedstaaten
speziell im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen und
insbesondere dem Schmuggel gelten und wie sie von den Gerichten verhängt
werden. Mehrere eher allgemeine Initiativen
ermöglichen es bereits, die Maßnahmen zur Abschreckung vor illegalem
Tabakhandel zu verstärken. Beispielsweise verpflichten die Bestimmungen des
jüngst angenommenen WHO-FCTC-Protokolls die Vertragsparteien, legislative und
andere Maßnahmen zu erlassen, um im innerstaatlichen Recht eine Liste
rechtswidriger Verhaltensweisen festzulegen und dafür zu sorgen, dass gegen
Personen, die als für ein rechtswidriges Verhalten verantwortlich angesehen
werden, wirksame, angemessene und abschreckende strafrechtliche oder
nichtstrafrechtliche Sanktionen verhängt werden. In der geplanten Studie soll
auch untersucht werden, inwieweit das FCTC-Protokoll eingehalten wird.
Ausgehend von den Studienergebnissen wird die Kommission erwägen,
Legislativmaßnahmen vorzuschlagen. Außerdem hat die Kommission bereits im Juli
2012 den Erlass einer Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen
die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug
(„PIF-Richtlinie“)[52]
vorgeschlagen, mit der die in den Mitgliedstaaten immer noch unterschiedlichen
Straftatbestände, Höhen der Mindest- und Höchstsanktionen und
Verjährungsfristen angeglichen werden. Die Umsetzung dieser Vorgaben durch die
Mitgliedstaaten könnte zu einer Lösung des Problems der unterschiedlichen
Sanktionen in den Mitgliedstaaten beitragen. Darüber hinaus wird die Kommission
2013 eine Angleichung der Definitionen von Zollzuwiderhandlungen und der
nichtstrafrechtlichen Sanktionen vorschlagen. Die Kommission wird - eine externe Studie über die derzeit in den Mitgliedstaaten
verhängten Strafen durchführen lassen, in der auch analysiert werden soll,
inwieweit das FCTC-Protokoll umgesetzt worden ist, - einen Vorschlag zur Annäherung der Definitionen von
Zollzuwiderhandlungen und der nichtstrafrechtlichen Sanktionen unterbreiten. 5. Fazit Zur Bekämpfung des illegalen Handels mit
Tabakerzeugnissen bedarf es sowohl eines politischen Engagements als auch
konkreter Maßnahmen, die darauf abzielen, die finanziellen Interessen der EU
und der Mitgliedstaaten zu schützen, die grenzüberschreitende Kriminalität zu
bekämpfen und die Bürger vor Waren zu schützen, die nicht den Vorschriften zur
Eindämmung des Tabakkonsums entsprechen. Bestimmte Maßnahmen und Initiativen wurden
beschlossen und werden derzeit umgesetzt. Andere befinden sich noch in
Vorbereitung und wiederum andere müssen verstärkt werden. Das Problem des
Tabakschmuggels ist vor allem komplex und weltweit von Relevanz. Damit
wirkungsvolle Ergebnisse erzielt werden können, muss es – sowohl geografisch
als auch in Bezug auf die Regeln, Ressourcen und Verfahren für Nachfrage,
Angebot, Kontrolle und die Durchsetzung der Vorschriften – umfassend angegangen
werden. Durch die Umsetzung der in dieser Mitteilung
erläuterten Strategie und der im beigefügten Aktionsplan aufgeführten
einschlägigen Maßnahmen und Aktionen würden die festgestellten Probleme und
deren Ursachen angegangen. Somit könnte der illegale Handel in der EU erheblich
wirksamer bekämpft und die Umsetzung der vorhandenen Maßnahmen und Strategien
gefördert werden. Die Kommission ersucht das Europäische
Parlament und den Rat, die in dieser Mitteilung und dem entsprechenden
Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zu erörtern sowie die Kommission und die
Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Kommission wird die
Umsetzung des Aktionsplans, die voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen sein
wird, – insbesondere seine Wirkung auf die verschiedenen Ursachen des Problems
– überwachen und drei Jahre nach Veröffentlichung der Mitteilung einen Bericht
erstellen. [1] In dieser Mitteilung umfasst der Begriff „illegaler
Handel“ verschiedene Formen des (internationalen) Schmuggels sowohl von echten
als auch von gefälschten Tabakerzeugnissen (hauptsächlich Zigaretten) sowie die
illegale Herstellung und den illegalen Vertrieb in der EU. [2] Die Schätzung basiert auf den von den Mitgliedstaaten
gemeldeten Beschlagnahmen, die sich zwischen 2005 und 2011 auf 4,5 bis 4,6
Milliarden Zigaretten pro Jahr beliefen. [3] Einschließlich der Marken der vier wichtigsten
Hersteller weltweit: Philip Morris International, Japan Tobacco
International, British American Tobacco und Imperial Tobacco Limited. [4] In dieser Mitteilung bezeichnet der Ausdruck „andere
Marken“ die Marken, die nicht von den vier Herstellern produziert werden, mit
denen die EU und die Mitgliedstaaten Kooperationsvereinbarungen geschlossen
haben. Diese Zigaretten werden teilweise auch als „billige Weiße“ („cheap
whites“) bezeichnet. [5] Z. B. Vorschriften über Inhaltsstoffe und die
vorgeschriebene Aufmachung der gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf der
Packung. [6] Philip Morris
International (Juli 2004), Japan Tobacco International (Dezember 2007), British
American Tobacco (Juli 2010) und Imperial Tobacco Limited (September 2010),
siehe http://ec.europa.eu/anti_fraud/investigations/eu-revenue/cigarette_smuggling_en.htm. [7] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur
Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission, Brüssel, 24.6.2011,
SEK(2011) 791 endgültig, nachstehend „Aktionsplan für die Ostgrenze der
EU“. [8] Siehe Kapitel 2. [9] Protokoll zur Beseitigung des illegalen Handels mit
Tabakerzeugnissen (nachstehend „FCTC-Protokoll“). [10] „Excise Movement and Control System“ (System zur Kontrolle
der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren), siehe Fußnote 29. [11] Zum Beispiel: Luk Joossens, Pricing Policies and Control
of Tobacco in Europe (PPACTE), Work Package 5, deliverable 5.2: Illicit tobacco
trade in Europe: issues and solutions, August 2011, abrufbar unter http://www.ppacte.eu/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=187&Itemid
(nachstehend „Joossens“) und David Merriman, World Bank Economics of Tobacco
Toolkit: Understand, Measure and Combat Tobacco Smuggling, 2001, abrufbar unter
http://siteresources.worldbank.org/INTPH/Resources/7Smuggling.pdf. [12] Die Analyse für diese Mitteilung basiert hauptsächlich auf
offiziellen Informationen (Meldungen der Beschlagnahmen) über die Herkunft, die
Arten und die Marken der Produkte, die die Behörden der Mitgliedstaaten der Kommission
(OLAF) 2010 und 2011 über das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (das
Untermodul CIGINFO wurde auf der Grundlage von Titel II der Verordnung
(EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 (ABl. L 82
vom 22.3.1997, S. 1) eingerichtet) übermittelt haben, und auf
Informationen, die die Mitgliedstaaten dem OLAF im Rahmen der Task Group
„Zigaretten“ übermittelt haben (jährlich vom OLAF organisierte Sitzung mit
Behörden aus EU-Mitgliedstaaten und einigen Nicht-EU-Ländern). Ergänzt werden
diese Informationen durch Branchenberichte (d. h. Informationen der vier
Tabakhersteller, mit denen die EU rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarungen
geschlossen hat, und die KPMG-Studie „Project Star“), die Tabakberichte der
Weltzollorganisation sowie Bedrohungs- und Risikoanalysen von Europol und
Frontex. [13] Joossens, S. 13. [14] „KPMG Project Star Report 2012“, in Auftrag gegeben von
Philip Morris International Management S.A., abrufbar unter http://www.pmi.com/eng/media_center/media_kit/Documents/Project_Star_2012_Final_Report.pdf. [15] Laut dem letzten Zoll- und Tabakbericht der
Weltzollorganisation (2011) sind Zigaretten auch weltweit weiterhin das
Hauptproblem. [16] In China gaben die Mitgliedstaaten am häufigsten die Häfen
Shekou, Xiamen, Guangzhou, Huangpu, Ningbo und Yantian an, in den Vereinigten
Arabischen Emiraten die Häfen Dschabal Ali und Dubai. [17] Z. B. Richman, Manchester, Marble, Gold Mount und
Capital. [18] Siehe
z. B. die jährliche Übersicht 2012 über die Ostgrenzen: http://www.frontex.europa.eu/assets/Publications/Risk_Analysis/EB_AO.pdf.
[19] Siehe auch den Europol-Bericht „Bewertung der
Bedrohungslage im Bereich der organisierten
Kriminalität – OCTA 2011“ unter http://www.europol.europa.eu/publications/European_Organised_Crime_Threat_Assessment_(OCTA)/OCTA_2011.pdf,
S. 24-25. [20] Siehe Fußnote 4. [21] Z. B. Jin Ling. [22] Z. B. Fest, Richman und Gold Mount. [23] Z. B. Raquel und Gold Classic. [24] Für Tabakerzeugnisse gelten rund 200 verschiedene
präferenzielle und nicht präferenzielle Zollsätze. [25] Z. B. Rohtabak, Zigarillos (Marken wie Next, Partner,
Braniff, Skjold usw.), DIET-Tabak („Dry Ice Expanded Tobacco“),
Wasserpfeifentabak usw. [26] Bei diesen Grauzonen geht es hauptsächlich um die
Definition des Begriffs „Reisender“ und der „gelegentlichen Einreise in die EU
im Zuge der Rückreise aus einem Drittstaat“. [27] Z. B. Vorschriften für die Feststellung der Identität
von Kunden; Verpflichtung, die Verkäufe zu überwachen um sicherzustellen, dass
die Mengen der Nachfrage auf dem betreffenden Markt entsprechen; Unterrichtung
der Behörden im Falle von Beweisen für illegale Tätigkeiten eines Kunden. [28] Zusammenarbeit im Zollwesen/gegenseitige Amtshilfe auf der
Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 515/97; IT-Infrastrukturen: AFIS
(Informationssystem für die Betrugsbekämpfung) und MAB („Mutual Assistance
Broker“) sowie ZIS (Zollinformationssystem). [29] Z. B. CRMS (Zollrisikomanagementsystem)/RIF
(Risiko-Informationsformular) – Artikel 13 der Verordnung (EWG)
Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
(ABl. L 302 vom 19.10.1992, S. 1-50) und Artikel 4g der
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften
zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex
der Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1-766); NCTS
(Neues EDV-gestütztes Versandverfahren) – Artikel 353 der Verordnung (EWG)
Nr. 2454/93 der Kommission; EMCS (System zur Kontrolle der Beförderung
verbrauchsteuerpflichtiger Waren) – Verordnung (EG) Nr. 684/2009 der
Kommission vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG
des Rates in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung
verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung (ABl. L 197
vom 29.7.2009, S. 24–64); MIAS (MwSt-Informationsaustauschsystem) –
Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über
die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem
Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 268 vom 12.10.2010, S. 1–18);
VIESCLO (zentrales Verbindungsbüro für indirekte Besteuerung). [30] CRMS/RIF. [31] NCTS. [32] COM(2012) 793 vom 8.1.2013. [33] Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom
26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1). [34] Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 (ABl.
L 63 vom 6.3.2002, S. 1). [35] Z. B. die Studie „Anti-corruption measures in EU
border control“ (Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bei der
EU-Grenzkontrolle), Gounev, Philip/Dzhekova, Rositsa/Bezlov, Tihomir, 2012,
abrufbar unter http://www.frontex.europa.eu/assets/Publications/Research/Study_on_anticorruption_measures_in_EU_border_control.pdf;
„Integrated Report on Pricing Policies and Tobacco Control“ (integrierter
Bericht über Preispolitik und Tabakkontrolle), eine auf der Grundlage des
Siebten Rahmenprogramms für die Europäische Kommission durchgeführte Studie;
Currie, Townsend, Leon Roux, Godfrey, Gallus, Gilmore, Levy, Nguyen,
Rosenqvist, Clancy, 2012. [36] Abschlussbericht der Studie „Examining the links between
organised Crime and Corruption“ (Untersuchung der Verbindungen zwischen der
organisierten Kriminalität und der Korruption) von Philip Gounev und Tihomir
Bezlov, Centre for the Study of Democracy, 2010, S. 96-97, in englischer
Sprache abrufbar unter http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/doc_centre/crime/docs/study_on_links_between_organised_crime_and_corruption_en.pdf. [37] In bestimmten Nachbarländern wird Zigarettenschmuggel
beunruhigenderweise seit kurzer Zeit nicht mehr unter Strafe gestellt. [38] Für Zigaretten müssen die Parteien das vorgeschriebene
System binnen fünf Jahren, für andere Tabakerzeugnisse binnen zehn Jahren nach
Inkrafttreten des Protokolls einführen (Artikel 8 Absatz 3). [39] COM(2012) 788 final vom 19.12.2012, Vorschlag für
eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen
und verwandten Erzeugnissen. [40] Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission,
Artikel 4g bis 4j. [41] Dok. 9947/4/11 LIMITE ENFOCUSTOMS 38 REV, Projektgruppe
4.6 des vierten Aktionsplans zur Durchführung der Strategie von 2009 für die
Zusammenarbeit im Zollwesen (Dok. 15198/09 ENFOCUSTOM 118 ENFOPOL 272). [42] Das Versandinformationssystem zur Betrugsbekämpfung
(„Anti-Fraud Transit Information System“) ist eine AFIS-Anwendung, siehe
Fußnote 28. [43] KOM(2011) 135 endgültig. [44] COM(2013) 173 final. [45] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen –
Determining the technical and operational framework of the European Border
Surveillance System (EUROSUR) and the action to be taken for its establishment
(SEC(2011) 145 final). [46] Unter anderem sollten zusätzliche Zollausrüstungen im
Rahmen von Hercule II und III finanziert werden, und es sollte mit den
griechischen Behörden zusammengearbeitet werden, um Schwachstellen bei
Kontrollen zu ermitteln und zu beseitigen. [47] COM(2012) 464 final und COM(2012) 465 final. [48] KOM(2011) 750 endgültig. [49] Projektgruppe zu Aktion 5.1 „To improve the
possibilities to tackle the threat of serious and organised crime in tobacco
smuggling, through new forms of cooperation and investigative techniques“. [50] ABl. L 375 vom 23.12.2004, S. 20. [51] Im Juni 2012 wurde das PKA mit Vietnam unterzeichnet; die
Verhandlungen mit Singapur und Malaysia sind weit fortgeschritten. Im Dezember
2012 wurden die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Singapur
abgeschlossen. Die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit den anderen
Ländern laufen noch. [52] COM(2012) 363 final, 2012/0193 (COD), Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen
Union gerichtetem Betrug.