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Document 52013DC0284
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION with a view to bringing an end to the situation of an excessive government deficit in Cyprus
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Zypern zu beenden
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Zypern zu beenden
/* COM/2013/0284 final - 2013/ () */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Zypern zu beenden /* COM/2013/0284 final - 2013/ () */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche
Defizit in Zypern zu beenden DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 7, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 126 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vermeiden die
Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. (2) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur
Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges
tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. (3) Am 13. Juli 2010 stellte
der Rat in einem Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV fest, dass
in Zypern ein übermäßiges Defizit bestehe[1],
und sprach gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die
Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit eine
Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis spätestens 2012 aus. (4) Am 27. Januar 2011
gelangte die Kommission in einer Mitteilung an den Rat zu dem Schluss, dass
Zypern in Befolgung der Ratsempfehlung vom 13. Juli 2010 wirksame
Maßnahmen ergriffen habe, um sein öffentliches Defizit unter den Referenzwert
von 3 % des BIP zu senken, und dass im Defizitverfahren gegen Zypern daher
keine weiteren Schritte erforderlich seien. (5) Am 11. Januar 2012
bestätigte die Kommission in einer zweiten Mitteilung an den Rat, dass Zypern
in Befolgung der Ratsempfehlung vom 13. Juli 2010 wirksame Maßnahmen
ergriffen habe, um sein öffentliches Defizit unter den Referenzwert von
3 % des BIP zu senken, und dass im Defizitverfahren gegen Zypern daher
keine weiteren Schritte erforderlich seien. (6) Nach Artikel 3
Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 kann der Rat auf Empfehlung
der Kommission eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7
AEUV aussprechen, wenn wirksame Maßnahmen ergriffen wurden und nach der Annahme
der ursprünglichen Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche
Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen
eingetreten sind. Das Eintreten unerwarteter nachteiliger wirtschaftlicher
Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen wird
anhand der bei der Ratsempfehlung zugrunde gelegten Wirtschaftsprognose
beurteilt. (7) Nach Artikel 126
Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des
Rates hat der Rat außerdem Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat zu
richten mit dem Ziel, das übermäßige Defizit innerhalb einer bestimmten Frist
zu beenden. In der Empfehlung ist dem betreffenden Mitgliedstaat eine Frist von
höchstens sechs Monaten für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur Korrektur
des übermäßigen Defizits zu setzen. Außerdem sollte der Rat in einer Empfehlung
zur Korrektur eines übermäßigen Defizits das Erreichen jährlicher
Haushaltsziele verlangen, die – ausgehend von der Prognose, die der Empfehlung
zugrunde liegt – mit einer jährlichen Mindestverbesserung des strukturellen
Saldos, d. h. des konjunkturbereinigten Saldos ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen, in Einklang stehen, für die ein Richtwert von mindestens
0,5 % des BIP gilt. (8) Auf der Grundlage einer
eingehenden Prüfung des Charakters, des Ursprungs und des Ernstes der
makroökonomischen Entwicklungen in Zypern gelangte die Kommission im Mai 2012
zu dem Schluss, dass in Zypern sehr schwerwiegende Ungleichgewichte –
insbesondere bei der Zahlungsbilanzposition, bei den öffentlichen Finanzen und
im Finanzsektor – bestünden, die dringend angegangen werden müssten. Die Lage
des zyprischen Bankensektors wurde als Bedrohung für die nachhaltige
Entwicklung des Landes erachtet. Was die Außenwirtschaft angeht, so waren
beträchtliche, anhaltende Leistungsbilanzdefizite zu verzeichnen, verbunden mit
einem allmählichen Verlust an Preis-/Kostenwettbewerbsfähigkeit, während der
Auslandsvermögensstatus Anlass zur Sorge gab. Zudem wurde die Lage des
zyprischen Bankensektors als Bedrohung für die nachhaltige Entwicklung des
Landes erachtet. Was die Binnenwirtschaft anbelangt, so gab der
hochverschuldete private Sektor mit den hohen Außenständen nichtfinanzieller
Kapitalgesellschaften und der massiven Verschuldung der privaten Haushalte
Anlass zur Sorge. Darüber hinaus waren bei den Staatsfinanzen jährliche
Defizite zu verzeichnen, die selbst dann noch wuchsen, als sich die Wirtschaft
von der Rezession erholte, wobei die jüngsten Anstrengungen zur Korrektur des
übermäßigen Defizits als möglicherweise unzureichend erachtet wurden. Der
öffentliche Schuldenstand ist schrittweise über den im Vertrag festgelegten
Referenzwert angestiegen, und es wurde ein weiterer starker Anstieg erwartet. (9) Am 10. Juli 2012
richtete der Rat länderspezifische Empfehlungen an Zypern, die unter anderem
auf der Bewertung des nationalen Reformprogramms Zyperns und des zyprischen
Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2012-2015 basierten. In der ersten
Empfehlung wird das Land zur rigorosen Umsetzung der Haushaltsstrategie im Jahr
2013 und in den Folgejahren aufgerufen. Des Weiteren wird die raschere
schrittweise Einführung eines durchsetzbaren mehrjährigen Haushaltsrahmens mit verbindlicher
gesetzlicher Grundlage und korrektiven Komponenten gefordert. Dieser Rahmen
sollte auch durch die Umsetzung der Programm- und Leistungsbudgetierung
gestärkt werden. In Anbetracht der Mängel bei der Steuerverwaltung und ‑erhebung
müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und zur
Bekämpfung der Steuerhinterziehung ergriffen werden. (10) Angesichts zunehmend
schwieriger Wirtschafts- und Finanzbedingungen hat Zypern am 25. Juni 2012
offiziell eine Finanzhilfe in Form eines Darlehens der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität/des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
sowie Unterstützung vom Internationalen Währungsfonds (IWF) beantragt, um die
Wirtschaft wieder zu nachhaltigem Wachstum zurückzuführen und ein reibungslos
funktionierendes Bankensystem sowie die Finanzstabilität in der Europäischen
Union und im Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten. Am 27. Juni 2012
ersuchte die Eurogruppe die Kommission, im Benehmen mit der EZB, die zyprischen
Behörden und den IWF, sich auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm und den
Finanzierungsbedarf zu verständigen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um
in dem überaus schwierigen Umfeld und angesichts drohender Übertragungseffekte
der Turbulenzen an den Anleihemärkten die Finanzstabilität zu sichern. Am 16.
und am 25. März 2013 erzielte die Eurogruppe mit Zypern eine politische
Einigung über eine Finanzhilfe und die Eckpunkte eines Programms. Am
12. April 2013 gelangte die Eurogruppe zu der Auffassung, dass die
erforderlichen Punkte des makroökonomischen Anpassungsprogramms umgesetzt seien
und somit die einschlägigen einzelstaatlichen Verfahren zur förmlichen
Genehmigung der Finanzhilfefazilität des ESM eingeleitet werden könnten. Am
25. April 2013 erließ der Rat nach Artikel 136 AEUV einen Beschluss
mit den Eckpunkten des von Zypern umzusetzenden makroökonomischen
Anpassungsprogramms. Am 26. April 2013 unterzeichneten die zyprischen
Behörden und die Kommission im Namen des ESM eine mit dem genannten Beschluss in
Einklang stehende Vereinbarung (Memorandum of Understanding). (11) Nach mehr als einem Jahrzehnt
nachhaltigen und starken wirtschaftlichen Wachstums in Zypern endete diese
Entwicklung im Jahr 2009. Die Wirtschaftstätigkeit ging um 1 ¾ %
zurück, was mit einer schwachen Inlandsnachfrage und einem widrigen
außenwirtschaftlichen Umfeld zusammenhing, welches das Wachstum in hohem Maße
schwächte. Im Jahr 2010 kam es zu einer Erholung der Wirtschaft mit einem
Anstieg des realen BIP um 1,1 %, und im ersten Halbjahr 2011 war ein
weiterer Anstieg um 1,5 % zu verzeichnen. Nach der Frühjahrsprognose 2010
der Kommissionsdienststellen, die der Empfehlung des Rates nach
Artikel 126 Absatz 7 AEUV vom 13. Juli 2010 zugrunde lag, sollte
die zyprische Wirtschaft 2011 um 1,3 % wachsen. Trotz einer
außerordentlich guten Tourismussaison im Jahr 2011 erlitt der Aufschwung durch
den schweren Zwischenfall im Juli 2011, bei dem das Elektrizitätswerk Vasiliko,
das die Hälfte des gesamten Strombedarfs des Landes erzeugte, zerstört wurde.
Des Weiteren führte der Abbau sehr starker Ungleichgewichte im privaten und im
öffentlichen Sektor der zyprischen Wirtschaft zu einer Anspannung der
Finanzierungs- und finanzpolitischen Bedingungen, was die negativen
Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit verstärkte, ein hohes Maß an
wirtschaftlicher Unsicherheit hervorrief und eine weitere Verschlechterung der
Lage am Arbeitsmarkt bewirkte. Aufgrund der anhaltend schwachen Weltkonjunktur
konnten die negativen Auswirkungen auf die Inlandsnachfrage nicht durch die
Auslandsnachfrage kompensiert werden. Daher lag das jährliche
Wirtschaftswachstum 2011 bei 0,5 %, also fast einen Prozentpunkt unter dem
Wert, den die Kommission in ihrer Prognose zum Zeitpunkt der Empfehlung des
Rates angenommen hatte. Das Jahr 2012 fiel nicht mehr in den Zeitraum der
Kommissionsprognose, die der Empfehlung des Rates zugrunde lag. Allerdings
wurde unter der Hypothese, dass sich die negative Produktionslücke allmählich
schließen würde, für 2012 ein höheres Wachstum erwartet als für 2011. Nach der
jüngsten Prognose der Kommissionsdienststellen wird für 2012 ein reales
BIP-Wachstum von ‑2,4 % erwartet. (12) Das gesamtstaatliche Defizit
lag 2011 bei 6,3 % des BIP, nach 5,3 % im Jahr 2010. Der
Haushaltssaldo verschlechterte sich trotz der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
im Haushaltsgesetz 2011 und dreier im Laufe des Jahres 2011 verabschiedeter
Pakete mit weiteren defizitsenkenden Maßnahmen, die nicht ausreichten, um die
Verschlechterung der öffentlichen Finanzen einzudämmen. Die genannten wirtschaftlichen
Ereignisse, insbesondere der Abbau sehr starker Ungleichgewichte im privaten
und im öffentlichen Sektor der zyprischen Wirtschaft, bilden den Hintergrund
für die Entwicklungen bei den öffentlichen Finanzen, darunter nicht zu
vernachlässigende Zusammensetzungseffekte und höhere Fremdfinanzierungskosten
wegen des fehlenden Zugangs zu längerfristiger Marktfinanzierung. (13) Nach der jüngsten Prognose der
Kommissionsdienststellen wird das gesamtstaatliche Defizit 2012 voraussichtlich
6,3 % des BIP betragen. Dieses zuletzt erwartete Defizit übersteigt
deutlich die Annahmen in früheren Prognosen der Kommissionsdienststellen, was
vor allem auf erhebliche Mindereinnahmen sowohl aus indirekten als auch
direkten Abgaben (in erster Linie Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer und
Sozialbeiträge) sowie auf gestiegene Ausgaben infolge wachsender
Arbeitslosigkeit und unerwartet starker Inanspruchnahme der Frühverrentung
zurückzuführen ist. Gegenüber der Winterprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen erfolgte eine Aufwärtskorrektur des Defizits um etwa
½ % des BIP aufgrund einmaliger Ausgaben für Versicherungskosten im
Zusammenhang mit der Explosion im Elektrizitätswerk Vasiliko im Juli 2011, die
zwar über einen Zeitraum von vier Jahren zahlbar sind, doch vollständig im Jahr
2012 verbucht wurden, sowie aufgrund der Erfassung einer Kapitalübertragung für
die Zahlung der kapitalisierten Zinsen auf die Rekapitalisierungsanleihe für
die Cyprus Popular Bank. (14) Nach der jüngsten
Wirtschaftsprognose der Kommissionsdienststellen lag das strukturelle Defizit
2010 bei 5,7 % und 2011 bei 6,6 % des BIP. Im Jahr 2012 wird es
voraussichtlich ebenfalls 6,6 % des BIP betragen. In der Prognose der
Kommissionsdienststellen, die der Empfehlung des Rates vom Juli 2010 zugrunde lag,
war ein durchschnittliches Potenzialwachstum von etwa 1 % während des
Anpassungszeitraums angenommen worden. Nach der jüngsten Wirtschaftsprognose
der Kommissionsdienststellen wird nunmehr für die Jahre 2011-2012 ein negatives
durchschnittliches Produktionspotenzial erwartet (etwa ‑0,5 %), und
die Annahme geht dahin, dass es auch im Zeitraum 2013‑2016 negativ
bleibt. Unter Berücksichtigung des seit der Empfehlung des Rates nach unten
korrigierten Produktionspotenzials läge die durchschnittliche Konsolidierungsanstrengung
der Jahre 2011-2012 bei etwa 0,5 %. Stark beeinträchtigt wurde die
geschätzte Veränderung des strukturellen Saldos allerdings auch durch
unerwartete Mindereinnahmen, bedingt durch eine unvorhergesehen niedrige
Binnennachfrage und geringere Einfuhren, sowie durch die ausgeprägtere
Verschlechterung der Lage am Arbeitsmarkt. Dies führte zu beträchtlichen
Einnahmenausfällen, insbesondere bei den indirekten Steuern. Unter Einbeziehung
dieser Effekte wird die bereinigte Konsolidierungsanstrengung insgesamt auf
durchschnittlich etwa 2,4 % des BIP geschätzt; sie liegt damit deutlich
über der vom Rat empfohlenen durchschnittlichen jährlichen
Konsolidierungsanstrengung von mindestens 1 ½ % des BIP für die Jahre
2011-2012. Daher wird der Schluss gezogen, dass Zypern wirksame Maßnahmen in
Einklang mit der Empfehlung des Rates ergriffen hat. (15) Das am 16. Dezember 2011
verabschiedete Haushaltsgesetz 2012 umfasst eine auf die Ausgabenseite
abzielende Konsolidierungsstrategie, die sich hauptsächlich aus folgenden
Elementen zusammensetzt: i) Rentenbeiträge der Beschäftigten im öffentlichen
Dienst, verbunden mit dem Einfrieren der Bezüge im öffentlichen Dienst im
weiteren Sinne für die Dauer von zwei Jahren, ii) Aufnahme neu eingestellter
Beschäftigter im öffentlichen Dienst in das allgemeine Altersversorgungssystem
unter dem Dach der Sozialversicherung anstelle des großzügigeren
Altersversorgungssystems für den öffentlichen Dienst, iii) gezieltere
Ausrichtung sozialer Transferleistungen, iv) Kürzungen bei ausgewählten
Kategorien öffentlicher Ausgaben, v) Anhebung des MwSt-Satzes von 15 % auf
17 %, vi) befristete Abgabe auf den Bruttoverdienst für Beschäftigte im
privaten Sektor und Rentner sowie vii) Anhebung des Steuersatzes für
abzugsfähige Dividendenausschüttungen. In den oben genannten
Haushaltsprojektionen sind auch Konsolidierungsmaßnahmen mit einbezogen, die,
nachdem im November 2012 eine vorläufige Vereinbarung mit den Programmpartnern
über die Finanzpolitik getroffen worden war, von den zyprischen Behörden für
den Rest des Jahres 2012 ergriffen wurden; zu nennen ist hier insbesondere eine
gestaffelte Absenkung der Bezüge von Rentnern und Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes sowie des öffentlichen Dienstes im weiteren Sinne.
Insgesamt hat Zypern in den Jahren 2011-2012 Konsolidierungsmaßnahmen mit einer
geschätzten unmittelbaren defizitsenkenden Wirkung von mehr als 5 ½ %
des BIP verabschiedet. Diese Bottom-up-Bewertung der in den Jahren 2011‑2012
getroffenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen bestätigt den Schluss, dass
Zypern wirksame Maßnahmen ergriffen hat. (16) Der öffentliche
Bruttoschuldenstand erhöhte sich 2011 auf 71,1 % des BIP, im Unterschied
zu der Annahme von 67,6 % des BIP in der Frühjahrsprognose 2010 der
Kommissionsdienststellen, die der Empfehlung des Rates nach Artikel 126
Absatz 7 AEUV vom 13. Juli 2010 zugrunde lag. Zurückzuführen war die
Schuldenentwicklung hauptsächlich auf die unerwartet schlechten
Defizitergebnisse, das unerwartet geringe Wachstum sowie die Schwierigkeiten
Zyperns, seinen Finanzierungsbedarf auf den internationalen Märkten zu decken,
was steigende Finanzierungskosten zur Folge hatte. Diese Faktoren, zusammen mit
der staatlichen Beteiligung an der Rekapitalisierung einer Geschäftsbank im
Juni 2012, haben zu einem Anstieg des gesamtstaatlichen Schuldenstands auf etwa
85,8 % des BIP im Jahr 2012 geführt. In den kommenden Jahren wird die
Staatsverschuldung zwangsläufig weiter zunehmen, was das schwache Wachstum und
den erheblichen Finanzierungsbedarf der öffentlichen Hand widerspiegelt. In den
Jahren 2013-2014 wird die Staatsverschuldung mit dem Eingang der Finanzhilfe
weiter steigen. Nach der Prognose wird die Schuldenquote 2015 mit etwa
128 % des BIP ihren Höchststand erreichen und anschließend zurückgehen, bedingt
durch nachhaltige Primärüberschüsse und die Rückkehr zu positiven realen
BIP-Wachstumsraten. (17) Angesichts all dieser
Faktoren, insbesondere der deutlichen Verschlechterung der Haushaltslage
infolge des unerwartet drastischen Konjunkturrückgangs und der schwächeren
Gesamtwirtschaftslage im Vergleich zu den Prognosen zum Zeitpunkt der
ursprünglichen Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV,
ist eine neue Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits Zyperns
gerechtfertigt. Vier zusätzliche Jahre zur Korrektur des übermäßigen Defizits
sind angesichts des für Ende 2012 prognostizierten Abstands zum Referenzwert
von 3 % des BIP und der widrigen makroökonomischen Bedingungen notwendig. (18) Nach der jüngsten
Wirtschaftsprognose der Kommissionsdienststellen für das nominale BIP-Wachstum
soll der gesamtstaatliche Primärhaushalt 2013 ein Defizit von 2,4 % des
BIP, 2014 ein Defizit von 4,3 % des BIP, 2015 ein Defizit von 2,1 %
des BIP und 2016 einen Überschuss von 1,2 % des BIP aufweisen, während
sich das gesamtstaatliche Headline-Defizit 2013 auf 6,5 % des BIP, 2014
auf 8,4 % des BIP, 2015 auf 6,3 % des BIP und 2016 auf 2,9 % des
BIP belaufen soll. Zu Überwachungszwecken und aufgrund der eingeschränkten
Kontrolle der zyprischen Behörden über die Zinszahlungen enthält das von Zypern
umzusetzende makroökonomische Anpassungsprogramm Zielwerte für den Primärsaldo. (19) Um eine nachhaltige Korrektur
des übermäßigen Defizits zu gewährleisten, wird der geeignete Anpassungspfad
festgelegt und auf der Grundlage einer Gesamtbewertung evaluiert, wobei der
strukturelle Saldo als Referenz dient und für die jährliche Mindestverbesserung
des strukturellen Saldos ein Richtwert von 0,5 % des BIP gilt. Genau
präzisierte Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von etwa 4 ¾ % des BIP
im Jahr 2013 werden der Prognose zufolge im selben Jahr eine Verbesserung des
strukturellen Haushaltssaldos um etwa 1,3 % des BIP bewirken. Für das Jahr
2014 haben die verabschiedeten Konsolidierungsmaßnahmen einen Umfang von etwa
1 ¾ % des BIP und dürften eine Verbesserung des strukturellen Saldos
im selben Jahr um schätzungsweise 0,3 % des BIP bewirken, während die
Verbesserung des strukturellen Saldos für 2015 mit 0,7 % des BIP und für
2016 mit 1,8 % des BIP veranschlagt wird. (20) Die Anpassung für den Zeitraum
2013-2016 umfasst Maßnahmen zur Eindämmung des Ausgabenzuwachses, insbesondere
bei den Gehältern im öffentlichen Sektor und den Sozialleistungen, sowie zur
Steigerung der Einnahmen, insbesondere durch Anhebung der MwSt-Sätze, der
Verbrauchssteuern, des Steuersatzes für Zinserträge sowie der Vermögens‑
und der Körperschaftsteuer. Die Haushaltskonsolidierung sollte mittelfristig
aufrechterhalten werden, und zwar durch Eindämmung des Ausgabenzuwachses,
Verbesserung der Steuerstruktur und Ergreifung haushaltspolitischer
Strukturmaßnahmen. (21) Angesichts der erheblichen
weiteren Konsolidierung im Jahr 2013 sowie der widrigen und äußerst unsicheren
makroökonomischen Bedingungen, unter anderem bedingt durch die Auferlegung
befristeter Kapitalverkehrsbeschränkungen, den Verlust an Vertrauen und die
Instabilität des Finanzsektors, wurde eine Vorabverpflichtung zur Ergreifung
weiterer Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2014 (zusätzlich zu den im
Dezember 2012 verabschiedeten und am 1. Januar 2014 in Kraft tretenden
Maßnahmen) als nicht angemessen erachtet. Allerdings verpflichtet das
wirtschaftliche und finanzielle Anpassungsprogramm die zyprischen Behörden,
zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Erreichung der Programmziele
sicherzustellen, wenn die Einnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben oder
der Bedarf an Sozialausgaben aufgrund nachteiliger makroökonomischer Effekte
zunimmt. (22) Für 2014 wird eine
Verbesserung des strukturellen Saldos um 0,3 % des BIP erwartet, ausgehend
von den vereinbarten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die mit den Maßnahmen
im Entwurf des Memorandum of Understanding vom November 2012 identisch sind.
Die für 2014 veranschlagten strukturellen Anstrengungen bleiben daher –
basierend auf der jüngsten Prognose der Kommissionsdienststellen – geringfügig
unter der jährlichen Mindestverbesserung des strukturellen Saldos, für die ein
Richtwert von 0,5 % des BIP gilt. Diese Verbesserung sollte dennoch als
akzeptabel erachtet werden in der derzeitigen Ausnahmesituation, die
gekennzeichnet ist durch äußerst unsichere makroökonomische Bedingungen mit
erheblichen Schwankungen des tatsächlichen und des prognostizierten
Produktionspotenzials, da Schätzungen des strukturellen Saldos unter solchen
Umständen mit größerer Unsicherheit behaftet sind und im Zeitverlauf stärkeren
Schwankungen unterliegen als unter stabileren makroökonomischen Bedingungen.
Die Winterprognose 2013 der Kommissionsdienststellen trug den für 2014
vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen Rechnung und ging von 2013 bis 2014 von
einer Verbesserung des strukturellen Saldos um etwa 1,4 % des BIP aus. Die
nunmehr für 2014 erwartete geringere Verbesserung des strukturellen Saldos –
trotz unveränderter Konsolidierungsmaßnahmen – ist zu erklären durch i) die Verschlechterung
der Steuerbemessungsgrundlage für die einnahmenwirksamen Maßnahmen des Jahres
2013, durch die die Wirkung einiger dieser Maßnahmen 2014 nachlassen dürfte;
ii) die Abwärtskorrektur der Auswirkungen einiger bereits für 2014 ergriffenen
Konsolidierungsmaßnahmen aufgrund der schlechteren makroökonomischen
Bedingungen während des gesamten Programmzeitraums; iii) eine für 2014
prognostizierte Einnahmenminderung im Zusammenhang mit einigen steuerlichen
Maßnahmen, bei denen (z. B. Erhebung der Einkommensteuer und der MwSt) die
Einnahmen von der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2013 abhängen, und iv) den
Umstand, dass die zur Trennung der konjunkturellen Komponente vom strukturellen
Saldo herangezogene Standardelastizität zu einer Unterschätzung der tatsächlich
zugrundeliegenden Konsolidierungsanstrengung führen kann. Eine Bottom-up-Sicht
auf die einzelnen diskretionären Konsolidierungsmaßnahmen ist wichtiger
Bestandteil einer Bewertung des haushaltspolitischen Kurses. Sie kann – vor
allem bei äußerst unsicheren makroökonomischen Bedingungen – einen nützlichen
zusätzlichen Blickwinkel auf die tatsächlich zugrundeliegende
Konsolidierungsanstrengung eröffnen. Der Umfang der
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beträgt für die Jahre 2013‑2014
durchschnittlich über 3 % des BIP. Die entsprechende Verbesserung des
strukturellen Saldos ist zwar bedeutend, beläuft sich jedoch nur auf
durchschnittlich etwa ¾ % des BIP. (23) Die Fortschritte bei der
Erfüllung der Verpflichtungen Zyperns im Rahmen des Defizitverfahrens werden regelmäßig
überprüft. Wenn die Einnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben oder der
Bedarf an Sozialausgaben zunimmt, sollte Zypern zusätzliche Maßnahmen
ergreifen, um die Erreichung der haushaltspolitischen Ziele sicherzustellen. (24) Zypern erfüllt die
Bedingungen, die in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem
übermäßigen Defizit für die Verlängerung der Frist für die Korrektur des
übermäßigen Defizits festgelegt sind – HAT
FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN: (1)
Zypern sollte das derzeitige übermäßige
Haushaltsdefizit bis 2016 beenden. (2)
Um das öffentliche Gesamtdefizit bis 2016 unter den
Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, sollte Zypern die Ziele für das
gesamtstaatliche Defizit erreichen, die für 2013 bei 6,5 % des BIP, für
2014 bei 8,4 % des BIP, für 2015 bei 6,3 % des BIP und für 2016 bei
2,9 % des BIP liegen. (3)
Zu diesem Zweck sollte Zypern das Haushaltsgesetz
2013 und die vereinbarten zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen, die 2013 einen
Umfang von mindestens 351 Mio. EUR haben sollten, rigoros umsetzen.
Das Land sollte die im Dezember 2012 verabschiedeten haushaltspolitischen
Maßnahmen für 2014, die 2014 einen Umfang von mindestens 270 Mio. EUR
haben sollten, vollständig umsetzen. Zypern sollte die budgetären Auswirkungen
der Konsolidierungsmaßnahmen monatlich überprüfen und die Erreichung der
haushaltspolitischen Ziele durch zusätzliche Maßnahmen sicherstellen, wenn die
Einnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben oder der Bedarf an Sozialausgaben
zunimmt, wobei den makroökonomischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist. (4)
Zypern sollte die Haushaltskonsolidierung
mittelfristig aufrechterhalten und sich seinem mittelfristigen Haushaltsziel
eines strukturell ausgeglichenen Haushalts annähern, indem es den
Ausgabenzuwachs eindämmt, die Steuerstruktur verbessert und haushaltspolitische
Strukturmaßnahmen ergreift. (5)
Der Rat setzt den zyprischen Behörden eine Frist
von drei Monaten, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen und gemäß Artikel 3
Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates ausführlich über
die zur Erreichung der Ziele geplante Konsolidierungsstrategie Bericht zu
erstatten. Über den in Empfehlung (5) vorgesehenen
Bericht hinaus und parallel zum finanziellen Anpassungsprogramm sollte Zypern –
bis zur vollständigen Korrektur des übermäßigen Defizits – alle drei Monate
sowie in einem gesonderten Kapitel des Stabilitätsprogramms über die
Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen berichten. Diese Empfehlung ist an die Republik Zypern
gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 186 vom
20.7.2012, S. 30.