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Document 52013DC0284

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Zypern zu beenden

    /* COM/2013/0284 final - 2013/ () */

    52013DC0284

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Zypern zu beenden /* COM/2013/0284 final - 2013/ () */


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Zypern zu beenden

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 7,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Nach Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite.

    (2)       Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

    (3)       Am 13. Juli 2010 stellte der Rat in einem Beschluss gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV fest, dass in Zypern ein übermäßiges Defizit bestehe[1], und sprach gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit eine Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis spätestens 2012 aus.

    (4)       Am 27. Januar 2011 gelangte die Kommission in einer Mitteilung an den Rat zu dem Schluss, dass Zypern in Befolgung der Ratsempfehlung vom 13. Juli 2010 wirksame Maßnahmen ergriffen habe, um sein öffentliches Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, und dass im Defizitverfahren gegen Zypern daher keine weiteren Schritte erforderlich seien.

    (5)       Am 11. Januar 2012 bestätigte die Kommission in einer zweiten Mitteilung an den Rat, dass Zypern in Befolgung der Ratsempfehlung vom 13. Juli 2010 wirksame Maßnahmen ergriffen habe, um sein öffentliches Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, und dass im Defizitverfahren gegen Zypern daher keine weiteren Schritte erforderlich seien.

    (6)       Nach Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 kann der Rat auf Empfehlung der Kommission eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV aussprechen, wenn wirksame Maßnahmen ergriffen wurden und nach der Annahme der ursprünglichen Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten sind. Das Eintreten unerwarteter nachteiliger wirtschaftlicher Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen wird anhand der bei der Ratsempfehlung zugrunde gelegten Wirtschaftsprognose beurteilt.

    (7)       Nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates hat der Rat außerdem Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat zu richten mit dem Ziel, das übermäßige Defizit innerhalb einer bestimmten Frist zu beenden. In der Empfehlung ist dem betreffenden Mitgliedstaat eine Frist von höchstens sechs Monaten für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits zu setzen. Außerdem sollte der Rat in einer Empfehlung zur Korrektur eines übermäßigen Defizits das Erreichen jährlicher Haushaltsziele verlangen, die – ausgehend von der Prognose, die der Empfehlung zugrunde liegt – mit einer jährlichen Mindestverbesserung des strukturellen Saldos, d. h. des konjunkturbereinigten Saldos ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen, in Einklang stehen, für die ein Richtwert von mindestens 0,5 % des BIP gilt.

    (8)       Auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung des Charakters, des Ursprungs und des Ernstes der makroökonomischen Entwicklungen in Zypern gelangte die Kommission im Mai 2012 zu dem Schluss, dass in Zypern sehr schwerwiegende Ungleichgewichte – insbesondere bei der Zahlungsbilanzposition, bei den öffentlichen Finanzen und im Finanzsektor – bestünden, die dringend angegangen werden müssten. Die Lage des zyprischen Bankensektors wurde als Bedrohung für die nachhaltige Entwicklung des Landes erachtet. Was die Außenwirtschaft angeht, so waren beträchtliche, anhaltende Leistungsbilanzdefizite zu verzeichnen, verbunden mit einem allmählichen Verlust an Preis-/Kostenwettbewerbsfähigkeit, während der Auslandsvermögensstatus Anlass zur Sorge gab. Zudem wurde die Lage des zyprischen Bankensektors als Bedrohung für die nachhaltige Entwicklung des Landes erachtet. Was die Binnenwirtschaft anbelangt, so gab der hochverschuldete private Sektor mit den hohen Außenständen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften und der massiven Verschuldung der privaten Haushalte Anlass zur Sorge. Darüber hinaus waren bei den Staatsfinanzen jährliche Defizite zu verzeichnen, die selbst dann noch wuchsen, als sich die Wirtschaft von der Rezession erholte, wobei die jüngsten Anstrengungen zur Korrektur des übermäßigen Defizits als möglicherweise unzureichend erachtet wurden. Der öffentliche Schuldenstand ist schrittweise über den im Vertrag festgelegten Referenzwert angestiegen, und es wurde ein weiterer starker Anstieg erwartet.

    (9)       Am 10. Juli 2012 richtete der Rat länderspezifische Empfehlungen an Zypern, die unter anderem auf der Bewertung des nationalen Reformprogramms Zyperns und des zyprischen Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2012-2015 basierten. In der ersten Empfehlung wird das Land zur rigorosen Umsetzung der Haushaltsstrategie im Jahr 2013 und in den Folgejahren aufgerufen. Des Weiteren wird die raschere schrittweise Einführung eines durchsetzbaren mehrjährigen Haushaltsrahmens mit verbindlicher gesetzlicher Grundlage und korrektiven Komponenten gefordert. Dieser Rahmen sollte auch durch die Umsetzung der Programm- und Leistungsbudgetierung gestärkt werden. In Anbetracht der Mängel bei der Steuerverwaltung und ‑erhebung müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ergriffen werden.

    (10)     Angesichts zunehmend schwieriger Wirtschafts- und Finanzbedingungen hat Zypern am 25. Juni 2012 offiziell eine Finanzhilfe in Form eines Darlehens der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität/des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie Unterstützung vom Internationalen Währungsfonds (IWF) beantragt, um die Wirtschaft wieder zu nachhaltigem Wachstum zurückzuführen und ein reibungslos funktionierendes Bankensystem sowie die Finanzstabilität in der Europäischen Union und im Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten. Am 27. Juni 2012 ersuchte die Eurogruppe die Kommission, im Benehmen mit der EZB, die zyprischen Behörden und den IWF, sich auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm und den Finanzierungsbedarf zu verständigen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um in dem überaus schwierigen Umfeld und angesichts drohender Übertragungseffekte der Turbulenzen an den Anleihemärkten die Finanzstabilität zu sichern. Am 16. und am 25. März 2013 erzielte die Eurogruppe mit Zypern eine politische Einigung über eine Finanzhilfe und die Eckpunkte eines Programms. Am 12. April 2013 gelangte die Eurogruppe zu der Auffassung, dass die erforderlichen Punkte des makroökonomischen Anpassungsprogramms umgesetzt seien und somit die einschlägigen einzelstaatlichen Verfahren zur förmlichen Genehmigung der Finanzhilfefazilität des ESM eingeleitet werden könnten. Am 25. April 2013 erließ der Rat nach Artikel 136 AEUV einen Beschluss mit den Eckpunkten des von Zypern umzusetzenden makroökonomischen Anpassungsprogramms. Am 26. April 2013 unterzeichneten die zyprischen Behörden und die Kommission im Namen des ESM eine mit dem genannten Beschluss in Einklang stehende Vereinbarung (Memorandum of Understanding).

    (11)     Nach mehr als einem Jahrzehnt nachhaltigen und starken wirtschaftlichen Wachstums in Zypern endete diese Entwicklung im Jahr 2009. Die Wirtschaftstätigkeit ging um 1 ¾ % zurück, was mit einer schwachen Inlandsnachfrage und einem widrigen außenwirtschaftlichen Umfeld zusammenhing, welches das Wachstum in hohem Maße schwächte. Im Jahr 2010 kam es zu einer Erholung der Wirtschaft mit einem Anstieg des realen BIP um 1,1 %, und im ersten Halbjahr 2011 war ein weiterer Anstieg um 1,5 % zu verzeichnen. Nach der Frühjahrsprognose 2010 der Kommissionsdienststellen, die der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV vom 13. Juli 2010 zugrunde lag, sollte die zyprische Wirtschaft 2011 um 1,3 % wachsen. Trotz einer außerordentlich guten Tourismussaison im Jahr 2011 erlitt der Aufschwung durch den schweren Zwischenfall im Juli 2011, bei dem das Elektrizitätswerk Vasiliko, das die Hälfte des gesamten Strombedarfs des Landes erzeugte, zerstört wurde. Des Weiteren führte der Abbau sehr starker Ungleichgewichte im privaten und im öffentlichen Sektor der zyprischen Wirtschaft zu einer Anspannung der Finanzierungs- und finanzpolitischen Bedingungen, was die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit verstärkte, ein hohes Maß an wirtschaftlicher Unsicherheit hervorrief und eine weitere Verschlechterung der Lage am Arbeitsmarkt bewirkte. Aufgrund der anhaltend schwachen Weltkonjunktur konnten die negativen Auswirkungen auf die Inlandsnachfrage nicht durch die Auslandsnachfrage kompensiert werden. Daher lag das jährliche Wirtschaftswachstum 2011 bei 0,5 %, also fast einen Prozentpunkt unter dem Wert, den die Kommission in ihrer Prognose zum Zeitpunkt der Empfehlung des Rates angenommen hatte. Das Jahr 2012 fiel nicht mehr in den Zeitraum der Kommissionsprognose, die der Empfehlung des Rates zugrunde lag. Allerdings wurde unter der Hypothese, dass sich die negative Produktionslücke allmählich schließen würde, für 2012 ein höheres Wachstum erwartet als für 2011. Nach der jüngsten Prognose der Kommissionsdienststellen wird für 2012 ein reales BIP-Wachstum von ‑2,4 % erwartet.

    (12)     Das gesamtstaatliche Defizit lag 2011 bei 6,3 % des BIP, nach 5,3 % im Jahr 2010. Der Haushaltssaldo verschlechterte sich trotz der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Haushaltsgesetz 2011 und dreier im Laufe des Jahres 2011 verabschiedeter Pakete mit weiteren defizitsenkenden Maßnahmen, die nicht ausreichten, um die Verschlechterung der öffentlichen Finanzen einzudämmen. Die genannten wirtschaftlichen Ereignisse, insbesondere der Abbau sehr starker Ungleichgewichte im privaten und im öffentlichen Sektor der zyprischen Wirtschaft, bilden den Hintergrund für die Entwicklungen bei den öffentlichen Finanzen, darunter nicht zu vernachlässigende Zusammensetzungseffekte und höhere Fremdfinanzierungskosten wegen des fehlenden Zugangs zu längerfristiger Marktfinanzierung.

    (13)     Nach der jüngsten Prognose der Kommissionsdienststellen wird das gesamtstaatliche Defizit 2012 voraussichtlich 6,3 % des BIP betragen. Dieses zuletzt erwartete Defizit übersteigt deutlich die Annahmen in früheren Prognosen der Kommissionsdienststellen, was vor allem auf erhebliche Mindereinnahmen sowohl aus indirekten als auch direkten Abgaben (in erster Linie Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer und Sozialbeiträge) sowie auf gestiegene Ausgaben infolge wachsender Arbeitslosigkeit und unerwartet starker Inanspruchnahme der Frühverrentung zurückzuführen ist. Gegenüber der Winterprognose 2013 der Kommissionsdienststellen erfolgte eine Aufwärtskorrektur des Defizits um etwa ½ % des BIP aufgrund einmaliger Ausgaben für Versicherungskosten im Zusammenhang mit der Explosion im Elektrizitätswerk Vasiliko im Juli 2011, die zwar über einen Zeitraum von vier Jahren zahlbar sind, doch vollständig im Jahr 2012 verbucht wurden, sowie aufgrund der Erfassung einer Kapitalübertragung für die Zahlung der kapitalisierten Zinsen auf die Rekapitalisierungsanleihe für die Cyprus Popular Bank.

    (14)     Nach der jüngsten Wirtschaftsprognose der Kommissionsdienststellen lag das strukturelle Defizit 2010 bei 5,7 % und 2011 bei 6,6 % des BIP. Im Jahr 2012 wird es voraussichtlich ebenfalls 6,6 % des BIP betragen. In der Prognose der Kommissionsdienststellen, die der Empfehlung des Rates vom Juli 2010 zugrunde lag, war ein durchschnittliches Potenzialwachstum von etwa 1 % während des Anpassungszeitraums angenommen worden. Nach der jüngsten Wirtschaftsprognose der Kommissionsdienststellen wird nunmehr für die Jahre 2011-2012 ein negatives durchschnittliches Produktionspotenzial erwartet (etwa ‑0,5 %), und die Annahme geht dahin, dass es auch im Zeitraum 2013‑2016 negativ bleibt. Unter Berücksichtigung des seit der Empfehlung des Rates nach unten korrigierten Produktionspotenzials läge die durchschnittliche Konsolidierungsanstrengung der Jahre 2011-2012 bei etwa 0,5 %. Stark beeinträchtigt wurde die geschätzte Veränderung des strukturellen Saldos allerdings auch durch unerwartete Mindereinnahmen, bedingt durch eine unvorhergesehen niedrige Binnennachfrage und geringere Einfuhren, sowie durch die ausgeprägtere Verschlechterung der Lage am Arbeitsmarkt. Dies führte zu beträchtlichen Einnahmenausfällen, insbesondere bei den indirekten Steuern. Unter Einbeziehung dieser Effekte wird die bereinigte Konsolidierungsanstrengung insgesamt auf durchschnittlich etwa 2,4 % des BIP geschätzt; sie liegt damit deutlich über der vom Rat empfohlenen durchschnittlichen jährlichen Konsolidierungsanstrengung von mindestens 1 ½ % des BIP für die Jahre 2011-2012. Daher wird der Schluss gezogen, dass Zypern wirksame Maßnahmen in Einklang mit der Empfehlung des Rates ergriffen hat.

    (15)     Das am 16. Dezember 2011 verabschiedete Haushaltsgesetz 2012 umfasst eine auf die Ausgabenseite abzielende Konsolidierungsstrategie, die sich hauptsächlich aus folgenden Elementen zusammensetzt: i) Rentenbeiträge der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, verbunden mit dem Einfrieren der Bezüge im öffentlichen Dienst im weiteren Sinne für die Dauer von zwei Jahren, ii) Aufnahme neu eingestellter Beschäftigter im öffentlichen Dienst in das allgemeine Altersversorgungssystem unter dem Dach der Sozialversicherung anstelle des großzügigeren Altersversorgungssystems für den öffentlichen Dienst, iii) gezieltere Ausrichtung sozialer Transferleistungen, iv) Kürzungen bei ausgewählten Kategorien öffentlicher Ausgaben, v) Anhebung des MwSt-Satzes von 15 % auf 17 %, vi) befristete Abgabe auf den Bruttoverdienst für Beschäftigte im privaten Sektor und Rentner sowie vii) Anhebung des Steuersatzes für abzugsfähige Dividendenausschüttungen. In den oben genannten Haushaltsprojektionen sind auch Konsolidierungsmaßnahmen mit einbezogen, die, nachdem im November 2012 eine vorläufige Vereinbarung mit den Programmpartnern über die Finanzpolitik getroffen worden war, von den zyprischen Behörden für den Rest des Jahres 2012 ergriffen wurden; zu nennen ist hier insbesondere eine gestaffelte Absenkung der Bezüge von Rentnern und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie des öffentlichen Dienstes im weiteren Sinne. Insgesamt hat Zypern in den Jahren 2011-2012 Konsolidierungsmaßnahmen mit einer geschätzten unmittelbaren defizitsenkenden Wirkung von mehr als 5 ½ % des BIP verabschiedet. Diese Bottom-up-Bewertung der in den Jahren 2011‑2012 getroffenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen bestätigt den Schluss, dass Zypern wirksame Maßnahmen ergriffen hat.

    (16)     Der öffentliche Bruttoschuldenstand erhöhte sich 2011 auf 71,1 % des BIP, im Unterschied zu der Annahme von 67,6 % des BIP in der Frühjahrsprognose 2010 der Kommissionsdienststellen, die der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV vom 13. Juli 2010 zugrunde lag. Zurückzuführen war die Schuldenentwicklung hauptsächlich auf die unerwartet schlechten Defizitergebnisse, das unerwartet geringe Wachstum sowie die Schwierigkeiten Zyperns, seinen Finanzierungsbedarf auf den internationalen Märkten zu decken, was steigende Finanzierungskosten zur Folge hatte. Diese Faktoren, zusammen mit der staatlichen Beteiligung an der Rekapitalisierung einer Geschäftsbank im Juni 2012, haben zu einem Anstieg des gesamtstaatlichen Schuldenstands auf etwa 85,8 % des BIP im Jahr 2012 geführt. In den kommenden Jahren wird die Staatsverschuldung zwangsläufig weiter zunehmen, was das schwache Wachstum und den erheblichen Finanzierungsbedarf der öffentlichen Hand widerspiegelt. In den Jahren 2013-2014 wird die Staatsverschuldung mit dem Eingang der Finanzhilfe weiter steigen. Nach der Prognose wird die Schuldenquote 2015 mit etwa 128 % des BIP ihren Höchststand erreichen und anschließend zurückgehen, bedingt durch nachhaltige Primärüberschüsse und die Rückkehr zu positiven realen BIP-Wachstumsraten.

    (17)     Angesichts all dieser Faktoren, insbesondere der deutlichen Verschlechterung der Haushaltslage infolge des unerwartet drastischen Konjunkturrückgangs und der schwächeren Gesamtwirtschaftslage im Vergleich zu den Prognosen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV, ist eine neue Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits Zyperns gerechtfertigt. Vier zusätzliche Jahre zur Korrektur des übermäßigen Defizits sind angesichts des für Ende 2012 prognostizierten Abstands zum Referenzwert von 3 % des BIP und der widrigen makroökonomischen Bedingungen notwendig.

    (18)     Nach der jüngsten Wirtschaftsprognose der Kommissionsdienststellen für das nominale BIP-Wachstum soll der gesamtstaatliche Primärhaushalt 2013 ein Defizit von 2,4 % des BIP, 2014 ein Defizit von 4,3 % des BIP, 2015 ein Defizit von 2,1 % des BIP und 2016 einen Überschuss von 1,2 % des BIP aufweisen, während sich das gesamtstaatliche Headline-Defizit 2013 auf 6,5 % des BIP, 2014 auf 8,4 % des BIP, 2015 auf 6,3 % des BIP und 2016 auf 2,9 % des BIP belaufen soll. Zu Überwachungszwecken und aufgrund der eingeschränkten Kontrolle der zyprischen Behörden über die Zinszahlungen enthält das von Zypern umzusetzende makroökonomische Anpassungsprogramm Zielwerte für den Primärsaldo.

    (19)     Um eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits zu gewährleisten, wird der geeignete Anpassungspfad festgelegt und auf der Grundlage einer Gesamtbewertung evaluiert, wobei der strukturelle Saldo als Referenz dient und für die jährliche Mindestverbesserung des strukturellen Saldos ein Richtwert von 0,5 % des BIP gilt. Genau präzisierte Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von etwa 4 ¾ % des BIP im Jahr 2013 werden der Prognose zufolge im selben Jahr eine Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos um etwa 1,3 % des BIP bewirken. Für das Jahr 2014 haben die verabschiedeten Konsolidierungsmaßnahmen einen Umfang von etwa 1 ¾ % des BIP und dürften eine Verbesserung des strukturellen Saldos im selben Jahr um schätzungsweise 0,3 % des BIP bewirken, während die Verbesserung des strukturellen Saldos für 2015 mit 0,7 % des BIP und für 2016 mit 1,8 % des BIP veranschlagt wird.

    (20)     Die Anpassung für den Zeitraum 2013-2016 umfasst Maßnahmen zur Eindämmung des Ausgabenzuwachses, insbesondere bei den Gehältern im öffentlichen Sektor und den Sozialleistungen, sowie zur Steigerung der Einnahmen, insbesondere durch Anhebung der MwSt-Sätze, der Verbrauchssteuern, des Steuersatzes für Zinserträge sowie der Vermögens‑ und der Körperschaftsteuer. Die Haushaltskonsolidierung sollte mittelfristig aufrechterhalten werden, und zwar durch Eindämmung des Ausgabenzuwachses, Verbesserung der Steuerstruktur und Ergreifung haushaltspolitischer Strukturmaßnahmen.

    (21)     Angesichts der erheblichen weiteren Konsolidierung im Jahr 2013 sowie der widrigen und äußerst unsicheren makroökonomischen Bedingungen, unter anderem bedingt durch die Auferlegung befristeter Kapitalverkehrsbeschränkungen, den Verlust an Vertrauen und die Instabilität des Finanzsektors, wurde eine Vorabverpflichtung zur Ergreifung weiterer Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2014 (zusätzlich zu den im Dezember 2012 verabschiedeten und am 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Maßnahmen) als nicht angemessen erachtet. Allerdings verpflichtet das wirtschaftliche und finanzielle Anpassungsprogramm die zyprischen Behörden, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Erreichung der Programmziele sicherzustellen, wenn die Einnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben oder der Bedarf an Sozialausgaben aufgrund nachteiliger makroökonomischer Effekte zunimmt.

    (22)     Für 2014 wird eine Verbesserung des strukturellen Saldos um 0,3 % des BIP erwartet, ausgehend von den vereinbarten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die mit den Maßnahmen im Entwurf des Memorandum of Understanding vom November 2012 identisch sind. Die für 2014 veranschlagten strukturellen Anstrengungen bleiben daher – basierend auf der jüngsten Prognose der Kommissionsdienststellen – geringfügig unter der jährlichen Mindestverbesserung des strukturellen Saldos, für die ein Richtwert von 0,5 % des BIP gilt. Diese Verbesserung sollte dennoch als akzeptabel erachtet werden in der derzeitigen Ausnahmesituation, die gekennzeichnet ist durch äußerst unsichere makroökonomische Bedingungen mit erheblichen Schwankungen des tatsächlichen und des prognostizierten Produktionspotenzials, da Schätzungen des strukturellen Saldos unter solchen Umständen mit größerer Unsicherheit behaftet sind und im Zeitverlauf stärkeren Schwankungen unterliegen als unter stabileren makroökonomischen Bedingungen. Die Winterprognose 2013 der Kommissionsdienststellen trug den für 2014 vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen Rechnung und ging von 2013 bis 2014 von einer Verbesserung des strukturellen Saldos um etwa 1,4 % des BIP aus. Die nunmehr für 2014 erwartete geringere Verbesserung des strukturellen Saldos – trotz unveränderter Konsolidierungsmaßnahmen – ist zu erklären durch i) die Verschlechterung der Steuerbemessungsgrundlage für die einnahmenwirksamen Maßnahmen des Jahres 2013, durch die die Wirkung einiger dieser Maßnahmen 2014 nachlassen dürfte; ii) die Abwärtskorrektur der Auswirkungen einiger bereits für 2014 ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen aufgrund der schlechteren makroökonomischen Bedingungen während des gesamten Programmzeitraums; iii) eine für 2014 prognostizierte Einnahmenminderung im Zusammenhang mit einigen steuerlichen Maßnahmen, bei denen (z. B. Erhebung der Einkommensteuer und der MwSt) die Einnahmen von der Wirtschaftstätigkeit im Jahr 2013 abhängen, und iv) den Umstand, dass die zur Trennung der konjunkturellen Komponente vom strukturellen Saldo herangezogene Standardelastizität zu einer Unterschätzung der tatsächlich zugrundeliegenden Konsolidierungsanstrengung führen kann. Eine Bottom-up-Sicht auf die einzelnen diskretionären Konsolidierungsmaßnahmen ist wichtiger Bestandteil einer Bewertung des haushaltspolitischen Kurses. Sie kann – vor allem bei äußerst unsicheren makroökonomischen Bedingungen – einen nützlichen zusätzlichen Blickwinkel auf die tatsächlich zugrundeliegende Konsolidierungsanstrengung eröffnen. Der Umfang der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beträgt für die Jahre 2013‑2014 durchschnittlich über 3 % des BIP. Die entsprechende Verbesserung des strukturellen Saldos ist zwar bedeutend, beläuft sich jedoch nur auf durchschnittlich etwa ¾ % des BIP.

    (23)     Die Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen Zyperns im Rahmen des Defizitverfahrens werden regelmäßig überprüft. Wenn die Einnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben oder der Bedarf an Sozialausgaben zunimmt, sollte Zypern zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Erreichung der haushaltspolitischen Ziele sicherzustellen.

    (24)     Zypern erfüllt die Bedingungen, die in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit für die Verlängerung der Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits festgelegt sind –

    HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

    (1) Zypern sollte das derzeitige übermäßige Haushaltsdefizit bis 2016 beenden.

    (2) Um das öffentliche Gesamtdefizit bis 2016 unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, sollte Zypern die Ziele für das gesamtstaatliche Defizit erreichen, die für 2013 bei 6,5 % des BIP, für 2014 bei 8,4 % des BIP, für 2015 bei 6,3 % des BIP und für 2016 bei 2,9 % des BIP liegen.

    (3) Zu diesem Zweck sollte Zypern das Haushaltsgesetz 2013 und die vereinbarten zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen, die 2013 einen Umfang von mindestens 351 Mio. EUR haben sollten, rigoros umsetzen. Das Land sollte die im Dezember 2012 verabschiedeten haushaltspolitischen Maßnahmen für 2014, die 2014 einen Umfang von mindestens 270 Mio. EUR haben sollten, vollständig umsetzen. Zypern sollte die budgetären Auswirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen monatlich überprüfen und die Erreichung der haushaltspolitischen Ziele durch zusätzliche Maßnahmen sicherstellen, wenn die Einnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben oder der Bedarf an Sozialausgaben zunimmt, wobei den makroökonomischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist.

    (4) Zypern sollte die Haushaltskonsolidierung mittelfristig aufrechterhalten und sich seinem mittelfristigen Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts annähern, indem es den Ausgabenzuwachs eindämmt, die Steuerstruktur verbessert und haushaltspolitische Strukturmaßnahmen ergreift.

    (5) Der Rat setzt den zyprischen Behörden eine Frist von drei Monaten, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen und gemäß Artikel 3 Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates ausführlich über die zur Erreichung der Ziele geplante Konsolidierungsstrategie Bericht zu erstatten.

    Über den in Empfehlung (5) vorgesehenen Bericht hinaus und parallel zum finanziellen Anpassungsprogramm sollte Zypern – bis zur vollständigen Korrektur des übermäßigen Defizits – alle drei Monate sowie in einem gesonderten Kapitel des Stabilitätsprogramms über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen berichten.

    Diese Empfehlung ist an die Republik Zypern gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                           Im Namen des Rates

                                                                           Der Präsident

    [1]               ABl. L 186 vom 20.7.2012, S. 30.

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