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Document 52013DC0171
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Monitoring Report on Croatia's accession preparations
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Monitoring-Bericht über die Beitrittsvorbereitungen Kroatiens
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Monitoring-Bericht über die Beitrittsvorbereitungen Kroatiens
/* COM/2013/0171 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Monitoring-Bericht über die Beitrittsvorbereitungen Kroatiens /* COM/2013/0171 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Monitoring-Bericht über die
Beitrittsvorbereitungen Kroatiens 1. Einleitung Am 9. Dezember 2011 wurde nach der
befürwortenden Stellungnahme der Kommission von Oktober 2011 und nach der Zustimmung
des Europäischen Parlaments von Dezember 2011 der Vertrag über den Beitritt
Kroatiens unterzeichnet. Kroatien wird am 1. Juli 2013 der Europäischen
Union beitreten, sofern der Beitrittsvertrag auch von allen Mitgliedstaaten
ratifiziert wird. Derzeit haben 19 Mitgliedstaaten sowie Kroatien den Vertrag
ratifiziert, und die Kommission erwartet, dass auch die übrigen Mitgliedstaaten
den Vertrag rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des EU-Beitritts Kroatiens
ratifizieren werden. Als Beitrittsland wurde Kroatien für die Übergangszeit bis
zum Beitritt der Status eines aktiven Beobachters eingeräumt. Im Laufe der Verhandlungen hat Kroatien einer
Reihe von Verpflichtungen zugestimmt, die bis spätestens zum Tag des Beitritts
erfüllt werden müssen, sofern keine spezifischen Übergangsregelungen vereinbart
worden sind. Nach Artikel 36 der Beitrittsakte
überwacht die Kommission aufmerksam die Erfüllung aller von Kroatien bei den
Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und legt dabei den
Schwerpunkt vor allem auf die Bereiche Wettbewerbspolitik, Justiz und
Grundrechte sowie Freiheit, Sicherheit und Recht. Die Kommission gibt als
Bestandteil ihrer regelmäßigen Monitoring-Tätigkeit halbjährliche Bewertungen
zu den von Kroatien in diesen Bereichen eingegangenen Verpflichtungen ab. Die
Kommission hat im April 2012 einen Monitoring-Bericht über die Vorbereitungen
Kroatiens auf den Beitritt[1]
sowie im Oktober 2012 einen Umfassenden Monitoring-Bericht[2] verabschiedet; Kroatien hat
seinerseits einen Aktionsplan zur Umsetzung der in diesen Berichten enthaltenen
Empfehlungen angenommen. Im Einklang mit Artikel 36 der
Beitrittsakte werden in diesem abschließenden Monitoring-Bericht die
Fortschritte bewertet, die Kroatien im Zeitraum vom 1. September 2012 bis
zum 28. Februar 2013 bei seinen Vorbereitungen auf den Beitritt erzielt
hat. Grundlage der Bewertung sind Informationen, die von der Kommission
gesammelt und analysiert wurden, einschließlich Beiträgen Kroatiens,
Ergebnissen von Peer-Assessment-Missionen sowie Informationen, die von den
Mitgliedstaaten und von internationalen und zivilgesellschaftlichen
Organisationen im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontakte mit der Kommission
übermittelt wurden. Die Bewertung stützt sich ferner auf die Feststellungen der
Kommission in den aktualisierten halbjährlichen Monitoring-Tabellen, mit deren
Hilfe die Erfüllung aller von Kroatien in den Beitrittsverhandlungen
eingegangenen Verpflichtungen genau verfolgt wird. Die zehn im Umfassenden
Monitoring-Bericht als prioritär eingestuften Maßnahmen, denen es besondere
Aufmerksamkeit zu widmen gilt, werden in den betreffenden thematischen
Abschnitten jeweils einzeln bewertet. 2. Aus den
Beitrittsverhandlungen resultierende Verpflichtungen und Anforderungen 2.1 Wettbewerbspolitik Prioritäre Maßnahmen Unterzeichnung des Privatisierungsvertrags für die Werft Brodosplit sowie Erlass notwendiger Entscheidungen im Hinblick auf eine tragfähige Lösung für die Werften 3.Maj und Brodotrogir, um die Umstrukturierung der kroatischen Schiffbauindustrie abzuschließen. Kroatien hat diese prioritären Maßnahmen
abgeschlossen. Nachdem die Kommission mit Beschluss vom 20. Februar 2013
die zweite Änderung des überarbeiteten Plans für die Werft Brodosplit
angenommen hat, wurde am 28. Februar 2013 der Privatisierungsvertrag
unterzeichnet. Die Änderung sieht eine leichte Anhebung des Gesamtbetrags der
Umstrukturierungsbeihilfen sowie zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen vor. Für die
Werft 3. Maj hat Kroatien die Kommission über seine Absicht
informiert, einen überarbeiteten und konsolidierten Umstrukturierungsplan
vorzulegen, der nun auf dem Erwerb der Werft durch die Werft Uljanik
beruht. Am 12. Februar 2013 unterbreitete Kroatien offiziell einen
überarbeiteten Umstrukturierungsplan für Brodotrogir und paraphierte den
Privatisierungsvertrag, den es nach Maßgabe von Anhang VIII der Beitrittsakte
der Kommission übermittelte. Am 20. März 2013 gab die Kommission ihre
Zustimmung zu dem überarbeiteten Umstrukturierungsplan und dem
Privatisierungsvertrag. Kroatien hat sich verpflichtet, die
Privatisierungsvereinbarung für Brodotrogir spätestens zwei Wochen nach
einem positiven Entscheid der Kommission zu unterzeichnen. Kroatien erfüllt auch die sonstigen
Verpflichtungen und Anforderungen in den Bereichen Kartellrecht,
Fusionskontrolle und staatliche Beihilfen. Kroatien hat seine
Rechtsvorschriften an den Besitzstand angeglichen und verfügt über ausreichende
Verwaltungskapazitäten; seine Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung der
Vorschriften ist zufriedenstellend. Die kroatische Wettbewerbsbehörde (CCA) ist
voll funktionsfähig und funktionell unabhängig. Im Oktober 2012 übermittelte
die CCA der Kommission ihren letzten halbjährlichen Bericht mit Angaben über
Zahl und Art der erlassenen Entscheidungen sowie mit Bewertungen und
Stellungnahmen in den Bereichen Kartellrecht, Fusionen und staatliche
Beihilfen. Im Dezember 2012 nahm die Behörde einen Beschluss im Kartellbereich
an, der regionale Busverkehrsbetreiber betraf, wobei erhebliche Geldbußen
auferlegt wurden. Im selben Monat wurde auch ein Verfahren gegen einen
Telekommunikationsbetreiber eingeleitet. Um seinen Berichtspflichten gemäß Anhang VIII
der Beitrittsakte in Bezug auf die Schiffsbauindustrie nachzukommen, legte
Kroatien im Dezember 2012 den dritten Bericht über die kroatische Stahlindustrie
und im Januar 2013 den halbjährlichen Bericht über die kroatische
Schiffbauindustrie vor. Die Berichte erfüllen die Bedingungen, die für die
Bewertung durch die Kommission erforderlich sind. In der Stahlindustrie wurde das im März 2011
gegen das Stahlwerk Željezara Split eingeleitete Konkursverfahren fortgesetzt.
Das Stahlwerk CMC Sisak (jetzt ABS Sisak) wurde an einen neuen Investor
verkauft, der derzeit Konsultationen mit der CCA über den Betrag führt, der
gemäß den Verpflichtungen von Anhang IX der Beitrittsakte zu erstatten ist. Was die bestehenden Beihilfen betrifft, hat
die CCA den Kommissionsdienststellen neue Programme und Maßnahmen zur Bewertung
nach Anhang IV der Beitrittsakte übermittelt. 2.2 Justiz und Grundrechte 1) Die wirksame Umsetzung der Strategie und
des Aktionsplans für die Justizreform wird weiterhin gewährleistet. Die Umsetzung der Strategie für die
Justizreform (2011-2015) und des entsprechenden Aktionsplans wurde fortgesetzt.
Der Rechtsrahmen wurde weiter verbessert, insbesondere mit Blick auf die
Steigerung der Effizienz des Justizsystems. Die Rationalisierung des
Justiziellen Netzes wurde fortgesetzt. Im Dezember 2012 verabschiedete das Parlament
eine neue Strategie für die Entwicklung des Justizwesens für den Zeitraum
2013-2018. Die Strategie wurde in enger Abstimmung mit dem Rat für die
Überwachung der Umsetzung der Strategie entworfen. Der Schwerpunkt der neuen
Strategie liegt auf der Effizienz des Justizwesens. Die langfristigen Beschäftigungspläne für
Richter und Staatsanwälte für den Zeitraum 2013-2025 wurden im Oktober 2012 vom
Justizministerium angenommen. Planung und Verwaltung der Humanressourcen müssen
weiter verbessert werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Rationalisierung
des Gerichtswesens. Der Justizhaushalt ist leicht zurückgegangen
und beläuft sich auf rund 313 Mio. EUR für 2013 (gegenüber 337 Mio. EUR im
Jahr 2012); dies wird als ausreichend angesehen. Die Mittel für Investitionen
in die Infrastruktur der Gerichte wurden um 50% erhöht und belaufen sich auf
rund 8 Mio. EUR. 2) Die Unabhängigkeit,
Rechenschaftspflicht, Unparteilichkeit und Professionalität der Justiz werden
weiterhin verstärkt. Der reformierte Staatliche Richterrat (State
Judicial Council – SJC) und der reformierte Staatliche Staatsanwaltsrat (State
Prosecutorial Council – SPC) arbeiten nach wie vor unabhängig. Beide Gremien
ernennen Justizbedienstete nach transparenten, einheitlichen und objektiven
Kriterien. Im Zeitraum von September 2012 bis Februar 2013 wurden 40 Richter
ernannt. Eine Reihe von Einstellungen im Rahmen der Einstellungspläne 2011 und
2012 sind noch nicht abgeschlossen. Nachdem die Übergangszeit abgelaufen ist,
findet seit 1. Januar 2013 ein neues Verfahren für die Ernennung von
Richtern für die Gerichte erster Instanz uneingeschränkt Anwendung. Demzufolge
müssen alle Anwärter die Staatliche Schule für Justizbeamte absolviert haben.
Die erste Gruppe von Anwärtern dieser Schule hat im November 2012 das zweite
Ausbildungsjahr abgeschlossen. Nach der Annahme des Erlasses über die Abschlussprüfung
und Abschlussbewertung an der Staatlichen Schule für Justizbeamte im Februar
2013 werden die Abschlussprüfungen voraussichtlich im Mai 2013 stattfinden. Das
erste Ausbildungsjahr der zweiten Anwärtergruppe an der Staatlichen Schule für
Justizbeamte hat im September 2012 begonnen (der SPC wählte 35 und der SJC 20
Bewerber aus). Die Änderungen des Gesetzes über den
Staatlichen Richterrat wurden im Februar 2013 angenommen; davon ausgenommen
sind der Präsident und diejenigen Mitglieder des Rates, die ihre normalen
richterlichen Pflichten zu 75% bzw. 50 % ausüben. Dies ist ein positiver
Schritt im Hinblick auf die Stärkung der Kapazitäten des Staatlichen
Richterrates, dessen Effizienz durch zusätzliche administrative Ressourcen
verbessert werden muss. Der Staatliche Richterrat muss auch seine Transparenz
und Rechenschaftspflicht bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben stärken. Weitere
Reformen sollten die Schaffung eines Mechanismus zur gerichtlichen Überprüfung
von Entscheidungen, öffentliche Sitzungen sowie eine erweiterte Verpflichtung
zur Vorlage von mit Gründen versehenen Entscheidungen beinhalten. Der Staatliche Richterrat und der Staatliche
Staatsanwaltschaftsrat haben die Umsetzung des neuen Systems der
Vermögenserklärung in Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung fortgesetzt. Es
wurden Disziplinarverfahren gegen Richter eingeleitet, die ihre
Vermögenserklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist eingereicht haben, und
in den meisten Fällen wurden Sanktionen (Verweise) verhängt. Zur Überprüfung der
Daten wurden die auf der Grundlage der Informationen der Steuerverwaltung
durchgeführten Kontrollen noch nicht abgeschlossen. Im Falle eines Fehlverhaltens werden gegen
Justizbeamte Disziplinarmaßnahmen verhängt. Sowohl der Staatliche Richterrat
als auch der Staatliche Staatsanwaltsrat sind proaktiver geworden, und die
Bilanz der ergangenen Entscheidungen und verhängten Sanktionen hat sich weiter
verbessert. Durch das neue Gerichtsverfassungsgesetz vom Februar 2013 wird die
Immunität der Richter begrenzt und werden die sekundären Rechtsvorschriften mit
der Verfassung in Einklang gebracht. Die gute bisherige Arbeit, die von der
Justizakademie geleistet wurde, sollte fortgesetzt werden, und die Tätigkeiten
und die Verwaltung der Akademie müssen von allen wichtigen Akteuren im
Justizwesen unterstützt werden. Die lebenslange berufliche Weiterbildung von
Richtern und Staatsanwälten ist die Grundvoraussetzung für die Verbesserung des
Justizsystems. Die Berufsbildungsprogramme, einschließlich eines verstärkten Fortbildungsangebots
zum EU-Recht, sollten fortgesetzt werden. Kroatien hat an dem Programm im
Bereich der Strafjustiz und an vom Europäischen Justiziellen Netz organisierten
Schulungen teilgenommen. 3) Die Effizienz der Justiz wird weiter
verbessert. Prioritäre Maßnahmen Durchführung sofortiger und Fortsetzung der kurzfristigen Maßnahmen, die im September 2012 ausgearbeitet wurden, um die Effizienz der Justiz zu steigern und den Verfahrensrückstau an den Gerichten abzubauen. Kroatien hat diese prioritären Maßnahmen
abgeschlossen und die im September 2012 vom Justizministerium ausgearbeiteten
sofortigen und kurzfristigen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Justiz
und zum Abbau des Verfahrensrückstaus an den Gerichten umgesetzt. Im Jahr 2012 lösten die Gerichte mehr Fälle
als ihnen vorgelegt wurden. Der Rückstau anhängiger Zivil-, Handels- und
Vollstreckungssachen liegt weiterhin über dem EU-Durchschnitt. Im Rahmen seiner
Bemühungen um eine nachhaltige Verbesserung der Effizienz des Justizsystems ist
es dem Justizministerium gelungen, ein fortschrittliches Instrument für die
statistische Analyse der Leistungsfähigkeit der Justiz zu erstellen, welches es
dem Ministerium ermöglichen soll, Personal und Ressourcen so einzusetzen, dass
die Arbeitsbelastung und der Verfahrensrückstau bewältigt werden können. Das
neue Statistiksystem ist landesweit anwendbar, sobald alle Gerichte mit dem
Integrierten Verwaltungssystem für Rechtssachen (Integrated Case Management
System – (ICMS) ausgerüstet sind. Gute Fortschritte wurden bei der Einführung
des ICMS in den 33 verbleibenden Gemeindegerichten erzielt; dieser Prozess soll
bis September 2013 abgeschlossen werden. Ein einheitliches umfassendes System
zur statistischen Kontrolle der Fallbearbeitung ist weiterhin von wesentlicher
Bedeutung. Im Jahr 2012 wurden 110 Beamte dauerhaft
eingestellt, um freie Stellen zu besetzen; 250 zusätzliche Beamte wurden
vorübergehend eingestellt. Ein beträchtlicher Teil der für 2012 vorgesehenen
Richterernennungen wurde auf 2013 verschoben. Im Jahr 2012 wurden 27 013
Fälle aus überlasteten Gerichten per Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
weitergeleitet (gegenüber 6 123 im Jahr 2011). Im Jahr 2012 wurde die
Möglichkeit einer vorübergehenden oder dauerhaften Mobilität von Richtern zur
Unterstützung überlasteter Gerichte zunehmend genutzt: Insgesamt wurden 48
Richter dauerhaft und 22 Richter vorübergehend einem anderen Gericht
zugewiesen (gegenüber 13 bzw. 6 im Jahr 2011). Im Jahr 2012 wurden insgesamt 23
Justizinspektionen durchgeführt. Alternative Streitbeilegungsverfahren wurden
zunehmend bei Rechtssachen angewandt, an denen der Staat oder staatliche
Unternehmen beteiligt waren; dies sollte weiter gefördert werden. Im Februar 2013 wurde ein neues
Gerichtsverfassungsgesetz vom Parlament verabschiedet. Durch das Gesetz wird
die Aufsichtsgewalt der Gerichtsvorsitzenden gestärkt, insbesondere was die
Leistungsfähigkeit der Gerichte betrifft, sowie ein Mechanismus zum Schutz des
Rechts auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist eingeführt.
Zusätzlich zu den durch das neue Gerichtsgesetz eingeführten Reformen sollten
die Gerichtsvorsitzenden jährliche Managementpläne aufstellen, die überwacht
werden müssen. Der Austausch von Methoden, die sich in einzelnen Gerichten
bewährt haben, sollte gefördert werden. Die im Februar 2013 angenommenen Änderungen
des Gesetzes über den Staatlichen Richterrat sehen eine größere Transparenz bei
der Versetzung von Richtern vor und erleichtern die horizontale Mobilität. Im
Februar 2013 wurden Änderungen der Zivilprozessordnung angenommen, die die
Möglichkeit von Mehrfachverweisungen von Rechtssachen von höheren auf
niedrigere Gerichtsinstanzen begrenzen und die elektronische Vorladung an
Handelsgerichten sowie strengere Regeln für die Einreichung neuer Beweismittel
einführen. Die Möglichkeit für Berufungsgerichte, einen Fall an die Vorinstanz
zurückzuverweisen, könnte weiter auf außergewöhnliche Umstände beschränkt
werden. Die im Dezember
2012 angenommenen neuen Rahmenkriterien für die Beurteilung der
Leistungsfähigkeit von Richtern bieten mehr Anreize für die Lösung von
Altfällen, müssen jedoch die Art und Komplexität der Fälle, die Größe des
Gerichtshofs, den Grad der Spezialisierung sowie die Ebene der betreffenden
Gerichtsbarkeit besser widerspiegeln. Die Änderungsentwürfe für das
Ordnungswidrigkeiten- und das Katastergesetz sollen Ende März/Anfang April
angenommen werden. All diese Legislativmaßnahmen dürften einen wichtigen
Beitrag zur Steigerung der Effizienz des Justizsystems und zum Abbau des
derzeitigen Verfahrensrückstaus leisten, sofern sie ordnungsgemäß umgesetzt
werden. Prioritäre Maßnahmen Verabschiedung eines neuen Vollstreckungsgesetzes, um die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen zu gewährleisten und den Rückstau bei den anhängigen Vollstreckungsverfahren zu verringern. Kroatien hat diese prioritären Maßnahmen
abgeschlossen. Das neue Vollstreckungsgesetz sowie Änderungen des Gesetzes über
die Umsetzung des Systems zur Vollstreckung von Geldforderungen sind am 15.
Oktober 2012 in Kraft getreten. Nach dem neuen System sind die Gemeindegerichte
für die Vollstreckung zuständig, wodurch die Handelsgerichte entlastet werden.
Die Gemeindegerichte sind allerdings lediglich für nicht-monetäre
Vollstreckungen zuständig, während Geldforderungen direkt und ausschließlich
von der Finanzagentur FINA vollstreckt werden. Ein Rückgang der an Gerichten
behandelten Vollstreckungsfälle und eine Verbesserung der Bearbeitungsquote
sind bereits spürbar. Das Justizministerium hat das ICMS
aktualisiert, um die Einziehungsrate zu erfassen und zu berechnen, da diese als
Schlüsselindikator für die Wirksamkeit des Vollstreckungssystems dient. Darüber
hinaus nahm das Ministerium die Arbeit an weiteren Reformmaßnahmen zur
Steigerung der Transparenz und der Effizienz bei der Vollstreckung im Bereich
des unbeweglichen Vermögens auf. 4) Die Bearbeitung der Fälle der im Inland
begangenen Kriegsverbrechen wird weiter verbessert. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von
Kriegsverbrecherfällen wurde eine neue Untersuchung eingeleitet, in sechs
Fällen Anklage erhoben und acht vorläufige Urteile gefällt. Im Rahmen der
Strategie zur Bekämpfung des Problems der Straffreiheit wurde eine neue Liste
prioritärer Fälle auf nationaler und regionaler Ebene aufgestellt. Weitere Anstrengungen
sind erforderlich, um das Problem der Straffreiheit auf unparteiische Weise und
mit besonderem Fokus auf der Einleitung und der Beschleunigung der
Untersuchungen anzugehen. Nach dem Urteil des Internationalen
Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) vom November 2012 im
Fall Gotovina/Markac forderte die Staatsanwaltschaft vom IStGHJ sämtliche
Unterlagen des Prozesses gegen die drei kroatischen Generäle (Gotovina, Markac
und Cermak) an, um die Anstrengungen zur Aufdeckung und strafrechtlichen
Verfolgung von Kriegsverbrechen, die während und nach der Militäroperation
„Sturm“ begangen wurden, zu unterstützen. Kroatien hat die Gerichtsunterlagen
bereits vom IStGHJ erhalten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes über
das Gesetz über die Erklärung der Ungültigkeit bestimmter Rechtsakte der
Justizbehörden der ehemaligen Jugoslawischen Volksarmee, der ehemaligen
Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der Republik Serbien steht
noch aus. Dennoch wurde die bilaterale Zusammenarbeit mit Serbien fortgesetzt.
Ferner hat sich Kroatien weiterhin an der regionalen Zusammenarbeit bei der
Bearbeitung von Kriegsverbrecherfällen beteiligt und Daten und Unterlagen an
die serbische Staatsanwaltschaft für Kriegsverbrechen und die Oberste
Staatsanwaltschaft von Montenegro weitergeleitet. Die Verwaltungskapazität der Fachgerichte
wurde erhöht. Es wird erwartet, dass diese Gerichte durch das Inkrafttreten der
neuen Strafprozessordnung am 1. Januar 2013 eine erhebliche Entlastung
erfahren und die Möglichkeit erhalten, sich stärker auf schwerwiegende Formen
der Kriminalität, einschließlich Kriegsverbrechen zu konzentrieren. Allerdings
setzt ein proaktiver Ansatz bei der Bekämpfung der Straflosigkeit eine
verstärkte Verwaltungskapazität voraus, damit das gestiegene Fallaufkommen
bewältigt werden kann. Als weitere Maßnahme zur Verbesserung des
Umgangs mit Kriegsverbrecherfällen nahm die Justizakademie in ihr Programm 2013
ein Ausbildungsangebot zu dem Thema auf. Die unabhängige Abteilung für Opfer- und
Zeugenschutz im Justizministerium sowie die Abteilungen für Opfer- und
Zeugenschutz in den Amtsgerichten haben die Anwesenheit von Zeugen in
Verhandlungen wegen Kriegsverbrechen weiter erleichtert. Der Zeugenschutz
bedarf fortlaufender Aufmerksamkeit. Am 23. Januar 2013 entschied das
Gemeindegericht in Knin, dass der kroatische Staat den Kindern serbischer
Opfer, die nach der Militäroperation „Sturm“ in dem Dorf getötet wurden, eine
Entschädigung zahlen muss, und zwar ungeachtet der Tatsache, dass die Täter
unbekannt sind. Somit wurde erstmals ein lang anhaltender Missstand angegangen,
womit ein Präzedenzfall für andere, ähnlich gelagerte Fälle geschaffen wurde.
Die Frage einer Entschädigung für die zivilen Opfer von Kriegsverbrechen sollte
nun systematisch angegangen werden. 5) Es wird weiterhin gewährleistet, dass
eine nachhaltige Bilanz der wesentlichen Ergebnisse erfolgt, und zwar auf der
Grundlage effizienter, wirksamer und unvoreingenommener Ermittlung,
Strafverfolgung und gerichtlicher Verurteilung bei Straftaten der organisierten
Kriminalität sowie bei Korruptionsstraftaten auf allen Ebenen, einschließlich
der höchsten Ebene und in anfälligen Sektoren wie dem öffentlichen
Auftragswesen. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für
die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ist angemessen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung am 1. Januar 2013
wurde die Anzahl der Sanktionen in einer Reihe von Bereichen, einschließlich
Korruption, erhöht. Die Erfolgsbilanz bei der Anwendung der Rechtsvorschriften
wird weiter verbessert. Die Vollzugsbehörden gehen weiterhin proaktiv gegen
diese Straftaten vor, auch in Korruptionsfällen auf höherer Ebene (z.B. Urteile
gegen ehemalige Bürgermeister und stellvertretende Minister) sowie bei
Korruption in Vollzugsbehörden (Urteile gegen mehrere Polizeibeamte). Im Zuge
dieser Entwicklungen wurde im November 2012 auch ein erstinstanzliches Urteil
gegen einen ehemaligen Ministerpräsidenten gefällt. Generell ist das Strafmaß in Fällen organisierter
Kriminalität nach wie vor gering. Dies gilt auch für die Gerichtsurteile im
Bereich der Korruption, wo häufig Bewährungsstrafen verhängt werden. In Fällen
der Korruption sowie schwerwiegender und organisierter Kriminalität sind
wirksame und abschreckende Urteile notwendig, um die Erfolgsbilanz weiter zu
verbessern und um zu vermeiden, dass ein Klima der Straffreiheit entsteht. Der Gesamtumfang der beschlagnahmten und
eingezogenen Vermögenswerte ist nach wie vor begrenzt. Der rechtliche Rahmen
für die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten muss kohärenter und
konsequenter umgesetzt werden. Bisher wurde das Instrument der Einziehung von
Erträgen aus Straftaten nicht dazu genutzt, kriminellen Vereinigungen die
finanzielle Grundlage zu entziehen. Die Bekämpfung der Korruption auf lokaler
Ebene muss weiter ausgebaut werden, insbesondere im anfälligen Bereich des
öffentlichen Auftragswesens. Was die Abweisung von Fällen durch den
Staatsanwalt betrifft, sieht das derzeitige System keine unabhängige Prüfung
der Niederschlagung von Strafanzeigen durch den Staatsanwalt vor. 6) Die Bilanz der verstärkten
Präventionsmaßnahmen bei der Korruptionsbekämpfung und bei Interessenkonflikten
wird weiterhin verbessert. Kroatien hat den rechtlichen Rahmen für die
Prävention von Korruption und Interessenskonflikten weiter gestärkt; dieser
muss nun wirksam umgesetzt werden. Kroatien muss seine Bemühungen verstärken,
um die Bilanz der wesentlichen Ergebnisse bei der Stärkung der
Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Darüber hinaus muss Kroatien infolge der
Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom November 2012, durch die mehrere
Bestimmungen des Gesetzes über die Vermeidung von Interessenkonflikten
hinsichtlich der Kernbefugnisse der Kommission für Interessenkonflikte
(einschließlich ihrer Prüf- und Sanktionsbefugnisse) für nichtig erklärt
wurden, sicherstellen, dass ein solider und wirksamer Mechanismus zur
Prävention, Aufdeckung und Ahndung von Fällen von Interessenkonflikten
geschaffen wird, der auf umfassenden Kontrollen und abschreckenden Sanktionen
beruht. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, die auch Mitglieder des
Ministeriums für öffentliche Verwaltung sowie der Zivilgesellschaft (GONG,
Transparency International) umfasst und die damit beauftragt ist, die notwendigen
Änderungen an dem Gesetz zu erörtern. Prioritäre Maßnahmen Einrichtung einer Kommission für Interessenkonflikte und Aufnahme ihrer regelmäßigen Tätigkeit. Kroatien hat diese prioritären Maßnahmen
abgeschlossen. Die Mitglieder der für Interessenkonflikte zuständigen
Kommission wurden am 25. Januar 2013 vom Parlament ernannt und traten am
11. Februar 2013 ihren Dienst an. Die Kommission hat mit der Bearbeitung
von Anträgen von Beamten begonnen, die anfragen, ob in Ihrem Fall ein Interessenkonflikt
vorliegt oder nicht; die Kommission hat bereits mehrere Stellungnahmen
abgegeben. Was Anzeigen wegen angeblichen Interessenkonflikts angeht, hat die
Kommission Verfahren gegen 26 Beamte eingeleitet. Die für Interessenkonflikte
zuständige Kommission muss nun sicherstellen, dass ein effizientes Verfahren
zur Aufdeckung, Prävention und Sanktionierung von Interessenkonflikten
geschaffen wird und unverzüglich mit Kontrollen und Sanktionen beginnen. Prioritäre Maßnahmen Annahme des neuen Gesetzes über den Zugang zu Informationen, um den rechtlichen und administrativen Rahmen in diesem Bereich zu stärken. Kroatien hat
diese prioritären Maßnahmen abgeschlossen. Im Februar 2013 wurde das neue
Gesetz über den Zugang zu Informationen verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden
die sogenannte Verhältnismäßigkeit und die Prüfung des öffentlichen Interesses
in allen Fällen der Verweigerung des Zugangs zu Informationen eingeführt; es
dient der Umsetzung der EU-Vorschriften über die Weiterverwendung von
Informationen. Außerdem enthält es eine neue institutionelle Vereinbarung zur
Überwachung der Umsetzung des Gesetzes: Während bislang die Datenschutzbehörde
sowohl für den Datenschutz als auch für den Zugang zu Informationen zuständig
war, sieht das neue Gesetz nun vor, dass ein vom Parlament ernannter Kommissar
den Zugang zu Informationen behandeln soll. Es ist wichtig, dass die
Datenschutzbehörde und der neue Kommissar bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen
Aufgaben die Kohärenz der Entscheidungen sicherstellen. Der Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung wird
überarbeitet, um adäquate Maßnahmen zur Gewährleistung der wirksamen
Überwachung seiner Umsetzung und zur Berücksichtigung von Aspekten der
Korruptionsbekämpfung einzuführen. Die Rolle und die Kapazität des
Justizministeriums als der für die Festlegung, Koordinierung und Umsetzung der
Agenda zur Korruptionsbekämpfung zuständigen Institution sollte weiter gestärkt
werden. Hinsichtlich anderer Maßnahmen in diesem
Bereich sind die Änderungen zu dem im Februar 2013 angenommenen Gesetz über die
Finanzierung von politischen Maßnahmen und Wahlkampagnen dazu bestimmt, die
wirksame Umsetzung des Gesetzes durch weniger komplexe Vorschriften, gestraffte
Finanzinformationen und verstärkte Kontrollen zu fördern. Die anstehenden
Kommunalwahlen sind ein Prüfstein für die Umsetzung der verbesserten Regeln. Die Staatliche Wahlkommission und der
Staatliche Rechnungshof haben die Vorschriften über die Finanzierung von
politischen Parteien und Wahlkampagnen weiter angewandt und die Staatsanwaltschaft
über die politischen Parteien und unabhängigen Mitglieder der kommunalen und
regionalen Selbstverwaltungseinheiten informiert, die für 2011 keine
Finanzberichte vorgelegt oder diese nicht innerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist auf ihren Websites veröffentlicht haben. Die Transparenz im öffentlichen Auftragswesen
wurde im Einklang mit den seit Januar geltenden neuen Rechtsvorschriften
erhöht. Informationen über die unterzeichneten und ausgeführten Verträge werden
von allen öffentlichen Einrichtungen veröffentlicht. Ferner muss Kroatien alle
erforderlichen Maßnahmen treffen, um das Auftreten von Unregelmäßigkeiten bei
der Vergabe von Aufträgen für Projekte zur Kofinanzierung im Rahmen der
Kohäsionspolitik durch den Aufbau eines soliden Verwaltungs- und
Kontrollsystems zu verhindern. Kroatien muss ein solides System zur
Verhinderung von Korruption in staatseigenen Unternehmen sicherstellen, auch
bezüglich der Mitgliedschaft in Aufsichts- und Verwaltungsräten. Auch die
Rechtsgrundlage für einen professionellen öffentlichen Dienst muss durch die
Schaffung eines neuen leistungsorientierten Beförderungs- und Gehaltssystems,
durch das die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte verhindert wird, noch
vervollständigt werden. Der wirksame Schutz von Hinweisgebern muss
durch entsprechende Verfahren sichergestellt werden. 7) Der Schutz von Minderheiten wird
weiterhin verstärkt, insbesondere durch die wirksame Umsetzung des
Verfassungsgesetzes über die Rechte nationaler Minderheiten. Die Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die
Rechte nationaler Minderheiten schreitet voran. Im Hinblick auf die
Beschäftigung von Angehörigen von Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung
und der Justiz – vor dem Hintergrund eines allgemein niedrigen
Einstellungsniveaus – sei darauf hingewiesen, dass im November 2012 rund 3,4%
der Mitglieder der staatlichen Verwaltung nationalen Minderheiten angehörten.
Durch eine proaktive Regierungsinitiative wurde bei der Neueinstellung von
400 Grenzpolizisten das Einstellungsziel von 5% erreicht. Im November 2012 verabschiedete die Regierung
eine nationale Strategie für die Integration der Roma für den Zeitraum
2013-2020. Der entsprechende Entwurf eines Aktionsplans wurde zur öffentlichen
Einsichtnahme vorgelegt und soll voraussichtlich Ende März 2013 angenommen
werden. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um zu gewährleisten, dass
Roma-Kinder die Primar- und Sekundarschulbildung absolvieren. Die Regierung hat
weitere Maßnahmen ergriffen, um die Sensibilisierung für Angehörige nationaler
Minderheiten zu stärken und diesen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen.
Es ist zu begrüßen, dass die Regierung weiterhin die Umsetzung der
verfassungsrechtlichen Bestimmungen über die Verwendung der kyrillischen
Schrift in der Stadt Vukovar sicherstellt, in der die serbischen Kroaten 38,5%
der Bevölkerung ausmachen. Außerdem hat Kroatien weitere Maßnahmen zum
Schutz all jener ergriffen, die immer noch bedroht werden oder Opfer von
Diskriminierung, Hass oder Gewalt sind. Der rechtliche Rahmen hierfür wurde
ausgebaut: Im Dezember 2012 wurden Änderungen der Strafprozessordnung
angenommen, um letztere vollständig an den EU-Besitzstand im Bereich der
strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit anzugleichen. Mit einem neuen Gesetz über Verstöße
gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sollen auch der Tatbestand
rassistisch, ethnisch, religiös und sonstig motivierter Verstöße gegen die
öffentliche Sicherheit und Ordnung eingeführt werden. Das Gesetz durchläuft
zurzeit das parlamentarische Verfahren und wird voraussichtlich Ende des
zweiten Quartals 2013 angenommen werden. Die Spezialausbildung der
Polizeibeamten zur Bekämpfung von Hassverbrechen wurde verstärkt. 8) Es wird weiterhin an der Klärung noch
offener Fragen der Flüchtlingsrückkehr gearbeitet. Kroatien hat sich weiterhin gemeinsam mit den
anderen Ländern der Region an der Umsetzung der Erklärung von Sarajewo
beteiligt. Der Beschluss über die Anerkennung von Rentenansprüchen wurde weiter
umgesetzt. Die Umsetzung der Programme zur Bereitstellung
von Wohnraum für zurückkehrende Flüchtlinge schreitet weiterhin nur langsam
voran. Im Rahmen des Plans von März 2011, die rund
2 350 verbleibenden Anträge bis Februar 2013 zu bearbeiten, wurden
366 Fälle abgeschlossen (gegenüber 259 im August 2012) und konnten
213 Familien in eine neue Wohnung einziehen (gegenüber 139 im August
2012). Bis Februar 2013 wurden 1 497 Anträge auf Wohnraum positiv
beschieden (gegenüber 1 305 im August 2012). Die neuen
Kaufoptionen zu günstigen Bedingungen wurden von den Wohnraumberechtigten nur
in begrenztem Umfang in Anspruch genommen. Zwölf der 15 ungeklärten
Fälle unerbetener Investitionen dürften durch einen Ende März 2013
anzunehmenden Regierungsbeschluss geklärt werden. Die drei anderen Fälle sollen
durch eine besondere Entscheidung der Regierung im dritten Quartal 2013 geklärt
werden. 9) Der Schutz der Menschenrechte wird
weiterhin verbessert. Die Menschenrechte werden weiterhin allgemein
gut geachtet. Der Ombudsmann und die Sonderbeauftragten spielen für den Schutz
der Menschenrechte eine wichtige Rolle. Es muss fortlaufend sichergestellt
werden, dass die Empfehlungen des Ombudsmanns befolgt werden. Am
15. Februar 2013 wurde ein neuer Ombudsmann gewählt. Der Ombudsmann muss
weiter gestärkt werden. Dies schließt die Bereitstellung von angemessenen
finanziellen Mitteln und von Bürogebäuden mit ein. Kroatien hat seine Bilanz hinsichtlich der
Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes und der Rechtsvorschriften über
durch Hass motivierte Straftaten weiter verbessert. Die Spezialausbildung der
Polizeibeamten zur Bekämpfung von Hassverbrechen wurde verstärkt. Die
Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung in Fällen von Einschüchterung und
Gewalt gegen Journalisten werden fortgesetzt. Das Justizministerium hat
Änderungen zum Gesetz über Prozesskostenhilfe ausgearbeitet und diese mit den
einschlägigen Beteiligten beraten. Die Änderungen, die Ende des zweiten
Quartals 2013 angenommen werden sollen, zielen darauf ab, den Zugang zur
Prozesskostenhilfe zu erleichtern und die Rolle der NRO bei der Bereitstellung
dieser Hilfe zu stärken. Kroatien hat die Rechtsangleichung in den
Bereichen Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit abgeschlossen. 10) Es wird weiterhin uneingeschränkt mit
dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
zusammengearbeitet. Kroatien hat weiter mit dem Internationalen
Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammengearbeitet. 2.3 Justiz, Freiheit und Sicherheit Prioritäre Maßnahmen Fertigstellung und Annahme der Migrationsstrategie mit klar definierten Maßnahmen für die Integration der schutzbedürftigsten Gruppen von Migranten. Kroatien hat diese prioritären Maßnahmen
abgeschlossen. Das Parlament hat im Februar 2013 die Migrationsstrategie („Migrationspolitik
der Republik Kroatien für die 2013-2015“), in der die Maßnahmen für die
Integration der schwächsten Gruppen von Migranten klar festgelegt sind,
verabschiedet. Im Bereich Migration ist die
Rechtsangleichung nahezu abgeschlossen. Im Jahr 2012 wurden 6 541 illegale
Einwanderer aufgegriffen (gegenüber 3 461 im Jahr 2011). Die
Aufnahmezentren für illegale Einwanderer und Asylbewerber sind nahezu
ausgelastet. Zur Erhöhung der Aufnahmekapazität und Verbesserung der Situation
hat das Innenministerium ein ehemaliges Hotel übernommen, in dem nach kleineren
Umbauarbeiten 400 Asylbewerber und bis zu 600 Personen untergebracht
werden können. In den nördlichen und südlichen Grenzgebieten wurden in der Zeit
bis zum Bau zweier neuer ständiger Auffanglager, die im Rahmen der
Schengen-Fazilität finanziert werden, zusätzliche vorübergehende Lösungen
gefunden. Kroatien muss mit dem Bau einer separaten Fazilität für Minderjährige
und andere gefährdete Gruppen von Migranten in der Nähe des bestehenden
Zentrums für illegale Einwanderer erst noch beginnen. Zu diesem Zweck wurden
bereits IPA-Mittel gesichert. Das neue Rückübernahmeabkommen mit Deutschland
ist im November 2012 in Kraft getreten. Die Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen
mit dem Kosovo[3]
sind im Gange. Die Vorbereitungen für die Umsetzung des
Besitzstands im Asylbereich sind nahezu abgeschlossen. Die
Verwaltungsgerichte sind weiterhin die zweitinstanzliche Anlaufstelle für
Asylanträge. Derzeit läuft ein Auswahlverfahren zur Einstellung zusätzlicher
Richter. Die Ausbildung der Grenzpolizei wurde fortgesetzt und im Januar 2013
mit einer asylbezogenen Ausbildung für 66 Grenzpolizisten begonnen. Das
Referat Asyl wurde durch die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter gestärkt. Vom
1. September 2012 bis zum 9. Januar 2013 wurde 16 Antragstellern Schutz
gewährt. Darüber hinaus wurden in dem genannten Zeitraum 63 Anträge abgelehnt
und 300 Verfahren ausgesetzt. Die zusätzliche Unterbringung von bis zu 600
Personen wird in dem vom Innenministerium übernommenen Hotel (siehe oben)
gewährleistet, wobei die erhöhte Zahl der nach Kroatien strömenden Asylbewerber
(1 193 im Jahr 2012 gegenüber 807 im Jahr 2011) berücksichtigt wurde.
Derzeit gibt es zwei EURODAC-Stationen für das gesamte Land; 30 zusätzliche
Stationen sind vorgesehen. In der Zwischenzeit muss Kroatien sicherstellen,
dass die Asylbewerber bei der Einreise ins Land durch den Einsatz der
vorhandenen Scan-Geräte an den wichtigsten Grenzübergängen registriert werden. Die Rechtsangleichung im Bereich der Visumpolitik
ist nahezu abgeschlossen. Bei der Visumpflicht hat Kroatien seine
Rechtsvorschriften in Bezug auf die Liste der Länder, deren Staatsangehörige
nach der Verordnung Nr. 539/2001 ein Visum für die Einreise in kroatisches
Hoheitsgebiet benötigen, weiter an den Besitzstand angeglichen. Seit dem
1. November 2012 ist der Beschluss über die vorübergehende Aussetzung der
Visumpflicht für Staatsangehörige Aserbaidschans, Kasachstans, der Russischen
Föderation und der Ukraine nicht mehr anwendbar. Die Verhandlungen über eine
neue Visaregelung mit der Türkei sind noch nicht abgeschlossen; sie soll ab dem
1. April 2013 gelten. In Bezug auf die Russische Föderation tritt Ende März
2013 das Abkommen über gegenseitige Reisen von Staatsangehörigen in Kraft. Die
Schulungsmaßnahmen für Konsularbeamte werden fortgesetzt, damit diese ihre
Arbeit in den neuen Konsulaten aufnehmen können, die bis April 2013
operationell sein sollen. Was die Außengrenzen und Schengen
betrifft, ist die Rechtsangleichung nahezu abgeschlossen. Die für 2013 geplante
Überprüfung des Aktionsplans für das integrierte Grenzmanagement, durch das das
nationale Konzept an das EU-Konzept angeglichen werden soll, ist in
Vorbereitung. Die erste Phase des Maritimen Überwachungszentrums in Zadar,
einschließlich des Erwerbs der Ausrüstung, wurde abgeschlossen und das Personal
des Zentrums aufgestockt. Die zweite Phase ist noch im Gange und soll bis April
2013 abgeschlossen werden, wobei die Verbindung zwischen den Systemen der verschiedenen
Ministerien sicherzustellen ist. Die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit
FRONTEX, einschließlich der Teilnahme an gemeinsamen Aktionen, werden weiter
umgesetzt. Kroatiens FRONTEX-Kontaktstelle wurde am Grenzübergang Bajakovo
eingerichtet. Prioritäre Maßnahmen Fertigstellung der Grenzübergangsstellen entlang des Neum-Korridors. Diese prioritäre Maßnahme soll in Kürze
abgeschlossen werden. Die Bauarbeiten an den Grenzübergängen entlang des
Neum-Korridors (Klek und Zaton Doli) kommen wesentlich schneller voran. Sie
stehen kurz vor dem Abschluss und müssen zum Zeitpunkt des Beitritts voll
funktionsfähig sein. Der Bau des Grenzübergangs Nova Sela, nahe Metkovic, steht
ebenfalls kurz vor dem Abschluss; sobald er in Betrieb ist, wird dieser Grenzübergang
auch zur gemeinsamen Kontaktstelle mit Bosnien und Herzegowina werden. Es wurde ein neues, mit dem Besitzstand
kompatibles Abkommen über den kleinen Grenzverkehr mit Bosnien und Herzegowina
ausgearbeitet, das zusammen mit den Grenzübergangsabkommen bis Ende Mai
unterzeichnet werden soll. Was die Zusammenarbeit mit den anderen Ländern der
Region angeht, hat Kroatien zwei Protokolle über gemeinsame grenzpolizeiliche
Patrouillen und den Austausch von Informationen über die Grenzkontrollen
ausgearbeitet, die es Serbien und Montenegro übermittelt hat. Die Gespräche mit
den beiden Ländern zur Angleichung der bilateralen Abkommen über den kleinen
Grenzverkehr an den Besitzstand wurden fortgesetzt. Die Vereinbarungen müssen
bis zum Beitritt an den Besitzstand angeglichen werden. Gemeinsame Patrouillen
gibt es bereits. Prioritäre Maßnahmen Erfüllung des für 2012 vorgegebenen Einstellungsziels für die Grenzpolizei. Kroatien hat diese prioritären Maßnahmen
abgeschlossen. Es wurden 467 Grenzpolizeibeamte eingestellt, womit
Kroatien seine Zielvorgabe für das Jahr 2012 erreicht hat. Im Januar 2013 lag
die Gesamtzahl der Grenzpolizisten bei 6 338, von denen 4 971 den
künftigen Außengrenzen zugewiesen wurden. Die Einstellung wird mit 100 neuen
Polizeibeamten im Jahr 2013 fortgesetzt, darunter spezialisiertes
Seeschifffahrtspersonal für die blaue Grenze. Die Spezialausbildung der Polizei
wurde fortgesetzt und eine aktualisierte Fassung des gemeinsamen Grundlehrgangs
der Polizeiakademie zur Ausarbeitung des entsprechenden Kursprogramms für die
Spezialausbildung der Grenzpolizei übermittelt. Die Ausbildung der
Wasserschutzpolizei bedarf weiterer Aufmerksamkeit. Das Nationale Informationssystem für das
Grenzmanagement (IBM) an den Grenzübergangsstellen entlang der künftigen
Außengrenze ist seit Januar 2013 an 76 Grenzübergängen operationell. Kroatien
muss sicherstellen, dass diese Zahl wie geplant bis Juni 2013 auf 93 erhöht
wird. Es wurden zusätzliche technische Ausrüstungen bereitgestellt. Die
Tätigkeiten zur Errichtung des EUROSUR-Zentrums haben begonnen, und
entsprechende Räumlichkeiten wurden gefunden. Die Koordinationstreffen zur
behördenübergreifenden Zusammenarbeit in Fragen des IBM wurden fortgesetzt. Zur Bekämpfung der Korruption in der
Grenzverwaltung wurden zwischen dem 1. September 2012 und dem
31. Januar 2013 insgesamt 2 681 unangekündigte Inspektionen
durchgeführt. Kroatien hat die Angleichung seiner
Rechtsvorschriften an den einschlägigen Schengen-Besitzstands fortgesetzt und
deren Um- und Durchsetzung weiter vorangetrieben. Ein erster Entwurf für einen
neuen Schengener Aktionsplan wurde ausgearbeitet. Das Innenministerium bereitet
derzeit ein Richtprogramm für den Schengen-Fazilität-Fonds vor. Kroatien muss
sich gebührend auf die Umsetzung der Schengen-Fazilität und des Programms
„Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ vorbereiten. Die Vorbereitungen Kroatiens zur Angleichung
seiner Rechtsvorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in
Zivil- und Strafsachen sind beinahe abgeschlossen. Nach den Abkommen mit
Montenegro und dem Kosovo über Amtshilfe in Strafsachen hat Kroatien im
November 2012 ein ähnliches Abkommen mit Bosnien und Herzegowina unterzeichnet.
Ein neues Gesetz über das internationale Privatrecht soll im ersten Halbjahr
2013 angenommen werden. Das mit Montenegro geschlossene Abkommen über die
gegenseitige Vollstreckung von Strafurteilen und das Auslieferungsabkommen mit
der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind in Kraft getreten. Was
den institutionellen Rahmen angeht, so wurde die Zahl der Kontaktstellen für
das Europäische Justizielle Netz erhöht, um den aus dem EU-Beitritt
resultierenden Verpflichtungen nachzukommen. Die Zusammenarbeit mit EUROJUST
läuft weiterhin gut. Im Justizministerium wurde ein Dienst für Amtshilfe in
Auslieferungsfällen und Strafsachen eingerichtet. Das Gesetz über die
justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU muss
noch verabschiedet werden. Prioritäre Maßnahmen Vollständige Annahme aller Durchführungsverordnungen zum Polizeigesetz, um dessen Anwendung zu gewährleisten. Kroatien hat diese
prioritären Maßnahmen abgeschlossen. Alle 36 Verordnungen wurden im Jahr 2012
angenommen und gelten ab 1. Januar 2013. Der Rechtsrahmen für die vollständige
Umsetzung des Polizeigesetzes ist somit geschaffen. Die Vorbereitungen
Kroatiens bei der Angleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet der polizeilichen
Zusammenarbeit und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sind
nahezu abgeschlossen. Das Büro für
Anträge auf Zusatzinformationen bei der nationalen Eingangsstelle
(Supplementary Information Request at the National Entry – SIRENE) ist nun
ordnungsgemäß eingerichtet; der Leiter des Büros wurde im Dezember 2012
ernannt; fünf Polizeibeamte sind derzeit in dem Büro beschäftigt. Das
Einstellungsverfahren für die übrigen Mitarbeiter ist im Gange. Fünf Personen
der IT-Abteilung des Innenministeriums arbeiten derzeit am Schengener
Informationssystem (SIS). Die enge Zusammenarbeit mit EUROPOL wurde
fortgesetzt. Die Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität wurde weiter verbessert. Es wurden neue Fälle
gemeldet, unter anderem zum illegalen Drogenhandel sowie zum Missbrauch von
EU-Mitteln. Das Strafmaß ist häufig gering und reicht daher, gemessen an der
Schwere der Straftaten, nicht zur Abschreckung aus. Dies gilt insbesondere für
Fälle von Menschenhandel. Es wurden weiterhin Erträge aus Straftaten
eingezogen, jedoch häufig in solch kleinen Mengen, dass diese die kriminellen
Finanzströme nicht unterbrechen konnten. Daher muss der Rechtsrahmen für die
Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten kohärenter und konsequenter
umgesetzt werden. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit wurde deutlich
verbessert, und die zentrale Finanzfahndungsstelle (FIU) hat gute Ergebnisse
erzielt. Im Zeitraum zwischen Juli und Dezember 2012 wurden bei der FIU
insgesamt 288 verdächtige Transaktionen gemeldet, davon 3 im Zusammenhang
mit der Finanzierung des Terrorismus und 285 im Zusammenhang mit Geldwäsche. In
164 der 288 Fälle verdächtiger Transaktionen wurden Verfahren eröffnet. Gemäß
der Strafprozessordnung haben Opfer schwerer Gewalttaten Anspruch auf
Entschädigung aus dem Staatshaushalt. Was den Menschenhandel anbelangt, enthält
die am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Strafprozessordnung eine
geänderte Definition des Begriffs „Menschenhandel“, der an den internationalen
Standard angeglichen wurde, da nun klar zwischen Sklaverei und Menschenhandel
unterschieden wird. Der Leiter des nationalen Ausschusses für die Bekämpfung
des Menschenhandels wurde im November 2012 ernannt; der Ausschuss hielt seine
erste Sitzung im Dezember 2012. Seine Aufgabe ist es, dringend proaktive und
konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ergreifen und die
nationalen Behörden für diese Form der Kriminalität zu sensibilisieren, u.a.
durch eine unabhängige Bewertung der politischen Maßnahmen und die
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in Bereichen, in denen Opfer und
potenzielle Opfer von Menschenhandel zu erwarten sind. Die Ausbildung der
Mitarbeiter der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, was die Bekämpfung des
Menschenhandels betrifft, muss fortgesetzt werden, insbesondere damit sie
lernen, die Opfer von Menschenhandel an den wichtigsten Grenzübergängen zu
erkennen und besser zwischen Menschenhandel und dem Einschleusen von Migranten
zu differenzieren. Die geringe Anzahl der ermittelten Opfer von Menschenhandel
gibt Grund zur Besorgnis. Kroatien muss seine Bemühungen verstärken, um die
Ermittlung der Opfer von Menschenhandel, insbesondere in besonders
schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen voranzutreiben. Die Ermittlung,
strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Menschenhändlern sollte
gewährleistet sowie sichergestellt werden, dass die Urteile in einem
angemessenen Verhältnis zur Schwere der begangenen Straftat stehen. Daher
müssen die Verwaltungs- und Strafverfolgungskapazitäten gestärkt werden. Die Ausbildung zur
Bekämpfung der Geldwäsche wurde fortgesetzt, und die Zusammenarbeit
zwischen den Behörden hinsichtlich dieser besonderen Form der Kriminalität
wurde gestärkt. Die Zahl der für 2012 gemeldeten Fälle ist nach wie vor gering.
2.4 Andere Kapitel des Besitzstands und
wirtschaftliche Fragen Kroatien erfüllt die aus den
Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen und wird
in der Lage sein, die einschlägigen Vorschriften des Besitzstands ab dem
Beitritt umzusetzen. In ihrem Umfassenden Monitoring-Bericht von
Oktober 2012 hat die Kommission eine bestimmte Anzahl von Kapiteln ermittelt,
in denen Kroatien verstärkte Anstrengungen unternehmen muss. Dabei handelt es
sich um die Kapitel 11 – Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums,
12 – Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, 13 – Fischerei,
22 – Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente
sowie 27 – Umwelt. Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung
des ländlichen Raums hat Kroatien den Rechtsrahmen für Direktzahlungen für
das Jahr 2013 fertiggestellt. Die Zahlstelle hat im Dezember 2012 die vorläufige
Akkreditierung für Direktzahlungen und horizontale Angelegenheiten erhalten.
Die kroatischen Behörden müssen die Empfehlungen für die Zahlstelle nun
befolgen. Bis Ende 2013 muss Kroatien die Zahlstelle für die Verwaltung der
Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums akkreditieren und die Ausarbeitung
des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2014- 2020
voranbringen. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit
sowie Tier- und Pflanzengesundheit hat Kroatien den Bau und die Ausrüstung
der sieben Grenzkontrollstellen beschleunigt. Kroatien muss sicherstellen, dass
die Grenzkontrollstellen rechtzeitig fertiggestellt werden, damit sie von der
Kommission akkreditiert werden können und zum Zeitpunkt des Beitritts des
Landes besitzstandskonform funktionieren. Auf dem Gebiet der Fischerei nähern
sich die Rechtsangleichung und die Umsetzung des Besitzstands in den Bereichen
Flottenmanagement und Bestandsbewirtschaftung sowie Strukturmaßnahmen und
Ausarbeitung der nationalen Managementpläne dem Abschluss. Kroatien muss nun
verstärkte Anstrengungen unternehmen, um seine Arbeit hinsichtlich der
Überwachung und Kontrolle, des Auslaufens der Kategorie Subsistenzfischerei
sowie der Fertigstellung des satellitengestützten Schiffsüberwachungssystems
innerhalb der vereinbarten Fristen abzuschließen. Im Bereich Regionalpolitik und
Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente konnte Kroatien
nachweisen, dass es die Bedingungen für den Verzicht auf Ex-ante-Kontrollen für
alle IPA-Komponenten erfüllt. Kroatien muss den Ausbau der
Verwaltungskapazitäten in den einschlägigen Strukturen vorantreiben,
Investitionsstrategien fertigstellen und die Entwicklung einer Projektpipeline
mit hochwertigen, ausgereiften Projekten intensivieren, da sich die Zahl der
kofinanzierten Projekte, der betroffenen Sektoren und Ansprechpartner im Laufe
der Zeit stark erhöhen wird. Es muss ein voll funktionsfähiges Management-,
Monitoring- und Evaluierungssystem für den Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds geschaffen werden. Kroatien muss sicherstellen, dass alle
relevanten und erforderlichen Verfahren vorhanden sind, um eine wirksame,
regelmäßige und transparente Verwendung der im Rahmen des Europäischen
Struktur- und Investmentfonds bereitgestellten Mittel zu gewährleisten, insbesondere
was das öffentliche Auftragswesen betrifft. Im Bereich Umwelt und Klimawandel wurde
die Verwaltungskapazität ausgebaut. Im Umweltbereich stehen die
Rechtsangleichung und die Umsetzung kurz vor dem Abschluss. Besondere
Aufmerksamkeit ist erforderlich, um sicherzustellen, dass bei allen
Investitionsvorhaben ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfungen
durchgeführt werden, Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden und die Anlagen
zur Kontrolle der industriellen Verschmutzung und zum Risikomanagement (IPPC)
modernisiert werden. Mit Blick auf den Klimawandel muss die Umsetzung der
Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid abgeschlossen
werden. Kroatien muss sicherstellen, dass die Umsetzung des
Emissionshandelssystems der EU, insbesondere die vollständige Überwachung und
Kontrolle der Anlagen, sowie die Vorbereitung auf die Einbeziehung des
Luftverkehrs im Einklang mit den vereinbarten Fristen erfolgen. Prioritäre Maßnahmen Ausbau der Kapazitäten für die Übersetzung des Besitzstands und deren Revision, damit diese Arbeit rechtzeitig vor dem Beitritt abgeschlossen ist. Kroatien hat diese prioritären Maßnahmen
abgeschlossen. Kroatien hat das Tempo der Übersetzung, einschließlich
Revision des Besitzstands durch eine bessere interne Organisation, zusätzliche
Mitarbeiter und die Unterstützung durch die EU-Organe erhöht. Die Anzahl der
übersetzten und revidierten Seiten ist auf mehr als 118 000 gestiegen
(Stand 13. März). Wenn Kroatien diese Geschwindigkeit in den kommenden
Wochen beibehält, kann die Übersetzungs- und Revisionsarbeit rechtzeitig vor
dem Beitritt abgeschlossen werden. Einige wichtige erste Schritte wurden
unternommen, um die dringend notwendigen Strukturreformen in der Wirtschaft
umzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit und die Wachstumsaussichten zu
verbessern. Kroatiens informelle Beteiligung am „Europäischen Semester“ 2013
bietet eine gute Gelegenheit, die Agenda für die Strukturreform
weiterzuentwickeln und ihre Umsetzung weiter energisch voranzutreiben. In
diesem Rahmen wird die Kommission das Wirtschaftsprogramm bewerten, das ihr im
April von Kroatien unterbreitet werden wird. Im Bereich Steuern hat Kroatien im
November 2012 einen neuen ermäßigten MwSt-Satz für Yachten (Sport- und
Freizeitboote) eingeführt, was im Widerspruch zum Besitzstand steht; bis zum
Beitritt wird diese Regelung jedoch angeglichen werden. Sie könnte dazu führen,
dass bereits vor dem Beitritt Boote zum freien Verkehr in Kroatien eingesetzt
werden. Kroatien sollte dies unverzüglich ändern. Die Kommission begrüßt, dass Kroatien und
Slowenien im März 2013 eine Vereinbarung über die Festlegung einer beiderseits
annehmbaren Lösung für die Frage der Übertragung der Devisenspareinlagen bei der
Ljubljanska Banka in Kroatien unterzeichnet haben. 3.
Schlussfolgerungen Kroatien erfüllt im Allgemeinen die aus den
Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen, und zwar
in allen Verhandlungskapiteln. Kroatien hat seine Fähigkeit demonstriert, alle
sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig vor dem Beitritt zu erfüllen. Soweit
erforderlich, werden klare Pläne für die in den kommenden Monaten verbleibende
Arbeit bereitgestellt bzw. derzeit fertiggestellt, auch im Bereich der
Korruptionsbekämpfung. Darüber hinaus hat Kroatien die zehn im
Umfassenden Monitoring-Bericht der Kommission vom Oktober 2012 als prioritär
eingestuften Maßnahmen abgeschlossen. Die Kommission ist daher zuversichtlich,
dass Kroatien bis zum 1. Juli 2013 für die Mitgliedschaft bereit sein
wird. Der bevorstehende Beitritt Kroatiens ist das
Ergebnis eines 10jährigen intensiven Prozesses, der mit dem Antrag Kroatiens
auf Mitgliedschaft im Jahr 2003 begann. Die Mitgliedschaft in der EU ist ein
zusätzlicher Anreiz dafür, dass die Reformen in Kroatien fortgesetzt werden. Es
wird erwartet, dass Kroatien im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere
bei der Bekämpfung der Korruption, auf der Grundlage der bisherigen
Errungenschaften weitere Fortschritte erzielt. Die EU-Mitgliedschaft bietet
viele beachtliche Chancen für Kroatien und die EU. Diese Möglichkeiten müssen
jetzt genutzt werden, damit Kroatiens Beitritt zur EU ein Erfolg wird – im
Interesse Kroatiens, der westlichen Balkanregion und der EU als Ganzes. [1] COM(2012) 186 final. [2] COM(2012) 601 final und SWD(2012) 338 final. [3] Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum
Status des Kosovos und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des
VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur
Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.