This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52013DC0089
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL on the use made in 2011 by the institutions of Council Regulations No 495/77, last amended by Regulation No 1945/2006 (on standby duty), No 858/2004 (on particularly arduous working conditions) and No 300/76, last amended by Regulation No 1873/2006 (on shift work)
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2011
/* COM/2013/089 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2011 /* COM/2013/089 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77
des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates
(über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates
(über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des
Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über
den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2011 1. Einleitung Gemäß den Verordnungen des Rates über den
Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und besonders beschwerliche Arbeit
(Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat jedes Jahr einen
Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten der einzelnen
Laufbahngruppen, denen die in diesen Verordnungen genannten Entschädigungen gewährt
wurden, sowie über die Höhe der entsprechenden Ausgaben. Der vorliegende Bericht stützt sich auf die
zur Zeit seiner Erstellung vorliegenden vollständigen Jahresangaben und
betrifft das Jahr 2011. Er bezieht sich auf alle Organe und Einrichtungen und
enthält aus Gründen der Vollständigkeit auch die Angaben zur Schichtarbeit
(Verordnung Nr. 300/76 des Rates). 2. Vergütungen für
Bereitschaftsdienst Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind
Artikel 55 und 56b des Statuts und die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr.
495/77 des Rates vom 8. März 1977, zuletzt geändert durch die Verordnung
Nr. 1945/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006. Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte
und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet
werden und –
in einer Anstalt der Gemeinsamen Forschungsstelle
(Joint Research Centre – JRC) oder –
im Rahmen indirekter Aktionen dienstlich verwendet
werden oder aus Verwaltungsmitteln besoldet werden
und –
zur Bedienung und Überwachung technischer Anlagen, –
bei einem Sicherheitsdienst, –
bei einer Dienststelle für Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT), –
in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur
Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet oder –
bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten
für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen
rund um die Uhr („MS 24/7“) oder bei Diensten mit einem bestätigten Bedarf an
regelmäßigen Bereitschaftsdiensten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen
einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten
dienstlich verwendet werden. Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird in
Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich abgeleistete
Stunde Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt: –
Bereitschaftsdienst zuhause an Werktagen: 2,15
Punkte; –
Bereitschaftsdienst zuhause am Wochenende: 4,3
Punkte; –
Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen:
11 Punkte; –
Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende:
22 Punkte Jeder Punkt entspricht 0,032 % des
Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,85
EUR im Jahr 2011, mit Wirkung vom 1.7.2010). 2.1. Anzahl der Begünstigten je
Art des Bereitschaftsdienstes: Organ/Einrichtung || Zuhause || Zuhause und am Arbeitsplatz || Am Arbeitsplatz || Insgesamt || Kommission || 311 || 42 || 43 || 396 || - davon JRC: || 192 || 13 || 31 || 236 || Rat || 50 || 0 || 0 || 50 || Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || Rechnungshof || 8 || 0 || 7 || 15 || EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || EAD || 28 || 0 || 0 || 28 || Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || Insgesamt || 397 || 42 || 50 || 489 || 2.2. Anzahl der Begünstigten
(Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete): Organ/Einrichtung || AD || AST || Vertragsbedienstete (AC) || Insgesamt FG I || FG II || FG III || FG IV Kommission || 134 || 230 || 25 || 1 || 6 || 0 || 396 - davon JRC: || 86 || 127 || 20 || 0 || 3 || 0 || 236 Rat || 9 || 39 || 2 || 0 || 0 || 0 || 50 Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 1 || 6 || 8 || 0 || 0 || 0 || 15 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 9 || 19 || 0 || 0 || 0 || 0 || 28 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Insgesamt || 153 || 294 || 35 || 1 || 6 || 0 || 489 2.3. Anzahl der Begünstigten nach
dienstlicher Verwendung: Organ/Einrichtung || JRC || Indirekte Aktionen || Technische Anlagen || Sicherheit || IKT || GASP/ ESVP || MS 24/7 || Insgesamt Kommission || 236 || 0 || 25 || 25 || 68 || 0 || 42 || 396 - davon JRC: || 236 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 236 Rat || 0 || 0 || 26 || 17 || 0 || 7 || 0 || 50 Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 8 || 7 || 0 || 0 || 15 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 0 || 0 || 0 || 2 || 0 || 24 || 2 || 28 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Insgesamt || 236 || 0 || 51 || 52 || 75 || 31 || 44 || 489 3. Entschädigung für besonders
beschwerliche Arbeit Rechtsgrundlage für die Vergütung sind
Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des
Rates vom 29. April 2004, mit der die Verordnung (Euratom)
Nr. 1799/72 des Rates ersetzt wurde.
Die Entschädigungen für besonders beschwerliche Arbeit werden in Punkten für
jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt, wobei zu unterscheiden
ist zwischen besonderen Arbeitsbedingungen aufgrund des „Personenschutzes“, des
„Arbeitsplatzes“ und der „Art der Arbeit". Die Zahl der Punkte variiert
zwischen 2, z.B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von über 85 Dezibel,
und 50 für das Tragen eines autonomen Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt
entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1,
Dienstaltersstufe 1 (= 0,85 EUR im Jahr 2011, mit Wirkung vom 1.7.2010). 3.1. Anzahl der Begünstigten
(Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete): Organ/Einrichtung || AD || AST || Vertragsbedienstete (AC) || Insgesamt FG I || FG II || FG III || FG IV Kommission || 30 || 176 || 8 || 0 || 19 || 1 || 234 - davon JRC: || 30 || 168 || 1 || 0 || 19 || 1 || 219 Rat || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Insgesamt || 30 || 176 || 8 || 0 || 19 || 1 || 234 4. Vergütung für Schichtarbeit Rechtsgrundlage für die Vergütung sind
Artikel 56a des Statuts und die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76
des Rates vom 9. Februar 1976, zuletzt geändert durch die Verordnung
1873/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006. Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte
und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und –
in einer Anstalt der Gemeinsamen Forschungsstelle
(Joint Research Centre – JRC) oder –
im Rahmen indirekter Aktionen dienstlich verwendet
werden oder aus Verwaltungsmitteln besoldet werden
und –
bei einer Dienststelle für Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT), –
bei einem Sicherheitsdienst, –
in einer Telefonzentrale oder einem
Informationsdienst, einer Rezeption, –
in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur
Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, –
bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der
Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder –
zur Bedienung und Überwachung technischer
Einrichtungen dienstlich verwendet werden. Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze
vorgesehen (Zahlen von 2011, mit Wirkung vom 1.7.2010): –
Satz 1: Zweischichten-Dienst mit Ausnahme der
Wochenenden: 382,17 EUR; –
Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich Nächte
und Wochenenden: 576,84 EUR; –
Satz 3: 24stündiger Schichtdienst, ausgenommen am
Wochenende: 630,69 EUR; –
Satz 4: 24stündiger Schichtdienst, 7 Tage pro Woche
(24/7): 859,84 EUR. Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl
der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2011. 4.1. Anzahl der Begünstigten pro
Satz: Organ/Einrichtung || Satz 1: || Satz 2: || Satz 3: || Satz 4: || Insgesamt 382,17 EUR || 576,84 EUR || 630,69 EUR || 859,84 EUR Kommission || 10 || 26 || 9 || 64 || 109 - davon JRC: || 0 || 26 || 9 || 22 || 57 Rat || 55 || 0 || 0 || 23 || 78 Parlament || 21 || 0 || 0 || 5 || 26 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 2 || 0 || 0 || 8 || 10 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Ausschuss der Regionen (AdR) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 18 || 0 || 0 || 16 || 34 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Insgesamt || 106 || 26 || 9 || 116 || 257 4.2. Anzahl der Begünstigten
(Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete): Organ/Einrichtung || AD || AST || Vertragsbedienstete (AC) || Insgesamt FG I || FG II || FG III || FG IV Kommission || 8 || 83 || 16 || 0 || 2 || 0 || 109 - davon JRC: || 8 || 43 || 5 || 0 || 1 || 0 || 57 Rat || 0 || 78 || 0 || 0 || 0 || 0 || 78 Parlament || 0 || 25 || 0 || 1 || 0 || 0 || 26 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 0 || 0 || 10 || 0 || 0 || 0 || 10 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 0 || 34 || 0 || 0 || 0 || 0 || 34 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Insgesamt || 8 || 220 || 26 || 1 || 2 || 0 || 257 4.3. Anzahl der Begünstigten nach
dienstlicher Verwendung: Organ/Einrichtung || JRC || Koord. Krise/ Notfall || IKT || Sicherheit || Zentrale / Rezeption || GASP/ ESVP || Techn. Anlagen || Indirekte Aktionen || Insgesamt Kommission || 57 || 0 || 3 || 42 || 3 || 0 || 4 || 0 || 109 davon JRC: || 57 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 57 Rat || 0 || 0 || 0 || 75 || 0 || 3 || 0 || 0 || 78 Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 26 || 0 || 0 || 0 || 26 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 8 || 2 || 0 || 0 || 0 || 10 EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || EAD || 0 || 8 || 4 || 11 || 0 || 11 || 0 || 0 || 34 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Insgesamt || 57 || 8 || 7 || 136 || 31 || 14 || 4 || 0 || 257 5. Betroffene Dienststellen und
Begründung Das Europäische Parlament, der Rat, die
Kommission, der EAD (der einen großen Teil der ehemaligen GD RELEX
übernommen hat) und der Rechnungshof greifen seit einiger Zeit auf diese
besonderen Arbeitsbedingungen und die Zahlung entsprechender Vergütungen
zurück. Der Rechnungshof hat im Jahr 2011 einen Schichtdienst
eingerichtet. Nur die Kommission wendet die Entschädigung für besonders
beschwerliche Arbeit innerhalb des JRC und des Amts für Gebäude, Anlagen und
Logistik in Brüssel (OIB) an. 5.1. Begründung für den
Bereitschaftsdienst Kommission:
Forschungsstelle (JRC):
2011 zahlte die Kommission Vergütungen für den
Bereitschaftsdienst an 396 Beamte und Bedienstete, von denen
ungefähr 60 % (236) in einem der Forschungszentren beschäftigt sind.
Die Situation stellt sich gemessen am Vorjahr im Allgemeinen stabil dar (2010
hatten 373 Bedienstete der Kommission eine entsprechende Vergütung erhalten,
etwa 60 % (224) davon waren in einem der Forschungszentren beschäftigt). Die Gründe für den Bereitschaftsdienst sind
wie in den Vorjahren im Allgemeinen sicherheitsbedingt (Brandbekämpfung,
Strahlenschutz, Strahlenüberwachung usw.). Meistens wird der
Bereitschaftsdienst für die Gemeinsame Forschungsstelle zuhause geleistet. Dies
gilt nicht für Ispra und Karlsruhe (Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz oder
zuhause und am Arbeitsplatz). Sonstige Dienststellen
In den anderen Generaldirektionen der Kommission fällt
Bereitschaftsdienst vor allem in den Bereichen Sicherheit, technische Anlagen,
IT-Dienstleistungen sowie Unterstützung der Mitgliedstaaten an. Im Vergleich zu
2010 hat der Bereitschaftsdienst in den Bereichen Technologie, Informations-
und Kommunikationstechnologien (IKT) und Hilfsdienste für die Mitgliedstaaten
(MS 24/7) zugenommen. Fazit
Die Dienste mit Bereitschaftsdienst bleiben
insgesamt stabil. Rat: 2011
zahlte der Rat Vergütungen für Bereitschaftsdienst an 50 Beamte und
Bedienstete. Gemessen am Vorjahr ist ein Rückgang festzustellen (2010 hatten 76
Bedienstete eine entsprechende Vergütung erhalten). Die vom Bereitschaftsdienst
betroffenen Bereiche sind nach wie vor der Betrieb und die Überwachung
technischer Anlagen, die Sicherheitsdienste und die Unterstützung der GASP/ESVP
(in diesem Bereich gingen die Vergütungen am deutlichsten zurück, da der EAD
einen Teil des betroffenen Personals vom Rat übernommen hat). Der
Bereitschaftsdienst wurde ausschließlich zuhause geleistet. Rechnungshof: Im Jahr 2010 hat der Rechnungshof einen Bereitschaftsdienst im
Zusammenhang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
geschaffen. 2011 wurden Vergütungen für Bereitschaftsdienst an 15 Bedienstete
gezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr (2010 hatten vier Bedienstete eine
entsprechende Vergütung erhalten) ist ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser ist
auf die Einführung eines neuen Arbeitsbereichs zurückzuführen, in dem bei
Rechnungshof Bereitschaftsdienst geleistet wird: dem Sicherheitsbereich. EAD: Die
ehemalige GD RELEX der Kommission nutzte seit über Jahre hinweg den
Bereitschaftsdienst für die Bereiche, die mit den Sicherheitsdiensten und der
Unterstützung der GASP/ESVP zusammenhängen. 2011 zahlte der EAD (der einen
Großteil des Personals und der Aufgaben der ehemaligen GD RELEX übernommen
hat) 28 Bediensteten eine Vergütung für Bereitschaftsdienst in den
nachstehend genannten Arbeitsbereichen: Bereitstellung von Hilfsdiensten für
die Mitgliedstaaten rund um die Uhr (MS 24/7), Sicherheitsdienste und
Unterstützung der GASP/ESVP. 5.2. Begründung für die
Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit Kommission: Die Kommission hat diese Art der
Entschädigung 2011 als einzige in Anspruch genommen. Das Amt für Gebäude,
Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) hat diese Möglichkeit 2008 in einer ihrer
Dienststellen (dem Vervielfältigungsdienst) eingeführt – in der Gemeinsamen
Forschungsstelle wurde sie bereits vorher angewendet. Alle drei in der Verordnung aufgeführten
Kategorien der besonders beschwerlichen Arbeit, für die Entschädigungen gezahlt
werden können, kamen zur Anwendung: a) Personenschutz
(z.B. Tragen unbequemer Schutzkleidung), b) Arbeitsplatz (z.B.
hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche) und c) Art der Arbeit
(z.B. Handhabung gefährlicher Stoffe). 2011 verteilte sich die Gesamtzahl der unter
diesen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden wie folgt: 65 138 Stunden
entfielen auf den Personenschutz, 127 637 Stunden
auf den Arbeitsplatz und 18 916 Stunden
auf die Art der Arbeit. 5.3. Begründung für die
Schichtarbeit Kommission:
Innerhalb der Kommission hat die Gemeinsame Forschungsstelle – hauptsächlich
aufgabenbedingt – den größten Bedarf an dieser Art von Arbeit (57 von insgesamt
109 Personen im Jahr 2011). Die Zahl der für Schichtdienst bei der
Kommission gezahlten Vergütungen ist leicht zurückgegangen (2010 wurden
114 Vergütungen gezahlt), so dass sich die Lage recht stabil darstellt. In den übrigen Generaldirektionen
(Verwaltungsmittel) wurde 2011 Schichtarbeit von rund 52 Personen in folgenden
Bereichen geleistet: –
Sicherheit und Prävention: 42 –
Technische Anlagen: 4 –
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT):
3 –
Telefon/Rezeption: 3 In der Kommission kommen sämtliche
Vergütungssätze zur Anwendung, wobei die Sätze 2 und 4 am häufigsten sind
und der Satz 4 (durchlaufender Schichtbetrieb) vor allem bei den
Sicherheitsdiensten anfällt. Rat: Im
Jahr 2011 wurden Vergütungen für Schichtarbeit oder durchlaufenden
Schichtbetrieb an 78 Personen ausgezahlt. Die Vergütung kommt
ausschließlich in den Bereichen Sicherheit und Prävention (75 Bedienstete)
sowie GASP/ESVP (3 Bedienstete) zur Anwendung. Die Art des Schichtdienstes
ist entweder der Zweischichten-Dienst (Satz 1) oder der durchlaufende
Schichtbetrieb (Satz 4). Gemessen an den 2010 gezahlten Vergütungen (106)
ist die Zahl der für Schichtdienst beim Rat gezahlten Vergütungen im
Jahr 2011 (78) erheblich gesunken. Europäisches Parlament: Das Europäische Parlament verwendet den Schichtdienst oder den
durchlaufenden Schichtbetrieb seit 2008. Im Jahr 2011 wurden Vergütungen
für den Schichtdienst oder durchlaufenden Schichtbetrieb an 26 Personen
gezahlt. Diese Vergütung fällt ausschließlich im Bereich Telefon/Rezeption an.
Die Art des Schichtdienstes ist entweder der Zweischichten-Dienst (Satz 1)
oder der durchlaufende Schichtbetrieb (Satz 4). Gemessen an den 2010
gezahlten Vergütungen (23) ist die Zahl der für Schichtdienst beim Parlament
gezahlten Vergütungen im Jahr 2011 (26) leicht gestiegen. Rechnungshof: 2011 hat der Rechnungshof Schichtdienst oder einen durchlaufenden
Schichtbetrieb in den Bereichen Sicherheit und Telefon/Rezeption eingerichtet.
Die Art des Schichtdienstes ist entweder der Zweischichten-Dienst (Satz 1)
oder der durchlaufende Schichtbetrieb (Satz 4). EAD: 2011
hat der EAD (der einen Großteil des Personals und der Aufgaben der ehemaligen
GD RELEX übernommen hat) 34 Vergütungen für Schichtarbeit in den
Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Sicherheit,
GASP/ESVP (vom Rat übernommener Teil) und Hilfsdienste im Rahmen der Koordinierung
in Krisen und Notfällen gezahlt. 6. Haushaltsausgaben,
aufgeschlüsselt nach Organ/Einrichtung und Vergütung/Entschädigung (in EUR) Organ/Einrichtung || Schichtarbeit || Bereitschaftsdienst || Besonders beschwerliche Arbeit || Insgesamt Kommission || 814 005,21 || 1 673 630,22 || 683 588,52 || 3 171 223,95 - davon JRC: || 304 015,74 || 670 082,07 || 629 213,00 || 1 603 310,81 Rat || 452 003,10 || 216 404,39 || 0 || 668 407,49 Parlament || 96 557,43 || 0 || 0 || 96 557,43 EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 Rechnungshof || 65 778,10 || 1 304,60* || 0 || 67 082,70* EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 AdR || 0 || 0 || 0 || 0 EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 EAD || 252 130 || 35 940 || 0 || 288 070 Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || Insgesamt || 1 680 473,84 || 1 927 279,21 || 683 588,52 || 4 291 341,57 * *Unvollständige Angaben des Rechnungshofs (da
Ausgaben für Bereitschaftsdienst im Bereich Sicherheit und Prävention, die zum
31.12.2011 noch nicht getätigt worden waren, nicht berücksichtigt wurden). Die
Gesamtausgaben für diese drei Vergütungen/Entschädigungen beliefen sich im Jahr
2011 für alle europäischen Organe/Einrichtungen gemeinsam auf etwas weniger als
4,3 Mio. EUR.