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Document 52013DC0089

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2011

/* COM/2013/089 final */

52013DC0089

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2011 /* COM/2013/089 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Anwendung der Verordnung Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2011

1.           Einleitung

Gemäß den Verordnungen des Rates über den Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und besonders beschwerliche Arbeit (Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat jedes Jahr einen Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten der einzelnen Laufbahngruppen, denen die in diesen Verordnungen genannten Entschädigungen gewährt wurden, sowie über die Höhe der entsprechenden Ausgaben.

Der vorliegende Bericht stützt sich auf die zur Zeit seiner Erstellung vorliegenden vollständigen Jahresangaben und betrifft das Jahr 2011. Er bezieht sich auf alle Organe und Einrichtungen und enthält aus Gründen der Vollständigkeit auch die Angaben zur Schichtarbeit (Verordnung Nr. 300/76 des Rates).

2.           Vergütungen für Bereitschaftsdienst

Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind Artikel 55 und 56b des Statuts und die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1945/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

– in einer Anstalt der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre – JRC) oder

– im Rahmen indirekter Aktionen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

– zur Bedienung und Überwachung technischer Anlagen,

– bei einem Sicherheitsdienst,

– bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

– in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet oder

– bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen rund um die Uhr („MS 24/7“) oder bei Diensten mit einem bestätigten Bedarf an regelmäßigen Bereitschaftsdiensten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten dienstlich verwendet werden.

Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird in Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich abgeleistete Stunde Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt:

– Bereitschaftsdienst zuhause an Werktagen: 2,15 Punkte;

– Bereitschaftsdienst zuhause am Wochenende: 4,3 Punkte;

– Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen: 11 Punkte;

– Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende: 22 Punkte

Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,85 EUR im Jahr 2011, mit Wirkung vom 1.7.2010).

2.1.        Anzahl der Begünstigten je Art des Bereitschaftsdienstes:

Organ/Einrichtung || Zuhause || Zuhause und am Arbeitsplatz || Am Arbeitsplatz || Insgesamt ||

Kommission || 311 || 42 || 43 || 396 ||

- davon JRC: || 192 || 13 || 31 || 236 ||

Rat || 50 || 0 || 0 || 50 ||

Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 ||

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 ||

Rechnungshof || 8 || 0 || 7 || 15 ||

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 ||

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 ||

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 ||

EAD || 28 || 0 || 0 || 28 ||

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 ||

Insgesamt || 397 || 42 || 50 || 489 ||

2.2.        Anzahl der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete):

Organ/Einrichtung || AD || AST || Vertragsbedienstete (AC) || Insgesamt

FG I || FG II || FG III || FG IV

Kommission || 134 || 230 || 25 || 1 || 6 || 0 || 396

- davon JRC: || 86 || 127 || 20 || 0 || 3 || 0 || 236

Rat || 9 || 39 || 2 || 0 || 0 || 0 || 50

Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 1 || 6 || 8 || 0 || 0 || 0 || 15

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 9 || 19 || 0 || 0 || 0 || 0 || 28

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Insgesamt || 153 || 294 || 35 || 1 || 6 || 0 || 489

2.3.        Anzahl der Begünstigten nach dienstlicher Verwendung:

Organ/Einrichtung || JRC || Indirekte Aktionen || Technische Anlagen || Sicherheit || IKT || GASP/ ESVP || MS 24/7 || Insgesamt

Kommission || 236 || 0 || 25 || 25 || 68 || 0 || 42 || 396

- davon JRC: || 236 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 236

Rat || 0 || 0 || 26 || 17 || 0 || 7 || 0 || 50

Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 8 || 7 || 0 || 0 || 15

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 0 || 0 || 0 || 2 || 0 || 24 || 2 || 28

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Insgesamt || 236 || 0 || 51 || 52 || 75 || 31 || 44 || 489

3.           Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Rechtsgrundlage für die Vergütung sind Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates vom 29. April 2004, mit der die Verordnung (Euratom) Nr. 1799/72 des Rates ersetzt wurde.   Die Entschädigungen für besonders beschwerliche Arbeit werden in Punkten für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt, wobei zu unterscheiden ist zwischen besonderen Arbeitsbedingungen aufgrund des „Personenschutzes“, des „Arbeitsplatzes“ und der „Art der Arbeit". Die Zahl der Punkte variiert zwischen 2, z.B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von über 85 Dezibel, und 50 für das Tragen eines autonomen Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,85 EUR im Jahr 2011, mit Wirkung vom 1.7.2010).

3.1.        Anzahl der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete):

Organ/Einrichtung || AD || AST || Vertragsbedienstete (AC) || Insgesamt

FG I || FG II || FG III || FG IV

Kommission || 30 || 176 || 8 || 0 || 19 || 1 || 234

- davon JRC: || 30 || 168 || 1 || 0 || 19 || 1 || 219

Rat || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Insgesamt || 30 || 176 || 8 || 0 || 19 || 1 || 234

4.           Vergütung für Schichtarbeit

Rechtsgrundlage für die Vergütung sind Artikel 56a des Statuts und die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976, zuletzt geändert durch die Verordnung 1873/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

– in einer Anstalt der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre – JRC) oder

– im Rahmen indirekter Aktionen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

– bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

– bei einem Sicherheitsdienst,

– in einer Telefonzentrale oder einem Informationsdienst, einer Rezeption,

– in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet,

– bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder

– zur Bedienung und Überwachung technischer Einrichtungen dienstlich verwendet werden.

Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze vorgesehen (Zahlen von 2011, mit Wirkung vom 1.7.2010):

– Satz 1: Zweischichten-Dienst mit Ausnahme der Wochenenden: 382,17 EUR;

– Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich Nächte und Wochenenden: 576,84 EUR;

– Satz 3: 24stündiger Schichtdienst, ausgenommen am Wochenende: 630,69 EUR;

– Satz 4: 24stündiger Schichtdienst, 7 Tage pro Woche (24/7): 859,84 EUR.

Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2011.

4.1.        Anzahl der Begünstigten pro Satz:

Organ/Einrichtung || Satz 1: || Satz 2: || Satz 3: || Satz 4: || Insgesamt

382,17 EUR || 576,84 EUR || 630,69 EUR || 859,84 EUR

Kommission || 10 || 26 || 9 || 64 || 109

- davon JRC: || 0 || 26 || 9 || 22 || 57

Rat || 55 || 0 || 0 || 23 || 78

Parlament || 21 || 0 || 0 || 5 || 26

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 2 || 0 || 0 || 8 || 10

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Ausschuss der Regionen (AdR) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 18 || 0 || 0 || 16 || 34

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Insgesamt || 106 || 26 || 9 || 116 || 257

4.2.        Anzahl der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete):

Organ/Einrichtung || AD || AST || Vertragsbedienstete (AC) || Insgesamt

FG I || FG II || FG III || FG IV

Kommission || 8 || 83 || 16 || 0 || 2 || 0 || 109

- davon JRC: || 8 || 43 || 5 || 0 || 1 || 0 || 57

Rat || 0 || 78 || 0 || 0 || 0 || 0 || 78

Parlament || 0 || 25 || 0 || 1 || 0 || 0 || 26

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 0 || 0 || 10 || 0 || 0 || 0 || 10

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 0 || 34 || 0 || 0 || 0 || 0 || 34

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Insgesamt || 8 || 220 || 26 || 1 || 2 || 0 || 257

4.3.        Anzahl der Begünstigten nach dienstlicher Verwendung:

Organ/Einrichtung || JRC || Koord. Krise/ Notfall || IKT || Sicherheit || Zentrale / Rezeption || GASP/ ESVP || Techn. Anlagen || Indirekte Aktionen || Insgesamt

Kommission || 57 || 0 || 3 || 42 || 3 || 0 || 4 || 0 || 109

davon JRC: || 57 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 57

Rat || 0 || 0 || 0 || 75 || 0 || 3 || 0 || 0 || 78

Parlament || 0 || 0 || 0 || 0 || 26 || 0 || 0 || 0 || 26

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 0 || 0 || 0 || 8 || 2 || 0 || 0 || 0 || 10

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 ||

EAD || 0 || 8 || 4 || 11 || 0 || 11 || 0 || 0 || 34

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

Insgesamt || 57 || 8 || 7 || 136 || 31 || 14 || 4 || 0 || 257

5.           Betroffene Dienststellen und Begründung

Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der EAD (der einen großen Teil der ehemaligen GD RELEX übernommen hat) und der Rechnungshof greifen seit einiger Zeit auf diese besonderen Arbeitsbedingungen und die Zahlung entsprechender Vergütungen zurück. Der Rechnungshof hat im Jahr 2011 einen Schichtdienst eingerichtet. Nur die Kommission wendet die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit innerhalb des JRC und des Amts für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) an.

5.1.        Begründung für den Bereitschaftsdienst

Kommission:  Forschungsstelle (JRC):          2011 zahlte die Kommission Vergütungen für den Bereitschaftsdienst an 396 Beamte und Bedienstete, von denen ungefähr 60 % (236) in einem der Forschungszentren beschäftigt sind. Die Situation stellt sich gemessen am Vorjahr im Allgemeinen stabil dar (2010 hatten 373 Bedienstete der Kommission eine entsprechende Vergütung erhalten, etwa 60 % (224) davon waren in einem der Forschungszentren beschäftigt).

Die Gründe für den Bereitschaftsdienst sind wie in den Vorjahren im Allgemeinen sicherheitsbedingt (Brandbekämpfung, Strahlenschutz, Strahlenüberwachung usw.). Meistens wird der Bereitschaftsdienst für die Gemeinsame Forschungsstelle zuhause geleistet. Dies gilt nicht für Ispra und Karlsruhe (Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz oder zuhause und am Arbeitsplatz).

Sonstige Dienststellen In den anderen Generaldirektionen der Kommission fällt Bereitschaftsdienst vor allem in den Bereichen Sicherheit, technische Anlagen, IT-Dienstleistungen sowie Unterstützung der Mitgliedstaaten an. Im Vergleich zu 2010 hat der Bereitschaftsdienst in den Bereichen Technologie, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Hilfsdienste für die Mitgliedstaaten (MS 24/7) zugenommen.

Fazit    Die Dienste mit Bereitschaftsdienst bleiben insgesamt stabil.

Rat: 2011 zahlte der Rat Vergütungen für Bereitschaftsdienst an 50 Beamte und Bedienstete. Gemessen am Vorjahr ist ein Rückgang festzustellen (2010 hatten 76 Bedienstete eine entsprechende Vergütung erhalten). Die vom Bereitschaftsdienst betroffenen Bereiche sind nach wie vor der Betrieb und die Überwachung technischer Anlagen, die Sicherheitsdienste und die Unterstützung der GASP/ESVP (in diesem Bereich gingen die Vergütungen am deutlichsten zurück, da der EAD einen Teil des betroffenen Personals vom Rat übernommen hat). Der Bereitschaftsdienst wurde ausschließlich zuhause geleistet.

Rechnungshof: Im Jahr 2010 hat der Rechnungshof einen Bereitschaftsdienst im Zusammenhang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) geschaffen. 2011 wurden Vergütungen für Bereitschaftsdienst an 15 Bedienstete gezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr (2010 hatten vier Bedienstete eine entsprechende Vergütung erhalten) ist ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser ist auf die Einführung eines neuen Arbeitsbereichs zurückzuführen, in dem bei Rechnungshof Bereitschaftsdienst geleistet wird: dem Sicherheitsbereich.

EAD: Die ehemalige GD RELEX der Kommission nutzte seit über Jahre hinweg den Bereitschaftsdienst für die Bereiche, die mit den Sicherheitsdiensten und der Unterstützung der GASP/ESVP zusammenhängen. 2011 zahlte der EAD (der einen Großteil des Personals und der Aufgaben der ehemaligen GD RELEX übernommen hat) 28 Bediensteten eine Vergütung für Bereitschaftsdienst in den nachstehend genannten Arbeitsbereichen: Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten rund um die Uhr (MS 24/7), Sicherheitsdienste und Unterstützung der GASP/ESVP.

5.2.        Begründung für die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Kommission: Die Kommission hat diese Art der Entschädigung 2011 als einzige in Anspruch genommen. Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) hat diese Möglichkeit 2008 in einer ihrer Dienststellen (dem Vervielfältigungsdienst) eingeführt – in der Gemeinsamen Forschungsstelle wurde sie bereits vorher angewendet.

Alle drei in der Verordnung aufgeführten Kategorien der besonders beschwerlichen Arbeit, für die Entschädigungen gezahlt werden können, kamen zur Anwendung:

a) Personenschutz (z.B. Tragen unbequemer Schutzkleidung),

b) Arbeitsplatz (z.B. hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche) und

c) Art der Arbeit (z.B. Handhabung gefährlicher Stoffe).

2011 verteilte sich die Gesamtzahl der unter diesen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden wie folgt:

65 138 Stunden entfielen auf den Personenschutz,

127 637 Stunden auf den Arbeitsplatz und

18 916 Stunden auf die Art der Arbeit.

5.3.        Begründung für die Schichtarbeit

Kommission: Innerhalb der Kommission hat die Gemeinsame Forschungsstelle – hauptsächlich aufgabenbedingt – den größten Bedarf an dieser Art von Arbeit (57 von insgesamt 109 Personen im Jahr 2011). Die Zahl der für Schichtdienst bei der Kommission gezahlten Vergütungen ist leicht zurückgegangen (2010 wurden 114 Vergütungen gezahlt), so dass sich die Lage recht stabil darstellt.

In den übrigen Generaldirektionen (Verwaltungsmittel) wurde 2011 Schichtarbeit von rund 52 Personen in folgenden Bereichen geleistet:

– Sicherheit und Prävention: 42

– Technische Anlagen: 4

– Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): 3

– Telefon/Rezeption: 3

In der Kommission kommen sämtliche Vergütungssätze zur Anwendung, wobei die Sätze 2 und 4 am häufigsten sind und der Satz 4 (durchlaufender Schichtbetrieb) vor allem bei den Sicherheitsdiensten anfällt.

Rat: Im Jahr 2011 wurden Vergütungen für Schichtarbeit oder durchlaufenden Schichtbetrieb an 78 Personen ausgezahlt. Die Vergütung kommt ausschließlich in den Bereichen Sicherheit und Prävention (75 Bedienstete) sowie GASP/ESVP (3 Bedienstete) zur Anwendung. Die Art des Schichtdienstes ist entweder der Zweischichten-Dienst (Satz 1) oder der durchlaufende Schichtbetrieb (Satz 4). Gemessen an den 2010 gezahlten Vergütungen (106) ist die Zahl der für Schichtdienst beim Rat gezahlten Vergütungen im Jahr 2011 (78) erheblich gesunken.

Europäisches Parlament: Das Europäische Parlament verwendet den Schichtdienst oder den durchlaufenden Schichtbetrieb seit 2008. Im Jahr 2011 wurden Vergütungen für den Schichtdienst oder durchlaufenden Schichtbetrieb an 26 Personen gezahlt. Diese Vergütung fällt ausschließlich im Bereich Telefon/Rezeption an. Die Art des Schichtdienstes ist entweder der Zweischichten-Dienst (Satz 1) oder der durchlaufende Schichtbetrieb (Satz 4). Gemessen an den 2010 gezahlten Vergütungen (23) ist die Zahl der für Schichtdienst beim Parlament gezahlten Vergütungen im Jahr 2011 (26) leicht gestiegen.

Rechnungshof: 2011 hat der Rechnungshof Schichtdienst oder einen durchlaufenden Schichtbetrieb in den Bereichen Sicherheit und Telefon/Rezeption eingerichtet. Die Art des Schichtdienstes ist entweder der Zweischichten-Dienst (Satz 1) oder der durchlaufende Schichtbetrieb (Satz 4).

EAD: 2011 hat der EAD (der einen Großteil des Personals und der Aufgaben der ehemaligen GD RELEX übernommen hat) 34 Vergütungen für Schichtarbeit in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Sicherheit, GASP/ESVP (vom Rat übernommener Teil) und Hilfsdienste im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen gezahlt.

6.           Haushaltsausgaben, aufgeschlüsselt nach Organ/Einrichtung und Vergütung/Entschädigung (in EUR)

Organ/Einrichtung || Schichtarbeit || Bereitschaftsdienst || Besonders beschwerliche Arbeit || Insgesamt

Kommission || 814 005,21 || 1 673 630,22 || 683 588,52 || 3 171 223,95

- davon JRC: || 304 015,74 || 670 082,07 || 629 213,00 || 1 603 310,81

Rat || 452 003,10 || 216 404,39 || 0 || 668 407,49

Parlament || 96 557,43 || 0 || 0 || 96 557,43

EuGH || 0 || 0 || 0 || 0

Rechnungshof || 65 778,10 || 1 304,60* || 0 || 67 082,70*

EWSA || 0 || 0 || 0 || 0

AdR || 0 || 0 || 0 || 0

EDSB || 0 || 0 || 0 || 0

EAD || 252 130 || 35 940 || 0 || 288 070

Bürgerbeauftragter || 0 || 0 || 0 ||

Insgesamt || 1 680 473,84 || 1 927 279,21 || 683 588,52 || 4 291 341,57 *

*Unvollständige Angaben des Rechnungshofs (da Ausgaben für Bereitschaftsdienst im Bereich Sicherheit und Prävention, die zum 31.12.2011 noch nicht getätigt worden waren, nicht berücksichtigt wurden).

Die Gesamtausgaben für diese drei Vergütungen/Entschädigungen beliefen sich im Jahr 2011 für alle europäischen Organe/Einrichtungen gemeinsam auf etwas weniger als 4,3 Mio. EUR.

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