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Document 52013AE0841

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen — COM(2012) 788 final — 2012/0366 (COD)

    ABl. C 327 vom 12.11.2013, p. 65–81 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.11.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 327/65


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

    COM(2012) 788 final — 2012/0366 (COD)

    2013/C 327/13

    Berichterstatter: José Isaías RODRÍGUEZ GARCÍA-CARO

    Die Europäische Kommission beschloss am 15. Januar 2013, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

    COM(2012) 788 final — 2012/0366 (COD).

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 26. März 2013 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 491. Plenartagung am 10./11. Juli 2013 (Sitzung vom 11. Juli) mit 173 gegen 52 Stimmen bei 28 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen

    1.1

    Die Rechtsgrundlage des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzgebungsakts ist Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (1). Erklärtes Ziel dieses Rechtsetzungsvorschlags ist somit die Angleichung der Rechtsvorschriften für Tabakerzeugnisse zu dem Zweck, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. In Ziffer 3.9.1 der Begründung des Vorschlags für eine Richtlinie wird präzisiert, dass die Wahl dieser Rechtsgrundlage für die Richtlinie 2001/37/EG vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt worden ist (2) und für den vorliegenden Vorschlag daher die gleiche Rechtsgrundlage gewählt wird, um ein hohes Maß an Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren von Tabakerzeugnissen zu gewährleisten.

    1.2

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt grundsätzlich diese Rechtsgrundlage mit Blick auf die Ziele des Vorschlags, die der Ausschuss voll und ganz unterschreibt und die insbesondere darauf abheben, vor allem junge Menschen vom Rauchen abzuhalten. Nichtsdestotrotz nimmt er zur Kenntnis, dass gelegentlich, zum Beispiel im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, Vorbehalte gegen diese Rechtsgrundlage vorgebracht werden, namentlich, dass das angestrebte Ziel auf Ebene der Mitgliedstaaten ausreichend erreicht werden kann.

    1.3

    Der EWSA stimmt völlig mit der Europäischen Kommission überein, dass das Recht auf Gesundheit über jeder wirtschaftlichen Erwägung stehen muss. Diesbezüglich spricht sich der EWSA entschieden dafür aus, Programme und öffentliche Kampagnen zur Aufklärung über und Sensibilisierung für die schweren gesundheitlichen Folgen des Rauchens anzustoßen. Allerdings ist nach wie vor fraglich, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen die schrittweise Aufgabe des Rauchens erleichtern würden. Der EWSA empfiehlt deshalb, die fragliche Maßnahme zu ergänzen und unmissverständlich zu betonen, wie wichtig die europaweite Umsetzung der Informations- und Beratungsstrategien in den Bildungseinrichtungen (Grund- und weiterführende Schulen) sind, damit jedes Kind bzw. jeder Jugendliche korrekt, vollständig und regelmäßig über den Tabakkonsum und seine schädlichen Auswirkungen ebenso wie über die kanzerogenen Folgen einer Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft (ETS) informiert wird (3).

    1.4

    Der EWSA ist sich bewusst, dass in der gesamten Europäischen Union in allen Bereichen der Wertschöpfungskette für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, von der Landwirtschaft über Produktion und Verpackung bis hin zum Einzelhandel, viele Arbeitsplätze gefährdet sein werden. Er fordert, der Vorbeugung dieser Arbeitsmarktrisiken gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, und empfiehlt nachdrücklich, hier auf alle verfügbaren Übergangs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zurückzugreifen, insbesondere Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer sowie wissenschaftliche und technische Unterstützung und Innovationsförderung für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die neue Erzeugnisse herstellen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Tabakanbau zur Beschäftigung im ländlichen Raum beiträgt. Der Kohäsions- und die Strukturfonds, der Fonds für regionale Entwicklung sowie die Fonds für Forschung und Innovation sollten in denjenigen Mitgliedstaaten, die von diesen eventuellen Umstrukturierungsmaßnahmen am stärksten betroffen sind, insbesondere angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise wirksam zum Einsatz kommen.

    1.5

    Es besteht die Gefahr eines erheblichen Verlusts an Steuereinnahmen, und zwar nicht nur durch den Anstieg des illegalen Handels, sondern auch durch den Rückgang des Verkaufs und der Preise. Derzeit werden in der Europäischen Union nahezu 100 Mrd. EUR an Tabaksteuern eingenommen.

    1.6

    Es wird ein starker Anstieg des illegalen Handels (Schmuggel und Fälschungen) durch kriminelle Netze stattfinden, was zu einem Rückgang des Verkaufs von legalem Tabak und einer Verringerung der Tabaksteuereinnahmen führen, die Verbrauchersicherheit aufgrund fehlender Gesundheits- und Qualitätskontrollen beeinträchtigen und den Zugang von Minderjährigen zu Tabakerzeugnissen erleichtern wird. Jedes Jahr gehen in der Europäischen Union infolge des illegalen Handels 10 Mrd. EUR (4) (Zahlen von OLAF) an Steuereinnahmen verloren, denn der Verkauf von Schmuggeltabak in der EU liegt heute bei 10 % (5). Der EWSA begrüßt denn auch die innerhalb des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs erfolgte jüngste Unterzeichnung eines Protokolls zur Beseitigung des illegalen Tabakhandels, in dem die einschlägigen Akteure aufgefordert werden, wirksame Maßnahmen gegen die illegale Herstellung von und den illegalen Handel mit Tabak zu ergreifen (6).

    1.7

    Der Richtlinienvorschlag wird in seiner jetzigen Fassung die Bedingungen für den Marktzugang, den Wettbewerb und das erforderliche Funktionieren des freien Handels mit einem legalen, wenn auch außergewöhnlich stark regulierten Erzeugnis erheblich verändern. Dem EWSA sind die diesbezüglich in einigen Folgenabschätzungen auf EU- und internationaler Ebene vorgebrachten Bedenken bekannt. Dennoch fordert er auch dazu auf, die erwarteten Verbesserungen sowohl in Bezug auf die Senkung der Gesundheitskosten als auch auf die Verbesserung der Gesundheit nicht außer Acht zu lassen, und zwar in dem Bewusstsein, dass die Unionsbürger nach Maßgabe von Artikel 35 der Charta der Grundrechte erwarten dürfen, dass die Europäische Union ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellt.

    1.8

    Indem der Kommission weitreichende Befugnisse für die spätere Weiterentwicklung wesentlicher Aspekte der Richtlinie mittels delegierter Rechtsakte eingeräumt werden, wird in die souveränen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingegriffen und somit das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Der EWSA kann keine delegierten Rechtsakte akzeptieren, die nicht ausdrücklich unter die Bestimmungen von Artikel 290 AEUV fallen. Überdies haben acht nationale Parlamente (Subsidiaritätskontrolle) wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip mit 14 Stimmen gegen den Vorschlag der Kommission gestimmt (7).

    1.9

    Der EWSA unterstützt das Konzept der Risikoverringerung und fordert die Kommission daher auf, eine klare Definition und einen angemessenen Rechtsrahmen für "Erzeugnisse mit verringertem Risiko" festzulegen, der wissenschaftlich unstreitig eine Verringerung des Risikos im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten belegt, insbesondere für Erzeugnisse, die Tabak (und kein chemisches Nikotin) enthalten und somit der Richtlinie unterliegen.

    2.   Einleitung

    2.1

    Der EWSA ist sich der Gefahren, die Tabak für die Gesundheit der Bevölkerung birgt, vollkommen bewusst. Wie in Ziffer 1 der Begründung des Richtlinienvorschlags dargelegt, ist Tabak die Hauptursache für vorzeitiges Sterben in der EU und jedes Jahr verantwortlich für fast 700 000 Todesfälle. Der Vorschlag bezieht sich somit auf lobenswerte Ziele, die die volle Zustimmung des EWSA haben, wie zu verhindern, dass Menschen, insbesondere junge Menschen, mit dem Rauchen anfangen, denn 70 % der Raucher fangen vor dem 18. Lebensjahr und 94 % vor dem 25. Lebensjahr mit dem Rauchen an, was es umso notwendiger macht, Maßnahmen in Bezug auf Kinder und Jugendliche zu ergreifen (8).

    2.2

    In diesem Zusammenhang nimmt der EWSA zur Kenntnis, dass eine Überarbeitung der Richtlinie unbedingt erforderlich ist und daher unverzüglich durchgeführt werden muss. Sie ist schon einige Jahre überfällig, obwohl die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorsieht, dass bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen ist. Das Recht auf Gesundheit muss über jeder wirtschaftlichen Erwägung stehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich die Prävalenz des Tabakkonsums in Ländern mit sehr restriktiven Anti-Tabak-Gesetzen kaum verändert hat. Dies ist beispielsweise in Spanien der Fall, wo gemäß einem unlängst veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission über rauchfreie Umgebungen die Prävalenz des Tabakkonsums in den letzten drei Jahren trotz des Erlasses strenger Gesetze gerade einmal um zwei Prozentpunkte gefallen ist (9). Der EWSA spricht sich daher entschieden dafür aus, zusätzlich zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Programme und öffentliche Kampagnen zur Aufklärung über und Sensibilisierung für die schweren gesundheitlichen Folgen des Rauchens anzustoßen. Hierdurch wird die langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit verstärkt, da nach wie vor eine gewisse Skepsis besteht, ob diese die notwendige schrittweise Aufgabe des Rauchens erleichtern.

    2.3

    Der von der Europäischen Kommission am 19. Dezember 2012 vorgelegte Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie 2001/37/EG über Tabakerzeugnisse kann jedoch schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Wirtschaft und die Steuereinnahmen in der Europäischen Union haben und damit anderen grundlegenden Unionszielen wie Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum (Artikel 3 EUV) entgegenstehen, wenn keine flankierenden Maßnahmen durchgeführt werden. Die Tabakbranche in der EU beschäftigt nahezu 1,5 Mio. Menschen, 400 000 dieser Arbeitsplätze entfallen auf Tabakbauern, und 956 000 hängen vom Tabakeinzelhandel ab (10). Im Übrigen werden jedes Jahr nahezu 100 Mrd. EUR an Steuern auf Tabakerzeugnisse eingenommen. Dieser Wirtschaftszweig ist für den Export sehr wichtig, da er als einer der wenigen sowohl auf europäischer Ebene als auch in vielen Mitgliedstaaten weiterhin eine positive Bilanz aufweist. So betrug der Gesamtexport von Tabakerzeugnissen aus der Europäischen Union 2010 ca. 55 000 Tonnen. Das größte Exportvolumen kam aus Bulgarien (13 200), Griechenland (11 200) und Frankreich (8 000). Zudem ist Tabak ein Agrarerzeugnis, das 400 000 Menschen in der Europäischen Union Arbeit bietet, hauptsächlich in benachteiligten Regionen ohne Alternativen. Aus Statistiken von UNITAB und COPA geht hervor, dass 96 % der Tabakanbaubetriebe familiengeführt sind und eine durchschnittliche Anbaufläche zwischen 0,5 und 3 Hektar haben (11).

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1

    Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie über Tabakerzeugnisse bezieht sich auf sechs Bereiche:

    Kennzeichnung und Verpackung

    Inhaltsstoffe

    Formate

    Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

    grenzüberschreitender Fernabsatz

    rauchlose Tabakerzeugnisse und Ausdehnung des Regelungsbereichs auf weitere Erzeugnisse.

    Drei dieser sechs Bereiche werden erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Steuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten haben. In Bezug auf Kennzeichnung, Verpackung und Inhaltsstoffe verlangt der Vorschlag gesundheitsbezogene Warnhinweise, die im Vergleich zu den bestehenden unverhältnismäßig groß sind, mit Einschränkungen für Format, Geschmack und Inhalt der Tabakerzeugnisse. So müssen alle Schachteln bildliche und textliche Warnhinweise enthalten, die 75 % der Packung bedecken. Hinzu kommen – zusätzlich zu der in einigen Mitgliedstaaten obligatorischen Steuermarke, der Meldung über das Verkaufsverbot an Minderjährige sowie der Fläche, die für die neuen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfolgung und Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen vorgesehen ist – neue Informationshinweise auf den Schmalseiten (50 % je Seite). Dies bedeutet de facto eine erhebliche Verringerung der für die Darstellung der rechtmäßig eingetragenen Handelsmarken zur Verfügung stehenden Fläche. Zudem werden die Schachteln eine Mindesthöhe und -breite haben, was dazu führen wird, dass einige der Packungsmodelle vom Markt verschwinden. Dies ist beim "Casket"-Format der Fall, das in einigen Ländern wie Griechenland sehr beliebt ist. Auch das in Portugal am weitesten verbreitete Schachtelformat wird eingestellt werden. Überdies können diese nicht auf wissenschaftlichen Nachweisen beruhenden Änderungen an der Verpackung Arbeitsplätze in der Paketierungs- und Verpackungsindustrie gefährden, die in vielen europäischen Ländern wie z.B. Deutschland, Polen, Frankreich, Großbritannien oder Österreich sehr wichtig ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mindestanforderungen an die Höhe und Breite der Tabakerzeugnisse nicht in die öffentliche Konsultation aufgenommen wurden und auch nicht Teil der Folgenabschätzung waren. Darüber hinaus wird der Verkauf von Zigaretten mit charakteristischen Aromen verboten, und es wird eine neue Definition von "Zigarillo" erfunden, die den seit etwas mehr als einem Jahr geltenden Steuergesetzen in der EU widerspricht (12).

    3.2

    Da alle Schachteln dasselbe Format und alle Erzeugnisse denselben Geschmack haben werden, wird der Preis das einzige Unterscheidungskriterium zwischen Marken sein, was zu einer Verarmung der Wertschöpfungskette der gesamten Branche führen wird. Mit dem Preis als dem einzigen wettbewerbsrelevanten Unterscheidungselement wird es zu einem Preisverfall kommen, der einerseits einen Rückgang der Einkommen der Wirtschaftsakteure der Branche und der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten bewirken und andererseits Arbeitsplätze in der Branche vernichten wird.

    3.3

    Diese ausschließlich preisbasierte Differenzierung wird beispielsweise dazu führen, dass der in der EU angebaute Qualitätstabak seine Attraktivität für Unternehmen mit Produktionsstätten im Unionsgebiet verliert, da die Qualität kein Kriterium für den Ankauf von Tabakblättern mehr ist, was entgegen der Folgenabschätzung der Kommission eine schwerwiegende Bedrohung für die vom Tabakanbau abhängenden Arbeitsplätze darstellen wird. Derzeit werden in der EU jährlich 250 000 Tonnen Tabakblätter geerntet. Größter Erzeuger ist Italien mit 89 000 Tonnen, gefolgt von Bulgarien mit 41 056 Tonnen, Spanien mit 38 400 Tonnen und Griechenland mit 24 240 Tonnen. Dieses Glied der Kette gibt 400 000 Menschen Arbeit, allen voran Bulgarien mit 110 000 im Tabakanbau tätigen Menschen, gefolgt von Polen (75 100) und Italien (59 300) (13).

    3.4

    Eine weitere Konsequenz der Vereinheitlichung von Formaten und Geschmack könnte möglicherweise auch ein Anstieg des Tabakschmuggels sein. Sind alle Erzeugnisse letztlich fast gleich, so wird dies kriminellen Banden in die Hände spielen, denen es ein Leichtes ist, Schmuggelware mit dem ursprünglichen Format und Geschmack herzustellen, an die die Verbraucher gewöhnt sind, um diese Nachfrage – über nicht geregelte Kanäle und ohne auch nur einen Euro an die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten abzuführen – entsprechend zu bedienen. Darüber hinaus werden diese Erzeugnisse keinerlei Qualitätskontrolle unterzogen, wodurch die Sicherheit der Verbraucher ernsthaft beeinträchtigt sein wird.

    3.5

    Neuesten Daten zufolge gehen der EU aufgrund des illegalen Handels jedes Jahr Tabaksteuereinnahmen in Höhe von 10 Mrd. EUR verloren. Gegenwärtig macht der Verkauf von geschmuggeltem Tabak in der EU 10 % des Gesamtverkaufs aus (14). Daher kann der EWSA die am 12. November 2012 erfolgte Unterzeichnung eines Protokolls zur Beseitigung des illegalen Tabakhandels im Rahmen des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs nur begrüßen. Das Protokoll wurde von der Europäischen Kommission im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten ausgehandelt, hierin werden die einschlägigen Akteure aufgefordert, wirksame Maßnahmen gegen die Herstellung von und den illegalen Handel mit Tabak zu ergreifen (15).

    3.6

    Neben dem Verlust an Steuereinnahmen wird die Zunahme des illegalen Handels zu einem Rückgang der Tabakumsätze führen, der Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette haben wird, insbesondere jedoch auf den Tabakwaren-Einzelhandel. Fast 1 Mio. Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Tabakeinzelhandel in der Europäischen Union ab, sowohl in kleinen Lebensmittelgeschäften und Kiosken als auch in spezialisierten Handelseinrichtungen wie in Frankreich, Italien, Spanien und (seit Kurzem) Ungarn, wo es Netze staatlich zugelassener Verkaufsstellen für Tabak und Briefmarken gibt, die vom jeweiligen Staat geregelt und kontrolliert werden. Allein in Griechenland hängen 40 000 Arbeitsplätze vom Tabakeinzelhandel ab (16).

    3.7

    Der EWSA ist sich der möglichen Bedrohung für die Beschäftigung in allen Sektoren entlang der Wertschöpfungskette von Herstellung, Verpackung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie in denjenigen Bereichen der Landwirtschaft bewusst, in denen keine Alternativen entwickelt und die GAP-Beihilfen gestrichen wurden. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Anbau von Tabak Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten sichert. Der EWSA fordert, der Minimierung dieser Arbeitsmarktrisiken das erforderliche Augenmerk beizumessen, und empfiehlt nachdrücklich, hier alle zur Verfügung stehenden Arten von Übergangs- und Umstrukturierungsmaßnahmen einzusetzen, insbesondere Aus- bzw. Weiterbildungsprogramme für Arbeitnehmer zusammen mit wissenschaftlicher und technischer Unterstützung für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die neue Erzeugnisse herstellen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Der Kohäsions- und die Strukturfonds, die Regionalfonds und die Fonds für Forschung und Innovation sollten in den Mitgliedstaaten, die am stärksten von den Auswirkungen dieser eventuellen Umstrukturierung betroffen sind, insbesondere angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise wirksam eingesetzt werden.

    3.8

    Alles in allem ist der EWSA sich darüber im Klaren, dass die vorgeschlagene Richtlinie möglicherweise erhebliche Risiken birgt. Er fordert jedoch, dass den zu erwartenden Verbesserungen, und zwar sowohl der Senkung der Gesundheitsausgaben als auch der Verbesserung des Gesundheitsstandards, Rechnung getragen wird, zumal die EU-Bürger gemäß Artikel 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Anspruch darauf haben, dass die EU ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellt.

    3.9

    Darüber hinaus enthält der Richtlinienvorschlag 16 delegierte Rechtsakte, mit denen der Europäischen Kommission Regelungs- und Entscheidungsbefugnisse in wesentlichen Elementen der Richtlinie übertragen werden, was Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausdrücklich ausschließt (17). Damit bleibt dem Rat, dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten kaum Handlungsspielraum für die Regelung grundlegender Aspekte der Richtlinie.

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1

    Die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Maßnahmen sind sehr restriktiv und beruhen auf Kriterien zur Verringerung der Attraktivität des Tabaks, um die angestrebten Gesundheitsziele zu erreichen. Der EWSA weist außerdem auf die Notwendigkeit hin, speziell auf junge Menschen in Europa zugeschnittene Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass die Schätzung der positiven gesundheitlichen Auswirkungen ihrer Maßnahmen durch die Europäische Kommission selbst sehr verhalten erscheinen kann (2 %). Diese Progression verhindert jedoch, dass gravierende und daher potenziell unverhältnismäßige wirtschaftliche Schäden entstehen.

    4.1.1

    Es gibt für die Aufnahme von gesundheitsbezogenen Warnhinweisen auf 75 % der Vorder- und Rückseite sowie von Informationshinweisen auf 50 % der Schmalseiten (Artikel 9) keine unanfechtbaren wissenschaftlichen Nachweise. Obgleich in der Hammond-Studie (18) auf die Wirksamkeit dieser Warnhinweise verwiesen wurde, geht aus anderen Untersuchungen wie der Studie der Universität Maastricht (19) oder der Studie der amerikanischen Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelzulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) (20) das Gegenteil hervor, d.h. dass große bildliche Warnhinweise nicht wirksam sind, um die Zahl der Raucher zu verringern. In diesem Zusammenhang geben laut einer von der Europäischen Kommission selbst in Auftrag gegebenen Eurobarometer-Umfrage (21) neun von zehn Rauchern an, durch die großen Warnhinweise nicht zur Aufgabe des Rauchens veranlasst zu werden, und sind sieben von zehn der Meinung, dass Maßnahmen dieser Art nicht dazu beitragen, den Konsum unter Minderjährigen zu verringern. Eines der Bundesberufungsgerichte der USA gelangte in einem neueren Urteils ebenfalls zu dem Schluss, dass es keine ausreichenden Belege für die Wirksamkeit dieser großen bildlichen Warnhinweise gibt. So heißt es darin, es gebe "keine Hinweise darauf, dass diese Warnhinweise in einem der Länder, in denen sie heute vorgeschrieben sind, unmittelbar eine substanzielle Verringerung der Raucherquoten bewirkt haben", und es wird angefügt, dass "die Beweiskraft unzureichend" (22) sei.

    4.2

    Diese unverhältnismäßige Vergrößerung des Formats der gesundheitsbezogenen Warnhinweise wird zudem folgende Konsequenzen haben:

    die einseitige Enteignung der legitimen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte der Hersteller, die ihre eingetragenen Marken nicht mehr nutzen können. Dem Gerichtshof der Europäischen Union (23) zufolge haben die Hersteller das Recht auf Nutzung ihrer eingetragenen Handelsmarken und die weitere individuelle Differenzierung ihrer Produkte;

    eine neuerliche Beschränkung des Wettbewerbs in einer Branche, in der schon jetzt nur sehr eingeschränkte Unterscheidungsmöglichkeiten gegeben sind;

    die Verletzung der grundlegenden, jeder rechtmäßigen Handelstätigkeit innewohnenden Handelsrechte;

    ein Hindernis für die Markteinführung neuer Produkte und

    die Unterbindung der Forschung und einer möglichen Verbesserung der Qualität der angebotenen Produkte. Der Markteintritt neuer Produkte der neuen Generation wird willkürlich beschränkt, ohne dabei die Möglichkeit zur Aufstellung eines klaren Regelungsrahmens zu lassen, durch den die potenziellen Risiken dieser Erzeugnisse für die Bevölkerung analysiert werden können. Dies könnte auch der Schaffung von Wohlstand und von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Innovation und der Erforschung dieser Erzeugnisse abträglich sein. Überdies sollten diese neuen, potenziell weniger risikoträchtigen Erzeugnisse nicht denselben Beschränkungen wie die herkömmlichen Erzeugnisse unterliegen.

    4.3

    Gleiches gilt für die Beschränkung der Inhaltsstoffe zur Beseitigung des charakteristischen Geschmacks oder Aromas (Artikel 6): Sie beruht nicht auf wissenschaftlichen Nachweisen wie der erhöhten Toxizität oder dem stärkeren Suchtpotenzial dieser Inhaltsstoffe, sondern auf einem so subjektiven Kriterium wie der Verringerung der Attraktivität des Tabaks und auf unsachlichen Stereotypen hinsichtlich der je nach Alters- oder Geschlechtsgruppe gerauchten Tabakart. Dieselbe Subjektivität zeigt sich an dem willkürlichen, argumentationslos auferlegten Verbot bestimmter Formate wie der Slim-Zigaretten (das nicht in der öffentlichen Konsultation enthalten war und nicht Teil der Folgenabschätzung ist), der kurzen Zigaretten und der gesamten Kategorie der Menthol-Zigaretten sowie daran, dass ein Mindestgewicht für Schnitttabakbeutel festgelegt, das Format der Tabakdosen vereinheitlicht oder sogar eine neue Kategorie von "Zigarillos" unter Verstoß gegen die seit dem 1. Januar 2011 geltende Richtlinie 2011/64/EU (24) erfunden wird. Dieses Verbot der in mehreren europäischen Ländern sehr beliebten Slim- und Menthol-Zigaretten hätte zur Folge, dass die Verbraucher keinen Zugang mehr zu ihnen hätten und sie sich auf dem Schmuggelmarkt beschaffen würden. Zudem handelt es sich dabei um Tabakerzeugnisse, die hauptsächlich von erwachsenen Rauchern konsumiert werden, weshalb sich das Argument, es gehe um die Verhinderung des Zugangs Minderjähriger zum Tabakkonsum, in diesem konkreten Fall nicht anwenden lässt. Im konkreten Fall des Mentholtabaks sei beispielsweise daran erinnert, dass diese Tabakart vorwiegend von älteren Menschen konsumiert wird und er von Ländern mit einer sehr ausgefeilten Anti-Tabak-Gesetzgebung und ganz spezifischen Bestimmungen zum Verbot bestimmter Inhaltsstoffe, wie die USA oder Kanada, nicht verboten wurde, weshalb der EWSA vorschlägt, das Verbot von Menthol aus dem Richtlinienvorschlag zu streichen.

    4.3.1

    Der EWSA ist schließlich völlig mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden, neue Produkte mit Kaugummi-, Piña-colada-, Mojito-Geschmack usw. – die sogenannten "candy-flavoured cigarettes" (Zigaretten mit Bonbon-Aroma) – auf dem Markt zu verbieten, da sie sich grundsätzlich an junge Konsumenten richten können.

    4.3.2

    Eine übermäßige Beschränkung der Inhaltsstoffe würde zu einer Vereinheitlichung des Geschmacks führen und damit die Unterscheidung zwischen Konkurrenten unmöglich machen, wodurch die Investitionsbereitschaft gehemmt und die Möglichkeit der Einführung neuer Produkte beschnitten würde – alles zu Lasten des Verbrauchers, den man damit seiner Wahlmöglichkeit beraubt.

    4.4

    Der EWSA fordert von der Kommission eine klare Definition und einen angemessenen Rechtsrahmen für "Erzeugnisse mit verringertem Risiko", die wissenschaftlich unstreitig eine Verringerung des Risikos im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten belegen. Das Konzept des verringerten Risikos gilt für Erzeugnisse, die herkömmliche Zigaretten ersetzen können, aber ein viel geringeres Gesundheitsrisiko aufweisen, nicht jedoch für Entwöhnungsprodukte. Erzeugnisse, die Tabak (und kein chemisches Nikotin) enthalten und daher der Richtlinie unterliegen, müssen klar definiert und reguliert werden, damit dem Verbraucher ihre Eigenschaften vermittelt werden können.

    4.5

    Im Übrigen hat die Europäische Kommission in ihren Vorschlag Maßnahmen zur Verringerung des illegalen Tabakhandels aufgenommen. So legt sie z.B. in Artikel 14 des Vorschlags ein System der Verfolgung und Rückverfolgung sowie verschiedene weitere Sicherheitsmaßnahmen fest, um sicherzustellen, dass in der EU nur richtlinienkonforme Produkte verkauft werden. Diese Maßnahme impliziert eine unverhältnismäßige wirtschaftliche und administrative Belastung, die viele kleine und mittlere Unternehmen nicht schultern können, und wird, statt den illegalen Handel zu reduzieren, den Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Kontrollen einen noch größeren Verwaltungsaufwand aufbürden. Zudem werden mit diesem System Schmuggel und illegaler Handel nicht unterbunden, sondern durch die restlichen Maßnahmen des Richtlinienvorschlags vielmehr begünstigt. Der EWSA ist daher der Ansicht, dass die Bestimmungen des Artikels 14 des Richtlinienvorschlags identisch mit den Bestimmungen über Verfolgung und Rückverfolgbarkeit sein müssen, die in das Ende letzten Jahres durch die Konferenz der Vertragsparteien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeschlossene Protokoll über den unerlaubten Handel aufgenommen wurden (25).

    4.6

    Last but not least wird die Richtlinie der Europäischen Kommission die Möglichkeit geben, mittels einer zunehmenden Zahl delegierter Rechtsakte grundlegende Aspekte zu regeln und zu ändern, wie beispielsweise die Menge an Zusatzstoffen oder den Wortlaut der gesundheitlichen Warnhinweise und ihre Platzierung und Größe. Dadurch bleibt den Mitgliedstaaten fast kein Regelungsspielraum bei dieser Richtlinie, was ein extremes, in der EU bisher nur selten angewandtes Maß von Interventionismus darstellt, das die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verletzt, wie die nationalen Parlamente von acht Mitgliedstaaten (26) (Italien, Tschechische Republik, Griechenland, Bulgarien, Dänemark, Portugal, Rumänien und Schweden) bereits monieren. Im Fall Italiens hat das Parlament nicht nur darauf hingewiesen, dass der Vorschlag gegen diese Grundsätze verstößt, sondern auch betont, dass einige der verbotenen Zigarettenformen, wie Slim-Zigaretten und teerarme Zigaretten, ein nützliches Mittel im Rahmen einer Politik zur Verringerung oder Aufgabe des Konsums sein können (27).

    4.6.1

    Die Europäische Kommission wird in den Artikeln 8, 9 und 11 der Richtlinie beispielsweise ermächtigt, mittels delegierter Rechtsakte den Wortlaut der gesundheitsbezogenen Warnhinweise sowie ihre Gestaltung, ihr Layout, ihr Format und ihre Platzierung zu ändern. In Artikel 6 wird es ihr ebenfalls gestattet, mittels eines delegierten Rechtsakts den Gehalt und die Höchstmenge an Zusatzstoffen festzulegen.

    4.6.2

    Im Falle von Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak behält sich die Kommission in der Richtlinie überdies das Recht auf automatische Rücknahme bestimmter Ausnahmen im Text vor, falls es eine "wesentliche Änderung der Umstände" gibt, wobei diese Änderung mit einer Zunahme des Verkaufs um mindestens 10 % in mindestens zehn Mitgliedstaaten oder von 5 % der Raucher unter 25 Jahren verbunden ist. Die Kommission übersieht dabei, dass der Markt für diese Produkte in zehn der derzeit 27 Mitgliedstaaten extrem klein ist und sich eine Schwankung von 10 % leicht ergeben könnte, wodurch die Maßnahme jeglichen Sinn verliert und zu großer Rechtsunsicherheit in dieser Teilbranche führt.

    4.7

    Obgleich die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 290 AEUV vorgesehen ist, müssen diese Akte eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. So kann ein delegierter Rechtsakt nur zur Änderung nicht wesentlicher Vorschriften eines Gesetzgebungsakts erlassen werden, was auf diesen Vorschlag nicht zutrifft.

    Brüssel, den 11. Juli 2013

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Henri MALOSSE


    (1)  Artikel 114 AEUV:

    "1.

    Soweit in den Verträgen nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Verwirklichung der Ziele des Artikels 26 die nachstehende Regelung. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben".

    (2)  Siehe die Rechtssache C-491/01, The Queen gegen Secretary of State for Health, ex parte: British American Tobacco (Investments) Ltd und Imperial Tobacco Ltd.

    (3)  ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 89-93.

    (4)  http://europa.eu/rapid/press-release_OLAF-11-5_en.htm?locale=EN.

    (5)  The European Tobacco Sector. An analysis of the socio-economic footprint, elaborado por Nomisma und Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16. November 2012.

    (6)  Ebenda.

    (7)  http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/dossier.do?code=COD&year=2012&number=0366&appLng=DE.

    (8)  ABl. C 351 vom 15.11.2012, S. 6-11.

    (9)  Report on the implementation of the Council Recommendation of 30 November 2009 on Smoke-free Environments.

    (10)  The European Tobacco Sector. An analysis of the socio-economic footprint, von Nomisma erarbeitete Studie.

    (11)  DIVTOB: Diversification for Tobacco Growing Regions in the Southern European Union. Hohenheim University. Sixth Framework Programme funded European Research and Technological Development.

    (12)  Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, ABl. L 176 vom 5.7.2011, S. 24-36.

    (13)  Siehe Fußnote 10.

    (14)  Siehe Fußnote 5.

    (15)  Siehe Fußnote 5.

    (16)  Siehe Fußnote 10.

    (17)  ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 172.

    (18)  Hammond D., "Health warning messages on tobacco products: a review", Tobacco Control 2011; 20:327-3. Sambrook Research International, "A review of the science base to support the development of health warnings for tobacco packages", Newport: Sambrook Research International; 2009 (für die Europäische Kommission erstellter Bericht).

    (19)  http://www.maastrichtuniversity.nl/web/Main/Sitewide/News1/SmokersWillNotBePutOff1.htm.

    (20)  Nonnemaker, J., et al., Experimental Study of Graphic Cigarette Warning Labels: Final Results Report Prepared for Center for Tobacco Products, Food and Drug Administration, Contract No. HHSF-223-2009-10135G, Dec. 2010.

    (21)  http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/eurobaro_attitudes_towards_tobacco_2012_en.pdf.

    (22)  RJ Reynolds Tobacco Company v Food & Drug Administration, United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit, August 2012.

    (23)  Urteil des EuGH vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89.

    (24)  Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, ABl. L 176 vom 5.7.2011, S. 24-36.

    (25)  http://apps.who.int/gb/fctc/PDF/cop5/FCTC_COP5(1)-en.pdf.

    (26)  http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/dossier.do?code=COD&year=2012&number=0366&appLng=EN.

    (27)  Stellungnahme des Ausschusses für soziale Angelegenheiten des italienischen Parlaments zum Dokument der Europäischen Kommission COM(2012) 788 final.


    ANHANG

    zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Folgende abgelehnte Änderungsanträge erhielten mindestens ein Viertel der Stimmen:

    Gegenstellungnahme

    Den gesamten Text der Stellungnahme durch folgenden Wortlaut ersetzen:

    1.    Schlussfolgerungen

    1.1

    Die Rechtsgrundlage der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie ist Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (1). Ziel des Vorschlags ist die Angleichung der Gesetze und sonstiger Rechtsvorschriften für Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. In Ziffer 3.9.1 der Begründung des Vorschlags wird dargelegt, dass die Wahl dieser Rechtsgrundlage für die Richtlinie 2001/37/EG (2) vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt worden ist und für den vorliegenden Vorschlag daher die gleiche Rechtsgrundlage gewählt wird. Die Richtlinie von 2001 und die nun vorgeschlagene Überarbeitung streben daher beide danach, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und ein hohes Schutzniveau der Bevölkerung vor den von Tabakerzeugnissen ausgehenden Gefahren zu gewährleisten.

    1.2

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist der Ansicht, dass das Ziel der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts seine nachdrückliche Unterstützung verdient. Es gibt den Mitgliedstaaten überdies einen zusätzlichen Anreiz, Schritte zu ergreifen, die nötig und wünschenswert sind, um die menschliche Gesundheit zu schützen, und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, strengere Maßnahmen als die in dem Vorschlag enthaltenen zu erlassen.

    1.3

    Der EWSA stimmt – im Einklang mit seinen zahlreichen früheren Stellungnahmen zum Thema Gesundheit und verwandten Themen – völlig mit der Europäischen Kommission überein, dass das Recht auf Gesundheit über jeder wirtschaftlichen Erwägung stehen muss. Der EWSA spricht sich deshalb nachdrücklich dafür aus, Programme und öffentliche Kampagnen zur Aufklärung über und Sensibilisierung für die schweren gesundheitlichen Folgen des Rauchens anzustoßen. Diese sollten parallel zu den verschiedenen, hier vorgeschlagenen Maßnahmen stattfinden, um die Anreize für junge Menschen, mit dem Rauchen anzufangen, zu verringern und all denjenigen, die bereits von Nikotin abhängig sind, beim Aufhören zu helfen. Der EWSA empfiehlt, diese Ziffer zu ergänzen, um zu betonen, wie wichtig die europaweite Umsetzung von Informations- und Beratungsstrategien in Schulen sind, damit jedes Kind und jeder Jugendliche korrekt, vollständig und regelmäßig über den Tabakkonsum und seine schädlichen Auswirkungen, die Abhängigkeits- und sonstigen mit Nikotin einhergehenden Gesundheitsprobleme ebenso wie über die kanzerogenen und sonstigen gesundheitlichen Folgen einer Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft (ETS) informiert wird (3).

    1.4

    Der EWSA ist sich ebenfalls bewusst, dass möglicherweise bestimmte Arbeitsplätze in landwirtschaftlich geprägten Gegenden bedroht sind, in denen keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten entwickelt worden sind und die Erzeugungsbeihilfen der GAP nicht mehr zur Verfügung stehen. Hier sollte dringend eine Übergangsunterstützung verfügbar gemacht werden, ebenso wie wissenschaftliche und technische Hilfe zur Entwicklung alternativer, ebenso rentabler, nachhaltigerer, sozial vertretbarerer und weniger schädlicher Anbausorten und – wo immer möglich – qualitätsvoller Arbeitsplätze. Gleiches gilt für alle anderen infolge dieses Vorschlags direkt bedrohten Arbeitsplätze in der Lieferkette: Ist dies im besten Interesse der Gesundheit der Bevölkerung, so ist eine öffentliche Unterstützung für qualitätsvollere Arbeitsplätze völlig gerechtfertigt und sollte ermutigt werden.

    1.5

    In jedem Fall aber muss der Hauptnutzen berücksichtigt werden: die Prävention des Todes und der tabakinduzierten Erkrankung bereits rauchender Manager, Arbeitnehmer und Konsumenten sowie potenzieller Raucher aller Alters- und Gesellschaftsgruppen, die – so diese Maßnahmen verabschiedet werden – fortan unter weniger direktem kommerziellem Druck stehen, mit dem Rauchen anzufangen. Laut der Folgenabschätzung der Kommission wird dies zu einem Nettonutzen für die EU-Wirtschaft von ca. 4 Mio. EUR, Einsparungen im Gesundheitswesen von 506 Mio. EUR und einem Gewinn an 16,8 Mio. Lebensjahren führen (4). Durch geeignete Maßnahmen sollten neue Arbeitsplätze dadurch geschaffen werden, dass Mittel innerhalb der EU umgewidmet und Steuereinnahmen auf einzelstaatlicher Ebene besser genutzt werden.

    1.6

    Der EWSA stellt fest, dass in der Europäischen Union derzeit ungefähr 100 Mrd. EUR an Tabaksteuern eingenommen werden. Die Besteuerung von Tabakerzeugnissen ist die wirksamste und wirtschaftlichste Art, den Tabakkonsum zu verringern, insbesondere unter jungen Menschen und einkommensschwachen Gruppen (d.h. den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft) (5). Untersuchungen haben gezeigt, dass der Preis von Tabakerzeugnissen der von Rauchern am dritthäufigsten genannte Grund für die Aufgabe des Rauchens ist (6). Das Geld, das dadurch gespart wird, dass es nicht mehr für Tabakerzeugnisse ausgegeben wird, kann verwendet werden, um andere Güter zu kaufen, für die auch Steuern gezahlt werden. Es sei auch darauf hingewiesen, dass mit den Steuern, die heute eingenommen werden, die Gesundheitsfürsorge für die Menschen bezahlt wird, die vor 50 Jahren mit dem Rauchen begonnen haben; diejenigen, die heute mit dem Rauchen anfangen, werden in 50 Jahren dieselbe Fürsorge benötigen. Die heutige Erfahrung zeigt, dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten dessen völlig bewusst sind und die Steuern trotz eines europaweiten Rückgangs des Gebrauchs und Verkaufs von Tabak weiter erhöhen konnten. Es gibt keinen Grund, weshalb dieser Vorschlag dies ändern sollte.

    1.7

    Um eine weitere Zunahme des illegalen Handels (d.h. Schmuggel, Fälschung, Schwarzhandel und illegale Herstellung) durch kriminelle Netze zu verhindern, die die größte Bedrohung sowohl für die Beschäftigung als auch die Einziehung von Steuern in der EU darstellen, fordert der EWSA die Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen, um die rasche und effektive Anwendung einschlägiger Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaten zu gewährleisten. Im Benehmen mit der Tabakindustrie sollten weitere Vorschläge für Maßnahmen vorgebracht werden, mit denen das Fälschen und Schmuggeln begrenzt und die Identifizierung erleichtert werden können, beispielsweise durch die Aufnahme schwer nachzuahmender Identifikationsmarkierungen oder einer elektronischen Kennzeichnung in die Verpackung. Der EWSA ist sich im Klaren, dass mithilfe der modernen Technik nahezu alle Waren oder Verpackungen leicht zu fälschen sind; entsprechenden Gesundheitswarnhinweisen mehr Platz zu widmen, wird also höchstwahrscheinlich ohnehin keine wesentlichen Auswirkungen haben.

    1.8

    Neben den weitreichenden Befugnissen, die der Kommission für die Weiterentwicklung wesentlicher Aspekte der Richtlinie mittels delegierter Rechtsakte eingeräumt werden, ist sicherzustellen, dass die Beschlussfassung offen und im Einklang mit den Interessen der Mitgliedstaaten erfolgt. Der EWSA betont, dass verbindliche Maßnahmen mit Artikel 290 AEUV übereinstimmen müssen.

    1.9

    Der EWSA unterstützt nachdrücklich das Konzept der Risikoverringerung und fordert die Kommission daher auf, eine klare Definition und einen angemessenen Rechtsrahmen für "Erzeugnisse mit verringertem Risiko" festzulegen. Besonders relevant ist dies für der Richtlinie unterliegende Erzeugnisse, die Tabak, aber weniger Nikotin, oder Nikotin, aber keinen Tabak enthalten. Der EWSA meint, dass einige dieser Erzeugnisse – unter sorgfältigen Kontrollen, die noch entwickelt werden müssen – ein gangbarer Weg sein können, um die langfristigen negativen Auswirkungen des Tabakkonsums infolge von Nikotinabhängigkeit zu reduzieren.

    2.    Einleitung

    2.1

    Der EWSA ist sich der gesundheitlichen Gefahren von Tabak in all seinen Formen vollkommen bewusst. Tabak ist die Hauptursache für vorzeitiges Sterben in der EU und jedes Jahr verantwortlich für fast 700 000 Todesfälle. Der Vorschlag konzentriert sich deshalb darauf, zu verhindern, dass Menschen, insbesondere junge Menschen und andere schützenswerte Gruppen, mit dem Rauchen anfangen. Im Vorschlag wird festgestellt, dass 70 % der Raucher vor dem 18. Lebensjahr und 94 % vor dem 25. Lebensjahr mit dem Rauchen anfangen, was es umso notwendiger macht, Maßnahmen in Bezug auf Kinder und Jugendliche zu ergreifen (7).

    2.2

    Vor diesem Hintergrund vertritt der EWSA die Ansicht, dass die Überarbeitung der Richtlinie unbedingt erforderlich ist und daher unverzüglich durchgeführt werden muss. Er stellt fest, dass sich die Prävalenz des Tabakkonsums in einigen Ländern auf einem hartnäckig hohen Niveau hält – selbst dort, wo strikte Anti-Tabak-Gesetze erlassen wurden. Es ist auch deutlich, dass bestehende Kontrollen in den meisten Mitgliedstaaten einen signifikanten Rückgang bewirkt haben. In Spanien wurde über einen kurzen Zeitraum ein Rückgang um 2 % berichtet. Mit diesem Vorschlag wird angestrebt, einen vergleichbaren Rückgang in ganz Europa herbeizuführen. Der EWSA befürwortet zudem nachdrücklich Programme und öffentliche Kampagnen zur Aufklärung über und Sensibilisierung für die schweren gesundheitlichen Folgen des Rauchens.

    2.3

    Der EWSA stellt fest, dass der Vorschlag Bedenken über Arbeitsplätze, Steuern und die Wirtschaft insgesamt hervorgerufen hat. Die Tabakindustrie hat angegeben, bis zu 1,5 Mio. Menschen in der EU zu beschäftigen, von denen 400 000 Tabak anbauen. Zahlen der Kommission und anderer Quellen legen nahe, dass hierunter Personen fallen, die saisonal, mit befristeten Verträgen oder auf Teilzeitbasis in der Lieferkette für Tabakerzeugnisse arbeiten. So liegt die Zahl derjenigen, die direkt und ausschließlich im Tabakanbau tätig sind, Schätzungen zufolge unter 100 000. Die Produktion dieser Anbauer macht ca. ein Viertel des Tabaks aus, der in der EU hergestellt und verkauft wird; der Rest wird importiert, hauptsächlich aus den USA. Andere Arbeitsplätze in den Bereichen Verpackung, Vermarktung, Verkauf, Rechtsdienstleistungen, Forschung und Vertrieb dürften nicht betroffen sein. Es ist daher unklar, weshalb die vorgeschlagenen Änderungen an der Verpackung des Endprodukts wesentliche Auswirkungen auf das derzeitige Beschäftigungsniveau haben sollten. Noch unklarer ist es, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl als "unbewiesen und wahrscheinlich nicht erfolgreich" und "potenziell katastrophal" für die Tabakindustrie beschrieben werden können. Der EWSA ist der Ansicht, dass in beiden Fällen das Gegenteil zutrifft; dass diese Maßnahmen einen nützlichen, wertvollen und verhältnismäßigen Effekt auf die menschliche Gesundheit und nur geringfügige Auswirkungen auf das Wachstum und die Rentabilität der Industrie insgesamt haben werden. So dürften etwaige Verluste bei Neuverkäufen an junge Menschen mehr als wettgemacht werden durch die Verringerung der wesentlich höheren illegalen Verkäufe, die niemandem als den an ihnen beteiligten kriminellen Banden zugutekommen.

    2.4

    Der Tabakanbau in der EU stellt jedoch Arbeitsplätze bereit, insbesondere in benachteiligten Gegenden, in denen bislang nur wenige Alternativen entwickelt worden sind. Nun, da die GAP-Beihilfen für die Produktion von Tabakpflanzen nicht mehr zur Verfügung stehen, ist dringend technische und finanzielle Übergangshilfe erforderlich, um den Wandel hin zu weniger schädlichen, langfristigeren und nachhaltigeren Einkommensquellen zu unterstützen. Ähnliches gilt für andere Arbeitsplätze in der Lieferkette: Liegt deren Verlust im allgemeinen Interesse, so ist eine öffentliche Unterstützung eindeutig angebracht.

    2.5

    Jedes Jahr werden nahezu 100 Mrd. EUR an Steuern auf Tabakerzeugnisse eingenommen. Der EWSA stellt fest, dass dies zwar dazu beiträgt, die Gesundheitsausgaben für diejenigen auszugleichen, die vor 50 oder mehr Jahren mit dem Rauchen begonnen haben, dass aber dieselbe Höhe an Steuern in 50 Jahren für die Fürsorge für diejenigen benötigt wird, die heute mit dem Kauf und Konsum von Tabakerzeugnissen anfangen. Steuererhöhungen werden daher von wesentlicher Bedeutung sein, um etwaige Verkaufsrückgänge wettzumachen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten dessen bewusst sind und die Gesamtsteuereinnahmen trotz des Verkaufsrückgangs der letzten Jahre erfolgreich aufrechterhalten oder sogar erhöhen können. Beispielsweise sind in Großbritannien einem jüngst veröffentlichten parlamentarischen Bericht "All Party Parliamentary Group Report on Smoking and Health" (2013) (8) zufolge die Zigarettenverkäufe zwischen 1992 und 2011 bei kontinuierlich steigenden Preisen und einer Besteuerung in Höhe von 75 % oder mehr des Gesamteinzelhandelspreises um 51 % zurückgegangen, während die Steuereinnahmen für die Regierung um 44 % gestiegen sind. Die Raucherrate unter Erwachsenen fiel während eines vergleichbaren Zeitraums von 27 % auf 20 %.

    2.6

    Obwohl die meisten der in der EU produzierten Tabakerzeugnisse an Kunden in der EU geliefert werden, wird eine bestimmte Menge auch exportiert. Zahlen der Industrie zufolge lagen die Gesamtexporte von Tabakerzeugnissen 2010 bei ca. 55 000 Tonnen, und zwar zumeist in Länder in Afrika und Asien, wo die Lebenserwartung derzeit traurigerweise zu niedrig ist, als dass sich spezifische negative Auswirkungen auf die Gesundheit erkennen ließen. Zu gegebener Zeit und in dem Maße, wie andere Probleme gelöst werden und die Lebenserwartung in dem anvisierten Umfang steigt, werden sich die Folgen der Nikotinabhängigkeit und des Tabakgebrauchs, wie auch bei anderen exportierten Krankheiten, deutlicher manifestieren.

    2.7

    Der EWSA stellt insbesondere fest, dass im Gegensatz zu dem vorstehend Gesagten in den stärker entwickelten Ländern der EU mit dem weiteren Anstieg von Lebenswartung und Lebensarbeitszeit die Folgen des Rauchens am Arbeitsplatz und für die Gesellschaft als Ganze immer deutlicher zu Tage treten und damit zu einer zunehmenden und immer offenkundigeren Herausforderung und Verantwortung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen werden. In der derzeitigen Rezession werden der vorzeitige (und vermeidbare) Tod von Gehalts- und Lohnempfängern und der Verlust ihrer Einkommen oder Renten das Problem von Familien, die schon jetzt um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen, noch verschärfen.

    2.8

    Der EWSA stellt fest, dass die Latenzzeit für mit dem Rauchen im Zusammenhang stehende Krebsarten zwar konstant bleibt, die Lebenserwartung für Nichtraucher jedoch weiterhin steigt. Der Verlust an Lebenserwartung aufgrund des Gebrauchs von Tabak nimmt daher zu – von 2-3 Jahren am Anfang des 20. Jahrhunderts bis hin zu 20-30 Jahren für diejenigen, die heute oder in dem von diesem Vorschlag abgedeckten Zeitraum mit dem Rauchen anfangen.

    3.    Allgemeine Bemerkungen

    3.1

    Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Tabakerzeugnisse bezieht sich auf eine Reihe von Maßnahmen, einschließlich solcher zur Verringerung des illegalen Handels, mit denen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau der Bevölkerung vor den Risiken des Tabakrauchens gewährleistet werden kann. Es sind dies:

    Kennzeichnung und Verpackung

    Inhaltsstoffe

    Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

    grenzüberschreitender Fernabsatz

    rauchlose Tabakerzeugnisse und Ausdehnung des Regelungsbereichs auf weitere Erzeugnisse.

    3.2

    In Bezug auf Kennzeichnung, Verpackung und Inhaltsstoffe verlangt der Vorschlag angesichts der mit dem Tabakkonsum einhergehenden schwerwiegenden Gesundheitsrisiken größere gesundheitsbezogene Warnhinweise.

    3.3

    Der Vorschlag gestattet den Herstellern die Beibehaltung von Aromen, die für ihre jetzigen Marken wesentlich sind, beschränkt jedoch die Verwendung neuer, nicht mit Tabak verbundener Zusatzstoffe, mit denen der Marktanteil insbesondere unter jungen Menschen erhöht werden soll. Alle Schachteln müssen bildliche und textliche Warnhinweise enthalten, die 75 % der Packung bedecken. Hinzu kommen – zusätzlich zu der in einigen Mitgliedstaaten obligatorischen Steuermarke, der Meldung über das Verkaufsverbot an Minderjährige sowie der Fläche, die für die neuen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfolgung und Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen vorgesehen ist – neue Informationshinweise auf den Schmalseiten (50 % je Seite). Dies bedeutet eine Verringerung der für die Darstellung der rechtmäßig eingetragenen Handelsmarken und anderer vermarktungsspezifischer Abbildungen zur Verfügung stehenden Fläche. Die Mitgliedstaaten können neutrale Einheitsverpackungen einführen, wenn sie es wünschen, sind im Rahmen dieses Vorschlags jedoch nicht dazu verpflichtet. Zudem müssen die Schachteln eine Mindesthöhe und -breite haben, was dazu führen wird, dass einige der Packungsmodelle, insbesondere diejenigen, die so gestaltet wurden, dass sie junge Menschen anziehen, vom Markt verschwinden. Ähnliche Regelungen wurden in den USA 2009 eingeführt, um die Zielausrichtung auf Kinder und junge Menschen zu reduzieren. Der EWSA befürwortet diese Maßnahmen allesamt.

    3.4

    Dies wird zwar Veränderungen beim Verpackungsdesign erforderlich machen; es ist jedoch nur schwer vorstellbar, weshalb sich daraus wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Verpackungsindustrie in Ländern wie Deutschland, Polen, Frankreich, Tschechien und Österreich ergeben sollten. Die Basisverkäufe von Tabakfertigerzeugnissen in sämtlichen Formen an einen nunmehr regelrecht gebundenen Absatzmarkt von ca. 150 Mio. jetzigen nikotinabhängigen Nutzern in der gesamten EU werden im Großen und Ganzen voraussichtlich so weitergehen wie bisher. Es sollte jedoch das Potenzial eines signifikanten Zugewinns für die öffentliche Gesundheit – sowohl wirtschaftlich als vor allem auch hinsichtlich der Verringerung menschlichen Leids – hervorgehoben werden, ebenso wie die Tatsache, dass ehemalige Raucher Geld in anderen Bereichen ausgeben und somit Möglichkeiten für neue Arbeitsplätze schaffen werden. Schätzungen zufolge beläuft sich die jährliche Belastung des Tabakkonsums für die EU auf 517 Mrd. EUR (9). Auf Ebene der Mitgliedstaaten werden die Gesamtkosten auf ca. 4,6 % des BIP der EU geschätzt (10). Die EU verliert derzeit 25,3 Mrd. EUR durch die Behandlung von Krankheiten, die mit dem Tabakkonsum einhergehen, sowie 8,3 Mrd. EUR aufgrund von Produktivitätsverlust (11). Diese Beträge entsprechen in etwa den Einnahmen der Tabakindustrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Steuern nicht mitgerechnet) in Höhe von insgesamt 35 Mrd. EUR.

    3.5

    Der EWSA stellt fest, dass es sich bei den Kosten, die unmittelbar durch die Krankheiten verursacht werden, die auf den Gebrauch von Nikotin- und Tabakerzeugnissen zurückzuführen sind, um die derzeit besten Schätzungen der realen Kosten für die Mitgliedstaaten handelt. Sie sind wesentlich niedriger als der theoretische "Wert eines Menschenlebens" (1 Mio. EUR für jedes verlorene oder verkürzte Leben), den die Kommission in früheren Folgenabschätzungen zugrunde gelegt hat, um Rechtsvorschriften zu rechtfertigen und den erwarteten Kosten für Unternehmen und sonstige Akteure entgegenzustellen. Würde diese wesentlich größere Zahl hier verwendet, so würden sich die wahrgenommenen Anreize, diesen Vorschlag anzunehmen, auf 700 Mrd. EUR erhöhen, was alle anderen Erwägungen in den Schatten stellen würde.

    3.6

    Es sei auch darauf hingewiesen, dass Rauchen und damit zusammenhängende Gewohnheiten den Nutzern keinen echten sozialen oder wirtschaftlichen Nutzen bringen außer dem, die Folgen ihrer Nikotinabhängigkeit zu lindern. Infolge dieser Abhängigkeit ist das Aufhören mit dem Rauchen in der Tat langdauernd und schwierig. Bedauerlicherweise reicht sogar das Wissen, dass fast die Hälfte aller Nutzer ("Kunden", "Bürger" und "schutzbedürftigen Personen") infolge ihrer Gewohnheit schließlich vorzeitig sterben werden, per se nicht aus, um diese Abhängigkeit zu überwinden – daher die Notwendigkeit der Reduzierung sämtlicher Anreize, mit dem Rauchen überhaupt anzufangen.

    3.7

    Die hier eingeführten Maßnahmen sollen und werden sich höchstwahrscheinlich nicht auf das Verhalten der jetzigen erwachsenen Raucher auswirken; sie sollten nach Erfahrungen aus der ganzen Welt die Anreize für junge Menschen, mit dem Rauchen anzufangen, jedoch weiter verringern. Der Rückgang der Anzahl der Raucher wird vor allem die Gesundheitskosten erheblich reduzieren sowie mit der Zeit viele Leben retten und menschliches Leid verringern.

    3.8

    Der EWSA stellt fest, dass dieser Vorschlag nicht so weit geht, vollständig vereinheitlichte Verpackungen mit genormten Farben und Schrifttypen wie in Australien einzuführen. Einzelmarken werden bestehen bleiben und sich durch ihren Herstellernamen und spezielle Tabakaromen unterscheiden. Die Anforderung an die Produktqualität wird weiterhin relevant sein, da der Konsument nach wie vor über den Hersteller des von ihm gekauften Erzeugnisses informiert werden wird.

    3.9

    Es gibt wenige aussagekräftige Belege dafür, dass diese Änderungen der Verpackungsvorschriften zu einer Zunahme der Tabakfälschung und des Tabakschmuggels führen werden. Im Gegenteil, der Rückgriff der Raucher auf illegalen Tabak steht eng mit dem Preis und der Verfügbarkeit im Zusammenhang (12). Neuesten Daten der Industrie zufolge gehen der EU aufgrund dieses illegalen Handels jedes Jahr Tabaksteuereinnahmen in Höhe von 10 Mrd. EUR verloren. Gegenwärtig macht der Verkauf von geschmuggeltem Tabak in der EU 10 % des Gesamtverkaufs aus (13). Das Angebot aus Drittländern, hauptsächlich Russland und China, ist ohne Weiteres verfügbar. In Ländern mit erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen und/oder hohen Tabaksteuern ist die Nachfrage hoch. Illegale Verkäufe gefährden Arbeitsplätze in der EU, verringern die staatlichen Steuereinnahmen und reduzieren die Rentabilität der legitimen Verkäufe. Folglich sollten sämtliche Anstrengungen zur Begrenzung des Tabakschmuggels unternommen werden, etwa durch die Verbesserung der Sicherheit, die Umsetzung von Überwachungs- und Präventionsmaßnahmen sowie stringentere Qualitätskontrollen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Verwendung von geprägten Identifikationsmarkierungen oder einer elektronischen Kennzeichnung sollte neben anderen, mit der Tabakindustrie bereits vereinbarten Maßnahmen erwogen werden.

    3.10

    Wie hoch die Kosten der Umsetzung dieser Vorschläge auch sein mögen, muss berücksichtigt werden, dass die möglichen umfassenden Vorteile, die sich im Hinblick auf die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch eine Senkung des Tabakkonsums ergeben können, deutlich größer sind. So haben Studien gezeigt, dass Regierungen und Arbeitgeber, die Maßnahmen getroffen haben, um das Rauchen am Arbeitsplatz zu unterbinden, unmittelbare positive Auswirkungen feststellen konnten (höhere Produktivität, weniger Fehlzeiten, niedrigere Ausgaben für Pflege und Instandhaltung der Anlagen und geringere Kosten für Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung) (14).

    3.11

    Der Vorschlag enthält auch 16 delegierte Rechtsakte, mit denen der Europäischen Kommission gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis zur Änderung bestimmter Aspekte der Richtlinie oder zur Entscheidung über diese übertragen wird (15).

    4.    Besondere Bemerkungen

    4.1

    Die Richtlinie sollte sich weiterhin auf die Erreichung der in ihr festgelegten binnenmarkt- und gesundheitspolitischen Ziele konzentrieren und sowohl lang- als auch kurzfristige Maßnahmen umsetzen. In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass die Europäische Kommission selbst die gesundheitlichen Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf eine zweiprozentige Verringerung der Zahl der derzeitigen oder der potenziellen Raucher beziffert. Die Richtlinie ist in erster Linie darauf ausgelegt, das Wachstum zu begrenzen, anstatt die Höhe des derzeitigen Konsums zu verringern. Obgleich dieser Prozentsatz niedrig erscheinen mag, lässt sich in mehreren Bereichen eine eindeutig positive Wirkung erkennen.

    4.2

    Menschen im erwerbsfähigen Alter, die mit dem Rauchen aufhören (sowie potenzielle Raucher, die nicht damit anfangen), leben länger und haben folglich ein längeres Arbeitsleben. Es wird geschätzt, dass Raucher infolge von Krankheiten im Zusammenhang mit dem Rauchen oder den damit einhergehenden Komplikationen heute 14 Jahre früher sterben als Menschen, die nie geraucht haben. Dieser Unterschied wird in dem Maße zunehmen, wie die Gesamtlebenserwartung insbesondere für Nichtraucher steigt. Eine Verringerung des Tabakkonsums um 2 % bedeutet 2,4 Mio. Raucher, die aufhören, und ein Gewinn an 16,8 Mio. Lebensjahren. Dies entspräche einem Gewinn für die Gesellschaft in Höhe von 10,3 Mrd. EUR pro Jahr und würde die Gesundheitsausgaben um jährlich 506 Mio. EUR reduzieren. Die Vorteile einer höheren Produktivität aufgrund weniger Fehlzeiten, Frühverrentung u.Ä. würden sich auf insgesamt 165 Mio. EUR pro Jahr belaufen (16).

    4.3

    Die Aufnahme gesundheitsbezogener Warnhinweise auf 75 % der Vorder- und Rückseite der Packung sowie von Informationshinweisen auf 50 % der Schmalseiten (Artikel 9) sind Teil eines Bündels von Maßnahmen, die dazu beitragen, die Zahl der Raucher insgesamt zu verringern. Die Verpackung von Tabakerzeugnissen ist so zu gestalten, dass die Informationen über ihren Inhalt nicht irreführend sind. Sie muss daher klare Angaben über die damit einhergehenden Gesundheitsrisiken enthalten, darunter nicht zuletzt vorzeitiges Sterben. In den Verkaufsstellen sollten Warnhinweise angebracht werden. Werbung an der Verkaufsstelle sollte selbstverständlich verboten werden.

    4.4

    Die Beschränkung der Inhaltsstoffe zur Beseitigung des charakteristischen Geschmacks oder Aromas (Artikel 6) sowie die optische Präsentation der Verpackungen sind besonders wichtig. Eines der objektiven Kriterien wie die Verringerung der Anziehungskraft des Tabaks ist für bestimmte Altersgruppen oder für ein bestimmtes Geschlecht von besonderer Bedeutung, und zwar konkret für Frauen und Mädchen, die einen der am rasantesten wachsenden Märkte in der EU bilden und deshalb am stärksten dem Druck durch die Werbung ausgesetzt sind, mit dem Rauchen anzufangen.

    4.5

    Der EWSA ist daher völlig mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden, neue Produkte mit Kaugummi-, Piña-colada-, Mojito-Geschmack usw. – die sogenannten "candy-flavoured cigarettes" (Zigaretten mit Bonbon-Aroma) – auf dem Markt zu verbieten, die sich gezielt an junge und zumeist weibliche potenzielle Konsumenten richten. Slim-Verpackungen richten sich ebenfalls speziell an Frauen in dem Bemühen, eine schlanke Linie, Gewicht und Glamour mit einer Gewohnheit in Verbindung zu bringen, die letztlich den vorzeitigen Tod der Hälfte von ihnen herbeiführen wird. Da die langfristigen, unvermeidbaren Gefahren des Nikotin-induzierten Tabakrauchens nunmehr von allen Beteiligten verstanden und akzeptiert werden, ist es dem EWSA unbegreiflich, wie derartige Vermarktungsstrategien von verantwortungsvollen Herstellern entwickelt oder gar umgesetzt werden konnten.

    4.6

    Der EWSA fordert von der Kommission eine klare Definition und einen angemessenen Rechtsrahmen für "Erzeugnisse mit verringertem Risiko", die wissenschaftlich unstreitig eine Verringerung des Risikos im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten belegen. Das Konzept des verringerten Risikos gilt für Erzeugnisse, die herkömmliche Zigaretten ersetzen können, aber ein viel geringeres Gesundheitsrisiko aufweisen, nicht jedoch für Entwöhnungsprodukte. Diese Produkte, die Tabak und weniger Nikotin oder – besser – Nikotin ohne Tabak ("elektronische Zigaretten") enthalten und Gegenstand dieser Richtlinie sind, sollten klar definiert und reguliert werden, damit die Konsumenten über ihre langfristigen Risiken oder Nutzen im Vergleich zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen informiert werden können.

    4.7

    Der Vorschlag enthält überdies Maßnahmen zur Verringerung des illegalen Tabakhandels. So legt die Europäische Kommission in Artikel 14 des Vorschlags ein System der Verfolgung und Rückverfolgung sowie verschiedene weitere Sicherheitsmaßnahmen fest, um sicherzustellen, dass in der EU nur richtlinienkonforme Produkte verkauft werden. Diese Maßnahmen werden nicht nur einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen und administrativen Aufwand mit sich bringen, den viele kleine und mittlere Unternehmen (im Gegensatz zu den vier oder fünf großen multinationalen Konzernen, die den weltweiten Handel mit Tabak- und Nikotinerzeugnissen dominieren) nur schwer schultern können, sondern auch den Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Überprüfungen erhöhen. Mithilfe dieses Systems werden Schmuggel und illegaler Handel hoffentlich eingedämmt. Der EWSA ist daher der Ansicht, dass die Bestimmungen des Artikels 14 des Vorschlags identisch mit den Bestimmungen über Verfolgung und Rückverfolgbarkeit sein müssen, die in das Ende letzten Jahres durch die Konferenz der Vertragsparteien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeschlossene Protokoll über den unerlaubten Handel aufgenommen wurden (17).

    4.8

    In Bezug auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak sieht der Vorschlag das Recht auf automatische Rücknahme bestimmter Ausnahmen im Text vor, falls es eine "wesentliche Änderung der Umstände" gibt, wobei diese Änderung mit einer Zunahme des Verkaufs um mindestens 10 % in mindestens zehn Mitgliedstaaten oder von 5 % der Raucher unter 25 Jahren verbunden ist. Der Markt für diese Produkte ist in zehn der derzeit 27 Mitgliedstaaten jedoch extrem klein, und es könnte sich leicht eine Schwankung von 10 % ergeben, ohne dass dies wesentliche Auswirkungen auf Beschäftigung oder Steuereinnahmen hätte.

    4.9

    Der EWSA stellt fest, dass Artikel 290 AEUV die Übertragung von Befugnissen mittels delegierter Rechtsakte vorsieht, die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen müssen. So kann ein delegierter Rechtsakt nur im Zusammenhang mit nicht wesentlichen Vorschriften eines Gesetzgebungsakts erlassen werden.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    89

    Nein-Stimmen

    :

    162

    Enthaltungen

    :

    17

    Neue Ziffer 1.4

    Neue Ziffer:

    Der EWSA weist auf die Bedeutung einer gesunden Bevölkerung und die dadurch entstehenden Vorteile in vielen Bereichen hin; er schlägt daher den Mitgliedstaaten vor, die Ausweitung rauchfreier Zonen zu fördern, in denen die Bürger sowohl moralische als auch medizinische Unterstützung finden können und die insbesondere für junge Menschen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen usw. bestimmt sind. Ebenso wäre es notwendig, die Entwicklung und Aufrechterhaltung unterschiedlicher Unterstützungsmethoden und unterschiedlicher Netze der Zusammenarbeit mit innovativen und pädagogischen Inhalten zu fördern.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 1.5

    Ändern:

    Gefahr eines erheblichen Verlusts an Steuereinnahmen, und zwar nicht nur durch den Anstieg des illegalen Handels, sondern auch durch den Rückgang des Verkaufs und der Preise. Derzeit werden in der Europäischen Union nahezu 100 Mrd. EUR an Tabaksteuern eingenommen. Die Besteuerung von Tabakerzeugnissen ist die effizienteste und wirtschaftlichste Interventionsmethode, um den Tabakkonsum insbesondere unter Jugendlichen und den einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen einzudämmen  (18) . Studien zufolge ist der Preis der Tabakwaren der dritthäufigste von Rauchern genannte Grund, um mit dem Rauchen aufzuhören  (19) . Außerdem sei darauf hingewiesen, dass das zuvor für den Kauf von Tabakerzeugnissen ausgegebene und nunmehr gesparte Geld für den Erwerb anderer Waren eingesetzt wird, für die ebenfalls Steuern gezahlt werden.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 1.8

    Ändern:

    Eingriff in die souveränen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, indem der Kommission Zusätzlich zu den weitreichenden Befugnissen, die der Kommission für die spätere Weiterentwicklung wesentlicher Aspekte der Richtlinie mittels delegierter Rechtsakte eingeräumt werden, muss gewährleistet sein, dass die Beschlussfassung offen und im Einklang mit den Interessen der Mitgliedstaaten erfolgt. Der EWSA unterstreicht, dass bei einer verbindlichen Maßnahme und somit das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird. Der EWSA kann keine delegierten Rechtsakte akzeptieren, die nicht ausdrücklich unter die Bestimmungen von Artikel 290 AEUV fallen gewahrt werden muss. Überdies haben acht nationale Parlamente (Subsidiaritätskontrolle) wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip mit 14 Stimmen gegen den Vorschlag der Kommission gestimmt (20) .

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 1.9

    Ändern:

    Der EWSA unterstützt das Konzept der Risikoverringerung und fordert die Kommission daher auf, eine klare Definition und einen angemessenen Rechtsrahmen für "Erzeugnisse mit verringertem Risiko" festzulegen, der wissenschaftlich unstreitig eine Verringerung des Risikos im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten belegt, ; dies gilt insbesondere für Erzeugnisse, die Tabak (und kein chemisches Nikotin) enthalten und somit der Richtlinie unterliegen.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 3.1

    Ändern:

    (…)

    Drei dieser sechs Bereiche werden erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Steuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten haben. In Bezug auf Kennzeichnung, Verpackung und Inhaltsstoffe verlangt der Vorschlag noch besser sichtbare gesundheitsbezogene Warnhinweise, die im Vergleich zu den bestehenden unverhältnismäßig groß sind, mit Einschränkungen für Format, Geschmack und Inhalt der Tabakerzeugnisse. So müssen alle Schachteln bildliche und textliche Warnhinweise enthalten, die 75 % der Packung bedecken. Hinzu kommen – zusätzlich zu der in einigen Mitgliedstaaten obligatorischen Steuermarke, der Meldung über das Verkaufsverbot an Minderjährige sowie der Fläche, die für die neuen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfolgung und Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen vorgesehen ist – neue Informationshinweise auf den Schmalseiten (50 % je Seite). Dies bedeutet de facto eine erhebliche Verringerung der für die Darstellung der rechtmäßig eingetragenen Handelsmarken zur Verfügung stehenden Fläche. Zudem werden die Schachteln eine Mindesthöhe und breite haben, was dazu führen wird, dass einige der Packungsmodelle vom Markt verschwinden. Dies ist beim "Casket"-Format der Fall, das in einigen Ländern wie Griechenland sehr beliebt ist. Auch das in Portugal am weitesten verbreitete Schachtelformat wird eingestellt werden. Überdies können diese nicht auf wissenschaftlichen Nachweisen beruhenden Änderungen an der Verpackung Arbeitsplätze in der Paketierungs- und Verpackungsindustrie gefährden, die in vielen europäischen Ländern wie z.B. Deutschland, Polen, Frankreich, Großbritannien oder Österreich sehr wichtig ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mindestanforderungen an die Höhe und Breite der Tabakerzeugnisse nicht in die öffentliche Konsultation aufgenommen wurden und auch nicht Teil der Folgenabschätzung waren. Darüber hinaus wird der Verkauf von Zigaretten mit charakteristischen Aromen verboten, und es wird eine neue Definition von "Zigarillo" erfunden, die den seit etwas mehr als einem Jahr geltenden Steuergesetzen in der EU widerspricht (21). Die neue grafische Darstellung der Schachteln sowie die Mindestanforderung bezüglich ihrer Länge und Breite werden positive Ergebnisse zeitigen, insbesondere in Bezug auf die Risikogruppen, die aus Kindern und Jugendlichen bestehen. Studien belegen einhellig, dass die Verpackung ein Marketing-Instrument zum Verkauf des Produkts ist. Derzeit ist die Verpackung von Tabakprodukten strategisch konzipiert, um ein spezifisches Zielpublikum anzuziehen. So wird z.B. durch Untersuchungen belegt, dass Frauen in Lettland bei der Wahl eines Produkts mit heller Verpackung denken, dass deren Teergehalt geringer und deshalb weniger gesundheitsschädlich sei. Das Zielpublikum Kinder ist übrigens der Auffassung, dass bunt verpackte Produkte überhaupt nicht gesundheitsschädlich seien (22). Folglich wird eine einheitliche Verpackung, wenn möglich von einfacher Gestaltung, die Verbraucher nicht bezüglich der tatsächlichen Wirkung des Produkts hinters Licht führen können. Untersuchungen belegen vielmehr, dass eine einfach gestaltete Verpackung mit Langeweile, schlechtem Geruch, Schrecken und Überkommensein usw. konnotiert wird (23).

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 3.2

    Ändern:

    Da alle Schachteln dasselbe Format und alle Erzeugnisse denselben Geschmack haben werden, wird der Preis das einzige Unterscheidungskriterium zwischen Marken sein, was zu einer Verarmung der Wertschöpfungskette der gesamten Branche führen wird. Mit dem Preis als dem einzigen wettbewerbsrelevanten Unterscheidungselement wird es zu einem Preisverfall kommen, wobei die Mitgliedstaaten jedoch höhere Verbrauchsteuern ansetzen und dadurch ihre Einnahmen steigern können , der einerseits einen Rückgang der Einkommen der Wirtschaftsakteure der Branche und der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten bewirken und andererseits Arbeitsplätze in der Branche vernichten wird.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Neue Ziffer 3.3

    Hinzufügen:

    Ungeachtet dessen, dass die Verpackung von Tabakerzeugnissen vereinheitlicht werden soll, indem die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Merkmalen der verschiedenen Hersteller verringert werden, wird auf der Verpackung an einer dafür vorgesehenen Stelle in einheitlicher Größe, Farbe und Schrift der Hersteller und der Name des Produkts angegeben. Deshalb bleibt das Kriterium der Produktqualität aktuell, denn der Verbraucher wird auch künftig darüber informiert, wer der Hersteller des von ihm erworbenen Produkts ist.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 3.3

    Ändern:

    Diese ausschließlich preisbasierte Differenzierung wird beispielsweise dazu führen, dass der in der EU angebaute Qualitätstabak seine Attraktivität für Unternehmen mit Produktionsstätten im Unionsgebiet verliert, da die Qualität kein Kriterium für den Ankauf von Tabakblättern mehr ist, was entgegen der Folgenabschätzung der Kommission eine schwerwiegende Bedrohung für die vom Tabakanbau abhängenden Arbeitsplätze darstellen wird. Derzeit werden in der EU jährlich 250 000 Tonnen Tabakblätter geerntet. Größter Erzeuger ist Italien mit 89 000 Tonnen, gefolgt von Bulgarien mit 41 056 Tonnen, Spanien mit 38 400 Tonnen und Griechenland mit 24 240 Tonnen. Dieses Glied der Kette gibt 400 000 Menschen Arbeit, allen voran Bulgarien mit 110 000 im Tabakanbau tätigen Menschen, gefolgt von Polen (75 100) und Italien (59 300) (24).

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 3.7

    Ändern:

    Darüber hinaus enthält der Richtlinienvorschlag 16 delegierte Rechtsakte, mit denen der Europäischen Kommission Regelungs- und Entscheidungsbefugnisse in wesentlichen spezifischen Elementen der Richtlinie übertragen werden, was Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausdrücklich ausschließt (25). Damit bleibt dem Rat, dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten kaum Handlungsspielraum für die Regelung grundlegender Aspekte der Richtlinie.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Neue Ziffer 4.1.1

    Neuer Text:

    In Ländern, die von der Wirtschaftskrise der letzten Jahre betroffen waren, wie z.B. Lettland, sind die sich aus dem Tabakkonsum ergebenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kosten erstaunlich hoch: Von den Todesfällen stehen 25 % bei Männern und 4 % bei Frauen mit dem Tabakkonsum im Zusammenhang, während 12 % der Krankheiten dortzulande auf dessen Folgen zurückzuführen sind. Die Kosten für die Behandlung dieser Krankheiten haben dort ungefähr 29 Mio. EUR erreicht, d.h. 3,27 % der Gesundheitsausgaben insgesamt. Die Produktionsverluste wegen Fehlzeiten aufgrund von Gesundheitsproblemen, die auf das Rauchen zurückzuführen sind, liegen bei 29,5 %, was in Lettland einem Schaden in Höhe von 12 Mio. EUR entspricht. Auch die vorzeitigen Todesfälle aufgrund von Tabakkonsum ziehen hohe Ausgaben nach sich, die ca. 2,5 Mrd. EUR, d.h. 9,38 % des BIP, betragen (26).

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 4.2

    Ändern:

    Diese unverhältnismäßige Vergrößerung des Formats der gesundheitsbezogenen Warnhinweise wird zudem werden folgende Konsequenzen haben:

    die einseitige Enteignung die Erhaltung der legitimen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte der Hersteller, die ihre eingetragenen Marken nicht mehr nutzen können. Dem Gerichtshof der Europäischen Union  (27) zufolge sind diese Rechte nicht absolut und können daher Einschränkungen unterliegen haben die Hersteller das Recht auf Nutzung ihrer eingetragenen Handelsmarken und die weitere individuelle Differenzierung ihrer Produkte;

    eine neuerliche Beschränkung des Wettbewerbs in einer Branche, in der schon jetzt nur sehr eingeschränkte Unterscheidungsmöglichkeiten gegeben sind;

    die Verletzung der grundlegenden, jeder rechtmäßigen Handelstätigkeit innewohnenden Handelsrechte die Anerkennung der Tatsache, dass die öffentliche Gesundheit und die damit zusammenhängenden Vorteile ein wesentlicher Wert sind, der Vorrang vor der Tätigkeit des Tabakhandels hat;

    ein Hindernis für die Markteinführung neuer Produkte, die für die öffentliche Gesundheit und folglich für das Wirtschaftswachstum besonders schädlich sind. , und

    die Unterbindung der Forschung und einer möglichen Verbesserung der Qualität der angebotenen Produkte. Der Markteintritt neuer Produkte der neuen Generation wird willkürlich beschränkt, ohne dabei die Möglichkeit zur Aufstellung eines klaren Regelungsrahmens zu lassen, durch den die potenziellen Risiken dieser Erzeugnisse für die Bevölkerung analysiert werden können. Dies könnte auch der Schaffung von Wohlstand und von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Innovation und der Erforschung dieser Erzeugnisse abträglich sein. Überdies sollten diese neuen, potenziell weniger risikoträchtigen Erzeugnisse nicht denselben Beschränkungen wie die herkömmlichen Erzeugnisse unterliegen.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 4.3

    Ändern:

    Gleiches gilt für die Die Beschränkung der Inhaltsstoffe zur Beseitigung des charakteristischen Geschmacks oder Aromas (Artikel 6) und die optische Präsentation der Verpackungen sind besonders wichtig. Eines der objektiven Kriterien wie die Verringerung der Anziehungskraft des Tabaks ist insbesondere für bestimmte Altersgruppen oder für ein bestimmtes Geschlecht von Bedeutung. Sie beruht nicht auf wissenschaftlichen Nachweisen wie der erhöhten Toxizität oder dem stärkeren Suchtpotenzial dieser Inhaltsstoffe, sondern auf einem so subjektiven Kriterium wie der Verringerung der Attraktivität des Tabaks und auf unsachlichen Stereotypen hinsichtlich der je nach Alters- oder Geschlechtsgruppe gerauchten Tabakart. Dieselbe Subjektivität zeigt sich an dem willkürlichen, argumentationslos auferlegten Verbot bestimmter Formate wie der Slim-Zigaretten (das nicht in der öffentlichen Konsultation enthalten war und nicht Teil der Folgenabschätzung ist), der kurzen Zigaretten und der gesamten Kategorie der Menthol-Zigaretten sowie daran, dass ein Mindestgewicht für Schnitttabakbeutel festgelegt, das Format der Tabakdosen vereinheitlicht oder sogar eine neue Kategorie von "Zigarillos" unter Verstoß gegen die seit dem 1. Januar 2011 geltende Richtlinie 2011/64/EU (28) erfunden wird. Dieses Verbot der in mehreren europäischen Ländern sehr beliebten Slim- und Menthol-Zigaretten hätte zur Folge, dass die Verbraucher keinen Zugang mehr zu ihnen hätten und sie sich auf dem Schmuggelmarkt beschaffen würden. Zudem handelt es sich dabei um Tabakerzeugnisse, die hauptsächlich von erwachsenen Rauchern konsumiert werden, weshalb sich das Argument, es gehe um die Verhinderung des Zugangs Minderjähriger zum Tabakkonsum, in diesem konkreten Fall nicht anwenden lässt. Im konkreten Fall des Mentholtabaks sei beispielsweise daran erinnert, dass diese Tabakart vorwiegend von älteren Menschen konsumiert wird und er von Ländern mit einer sehr ausgefeilten Anti-Tabak-Gesetzgebung und ganz spezifischen Bestimmungen zum Verbot bestimmter Inhaltsstoffe, wie die USA oder Kanada, nicht verboten wurde, weshalb der EWSA vorschlägt, das Verbot von Menthol aus dem Richtlinienvorschlag zu streichen.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 4.3.1

    Ändern:

    Der EWSA ist schließlich völlig mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden, neue Produkte mit Kaugummi-, Piña-colada-, Mojito-Geschmack usw. – die sogenannten "candy-flavoured cigarettes" (Zigaretten mit Bonbon-Aroma) – auf dem Markt zu verbieten, da sie sich grundsätzlich an junge Konsumenten richten können.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 4.3.2

    Ändern:

    Eine übermäßige Die Beschränkung der Inhaltsstoffe würde zu einer Vereinheitlichung des Geschmacks führen, was für die tatsächlichen und potenziellen Verbraucher von Tabakerzeugnissen ein zusätzlicher Anreiz wäre, um sich über das von ihnen konsumierte Produkt zu informieren oder ganz auf diese Erzeugnisse zu verzichten. Auf diese Weise würden sie ihre Gesundheit, ihre Produktivität und alle anderen Faktoren verbessern, die sich maßgeblich auf die Lebensqualität auswirken. und damit die Unterscheidung zwischen Konkurrenten unmöglich machen, wodurch die Investitionsbereitschaft gehemmt und die Möglichkeit der Einführung neuer Produkte beschnitten würde– alles zu Lasten des Verbrauchers, den man damit seiner Wahlmöglichkeit beraubt.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 4.5

    Streichen:

    Im Übrigen hat die Europäische Kommission in ihren Vorschlag Maßnahmen zur Verringerung des illegalen Tabakhandels aufgenommen. So legt sie z.B. in Artikel 14 des Vorschlags ein System der Verfolgung und Rückverfolgung sowie verschiedene weitere Sicherheitsmaßnahmen fest, um sicherzustellen, dass in der EU nur richtlinienkonforme Produkte verkauft werden. Diese Maßnahme impliziert eine unverhältnismäßige wirtschaftliche und administrative Belastung, die viele kleine und mittlere Unternehmen nicht schultern können, und wird, statt den illegalen Handel zu reduzieren, den Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Kontrollen einen noch größeren Verwaltungsaufwand aufbürden. Zudem werden mit diesem System Schmuggel und illegaler Handel nicht unterbunden, sondern durch die restlichen Maßnahmen des Richtlinienvorschlags vielmehr begünstigt. Der EWSA ist daher der Ansicht, dass die Bestimmungen des Artikels 14 des Richtlinienvorschlags identisch mit den Bestimmungen über Verfolgung und Rückverfolgbarkeit sein müssen, die in das Ende letzten Jahres durch die Konferenz der Vertragsparteien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeschlossene Protokoll über den unerlaubten Handel aufgenommen wurden (29).

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29

    Ziffer 4.6

    Streichen:

    Last but not least wird die Richtlinie der Europäischen Kommission die Möglichkeit geben, mittels einer zunehmenden Zahl delegierter Rechtsakte grundlegende Aspekte zu regeln und zu ändern, wie beispielsweise die Menge an Zusatzstoffen oder den Wortlaut der gesundheitlichen Warnhinweise und ihre Platzierung und Größe. Dadurch bleibt den Mitgliedstaaten fast kein Regelungsspielraum bei dieser Richtlinie, was ein extremes, in der EU bisher nur selten angewandtes Maß von Interventionismus darstellt, das die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verletzt, wie die nationalen Parlamente von acht Mitgliedstaaten (30) (Italien, Tschechische Republik, Griechenland, Bulgarien, Dänemark, Portugal, Rumänien und Schweden) bereits monieren. Im Fall Italiens hat das Parlament nicht nur darauf hingewiesen, dass der Vorschlag gegen diese Grundsätze verstößt, sondern auch betont, dass einige der verbotenen Zigarettenformen, wie Slim-Zigaretten und teerarme Zigaretten, ein nützliches Mittel im Rahmen einer Politik zur Verringerung oder Aufgabe des Konsums sein können (31).

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen

    :

    69

    Nein-Stimmen

    :

    157

    Enthaltungen

    :

    29


    (1)  Artikel 114 AEUV lautet wie folgt:

    "1.   Soweit in den Verträgen nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Verwirklichung der Ziele des Artikels 26 die nachstehende Regelung. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben."

    (2)  Siehe die Rechtssache C-491/01, The Queen gegen Secretary of State for Health, ex parte British American Tobacco (Investments) Ltd and Imperial Tobacco Ltd.

    (3)   ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 89.

    (4)  Folgenabschätzung, http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/com_2012_788_ia_en.pdf.

    (5)  Stefan Callan, Smoke Free Partnership, Making Tobacco Tax Trendy Toolkit, 2012, S. 5,

    http://www.smokefreepartnership.eu/sites/sfp.tttp.eu/files/LV%20-%20Tax%20Toolkit_4.pdf

    (6)  Europäische Kommission, Attitudes of Europeans Towards Tobacco ,

    http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/eurobaro_attitudes_towards_tobacco_2012_en.pdf, S. 84.

    (7)   ABl. C 351 vom 15.11.2012, S. 6.

    (8)  http://www.ash.org.uk/APPGillicit2013.

    (9)  Folgenabschätzung, S. 15.

    (10)  In der von der Europäischen Kommission durchgeführten Studie über die Verantwortung und die gesundheitlichen Kosten des Rauchens werden die Gesamtkosten (im Hinblick auf Gesundheit, Produktivitätsverlust und Verlust an Menschenleben) für 2009 auf 544 Mrd. EUR beziffert, http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/tobacco_liability_final_en.pdf, S. 2.

    (11)  Folgenabschätzung.

    (12)  Moodie C, Hastings G, Joossens L., Young adult smokers’ perceptions of illicit tobacco and the possible impact of plain packaging on illicit tobacco purchasing behaviour, Eur J Public health, erste Online-Veröffentlichung am 26. March 2011. DOI:10.1093/eurpub/ckr038, in: Claims that Standardised Packaging Would Increase Illicit Trade are Untrue, Smoke Free Partnership, 10. September 2012, http://www.smokefreepartnership.eu/response-to-tobacco-retailers.

    (13)  Siehe Fußnote 5.

    (14)  Carin Hakansta, Arbeitspapier der Internationalen Arbeitsorganisation A Review of National and Local Practical and Regulatory Measures", März 2004, S. 6,

    http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_protect/---protrav/---safework/documents/publication/wcms_108424.pdf.

    (15)   ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 172.

    (16)  Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Folgenabschätzung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/com_2012_788_ia_en.pdf, S. 116.

    (17)  http://apps.who.int/gb/fctc/PDF/cop5/FCTC_COP5(1)-en.pdf.

    (18)  Stefan Callan, Smoke Free Partnership, Tabakas nodokļi un nelikumīga tirdzneicība, Making Tobacco Tax Trendy Toolkit, 2012, S. 5., http://www.smokefreepartnership.eu/sites/sfp.tttp.eu/files/LV%20-%20Tax%20Toolkit_4.pdf.

    (19)  Europäische Kommission, Attitudes of Europeans Towards Tobacco,

    http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/eurobaro_attitudes_towards_tobacco_2012_en.pdf, S. 84.

    (20)   http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/dossier.do?code=COD&year=2012&number=0366&appLng=DE.

    (21)   Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, ABl. L 176 vom 5.7.2011, S. 24-36 .

    (22)  http://www.cancercampains.org.uk/ourcampaigns/theanswerisplain/moreinformation.

    (23)  The Packaging of Tobacco Products, März 2012, The Centre for Tovacco Control Research Core, finanziert vom Cancer Research UK,

    http://www.cancerresearchuk.org/prod_consump/groups/cr_common/@nre/@new/@pre/documents/generalcontent/cr_086687.pdf. S. 40.

    (24)  Siehe Fußnote 11.

    (25)   ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 172.

    (26)  http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/tobacco_liability_final_en.pdf.

    (27)  Urteil des EuGH vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89.

    (28)   Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, ABl. L 176 vom 5.7.2011, S. 24-36 .

    (29)  http://apps.who.int/gb/fctc/PDF/cop5/FCTC_COP5(1)-en.pdf.

    (30)   http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/dossier.do?code=COD&year=2012&number=0366&appLng=EN.

    (31)  Stellungnahme des Ausschusses für soziale Angelegenheiten des italienischen Parlaments zum Dokument der Europäischen Kommission COM(2012) 788 final.


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