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Document 52012XC1127(03)

Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 367 vom 27.11.2012, p. 13–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 367/13


Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2012/C 367/07

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ÄNDERUNGSANTRAG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

ÄNDERUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 9

„CHUFA DE VALENCIA“

EG-Nr.: ES-PDO-0105-0936-09.01.2012

g.g.A. ( ) g.U. ( X )

1.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

Name des Erzeugnisses

Beschreibung des Erzeugnisses

Geografisches Gebiet

Ursprungsnachweis

Erzeugungsverfahren

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Etikettierung

Einzelstaatliche Vorschriften

Sonstiges (zu präzisieren)

2.   Art der Änderung (en):

Änderung des Einzigen Dokuments oder der Zusammenfassung

Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die weder ein Einziges Dokument noch eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde.

Änderung der Spezifikation, die keine Änderung des veröffentlichten Einzigen Dokuments erfordert (Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006).

Vorübergehende Änderung der Spezifikation aufgrund der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen durch die Behörden (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006).

3.   Änderung (en):

3.1   Beschreibung:

Die Mindestanforderungen an die Knollen der weichen Erdmandel werden gestrichen.

Begründung: große Unterschiede der weichen Knollen bezüglich Größe und Gewicht. Die weiche Erdmandel wird in keinem Fall an den Verbraucher verkauft und trägt auch nicht das Emblem der Ursprungsbezeichnung. Auf die Mindestgröße muss bei der Auswahl der trockenen Erdmandel geachtet werden.

Die Zusammensetzung des Trockengewichts wird wie folgt geändert: Zucker: 11 % oder mehr; Fette: 25 % oder mehr; Eiweiß: 6,5 % oder mehr; Stärke: 25 % oder mehr; Rohfaser: 5 % oder mehr.

Begründung: Erhöhung der Qualität der „Chufa de Valencia“ und Berichtigung der Werteintervalle anhand einer möglichst großen Menge an Informationen.

Stärke: Es wurde beschlossen, dass die Untergrenze weiterhin bestehen bleibt, die Obergrenze jedoch gestrichen wird, weil sich ein Stärkeanteil von mehr als 40 % weder auf die Qualität der Erdmandel noch der Erdmandelmilch negativ auswirkt.

Zucker: Die in der vorhergehenden Verordnung festgelegten Untergrenzen bleiben weiterhin bestehen. Die Obergrenze wird gestrichen, weil ein Zuckergehalt von mehr als 17,5 % sich weder negativ auf die Qualität der Knolle noch auf die Erzeugnisse auswirkt, für die Erdmandeln als Rohstoff verwendet werden.

Fett: Je höher der Fettgehalt der Erdmandel ist, desto höher sind ihre Qualität und ihr Ertrag. Deswegen wurde beschlossen, die Obergrenze aufzuheben, die Untergrenze aber beizubehalten.

Eiweiß: Es wurde beschlossen, die Obergrenze aufzuheben und die Untergrenze beizubehalten, weil eine über der Obergrenze liegende Menge die Qualität der Knolle keinesfalls beeinträchtigt und ihr Mehrwert hierdurch gesteigert wird.

Fasern: Die Erdmandel hat einen hohen Faseranteil. Dies ist zu beachten, wenn die Eigenschaften der zu schützenden Erdmandel beschrieben werden.

Folgende Erdmantelarten werden geschützt: „Weich“, „Trocken“ und „Trockenauswahl“ Die Begriffe „Chufa seca cosechero“ und „Chufa seca granza“ werden gestrichen.

Begründung: Die gestrichenen Begriffe werden überhaupt nicht mehr verwendet und fallen unter den Begriff „trockene Erdmandel-Auswahl“.

Die Feuchtigkeit der trockenen Erdmandel darf mindestens 6,5 % und höchstens 12 % betragen. Die Untergrenze für den Feuchtigkeitsgehalt wird von 7,5 % auf 6,5 % gesenkt.

Begründung: Die Qualität der Erdmandel wird nicht beeinträchtigt. Sie kann länger aufbewahrt werden, da sie für einen möglichen Pilzbefall weniger anfällig wird.

Der Mindestdurchmesser für ausgewählte Erdmandeln beträgt jetzt 3 mm.

Begründung: Messungen der Knollengröße zeigen, dass die Erdmandel bereits ab 3 mm für den Verkauf geeignet ist, gesiebt werden kann und die chemischen Eigenschaften größerer Knollen aufweist.

3.2   Geografisches Gebiet:

Es wird vorgeschlagen, das Anbaugebiet auf die Gemeinden Massalfassar, Museros und Emperador auszuweiten.

Begründung: Diese drei Dörfer sind genau so wie die anderen 16 zum Schutzgebiet zählenden Dörfer eng mit dem Anbau der Erdmandel verbunden. Die Anbaubedingungen bezüglich Boden und Klima sind identisch. Dies gilt auch für die einschlägigen Kenntnisse und die Anbautradition.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„CHUFA DE VALENCIA“

EG-Nr.: ES-PDO-0105-0936-09.01.2012

g.g.A. ( ) g.U. ( X )

1.   Name:

„Chufa de Valencia“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Spanien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

3.1   Erzeugnisart:

Klasse 1.8

Andere unter Anhangs I fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

Name: Chufa de Valencia.

Beschreibung: Knolle der Populationssorte Erdmandel („Cyperus esculentus L. var. sativus Boeck.“) verschiedener Formen und Größen, mit dünner Schale, korkartigem Gewebe und einem hohen Fett- und Zuckergehalt.

Die „Chufa de Valencia“ wird geerntet, gewaschen getrocknet und sortiert. Sie hat einen Feuchtigkeitsgehalt zwischen 6,5 % und 12 % und einen Durchmesser von mehr als 3 mm.

Die ausgewählten Erdmandeln müssen den Erwartungen entsprechen und frisch aussehen, müssen ganz und sauber sein und dürfen keinerlei Veränderungen aufweisen, die sich auf Verbrauch und Aufbewahrung negativ auswirken könnten.

Im Folgenden wird die chemische Zusammensetzung der durch die Ursprungsbezeichnung geschützten „Chufa de Valencia“ in Bezug zum Trockengewicht dargestellt.

Zucker: 11 % oder mehr.

Fett: 25 % oder mehr.

Eiweiß: 6,5 % oder mehr.

Stärke: 25 % oder mehr.

Rohfaser: 5 % oder mehr.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):

3.4   Futter (nur für tierische Erzeugnisse):

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

Bei der Erzeugung der Erdmandel müssen folgende Schritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen:

Die Pflanzung, die zwischen März und Juni stattfindet, sowie die Ernte ab Ende Oktober.

Das Waschen der Erdmandeln und das drei Monate dauernde Trocknen. Die klimatischen Bedingungen des Gebiets sowie das Geschick der Landwirte sind für das richtige Trocknen und die gewünschte Zusammensetzung der Erdmandeln entscheidend.

Das Reinigen der getrockneten Erdmandeln, bei dem beschädigte Knollen aussortiert werden. Das Fachwissen der Erdmandelerzeuger des Gebiets gewährleistet, dass nach dem Reinigungsverfahren alle Erdmandeln aussortiert worden sind, die nicht den Ansprüchen genügen.

Sortieren der getrockneten und gesäuberten Erdmandeln, um z. B. pflanzliche Reste und von Ungeziefer befallene Knollen zu entfernen. Klassifizierung nach Durchmesser. Dies sind die letzten Schritte, um das unter 3.2 beschriebene Erzeugnis zu erhalten. Das Fachwissen der Erzeuger über die Erdmandel, die Erzeugungstechniken und die Mittel, mit denen die Knollen sortiert und klassifiziert werden, gewährleisten, dass das Erzeugnis den Erwartungen der Verbraucher entspricht.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Das Gebiet, in dem die durch die Ursprungsbezeichnung geschützten Erdmandeln erzeugt werden, liegt im Verwaltungsbezirk Horta Nord de Valencia und umfasst folgende Gemeinden: Albalat dels Sorells, Alboraya, Albuixech, Alfara del Patriarca, Almàssera, Bonrepós i Mirambell, Burjassot, Emperador, Foios, Godella, Massalfassar, Meliana, Moncada, Museros, Paterna, Rocafort, Tavernes Blanques, Valencia und Vinalesa.

Das Gebiet ist flach, wie es für Sedimentgebiete an der Mittelmeerküste typisch ist. Hier herrscht ein mediterranes Klima mit hoher relativer Luftfeuchtigkeit; aufgrund der Nähe des Meeres schwankt die Temperatur im Laufe des Tages nur gering.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets:

Natürliche Faktoren

Orografie: Typisch flaches Sedimentgebiet an der Mittelmeerküste.

Boden: Sandig-lehmig, mit guter Wasserableitung und einheitlich flach.

Böden mit leichter lockerer Textur, feinkörnigem Sand und unkrautfrei.

Klima: Mediterran mit hoher relativer Luftfeuchtigkeit; die Temperaturen schwanken im Verlauf des Tages auf Grund der Nähe des Meeres, das temperaturstabilisierend wirkt, kaum.

Die erhöhte relative Luftfeuchtigkeit begünstigt den Anbau, da in diesem Gebiet nur geringe Niederschläge zu verzeichnen sind.

Hydrologie: Gebiet mit geringen Niederschlägen (ca. 400 mm pro Jahr). Im Sommer erfolgt die Bewässerung über Kanäle, die vom Fluss Turia gespeist werden.

Menschliche Faktoren

Die Erdmandel wurde im 8. Jahrhundert von den Arabern als Delikatesse und als Basis für das Erfrischungsgetränk, das durch die Mazeration der Knollen gewonnen wird, in Spanien eingeführt. Unter dem kulturellen Einfluss des Islam wird im 13. Jahrhundert der Anbau der Erdmandel auf das Mittelmeergebiet der heutigen Region Valencia ausgedehnt. Im Jahr 1975 erwähnt A. J. Cavanilles das Vorhandensein von Erdmandelanbauflächen auf 15 ha in Alboraya und Almàssara, mit Hinweisen auf Kultur und Verbrauch der Knollen. Über die Erdmandel, ihre Merkmale, ihre Mikrobiologie und das durch Mazeration gewonnene Getränk haben Forscher des Gebiets zahlreiche Studien veröffentlicht.

In diesem geografischen Gebiet hat der Anbau der Erdmandel eine lange Tradition und eine herausragende sozioökonimische Bedeutung, denn er bietet die Existenzgrundlage für über 500 Landwirte. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse in Bezug auf die Anbautechniken, die für die Bodenbearbeitung, die Pflanzung, die Pflege, die Ernte, das Trocknen und das Erzielen eines hochqualitativen Endprodukts von entscheidender Bedeutung sind.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses:

Für die Qualität der Erdmandeln aus Valencia sind die chemischen Parameter Fett- und Eiweißgehalt entscheidend, da die Erdmandeln aus anderen Anbaugebieten nicht so hohe Werte aufweisen. Außerdem hat die Erdmandel aus Valencia eine dünnere Schale als andere Erdmandeln. Somit hat die „Chufa de Valencia“ einen süßeren und intensiveren Geschmack sowie eine dünnere Schale und ist größer und gleichmäßiger geformt.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):

Das Klima im Anbaugebiet spielt für die Keimung, das Wachstum und die Ernte der Erdmandel eine entscheidende Rolle. Neben dem Klima sind die Eigenschaften des Bodens entscheidend, die auf die ständigen Sandanspülungen über Jahre hinweg zurückgehen, und ideale Bedingungen für das genannte Wachstum, die Größe und die Qualität der Knollen bieten. Die Erdmandel hat daher einen süßeren und intensiveren Geschmack, eine dünnere Schale und ist außerdem größer und gleichmäßiger geformt als vergleichbare Erzeugnisse.

Der Anbau der Erdmandel setzt eine erhöhte Durchschnittstemperatur zwischen 13 °C und 25 °C voraus. Außerdem darf der Boden während der Monate, in denen die Erdmandel keimt und die Knollen wachsen, keinen Frösten ausgesetzt sein. Darüber hinaus begünstigt die hohe relative Luftfeuchtigkeit den Anbau, da in diesem Gebiet nur geringe Niederschläge zu verzeichnen sind. Alle diese Bedingungen sind im Gebiet der g.U. gegeben (siehe Punkt 5.1).

Der Mensch spielt auch eine Rolle in Bezug auf die Qualität des Erzeugnisses, da das Geschick der Landwirte für den erfolgreichen Anbau entscheidend ist. Die Einbindung des Erdmandelanbaus in den Fruchtwechsel mit Erzeugnissen des Mittelmeerobstbaus, eine effiziente Unkrautkontrolle sowie weitere entscheidende Anbauphasen sind Grundvoraussetzung für ein hochqualitatives Endprodukt.

Die Arbeitsschritte nach der Ernte, insbesondere das von Hand sorgfältig vorbereitete, langsame Trocknen, bei dem sich die chemische Zusammensetzung der Erdmandel ändert, sorgen für deren einzigartige Eigenschaften.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

http://www.agricultura.gva.es/pc_chufadevalencia


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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