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Document 52012IP0469

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2012 zum vereinfachten Zugang zu Krediten zur Unterstützung der Internationalisierung (2012/2114(INI))

ABl. C 434 vom 23.12.2015, p. 17–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 434/17


P7_TA(2012)0469

Finanzierung von Handel und Investitionen von KMU

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2012 zum vereinfachten Zugang zu Krediten zur Unterstützung der Internationalisierung (2012/2114(INI))

(2015/C 434/02)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt — Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (COM(2006)0567),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik“ (COM(2010)0343),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen — Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020“ (COM(2010)0612),

unter Hinweis auf das Übereinkommen über Technische Handelshemmnisse, das 1994 im Rahmen der Uruguay-Runde der Multilateralen Handelsverhandlungen im Rahmen des GATT (1) angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln (2) (Verordnung über Handelshemmnisse),

unter Hinweis auf den UNCTAD-Bericht 2011 über die Weltinvestitionen,

in Kenntnis der OECD/WTO/UNCTAD-Berichte über die G20-Handels- und -Investitionsmaßnahmen (Mitte Oktober 2010 bis April 2011),

in Kenntnis des politischen Rahmens für Investitionen der OECD (PFI),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. September 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite (3),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China (4), die Entschließung vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA (5), die Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (6), die Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens (7), die Entschließung vom 22. Mai 2007 zu „Europa im Zeitalter der Globalisierung — externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit“ (8), die Entschließung vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (9), die Entschließung vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (10), die Entschließung vom 24. April 2008 zu „Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation“ (11), die Entschließung vom 5. Februar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China (12), die Entschließung vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (13), die Entschließung vom 21. Oktober 2010 zu den Handelsbeziehungen der EU zu Lateinamerika (14), die Entschließung vom 17. Februar 2011 zu dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Republik Korea (15), die Entschließung vom 6. April 2011 zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik (16), den Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern (17), die Entschließung vom 11. Mai 2011 zu dem Stand der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Indien (18), die Entschließung vom 11. Mai 2011 zu den Handelsbeziehungen EU-Japan (19), die Entschließung vom 8. Juni 2011 zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada (20), und die Entschließung vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020 (21),

in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Europäischen Rat mit dem Titel „Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2011 — Unsere strategisch wichtigen Wirtschaftspartner auf besseren Marktzugang verpflichten: prioritäre Maßnahmen zur Beseitigung von Handelsschranken“ (COM(2011)0114),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2011 zu den Handels- und Investitionshemmnissen (22),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Kleine Unternehmen — große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen“ (COM(2011)0702),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU (COM(2011)0870),

in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Europäischen Rat mit dem Titel „Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2012“ (COM(2012)0070),

in Kenntnis des IFC/Weltbankberichts „Doing Business 2012“: Doing Business in a More Transparent World“ (nachfolgend als „Doing Business 2012 Index“ bezeichnet),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2012 über die Attraktivität von Investitionen in Europa (23),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0367/2012),

A.

in der Erwägung, dass die gemeinsame Handelspolitik (GHP) seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gemäß Artikel 207 AEUV ausländische Direktinvestitionen (FDI) umfasst und in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt; in der Erwägung, dass Mitgliedstaaten bilaterale Investitionsabkommen nur nach Ermächtigung durch die Union verhandeln und abschließen dürfen; in der Erwägung, dass die Zustimmung des Parlaments für sämtliche von der Kommission im Namen der Union verhandelten Handels- und Investitionsabkommen erforderlich ist;

B.

in der Erwägung, dass die EU laut dem UNCTAD-Bericht für 2011 weiterhin ein wichtiger Standort ist, der FDI anzieht; in der Erwägung, dass die Eurostat-Zahlen im Gegensatz dazu zeigen, dass die gesamten EU-27-FDI-Abflüsse 2008 um 30 %, 2009 um weitere 28 % und 2010 um zusätzliche 62 % gefallen sind;

C.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem Doing Business 2012 Index auf globaler Ebene lediglich 40 % (und die Mitglieder der Eurozone lediglich 26 %) der 35 wichtigsten Länder in Bezug auf Unternehmerschaft stellen;

D.

in der Erwägung, dass die Kommission schätzt, dass es sich bei 99 % aller Unternehmen in der EU um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt; und in der Erwägung, dass 92 % dieser KMU Kleinstunternehmen mit ein bis neun Beschäftigten, 6,7 % kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten und 1,1 % mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sind; in der Erwägung, dass die Anzahl der KMU 23 Millionen beträgt und sie das Rückgrat der Wirtschaft der Union bilden, wobei sie zwei Drittel der Arbeitsplätze im privaten Sektor schaffen;

E.

in der Erwägung, dass Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) vielfältiger Natur sind und aufgrund der Eigenheiten des jeweiligen Wirtschafts- oder Dienstleistungssektors, in dem sie aktiv sind, des Mitgliedstaats oder sogar der Region, von dem/der aus sie aktiv sind, ihrer Größe, ihres Geschäftsmodells, ihrer Unternehmenskultur und ihres Unternehmensumfelds, auf internationaler Ebene oder innerhalb des Binnenmarktes, unterschiedliche Bedürfnisse haben; in der Erwägung, dass sie sich im Verlauf ihrer jeweiligen Geschäftszyklen unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber sehen;

F.

in der Erwägung, dass ein Mangel an Finanzierung, zusammen mit einem schwächeren Unternehmergeist als in anderen Industrieländern, eine der wichtigsten Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit und die Unternehmerschaft der EU-Unternehmen bleibt; und in der Erwägung, dass die fortbestehende fragmentierte Regulierung und Bürokratie die Fähigkeit von KMU, besonders von Kleinst- und kleinen Unternehmen, einschränkt, sich an eine energie- und ressourceneffiziente Wirtschaft anzupassen und in Märkte außerhalb ihrer Heimatländer, sowohl im Binnenmarkt als auch weltweit, zu expandieren;

G.

in der Erwägung, dass 44 % der KMU einen Mangel an geeigneten Informationen als ein wichtiges Hindernis für die Internationalisierung bezeichneten;

H.

in der Erwägung, dass die Zurückhaltung der europäischen KMU bei der Expansion ihrer Geschäftstätigkeit ins Ausland im Wesentlichen der fehlenden Diagnose oder Vordiagnose ihrer Ausfuhrmöglichkeiten geschuldet ist;

I.

in der Erwägung, dass eine beträchtliche Anzahl europäischer KMU im internationalen Export aktiv ist (25 % der Gesamtheit); und in Erwägung, dass nur 13 % der europäischen KMU auf Märkten außerhalb der EU tätig sind und nur 4 % der international inaktiven KMU in absehbarer Zeit konkrete Pläne für den Beginn internationaler Aktivitäten haben; in der Erwägung, dass bestimmte KMU aufgrund ihres Unternehmensprofils und ihrer Größe nicht in der Lage sind international zu agieren;

J.

in der Erwägung, dass nur 10 % der Kleinstunternehmen die mehr als 300 öffentlichen Unterstützungsprogramme nutzen, die bereits verfügbar sind; und in der Erwägung, dass die große Anzahl an Unterstützungsprogrammen es für KMU schwierig macht, die tatsächlich verfügbare Hilfe zu identifizieren und zu nutzen;

K.

in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa besonders von der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind; und in der Erwägung, dass ihre Internationalisierung über den Binnenmarkt hinaus ebenfalls unterstützt werden sollte;

L.

in der Erwägung, dass während der letzten beiden Jahre fast ein Drittel der KMU, die ein Bankdarlehen beantragt haben, keinen Kredit oder eine geringere als die beantragte Summe erhielten; und in der Erwägung, dass die Ablehnungsquote für Kleinstunternehmen am höchsten war;

M.

in der Erwägung, dass das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) Finanzinstitute in die Lage versetzt hat, im Zeitraum 2007–2013 neue Finanzierungen in Höhe von 30 Milliarden EUR für mehr als 3 15  000 KMU zur Verfügung zu stellen; und in der Erwägung, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) ca. 40 Milliarden EUR an Darlehen für KMU zur Verfügung gestellt hat, von denen im Zeitraum 2008–2011 mehr als 2 10  000 KMU profitiert haben;

N.

in der Erwägung, dass das von der Kommission vorgeschlagene neue Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) Unternehmen und KMU eine Kreditgarantiefazilität zur Verfügung stellen wird, die Garantien für die Fremdfinanzierung über einfache Darlehen, nachrangige und Beteiligungsdarlehen oder Leasing anbieten wird, um die speziellen Schwierigkeiten zu verringern, denen KMU beim Zugang zu Finanzierung für ihr Wachstum gegenüberstehen, dass es eine Verbriefung von KMU-Kredit-Portfolios, die auf die Mobilisierung zusätzlicher Fremdfinanzierung für KMU abzielt, anbieten wird und dass es mit einem geplanten Budget von 2,5 Milliarden EUR von 2014 bis 2020 laufen wird;

O.

in der Erwägung, dass die Kenntnisse, die die Mitgliedstaaten und auch die Einrichtungen der Zivilgesellschaft (Handelskammern, Arbeitgeberverbände etc.) im Bereich der Maßnahmen zur Unterstützung der Internationalisierung von KMU und Kleinstunternehmen erworben haben, einen großartigen Erfahrungsschatz für die Ausarbeitung neuer wirksamer und erfolgreicher Maßnahmen in diesem Bereich darstellen;

P.

in der Erwägung, dass Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Unterstützung von KMU subsidiär, additional und komplementär zu den bereits existierenden Maßnahmen sein müssen, europäischen Mehrwert erbringen sollen und nicht zu Dopplungen und Überschneidungen mit den bestehenden nationalen, regionalen und lokalen Programmen führen dürfen sowie eine bestmögliche programmatische und operative Koordination erreichen sollten;

Q.

in der Erwägung, dass in den Berichten der Kommission über Handels- und Investitionshindernisse eine Reihe von Beispielen dafür angeführt wird, dass der Zugang der EU zu den Märkten in verschiedenen Ländern der Welt, zu denen Industrieländer und wichtige Schwellenländer in der WTO gehören, in stärkerem Maße durch verschiedene nicht-tarifäre Handelshemmnisse (NTB) als durch Handelszölle eingeschränkt wird, wobei letztere im Zuge der fortschreitenden Globalisierung weitgehend aufgehoben werden; in der Erwägung, dass die Regeln der WTO ungerechtfertigte nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen untersagen;

R.

in der Erwägung, dass die EU ihre Industrie und Unternehmen, einschließlich KMU, wenn dies erforderlich ist, gegen Verstöße ihrer Handelspartner gegen die vereinbarten Regeln und die WTO-Normen und –Prinzipien mit allen zweckmäßigen und verhältnismäßigen Mitteln unterstützen muss; in der Erwägung, dass der Rückgriff auf multilaterale und bilaterale Streitbeilegungsmechanismen und insbesondere WTO-kompatible handelspolitische Schutzinstrumente (TDI) nur ein letztes Mittel sein sollte;

S.

in der Erwägung, dass Rechtsunsicherheit bei Investitionen ein wichtiger abschreckender Faktor für KMU ist, wenn es um die Internationalisierung geht; und in der Erwägung, dass ein gesetzliches Rahmenwerk mit unseren Handelspartnern, das für Rechtssicherheit sorgt, absolut notwendig ist; in der Erwägung, dass die EU die Interessen der europäischen Unternehmen, insbesondere der KMU, gegenüber Verletzungen der Rechtssicherheit von Investitionen in Ländern außerhalb der EU verteidigen muss;

1.

fordert die Kommission und, wo angebracht, die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Teilnahme von KMU und, falls zutreffend, Kleinstunternehmen an den globalen Märkten zu fördern, indem geeignete Maßnahmen für ihre Internationalisierung und insbesondere ihre weitere Integration in den Binnenmarkt der EU durchgeführt werden, darunter auch der einfachere Zugang zu Kapital und regelmäßig aktualisierten Informationen über Geschäftsmöglichkeiten im Ausland, sowie wirksame TDI, die dazu dienen, ihren rechtmäßigen Schutz vor unfairen Dumpinglöhnen und Subventionen abzusichern, um einen fairen Wettbewerb mit Drittländern zu gewährleisten; gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Menschen-, Arbeits- und Sozialrechte in Drittländern geschützt werden und der Umweltschutz sichergestellt wird;

2.

stellt fest, dass KMU auch aufgrund der durch die Wirtschaftskrise gefallenen inländischen Nachfrage in Schwierigkeiten sind;

I.   Zugang zu Informationen

3.

betont, die Notwendigkeit, die Datenerfassung auf Unternehmensebene zu verbessern, um das Bewusstsein für die Bedürfnisse von KKMU zu erhöhen, bewährte Verfahren auszutauschen und ihnen eine besser ausgerichtete Unterstützung sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf EU-Ebene zu bieten; fordert außerdem regelmäßige Kosten-Nutzen-Analysen, um sowohl die Effektivität einer solchen Unterstützung im Hinblick auf die Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KKMU sowohl im Binnenmarkt als auch im globalen Zusammenhang zu bewerten;

4.

betont vor allem die Notwendigkeit einer Bestandsaufnahme zur Identifizierung vorhandener und fehlender Unterstützungsprogramme auf nationaler und EU-Ebene, um Überschneidungen und Lücken zu vermeiden, und zwar unter Einbeziehung von vorhandenen Dienstleistungsanbietern und Unterstützungsstrategien in Zusammenarbeit mit nationalen Agenturen; ermutigt die Behörden der Mitgliedstaaten, ähnliche einzelne Online-Datenbanken für nationale und regionale Finanzierungsquellen zu schaffen;

5.

betont die Notwendigkeit der Bewertung des verfügbaren Marktes in Bezug auf eine wachsende Internationalisierung, der weiteren Förderung der KMU-Entwicklung innerhalb des Binnenmarktes und der Einschätzung der Entwicklung der KMU auf dem Binnenmarkt als genauso wichtig wie die Entwicklung von KMU im Ausland;

6.

hält es für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU für unerlässlich, ein Netzwerk zu schaffen, als Teil einer digitalen Plattform nationale Auskunftstellen für KMU, Handelskammern, Exportkreditversicherungen (ECA), Unternehmensverbände und die Kommission an einen Tisch zu bringen, um Unternehmen in der EU, insbesondere Export- und Importunternehmen, genaue, rechtzeitige und leserfreundliche Informationen aus einer Hand zu bieten, damit sie in vollem Umfang von der neuen gemeinsamen Handelspolitik der Union profitieren können;

II.   Zugang zu Kapital

7.

betont, dass immer wiederkehrende Schwierigkeiten hinsichtlich des Zugangs zu Kapital zu den wichtigsten Hinderungsgründen für die Internationalisierung von KMU zählen; fordert die einzelstaatlichen Regierungen auf, die KMU durch öffentlich unterstützte Exportkredite zu unterstützen, ohne den Wettbewerb innerhalb der EU zu verzerren, und außerdem ausreichende Finanzmittel (z. B. spezielle Darlehen, Kofinanzierung und Risikokapital) für KMU vorzusehen, um so dem Investitionsabbau und dem Deleveraging der Banken zu begegnen; betont, dass solche Finanzmittel KMU zur Verfügung gestellt werden sollten, die bereits exportieren und einen tragfähigen Geschäftsplan zur Verbesserung und Konsolidierung ihres bestehenden Marktanteils und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen, vorlegen können;

8.

ist der Auffassung, dass zur Stärkung der EU-Wirtschaft die Unterstützung von Unternehmensgründungen, die innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten, und von KMU, die Startkapital oder weitere Mittel benötigen, nicht unberücksichtigt bleiben sollte, wenn sie innerhalb des Binnenmarktes operieren oder durch Internationalisierung expandieren möchten;

9.

fordert die einzelstaatlichen Regierungen daher auf, die KMU zu unterstützen, indem sie die Möglichkeiten vor allem zur Schaffung von Investmentfonds für KMU untersuchen, in die jeder europäische Bürger seine Ersparnisse investieren kann;

10.

fordert, dass öffentlich unterstützte Exportkredite mit den OECD-Leitsätzen in Einklang stehen und Projekte unterstützen, die internationale Umwelt- und Arbeitsnormen erfüllen;

11.

fordert dazu auf, dass die KMU beim Zugang zu Kapital gewährte Unterstützung gemäß dem jeweiligen und spezifischen Bedarf der KMU reguliert wird, um eine Einheitslösung zu vermeiden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Wirtschaft in der EU eine Vielzahl von Unternehmensprofilen und -bedürfnissen aufweist, die die Größe und Struktur, den Aktivitätsbereich und den geografischen Standort der KMU widerspiegeln;

12.

ist der Auffassung, dass eine auf die Förderung der Internationalisierung von KMU ausgerichtete ganzheitliche Strategie für die Handelsfinanzierung dringend erforderlich ist; glaubt, dass die EU Anreize zur Entwicklung von KMU in strategischen Sektoren auf proaktive Weise fördern und unterstützen sollte, insbesondere im Fall von Herstellungsaktivitäten mit hohem Mehrwert, die einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Schwellenländern und hochwertige Arbeitsplätze für europäische Bürger bieten; betont daher die Notwendigkeit, vielversprechende Nischenmärkte zu identifizieren und deren Entwicklung zu fördern;

13.

fordert die Kommission auf, den europäischen Business-Angel-Markt und ähnliche Märkte weltweit zu untersuchen, um die Kapazität von Business-Angel-Netzwerk-Managern in der EU aufzubauen und von ihnen zu lernen; bestärkt Banken und andere Finanzinstitute, ihren KMU-Kunden regelmäßig aktualisierte Informationen über verfügbare Finanzinstrumente zur Verfügung zu stellen, einschließlich KMU-Netzwerken und Business Angels; fordert die Kommission ebenfalls auf, relevante Informationen in dieser Hinsicht bereitzustellen;

14.

erkennt das Vorhandensein von gut etablierten und erprobten Systemen zur Unterstützung von KMU auf nationaler Ebene an, die Zugang zu Exportkrediten über ECA bieten, und hält die Fortführung dieser Unterstützung für angezeigt; nimmt jedoch den Standpunkt ein, dass die Schaffung einer systematischen Unterstützung bei Exportkrediten auf EU-Ebene mit der Einrichtung einer Export-/Import-Stelle für KMU, die KMU auf der Grundlage von einzelstaatlichen bewährten Verfahren zusätzliche Unterstützung über ECA gewähren würde, mittelfristig eine weitere Diskussion erfordert; stellt fest, dass diese zusätzliche Unterstützung zinsgünstige und Festzinsdarlehen, kurzfristiges Betriebskapital und Refinanzierung, Beteiligungskapital und Unternehmensversicherungslösungen umfassen könnte;

15.

weist auf die regulatorischen und juristischen Schritte hin, die erfolgen müssen, um den Zugang von KMU zu Sicherheiten zu verbessern, d. h.:

Reduzierung der Hindernisse bei der Eintragung von Grundbesitz (z. B. durch die Einrichtung von Kreditbüros);

Senkung der Inkassokosten von Kreditgebern und Anhebung der allgemeinen Qualität von finanziellen Informationen über KMU, um deren Kreditwürdigkeit in den Augen der Kreditgeber zu verbessern;

16.

betont die Notwendigkeit, KMU mit finanzieller und technischer Unterstützung mit den Schwerpunkten Marktforschung, Projekt- und Exportfinanzierungsberatung, juristische Beratung (z. B. über Rücktrittsklauseln oder Strafen für Zahlungsverzug oder Nichtzahlung), Zoll- und Steuerverpflichtungen, Bekämpfung von Nachahmung sowie Unternehmenspräsentation auf Messen und Netzwerkveranstaltungen (beispielsweise um Vertriebspartner in Drittländern zu finden) zu versorgen;

17.

weist nachdrücklich darauf hin, dass es ebenfalls notwendig ist, die Kreditlücke für Kleinstunternehmen zu schließen; betont die positive Rolle von Kleinkrediten bei der Gründung solcher Unternehmen; bekräftigt, dass auch geringe FDI-Summen geschäftliche Basisinitiativen anregen können, indem sie Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung auf lokaler Ebene schaffen (beispielsweise die Entwicklung von handwerklichem Können), selbst wenn es einen Nischenmarkt betrifft;

18.

verlangt mehr öffentlich-private Partnerschaften bei der Bereitstellung von Startkapital und Risikokapital für KKMU in der EU bei Teilung des unternehmerischen Risikos; weist in diesem Zusammenhang auf die positive Rolle hin, die sowohl Mikrofinanzinstitutionen als auch Fonds für soziales Unternehmertum bei der Entwicklung von Geschäftsmöglichkeiten, die auch starke soziale, ethische und Umweltziele verfolgen, spielen können;

III.   Empfehlungen für konkrete Maßnahmen

19.

verlangt Bemühungen auf nationaler und EU-Ebene zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds von KMU, in enger Absprache mit sowohl KMU-Verbänden und Industrie- und Handelskammern als auch anderen relevanten Interessenvertretern in der EU, um Bürokratie einzudämmen und die Internationalisierung von KMU zu unterstützen;

20.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit EU-Unternehmen eine jeweils einzige Anlaufstelle („Helpdesks“) auf lokaler Ebene einzuführen, sodass KMU Informationen zu Export-Importmöglichkeiten, bestehenden Handelshemmnissen (sowohl tarifären als auch nicht tarifären), Investitionsschutz, Bestimmungen zur Streitbeilegung und Wettbewerbern in ihrer eigenen Sprache und zur sofortigen Nutzung erhalten können sowie Kenntnisse und Verständnis in Bezug auf die kulturellen Bräuche und Verfahrensweisen der Menschen in Drittmärkten erlangen können;

21.

fordert die Vernetzung der europäischen KMU mit den großen europäischen Unternehmen, damit die KMU Nutzen aus der Erfahrung, den Exportkapazitäten und dem Innovationspotenzial großer Unternehmen ziehen können;

22.

fordert die Kommission auf, den Austausch zwischen KMU-Unternehmern der EU und Drittländern nach dem Beispiel des auf Ebene der Europäischen Union bestehenden Programms „Erasmus für Jungunternehmer“ zu fördern;

23.

betont die Notwendigkeit einer Förderung der Zusammenarbeit zwischen europäischen KMU und Unternehmen in Drittländern, um den Marktzugang und die Integration in die Märkte von Drittländern zu erleichtern;

24.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäischen KMU stärker für die in Verhandlung befindlichen Handelsabkommen und für die auf internationale Investitionen bezogenen Aussichten, die sich für die KMU ergeben, zu sensibilisieren;

25.

ermutigt EU-Unternehmen und Exporteure, aktiv von den TDI, wie den TBR-Beschwerden oder dem Beschwerderegister der Marktzugangsdatenbank Gebrauch zu machen, um der Kommission von bedeutenden Schädigungen aufgrund von Handelshemmnissen zu berichten und gegebenenfalls von Amts wegen ein Untersuchungsverfahren in Bezug auf Antidumping und Ausgleichszölle durch die Kommission einzuleiten, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Industrie, um das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen zu vermeiden;

26.

vertritt die Auffassung, dass der wirkungsvolle Schutz von KMU vor unfairen Handelspraktiken von EU-Partnerstaaten ebenso wichtig ist wie die Unterstützung für KMU, die eine Internationalisierung anstreben; betrachtet die Internationalisierung und den Schutz als zwei Seiten derselben Medaille im Globalisierungsprozess;

27.

fordert die Kommission auf, bei der Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU verbesserten Zugang von KMU zu Antidumping- und Antisubventionsverfahren ausreichend zu berücksichtigen;

28.

fordert die Kommission auf, KMU bei der Einrichtung internationaler Standards (z. B. ISO) zu beteiligen, da sich Änderungen von Regulierungsregimen direkt auf ihre Rentabilität auswirken; besteht darauf, dass die Bekämpfung von ungerechtfertigten nicht-tarifären Handelsbeschränkungen eine vorrangige Stellung bei der Kommission erhalten muss, insbesondere durch die Harmonisierung auf einschlägigen globalen Standards basierender technischer Vorschriften;

29.

fordert die Kommission auf, die weit verbreiteten und anhaltenden Probleme innerhalb sämtlicher multilateraler und bilateraler Handelsabkommen anzugehen, insbesondere in Freihandelsabkommen mit sowohl Industrie- als auch Schwellenländern, und sicherzustellen, dass nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen in der WTO mindestens genauso viel Aufmerksamkeit erhalten, wie gegenwärtig der Abschaffung von Zöllen gewidmet wird;

30.

bedauert das fehlende Angebot konkreter Instrumente für europäische Unternehmen, insbesondere für KMU, zur wirksamen Bekämpfung der Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums (RGE); begrüßt die Entscheidung der Kommission, eine Änderung der Richtlinie zur Durchsetzung der RGE vorzuschlagen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die RGE in allen relevanten multilateralen Organisationen (WTO, Weltgesundheitsorganisation und Weltorganisation für geistiges Eigentum) stärker durchzusetzen;

31.

weit darauf hin, dass KMU Preisschwankungen gegenüber empfindlich sind; fordert daher die Kommission auf, aktiv auf EU-Ebene und in internationalen Foren wie der G20 gegen schädliche Finanzspekulationen mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen vorzugehen;

32.

fordert die Union auf, die sich aus der Europäischen Nachbarschaftspolitik ergebenden Investitionsmöglichkeiten für KMU in der EU voll zu nutzen, mit dem Schwerpunkt auf grenzübergreifenden Investitionen in Ländern der Östlichen Partnerschaft und der Partnerschaft des südlichen Mittelmeerraums; weist darauf hin, dass Investitionsmöglichkeiten in diesen Gebieten wesentlich zur Erfüllung der sozioökonomischen Bedürfnisse der Bürger der betroffenen Länder beitragen und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, eine tiefere regionale Kooperation und regionale Stabilität fördern;

33.

ist der Auffassung, dass die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst Synergien entwickeln sollten, um die Handelsdiplomatie der Union weltweit zu verbessern;

34.

fordert, dass die EU eine ehrgeizige gemeinsame Industriepolitik auf der Grundlage der Förderung von Forschung und Innovation entwickelt, die von innovativen Finanzierungsquellen, etwa projektspezifischen Anleihen, profitiert und durch die die Entwicklung von KMU durch den Zugang zum Beschaffungswesen gefördert wird, um ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber wichtigen Akteuren in Industrie und Forschung zu bewahren;

o

o o

35.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/17-tbt.pdf

(2)  ABl. L 349 vom 31.12.1994, S. 71.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0363.

(4)  ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 103.

(5)  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.

(6)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 400.

(7)  ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 182.

(8)  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 128.

(9)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 95.

(10)  ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 16.

(11)  ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 77.

(12)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 132.

(13)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. - 166.

(14)  ABl. C 70 E vom 8.3.2012, S. 79.

(15)  ABl. C 188 E vom 28.6.2012, S. 113.

(16)  ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 34.

(17)  ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 203.

(18)  ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 13.

(19)  ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 19.

(20)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0257.

(21)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0412.

(22)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0565.

(23)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0275.


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