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Document 52012IP0459

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat und an die Kommission zu den Verhandlungen für ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (2012/2153(INI))

    ABl. C 419 vom 16.12.2015, p. 159–167 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 419/159


    P7_TA(2012)0459

    Empfehlungen an den Rat, die Kommission und den EAD zu Verhandlungen über ein neues verstärktes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Kasachstan

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat und an die Kommission zu den Verhandlungen für ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (2012/2153(INI))

    (2015/C 419/24)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kasachstan andererseits, das am 1. Juli 1999 in Kraft trat (1),

    unter Hinweis auf die vom Rat am 24. Mai 2011 gebilligten und im Juni 2011 in Brüssel eingeleiteten Verhandlungen über ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Kasachstan, insbesondere die Entschließung vom 15. März 2012 (2) und die Entschließung vom 17. September 2009 zu dem Fall Jevgenij Zhovtis in Kasachstan (3) und die Entschließung vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu dem Stand der Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien (5),

    unter Hinweis auf die EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien: „Die Europäische Union und Zentralasien: Strategie für eine neue Partnerschaft“, die am 21./22. Juni 2007 vom Europäischen Rat angenommen wurde, sowie auf die entsprechenden Fortschrittsberichte vom 24. Juni 2008 bzw. vom 28. Juni 2010,

    unter Hinweis auf die Erklärungen der EU zu Kasachstan im Ständigen Rat der OSZE vom 3. November und 22. Dezember 2011 und vom 19. Januar, 26. Januar und 9. Februar 2012 sowie auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton vom 17. Dezember 2011 zu den Ereignissen im Bezirk Schangaösen und vom 17. Januar 2012 zu den Parlamentswahlen in Kasachstan vom 15. Januar 2012,

    unter Hinweis auf die Erklärung zu den vorläufigen Erkenntnissen und den Ergebnissen der Wahlbeobachtungsmission unter Führung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR), die die Parlamentswahlen vom 15. Januar 2012 beobachtete,

    unter Hinweis auf die Erklärung des OSZE-Vertreters für Medienfreiheit vom 25. Januar 2012 zur Lage der Medien in Kasachstan,

    unter Hinweis auf die in Artikel 21 EUV festgelegten allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union sowie auf das in Artikel 218 AEUV festgelegte Verfahren zum Abschluss internationaler Übereinkünfte,

    unter Hinweis auf die Zusagen, die die Hohe Vertreterin in ihren Schreiben vom 24. November 2011 bzw. 11. Mai 2012 in Bezug auf einen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Turkmenistan, insbesondere des Artikels 2 dieses Abkommens, gemacht hat; — unter Hinweis auf den Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt und über die Politik der EU zu diesem Thema, einschließlich der Auswirkungen für die strategische Menschenrechtspolitik der EU, insbesondere Ziffer 261,

    unter Hinweis auf Ziffer 23 seiner Entschließung vom 16. Februar 2012 zur 19. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (6),

    unter Hinweis auf den von den EU-Außenministern angenommenen neuen strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU zu Menschenrechten und Demokratie, sowie auf die auf der 3179. Tagung des Rates der Außenminister vom 25. Juni 2012 angenommenen Schlussfolgerungen,

    unter Hinweis auf die Erklärung des dänischen Außenministers Villy Søvndal vom 14. März 2012 vor dem Europäischen Parlament zu Kasachstan im Namen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton (A 122/12),

    gestützt auf Artikel 90 Absatz 4 und Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0355/2012),

    A.

    in der Erwägung, dass die EU und Kasachstan ihre Beziehungen zur EU vertiefen und ausbauen möchten; in der Erwägung, dass eine engere Zusammenarbeit sowohl den Menschen in der EU als auch in Kasachstan zum Vorteil gereichen dürfte; in der Erwägung, dass der Abschluss des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einen umfassenden, sich auf Menschenrechte und demokratische Rechte stützenden Rahmen für eine Zusammenarbeit bildet und Chancen für sozio-ökonomische Entwicklungen sowie für die notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen bietet; in der Erwägung, dass soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in einem engen Zusammenhang stehen;

    B.

    in der Erwägung, dass die Anwendung eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens vom Rat bisher zwar nur selten und teilweise ausgesetzt worden ist, dies aber nach wie vor eine mögliche Option bei schwerwiegenden und nachgewiesenen Menschenrechtsverletzungen ist,

    C.

    in der Erwägung, dass Kasachstan in Zentralasien eine positive Rolle gespielt hat, indem es sich bemüht hat, gutnachbarliche Beziehungen zu den angrenzenden Ländern aufzubauen, die regionale Zusammenarbeit wiederaufzunehmen und alle bilateralen Fragen friedlich zu lösen;

    D.

    in der Erwägung, dass das Europäische Parlament, wenn es seine Aufgabe der politischen Kontrolle erfüllen soll, über umfassende Informationen verfügen muss, damit es die Entwicklungen in Kasachstan und die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens in Übereinstimmung mit seinen Empfehlungen und Entschließungen genau verfolgen kann;

    E.

    in der Erwägung, dass Kasachstan zur Venedig-Kommission des Europarates zugelassen wurde; in der Erwägung, dass die EU und Kasachstan im Laufe der Verhandlungen für ein verbessertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu einem Konsens in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie gelangen müssen;

    F.

    in der Erwägung, dass Kasachstan 2010 in der OSZE den Vorsitz innehatte; in der Erwägung, dass die Zusagen, die Mediengesetze mit den internationalen Standards in Einklang zu bringen, die Registrierungsanforderungen für Parteien bis Ende 2008 zu liberalisieren und Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE in das Wahlrecht aufzunehmen, noch erfüllt werden müssen;

    G.

    in der Erwägung, dass die OSZE die Auffassung vertrat, dass die Parlamentswahlen vom 15. Januar 2012 trotz des erklärten Ziels der kasachischen Regierung, den demokratischen Prozess in Kasachstan zu stärken und die Wahlen im Einklang mit den internationalen Standards durchzuführen, nicht den internationalen Standards entsprachen, da es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl gekommen sei und die notwendigen Bedingungen für die Durchführung echter pluralistischer Wahlen nicht gegeben seien;

    H.

    in der Erwägung, dass Oppositionsparteien, unabhängige Medien, Gewerkschaften, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger nach den tragischen Ereignissen vom Dezember 2011 im Bezirk Schangaösen das Ziel von Repressionen geworden sind, unter anderem von Verhaftungen ohne dass nachweislich gegen ein Gesetz verstoßen wurde, was als politisch motiviert betrachten werden kann;

    I.

    in der Erwägung, dass zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, offiziellen Vertretern Kasachstans, Vertretern der Bürgergesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen ein ständiger offener und konstruktiver Dialog stattfindet;

    J.

    in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen in Kasachstan in jüngster Zeit in Bezug auf die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen im Westen Kasachstans große Anstrengungen unternommen haben, um die Lage der Einwohner in der Region und vor allem die Lage der streikenden Arbeiter, zu verbessern;

    K.

    in der Erwägung, dass 37 Personen mit der Anklage vor Gericht gestellt wurden, Massenunruhen organisiert oder daran teilgenommen zu haben, sowie in der Erwägung, dass 34 von ihnen verurteilt wurden, von denen 13 eine Haftstrafe verbüßen müssen, unter ihnen bekannte politische Führer und Aktivisten des Ölarbeiterstreiks, u. a. Talat Saktaganow, Rosa Tuletajewa und Natalija Aschigalijewa; in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, im Juli 2012 im Anschluss an ihren zweitägigen Besuch in Kasachstan die Behörden aufforderte, eine unabhängige internationale Untersuchung über die Ereignisse in Schangaösen, die Ursachen und die Folgen zu genehmigen;

    L.

    in der Erwägung, dass die Internationale Beobachtungsmission der Plattform „Civic Solidarity“ in ihrem vorläufigen Bericht zu dem Schluss gelangt, dass die Gerichtsverfahren von Schangaösen nicht den Regeln über faire Verfahren entsprechen, und dass die Ermittlungen zu den Ereignissen vom Dezember 2011 weder umfassend noch unabhängig waren; in der Erwägung, dass die Rechte der Beschuldigten und einiger Zeugen im vorgerichtlichen Stadium verletzt wurden, unter anderem durch mutmaßliche Folterungen, Verweigerung des Zugangs zu einem Rechtsbeistand, Einschüchterung und Fälschung von Beweisen; in der Erwägung, dass die Zeugenaussage der Beklagten während der Verfahren über Misshandlung und Folter während der Untersuchungshaft nicht vollständig, auf unparteiische Weise und gründlich untersucht wurden, damit die Täter zur Verantwortung gezogen werden konnten; in der Erwägung, dass Alexander Boschenko, ein Zeuge der tragischen Ereignisse in Schangaösen, am 7. Oktober 2012 ermordet wurde;

    M.

    in der Erwägung, dass der Führer der Oppositionspartei ALGA, Wladimir Kozlow, der Aufstachelung zum sozialen Unfrieden, des beabsichtigter Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung und der Gründung und Führung einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden wurde; in der Erwägung, dass Akzhanat Aminov, ein Erdölarbeiter aus Schangaösen, und Serik Sapargali, zivilgesellschaftlicher Aktivist, wegen ähnlicher Anschuldigungen zu einer Bewährungsstrafe von fünf bzw. vier Jahren verurteilt wurden;

    N.

    in der Erwägung, dass der Präsident Kasachstans am 17. Februar 2012 mehrere Gesetze zur Verbesserung der Rechtsgrundlage für Arbeitsverhältnisse, der Arbeitnehmerrechte und des sozialen Dialogs sowie zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass das Recht der Menschen, sich zu versammeln, unabhängige Gewerkschaften zu organisieren und zu registrieren, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht trotz dieser Versuche nicht uneingeschränkt eingehalten werden, und dass es keine unabhängige Justiz gibt; in der Erwägung, dass die Änderungen zum Arbeitsgesetzbuch, insbesondere die geänderten Artikel 55, 74, 266, 287, 289, 303 und 305, einen Rückschritt auf dem Gebiet der Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen, der Arbeitnehmerrechte und des sozialen Dialogs sowie einen Verstoß gegen die in den IAO-Übereinkommen und in anderen internationalen Übereinkommen niedergelegten Bedingungen darstellen;

    O.

    in der Erwägung, dass die EU ein wichtiger Handelspartner Kasachstans und der größte Investor im Land ist; in der Erwägung, dass Kasachstan deutlich seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht hat, sich an die Standards der EU und ihre sozialen und ökonomischen Modelle anzunähern, was eine gründliche Reform des Staates und der öffentlichen Verwaltung in Kasachstan erfordert;

    P.

    in der Erwägung, dass Kasachstan einen wichtigen Beitrag dazu leistet, die Stabilität in der Region zu gewährleisten und eine Brücke zwischen der EU und der gesamten zentralasiatischen Region werden kann;

    Q.

    in der Erwägung, dass Kasachstan bei der Bekämpfung der Armut sowie in den Bereichen der öffentlichen Gesundheit und der Bildung bedeutende Ergebnisse erzielt hat;

    R.

    in der Erwägung, dass die EU zur Erhaltung ihrer landwirtschaftlichen und technischen Produktion stark von der Einfuhr von abgebautem Phosphatgestein abhängig ist; in der Erwägung, dass Kasachstan viele Länder mit weißem Phosphor beliefert und die Kommission im Dezember 2011 ein Antidumpingverfahren im Zusammenhang mit den Einfuhren von weißem Phosphor aus Kasachstan eingeleitet hat;

    1.

    begrüßt den politischen Willen und das konkrete Engagement Kasachstans, die Partnerschaft mit der EU zu vertiefen und die Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der EU und Kasachstan;

    2.

    richtet folgende Empfehlungen an den Rat, die Kommission und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und fordert sie auf,

    Verhandlungsführung

    (a)

    dafür Sorge zu trage, dass dieses neue PKA ein umfassender Rahmen für einen weiteren Ausbau der Beziehungen ist und alle prioritären Bereiche berücksichtigt, unter anderem: die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und Demokratisierung; Jugend und Bildung; Wirtschaftsentwicklung, Handel und Investitionen; Energie und Verkehr, ökologische Nachhaltigkeit und Wasser; und Bewältigung gemeinsamer Bedrohungen und Herausforderungen;

    Politischer Dialog und Zusammenarbeit

    (b)

    dafür Sorge zu tragen, dass das Engagement der EU im Einklang mit den anderen politischen Maßnahmen der Union steht, und dass der Grundsatz „Mehr für mehr“ angewandt wird, wobei besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der politischen, rechtlichen wirtschaftlichen und sozialen Reformen zu legen ist;

    (c)

    eng mit Kasachstan auf eine Förderung der regionalen Zusammenarbeit und die Verbesserung der nachbarlichen Beziehungen in der Region Zentralasien hinzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen Bestimmungen in Bezug auf eine regionale Zusammenarbeit innerhalb der Region Zentralasien enthält, unter anderem durch die Unterstützung vertrauensbildender Maßnahmen, wo dies angebracht ist, vor allem in Bereichen wie Wasserwirtschaft und Bewirtschaftung der Ressourcen, Grenzschutz, Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus; zu empfehlen, dass im Rahmen dieser Zusammenarbeit der Austausch von Erfahrungen gefördert wird und die Empfehlungen von Organisationen der Bürgergesellschaft übernommen werden;

    (d)

    sich um die Mitwirkung Kasachstans zu bemühen, um rasche Fortschritte bei der Einrichtung eines regelmäßigen Sicherheitsdialogs auf regionaler Ebene zwischen der EU und Zentralasien auf hoher Ebene zu erzielen, in dessen Rahmen gemeinsame Herausforderungen und Bedrohungen bewältigt werden sollen;

    (e)

    mit Kasachstan und anderen zentralasiatischen Staaten sowie mit lokalen, regionalen und internationalen Akteuren zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit und die Entwicklung in Afghanistan zu fördern;

    (f)

    die Tätigkeit der EU in den Bereichen Bildung, Rechtsstaatlichkeit, Umwelt und Wasser zu verstärken, unter anderem durch neu eingerichtete Foren zur Unterstützung und durch gezielte Hilfe; und nichtstaatliche Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft vor Ort in den Dialog der EU mit der kasachischen Regierung über die Bereiche, in denen dies zweckdienlich und möglich ist, mit einzubinden; angesichts der derzeitigen Schwierigkeiten bei der Registrierung von nichtstaatlichen Organisationen und Organisationen der Bürgergesellschaft zu fordern, dass dieser Dialog nicht auf offiziell registrierte nichtstaatliche Organisationen und Organisationen der Bürgergesellschaft beschränkt wird;

    (g)

    Kasachstan dazu anzuhalten, mit seinen Nachbarn zusammenzuarbeiten, um eine gemeinsame Lösung für den völkerrechtlichen Status des Kaspischen Meeres zu finden;

    (h)

    politische Reformen und den Aufbau institutioneller Kapazitäten durch gezielte technische Hilfe (z. B. Austausch von Sachverständigen) zu unterstützen;

    Menschenrechte und Grundfreiheiten

    (i)

    dafür Sorge zu tragen, dass in das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen Klauseln und Vorgaben in Bezug auf den Schutz und die Förderung der Menschenrechte aufgenommen werden, wie diese in der Verfassung Kasachstans verankert sind, wobei möglichst auf die vom Europarat (Venedig-Kommission), von der OSZE und den VN festgelegten Standards zurückgegriffen werden soll, zu denen Kasachstan sich verpflichtet hat;

    (j)

    die Staatsorgane Kasachstans aufzufordern, sich mit allen Mitteln um die Verbesserung der Menschenrechtslage im Land zu bemühen;

    (k)

    mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass Fortschritte bei den Verhandlungen über das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen an Fortschritte bei den politischen Reformen geknüpft werden muss; darauf zu drängen, dass Kasachstan an seiner selbsterklärten Verpflichtung zu weiteren Reformen festhält und eine offene und demokratische Gesellschaft einschließlich einer unabhängigen Zivilgesellschaft und Opposition aufbaut, in der die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden; angemessene Unterstützung der EU bei der Umsetzung der Reformen anzubieten;

    (l)

    ihre tiefe Besorgnis über die Festnahmen ohne nachgewiesene Rechtsverletzung, die als politisch begründet betrachtet werden könnten, zum Ausdruck zu bringen, aus denen die Missachtung der Entschließung des Parlaments vom 15. März 2012 hervorgeht, in der die Freilassung aller aus politischen Gründen inhaftierten Personen gefordert wird;

    (m)

    die staatlichen Stellen Kasachstans in diesem Zusammenhang aufzufordern, alle Anschuldigungen in Bezug auf Folter und Misshandlung in Verbindung mit der Gewalt in Schangaösen umgehend und auf unparteiische Weise zu untersuchen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, die unbestimmte strafrechtliche Anschuldigung in Bezug auf Anzetteln von sozialem Unfrieden aufzuheben, die aufgrund dieser Anschuldigung festgenommen Aktivisten der politischen Opposition aus der Untersuchungshaft freizulassen und die Rechtsvorschriften über die Versammlungsfreiheit zu überprüfen und sie an die internationalen Verpflichtungen Kasachstans in Bezug auf die Versammlungsfreiheit anzugleichen;

    (n)

    ihre tiefe Besorgnis zum Ausdruck zu bringen, was das am 20. November 2012 vom Generalstaatsanwalt Kasachstans eingeleitete Verfahren anbelangt, welches beantragt, dass die nicht registrierte Oppositionspartei Alga, die Khalyk Maidany-Vereinigung und eine Anzahl von oppositionellen Medien als extremistisch verboten werden; sowie deutlich zu unterstreichen, dass der legitime Kampf gegen Terrorismus und Extremismus nicht als Vorwand verwendet werden sollte, um Oppositionstätigkeiten zu unterbinden und die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen;

    (o)

    ihre tiefe Besorgnis zum Ausdruck zu bringen über die Verurteilung von Wladimir Koslow, Akzhanat Aminow und Serik Sapargali nach einem Prozess, der zahlreiche Verfahrensmängel aufwies und infolgedessen die Opposition in ihrer politischen Freiheit noch weiter eingeschränkt wurde; die staatlichen Stellen Kasachstans aufzufordern, Koslow, Aminow und Sapargaly ein faires und transparentes Berufungsverfahren zu gewähren;

    (p)

    darauf zu drängen, dass Kasachstan seinen Aktionsplan über Menschenrechte in Rechtsvorschriften weiter umsetzt und uneingeschränkt weiter durchführt, wobei das Land auf die Empfehlungen der Venedig-Kommission zurückgreifen und die technische Hilfe der EU im Rahmen der Initiative Rechtsstaatlichkeit nutzen sollte;

    (q)

    Kasachstan als Mitglied der Venedig-Kommission aufzufordern, seine Zusage, die Standards des Europarates einzuhalten, durch Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission unter Beweis zu stellen, unter anderem indem es der Venedig-Kommission spezifische Gesetzesentwürfe und unlängst angenommene Gesetze unterbreitet, damit diese Anmerkungen dazu abgeben kann, und die Empfehlungen der Venedig-Kommission umsetzt;

    (r)

    darauf zu drängen, dass die kasachischen Behörden verbindliche Zusagen machen, um das Rechtssystem vollständig in Einklang mit internationalen Standards zu bringen; dafür zu sorgen, dass die Umsetzung zu einer echten Freiheit der Medien, zur freien Meinungsäußerung und zur Vereinigungsfreiheit, zur Religions- und Glaubensfreiheit und zur Unabhängigkeit der Justiz in Kasachstan beiträgt;

    (s)

    auf einen verbesserten Zugang zum Recht und die Unabhängigkeit der Justiz zu drängen und darauf, dass das Justizministerium wieder die Kontrolle und die Verwaltung der Haftanstalten übernimmt;

    (t)

    Kasachstan mit Nachdruck aufzufordern, die aus politischen Gründen verurteilten Gefangenen unverzüglich freizulassen und politisch begründete Festnahmen und Verurteilungen auf der Grundlage unbestimmter strafrechtlicher Anschuldigungen in Bezug auf Anzetteln von sozialem Unfrieden einzustellen;

    (u)

    die kasachischen Behörden mit Nachdruck aufzufordern, Artikel 164 des Strafgesetzbuches Kasachstans („Anzetteln von sozialem Unfrieden“) zu ändern, um es mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften in Einklang zu bringen;

    (v)

    darauf zu drängen, dass Kasachstan die restriktiven Änderungen zu den Verwaltungsregeln und das unlängst angenommene Religionsgesetz überprüft und den willkürlichen Razzien, Befragungen, Drohungen und Geldstrafen für Gruppen religiöser Minderheiten ein Ende bereitet;

    (w)

    Verhandlungen über Visaerleichterungen zwischen der EU und Kasachstan einzuleiten, da dies für den wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch spürbar von Vorteil wäre und auch die persönlichen Kontakte fördern würde;

    (x)

    darauf zu drängen, dass Kasachstan den Empfehlungen des UN-Ausschusses gegen Folter und den Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters über Folter aus dem Jahr 2009 nachkommt; Kasachstan aufzufordern, die Teilnahme unabhängiger nichtstaatlicher Organisationen an den Beratungen über die bevorstehende Reform des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zu gewährleisten;

    (y)

    Kasachstan aufzufordern, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

    (z)

    darauf zu drängen, unabhängige Foren der Bürgergesellschaft einzurichten, um in einer Reihe von Sektoren einen Beitrag zu inklusivem Austausch zu leisten, damit die Bestrebungen und Stimmen der Bürgergesellschaft gehört werden und nach Mitteln und Wegen zu suchen, um dieses Ziel finanziell zu unterstützen;

    (aa)

    die jährlichen Menschenrechtsdialoge zu intensivieren mit dem Ziel, spürbare Verbesserungen zu erzielen, unter anderem durch die Festlegung konkreter Vorgaben zur Messung des Fortschritts, und dem EP darüber Bericht zu erstatten;

    (ab)

    den Anwendungsbereich des Austauschprogramme in den Bereichen Bildung und Kultur zu vertiefen und auszuweiten; die juristische Ausbildung von lokalen und regionalen Beamten und Angehörigen der Strafvollzugsbehörden zu unterstützen, um sie an die EU-Standards heranzuführen; Kasachstan aufzufordern, bei der Ausarbeitung eines besonderen Bildungsprogramms zwischen den Ländern der EU und Zentralasiens, das sowohl die akademische Bildung als auch die Berufsausbildung umfasst, eine Vorreiterrolle zu übernehmen und das Land dabei zu unterstützen;

    Wirtschaftliche Zusammenarbeit

    (ac)

    hervorzuheben, dass der Abschluss der Verhandlungen über dieses neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sich positiv auf die Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in der EU und Kasachstan auswirken wird;

    (ad)

    Kasachstan zu empfehlen, seine Rechtsvorschriften mit den Vorschriften der WTO sowie mit den Auflagen bezüglich des heimischen Fertigungsanteils gemäß dem Abkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIMs-Abkommen) in Einklang zu bringen und den Weg für Strukturreformen und die Entstehung einer funktionierenden Marktwirtschaft zu ebnen, qualifizierte technische Unterstützung für Kasachstan zu leisten, um den Weg für anschließende Strukturreformen, eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung einer sozialen Marktwirtschaft zu ebnen;

    (ae)

    die Aufhebung der tarifären und nichttarifären Hemmnisse zu fordern, um den Handel auszuweiten, besonders den Handel mit Dienstleistungen und Auslandsinvestitionen; die Bestrebungen, die Standards im Warenhandel über die von der WTO festgelegten Bedingungen hinaus zu harmonieren, zum Tragen zu bringen, da dies auch zu einer Ausweitung der Handelsmöglichkeiten führen würde;

    (af)

    mit Nachdruck darauf hinzuweisen, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan im Energiesektor ist, besonders bei den Bemühungen im Zusammenhang mit dem Ausbau des transkaspischen Energieversorgungsweges; zu gewährleisten, dass die EU sich ständig bemüht, dazu beizutragen, dass die Sicherheit der Energieversorgung verbessert, die Entwicklung der nachhaltigen Energie vorangetrieben wird und Investitionen in Energievorhaben von gemeinsamem Interesse angelockt werden;

    (ag)

    dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnahme Kasachstans an der Zollunion unter russischer Leitung und an der Eurasischen Wirtschaftsunion weder ein Hindernis für den Handel oder für die wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit mit der EU, noch für die Erfüllung seiner Verpflichtungen infolge seiner Mitgliedschaft in der WTO oder für eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan darstellt; darauf hinzuweisen, dass Wettbewerb entstehen wird, wenn der Abschluss des vertieften Partnerschafts- und Kooperationsabkommens vertagt wird; bereit zu sein, die Bemühungen Kasachstans zur Förderung moderner wirtschaftlicher Institutionen zu unterstützen, sollten solche Anstrengungen unternommen werden;

    (ah)

    der kasachischen Regierung nahezulegen, ihr erneutes Bekenntnis zur Transparenzinitiative der Minenindustrie (EITI) durch die Beseitigung aller rechtlichen oder ordnungspolitischen Hindernisse für eine erfolgreiche Umsetzung deutlich zu machen, auch, indem sie unabhängigen Organisationen der Bürgergesellschaft genehmigen, sich uneingeschränkt an der Initiative zu beteiligen;

    (ai)

    ein Kapitel über die Angleichung der Standards und Regulierungssysteme Kasachstans an die der EU aufzunehmen, besonders in den Sektoren und Schlüsselbereichen, in denen der Handel zwischen der EU und Kasachstan großes Potenzial birgt;

    (aj)

    zu betonen, dass Wasserfragen in der Region weiterhin zu den wichtigsten Ursachen für Spannungen und potenzielle Konflikte zählen, und hervorzuheben, wie wichtig ein regionaler Ansatz für den Schutz und die ordnungsgemäße Verwaltung der gemeinsamen Wasserressourcen ist; in diesem Zusammenhang erneut darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass alle Länder der Region unverzüglich das Übereinkommen von Espoo und das Übereinkommen von Århus unterzeichnen und ratifizieren und die Einbeziehung der örtlichen Akteure in die Entscheidungsprozesse zu fördern;

    (ak)

    ihre technische Hilfe für Kasachstan im Bereich des Gewässerschutzes und der Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Allgemeinen im Rahmen der Wasserinitiative Zentralasien der EU aufzustocken, auch im Hinblick darauf, die Beziehungen zwischen flussaufwärts und flussabwärts gelegenen Ländern in der Region zu verbessern und nachhaltige Vereinbarungen über die gemeinsame Wassernutzung abzuschließen;

    (al)

    Kasachstan in seinen Bemühungen zu unterstützen, den Aralsee im Rahmen des Aktionsprogramms des Internationalen Fonds zur Rettung des Aralsees zu retten;

    (am)

    Kasachstan bei der Annahme wirksamer Minderungsmaßnahmen und Programme zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und radioaktiver Verschmutzung in der Region Semey/Semipalatinsk zu unterstützen;

    (an)

    Kasachstans Maßnahmen für eine atomwaffenfreie Welt und seine führende Rolle im weltweiten atomaren Abrüstungsprozess sowie sein Engagement für ein weltweites Atomwaffentestverbot zu begrüßen;

    (ao)

    auf die kritische Lage bei der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit (einschließlich der Bekämpfung der Korruption)sowie den Menschenrechten und den Grundfreiheiten — insbesondere bei den Rechten der Arbeitnehmer — aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass diese Situation auch unfaire Wettbewerbsvorteile schafft; angesichts dieser Situation zu unterstreichen, dass in den handelsspezifischen Titel des neuen Abkommens ein verbindliches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung einbezogen werden muss;

    (ap)

    nachdrücklich zu fordern, dass eine wirksame Streitbeilegungsregelung eingeführt wird, die sicherstellt, dass das vereinbarte Abkommen eingehalten wird;

    (aq)

    zu unterstreichen, dass eine solides Kapitel über Dienstleistungen und die Niederlassungsfreiheit und die Übernahme von Normen und Regelungssystemen der EU (einschließlich SPS, TBT und IPR) durch Kasachstan zu einem Ausbau des Handels und der Investitionen führen würden, was der Modernisierung und der Diversifizierung der Wirtschaft in Kasachstan zugute kommen würde; die Bedeutung einer Verbesserung der Lizenzierungsverfahren in Kasachstan zu unterstreichen, um Dienstleistungen und Investitionen zu erleichtern;

    (ar)

    Kasachstan in seinen Bemühungen um die Beseitigung aller nichttarifären Hemmnisse zu bestärken, die bisher die Entwicklung von Handel und Investitionen in dem Land behindert haben;

    (as)

    die wirtschafts- und handelsbezogene Hilfe für Kasachstan auf die Entwicklung von KMU und die Unterstützung von im Vermittlungsgeschäft tätigen Organisationen zu konzentrieren;

    (at)

    angesichts der jüngsten Korruptionsvorwürfe gegen in der EU ansässige und in Kasachstan tätige Unternehmen strengere und verbindliche Bestimmungen in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmenaufzunehmen;

    (au)

    es für äußerst wichtig zu halten, dass die in Europa ansässigen Unternehmen die Standards der IAO über Gewerkschaftsrechte und die Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards einhalten, wenn sie in Kasachstan tätig sind, insbesondere in der mineralgewinnenden Industrie;

    (av)

    bei den Verhandlungen sicherzustellen, dass den Dumpingmethoden bei der Erzeugung und Ausfuhr von Phosphor wirksam ein Ende gesetzt wird, da den europäischen Erzeugern durch Dumpingeinfuhren ihrem Bekunden zufolge Schaden zugefügt wird und es unmöglich ist, Phosphor durch Rückgewinnung oder Recycling aus sekundären Rohstoffströmen für Phosphor zu gewinnen;

    (aw)

    dafür zu sorgen, dass in der EU-Delegation in Kasachstan eine angemessene Präsenz von Wirtschafts- und Handelsspezialisten sichergestellt ist;

    Sonstige Bestimmungen

    (ax)

    das EP in Bezug auf die Bestimmungen über die parlamentarische Zusammenarbeit zu konsultieren; die Rolle des Parlaments, der parlamentarischen Kooperationsausschüsse und der interparlamentarischen Treffen zu stärken, um die Verhandlungen und die Umsetzung der Partnerschaftsabkommen überwachen zu können; die Bestrebungen des Parlaments zur Förderung des Dialogs und einer regelmäßigen bilateralen und multilateralen parlamentarischen Zusammenarbeit zu unterstützen;

    (ay)

    zu gewährleisten, dass das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sich auf die Achtung der demokratischen Grundsätze, der grundlegenden Menschenrechte und des Grundsatzes der Rechtstaatlichkeit als gleichrangige „wesentliche Bestandteile“ bezieht, so dass eine Nichteinhaltung seitens einer der Parteien Maßnahmen zur Folge haben würde, die sogar bis zu einer Aussetzung reichen können;

    (az)

    gemeinsam mit den staatlichen Stellen Kasachstans deutliche Vorgaben und verbindliche Fristen für die Umsetzung des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens aufzunehmen und einen umfassenden Beobachtungsmechanismus vorzusehen, unter anderen regelmäßige Berichte an das EP, der auch vor den Tagungen des Kooperationsrates Anwendung fände;

    (ba)

    einen umfassende Beobachtungsmechanismus zwischen Parlament und EAD umgehend nach dem Abschluss des Abkommens einzurichten, damit eine umfassende und regelmäßige Unterrichtung über die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens möglich ist, vor allem on Bezug auf die Ziele; dieser Mechanismus sollte Folgendes beinhalten:

    (i)

    Übermittlung von Informationen an das EP über die Ziele, die im Rahmen von EU-Maßnahmen und -Positionen verfolgt werden und über alle Aspekte im Zusammenhang mit Kasachstan;

    (ii)

    Übermittlung von Informationen an das EP, in denen die Ergebnisse der von der EU und Kasachstan ergriffenen Maßnahmen festgehalten werden und die Entwicklung der Lage in Bezug auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit im Land hervorgehoben wird, insbesondere indem

    im Rahmen der geeigneten Geheimhaltungsverfahren Zugang zu den einschlägigen internen Dokumenten des EAD gewährt wird;

    dem Parlament in den Informationssitzungen im Vorfeld der Tagungen des Kooperationsrates Beobachterstatus eingeräumt wird und ihm Zugang zu den Dokumenten gewährt wird, die dem Rat und der Kommission übermittelt werden;

    die Bürgergesellschaft an der Vorbereitung dieses Informationen und an der Bewertung der Situation beteiligt wird;

    (bb)

    das Verhandlungsteam der EU aufzufordern, seine enge Zusammenarbeit mit dem EP fortzuführen und für einen auf Unterlagen gestützten ständigen Informationsfluss über die Fortschritte der Verhandlungen gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV zu sorgen, wonach das Parlament in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet wird;

    (bc)

    ausreichende EU-Mittel für eine umfassende und nachhaltige Zusammenarbeit mit den zentralasiatischen Ländern bereitzustellen, auch für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Kasachstan;

    o

    o o

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und der Regierung und dem Parlament der Republik Kasachstan zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 196 vom 28.7.1999, S. 1. ABl. L 248 vom 21.9.1999, S. 35.

    (2)  Angenommene Texte P7_TA(2012)0089.

    (3)  ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 30.

    (4)  ABl. C 371 E vom 20.12.2011, S. 5.

    (5)  Angenommene Texte P7_TA(2011)0588.

    (6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0058.


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