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Document 52012IP0459
European Parliament resolution of 22 November 2012 containing the European Parliament’s recommendations to the Council, the Commission and the European External Action Service on the negotiations for an EU-Kazakhstan enhanced partnership and cooperation agreement (2012/2153(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat und an die Kommission zu den Verhandlungen für ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (2012/2153(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat und an die Kommission zu den Verhandlungen für ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (2012/2153(INI))
ABl. C 419 vom 16.12.2015, p. 159–167
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 419/159 |
P7_TA(2012)0459
Empfehlungen an den Rat, die Kommission und den EAD zu Verhandlungen über ein neues verstärktes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Kasachstan
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat und an die Kommission zu den Verhandlungen für ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (2012/2153(INI))
(2015/C 419/24)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kasachstan andererseits, das am 1. Juli 1999 in Kraft trat (1), |
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unter Hinweis auf die vom Rat am 24. Mai 2011 gebilligten und im Juni 2011 in Brüssel eingeleiteten Verhandlungen über ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan, |
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unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Kasachstan, insbesondere die Entschließung vom 15. März 2012 (2) und die Entschließung vom 17. September 2009 zu dem Fall Jevgenij Zhovtis in Kasachstan (3) und die Entschließung vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe (4), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu dem Stand der Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien (5), |
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unter Hinweis auf die EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien: „Die Europäische Union und Zentralasien: Strategie für eine neue Partnerschaft“, die am 21./22. Juni 2007 vom Europäischen Rat angenommen wurde, sowie auf die entsprechenden Fortschrittsberichte vom 24. Juni 2008 bzw. vom 28. Juni 2010, |
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unter Hinweis auf die Erklärungen der EU zu Kasachstan im Ständigen Rat der OSZE vom 3. November und 22. Dezember 2011 und vom 19. Januar, 26. Januar und 9. Februar 2012 sowie auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton vom 17. Dezember 2011 zu den Ereignissen im Bezirk Schangaösen und vom 17. Januar 2012 zu den Parlamentswahlen in Kasachstan vom 15. Januar 2012, |
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unter Hinweis auf die Erklärung zu den vorläufigen Erkenntnissen und den Ergebnissen der Wahlbeobachtungsmission unter Führung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR), die die Parlamentswahlen vom 15. Januar 2012 beobachtete, |
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unter Hinweis auf die Erklärung des OSZE-Vertreters für Medienfreiheit vom 25. Januar 2012 zur Lage der Medien in Kasachstan, |
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unter Hinweis auf die in Artikel 21 EUV festgelegten allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union sowie auf das in Artikel 218 AEUV festgelegte Verfahren zum Abschluss internationaler Übereinkünfte, |
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unter Hinweis auf die Zusagen, die die Hohe Vertreterin in ihren Schreiben vom 24. November 2011 bzw. 11. Mai 2012 in Bezug auf einen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Turkmenistan, insbesondere des Artikels 2 dieses Abkommens, gemacht hat; — unter Hinweis auf den Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt und über die Politik der EU zu diesem Thema, einschließlich der Auswirkungen für die strategische Menschenrechtspolitik der EU, insbesondere Ziffer 261, |
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unter Hinweis auf Ziffer 23 seiner Entschließung vom 16. Februar 2012 zur 19. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (6), |
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unter Hinweis auf den von den EU-Außenministern angenommenen neuen strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU zu Menschenrechten und Demokratie, sowie auf die auf der 3179. Tagung des Rates der Außenminister vom 25. Juni 2012 angenommenen Schlussfolgerungen, |
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unter Hinweis auf die Erklärung des dänischen Außenministers Villy Søvndal vom 14. März 2012 vor dem Europäischen Parlament zu Kasachstan im Namen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton (A 122/12), |
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gestützt auf Artikel 90 Absatz 4 und Artikel 48 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0355/2012), |
A. |
in der Erwägung, dass die EU und Kasachstan ihre Beziehungen zur EU vertiefen und ausbauen möchten; in der Erwägung, dass eine engere Zusammenarbeit sowohl den Menschen in der EU als auch in Kasachstan zum Vorteil gereichen dürfte; in der Erwägung, dass der Abschluss des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einen umfassenden, sich auf Menschenrechte und demokratische Rechte stützenden Rahmen für eine Zusammenarbeit bildet und Chancen für sozio-ökonomische Entwicklungen sowie für die notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen bietet; in der Erwägung, dass soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in einem engen Zusammenhang stehen; |
B. |
in der Erwägung, dass die Anwendung eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens vom Rat bisher zwar nur selten und teilweise ausgesetzt worden ist, dies aber nach wie vor eine mögliche Option bei schwerwiegenden und nachgewiesenen Menschenrechtsverletzungen ist, |
C. |
in der Erwägung, dass Kasachstan in Zentralasien eine positive Rolle gespielt hat, indem es sich bemüht hat, gutnachbarliche Beziehungen zu den angrenzenden Ländern aufzubauen, die regionale Zusammenarbeit wiederaufzunehmen und alle bilateralen Fragen friedlich zu lösen; |
D. |
in der Erwägung, dass das Europäische Parlament, wenn es seine Aufgabe der politischen Kontrolle erfüllen soll, über umfassende Informationen verfügen muss, damit es die Entwicklungen in Kasachstan und die Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens in Übereinstimmung mit seinen Empfehlungen und Entschließungen genau verfolgen kann; |
E. |
in der Erwägung, dass Kasachstan zur Venedig-Kommission des Europarates zugelassen wurde; in der Erwägung, dass die EU und Kasachstan im Laufe der Verhandlungen für ein verbessertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu einem Konsens in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie gelangen müssen; |
F. |
in der Erwägung, dass Kasachstan 2010 in der OSZE den Vorsitz innehatte; in der Erwägung, dass die Zusagen, die Mediengesetze mit den internationalen Standards in Einklang zu bringen, die Registrierungsanforderungen für Parteien bis Ende 2008 zu liberalisieren und Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE in das Wahlrecht aufzunehmen, noch erfüllt werden müssen; |
G. |
in der Erwägung, dass die OSZE die Auffassung vertrat, dass die Parlamentswahlen vom 15. Januar 2012 trotz des erklärten Ziels der kasachischen Regierung, den demokratischen Prozess in Kasachstan zu stärken und die Wahlen im Einklang mit den internationalen Standards durchzuführen, nicht den internationalen Standards entsprachen, da es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl gekommen sei und die notwendigen Bedingungen für die Durchführung echter pluralistischer Wahlen nicht gegeben seien; |
H. |
in der Erwägung, dass Oppositionsparteien, unabhängige Medien, Gewerkschaften, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger nach den tragischen Ereignissen vom Dezember 2011 im Bezirk Schangaösen das Ziel von Repressionen geworden sind, unter anderem von Verhaftungen ohne dass nachweislich gegen ein Gesetz verstoßen wurde, was als politisch motiviert betrachten werden kann; |
I. |
in der Erwägung, dass zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, offiziellen Vertretern Kasachstans, Vertretern der Bürgergesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen ein ständiger offener und konstruktiver Dialog stattfindet; |
J. |
in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen in Kasachstan in jüngster Zeit in Bezug auf die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen im Westen Kasachstans große Anstrengungen unternommen haben, um die Lage der Einwohner in der Region und vor allem die Lage der streikenden Arbeiter, zu verbessern; |
K. |
in der Erwägung, dass 37 Personen mit der Anklage vor Gericht gestellt wurden, Massenunruhen organisiert oder daran teilgenommen zu haben, sowie in der Erwägung, dass 34 von ihnen verurteilt wurden, von denen 13 eine Haftstrafe verbüßen müssen, unter ihnen bekannte politische Führer und Aktivisten des Ölarbeiterstreiks, u. a. Talat Saktaganow, Rosa Tuletajewa und Natalija Aschigalijewa; in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, im Juli 2012 im Anschluss an ihren zweitägigen Besuch in Kasachstan die Behörden aufforderte, eine unabhängige internationale Untersuchung über die Ereignisse in Schangaösen, die Ursachen und die Folgen zu genehmigen; |
L. |
in der Erwägung, dass die Internationale Beobachtungsmission der Plattform „Civic Solidarity“ in ihrem vorläufigen Bericht zu dem Schluss gelangt, dass die Gerichtsverfahren von Schangaösen nicht den Regeln über faire Verfahren entsprechen, und dass die Ermittlungen zu den Ereignissen vom Dezember 2011 weder umfassend noch unabhängig waren; in der Erwägung, dass die Rechte der Beschuldigten und einiger Zeugen im vorgerichtlichen Stadium verletzt wurden, unter anderem durch mutmaßliche Folterungen, Verweigerung des Zugangs zu einem Rechtsbeistand, Einschüchterung und Fälschung von Beweisen; in der Erwägung, dass die Zeugenaussage der Beklagten während der Verfahren über Misshandlung und Folter während der Untersuchungshaft nicht vollständig, auf unparteiische Weise und gründlich untersucht wurden, damit die Täter zur Verantwortung gezogen werden konnten; in der Erwägung, dass Alexander Boschenko, ein Zeuge der tragischen Ereignisse in Schangaösen, am 7. Oktober 2012 ermordet wurde; |
M. |
in der Erwägung, dass der Führer der Oppositionspartei ALGA, Wladimir Kozlow, der Aufstachelung zum sozialen Unfrieden, des beabsichtigter Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung und der Gründung und Führung einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden wurde; in der Erwägung, dass Akzhanat Aminov, ein Erdölarbeiter aus Schangaösen, und Serik Sapargali, zivilgesellschaftlicher Aktivist, wegen ähnlicher Anschuldigungen zu einer Bewährungsstrafe von fünf bzw. vier Jahren verurteilt wurden; |
N. |
in der Erwägung, dass der Präsident Kasachstans am 17. Februar 2012 mehrere Gesetze zur Verbesserung der Rechtsgrundlage für Arbeitsverhältnisse, der Arbeitnehmerrechte und des sozialen Dialogs sowie zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass das Recht der Menschen, sich zu versammeln, unabhängige Gewerkschaften zu organisieren und zu registrieren, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht trotz dieser Versuche nicht uneingeschränkt eingehalten werden, und dass es keine unabhängige Justiz gibt; in der Erwägung, dass die Änderungen zum Arbeitsgesetzbuch, insbesondere die geänderten Artikel 55, 74, 266, 287, 289, 303 und 305, einen Rückschritt auf dem Gebiet der Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen, der Arbeitnehmerrechte und des sozialen Dialogs sowie einen Verstoß gegen die in den IAO-Übereinkommen und in anderen internationalen Übereinkommen niedergelegten Bedingungen darstellen; |
O. |
in der Erwägung, dass die EU ein wichtiger Handelspartner Kasachstans und der größte Investor im Land ist; in der Erwägung, dass Kasachstan deutlich seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht hat, sich an die Standards der EU und ihre sozialen und ökonomischen Modelle anzunähern, was eine gründliche Reform des Staates und der öffentlichen Verwaltung in Kasachstan erfordert; |
P. |
in der Erwägung, dass Kasachstan einen wichtigen Beitrag dazu leistet, die Stabilität in der Region zu gewährleisten und eine Brücke zwischen der EU und der gesamten zentralasiatischen Region werden kann; |
Q. |
in der Erwägung, dass Kasachstan bei der Bekämpfung der Armut sowie in den Bereichen der öffentlichen Gesundheit und der Bildung bedeutende Ergebnisse erzielt hat; |
R. |
in der Erwägung, dass die EU zur Erhaltung ihrer landwirtschaftlichen und technischen Produktion stark von der Einfuhr von abgebautem Phosphatgestein abhängig ist; in der Erwägung, dass Kasachstan viele Länder mit weißem Phosphor beliefert und die Kommission im Dezember 2011 ein Antidumpingverfahren im Zusammenhang mit den Einfuhren von weißem Phosphor aus Kasachstan eingeleitet hat; |
1. |
begrüßt den politischen Willen und das konkrete Engagement Kasachstans, die Partnerschaft mit der EU zu vertiefen und die Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der EU und Kasachstan; |
2. |
richtet folgende Empfehlungen an den Rat, die Kommission und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und fordert sie auf, Verhandlungsführung
Politischer Dialog und Zusammenarbeit
Menschenrechte und Grundfreiheiten
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Sonstige Bestimmungen
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o o
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und der Regierung und dem Parlament der Republik Kasachstan zu übermitteln. |
(1) ABl. L 196 vom 28.7.1999, S. 1. ABl. L 248 vom 21.9.1999, S. 35.
(2) Angenommene Texte P7_TA(2012)0089.
(3) ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 30.
(4) ABl. C 371 E vom 20.12.2011, S. 5.
(5) Angenommene Texte P7_TA(2011)0588.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0058.