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Document 52012IP0291

Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2012 zur Begründung eines EU-Rechtsrahmens für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren (2012/2670(RSP))

ABl. C 349E vom 29.11.2013, p. 71–72 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 349/71


Mittwoch, 4. Juli 2012
Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren

P7_TA(2012)0291

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2012 zur Begründung eines EU-Rechtsrahmens für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren (2012/2670(RSP))

2013/C 349 E/08

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die zahlreichen Petitionen von EU-Bürgern, in denen um die Begründung eines EU-Rechtsrahmens für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren ersucht wird (1613/2010, 1274/2011, 1321/2011, 1377/2011, 1412/2011 und weitere),

unter Hinweis auf das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Kleintieren (Sammlung der Europaratsverträge Nr. 125),

gestützt auf Artikel 202 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 13 AEUV den Erfordernissen des Wohlergehens von Tieren in vollem Umfang Rechnung tragen müssen, da es sich bei diesen um fühlende Wesen handelt;

B.

in der Erwägung, dass es keine EU-Rechtsvorschriften für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren gibt, obwohl die Haustierpopulation der EU auf über 100 Mio. Tiere geschätzt wird;

C.

in der Erwägung, dass Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren noch nicht von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist;

D.

in der Erwägung, dass Haustiere und streunende Tiere in vielen Mitgliedstaaten misshandelt werden und Grausamkeiten zum Opfer fallen und dass sich die Petenten dabei hauptsächlich auf die Mitgliedstaaten in Süd- und Osteuropa beziehen;

1.

fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren zu ratifizieren und deren Bestimmungen in die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten zu implementieren;

2.

fordert die Kommission auf, einen EU-Rechtsrahmen für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren vorzuschlagen, der unter anderem Folgendes enthält:

ein System zur Identifizierung und Registrierung der Tiere,

Strategien für den Umgang mit streunenden Tieren, die u. a. Impf- und Sterilisationsprogramme enthalten,

Maßnahmen zur Förderung einer verantwortungsbewussten Tierhaltung,

Verbot nicht zugelassener Zuchtstationen und Tierheime,

Verbot der Tötung streunender Tiere ohne medizinische Indikation,

Informations- und Aufklärungskampagnen an Schulen zum Thema Tierschutz,

strenge Sanktionen für Mitgliedstaaten, die gegen die Vorschriften verstoßen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


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