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Document 52012IP0260

Gestaltung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012 zur Gestaltung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs (2012/2647(RSP))

ABl. C 332E vom 15.11.2013, p. 81–86 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 332/81


Donnerstag, 14. Juni 2012
Gestaltung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs

P7_TA(2012)0260

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012 zur Gestaltung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs (2012/2647(RSP))

2013/C 332 E/16

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. April 2012 mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Qualitätsrahmen für Praktikanten“ (SWD(2012)0099),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Das Beschäftigungspotenzial von personenbezogenen Dienstleistungen und Dienstleistungen im Haushalt ausschöpfen“ (SWD(2012)0095),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Reforming EURES to meet the goals of Europe 2020“ (SWD(2012)0100),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Implementing the Youth Opportunities Initiative - First steps taken“ (SWD(2012)0098),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Labour market trends and challenges“ (SWD(2012)0090),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Open, dynamic and inclusive labour markets“ (SWD(2012)0097),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Exploiting the employment potential of ICTs“ (SWD(2012)0096),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen“ (SWD(2012)0093),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2012 mit dem Titel „Exploiting the employment potential of ICTs“ (SWD(2012)0092),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. November 2010 mit dem Titel „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung” (COM(2010)0682) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 26. Oktober 2011 (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu atypischen Verträgen, gesicherten Berufslaufbahnen, Flexicurity und neuen Formen des sozialen Dialogs (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft (4),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Dezember 2010 zum Thema „Beschäftigungspolitische Maßnahmen für eine wettbewerbsfähige, CO2-arme, ressourcenschonende und grüne Wirtschaft“,

in Kenntnis der Studie des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) „Qualifikationen für grüne Arbeitsplätze“ aus dem Jahr 2010,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zur Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union (5),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Januar 2011 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht: Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an“ (COM(2011)0011) und des der Mitteilung beigefügten Entwurfs eines gemeinsamen Beschäftigungsberichts,

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 18. April 2011 zu den „Fortschritten bei der Verwirklichung der gemeinsamen europäischen Ziele im Bereich allgemeine und berufliche Bildung“ (SEC(2011)0526),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Europa-2020-Strategie (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung (7),

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Arbeitslosenraten aufgrund der fortdauernden Strukturschwächen und der Wirtschaftskrise zwischen 2010 und 2012 von 9,5 % auf 10,2 % gestiegen sind, was einem Verlust von 6 Millionen Arbeitsplätzen seit 2008 entspricht;

B.

in der Erwägung, dass die Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und Bekämpfung von Armut zunehmen und gleichzeitig die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Regionen größer werden;

C.

in der Erwägung, dass die Aussichten für 2012 laut den Prognosen der Kommission, denen zufolge das BIP der EU im Jahr 2012 stagnieren wird und mehrere Mitgliedstaaten in eine Rezession geraten werden, sogar noch ungünstiger sind;

D.

in der Erwägung, dass 17,6 Millionen neue Arbeitsplätze besetzt werden müssen, um das in der Strategie EU-2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum festgelegte Beschäftigungsziel zu verwirklichen, wonach bis 2020 75 % der 20-64jährigen einen Arbeitsplatz haben sollen;

E.

in der Erwägung, dass vor allem die mangelnde Arbeitsplatzsicherheit eine menschliche Tragödie für die Arbeitnehmer und ihre Familien darstellt und eine Verschwendung der Produktionskapazitäten zur Folge hat, weil die Qualifikationen infolge des zu häufigen Wechsels zwischen Beschäftigungsverhältnissen und langen Zeiträumen der Beschäftigungslosigkeit oder der Untätigkeit in der Regel verloren gehen;

F.

in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen besonders hoch ist, teilweise aufgrund der Diskrepanz zwischen den angebotenen und den nachgefragten Qualifikationen, oftmals aber auch unabhängig von ihrem Bildungsstand;

G.

in der Erwägung, dass die in einigen Mitgliedstaaten durchgeführten Sparmaßnahmen zur Konsolidierung der Finanzen zu einem erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt haben;

H.

in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit aufgrund der Finanzkrise beträchtlich zugenommen hat und die Volkswirtschaften in vielen Mitgliedstaaten nicht das entsprechende Wachstum generieren, um dieses Problem in den Griff zu bekommen;

I.

in der Erwägung, dass ein hohes Beschäftigungsniveau auch erforderlich ist, um eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen durchzuführen und eine Erholung der Wirtschaft zu erzielen, sowohl durch Aufrechterhaltung des Binnenkonsums als auch durch Erhöhung der Zahl derer, die einen Beitrag zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates leisten;

J.

in der Erwägung, dass durch Reformen des Arbeitsrechts in vielen Mitgliedstaaten nicht mehr qualitativ hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten entstanden sind, sondern sich vielmehr eine Zweiteilung des Arbeitsmarktes entwickelt hat, wobei eine wachsende Zahl von Arbeitsnehmern – zumeist die schutzbedürftigsten Arbeitnehmergruppen wie Frauen, junge Arbeitnehmer und Migranten – in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und bei schlechter Bezahlung arbeitet;

K.

in der Erwägung, dass die in den nationalen Reformprogrammen der Mitgliedstaaten festgelegten Verpflichtungen oftmals unzureichend sind, um die meisten der in der Strategie EU-2020 genannten Ziele auf EU-Ebene zu erreichen;

L.

in der Erwägung, dass in dem Jahreswachstumsbericht 2012 der EU entschlossene Maßnahmen gefordert werden, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen und einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung zu gewährleisten, und in der Erwägung, dass diese Botschaft auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2012 mit großem Nachdruck bekräftigt wurde;

M.

in der Erwägung, dass die politischen Entscheidungsträger sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene verantwortlich dafür sind, zu gewährleisten, dass angemessene Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen für Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, damit sie ihre Qualifikationen den sich verändernden wirtschaftlichen Strukturen und Beschäftigungsmustern anpassen können;

N.

in der Erwägung, dass eines der Ziele der Strategie EU-2020 die Förderung einer sozialen, ressourceneffizienten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist;

O.

in der Erwägung, dass Defizite bei qualifizierten arbeitsplatzbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten bereits in Bereichen beobachtet werden können, die wichtig für Innovationen sind, und dass zu erwarten steht, dass bis 2020 mindestens 40 % der Arbeitsplätze hochqualifizierte, nicht-manuelle Tätigkeiten sein werden;

P.

in der Erwägung, dass jüngsten Statistiken zufolge ein Viertel der Arbeitgeber in Europa Schwierigkeiten haben, Arbeitsplätze zu besetzen, wobei qualifizierte Arbeitnehmer im Bereich Handel, Techniker und Ingenieure am schwierigsten zu finden sind;

Q.

in der Erwägung, dass Investitionen in Forschung, Innovation, Bildung und Ausbildung, die äußerst wichtig für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitskräften sind, in der EU immer noch unter denen liegen, die die Wirtschaftspartner und Konkurrenten der EU an anderen Orten in der Welt tätigen;

1.

begrüßt die Vorschläge der Kommission, die Beschäftigungsprioritäten des Jahreswachstumsberichts mit mittelfristigen strategischen Leitlinien zu ergänzen, die darauf abzielen, die in der Strategie EU-2020 festgelegten Zielvorgaben zu erfüllen; begrüßt die große Bandbreite von Aspekten, die mit dem Beschäftigungspaket angegangen werden, und begrüßt die seit langem geforderte Änderung der Politik zugunsten der Schaffung von Arbeitsplätzen; fordert die erforderlichen Investitionen in das Beschäftigungs- und Wachstumspotential in der grünen Wirtschaft, im Gesundheitswesen und im Bereich soziale Dienstleistungen und IKT, wozu auch Investitionen in Qualifikationen, Ausbildung und höhere Löhne zählen.

2.

bedauert, dass die meisten Mitgliedstaaten trotz ihrer politischen Zusagen auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2012 und der Leitlinien der Kommission in der Mitteilung keinen nationalen Beschäftigungsplan als Teil ihres nationalen Reformprogramms 2012 übermittelt haben, in dem umfangreiche Maßnahmen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, von grünen Arbeitsplätzen, für die Verknüpfung von beschäftigungspolitischen Maßnamen und Finanzierungsinstrumenten, Arbeitsmarktreformen und einen klaren Zeitplan dafür, wie die mehrjährige Reformagenda in den nächsten 12 Monaten im Einzelnen umgesetzt wird, angegeben werden;

3.

vertritt die Auffassung, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen kein Ausgleich für fehlgeschlagene makroökonomische Maßnahmen sein können, und fordert die Kommission auf, die vier Ziele der Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO systematisch in alle Vorschläge aufzunehmen, die auf die Schaffung von Beschäftigung ausgerichtet sind: Schaffung von Arbeitsplätzen, Gewährleistung der Rechte bei der Arbeit, Ausweitung des sozialen Schutzes und Förderung des sozialen Dialogs;

4.

begrüßt die Initiative der Kommission, ein System zur Überwachung des Arbeitsmarktes und ein System zur individuellen Rückverfolgung für Länder einzuführen, die den länderspezifischen Empfehlungen nicht nachkommen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ein Überwachungssystem einzuführen, damit die Verwirklichung des Ziels der Strategie EU-2020 – Armut und soziale Eingliederung – vorangetrieben wird;

5.

fordert die Staats- und Regierungschefs der EU auf, sich vor Ende 2012 zu einem europäischen Investitionspaket zu verpflichten; ist der Auffassung, dass ein solches Paket Europa den Weg aus der Krise ebnen könnte, wenn es konkrete Verpflichtungen auf nationaler und europäischer Ebene enthält, Investitionen zu tätigen, um nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze in Schlüsselbereichen wie Ressourceneffizienz und -management, erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder Recycling/Wiederverwendung zu schaffen; verweist auf die Richtlinie über Energieeffizienz als ein konkretes Beispiel für die europäischen Rechtsvorschriften, die bis zu zwei Millionen neue Arbeitsplätze schaffen könnten;

6.

begrüßt den Vorschlag, den Steuer- und Abgabenkeil auf den Faktor Arbeit haushaltsneutral zu verringern; weist darauf hin, dass der durchschnittliche Steuer- und Abgabenkeil zwischen den Kosten, die einem Arbeitgeber bei der Einstellung eines Arbeitnehmers entstehen, und dem Reallohn des Arbeitnehmers in der EU oftmals über 40 % beträgt; ist der Auffassung, dass die Verlagerung der Steuerlast Unternehmen in die Lage versetzen könnte, von diesen Befreiungen/Ermäßigungen zu profitieren, um neue Arbeitsplätze zu schaffen oder die Löhne zu erhöhen;

7.

teilt die Auffassung der Kommission, dass ehrgeizigere Zielvorgaben für erneuerbare Energieträger Investitionen auslösen und damit für Beschäftigung im Bereich von Technologien zur Stromerzeugung, die viel Know-how erfordern, sorgen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf ein Wirtschaftsmodell hinzuarbeiten, welches sich auf den Grundsatz der Ressourceneffizienz stützt; verweist auf die Feststellung der Kommission, dass jede Verringerung des Ressourceneinsatzes um einen Prozentpunkt zur Schaffung von zwischen 100 000 und 200 000 neuen Arbeitsplätzen führen könnte;

8.

befürwortet die Idee, dass Unternehmertum, die Neugründung von Unternehmen und die Selbständigkeit als Mittel zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen gefördert werden sollten, insbesondere, da KMU und Kleinstunternehmen über zwei Drittel der Arbeitsplätze im Privatsektor der EU stellen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in diese Bereiche aufzustocken, insbesondere durch die öffentliche Auftragsvergabe und den Zugang zu Finanzmitteln;

9.

begrüßt Investitionen im Bereich der Sozialwirtschaft und des sozialen Unternehmertums, die eine gute Möglichkeit darstellen, die sozialen Bedürfnisse zu decken, die nicht durch öffentliche Güter und Dienstleistungen gedeckt werden;

10.

fordert die Kommission auf, den Grundsatz „Think Small First“ („Vorfahrt für KMU“) zu befolgen und die Umsetzung der geeigneten Ermäßigungen genau zu beobachten, um zu gewährleisten, dass KMU innerhalb des Binnenmarktes nicht durch einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand oder Hindernisse für den Freihandel belastet werden, wobei gleichzeitig gewährleistet sein muss, dass die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Vorschriften auf allen Ebenen ordnungsgemäß eingehalten werden;

11.

fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, unverzüglich alle Beschränkungen des freien Zugangs zum Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien aufzuheben; verweist auf die negativen Auswirkungen, die diese Beschränkungen auf die nicht angemeldete, irreguläre Erwerbstätigkeit haben, und auf den Missbrauch, der getrieben wird;

12.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die informelle oder nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und die „erzwungene Selbständigkeit“ stärker zu bekämpfen, indem sie für die Arbeitsaufsicht ausreichende Mittel zur Verfügung stellen und Informationskampagnen über die Gefahren und Nachteile der illegalen Arbeit auf den Weg bringen sowie eine umfassendere und bessere Durchsetzung des geltenden Arbeitsrechts und der arbeitsrechtlichen Standards zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, die allgemeine Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes und eine stärkere Rolle der EU bei der Förderung einer intensiveren und besseren Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den nationalen Arbeits- und Sozialaufsichtsbehörden mit vorbeugenden Maßnahmen mit Kontrollen und geeigneten Sanktionen verbinden, und indem die Fortschritte auf diesem Gebiet genau überwacht werden;

13.

begrüßt den Beginn der öffentlichen Konsultation über die Beschäftigung im Gesundheitswesen und im Bereich soziale Fürsorge; ist der Auffassung, dass diese Sektoren eine wichtige Rolle dabei spielen können, die Zielvorgaben der Strategie EU-2020 auf den Gebieten Beschäftigung und soziale Eingliederung zu erreichen; fordert die Kommission auf, die Übereinkommen der IAO in den künftigen Vorschlägen zu berücksichtigen und um eine Empfehlung zu ergänzen, die geltenden Arbeitsbedingungen für die inländischen Arbeitnehmer in diesen Bereichen zu verbessern;

14.

ist sich mit der Kommission darin einig, dass die Kohäsionspolitik, der ELER und der EMFF wichtige Quellen für Investitionen sind, die das nachhaltige Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen anregen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den effizienten Einsatz dieser Mittel und des Mikrofinanzierungsinstruments zu gewährleisten, um deren volles Potenzial für Investitionen in Bildung, Ausbildung, Selbständigkeit, berufliche Mobilität und Produktivität auszuschöpfen;

15.

fordert schnellere und unkomplizierte Antrags- und Genehmigungsverfahren für Förderprogramme der EU für Wachstum und Innovation;

16.

begrüßt den Kommissionsvorschlag, in dem die Vorteile der Festlegung von Mindestlöhnen auf Ebene der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Armut im Niedriglohnbereich und des Sozialdumpings und zur Förderung der Gesamtnachfrage hervorgehoben werden; ist der Ansicht, dass diese Vorschläge nationalen Besonderheiten in Bezug auf die Tarifverhandlungen Rechnung tragen und diese respektieren müssen;

17.

ist überzeugt, dass die Kündigungsschutzvorschriften angepasst werden müssen, um Unternehmen zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zu ermutigen, die Mobilität zu fördern und die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte zu verbessern und gleichzeitig die Segmentierung des Arbeitsmarktes in der ganzen EU zu überwinden;

18.

fordert die Kommission auf, die wahren Ursachen der Segmentierung des Arbeitsmarktes wie Chancenungleichheit von Männern und Frauen und ein Mangel an Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben anzugehen;

19.

stimmt zu, dass die interne Flexibilität der Arbeitszeitorganisation zur Sicherung von Beschäftigung und niedrigeren Anpassungskosten in Zeiten einer wirtschaftlichen Flaute beitragen kann, wenngleich sie wachstumspolitische Maßnahmen nicht ersetzen kann; betont jedoch, dass diese Maßnahmen auf die sozialen Umstände zugeschnitten werden, mit den Sozialpartnern ausgehandelt werden und im Einklang mit den Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer stehen müssen;

20.

stimmt mit der Kommission darin überein, dass alle Arten von vertraglichen Vereinbarungen den Stelleninhabern Zugang zu einer Reihe von Rechten geben sollten, zu denen Rentenansprüche, Sozialschutz und Zugang zum lebenslangen Lernen zählen;

21.

begrüßt die Initiative der Kommission, das EU-Kompetenzpanorama auf den Weg zu bringen, mit der Transparenz und der Zugang für Arbeitssuchende verbessert und die Mobilität der Arbeitnehmer erhöht wird;

22.

begrüßt den jüngsten Legislativvorschlag der Kommission für Berufsqualifikationen; ist der Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und beruflichen Nachweisen zu verstärken und einen Mechanismus für die verbesserte gegenseitige Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zu entwickeln;

23.

fordert die Kommission auf, den Europäischen Qualifikationspass vor Ende 2012 in die Praxis umzusetzen, um Gleichstellung und Nichtdiskriminierung in Bezug auf die Mittel und den Ort, an dem die Qualifikationen erworben wurden, zu gewährleisten, eine effizientere Abstimmung angebotener und nachgefragter Qualifikationen zu ermöglichen und die grenzübergreifende Mobilität von Arbeitnehmern zu fördern;

24.

begrüßt das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Qualitätsrahmen für Praktikanten“ und sieht den Ergebnissen der Studie erwartungsvoll entgegen, die einen Überblick über die Regelungen für Praktika in den einzelnen Mitgliedstaaten geben soll, und fordert die Kommission auf, vorzuschlagen, dass Praktika immer an einen Qualifizierungsprozess geknüpft sein sollten; fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Qualitätsrahmen für Praktika und eine Empfehlung des Rates zu Rechtsvorschriften für Jugendgarantien vorzulegen und Mindeststandards festzulegen, mit denen die Bereitstellung und die Aufnahme qualitativ hochwertiger Praktika unterstützt werden;

25.

betont, dass die Beschäftigungssituation junger Menschen stark von der allgemeinen Wirtschaftslage abhängig ist; betont, wie wichtig es ist, junge Menschen beim Übergang von der Bildungsphase ins Berufsleben zu unterstützen, zu begleiten und zu beobachten; fordert die Kommission auf, weitere Vorschläge in diesem Bereich auf die Initiativen „Jugend in Bewegung“ und „Chancen für junge Menschen“ auszurichten; fordert die Mitgliedstaaten auf, in einen Austausch über bewährte Verfahren bei der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit einzutreten;

26.

fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und den Rat auf, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern jede Möglichkeit wahrzunehmen, um zu gewährleisten, dass jeder junge EU-Bürger nach einer Arbeitslosigkeit von höchstens vier Monaten eine Arbeit oder eine Berufsausbildung aufnehmen kann, indem die „Europäische Jugendgarantie“ umgesetzt wird; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten für die rechtliche Durchsetzbarkeit der Jugendgarantie sorgen sollten, um die Lage junger Menschen wirksam zu verbessern, die weder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen noch sich in Ausbildung oder Berufsausbildung befinden, und um die Jugendarbeitslosigkeit in der EU schrittweise in den Begriff zu bekommen; betont, dass die „Jugendgarantie“ der spezifischen europäischen finanziellen Unterstützung bedarf, insbesondere in den Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit;

27.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit mit nicht genutzten Mittelzuweisungen aus dem Strukturfonds zu unterstützen;

28.

unterstützt die Kommission bei ihrer an die Mitgliedstaaten gerichteten Forderung, das EURES-System verstärkt zu nutzen; betont, dass EURES einen maßgeblichen Beitrag zum Funktionieren des Binnenmarktes leistet, indem Arbeitnehmer und Arbeitssuchende in Bezug auf ihre Rechte in anderen Mitgliedstaaten beraten werden; fordert die umfassende Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Struktur und Verwaltung des EURES-Netzes;

29.

begrüßt die Initiativen der Kommission, die darauf abzielen, Nachteile zu verringern und Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, indem für gleichen Lohn und eine angemessene Kinderbetreuung gesorgt wird und jegliche Diskriminierung und steuerlichen Fehlanreize beseitigt werden, die Frauen daran hindern, sich am Arbeitsmarkt zu beteiligen; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf diesen Gebieten weitere Maßnahmen zu ergreifen;

30.

fordert die Kommission auf, die Arbeit an der Richtlinie zur Übertragbarkeit von Rentenansprüchen zu beschleunigen, weil die Rechtsunsicherheit in Bezug auf Bestimmungen betreffend die Sozialversicherung und Rentenansprüche eine der Haupthindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer darstellt;

31.

fordert die Mitgliedstaaten auf, wachstumsfreundliche Maßnahmen anzunehmen oder fortzusetzen, zu denen auch die Priorisierung der Ausgaben in den Bereichen Bildung, lebenslanges Lernen, Forschung und Innovation zählen, trotz der Sparmaßnahmen, die aufgrund der Wirtschaftskrise und der Notwendigkeit, die Last der Staatsverschuldung so gering wie möglich zu halten, insbesondere im Euro-Währungsgebiet, erforderlich sind;

32.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine Mobilität unter fairen Bedingungen zu fördern und den Missbrauch entsandter Arbeitnehmer sowohl in den Aufnahme- als auch in den Herkunftsstaaten zu bekämpfen;

33.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0466.

(2)  ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 29.

(3)  ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 39.

(4)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 6.

(5)  Angenommene Texte: P7_TA(2011)0455.

(6)  Angenommene Texte: P7_TA(2011)0263.

(7)  Angenommene Texte: P7_TA(2011)0495.


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