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Document 52012DP0484

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2012 zur Abstimmung im Falle des Freiwerden des Sitzes des ordentlichen Mitglieds eines Ausschusses (Auslegung des Artikels 187 Absatz 1 der Geschäftsordnung) (2012/2254(REG))

    ABl. C 434 vom 23.12.2015, p. 155–155 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 434/155


    P7_TA(2012)0484

    Abstimmung im Falle des Freiwerden des Sitzes des ordentlichen Mitglieds eines Ausschusses (Auslegung des Artikels 187 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2012 zur Abstimmung im Falle des Freiwerden des Sitzes des ordentlichen Mitglieds eines Ausschusses (Auslegung des Artikels 187 Absatz 1 der Geschäftsordnung) (2012/2254(REG))

    (2015/C 434/19)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Schreibens des Vorsitzes des konstitutionellen Ausschusses vom 27. November 2012,

    gestützt auf Artikel 211 seiner Geschäftsordnung,

    1.

    beschließt, dem Artikel 187 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung die folgende Auslegung anzufügen:

    „Im Falle des Freiwerdens des Sitzes des ordentlichen Mitglieds eines Ausschusses ist ein fester Stellvertreter derselben Fraktion berechtigt, ihn bei der Abstimmung vorübergehend zu vertreten, bis zur vorläufigen Ersetzung des ordentlichen Mitglieds gemäß Artikel 186 Absatz 5 oder mangels einer solchen vorläufigen Ersetzung bis zur Ernennung eines neuen ordentlichen Mitglieds. Diese Ermächtigung beruht auf dem Beschluss des Parlaments zur zahlenmäßigen Zusammensetzung des Ausschusses und sie soll sicherstellen, dass die gleiche Anzahl von Mitgliedern der betreffenden Fraktion an der Abstimmung teilnehmen kann, wie vor dem Freiwerden des Sitzes.“

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.


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