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Documento 52012DP0100

Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität von Luigi de Magistris Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. März 2012 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Luigi de Magistris (2011/2064(IMM))

ABl. C 257E vom 6.9.2013, p. 85—86 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 257/85


Donnerstag, 29. März 2012
Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität von Luigi de Magistris

P7_TA(2012)0100

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. März 2012 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Luigi de Magistris (2011/2064(IMM))

2013/C 257 E/11

Das Europäische Parlament,

befasst mit den Anträgen von Luigi de Magistris vom 15. März und 1. April 2011, die im Plenum am 24. März beziehungsweise 6. April 2011 bekannt gegeben wurden, auf Schutz seiner Immunität im Zusammenhang mit dem beim Gericht von Catanzaro anhängigen Verfahren,

nach Anhörung von Luigi de Magistris gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

nach Vorlage von Schriftstücken durch Luigi de Magistris gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäische Union, auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments und auf Artikel 68 der italienischen Verfassung,

in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 1964, 10. Juli 1986, 15. und 21. Oktober 2008,19. März 2010 und 6. September 2011 (1),

unter Hinweis auf Artikel 68 der Verfassung der Italienischen Republik,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0070/2012),

A.

in der Erwägung, dass ein Mitglied des Europäischen Parlaments, Luigi de Magistris, den Schutz seiner parlamentarischen Immunität im Zusammenhang mit einem bei einem italienischen Gericht anhängigen Verfahren beantragt hat;

B.

in der Erwägung, dass es bei dem Antrag von Luigi de Magistris um eine Vorladung geht, vor dem Gericht von Catanzaro zu erscheinen, die von Maurizio Mottola di Amato veranlasst wurde und sich auf zwei Artikel bezieht, die Luigi de Magistris auf seiner Website Anfang 2011 veröffentlicht hat;

C.

in der Erwägung, dass nach Angaben in der Vorladung Äußerungen in diesen Artikeln eine Verleumdung darstellten, die zu einem Schadensersatzanspruch und dem Antrag auf eine Verfügung führten, nach der die Artikel zu entfernen seien;

D.

in der Erwägung, dass die Artikel zu einem Zeitpunkt auf der Website veröffentlicht wurden, als Luigi de Magistris nach seiner Wahl im Jahr 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments war;

E.

in der Erwägung, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung weder in ein Ermittlungsverfahren verwickelt noch festgenommen oder verfolgt werden dürfen; und in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 dieses Protokolls seinen Mitgliedern im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;

F.

in der Erwägung, dass sich Luigi de Magistris sowohl auf Artikel 8 als auch Artikel 9 des Protokolls beruft, und in der Erwägung, dass Artikel 9 aber unter Berücksichtigung des Artikels 68 der italienischen Verfassung nicht einschlägig ist, und er sich daher offensichtlich nur auf Artikel 8 stützt;

G.

in der Erwägung, dass gemäß der bestehenden Praxis des Parlaments die Tatsache, dass ein Gerichtsverfahren zivil- oder verwaltungsrechtlicher Art ist oder bestimmte Aspekte enthält, die in den Bereich des Zivil- oder Verwaltungsrechts fallen, nicht per se die von diesem Artikel verliehene Immunität von der Anwendung ausschließt;

H.

in der Erwägung, dass die Tatsachen des Falles nach den Angaben in der Vorladung und in den von Luigi de Magistris im Rechtsausschuss vorgelegten Schriftstücken zeigen, dass die getätigten Äußerungen in einem unmittelbaren und offenkundigen Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments durch Luigi de Magistris stehen;

I.

in der Erwägung, dass Luigi de Magistris bei der Veröffentlichung der fraglichen Artikel daher in Ausübung seines Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments handelte;

1.

beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Luigi de Magistris zu schützen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich der zuständigen Behörde der italienischen Republik und Luigi de Magistris zu übermitteln.


(1)  Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, Slg. 1964, 195; Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, Slg. 1986, 2391; Rechtssache T-345/05, Mote/Parlament, Slg. 2008, II-2849; Verbundene Rechtssachen C-200/07 und C-201/07, Marra/De Gregorio und Clemente, Slg. 2008, I-7929, Rechtssache T-42/06, Gollnisch/Parlament, Slg. 2010, II-1135 und Rechtssache C-163/10 Patriciello (noch nicht in der Sammlung veröffentlicht).


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