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Document 52012DC0489
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Annual Report on the European Union’s Humanitarian Aid and Civil Protection Policies and their Implementation in 2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Strategien der Europäischen Union für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz und deren Umsetzung im Jahr 2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Strategien der Europäischen Union für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz und deren Umsetzung im Jahr 2011
/* COM/2012/0489 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Strategien der Europäischen Union für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz und deren Umsetzung im Jahr 2011 /* COM/2012/0489 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Strategien der
Europäischen Union für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz und deren
Umsetzung im Jahr 2011 1. Einleitung Wenn es zu Katastrophen kommt,
wird rasch Hilfe benötigt. Es ist die
moralische Pflicht der internationalen Gemeinschaft, den vulnerabelsten
Bevölkerungsgruppen in solchen Krisensituationen zu helfen, da eine solche
Unterstützung über Leben und Tod entscheiden kann. Die
Europäische Union (EU) und ihre 27 Mitgliedstaaten nehmen diese
Verpflichtung ernst und stellen als weltgrößter Geber von humanitärer Hilfe
rund die Hälfte der gesamten Mittel bereit, die weltweit für die Opfer von
durch Menschen verursachten Katastrophen und von Naturkatastrophen gewährt
werden. Darüber hinaus setzt sich die EU für
die Wahrung und Achtung des humanitären Völkerrechts ein. Dieser Jahresbericht bezieht sich auf die
Maßnahmen, die die Europäische Kommission im Jahr 2011 in den Bereichen
humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz durchgeführt hat. Solche Maßnahmen zielen darauf ab, wo immer
Menschen in Not sind, Leben zu erhalten und zu retten, menschliches Leid zu
lindern oder zu vermeiden und gleichzeitig die Integrität und Menschenwürde der
Opfer von Naturkatastrophen und von durch Menschen verursachten Katastrophen zu
wahren. Das Amt der Europäischen
Gemeinschaft für humanitäre Hilfe (ECHO) wurde 1992 als Zeichen der Solidarität
Europas mit Menschen in Not auf der ganzen Welt gegründet. 2004 wurde ECHO zur Generaldirektion der Kommission
für humanitäre Hilfe; in diese wurde 2010 der Katastrophenschutz integriert, um
für eine bessere Koordinierung und Katastrophenabwehr innerhalb und außerhalb
der EU zu sorgen. Seit der Gründung hat die
Kommission über ECHO rund 14 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt für die
Opfer von Konflikten und Katastrophen in über 140 Ländern rund um den
Globus vergeben. In den letzten fünf Jahren wurden im Schnitt
1 Mrd. EUR jährlich bereitgestellt, um weltweit fast
150 Millionen der vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen zu helfen, die von
Naturkatastrophen und durch Menschen verursachten Krisen betroffen waren. Die humanitäre Hilfe ist
eines der beiden wichtigsten Instrumente der EU für die Erbringung von
Soforthilfe für Menschen außerhalb der EU, die mit den unmittelbaren Folgen von
Katastrophen konfrontiert sind. Die humanitäre Hilfe der EU
beruht auf den Grundsätzen Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit. Jeder Beschluss der
Kommission muss mit diesen vier Grundsätzen, die das Kernstück des Europäischen
Konsenses zur humanitären Hilfe bilden, im Einklang stehen. Die Bereitstellung
der humanitären Hilfe der EU erfolgt unabhängig von jeglicher politischen
Agenda und hat stets zum Ziel, den Bedürftigsten ohne Ansehen von Nationalität,
Religion, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder politischer Überzeugung zu
helfen. Die Verpflichtung zu einer auf diesen Grundsätzen basierenden
humanitären Hilfe ist im Vertrag von Lissabon verankert (vgl. Artikel 214
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Das andere wichtige Instrument ist der Katastrophenschutz.
32 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, beteiligen sich an einem
Katastrophenschutzverfahren, das auf Ersuchen von Ländern, in denen sich
Naturkatastrophen ereignen, Such- und Rettungsteams sowie Ausrüstungen
bereitstellt. Für dieses Verfahren ist das Beobachtungs- und
Informationszentrum (MIC) innerhalb von ECHO zuständig. Durch die Ernennung von Kristalina Georgieva zur
ersten EU-Kommissarin für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und
Krisenreaktion im Jahr 2010 wurden die beiden Instrumente zusammengeführt
und die Kohärenz der Katastrophenhilfe der EU gestärkt. Die EU stellt mit ihrer Politik in den Bereichen
humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz unter Beweis, dass sie bereit ist,
innerhalb und außerhalb der Union hilfsbedürftigen Menschen zu helfen, die
besonders vulnerabel sind. Diese Unterstützung
trägt zur Verwirklichung eines strategischen Ziels der EU-Außenbeziehungen bei,
wie in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union gefordert. Auch bei der europäischen Bevölkerung findet
diese Politik starken Rückhalt: Eine erst
kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage ergab, dass die Unterstützung der
Öffentlichkeit für die humanitäre Hilfe und die Katastrophenschutzmaßnahmen der
EU in den letzten Jahren trotz der Wirtschaftskrise zugenommen hat. · 88 % der Bürger halten es für wichtig, dass die Europäische Union humanitäre Hilfe finanziert. Dies entspricht einem Anstieg um neun Prozentpunkte seit der letzten Umfrage im Jahr 2010. Fast dieselbe Anzahl von Befragten (84 %) befürwortet die Fortsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen. · Auch die Rolle der Kommission bei der Koordinierung der humanitären Hilfe der EU findet die Zustimmung von 71 % der Befragten; dies ist ein Anstieg um 13 Prozentpunkte gegenüber 2010. Eine große Mehrheit der Befragten (88 %) befürwortet auch die Initiative zur Einbeziehung junger Menschen in die humanitären Hilfsaktionen der EU im Rahmen eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe. · Was den Katastrophenschutz anbelangt, so sind 82 % der Befragten der Ansicht, dass eine koordinierte EU-Katastrophenhilfe wirksamer ist als Maßnahmen einzelner Länder. · Die Umfrage zum Katastrophenschutz zeigt, dass die Menschen wegen möglicher Katastrophen innerhalb der EU beunruhigt sind. 75 % der Befragten waren besorgt, es könne zu durch Menschen verursachten Katastrophen wie Ölkatastrophen und nuklearen Unfällen kommen. Als nächstes wurden Überschwemmungen und Erdbeben genannt (67 %), gefolgt von Terroranschlägen (64 %) und bewaffneten Konflikten (59 %). · 68 % der Europäer ist bekannt, dass die EU humanitäre Hilfe finanziert. 38 % wissen von der Koordinierungsrolle der EU im Katastrophenschutz. · Rund ein Drittel glaubt, gut über die humanitären Maßnahmen der EU informiert zu sein; dies sind 12 % mehr als in der vorherigen Umfrage. Was den Katastrophenschutz anbelangt, so halten sich 19 % für gut über die EU-Maßnahmen informiert. In beiden Umfragen nannten die Befragten das Fernsehen und das Internet als bevorzugte Informationsquellen, gefolgt von Zeitungen und Radio. 2. Globaler Kontext der Hilfeleistungen 2011 kam es zu einer weltweiten
Zunahme von humanitären Krisen, Katastrophen und der Vulnerabilität. Die Tendenz zu einem wachsenden Bedarf, der die
verfügbaren Ressourcen übersteigt, setzt sich fort. Daher
ist die Durchführung von humanitären Maßnahmen und Katastrophenschutzmaßnahmen
eine zunehmend komplexe und schwierige Aufgabe. Aufgrund
der Häufigkeit und Intensität von Naturkatastrophen müssen auch immer mehr
plötzlich eintretende humanitäre Krisen bewältigt werden, darunter auch
Großkatastrophen wie am Horn von Afrika und in Japan. Im Verlauf des Jahres 2011
kam es nach Statistiken, die vom Centre for Research on the Epidemiology of Disasters
(CRED)[1]
und vom UN-Büro für Katastrophenvorsorge (UNISDR)[2] veröffentlicht wurden, zu 302
Naturkatastrophen unterschiedlicher Größenordnung, die weltweit fast
30 000 Todesopfer forderten und weitere 206 Millionen Menschen in eine
Notlage brachten. Rund 106 Millionen Menschen
waren von Überschwemmungen, 60 Millionen von Dürren und 1,6 Millionen von
Erdbeben betroffen. Mit 45 % der
Katastrophen und 89 % der Opfer war Asien die am härtesten getroffene
Region. Die Folgen von Katastrophen sind
vielfältig und verheerend: Menschen kommen ums
Leben und Häuser, Ernten und Existenzgrundlagen werden zerstört. Die Folgen dieser Katastrophen haben – auch wenn
hier nur einige genannt wurden – die internationale humanitäre Gemeinschaft an
ihre Grenzen gebracht. 2011 sahen sich die
Vereinten Nationen gezwungen, zu humanitärer Hilfe in nie dagewesener
Größenordnung (5,7 Mrd. EUR) aufzurufen. Es
besteht eine wachsende Diskrepanz zwischen dem steigenden humanitären Bedarf
und den immer knapperen finanziellen Mitteln, die zu seiner Deckung zur
Verfügung stehen. Dies ist vor allem auf die Wirtschafts- und Finanzkrise
zurückzuführen, von der zahlreiche westliche Geberländer betroffen sind. Verbunden mit der chronischen Vulnerabilität in
vielen Teilen der Welt wirkt sich dies unmittelbar auf das Leben von Millionen
hilfsbedürftiger Menschen aus. Um effizienter und wirksamer auf Katastrophen zu
reagieren, müssen die Geber ihre Anstrengungen verdoppeln, indem sie ihre
begrenzten Ressourcen optimal einsetzen. Für
ECHO bedeutet dies, dass bei der Zusammenarbeit mit den Partnern
Effizienzgewinne angestrebt werden müssen und dass mehr in die Vorbereitung
vulnerabler Gemeinschaften auf Katastrophen und in ihre Resilienz investiert
werden muss. Gleichzeitig müssen die Synergien
zwischen humanitärer Hilfe und Katastrophenhilfe voll ausgeschöpft werden. Darüber hinaus spielt die EU als Mitglied des internationalen
humanitären Systems eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, andere Länder
und Regionen zu ermuntern, ihre Beteiligung an der Vorbereitung und Reaktion
auf humanitäre Krisen zu steigern, um die wachsenden Ressourcen der
Schwellenländer für humanitäre Hilfe und Katastrophenabwehr wirksamer zu
mobilisieren. Durch Menschen verursachte humanitäre
Katastrophen sind nach wie vor meist die Folge von Bürgerkriegen, bei denen die
Zivilbevölkerung stärker denn je Gewalt und Leid ausgesetzt ist. Diese Art von
Konflikten ist häufig dadurch gekennzeichnet, dass die Krieg führenden Parteien
das humanitäre Völkerrecht und die humanitären Grundsätze missachten und den
„humanitären Raum“ – d. h. die Zonen, in denen humanitäre Hilfe
ungehindert auf neutrale und unparteiliche Weise erbracht werden
kann – einengen. Der Zugang zu den Hilfeempfängern sowie die
Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Zivilbevölkerung und der
humanitären Helfer gestalten sich daher immer schwieriger. Die Gesamtsituation
und die Arbeitsbedingungen haben sich in all diesen Aspekten verschlechtert,
vor allem in Somalia, der Demokratischen Republik Kongo, Afghanistan und
Nordkorea. Angesichts dieser Herausforderungen wird sich
die internationale humanitäre Gemeinschaft zunehmend bewusst, dass sie sich
stärker auf die Vorbereitung vulnerabler Gemeinschaften und die Stärkung
ihrer Resilienz konzentrieren muss, damit sie Katastrophen besser
bewältigen können. Auf diese Weise würden die verheerenden Folgen für die
betroffenen Bevölkerungsgruppen und ihre Existenzgrundlagen gemildert. Auch die langfristigen Auswirkungen größerer
Krisen auf die Lebensbedingungen und Existenzgrundlagen, wie im Fall des
Erdbebens in Haiti (2010) und der Überschwemmungen in Pakistan, zeigen, wie
wichtig es ist, bereits in der frühen Anfangsphase humanitärer Maßnahmen auch
längerfristige Rehabilitations- und Entwicklungsbedürfnisse berücksichtigen. Nur wenn humanitäre Helfer und Entwicklungsakteure
Hand in Hand arbeiten, besteht die Chance, die drastischen Auswirkungen
wiederkehrender Katastrophen auf die Aussicht auf eine nachhaltige Entwicklung
zu mildern. Vor diesem Hintergrund wurden 2011
die Maßnahmen zur Verknüpfung von Soforthilfe, Wiederaufbauhilfe und
Entwicklung fortgesetzt, indem die zuständigen Kommissionsdienststellen
beispielsweise die Programmierung der Mittel für Ernährungssicherheit zugunsten
bestimmter Regionen gemeinsam vornahmen und beim frühzeitigen Wiederaufbau eng
mit dem Instrument für Stabilität zusammenarbeiteten (kurzfristige Maßnahmen). Dies beinhaltete unter anderem die Ausarbeitung
einer gemeinsamen Methodik und ihre Erprobung, die Intensivierung der
gemeinsamen Arbeit der humanitären Helfer und der Entwicklungsakteure sowie
eine Reihe innovativer Konzepte für die praktische Durchführung vor Ort. 3. Humanitäre Massnahmen und
Katastrophenschutzmassnahmen der EU im Jahr 2011 2011 leistete die EU über die Kommission (GD
ECHO) umfangreiche bedarfsorientierte humanitäre Hilfe und erleichterte die
Bereitstellung von Sachgegenständen für europäische Katastrophenschutzeinsätze
mit Mitteln von insgesamt 1 154 Mio. EUR für Folgendes: ·
humanitäre Hilfe für rund 117 Millionen
Menschen[3]
in 91 Nicht-EU-Ländern, d. h. im Durchschnitt 10 EUR je Empfänger; ·
rasche Reaktion auf 18 Anträge auf
Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens innerhalb und
außerhalb der EU. Das ursprüngliche Budget von
853 Mio. EUR für humanitäre Hilfe wurde mehrfach aufgestockt, um im
Laufe des Jahres auf neue Krisen und Naturkatastrophen zu reagieren, darunter
der Bürgerkrieg in Libyen, die Krise nach den Wahlen in Côte d’ Ivoire,
die durch eine Dürre ausgelöste und durch den Konflikt verschärfte Hungersnot
am Horn von Afrika, der Konflikt in Sudan um die Unabhängigkeit Südsudans und
die Überschwemmungen in Pakistan. Um auf
diesen zusätzlichen Bedarf einzugehen, wurden weitere Mittel mobilisiert, und
zwar durch Mittelübertragungen aus der EU-Reserve für Soforthilfe, durch
Rückgriff auf den 10. Europäischen Entwicklungsfonds, der für humanitäre
Hilfe in den AKP-Staaten eingesetzt werden kann, sowie durch Beiträge der EFTA[4] und Übertragungen aus anderen
Haushaltslinien der Außenhilfe-Rubrik des EU-Haushalts (Rubrik 4). Rund 42 % der 2011 insgesamt geleisteten
EU-Hilfe entfielen auf Langzeitkrisen, 38 % auf Naturkatastrophen und
20 % auf plötzlich eingetretene Krisen und Ad-hoc-Einsätze. Naturkatastrophen
verursachten auch 2011 weltweit menschliches Leid und enorme Schäden. Die Kommission verfolgt bei dieser Art von
Katastrophen eine zweigleisige Strategie: ·
Soforthilfe durch
Bereitstellung von humanitärer Hilfe sowie durch Erleichterung und
Koordinierung der Katastrophenhilfe, die auf freiwilliger Basis von EU-Mitgliedstaaten
für andere Teilnehmerstaaten (EU-Länder und Drittstaaten) des
Katastrophenschutzverfahrens geleistet wird, wenn letzteres aktiviert wird; ·
Vorbereitung auf den Katastrophenfall durch Ermittlung von geografischen Gebieten und Bevölkerungsgruppen,
die durch Naturkatastrophen besonders gefährdet sind und für die spezifische
Vorbereitungsprogramme ausgearbeitet werden. Die Kommission stellte
2011 humanitäre Hilfe zur Bewältigung folgender Katastrophen bereit: ·
dreifache Katastrophe (Erdbeben, Tsunami und
Kernexplosion) in Japan, ·
Dürren in Westafrika
(Burkina Faso, Mauretanien, Mali, Niger und Tschad), am Horn von Afrika
(Dschibuti, Äthiopien, Kenia und Somalia) und in Zentral- und Südamerika
(Paraguay, Bolivien, Honduras, El Salvador und Guatemala), ·
Überschwemmungen in
Pakistan, Bangladesch, Indien, Sri Lanka und Peru, ·
Zyklone, tropische Stürme und Hurrikane in Südostasien (Kambodscha, Laos, Philippinen, Thailand und Vietnam),
Zentralamerika (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua) und der Karibik
(St. Lucia), ·
Epidemien in Kamerun. 3.1. Humanitäre Maßnahmen 2011 kam es am Horn von Afrika zu einer gravierenden humanitären
Krise. Hohe Nahrungsmittelpreise,
verbunden mit dem Ausbleiben von Regenfällen, den zunehmenden
Flüchtlingsbewegungen (vor allem aufgrund des gewaltsamen Konflikts in Somalia)
und dem eingeschränkten humanitären Zugang, haben zur raschen Verschlechterung
der Ernährungssicherheit und des Ernährungszustands vulnerabler
Bevölkerungsgruppen geführt. Durch die
herrschende Armut und unzureichende Bewältigungsstrategien wurde dies noch
verstärkt. In der zweiten Jahreshälfte 2011
waren mehr als 13 Millionen Menschen von der Krise betroffen. Die Kommission reagierte, indem sie über 181 Mio.
EUR mobilisierte, um den vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen in der Region zu
helfen. Neben der Katastrophenabwehr bemüht sich
die Kommission auch um eine verstärkte Katastrophenprävention und -vorbereitung
innerhalb wie außerhalb der EU und vor allem in Regionen, die für
Naturkatastrophen anfällig sind. Die Katastrophenvorsorge
und die Anpassung an den Klimawandel bildeten 2011 einen klaren
Finanzierungsschwerpunkt. ECHO leitete in
Südasien, Südamerika, in der Pazifikregion und in der Karibik neue
DIPECHO-Programme ein und bezog die Katastrophenvorsorge systematisch in alle
Hilfsmaßnahmen ein. Was durch Menschen verursachte Krisen anbelangt,
so lösten die politischen Proteste in Libyen einen Bürgerkrieg aus, der
letztlich einen NATO-Lufteinsatz erforderte, um die Zivilbevölkerung zu
schützen. Der Konflikt in Libyen führte zu
einer großen Flüchtlingskrise an den Grenzen zu Tunesien und Ägypten. Hier
wurde EU-Unterstützung für humanitäre Maßnahmen und die Repatriierung von
Menschen benötigt, die in Libyen gearbeitet hatten und vor dem Konflikt flohen. Außerdem dauerte die Krise nach den Wahlen in Côte
d’ Ivoire an und wirkte sich auch auf die Nachbarländer aus. In Irak hat sich die Sicherheitslage seit
den Parlamentswahlen am 7. März 2010 verschlechtert. Während sich die
US-Truppen Ende 2011 auf den Rückzug aus dem Land vorbereiteten, verübten die
Aufständischen weiter Bombenanschläge auf Polizisten und Soldaten sowie auf
Zivilpersonen, um das Vertrauen in die irakischen Sicherheitskräfte zu
unterhöhlen. Darüber hinaus setzte die Kommission ihre
Interventionen in mehreren komplexen Langzeitkrisen fort. Folgende Beispiele können genannt werden: Sudan und Südsudan:
Südsudan wurde am 9. Juli 2011 der 196. Staat der Welt und die
offizielle Spaltung Sudans in zwei Staaten verlief zunächst friedlich.
Mittlerweile verschärft sich der bewaffnete Konflikt entlang der neuen Grenze
jedoch weiter und schwierige Verhandlungen zur Beilegung einer Reihe von
Streitigkeiten (z. B. um die Erdöleinnahmen und den Grenzverlauf) stehen
noch aus. In der Zwischenzeit sind weitere Notsituationen entstanden, durch die
der humanitäre Bedarf in beiden Staaten drastisch gestiegen ist. Im besetzten palästinensischen Gebiet
ist die unter israelischer Besetzung lebende Bevölkerung weiterhin mit großen
Härten und erheblichen sozialen Problemen konfrontiert. Aufgrund der
sozioökonomischen Langzeitkrise, die durch harsche Einschränkungen der
Bewegungsfreiheit und die fortgesetzte Zerstörung materieller Vermögenswerte
geprägt ist, haben Armut und Arbeitslosigkeit stark zugenommen. Im Westjordanland
ist das Alltagsleben durch den Bau neuer israelischer Siedlungen, Gewaltakte
der Siedler gegen Palästinenser und die Schutzmauer beeinträchtigt.
Palästinenser werden bei der Einreise nach Israel und Ostjerusalem weiter
streng kontrolliert und Bauern wird der Zugang zu ihrem Land in der Nähe der
Schutzmauer und der Siedlungen erschwert. Tausende von Hausbesitzern sind
weiter von bereits erteilten Abrissanordnungen und immer häufigeren
Zwangsräumungen bedroht. In der Demokratischen Republik Kongo,
in der bei einer Gesamtbevölkerung von rund 71 Millionen Menschen 1,9
Millionen Vertriebene leben, herrscht in vielen Regionen nach wie vor eine
prekäre humanitäre Lage. Die Ernteverluste sind wegen Zugangsproblemen und dem
Konflikt erheblich. In den vom Konflikt betroffenen östlichen Provinzen Nord-
und Süd-Kivu halten sich immer noch viele Binnenvertriebene auf. In einigen
Teilen Nord-Kivus hat sich die Lage zwar schrittweise stabilisiert, in anderen
jedoch ernstlich verschlechtert, wodurch die Gesamtsituation äußerst instabil
ist. In der Provinz Equateur löste der interethnische Konflikt Ende 2009, auf
den eine militärische Intervention folgte, umfangreiche Vertreibungen und
Fluchtbewegungen in Richtung Republik Kongo und Zentralafrikanische Republik
aus. Die anhaltenden Angriffe der Lord’s Resistance Army (LRA) haben zu
massiven Vertreibungen innerhalb der Provinz Orientale und einem Zustrom von
Flüchtlingen in die Zentralafrikanische Republik geführt. Trotz der verstärkten Belastung durch komplexe
Notlagen in den letzten Jahren und der mangelnden Wahrung der humanitären
Grundsätze und der Sicherheit der humanitären Helfer konnte in einigen Fällen
eine Verbesserung der humanitären Lage verzeichnet werden. So gibt es Anzeichen
dafür, dass sich die Bedingungen verbessern, wenn humanitäre Einsätze rasch von
gezielten Entwicklungsmaßnahmen gefolgt werden[5]. 3.2. Katastrophenschutzmaßnahmen Zum Bereich Katastrophenschutz ist anzumerken,
dass das EU-Verfahren für den Katastrophenschutz im
Laufe des Jahres insgesamt 18 Mal[6]
aktiviert wurde (4 Mal innerhalb und 14 Mal außerhalb der EU). Zu
bewältigen waren u. a folgende Katastrophen: Explosion in einem
Flottenstützpunkt auf Zypern, Waldbrände in Griechenland und Albanien, Überschwemmungen
in Pakistan, ein Erdbeben in der Türkei sowie das Erdbeben und der
Tsunami in Japan. Darüber hinaus wurden
EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten während der Krise in Libyen
evakuiert. Experten nahmen an insgesamt
12 Bewertungs- und Koordinierungsmissionen innerhalb und außerhalb der EU
teil. Die Kommission nahm Ende 2011 einen Vorschlag
für einen Beschluss über das Katastrophenschutzverfahren der Union an[7], der noch von Rat und Parlament
erörtert wird. Einzelheiten siehe Abschnitt 4. Ziel ist die Stärkung der zu dem Verfahren
gehörenden Instrumente. Derzeit basiert der
Einsatz von Katastrophenschutzressourcen der EU im Wesentlichen auf
freiwilligen Ad-hoc-Angeboten der 32 Teilnehmerstaaten.
Die Kommission möchte zu einem System mit einer Vorausplanung übergehen,
das ein sofortiges Eingreifen ermöglicht. 3.3. Finanzielle und personelle
Ressourcen Für ECHO arbeiten über
300 Bedienstete in der Zentrale in Brüssel und über 400 in insgesamt
44 ECHO-Außenstellen in 38 Ländern rund um die Welt. Unmittelbar nach einer Katastrophe führen humanitäre
Experten vor Ort Bedarfsbewertungen vor und überwachen die Durchführung der von
der EU finanzierten humanitären Projekte. Dieser
bedarfsorientierte Ansatz ist ein wesentliches Merkmal der humanitären Hilfe
der EU und der Verteilung der Mittel auf die rund 200 Durchführungspartner,
darunter Nichtregierungsorganisationen, Sonderorganisationen der Vereinten
Nationen und weitere internationale Organisationen wie das Internationale
Komitee vom Roten Kreuz, die internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
und Fachorganisationen aus EU-Mitgliedstaaten. ECHO ist auf diese Vielzahl von Partnern
angewiesen, um auf die wachsende Anzahl von Bedürfnissen in verschiedenen
Teilen der Welt in immer komplexeren Situationen reagieren zu können. Die von
ECHO verwalteten Zuschüsse und Beiträge werden im Rahmen eines
Auswahlverfahrens für die am besten geeigneten Projektvorschläge vergeben. 2011
verteilten sich die Mittel wie folgt auf die ECHO-Partner:
Nichtregierungsorganisationen 50 %, UN-Sonderorganisationen 36 %,
internationale Organisationen 14 %. Für die humanitären Organisationen gestaltet
sich der Zugang zu den Bedürftigen immer schwieriger.
Zurückzuführen ist dies zum einen auf die zunehmende Einengung des
humanitären Raums durch Regierungen und bewaffnete Gruppen, die selbst die
grundlegendsten Schutzbestimmungen des humanitären Völkerrechts missachten, und
zum anderen auf Sicherheitszwänge. Die
Durchführung humanitärer Hilfe wird von den Regierungen immer häufiger
beschränkt (z. B. in Sri Lanka). In
vielen Konfliktgebieten (z. B. in der Demokratischen Republik Kongo sowie in
Somalia und Sudan) werden humanitäre Helfer Zeugen besonders brutaler Methoden
der Kriegsführung einschließlich gezielter Angriffe auf Zivilisten und häufigem
Einsatz sexueller Gewalt als Mittel der Kriegsführung. Darüber hinaus nimmt die Zahl der Übergriffe auf
die humanitären Helfer offenbar zu, einschließlich Entführung, Ausweisung oder
Tötung, zuzunehmen. Die Geber müssen sich
damit auseinandersetzen, dass nicht nur ihre humanitären Mitarbeiter, sondern
auch die von ihnen bereitgestellten Finanzmittel und Infrastrukturen gefährdet
sind. Einige Regierungen sind bereit, bis zum
Äußersten zu gehen und Mittel oder von den Gebern finanzierte Sachgegenstände
zu enteignen oder „auszuleihen“ bzw. humanitäre Hilfeorganisationen des Landes
zu verweisen, sobald ihnen ihre Ressourcen abgenommen wurden. 4. Strategischer Rahmen der humanitären
Hilfe und der Katastrophenschutzpolitik Auf politischer Ebene legte die Kommission 2011 den
Schwerpunkt auf folgende strategische Initiativen: ·
Vorschläge für Rechtsakte über den
Katastrophenschutz der EU mit dem Ziel einer
erheblichen Stärkung der vorhandenen Instrumente: Derzeit basiert der Einsatz
von Katastrophenschutzteams und -ressourcen der EU im Wesentlichen auf
freiwilligen Ad-hoc-Angeboten der Teilnehmerstaaten. Auch wenn das
EU-Katastrophenschutzverfahren bereits jetzt eine wichtige Rolle bei der
Unterstützung, Koordinierung und Ergänzung der gegenseitigen Hilfe spielt,
schlägt die Kommission vor, zu einem System mit Vorausplanung überzugehen, das
ein sofortiges Eingreifen ermöglicht. In diesem Zusammenhang wurden die
Vorarbeiten zur Schaffung eines effizienteren Notfallabwehrzentrums im
Jahr 2013 eingeleitet, das das Beobachtungs- und Informationszentrum ablösen
soll. Das Zentrum wird täglich rund um die Uhr einsatzbereit sein und der EU
ermöglichen, eine proaktive Rolle bei der Planung, Vorbereitung, operativen
Koordinierung und logistischen Unterstützung zu spielen. ·
Vorbereitung auf die Schaffung eines Europäischen
Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe, wie im Vertrag von Lissabon
(Artikel 214 Absatz 5 AEUV) vorgesehen: 2011 leitete ECHO eine
öffentliche Konsultation und eine Folgenabschätzung sowie Pilotprojekte ein.
Die Ergebnisse werden in einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen zur Schaffung
des Freiwilligenkorps einfließen, der 2012 angenommen werden soll. ECHO legte außerdem besonderen Nachdruck auf
ausgewählte horizontale politische Prioritäten im Einklang mit den
Verpflichtungen, die aus dem Europäischen Konsens zur humanitären Hilfe[8] und dem zugehörigen
Aktionsplan erwachsen. Zu diesen politischen Prioritäten zählt z. B. die
Ausweitung der EU-Politik für humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich. Vor
diesem Hintergrund fanden die Verhandlungen über die Modernisierung des
Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens statt. Die Kommission unterzeichnete mit
drei UN-Organisationen (FAO, WFP und IFAD) eine Absichtserklärung über die
programmatische Zusammenarbeit im Bereich Ernährungssicherheit und Nährstoffversorgung,
um die Wirksamkeit und Effizienz der gemeinsamen Bemühungen um die Deckung des
entsprechenden Bedarfs zu verbessern. Die Kommission finanziert in durch
Naturkatastrophen gefährdeten Regionen Maßnahmen zur Vorbereitung auf den
Katastrophenfall, die dazu beitragen, dass die lokale Bevölkerung im
Katastrophenfall rasch und wirksam reagieren kann und dass so viele
Menschenleben wie möglich gerettet werden können. Diese Unterstützung wird über
die 2010 eingeleiteten DIPECHO-Programme und neue Programme für Südasien,
Südamerika, die Pazifik- und die Karibikregion bereitgestellt. Doch der Beitrag
zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall geht weit über die
DIPECHO-Aktionspläne hinaus, da die Vorbereitung auf Katastrophen und die
Reduzierung ihrer Auswirkungen auch in vielen wichtigen
Finanzierungsbeschlüssen über humanitäre Hilfe als Ziele genannt sind. Sie sind
fester Bestandteil der Maßnahmen in folgenden Bereichen: Unterstützung der
Infrastruktur, Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, kleinere
Risikominimierungsmaßnahmen, Kartierung und elektronische Datenerfassung,
Frühwarnsysteme, Bildungsmaßnahmen und Stärkung der Institutionen sowie
Bekämpfung des Klimawandels. Im Rahmen seiner Katastrophenschutzaufgaben
setzt sich ECHO für die Stärkung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen
den 32 Teilnehmerstaaten[9]
des Katastrophenschutzverfahrens ein. Dabei soll insbesondere die Wirksamkeit
der Systeme für die Katastrophenprävention und den Schutz vor natürlichen,
technologischen und durch Menschen verursachten Katastrophen in Europa gestärkt
werden. Darüber hinaus begann die Kommission mit der
Sammlung von Informationen im Rahmen eines auf 18 Monate angelegten
Programms, das bewährte Praktiken der Katastrophenprävention (mit Schwerpunkt
auf bestimmten Katastrophen wie Erdbeben, Tsunamis, Überschwemmungen, Stürme,
Dürren und Hitzewellen) und horizontale Maßnahmen (wie Planung und
Infrastrukturgestaltung) betrifft. Mit dem Katastrophenschutzverfahren wird ein
besserer Schutz von Menschen, Umwelt, Sachwerten und kulturellem Erbe im Fall
von Katastrophen gewährleistet. Im Bereich der Vorbereitung auf den
Katastrophenfall konzentrierte sich die Unterstützung der EU auf die Förderung
von Frühwarnsystemen und –modulen sowie von Schulungsprogrammen im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens (2011 nahmen mehr als 890 Experten an diesen
Schulungen teil und es wurden fünf vollmaßstäbliche Übungen finanziert).
Darüber hinaus gewährte die Kommission finanzielle Unterstützung für eine Reihe
von Kooperationsprojekten zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall (Einsetzung
eines Evakuierungsteams, Evakuierung im Fall eines Nuklearunfalls,
Höhlenrettung und Säuberung ölverseuchter Küstenstreifen). Katastrophenhilfe auf Grundlage der von den
Mitgliedstaaten bereitgestellten Ressourcen erhielten die betroffenen EU- oder
Drittländer auf Antrag ihrer Regierungen. [1] www.cred.be. [2] www.unisdr.org. [3] Davon erhielten 105 Millionen Menschen humanitäre Hilfe
und Nahrungsmittelhilfe, während 12 Millionen durch Maßnahmen zur
Vorbereitung auf den Katastrophenfall geholfen wurde. [4] Europäische Freihandelsassoziation. [5] Wie im Begleitdokument anhand konkreter Beispiele
veranschaulicht. Siehe Beispiele in Tschad, Burundi/Tansania sowie in Abschnitt
3.9. [6] 18 Aktivierungen, 3 Voralarme und 6
Beobachtungsersuchen. [7] KOM(2011) 934 endg., angenommen am 20.12.2011. [8] Angenommen von Rat, Europäischem Parlament und
Kommission am 18. Dezember 2007, ABl. C 25 vom 30.1.2008, S. 1. [9] Die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island,
Liechtenstein, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.