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Document 52012DC0452
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on EAGF expenditure Early Warning System No 6-7/2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6-7/2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6-7/2012
/* COM/2012/0452 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6-7/2012 /* COM/2012/0452 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung. 3 2........... Zweckgebundene
Einnahmen des EGFL. 3 3........... Einnahmen aus
den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 4 4........... Anmerkungen zur
vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2012. 4 5........... Vollzug der
zweckgebundenen Einnahmen des EGFL. 5 6........... Vollzug der
Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 5 7........... Vollzug der
Mittel des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie. 5 8........... Schlussfolgerungen. 5 anhang 1: || Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln ‑ Stand 31.5.2012
1.
Einleitung
Der tatsächliche Stand der
Haushaltsmittelausführung für den Zeitraum vom 16. Oktober 2011 bis zum 31. Mai
2012, gemessen an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005
des Rates[1] erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in
Anhang 1 aufgeführt.
2.
Zweckgebundene Einnahmen des EGFL
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG)
Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von
Konformitätsbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten
und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der
EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Vorschriften können diese
zweckgebundenen Einnahmen zur Finanzierung der von den Mitgliedstaaten
getätigten EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden
automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen[2]. Der EGFL-Haushalt 2012
umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur
Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und
Direktbeihilfen notwendig wären, als auch ihre Schätzungen für die
zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen
dürften, sowie die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen
Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für die
Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2012 berücksichtigte die Kommission
den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte
für das Jahr 2012 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten
Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde
hat den neuen Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten
zweckgebundenen Einnahmen angenommen. Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2012
schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1010 Mio. EUR.
Im Einzelnen: –
Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe
des Haushaltsjahres 2012 zusammenkommen dürften, wurde auf 805 Mio. EUR
geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus
Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei 600 Mio. EUR
bzw. 150 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden
mit 55 Mio. EUR veranschlagt. –
Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2011 auf
das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden
mit 205 Mio. EUR angesetzt. Im Haushalt 2012 hat die Kommission diese
Einnahmen in Höhe von 1010 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im
Einzelnen: –
310 Mio. EUR für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und –
700 Mio. EUR für die
Betriebsprämienregelung. Für diese beiden Regelungen bewilligte die
Haushaltsbehörde schließlich entsprechend dem Vorschlag der Kommission Beträge
in Höhe von 496 Mio. EUR bzw. 30 472 Mio. EUR. Die
Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen
entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 806 Mio. EUR
für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 172 Mio. EUR
für die Betriebsprämienregelung. In Anhang 1, der den vorläufigen
Haushaltsvollzug 2012 für die Zeit bis zum 31. Mai 2012 wiedergibt,
handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze für Obst und Gemüse und für
entkoppelte Direktbeihilfen um die ursprünglich bewilligten Mittel für diese
beiden Bereiche (788 Mio. EUR bzw. 37 189 Mio. EUR)
ohne die genannten zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen
Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2012 insgesamt
auf 1098 Mio. EUR für Obst und Gemüse und auf 37 889 Mio. EUR
für entkoppelte Direktbeihilfen.
3.
Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen
im Zuckersektor
Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im
Zuckersektor werden als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der
Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und andere im
Umstrukturierungsfonds vorgesehene Beihilfen behandelt. Für die drei
Wirtschaftsjahre 2006/07, 2007/08 und 2008/09 wurden diese Beträge für die den
Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat zugeteilten mengenmäßigen Quoten für
Zucker, Inulinsirup und Isoglucose in den Fonds eingezahlt. Zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Haushaltsplans 2012 wurde damit gerechnet, dass ein Betrag
in Höhe von 832,2 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2011 auf das
Haushaltsjahr 2012 übertragen werden kann.
4.
Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des
EGFL-Haushalts 2012
Der vorläufige Stand der
Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2011 bis 31. Mai 2012 ist in
Anhang 1 dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung
(EG) Nr. 1290/2005 des Rates erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als
Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel
eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen
und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2012 festzustellen sind.
4.1.
Marktstützungsmaßnahmen
Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den
Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 31. Mai 2012 um 211,5 Mio. EUR
über den bewilligten Haushaltsmitteln. Diese Abweichung ist in erster Linie auf
den Wein- und den Obst- und Gemüsesektor zurückzuführen. Gleichzeitig war in
anderen Sektoren insgesamt ein geringfügiger Minderverbrauch zu verzeichnen.
4.1.1.
Obst und Gemüse (+127,6 Mio. EUR im
Vergleich zu den bewilligten Mitteln)
In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich
dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den Ausgaben für die Betriebsfonds
der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als
auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2012 zugewiesenen
zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe
Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung
des Indikators für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2012 auf die bewilligten
Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht
umfassen. Zudem lag der Zahlungsrhythmus der Mitgliedstaaten
im geprüften Zeitraum über dem Indikator für die Beihilfen für vorläufig
anerkannte Erzeugergemeinschaften. Derzeit erwartet die Kommission, dass die
Ausgaben für dieses Programm im Jahr 2012 über den entsprechenden im
Haushalt 2012 bewilligten Mitteln liegen werden. Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission
seit dem Jahr 2010 in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch
in Anhang 1 eine Fußnote* eingefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die
Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. Mai 2012 auf
die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors
veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für
diesen Ausgabensektor bewilligte Haushaltsmittel von 788 Mio. EUR und
zweckgebundene Einnahmen von rund 310 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Wäre der Indikator also auf den für diesen Ausgabensektor veranschlagten
Gesamtbetrag von 1098 Mio. EUR angewandt worden, so hätte sich der
festgestellte Mehrverbrauch lediglich auf 1,9 Mio. EUR belaufen. Da die Kommission annimmt, dass zweckgebundene
Einnahmen zur Deckung des Bedarfs der Betriebsfonds
der Erzeugerorganisationen zur Verfügung stehen werden, sie bei den Beihilfen für vorläufig anerkannte
Erzeugergruppierungen jedoch eine Mittelüberschreitung im Haushaltsjahr 2012
erwartet, geht sie davon aus, dass die für diesen Sektor insgesamt zur
Verfügung stehenden Mittel zur Deckung der voraussichtlichen Gesamtausgaben der
Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2012 nicht ausreichen dürften.
4.1.2.
Weinbauerzeugnisse (+91,7 Mio. EUR)
Gegenüber dem Ausführungsstand gemäß dem Indikator
zum 31. Mai 2012 ist der derzeitige Mehrverbrauch auf die beschleunigten
Zahlungen der Mitgliedstaaten für die nationalen Stützungsprogramme für den
Weinsektor zurückzuführen, wobei sich die Abwicklung der Zahlungen allerdings
in den letzten Monaten im Vergleich zum Jahresbeginn verlangsamt hat. Diese
Beschleunigung birgt darüber hinaus nicht die Gefahr einer Überschreitung der
Haushaltmittel, da die Ausgaben für die genannten Programme den nach den
Rechtsvorschriften geltenden finanziellen Obergrenzen entsprechen.
4.2.
Direktbeihilfen
Gegenüber dem Indikator zum 31. Mai 2012
wurden um 790,1 Mio. EUR mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in
Anspruch genommen.
4.2.1.
Entkoppelte Direktbeihilfen (+754,2 Mio. EUR
im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)
Bezüglich der bewilligten Mittel ist bei der
Betriebsprämienregelung ein Mehrverbrauch festzustellen, der auf die Anwendung
des Indikators für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2012 auf die bewilligten
Haushaltsmittel, die die für diesen Sektor bewilligten Mittel nicht umfassen,
sowie auf die allgemeine den Mitgliedstaaten von der Kommission erteilte
Genehmigung, ab dem 16. Oktober 2011 Vorschüsse auf Direktbeihilfen zu
zahlen, zurückzuführen ist. Darüber hinaus war bei der Regelung für die
einheitliche Flächenzahlung im Vergleich zum Indikator eine beschleunigte
Mittelausführung festzustellen, während bei der getrennten Zahlung für Zucker
sowie Obst und Gemüse die Mittelausführung dem Indikator entspricht. Die Mitgliedstaaten haben bereits bis zu 98 %
des geschätzten Haushaltsbedarfs gezahlt, gegenüber 97,2 % zum selben
Zeitpunkt des Vorjahres für die 2011 beglichenen Forderungen aus dem Jahr 2010. Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission
seit dem Jahr 2010 in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch
in Anhang 1 eine Fußnote* eingefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die
Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. Mai 2012 auf
die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der
entkoppelten Direktbeihilfen veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2
dargelegt, dürften insgesamt für entkoppelte Direktbeihilfen bewilligte
Haushaltsmittel von 37 189 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen
von rund 700 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator auf
den veranschlagten Gesamtbetrag von 37 889 Mio. EUR für
entkoppelte Direktbeihilfen angewandt worden, so hätte der festgestellte
Mittelverbrauch weniger als 70 Mio. EUR betragen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Stand der
Mittelausführung im Bereich der entkoppelten Direktbeihilfen von der Kommission
genau beobachtet.
4.2.2.
Andere Direktbeihilfen (+36,4 Mio. EUR)
Nachdem die Kommission den
Mitgliedstaaten seit dem 16. Oktober 2011 generell gestattet,
Vorschusszahlungen für Direktbeihilfen zu leisten, beschleunigte sich der
Zahlungsrhythmus verglichen mit dem Indikator zum 31. Mai 2012 bei
bestimmten Regelungen wie der Sonderprämie für Mutterkühe sowie den
Flächenzahlungen für Reis, Baumwolle und Schalenfrüchte. Ähnlich wie bei den
entkoppelten Direktbeihilfen beobachtet die Kommission zum gegenwärtigen
Zeitpunkt die Mittelausführung im Bereich der anderen Direktbeihilfen genau.
4.3.
Audit der Agrarausgaben
4.3.1.
Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre (+78 Mio. EUR)
Für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2012
meldeten die Mitgliedstaaten Berichtigungen des Rechnungsabschlusses in Höhe
von ‑0,6 Mio. EUR. Der derzeitige Vollzug der Haushaltsmittel ergibt
sich aus einem Vergleich dieser Berichtigungen mit dem entsprechenden Indikator
zum 31. Mai 2012. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die
Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplan 2012 die
Einplanung von Mitteln aus Finanzkorrekturen in Höhe von ‑69 Mio. EUR
vorgeschlagen hat. Die Haushaltsbehörde hat den Haushalt 2012 verabschiedet, in
dem dieser Betrag mit ‑200 Mio. EUR angesetzt ist. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden jedoch alle
für dieses Haushaltsjahr erwarteten Rechnungsabschlussbeschlüsse dem
Fondsausschuss vorgelegt und durchlaufen gegenwärtig das Annahmeverfahren der Kommission.
Als Ergebnis dieser Beschlüsse muss die
Kommission Mittel erstatten, also positive Finanzkorrekturen zugunsten der
Mitgliedstaaten in Höhe von netto 33 Mio. EUR vornehmen. Aufgrund der 2012 getroffenen
Konformitätsabschlussbeschlüsse muss die Kommission außerdem positive
Korrekturen zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von rund 34,5 Mio. EUR
vornehmen. Deswegen muss die Kommission positive Haushaltsmittel von rund 67,5 Mio. EUR finden, die nicht für andere EGFL-Haushaltsposten benötigt werden. Darüber hinaus muss die Kommission den von der
Haushaltsbehörde veranschlagten negativen Ausgabenbetrag
von ‑200 Mio. EUR decken. Die
Kommission muss daher positive Haushaltsmittel in Höhe von 267,5 Mio. EUR
finden, um diesen Haushaltsposten 2012
abschließen zu können. Der endgültige Betrag
dieser positiven Korrekturen, der dem Fondsausschuss in der ersten Hälfte des
Monats Oktober 2012 vorgelegt wird, wird durch die voraussichtlichen
negativen Korrekturen bestimmt, die sich aus der Nichteinhaltung von Zahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten ergeben.
4.4.
Sonstige Ausgaben
4.4.1.
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit (‑63,5 Mio. EUR)
Die gemäß diesem Artikel finanzierten Regelungen umfassen
auch Direktzahlungen durch die Kommission. Aufgrund einer verbesserten
Tiergesundheit sowie von Änderungen der Rechtsvorschriften, nach denen nun
weniger Tests auf TSE erforderlich sind, liegt der erwartete Finanzbedarf für
Programme zur Bekämpfung und Ausrottung von Tierseuchen unter dem zum Zeitpunkt
der Aufstellung des Haushalts 2012 geschätzten Bedarf. Derzeit ist davon
auszugehen, dass bei diesem Artikel ein Minderverbrauch an Haushaltsmitteln zu
verzeichnen sein wird.
5.
Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL
Aus der Tabelle in
Anhang 1 geht hervor, dass bis zum 31. Mai 2012 zweckgebundene
Einnahmen in Höhe von 570 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im
Einzelnen: –
Die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen
aufgrund von Konformitätsbeschlüssen beliefen sich auf 423 Mio. EUR,
wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden; –
die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf etwa 90,4 Mio. EUR, wobei
bis zum Ende des Haushaltsjahres ebenfalls weitere Beträge erwartet werden; –
die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen
zum Großteil abgeführt wurden, belaufen sich auf 56,6 Mio. EUR. Der
Betrag der vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012
übertragenen zweckgebundenen Ausgaben belief sich auf 441,5 Mio. EUR,
was ganz erheblich über der ursprünglichen Schätzung von 205 Mio. EUR
liegt. Die zum 31. Mai 2012 zur Finanzierung der
EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf 1 011,6 Mio. EUR.
Zur Zeit dürften sich die 2012 noch einzuziehenden zweckgebundenen Einnahmen
auf etwa 235 Mio. EUR belaufen (basierend auf der Annahme im
Haushaltsplan 2012, dass der veranschlagte Zufluss von zweckgebundenen
Einnahmen 2012 bei 805 Mio. EUR liegen wird, von denen bereits 570 Mio. EUR
vereinnahmt sind).
6.
Vollzug der Einnahmen aus den befristeten
Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor
Wie in den
Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden seit November 2009 keine neuen
befristeten Umstrukturierungsbeträge von den Mitgliedstaaten erhoben. Daher
entsprechen die gesamten zweckgebundenen Einnahmen, die zugunsten des
Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie verfügbar sind, dem aus dem
Haushalt 2011 übertragenen Betrag, der sich entgegen den ursprünglichen
Schätzungen auf 856,8 Mio. EUR beläuft (da die Beihilfezahlungen Ende
2011 niedriger waren als erwartet, liegt der Betrag über den im Haushalt 2012
veranschlagten 832,2 Mio. EUR). Im Haushaltsentwurf 2013 hat die Kommission
bereits klargestellt, dass sie mit einem positiven Saldo bei den
zweckgebundenen Einnahmen nach Ablauf des Umstrukturierungsfonds für die
Zuckerindustrie am 30. September 2012 rechnet.
7.
Vollzug der Mittel des Umstrukturierungsfonds für
die Zuckerindustrie
Ende Mai 2012
hatten die Mitgliedstaaten Zahlungen in Höhe von 69,1 Mio. EUR an
Beihilfen für Umstrukturierungsmaßnahmen, Diversifizierungsbeihilfen und
Beihilfen für die Zuckerraffination getätigt.
8.
Schlussfolgerungen
Der zum 31. Mai 2012 zu verzeichnende
vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2012 zeigt, dass die
monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den
Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um 1 024,9 Mio. EUR
überschreiten. Dies ist in erster Linie auf die von der Kommission gewährte
allgemeine Genehmigung zurückzuführen, ab dem 16. Oktober 2011 Vorschusszahlungen
für Direktbeihilfen zu leisten, wodurch der Auszahlungsrhythmus für diese
Beihilfen beschleunigt wurde. Es stehen zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1 011,6 Mio. EUR
zur Verfügung, und im Jahresverlauf dürften noch 235 Mio. EUR hinzukommen.
Derzeit geht die Kommission davon aus, dass die bereits jetzt verfügbaren sowie
die im Laufe des Jahres verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen entsprechend den
ursprünglichen Erwartungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 für
die Finanzierung des Obst- und Gemüsesektors sowie die entkoppelten
Direktbeihilfen ausreichen werden. Zum Zeitpunkt der
Abfassung dieses Berichts verfolgt die Kommission aufmerksam die Entwicklung
des Haushaltsvollzugs 2012, um feststellen zu können, ob
die positiven Korrekturen des Rechnungs-
und des Konformitätsabschlusses sowie die negativen Ausgaben im Rahmen von
Kapitel 05 07 durch den bei einigen Teilen des Haushalts erwarteten
Minderverbrauch finanziert werden können. [1] ABl. L 209
vom 11.8.2005, S. 1. [2] Übertragene zweckgebundene Einnahmen sind vorrangig zu
verwenden, d. h. vor den von der Haushaltsbehörde bewilligten Mitteln oder
den im Laufe des Jahres entstandenen zweckgebundenen Einnahmen (Artikel 10
der Haushaltsordnung).