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Document 52012DC0452

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6-7/2012

/* COM/2012/0452 final */

52012DC0452

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 6-7/2012 /* COM/2012/0452 final */


INHALTSVERZEICHNIS

1........... Einleitung. 3

2........... Zweckgebundene Einnahmen des EGFL. 3

3........... Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 4

4........... Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2012. 4

5........... Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL. 5

6........... Vollzug der Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor 5

7........... Vollzug der Mittel des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie. 5

8........... Schlussfolgerungen. 5

anhang 1: || Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln ‑ Stand 31.5.2012

1. Einleitung

Der tatsächliche Stand der Haushaltsmittelausführung für den Zeitraum vom 16. Oktober 2011 bis zum 31. Mai 2012, gemessen an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates[1] erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in Anhang 1 aufgeführt.

2. Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Vorschriften können diese zweckgebundenen Einnahmen zur Finanzierung der von den Mitgliedstaaten getätigten EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen[2].

Der EGFL-Haushalt 2012 umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und Direktbeihilfen notwendig wären, als auch ihre Schätzungen für die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen dürften, sowie die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für die Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2012 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2012 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den neuen Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2012 schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1010 Mio. EUR. Im Einzelnen:

– Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2012 zusammenkommen dürften, wurde auf 805 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei 600 Mio. EUR bzw. 150 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 55 Mio. EUR veranschlagt.

– Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 205 Mio. EUR angesetzt.

Im Haushalt 2012 hat die Kommission diese Einnahmen in Höhe von 1010 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

– 310 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

– 700 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich entsprechend dem Vorschlag der Kommission Beträge in Höhe von 496 Mio. EUR bzw. 30 472 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 806 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 172 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

In Anhang 1, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2012 für die Zeit bis zum 31. Mai 2012 wiedergibt, handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze für Obst und Gemüse und für entkoppelte Direktbeihilfen um die ursprünglich bewilligten Mittel für diese beiden Bereiche (788 Mio. EUR bzw. 37 189 Mio. EUR) ohne die genannten zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2012 insgesamt auf 1098 Mio. EUR für Obst und Gemüse und auf 37 889 Mio. EUR für entkoppelte Direktbeihilfen.

3. Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor

Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor werden als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und andere im Umstrukturierungsfonds vorgesehene Beihilfen behandelt. Für die drei Wirtschaftsjahre 2006/07, 2007/08 und 2008/09 wurden diese Beträge für die den Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat zugeteilten mengenmäßigen Quoten für Zucker, Inulinsirup und Isoglucose in den Fonds eingezahlt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 wurde damit gerechnet, dass ein Betrag in Höhe von 832,2 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen werden kann.

4. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2012

Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2011 bis 31. Mai 2012 ist in Anhang 1 dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2012 festzustellen sind.

4.1. Marktstützungsmaßnahmen

Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 31. Mai 2012 um 211,5 Mio. EUR über den bewilligten Haushaltsmitteln. Diese Abweichung ist in erster Linie auf den Wein- und den Obst- und Gemüsesektor zurückzuführen. Gleichzeitig war in anderen Sektoren insgesamt ein geringfügiger Minderverbrauch zu verzeichnen.

4.1.1. Obst und Gemüse (+127,6 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2012 zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2012 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen.

Zudem lag der Zahlungsrhythmus der Mitgliedstaaten im geprüften Zeitraum über dem Indikator für die Beihilfen für vorläufig anerkannte Erzeugergemeinschaften. Derzeit erwartet die Kommission, dass die Ausgaben für dieses Programm im Jahr 2012 über den entsprechenden im Haushalt 2012 bewilligten Mitteln liegen werden.

Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission seit dem Jahr 2010 in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 eine Fußnote* eingefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. Mai 2012 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für diesen Ausgabensektor bewilligte Haushaltsmittel von 788 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von rund 310 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den für diesen Ausgabensektor veranschlagten Gesamtbetrag von 1098 Mio. EUR angewandt worden, so hätte sich der festgestellte Mehrverbrauch lediglich auf 1,9 Mio. EUR belaufen.

Da die Kommission annimmt, dass zweckgebundene Einnahmen zur Deckung des Bedarfs der Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen zur Verfügung stehen werden, sie bei den Beihilfen für vorläufig anerkannte Erzeugergruppierungen jedoch eine Mittelüberschreitung im Haushaltsjahr 2012 erwartet, geht sie davon aus, dass die für diesen Sektor insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung der voraussichtlichen Gesamtausgaben der Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2012 nicht ausreichen dürften.

4.1.2. Weinbauerzeugnisse (+91,7 Mio. EUR)

Gegenüber dem Ausführungsstand gemäß dem Indikator zum 31. Mai 2012 ist der derzeitige Mehrverbrauch auf die beschleunigten Zahlungen der Mitgliedstaaten für die nationalen Stützungsprogramme für den Weinsektor zurückzuführen, wobei sich die Abwicklung der Zahlungen allerdings in den letzten Monaten im Vergleich zum Jahresbeginn verlangsamt hat. Diese Beschleunigung birgt darüber hinaus nicht die Gefahr einer Überschreitung der Haushaltmittel, da die Ausgaben für die genannten Programme den nach den Rechtsvorschriften geltenden finanziellen Obergrenzen entsprechen.

4.2. Direktbeihilfen

Gegenüber dem Indikator zum 31. Mai 2012 wurden um 790,1 Mio. EUR mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in Anspruch genommen.

4.2.1. Entkoppelte Direktbeihilfen (+754,2 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

Bezüglich der bewilligten Mittel ist bei der Betriebsprämienregelung ein Mehrverbrauch festzustellen, der auf die Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2012 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die für diesen Sektor bewilligten Mittel nicht umfassen, sowie auf die allgemeine den Mitgliedstaaten von der Kommission erteilte Genehmigung, ab dem 16. Oktober 2011 Vorschüsse auf Direktbeihilfen zu zahlen, zurückzuführen ist. Darüber hinaus war bei der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung im Vergleich zum Indikator eine beschleunigte Mittelausführung festzustellen, während bei der getrennten Zahlung für Zucker sowie Obst und Gemüse die Mittelausführung dem Indikator entspricht.

Die Mitgliedstaaten haben bereits bis zu 98 % des geschätzten Haushaltsbedarfs gezahlt, gegenüber 97,2 % zum selben Zeitpunkt des Vorjahres für die 2011 beglichenen Forderungen aus dem Jahr 2010.

Als Erläuterung für den Leser hat die Kommission seit dem Jahr 2010 in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 eine Fußnote* eingefügt. Diese Fußnote zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. Mai 2012 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der entkoppelten Direktbeihilfen veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für entkoppelte Direktbeihilfen bewilligte Haushaltsmittel von 37 189 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von rund 700 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator auf den veranschlagten Gesamtbetrag von 37 889 Mio. EUR für entkoppelte Direktbeihilfen angewandt worden, so hätte der festgestellte Mittelverbrauch weniger als 70 Mio. EUR betragen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Stand der Mittelausführung im Bereich der entkoppelten Direktbeihilfen von der Kommission genau beobachtet.

4.2.2. Andere Direktbeihilfen (+36,4 Mio. EUR)

Nachdem die Kommission den Mitgliedstaaten seit dem 16. Oktober 2011 generell gestattet, Vorschusszahlungen für Direktbeihilfen zu leisten, beschleunigte sich der Zahlungsrhythmus verglichen mit dem Indikator zum 31. Mai 2012 bei bestimmten Regelungen wie der Sonderprämie für Mutterkühe sowie den Flächenzahlungen für Reis, Baumwolle und Schalenfrüchte. Ähnlich wie bei den entkoppelten Direktbeihilfen beobachtet die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Mittelausführung im Bereich der anderen Direktbeihilfen genau.

4.3. Audit der Agrarausgaben 4.3.1. Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre (+78 Mio. EUR)

Für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2012 meldeten die Mitgliedstaaten Berichtigungen des Rechnungsabschlusses in Höhe von ‑0,6 Mio. EUR. Der derzeitige Vollzug der Haushaltsmittel ergibt sich aus einem Vergleich dieser Berichtigungen mit dem entsprechenden Indikator zum 31. Mai 2012.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplan 2012 die Einplanung von Mitteln aus Finanzkorrekturen in Höhe von ‑69 Mio. EUR vorgeschlagen hat. Die Haushaltsbehörde hat den Haushalt 2012 verabschiedet, in dem dieser Betrag mit ‑200 Mio. EUR angesetzt ist.

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden jedoch alle für dieses Haushaltsjahr erwarteten Rechnungsabschlussbeschlüsse dem Fondsausschuss vorgelegt und durchlaufen gegenwärtig das Annahmeverfahren der Kommission. Als Ergebnis dieser Beschlüsse muss die Kommission Mittel erstatten, also positive Finanzkorrekturen zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von netto 33 Mio. EUR vornehmen. Aufgrund der 2012 getroffenen Konformitätsabschlussbeschlüsse muss die Kommission außerdem positive Korrekturen zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von rund 34,5 Mio. EUR vornehmen. Deswegen muss die Kommission positive Haushaltsmittel von rund 67,5 Mio. EUR finden, die nicht für andere EGFL-Haushaltsposten benötigt werden. Darüber hinaus muss die Kommission den von der Haushaltsbehörde veranschlagten negativen Ausgabenbetrag von ‑200 Mio. EUR decken. Die Kommission muss daher positive Haushaltsmittel in Höhe von 267,5 Mio. EUR finden, um diesen Haushaltsposten 2012 abschließen zu können. Der endgültige Betrag dieser positiven Korrekturen, der dem Fondsausschuss in der ersten Hälfte des Monats Oktober 2012 vorgelegt wird, wird durch die voraussichtlichen negativen Korrekturen bestimmt, die sich aus der Nichteinhaltung von Zahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten ergeben.

4.4. Sonstige Ausgaben 4.4.1. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit (‑63,5 Mio. EUR)

Die gemäß diesem Artikel finanzierten Regelungen umfassen auch Direktzahlungen durch die Kommission. Aufgrund einer verbesserten Tiergesundheit sowie von Änderungen der Rechtsvorschriften, nach denen nun weniger Tests auf TSE erforderlich sind, liegt der erwartete Finanzbedarf für Programme zur Bekämpfung und Ausrottung von Tierseuchen unter dem zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts 2012 geschätzten Bedarf. Derzeit ist davon auszugehen, dass bei diesem Artikel ein Minderverbrauch an Haushaltsmitteln zu verzeichnen sein wird.

5. Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle in Anhang 1 geht hervor, dass bis zum 31. Mai 2012 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 570 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen:

– Die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsbeschlüssen beliefen sich auf 423 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden;

– die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf etwa 90,4 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres ebenfalls weitere Beträge erwartet werden;

– die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen zum Großteil abgeführt wurden, belaufen sich auf 56,6 Mio. EUR.

Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 übertragenen zweckgebundenen Ausgaben belief sich auf 441,5 Mio. EUR, was ganz erheblich über der ursprünglichen Schätzung von 205 Mio. EUR liegt.

Die zum 31. Mai 2012 zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf 1 011,6 Mio. EUR. Zur Zeit dürften sich die 2012 noch einzuziehenden zweckgebundenen Einnahmen auf etwa 235 Mio. EUR belaufen (basierend auf der Annahme im Haushaltsplan 2012, dass der veranschlagte Zufluss von zweckgebundenen Einnahmen 2012 bei 805 Mio. EUR liegen wird, von denen bereits 570 Mio. EUR vereinnahmt sind).

6. Vollzug der Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor

Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden seit November 2009 keine neuen befristeten Umstrukturierungsbeträge von den Mitgliedstaaten erhoben. Daher entsprechen die gesamten zweckgebundenen Einnahmen, die zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie verfügbar sind, dem aus dem Haushalt 2011 übertragenen Betrag, der sich entgegen den ursprünglichen Schätzungen auf 856,8 Mio. EUR beläuft (da die Beihilfezahlungen Ende 2011 niedriger waren als erwartet, liegt der Betrag über den im Haushalt 2012 veranschlagten 832,2 Mio. EUR). Im Haushaltsentwurf 2013 hat die Kommission bereits klargestellt, dass sie mit einem positiven Saldo bei den zweckgebundenen Einnahmen nach Ablauf des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie am 30. September 2012 rechnet.

7. Vollzug der Mittel des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie

Ende Mai 2012 hatten die Mitgliedstaaten Zahlungen in Höhe von 69,1 Mio. EUR an Beihilfen für Umstrukturierungsmaßnahmen, Diversifizierungsbeihilfen und Beihilfen für die Zuckerraffination getätigt.

8. Schlussfolgerungen

Der zum 31. Mai 2012 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2012 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um 1 024,9 Mio. EUR überschreiten. Dies ist in erster Linie auf die von der Kommission gewährte allgemeine Genehmigung zurückzuführen, ab dem 16. Oktober 2011 Vorschusszahlungen für Direktbeihilfen zu leisten, wodurch der Auszahlungsrhythmus für diese Beihilfen beschleunigt wurde.

Es stehen zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1 011,6 Mio. EUR zur Verfügung, und im Jahresverlauf dürften noch 235 Mio. EUR hinzukommen. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass die bereits jetzt verfügbaren sowie die im Laufe des Jahres verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen entsprechend den ursprünglichen Erwartungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 für die Finanzierung des Obst- und Gemüsesektors sowie die entkoppelten Direktbeihilfen ausreichen werden.

Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts verfolgt die Kommission aufmerksam die Entwicklung des Haushaltsvollzugs 2012, um feststellen zu können, ob die positiven Korrekturen des Rechnungs- und des Konformitätsabschlusses sowie die negativen Ausgaben im Rahmen von Kapitel 05 07 durch den bei einigen Teilen des Haushalts erwarteten Minderverbrauch finanziert werden können.

[1]               ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

[2]               Übertragene zweckgebundene Einnahmen sind vorrangig zu verwenden, d. h. vor den von der Haushaltsbehörde bewilligten Mitteln oder den im Laufe des Jahres entstandenen zweckgebundenen Einnahmen (Artikel 10 der Haushaltsordnung).

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