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Document 52012DC0411
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL On Progress in Bulgaria under the Cooperation and Verification Mechanism
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens
/* COM/2012/0411 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens /* COM/2012/0411 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des
Kooperations- und Kontrollverfahrens I. Das Kooperations- und Kontrollverfahren: Unterstützung Bulgariens bei
der Justizreform und bei der Bekämpfung von Korruption und organisiertem
Verbrechen Im Vorfeld des Beitritts Bulgariens zur EU im
Jahr 2007 wurde vereinbart, dass es in bestimmten Schlüsselbereichen weiterer
Bemühungen bedurfte, um Unzulänglichkeiten im Justizwesen, bei der
Korruptionsbekämpfung und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu
beseitigen. Daraufhin wurde ein Rahmen für die Unterstützung Bulgariens und zur
Überprüfung der Fortschritte in diesen Bereichen, das Kooperations- und
Kontrollverfahren (CVM), eingeführt.[1]
Darin wurden sechs von Bulgarien zu erfüllende Vorgaben genannt: die
Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Justizwesens, seine Transparenz und
Leistungsfähigkeit, die Verfolgung der Korruption auf hoher Ebene und der
Korruption im öffentlichen Sektor sowie die Bekämpfung des organisierten
Verbrechens. Darüber hinaus wurde in der Entscheidung festgelegt, dass die
Kommission regelmäßig Bericht erstattet, bis die Ziele des Kooperations- und
Kontrollverfahrens erreicht sind und alle sechs Vorgaben zufriedenstellend
umgesetzt wurden.[2]
Nach Ablauf von fünf Jahren wird in diesem
Bericht untersucht, ob die Ziele des CVM erreicht wurden. Diese Bewertung legt
die im technischen Bericht (siehe Anlage) enthaltene Analyse zugrunde und fasst
zusammen, was bisher erreicht wurde und was noch zu vollenden bleibt.
Untersucht werden die Arbeit der letzten fünf Jahre, die eingeführten
Rechtsvorschriften und Instrumente und ihre jeweiligen Ergebnisse. In diesem
Zeitraum gab es Zeiten rascheren Fortschritts und Zeiten von Rückschlägen. In
bestimmten Phasen gab es eine aktive Zusammenarbeit, zu anderen Zeiten wurde am
Kooperations- und Kontrollverfahren Anstoß genommen und Widerstand geleistet.
Insgesamt gesehen ist die Kommission davon überzeugt, dass das CVM einen
wesentlichen Beitrag zur Reform in Bulgarien geleistet hat. In diesem Bericht
wird geprüft, ob der Reformprozess nachhaltig und unumkehrbar und insbesondere
die Eigenverantwortung hinreichend verankert ist, um die Richtung der Reform
beizubehalten. Die Europäische Union ist heute von starker
Interdependenz geprägt. Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der Grundwerte der
EU, an dem ein starkes gemeinsames Interesse besteht, das seine Entsprechung im
Interesse der öffentlichen Meinung in Bulgarien an diesen Themen findet.[3] Laut einer
Eurobarometer-Umfrage halten 96 % der Bulgaren Korruption und
organisiertes Verbrechen sowie 92 % Unzulänglichkeiten im Justizsystem für
ein wichtiges Thema in ihrem Land. Dieselbe Umfrage ergab auch, dass nach
Auffassung von 76 % der Bulgaren die EU eine Rolle bei der Lösung dieser
Probleme spielen sollte.[4] Im Rahmen des CVM wird von Bulgarien nicht
erwartet, die in anderen Mitgliedstaaten bestehenden Standards zu übertreffen.
Das Verfahren stellt vielmehr darauf ab, Bulgarien dabei zu unterstützen,
vergleichbare Standards wie andere Mitgliedstaten zu erreichen – ein Ziel, das
von 78 % der Bulgaren mitgetragen wird.[5]
Bei der Bewertung dessen, was Bulgarien seit dem Beitritt erreicht hat, ist die
Situation in anderen Mitgliedstaaten ein wichtiger Faktor. Die Kommission
verwendet in diesem Bericht nach Möglichkeit Bezugspunkte und
Vergleichsindikatoren.[6]
Um die Fortschritte Bulgariens mit der Situation in anderen Mitgliedstaaten zu
vergleichen, stützt sich die Kommission außerdem auf führende Experten aus
einschlägigen Berufsgruppen, die mit den genannten Problemen befasst sind.[7] Seit 2007 hat die EU über die Strukturfonds
Mittel in Höhe von rund 41 Mio. EUR zur Unterstützung der Justizreform in
Bulgarien bereitgestellt. Mitte 2012 wurden 25 Projekte im Umfang von
13,6 Mio. EUR im Bereich der Fortbildung, Entwicklung von Humanressourcen,
Heranbildung von Handlungskompetenzen und technische Unterstützung vereinbart.
Gleichzeitig haben mehrere Mitgliedstaaten Bulgarien im Rahmen bilateraler
Projekte in sämtlichen Bereichen der Justizreform einschließlich der Reform der
Polizei sowie bei der Korruptionsbekämpfung und der Bekämpfung des
organisierten Verbrechens unterstützt.[8] II.
Analyse der Fortschritte im Rahmen des CVM 2007-2012 Die Gesamtbewertung der Fortschritte im Rahmen
des CVM seit dem Beitritt Bulgariens zeigt deutliche Fortschritte im
grundlegenden gesetzlichen Rahmenwerk. In wichtigen Momenten hat die
bulgarische Regierung einen nachdrücklichen politischen Willen unter Beweis
gestellt, eine tiefgreifende, dauerhafte Reform durchzuführen. Jetzt geht es
darum, einige wichtige strategische Lücken zu füllen und die wirksame Umsetzung
sicherzustellen. Die Entschlossenheit der bulgarischen Gesellschaft, die
CVM-Reformen durchzuführen, war uneinheitlich: Es bedarf einer konsequenten
Umsetzung, damit einzelne Maßnahmen miteinander verknüpft werden. Eine solche
konsequentere Ausrichtung der Reformen wäre der beste Indikator für die
Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit des Prozesses. Seit 2007 hat Bulgarien eine Reihe wichtiger
gesetzgeberischer und verfassungsrechtlicher Reformen durchgeführt. Selbst wenn
diese noch unvollständig sind, wurden wichtige und bisweilen innovative
Strukturen eingeführt, mit denen zum Beispiel Spezialisierungen zur Lösung der
anstehenden Probleme gefördert werden. Wichtige Organe wie der Oberste
Justizrat und die verbundene Inspektion haben ihre Arbeit aufgenommen. In die
Strukturen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens wurde stark investiert,
was auf Ebene der Justiz und Polizei zur Einrichtung spezialisierter Einheiten
geführt hat; außerdem wurden wichtige Schritte zur Verbesserung der
Rechtsvorschriften für die Einziehung von Vermögenswerten unternommen und
erfolgreich mit anderen Mitgliedstaaten zusammengearbeitet. Die durch diese Rechtsvorschriften gebotenen
Möglichkeiten wurden allerdings noch nicht voll ausgeschöpft. Dem Obersten
Justizrat wurden weitreichende Befugnisse in Bezug auf die Leitung und
Verwaltung des Justizwesens eingeräumt. Diese wurden nicht dazu verwendet, die
Rechtsberufe wirkungsvoll auf der Grundlage von Verdienst und Integrität zu
steuern oder die Konstanz und Unabhängigkeit des Justizwesens voranzutreiben,
wovon das Vertrauen der Öffentlichkeit abhängt. Es bestehen noch immer Mängel bei der
strategischen Ausrichtung der Maßnahmen, was Fortschritte behindert. Viele
Einrichtungen haben nützliche Schritte unternommen, doch lassen der begrenzte
Umfang dieser Maßnahmen innerhalb der Institutionen und das Fehlen eines
koordinierten Ansatzes vermuten, dass die Richtung der Reform noch unklar ist.
In den fünf Jahren des CVM sind verschiedene Regierungen und Parlamente diese
Probleme mit unterschiedlichem Nachdruck und Lösungswillen angegangen. 2010
wurde ein Aktionsplan zur Justizreform verabschiedet. Grundprinzipien wie das
der Unabhängigkeit der Justiz wurden nicht immer in vollem Umfang eingehalten.
Die fehlende Konsequenz hat zur Folge, dass der Reformprozess nicht die Dynamik
entwickelt hat, die notwendig wäre, um als Teil der Entwicklung Bulgariens
akzeptiert zu werden. Für diese Einschätzung spricht auch die
Tatsache, dass viele wichtige Schritte anscheinend nur aufgrund von äußerem
Druck unternommen wurden. Das CVM selbst war bei dieser Entwicklung von
zentraler Bedeutung und wird von der bulgarischen Öffentlichkeit auch
entsprechend wahrgenommen.[9]
Er hat dazu beigetragen, in schwierigen Situationen den Reformkurs
beizubehalten und Veränderungen herbeizuführen, die ein Infragestellen
etablierter Interessen erforderlich machen. Die Tatsache, dass noch immer Druck
von außen erforderlich ist, wirft Fragen nach der Nachhaltigkeit und
Unumkehrbarkeit des Wandels auf. Eigenverantwortung und Umsetzung bilden somit
die Kernelemente für die Erreichung der CVM-Vorgaben. Sie sind für die
Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der Reformen ausschlaggebend. Die Einsetzung
und die Arbeit des neuen Obersten Justizrats und des neuen Generalstaatsanwalts
zählen zu den Indikatoren für die Nachhaltigkeit der Reformen. II.1 Justizreform 2007-2012 Vorgabe 1: Annahme von Verfassungsänderungen, um jegliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Justizwesens auszuräumen. Vorgabe 2: Gewährleistung von transparenten und leistungsfähigen Gerichtsverfahren durch Annahme und Umsetzung eines neuen Gerichtsverfassungsgesetzes und einer neuen Zivilprozessordnung. Bericht über die Auswirkungen dieser neuen Gesetze sowie der Strafprozess- und der Verwaltungsgerichtsordnung mit besonderer Beachtung der vorgerichtlichen Phase. Vorgabe 3: Fortsetzung der Justizreform zur Steigerung der Professionalität, der Rechenschaftspflicht und der Leistungsfähigkeit des Justizwesens. Bewertung der Folgen dieser Reform und jährliche Veröffentlichung der Ergebnisse. Beim Beitritt verpflichtete sich Bulgarien,
die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Integrität seines Justizwesens zu
verbessern und für effizientere, widerspruchsfreie und transparente
Gerichtsverfahren zu sorgen. Derart umfassende Reformziele erforderten
gesetzliche Änderungen, die Reform der Struktur und des Personals der entsprechenden
Justizstellen sowie eine Verbesserung der Gerichtsverfahrensordnung und der
justiziellen Praxis. Außerdem bedurfte es einer geänderten Einstellung der
Richter und anderer Akteure des Justizapparats. Dies setzte also - mit
Unterstützung der Zivilgesellschaft - das Engagement aller Gewalten im Staat
voraus, des Parlaments, der Exekutive und der Judikative. Seit 2007 hat Bulgarien wichtige Grundsteine
dafür gelegt, dass die im Rahmen der EU eingegangenen Verpflichtungen erfüllt
werden können. Unmittelbar nach dem Beitritt wurden wichtige Schritte
unternommen: Verfassungsänderungen, ein neues Gerichtsverfassungsgesetz, eine
neue Zivilprozessordnung, eine neue Verwaltungsgerichtsordnung und Änderungen
der Strafprozessordnung. Im ersten Jahr nach dem Beitritt wurden darüber hinaus
neue Institutionen geschaffen. Es wurde eine unabhängige Justizinspektion ins
Leben gerufen, und es nahm der Oberste Justizrat, ausgestattet mit
weitreichenden Befugnissen im Hinblick auf die Leitung des Justizwesens, seine
Tätigkeit auf.[10]
Zu diesen Befugnissen zählte das Personalmanagement im Justizwesen, darunter
Ernennungen, Beförderungen, Beurteilungen und die Personalzuteilung. Dem Rat
wurde auch disziplinarische Verantwortung und somit die Aufgabe übertragen, die
Verantwortlichkeit und Integrität des Justizwesens zu schützen und
sicherzustellen, dass die justizielle Praxis hohen professionellen
Anforderungen gerecht wird.[11]
Dank dieser Befugnisse wurde der Rat zum wichtigsten Akteur bei der Umsetzung
der Justizreform. Bulgarien hat Ergebnisse bei der Umsetzung
dieses neuen rechtlichen und institutionellen Rahmens erzielt. Erstmals wurden
unabhängige Kontrollen der Büroräume von Gerichten und Staatsanwälten
durchgeführt, es wurden Empfehlungen hinsichtlich der Gerichtsverwaltung und
justiziellen Praxis herausgegeben, und die Dienstaufsicht wurde mit größerer
Strenge ausgeübt. Ferner hat Bulgarien die Prozessordnungen in allen drei
Rechtszweigen verbessert und damit begonnen, die justizielle Praxis zu
verbessern. Allerdings haben diese Bemühungen noch nicht
zu spürbaren Verbesserungen bei Verantwortlichkeit und Effizienz im Justizwesen
geführt. Gerichtsverfahren ziehen sich oft übermäßig in die Länge.[12] Das Vorgehen bei
Disziplinarverstößen ist uneinheitlich und erbrachte in vielen wichtigen Fällen
entweder kein Ergebnis oder wirkte nicht hinreichend abschreckend.
Beurteilungen, Beförderungen und Ernennungen sind im Justizwesen noch nicht
transparent und stützen sich nicht auf objektive Kriterien und Verdienste. Noch
immer gibt es keine übergreifende Personalpolitik, die den Personalbedarf und
die Arbeitsbelastung ausbalancieren kann. Die Maßnahmen zur Verbesserung der
justiziellen Praxis wirken oberflächlich und haben sich bisher noch nicht
konkret auf die Ergebnisse in wichtigen Fällen ausgewirkt. Die Unabhängigkeit
der Justiz bleibt fraglich. Einige dieser Schwächen können auf Mängel bei
der Anwendung der Gesetze zurückgeführt werden. Sie offenbaren aber auch
wesentliche strukturelle, verfahrensrechtliche und organisatorische Probleme im
Obersten Justizrat und bei der Strafverfolgung. Die anstehenden Wahlen zum Rat
in diesem Herbst und die Wahl eines neuen Generalstaatsanwalts und eines neuen
Präsidenten des Obersten Kassationsgerichtshofs sind für Bulgarien
ausschlaggebend als Zeichen seiner Entschlossenheit, den Weg der Justizreform
fortzusetzen. Das Potenzial, die aufgebauten Strukturen des
Justizsystems dafür zu nutzen, die Reform voranzutreiben, das Vertrauen der
Öffentlichkeit in das Justizwesen zurückzugewinnen und ein System zu schaffen,
dass sich auf Effizienz und Verantwortung stützt, ist vorhanden. So könnte eine
in Bezug auf Effizienz, Verantwortlichkeit, Integrität und Unabhängigkeit
ausgewogene Struktur entstehen. Allerdings erfordert dies ein höheres
Engagement des Obersten Justizrats und der Strafverfolgung, das nicht davor
zurückschreckt, stark verwurzelten traditionellen Interessen entgegenzutreten. Das Engagement der Zivilgesellschaft und der
Berufsverbände von Richtern und Staatsanwälten für die Justizreform seit 2007
ist ein großer Erfolg. Die bulgarische Regierung sollte diese Ressourcen besser
nutzen, enger mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten und alle wichtigen
Akteure gemeinsam auf das Reformvorhaben verpflichten. Unabhängigkeit, Verantwortlichkeit und
Integrität des Justizwesens Die Verfassungsänderungen vom Februar 2007
bilden den Rahmen für eine unabhängige Justiz in Bulgarien. Die Verfassung
sieht eine weitreichende Verwaltungsautonomie des Justizapparats vor.
Allerdings wird auch den politischen Institutionen eine starke Rolle zugewiesen
– die Hälfte der gewählten Mitglieder des Obersten Justizrats und sämtliche
Inspektoren werden vom Parlament gewählt[13]
– was der Venedig-Kommission des Europarats Anlass zu Kritik gegeben hat.[14] Laienrichter haben
wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen der Gerichte, werden aber von
örtlichen politischen Kräften ernannt.[15]
In CVM-Berichten wurde auch das Problem leistungsbezogener Ernennungen und
Beurteilungen angesprochen.[16] Diese Bedenken wurden insofern bestätigt, als
es einigen wichtigen Ernennungen durch das Parlament und den Obersten Justizrat
an Transparenz und Objektivität mangelte und der Vorwurf der politischen
Einflussnahme erhoben wurde.[17]
Auch die Unabhängigkeit wurde nach mehrfacher unmittelbarer politischer Kritik
an einzelnen Richtern in Frage gestellt – die Entfernung des Vorsitzenden der
Richtergewerkschaft aus der Justiz durch den Obersten Justizrat weckt in dieser
Hinsicht Besorgnis.[18]
Der Rat hat keine eindeutigen Maßnahmen ergriffen, um in diesen Fällen die
Unabhängigkeit der Justiz zu schützen. Es entsteht der Gesamteindruck der
Missachtung der Gewaltenteilung, was unmittelbare Folgen für das Vertrauen der
Öffentlichkeit in die Justiz hat. Dieselben Verfassungsänderungen von 2007 und
die Annahme des überarbeiteten Gerichtsverfassungsgesetzes im gleichen Jahr
schufen auch die Grundlage für eine Politik der Integrität und
Verantwortlichkeit des Justizsystems. Die Immunität der Richter und
Staatsanwälte wurde auf die Wahrnehmung der beruflichen Pflichten begrenzt, und
es wurde eine unabhängige Justizinspektion eingerichtet. 2009 nahm Bulgarien
einen Verhaltenskodex für die Richter an und setzte innerhalb des Obersten
Justizrats einen zentralen Integritätsausschuss ein.[19] 2010 wurde durch Gesetzesänderungen
die Integritätsbeurteilung zu einem obligatorischen Schritt bei der
Laufbahnentwicklung und Beförderung im Justizwesen. Ferner wurden örtliche
Strukturen für Integrität und Beurteilung geschaffen. Dies führte zu ersten
echten Disziplinarverfahren im bulgarischen Justizwesen.[20] Die meisten dieser Disziplinarverfahren wurden
nach Kontrollen der Inspektion eingeleitet, die 2008 ihre Tätigkeit aufnahm.
Die Inspektion konnte im Obersten Justizrat aktiv ihre Auffassung zu
Disziplinarverfahren vertreten; 2009 erhielt sie das Recht, gegen entsprechende
Entscheidungen Widerspruch einzulegen. Sie unterbreitet den Gerichtspräsidenten
detaillierte Empfehlungen. Die neue Kontrolltätigkeit der Inspektion ist ein
positiver Beitrag zur Verbesserung der Disziplin und Verantwortlichkeit im
Justizwesen.[21]
Allerdings war die Arbeit der Inspektion nicht darauf gerichtet, Lösungen für
Systemmängel hinsichtlich der Verantwortlichkeit und justiziellen Praxis zu
finden. Beispielsweise gibt es keine Empfehlungen der Inspektion in Bereichen
wie der Zuteilung der Fälle nach dem Zufallsprinzip oder zur Beseitigung
wichtiger systematischer Mängel in der justiziellen Praxis.[22] Die seit 2007 durchgeführten
Disziplinarverfahren lassen eine gewisse Nachsicht und auch Scheu erkennen, schwerwiegende
Fälle anzugehen, insbesondere wenn sie die Integrität betreffen. Zwei
herausragende Fälle von Einflussnahme im Justizwesen wurden erst auf
erheblichen öffentlichen Druck hin verfolgt.[23]
Erfolgreiche Rechtsmittel vor dem Obersten Verwaltungsgericht deuten auf
Schwächen des Gerichts, bei den Disziplinarverfahren des Obersten Justizrats
oder in den gesetzlichen Vorschriften hin: Diese sollten analysiert und behoben
werden. Gleiches gilt für die fehlende strafrechtliche Verfolgung, da die
Staatsanwaltschaft nicht systematisch gegen die beteiligten Richter ermittelte.
Dies steht in Verbindung mit den insgesamt schwachen Ergebnissen des
Justizwesens bei der Verfolgung von Korruptionsfällen in den eigenen Reihen.[24] Ingesamt betrachtet war die Rechtsprechung in
Disziplinarverfahren nicht konsequent. Trotz Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes
von 2010 war Bulgarien nicht in der Lage, der Integrität bei Beförderungen und
Beurteilungen den gebührenden Platz im Justizwesen einzuräumen. Überprüfungen
der Integrität waren formalistisch und hatten kaum eine vorbeugende Wirkung;
manchmal mussten NRO die entsprechenden Informationen an die Öffentlichkeit
bringen. Mehreren Ernennungen leitender Beamter aus diesem Zeitraum fehlt es an
Transparenz, und sie sind Gegenstand von Vorwürfen der politischen
Einflussnahme und mangelnden Integrität.[25]
Die Unfähigkeit der Leitung des Justizwesens, eine echte
Korruptionsbekämpfungsstrategie[26]
zu entwerfen und umzusetzen, hat Teile des Justizwesens vor den Kopf gestoßen
und kann als eine der Ursachen des geringen öffentlichen Vertrauens in diesen
Bereich gesehen werden.[27]
Effizienz der
Gerichtsverfahren Der Oberste Justizrat ist zuständig für die
Personalpolitik des Justizwesens. Dazu gehören Einstellungen, die Organisation
der Fortbildung durch das Nationale Justizinstitut, regelmäßige Beurteilungen,
Beförderungen und Besetzungen leitender Stellen. Durch gesetzliche Änderungen
wurde dem Obersten Justizrat 2010 die Zuständigkeit für die Beurteilung der
Arbeitsbelastung, Änderung der Rechtsprechungsbereiche, Zuteilung der
Ressourcen und gegebenenfalls Auflösung von Gerichten übertragen. Somit verfügt
der Rat über alle erforderlichen Befugnisse, um im Interesse der Effizienz des
Justizwesens über Personal und Strukturen zu entscheiden. Blickt man auf den Zeitraum seit 2007 zurück,
so erscheint die Art und Weise, wie der der Oberste Justizrat seine
Zuständigkeit in diesem Bereich wahrgenommen hat, stellenweise problematisch.
Zunächst war der Rat bei den Beförderungen nicht in der Lage, die Ziele des
überarbeiteten Gerichtsverfassungsgesetzes angemessen in die Praxis zu
übertragen. Das System, wie es derzeit angewendet wird, stellt keine
Laufbahnentwicklung der Beamten entsprechend ihrem beruflichen Verdienst sicher
und misst Fragen der Integrität keine angemessene Bedeutung bei. Die neuen
gesetzlichen Beurteilungskriterien wurden nicht dazu verwendet,
unterschiedlicher Leistung angemessen Rechnung zu tragen.[28] Diese Schwächen des
Beurteilungssystems wirken sich auch auf die Beförderungsverfahren aus und
haben dazu geführt, dass Beförderungsentscheidungen häufig gerichtlich
angefochten werden.[29]
Beförderungen und Einstellungen wurden nicht
nach einem einheitlichen und vorhersehbaren, am Personalbedarf und seiner
Deckung ausgerichteten Plan[30]
vorgenommen. Zwischen 2009 und 2011 wurden keine Beförderungsentscheidungen
getroffen. Die dadurch in manchen Gerichten entstehenden zahlreichen freien
Stellen wurden durch Abstellungen besetzt – einem Verfahren außerhalb des
Beförderungssystems, das ausschließlich auf Vereinbarungen zwischen den
Gerichtspräsidenten beruht.[31]
Die Arbeitsbelastung zwischen den Gerichten in
Sofia und im restlichen Land ist sehr unterschiedlich.[32] Diese unterschiedliche
Arbeitsbelastung hat in einigen Gerichten zu schwerwiegenden Verzögerungen
geführt, was vor allem die Begründung von gerichtlichen Entscheidungen
anbelangt. Diese Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Begründungen
behindern stark die Effizienz der Gerichtsverfahren. Darüber hinaus
beeinträchtigen sie die Unabhängigkeit der Justiz: Da die hohe Arbeitsbelastung
bei vielen Gerichten zu Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Begründungen
führt, verstoßen zahlreiche Richter gegen die gesetzlichen Bestimmungen.
Berufsverbände haben darauf hingewiesen, dass dies der Ungleichbehandlung Tür
und Tor öffnet, da einigen ihrer Mitglieder Sanktionen auferlegt wurden,
während in anderen Fällen verspätete Begründungen von der Justizinspektion
toleriert wurden.[33] Andere wichtige Voraussetzungen für
effizientere und einheitlichere Gerichtsverfahren sind wirksame Verfahren und
berufliche Praxis der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Seit 2007 hat
Bulgarien alle drei Prozessordnungen (Straf-, Zivil- und
Verwaltungsprozessordnung) verbessert.[34]
Dies hatte zur Folge, dass die Polizei ihre Ermittlungstechnik verbessern
konnte und die Verwendung von Beweismitteln vor Gericht erleichtert wurde.
Außerdem können die Gerichte jetzt Ersatzverteidiger bestellen, wodurch die
Gefahr von Verzögerungen verringert wird. Darüber hinaus kann die
Staatsanwaltschaft jetzt Berufung gegen Gerichtsentscheidungen einlegen, damit
weitere Ermittlungen vorgenommen werden. 2010 hat Bulgarien auch begonnen, ein
neues Strafgesetzbuch zu erarbeiten, da das jetzige überholt ist und viele
moderne Arten von Straftaten, darunter Korruption, Amtsmissbrauch und
organisiertes Verbrechen, nicht abdeckt.[35]
Die Arbeit am Strafgesetzbuch ist nicht gleichmäßig vorangekommen, und das
ursprüngliche Ziel, den ersten Entwurf Anfang 2013 öffentlich zur Diskussion zu
stellen, wurde verschoben. Seit 2008 weist die Kommission auf Schwächen
bei der justiziellen und Ermittlungspraxis hin, insbesondere, was Fälle von
Korruption auf hoher Ebene und schwere organisierte Kriminalität anbelangt.[36] Bulgarien hat hierauf
ursprünglich durch die Einführung der Überwachung einiger Fälle von
öffentlichem Interesse durch den Obersten Justizrat sowie durch Fortbildungen
und Kontrollen durch die Inspektion reagiert, um festzustellen, ob die
Verfahrensregeln von den Richtern eingehalten worden waren. Die Reform der
Strafverfahren des Jahres 2010 ging mit einer strukturellen Neuorganisation der
polizeilichen Ermittlungen, der Verteilung der Ermittlungsaufgaben auf eine
weitaus größere Gruppe von Polizeibeamten und der Bereitstellung entsprechender
Fortbildung und Ausrüstung einher. Diese Maßnahmen bewirkten eine Beschleunigung
der Gerichtsverfahren in einigen Fällen, blieben jedoch bei den wichtigsten von
der Kommission überwachten Fällen von Korruption auf hoher Ebene und
organisierter Kriminalität weitgehend wirkungslos. Nach eingehender Analyse
einiger Schlüsselfälle wurde im CVM-Bericht vom Juli 2011 empfohlen, die
Organisationsstrukturen und gerichtlichen Verfahren genau zu untersuchen und in
Zusammenarbeit mit internationalen Experten einen Aktionsplan durchzuführen,
der mit Vertretern der Zivilgesellschaft überwacht werden sollte.[37] Dahinter stand die Überlegung,
dass die verschiedenen Organe als Teil eines Gefüges gesehen werden sollten
statt als isolierte Einheiten, die jeweils eine eigene Strategie verfolgen.
Bulgarien traf daraufhin eine Reihe von Struktur- und
Organisationsentscheidungen, darunter auch zur Staatsanwaltschaft und ihrer
Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Organen. Diese Maßnahmen haben bisher noch
keine spürbaren Verbesserungen hinsichtlich der Erfolge von Polizei und Justiz
in Fällen von Korruption auf hoher Ebene und organisiertem Verbrechen erbracht
(siehe unten). Darüber hinaus haben die Strafverfolgungsbehörden und die
Gerichte noch nicht mit einer umfassenden und unabhängigen Bewertung der
Schwächen der bestehenden Strukturen und Verfahren begonnen. Folglich bleibt
die potenzielle Wirkung der von Bulgarien seit dem letzten Sommer in diesem
Bereich ergriffenen Maßnahmen abzuwarten. In diesem Zusammenhang muss betont werden, wie
wichtig die Kohärenz des Justizwesens ist. Vor kurzem zeigte eine Konsultation
innerhalb des Justizwesens völlig unterschiedliche Auffassungen unter den
Richtern hinsichtlich der Bedingungen für die vorläufige Inhaftierung von
Angeklagten in schwerwiegenden Straffällen. Uneinigkeit in so wichtigen
Bereichen gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken und weist auf Schwächen bei den
Bemühungen der Justizbehörden um Kohärenz hin, wobei der Oberste
Kassationsgerichtshof in diesem Zusammenhang der wichtigste Akteur ist. Eine
vorausgreifende Strategie des Obersten Kassationsgerichtshofs, um die
uneinheitliche Auslegung der Gesetze in wichtigen Bereichen zu erkennen und zu
beheben, würde - insbesondere bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens
und der Korruption - von großem Nutzen sein.[38]
Ferner gibt es in Bulgarien noch keine vollständige Veröffentlichung der
Gerichtsentscheidungen und Begründungen in einem einheitlichen Format. Reform des
Justizwesens Die mangelnde Verantwortlichkeit des
Justizwesens und Effizienz der Gerichtsverfahren muss im Zusammenhang mit den
Organen gesehen werden, die hauptsächlich für den Fortschritt in diesem Bereich
ausschlaggebend sind, nämlich dem Obersten Justizrat und den
Staatsanwaltschaften. Daher hat die Kommission eine umfassende Reform dieser
Organe sowie eine Evaluierung und Verbesserung der Organisationsstrukturen und
der beruflichen Praxis hinsichtlich schwerer Straftaten empfohlen.[39] Obwohl auf Ebene der
Strafverfolgung bestimmte Maßnahmen getroffen wurden, sind diese Empfehlungen
im Wesentlichen noch nicht umgesetzt.[40] Die Reform des Obersten Justizrats stand
besonders im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, da die Amtszeit des derzeitigen
Rates zu Ende geht. Dies war umso mehr der Fall, als zwei Mitglieder des Rates
2011 aus Enttäuschung über die Unfähigkeit des Rates, spürbare Verbesserungen
in Bezug auf die Verantwortlichkeit und Integrität der Gerichte zu erwirken,
und über die fehlende Transparenz der internen Organisation des Rates
zurücktraten. Bei der Wahl zur Neubesetzung dieser Stellen lehnten einige
Gerichte eine Beteiligung ab, da der derzeitige Rat ihrer Auffassung nach seine
Legitimität als Repräsentanz der Justiz verloren hatte. Diese Diskussion löste im Justizministerium
Überlegungen über eine Reform der Wahl der Ratsmitglieder aus und führte zu
einer Vielzahl von Beiträgen aus dem Justizwesen und aus der Zivilgesellschaft,
die eine grundlegende Reform der Organisation und Wahl des Rates befürworteten[41]. Einige der in diesem
Zusammenhang geäußerten Bedenken wurden durch die von der Kommission zu Rate
gezogenen Experten bestätigt.[42]
Die Wahlen zum Obersten Justizrat in diesem
Herbst bieten eine wichtige Gelegenheit, die Verantwortlichkeit und Legitimität
gegenüber dem Justizwesen und der Öffentlichkeit zu stärken. Sie sollten den
Anfang einer grundlegenderen Reform in Richtung auf einen Rat sein, der seine
verfassungsmäßige Rolle besser wahrnehmen kann. Aus diesen Gründen riet die
Kommission den bulgarischen Behörden zur Einführung direkter Wahlen auf Seiten
der Justizvertreter als wichtigem Schritt zur Lösung der Probleme des heutigen
Systems. Die bulgarische Regierung stimmte zwar direkten Wahlen zum Obersten
Justizrat grundsätzlich zu, hielt es aber nicht für möglich, solche
ordnungsgemäß in diesem Herbst durchzuführen. Die im Juni angenommenen
Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes sind ein wichtiger Schritt zu
größerer Transparenz der anstehenden Wahlen, sowohl in Bezug auf die Vertreter
der Parlamentarier als auch die der Justiz. Die von den Richtern entsandten
Mitglieder werden jedoch noch immer indirekt gewählt, so dass der Oberste
Justizrat erst nach fünf weiteren Jahren von der Durchführung direkter Wahlen
profitieren wird.[43]
Ersten Berichten ist zu entnehmen, dass, selbst wenn die Transparenzanforderungen
einen Fortschritt darstellen, die aufgeschobene diesjährige direkte Wahl zu
uneinheitlichen Verfahren und einer beherrschenden Rolle der
Gerichtspräsidenten bei der Wahl der Vertreter geführt hat. Die anstehenden Wahlen bieten die Möglichkeit,
Mitglieder zu wählen, die für eine aktivere Rolle des Rates während der
nächsten Amtszeit eintreten. Sowohl das Parlament als auch die Justiz können
ihre Überlegungen auf Kriterien wie die berufliche und akademische
Qualifikation, Integrität und Zukunftsvision stützen. Aus Transparenzgründen
sollten die Bewerber durch die Zivilgesellschaft und das Parlament geprüft
werden, und die Justiz sollte für die von ihr benannten Vertreter
rechenschaftspflichtig sein. Damit der Rat in seiner nächsten Amtszeit
erfolgreich sein kann, gilt es, seine Struktur, Verfahren und Organisation zu
verbessern. Die neue Leitung des Rates kann seine Rolle auf der Grundlage einer
umfassenden Analyse der laufenden Amtszeit überdenken. Die von den
Berufsverbänden und der Zivilgesellschaft zu Beginn dieses Jahres vorgebrachten
Ideen könnten den neuen Rat zu neuen Überlegungen anregen. Ein erster Test ist
die anstehende Wahl des Generalstaatsanwalts und des Präsidenten des Obersten
Kassationsgerichtshofs. Der neue Rat könnte mit der Wahl zu diesen wichtigsten
Stellen im Justizwesen des Landes ein Zeichen für ein neues Konzept mit offenen
und transparenten Verfahren, eindeutigen Kriterien und einem echten Wettbewerb
setzen. II.2 Bekämpfung des organisierten
Verbrechens 2007-2012 Vorgabe 6: Umsetzung einer Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens mit den Schwerpunkten Schwerverbrechen und Geldwäsche sowie zur systematischen Einziehung des Vermögens von Straftätern. Berichterstattung über neu eingeleitete und laufende Untersuchungen sowie Anklageerhebungen und Verurteilungen in diesen Bereichen. Bei seinem Beitritt verpflichtete sich
Bulgarien, beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen überzeugende Ergebnisse
zu liefern. U. a. sollten die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz demonstrieren,
dass sie in der Lage sind, in wichtigen Fällen organisierter Kriminalität
erfolgreich zu ermitteln, zu verfolgen und abzuurteilen, um eine wirklich
abschreckende Wirkung zu erzielen. Wesentliche Aspekte sind dabei die
systematische Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens, eine verbesserte
professionelle Vorgehensweise der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der
Gerichte und die Einführung effizienter Strukturen und einer wirkungsvollen
Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen Behörden. 2010 wurde die Polizei aktiver; die Bekämpfung
des organisierten Verbrechens hat sich intensiviert, und es wurde eine Reihe
überfälliger verfahrenstechnischer und institutioneller Reformen vorgenommen.
Dies führte zu solideren institutionellen Strukturen, verbesserten Verfahren
und brachte Bulgarien das Vertrauen der Strafverfolgungsbehörden anderer
EU-Mitgliedstaaten ein.[44]
Die Ressourcen für polizeiliche Ermittlungen wurden erheblich aufgestockt.[45] Dennoch fehlen in der
vorgerichtlichen und der gerichtlichen Phase immer noch überzeugende Ergebnisse
im Umgang mit dieser Form der Kriminalität. Nach wie vor gibt es in diesem
Bereich viele ungelöste und verschleppte Fälle. Nach Meinung unabhängiger
Beobachter stellt das organisierte Verbrechen ein grundlegendes Problem für
Staat und Gesellschaft dar[46],
was durch die öffentliche Meinung bestätigt wird.[47] Der institutionelle Rahmen für die Bekämpfung
des organisierten Verbrechens wurde seit 2007 mehrfach angepasst.[48] Tendenziell gab es mehr
Spezialisierungen, mehr Fortbildung und sorgfältigere Sicherheitsüberprüfungen.[49] 2010 wurden auf Ebene der fünf
Bezirksgerichte spezialisierte gemeinsame Teams für organisiertes Verbrechen
innerhalb der Staatsanwaltschaften geschaffen; 2012 nahmen eine neue Sonderstaatsanwaltschaft
und ein neues Gericht für organisiertes Verbrechen ihre Tätigkeit auf.[50] Dieses Vorgehen entspricht den
Empfehlungen mehrerer CVM-Berichte.[51] Diese neuen Strukturen auf Ebene der Polizei,
der Staatsanwaltschaft und der Gerichte lassen erkennen, dass der Wille
vorhanden ist, die Strukturen so anzupassen, dass das organisierte Verbrechen
besser bekämpft werden kann. Allerdings konnten sie bei wichtigen Fällen bisher
nicht unter Beweis stellen, dass sie zu einer erfolgreichen Ermittlung, Strafverfolgung
und Gerichtsverhandlung führen. Mit sehr wenigen Ausnahmen hat das Gericht zur
Bekämpfung des organisierten Verbrechens nur über kleinere Fälle verhandelt, da
es dem Gericht gesetzlich nicht gestattet ist, die wichtigsten Fälle vorrangig
zu behandeln.[52]
Die Lage wird durch Personalknappheit sowohl in der Staatsanwaltschaft als bei
den Gerichten verschärft. Ein anderer wichtiger Schwachpunkt der Gesetze
besteht darin, dass sie es dem Gericht untersagen, Korruptionsfälle zu
verhandeln, die aber in Wirklichkeit häufig mit dem organisierten Verbrechen
verbunden sind. Im Verbund mit der allgemeinen Verbesserung der Strafverfahren
und der Reform der polizeilichen Ermittlung zeigen diese neuen Strukturen und
Reform deutlich, dass Bulgarien daran interessiert ist, bei der Bekämpfung des
organisierten Verbrechens einen entscheidenden Schritt voranzukommen. Bessere Ergebnisse bei der Einziehung von
Vermögen sind ein wichtiger Bestandteil der Abschreckung im Kampf gegen
organisierte Kriminalität, aber auch gegen Korruption. Im ersten Jahr nach dem
Beitritt wurden in diesem Bereich nur geringe Fortschritte erzielt; in
wichtigen Fällen, die die organisierte Kriminalität oder die Korruption auf
hoher Ebene betrafen, wurden nur wenige Vermögenswerte sichergestellt und
eingezogen. 2011 nahm der Wert des eingezogenen Vermögens in Bulgarien
signifikant zu. Die für die Vermögenseinziehung zuständige Kommission ging
unter einem neuen Direktor aktiver und rigoroser vor. Dass er in diesem Jahr
wegen unzureichender politischer Unterstützung zurückgetreten ist, hat Zweifel
an der Dauerhaftigkeit dieser Verbesserung geweckt und umfassendere Hindernisse
für eine wirksame Einziehung von Vermögen ins Licht gerückt.[53] Um die Wirksamkeit der Vermögenseinziehung zu
erhöhen, wurde im Mai vom Parlament ein neues Gesetz zur Einziehung von
Vermögenswerten verabschiedet.[54]
Dieses Gesetz bietet erstmalig – bei einer Reihe schwerwiegender Straftaten
sowie bestimmten Verwaltungsverstößen – die Möglichkeit, ohne vorherige
Verurteilung die Beschlagnahme illegaler Vermögenswerte mittels eines
zivilgerichtlichen Verfahrens zu erwirken, das schon bei Einleitung einer
justiziellen Untersuchung angestrengt werden kann. Mit der Annahme dieses
Gesetzes, die den besonderen Einsatz der Regierung im Parlament erforderte, hat
Bulgarien positiv auf die langjährigen Empfehlungen der internationalen
Gemeinschaft und vieler bulgarischer Rechtspraktiker reagiert. Die Kommission
und die Mitgliedstaaten haben dieses Vorhaben gefördert und unterstützt.[55] Mit dem Gesetz wird nicht
allen einschlägigen Empfehlungen der Fortschrittsberichte nachgekommen,[56] und Sachverständige haben auf
weitere potenzielle Unzulänglichkeiten hingewiesen.[57] Damit das neue Gesetz zur
Einziehung von Vermögenswerten eine echte Abschreckungswirkung entfalten kann,
sind eine systematische Durchleuchtung von Vermögenswerten in allen
einschlägigen Fällen sowie eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit
erforderlich. Dazu müsste die Staatsanwaltschaft die Kommission für die
Einziehung von Vermögenswerten systematisch so frühzeitig in die Untersuchungen
einbinden, dass das „Verschwinden“ von Vermögenswerten verhindert wird. Auch
Kontrollbehörden werden eng mit der Kommission für die Einziehung von
Vermögenswerten zusammenarbeiten müssen, um einschlägige Fälle zu
identifizieren und aufzuarbeiten, da die Kommission nicht von Amts wegen auf
eigene Initiative tätig werden kann. Wie wirksam das neue Gesetz ist, wird in
erheblichem Ausmaß auch davon abhängen, inwieweit insbesondere die dort
vorgesehene Beweislastumkehr durchgängig von den Gerichten angewandt wird.
Ferner wird es wichtig sein, die Unabhängigkeit und Effizienz der künftigen,
mit dem neuen Gesetz geschaffenen Kommission für die Einziehung von
Vermögenswerten zu gewährleisten, insbesondere durch die Ernennung kompetenter
und politisch unabhängiger Mitglieder in einem transparenten und objektiven
Verfahren.[58]
Obwohl Bulgarien seit 2010 viel unternommen
hat, um den institutionellen und rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung der
organisierten Kriminalität zu verbessern, sind nur begrenzte Erfolge zu
verzeichnen: Nur in wenigen großen Fällen organisierter Kriminalität sind
Urteile ergangen,[59]
und mehrfach kam es in wichtigen Fällen, in denen die Beweislage in der
Öffentlichkeit die Erwartung von Schuldsprüchen geweckt hatte, zu Freisprüchen.[60] Erhebliche Sorgen bereiten die
mangelnden Erfolge bei der Aufdeckung von Auftragsmorden: Von den 33 von der
Kommission seit 2006 gezählten Auftragsmorden mündeten bisher nur vier in ein
Gerichtsverfahren, auch wenn die Ermittlungen in einer Reihe von Fällen noch
nicht abgeschlossen sind.[61]
Dieses Jahr ist es zu mehreren neuen Auftragsmorden gekommen. In diesem
Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass die Kommission regelmäßig Beschwerden
bulgarischer Bürger und ausländischer Ermittler über die Untätigkeit der Justiz
und angebliche Komplizenschaft mit der organisierten Kriminalität auf lokaler
Ebene erhält.[62]
Mehr Fortschritte sind in Bereichen festzustellen, die mit der Zusammenarbeit
Bulgariens mit anderen Mitgliedstaaten in Zusammenhang stehen. Hier wurde eine
Reihe von Maßnahmen getroffen, die speziell auf Straftaten mit
grenzüberschreitender Dimension wie den Drogenhandel zugeschnitten sind.[63] Die insgesamt schwachen Ergebnisse bei der
Verfolgung von Einzelfällen können nicht einer bestimmten einzelnen Institution
angelastet werden. Schwächen sind, wie Analysen erkennen lassen, auf sämtlichen
Stufen des Ermittlungs- und Strafverfolgungsprozesses von der Polizei über die
Staatsanwaltschaft bis hin zu den Gerichten anzutreffen.[64] Einige dieser Schwächen sind
systemischer Natur, unter anderem die Aufsplitterung der Ermittlungsbefugnisse
auf viele Einrichtungen, die nur unzureichend zusammenarbeiten, Schwächen bei
der Verwendung von Beweismitteln und spezifische Unzulänglichkeiten in
Bereichen wie dem Zeugenschutz und der wirtschaftlichen und finanziellen
Analyse.[65]
Bulgarien benötigt klare und wirkungsvolle Verfahren und Methoden sowie bessere
Kooperationsinstrumente,[66]
um in großen Fällen von organisierter Kriminalität erfolgreich zu sein. Am
eindeutigsten ließen sich Fortschritte wohl erzielen, wenn die fehlgeschlagenen
Fälle mit Unterstützung von EU-Partnern umfassend und unabhängig ausgewertet
und Korrekturmaßnahmen in Form eines Aktionsplans ergriffen würden. Vor kurzem wurden Systemfehler in der
Strafverfolgung nachgewiesen, als zwei prominente verurteilte Straftäter ihrer
vom Gericht angeordneten Haftstrafe entgehen konnten. Die bulgarischen Behörden
haben einige der größten Schwerverbrecher des Landes nach Verkündung der
Haftstrafe durch das Gericht nicht festgesetzt. Dies kann nur als wesentlicher
Systemfehler eingestuft werden. II.3
Korruptionsbekämpfung 2007-2012 Vorgabe 4: Durchführung fachmännischer und unparteiischer Untersuchungen bei Korruptionsverdacht auf höchster Ebene sowie Berichterstattung darüber, Berichterstattung über interne Kontrollen öffentlicher Einrichtungen und über die Offenlegung der Vermögensverhältnisse hochrangiger Beamter. Vorgabe 5: Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption, insbesondere an den Grenzen und in den Kommunalverwaltungen. Beim Beitritt des Landes wurde im
Kooperations- und Kontrollverfahren dargelegt, wie Bulgarien erfolgreicher
gegen Korruption vorgehen sollte. U. a. sollten die Strafverfolgungsbehörden
und die Justiz demonstrieren, dass sie in der Lage waren, in Fällen von
Korruption auf hoher Ebene erfolgreich zu ermitteln, zu verfolgen und
abzuurteilen, und in Fällen nicht erklärbaren Vermögens zu ermitteln. Wichtige
Instrumente hierfür sind u. a. die Kontrolle des Vermögens leitender
Beamter, Maßnahmen gegen Korruption in den Strafverfolgungsbehörden, an den
Grenzen und in anderen Teilen der öffentlichen Verwaltung sowie spezifische
Maßnahmen in Bezug auf Interessenkonflikte und öffentliche Aufträge. Seit 2007 hat Bulgarien auf Verwaltungsebene
umfassende Rahmenregeln und Präventionsmaßnahmen gegen Korruption entwickelt.
Es stehen Risikobewertungsinstrumente zur Verfügung, und in wesentlichen
Bereichen wie Vermögenserklärung und Interessenkonflikte werden spezifische
Methoden eingesetzt. Reformen in Grenzpolizei und Zoll haben dazu geführt, dass
die Gelegenheiten zu Korruption geringer geworden sind. Allerdings haben diese
Reformen nicht flächendeckend gegriffen. In bestimmten Bereichen sind
Rückschläge zu verzeichnen, beispielsweise das Amnestiegesetz von 2009.[67] Darüber hinaus wurde die
Empfehlung der Kommission, aus der Vermögenserklärung und -überprüfung ein
wirksames Instrument zur Aufdeckung von unrechtmäßiger Bereicherung zu machen,
bisher nicht befolgt.[68]
In ihrer Analyse der bulgarischen Regelungen
zur Korruptionsbekämpfung haben die von der Kommission zu Rate gezogenen
Sachverständigen auf einige allgemeine Schwächen hingewiesen, die Fortschritten
in diesem Bereich entgegenstehen. Bulgarien fehlen Institutionen zur
Korruptionsbekämpfung, die unabhängig sowie befugt und verpflichtet wären,
einschlägige Vorschläge zu unterbreiten und Maßnahmen voranzutreiben.[69] Dadurch ist ihre Freiheit,
vorausgreifend zu intervenieren und unabhängig zu überwachen, eingeschränkt.
Deshalb sind viele Verwaltungsmaßnahmen in diesem Bereich reaktiver Natur und
beschränken sich auf formale Konformität. Das Fehlen von Sanktionsbefugnissen
in einigen Bereichen bzw. die Nichtverhängung wirksamer Sanktionen in Bereichen,
in denen die betreffenden Befugnisse vorhanden wären, veranschaulichen, wie
schwer es der Korruptionsbekämpfung fällt, Fahrt aufzunehmen.[70] Um im kommenden Überwachungszeitraum einen
Leistungssprung in der Korruptionsbekämpfung zu vollziehen, sollte Bulgarien
die Errichtung einer unabhängigen Stelle erwägen, die die Überwachung in diesem
Bereich koordiniert und unterstützt. In diesem Zusammenhang sollten auch die
nationale Strategie zur Bekämpfung von Korruption und organisierter
Kriminalität einer unabhängigen Folgenabschätzung unterzogen und auf dieser
Grundlage eine neue Strategie mit eindeutigeren Indikatoren und Richtwerten
erarbeitet werden. Die Bulgaren sind über die Korruption in ihrem
Land äußerst besorgt: 96 % betrachten die Korruption als ein wichtiges
Problem, und 68 % bewerten die Lage gegenüber 2007 als unverändert oder
schlechter.[71]
Das Bild in der Öffentlichkeit wird sich erst dann ändern, wenn deutlich wird,
dass die Korruption entschlossen bekämpft wird. Korruption auf hoher Ebene Die Reaktion der Justiz- und
Strafverfolgungsbehörden auf Korruption, insbesondere Korruption auf hoher
Ebene unter Beteiligung führender Persönlichkeiten aus Verwaltung und Politik,
ist seit 2007 ein zentraler Punkt des Kooperations- und Kontrollverfahrens.
Bulgarien hat die Spezialisierung in diesem Bereich vorangetrieben. Auf
Empfehlung der Kommission[72]
hat Bulgarien 2009 eine gemischten Kommission zur Untersuchung und Verfolgung
von Betrug mit EU-Mitteln gegründet und einschlägige Rechtsvorschriften verschärft.[73] Einige Korruptionsfälle auf
hoher Ebene wurden von auf organisierte Kriminalität spezialisierten gemischten
Kommissionen bearbeitet, die zur gleichen Zeit eingerichtet worden waren. Auf
eine weitere Empfehlung aus den Fortschrittsberichten hin[74] gründete Bulgarien 2012 eine
gemischte Sonderkommission für Korruption auf hoher Ebene, strukturierte die
gemischte Kommission zur Bekämpfung von EU-Finanzbetrug neu und erweiterte ihre
Zuständigkeit auf weitere Betrugsdelikte in Verbindung mit öffentlichen Geldern. Die Ergebnisse dieser spezialisierten
Strukturen sind nur teilweise zufriedenstellend. Die Schaffung der gemischten
Kommission zur Bekämpfung von EU-Finanzbetrug führte zwar anfänglich zu einem
Anstieg der Zahl der Ermittlungen und Gerichtsverfahren; 2011 ging die Zahl
jedoch wieder zurück[75],
und die überwiegende Mehrheit dieser Fälle ist von geringer Bedeutung. Außerdem
verzeichnet die Kommission in ihrer Auswertung eine hohe Zahl unerklärter
Einstellungen und erfolgloser Verfahren.[76] Die Bilanz der Justiz in anderen
Korruptionsfällen ergibt ein ähnliches Bild: Die Zahl der Fälle nahm 2009 und
2010 zu und 2011 wieder signifikant ab.[77]
Zudem gelangen nur wenige prominente Fälle vor Gericht, und diese kommen dort
oftmals nur langsam voran und führen zu einer unverhältnismäßig hohen Zahl von
Freisprüchen.[78]
Besonders selten wurde die Justiz in mutmaßlichen Fällen von Korruption und
Amtsmissbrauch tätig, an denen Richter beteiligt waren.[79] In diesem Kontext muss mit besonderer Sorge
auf die ständigen Verzögerungen und Verschiebungen vor dem Appellationsgericht
in zwei wichtigen Fällen von Betrug in Verbindung mit EU-Mitteln hingewiesen
werden, in denen in erster Instanz im März bzw. im Oktober 2010 lange
Haftstrafen verhängt worden waren. Es gab keine zufriedenstellende Erklärung
dafür, dass die verfügbaren verfahrenstechnischen Möglichkeiten zur
Beschleunigung dieser wichtigen Fälle von der Justiz nicht aktiv genutzt
wurden.[80]
Die enttäuschenden Resultate der Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene
sowohl in der vorgerichtlichen als auch der gerichtlichen Phase können zum
Großteil auf Systemschwächen zurückgeführt werden, die die Effizienz der Justiz
in anderen Bereichen beeinträchtigen – wie den Rechtsrahmen, die Rechtsprechung
sowie die Vorgehensweise von Staatsanwaltschaft und Verwaltungsaufsicht. Diese
wurden von der Kommission 2011 dargelegt[81]
und in einer Analyse der Staatsanwaltschaften aus dem Jahr 2012 aufgegriffen.
Die von der Staatsanwaltschaft durchgeführten Abhilfemaßnahmen[82] zeugen von der wachsenden
Einsicht innerhalb der Justiz, dass die berufliche Praxis und Organisation
einer nachhaltigen Veränderung bedürfen, damit Bulgarien im Kampf gegen die
Korruption auf hoher Ebene erfolgreicher wird. Diese Maßnahmen sollten in umfassende
gesetzgeberische und institutionelle Bemühungen um eine bessere Bewältigung von
Korruptionsfällen durch den Justizapparat eingebettet sein, wie im
Fortschrittsbericht 2011 empfohlen.[83]
Dazu muss koordiniert in mehreren Bereichen vorgegangen werden. Erstens sollte
Bulgarien Gesetzesänderungen in Betracht ziehen, um die Verfolgung von
Korruptionsdelikten durch die Justiz zu erleichtern.[84] Zweitens sollte sich die
Verwaltungsaufsicht aktiv um die Aufdeckung von Fällen und eine wirksame
Zusammenarbeit mit der Justiz bemühen. Drittens müssen Polizei und
Staatsanwaltschaften die Kompetenz aufbauen, um komplexe Wirtschafts- und
Finanzdaten zu analysieren. Schließlich muss die Staatsanwaltschaft in der Lage
sein, komplexe Ermittlungen angemessen zu planen und zum Erfolg zu führen, und das
Gerichtssystem muss die Fähigkeit der Richter zur Beurteilung wirtschaftlicher
und finanzieller Beweismittel fördern, die Rechtsprechung vereinheitlichen und
mittels Berufungsverfahren abschreckende Sanktionen unterstützen. In diesem
Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, für eine enge operative
Zusammenarbeit zwischen der für Korruption zuständigen gemischten
Sonderkommission und der für organisierte Kriminalität zuständigen
Sonderstaatsanwaltschaft zu sorgen. Trotz der mannigfaltigen gegen Korruption auf
hoher Ebene entwickelten Rechts- und Verfahrensinstrumente werfen die
fortgesetzten Schwierigkeiten mit solchen Fällen vor Gericht Fragen zur
Fähigkeit und Entschlossenheit der Justiz auf. An Fällen von Korruption auf
hoher Ebene sind für gewöhnlich einflussreiche Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens beteiligt; diese Fälle sind daher eine gute Messlatte für
die Leistungsfähigkeit und die Unabhängigkeit des bulgarischen Justizsystems.
Da Korruption und organisierte Kriminalität oftmals miteinander verknüpft sind,
bilden ausführliche Untersuchungen finanzieller Zusammenhänge einen wichtigen
Bestandteil einschlägiger Ermittlungen, die insbesondere für die Aufdeckung von
Verbindungen zwischen organisierter Kriminalität und Politik belangreich sind. Diesen
Aspekten wurde in Bulgarien nicht die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet.
Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit der für die Einziehung von
Vermögenswerten zuständigen Kommission und anderen Verwaltungskontrollbehörden
wichtig, um Korruption auf hoher Ebene effizient zu verfolgen und potenzielle
Täter abzuschrecken. Korruption in der Verwaltung Die Korruptionsbekämpfung der
Strafverfolgungsbehörden muss durch wirksames Verwaltungshandeln ergänzt
werden, um das Übertreten von Regeln aufzudecken, Sanktionen zu verhängen und
vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Seit 2007 hat Bulgarien auf
Verwaltungsebene umfassende Rahmenregeln in diesem Bereich entwickelt und unter
anderem eine hochrangige Koordinierungsstelle zur Korruptionsbekämpfung
eingerichtet, die dem Ministerrat untersteht und die Durchführung der
einschlägigen Strategie und Aktionspläne überwachen soll. 2010 wurden zwei neue
Verwaltungseinrichtungen gegründet, eine Kommission für die Verhütung von
Interessenkonflikten und eine horizontale Stelle zur Unterstützung der
Korruptionsbekämpfung. Ferner wurden in allen Zweigen der Exekutive
Verwaltungsinspektionen mit der Ausarbeitung und Kontrolle von
Präventionsmaßnahmen und Risikobewertungsinstrumenten betraut; sie sollen
gegebenenfalls auch Disziplinarmaßnahmen ergreifen. Ergänzend hierzu ist der
nationale Rechnungshof für die Kontrolle des Vermögens von Amtsträgern
zuständig. Mit Hilfe dieses umfassenden
Verwaltungsrahmens konnte Bulgarien seit 2007 in der Verhinderung und Ahndung
von Korruption einiges erreichen. Risikobewertungsinstrumente und
Verhaltenskodizes wurden in den meisten Bereichen staatlichen Handelns
ausgearbeitet und eingeführt. Zudem müssen Amtsträger Interessenkonflikte,
Unvereinbarkeiten und Vermögenswerte systematisch angeben, und einige Organe
wie Zoll, Finanzbehörden und Grenzpolizei führen Strukturreformen durch, in
denen Integrität und Korruptionsprävention eine zentrale Stelle einnehmen. Allerdings gibt es auch eine Reihe von
Unzulänglichkeiten, die Bulgarien korrigieren sollte, um bei der Abschreckung
vor Korruption und der Heranbildung von Vertrauen in die Staatsorgane einen
spürbaren Wechsel zum Besseren zu bewirken. Die Regelung zur
Vermögenskontrolle, derzufolge der nationale Rechnungshof Vermögenserklärungen
einholt und veröffentlicht, trägt sinnvoll zu mehr Transparenz bei, allerdings
werden diese Erklärungen nicht immer verifiziert, und die Regelung bietet keine
Möglichkeit, unrechtmäßige Bereicherungen aufzudecken. Nur in wenigen Fällen
wurde berichtet, dass andere Behörden widersprüchlichen Angaben in solchen
Erklärungen konkret nachgegangen wären.[85]
Der Empfehlung der Kommission, im neuen Gesetz über die Einziehung von
Vermögenswerten auch eine Vermögensüberprüfung vorzusehen, wurde nicht
nachgekommen.[86]
Der Umstand, dass nur wenige Fälle jemals untersucht werden, deutet
nachdrücklich auf eine Lücke hin; die Zuständigkeit für die aktive Verfolgung
illegaler Bereicherung muss in der Verwaltung ausdrücklich zugewiesen werden. Bulgarien hat 2009 ein Gesetz über Interessenkonflikte
verabschiedet und eine Behörde eingerichtet, die solche Interessenkonflikte
feststellen und sanktionieren soll.[87]
Die Einsetzung einer eigens für die Feststellung von Interessenkonflikten und
für Sanktionsvorschläge zuständigen Kommission hat zu einem beeindruckenden
Anstieg von Anzeigen von Interessenkonflikten aus den Reihen der Öffentlichkeit
und zu einigen Entscheidungen geführt; allerdings konnte bisher nur ein
einziger Fall abgeschlossen werden.[88]
Die ersten 15 Monate der Arbeit dieser Kommission ergeben das Bild einer neuen
Behörde, die ihre Herausforderungen entschlossen angeht und zügig arbeitet,
aber noch nicht in der Lage war, ihren Wert mit überzeugenden Entscheidungen in
wichtigen Fällen unter Beweis zu stellen.[89]
Auch die Wirksamkeit des Gesetzes über Interessenkonflikte wirft Fragen auf.
Die Entscheidungen der Kommission können in zwei Instanzen gerichtlich
überprüft werden, und jede anschließende Verwaltungssanktion kann ebenfalls
wieder vor zwei Instanzen angefochten werden. Infolge dieses schwerfälligen
zweigleisigen Verfahrens konnte die Kommission bisher insgesamt lediglich fünf
Strafanträge stellen.[90]
Die Kommission muss zeigen, dass sie in der Lage ist, in sensiblen Fällen
verlässliche Entscheidungen zu fällen. Die Empfehlung der Kommission, Regeln
über Interessenkonflikte auf einzelne Dienstleistungsverträge anzuwenden, wurde
bislang nicht befolgt.[91] Für die Bewertung des Korruptionsrisikos in
der Exekutive ist die Generalinspektion des Ministerrates zuständig. Die unter
ihrer Verantwortung eingesetzte Methode kann als sinnvolles Instrument zur
Korruptionsprävention angesehen werden. Allerdings ist ihre Anwendung nicht
verbindlich vorgeschrieben und kann von der Generalinspektion nur in begrenztem
Umfang nachgeprüft werden. Ferner ist die Bewertung des Korruptionsrisikos nur
für die Exekutive verbindlich vorgeschrieben,[92]
und in Fällen, in denen die Anforderungen nicht eingehalten wurden, sind bisher
keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen worden. Die neue Struktur zur Bewertung
von Korruptionsrisiken im gesamten institutionellen Aufbau Bulgariens
(„Borkor“) ist noch nicht einsatzfähig. Sie würde nur als starkes zentrales
Organ für die Koordinierung der Korruptionsbekämpfung mit der Befugnis, die
Pläne anderer Organe zu bewerten, Erklärungen über Interessenkonflikte einer
Risikobewertung zu unterziehen oder als Sekretariat für eine unabhängige
Überwachung zu fungieren, einen Nutzen erbringen. Öffentliches Beschaffungswesen Mängel bei der Umsetzung des Vergaberechts
sind eine wesentliche Ursache für Korruption. Sie führen zudem zu einem weniger
effizienten Einsatz von EU-Mitteln und generell zu einer geringeren Qualität
bei der Bereitstellung öffentlicher Güter sowie zur Verschwendung öffentlicher
Mittel. Rechnungsprüfungen und Kontrollen zahlreicher Kommissionsdienststellen
haben in diesem Bereich substanzielle Risiken und Unzulänglichkeiten zutage
gebracht. Seit 2007 bemüht sich Bulgarien darum, den Rechtsrahmen des
öffentlichen Auftragswesens und das einschlägige Verwaltungshandeln zu verbessern.
Bulgarien hat seine Vorschriften über öffentliche Aufträge mit dem Ziel einer
Vereinfachung und der Stärkung einiger Verwaltungskontrollen reformiert, um den
Kommissionsempfehlungen nachzukommen.[93]
Die staatliche Finanzkontrollagentur und der Rechnungshof erhielten die
Befugnis, von Amts wegen Überprüfungen vorzunehmen, und die Verpflichtung der
Vergabebehörde, Ausschreibungen vor ihrer Veröffentlichung zu kontrollieren,
wurde ausgeweitet. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Sachkompetenz der Justiz
u. a. durch Spezialisierung zu verbessern. Allerdings haben diese Bemühungen bisher nicht
zu den erwarteten Ergebnissen geführt. Die Beschwerden, die bei der Kommission
über das öffentliche Auftragswesen in Bulgarien eingehen, nehmen weiterhin zu,[94] und es gibt eindeutige Fälle
von schwerwiegenden Verstößen gegen Vergabevorschriften der EU. Trotz einer
Personalaufstockung im Laufe dieses Jahres[95]
reichen die Ressourcen zur Unterstützung der Vergabebehörden noch nicht aus.
Bulgarien muss unbedingt neue Kontrollverfahren wirksam anwenden. Die
Ausstattung der Vergabebehörde mit einer Befugnis zu Überprüfungen von Amts
wegen würde ein klares Signal aussenden, dass von allen Kontrollstellen ein
aktiveres Voraushandeln auf Risikobasis erwartet wird. III. Die nächsten Schritte Der Kommissionsbewertung sind die Fortschritte
zu entnehmen, die Bulgarien in den fünf Jahren seit seinem EU-Beitritt erzielt
hat. Das Kooperations- und Kontrollverfahren hat einen positiven Beitrag zu
diesen Fortschritten geleistet. Nach Auffassung der Kommission ist Bulgarien im
Begriff, die Ziele des Verfahrens zu erreichen, wenn es die Durchführung des
Reformprozesses vorantreibt. Die Vertiefung der Reformen erfordert eine
stärkere Eigenverantwortung, insbesondere in der Spitze des Justizwesens.
Ferner bedarf es einer klaren gemeinsamen Richtung für alle Behörden und eines
umfassenden Ansatzes für Veränderungen, wobei die Arbeiten der verschiedenen
Organe wirkungsvoller als bisher zusammengeführt werden müssen. Nachdrücklicher
als bisher muss demonstriert werden, dass Integrität geschätzt wird und
Korruption und organisierte Kriminalität wirksam geahndet werden. Das
Kooperations- und Kontrollverfahren sollte fortgesetzt werden, damit diese
Bemühungen weiterhin Unterstützung erfahren und die Dynamik des Wandels
beibehalten wird, so dass sich ein nachhaltiger und unumkehrbarer Reformprozess
etabliert, der stark genug ist, um die externe Intervention des CVM überflüssig
zu machen. Die vergangenen fünf Jahre haben gezeigt, dass
Bulgarien deutliche Erfolge erzielen kann, wenn die politische Richtung klar
ist. Das Land hat viele gute Instrumente eingeführt. Jetzt wird es in der
nächsten Phase darauf ankommen, diese Instrumente zu nutzen, um Reformen
voranzubringen und umzusetzen. Damit wird Bulgarien der Erfüllung der
CVM-Anforderungen näherkommen und dem bulgarischen Volk seinen Reformwillen
unter Beweis stellen. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
bringt für alle Mitgliedstaaten sowohl Verpflichtungen als auch Chancen mit sich.
Die Kommission erwartet, dass Bulgarien den speziellen Prozess des
Kooperations- und Kontrollverfahrens abschließt und die Probleme auf derselben
Grundlage wie andere Mitgliedstaaten angeht. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass
Bulgarien die gefassten Beschlüsse nun umsetzen und dabei Rückschritte
vermeiden und eine solide Erfolgsbilanz nachweisen muss, hat die Kommission
beschlossen, ihre nächste Bewertung Ende 2013 vorzunehmen. Damit wird genügend
Zeit zur Verfügung stehen, um konkrete Ergebnisse zu bewerten. Es wird auch
keine Bestandsaufnahme der Kommission in Form von Zwischenberichten mehr geben.
Allerdings wird die Kommission die Fortschritte in diesem Zeitraum genau
überwachen; dies wird im Rahmen regelmäßiger Besuche vor Ort sowie häufiger Unterredungen
mit Vertretern der bulgarischen Behörden und anderer Mitgliedstaaten geschehen. IV. Empfehlungen Damit weitere Fortschritte erreicht werden,
fordert die Kommission Bulgarien auf, in den nachstehenden Bereichen auf der
Grundlage dieser Empfehlungen tätig zu werden. Diese sollen Bulgarien dabei
helfen, seine Anstrengungen mit Blick auf die nächste Bewertung seiner
Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens Ende 2013
genauer auszurichten. 1. Justizreform –
Erneuerung des Obersten Justizrates und
Beauftragung mit einer grundlegenden Reform. –
Konzeption und Durchführung einer mittelfristigen
Personalstrategie für das Justizwesen auf der Grundlage einer Analyse von
Bedarf und Arbeitsbelastung, begleitet von Veränderungen im Aufbau des
Gerichtswesens, bei der Einstellungspraxis und in der Aus- und Weiterbildung. –
Einsetzung eines neuen Generalstaatsanwalts mit dem
Auftrag zur Reform von Struktur, Verfahren und Organisation auf der Grundlage
eines unabhängigen Funktions-Audits und in Zusammenarbeit mit externen
Sachverständigen. –
Vorgabe eines Termins für die Ausarbeitung und
Einführung des neuen Strafgesetzbuchs. –
Gewährleistung der offenen Beteiligung aller
bedeutsamen NRO und berufsständischen Organisationen bei der Festlegung und
Überwachung der Reformstrategien. 2. Unabhängigkeit,
Verantwortlichkeit und Integrität des Justizwesens –
Konzentration der Arbeit der Inspektion auf
Integrität und Effizienz des Justizwesens. Festlegung einer für das gesamte
Staatsgebiet gültigen einheitlichen, wirkungsvollen Methode der
Verfahrenszuweisung nach dem Zufallsprinzip. –
Durchführung der Wahl des Generalstaatsanwalts in
einem beispielhaft transparenten, auf Wettbewerb gegründeten Verfahren nach den
Kriterien der Integrität und Effektivität. –
Gewährleistung, dass Transparenz, Objektivität und
Integrität zu den maßgeblichen Kriterien bei Beurteilungen, Beförderungen,
Ernennungen und Disziplinarverfahren im Justizwesen werden. 3. Effizienz der
Gerichtsverfahren –
Ausarbeitung einer Strategie zur Verringerung des
Rückstaus bei der Veröffentlichung von Urteilsbegründungen und Analyse, wie
diesem Problem beizukommen ist. –
Schließung von Lücken bei der wirksamen
Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen wie die Haftentziehung durch Flucht
oder Nichtanwendung der vom Gericht verhängten finanziellen Sanktionen. –
Annahme einer Strategie zur rechtlichen
Vereinheitlichung einschließlich des Auftrags an den Obersten Gerichts- und
Kassationshof, konfligierende Rechtsprechung zu identifizieren und zu
entscheiden. 4. Bekämpfung der
organisierten Kriminalität –
Gewährleistung, dass die neue Kommission für die
Einziehung von Vermögenswerten nach dem Grundsatz der Integrität ernannt wird,
dass andere Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft, uneingeschränkt mit
ihr zusammenarbeiten, und dass der Oberste Gerichtshof erforderlichenfalls
rasch Recht spricht, um ihre Autorität zu schützen. –
Unabhängige Analyse von Fehlschlägen, die sich auf
Schwächen sowohl auf der Untersuchungs- als auch auf der Verfolgungsebene beim
Zeugenschutz, bei wirtschaftlichen und finanziellen Analysen, bei der
Beweiserhebung durch die Polizei und die Zusammenarbeit zwischen Justiz und
Exekutive erstreckt. –
Auf dieser Grundlage Behebung der Schwächen bei
Struktur, Management, Personalausstattung, Aus- und Weiterbildung,
Zusammenarbeit und beruflicher Praxis. 5. Korruptionsbekämpfung –
Nutzung der Erfahrung mit vergangenen Fällen zur
Verbesserung der Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. –
Unabhängige Folgenabschätzung der nationalen Antikorruptionsstrategie.
Beauftragung einer einzelnen Institution mit der Koordinierung der
Korruptionsbekämpfung und der Unterstützung und Koordinierung der Anstrengungen
in unterschiedlichen Sektoren, dem Bericht über die Ergebnisse der
Antikorruptions-Strategie in allen öffentlichen Einrichtungen und der Förderung
eines neuen unabhängigen Überwachungssystems unter Mitwirkung der
Zivilgesellschaft. –
Änderung des Gesetzes über Interessenkonflikte, um
die tatsächliche Anwendung abschreckender Sanktionen zu ermöglichen.
Überarbeitung der Vermögenserklärung und -überprüfung, um daraus ein wirksames
Instrument zur Aufdeckung von unrechtmäßiger Bereicherung zu machen. [1] Schlussfolgerungen
des Ministerrats vom 17. Oktober 2006 (13339/06); Entscheidung 2006/929/EG
der Kommission vom 13. Dezember 2006 zur Einrichtung eines Verfahrens für
die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Bulgariens bei der
Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der
Korruption und des organisierten Verbrechens (K(2006) 6570). [2] Gemäß der Entscheidung können außerdem Schutzmaßnahmen
getroffen werden, was bislang jedoch nicht erforderlich war. [3] Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28.
und 29. Juni umfassen eine Verpflichtung der EU, im Rahmen des Pakts für
Wachstum und Beschäftigung vor dem Hintergrund der Modernisierung der
Verwaltungen ihr Augenmerk auf die Beseitigung von Rückständen bei den
Gerichten zu legen (Schlussfolgerungen des Rates vom 29. Juni 2012, S. 8). [4] Flash Eurobarometer, von der Kommission im Mai 2012 in
Bulgarien durchgeführt (Flash Eurobarometer 351 „The Cooperation and
Verification Mechanism for Bulgaria and Romania“, http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.htm). [5] Flash Eurobarometer 351. [6] Zu den Bezugspunkten gehören die Arbeit des Europarates,
der OECD und der UN-Agenturen. [7] 2012 haben u. a. Rechtspraktiker aus Deutschland,
Frankreich, Irland, Polen, Slowenien, Spanien und dem Vereinigten Königreich
mitgewirkt. [8] Technischer Bericht, S. 36. [9] Diese Schlussfolgerungen spiegeln sich auch in der
Wahrnehmung der Öffentlichkeit wider: 71% der bei einer in Bulgarien
durchgeführten Flash-Eurobarometer-Umfrage Befragten sind der Auffassung, dass
sich die im Rahmen des CVM durchgeführten EU-Maßnahmen positiv auf die
Unzulänglichkeiten im Justizwesen ausgewirkt haben. Für 67 % der Befragten
gilt dies auch für die Korruptionsbekämpfung, für 65 % für die Bekämpfung
des organisierten Verbrechens. Zugleich vertritt die Mehrheit die Meinung, dass
sich die Situation in diesen beiden Bereichen in den letzten fünf Jahren nicht
verändert oder verschlechtert hat. (Flash
Eurobarometer 351). [10] Die Struktur des Obersten Justizrats leitet sich aus der
Verfassung ab (Technischer Bericht Seite 4, Fußnote 6). [11] Der Oberste Justizrat wird in diesem Bereich von der
Justizinspektion, den Gerichtspräsidenten und der bulgarischen
Ausbildungseinrichtung für Richter, dem Nationalen Justizinstitut, unterstützt. [12] Statistiken des EGMR zufolge weist Bulgarien EU-weit die
höchste Anzahl von noch umzusetzenden EGMR-Urteilen auf. Zum größten Teil
betreffen diese Urteile die Überlänge von Gerichtsverfahren und das Fehlen
wirksamer Rechtsmittel. Andere Aspekte sind unzureichende Ermittlungen und der
übermäßige Einsatz von Feuerwaffen durch die Polizei. (Jährlicher Bericht des
Europarates „Supervision of the Execution of Judgements and Decisions of the
ECHR“, 2011, http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/execution/Source/Publications/CM_annreport2011_en.pdf).
[13] Die vom Parlament gewählten Mitglieder des Obersten
Justizrats werden mit einfacher Mehrheit gewählt, die Inspektoren dagegen mit Zweidrittelmehrheit. [14] Siehe Technischen Bericht, Seite 5, Fußnote 7. [15] Siehe Technischen Bericht, Seite 18. [16] Zuletzt in KOM(2011) 459 endg., S. 8. [17] In den CVM-Berichten der Kommission vom 20. Juli 2011
(KOM(2011) 459 endg., S. 4) und vom 8. Februar 2012
(COM(2012) 57 endg. S. 2) wurden Bedenken hinsichtlich der Transparenz und
Objektivität bei Besetzungen leitender Stellungen im Justizwesen ausgesprochen
(siehe Technischer Bericht, S. 6 und 14). [18] Nach Vorwürfen eines Regierungsmitglieds von Einflussnahme
und Befangenheit in Fällen, die das organisierte Verbrechen betrafen, wandten
sich Richter des Stadtgerichts Sofia im Februar an den Obersten Justizrat,
damit er die justizielle Unabhängigkeit schützte und die Tatsachen in diesem
Fall klarstellte. Der beschuldigte Richter reichte eine Verleumdungsklage ein. Der
Richter wurde anschließend am 12. Juli vom Obersten Justizrat wegen Verzögerung
einer Urteilsbegründung entlassen. Dies führte zu Arbeitsniederlegungen und
Protesten mehrerer Gerichte und zahlreicher Richter des Obersten
Kassationsgerichtshofs. [19] Unabhängige, von der Kommission zu Rate gezogene Experten
äußerten allerdings Bedenken, da die Rollen innerhalb des Rates nicht getrennt
sind (Technischer Bericht S. 13, Fußnote 49). [20] Vor 2007 und der Schaffung der unabhängigen Inspektion gab
es kaum disziplinarische Maßnahmen. Insgesamt beschloss der Oberste Justizrat
zwischen Oktober 2007 und Dezember 2011 über 179 Disziplinarfälle. Die Zahl der
Sanktionen erhöhte sich von 15 im Jahr 2008 auf 24 im Jahr 2009 und 34 im Jahr
2010, ging 2011 aber auf 13 zurück. [21] Die Inspektion führt regelmäßige und Ad-hoc-Kontrollen der
Leitung örtlicher Gerichte und der Büros von Staatsanwälten durch, sie geht
Beschwerden nach und untersucht auch Einzelprobleme wie Verfahrensverzögerungen.
2011 führte die Inspektion eine vollständige Bewertung aller Gerichtsbezirke
durch. [22] Siehe Technischen Bericht, S. 7. [23] In einem dieser beiden Fälle wurden sämtliche
Disziplinarstrafen vom Obersten Verwaltungsgericht aufgehoben. Siehe Technischen
Bericht S. 14-15. [24] Dies wurde in mehreren CVM-Berichten hervorgehoben, u. a.
KOM(2011)459 endg., S. 4 und KOM(2012) 57 endg. S. 2-3. [25] Das Thema der Integrität wurde anlässlich der Ernennung
von Richtern verschiedener Gerichte, der Mitglieder der Inspektion des Obersten
Justizrats und im Hinblick auf bestimmte Mitglieder des Obersten Justizrats
aufgebracht (technischer Bericht S. 6 und 14 sowie KOM(2011) 459 endg., S.
4. [26] Beispielsweise durch die Beseitigung der Mängel bei der
Zuteilung der Fälle nach dem Zufallsprinzip, wo eine Überprüfung durch die
Inspektion bisher noch nicht zu Abhilfemaßnahmen geführt hat (siehe Technischer
Bericht S. 7 und 19). [27] In keinem anderen Mitgliedstaat ist der
Korruptionsverdacht gegenüber der Justiz stärker ausgeprägt als in Bulgarien.
Im September 2011 waren 76 % der befragten Bulgaren überzeugt, dass Korruption
in der Justiz weit verbreitet ist. Allerdings hat sich die Wahrnehmung seit
2009 leicht verbessert. (Eurobarometer-Sonderumfrage Nr. 374 über die Korruptionswahrnehmung
in der EU, veröffentlicht im Februar 2012). [28] Siehe Technischer Bericht S. 13. Beispielsweise wurden die
Beurteilungen des Jahres 2011, bei denen 98 % der Richter als „sehr gut“
eingestuft werden, vom Obersten Justizrat bestätigt. [29] Eine Beförderungsentscheidung des Obersten Justizrats
wurde im Mai vom Obersten Verwaltungsgericht mit der Begründung aufgehoben,
dass die Berücksichtigung akademischer Leistungen des Kandidaten durch den
Obersten Justizrat in diesem Zusammenhang unangemessen sei. [30] Siehe Technischen Bericht, Seite 13, Fußnote 46. [31] De facto kommen die Abstellungen Beförderungen gleich und
betreffen meistens Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sofia. 2011 belief sich
die Gesamtzahl der abgestellten Richter und Staatsanwälte auf 265 – im gleichen
Jahr gab es 294 Stellen für Beförderungen und Versetzungen. [32] Nach Schätzungen von Fachleuten ist die Arbeitsbelastung
des Stadtgerichts von Sofia acht Mal so hoch wie die anderer erstinstanzlicher
Gerichte; beim Regionalgericht von Sofia wird die Lage als noch problematischer
eingeschätzt. Die Neuverteilung von Stellen blieb mit durchschnittlich 20 bis
30 Versetzungen pro Jahr maßvoll (Technischer Bericht, S. 14). Es wurden bisher
keine Entscheidungen zur Auflösung von Gerichten und Umverteilung des Personals
getroffen. [33] Es wird der Fall einer im Januar ausgesprochenen Sanktion
gegen einen Richter des Stadtgerichts Sofia und Präsidenten eines führenden
Berufsverbands genannt, der mit der Exekutive in Konflikt geriet. [34] Die neue Zivilprozessordnung wurde im Juli 2007
verabschiedet, die Verwaltungsprozessordnung wurde 2007 und 2011 und die
Strafprozessordnung 2010 geändert. Siehe Technischer Bericht S. 10-12. [35] Siehe Technischen Bericht, S. 9. [36] Siehe Technischen Bericht, S. 16. [37] KOM(2011) 459 endg., S. 8, Empfehlungen f und g. [38] Der Oberste Kassationsgerichtshof hat zwischen 2007 und
2011 lediglich fünf Auslegungsentscheidungen zum organisierten Verbrechen und
zur Korruption getroffen. [39] Siehe S. 8, Punkte 1 und 3 des am 20. Juli 2011 angenommenen
CVM-Berichts (KOM(2011) 459). [40] Die Staatsanwaltschaft führte beispielsweise zwei neue
Abteilungen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und eine Abteilung für die
Jugendgerichtsbarkeit ein. Bulgarien muss noch Maßnahmen zur Stärkung der
internen Unabhängigkeit der Staatsanwälte ergreifen, um sicherzustellen, dass
die Ermittlungen unabhängig, objektiv und wirkungsvoll durchgeführt werden.
Insbesondere muss Bulgarien das Problem fehlender ausreichender Garantien im
bulgarischen Recht für unabhängige Ermittlungen bei Straftaten lösen, die dem
Generalstaatsanwalt oder anderen hochrangigen Beamten aus seiner Umgebung
vorgeworfen werden (EGMR 1108/02 Kolevi, Urteil vom 5.11.2009, rechtskräftig am
5.2.2010). [41] Vorschläge für eine umfassende Reform des Obersten
Justizrats wurden dem Justizminister im Februar 2012 durch einen
Zusammenschluss der wichtigsten Berufsverbände und NRO unterbreitet, die im
Bereich der Justizreform aktiv sind. Siehe Technischer Bericht S. 16. [42] Die Experten hoben insbesondere die fehlende förmliche
Trennung innerhalb des Rates zwischen den Gruppen der Staatsanwälte und der
Richter hervor. Dieser Sachverhalt wurde zuvor in der Stellungnahme der
Venedig-Kommission des Europarats angesprochen, ebenso die starke politische
Einflussnahme bei den Ernennungen. [43] Stellenausschreibungen werden zwei Monate vor den Wahlen
veröffentlicht, und es werden öffentliche Anhörungen aller Bewerber
organisiert, um eine öffentliche Kontrolle zu gewährleisten. In diesem Herbst
wird eine indirekte Wahl mit der doppelten Zahl von Delegierten durchgeführt.
Die direkte Wahl ist für die nächsten Wahlen zum Obersten Justizrat im Jahr
2017 vorgesehen. [44] Europol hat Verbesserungen bei der Zusammenarbeit
Bulgariens mit Strafverfolgungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten
festgestellt, was einige erfolgreiche gemeinsame Einsätze ermöglicht hat. [45] Die Zahl der polizeilichen Ermittler erhöhte sich von 2000
im Jahr 2010 auf 6000 im Jahr 2011 und sollte weiter auf insgesamt 8000 steigen
(SEK(2011) 967 endg., S. 18). [46] Nach Auffassung von Europol ist das organisierte
Verbrechen in Bulgarien in der EU einzigartig, da es einen beträchtlichen
Einfluss auf die Wirtschaft als Plattform für die Einwirkung auf politische
Vorgänge und staatliche Institutionen ausübt. Der Jahresumsatz der zwölf
wichtigsten Tätigkeitsfelder des organisierten Verbrechens in Bulgarien wird
auf 1,8 Mrd. EUR bzw. 4,8 % des BIP geschätzt. (Serious and Organised
Crime Threat Assessment 2010-2011. Zentrum für Demokratiestudien, Sofia, April
2012, S. 5). Europol stellt ferner fest, dass die Zahl der eingeleiteten
Verfahren in Bulgarien zwar zunimmt, aber im Vergleich zum Ausmaß des
organisierten Verbrechens immer noch gering ist. [47] 96 % der Befragten betrachteten bei einer Umfrage vom
Mai 2012 in Bulgarien das organisierte Verbrechen als wichtiges Problem (Flash
Eurobarometer 351). [48] Siehe Technischen Bericht, S. 31. [49] Der allgemeine Ausbau der polizeilichen Ermittlungen im
Jahr 2010 hat sich auch positiv auf die Leistung der Polizei in diesem Bereich
ausgewirkt. [50] Siehe Technischen Bericht, S. 32. [51] KOM(2009) 402 endg., S. 7; KOM(2010) 400 endg.,
S. 8; COM(2011) 459 endg., S. 9. [52] Im bulgarischen Strafgesetzbuch wird organisiertes
Verbrechen als eine Straftat definiert, die von mindestens drei Personen begangen
wird. [53] Siehe Technischer Bericht, Seite 34. [54] Anfang Juli wurde eine Verfassungsbeschwerde registriert. [55] Nach einem ersten Scheitern des Gesetzes im Parlament im
Juli 2011 und den in zwei aufeinanderfolgenden Fortschrittsberichten von der
Kommission unterbreiteten Empfehlungen haben zahlreiche Botschafter der
Mitgliedstaaten das Gesetzesvorhaben im Mai öffentlich unterstützt, und die
Kommission hat bei einigen Gesetzesteilen beratend zur Seite gestanden. [56] Insbesondere ist keine Kontrolle des Vermögens leitender
Beamter und Politiker vorgesehen, und die Kommission für die Einziehung von
Vermögenswerten kann nicht von Amts wegen tätig werden. [57] Siehe Technischen Bericht, Seite 35. [58] Die Mitglieder der neuen Kommission werden von Parlament,
Regierung und Präsident gewählt. [59] Erwähnenswerte Ausnahmen sind die Fälle von Dimitar
Zhelyazhkov, Plamen Galev und Angel Hristov. [60] Seit vergangenem Juli erließ der Oberste
Kassationsgerichtshof in vier wichtigen Fällen Freisprüche: dem Fall der
sogenannten „Krokodil-Bande“, dem Fall der „Margin-Brüder, dem Fall Ilian
Varsanov und dem Fall Dimitar Vuchev. Die Freisprüche werden auch in KOM(2011)
459 endg. erwähnt, siehe dort S. 5. [61] Generell wird die Zahl der Auftragsmorde in den
vergangenen 10 Jahren auf ungefähr 150 veranschlagt, von denen nur wenige
aufgeklärt und bestraft wurden. [62] Dies gilt insbesondere für die Schwarzmeerregion. [63] Im Mai wurde ein wichtiger Kopf der organisierten
Kriminalität gefasst; er wird an einen anderen Mitgliedstaat der EU
ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt werden. Die kürzlich gelungene
Beschlagnahmung einer großen Drogenmenge war eine Frucht der Zusammenarbeit von
Bulgarien, mehreren anderen Mitgliedstaaten und Europol. [64] Siehe Technischen Bericht, Seite 30. [65] Zu den von der neuen Sonderstaatsanwaltschaft für
organisierte Kriminalität ermittelten Fällen gibt es keine Angaben über
sichergestellte und beschlagnahmte Vermögenswerte. Vor kurzem wurde ein großer
Geldwäsche-Fall aufgerollt, in den Plamen Galev und Angel Hristov verwickelt
sind. [66] Auf den Praktiken in anderen Mitgliedstaaten beruhende
Expertenvorschläge beinhalten u. a. regelmäßige Berichtspflichten für die
Führung von Staatsanwaltschaft und Polizei sowie ein zentrales Verzeichnis von
Bankkonten, das die Ermittlung im Hinblick auf die finanzielle Komponente von
Straftaten erleichtern soll. [67] Das Amnestiegesetz von 2009 führte zur Einstellung von 458
Fällen u. a. von Amtsmissbrauch und missbräuchlicher Verwendung
öffentlicher Gelder. [68] KOM(2011) 459 endg., S. 10. [69] Mit Ausnahme des nationalen Rechnungshofes unterstehen
sämtliche einschlägigen Behörden der Exekutive. [70] Der Rechnungshof und die Kommission für
Interessenkonflikte können keine Sanktionen verhängen, wenn die Zusammenarbeit
verweigert wird. Die Inspektionen sind befugt, die Nichteinhaltung von Regeln
zur Korruptionsvorbeugung zu sanktionieren, machen von diesem Recht aber keinen
Gebrauch. [71] Flash Eurobarometer 351 vom Juli
2012. [72] 2009 hatte die Kommission Bulgarien empfohlen, zur
Verfolgung und Aburteilung von Korruption und organisierter Kriminalität auf
hoher Ebene spezielle Strukturen zu schaffen. KOM(2009) 402 endgültig, S. 7. [73] Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches im Mai 2008
wurden vom Europäischen Betrugsbekämpfungsamt OLAF übergebene Beweismittel vor
Gericht zugelassen. [74] KOM(2011) 459 endg., S. 8-9. [75] Die Zahl der Verurteilungen in Betrugsfällen in Verbindung
mit EU-Mitteln nahm zwischen 2007 (0 Verurteilungen) und 2010 (243
Verurteilungen) stetig zu und ging 2011 wieder auf 159 zurück. Sämtliche 2011 verzeichneten
einschlägigen Anklagen wurden von Straf- in Verwaltungsverfahren umgewandelt.
(COM(2012) 57 final, Seite 6). [76] In den Berichten von Juli 2011 und Februar 2012 weist die
Kommission auf eine hohe Zahl eingestellter Verfahren hin, während die zugrundeliegenden
Sachverhalte in anderen Mitgliedstaaten von den Staatsanwaltschaften
weiterverfolgt wurden (siehe KOM(2011) 459 endg., S. 6; COM(2012) 57 final, S.
6). [77] Neu aufgenommene vorgerichtliche Ermittlungen in
Korruptionsfällen: 512 im Jahr 2007, 490 im Jahr 2008, 595 im Jahr 2009, 684 im
Jahr 2010 und 522 im Jahr 2011. [78] Seit der letzten Auswertung der Kommission im Juli 2011
ergingen in fünf weiteren Fällen von Korruption auf hoher Ebene
Gerichtsurteile, von denen zwei rechtskräftig sind. Rechtskräftige Urteile mit
Haftstrafen wurden in zwei Fällen verhängt (gegen einen ehemaligen
Parlamentsabgeordneten und einen ehemaligen Direktor eines Staatsunternehmens;
in einem Fall wurde die Strafe ausgesetzt. Im gleichen Zeitraum endeten zehn
Fälle mit Freisprüchen; betroffen waren drei ehemalige Minister, ein ehemaliger
Staatssekretär und weitere ranghohe Beamte, Führungskräfte von
Staatsunternehmen und Geschäftsleute. [79] Siehe oben Seite 7. [80] In beiden Fällen hat eine Reihe von Verzögerungen dazu
geführt, dass die Rechtsmittelverfahren zu den 2010 ergangenen
erstinstanzlichen Verurteilung kaum vorangekommen sind. Siehe Technischen
Bericht, Seite 20, Fußnote 80. [81] Technischer Bericht vom 20. Juli 2011 (SEK(2011)
967 endg.), S. 12. [82] Siehe Technischen Bericht, Seite 16-17. [83] Die Kommission hatte eine umfassende Prüfung der
justiziellen Praxis, Verfahren und Organisation sowie die Ausarbeitung eines
ausführlichen Aktionsplans in Zusammenarbeit mit internationalen Experten
empfohlen. KOM(2011) 459 endg., Empfehlungen unter Punkten 3 und 6, S.
8-9. [84] Siehe Technischen Bericht, Seite 9. [85] Diese Erklärungen werden von einem IT-Programm automatisch
mit anderen verfügbaren Daten wie Steuererklärungen abgeglichen, aber es gibt
keine Risikoermittlung, keinen Zugang zu Bankdaten, keinen Abgleich mit
Erklärungen der Vorjahre und damit keine Möglichkeit, nicht erklärbaren
Vermögenszuwächsen nachzugehen. [86] Die Kommission hatte Bulgarien die „Verabschiedung von
Rechtsvorschriften zur Regelung der urteilsunabhängigen Beschlagnahme von
Vermögenswerten und deren Überprüfung von Amts wegen bei hohen Beamten,
Richtern und Politikern sowie Nachweis der einschlägigen Maßnahmen“ empfohlen
(KOM(2011) 459 endg., S. 9). [87] Nach Einführung des Gesetzes hat Bulgarien 2011 die
Kommission zur Vorbeugung und Feststellung von Interessenkonflikten eingesetzt,
nachdem im Sommer 2008 die Zahlung von EU-Mitteln ausgesetzt worden war,
u. a. mit der Begründung, dass es zahlreiche Interessenkonflikte gebe und
die EU-Mittel in diesem Bereich nicht geschützt seien. (Technischer Bericht, S.
27; s. a. KOM(2008) 496 endg., „Bericht über die Verwaltung von EU-Mitteln
in Bulgarien“). [88] Siehe Technischen Bericht, S. 27. [89] Zu den jüngsten öffentlich in Frage gestellten Fällen
gehören die des früheren Vorsitzenden der Kommission für die Einziehung von
Vermögenswerten und der frühere Vorsitzende sowie ein ehemaliges Mitglied der
Verbraucherschutzkommission. [90] Zu den weiteren von Sachverständigen hervorgehobenen
Schwächen zählen die fehlende Möglichkeit, anonymen Anzeigen nachzugehen, und
Verwaltungsstrafen bei Vorlage unrichtiger Erklärungen zu verhängen (s. a.
technischen Bericht, S. 27). [91] (KOM(2011) 459 endg., Empfehlung v, S. 10). Einzelne
Dienstleistungsverträge fallen gegenwärtig unter das Gesetz über Pflichten und
Verträge und daher nicht unter das Arbeitsrecht und seine Vorschriften über
Interessenkonflikte und Unvereinbarkeiten. [92] Und nicht für das Parlament, die Justiz, die kommunale
Selbstverwaltung oder staatliche Einrichtungen wie Agenturen, Institute,
Versorger und Fondsverwaltungen. [93] KOM(2011) 459 endg., S. 10. [94] Zum Vergabewesen erhielt die Kommission 2008/2009 4 und
2010/2011 26 Beschwerden. [95] Die Vergabebehörde erhielt dieses Jahr 10 zusätzliche
Stellen, vornehmlich für Aufgaben der Vorab-Kontrolle.