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Document 52012DC0148
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS on promotion measures and information provision for agricultural products: a reinforced value-added European strategy for promoting the tastes of Europe
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Den Verbraucher auf den Geschmack bringen: eine Absatzförderungs- und Informationsstrategie mit hohem europäischen Mehrwert für die Agrarerzeugnisse Europas
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Den Verbraucher auf den Geschmack bringen: eine Absatzförderungs- und Informationsstrategie mit hohem europäischen Mehrwert für die Agrarerzeugnisse Europas
/* COM/2012/0148 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Den Verbraucher auf den Geschmack bringen: eine Absatzförderungs- und Informationsstrategie mit hohem europäischen Mehrwert für die Agrarerzeugnisse Europas /* COM/2012/0148 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Absatzförderung - ein wesentlicher
Aspekt der GAP....................................................... 4 2........... Die Herausforderungen................................................................................................... 5 2.1........ Sich auf zunehmend
wetttbewerbsintensiven, offenen Märkten behaupten......................... 5 2.2........ Eine konkurrenzfähige und dynamische
europäische Land- und Ernährungswirtschaft........ 5 2.3........ Aufwertung des Images der
europäischen Landwirtschaft und der europäischen Agrarprodukte und
Nahrungsmittel...................................................................................................................................... 5 3........... Ziele der künftigen
Absatzförderungspolitik...................................................................... 6 3.1........ Ein höherer europäischer Mehrwert................................................................................. 6 3.2........ Eine ansprechendere und treffsichere
Politik.................................................................... 6 3.3........ Eine vereinfachte Verwaltung.......................................................................................... 6 3.4........ Mehr Synergien zwischen den
verschiedenen Absatzförderungsinstrumenten..................... 7 4........... Leitlinien für die Reform.................................................................................................. 7 4.1........ Ein breiteres Anwendungsgebiet...................................................................................... 7 4.1.1..... Die Begünstigten............................................................................................................. 7 4.1.2..... In Frage kommende Produkte und Themen..................................................................... 8 4.1.3..... Die Ursprungsangabe...................................................................................................... 8 4.1.4..... Die Markenzeichen......................................................................................................... 9 4.2........ Erweiterung des Aktionsbereichs:
technische Unterstützung für die Unternehmen.............. 9 4.3........ Förderformen auf dem Prüfstand –
insbesondere bei Mehrländerprogrammen................ 10 4.4........ Absatzförderung und Krisenzeiten................................................................................. 10 4.5........ Eine vereinfachte und optimierte
Verwaltung.................................................................. 11 4.6........ Mehr Kohärenz zwischen den im Rahmen
der Absatzförderungsregelung und anderer Fördermaßnahmen der GAP durchgeführten
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen..................................... 11 4.7........ Wie hoch wäre der Mittelaufwand für
Europa, um diese Ziele zu erreichen?................... 11 5........... Schlussfolgerungen........................................................................................................ 12 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Den Verbraucher auf den Geschmack bringen:
eine Absatzförderungs- und Informationsstrategie mit hohem europäischen
Mehrwert für die Agrarerzeugnisse Europas Einleitung Die Agrarproduktion
der Europäischen Union ist weltweit für ihre Vielfalt und Qualität bekannt. Die
zunehmende Globalisierung des Handels bringt natürlich Herausforderungen mit
sich, eröffnet aber auch neue Märkte und neue Wachstumsmöglichkeiten, die
genutzt werden sollten. Das Angebot hochwertiger und höchsten Normen
entsprechender Produkte ist aus diesem Blickwinkel zwar nach wie vor Priorität,
reicht jedoch nicht länger aus, um auf Dauer eine gute Marktposition zu
sichern. Der hervorragende Ruf unserer Anbaugebiete und unseres Know-hows muss
gefestigt und weiter ausgebaut werden. Mit ihrer
vielfältigen und hochwertigen Produktion, die Gesundheitsschutz auf hohem
Niveau gewährleistet, hat die Europäische Union alle Trümpfe in der Hand, um
die Entwicklungsaussichten der weltweiten Nachfrage nutzen zu können,
vorausgesetzt, dass sie diese durch eine gezieltere und ehrgeizigere
Absatzförderungspolitik besser einsetzt. Auf dem Binnenmarkt sollten die
Verbraucher außerdem stärker für die Qualität und Vielfalt des Angebots
sensibilisiert werden. Die Legislativvorschläge
für die derzeit verhandelte Reform der GAP für die Zeit nach 2013 sollen es
ermöglichen, dass diese Politik umfassend zur Strategie „Europa 2020“
beiträgt und eine Landwirtschaft unterstützt wird, die für
Ernährungssicherheit, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Dynamik in
ländlichen Gebieten steht, aber auch Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten
schafft. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine wirksame Absatzförderungspolitik
unerlässlich. Im Juli 2011 wurde daher eine tiefgreifende Debatte angestoßen,
in deren Rahmen auf der Grundlage eines Grünbuchs[1] öffentlich über eine
Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse als
Leitinitiative zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Landwirtschaft diskutiert wurde. Als weiteres Grundlagendokument für die in
dieser Mitteilung angestellten Überlegungen diente der externe
Bewertungsbericht (2011) über die derzeitige Absatzförderungspolitik[2]. Aufgabe des
genannten Grünbuchs war zum einen herauszuarbeiten, wie die Verbraucher mit
Hilfe dieser Informations- und Absatzförderungspolitik besser über die
Anstrengungen informiert werden könnten, die die Erzeuger in der EU
unternehmen, um diese hohe Produktqualität zu erreichen, und zum anderen die
Palette der Produkte und Spezialitäten der Regionen Europas zu demonstrieren,
ihre Ausfuhr zu fördern und den europäischen Erzeugern zu helfen, die neuen
Herausforderungen des Marktes und die besonders schwierige Wirtschaftslage zu
meistern. Im Dezember 2011
wurde in den Schlussfolgerungen des Ministerrates zur Überarbeitung der
Absatzförderungspolitik und den diesbezüglichen Stellungnahmen des Ausschusses
der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses empfohlen,
die vorhandenen Instrumente zu verbessern, zu vereinfachen und kohärenter zu
gestalten, um dieser Politik neue Impulse zu geben. Das europäische Parlament
hat sich ebenfalls für eine Verstärkung der Absatzförderungsmaßnahmen, vor
allem für Qualitätserzeugnisse, ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund besteht das Ziel der
vorliegenden Mitteilung darin, die Wertschöpfung der Land- und
Ernährungswirtschaft und ihren Anteil an der europäischen Wirtschaft zu
verbessern und eine stärker auf die Handelsaussichten des Sektors gerichtete
europäische und globale Absatzförderungspolitik anzustreben. 1.1. Absatzförderung -
ein wesentlicher Aspekt der GAP Seit seiner
Einführung Anfang der 1980er Jahre hat sich der Regelungsrahmen für
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zugunsten landwirtschaftlicher
Erzeugnisse weiterentwickelt. Mehr denn je besteht das Ziel dieses Rahmens
darin, das Image der europäischen Agrarerzeugnisse zu verbessern, starre oder
rückläufige Verbrauchsmuster aufzubrechen und neue Märkte zu erschließen. Im Rahmen der seit dem Jahr 2000 bestehenden
horizontalen Absatzförderungsregelung[3]
prüft die Europäische Kommission die von den sektoriellen Berufsverbänden
vorgeschlagenen und von den nationalen Behörden anerkannten generischen
Absatzförderungsprogramme, um anschließend diejenigen auszuwählen, die die in
der Verordnung des Rates und in der entsprechenden Durchführungsverordnung
festgelegten Kriterien erfüllen. Diese Programme werden aus drei Quellen
finanziert, wobei die EU maximal 50 %[4]
der Kosten und der Berufsverband mindestens 20 % der Kosten trägt und der
Rest von den betroffenen Mitgliedstaaten finanziert wird. Für
Absatzförderungsmaßnahmen werden jährlich ca. 50 Mio. EUR bereitgestellt, davon
etwa ein Viertel für Drittlandsmärkte. Neben dieser horizontalen
Regelung umfasst die GAP andere Absatzförderungsmaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen
Organisation der Agrarmärkte[5]
(insbesondere im Sektor Wein durch die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten
und im Sektor Obst und Gemüse durch die operationellen Programme der
Erzeugergemeinschaften) und im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums[6]. Daraus ergibt sich
ein gewisser Mangel an Kohärenz, was die Art der Maßnahmen und Regeln
anbelangt, deren globale Auswirkungen sich folglich nur schwer bemessen lassen.
Auch andere Probleme wie ein zu hoher Verwaltungsaufwand oder isolierte und
zwischen Binnenmarkt und Drittlandsmärkten schlecht ausbalancierte Maßnahmen
rechtfertigen eine Reform der Absatzförderungspolitik. 2.2. Die
Herausforderungen 2.1.2.1. Sich auf zunehmend wetttbewerbsintensiven,
offenen Märkten behaupten Im Jahr 2010 war die EU mit Ausfuhren im Wert
von 91 Mrd. EUR weltweit zweitgrößter Ausführer von Agrarprodukten (unmittelbar
nach den Vereinigten Staaten mit 92 Mrd. EUR) und gleichzeitig größter
Einführer (84 Mrd. EUR). Über die Jahre hat der Exportanteil der
europäischen End- und Verarbeitungserzeugnisse stetig zugenommen. Diese
Produkte entsprechen wertmäßig über zwei Dritteln der Gesamtagrarausfuhren der
EU. Es ist wichtig, dass die europäische Landwirtschaft ihre
Wettbewerbsposition und ihre Marktanteile sowohl auf dem Binnenmarkt als auch
auf Drittlandsmärkten hält und steigert, gleichzeitig aber auch die
Verpflichtungen erfüllt, die die EU in ihren internationalen Handelsbeziehungen
eingegangen ist. In den kommenden Jahren werden der mögliche
Abschluss der Doha-Runde und die Aushandlung von Handelsabkommen den
Nahrungsmittelausführern neue Perspektiven eröffnen, die von diesen genutzt
werden sollten. 2.2.2.2. Eine konkurrenzfähige
und dynamische europäische Land- und Ernährungswirtschaft Die Ernährungswirtschaft
macht 6 % des Bruttoinlandproduktes (BIP) in Europa aus. Genauer gesagt
ist die Ernährungswirtschaft mit 4,2 Millionen Arbeitsplätzen (13,5 %) und
einem Umsatz von 954 Mrd. EUR (12,9 %) Hauptarbeitgeber in der
europäischen Herstellungsindustrie. Sie umfasst 310 000 Unternehmen, wovon
99,1 % KMU sind[7],
und verarbeitet einen Großteil der Agrarproduktion der EU. Der Erfolg der
europäischen Landwirtschaft wird davon abhängen, ob der Sektor seine
Marktanteile verbessern und es der wettbewerbsintensiven Ernährungsindustrie
ermöglichen kann, in der EU einen wichtigen Platz innerhalb von Wirtschaft und Handel
zu bewahren. Die Märkte
entwickeln sich immer schneller. Das Angebot muss sich einer Nachfrage
anpassen, die sich innerhalb kürzester Zeit radikal ändern kann, vor allem,
wenn Verbraucher ihr Vertrauen verlieren. Dieses Phänomen wird durch die
Entwicklung des Internets noch verstärkt[8]. Es ist damit zu
rechnen, dass die mittelfristig zwar durchaus günstigen Agrarmarktperspektiven
zunehmend unsicherer und unbeständiger werden. 2.3.2.3. Aufwertung des Images
der europäischen Landwirtschaft und der europäischen Agrarprodukte und
Nahrungsmittel Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist die
Produktion von Nahrungsmitteln. Auf europäischer Ebene trägt die GAP dazu bei,
dass die Nahrungsmittelerzeugung rentabel ist, und garantiert gleichzeitig eine
nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und eine ausgewogene
Flächenentwicklung. Aufgrund ihrer Tätigkeit und ihrer Präsenz im ländlichen
Raum sind die Landwirte zu Hütern der für die Beständigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft unerlässlichen natürlichen
Ressourcen und Umweltgüter geworden. Unsere Agrarprodukte und Nahrungsmittel sind
die besten Zeugen einer qualitätsorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik. Die
Stärken der europäischen Agrarproduktion, die sehr strenge Auflagen in Bezug
auf den Umwelt- und Tierschutz und die Lebensmittelsicherheit erfüllt, und die
europäischen Ernährungsgewohnheiten sollten vom Verbraucher in Europa und in
Drittländern erkannt und anerkannt werden. 3.3. Ziele der künftigen
Absatzförderungspolitik 3.1.3.1. Ein höherer
europäischer Mehrwert Die Absatzförderungsmaßnahmen für
Agrarerzeugnisse dürfen Fördermaßnahmen im Privatsektor nicht ersetzen, sondern
sollten vielmehr zu einer gezielt europäischen Dimension verleihen. Das Streben
nach einem höheren europäischen Mehrwert, der an unsere Anbaugebiete gekoppelt
ist, fördert Wachstum und Beschäftigung und trägt somit zur Strategie „Europa
2020“ bei. Dieser europäische Mehrwert kann mit einer
europäischen Informations- und Absatzförderungsstrategie erreicht werden, die
besser auf die Zielmärkte ausgerichtet ist und Erzeugnisse oder Botschaften
definiert, die hervorzuheben sind (z. B. Produkte mit hohem Mehrwert);
dabei sollte den Verhandlungen über Freihandelsabkommen und den Leitmärkten
Rechnung getragen werden, um auf diese Weise eine Verteilung und Streuung der
Mittel nach dem Gießkannenprinzip zu vermeiden. Auch die Zusammenarbeit
zwischen den Wirtschaftsakteuren der verschiedenen Mitgliedstaaten trägt
wesentlich zur europäischen Wertschöpfung bei und macht die Vielfalt der
europäischen Agrarproduktion sichtbarer. 3.2.3.2. Eine ansprechendere
und treffsichere Politik Abgesehen davon, dass die Informations- und
Absatzförderungspolitik nicht den gesamten erwünschten Mehrwert erbringt, stößt
diese Politik auch an verwaltungstechnische Grenzen. Die Programmvorlage in
Drittländern hat sich als allzu zögerlich erwiesen. Auch die Tragweite der
Aktionen ist nicht immer leicht zu bemessen, und ihre Wirkung kann sich spät
einstellen. Aus diesem Grunde sollten unbedingt ansprechendere Kampagnen
geführt werden, denen erforderlichenfalls Marktanalysen,
Verbrauchsmusterstudien oder Pilotkampagnen vorausgehen. Um die
Kostenwirksamkeit der künftigen Politik zu verbessern, sollte jede Aktion
systematischer von einer Folgenabschätzung flankiert werden, die bestätigt,
dass die angestrebten Ziele in der Tat erreicht wurden. 3.3.3.3. Eine vereinfachte
Verwaltung Die Absatzförderungs- und
Informationsprogramme werden in der Regel dreiseitig (Berufsverbände,
Mitgliedstaat und Europäische Kommission) finanziert und verwaltet. Die
Berufsverbände ihrerseits greifen auf Durchführungsorgane wie Werbeagenturen
zurück, um die von ihnen konzipierten Aktionen umzusetzen. In den Beiträgen zum Grünbuch wird oft
gefordert, dass die Methoden für die Programmauswahl überprüft und die
Programmplanung und -ausführung flexibler werden sollten, damit während der
Durchführungsphase Änderungen vorgenommen werden können. Außerdem wird eine
aktivere Rolle der Kommission bei der Aufstellung und Koordinierung der
Mehrländerprogramme gefordert, vor allem in Drittländern. Andererseits werden
die jeweiligen Rollen des Mitgliedstaats und der Kommission bei der Begleitung
und Kontrolle der Aktionen präzisiert, um Doppelarbeit und langwierige
Verfahren zu vermeiden. 3.4.3.4. Mehr Synergien
zwischen den verschiedenen Absatzförderungsinstrumenten Die künftige europäische Strategie zur
Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen hat zum Ziel, die Wertschöpfung
der Land- und Ernährungswirtschaft und ihren Anteil an der europäischen
Wirtschaft zu verbessern. Dieses Ziel erfordert mehr Kohärenz bei den Absatzförderungsmaßnahmen
im Rahmen der GAP, damit die Wirkung dieser Maßnahmen gewährleistet ist. Unter
Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Sektoren sollte untersucht
werden, wo Komplementaritäten und Synergien bestehen, die der
Absatzförderungspolitik mehr Schlagkraft verleihen könnten. Ungeachtet der angewandten Regelung würde eine
gemeinsame Identität mit visuellen und inhaltlichen Elementen diesen
Fördermaßnahmen nicht nur eine stärkere europäische Identität verleihen,
sondern sie auch für den Verbraucher sichtbarer und wirkungsvoller machen. 4.4. Leitlinien für die
Reform Im Rahmen der Folgenabschätzung, die dem Legislativvorschlag,
den die Kommission vor Ende 2012 annehmen wird, beiliegt und diesen begründet,
werden unterschiedliche Reformoptionen geprüft, damit eine Informations- und
Absatzförderungspolitik entsteht, die den vorgenannten Zielen gerecht wird. Die im Folgenden herausgearbeiteten Leitlinien
sind Denkanstöße, die auf vorhandenen Berichten und insbesondere dem
zusammenfassenden Bericht über die Antworten zum Grünbuch[9] und dem Bericht über die
Ex-Post-Bewertung der Absatzförderungspolitik[10]
beruhen. Die Informations- und
Absatzförderungsmaßnahmen für die lokalen Märkte und die kurzen
Versorgungsketten werden aus der künftigen Absatzförderungsregelung
ausgegliedert und im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums
als Kooperationsprojekte durchgeführt. 4.1.4.1. Ein breiteres
Anwendungsgebiet 4.1.1.4.1.1. Die
Begünstigten Der Anwendungsbereich der Informations- und
Absatzförderungsmaßnahmen könnte über die Berufsverbände hinaus ausgedehnt
werden. Insbesondere sollte überlegt werden, welchen Platz Privatunternehmen
einnehmen können, die Programme mit hohem europäischen Mehrwert vorschlagen. 4.1.2.4.1.2. In Frage
kommende Produkte und Themen Zurzeit gibt es für den Binnenmarkt und Drittlandsmärkte
unterschiedliche Produktlisten, was nicht länger gerechtfertigt ist. Es sollte
eine einzige, einheitliche Liste erstellt werden, die sich enger an die Liste
der unter die Qualitätspolitik fallenden Produkte anlehnt. Die Möglichkeit der
Einbeziehung von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden verarbeiteten
Agrarerzeugnissen wird geprüft. Außerdem sollten, wie es unter anderem der
Rechnungshof hervorhebt[11],
die europäischen Regelungen für Lebensmittelqualität wie die Regelungen für
geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische Angaben
(g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) sowie die
innerhalb dieser Regelungen anerkannten Erzeugnisse stärker gefördert werden. Über die Informations- und
Absatzförderungskampagnen für Agrarprodukte und Lebensmittel hinaus könnten die
Maßnahmen auch auf thematische Botschaften ausgerichtet werden, die die
Merkmale der europäischen Produkte in Bezug auf Erzeugnisqualität,
gastronomische und gesundheitliche Aspekte, nachhaltige Entwicklung und
Tierschutz hervorheben. Um Verbraucher und Erzeuger einander näher zu bringen,
könnten neue Technologien in Betracht gezogen werden, mit denen sich gute
Produktionspraktiken in den Erzeugerbetrieben sichtbar machen oder Verkäufe
über das Internet erleichtern ließen. 4.1.3.4.1.3. Die
Ursprungsangabe Die öffentliche Konsultation hat ergeben, dass
für 76 % der Befragten der Ursprung wichtigste Angabe ist, was den Bezug
zwischen Nahrungsmitteln und ihrem Ursprung klar demonstriert und die
Meinungsumfragen zum Verbraucherverhalten bestätigt. Dieser Bezug kann positiv
oder negativ sein (Ängste im Anschluss an Lebensmittelskandale oder andere
wichtige soziokulturelle Ereignisse). Der Verweis auf den Ursprung „Europa“, auf
europäisches Know-how und auf den europäischen Lebensstil usw. sollte bei
Informations- und Absatzförderungskampagnen – implizit oder explizit – stets im
Vordergrund stehen, um die Entwicklung des Images der europäischen
Agrarprodukte und Nahrungsmittel zu fördern. Für Erzeugnisse, die auf europäischer Ebene
als g.U.- oder g.g.A.-Erzeugnisse eingetragen sind, wird die Angabe des
Ursprungs nach wie vor an vorderer Stelle stehen können, so lange die Angaben
exakt den eingetragenen Angaben entsprechen. Unbeschadet der europäischen Vorschriften für
die Produktetikettierung sollte geprüft werden, inwieweit die Angabe des
Ursprungs bei Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen die Wirkung dieser
Maßnahmen verstärken könnte: - Ungeachtet anderweitig geltender
Etikettierungsvorschriften für die betreffenden Erzeugnisse würde mit der
Angabe des nationalen Ursprungs (außer im Falle einer europaweit anerkannten
Bezeichnung) bezweckt, den Verbrauch von Erzeugnissen aus dem betreffenden
Mitgliedstaat auf dem Binnenmarkt zu steigern, was nach den Vorschriften
über den freien Warenverkehr einer Maßnahme entspräche, die in ihrer Wirkung
einer mengenmäßigen Beschränkung des innereuropäischen Handels gleichkäme. Die
Ursprungsangabe kann daher nicht als Hauptangabe genehmigt werden, sondern
könnte allenfalls an zweiter Stelle stehen. - Umgekehrt könnte die zusätzliche Angabe des
nationalen Ursprungs (an zweiter Stelle hinter der Angabe des europäischen
Ursprungs) auf bestimmten Drittlandsmärkten von Vorteil sein, wenn die
nationale Identität bestimmter Mitgliedstaaten auf diesen Märkten mehr wiegt
als die europäische Identität, auch wenn Europa durchaus eine bekannte
geografische Größe ist. 4.1.4.4.1.4. Die
Markenzeichen Bei der öffentlichen Konsultation wurde zwar
die Frage nach der Rolle aufgeworfen, die die Markenzeichen bei der
Absatzförderung in Drittländern spielen könnten, doch hat sich ein
breiter Konsens für die Beibehaltung des generischen Charakters der von der EU
kofinanzierten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen abgezeichnet. Die
Umfrage hat in der Tat ergeben, dass der Steuerzahler für die Kofinanzierung
generischer Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen eher Verständnis
aufbringt. Da der Verkauf von Produkten Verträge mit den
Einführern voraussetzt, wäre es nur logisch, die generische Absatzförderung
durch die „Zusammenführung“ von Wirtschaftsakteuren, die definitionsgemäß ihre
eigenen Erzeugnisse verkaufen, zu untermauern. Die Markenzeichen können hier
eine Hebelwirkung zeigen. Eine der Optionen, die bei der Folgenabschätzung
geprüft werden sollte, wäre die Durchführung (auf Drittlandsmärkten) von
gemischten Programmen, die einen generischen und einen kommerziellen Teil
umfassen, in dem auch private Markenzeichen vertreten wären. Eine derartige
Einbindung der Handelsmarken müsste innerhalb einer gemeinsamen Rahmenregelung
erfolgen, die die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften gewährleistet. Außerdem sollte geprüft werden, ob für die
Angabe kollektiver Markenzeichen Sondervorschriften gelten sollten oder ob
dieser Aspekt in die Regelungen einbezogen werden sollte, die für Markenzeichen
im Allgemeinen eingeführt werden. 4.2.4.2. Erweiterung des
Aktionsbereichs: technische Unterstützung für die Unternehmen Es gibt drei Arten von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen: 1 – Informationen über die Produktionsmethoden im Rahmen der
europäischen Agrarpolitik: Insbesondere auf dem Binnenmarkt
besteht die Herausforderung darin, besser über die Agrarprodukte der Union zu
informieren und dabei vor allem Folgendes hervorzuheben: die Vielfalt und hohe
Qualität der Produkte; die ihrer Erzeugung zugrunde liegenden Traditionen; das
Know-how und die strengen Produktionsnormen (die außerhalb der EU ihresgleichen
suchen); den Schutz der Umwelt, vor allem im Interesse der Nachhaltigkeit und
des Klimawandels; die Gesundheitsnormen; 2 – Informations- und Fördermaßnahmen für die europäischen Gütezeichen (z. B. g.U.-, g.g.A.-, g.t.S-, Bio-Logo usw.); 3 - Informations- und
Fördermaßnahmen für Agrarprodukte oder Kategorien von Agrarprodukten: Für die Drittlandsmärkte wird angestrebt, die Marktanteile der
europäischen Agrarprodukte zu verbessern und zur Stärkung des „Markenzeichens
Europa“ beizutragen. Die öffentliche Konsultation hat nahezu
einstimmig ergeben, dass auf europäischer Ebene ein viertes Maßnahmenpaket für
technische Unterstützung (z. B. in Form der Bereitstellung von
Marktstudienergebnissen, Einführerverzeichnissen oder Informationen über die
Einfuhrnormen[12])
vorgeschlagen werden sollte, um es den Unternehmen zu erleichtern, an den
kofinanzierten Programmen teilzunehmen, wirksame Kampagnen durchzuführen oder
ihre Ausfuhren zu verbessern. Aus der öffentlichen Konsultation und den
Bewertungen sind zahlreiche Vorschläge für die Einführung einer europäischen
Plattform für den Austausch über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
hervorgegangen, die beispielsweise mit einer Internet-Website, einem Helpdesk,
einem gemeinsamen Aktionskalender, einem Katalog für gute Verfahrenspraxis usw.
ausgestattet werden könnte. 4.3.4.3. Förderformen auf dem
Prüfstand – insbesondere bei Mehrländerprogrammen Die Aktionen würden in erster Linie im Rahmen
von Programmen durchgeführt, die von Kommunikations- und
Absatzförderungsspezialisten mit nachweislicher Kenntnis der Zielmärkte
verwaltet werden. Mehrländerprogramme gewährleisten den
Erfahrungsaustausch und größenbedingte Kostenvorteile und stellen einen unbestreitbaren
europäischen Mehrwert dar. Sie werden von der gegenwärtigen Politik zwar
gefördert, bringen jedoch nicht die erhofften Ergebnisse: Sie machen nur
8 % der Programme für den Zeitraum 2006-2010 aus und sind mitunter nichts
weiter als eine Aneinanderreihung nationaler Programme ohne reelles Pooling von
Strategien oder Aktionen. Diese „Renationalisierung“ der Programme ist nicht
nur unter Verwaltungsgesichtspunkten kontraproduktiv, sondern auch im Hinblick
auf die erhoffte Wirkung. Um die derzeitigen Hindernisse (wie beispielsweise
die höheren Vorbereitungskosten, die erschwerte Koordinierung zwischen den
Akteuren (u. a. aufgrund von kulturellen und sprachlichen Barrieren) und
eine Programmausführung unter der Zuständigkeit mehrerer Mitgliedstaaten) zu
beseitigen, sollte für die Mehrländerprogramme ein anderer Funktionsmodus
vorgesehen werden. Die hochrangigen Besuche des
Landwirtschaftskommissars in Drittländern und die Teilnahme der Kommission (in
Begleitung einer Handelsdelegation) an internationalen Messen haben sich bisher
als erfolgreich erwiesen und sollten auf Initiative der Kommission fortgesetzt
werden. 4.4.4.4. Absatzförderung und
Krisenzeiten Eines der Hauptmerkmale jeder Krise ist ihre
Unvorhersehbarkeit. Die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen werden über
den ersten Pfeiler der GAP in Jahrestranchen finanziert, wobei in der Regel von
einer normalen Agrarmarktlage ausgegangen wird. Aus diesem Grunde wurden ergänzende Fördermaßnahmen
in Krisenzeiten[13]
bisher aus zusätzlichen Mitteln finanziert, die im Jahresverlauf dem
ursprünglichen Haushaltsplan hinzugefügt wurden. Angesichts der Zwänge des
Finanzrahmens 2014-2020 ließe sich eine derartige Ad-hoc-Finanzierung jedoch
nur schwer realisieren. Es stellt sich folglich die politische Frage,
ob die Maßnahmen, die in Krisenzeiten auf EU-Ebene getroffen werden müssten,
auf der künftigen Absatzförderungspolitik beruhen sollten oder auf die
horizontalen Maßnahmen gestützt werden könnten, die in den Vorschlägen für die
GAP bis 2020 bereits vorgesehen sind. 4.5.4.5. Eine vereinfachte und
optimierte Verwaltung Nach allgemeiner Auffassung sollten die
Verfahren der Auswahl, Begleitung und Verwaltung von Programmen einfacher, flexibler
und operativer werden. Daher ist es angezeigt, alle Verwaltungsverfahren zu prüfen
und sich auf die geeignetsten Verfahren (Direktverwaltung durch Kommission über
eine externe Exekutivagentur oder gemeinsame Verwaltung mit oder ohne nationale
Finanzrahmen) zu konzentrieren. Gegebenenfalls sollten für den Binnenmarkt und
die Drittlandsmärkte sowie für die Mehrländer- oder die Krisenprogramme
unterschiedliche Verwaltungsverfahren festgelegt werden. Ferner werden die Vorschriften für die Programmvorlage
überprüft, und es könnte ins Auge gefasst werden, Programme als Teil eines mehrjährigen
Rahmenprogramms festzulegen, wobei die Einzelheiten für das erste
Anwendungsjahr feststünden, der genaue Programminhalt für die folgenden Jahre
jedoch später vorlegt werden könnte. 4.6.4.6. Mehr Kohärenz zwischen
den im Rahmen der Absatzförderungsregelung und anderer Fördermaßnahmen der GAP
durchgeführten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen Abgesehen davon, dass die Informations- und
Absatzförderungsmaßnahmen durch Schlüsselbotschaften über die Merkmale der
europäischen Agrarprodukte und Lebensmittel verstärkt werden müssen, fehlt es an
Kohärenz zwischen den Absatzförderungsmaßnahmen, die im Rahmen der GAP nach
unterschiedlichen Regeln durchgeführt werden. Eine Verbesserung sollte irgendwo
zwischen einer einfachen Angleichung und einer einheitlichen
Absatzförderungsregelung ansetzen und insbesondere eine bessere Bewertung aller
Absatzförderungsmaßnahmen ermöglichen. Im Interesse der Durchführung generischer
Kampagnen mit optimalem europäischem Mehrwert, der Verbesserung der
Sichtbarkeit Europas und der Schaffung eines europäischen Images könnte
außerdem für alle Informations- und Absatzförderungsprogramme ein europäisches Identitätszeichen
mit visuellen und inhaltlichen Elementen ins Auge gefasst werden, d. h.
Fördermaßnahmen würden unter einem gemeinsamen „Banner“ durchgeführt, beispielsweise
mit einem Slogan wie „Agrarprodukte aus Europa - Wohlgeschmack und Qualität!“. Damit
seine Wirkung gewährleistet ist, könnte dieses „Werbebanner“ für alle
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen verwendet und auf den Binnenmarkt
und Drittlandsmärkte zugeschnitten werden. 4.7.4.7. Wie hoch wäre der
Mittelaufwand für Europa, um diese Ziele zu erreichen?
Zu dieser Frage, die bereits im Grünbuch
angesprochen wurde, sind vor allem, was die Höhe der Mittel anbelangt, zahlreiche
Beiträge eingegangen. Wenn Europa schon in Absatzförderungsmaßnahmen
investiert, sollten sich diese Investitionen möglichst auch optimal auszahlen. Tabelle 1: Absatzförderungsmaßnahmen im Rahmen
des ersten Pfeilers der GAP (wichtigste Beträge) Regelung || Beträge || Quelle GMO Wein || 112 Mio. EUR (Ausführung 2011) || Erklärungen der Mitgliedstaaten 228 Mio. EUR (voraussichtliche Ausgaben 2013)[14] || Programmplanung der Mitgliedstaaten GMO Obst und Gemüse || 34 Mio. EUR (durchschnittliche Ausführung 2008-2009) || Bewertungsbericht[15] Horizontale Regelung || 47 Mio. EUR (Ausführung 2011); 55,2 Mio. EUR (Haushalt 2012) || Erklärungen der Mitgliedstaaten Um die gesteckten Ziele zu erreichen und die
Wirksamkeit der neuen Absatzförderungspolitik zu verbessern, sollte die Möglichkeit
einer Angleichung dieser verschiedenen Mittelansätze und der finanziellen
Aspekte geprüft werden, ohne dabei von den Vorschlägen der Kommission für den
neuen Finanzrahmen abzuweichen. 5.5. Schlussfolgerungen Diese Mitteilung beruht auf den Ergebnissen
der öffentlichen Konsultation und enthält erste Ideen für die Reform der
Absatzsatzförderungspolitik. Sie wird durch eine eingehende Folgenabschätzung
ergänzt, die als Grundlage für die Reform der Politik und die Entwicklung einer
europäischen Absatzförderungsregelung dienen soll, die, vor allem in Bezug auf
ihre externe Komponente, ebenso ambitiös ist wie die Fördermaßnahmen anderer
weltweit führender Exportländer. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik soll
die Organisation der Produktion sowie die Nachhaltigkeit und die Qualität von
Agrarerzeugnissen verbessern. Sie muss von einer Absatzförderungspolitik flankiert
werden, die es gestattet, das gesamte Potenzial der Ernährungswirtschaft
auszuschöpfen, um auf diese Weise Wachstum und Beschäftigung innerhalb der europäischen
Wirtschaft zu fördern. [1] KOM(2011) 436. [2] http://ec.europa.eu/agriculture/eval/reports/promotion/index_en.htm [3] Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates und
Durchführungsverordnung (EG) Nr. 501/2008 der Kommission. [4] Dieser Prozentsatz wird für Maßnahmen zur Förderung des
Obst- und Gemüsekonsums von Kindern in europäischen Schuleinrichtungen und für
Maßnahmen innerhalb der EU zur Information über verantwortliches Trinkverhalten
und die Schäden infolge unverantwortlichen Alkoholkonsums auf 60 %
angehoben. [5] Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. [6] Verordnung (EG) Nr. 1698/2005. [7] Quelle : Jahresbericht 2010 der CIAA. [8] Die Zahl der Internetnutzer lag am 31.3.2011 weltweit
bei 2,1 Milliarden bzw. +480 % gemessen am Stand 2000. Quelle:
Internet World Stats. [9] http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/policy/consultation/summary-report_fr.pdf [10] Vgl. Fußnote 2. [11] Sonderbericht Nr. 11/2011. [12] Siehe Datenbank für Gesundheits- und Pflanzenschutznormen: http://madb.europa.eu/madb_barriers/indexPubli_sps.htm [13] Verordnungen (EG) Nr. 698/2009 und (EU) Nr. 688/2011. [14] In ihren nationalen Programmen haben die Mitgliedstaaten
die Möglichkeit, diese Beträge anderen Maßnahmen zuzuteilen. Die nationalen
Förderprogramme für den Weinsektor können zweimal jährlich geändert werden. [15] http://ec.europa.eu/agriculture/eval/reports/promotion/index_en.htm
(Seite 23 des Berichts).