Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52012DC0040

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Evaluierung der Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse

/* COM/2012/040 final */

52012DC0040

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Evaluierung der Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse /* COM/2012/040 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Evaluierung der Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse

1. Vorbemerkungen

Dies ist der erste Bericht, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Evaluierung der Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse vorlegt.

Nach Artikel 318 AEUV legt die Kommission:

„dem Europäischen Parlament und dem Rat (…) einen Evaluierungsbericht zu den Finanzen der Union vor, der sich auf die Ergebnisse stützt, die insbesondere in Bezug auf die Vorgaben erzielt wurden, die vom Europäischen Parlament und vom Rat nach Artikel 319 erteilt wurden.“

Gemäß Artikel 319 AEUV erteilt das Europäische Parlament der Kommission auf Empfehlung des Rates Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans. Der Artikel sieht ferner vor, dass der Rat und das Europäische Parlament zu diesem Zweck die Rechnung, die Übersicht und den Evaluierungsbericht nach Artikel 318 AEUV sowie den Jahresbericht des Rechnungshofs zusammen mit den Antworten der Organe auf dessen Bemerkungen und die in Artikel 287 AEUV genannte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge prüfen.

Die Kommission prüft zurzeit, wie die gemäß den verschiedenen Verfahren zu erstellenden Berichte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitrahmen und Abdeckungsbereiche der Evaluierungen und Haushaltsentlastungsverfahren besser miteinander abgestimmt und Doppelarbeiten vermieden werden können. Dies wird nachfolgend näher erläutert. Dabei handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, bei dem in jedem Jahr auf den Erfahrungen der Vorjahre aufgebaut wird. Ab Beginn des Haushaltsentlastungsverfahrens 2011 wird die Kommission versuchen, den Evaluierungsbericht jährlich bis spätestens Mitte November vorzulegen.

2. Einleitung

Einer der Hauptaspekte von Artikel 318 besteht darin, dass der Schwerpunkt des Berichts auf den Finanzen der Union unter dem Gesichtspunkt der von den jeweiligen Programmen erzielten Ergebnisse liegen soll.

Zur Bewertung der Gesamtergebnisse und –auswirkungen führt die Kommission während der Laufzeit der verschiedenen Finanzprogramme und nach deren Abschluss Evaluierungen durch, um zu analysieren, inwiefern diese Programme ihre Ziele erreicht und welche Wirkung sie in der Gesellschaft entfaltet haben.

Die Durchführung von Programmen erfordert zunächst den Aufbau von Kapazitäten, und es kann Jahre dauern, bis die Dynamik der Veränderungen an Schwung und Tempo gewinnt. Deshalb werden die betreffenden Ausgaben über mehrere Jahre verteilt. Langzeitwirkungen manifestieren sich erst im Laufe der Zeit und nicht notwendigerweise einheitlich oder in regelmäßigen jährlichen Abständen.

Für die Evaluierung der Ergebnisse und die nachgeschalteten Entscheidungsprozesse ist es außerdem wichtig, dass diesen Datentendenzen anstelle von konkreten Datensätzen zugrunde liegen, weil nur so fundierte Schlussfolgerungen gezogen werden können. Ausreichende und zuverlässige Informationen zu den Ergebnissen und Wirkungen spezifischer Programme stehen im Allgemeinen erst mehrere Jahre nach Abschluss des gesamten Programms zur Verfügung.

Im Gegensatz dazu ist das jährliche Entlastungsverfahren für den EU-Haushalt ein spezifischer Prozess, der endgültige Ergebnisse der jährlichen Ausgaben aufzeigen soll. Dieser Prozess folgt einem festen Zeitplan, der einen Abschluss für das Jahr X spätestens im Mai des Jahres X+2 ermöglicht. Außerdem wurde beim Entlastungsverfahren in der Vergangenheit vor allem auf die Rechtmäßigkeit und auf die Regelmäßigkeit geachtet, wohingegen nunmehr ein breiterer Fokus entwickelt wird.

Folglich sind Zeitrahmen und Abdeckungsbereich der Evaluierungen von Finanzprogrammen einerseits und der Entlastung für die jährlichen Ausgaben andererseits nicht deckungsgleich. Die Vorgaben, die vom Europäischen Parlament und vom Rat in Verbindung mit dem Verfahren für die finanzielle Entlastung für die innerhalb eines Jahres getätigten Ausgaben erteilt werden, stehen nicht immer in Beziehung zum entsprechenden Abschnitt des Finanzprogramms und zu den zum gleichen oder annähernd gleichen Zeitpunkt ermittelten Evaluierungsergebnissen.

Eine Vielzahl detaillierter Informationen zur Bewertung der Ergebnisse und Wirkungen verschiedener Finanzprogramme der EU wird bereits im Rahmen individueller Evaluierungen und Folgenabschätzungen sowie durch die jährlichen Tätigkeitsberichte[1], den Synthesebericht zur Managementbilanz, die Tätigkeitsübersichten[2] und den Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung und –empfehlung bereitgestellt, die allesamt jährlich veröffentlicht werden. Außerdem sollte der Evaluierungsbericht nach Artikel 318 AEUV keine Doppelarbeiten in Verbindung mit der Evaluierung erforderlich machen, die aufgrund der Basisrechtsakte, durch die die EU-Programme aufgelegt wurden, vorzunehmen ist.

Daher hat die Kommission geprüft, ob der Evaluierungsbericht systematisch alljährlich sämtliche Programme abdecken sollte, oder sich alljährlich nur auf jene Programme erstrecken sollte, zu denen genügend sachdienliche neue Informationen vorliegen. Die alljährliche Erfassung sämtlicher von der EU finanzierter Programme würde das Risiko mit sich bringen, dass ein sehr umfangreicher Bericht ohne klaren Fokus entstehen könnte, der auch Informationen aus früheren Berichten über Programme enthalten würde, in denen sich seit dem letzten Bericht keine wesentlichen Entwicklungen vollzogen hätten. Zielorientierter und fokussierter würden dagegen Berichte ausfallen, die sich in jedem Jahr auf eine begrenzte Anzahl von Programmen konzentrieren und dabei die Bedeutung der einzelnen Programme und die vorliegenden Evaluierungsergebnisse berücksichtigen, gleichzeitig aber sicherstellen, dass mittelfristig eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzsektoren erfasst wird.

Um Doppelarbeiten zu vermeiden und diesen neuen Berichterstattungsprozess in Gang zu bringen, hat die Kommission beschlossen, in diesem Evaluierungsbericht bestimmte Politikbereiche in den Mittelpunkt zu stellen. In dem Bericht wird auf zwei Bereiche eingegangen: Bildung und Kultur sowie Forschung. Diese Bereiche bieten sich für diesen ersten Bericht an, da sie einen Beitrag zu den Kernzielen und Leitinitiativen von Europa 2020[3] leisten. Für sie werden Mittel in beträchtlicher Höhe (fast 8 Mrd. EUR im Jahr 2010) bereitgestellt. Sie sind zudem Schlüsselbeispiele für politische Strategien, die auf zentraler Ebene (d.h. nicht gemeinsam mit den Mitgliedstaaten) durchgeführt werden. Die Kommission beabsichtigt, in Zukunft über die wichtigsten Finanzprogramme, die entweder zentral oder aber gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bzw. dezentral verwaltet werden, alljährlich Bericht zu erstatten und dabei jedes Jahr einen anderen Bereich (z.B. die Regionalpolitik oder einen anderen Strukturfondsbereich, Unternehmen, Steuern, Energie, Mobilität und Verkehr oder die Informationsgesellschaft) abzudecken.

Da für die beiden ausgewählten Bereiche aktuelle Evaluierungsergebnisse vorliegen, auf die weiter unten in diesem Bericht eingegangen wird, eignen sie sich gut für die Erfassung, auch wenn in diesem Jahr aufgrund der Vorbereitungen für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen aktuelles Evaluierungsmaterial für zahlreiche Finanzprogramme zur Verfügung steht. In anderen Jahren werden unter Umständen nicht so viele aktuelle Evaluierungsergebnisse verfügbar sein, weil die Evaluierungsplanung weitgehend auf den Beschlussfassungsprozess ausgerichtet ist. Die Kommission bemüht sich daher um eine bessere Abstimmung zwischen den Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen und dem Programmplanungszyklus, sodass wahrscheinlich mehr Evaluierungsmaterial für die Erarbeitung neuer Vorschlage vorliegen wird und weniger in den anderen Jahren.

Die Prüfung der beiden ausgewählten Politikbereiche hätte gemäß Artikel 318 AEUV eigentlich mit der Entlastungsempfehlung von 2009 (d.h. mit den diese Bereiche betreffenden Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates) verbunden werden müssen. Die Entlastungsbehörde hat aber in der Entschließung und Empfehlung von 2009 keine spezifischen Angaben zu den Politikergebnissen der Bereiche Bildung und Kultur und Forschung gemacht.

In den nachfolgenden Abschnitten werden zunächst die erfassten Programme vorgestellt und anschließend deren Rolle und aktuelle Ziele zusammengefasst. Zudem werden die aktuellen Evaluierungsergebnisse analysiert, und es wird geprüft, in welchem Umfang die Programme ihre Ziele erfüllt und die erwartete Wirkung gezeigt haben. Da die Programme noch laufen, werden die wichtigsten Schlussfolgerungen zu den bisher erzielten Fortschritten präsentiert. Um ein möglichst vollständiges und stimmiges Bild zu zeichnen, wird gelegentlich auf Evaluierungen früherer Programme zurückgegriffen. Das beiliegende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthält eine Liste der Referenzdokumente.

3. Bildung und Kultur 3.1. Einleitung

Der Politikbereich der Bildung und Kultur umfasst folgende allgemeine Ziele:

(1) Erhöhung des Niveaus und der Relevanz der Qualifikationen und damit der Chancen auf Spitzenleistungen und Gerechtigkeit sowie Ermöglichung der Mobilität für alle jungen Lernenden und Wissenschaftler;

(2) Förderung von Kreativität, des interkulturellen Dialogs sowie des kulturellen und sprachlichen Reichtums und Ausbau des Beschäftigungspotenzials der Kreativwirtschaft;

(3) Stärkung der Teilhabe, Solidarität und des zwischenmenschlichen Austauschs, wobei die junge Generation im Mittelpunkt stehen sollte;

(4) Zusammenarbeit mit Partnerländern und Regionen weltweit sowie internationalen Organisationen zur globalen Förderung europäischer Werte und zur Förderung direkter persönlicher Kontakte;

(5) Das Programm für lebenslanges Lernen, das Europäische Institut für Innovation und Technologie, die Marie-Curie-Aktionen (im Rahmen des Programms „Menschen“ des 7. Rahmenprogramms), „Jugend in Aktion“, das Kultur-Programm und „MEDIA 2007“ stellen mit einem Gesamtbudget von fast 14 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 die wichtigsten Finanzinstrumente zur Erreichung der allgemeinen Ziele dar. Damit leisten sie auch einen Beitrag zu mehreren Leitinitiativen der Agenda Europa 2020 (Jugend in Bewegung, Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten, Innovationsunion, digitale Agenda und Plattform zur Bekämpfung der Armut) und tragen zu Fortschritten bei der Verwirklichung der Kernziele von „Europa 2020“ im Bereich der Bildung[4] bei.

Der Mehrwert der Programme liegt im transnationalen Charakter der vorgesehenen Tätigkeiten, die zusätzlich zu nationalen oder regionalen Aktionen durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass europäische Aktionen eine umfassendere Verbreitung der Ergebnisse gewährleisten und damit zu einer fundierteren unionsweiten Politikgestaltung beitragen können.

3.2. Lebenslanges Lernen

Das Programm für lebenslanges Lernen (PLL) setzt sich aus fünf Sektorprogrammen zusammen:

(1) „Comenius“ (Primar- und Sekundarschulbildung),

(2) „Erasmus“ (Hochschulbildung/tertiäre Bildung),

(3) „Leonardo da Vinci“ (berufliche Aus- und Weiterbildung),

(4) „Grundtvig“ (Erwachsenenbildung),

(5) Querschnittsprogramm und „Jean Monnet“ (zur Unterstützung von Querschnittsaktivitäten wie der politischen Zusammenarbeit und Innovation).

Das PLL fördert die Mobilität von Schülern, Studenten und Lehrkräften aus allen Bildungssektoren, damit sie sich vor Ort mit dem Bildungssystem eines anderen Mitgliedstaats vertraut machen können. Im Einklang mit der Strategie „Europa 2020“ besteht das allgemeine Ziel darin, dazu beizutragen, dass sich die EU zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft mit nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung, mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialem Zusammenhalt entwickelt.

Die Zwischenevaluation von 2011[5] kommt zu dem Ergebnis, dass das PLL den Erfordernissen der jeweiligen Sektoren insgesamt in effektiver Weise gerecht wird. Es wird festgestellt, dass die durchgeführten Maßnahmen einen eindeutigen Mehrwert gegenüber nationalen Aktivitäten darstellen. Zudem würden die meisten der Programmziele erreicht bzw. die Durchführung und bislang erzielten Ergebnisse deuteten darauf hin, dass diese Ziele sehr wahrscheinlich erreicht werden. Ferner erreiche das Programm die wichtigsten Zielgruppen. Es wird eingeschätzt, dass das Programm die Qualifikation sowie die Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden verbessert und zu mehr Offenheit und Effizienz an den Arbeitsmärkten beiträgt. Es fördere die berufliche Entwicklung des Personals von Bildungseinrichtungen und erhöhe damit die Effektivität der europäischen Bildung.

Weiter wird in der Zwischenbewertung festgestellt, dass seit 1987 2,4 Millionen Studierende vom Erasmus-Unterprogramm, das zunächst sehr schleppend angelaufen war, profitiert haben, und dass sich diese Zahl bis 2013 auf 3 Millionen erhöhen dürfte. Der Marktwert dieser Art von Austausch wird von über 40 % der Arbeitgeber bestätigt, die der Ansicht sind, dass Hochschulabsolventen mit internationaler Erfahrung über bessere Kompetenzen als jene ohne diese Erfahrungen verfügen. Über 40 000 Hochschulmitarbeiter nehmen jährlich an diesem Programm teil.

In der Zwischenevaluierung des PLL wird ferner festgestellt, dass über 77 000 Menschen von der im Rahmen des Teilprogramms „Leonardo da Vinci“ angebotenen Lern- und Lehrmobilität Gebrauch gemacht haben. Von den Teilnehmern der Mobilitätsaktionen im Rahmen des Programms „Leonardo da Vinci“ sind 85 % der Ansicht, dass sich derartige Praktika positiv auf ihre Karriere ausgewirkt haben.

Aus der Zwischenevaluierung geht hervor, dass das PLL durch Stärkung der europäischen Dimension des Lernens in allen seinen Bereichen und Teilprogrammen seinen Mehrwert unter Beweis gestellt hat. Der europäische Mehrwert[6] des Hochschulunterprogramms „Erasmus“ sei messbar und gehe über eine „Inspiration“ oder einen „Einfluss“ hinaus.

Insgesamt kommt man zu dem Schluss, dass das PLL eine gute Effizienz und Effektivität aufweist und die Ziele nach wie vor relevant sind. Implementierungsprobleme seien vor allem auf negative externe Faktoren wie mangelnde Sprachkenntnisse potenzieller Teilnehmer zurückzuführen. Das Teilprogramm Erasmus nimmt sich dieser Problematik ganz direkt an.

Die Ergebnisse der Zwischenevaluierung weisen jedoch auch eindeutig darauf hin, dass die verschiedenen Teilprogramme unterschiedlich leistungsfähig sind und dass der Ehrgeiz der Zielsetzungen in bestimmten Fällen – vor allem im Falle von „Comenius“ - in keinem Verhältnis zu den bereitgestellten Mitteln steht. Die Zahl der spezifischen und operativen Ziele sei zu groß, was die ohnehin vorhandene Zersplitterung des PLL weiter verstärken könne. Zudem mangele es einigen spezifischen Ziele an einem klaren Bezug zu den allgemeinen Zielen, und in einigen Fällen bestehe eine Überschneidung der Ziele. Diese Erkenntnisse lieferten wichtige Signale für das gestraffte und inzwischen als Vorschlag vorliegende Programm „Erasmus für alle“.

3.3. Europäisches Institut für Innovation und Technologie

Das kürzlich gegründete Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) stellt auf die Integration von Hochschulbildung, Forschung und Innovation ab. Den Schwerpunkt bildet die Überführung langfristiger Innovationstätigkeiten in die kommerzielle Nutzung, vor allem durch die Gründung von Jungunternehmen („Start-ups“) und von aus Forschungsinstituten hervorgehenden Unternehmen („Spin-offs“).

Die ersten durch das EIT geförderten Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, „KIC“) nahmen ihre Arbeit im Jahr 2010 auf, wobei 75 % ihres Budgets aus anderen Finanzierungsquellen stammen. Die erste Evaluierung[7] bestätigte, dass das EIT die wichtigsten operativen Ziele der Anlaufphase im Wesentlichen erfüllt hat, wenngleich es aufgrund seiner inhärenten Komplexität zu einigen Verzögerungen gekommen war.

Wie außerdem festgestellt wird, unternimmt das EIT auf dieser frühen Stufe seiner Entwicklung weiter Anstrengungen, um das Ziel, als Referenzmodell zu dienen, zu erreichen. Noch verfüge es nicht über ein ausreichendes Maß an Erfahrungen und Kompetenz in allen seinen Funktionen. Zudem bestünden noch Reserven, was die Teilnahme von Universitäten und Innovationszentren von Weltrang und die komplementäre Beziehung zwischen dem EIT und anderen EU-Programmen betrifft. Das Verfahren und die Kriterien für die Auswahl beteiligter Akteure bedürften der weiteren Präzisierung. Die Erkenntnisse dieser Evaluierung sind in den jüngsten Vorschlag der Kommission für eine Änderung der EIT-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 294/2008) eingeflossen, und es ist geplant, auf der Grundlage der Evaluierungsergebnisse einen Aktionsplan zu erarbeiten.

3.4. Marie-Curie-Aktionen[8]

Marie-Curie-Aktionen zur Unterstützung der Mobilität und Ausbildung von Wissenschaftlern werden aus dem spezifischen Programm „Menschen“ im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms (RP7) finanziert. Die jüngste Zwischenevaluierung des RP7 ist zu dem Schluss gelangt, dass das Programm „Menschen“ bislang erfolgreich verlief und dass die Aktionen gut strukturiert und ausgewogen sind. Die Aktionen setzen wertvolle Maßstäbe für die Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsnormen der europäischen Wissenschaftler. Für die verbleibende Laufzeit des RP7 wurde empfohlen, von der Einführung neuer Förderprogramme abzusehen.

3.5. „Jugend in Aktion“

Das im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ aufgelegte Programm „Jugend in Aktion“ zielt darauf ab, Möglichkeiten für die grenzüberschreitende Lernmobilität und die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen und Jugendarbeitern sowie die persönliche Entwicklung und den Unternehmergeist zu fördern. Laut der Zwischenbewertung des Programms[9] haben seit 2007 mehr als 500 000 Jugendliche und Jugendarbeiter an durch das Programm geförderten Projekten teilgenommen. Bis 2011 wurden über 130 000 „Youth Pass“-Bescheinigungen über nicht-formale Lernergebnisse als Nachweis für bessere Kompetenzen, die wiederum die Beschäftigungsfähigkeit verbessern, ausgestellt.

Bei der Zwischenbewertung bestätigte sich der Mehrwert des Programms: die Unterstützung benachteiligter junger Menschen. Darin unterscheidet sich dieses Programm von anderen Programmen. Nach Ansicht von 95 % der teilnehmenden Jugendlichen hat ihnen das Programm geholfen, besser mit Menschen zu kommunizieren, die eine andere Sprache sprechen, und 66 % glauben, dass ihre Beschäftigungschancen dank der Erfahrung aus den kofinanzierten Projekten gestiegen sind. Die Evaluierung und jüngere Kontrollumfragen[10] bestätigen, dass das Programm einen wirksamen Beitrag zur aktiven Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft leistet.

Allerdings wurde auch festgestellt, dass das Programm durch zu viele Ziele und Aktionen an klarer Ausrichtung und Kohärenz verliert. Der Rahmen des künftigen Programms „Erasmus für alle“ bietet Gelegenheit, die aktuellen Ziele zu überdenken und neu zu ordnen und so für mehr Kohärenz und Einheitlichkeit zu sorgen.

3.6. Kultur

Das Programm „Kultur“ fördert die grenzüberschreitende Mobilität von im Kulturbereich tätigen Menschen, die grenzüberschreitende Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken und Erzeugnissen sowie den interkulturellen Dialog.

Der Zusatznutzen des Programms besteht vor allem in seinem Beitrag zur stärkeren Sensibilisierung für das gemeinsame europäische Erbe, zum interkulturellen Dialog, zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt und des Reichtums der europäischen Kulturen sowie zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Künstlern und Kulturakteuren und ihrer Werke. Analog zur Strategie „Europa 2020“ leistet die durch EU-Aktionen (z. B. Kulturhauptstädte Europas, literarische Übersetzungen, EU-Preise) geförderte Kultur- und Kreativbranche einen Beitrag zur Innovation, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur lokalen und regionalen Entwicklung und zur sozialen Integration.

Allein im Jahr 2010 beteiligten sich fast 20 000 Künstler und Kulturschaffende an Projekten im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Mitgliedstaaten, und dank der bereitgestellten Fördermittel konnten mehrere Tausend Kunstwerke in verschiedenen Ländern der EU gezeigt werden. Dadurch hatten Millionen von Europäern Zugang zu Werken der europäischen Kultur. Beispielsweise besuchten etwa 25 Millionen Menschen 2010 im Rahmen der durch das Programm kofinanzierten Tage des europäischen Erbes über 22 600 für die Öffentlichkeit zugängliche Kulturstätten.

Laut der Zwischenevaluierung[11] trägt das Programm maßgeblich zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, des Peer-Learning und zur Professionalisierung des Sektors bei und verbessert so den Zugang der europäischen Bürger zu nicht nationalen Werken europäischen Ursprungs.

Bei der Evaluierung wurde allerdings auch festgestellt, dass die drei spezifischen Ziele des Programms besser auf die tatsächlichen Erfordernisse der Projektträger abgestimmt werden sollten. Die Erfahrung mit Kooperationsprojekten wirft die Frage auf, wie die Programmziele künftig verstanden, formuliert und gefördert werden sollten. Bei der Verwaltung des Programms selbst besteht hinsichtlich einiger Aspekte der das Programm unterstützenden Informationssysteme weiterer Verbesserungsbedarf. Daher sollen mit dem Vorschlag der Kommission für das künftige Rahmenprogramm „Kreatives Europa“ die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden, um die Herausforderungen, denen sich die Kultur- und Kreativbranche derzeit in Europa gegenübersieht, zu meistern.

3.7. „MEDIA 2007“

Im Einklang mit der Strategie „Europa 2020“ besteht das Hauptziel des Programms „MEDIA“ darin, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Branche zu stärken. Das Programm unterstützt die Ausbildung und Vernetzung von Fachkräften und den Ausbau des grenzüberschreitenden Umlaufs europäischer Filme und audiovisueller Werke. Der neue MEDIA-Produktions-Garantiefonds erleichtert europäischen audiovisuellen Produktionsfirmen den Zugang zur Finanzierung. „MEDIA Mundus“ fördert die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften aus der EU und aus Drittstaaten.

Schätzungen der Kommission zufolge dürften dank der Hebelwirkung des MEDIA-Produktions-Garantiefonds Kredite für Filmproduzenten in Höhe von über 100 Mio. EUR zustande kommen. Etwa 300 neue Filme werden jährlich durch den „MEDIA“-Schwerpunkt Entwicklung gefördert, und die durch den Schwerpunkt Vertrieb geförderten Filme machen 50 % aller europäischen Kinofilme aus. Man schätzt, dass jeder aus dem Programm „MEDIA 2007“ investierte Euro sechs Euro aus privaten Finanzierungsquellen generiert, und bei der Finanzierung des Filmtheatersektors soll der Faktor sogar 14 betragen.

In der Zwischenevaluierung von „MEDIA 2007“ wird eingeschätzt, dass das Programm sein Hauptziel erreicht. Es trägt wesentlich zur Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa bei. Die Wirksamkeit der kofinanzierten Aktionen wurde bekräftigt, zudem sei das Programm mit einem Mehrwert gegenüber einzelstaatlichen Maßnahmen verbunden. Aus den für „MEDIA Plus“ und „MEDIA 2007“ vorliegenden Evaluierungen[12] geht hervor, dass diese Programme zu einer ausgewogeneren Produktion audiovisueller Werke in europäischen Ländern mit unterschiedlicher audiovisueller Produktionskapazität beigetragen haben.

Die Zwischenevaluierung macht allerdings auch deutlich, dass die Wirksamkeit des Programms „MEDIA“ bezüglich der Förderung von Rundfunk und Fernsehen sowie der Entwicklung von interaktiven Werken online sowie offline zu wünschen übrig lässt. Zwar bemühe man sich, das Programm „MEDIA“ anzupassen, aber mit seinen traditionellen Interventionsmöglichkeiten könne das Programm bisweilen den sich rasch verändernden Bedürfnissen des Sektors nicht gerecht zu werden. Die Kommission hat vorgeschlagen, im Rahmen des künftigen Programms „Kreatives Europa“ diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.

4. Forschung[13] 4.1. Einleitung

Im Einklang mit dem Vertrag, der Strategie Europa 2020 und der Leitinitiative „Innovationsunion“[14] umfasst die europäische Forschungspolitik drei allgemeine Ziele:

(6) Entwicklung einer sich auf Wissen und Innovation gründenden Wirtschaft;

(7) angemessene Mobilisierung und Koordinierung von Forschung und Innovation, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie den Klimawandel, die Energie- und Ressourceneffizienz sowie Fragen der Gesundheit und des Alterns der Bevölkerung zu bewältigen;

(8) Stärkung der Wissensbasis und Entwicklung der Spitzenforschung in Europa.

Mit einem Gesamthaushalt von über 50 Mrd. EUR ist das RP7[15] das wichtigste politische Instrument der Europäischen Union im Forschungsbereich.

Das RP7 ist konsequent auf die Förderung einer Spitzenforschung von Weltrang und entsprechende Investitionen ausgerichtet. Die Durchführung des RP7 erfolgt durch vier spezifische Programme: „Zusammenarbeit“, „Ideen“, „Menschen“[16] und „Kapazitäten“.

Im Rahmen des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ werden Fördermittel für Verbundforschungsprojekte bereitgestellt, die von transnationalen Industrie- und Hochschulkonsortien in den zehn folgenden Themenbereichen durchgeführt werden: Gesundheit, Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei sowie Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien, Energie, Umwelt (einschließlich Klimawandel), Verkehr (einschließlich Luftfahrt), Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, Weltraum und Sicherheit.[17]

Durch das spezifische Programm „Ideen“ werden Fördermittel für Wissenschaftler und ihre Teams bereitgestellt, die Pionierforschung in neuen Bereichen des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts betreiben. Die Durchführung des Programms erfolgt durch den Europäischen Forschungsrat (ERC). Der ERC wurde mit dem Ziel eingesetzt, die Exzellenz, Dynamik und Kreativität der europäischen Forschung zu stärken und die Attraktivität des Standorts Europa für die besten wissenschaftlich angeregten Forschungsprojekte zu erhöhen.

Mit dem spezifischen Programm „Kapazitäten“ werden Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Forschungsinfrastruktur und der Forschungskapazität von KMU gefördert. Es umfasst kleinere Programme zu den Themen Wissenschaft in der Gesellschaft, wissensorientierte Regionen, Forschungspotenzial, internationale Zusammenarbeit sowie kohärente Entwicklung forschungspolitischer Konzepte.

Für die ersten vier Jahre des RP7 (2007 bis 2010) wurden 245 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt, zu denen 59.140 Vorschläge[18] von 312.600 Antragstellern eingingen. Davon wurden fast 12.500 Vorschläge von rund 69.399 Teilnehmern für Finanzierungsgespräche ausgewählt, wobei sich der geplante EU-Beitrag auf insgesamt 20,4 Mrd. EUR belief.[19]

Im Jahr 2010 kamen 35 % aller Teilnehmer an ausgewählten Vorschlägen aus dem Sekundar- und Hochschulbereich, hauptsächlich von Universitäten. Weitere 27 % der Teilnehmer kamen aus der Wirtschaft sowie 24 % von Forschungsorganisationen.

Die Kommission achtet besonders darauf, dass im Rahmen des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ KMU nach Maßgabe des im Beschluss zur Auflage des RP7 vorgesehenen 15-Prozent-Ziels gefördert werden.[20] Da die Beteiligung von KMU an den Themen des Programms „Zusammenarbeit“ einen Schwerpunkt des Programms bildet, sind mehr als 14 % der Programmmittel für KMU vorgesehen. Angesichts der sich speziell an KMU richtenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Rahmen der Arbeitsprogramme 2011 und 2012 vorgesehen wurden, wird das 15-Prozent-Ziel voraussichtlich vor dem Ende des RP7 im Jahr 2013 erreicht werden.

Die hochgradig grenzübergreifende Ausrichtung des Rahmenprogramms wird durch die Tatsache veranschaulicht, dass an den Tätigkeiten des RP7 insgesamt 169 Länder teilnehmen.

Das RP7 läuft von 2007 bis 2013. Die genannten Angaben stammen aus der im Jahr 2010 durchgeführten Zwischenevaluierung des RP7 und aus der – etwas umfassenderen – Ex-post-Evaluierung des sechsten Rahmenprogramms (RP6), die im Jahr 2009 vorgelegt wurde.

4.2. Die Rahmenprogramme 6 und 7

Der Ex-post-Evaluierungsbericht zum RP6 bestätigt, dass das Rahmenprogramm ein leistungsstarker Impulsgeber für die Forschung und Entwicklung in Europa ist, der nur durch gemeinsames Handeln auf europäischer Ebene aktiviert werden kann. Es wird festgestellt, dass die im Rahmen des RP6 durchgeführten Maßnahmen einen europäischen Mehrwert erzeugen, allgemein zur Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit beigetragen, externe Netzwerkeffekte bewirken und die Wissensinfrastruktur in Europa gestärkt haben.[21]

Konkret, aber noch immer unter Bezugnahme auf die Ergebnisse des Gesamtprogramms, wird festgestellt, dass das RP6 eine Reihe erstklassiger Projekte unter Beteiligung hochrangiger Wissenschaftler und gut geführter Konsortien umfasste. Diese haben zur verbesserten Mobilität von Forschern und zur Internationalisierung von Forschungsteams beigetragen. Dies wiederum hat dazu beigetragen, dass in Europa die Möglichkeiten für eine international wettbewerbsfähige Forschung sowohl an den Grenzen von Wissenschaft und Technologie als auch in Forschungsbereichen von sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung ausgebaut werden konnten.

Verbesserungsbedarf besteht insbesondere in Bezug auf die Erreichung des angestrebten 40-prozentigen Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich. Dieses Ziel ist noch längst nicht erreicht und stellt eine besondere Herausforderung dar, denn gegenwärtig beträgt dieser Anteil gerade einmal 30 %. Auf den höchsten Führungsebenen ist der Frauenanteil noch niedriger, auch wenn hier mit schrittweisen Verbesserungen zu rechnen ist.

Ein weiteres Problem stellt die rückläufige Beteiligung der Wirtschaft – ob gemessen als Finanzierungsanteil oder als Zahl der Teilnehmer – an Forschungsvorhaben dar, wenngleich die Bedeutung der Teilnahme großer, mittlerer und kleiner Unternehmen an der Forschung zur Schließung der Lücke zwischen Forschungsergebnissen und Innovation allgemein anerkannt wird. Die Beteiligung der Wirtschaft sank von 39 % im RP4 auf 31 % im RP6 und beträgt derzeit im RP7 gerade einmal 25 %. Es gibt noch immer Anzeichen dafür, dass sich KMU leichter von der Komplexität der Verfahren und von den Verzögerungen bei den Verträgen abschrecken lassen. Das ist selbst dann der Fall, wenn mit einer stärkeren Beteiligung der Industrie im Rahmen gemeinsamer Technologieinitiativen gerechnet werden kann, die nur schleppend in Gang gekommen sind.

Dennoch hat das RP7 eine Vielzahl von unterschiedlichen Vernetzungstätigkeiten zwischen zahlreichen nationalen Forschungszentren ausgelöst und gefördert. Damit konnten Chancen für Wissenschaftler erschlossen und bestehende Finanzierungsmöglichkeiten ergänzt werden (beispielsweise durch die Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung). Der Beitrag, den das RP7 zur Förderung der Verbundforschung mit ausgeprägter internationaler Beteiligung leistet, die 169 Länder weltweit umfasst, wurde bekräftigt.[22] Im Zuge der Evaluierung wird festgestellt, dass das RP7 eine beeindruckende Reichweite erreicht, ganz gleich, ob man die Zahl der beteiligten Wissenschaftler, die geografische Verteilung der Forschungsteams oder die Themenpalette zugrunde legt.[23]

Konkret kommt die Zwischenevaluierung des RP7 zu dem Schluss, dass das RP7, obwohl es als vorwettbewerbliches Forschungs- und Entwicklungsprogramm definiert ist, über einige wesentliche Komponenten verfügt, die Innovationsprozesse und ‑kapazitäten unterstützen, welche zu Industrie- und Markteffizienz beitragen. Es wird auf die Art und Weise verwiesen, in der Forschungsteams aus verschiedenen Ländern sektorenübergreifend zusammenarbeiten und die ein wesentliches Merkmal dynamischer Innovationssysteme darstellt. Daraus wird die Erkenntnis abgeleitet, dass Teilnehmer aus Industrie, Forschung und Lehre ein hohes Maß an interdisziplinärer Zusammenarbeit und Anwendungsorientierung erreichen.[24]

In den Evaluierungen wird anerkannt, dass das Rahmenprogramm ordnungsgemäß umgesetzt worden ist, dass sich die Organisation der Programmevaluierung in den vergangenen Jahren erheblich verbessert[25] hat, und dass, was die Verfahrensweise anbelangt, die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen effizient ausgearbeitet und abgewickelt wurden und durch diese Verfahren sichergestellt wurde, dass die Mittel zeitig und ordnungsgemäß zugeteilt[26] wurden.

Gleichwohl wurde in beiden Evaluierungen unter Hinweis auf die mit der komplexen Funktionsweise der Rahmenprogramme verbundenen Probleme hervorgehoben, dass es dringend geboten ist, die Rahmenprogramme weiter zu vereinfachen. In der Ex-post-Evaluierung des RP6 wird kritisiert, dass das Programm nach wie vor zu großen Verwaltungsaufwand erfordert hat. Sachverständige haben darauf hingewiesen, dass dieser Aufwand gerade bei neuen Teilnehmern besonders hoch ist, seien es KMU, junge Forscher oder Teilnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern[27].

Zwei Jahre später (2010) kam das Zwischenbewertungsgremium für das RP7 zu dem Schluss, dass mehrere Änderungen, die an dem Rahmenprogramm vorgenommen worden waren, von der Forschungsgemeinschaft begrüßt wurden und zweifelsfrei von Erfolg gekrönt waren, so insbesondere das zentrale Registrierungssystem, das Programm für die elektronische Antragseinreichung und die weniger anspruchsvollen Prüfanforderungen. Dennoch zeigten sich die Sachverständigen darüber enttäuscht, dass bei vielen bekannten Problemen keine Fortschritte zu verzeichnen waren.[28]

4.2.1. Das Programm „Zusammenarbeit“

Das Programm „Zusammenarbeit“ stellt eine der wichtigsten öffentlichen Finanzierungsquellen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der EU dar und sorgt damit für einen europäischen Mehrwert. In den bisherigen Evaluierungen wird nachdrücklich auf die Bedeutung des Programms für die Bildung europaweiter Netzwerke verwiesen. Laut der Zwischenevaluierung des RP7 bilden Verbundprojekte den Kern des Europäischen Forschungsraums, und das RP7 schließt Lücken, die zwischen nationalen Forschungsaktivitäten bestehen. Damit sorgt es in vielen Bereichen für die erforderliche kritische Masse und einen europäischen Mehrwert. Viele Aktivitäten im Rahmen des RP7 hätten ohne Finanzierung auf europäischer Ebene nicht stattgefunden.[29]

Eine der Hauptschlussfolgerungen der Arbeiten zum Thema Forschungsnetze ist die, dass die Rahmenprogramme einen wichtigen Beitrag zur wachsenden Kultur des Wissensaustauschs geleistet haben. Laut einer dieser Studien hat das RP6 durch Verbesserung der Integration und Koordinierung der Forschung in ganz Europa zur Schaffung des EFR und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beigetragen. Die Studie hebt hervor, dass sich Einstellung und Verhalten vieler Teilnehmer am RP6 deutlich verändert haben und dass vor allem mehr Offenheit gegenüber dem internationalen Wissensaustausch und der Verbundforschung zu verzeichnen ist.[30]

Eine der Schlussfolgerungen aus der Evaluierung des FP7 ist die, dass sich der wichtigste Mehrwert der Verbundforschung im Bereich Gesundheit auf EU-Ebene aus der transnationalen Zusammenarbeit, der Integration verschiedener Aktivitäten und Teilnehmer in unterschiedlichen Projekten sowie der Konzentration europäischer Aktivitäten auf weniger, aber wichtigere Schwerpunkte ableitet. Weiter heißt es dort, die im Rahmen des RP7 durchgeführte Forschung im Bereich Verkehr befasse sich auch stärker und umfassender mit den entsprechenden Herausforderungen, zu denen Überlegungen zur Integration der verschiedenen Verkehrsträger, die Bedeutung der Rolle der Infrastruktur und von Nutzungsstrukturen zählen. Bei der Evaluierung bestätigte sich, dass multimodale Aktivitäten, die unterschiedliche Verkehrsarten wie den Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr miteinander kombinieren, einen beträchtlichen europäischen Mehrwert bieten, da sich einzelstaatliche Programme seltener diesen Fragen widmen. Ferner zeigte sich bei der Evaluierung des FP7, dass das Programm „Zusammenarbeit“ kleineren Mitgliedstaaten dabei hilft, das für die Teilnahme und Mitarbeit erforderliche Potenzial und die damit verbundenen Kapazitäten zu entwickeln.

4.2.2. Das Programm „Ideen“

Bei der Zwischenevaluierung des RP7 wurde in Bezug auf das Programm „Ideen“ der Schluss gezogen, dass insbesondere dank der Finanzmittel für führende Wissenschaftler das Kriterium der Exzellenz bei der Projektauswahl im Wesentlichen durchgesetzt werden konnte, dass die Qualität der Vorschläge generell als hoch eingeschätzt werden kann und dass sich der Wettbewerb um Fördermittel verschärft hat. Dem Europäischen Forschungsrat (ERC) sei es gelungen, Forschung von Weltrang nach Europa zu holen und zu finanzieren, womit er entscheidenden Anteil an der Ansiedlung führender Wissenschaftler in der EU habe.

Die Finanzierung von wettbewerbsfähigen Forschungsvorschlägen, die von Wissenschaftlern selbst angeregt wurden, habe es dem ERC ermöglicht, Forschungsvorhaben zu fördern, die sowohl von unmittelbarer Bedeutung für die Erfordernisse der EU-Politik sind als auch potenzielle Ansätze für die Bewältigung künftiger Herausforderungen bieten. Entdeckungen im Rahmen von durch den ERC geförderten Vorhaben wurden von der Forschungsgemeinschaft als „Meilensteine“ und „außergewöhnliche Fortschritte“ begrüßt.

4.2.3. Das Programm „Kapazitäten“

Die vorliegenden Daten zeigen, dass das RP7 die europäischen Kapazitäten für die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten auf hohem Niveau gestärkt, sich zum Ausgangspunkt für die Vernetzung von mehr als 500 nationalen Forschungsinfrastrukturen (FI)[31] in unterschiedlichen Bereichen entwickelt und im Rahmen der über die FI angeregten Interaktionen zur erstklassigen Aus- und Fortbildung junger Wissenschaftler beigetragen hat. Ferner wurde festgestellt, dass die aus dem RP7 geförderten FI als Experimentierfeld für die Förderung der Innovation und die Schaffung von Chancen für einen „Forschungsmarkt“ für die Wirtschaft einen Beitrag zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit geleistet haben.[32]

5. Schlussfolgerungen

Mit diesem gemäß Artikel 318 AEUV vorgelegten Bericht will die Kommission einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der unlängst durchgeführten Evaluierungen vermitteln, in deren Mittelpunkt die verschiedenen Entwicklungsabschnitte der beiden wichtigsten Bereiche der finanziellen Interventionen der EU standen: die Bereiche Bildung und Kultur sowie Forschung.

Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Ergebnisse und Wirkungen, die den jüngsten und umfangreichsten Evaluierungen ausgewählter Programme und Aktionen zufolge durch die EU-Finanzierung erzielt wurden, wobei in einigen Fällen ältere Evaluierungen herangezogen wurden. Der Bericht bietet im Vergleich zu ausführlicheren Berichten und anderen Dokumenten, die zu spezifischen Elementen der Programme bereits vorliegen, einen Überblick über die neuesten wichtigsten Evaluierungsergebnisse in Bezug auf die ausgewählten Programme.

Der Bericht erstreckt sich auf die Bereiche Bildung und Kultur sowie Forschung, wobei das Hauptaugenmerk auf der Verbindung zu den Kernzielen und Leitinitiativen von Europa 2020, den verfügbaren Informationen über Ergebnisse und Evaluierungen und der Methode der zentralen Mittelverwaltung liegt. Der Bericht stützt sich auf detaillierte Informationen aus den zahlreichen im Bericht aufgeführten Quellen. Dabei geht es darum, einen Überblick über die Ziele der unter die Gemeinschaftsfinanzierung fallenden Programme sowie die Ergebnisse und Wirkungen zu vermitteln, die in dem betreffenden Programmabschnitt zum Zeitpunkt der jeweiligen Evaluierung erzielt wurden.

Für den Bereich Bildung und Kultur macht der Bericht deutlich, dass sich die bereitgestellten Finanzinstrumente je nach Stand der Durchführung bewährt und greifbare Ergebnisse erzielt haben bzw. dass davon ausgegangen werden kann, dass die Mehrzahl der Ziele dieser Instrumente erreicht oder voraussichtlich erreicht wird. Ferner werden in dem Bericht verschiedene konkrete Beispiele für die Schaffung eines Mehrwerts genannt, z.B. in Form der Einführung einer transnationalen Dimension, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und einer umfassenderen Verbreitung von Wissen oder durch die Erzeugung einer Hebelwirkung wie im Falle des Programms „Media 2007“. Außerdem werden Bereiche aufgezeigt, in denen Verbesserungsbedarf besteht, der beispielsweise den Bereich der Verwaltung und eine bessere Definition und Ausrichtung der Zielsetzungen betrifft. Zu beiden Punkten sehen die vorgeschlagenen Folgeprogramme entsprechende Korrekturen vor.

Im Bereich Forschung haben die Rahmenprogramme dem Bericht zufolge die Ziele erreicht bzw. es kann davon ausgegangen werden, dass die erwarteten Ergebnisse erreicht werden. Die Rahmenprogramme werden als leistungsstarker Impulsgeber für die Katalyse von Forschungsarbeiten bezeichnet, die sich nur durch ein Vorgehen auf europäischer Ebene verwirklichen lassen. Zudem wird festgestellt, dass diese Rahmenprogramme einen europäischen Mehrwert erzeugen, zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit beitragen, externe Vernetzungseffekte bewirken und die Wissensinfrastruktur in Europa stärken. Das RP7 leistet eindeutig einen wichtigen Beitrag zur europäischen Wissenschaft und zur Entwicklung des Europäischen Forschungsraums und verfügt über eine enorme und beeindruckende Reichweite. Weiterer Handlungsbedarf besteht laut dem vorliegendem Bericht in Bezug auf die Vereinfachung und Durchführung der Rahmenprogramme. Entsprechende Schritte in diese Richtung wurden bei der Gestaltung der neuen Programme für den nächsten Finanzrahmen eingeleitet, insbesondere mit den Vorschlägen für das Programm „Horizont 2020“.

Durch die jährliche Erfassung einer begrenzten Zahl von Programmen, für die jeweils Evaluierungen vorliegen, soll dieser Bericht mittelfristig eine Vielzahl von unterschiedlich verwalteten Finanzprogrammen abdecken.

Die Ergebnisse der in diesem Bericht genannten Evaluierungen sind in die Vorschläge für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 eingeflossen. Die bei den Evaluierungen gewonnenen Erfahrungen werden bei der Gestaltung künftiger Evaluierungsmaßnahmen herangezogen werden, um den Prozess zu stärken und die Ergebnisse zu verbessern. Die Kommission wird sich im Hinblick auf die Planung, Organisation und Nutzung der Programmüberwachung und ‑evaluierung im nächsten Finanzrahmen um mehr Koordination und Kohärenz sowie um einen intensiveren Informationsaustausch sowohl innerhalb der Kommission als auch mit den Mitgliedstaaten bemühen.

Mit der Erarbeitung dieses Berichts wirft die Kommission auch die Frage bezüglich der Funktion und des Zeitpunktes dieses Berichts im Verhältnis zum jährlichen Haushaltsentlastungsverfahren auf, insbesondere angesichts der unterschiedlichen Zeitpunkte und Zeiträume, auf die sich die Evaluierungen beziehen, im Vergleich zum eher jährlichen Fokus des Haushaltsentlastungsverfahrens.

Die Kommission prüft zurzeit näher, wie dieser Bericht nach Maßgabe der in Artikel 318 AEUV festgelegten Kriterien und der vom Europäischen Parlament und vom Rat geäußerten Interessen inhaltlich weiterentwickelt werden könnte, und sie ist bereit, ihn im Lichte der Reaktionen des Europäischen Parlaments und des Rates auf diesen Bericht anzupassen.

[1]               Jeder Generaldirektor bzw. Leiter eines Dienstes legt seiner Institution jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht vor, dem Finanz- und Verwaltungsinformationen beigefügt sind. Dieser Bericht gibt unter Berücksichtigung der genutzten Ressourcen Aufschluss über die Erreichung der wichtigsten politischen Ziele und die Kerntätigkeiten der Generaldirektion oder des Dienstes.

[2]               Tätigkeitsübersichten enthalten die wichtigsten Elemente zur Begründung der Höhe der von der Kommission in ihrem Haushaltsentwurf (HE) beantragten Mittel. Sie enthalten Details zu den nach Tätigkeiten zugewiesenen (personellen und finanziellen) Mitteln sowie zu den betreffenden Zielen, Indikatoren und Ergebnissen. Darin sind auch wichtige Ergebnisse und Evaluierungsresultate enthalten. Folglich begründen sie den HE der Kommission im Hinblick auf zielorientierte Informationen (Ziele, Indikatoren, Evaluierungsergebnisse und Leistungen), d.h. sie vermitteln einen Eindruck vom Nutzen der EU-Programme für die Begünstigten.

[3]               KOM(2010) 2020 endgültig.

[4]                      Senkung der Schulabbrecherquote der 18- bis 24-Jährigen bis 2020 auf unter 10 % (Rückgang von 17,6 % im Jahr 2000 auf 14,4 % im Jahr 2009); Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 % im gleichen Zeitraum (Anstieg von 22,4 % im Jahr 2000 auf 32,3 % im Jahr 2009).

[5]               Zwischenevaluierung des Programms für lebenslanges Lernen (2007-2013) von 2011: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/education/2011/llpreport_en.pdf.

[6]               Für weitere Einzelheiten zum europäischen Mehrwert siehe SEC(2011) 867: Commission Staff Working Paper - The added value of the EU budget -accompanying the document COM(2011)500: A budget for Europe 2020.

[7]               Evaluierung des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie von 2011: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/education/2011/eitreport_en.pdf.

[8]               Obwohl Marie-Curie-Aktionen unter das aus dem 7. Rahmenprogramm finanzierte Programm „Menschen“ fallen, sind sie nach der ABB-Nomenklatur Bestandteil des Politikbereichs Bildung und Kultur und wurden deshalb in diesen Abschnitt aufgenommen.

[9]               Zwischenenvaluierung des Programms „Jugend in Aktion“ von 2011: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/youth/2011/interimreport_en.pdf.

[10]             Kontrollumfragen zum Programm „Jugend in Aktion“: http://ec.europa.eu/youth/focus/doc/monitoring_survey/report_monitoring_survey_2011.pdf.

[11]             Zwischenevaluierung des Programms „Kultur“ (2007-2013) von 2011: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/culture/2010/progreport_en.pdf.

[12]             Zwischenevaluierung des Programms „MEDIA 2007“ von 2010: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/culture/2010/media_en.pdf. Abschließende Evaluierung der Programme „MEDIA Plus“ und „MEDIA Formation“ von 2007: http://ec.europa.eu/culture/media/programme/docs/overview/evaluation/reports/media%20plus/rapport_finale_m_plus.pdf.

[13]             Dieser Abschnitt befasst sich mit Forschungstätigkeiten, die im Gesamthaushaltsplan unter Titel 8 „Forschung“ fallen. Tätigkeiten des 7. Rahmenprogramms, die nach der ABB-Nomenklatur Bestandteil anderer Politikbereiche sind, werden nicht berücksichtigt.

[14]             SEK(2010) 1161.

[15]             Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013), ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1-43.

[16]             Die Berichterstattung über die Umsetzung der Marie-Curie-Aktionen erfolgt im Abschnitt Bildung und Kultur, da die GD „Bildung und Kultur“ seit 2010 für dieses Programm zuständig ist.

[17]             Teile des Programmes „Zusammenarbeit“ (Weltraum und Sicherheit) werden von der GD „Unternehmen und Industrie“ durchgeführt, und die GD „Informationsgesellschaft und Medien“ ist für die IKT-Aktivitäten des Programms „Zusammenarbeit“ zuständig.

[18]             Förderungsfähige Vorschläge, ohne sich auf die erste Phase von Zweiphasenausschreibungen beziehende Vorschläge.

[19]             Diese und die in den drei folgenden Absätzen genannten Zahlenangaben wurden dem im Jahr 2010 vorgelegten vierten Monitoringbericht zum 7. Rahmenprogramm entnommen: http://ec.europa.eu/research/evaluations/index_en.cfm?pg=fp7-monitoring.

[20]             Ziel ist, mindestens 15 % aller Finanzmittel des Programms für KMU zuzuweisen.

[21]             Evaluierung des sechsten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung 2002–2006: http://ec.europa.eu/research/reports/2009/pdf/fp6_evaluation_final_report_en.pdf.

[22]             Zwischenevaluierung des siebten Rahmenprogramms: http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf.

[23]             Zwischenevaluierung des siebten Rahmenprogramms: http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf.

[24]             Zwischenevaluierung des siebten Rahmenprogramms: http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf.

[25]             Siehe S. 7 der Ex-post-Evaluierung des 6. Rahmenprogramms.

[26]             Siehe S. 7 der Zwischenevaluierung des 7. Rahmenprogramms.

[27]             Siehe S. 36 der Ex-post-Evaluierung des 6. Rahmenprogramms.

[28]             Siehe S. 56-57 der Zwischenevaluierung des 7. Rahmenprogramms.

[29]             Zwischenevaluierung des siebten Rahmenprogramms: http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf.

[30]             „NetPact: Structuring effects of Community research. The impact of the RTD Framework Programme on network formation"; Abschlussbericht an die Europäische Kommission: http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/fp6-evidence-base/evaluation_studies_and_reports/evaluation_studies_and_reports_2009/structuring_effects_of_community_research_-_the_impact_of_the_framework_programme_for_rtd_on_network_formation.pdf#view=fit&pagemode=none.

[31]             Unter das Programm „Kapazitäten“ fallende IKT-basierte Infrastrukturen („elektronische Infrastrukturen“) werden von der GD „Information und Gesellschaft“ verwaltet.

[32]             Siehe Fotkis C. (2010): „FP7 Interim Evaluation: Analyses of FP7 supported research infrastructures initiatives in the context of the European Research Area“, http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/fp7-evidence-base/experts_analysis/c.%20fotakis_-_research_infrastructure.pdf#view=fit&pagemode=none.

Top