This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52012DC0036
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL ON OPERATIONS CARRIED OUT UNDER THE EIB EXTERNAL MANDATE IN 2010
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER FINANZIERUNGEN IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2010
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER FINANZIERUNGEN IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2010
/* COM/2012/036 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER FINANZIERUNGEN IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2010 /* COM/2012/036 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER FINANZIERUNGEN IM RAHMEN DES
EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2010
INHALTSVERZEICHNIS 1........... EINLEITUNG............................................................................................................... 2 2........... FINANZIERUNGEN.................................................................................................... 3 2.1........ Überblick über den Umfang der
EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen 3 2.2........ Beitrag zu den politischen Zielen
der EU.......................................................................... 6 2.3........ Aufschlüsselung nach Sektoren........................................................................................ 9 2.4........ Auswirkungen und Mehrwert der
EIB-Finanzierungen................................................... 11 3........... ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION..................................................... 12 4........... ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN
FINANZINSTITUTIONEN..... 13 1. EINLEITUNG Nach dem Beschluss Nr. 633/2009/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 (nachstehend „der
Beschluss“ bzw. „das Mandat“), muss die Kommission auf der Grundlage der
EIB-Jahresberichte alljährlich über die EIB-Finanzierungen im Rahmen der im
Beschluss vorgesehenen Garantie berichten. Außerhalb der Europäischen
Union, in den Regionen, auf die sich das Mandat erstreckt, stellt die Bank
aufgrund von Artikel 16 ihrer Satzung Darlehen und Darlehensbürgschaften
mit Deckung durch die EU-Garantie („Finanzierungen im Rahmen des Mandats“) oder
auf eigenes Risiko („Finanzierungen auf eigenes Risiko“) bereit. Nachfolgend
wird über die EIB-Finanzierungen des Jahres 2010 im Rahmen des Mandats
berichtet und eine Zusammenfassung der Finanzierungen auf eigenes Risiko
erstellt. Die EIB-Finanzierungen in den AKP-Staaten und den überseeischen
Ländern und Gebieten (ÜLG) werden hingegen in einem gesonderten Jahresbericht
behandelt. Der Bericht verdeutlicht zwei wesentliche
Entwicklungen im Jahr 2010, nämlich die Notwendigkeit einer nachhaltigen
Darlehensvergabe im Rahmen der Krisenreaktion und die Ausweitung der durch den
Klimawandel bedingten Finanzierungen. Die weltweite Krise traf die
Heranführungsländer sowie die östlichen Nachbarstaaten und Russland mit einem
realen Rückgang des BIP von 4,5 % bzw. 8 % im Jahr 2009 am härtesten.
In den Heranführungsländern wahrte die EIB ihre Schlüsselrolle mit einem Anteil
von mehr als einem halben Prozentpunkt des aggregierten BIP und einem Beitrag
zur Überwindung der Kreditklemme in der Region. Dementsprechend hat sich die
Darlehensvergabe an KMU in der Region 2009 verdoppelt. Im Zuge der Erholung
wurde dieser Stimulus vollständig zurückgenommen, und die Darlehensvergabe in
der Region befindet sich wieder auf dem Vorkrisenniveau. Die Maßnahmen zur
Überwindung der Wirtschaftskrise wurden u. a. in Zusammenarbeit mit
anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) im Rahmen eines gemeinsamen
Aktionsplans zur Unterstützung der Darlehensvergabe an den Bankensektor und die
Realwirtschaft in Mittel- und Osteuropa getroffen. In den Heranführungsländern
und den Staaten Afrikas und Lateinamerikas (ALA-Staaten) hat sich die
Kreditausweitung im privatwirtschaftlichen Sektor vollständig erholt, während
sie in der Mittelmeerregion sowie in den östlichen Nachbarstaaten und in
Südafrika unter dem Vorkrisenniveau bleibt. Daher fiel der EIB in diesen
Regionen zusätzlich eine wichtige antizyklische Rolle zu. Der zweite wichtige Trend im Jahr 2010 war
eine erhebliche Ausweitung der Tätigkeiten der EIB zur Bekämpfung des
Klimawandels, vorwiegend unter Verwendung ihrer eigenen Risikofazilitäten. Die
EIB hat insgesamt 1,6 Mrd. EUR in Projekte zur Steigerung der
Nachhaltigkeit im Energie- und Verkehrsbereich investiert, davon mehr als drei
Viertel in Asien und Lateinamerika und den östlichen Nachbarstaaten, d. h.
den unter das Mandat fallenden Regionen mit der geringsten Energieeffizienz. Im
Zusammenspiel mit einem Anstieg energiebezogener Investitionen im
Mittelmeerraum zur Unterstützung der Energieversorgungssicherheit Europas
kompensierte dieser Schub den 2009 erfolgten Abzug antizyklischer Investitionen
vollständig. In diesem Rahmen hat sich die Zusammenarbeit
zwischen der Kommission und der EIB im Laufe des Jahres 2010 weiter
intensiviert, insbesondere im Kontext der Halbzeitüberprüfung des Mandats und
diverser Mechanismen zur Kombination von Darlehen und Zuschüssen. Im Laufe des Jahres 2011
wurden insbesondere als Reaktion auf den Arabischen Frühling auf EU-Ebene eine
Reihe von Schlüsselinitiativen eingeleitet, zum Beispiel die Aufstockung der
Darlehenskapazität der EIB mit der EU-Garantie für die Mittelmeerregion, die
G8-Deauville- Partnerschaftsinitiative und die Einrichtung einer
Task Force der EU für den südlichen Mittelmeerraum. Der Bericht für das
nächste Jahr wird auf den Beitrag der EIB zu diesen Initiativen eingehen. Detailliertere Informationen und Statistiken
über die oben genannten Tätigkeiten, auch auf Projekt-, Sektor-, Länder- und
regionaler Ebene, enthält das beigefügte Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen[1]. Sofern nicht anders
angegeben, stammen alle Tabellen im vorliegenden Bericht aus diesem
Arbeitspapier. Im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung des
EIB-Mandats für Darlehenstätigkeiten in Drittländern hat die Kommission im
April 2010 einen Vorschlag für einen neuen Beschluss[2]
des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt, der am 25. Oktober
2011 angenommen wurde (Beschluss Nr. 1080/2011/EU über eine
Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen
Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der
Union). Mit diesem neuen Beschluss, der für die zwischen dem 1. Februar
2007 und dem 31. Dezember 2013 vergebenen Darlehen gilt, wird der
Beschluss Nr. 633/2009/EG aufgehoben. Mit dem neuen Beschluss werden
zusätzliche Berichterstattungspflichten eingeführt, die für die ab 2012
vergebenen EIB-Darlehen gelten. 2. FINANZIERUNGEN 2.1. Überblick
über den Umfang der EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden
Regionen –
Mit rund 8,8 Mrd. EUR blieb der Umfang
der in den Regionen außerhalb der EU sowohl im Rahmen des Mandats als auch auf
eigenes Risiko in den Jahren 2009 und 2010 getätigten EIB-Finanzierungen auf
einem Niveau stabil, das ca. 40 % über dem Vorkrisenstand der
vorangegangenen Jahre (2007: 6,5 Mrd. EUR, 2008: 6,1 Mrd. EUR) lag.
Das Gesamtvolumen für die vom EIB-Außenmandat erfassten Regionen, wozu die ÜLG,
AKP- und EFTA-Staaten nicht gehören, belief sich 2010 wie 2009 auf
7,8 Mrd. EUR, gegenüber 5,6 Mrd. EUR im Vorjahr. Der
67 %ige Anstieg (+ 1,2 Mrd. EUR) bei der Darlehensvergabe
auf eigenes Risiko wurde 2009 durch eine entsprechende Abnahme bei den
Finanzierungen im Rahmen des Mandats ausgeglichen. 2010 wurden im Rahmen des
Mandats 46 Projekte finanziert, gegenüber 55 im Jahr 2009. –
Die Gesamtsumme der im Rahmen des Mandats gewährten
Darlehen belief sich Ende 2010 auf 16,8 Mrd. EUR, d. h.
65 % der Obergrenze gemäß der Entscheidung 633/2009/EG
(25,8 Mrd. EUR). Das Europäische Parlament und der Rat haben
beschlossen, weitere 2 Mrd. EUR für ein horizontales
Klimaschutzmandat bereitzustellen und die im neuen Beschluss vorgesehenen
regionalen Obergrenzen anzuheben, um die Darlehensvergabe der EIB in den
letzten Jahren des Mandats insbesondere in den Mittelmeer- und
Heranführungsländern nicht zu beeinträchtigen. Nach dem neuen Beschluss beträgt
die Gesamtobergrenze für das Mandat daher 29,5 Mrd. EUR. Das bis Ende
2010 von der EIB gewährte Kreditvolumen stellt 57 % der neuen
Gesamtobergrenze dar. –
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über
den Umfang der Finanzierungen, die die EIB mit Eigenmitteln 2009 und 2010 in
den unter das Außenmandat fallenden Regionen getätigt hat. Tabelle 1: Finanzierungen der EIB 2009 und
2010 (Mandat 2007-2013, in Mio. EUR) Länder || Finanzierungen im Rahmen des Mandats || EIB-Finanzierungen auf eigenes Risiko (1) || Summe (Mio. EUR) || Pauschalgarantie || Deckung politischer Risiken || Summe || 2009 || 2010 || 2009 || 2010 || 2009 || 2010 || 2009 || 2010 || 2009 || 2010 Heranführungsländer || 2615 || 1460 || 250 || 75 || 2865 || 1535 || 1475 || 1796 || 4340 || 3331 Mittelmeer || 1088 || 1663 || 422 || 346 || 1510 || 2009 || 56 || 516 || 1566 || 2525 Osteuropa, Südkaukasus und Russland || 0 || 325 || 233 || 305 || 233 || 631 || 0 || 0 || 233 || 631 Asien und Lateinamerika || 730 || 223 || 417 || 420 || 1147 || 643 || 141 || 579 || 1288 || 1222 Südafrika || 240 || 0 || 40 || 50 || 280 || 50 || 0 || 0 || 280 || 50 Summe || 4673 || 3671 || 1362 || 1196 || 6035 || 4867 || 1672 || 2891 || 7706 || 7758 (1) Finanzierungen, die die EIB im Rahmen folgender Fazilitäten auf
eigenes Risiko durchgeführt hat: - Heranführungsfazilität: Mittelausstattung im Zeitraum 1998-2010:
19,5 Mrd. EUR, davon 6,2 Mrd. EUR für 2007–2010. für den
Zeitraum 2011-2013 wurde eine Steigerung um 5,7 Mrd. EUR genehmigt; - Mittelmeerpartnerschaftsfazilität II: 2 Mrd. EUR für
2007-2013; - Fazilität für Nachhaltigkeit und Sicherheit der Energieversorgung:
4,5 Mrd. EUR für 2007-2013; - EFTA-Fazilität: 3,3 Mrd. EUR bis 2013; - Fazilität für die östlichen Partnerländer: im Dezember 2009 1,5 Mrd. EUR
bis 2013 genehmigt. 2010 waren 75 % der im Rahmen des Mandats
bewilligten Darlehen von einer Pauschalgarantie abgedeckt, die für
staatliche und halbstaatliche Finanzierungen zur Anwendung kommt, während bei
25 % die Garantie zur Absicherung politischer Risiken griff. Das
aggregierte Volumen der unter beiden Garantien bewilligten Darlehen stellt
63 % der Gesamtfinanzierungen in den von dem Beschluss erfassten Regionen
im Jahr 2010 dar, während die restlichen 37 % der EIB-Darlehensvergabe
auf eigenes Risiko in Höhe von 2,9 Mrd. EUR entsprechen, für die
keine EU-Garantie gegeben wird. In den
Heranführungsländern lässt der Trend im Rahmen des Mandats nach der
außergewöhnlich intensiven Darlehenstätigkeit 2009 für die
Investitionsförderung (insbesondere mit Blick auf KMU) im Zuge der
EIB-Krisenreaktion für 2010 eine Rückkehr zu den Vorkrisenniveaus erkennen.
Dahingegen nahm die Darlehenstätigkeit im Rahmen der Heranführungsfazilität um
22 % auf 1,8 Mrd. EUR zu und übertraf damit 2010 das Volumen im
Rahmen des Mandats (1,5 Mrd. EUR). Zur Kompensation der verringerten
Auszahlungsmarge im Rahmen des Mandats und angesichts des noch immer
erheblichen Bedarfs in der Heranführungsregion hat der Rat der Gouverneure der
EIB Anfang 2011 eine Anhebung des Kreditplafonds um 5,7 Mrd. EUR
beschlossen. In den südlichen
und östlichen Nachbarregionen wurde die EIB-Finanzierungsaktivität 2010
erheblich ausgeweitet. Im Mittelmeerraum erreichte die Gesamtdarlehensvergabe
mit EIB-Eigenmitteln (im Rahmen des Mandats mit der EU-Garantie und der
Mittelmeerpartnerschaftsfazilität II auf eigenes Risiko) die Rekordhöhe
von 2,5 Mrd. EUR. In den östlichen Nachbarstaaten und Russland stieg
die Kreditvergabe seit 2009 auf mehr als das Doppelte an und erreichte 631 Mio. EUR.
In Asien und
Lateinamerika war die Darlehensvergabe im Rahmen des Mandats rückläufig,
allerdings wurde im Rahmen der Fazilität für Nachhaltigkeit und Sicherheit der
Energieversorgung ein nahezu gleichwertiger Anstieg des Kreditvolumens für
diese Region erreicht. Die Summe der im Rahmen des Mandats und auf eigenes
Risiko in den ALA-Staaten vergebenen Darlehen betrug 1,2 Mrd. EUR. In Südafrika wurde
nach zahlreichen 2009 gewährten Darlehen (Volumen: 280 Mio. EUR) 2010
ein neues Darlehen in Höhe von 50 Mio. EUR vergeben. 2.2. Beitrag
zu den politischen Zielen der EU Die Finanzierungen im Rahmen des Beschlusses
sollen zur Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der Union beitragen. So
werden in dem Beschluss insbesondere einige spezifische politische Ziele
genannt, die durch die Finanzierungen der EIB in Drittländern angestrebt werden
sollen. Tabelle 2 enthält eine Zusammenfassung der Hauptziele von
EIB-Finanzierungen in den vom Beschluss abgedeckten Regionen. Tabelle 2: Zusammenfassung der Hauptziele der
im Rahmen des Beschlusses durchgeführten EIB-Finanzierungen Wichtigste im Beschluss genannte Ziele HFL MED OST ALA SA Energieversorgungssicherheit X X X X X Umweltschutz X X X X X Entwicklung des privaten Sektors, KMU X X X X Infrastrukturentwicklung, einschließl. Ausbau der TEN X X X X Heranführungshilfe X Unterstützung der Präsenz der EU X Durch den neuen Beschluss werden die Ziele der
Finanzierungen regionenübergreifend stärker abgestimmt. Energieversorgungssicherheit für die
Mitgliedstaaten und Umweltschutz sind Ziele, die in allen unter den Beschluss
fallenden Regionen gleichermaßen verfolgt werden. In der nachfolgenden Tabelle
wird das Volumen der EIB-Finanzierungen im Zeitraum 2009-2010 zur Förderung
dieser Ziele dargestellt. Tabelle 3: EIB-Finanzierungen, die 2009 und
2010 zur Förderung von Energieversorgungssicherheit und Umweltschutz bewilligt
wurden || 2009 || 2010 - im Rahmen des Mandats || || || || Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten || 25 || 20 || || Umweltschutz || 1032 || 742 - Klimaschutz || 518 || 390 - Wasser und Abwasser || 351 || 337 - Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen || 161 || 0 - Verringerung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen || 3 || 16 || || Nachhaltige Siedlungen (Referenzwerte) || 443 || 572 - Nachhaltiger Verkehr || 386 || 442 - Stadterneuerung und -sanierung || 48 || 0 - Gesundheitswesen || 0 || 130 || || - im Rahmen der EIB-Fazilitäten auf eigenes Risiko || || || || Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten || 0 || 500 Umweltschutz || 196 || 1.014 Nachhaltige Gemeinschaften || 0 || 27 || || Summe (Mandat + Fazilitäten) in den unter den Beschluss fallenden Regionen || || Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten || 25 || 520 Umweltschutz || 1228 || 1756 Nachhaltige Gemeinschaften || 433 || 599 || || Im Laufe der letzten Jahre hat die EIB die
Darlehensvergabe im Interesse des Klimaschutzes intensiviert und ihr allgemeines
Engagement für das von der EU angestrebte Ziel eines kohlenstoffemissionsarmen
und klimaverträglichen Wachstums innerhalb und außerhalb der Union insbesondere
im Anschluss an den UNFCC-Gipfel in Kopenhagen verstärkt. Für 2010 hatte die
EIB sich selbst das Ziel gesetzt, 20 % des gesamten Kreditvolumens im
Bereich der Klimapolitik zu vergeben. Dieser Zielwert soll in den kommenden
Jahren schrittweise angehoben werden. Auf der Grundlage der bei Investitionen in der
EU gewonnenen Erfahrungen und Einsichten hat die EIB ihre
Finanzierungstätigkeit auf dem Gebiet des Klimaschutzes in den unter das Mandat
fallenden Regionen rasch ausgeweitet. Die EIB spielt auch eine aktive Rolle in
den spezifischen Klimaschutzsparten, die Ende 2010 in allen regionalen EU-Investitionsfazilitäten
eingerichtet wurden. Sie ist daher gut positioniert, um den Kapazitätsaufbau,
die Entwicklung und Verbreitung von Wissen sowie klimafreundliche Technologien
in Entwicklungsländern zu fördern. Weitere Einzelheiten zum Umfang, in dem die
EIB zu den im Beschluss genannten politischen Zielen der EU beitragen soll,
sind dem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zu entnehmen. Die 2010 vorgenommene Halbzeitüberprüfung des
EIB-Mandats führte zu dem Schluss, dass die durchgeführten EIB-Finanzierungen
zwar generell im Einklang mit der auswärtigen Politik der Union standen, die
Verknüpfung zwischen den politischen Zielen der Union und deren praktischer
Umsetzung durch die EIB allerdings gestärkt und deutlicher herausgestellt und
strukturiert werden sollte. Dies spiegelt sich im neuen Beschluss wieder, der
vorsieht, dass die Kommission und die EIB regionale technische operative
Leitlinien entwickeln, um die Durchführung der EIB-Tätigkeiten, die im Rahmen
des Mandats festgelegten übergeordneten Ziele und die regionalen Strategien und
Prioritäten der EU stärker miteinander zu verbinden. 2.3. Aufschlüsselung
nach Sektoren Tabelle 4 gibt einen Überblick über die
regionale und sektorale Verteilung der 2010 im Rahmen des Beschlusses
bewilligten EIB-Darlehen. Tabelle 4: Sektorale Aufschlüsselung der 2010
im Rahmen des Mandats bewilligten Darlehen (in Mio. EUR) Region || Insgesamt || Energie || Verkehr || Industrie und Dienstleistungen || Wasser, Hygiene || Kreditlinien für KMU || Infrastruktur f. Gesundheit und Bildung Heranführungsländer (HFL) || 1 535 || 40 || 3 % || 375 || 24 % || 650 || 42 % || 167 || 11 % || 253 || 16 % || 50 || 3 % Mittelmeerländer (MED) || 2 009 || 939 || 47 % || 539 || 27 % || 346 || 17 % || 55 || 3 % || || || 130 || 6 % Östl. Nachbarländer und Russland (OST) || 631 || 350 || 56 % || 85 || 13 % || 75 || 12 % || 66 || 10 % || 55 || 9 % || || Asien und Lateinamerika (ALA) || 643 || 290 || 45 % || 223 || 35 % || 130 || 20 % || || || || || || Südafrika (SA) || 50 || || || || || || || 50 || 100 % || || || || Summe || 4 868 || 1 619 || 33 % || 1 222 || 25 % || 1 201 || 25 % || 338 || 7 % || 308 || 6 % || 180 || 4 % Energie war 2010
mit einem Finanzierungsvolumen im Rahmen des Mandats von 1,6 Mrd. EUR
der bedeutendste Sektor. Der auf Energieeffizienz (330 Mio. EUR) und
erneuerbare Energien (100 Mio. EUR) entfallende Anteil entsprach
27 % des im Rahmen des Mandats für den Energiebereich vergebenen
Kreditvolumens. Im Bereich der erneuerbaren Energiequellen wurden in Georgien
zwei Wasserkraftprojekte finanziert, die als Angelpunkte der georgischen
Energiestrategie gelten und durch die das Land in der Region zum Nettoexporteur
von Strom aus Wasserkraft werden soll. Auf den Bereich Verkehr (Schienen-,
Straßen-, Hafen- und Nahverkehrsinfrastruktur) entfielen 25 % der im
Rahmen des Mandats insgesamt vergebenen Darlehen. 44 % der in diesem
Sektor vergebenen Darlehen waren Beiträge der EIB zur Finanzierung von drei
großen Land- und Seeverkehrsinfrastrukturprojekten in Marokko und Tunesien, und
19 % entfielen auf drei Projekte in Serbien zur Entwicklung von
Verkehrsachsen zur Anbindung an TEN. Auf den Dienstleistungssektor entfielen circa
13 % der im Rahmen des Mandats vergebenen Darlehen, womit u. a.
Beiträge zu drei Investitionsprogrammen zur Stärkung wissensgestützter
Wirtschaften sowie Forschungs- und Innovationskapazitäten in Serbien und der
Türkei geleistet wurden. 10 % der Darlehen flossen in den Industriesektor,
auf dem zwei Projekte in Ägypten und Brasilien finanziert wurden, die zu
umweltverträglicherer Produktion und geringerer Umweltverschmutzung durch die
Industrie führen werden. Die Darlehensvergabe im Landwirtschaftssektor
umfasste einen Kredit in Höhe von 75 Mio. EUR (1,5 %) an die
Republik Moldau als Beitrag zur Überwindung struktureller Schwächen in der
moldauischen Weinindustrie (überwiegend KMU) vom Weinberg bis zu Abfüllung und
Versand. Für die Trinkwasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungsinfrastruktur wurden Darlehen in Höhe von 337 Mio.
EUR (das entspricht 7 % des Gesamtdarlehensvolumens) für neun Projekte in
allen Regionen des Mandats außer den ALA-Ländern bereitgestellt. Die EIB trägt
entsprechend den Millennium-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen zur
Verbesserung des nachhaltigen Zugangs zu sauberem Trinkwasser und Hygiene bei.
Diese Projekte wirken sich in der Regel ausgesprochen positiv auf die Umwelt
und die öffentliche Gesundheit aus und steigern allgemein die Lebensqualität
der betreffenden Bevölkerung. Sieben der neun finanzierten Projekte wurden im
Zuge eines höheren Konzessionsniveaus oder der Unterstützung der
Projektdurchführung neben dem EIB-Darlehen mit technischer Hilfe oder anderen
Zuschüssen gefördert. Die vermittelten Kreditlinien für KMU
im Rahmen des Mandats beliefen sich auf 308 Mio. EUR (6 % des
Gesamtdarlehensvolumens). Im Rahmen der Heranführungsfazilität wurden über
Kreditlinien für KMU höhere Finanzmittel zur Verfügung gestellt
(980 Mio. EUR). Diese Mittel werden durch eine Reihe öffentlicher und
privater Institutionen kanalisiert, die Darlehen an verschiedene andere
Sektoren weiterreichen. Ein Teil dieser Darlehen wird im Rahmen eines
gemeinsamen Aktionsplans mit anderen IFI zur Unterstützung des Bankensystems
und der Darlehensvergabe an die Realwirtschaft in Mittel- und Osteuropa
(einschließlich Westbalkan und Türkei) bereitgestellt. Daneben wurden zwei
Darlehen (über 55 Mio. EUR) in Georgien und der Republik Moldau im
Rahmen der Initiative Östliche Partnerschaft für KMU ausgeweitet. 4 % der Gesamtdarlehenssumme wurden für
zwei Projekte im Bereich der Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur
bereitgestellt. In Serbien wurden 50 Mio. EUR für Investitionen zur
Überwindung systemischer Schwierigkeiten in den Grund- und Sekundarschulen
bereitgestellt, während in Syrien 2010 ein zweites Darlehen für ein
Investitionsprogramm vergeben wurde, wodurch das Land in die Lage versetzt
werden soll, den Gesundheitsfürsorgebedarf der Bevölkerung besser zu decken,
indem unter anderem die sich wandelnden demographischen und epidemiologischen
Probleme angegangen werden. 2.4. Auswirkungen
und Mehrwert der EIB-Finanzierungen Die EIB beurteilt den Mehrwert ihrer Maßnahmen
auf der Grundlage eines Rahmens mit den drei folgenden Säulen: Säule 1 –
Kongruenz mit und Beitrag zu politischen Zielen der EU Säule 2 –
Qualität und Solidität des Projekts; Säule 3 – finanzieller und
nichtfinanzieller Beitrag der EIB zum Projekt. Finanzierungen in den Heranführungsländern
werden anhand des gleichen Rahmens – nämlich des geschaffenen Mehrwerts –
bewertet wie Finanzierungen innerhalb der EU. Für alle anderen unter den
Beschluss fallenden Regionen wendet die EIB die so genannte systematische
Abschätzung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen (ESIAF) an – ein Rahmen,
der den unterschiedlichen Erfordernissen und Charakteristika der verschiedenen
Regionen sowie den dort verfolgten Finanzierungszielen gerecht wird. Diese
Folgenabschätzung führt die EIB vorab mit Hilfe der in der Phase der
Projektbewertung gesammelten Fakten und Daten durch. Dieser Rahmen ermöglicht
es, während der gesamten Projektlaufzeit wertvolle Informationen und
Referenzwerte vor allem für die Überwachung und Ex-post-Evaluierung zu sammeln. Tabelle 5a: Bewertung des Mehrwerts der 2010
in den Heranführungsländern bewilligten Darlehen (Höchstwert: 200) Einstufung der Auswirkungen || Säule 1 || Säule 2 || Säule 3 || Durchschnittswert || Bewilligte Darlehen Mandat mit EU-Garantie || 139 || 128 || 151 || 139 || 10 Heranführungsfazilität || 129 || 139 || 150 || 139 || 14 Tabelle 5b: Bewertung des Mehrwerts der 2010
in der Mittelmeerregion, den östlichen Nachbarstaaten und Russland, Asien und
Lateinamerika sowie Südafrika bewilligten Darlehen Einstufung der Auswirkungen || Säule 1 || Säule 2 – Investitions-darlehen || Säule 2 – Intermediär vergebene Darlehen (KMU) || Säule 3 hoch || 29 (76 %) || 11 (35 %) || 1 (14 %) || 25 (66 %) mittel || 9 (24 %) || 19 (61 %) || 6 (86 %) || 11 (29 %) mäßig || 0 || 1 (3 %) || 0 || 0 niedrig || 0 || 0 || 0 || 0 Summe || 38 (100 %) || 31 (100 %) || 7 (100 %) || 38 (100 %) In den Heranführungsländern
können für Säule 1 und 2 geringe Unterschiede zwischen den mit EU-Garantie und
auf eigenes Risiko vergebenen Darlehen beobachtet werden, was teilweise den
Umstand widerspiegelt, dass das Mandat vorwiegend auf Projekte mit relativ
höheren Risiken ausgerichtet ist, bei denen die EU-Garantie den höchsten
Mehrwert bietet. In den anderen unter das Mandat fallenden
Regionen erzielten neun Darlehen in allen drei Säulen „hohe“
Gesamtbewertungen; hiervon werden acht für Investitionen mit ökologischer
Zielsetzung (erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz, Verringerung der
Umweltverschmutzung durch die Industrie, Wasserversorgung und nachhaltiger
Verkehr) bereitgestellt, und bei einem handelt es sich um einen regionalen
Mezzanine-Fonds für FEMIP-Risikokapital. 3. ZUSAMMENARBEIT MIT DER
KOMMISSION Die Kommission und die EIB arbeiteten im
Rahmen der Halbzeitüberprüfung des EIB-Mandats für Darlehenstätigkeiten in
Drittländern intensiv zusammen. Der von einem Lenkungsausschuss aus
Sachverständigen erarbeitete Bericht und die von einem externen Berater
durchgeführte Bewertung bildeten die Grundlage für den Vorschlag, den die
Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat im April 2010 vorgelegt hat.
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren für die Änderung des Beschlusses wurde
im Oktober 2011 abgeschlossen. Der neue Beschluss sieht eine noch intensivere
Zusammenarbeit und weitere Synergien zwischen der Kommission und der EIB sowie
dem neu eingerichteten EAD vor. Im Zusammenhang mit dem mehrjährigen
Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2013 haben die Kommission und die EIB
Überlegungen in Bezug auf neue Finanzinstrumente zur Unterstützung der
EU-Außenpolitik eingeleitet. Die deutliche Ausweitung der Nutzung innovativer
Finanzinstrumente dürfte es ermöglichen, dass ein größerer Anteil von
EU-Zuschüssen mit Darlehen kombiniert oder im Rahmen von
Beteiligungsfinanzierungen und anderen Instrumenten der Risikoteilung verwendet
wird, um zusätzliche Finanzmittel – insbesondere von Investoren aus dem
privatwirtschaftlichen Sektor – zur Deckung des Investitionsbedarfs unserer
Partnerländer zu mobilisieren. Die Verwendung innovativer Finanzinstrumente in
der Außenpolitik sollte von einer „EU-Plattform für Zusammenarbeit und
Entwicklung“ gefördert werden, um die Wirksamkeit und Effizienz von
EU-Finanzierungen in Drittländern zu steigern. Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen
erreichte 2010 nahezu 30 % des Gesamtfinanzierungsvolumens der EIB.
Während der 16. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Cancun hat die EIB durch unterschiedliche
Veranstaltungen ihre Klimaschutz-Partnerschaften weiterentwickelt, darunter
eine gemeinsame Konferenz von Kommission und EIB zur Milderung des Klimawandels
und zur Anpassung in den AKP- und ÜLG-Inselstaaten, eine Präsentation der
jüngsten Entwicklungen des von der EIB verwalteten Globalen Dachfonds für
Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie ein Rundtischgespräch über
Klimaschutzmaßnahmen und entsprechende Leistungsnormen der multilateralen
Entwicklungsbanken. Um den Beitrag der EIB zu den EU-Zielen bei
der Entwicklungszusammenarbeit auszubauen, wurde eine Reihe von Seminaren zum
Thema „Menschenrechte“ organisiert, um bewährte Verfahren auszutauschen und den
Dialog zwischen den Beteiligten, insbesondere in Zivilgesellschaft,
Geschäftswelt und zwischenstaatlichen Organisationen, zu fördern. Bei dem
Seminar in London im Juni 2010 waren mehr als 80 für Menschenrechte zuständige
Interessenvertreter anwesend; daran schloss sich im Juli 2010 ein zweites
Seminar in Johannesburg an, an dem weitere 40 Interessenvertreter, vorwiegend
aus afrikanischen Staaten, teilnahmen. Im Oktober 2010 wurde schließlich in
Brüssel ein Runder Tisch mit Vertretern der EIB und der Europäischen Kommission
organisiert. Die EIB hat weiterhin detailliert über ihre
Finanzierungen berichtet, die nach den Leitlinien des Ausschusses für
Entwicklungshilfe der OECD potenziell als öffentliche Entwicklungshilfe gelten
können. Die Auslegung der Anwendung dieser Leitlinien auf die Darlehensvergabe
der EIB im Rahmen der EU-Garantie ist Gegenstand intensiver, andauernder
Diskussionen zwischen der OECD und der Kommission. 4. ZUSAMMENARBEIT MIT
INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN Gemeinsame Finanzierungen mit anderen IFI oder
europäischen bilateralen Institutionen machten 2010 43 % des Gesamtfinanzierungsvolumens
der EIB außerhalb der EU (einschließlich AKP-Staaten) aus. Die Kofinanzierungen
stellten im Rahmen des Mandats 64 % aller Finanzierungstätigkeiten
(einschl. FEMIP-Risikokapital aus dem EU-Haushalt) dar. Der Anteil
kofinanzierter Maßnahmen hat seit dem Beginn des Mandatszeitraums stetig
zugenommen, und zwar von 42 % im Jahr 2007 auf 55 % 2008 und
60 % im Jahr 2009. Das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthält
eine Aufstellung der 2010 in den unter das Außenmandat fallenden Regionen
kofinanzierten Maßnahmen. Bei der Halbzeitüberprüfung des Außenmandats
wurde die Zusammenarbeit der EIB mit anderen IFI positiv beurteilt; dabei
wurden der gestiegene Anteil der Kofinanzierung und die zur Gewährleistung
einheitlicher Projektauflagen und sektoraler Bedingungen für alle IFI ggf.
unternommenen Anstrengungen gewürdigt. Die EIB wurde aufgefordert, auch künftig
gemeinsame Kofinanzierungen vorzunehmen und sich dabei zunehmend auf den
„Mutual-Reliance“-Ansatz zu stützen, soweit dies im Interesse der
Projektbegünstigten liegt und die Effizienz der von den IFI geleisteten
finanziellen Unterstützung steigert. Die EIB hat in den von der Kommission in den
letzten Jahren gemeinsam mit der EIB, der EBWE und anderen bilateral tätigen
europäischen Finanzinstitutionen eingerichteten regionalen
Kombinationsfazilitäten (z. B. Nachbarschaftsinvestitionsfazilität,
Investitionsfazilität für Zentralasien, Investitionsrahmen für die westlichen
Balkanstaaten und Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika) eine aktive Rolle
gespielt. Sie wird eine Beteiligung an anderen Fazilitäten in anderen Regionen
(beispielsweise der Lateinamerikanischen Investitionsfazilität) in Betracht
ziehen. Eine neue Absichtserklärung der Kommission,
der EIB-Gruppe und der EBWE wurde 2010 erarbeitet und im März 2011
unterzeichnet. Die neue Absichtserklärung ersetzt die in sie einfließenden
früheren Vereinbarungen in Bezug auf Osteuropa, den Südkaukasus, Russland und
Zentralasien (vom Dezember 2006) und die Türkei (vom Januar 2009). Die
Absichtserklärung wird einen Ausbau der strategischen und operativen
Zusammenarbeit ermöglichen. Die neue Dreiparteien-Absichtserklärung zur
Zusammenarbeit außerhalb der EU sollte überarbeitet werden, sobald die EBWE in
der Mittelmeerregion ihre Tätigkeit aufnimmt. Die EIB setzte 2010 ihre enge Zusammenarbeit
mit anderen IFI und bilateral tätigen europäischen Institutionen fort und baute
so ihre Katalysatorrolle bei der Unterstützung der politischen Ziele und
Standards der EU aus, u. a. im Club der langfristigen Investoren und im
Club der auf langfristige Kredite spezialisierten EU-Institutionen (ISLTC). Im April 2010 war die EIB Gastgeber des
halbjährlichen Treffens der Leiter der multilateralen Entwicklungsbanken in
Luxemburg, bei dem die Koordinierung der Reaktionen dieser Institutionen auf
den Klimawandel sowie Möglichkeiten zur Verbesserung von Koordination und
Effizienz insbesondere bei der Reaktion auf die Wirtschaftskrise besprochen
wurden. Die
Zusammenarbeit mit der AFD und der KfW wurde verstärkt und erhielt mit der
Unterzeichnung der Dreiparteienübereinkunft über das gegenseitige Vertrauen im
Februar 2010 offiziellen Charakter. Die drei Institutionen sind in diesem
Rahmen bestrebt, durch gegenseitige Anerkennung und Nutzung der von jeder
beteiligten Institution für kofinanzierte Projekte angewandten Verfahren und
Normen als Gemeinschaft wirksamer und effizienter zu werden. Bis Ende 2010
wurden Pilotprojekte für die südlichen Nachbarschaftsländer und die AKP-Region
ausgewählt. Der von der
EIB-Gruppe, der WB-Gruppe und der EBWE als Reaktion auf die globale Finanzkrise
im Februar 2009 unterzeichnete gemeinsame Aktionsplan mit anderen IFI zur
Unterstützung des Bankensystems und der Darlehensvergabe an die Realwirtschaft
in Zentralasien und Osteuropa wurde 2010 erfolgreich abgeschlossen und
ermöglichte die Bereitstellung von über 33 Mrd. EUR zur Unterstützung
der Banken und Volkswirtschaften in der betreffenden Region. Das bislang beispiellose Niveau der Zusammenarbeit war von
entscheidender Bedeutung dafür, dass die Fortsetzung des Engagements wichtiger
westlicher Banken in der Region zu einem Zeitpunkt, an dem die internationalen
Märkte nahezu zum Erliegen kamen und privatwirtschaftliche Finanzquellen
versiegten, sichergestellt werden konnte. Ein am 11. März 2011 vorgelegter
Abschlussbericht führte zu dem Fazit, dass die Ziele des gemeinsamen
Aktionsplans erreicht worden sind. Insgesamt hat der gemeinsame Aktionsplan
einen Beitrag dazu geleistet, eine systemweite Bankenkrise und eine gravierende
Kreditverknappung zu verhindern und in vielen Ländern eine Erholung der
Kreditaktivität einzuleiten. [1] SEK(20--) […]. [2] ABl. L 280 vom 27.120.2011, S. 1.