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Document 52012DC0036

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER FINANZIERUNGEN IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2010

/* COM/2012/036 final */

52012DC0036

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER FINANZIERUNGEN IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2010 /* COM/2012/036 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ÜBER FINANZIERUNGEN IM RAHMEN DES EIB-AUSSENMANDATS IM JAHR 2010

INHALTSVERZEICHNIS

1........... EINLEITUNG............................................................................................................... 2

2........... FINANZIERUNGEN.................................................................................................... 3

2.1........ Überblick über den Umfang der EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen     3

2.2........ Beitrag zu den politischen Zielen der EU.......................................................................... 6

2.3........ Aufschlüsselung nach Sektoren........................................................................................ 9

2.4........ Auswirkungen und Mehrwert der EIB-Finanzierungen................................................... 11

3........... ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION..................................................... 12

4........... ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN..... 13

1.           EINLEITUNG

Nach dem Beschluss Nr. 633/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 (nachstehend „der Beschluss“ bzw. „das Mandat“), muss die Kommission auf der Grundlage der EIB-Jahresberichte alljährlich über die EIB-Finanzierungen im Rahmen der im Beschluss vorgesehenen Garantie berichten.

Außerhalb der Europäischen Union, in den Regionen, auf die sich das Mandat erstreckt, stellt die Bank aufgrund von Artikel 16 ihrer Satzung Darlehen und Darlehensbürgschaften mit Deckung durch die EU-Garantie („Finanzierungen im Rahmen des Mandats“) oder auf eigenes Risiko („Finanzierungen auf eigenes Risiko“) bereit. Nachfolgend wird über die EIB-Finanzierungen des Jahres 2010 im Rahmen des Mandats berichtet und eine Zusammenfassung der Finanzierungen auf eigenes Risiko erstellt. Die EIB-Finanzierungen in den AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) werden hingegen in einem gesonderten Jahresbericht behandelt.

Der Bericht verdeutlicht zwei wesentliche Entwicklungen im Jahr 2010, nämlich die Notwendigkeit einer nachhaltigen Darlehensvergabe im Rahmen der Krisenreaktion und die Ausweitung der durch den Klimawandel bedingten Finanzierungen.

Die weltweite Krise traf die Heranführungsländer sowie die östlichen Nachbarstaaten und Russland mit einem realen Rückgang des BIP von 4,5 % bzw. 8 % im Jahr 2009 am härtesten. In den Heranführungsländern wahrte die EIB ihre Schlüsselrolle mit einem Anteil von mehr als einem halben Prozentpunkt des aggregierten BIP und einem Beitrag zur Überwindung der Kreditklemme in der Region. Dementsprechend hat sich die Darlehensvergabe an KMU in der Region 2009 verdoppelt. Im Zuge der Erholung wurde dieser Stimulus vollständig zurückgenommen, und die Darlehensvergabe in der Region befindet sich wieder auf dem Vorkrisenniveau. Die Maßnahmen zur Überwindung der Wirtschaftskrise wurden u. a. in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) im Rahmen eines gemeinsamen Aktionsplans zur Unterstützung der Darlehensvergabe an den Bankensektor und die Realwirtschaft in Mittel- und Osteuropa getroffen. In den Heranführungsländern und den Staaten Afrikas und Lateinamerikas (ALA-Staaten) hat sich die Kreditausweitung im privatwirtschaftlichen Sektor vollständig erholt, während sie in der Mittelmeerregion sowie in den östlichen Nachbarstaaten und in Südafrika unter dem Vorkrisenniveau bleibt. Daher fiel der EIB in diesen Regionen zusätzlich eine wichtige antizyklische Rolle zu.

Der zweite wichtige Trend im Jahr 2010 war eine erhebliche Ausweitung der Tätigkeiten der EIB zur Bekämpfung des Klimawandels, vorwiegend unter Verwendung ihrer eigenen Risikofazilitäten. Die EIB hat insgesamt 1,6 Mrd. EUR in Projekte zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Energie- und Verkehrsbereich investiert, davon mehr als drei Viertel in Asien und Lateinamerika und den östlichen Nachbarstaaten, d. h. den unter das Mandat fallenden Regionen mit der geringsten Energieeffizienz. Im Zusammenspiel mit einem Anstieg energiebezogener Investitionen im Mittelmeerraum zur Unterstützung der Energieversorgungssicherheit Europas kompensierte dieser Schub den 2009 erfolgten Abzug antizyklischer Investitionen vollständig.

In diesem Rahmen hat sich die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der EIB im Laufe des Jahres 2010 weiter intensiviert, insbesondere im Kontext der Halbzeitüberprüfung des Mandats und diverser Mechanismen zur Kombination von Darlehen und Zuschüssen.

Im Laufe des Jahres 2011 wurden insbesondere als Reaktion auf den Arabischen Frühling auf EU-Ebene eine Reihe von Schlüsselinitiativen eingeleitet, zum Beispiel die Aufstockung der Darlehenskapazität der EIB mit der EU-Garantie für die Mittelmeerregion, die G8-Deauville- Partnerschaftsinitiative und die Einrichtung einer Task Force der EU für den südlichen Mittelmeerraum. Der Bericht für das nächste Jahr wird auf den Beitrag der EIB zu diesen Initiativen eingehen.

Detailliertere Informationen und Statistiken über die oben genannten Tätigkeiten, auch auf Projekt-, Sektor-, Länder- und regionaler Ebene, enthält das beigefügte Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen[1]. Sofern nicht anders angegeben, stammen alle Tabellen im vorliegenden Bericht aus diesem Arbeitspapier.

Im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung des EIB-Mandats für Darlehenstätigkeiten in Drittländern hat die Kommission im April 2010 einen Vorschlag für einen neuen Beschluss[2] des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt, der am 25. Oktober 2011 angenommen wurde (Beschluss Nr. 1080/2011/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union). Mit diesem neuen Beschluss, der für die zwischen dem 1. Februar 2007 und dem 31. Dezember 2013 vergebenen Darlehen gilt, wird der Beschluss Nr. 633/2009/EG aufgehoben. Mit dem neuen Beschluss werden zusätzliche Berichterstattungspflichten eingeführt, die für die ab 2012 vergebenen EIB-Darlehen gelten.

2.           FINANZIERUNGEN

2.1.        Überblick über den Umfang der EIB-Finanzierungen in den unter den Beschluss fallenden Regionen

– Mit rund 8,8 Mrd. EUR blieb der Umfang der in den Regionen außerhalb der EU sowohl im Rahmen des Mandats als auch auf eigenes Risiko in den Jahren 2009 und 2010 getätigten EIB-Finanzierungen auf einem Niveau stabil, das ca. 40 % über dem Vorkrisenstand der vorangegangenen Jahre (2007: 6,5 Mrd. EUR, 2008: 6,1 Mrd. EUR) lag. Das Gesamtvolumen für die vom EIB-Außenmandat erfassten Regionen, wozu die ÜLG, AKP- und EFTA-Staaten nicht gehören, belief sich 2010 wie 2009 auf 7,8 Mrd. EUR, gegenüber 5,6 Mrd. EUR im Vorjahr. Der 67 %ige Anstieg (+ 1,2 Mrd. EUR) bei der Darlehensvergabe auf eigenes Risiko wurde 2009 durch eine entsprechende Abnahme bei den Finanzierungen im Rahmen des Mandats ausgeglichen. 2010 wurden im Rahmen des Mandats 46 Projekte finanziert, gegenüber 55 im Jahr 2009.

– Die Gesamtsumme der im Rahmen des Mandats gewährten Darlehen belief sich Ende 2010 auf 16,8 Mrd. EUR, d. h. 65 % der Obergrenze gemäß der Entscheidung 633/2009/EG (25,8 Mrd. EUR). Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen, weitere 2 Mrd. EUR für ein horizontales Klimaschutzmandat bereitzustellen und die im neuen Beschluss vorgesehenen regionalen Obergrenzen anzuheben, um die Darlehensvergabe der EIB in den letzten Jahren des Mandats insbesondere in den Mittelmeer- und Heranführungsländern nicht zu beeinträchtigen. Nach dem neuen Beschluss beträgt die Gesamtobergrenze für das Mandat daher 29,5 Mrd. EUR. Das bis Ende 2010 von der EIB gewährte Kreditvolumen stellt 57 % der neuen Gesamtobergrenze dar.

– Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den Umfang der Finanzierungen, die die EIB mit Eigenmitteln 2009 und 2010 in den unter das Außenmandat fallenden Regionen getätigt hat.

Tabelle 1: Finanzierungen der EIB 2009 und 2010 (Mandat 2007-2013, in Mio. EUR)

Länder || Finanzierungen im Rahmen des Mandats || EIB-Finanzie­rungen auf eigenes Risiko (1) || Summe

(Mio. EUR) || Pauschalgarantie || Deckung politischer Risiken || Summe

|| 2009 || 2010 || 2009 || 2010 || 2009 || 2010 || 2009 || 2010 || 2009 || 2010

Heranführungs­länder || 2615 || 1460 || 250 || 75 || 2865 || 1535 || 1475 || 1796 || 4340 || 3331

Mittelmeer || 1088 || 1663 || 422 || 346 || 1510 || 2009 || 56 || 516 || 1566 || 2525

Osteuropa, Südkaukasus und Russland || 0 || 325 || 233 || 305 || 233 || 631 || 0 || 0 || 233 || 631

Asien und Lateinamerika || 730 || 223 || 417 || 420 || 1147 || 643 || 141 || 579 || 1288 || 1222

Südafrika || 240 || 0 || 40 || 50 || 280 || 50 || 0 || 0 || 280 || 50

Summe || 4673 || 3671 || 1362 || 1196 || 6035 || 4867 || 1672 || 2891 || 7706 || 7758

(1) Finanzierungen, die die EIB im Rahmen folgender Fazilitäten auf eigenes Risiko durchgeführt hat:

- Heranführungsfazilität: Mittelausstattung im Zeitraum 1998-2010: 19,5 Mrd. EUR, davon 6,2 Mrd. EUR für 2007–2010. für den Zeitraum 2011-2013 wurde eine Steigerung um 5,7 Mrd. EUR genehmigt;

- Mittelmeerpartnerschaftsfazilität II: 2 Mrd. EUR für 2007-2013;

- Fazilität für Nachhaltigkeit und Sicherheit der Energieversorgung: 4,5 Mrd. EUR für 2007-2013;

- EFTA-Fazilität: 3,3 Mrd. EUR bis 2013;

- Fazilität für die östlichen Partnerländer: im Dezember 2009 1,5 Mrd. EUR bis 2013 genehmigt.

2010 waren 75 % der im Rahmen des Mandats bewilligten Darlehen von einer Pauschalgarantie abgedeckt, die für staatliche und halbstaatliche Finanzierungen zur Anwendung kommt, während bei 25 % die Garantie zur Absicherung politischer Risiken griff. Das aggregierte Volumen der unter beiden Garantien bewilligten Darlehen stellt 63 % der Gesamtfinanzierungen in den von dem Beschluss erfassten Regionen im Jahr 2010 dar, während die restlichen 37 % der EIB-Darlehensvergabe auf eigenes Risiko in Höhe von 2,9 Mrd. EUR entsprechen, für die keine EU-Garantie gegeben wird.

In den Heranführungsländern lässt der Trend im Rahmen des Mandats nach der außergewöhnlich intensiven Darlehenstätigkeit 2009 für die Investitionsförderung (insbesondere mit Blick auf KMU) im Zuge der EIB-Krisenreaktion für 2010 eine Rückkehr zu den Vorkrisenniveaus erkennen. Dahingegen nahm die Darlehenstätigkeit im Rahmen der Heranführungsfazilität um 22 % auf 1,8 Mrd. EUR zu und übertraf damit 2010 das Volumen im Rahmen des Mandats (1,5 Mrd. EUR). Zur Kompensation der verringerten Auszahlungsmarge im Rahmen des Mandats und angesichts des noch immer erheblichen Bedarfs in der Heranführungsregion hat der Rat der Gouverneure der EIB Anfang 2011 eine Anhebung des Kreditplafonds um 5,7 Mrd. EUR beschlossen.

In den südlichen und östlichen Nachbarregionen wurde die EIB-Finanzierungsaktivität 2010 erheblich ausgeweitet. Im Mittelmeerraum erreichte die Gesamtdarlehensvergabe mit EIB-Eigenmitteln (im Rahmen des Mandats mit der EU-Garantie und der Mittelmeerpartnerschaftsfazilität II auf eigenes Risiko) die Rekordhöhe von 2,5 Mrd. EUR. In den östlichen Nachbarstaaten und Russland stieg die Kreditvergabe seit 2009 auf mehr als das Doppelte an und erreichte 631 Mio. EUR.

In Asien und Lateinamerika war die Darlehensvergabe im Rahmen des Mandats rückläufig, allerdings wurde im Rahmen der Fazilität für Nachhaltigkeit und Sicherheit der Energieversorgung ein nahezu gleichwertiger Anstieg des Kreditvolumens für diese Region erreicht. Die Summe der im Rahmen des Mandats und auf eigenes Risiko in den ALA-Staaten vergebenen Darlehen betrug 1,2 Mrd. EUR.

In Südafrika wurde nach zahlreichen 2009 gewährten Darlehen (Volumen: 280 Mio. EUR) 2010 ein neues Darlehen in Höhe von 50 Mio. EUR vergeben.

2.2.        Beitrag zu den politischen Zielen der EU

Die Finanzierungen im Rahmen des Beschlusses sollen zur Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der Union beitragen. So werden in dem Beschluss insbesondere einige spezifische politische Ziele genannt, die durch die Finanzierungen der EIB in Drittländern angestrebt werden sollen. Tabelle 2 enthält eine Zusammenfassung der Hauptziele von EIB-Finanzierungen in den vom Beschluss abgedeckten Regionen.

Tabelle 2: Zusammenfassung der Hauptziele der im Rahmen des Beschlusses durchgeführten EIB-Finanzierungen

Wichtigste im Beschluss genannte Ziele         HFL            MED          OST            ALA  SA Energieversorgungssicherheit            X                 X                 X                 X                 X Umweltschutz                                  X                 X                 X                 X                 X Entwicklung des privaten Sektors, KMU               X                 X                 X                 X Infrastrukturentwicklung, einschließl. Ausbau der TEN             X                 X                 X        X Heranführungshilfe                           X                 Unterstützung der Präsenz der EU    X                

Durch den neuen Beschluss werden die Ziele der Finanzierungen regionenübergreifend stärker abgestimmt.

Energieversorgungssicherheit für die Mitgliedstaaten und Umweltschutz sind Ziele, die in allen unter den Beschluss fallenden Regionen gleichermaßen verfolgt werden. In der nachfolgenden Tabelle wird das Volumen der EIB-Finanzierungen im Zeitraum 2009-2010 zur Förderung dieser Ziele dargestellt.

Tabelle 3: EIB-Finanzierungen, die 2009 und 2010 zur Förderung von Energieversorgungssicherheit und Umweltschutz bewilligt wurden

|| 2009 || 2010

- im Rahmen des Mandats || ||

|| ||

Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten || 25 || 20

|| ||

Umweltschutz || 1032 || 742

- Klimaschutz || 518 || 390

- Wasser und Abwasser || 351 || 337

- Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen || 161 || 0

- Verringerung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen || 3 || 16

|| ||

Nachhaltige Siedlungen (Referenzwerte) || 443 || 572

- Nachhaltiger Verkehr || 386 || 442

- Stadterneuerung und -sanierung || 48 || 0

- Gesundheitswesen || 0 || 130

|| ||

- im Rahmen der EIB-Fazilitäten auf eigenes Risiko || ||

|| ||

Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten || 0 || 500

Umweltschutz || 196 || 1.014

Nachhaltige Gemeinschaften || 0 || 27

|| ||

Summe (Mandat + Fazilitäten) in den unter den Beschluss fallenden Regionen

|| ||

Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten || 25 || 520

Umweltschutz || 1228 || 1756

Nachhaltige Gemeinschaften || 433 || 599

|| ||

Im Laufe der letzten Jahre hat die EIB die Darlehensvergabe im Interesse des Klimaschutzes intensiviert und ihr allgemeines Engagement für das von der EU angestrebte Ziel eines kohlenstoffemissionsarmen und klimaverträglichen Wachstums innerhalb und außerhalb der Union insbesondere im Anschluss an den UNFCC-Gipfel in Kopenhagen verstärkt. Für 2010 hatte die EIB sich selbst das Ziel gesetzt, 20 % des gesamten Kreditvolumens im Bereich der Klimapolitik zu vergeben. Dieser Zielwert soll in den kommenden Jahren schrittweise angehoben werden.

Auf der Grundlage der bei Investitionen in der EU gewonnenen Erfahrungen und Einsichten hat die EIB ihre Finanzierungstätigkeit auf dem Gebiet des Klimaschutzes in den unter das Mandat fallenden Regionen rasch ausgeweitet. Die EIB spielt auch eine aktive Rolle in den spezifischen Klimaschutzsparten, die Ende 2010 in allen regionalen EU-Investitionsfazilitäten eingerichtet wurden. Sie ist daher gut positioniert, um den Kapazitätsaufbau, die Entwicklung und Verbreitung von Wissen sowie klimafreundliche Technologien in Entwicklungsländern zu fördern.

Weitere Einzelheiten zum Umfang, in dem die EIB zu den im Beschluss genannten politischen Zielen der EU beitragen soll, sind dem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zu entnehmen.

Die 2010 vorgenommene Halbzeitüberprüfung des EIB-Mandats führte zu dem Schluss, dass die durchgeführten EIB-Finanzierungen zwar generell im Einklang mit der auswärtigen Politik der Union standen, die Verknüpfung zwischen den politischen Zielen der Union und deren praktischer Umsetzung durch die EIB allerdings gestärkt und deutlicher herausgestellt und strukturiert werden sollte. Dies spiegelt sich im neuen Beschluss wieder, der vorsieht, dass die Kommission und die EIB regionale technische operative Leitlinien entwickeln, um die Durchführung der EIB-Tätigkeiten, die im Rahmen des Mandats festgelegten übergeordneten Ziele und die regionalen Strategien und Prioritäten der EU stärker miteinander zu verbinden.

2.3.        Aufschlüsselung nach Sektoren

Tabelle 4 gibt einen Überblick über die regionale und sektorale Verteilung der 2010 im Rahmen des Beschlusses bewilligten EIB-Darlehen.

Tabelle 4: Sektorale Aufschlüsselung der 2010 im Rahmen des Mandats bewilligten Darlehen (in Mio. EUR)

Region || Insge­samt || Energie || Verkehr || Industrie und Dienst­leistungen || Wasser, Hygiene || Kreditlinien für KMU || Infrastruktur f. Gesundheit und Bildung

Heranfüh­rungsländer (HFL) || 1 535 || 40 || 3 % || 375 || 24 % || 650 || 42 % || 167 || 11 % || 253 || 16 % || 50 || 3 %

Mittelmeer­länder (MED) || 2 009 || 939 || 47 % || 539 || 27 % || 346 || 17 % || 55 || 3 % || || || 130 || 6 %

Östl. Nach­barländer und Russland (OST) || 631 || 350 || 56 % || 85 || 13 % || 75 || 12 % || 66 || 10 % || 55 || 9 % || ||

Asien und Lateinamerika (ALA) || 643 || 290 || 45 % || 223 || 35 % || 130 || 20 % || || || || || ||

Südafrika (SA) || 50 || || || || || || || 50 || 100 % || || || ||

Summe || 4 868 || 1 619 || 33 % || 1 222 || 25 % || 1 201 || 25 % || 338 || 7 % || 308 || 6 % || 180 || 4 %

Energie war 2010 mit einem Finanzierungsvolumen im Rahmen des Mandats von 1,6 Mrd. EUR der bedeutendste Sektor. Der auf Energieeffizienz (330 Mio. EUR) und erneuerbare Energien (100 Mio. EUR) entfallende Anteil entsprach 27 % des im Rahmen des Mandats für den Energiebereich vergebenen Kreditvolumens. Im Bereich der erneuerbaren Energiequellen wurden in Georgien zwei Wasserkraftprojekte finanziert, die als Angelpunkte der georgischen Energiestrategie gelten und durch die das Land in der Region zum Nettoexporteur von Strom aus Wasserkraft werden soll.

Auf den Bereich Verkehr (Schienen-, Straßen-, Hafen- und Nahverkehrsinfrastruktur) entfielen 25 % der im Rahmen des Mandats insgesamt vergebenen Darlehen. 44 % der in diesem Sektor vergebenen Darlehen waren Beiträge der EIB zur Finanzierung von drei großen Land- und Seeverkehrsinfrastrukturprojekten in Marokko und Tunesien, und 19 % entfielen auf drei Projekte in Serbien zur Entwicklung von Verkehrsachsen zur Anbindung an TEN.

Auf den Dienstleistungssektor entfielen circa 13 % der im Rahmen des Mandats vergebenen Darlehen, womit u. a. Beiträge zu drei Investitionsprogrammen zur Stärkung wissensgestützter Wirtschaften sowie Forschungs- und Innovationskapazitäten in Serbien und der Türkei geleistet wurden. 10 % der Darlehen flossen in den Industriesektor, auf dem zwei Projekte in Ägypten und Brasilien finanziert wurden, die zu umweltverträglicherer Produktion und geringerer Umweltverschmutzung durch die Industrie führen werden. Die Darlehensvergabe im Landwirtschaftssektor umfasste einen Kredit in Höhe von 75 Mio. EUR (1,5 %) an die Republik Moldau als Beitrag zur Überwindung struktureller Schwächen in der moldauischen Weinindustrie (überwiegend KMU) vom Weinberg bis zu Abfüllung und Versand.

Für die Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur wurden Darlehen in Höhe von 337 Mio. EUR (das entspricht 7 % des Gesamtdarlehensvolumens) für neun Projekte in allen Regionen des Mandats außer den ALA-Ländern bereitgestellt. Die EIB trägt entsprechend den Millennium-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen zur Verbesserung des nachhaltigen Zugangs zu sauberem Trinkwasser und Hygiene bei. Diese Projekte wirken sich in der Regel ausgesprochen positiv auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit aus und steigern allgemein die Lebensqualität der betreffenden Bevölkerung. Sieben der neun finanzierten Projekte wurden im Zuge eines höheren Konzessionsniveaus oder der Unterstützung der Projektdurchführung neben dem EIB-Darlehen mit technischer Hilfe oder anderen Zuschüssen gefördert.

Die vermittelten Kreditlinien für KMU im Rahmen des Mandats beliefen sich auf 308 Mio. EUR (6 % des Gesamtdarlehensvolumens). Im Rahmen der Heranführungsfazilität wurden über Kreditlinien für KMU höhere Finanzmittel zur Verfügung gestellt (980 Mio. EUR). Diese Mittel werden durch eine Reihe öffentlicher und privater Institutionen kanalisiert, die Darlehen an verschiedene andere Sektoren weiterreichen. Ein Teil dieser Darlehen wird im Rahmen eines gemeinsamen Aktionsplans mit anderen IFI zur Unterstützung des Bankensystems und der Darlehensvergabe an die Realwirtschaft in Mittel- und Osteuropa (einschließlich Westbalkan und Türkei) bereitgestellt. Daneben wurden zwei Darlehen (über 55 Mio. EUR) in Georgien und der Republik Moldau im Rahmen der Initiative Östliche Partnerschaft für KMU ausgeweitet.

4 % der Gesamtdarlehenssumme wurden für zwei Projekte im Bereich der Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur bereitgestellt. In Serbien wurden 50 Mio. EUR für Investitionen zur Überwindung systemischer Schwierigkeiten in den Grund- und Sekundarschulen bereitgestellt, während in Syrien 2010 ein zweites Darlehen für ein Investitionsprogramm vergeben wurde, wodurch das Land in die Lage versetzt werden soll, den Gesundheitsfürsorgebedarf der Bevölkerung besser zu decken, indem unter anderem die sich wandelnden demographischen und epidemiologischen Probleme angegangen werden.

2.4.        Auswirkungen und Mehrwert der EIB-Finanzierungen

Die EIB beurteilt den Mehrwert ihrer Maßnahmen auf der Grundlage eines Rahmens mit den drei folgenden Säulen:

Säule 1 – Kongruenz mit und Beitrag zu politischen Zielen der EU

Säule 2 – Qualität und Solidität des Projekts;

Säule 3 – finanzieller und nichtfinanzieller Beitrag der EIB zum Projekt.

Finanzierungen in den Heranführungsländern werden anhand des gleichen Rahmens – nämlich des geschaffenen Mehrwerts – bewertet wie Finanzierungen innerhalb der EU. Für alle anderen unter den Beschluss fallenden Regionen wendet die EIB die so genannte systematische Abschätzung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen (ESIAF) an – ein Rahmen, der den unterschiedlichen Erfordernissen und Charakteristika der verschiedenen Regionen sowie den dort verfolgten Finanzierungszielen gerecht wird.

Diese Folgenabschätzung führt die EIB vorab mit Hilfe der in der Phase der Projektbewertung gesammelten Fakten und Daten durch. Dieser Rahmen ermöglicht es, während der gesamten Projektlaufzeit wertvolle Informationen und Referenzwerte vor allem für die Überwachung und Ex-post-Evaluierung zu sammeln.

Tabelle 5a: Bewertung des Mehrwerts der 2010 in den Heranführungsländern bewilligten Darlehen (Höchstwert: 200)

Einstufung der Auswirkungen || Säule 1 || Säule 2 || Säule 3 || Durch­schnitts­wert || Bewilligte Darlehen

Mandat mit EU-Garantie || 139 || 128 || 151 || 139 || 10

Heranfüh­rungsfazilität || 129 || 139 || 150 || 139 || 14

Tabelle 5b: Bewertung des Mehrwerts der 2010 in der Mittelmeerregion, den östlichen Nachbarstaaten und Russland, Asien und Lateinamerika sowie Südafrika bewilligten Darlehen

Einstufung der Auswirkungen || Säule 1 || Säule 2 – Investitions-darlehen || Säule 2 – Intermediär vergebene Darlehen (KMU) || Säule 3

hoch || 29 (76 %) || 11 (35 %) || 1 (14 %) || 25 (66 %)

mittel || 9 (24 %) || 19 (61 %) || 6 (86 %) || 11 (29 %)

mäßig || 0 || 1 (3 %) || 0 || 0

niedrig || 0 || 0 || 0 || 0

Summe || 38 (100 %) || 31 (100 %) || 7 (100 %) || 38 (100 %)

In den Heranführungsländern können für Säule 1 und 2 geringe Unterschiede zwischen den mit EU-Garantie und auf eigenes Risiko vergebenen Darlehen beobachtet werden, was teilweise den Umstand widerspiegelt, dass das Mandat vorwiegend auf Projekte mit relativ höheren Risiken ausgerichtet ist, bei denen die EU-Garantie den höchsten Mehrwert bietet.

In den anderen unter das Mandat fallenden Regionen erzielten neun Darlehen in allen drei Säulen „hohe“ Gesamtbewertungen; hiervon werden acht für Investitionen mit ökologischer Zielsetzung (erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz, Verringerung der Umweltverschmutzung durch die Industrie, Wasserversorgung und nachhaltiger Verkehr) bereitgestellt, und bei einem handelt es sich um einen regionalen Mezzanine-Fonds für FEMIP-Risikokapital.

3.           ZUSAMMENARBEIT MIT DER KOMMISSION

Die Kommission und die EIB arbeiteten im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des EIB-Mandats für Darlehenstätigkeiten in Drittländern intensiv zusammen. Der von einem Lenkungsausschuss aus Sachverständigen erarbeitete Bericht und die von einem externen Berater durchgeführte Bewertung bildeten die Grundlage für den Vorschlag, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat im April 2010 vorgelegt hat. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren für die Änderung des Beschlusses wurde im Oktober 2011 abgeschlossen. Der neue Beschluss sieht eine noch intensivere Zusammenarbeit und weitere Synergien zwischen der Kommission und der EIB sowie dem neu eingerichteten EAD vor.

Im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2013 haben die Kommission und die EIB Überlegungen in Bezug auf neue Finanzinstrumente zur Unterstützung der EU-Außenpolitik eingeleitet. Die deutliche Ausweitung der Nutzung innovativer Finanzinstrumente dürfte es ermöglichen, dass ein größerer Anteil von EU-Zuschüssen mit Darlehen kombiniert oder im Rahmen von Beteiligungsfinanzierungen und anderen Instrumenten der Risikoteilung verwendet wird, um zusätzliche Finanzmittel – insbesondere von Investoren aus dem privatwirtschaftlichen Sektor – zur Deckung des Investitionsbedarfs unserer Partnerländer zu mobilisieren. Die Verwendung innovativer Finanzinstrumente in der Außenpolitik sollte von einer „EU-Plattform für Zusammenarbeit und Entwicklung“ gefördert werden, um die Wirksamkeit und Effizienz von EU-Finanzierungen in Drittländern zu steigern.

Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen erreichte 2010 nahezu 30 % des Gesamtfinanzierungsvolumens der EIB. Während der 16. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Cancun hat die EIB durch unterschiedliche Veranstaltungen ihre Klimaschutz-Partnerschaften weiterentwickelt, darunter eine gemeinsame Konferenz von Kommission und EIB zur Milderung des Klimawandels und zur Anpassung in den AKP- und ÜLG-Inselstaaten, eine Präsentation der jüngsten Entwicklungen des von der EIB verwalteten Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie ein Rundtischgespräch über Klimaschutzmaßnahmen und entsprechende Leistungsnormen der multilateralen Entwicklungsbanken.

Um den Beitrag der EIB zu den EU-Zielen bei der Entwicklungszusammenarbeit auszubauen, wurde eine Reihe von Seminaren zum Thema „Menschenrechte“ organisiert, um bewährte Verfahren auszutauschen und den Dialog zwischen den Beteiligten, insbesondere in Zivilgesellschaft, Geschäftswelt und zwischenstaatlichen Organisationen, zu fördern. Bei dem Seminar in London im Juni 2010 waren mehr als 80 für Menschenrechte zuständige Interessenvertreter anwesend; daran schloss sich im Juli 2010 ein zweites Seminar in Johannesburg an, an dem weitere 40 Interessenvertreter, vorwiegend aus afrikanischen Staaten, teilnahmen. Im Oktober 2010 wurde schließlich in Brüssel ein Runder Tisch mit Vertretern der EIB und der Europäischen Kommission organisiert.

Die EIB hat weiterhin detailliert über ihre Finanzierungen berichtet, die nach den Leitlinien des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD potenziell als öffentliche Entwicklungshilfe gelten können. Die Auslegung der Anwendung dieser Leitlinien auf die Darlehensvergabe der EIB im Rahmen der EU-Garantie ist Gegenstand intensiver, andauernder Diskussionen zwischen der OECD und der Kommission.

4.           ZUSAMMENARBEIT MIT INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN

Gemeinsame Finanzierungen mit anderen IFI oder europäischen bilateralen Institutionen machten 2010 43 % des Gesamtfinanzierungsvolumens der EIB außerhalb der EU (einschließlich AKP-Staaten) aus. Die Kofinanzierungen stellten im Rahmen des Mandats 64 % aller Finanzierungstätigkeiten (einschl. FEMIP-Risikokapital aus dem EU-Haushalt) dar. Der Anteil kofinanzierter Maßnahmen hat seit dem Beginn des Mandatszeitraums stetig zugenommen, und zwar von 42 % im Jahr 2007 auf 55 % 2008 und 60 % im Jahr 2009. Das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthält eine Aufstellung der 2010 in den unter das Außenmandat fallenden Regionen kofinanzierten Maßnahmen.

Bei der Halbzeitüberprüfung des Außenmandats wurde die Zusammenarbeit der EIB mit anderen IFI positiv beurteilt; dabei wurden der gestiegene Anteil der Kofinanzierung und die zur Gewährleistung einheitlicher Projektauflagen und sektoraler Bedingungen für alle IFI ggf. unternommenen Anstrengungen gewürdigt. Die EIB wurde aufgefordert, auch künftig gemeinsame Kofinanzierungen vorzunehmen und sich dabei zunehmend auf den „Mutual-Reliance“-Ansatz zu stützen, soweit dies im Interesse der Projektbegünstigten liegt und die Effizienz der von den IFI geleisteten finanziellen Unterstützung steigert.

Die EIB hat in den von der Kommission in den letzten Jahren gemeinsam mit der EIB, der EBWE und anderen bilateral tätigen europäischen Finanzinstitutionen eingerichteten regionalen Kombinationsfazilitäten (z. B. Nachbarschaftsinvestitionsfazilität, Investitionsfazilität für Zentralasien, Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten und Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika) eine aktive Rolle gespielt. Sie wird eine Beteiligung an anderen Fazilitäten in anderen Regionen (beispielsweise der Lateinamerikanischen Investitionsfazilität) in Betracht ziehen.

Eine neue Absichtserklärung der Kommission, der EIB-Gruppe und der EBWE wurde 2010 erarbeitet und im März 2011 unterzeichnet. Die neue Absichtserklärung ersetzt die in sie einfließenden früheren Vereinbarungen in Bezug auf Osteuropa, den Südkaukasus, Russland und Zentralasien (vom Dezember 2006) und die Türkei (vom Januar 2009). Die Absichtserklärung wird einen Ausbau der strategischen und operativen Zusammenarbeit ermöglichen. Die neue Dreiparteien-Absichtserklärung zur Zusammenarbeit außerhalb der EU sollte überarbeitet werden, sobald die EBWE in der Mittelmeerregion ihre Tätigkeit aufnimmt.

Die EIB setzte 2010 ihre enge Zusammenarbeit mit anderen IFI und bilateral tätigen europäischen Institutionen fort und baute so ihre Katalysatorrolle bei der Unterstützung der politischen Ziele und Standards der EU aus, u. a. im Club der langfristigen Investoren und im Club der auf langfristige Kredite spezialisierten EU-Institutionen (ISLTC).

Im April 2010 war die EIB Gastgeber des halbjährlichen Treffens der Leiter der multilateralen Entwicklungsbanken in Luxemburg, bei dem die Koordinierung der Reaktionen dieser Institutionen auf den Klimawandel sowie Möglichkeiten zur Verbesserung von Koordination und Effizienz insbesondere bei der Reaktion auf die Wirtschaftskrise besprochen wurden.

Die Zusammenarbeit mit der AFD und der KfW wurde verstärkt und erhielt mit der Unterzeichnung der Dreiparteienübereinkunft über das gegenseitige Vertrauen im Februar 2010 offiziellen Charakter. Die drei Institutionen sind in diesem Rahmen bestrebt, durch gegenseitige Anerkennung und Nutzung der von jeder beteiligten Institution für kofinanzierte Projekte angewandten Verfahren und Normen als Gemeinschaft wirksamer und effizienter zu werden. Bis Ende 2010 wurden Pilotprojekte für die südlichen Nachbarschaftsländer und die AKP-Region ausgewählt.

Der von der EIB-Gruppe, der WB-Gruppe und der EBWE als Reaktion auf die globale Finanzkrise im Februar 2009 unterzeichnete gemeinsame Aktionsplan mit anderen IFI zur Unterstützung des Bankensystems und der Darlehensvergabe an die Realwirtschaft in Zentralasien und Osteuropa wurde 2010 erfolgreich abgeschlossen und ermöglichte die Bereitstellung von über 33 Mrd. EUR zur Unterstützung der Banken und Volkswirtschaften in der betreffenden Region. Das bislang beispiellose Niveau der Zusammenarbeit war von entscheidender Bedeutung dafür, dass die Fortsetzung des Engagements wichtiger westlicher Banken in der Region zu einem Zeitpunkt, an dem die internationalen Märkte nahezu zum Erliegen kamen und privatwirtschaftliche Finanzquellen versiegten, sichergestellt werden konnte. Ein am 11. März 2011 vorgelegter Abschlussbericht führte zu dem Fazit, dass die Ziele des gemeinsamen Aktionsplans erreicht worden sind. Insgesamt hat der gemeinsame Aktionsplan einen Beitrag dazu geleistet, eine systemweite Bankenkrise und eine gravierende Kreditverknappung zu verhindern und in vielen Ländern eine Erholung der Kreditaktivität einzuleiten.

[1]               SEK(20--) […].

[2]               ABl. L 280 vom 27.120.2011, S. 1.

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