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Document 52012BP0486

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 zu dem Standpunkt des Rates zum neuen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 — alle Einzelpläne (17195/2012 — C7-0399/2012 — 2012/2307(BUD))

ABl. C 434 vom 23.12.2015, p. 192–196 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 434/192


P7_TA(2012)0486

Neuer Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2013 — alle Einzelpläne

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 zu dem Standpunkt des Rates zum neuen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 — alle Einzelpläne (17195/2012 — C7-0399/2012 — 2012/2307(BUD))

(2015/C 434/34)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (1),

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

in Kenntnis des Beschlusses des Europäischen Rates EUCO 76/12 vom 28. und 29. Juni 2012 über einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der von den Mitgliedstaaten beschlossen wurde,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2012 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2013 — Einzelplan III — Kommission (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2012 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2013 (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2012 zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2013 (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans 2013 (7),

unter Hinweis darauf, dass der Vermittlungsausschuss binnen der in Artikel 314 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen 21 Tage keinen gemeinsamen Text beschlossen hat,

in Kenntnis des von der Kommission am 23. November 2012 angenommenen neuen Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 (COM(2012)0716),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Haushalts-Trilogs vom 29. November 2012,

in Kenntnis des Standpunkts zum neuen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, der vom Rat am 6. Dezember 2012 festgelegt und dem Parlament am selben Tag zugeleitet wurde (17195/2012 — C7-0399/2012),

gestützt auf Artikel 75b seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0410/2012),

1.

weist darauf hin, dass der „Paketentwurf“, auf den sich Parlament und Rat im Rahmen des Trilogs vom 29. November 2012 nach schwierigen Verhandlungen geeinigt haben, aus drei Elementen besteht: dem Berichtigungshaushalt Nr. 6/2012 über 6 Mrd. EUR, durch den der Mangel an Mitteln für Zahlungen bis zum 31. Oktober 2012 teilweise abgedeckt wird, dem Haushalt der Europäischen Union für 2013 in Höhe von 1 50  898,391 Mio. EUR für Verpflichtungsermächtigungen und 1 32  836,988 Mio. EUR für Zahlungsermächtigungen sowie drei gemeinsamen Erklärungen, mit denen sichergestellt wird, dass der tatsächliche Zahlungsbedarf in den Jahren 2012 und 2013 angemessen abgedeckt wird;

2.

begrüßt die Gesamthöhe der vereinbarten Verpflichtungsermächtigungen, die im Vergleich zur ersten Lesung des Rates eine Erhöhung um 1,1 Mrd. EUR darstellt; begrüßt ferner, dass der größte Teil seiner politischen Prioritäten im Haushalt des nächsten Jahres gesichert ist, wobei insbesondere auf die ordnungsgemäße Umsetzung des Engagements der Union für Wachstum und Beschäftigung im Sinne der Strategie Europa 2020 hingewiesen wird;

3.

stellt fest, dass die Gesamthöhe der für 2013 vereinbarten Mittel im Vergleich zum Haushalt 2012 nach der Annahme von 6 Mrd. EUR im Berichtigungshaushalt Nr. 6/2012 um 2,15 % gekürzt wurde;

4.

weist darauf hin, dass der festgelegte Gesamtumfang der Zahlungen aufgrund der unnachgiebigen Haltung des Rates in den Verhandlungen um 5 Mrd. EUR niedriger liegt als in den Schätzungen zum Finanzbedarf im Haushaltsentwurf der Kommission für 2013; äußert sich besorgt darüber, dass dieser Mittelumfang nicht ausreichen wird, um den tatsächlichen Zahlungsbedarf im nächsten Jahr abzudecken und den auf dem Europäischen Rat im Juni 2012 beschlossenen Pakt für Wachstum und Beschäftigung rasch umzusetzen; bekundet jedoch seine Überzeugung, dass die Kosten einer Nichteinigung weit schwerwiegendere Folgen und viel nachteiligere Auswirkungen auf die Umsetzung der Maßnahmen und Programme der Union hätten; fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat ab dem 31. Oktober 2012 monatlich über die Entwicklung der Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten für die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds sowie die Fonds für ländliche Entwicklung und Fischerei Bericht zu erstatten (Aufschlüsselung pro Mitgliedstaat und Fonds); fordert die Einsetzung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den Zahlungen, in der die beiden Teile der Haushaltsbehörde gemeinsame Schlussfolgerungen über das weitere Vorgehen ausarbeiten;

5.

misst den zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen im Anhang zu dieser Entschließung daher höchste politische Bedeutung bei; beabsichtigt, auf allen Ebenen und mit allen Mitteln darüber zu wachen, dass diese Erklärungen eingehalten und die notwendigen zusätzlichen Mittel von den Mitgliedstaaten im nächsten Jahr bereitgestellt werden, damit die Union in der Lage ist, ihre Rechnungen zu begleichen und ihre institutionelle Glaubwürdigkeit sowie ihre Kreditwürdigkeit zu bewahren;

6.

verbindet seine Zustimmung zum Haushaltsplan 2013 mit der Bedingung, dass spezifische Garantien auf höchster politischer Ebene der drei Organe bezüglich der Finanzierung der für 2012 fehlenden Zahlungen in Höhe von 2,9 Mrd. EUR erreicht werden, die keinesfalls zu einer Kürzung der Zahlungsermächtigungen für 2013 führen dürfen;

7.

weist erneut darauf hin, dass die einzige Lösung für diese Pattsituation, durch die die Haushaltsverhandlungen jedes Jahr schwieriger werden, darin besteht, die Frage der Finanzierung der Union rasch und auf verantwortungsvolle Weise zu beantworten, indem mit Beginn des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens ein echtes Eigenmittelsystem in Kraft tritt, durch das der Spaltung der Union in Nettobeitragszahler und Nettoempfänger ein Ende gesetzt wird;

8.

billigt den neuen Entwurf für den Haushaltsplan 2013 in der durch den Rat geänderten Fassung;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Haushaltsplan endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

10.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0077.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0109.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0289.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0359.


ANHANG

IM RAHMEN DER VERHANDLUNGEN ÜBER DEN HAUSHALTSPLAN 2013 VEREINBARTE GEMEINSAME ERKLÄRUNGEN DER DREI ORGANE

10. Dezember 2012

Der Präsident des Europäischen Parlaments, der Präsident des Rates der Europäischen Union und der Präsident der Europäischen Kommission erklären, dass die drei nachfolgenden gemeinsamen Erklärungen von den drei Organen im Rahmen der Annahme des Haushaltsplans für 2013 vereinbart wurden:

Gemeinsame Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen für das Jahr 2013

Unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten derzeit unternommenen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung einigen sich der Rat und das Europäische Parlament unter Kenntnisnahme der von der Kommission für 2013 vorgeschlagenen Höhe der Zahlungen auf eine Verringerung der Höhe der Mittel für Zahlungen für 2013 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf der Kommission. Sie fordern die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen im Einklang mit dem Vertrag einzuleiten und insbesondere zusätzliche Mittel für Zahlungen in einem Berichtigungshaushaltsplan zu beantragen, falls sich die in den Haushaltsplan 2013 eingesetzten Mittel als nicht ausreichend erweisen, um die Ausgaben unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), der Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung), der Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen), der Rubrik 3 (Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht) und der Rubrik 4 (Die EU als globaler Akteur) zu decken.

Ferner fordern das Europäische Parlament und der Rat die Kommission nachdrücklich auf, bis spätestens Mitte Oktober 2013 aktualisierte Zahlenangaben zum Stand und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen im Rahmen der Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung) und zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen) vorzulegen sowie erforderlichenfalls einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans zu unterbreiten. Der Rat und das Europäische Parlament sind sich bewusst, dass ein Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans bereits Mitte 2013 erforderlich sein kann. Im Hinblick auf eine Erleichterung des Beschlusses über die Höhe der Mittel für Zahlungen im Kontext des jährlichen Haushaltsverfahrens kommen die drei Organe überein, zu sondieren, wie die Voranschläge der Mittel für Zahlungen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung besser auf den entsprechenden Bedarf abgestimmt werden können.

Das Europäische Parlament und der Rat werden so rasch wie möglich Stellung zu jedwedem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans nehmen, um Deckungslücken bei den Zahlungsermächtigungen zu vermeiden. Darüber hinaus verpflichten sich der Rat und das Europäische Parlament, alle etwaigen Übertragungen von Mitteln für Zahlungen — auch zwischen den Rubriken des Finanzrahmens — zügig zu bearbeiten, damit die in den Haushaltsplan eingestellten Mittel für Zahlungen bestmöglich genutzt und an den tatsächlichen Haushaltsvollzug und Bedarf angeglichen werden.

Gemäß Nummer 18 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung weisen das Europäische Parlament und der Rat darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Ausführungsbedingungen eine geordnete Entwicklung der Gesamtmittel für Zahlungen im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen gewährleistet werden muss, damit eine ungewöhnliche Entwicklung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen („RAL“) vermieden wird.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden den Stand der Ausführung des Haushaltsplans 2013 im Verlauf des gesamten Jahres aktiv überwachen, wobei sie sich auf die Ausführung der Zahlungen, die eingegangenen Erstattungsanträge und die aktualisierten Vorausschätzungen auf der Grundlage ausführlicher Informationen der Kommission konzentrieren werden.

In jedem Fall weisen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf ihre gemeinsame Verantwortung gemäß Artikel 323 AEUV hin, der wie folgt lautet: „Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen sicher, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen“.

Gemeinsame Erklärung zum Zahlungsbedarf für 2012

Das Europäische Parlament und der Rat nehmen zur Kenntnis, dass die Kommission in Bezug auf die Höhe der von ihr im Haushaltsplanentwurf für 2013 vorgeschlagenen Zahlungen von der Annahme ausging, dass der Zahlungsbedarf für 2012 durch die verfügbaren Mittel im Haushaltsplan 2012 gedeckt würde. Die im Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2012 bewilligten zusätzlichen Mittel für Zahlungen wurden jedoch um 2,9 Mrd. EUR gegenüber dem von der Kommission vorgeschlagenen Betrag gekürzt und entsprechen nicht der Höhe sämtlicher eingegangener Zahlungsanträge.

Daher verpflichtet sich die Kommission, zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr 2013 einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzulegen, der allein dem Zweck dient, die im Jahr 2012 ausgesetzten Anträge — sobald die Aussetzungen aufgehoben sind — und die sonstigen ausstehenden rechtlichen Verpflichtungen unbeschadet der ordnungsgemäßen Ausführung des Haushaltsplans 2013 abzudecken.

Im Hinblick auf eine vernünftige und genaue EU-Haushaltsplanung werden der Rat und das Europäische Parlament so rasch wie möglich zu diesem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans Stellung nehmen, damit alle etwaigen offenen Lücken geschlossen werden.

Gemeinsame Erklärung zu Rubrik 5 und die Anpassung der Dienstbezüge und Versorgungsbezüge

Das Europäische Parlament und der Rat kommen überein, zu diesem Zeitpunkt die budgetären Auswirkungen der Anpassung der Dienstbezüge von 2011 nicht in den Haushaltsplan für 2013 einzustellen. Unbeschadet der Position des Rates in den Rechtssachen C-66/12, C-63/12, C-196/12 und C-453/12 ersuchen sie gemeinsam die Kommission, sofern der Gerichtshof zugunsten der Kommission entscheidet, umgehend einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans zur bedarfsmäßigen Finanzierung der Auswirkungen der Anpassung von 2011 für die Organe, einschließlich der Rückwirkung auf die Vorjahre und etwaiger Verzugszinsen, vorzulegen.

Das Europäische Parlament und der Rat verpflichten sich somit, einen solchen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans so rasch wie möglich zu billigen und die erforderlichen zusätzlichen Mittel ohne Gefährdung der politischen Prioritäten bereitzustellen.

Die obenstehenden Erklärungen werden gemäß Artikel 314 Artikel 4a AEUV vorbehaltlich der Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Standpunkt des Rates vom 6. Dezember 2012 zum Haushaltsplan 2013 vereinbart.


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