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Document 52012AR1662

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Paket ‚Verantwortungsbewusste Unternehmen‘  “

    ABl. C 277 vom 13.9.2012, p. 171–179 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.9.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 277/171


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Paket ‚Verantwortungsbewusste Unternehmen‘ “

    2012/C 277/17

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    begrüßt, dass die Kommission in der Leitinitiative „Innovationsunion“ der Strategie Europa 2020, in der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung und in der Binnenmarktakte die Sozialwirtschaft und die soziale Innovation zu zentralen Anliegen gemacht hat;

    teilt den Standpunkt, dass eine strategische Überprüfung der sozialen Verantwortung der Unternehmen von zunehmender Bedeutung für deren Wettbewerbsfähigkeit ist. Diese Überprüfung kann das Risikomanagement fördern, Kosteneinsparungen bewirken und den Zugang zu Kapital sowie Kundenbeziehungen, Personalverwaltung und Innovationskapazitäten verbessern. Wenn sich die Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung stellen, können sie das Vertrauen stärken, das Beschäftigte, Verbraucher und Bürger ihnen entgegenbringen;

    begrüßt, dass die Kommission die Spitzenvertreter der europäischen Wirtschaft aufruft, sich in enger Abstimmung mit den Behörden und anderen Interessenträgern dafür einzusetzen, dass sich wesentlich mehr Unternehmen in der EU zu verantwortungsvollem Handeln bekennen und entsprechend klare Zielvorgaben für die Jahre 2015 und 2020 festgelegt werden;

    ersucht die Europäische Kommission, stärkeren Nachdruck auf die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus und auf die innerhalb der EU noch bestehenden Ungleichgewichte zu legen. Die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben deutlich divergierende Positionen zu den fünf Zielen der Europa-2020-Strategie – Beschäftigung, Forschung und Innovation, Klimaschutz und Energie, Bildung sowie Armutsbekämpfung – und sind auch von der Krise in unterschiedlichem Maße betroffen.

    Berichterstatterin

    Satu TIETARI (FI/ALDE), Mitglied des Stadtrates von Säkylä

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Datenschutzbeauftragten: Paket „Verantwortungsbewusste Unternehmen“, bestehend aus

    der einleitenden Mitteilung,

    COM(2011) 685 final

    dem Vorschlag zur Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien,

    COM(2011) 684 final

    dem Vorschlag zur Änderung der Transparenzrichtlinie,

    COM(2011) 683 final

    der Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR),

    COM(2011) 681 final

    der Mitteilung „Initiative für soziales Unternehmertum“,

    COM(2011) 682 final

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    begrüßt, dass die Kommission in der Leitinitiative „Innovationsunion“ der Strategie Europa 2020, in der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung und in der Binnenmarktakte die Sozialwirtschaft und die soziale Innovation zu zentralen Anliegen gemacht hat;

    2.

    teilt den Standpunkt, dass eine strategische Überprüfung der sozialen Verantwortung der Unternehmen von zunehmender Bedeutung für deren Wettbewerbsfähigkeit ist. Diese Überprüfung kann das Risikomanagement fördern, Kosteneinsparungen bewirken und den Zugang zu Kapital sowie Kundenbeziehungen, Personalverwaltung und Innovationskapazitäten verbessern. Wenn sich die Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung stellen, können sie das Vertrauen stärken, das Beschäftigte, Verbraucher und Bürger ihnen entgegenbringen;

    3.

    begrüßt, dass die Kommission die Spitzenvertreter der europäischen Wirtschaft aufruft, sich in enger Abstimmung mit den Behörden und anderen Interessenträgern dafür einzusetzen, dass sich wesentlich mehr Unternehmen in der EU zu verantwortungsvollem Handeln bekennen und entsprechend klare Zielvorgaben für die Jahre 2015 und 2020 festgelegt werden;

    4.

    unterstützt die Absicht der Kommission, keine normative Definition sozialen Unternehmertums für das gesamte Unionsgebiet festzulegen, die für alle Beteiligten verbindlich wäre und zu einem starren Regelkorsett führen würde; unterstützt zudem den Vorschlag für gemeinsame Grundsätze, die den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strategien und Kapazitäten der Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Die sprachlichen Formulierungen und die Terminologie sollten jedoch in allen EU-Ländern vereinheitlicht werden;

    5.

    begrüßt das Engagement der Europäischen Kommission für die Errichtung einer starken, wettbewerbsfähigen und auf nachhaltiges Wachstum ausgerichteten europäischen Industrie zur Belebung der Konjunktur. Die Förderung einer auf Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiger Entwicklung basierenden Wirtschaftstätigkeit steht im Mittelpunkt der Europa-2020-Strategie (1);

    6.

    weist darauf hin, dass einige neue Wettbewerbsfähigkeitsfaktoren die Position der EU-Wirtschaft in der Welt infrage stellen und dass die Europa-2020-Strategie einen kräftigen Impuls benötigt, damit die Wirtschaft in der EU ihre Stellung wiedererlangt. Der sozialen Perspektive als Wachstumsfaktor muss dabei eine Schlüsselrolle zukommen;

    7.

    weist darauf hin, dass es wichtig ist, den Mehrwert des Handelns auf EU-Ebene für die Bewältigung globaler Herausforderungen zu nutzen. Die Europa-2020-Ziele lassen sich nur dann verwirklichen, wenn die Ressourcen der Mitgliedstaaten gebündelt und Synergieeffekte erzielt werden;

    8.

    hält es für notwendig, die umfassende Zusammenarbeit und die Vereinbarungen zwischen Regionen und Mitgliedstaaten auszubauen, durch die sie sich zur Erfüllung der Europa-2020-Ziele verpflichten;

    9.

    ersucht die Europäische Kommission, stärkeren Nachdruck auf die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus und auf die innerhalb der EU noch bestehenden Ungleichgewichte zu legen. Die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben deutlich divergierende Positionen zu den fünf Zielen der Europa-2020-Strategie – Beschäftigung, Forschung und Innovation, Klimaschutz und Energie, Bildung sowie Armutsbekämpfung – und sind auch von der Krise in unterschiedlichem Maße betroffen;

    10.

    vertritt die Ansicht, dass eine verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützt und auf dem Markt prämiert werden sollte, zum Beispiel durch Investitionsförderung und im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens. Die Unterstützung sollte auf Interessenträger ausgerichtet werden, die die entscheidende Bedeutung der Erwerbstätigen für die Entwicklung der Unternehmen erkennen. Die Steigerung der Beschäftigtenquote in den Gruppen, die als von Arbeitslosigkeit bedroht gelten, sollte im Interesse des Nachahmungseffekts prämiert werden;

    11.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Leistungen von Unternehmen im Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) öffentlich zu würdigen. Dadurch kann die EU dazu beitragen, dass bewährte Verfahren verbreitet werden und Unternehmen voneinander lernen. Ferner kann sie mehr Unternehmen dazu ermutigen, ihre eigenen strategischen SVU-Konzepte zu entwickeln;

    12.

    fordert die Kommission auf, Vorschriften zu erarbeiten, durch die Investmentfonds und Finanzinstitute verpflichtet werden, ihre Kunden (Bürger, Unternehmen, Behörden usw.) über die von ihnen angewendeten Kriterien ethischer und verantwortungsvoller Investition bzw. über die von ihnen befolgten Standards und Kodizes zu informieren, und damit ein neues Ethiksystem in all ihre Politikbereiche aufzunehmen;

    13.

    unterstützt die Schaffung eines europäischen Instruments, das dazu beitragen wird, die Finanzierung sozialer Unternehmen sicherzustellen;

    14.

    schlägt vor, dass die Kommission und der AdR die diesbezüglichen Fortschritte und Informationen verfolgen und regelmäßig bewerten. Durch die Offenlegung von sozialen und ökologischen – darunter auch klimabezogenen – Informationen können verschiedene Entwicklungsmaßnahmen gestärkt und dadurch konkrete Gefahren für die nachhaltige Entwicklung leichter aufgezeigt werden;

    15.

    versteht, dass die Weiterentwicklung der SVU neue Kompetenzen sowie geänderte Werte und Verhaltensweisen erfordert. Die Mitgliedstaaten können dabei eine wichtige Rolle spielen, indem sie Ausbildungsstätten ermutigen, Themen wie SVU, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolles Handeln der Bürger in die entsprechenden Lehrpläne sowohl der Sekundar- als auch der Hochschulen aufzunehmen;

    16.

    begrüßt die Tatsache, dass in der Initiative der schulischen Bildung, dem sozialen Bewusstsein und der Anerkennung der Entwicklungstätigkeit eine zentrale Rolle innerhalb des neuen Wachstumsmodells der EU eingeräumt wird, und unterstützt die Überlegung der Kommission, Orientierung und Finanzierung für Bildungsprojekte zur Stärkung der sozialen Verantwortung bereitzustellen; ist der Meinung, dass eine Einstellung zugunsten sozialer Unternehmensverantwortung bereits in den frühesten Bildungsphasen geprägt werden sollte. Dies würde bewirken, dass sich ein entsprechendes Bewusstsein für die Stellung des Humankapitals in der Wirtschaft entwickelt;

    17.

    anerkennt, dass sich der Industriebegriff erweitert und die Bedeutung der auf Vernetzung gründenden neuen Industrie zugenommen hat. Die Ausweitung der sozialen Verantwortung auf alle Arbeitsabschnitte wird zur Entwicklung der jeweiligen Unternehmen beitragen;

    18.

    stellt fest, dass die Ausweitung der sozialen Verantwortung auf die Wirtschaft eine entscheidende Herausforderung bei den Bemühungen ist, mehr Kohärenz in die EU-Menschenrechtspolitik zu bringen;

    19.

    weist darauf hin, dass eine bessere Anwendung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen auch zur Verwirklichung der Ziele der EU bei Menschenrechtsfragen und grundlegenden Arbeitsnormen beitragen wird, z.B. bei Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit in Gefängnissen, Menschenhandel, Gleichstellung von Frauen und Männern, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen;

    20.

    merkt an, dass die EU in Maßnahmen mit einem möglichst großen sozioökonomischen Potenzial investieren sollte, und unterstützt den Vorschlag der Kommission, 2012 gemeinsam mit Unternehmen und Interessenträgern Orientierungshilfen für Menschenrechtsfragen für eine begrenzte Zahl relevanter Branchen sowie Orientierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen zu erarbeiten und sich dabei auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu stützen;

    21.

    bekräftigt, dass eines der wichtigsten Ziele die Schaffung eines durch mehr Verantwortung und Transparenz gekennzeichneten Finanzsystems ist. Bei der Ausrichtung ihrer Investitionen sollten die Anleger nicht nur kurzfristige finanzielle Vorteile berücksichtigen. Eine verantwortungsvolle Personalpolitik bewirkt langfristige Wettbewerbsvorteile, die sich wiederum in greifbaren finanziellen Vorteilen niederschlagen;

    22.

    ist der Auffassung, dass das Ziel sozialer Verantwortung darin bestehen sollte, solche Prozesse zu entwickeln, die eine effizientere, verantwortungsvollere und transparentere Verwaltung der knapperen Ressourcen ermöglichen, und die Anwendung sozial verantwortlicher Maßnahmen zu verstärken;

    23.

    erinnert daran, dass die demografische Entwicklung mit neuen Konsummodellen einhergehen wird. Die Bevölkerungsalterung in den Industrieländern wird neue Erfordernisse im Bereich der Sozialleistungen, aber auch neue Chancen für die Schaffung sozial verantwortlicher Unternehmen hervorbringen;

    24.

    schlägt vor, dass die Europäische Kommission und der Ausschuss der Regionen ethische und wertorientierte Maßnahmen ermitteln, mit denen die Unternehmen besser motiviert werden können, soziale Verantwortung zu entwickeln, wofür neue Fähigkeiten und Werte sowie eine Verhaltensänderung nötig sind;

    25.

    empfiehlt, Anreize zu finden, die Unternehmen veranlassen, freiwillig und aus eigener Initiative soziale Verantwortung zu entwickeln. Unternehmen müssen die nötige Flexibilität erhalten, damit sie innovativ sein und ein auf ihr Umfeld abgestimmtes Konzept der sozialen Verantwortung entwickeln können, und sie sollten gemessen an ihrer Größe und Branche nicht zu sehr in die Pflicht genommen werden. Es ist festzustellen, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen zum sozialen Dialog beiträgt und ihn ergänzt;

    26.

    ist der Ansicht, dass auf lokaler Ebene in den verschiedenen Gebieten Europas konkrete und messbare Maßnahmen zu konzipieren sind, sodass sowohl indirekte als auch direkte Wirkungen sichtbar werden und auf andere Akteure übertragen werden können;

    27.

    befürwortet ein umfassendes Nachhaltigkeitskonzept, das eine Ausgewogenheit der wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Variablen gewährleistet. Soziale Überlegungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten gefördert und dabei der bestehende rechtliche Rahmen der EU eingehalten werden (2);

    28.

    betont, dass gewährleistet werden muss, dass die Mitgliedstaaten und Behörden aller Ebenen sämtliche Möglichkeiten des derzeitigen rechtlichen Rahmens für das öffentliche Beschaffungswesen voll ausschöpfen, um Kriterien der sozialen Verantwortung der Unternehmen in die Auftragsvergabe aufzunehmen. Dabei ist jedoch die Chancengleichheit und Tragfähigkeit der Teilnahme von kleinen und Kleinstunternehmen an den Ausschreibungen sicherzustellen;

    29.

    begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, die Rechtsvorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe besser an die Erfordernisse vor Ort anzupassen, und ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diese Erfordernisse sowie die Bedürfnisse der KMU auch weiterhin zu berücksichtigen;

    30.

    empfiehlt, Maßnahmen für die Überarbeitung der Rechtsvorschriften über das Beschaffungswesen vorzuschlagen, damit kleinere, flexiblere und sozial verantwortungsbewusstere Akteure mehr Chancen erhalten. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollte es möglich sein, den Schwerpunkt auf die Qualität und die Arbeitsbedingungen zu legen, was insbesondere für den Bereich der Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen gilt;

    31.

    fordert, dass bei öffentlichen Ausschreibungen die Herausbildung von Partnerschaften und Netzen gefördert wird. Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen darf weder zu schwer noch zu komplex sein und nicht zu viel Verwaltungsaufwand verlangen. Darüber hinaus sollte vermieden werden, ausschließlich einen möglichst billigen und schnellen Abschluss des Verfahrens zu suchen. Wichtiger ist, die von der Gesellschaft erwarteten hochwertigen Ergebnisse zu erzielen;

    Erforderliche neue Tätigkeitsmodelle und Vorschläge für Maßnahmen für mehr sozial verantwortliches Unternehmertum

    Soziale Verantwortung als Wettbewerbsvorteil

    32.

    befürwortet die Unterstützung von Maßnahmen, mit deren Hilfe die Unternehmen stärker auf sozialer Verantwortung basierende konkurrenzfähige Geschäftstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen entwickeln können. Es sollte eine Untersuchung konzipiert und durchgeführt werden, mit der das einschlägige Know-how, seine Entwicklung und messbare Ziele ermittelt und erfasst sowie der Austausch bewährter Praktiken gefördert werden;

    Benutzerfreundlichkeit für Verbraucher

    33.

    ist der Auffassung, dass die Verbraucher einfachen Zugang zu Informationen über sozial verantwortliche Unternehmen und ihre Erzeugnisse haben sollten. Die Informationen sollten in einer Form zur Verfügung stehen, die ihre einfache Nutzung und Verbreitung ermöglicht;

    34.

    betont, wie wichtig die Transparenz und Offenlegung der verschiedenen Rahmenbedingungen von Produktionsprozessen sind, um soziale Verantwortung feststellen zu können. Die Terminologie sollte einheitlich und klar sein, und die Verbraucher sollten ihre Meinung sagen können;

    Wirtschaftliche Anreize müssen verständlich dargelegt werden

    35.

    ist der Meinung, dass mögliche finanzielle oder andere Anreize, die für soziales Unternehmertum geboten werden, auf leicht verständliche Weise dargelegt werden müssen. Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen jedoch dergestalt sein, dass sie sozial verantwortungsvolles Handeln ausreichend attraktiv machen und fördern. Auch kleinere Unternehmen müssen echte Möglichkeiten haben, als sozial verantwortliche Unternehmen zu handeln;

    Bildung und Ausbildung

    36.

    ist der Ansicht, dass dem sozialen Unternehmertum in der Aus- und Fortbildung kein ausreichender Stellenwert eingeräumt wird. Führungskräfte in Sozialunternehmen denken nicht unbedingt aus unternehmerischer Sicht, was die Entwicklung bremsen kann. Daher muss der sozialwirtschaftliche Ansatz in Zukunft zweigleisig sein: fortlaufend – im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen – und auf die Zukunft bezogen, im Rahmen von Hochschulprogrammen. Wird dies berücksichtigt, ist eine angemessene Ausbildung des Personals möglich;

    37.

    vertritt die Auffassung, dass die Entwicklungs- und Schulungsinitiativen in Zusammenarbeit mit den Finanzierungseinrichtungen konzipiert werden sollten. Dadurch könnte auch das Humankapital zur Entwicklung der Tätigkeit sozial verantwortlicher Unternehmen beitragen;

    Aktualisierung der Rechtsvorschriften zum Beschaffungswesen

    38.

    weist darauf hin, dass bei öffentlichen Aufträgen und Ausschreibungen vor allem auf den Preis geschaut wird. Die Vergabe von Leistungen und Lieferungen erfolgt in Form großer einmaliger Ausschreibungen, bei denen kleinere Marktteilnehmer aufgrund ihrer hohen Stückkosten möglicherweise ausgeschlossen werden. Bei Ausschreibungen sollte der Aspekt der nachhaltigen Entwicklung stärker berücksichtigt werden können. Darüber hinaus sollten Schulungen und Beratungen über die Abgabe von Angeboten veranstaltet werden;

    Anreize für sozial verantwortliches Unternehmertum

    39.

    ist der Auffassung, dass die Unternehmen motiviert werden müssen, soziale Verantwortung zu zeigen, wobei Fachleute verschiedener Gebiete zwecks Informationsaustauschs über einschlägige Verfahrensweisen einbezogen werden sollten;

    40.

    weist auch darauf hin, dass sich besonders viele KMU vom Prozess der Erarbeitung neuer Vorschriften ausgeschlossen fühlen. Zudem sollten die Unternehmen konkrete Möglichkeiten zur Einflussnahme und zur Bewertung der Wirkungen der einzelnen Maßnahmen sowie Zugang zu flexibleren Finanzierungsformen erhalten;

    41.

    ist der Ansicht, dass neue Wege gefunden werden sollten, die Leistungsfähigkeit, Rechenschaft und Transparenz der Unternehmen zu verbessern, um den Zugang zur Finanzierung zu erleichtern;

    42.

    weist darauf hin, dass in der Sozialwirtschaft in der EU derzeit mehr als 11 Millionen Arbeitnehmer tätig sind, d.h. 6 % aller Beschäftigten (3). Sie umfasst die Einrichtungen mit speziellem Rechtsstatus (Genossenschaften, Stiftungen, Vereine, Gegenseitigkeitsgesellschaften), von denen viele nach Maßgabe ihrer besonderen Rechtsform auch soziale Ziele verfolgen, sowie die Sozialunternehmen mit dem Statut einer herkömmlichen Privatgesellschaft oder Aktiengesellschaft;

    43.

    betont, dass soziales Unternehmertum keine ausreichende Anerkennung findet. Die ungenügende Vernetzung zwischen den Akteuren in verschiedenen Regionen oder Ländern verhindert die Verbreitung von bewährten Verfahren, das Entstehen von Partnerschaften und neuen Chancen;

    44.

    hebt besonders hervor, dass der Binnenmarkt ein neues, integratives und auf einen möglichst hohen Beschäftigungsstand ausgerichtetes Wachstum braucht;

    45.

    fordert zu erwägen, ob Sozialunternehmen einen wichtigen wirtschaftlichen Beitrag leisten könnten, beispielsweise durch Beeinflussung der Produktionsmethoden im öffentlichen Sektor. Soziales Unternehmertum kann ein Modell für die Reform der öffentlichen Dienste sein, die in der Zukunft unvermeidlich ansteht;

    46.

    gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die besonderen Merkmale von Sozialunternehmen insbesondere im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen berücksichtigt werden. Dies darf jedoch keinesfalls den Wettbewerb verfälschen;

    47.

    unterstützt die Maßnahmen der Kommission im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung (4) und der Binnenmarktakte (5), sowohl im Hinblick auf den territorialen Zusammenhalt als auch zur Suche nach originellen Lösungen für gesellschaftliche Probleme, insbesondere bei der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung;

    48.

    teilt die Auffassung, dass Sozialunternehmen eine eigene Unternehmensform mit eigenem Rechtsstatus bilden könnten, die sich an anderen Zielen als der bloßen Gewinnerzielung für den Eigentümer orientiert. Solch eine Unternehmenskategorie würde jedoch eigene regionale und nationale Prioritäten aufweisen;

    49.

    unterstützt den Vorschlag der Kommission für gemeinsame Grundsätze, wobei der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Diversität der Mitgliedstaaten und der Innovationskapazität der Sozialunternehmer Rechnung zu tragen ist;

    50.

    weist darauf hin, dass soziales Verantwortungsbewusstsein für kleine Unternehmen nichts Neues ist. Soziales Unternehmertum wird bereits jetzt in Unternehmen praktiziert, ohne dass sich die Firmen selbst dessen bewusst sind. Möglicherweise sind den Unternehmen die Bezeichnungen und Konzepte dafür fremd. Es gilt, sie grundsätzlich besser bekannt zu machen, damit sie in der Unternehmenstätigkeit und bei deren Korrektur in größerem Umfang genutzt werden können;

    51.

    unterstützt Maßnahmen, welche sozialem Unternehmertum zu mehr Bekanntheit und Sichtbarkeit verhelfen und das Konzept verständlicher machen. Der Zugang zu Informationen über Sozialunternehmen muss einfacher und schneller werden, um den Austausch von Erfahrungen und die Verbreitung bewährter Verfahren zu ermöglichen;

    52.

    unterstützt die Schaffung einer mehrsprachigen, dem Informationsaustausch dienenden digitalen Plattform für Sozialunternehmer, Gründerzentren, Unternehmenscluster und soziale Investoren sowie die Erleichterung des Austausches und des Zugangs zu Informationen über Förderung aus EU-Programmen. Dem Aufbau dieser Plattform sollten Konsultationen mit den Interessengruppen vorangehen;

    53.

    regt an, alle Voraussetzungen für die Vereinheitlichung der Projektfinanzierungsverfahren zu schaffen. Da Fördermittel für Projekte bei unterschiedlichen Finanzierungsquellen eingeworben werden müssen, haben sich die Antragsteller bei der Beantragung mit den jeweiligen Bestimmungen und Ausrichtungen der verschiedenen Förderträger auseinanderzusetzen. Die Art und Höhe der Unterstützung, die von den verschiedenen Systemen gezahlt wird, variiert in Abhängigkeit von der öffentlichen Finanzierungsstelle, dem Inhalt des Projekts sowie den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. Dies schränkt insbesondere die Möglichkeiten kleinerer und mit weniger Mitteln ausgestatteter Akteure ein, an Projekten teilzunehmen. Augenmerk sollte auch auf die Umsetzung, Auslegung und Anwendung der EU-Finanzierungsverfahren gelegt werden;

    54.

    ist der Auffassung, dass bereichsübergreifende Handlungslinien und gezielte Programme zur Unterstützung der Sozialunternehmen und der sozialen Innovation entwickelt werden sollten. Diese Maßnahmen sollten jedoch dergestalt sein, dass sie den Wettbewerb nicht verfälschen;

    55.

    macht auf die Schwierigkeiten von Sozialunternehmen aufmerksam, Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Entwicklung zu finden. Die Verwendung der Gewinne und die Beschäftigung von besonders gefährdeten Arbeitnehmern lassen bei Geldgebern oder potenziellen Investoren oft den Eindruck entstehen, dass diese Unternehmen mit größeren Risiken behaftet und weniger rentabel als andere seien;

    56.

    unterstützt die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen (6), damit private und öffentliche Akteure über Kapitalbeteiligungen oder Darlehen verstärkt in solche Unternehmen investieren, sei es durch sozial verantwortungsvolle Investitionstätigkeit oder durch ein europäisches Instrument zur Förderung der Finanzierung von Sozialunternehmen;

    57.

    spricht sich für einen Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zur Schaffung neuartiger, sozial verantwortlicher Investitionsinstrumente aus;

    58.

    fordert, dass alle Unternehmen und Stiftungen des sozialen Unternehmertums die Möglichkeit haben sollten, auf dem Binnenmarkt tätig zu werden. Aus diesem Grund sollten die einschlägigen Vorschriften nicht zu komplex sein. Es muss einfach sein, die Vorschriften zu überblicken und einzuhalten;

    59.

    begrüßt, dass der Europäische Investitionsfonds (7) 2012 eine „Beteiligungsfazilität“ (ESIEF (8)) für Investitionen in Instrumente mit sozialer Ausrichtung einführen will. Insbesondere in der Anfangsphase gestaltet sich die Finanzierung schwierig;

    60.

    empfiehlt, die Möglichkeit eines neuen Fonds für Investitionen in soziale Unternehmen zu erwägen und zu prüfen, ob ein Modell zur Ingangsetzung sozialen Unternehmertums entwickelt werden sollte, das die Beteiligung unterschiedlicher Finanzierungseinrichtungen im FuE-Bereich fördert. Die Finanzierung sollte mit Betreuung und Beratung in Geschäfts- und Investitionsfragen einhergehen, da die schiere Vielfalt an Finanzierungsmöglichkeiten es für neue, kleinere Unternehmen sehr schwer macht, Finanzmittel zu beantragen. Sozialunternehmen haben Schwierigkeiten, ihre Tätigkeit zu beschreiben und Ziele zu setzen, was ihnen den Zugang zu Finanzierung verwehrt;

    61.

    fordert, dass die Investitionen mit einer genauen Definition der Auswirkungen einhergehen und verantwortungsvolles Handeln zur Auflage gemacht wird;

    62.

    schlägt vor, dass Innovationen und Unternehmensgründungen zu qualitativen Zielen für die Entwicklung des sozialen Unternehmertums gemacht werden, um damit zur Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit und Schaffung von neuen und dauerhaften Arbeitsplätzen sowie Unternehmensnetzen, insbesondere durch KMU, beizutragen;

    63.

    empfiehlt näher zu untersuchen, ob soziales Unternehmertum und die damit verbundene Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden könnten, um junge Erwerbslose in Lohn und Brot zu bringen, und ob ihnen die Teilnahme an einem Sozialunternehmen einen Broterwerb bietet, der ihnen den Sprung aus der Arbeitslosigkeit ins Erwerbsleben ermöglicht und Erfahrungen vermittelt;

    64.

    weist auf die Möglichkeit hin, dass Arbeitnehmer mittleren Alters ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und ihr stilles Wissen durch die Gründung eines Sozialunternehmens an jüngere Generationen weitergeben. Durch die Wirtschaftskrise in der EU sind auch ältere Arbeitnehmer, die noch viel länger arbeiten können, von Kündigung und Marginalisierung bedroht. Auch die Übernahme des Meister-Lehrling-Lernmodells in Sozialunternehmen könnte durch EU-Finanzmittel unterstützt werden. Der Wissenstransfer zwischen den Generationen schafft erheblichen Mehrwert, denn ältere Arbeitnehmer können Einstellungen und Know-how weitergeben, während die Jungen Ideen und Begeisterung einbringen. Das Meister-Lehrling-Modell funktioniert also in beide Richtungen;

    65.

    unterstützt die verstärkte Information älterer Menschen über die Vorteile sozialen Unternehmertums im Rahmen des für 2012 ausgerufenen Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen;

    66.

    tritt dafür ein, Beratungsmaßnahmen durch Fachleute, Entwicklungsdienste, Seminare über Zusammenarbeit, Besichtigungen und andere zweckdienliche Tätigkeiten, die sich für die einzelnen Unternehmenssituationen eignen, zu organisieren, um damit die Unternehmerkompetenzen zu verbessern und den Austausch von Know-how zu fördern;

    67.

    spricht sich für ein langfristig angelegtes Konzept anstelle eines fragmentierten, projektbezogenen Ansatzes aus. Ein schrittweises Vorgehen auf der Grundlage klar formulierter Zwischenziele ist die Voraussetzung für das Entstehen von Sozialunternehmen mit erfolgreicher Geschäftstätigkeit;

    68.

    unterstützt den Aufbau von Partnerschaften zwischen verschiedenen Bereichen und Einrichtungen verschiedener Branchen und Gebiete. Welche anderen relevanten Akteure sind hier inhaltlich aktiv und sollten in diesem Bereich einbezogen werden oder sind dort bereits engagiert? Und wie sieht es mit den anderen Projekten, Programmen und Netzen des Umfelds aus, mit denen das soziale Unternehmertum als Ganzes im Zusammenhang steht oder stehen soll? Wie könnten andere Projekte, Finanzierungseinrichtungen oder Investoren von der Vernetzung profitieren?

    69.

    vertritt die Auffassung, dass gemeinsam mit den beteiligten Akteuren bewährte Verfahren und reproduzierbare Modelle ermittelt werden sollten. Die Sozialunternehmen in Europa sollten evaluiert und in ein Verzeichnis aufgenommen werden, und ihre Eigenschaften, ihre Wirtschaftsmodelle, ihr wirtschaftliches Gewicht und ihr länderübergreifendes Wachstumspotenzial sowie die Rechtsformen sollten darin ebenso erfasst werden wie Inhalt und Kriterien der für sie geltenden Steuersysteme. Auf diese Weise lassen sich bereits verfügbare Informationen nutzen und Konzepte unter Einbeziehung bewährter Verfahren entwickeln;

    Entwicklung eines Zertifizierungssystems für soziales Unternehmertum

    70.

    stellt fest, dass die Vielfalt und Zahl der Unternehmen zunimmt, weshalb das soziale Unternehmertum als Konzept genauer definiert werden muss, um gerechte Steuerverfahren, Rentensysteme und Sozialversicherungsbeiträge zu gewährleisten, damit Arbeitsplätze geschaffen werden und alternative unternehmerische Möglichkeiten entstehen können;

    71.

    empfiehlt die Entwicklung von Zertifizierungsverfahren auf regionaler Ebene auf der Grundlage bestimmter Kriterien sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den Regionen und die Bildung entsprechender Partnerschaften, wobei spezifischen regionalen Aspekten Beachtung geschenkt werden muss, um verantwortungsbewusste Unternehmen sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch die Form der Anerkennung zu unterstützen;

    Schulung, Beratung und Betreuung für kontinuierliche Entwicklung

    72.

    vertritt die Ansicht, dass die Schaffung eines günstigen Umfelds für die in der Sozialwirtschaft tätigen Unternehmen neue Führungskompetenzen und Fachwissen seitens der Unternehmen erfordert, die durch Änderung der Hochschullehrpläne, Schulung und systematische Entwicklung aufgebaut werden können;

    73.

    empfiehlt Lernen aus Erfahrung oder das Meister-Lehrling-Konzept, da beides einen möglichst effizienten Ressourceneinsatz fördert. Die Erfassung und Verbreitung der Erfahrungen von Sozialunternehmen, die in ihrer Branche bereits seit einiger Zeit tätig sind, ist ein wichtiges Mittel zur Bereitstellung von mehr Information;

    Reproduzierbare Ergebnisse mit Beispielcharakter

    74.

    schlägt vor zu untersuchen, inwieweit die Arbeit und die Aktivitäten der Akteure im Bereich des sozialen Unternehmertums als Beispiele wirken und sich reproduzieren lassen und wie ein attraktives Produktionsmodell aufgebaut werden kann, das so anziehend ist, dass Investoren an seiner Entwicklung mitwirken und die Verbraucher zum Kauf angeregt werden;

    Prävention der Marginalisierung junger Menschen

    75.

    hält Investitionen in die Beschäftigung und das Wohlergehen junger Menschen und anderer von Ausgrenzung bedrohter Gruppen durch Ausbau der Kapazitäten und Möglichkeiten der Sozialunternehmen für erforderlich. Im Rahmen eines leicht zugänglichen „Tätigkeitskonzepts“ könnten Finanzmittel für präventive Maßnahmen zugunsten von Kindern und Jugendlichen sowie für die Entwicklung und den Ausbau neuer Dienste bereitgestellt werden. Jungen Menschen sollte zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, Finanzmittel für ihre eigenen Projekte und Aktivitäten zu beantragen;

    76.

    weist darauf hin, dass börsennotierte Unternehmen nicht außerhalb der Aufsicht des jeweiligen Mitgliedstaats tätig sein dürfen;

    77.

    betont, dass Maßnahmen im Rahmen des „Tätigkeitskonzepts“ eingeleitet werden müssen, insbesondere im Hinblick auf Folgenabschätzungen;

    78.

    vertritt die Ansicht, dass mehr Flexibilität in Bezug auf die Frequenz und den Zeitpunkt der Veröffentlichung regelmäßiger Finanzinformationen, insbesondere für kleine und mittlere Emittenten, nötig ist, und spricht sich für eine angemessene Häufigkeit der Veröffentlichung aus;

    79.

    unterstützt die Maßnahmen zur Vereinfachung der erläuternden Teile der Finanzberichte für kleine und mittlere Emittenten;

    80.

    bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass bei den Diskussionen über soziale Innovationen besonderes Augenmerk auf die Prävention von Marginalisierung und auf die Geschlechtergleichstellung gelegt wird;

    81.

    fordert eine positive Einstellung zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Informationsvermittlung. Derzeit ist der Zugang zu Finanzinformationen über börsennotierte Gesellschaften auf EU-Ebene beschwerlich: bei der Suche nach Informationen müssen interessierte Kreise 27 unterschiedliche nationale Datenbanken konsultieren;

    82.

    befürwortet die Entwicklung eines günstigeren wirtschaftlichen Umfelds für Kreativität und Innovation sowie die Stärkung des Vertrauens der Unternehmen durch den Abbau von Verwaltungskosten und -hemmnissen, die besonders die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) belasten;

    83.

    spricht sich dafür aus, die Stellung des sozialen Unternehmertums in der Gesellschaft zu stärken und ein attraktives Umfeld für Unternehmer zu schaffen, die innovative und wirtschaftlich lebensfähige Projekte mit sozialem Nutzen planen. Die Tätigkeit muss rentabel und für die Unternehmenswelt attraktiv sein, und bei operationellen Maßnahmen müssen Unternehmer von Anfang an berücksichtigt werden;

    84.

    empfiehlt, zur Vermeidung von Überschneidungen, die gleichzeitige Prüfung der Leitinitiative „Innovationsunion“, mit der soziale Innovation und die Kreativität von Vereinen und Unternehmen gefördert werden sollen, die sich in den Dienst sozial schwacher Gruppen stellen bzw. sich für dringende soziale Bedürfnisse einsetzen, die nicht vom Markt oder von staatlichen Stellen abgedeckt werden;

    85.

    empfiehlt, die Rechnungslegungsrichtlinien insbesondere zugunsten kleinerer Unternehmen zu vereinfachen. Die Rechnungslegungsanforderungen, wie etwa Bewertungs- und Offenlegungsregeln, sollten vernünftig und gerecht sein sowie Größe und Branche des Unternehmens berücksichtigen;

    86.

    ist der Auffassung, dass einfachere Rechnungslegungsrichtlinien zu einem Konjunkturklima beitragen könnten, in dem neue Unternehmen gegründet werden und unternehmerische Initiative gedeiht. Der Ausschuss der Regionen verfügt nicht über die erforderlichen Ressourcen, um eine Bewertung der Auswirkungen der Rechnungslegungsrichtlinien vornehmen zu können, und schlägt vor, dass das Europäische Parlament vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinien eine umfassende Bewertung in die Wege leitet;

    87.

    spricht sich jedoch dafür aus, die derzeitigen Anforderungen so zu vereinfachen, dass die Rechnungslegung vergleichbar und zweckmäßig bleibt;

    88.

    empfiehlt, im Interesse der Vergleichbarkeit die Schwellenwerte für gleich große Unternehmen zu vereinheitlichen, und plädiert dafür, die EU-weite Vergleichbarkeit von Finanzdaten zu fördern;

    89.

    unterstützt das Ziel, Vorschriften zu erlassen, die den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit entsprechen, und möchte sicherstellen, dass die Verwaltungslasten in angemessenem Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen;

    90.

    spricht sich für die Binnenmarktakte (9) aus, durch die den KMU, die 99 % aller europäischen Unternehmen ausmachen, das Leben erleichtert werden soll. Im „Small Business Act“ wird die Notwendigkeit anerkannt, den spezifischen Bedürfnissen der Kategorie der KMU Rechnung zu tragen und einzelne Segmente innerhalb dieser Kategorie zu unterscheiden. Im Übrigen ermöglicht das dem Vorschlag zugrunde liegende Konzept „Vorfahrt für KMU“, die Rechnungslegungssysteme an verschiedene Unternehmensgrößen anzupassen;

    91.

    plädiert dafür, zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten keine unnötigen zusätzlichen Anforderungen festlegen. Am besten lässt sich dies durch koordinierte EU-Rechtsvorschriften erreichen. Soweit es um mittlere und große Unternehmen geht, muss die Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung auf EU-Ebene verbessert werden, da die Tätigkeiten dieser Unternehmen, die häufig EU-weit operieren, für Akteure im gesamten Binnenmarkt relevant sind;

    92.

    begrüßt, dass die Regierungen der G8-Staaten sich zur Einführung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften über Transparenz oder zur Förderung freiwilliger Standards verpflichtet haben, durch die Unternehmen im Öl-, Gas- oder Bergbausektor aufgefordert oder ermutigt werden, ihre Zahlungen an Regierungen offenzulegen. Außerdem hat das Europäische Parlament eine Entschließung (10) vorgelegt, in der es sich erneut dafür ausspricht, die länderbezogene Berichterstattung insbesondere für die mineralgewinnende Industrie verpflichtend zu machen.

    Schlussfolgerungen

    93.

    erachtet Maßnahmen als prioritär, mittels derer KMU dahingeführt, ermutigt und unterstützt werden können, bei ihren Tätigkeiten soziale und sozial verantwortliche Konzepte stärker zu berücksichtigen. In der Europäischen Union gibt es ungefähr 24 Mio. kleine und mittlere Unternehmen, und für die Zukunft der EU kommt es darauf an, wie vor allem innovatives, sozial verantwortungsvolles Unternehmertum junger Menschen gefördert werden kann;

    94.

    geht davon aus, dass sich mithilfe durchdachter Maßnahmen die Gründung neuer und das Wachstum bestehender Unternehmen fördern lassen. Industriepolitische Maßnahmen sollten darauf abzielen, insbesondere beschäftigungsintensive Unternehmen zu fördern, die internationales und sozial verantwortliches Wachstum anstreben sowie Netze zu nutzen verstehen;

    95.

    ist überzeugt, dass die regionale Entwicklung entscheidend für die Zukunft sein wird. Dabei können die gewählten Ziele oder Verfahren auf den Aufbau von etwas Neuem, den Erhalt des Alten oder den Versuch gerichtet sein, mit dem im Wandel begriffenen Geschäftsumfeld Schritt zu halten. In dieser Hinsicht ausschlaggebend ist, inwiefern es einer Region gelingt, ihr Fachwissen nutzbar zu machen, ihre Stärken auszuspielen, sich zu spezialisieren sowie regional, national und international Netze zu knüpfen;

    96.

    stellt fest, dass Wirksamkeit und Sachdienlichkeit der Unternehmensförderung sichergestellt sowie nötige Veränderungen und Einsparungen auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse durchgeführt werden sollten. Vernetzte Unternehmenstätigkeiten sollten zur allgemeinen Förderung der regionalen Industriepolitik ausgebaut werden, und dabei sollten Potenzial, Stärken und Chancen einer Region besser zum Tragen kommen. Die Zusammenarbeit zwischen zentralen Regionen und Randgebieten lässt sich durch Kartierung der Fortschritte auf diesem Gebiet verbessern. Der Wirkungsgrad der Zusammenarbeit, Partnerschaft und Vernetzung von Regionen sollte ebenfalls gesteigert werden;

    97.

    ist der Ansicht, dass auch untersucht werden sollte, ob Projekte aufgrund ihrer Tragweite und der komplizierten Vorschriften von Institutionen durchgeführt werden, die sich auf Projektmanagement spezialisiert haben, wie etwa Gebietskörperschaften, Hochschulen, Schulen oder verschiedenerlei Wirtschaftsförderungsunternehmen. Besonderes Augenmerk sollte darauf liegen, dass bei der Projektteilnahme für Chancengleichheit gesorgt wird, damit auch kleine Unternehmen mitwirken können. Etablierte Einrichtungen verfügen zwar über mehr Ressourcen für die Prüfung komplexer Projektvorschriften und die Erstellung der erforderlichen Berichte, für die kleinere Unternehmen weder das nötige Know-how noch die Möglichkeiten haben,, doch ließe sich die Projektdurchführung durch eine flexiblere Herangehensweise der Unternehmen kosteneffizienter machen;

    98.

    weist darauf hin, dass es noch keine ausreichend definierte strukturierte Rechtsform für Sozialunternehmen gibt. Die Hauptakteure sind nach wie vor Verwaltungsbeamte und größere Einrichtungen, weshalb die Unternehmer das soziale Unternehmertum eher als einen Bereich der Wohlfahrt denn als tatsächliche Geschäftstätigkeit ansehen. Daher wirkt das soziale Unternehmertum befremdlich oder nicht mit der Geschäftswelt verknüpft, oder die beiden Tätigkeiten werden eher als miteinander konkurrierende denn als parallele Geschäftsbereiche erachtet. Bei der Weiterentwicklung des sozialen Unternehmertums sollte diesem Problem besondere Beachtung geschenkt werden;

    99.

    ist der Auffassung, dass die Informationen über die Möglichkeiten für Sozialunternehmen verbessert und breiter zugänglich gemacht werden sollten. Auf dem einschlägigen Internetportal sollten aktuelle wesentliche Informationen bereitgestellt werden. Die Informationen sollten miteinander verknüpft und über wirksame Wege dargeboten werden, wie etwa Mitteilungsblätter, Erfahrungsaustausch und laufende Aktualisierungen;

    100.

    vertritt die Meinung, dass eine Rangfolge der zu ergreifenden Maßnahmen vereinbart und nach den besten Maßnahmen, Technologien und Verfahren für die Lösung der Probleme in unterschiedlichen Bereichen gesucht werden sollte. Diese Verfahren gilt es zu ermitteln und für die Nutzung durch eine möglichst große Zahl von Interessenträgern zu vervielfältigen;

    101.

    ist der Ansicht, dass die allgemeine geschäftsorientierte Entwicklungsfähigkeit von Unternehmen gestärkt werden sollte; die Erfassung und Verbreitung von Erfahrungen sozialer Unternehmen, die in ihrer Branche bereits eine Weile tätig sind, ist ein wichtiges Mittel, um mehr Informationen verfügbar zu machen. In Europa sollte mit fester Entschlossenheit auf eine integrierte EU hingewirkt werden, in der sämtliche Akteure von Belang sind, und es sollten größere Anstrengungen unternommen werden, um für jeden eine Aufgabe zu finden, die seine Kompetenzen erweitert;

    102.

    weist darauf hin, dass die Herausbildung neuer Konzepte und die raschere Übernahme neuer Lösungen angestrebt werden. Pilotvorhaben ermöglichen die Markteinführung neuer Lösungen und die Erfassung empirischer Daten über Erfolge und Misserfolge. Auf diese Weise gelangt die Branche zu hochwertigeren und funktionelleren Modellen und Informationen über die Wirksamkeit und Effizienz eines bestimmten Konzepts in unterschiedlichen Ländern sowie über die dabei auftretenden Schwierigkeiten und Probleme;

    103.

    stellt fest, dass durch die Pilotvorhaben neues Interesse an unternehmerischer Initiative geweckt werden kann. Es gibt zahlreiche Bereiche für die Erprobung. Zudem können bei Pilotprojekten die Risiken von vornherein in bestimmten Grenzen gehalten werden. Damit aus Pilotprojekten profitable Geschäftsideen werden, müssen sie in der Anfangsphase mit Fördermitteln und Informationen unterstützt werden. Zudem können Pilotvorhaben als Lernplattformen dienen, bevor neue Herangehensweisen zum Einsatz kommen;

    104.

    empfiehlt schließlich, methodisch, langfristig und schrittweise nach Lösungen zu suchen. Neue Entschlossenheit ist vonnöten, um in Europa das Wirtschaftswachstum anzuschieben, und geschehen kann dies auf sozial verantwortliche Weise, sogar vor dem Hintergrund umweltbedingter Sachzwänge. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die der Ausgrenzung entgegenwirken und weit genug in die Zukunft reichen. Zu vermeiden sind kurzfristige und projektbezogene Maßnahmen ohne angemessene Nachbereitung. Weiterhin befürwortet werden stärker ins Detail gehende Maßnahmenvorschläge und Berichte sowohl über soziale Verantwortung als auch über Sozialunternehmen, damit mehr für die Förderung der sozialen Stabilität getan werden kann. Insgesamt ist es überaus wichtig, die Aufmerksamkeit auf die Verstärkung der Anstrengungen, den Austausch und die Nutzung bewährter Verfahren, die Verbreitung verfügbarer Informationen sowie die Reproduktion von Ergebnissen zu lenken. Dem AdR ist daran gelegen, dass Prototypen ermittelt und zukunftsweisende Tätigkeiten gefördert werden.

    Brüssel, den 19. Juli 2012

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  COM(2010) 614 final.

    (2)  Buying Social: a guide to taking account of social considerations in public procurement (Soziales Beschaffungswesen – ein Leitfaden zur Berücksichtigung sozialer Erwägungen in der öffentlichen Beschaffung). Europäische Kommission, 2011.

    (3)  CIRIEC (Internationales Forschungs- und Informationszentrum für öffentliche Wirtschaft, Sozialwirtschaft und Genossenschaftswesen): Die Sozialwirtschaft in der Europäischen Union, S. 48.

    (4)  Mitteilung „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“, COM(2010) 758 final, 16.12.2010.

    (5)  Mitteilung „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – Gemeinsam für neues Wachstum“, COM(2011) 206 final, 13.4.2011.

    (6)  COM(2011) 681 final.

    (7)  Teil der sogenannten EIB-Gruppe.

    (8)  European Social Investment and Entrepreneurship Fund (ESIEF), der Investitionen in 10 bis 15 Instrumente in den Mitgliedstaaten vorsehen würde.

    (9)  Die Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien wird in Abschnitt 2.1 der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – ‚Gemeinsam für neues Wachstum‘ “ als Ziel ausgewiesen, die unter http://ec.europa.eu/internal_market/smact/docs/20110413-communication_de.pdf#page=2 aufrufbar ist.

    (10)  Entschließung INI/2010/2102.


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