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Document 52012AR0741

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum“

    ABl. C 391 vom 18.12.2012, p. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 391/1


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum“

    2012/C 391/01

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    begrüßt den Vorschlag zur Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum und zur Erarbeitung eines Aktionsplans für den Atlantik 2014-2020;

    betont jedoch, dass der Ausschuss die Atlantik-Strategie nur dann befürworten wird, wenn ihr Konzept ausgeweitet wird, d.h. wenn die territoriale Dimension umfassend einbezogen wird, klare Verbindungen zwischen Land und Meer entwickelt werden und ein Beitrag zur Umsetzung anderer grundlegender Ziele der EU geleistet wird; fordert die Europäische Kommission daher auf, die Strategie in "Eine integrierte Strategie für den atlantischen Raum" umzubenennen;

    stellt fest, dass Projekte im Rahmen des Aktionsplans für den Atlantik auf bestehende Finanzierungsquellen auf EU-Ebene (Mittel innerhalb und außerhalb des gemeinsamen strategischen Rahmens) und auf andere nationale, regionale und lokale Mittel sowie auf Mittel des Privatsektors zurückgreifen müssen;

    befürwortet nicht die vorgeschlagene Abschaffung des Atlantik-Forums nach Annahme des Aktionsplans und schlägt vor, das Atlantik-Forum bis 2020 bestehen zu lassen, um die Umsetzung zu überwachen, die Fortschritte zu verfolgen und die Umsetzung der Ziele der Strategie voranzubringen;

    ist der Auffassung, dass die Entscheidungsfindungsstruktur so gestaltet sein muss, dass der Beitrag der zahlreichen Interessenvertreter und potenziellen Akteure zur Atlantik-Strategie möglichst groß ist, und fordert, bei der Ausarbeitung, Umsetzung, Bewertung und Überprüfung des Aktionsplans ein Konzept für die Einbeziehung aller beteiligten Ebenen (Multi-Level-Governance) anzuwenden.

    Berichterstatter

    Paul O’DONOGHUE (IE/ALDE), Mitglied des Grafschaftsrates von Kerry und der Regionalbehörde South West

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum

    COM(2011) 782 final

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    begrüßt den Vorschlag zur Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum und zur Erarbeitung eines Aktionsplans für den Atlantik 2014-2020;

    2.

    ist der Auffassung, dass der atlantische Raum bislang darunter gelitten hat, dass keine gemeinsame strategische Vision für seine künftige Entwicklung existierte, und meint, dass mit diesem Vorschlag eine echte Chance besteht, eine strategische Vision zu entwickeln, in deren Mittelpunkt die Aspekte territorialer Zusammenhalt und Wohlstand stehen müssen;

    3.

    unterstützt den Gedanken einer europäischen Strategie, da die Probleme und Möglichkeiten des atlantischen Raums über nationale Grenzen hinausgehen und einen ganzheitlicheren und integrierten Ansatz erfordern; betont deshalb, dass die Strategie ihren realen Nutzen nachweisen muss, was Ergebnisse und Umsetzung betrifft;

    4.

    geht davon aus, dass die Europäische Kommission den Vorschlag als eine meeresraumspezifische Strategie im Rahmen der integrierten Meerespolitik (im Gegensatz zu einer makroregionalen Strategie) versteht; betont jedoch, dass der Ausschuss die Atlantik-Strategie nur dann befürworten wird, wenn ihr Konzept ausgeweitet wird , d.h. wenn die territoriale Dimension umfassend einbezogen wird, klare Verbindungen zwischen Land und Meer entwickelt werden und ein Beitrag zur Umsetzung anderer grundlegender Ziele der EU geleistet wird;

    5.

    fordert die Europäische Kommission daher auf, die Strategie in "Eine integrierte Strategie für den atlantischen Raum" umzubenennen, und vertritt die Auffassung, dass aufbauend auf den Erfahrungen im atlantischen Raum weitere ähnliche Strategien für andere europäische Meeresräume entwickelt werden sollten (z.B. für den Nordseeraum);

    6.

    erkennt die besonderen Erfordernisse der im Atlantik gelegenen Regionen in äußerster Randlage an und sieht in der Strategie Möglichkeiten für mehr Effizienz und Kohärenz des EU-politischen Rahmens in dieser Region;

    7.

    fordert, dass die Atlantik-Strategie und der dazugehörige Aktionsplan in hohem Maße auf Beschäftigung, nachhaltiges Wachstum und Investitionen ausgerichtet werden und gleichzeitig zu einer Verbesserung der Meeresumwelt beitragen;

    8.

    ist der Auffassung, dass angesichts des geografischen Geltungsbereichs der Strategie ein pragmatisches Konzept vertreten werden sollte, damit die Grenzen des Raums so flexibel aufgefasst werden, dass die bestehenden Probleme gelöst werden können, ohne künstliche Grenzen zu ziehen; fordert jedoch, zu prüfen, ob der geografische Geltungsbereich nicht nach Norden ausgedehnt werden sollte, damit Island in die Strategie einbezogen werden kann;

    9.

    ist besorgt, dass die wertvollen Erfahrungen, die im Rahmen der Erarbeitung bereits existierender makroregionaler und anderer transnationaler Strategien (1) gewonnen wurden, bei der Atlantik-Strategie nicht berücksichtigt werden, vor allem zu Fragen wie Steuerung, Politikgestaltung, Kommunikation und Eigenverantwortlichkeit, Ziele und Bewertung;

    10.

    betont, dass das Atlantik-Forum die große Verantwortung trägt, den Erwartungen der Interessenvertreter gerecht zu werden, einen inklusiven Prozess für die Beteiligung an der Erarbeitung des Aktionsplans einzuleiten und kohärente Rahmenbedingungen für die Planung und Umsetzung prioritärer Maßnahmen und Projekte zu schaffen;

    II.   HERAUSFORDERUNGEN UND CHANCEN

    11.

    stimmt den Herausforderungen und Chancen, die die Europäische Kommission formuliert hat, durchaus zu; ist jedoch der Auffassung, dass sich der Aktionsplan auf die Erreichung konkreter Ergebnisse konzentrieren und Probleme angehen sollte, bei denen ein partnerschaftlicher Ansatz zu effizienteren Lösungen führt;

    12.

    betont, dass die Inhalte des Aktionsplans enger mit denen der Strategie Europa 2020 und ihren Leitinitiativen abgestimmt werden müssen, aber auch mit den Themen des gemeinsamen strategischen Rahmens (GSR) und den vorgeschlagenen Reformen für die zum GSR gehörenden Fonds in Einklang stehen sollten;

    13.

    billigt grundsätzlich die folgenden thematischen Bereiche, die die Atlantikbogen-Kommission (KPKR) (2) festgelegt hat: 1. Zugänglichkeit und Verkehr im atlantischen Raum, 2. Wirtschaft und Seeverkehrswirtschaft, 3. Klima und Umwelt, 4. Forschung und Innovation und 5. Attraktivität der Gebiete;

    14.

    hebt die Bedeutung der Fischerei, der Muschelzucht und der Aquakultur sowie der Verarbeitungs- und Vermarktungskette für Meereserzeugnisse im atlantischen Raum hervor, von der zahlreiche Arbeitsplätze abhängen; ist der Auffassung, dass eine Strategie für Wachstum und Beschäftigung in dieser Region notwendigerweise auf die Festigung und Stärkung dieses Wirtschaftszweiges hinwirken muss;

    15.

    ist der Auffassung, dass im Aktionsplan darauf eingegangen werden muss, dass ein planmäßiges Konzept für die Meeresumwelt im atlantischen Raum erforderlich ist; meint, dass dies eine vereinbarte Koordinierung der maritimen Raumplanung und der Verfahren zur Bewirtschaftung der Meeresgebiete im gesamten Raum sowie eine bessere Koordinierung zwischen den Rahmenbedingungen der maritimen und der terrestrischen Raumplanung erfordert;

    16.

    ist der Auffassung, dass der Küstenstreifen die Regionen des atlantischen Raums sehr attraktiv macht sowohl für neue Bewohner, die sich dort auf Dauer niederlassen, als auch für saisonale Tätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Freizeit- und Sportaktivitäten am und auf dem Wasser sowie mit dem Tourismus; hält es für wichtig, dass sich die Küstengegenden auf diesen Zustrom einstellen, der zu einem zunehmenden Siedlungsdruck und zu wirtschaftlichen und Umweltproblemen an der Küste führen kann;

    17.

    betont, dass die Strategie die positiven Ergebnisse früherer und laufender EU-finanzierter Projekte im atlantischen Raum nutzen sollte, einschließlich einer Bewertung der bisher geförderten Projekte und möglicher Vorhaben, auf die der Aktionsplan aufbauen kann; betont, dass dies eventuell Auswirkungen auf einige Programme hat und dass es nötig ist, Projekte zu erweitern, um mehr und konkretere Ergebnisse zu erzielen;

    18.

    ist der Auffassung, dass dem Aktionsplan eine externe Dimension verliehen werden sollte, damit strategische Ziele gemeinsam mit Akteuren überall im atlantischen Raum umgesetzt werden können;

    III.   FINANZIERUNG DER STRATEGIE FÜR DEN ATLANTISCHEN RAUM

    19.

    stellt fest, dass Projekte im Rahmen des Aktionsplans für den Atlantik auf bestehende Finanzierungsquellen auf EU-Ebene (Mittel innerhalb und außerhalb des gemeinsamen strategischen Rahmens) und auf andere nationale, regionale und lokale Mittel sowie auf Mittel des Privatsektors zurückgreifen müssen; betont, dass dies eine Reihe von Fragen aufwirft, wie genau die finanzielle Unterstützung zur Umsetzung der Strategie aufgebaut werden soll , vor allem da die Erarbeitung des Aktionsplans parallel zur Planung der verschiedenen EU-Förderprogramme verläuft;

    20.

    betont, dass der Aktionsplan nur dann erfolgreich sein wird, wenn er ganz klar auf die verfügbaren Mittel abgestimmt ist; betont, dass es damit noch wichtiger wird, dass der Strategie ein stärker integrierter territorialer Ansatz zugrunde liegt und dass der Aktionsplan direkter mit den Europa-2020-Zielen und den ordnungspolitischen Anforderungen der verschiedenen EU-Fonds vereinbar ist;

    Förderung durch den gemeinsamen strategischen Rahmen

    21.

    schlägt vor, dass das Atlantik-Forum mit den zuständigen Verwaltungsbehörden in den fünf Mitgliedstaaten Kontakt aufnimmt, um sicherzustellen, dass die nationalen Partnerschaftsvereinbarungen die Prioritäten der Atlantik-Strategie angemessen widerspiegeln und dass eine ausreichende Komplementarität zwischen den operativen Programmen und den Maßnahmen des Aktionsplans besteht; ist jedoch besorgt, dass eine Strategie im Rahmen der integrierten Meerespolitik nur einen begrenzten Spielraum für die Abstimmung mit den durch den gemeinsamen strategischen Rahmen geförderten Programmen, mit Ausnahme des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, lassen würde;

    22.

    weist darauf hin, dass die Erarbeitung des Aktionsplans deshalb mit den Grundsätzen und Zielen der Fonds im Einklang stehen muss, vor allem jenen des gemeinsamen strategischen Rahmens;

    23.

    spricht sich angesichts der bereits vorgeschlagenen strikten thematischen Konzentration, die die Verwaltungsbehörden einhalten müssen, gegen die Zweckbindung von Mitteln für den Aktionsplan für den Atlantik innerhalb jedes operativen Programms aus;

    24.

    schlägt jedoch vor, dass das Atlantik-Forum bei der Planung mit den Verwaltungsbehörden zusammenarbeitet, um zu bestimmen, wie die Maßnahmen des Aktionsplans finanziert werden könnten, und zwar in Form einer klaren Ausrichtung an den ausgewählten thematischen Prioritäten in den betroffenen Programmen und konkreten Kriterien für die Projektauswahl;

    25.

    betont, dass einige Elemente der Verordnung über den gemeinsamen strategischen Rahmen durchaus der Unterstützung und Umsetzung wichtiger Ziele der Atlantik-Strategie dienen können, insbesondere das Multifonds-Konzept ; meint außerdem, dass die Erzielung von Kohärenz zwischen der Strategie und einigen integrierten Konzepten im gemeinsamen strategischen Rahmen (z.B. die städtische Dimension, integrierte territoriale Investitionen, gemeinsame Aktionspläne) bei ordnungsgemäßer Anwendung die Möglichkeit bietet, die Erfahrungsbasis und das Sachwissen der lokalen Behörden zu verbreitern und so zur Umsetzung wichtiger Ziele für den atlantischen Raum beizutragen;

    26.

    schlägt ferner vor, dass in den jährlichen Durchführungsberichten für die einschlägigen Programme bewertet wird, wie die Programme des gemeinsamen strategischen Rahmens zu den Zielen der Atlantik-Strategie und zur Umsetzung des Aktionsplans beitragen;

    Programme für territoriale Zusammenarbeit

    27.

    ist der Auffassung, dass die künftigen Programme für territoriale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung grundlegender Aspekte der Atlantik-Strategie sein werden, und betont, dass es mehr als zehn Programme für territoriale Zusammenarbeit gibt (grenzübergreifend, transnational und interregional), die im vorgeschlagenen Gebiet der Strategie gegenwärtig umgesetzt werden;

    28.

    unterstützt die Fortsetzung des (transnationalen) Programms für den atlantischen Raum mit einer Aufstockung der Mittel, damit einige der ehrgeizigen Ziele der Atlantik-Strategie umgesetzt werden können; meint zudem, dass das Programm für den atlantischen Raum das geeignete Instrument ist, um konkrete Aufforderungen für "strategische Initiativen" (Leitprojekte) der Atlantik-Strategie zu lancieren und die Plattform für die Durchführung zu finanzieren (siehe Ziffern 40 und 41);

    29.

    schlägt vor, dass sich das Atlantik-Forum dafür einsetzt, dass durch das Programm INTERACT Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert werden und dass die Verwaltungsbehörden, die für die aktuellen Programme zur territorialen Zusammenarbeit zuständig sind, frühzeitig in die Ausarbeitung des Aktionsplans für den atlantischen Raum einbezogen werden;

    30.

    betont, dass dies nützlich wäre

    (a)

    während der Ausarbeitung des Aktionsplans auf Grund der Erfahrungen mit der Verwaltung des Programms INTERREG, um zu ermitteln, wie sich die Strategie auf die Programmdurchführung auswirkt, einschließlich Synergien und Zusammenarbeit zwischen Programmen, und wie die Projekte der Atlantik-Strategie mit Hilfe der Programme effizient verwaltet werden können;

    (b)

    während der Planung durch Sensibilisierung für die Strategie bei den Programmen für territoriale Zusammenarbeit, Ermittlung der Projekte, mit deren Hilfe die Ziele der Strategie umgesetzt werden können, Nutzung von Kooperationsprogrammen zur Bewältigung thematischer Probleme und zur Erleichterung des Austauschs zwischen den Programmen;

    Finanzierung aus anderen EU-Programmen

    31.

    ist besorgt, dass nicht genügend Kohärenz zwischen den anderen EU-Programmen bestehen könnte, so dass die Ziele der Atlantik-Strategie und deren Anforderungen an die Finanzierung ihres Aktionsplans im Programmplanungszeitraum 2014-2020 nicht ausreichend berücksichtigt werden;

    32.

    verweist beispielsweise auf die neuen "integrierten Projekte" im Rahmen des Programms LIFE+ (2014-2020), die längerfristig angelegt sind, größere Gebiete umfassen und zur besseren Umsetzung von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen dienen, jedoch keine Projekte im Meer umfassen können (3); ist der Auffassung, dass hier eine Chance versäumt wird, Erfolge bei wichtigen Zielen der integrierten Meerespolitik und der Atlantik-Strategie zu erzielen;

    33.

    bedauert auch, dass der atlantische Raum bei der Festlegung entscheidender Elemente der transeuropäischen Verkehrsnetze nicht berücksichtigt wird, und fordert, dass der Nutzung der Fazilität "Connecting Europe" zur Bewältigung grundlegender Probleme der Zugänglichkeit und der Randlage (in den Bereichen Verkehr, Energie und IKT) im atlantischen Raum Vorrang eingeräumt wird;

    34.

    möchte wissen, wie die anderen verfügbaren EU-Fonds nach Auffassung des Atlantik-Forums gezielter eingesetzt und besser genutzt werden können und wie die Inanspruchnahme der Mittel verbessert werden kann, damit die Ziele der Strategie umgesetzt werden können; schlägt beispielsweise vor, dass mit dem Aktionsplan Forschungspartnerschaften im gesamten atlantischen Raum gefördert werden, um die Unterstützung durch das Programm Horizont 2020 zu maximieren;

    Andere Finanzierungsquellen

    35.

    ist besorgt darüber, dass es nicht zu den Schwerpunkten gehört, Mittel des privaten Sektors zu mobilisieren und diesen generell in die Umsetzung der Ziele der Strategie einzubinden; hält dies für ein Problem, auf das das Atlantik-Forum bei den Konsultationen und durch maßgeschneiderte Kommunikationskampagnen eingehen muss;

    36.

    weist darauf hin, dass das Atlantik-Forum wegen der gegenwärtigen Krise der öffentlichen Haushalte internationale Investitionen anziehen muss, um die bestehenden Potenziale (in Bereichen wie den erneuerbaren Energiequellen der Meere, Nahrungsreserven der Meere einschließlich Aquakultur, Meeresressourcen, Seeverkehr und Entwicklung der Häfen) zu nutzen; meint, dass die Vermarktung des atlantischen Raums als Ort für Investitionen und Geschäfte ein wesentliches Element des Aktionsplans sein muss;

    37.

    schlägt vor, dass das Atlantik-Forum auch mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank zusammenarbeitet, um zu prüfen, inwieweit es möglich und sinnvoll ist, ein eigenes Finanzierungsinstrument zur Unterstützung der Vorbereitung förderwürdiger Projekte zu schaffen, indem Finanzhilfen und Darlehen, Anlagekapital und Garantieinstrumente verknüpft werden und die Programmdurchführung gestrafft wird;

    IV.   STEUERUNG UND UMSETZUNG DER STRATEGIE

    38.

    betont, dass die Atlantik-Strategie nur dann erfolgreich sein wird, wenn sie umfassend in die politischen und administrativen Strukturen eingebettet ist, und betont, dass dazu folgendes erforderlich ist:

    a)

    politischer Einsatz, Engagement und Eigenverantwortlichkeit,

    b)

    ein Multi-Level-Governance-Konzept (EU, national, regional und lokal) und

    c)

    ausreichende personelle und technische Hilfsmittel;

    Governance

    39.

    ist der Auffassung, dass die Entscheidungsfindungsstruktur so gestaltet sein muss, dass der Beitrag der zahlreichen Interessenvertreter und potenziellen Akteure zur Atlantik-Strategie möglichst groß ist, und fordert, bei der Ausarbeitung, Umsetzung, Bewertung und Überprüfung des Aktionsplans ein Konzept für die Einbeziehung aller beteiligten Ebenen (Multi-Level-Governance) anzuwenden;

    40.

    weist deshalb darauf hin, dass die Atlantik-Strategie ohne entschiedenes politisches Engagement der Mitgliedstaaten auf höchster Ebene im Verein mit der nationalen Koordinierung der relevanten Politikbereiche die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen wird und ihre Ziele nicht erfolgreich umsetzen kann; meint auch, dass der Aktionsplan nicht erfolgreich sein wird, wenn die lokalen und regionalen Interessenvertreter nicht umfassend einbezogen werden und nicht selbst Verantwortung übernehmen;

    41.

    befürwortet nicht die vorgeschlagene Abschaffung des Atlantik-Forums nach Annahme des Aktionsplans und schlägt vor, das Atlantik-Forum bis 2020 bestehen zu lassen, um die Umsetzung zu überwachen (durch die Plattform für die Durchführung (siehe Ziffern 27 und 41)), die Fortschritte zu verfolgen und die Umsetzung der Ziele der Strategie voranzubringen;

    42.

    schlägt vor, für die Atlantik-Strategie folgendes Governance-Modell zu entwickeln: a) das Atlantik-Forum zur politischen Überwachung auf EU-Ebene unter Einbeziehung einer Plattform für die Durchführung , die als Ansprechpartner für die Strategie fungiert, Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten initiiert, Leitlinien zur Projektplanung erarbeitet und die Umsetzung des Aktionsplans fördert und steuert, b) nationale and regionale Koordinierungsstellen zur Förderung der Kohärenz der Maßnahmen und der Einbeziehung der Interessenvertreter und potenziellen Projektträger beim Anlaufen der Atlantik-Strategie;

    Umsetzung

    43.

    betont, dass der atlantische Raum geografisch komplex ist und sehr unterschiedliche Besonderheiten, Kulturen und Perspektiven umfasst; ist der Auffassung, dass die Strategie nur dann erfolgreich sein wird, wenn mehr getan wird, um den Umfang und die Art der Zusammenarbeit im gesamten atlantischen Raum zu erweitern und zu vertiefen; erwartet, dass die Atlantik-Strategie a) einen gemeinsamen Bezugspunkt dafür bietet, jedoch b) auch Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten umfasst, um den Kooperationsgeist zu stärken;

    44.

    ist der Überzeugung, dass der Aktionsplan für den Atlantik nach seiner Annahme ein Informations- und Kommunikationselement benötigt, um die Öffentlichkeitswirksamkeit zu erhöhen, das Verständnis für die Ziele zu fördern, eine breitere Beteiligung (vor allem des privaten Sektors) zu mobilisieren und mit der Zeit die Umsetzung der Strategie bekannt zu machen;

    45.

    betont den möglichen Nutzen, den die EVTZ-Verordnung als Instrument zur besseren Umsetzung der Strategie bieten kann;

    46.

    schlägt die Schaffung einer dienststellenübergreifenden Taskforce für die Atlantik - Strategie innerhalb der Europäischen Kommission vor, um die Kohärenz der einschlägigen Politikbereiche und die Vereinbarkeit zwischen den Zielen der Atlantik-Strategie und denen der EU-Programme und den Aufforderungen zur Finanzierung zu gewährleisten; schlägt ferner vor, dass diese Taskforce angesichts der bereichsübergreifenden Art der Strategie unter der Leitung des Generalsekretariats stehen sollte;

    V.   AKTIONSPLAN FÜR DEN ATLANTIK – VERFAHREN

    47.

    betont, dass mehr Verständnis für die Dringlichkeit der Annahme des Aktionsplans erforderlich ist, und schlägt häufigere Treffen des Atlantik-Forums (Führungsgremium und Lenkungsausschüsse) vor, um Zwischenergebnisse im Verfahren zu erzielen und rechtzeitige Maßnahmen zu gewährleisten;

    48.

    erwartet das angekündigte Konsultationspapier, das die Grundlage für einen breiteren und stärker strukturierten Prozess der Mobilisierung und Konsultation der Interessenvertreter im weiteren Verlauf des Jahres 2012 sein muss, und fordert die Europäische Kommission auf, ihr Engagement rasch auszuweiten und zu vertiefen, damit die Interessenvertreter, auch auf lokaler und regionaler Ebene, das Gefühl haben, ausreichend eigene Verantwortung für den Aktionsplan übernehmen zu können, und sicherzustellen, dass das gesamte Verfahren wirklich ausreichend von der Basis ausgeht und bürgerorientiert ist;

    49.

    ist besorgt, dass die vorgeschlagenen thematischen Seminare (eines pro Mitgliedstaat) nicht ausreichen werden, um die Interessenvertreter einzubinden und ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst Verantwortung für die Strategie zu übernehmen; schlägt zusätzliche Aktivitäten im Rahmen der Atlantik-Strategie vor, um eine strategische Vision zu vereinbaren, Aspekte der Governance zu diskutieren, Ziele und nachprüfbare Erfolgsindikatoren festzulegen und die Auswirkungen der Finanzierung zu klären; schlägt zudem vor, dass die Europäische Kommission ihre nationalen Vertretungen mobilisiert, um eine breitere Beteiligung am Aktionsplan zu ermöglichen;

    50.

    betont, dass der vorgeschlagene Zeitplan für die Annahme des Aktionsplans gestrafft und auf die einschlägigen Prioritäten der Finanzierungsprogramme 2014-2020 abgestimmt werden sollte;

    51.

    empfiehlt, dass bei der Erarbeitung der Atlantik-Strategie zunächst eine strategische Vision für den atlantischen Raum als Bezugspunkt für den Aktionsplan für den Atlantik 2014-2020 entwickelt wird; schlägt zudem vor, dass dieser Aktionsplan

    wesentliche Prioritäten, Maßnahmen und Leitprojekte festlegt , einschließlich kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen;

    klar definierte Rollen und Zuständigkeiten für alle an den Maßnahmen und der Umsetzung Beteiligten in einer Multi-Level-Governance-Struktur festlegt, mit einer eindeutigen Umsetzungskette für die Verwirklichung der Ziele der Strategie;

    eine Maßnahme für den Kapazitätsaufbau enthält, um den Kooperationsgeist in dem Gebiet zu stärken;

    die wichtigsten Ziele und eine Reihe von Indikatoren umfasst, um den Grad der Umsetzung zu messen und ein ergebnisorientiertes Konzept anzuwenden;

    ein Verfahren für die Bewertung und eine Halbzeitbewertung der Ergebnisse umfasst;

    ein Informations- und Kommunikationselement enthält, um die Öffentlichkeitswirksamkeit zu erhöhen, das Verständnis für die Ziele zu fördern und eine breitere Beteiligung zu mobilisieren;

    die notwendigen Ressourcen , sowohl finanzieller als auch personeller Art, für die Umsetzung des Aktionsplans enthält;

    52.

    dringt darauf, dass die Atlantik-Strategie und das Verfahren zur Ausarbeitung des zugehörigen Aktionsplans Bestandteil der für 2013 vorgeschlagenen Bewertung des Nutzens des makroregionalen Konzepts durch die Europäische Kommission sein müssen, wie vom Europäischen Rat gefordert;

    53.

    schlägt vor, dass der Aktionsplan vom Atlantik-Forum angenommen wird, und fordert den bevorstehenden irischen EU-Ratsvorsitz auf, die Billigung des Aktionsplans durch den Europäischen Rat während seines Vorsitzes mit Vorrang zu behandeln, wobei der Schwerpunkt auf den Ergebnissen, einem soliden Verfahren für die Überwachung und einer laufenden Bewertung mit geplanter Halbzeitbewertung liegen sollte.

    Brüssel, den 9. Oktober 2012

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


    (1)  Insbesondere der Bericht über die Umsetzung der EU-Strategie für den Ostseeraum, Juni 2011 (COM(2011) 381 final).

    (2)  Stellungnahme und Vorschläge der Atlantikbogen-Kommission zur Mitteilung der Europäischen Kommission über die Entwicklung einer Strategie für den Atlantik, angenommen vom Vorstand, 22. März 2012.

    (3)  Siehe Entwurf der Stellungnahme zu der Verordnung zum Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE), CdR 86/2012.


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