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Document 52011XG1217(03)

    Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/788/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss 2011/848/GASP des Rates, Anwendung finden

    ABl. C 369 vom 17.12.2011, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 369/16


    Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/788/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss 2011/848/GASP des Rates, Anwendung finden

    2011/C 369/04

    RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

    Den Personen, die im Anhang zum Beschluss 2010/788/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss 2011/848/GASP des Rates (1), aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

    Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Personen bezeichnet, die in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen werden sollten, auf die die Nummern 13 und 15 der Resolution 1596 (2005), die durch Nummer 3 der Resolution 1952 (2010) bestätigt wurden, Anwendung finden.

    Die betroffenen Personen und Einrichtungen können bei dem gemäß Nummer 8 der Resolution 1533 (2004) des VN-Sicherheitsrats eingesetzten VN-Ausschuss jederzeit unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

    United Nations — Focal point for delisting

    Security Council Subsidiary Organs Branch

    Room S-3055 E

    New York, NY 10017

    UNITED STATES OF AMERICA

    Weitere Einzelheiten siehe http://www.un.org/sc/committees/751/comguide.shtml

    Auf den Beschluss der Vereinten Nationen hin hat der Rat der Europäischen Union entschieden, dass die im genannten Anhang aufgeführten Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufzunehmen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/788/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss 2011/848/GASP des Rates, Anwendung finden. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen sind in den jeweiligen Einträgen im Anhang zu dem Ratsbeschluss aufgeführt.

    Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 3 der Verordnung).

    Die betroffenen Personen können beim Rat (Anschrift siehe oben) unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird.

    Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


    (1)  ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 83.


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