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Document 52011SC1173
COMMISSION STAFF WORKING PAPER EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG
/* SEC/2011/1173 endg. */
ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG /* SEC/2011/1173 endg. */
1.
PROBLEMBESCHREIBUNG: Worum genau geht es, wer ist am stärksten betroffen, und
warum ist ein Eingreifen der öffentlichen Hand erforderlich? Vor dem
Hintergrund der derzeitigen Weltlage, der zentralen internationalen
Herausforderungen[1], der Legitimität der
Diskussion über Hilfeleistungen und der neuen Gegebenheiten sowohl auf EU-
(Rahmenvorschriften für das auswärtige Handeln nach Lissabon) als auch auf
internationaler Ebene (G-20, IFI, VN usw.) gilt es umzusteuern, um „den
Wirkungsgrad der EU-Entwicklungspolitik zu erhöhen“. Ziel ist es dabei, die
Entwicklungspolitik der EU auf die Herausforderungen des kommenden Jahrzehnts
vorzubereiten und die Partnerländer bei der Herbeiführung der Veränderungen zu
unterstützen, die zu rascheren Fortschritten in Richtung Armutsminderung und
Millenniums‑Entwicklungsziele führen können. Neuere
Forschungsergebnisse[2] zeigen, dass die
Strukturen zur Zuweisung von Hilfe sich seit 2005, als die Pariser Erklärung
angenommen wurde, weltweit verschlechtert haben. Zahlreiche Probleme
untergraben die Effizienz und Effektivität der Entwicklungsmaßnahmen der EU und
anderer Akteure. Erstens hat parallel zu der Erhöhung der Ausgaben der
öffentlichen Entwicklungshilfe auch die Zersplitterung der
Entwicklungshilfeleistungen zugenommen. Tendenziell wird Unterstützung
inzwischen in kleineren Einheiten geleistet. Gleichzeitig werden die Geber
immer zahlreicher: Weltweit werden die Geber in mehr Ländern und innerhalb
dieser Länder in mehr Sektoren tätig. Auch auf Sektorebene besteht eine deutliche
Tendenz zur Ausbreitung: 41 % aller Sektoren in den begünstigen Ländern
erhielten im Jahr 2007 Aufwendungen aus mehr als drei EU-Geberländern. Zweitens führt die
ausufernde Zusammenarbeit zwischen Gebern und Partnerländern zu umfangreichen
Koordinierungsbemühungen, die in erster Linie die Partnerländer, aber auch die
Vertreter der Geber vor Ort belasten. Überschneidungen von Leistungen auch der
Mitgliedstaaten können gepaart mit mangelnder Koordinierung zu plötzlich
auftretenden Lücken bei der geographischen bzw. sektorbezogenen Abdeckung
führen (Stichwort „Geberwaisen“) und bei den Partnerländern und den
Hauptbegünstigten in diesen Ländern, die sehr oft auch die bedürftigsten
Gruppen sind, ein Gefühl der Unsicherheit hervorrufen. Die langfristigen Kosten
unwirksamer Hilfe werden von Wissenschaftlern auf ihre Auswirkungen auf die
Qualität der Verwaltung in den Partnerländern und die Volkswirtschaften der
Empfängerländer untersucht. Diese Kosten werden zumeist mit qualitativen
Kriterien beschrieben, obwohl in manchen Fällen auch Kosten konkret beziffert
werden könnten, die in Form von entgangenem Wirtschaftswachstum oder von
Kostensteigerungen aufgrund mangelnder Planbarkeit der Entwicklungsfinanzierung
entstehen[3]. Allein schon aufgrund
der mit der Zersplitterung verbundenen langfristigen Kosten können Regierungen
außer Stande sein, ihren Projektbestand auf dem Laufenden zu halten oder sich
auch nur einen Überblick über entwicklungshilfefinanzierte Investitionen und
Tätigkeiten, Mängel in der effektiven Planung, geographische Parzellierung usw.
zu verschaffen[4]. 2. SUBSIDIARITÄTSPRÜFUNG: Ist das Handeln der EU vom
Subsidiaritätsprinzip her gerechtfertigt (Notwendigkeit und EU-Mehrwert)? Dem Vertrag von
Lissabon zufolge fällt die Entwicklungspolitik in die gemeinsame Zuständigkeit
der Kommission und der Mitgliedstaaten. Die Kommission wird ihren Teil tun,
indem sie den Wirkungsgrad ihrer Hilfe erhöht, erkennt jedoch uneingeschränkt
an, dass andere Dimensionen, Aspekte und Akteure (wie etwa Politikkohärenz im
Interesse der Entwicklung, Modalitäten der Hilfe, Eigenverantwortung des Landes
usw.) komplementär sind und insoweit berücksichtigt werden sollten, als sie
Einfluss auf die Gesamtwirkung der EU-Entwicklungspolitik haben. Daher sind die
Rolle der EU bei der Förderung von Koordinierung und Kohärenz und ihre
Fähigkeit, Dienstleistungen und Ressourcen zu bündeln und den EU-Dialog mit den
Partnerländern zu führen, unerlässlich, da Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein
keine solche Wirkung entfalten können. Infolgedessen hat das
koordinierte Handeln der EU insgesamt einen Mehrwert, der von der politischen
und finanziellen Hebelwirkung her größer ist als die Summe des Handelns der 27
Mitgliedstaaten und der Kommission für sich genommen[5].
In einer Studie von 2009[6] wurde geschätzt, dass der
mögliche Nutzen eines europäischen Ansatzes für die Wirksamkeit der
Entwicklungshilfe mit 3 bis 6 Mrd. EUR jährlich zu beziffern ist. Wie schon im
Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Grünbuch hervorgehoben, sollte die
Kommission die von ihr verwaltete Hilfe auf eine begrenztere Zahl von Sektoren
und Bereichen konzentrieren. Entscheidungen sollten unter Berücksichtigung der
komparativen Vorteile der EU und ihrer Möglichkeiten, eine echte Wirkung zu
erzielen, strategischer getroffen werden als früher. Die Kommission sollte auch
auf der Ebene der Einleitung und Koordinierung einer besseren Arbeitsteilung
zwischen der EU und den Mitgliedstaaten eine führende Rolle spielen. Damit dabei
möglichst viel Mehrwert entsteht, könnten eine Spezialisierung und eine bessere
Arbeitsteilung zu mehr Effizienz, Skaleneffekten und niedrigeren
Transaktionskosten führen. Der Gewinn daraus könnte in eine weitere Aufstockung
der vorhandenen Finanzmittel fließen, die Verhandlungsposition der EU stärken
und dazu führen, dass die EU besser in der Lage ist, auf weltweiter Ebene eine
Führungsrolle wahrzunehmen. 3. ZIELE DER
EU-INITIATIVE: Welche politischen Ziele werden in erster Linie angestrebt? Wie in den
Verträgen festgeschrieben, ist Hauptziel der EU-Entwicklungspolitik und -Praxis
die Armutsbekämpfung im Rahmen nachhaltiger Entwicklung. Die international
anerkannten Ziele auf dem Weg dorthin, zu denen sich auch die EU bekannt hat,
sind die Millenniums-Entwicklungsziele. Auf einer wichtigen internationalen
Konferenz im September 2010[7] wurde auf die Lücke
zwischen dem aktuellen Stand der Verwirklichung der
Millenniums-Entwicklungsziele, die in knapp fünf Jahren Realität sein sollen,
und den Zielen hingewiesen. Mangelnde Fortschritte in bestimmten Ländern und
Regionen (insbesondere in Afrika südlich der Sahara) bei bestimmten
Millenniums-Entwicklungszielen (insbesondere im Bereich Gesundheit von Mutter
und Kind) geben Anlass zu besonderer Sorge. Da zur Erreichung
der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 noch erhebliche Bemühungen
erforderlich sind, muss die EU den Wirkungsgrad ihrer Hilfe auf dem Gebiet der
Armutsminderung rasch erhöhen. Auch nach 2015 wird die EU die weltweiten
Bemühungen so lange weiter unterstützen müssen, bis die Armut vollständig beseitigt
ist. Mit dem vorgeschlagenen Programm für den Wandel soll daher sichergestellt
werden, dass jeder einzelne Euro der EU-Entwicklungshilfe die größtmögliche
Wirkung auf die Armut in den Entwicklungsländern entfaltet, damit die EU einen
möglichst hohen Beitrag zu den Millenniums-Entwicklungszielen und zur
langfristigen Beseitigung der Armut leistet. Dabei wird davon
ausgegangen, dass bei der Armutsminderung eine bessere Wirkung erreicht werden
kann, wenn die EU-Hilfe geographisch und sektorbezogen auf eine begrenzte
Anzahl von Ländern und Gebieten verteilt wird und nicht Kleinbeträge weltweit
nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Dabei wird die Kommission weiterhin
als globaler Akteur in Entwicklungsfragen wirken, als Geber jedoch ihre Hilfe auf
diejenigen Sektoren und Länder konzentrieren, in denen sich die größte Wirkung
erzielen lässt. Bei diesen
Bemühungen trägt auch das Programm der Politikkohärenz im Interesse der
Entwicklung dadurch zur Verbesserung der tatsächlichen Ergebnisse unserer Entwicklungspolitik
bei, dass Inkohärenzen beseitigt und Synergien zwischen den innen- und den
entwicklungspolitischen Zielen gefördert werden. Zusätzlich sollte mehr
Kohärenz zwischen den außen- und den entwicklungspolitischen Zielen angestrebt
werden. 4. POLITISCHE
ENTSCHEIDUNGSOPTIONEN: Welche Optionen wurden in Betracht gezogen, und welche
wurden detailliert geprüft? Bei der
Folgenabschätzung wurden vier wesentliche Optionen benannt. Die erste Option
bezieht sich auf den Status quo. Damit ist gemeint, dass die Vergabe von Hilfe
und die Durchführungsprozesse sich gegenüber dem derzeitigen System nicht
ändern sollten (keine zusätzlichen EU-Maßnahmen) und dass die von der
Kommission verwaltete Entwicklungshilfe weiterhin an eine Vielzahl von Sektoren
und Ländern vergeben werden soll. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die EU
„alles überall“ macht und das Problem der Zersplitterung der Hilfe nicht
anpackt. Diese Option ist detailliert untersucht worden. Ins Visier genommen
wurde die derzeit breit gestreute, in kleine Einheiten aufgeteilte EU‑Entwicklungshilfe,
von der ausgehend eine Verbesserung in Richtung eines effizienteren,
effektiveren Systems erreicht werden muss. Die zweite Option
betrifft einen sektorbezogenen Ansatz. Um die Streuung der EU-Hilfe auf
zahlreiche Sektoren zu verringern, soll die Kommission sich hauptsächlich auf
bestimmte Bereiche und Sektoren konzentrieren, insbesondere solche, in denen
sie komparative Vorteile hat; sie soll jedoch weiterhin eine Vielzahl von
Ländern von den ärmsten (LDC) bis hin zu den am weitesten entwickelten Ländern
(BRIC) unterstützen. Die dritte Option
bezieht sich auf einen geographischen Ansatz. Ziel ist dabei die Einschränkung
der geographischen Streuung der EU-Hilfe, wobei die Kommission ihre Hilfe auf
eine begrenzte Zahl von Ländern ausrichten soll, die nach ihrem Bedarf und
ihren Fähigkeiten, Interessen und Verpflichtungen ausgewählt werden; an der
Abdeckung eines breiten Spektrums von Sektoren soll sich jedoch nichts ändern. Bei der vierten
Option würde die EU den sektorbezogenen und den geographischen Ansatz
miteinander vereinen und eine differenzierte Vorgehensweise für die Vergabe von
Entwicklungshilfe sowie ein Hilfeangebot, das auf eine begrenzte Zahl von
Sektoren konzentriert ist, vorlegen. Bei der Folgenabschätzung
wurde nicht versucht, bestimmte Sektoren und geographische Schwerpunkte vorher
festzulegen. Geprüft wurden vielmehr die Grundsätze der Konzentration
auf Sektoren und der geographischen Differenzierung. Die endgültige Auswahl der
Sektoren und Länder erfolgt nach einer detaillierten Analyse einzelner Länder
und eines Dialogs, der von den in der Pariser Erklärung verankerten festen
Grundsätzen der Eigenverantwortung und der Partnerschaft geprägt ist, sowie
nach dem Diskurs mit anderen Gebern – insbesondere EU-Mitgliedstaaten – im
Rahmen des EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf die Arbeitsteilung im Bereich der
Entwicklungspolitik. Mehr
Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, eine bessere Koordinierung in der
EU, die Auswahl der Modalitäten für die Hilfe und die allgemeinen
Finanzierungsmöglichkeiten für die Entwicklung sind Faktoren, die sich
ebenfalls auf den Erfolg der EU bei der Verwirklichung ihrer Entwicklungsziele
auswirken und Konstanten sein werden, die für jede der vier Optionen eine Rolle
spielen. Daher werden diese Faktoren nicht als Teil der Folgenabschätzung
betrachtet. 5. FOLGENABSCHÄTZUNG: Welche wesentlichen
Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft haben die jeweiligen
Optionen insbesondere im Hinblick auf Kosten und Nutzen
(quantifiziert/beziffert und einschließlich Schätzungen der Verwaltungslasten,
anderer Anpassungskosten und der Durchführungskosten für die öffentliche
Verwaltung)? Option 1 Im Rahmen der
Status-quo-Option würde die von der Kommission verwaltete Hilfe weiterhin an
eine Vielzahl von Sektoren und begünstigten Ländern vergeben. Die Kommission
wäre daher weiterhin allgegenwärtig und sektorübergreifend präsent und hätte
möglicherweise Einfluss auf allen Ebenen und eventuelle Hebeleffekte in allen Ländern.
Bei der Status‑quo‑Option wird das Problem der breiten Streuung und
Zersplitterung der Hilfe nicht gelöst und somit die Gefahr der Ineffizienz
künftiger Hilfeprogramme erhöht. Die knappen Ressourcen würden außerdem zu
breit gestreut, wodurch die EU-Hilfe in ihrer Wirkung abgeschwächt würde und
ihre Bedeutung, ihre Legitimität und ihre Sichtbarkeit verloren gingen. Option 2 Ein verstärkt sektorbezogener Ansatz könnte
dadurch zu einer größeren Wirkung der EU‑Hilfe beitragen, dass die
Ressourcen auf eine begrenzte Zahl von Sektoren konzentriert würden und die
kritische Masse der EU-Hilfe somit erhöht würde. Dies könnte auch die
spezialisierte Kompetenz, die Sichtbarkeit und den Ruf der EU in einer Reihe
von Sektoren verbessern, insbesondere dort, wo sie anerkanntermaßen komparative
Vorteile aufweist. Zusätzlich würde die Kommission ihre globale Präsenz in der
Entwicklungspolitik aufrechterhalten und sich damit in allen Ländern
Einflussmöglichkeiten und Hebeleffekte sichern. Die Konzentration auf bestimmte
Sektoren birgt jedoch die Gefahr, dass sich das begrenzte Angebot der
Kommission nicht mehr mit dem Bedarf der Partnerländer deckt. Dies könnte dazu
führen, dass nicht alle Ressourcen untergebracht werden könnten. Außerdem würde
ein Top‑down‑Ansatz bei der Konzentration auf bestimmte Sektoren
der Eigenverantwortung des Landes entgegenstehen (anerkanntermaßen eine
wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit von Entwicklungshilfe und den
allgemeinen Erfolg von Entwicklung). Option 3 Ein verstärkt
geographisch ausgerichteter Ansatz könnte zur Steigerung der Wirkung der
EU-Hilfe beitragen, indem die knappen Ressourcen auf diejenigen Länder
konzentriert würden, in denen sie am dringendsten benötigt werden und die
größte Wirkung entfalten können. Dabei würde die Kommission auf die Vergabe von
Hilfe und die Partnerschaften einen differenzierten Ansatz anwenden, der auf
einem umfassenden politischen Dialog und Politikdialog mit allen Partnerländern
beruht, durch den die EU die am besten geeignete Form der Zusammenarbeit
definieren würde; dies würde zu objektiven Entscheidungen in Kenntnis der
Sachlage über den effektivsten Policy mix, die Höhe der Hilfe, die
Finanzierungsinstrumente und Hilfevereinbarungen führen. Der geographische
Ansatz könnte jedoch den Einfluss der EU und die Hebeleffekte in bestimmten
Ländern und Regionen, in denen sie nicht mehr tätig ist, schwächen. Wenn keine
verstärkte Koordinierung und Arbeitsteilung zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten besteht, droht er außerdem die Kluft zwischen Geberlieblingen
und Geberwaisen in einer Zeit zu vergrößern, in der eine wachsende Zahl von
EU-Gebern ihr Hilfevolumen zusammenstreicht und sich aus einer Reihe von
Entwicklungsländern zurückzieht. Diese beiden Probleme lassen sich jedoch mit
Begleitmaßnahmen abmildern, etwa mit einer schrittweisen Rückzugsstrategie, mit
der neue Arten von Partnerschaften mit denjenigen Ländern geschlossen werden,
die keine Zuschüsse mehr erhalten, und mit der Fortschritte bei der gemeinsamen
Programmierung und der Arbeitsteilung erreicht werden. Option 4 Ein gezielter
sektorbezogener und geographischer Ansatz könnte dazu beitragen, die Wirkung
die EU-Hilfe durch eine bessere und strategischere Verwendung und Vergabe der
knappen Hilferessourcen zu erhöhen. Damit könnte die EU ihre kritische Masse in
bestimmten Sektoren und Ländern erhöhen und damit mehr Verhandlungsmacht und
größere Hebeleffekte bei den Ressourcen und Maßnahmen erzielen. Durch
vorbildliches Wirken könnte die Kommission die Sichtbarkeit und die Legitimität
ihrer Hilfe erhöhen und die EU‑Mitgliedstaaten anregen, ähnlich zu
verfahren. Dies würde auch die Rolle der Kommission als Initiator und
Koordinator insbesondere bei wesentlichen Aspekten der Arbeitsteilung stärken. 6. VERGLEICH DER OPTIONEN: Welche Option
ist anhand welcher Kriterien/Begründung die beste? Nach der Folgenabschätzung hat Option 4 die
meisten Vorzüge. Sie würde zu einer strategischeren, besser zu begründenden und
sichtbaren Vergabe der knappen EU-Ressourcen führen, die nicht mehr wie bei der
Status-quo-Option (Option eins) zu breit über Sektoren und Länder gestreut
würden, sondern dort konzentriert würden, wo sie am meisten benötigt werden und
die größte Wirkung auf die Armut erzielen können. Option 4 vereint die Vorzüge
der Optionen 2 und 3 in sich und unterliegt den Einschränkungen eines
sektorbezogenen oder geographisch ausgerichteten Ansatzes in geringerem Maße. Die mit Option 4 verfolgte Herangehensweise
wird der Kommission eine ausgewogenere, strategische Geberrolle ermöglichen,
die sich von der Sichtbarkeit und vom Ruf her positiv auswirken dürfte. 7. ÜBERWACHUNG
UND BEWERTUNG: Wie sollen Kosten und Nutzen und die Erreichung der gewünschten
Auswirkungen festgestellt werden? Die Kommission
verfügt bereits über reguläre Überwachungs- und Bewertungssysteme, die ihre
Hilfsprogramme auf breiter Front abdecken. Sie bewertet derzeit Länder- und
thematische Strategien, einzelne Programme und Projekte. Mit breiter angelegten
Bewertungen werden Komplementarität und Synergien der jeweiligen legislativen Instrumente
einschließlich nicht ausgabenwirksamer Maßnahmen geprüft. Komplexe Bewertungen
können auch übergeordnete politische Ziele, die sich in einschlägigen
politischen Prozessen zeigen, und Querschnittsthemen betreffen, die für alle
oder einen Teil der legislativen Instrumente wichtig sind. Die Kommission
bindet alle einschlägigen Akteure so weit wie möglich in die Bewertungsphase
der EU-Hilfe ein und führt auch gemeinsame Bewertungen durch. [1] Wie etwa Finanzkrise, Klimawandel, Zugang zu
Energiequellen, mangelnde Ernährungssicherheit, Migrationsdruck, unsichere
Staatsstrukturen, regionale Konflikte und internationale Sicherheit und die
Entstehung neuer Mächte/Investoren/Geber. [2] "Trends of In-country Aid Fragmentation and Donor
Proliferation: An Analysis of Changes in Aid Allocation Patterns between 2005
and 2009", Bericht des Task Team on Division of Labour and Complementarity
der OECD, erster Entwurf – 24. März 2011, endgültige Fassung noch
nicht veröffentlicht. [3] „Aid Effectiveness Agenda: Benefits of a European
Approach"
http://ec.europa.eu/development/icenter/repository/european_consensus_2009_en.pdf
[4] Ebenda. [5] Wie vorstehend unter Bezugnahme auf die Studie „Aid
effectiveness agenda: benefits of a European Approach” von Oktober 2009
dargelegt.
http://ec.europa.eu/development/icenter/repository/AE_Full_Final_Report_20091023.pdf [6] „Aid Effectiveness Agenda: Benefits of a European
Approach", HTSPE Limited, Oktober 2009: [7] Hochrangige Plenarsitzung der VN zu den
Millenniums-Entwicklungszielen, New York.