Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52011PC0226

Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere des mehrjährigen Finanzrahmens, im Hinblick auf die Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER-Projekt

/* KOM/2011/0226 endgültig - 2011/ () */

52011PC0226

Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere des mehrjährigen Finanzrahmens, im Hinblick auf die Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER-Projekt /* KOM/2011/0226 endgültig - 2011/ () */


BEGRÜNDUNG

1. Einleitung

Der vorliegende Vorschlag ersetzt den Vorschlag der Kommission vom 20. Juli 2010 für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere des mehrjährigen Finanzrahmens, im Hinblick auf die Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER Projekt[1].

Der Vorschlag trägt den in den Verhandlungen erzielten Fortschritten Rechnung, namentlich dem Einvernehmen über den Umfang der Umschichtungen innerhalb der Teilrubrik 1a und über die Höhe der für das ITER-Projekt in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 im Rahmen der Teilrubrik 1a zusätzlich benötigten Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen. Er soll es der Haushaltsbehörde ermöglichen, rasch zu einer Einigung zu gelangen und damit den Erfolg des ITER-Projekts zu sichern.

Der Vorschlag ist mit dem Haushaltsentwurf 2012 vereinbar und entspricht den Bestimmungen des Vorschlags der Kommission für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013)[2]. Die endgültige Verabschiedung des Euratom-Rahmenprogramms durch den Rat wird davon abhängen, ob das parallel stattfindende Haushaltsverfahren ein positives Ergebnis erbringt, d. h. zusätzliche Mittel für das ITER-Projekt bewilligt werden.

2. Nutzung der Spielräume und Umschichtung von Mitteln innerhalb der Teilrubrik 1a

Im Haushaltsjahr 2011 verbleibt unter der Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a kein Spielraum mehr; auch die Spielräume der Haushaltsjahre 2012 und 2013 sind nicht groß genug, um den Mittelbedarf für das ITER-Projekt zu decken und gleichzeitig nach Maßgabe von Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV)[3] ausreichende Spielräume für unvorhergesehene Ausgaben zu gewährleisten.

Nach Maßgabe von Nummer 23 Absatz 1 IIV hat die Kommission geprüft, wie durch Mittelumschichtung zwischen den unter die Teilrubrik 1a fallenden Programmen ein signifikanter Betrag — sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent der geplanten neuen Ausgaben — innerhalb der für diese Rubrik geltenden Obergrenze bereitgestellt werden kann. Sie schlägt vor, im Haushaltsjahr 2012 einen Betrag von 100 Mio. EUR und im Haushaltsjahr 2013 einen Betrag von 360 Mio. EUR aus den Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms umzuschichten.

3. Übertragungen zwischen Rubriken (Mittel für Verpflichtungen)

Die Kommission hat gemäß Nummer 23 Absatz 2 IIV die Möglichkeiten geprüft, eine Anhebung der Obergrenze einer Rubrik durch eine Senkung der Obergrenze einer anderen Rubrik auszugleichen.

Die unterhalb der Ausgabenobergrenzen anderer Rubriken als der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielräume werden für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 derzeit wie folgt veranschlagt:

|| 2011 || 2012 || 2013

Teilrubrik 1b || 6.4 || 22.1 || 0.4

Rubrik 2 || 1678.8 || 651.6 || 112.8

Teilrubrik 3a || 67.0 || 65.6 || 34.3

Teilrubrik 3b || 0.1 || 15.5 || 25.3

Rubrik 4 || 0 || 246.7 || 112.0

Rubrik 5 || 243.2 || 472.6 || 521.6

Im Hinblick auf die Bestimmung unter Nummer 13 der IIV ist die Kommission der Auffassung, dass die bei den Teilrubriken 1b, 3a und 3b unter den Obergrenzen verbleibenden Spielräume zu gering sind, um für die Finanzierung des zusätzlichen Mittelbedarfs für das ITER-Projekt herangezogen werden zu können, und dass auch die Ausgabenobergrenze der Rubrik 4, bei der mit einem höheren Mittelbedarf zu rechnen ist, nicht gesenkt werden kann.

Andererseits sind die im Haushaltsjahr 2011 bei den Rubriken 2 und 5 vorgesehenen Spielräume so groß, dass eine Senkung der jeweiligen Ausgabenobergrenze bis auf das Niveau möglich ist, das erforderlich ist, um die in den Jahren 2012 und 2013 für die Finanzierung des ITER-Projekts notwendige Anhebung der Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a auszugleichen. Die Kommission schlägt daher vor, für das Haushaltsjahr 2011 die Obergrenze der Rubrik 2 um 650 Mio. EUR und die Obergrenze der Rubrik 5 um 190 Mio. EUR zu senken und die Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a für das Jahr 2012 um 650 Mio. EUR und für das Jahr 2013 um 190 Mio. EUR anzuheben.

Mit der vorgeschlagenen Anpassung zwischen den Ausgabenobergrenzen verbleibt im Haushaltsjahr 2011 unterhalb der Obergrenze der Rubrik 2 ein Spielraum von 1028,8 Mio. EUR und unterhalb der Obergrenze der Rubrik 5 ein Spielraum von 53,2 Mio. EUR. Die Kommission hat sich verpflichtet, die gebotenen Maßnahmen zu treffen, damit sichergestellt ist, dass die Beschlüsse zu den GAP-Ausgaben und deren Finanzierung, einschließlich der Vereinbarung über den Gesundheitscheck, eingehalten werden.

4. Mittel für Zahlungen

Gemäß Nummer 23 Absatz 4 IIV muss bei jeder Änderung ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen gewahrt bleiben. Mit dem vorliegenden Vorschlag entwickeln sich die Mittel für Zahlungen in einem geordneten Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen, während die Gesamtobergrenze der Mittel für Zahlungen des Finanzrahmens 2007-2013 gewahrt wird.

5. Übersicht und Fazit

Die nachstehende Tabelle zeigt die bei den Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen vorgeschlagenen Änderungen des Finanzrahmens. Die Beträge sind in jeweiligen Preisen angegeben:

Die für den Zeitraum 2007-2013 geltenden Gesamtobergrenzen der Verpflichtungen und Zahlungen (in jeweiligen Preisen) werden von der vorgeschlagenen Änderung nicht berührt.

Für den mehrjährigen Finanzrahmen ergeben sich aus der vorgeschlagenen Änderung die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen jährlichen Ausgabenobergrenzen (in jeweiligen Preisen).

Der förmliche Beschluss zur Änderung des in der IIV festgelegten Finanzrahmens muss sich auf die in der IIV enthaltene Referenztabelle beziehen, die in konstanten Preisen von 2004 erstellt ist. Für die Umrechnung der Nominalbeträge in Beträge zu Preisen von 2004 ist gemäß Nummer 16 IIV ein fester Deflator von jährlich 2 % zugrunde zu legen (siehe Anhang zum beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates).

Vorschlag für

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere des mehrjährigen Finanzrahmens, im Hinblick auf die Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER-Projekt

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4], insbesondere auf die Nummern 21, 22 und 23,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       In der [Trilog-Sitzung]/[Konzertierungssitzung] vom … … 2011 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einvernehmen über die Modalitäten der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das ITER-Projekt erzielt. Die Finanzierung des ITER-Projekts erfordert eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 nach Maßgabe der Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung dahingehend, dass die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen bei der Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2012 um 650 Mio. EUR und für das Haushaltsjahr 2013 um 190 Mio. EUR angehoben wird, jeweils zu jeweiligen Preisen.

(2)       Die Anhebung der Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen bei der Teilrubrik 1a der Haushaltsjahre 2012 und 2013 wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen bei der Rubrik 2 und der Rubrik 5 des Haushaltsjahres 2011 entsprechend gesenkt werden.

(3)       Um ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen der Mittel für Zahlungen angepasst. Die Anpassung wirkt sich nicht auf die Höhe der im Zeitraum 2007-2013 benötigten Mittel für Zahlungen aus.

(4)       Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ist daher entsprechend zu ändern[5] –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Geschehen zu

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

                                                                      

                                                                      

ANHANG

[1]               KOM(2010) 403 endg. vom 20.7.2010.

[2]               KOM(2011) 72 endg. vom 7.3.2011.

[3]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[4]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[5]               Zu diesem Zweck werden die Beträge, über die Einvernehmen erzielt wurde, in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.

Top