This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52011PC0226
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 on budgetary discipline and sound financial management as regards the multiannual financial framework, to address additional financing needs of the ITER project
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere des mehrjährigen Finanzrahmens, im Hinblick auf die Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER-Projekt
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere des mehrjährigen Finanzrahmens, im Hinblick auf die Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER-Projekt
/* KOM/2011/0226 endgültig - 2011/ () */
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere des mehrjährigen Finanzrahmens, im Hinblick auf die Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER-Projekt /* KOM/2011/0226 endgültig - 2011/ () */
BEGRÜNDUNG
1.
Einleitung
Der vorliegende Vorschlag ersetzt den Vorschlag
der Kommission vom 20. Juli 2010 für einen Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung
vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung, insbesondere des mehrjährigen Finanzrahmens, im Hinblick auf
die Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER Projekt[1]. Der Vorschlag trägt den in den Verhandlungen
erzielten Fortschritten Rechnung, namentlich dem Einvernehmen über den Umfang
der Umschichtungen innerhalb der Teilrubrik 1a und über die Höhe der für
das ITER-Projekt in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 im Rahmen der
Teilrubrik 1a zusätzlich benötigten Mittel für Verpflichtungen und Mittel
für Zahlungen. Er soll es der Haushaltsbehörde ermöglichen, rasch zu einer
Einigung zu gelangen und damit den Erfolg des ITER-Projekts zu sichern. Der Vorschlag ist mit dem
Haushaltsentwurf 2012 vereinbar und entspricht den Bestimmungen des Vorschlags
der Kommission für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der
Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im
Nuklearbereich (2012-2013)[2].
Die endgültige Verabschiedung des Euratom-Rahmenprogramms durch den Rat wird
davon abhängen, ob das parallel stattfindende Haushaltsverfahren ein positives
Ergebnis erbringt, d. h. zusätzliche Mittel für das ITER-Projekt bewilligt
werden.
2.
Nutzung der Spielräume und Umschichtung von Mitteln innerhalb der
Teilrubrik 1a
Im Haushaltsjahr 2011 verbleibt unter der
Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a kein Spielraum mehr; auch die
Spielräume der Haushaltsjahre 2012 und 2013 sind nicht groß genug, um den
Mittelbedarf für das ITER-Projekt zu decken und gleichzeitig nach Maßgabe von
Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006
über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV)[3]
ausreichende Spielräume für unvorhergesehene Ausgaben zu gewährleisten. Nach Maßgabe von Nummer 23 Absatz 1 IIV
hat die Kommission geprüft, wie durch Mittelumschichtung zwischen den unter die
Teilrubrik 1a fallenden Programmen ein signifikanter Betrag — sowohl in
absoluten Zahlen als auch in Prozent der geplanten neuen Ausgaben — innerhalb
der für diese Rubrik geltenden Obergrenze bereitgestellt werden kann. Sie
schlägt vor, im Haushaltsjahr 2012 einen Betrag von 100 Mio. EUR
und im Haushaltsjahr 2013 einen Betrag von 360 Mio. EUR aus den
Mitteln des Siebten Forschungsrahmenprogramms umzuschichten.
3.
Übertragungen zwischen Rubriken (Mittel für Verpflichtungen)
Die Kommission hat gemäß Nummer 23
Absatz 2 IIV die Möglichkeiten geprüft, eine Anhebung der Obergrenze einer
Rubrik durch eine Senkung der Obergrenze einer anderen Rubrik
auszugleichen. Die unterhalb der Ausgabenobergrenzen anderer
Rubriken als der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielräume werden für die
Haushaltsjahre 2011 bis 2013 derzeit wie folgt veranschlagt: || 2011 || 2012 || 2013 Teilrubrik 1b || 6.4 || 22.1 || 0.4 Rubrik 2 || 1678.8 || 651.6 || 112.8 Teilrubrik 3a || 67.0 || 65.6 || 34.3 Teilrubrik 3b || 0.1 || 15.5 || 25.3 Rubrik 4 || 0 || 246.7 || 112.0 Rubrik 5 || 243.2 || 472.6 || 521.6 Im Hinblick auf die Bestimmung unter
Nummer 13 der IIV ist die Kommission der Auffassung, dass die bei den
Teilrubriken 1b, 3a und 3b unter den Obergrenzen verbleibenden Spielräume zu
gering sind, um für die Finanzierung des zusätzlichen Mittelbedarfs für das
ITER-Projekt herangezogen werden zu können, und dass auch die
Ausgabenobergrenze der Rubrik 4, bei der mit einem höheren Mittelbedarf zu
rechnen ist, nicht gesenkt werden kann. Andererseits sind die im Haushaltsjahr 2011
bei den Rubriken 2 und 5 vorgesehenen Spielräume so groß, dass eine
Senkung der jeweiligen Ausgabenobergrenze bis auf das Niveau möglich ist, das
erforderlich ist, um die in den Jahren 2012 und 2013 für die Finanzierung des
ITER-Projekts notwendige Anhebung der Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a
auszugleichen. Die Kommission schlägt daher vor, für das
Haushaltsjahr 2011 die Obergrenze der Rubrik 2 um
650 Mio. EUR und die Obergrenze der Rubrik 5 um 190 Mio. EUR
zu senken und die Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a für das Jahr 2012
um 650 Mio. EUR und für das Jahr 2013 um 190 Mio. EUR
anzuheben. Mit der vorgeschlagenen Anpassung zwischen den
Ausgabenobergrenzen verbleibt im Haushaltsjahr 2011 unterhalb der
Obergrenze der Rubrik 2 ein Spielraum von 1028,8 Mio. EUR und
unterhalb der Obergrenze der Rubrik 5 ein Spielraum von
53,2 Mio. EUR. Die Kommission hat sich verpflichtet, die gebotenen
Maßnahmen zu treffen, damit sichergestellt ist, dass die Beschlüsse zu den
GAP-Ausgaben und deren Finanzierung, einschließlich der Vereinbarung über den
Gesundheitscheck, eingehalten werden.
4.
Mittel für Zahlungen
Gemäß Nummer 23 Absatz 4 IIV muss bei
jeder Änderung ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen
gewahrt bleiben. Mit dem vorliegenden Vorschlag entwickeln sich die Mittel für
Zahlungen in einem geordneten Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen,
während die Gesamtobergrenze der Mittel für Zahlungen des Finanzrahmens
2007-2013 gewahrt wird.
5.
Übersicht und Fazit
Die nachstehende Tabelle zeigt die bei den
Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen
vorgeschlagenen Änderungen des Finanzrahmens. Die Beträge sind in jeweiligen
Preisen angegeben: Die für den Zeitraum 2007-2013 geltenden
Gesamtobergrenzen der Verpflichtungen und Zahlungen (in jeweiligen Preisen)
werden von der vorgeschlagenen Änderung nicht berührt. Für den mehrjährigen Finanzrahmen ergeben sich aus
der vorgeschlagenen Änderung die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen
jährlichen Ausgabenobergrenzen (in jeweiligen Preisen). Der förmliche Beschluss zur Änderung des in der
IIV festgelegten Finanzrahmens muss sich auf die in der IIV enthaltene
Referenztabelle beziehen, die in konstanten Preisen von 2004 erstellt ist. Für
die Umrechnung der Nominalbeträge in Beträge zu Preisen von 2004 ist gemäß
Nummer 16 IIV ein fester Deflator von jährlich 2 % zugrunde zu legen
(siehe Anhang zum beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments
und des Rates). Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die
wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere des mehrjährigen Finanzrahmens,
im Hinblick auf die Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das
ITER-Projekt DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die
Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2006 über die
Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],
insbesondere auf die Nummern 21, 22 und 23, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In der [Trilog-Sitzung]/[Konzertierungssitzung]
vom … … 2011 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission
Einvernehmen über die Modalitäten der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für
das ITER-Projekt erzielt. Die Finanzierung des ITER-Projekts erfordert eine Änderung
des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 nach Maßgabe der Nummern 21, 22 und 23
der Interinstitutionellen Vereinbarung dahingehend, dass die Obergrenze der
Mittel für Verpflichtungen bei der Teilrubrik 1a für das
Haushaltsjahr 2012 um 650 Mio. EUR und für das
Haushaltsjahr 2013 um 190 Mio. EUR angehoben wird, jeweils zu
jeweiligen Preisen. (2) Die Anhebung der Obergrenzen
der Mittel für Verpflichtungen bei der Teilrubrik 1a der Haushaltsjahre
2012 und 2013 wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenzen der Mittel
für Verpflichtungen bei der Rubrik 2 und der Rubrik 5 des
Haushaltsjahres 2011 entsprechend gesenkt werden. (3) Um ein geordnetes Verhältnis
zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen
Obergrenzen der Mittel für Zahlungen angepasst. Die Anpassung wirkt sich nicht
auf die Höhe der im Zeitraum 2007-2013 benötigten Mittel für Zahlungen aus. (4) Anhang I der
Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die
wirtschaftliche Haushaltsführung ist daher entsprechend zu ändern[5] – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die
Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den
Anhang dieses Beschlusses ersetzt. Geschehen zu Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates ANHANG [1] KOM(2010)
403 endg. vom 20.7.2010. [2] KOM(2011)
72 endg. vom 7.3.2011. [3] ABl. C 139
vom 14.6.2006, S. 1. [4] ABl. C 139
vom 14.6.2006, S. 1. [5] Zu diesem
Zweck werden die Beträge, über die Einvernehmen erzielt wurde, in Beträge zu
Preisen von 2004 umgerechnet.